justizministerium baden-württemberg landesjustizprüfungsamt
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Anleitung<br />
zum Ausfüllen des Antrags auf Erteilung eines Zeugnisses über die<br />
Erste juristische Prüfung in Baden-Württemberg<br />
Es wird um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten, um unnötige Rückfragen<br />
und damit einhergehende Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden.<br />
A. Allgemeine Hinweise:<br />
JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT<br />
Um die Daten ordnungsgemäß erfassen zu können, ist das Antragsformular<br />
• mit der Schreibmaschine mit sauberen Schrifttypen oder mit Computer in ohne weiteres<br />
lesbarer Schriftart (z.B. Times New Roman, Arial, Courier New)<br />
• ausschließlich innerhalb der markierten Felder<br />
• in üblicher Groß-/Kleinschreibung auszufüllen.<br />
Vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift.<br />
Handschriftliche Eintragungen (außer in den Ankreuzfeldern), Eintragungen (auch teilweise)<br />
außerhalb der markierten Bereiche, Eintragungen mit schlechter Schreibmaschinentype, schwer<br />
lesbarer Computerschrift sowie auf kopierten Vordrucken sollen unterbleiben. Solche Anträge<br />
müssen vom Landesjustizprüfungsamt unbearbeitet zurückgegeben werden und führen in jedem<br />
Fall zu unnötigen Verzögerungen bei der Bearbeitung. Im Übrigen kann aufgrund unvollständiger<br />
Anträge kein Zeugnis über die erste juristische Prüfung erteilt werden.<br />
Gemäß § 11 Abs. 2 LDSG weisen wir darauf hin, dass die erfragten Daten zur Bearbeitung Ihres<br />
Antrags auf Erteilung eines Zeugnisses und zur Durchführung des Hochschulstatistikgesetzes<br />
erforderlich sind.<br />
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:<br />
Justizministerium Baden-Württemberg<br />
- Landesjustizprüfungsamt -<br />
Postfach 10 34 61<br />
70029 Stuttgart<br />
Die Erste juristische Prüfung hat bestanden, wer die Staatsprüfung und die Universitätsprüfung<br />
bestanden hat (§ 34 Abs. 1 JAPrO). Die Universitätsprüfung ist in §§ 26 - 33 JAPrO geregelt. Ist<br />
die Erste juristische Prüfung bestanden, erteilt das Landesjustizprüfungsamt ein Zeugnis über<br />
die erreichte Gesamtpunktzahl und die Gesamtnote der Ersten juristischen Prüfung. Dieses<br />
Zeugnis weist die erreichten Endpunktzahlen und Endnoten der Staatsprüfung und der Universitätsprüfung<br />
gesondert aus. In dem Zeugnis wird auch der Gegenstand der Universitätsprüfung<br />
angegeben.<br />
Der Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses kann bereits im Zulassungsantrag zur Staatsprüfung<br />
gestellt werden, wenn das Bestehen der Universitätsprüfung nachgewiesen wird. Dieses gesonderten<br />
Antrags bedarf es dann nicht mehr. Diese Kandidaten erhalten mit dem Zeugnis über<br />
die Staatsprüfung das Zeugnis über die Erste juristische Prüfung.<br />
Dienstgebäude: Parkmöglichkeiten: S-Bahn/Stadtbahn-<br />
Haltestelle:<br />
Urbanstraße 32, 70182 Stuttgart � Vermittlung: (0711) 279-0 Internet: www.justiz.<strong>baden</strong>-wuerttemberg.de Tiefgaragen Hauptbahnhof/Charlottenplatz<br />
E-Mail: poststelle@jum.bwl.de � Telefax: (0711) 279-2377 X.400: C=DE A=DBP P=BWL O=JuM S=Poststelle Landesbibliothek<br />
oder Staatsgalerie
B. Hinweise zu den einzelnen Feldern und Abschnitten:<br />
I. Feld (1) Name:<br />
Hier ist der Familienname einschließlich etwaiger Namenszusätze anzugeben.<br />
Beispiele: Maier; von Stein<br />
Feld (2) Geburtsname:<br />
Nur im Falle eines abweichenden Geburtsnamens ist dieser hier anzugeben.<br />
Feld (3) Vorname(n):<br />
Hier tragen Sie bitte Ihre(n) Vornamen ein.<br />
Feld (4) Geburtsdatum:<br />
Hier ist das Geburtsdatum mit jeweils zwei Ziffern für Tag, Monat und Jahr anzugeben.<br />
Beispiel: 16.05.67<br />
Feld (5) Geburtsort:<br />
Es ist die politische Gemeinde des Geburtsorts, wie auf der Geburtsurkunde vermerkt, einzutragen.<br />
Feld (6) bis (8) Straße, PLZ, Ort:<br />
Geben Sie bitte Ihre Postanschrift an. Das Zeugnis wird an diese Adresse versandt. Die<br />
Angabe eines Postfachs ist nicht zulässig.<br />
Feld (9) Telefon:<br />
Hier ist die Telefonverbindung einzutragen, unter der Sie regelmäßig zu erreichen sind.<br />
Feld (10) E-Mail-Adresse:<br />
Hier ist die E-Mail-Adresse einzutragen (sofern vorhanden), unter der Sie zuverlässig zu<br />
erreichen sind.<br />
Feld (11) Geschlecht:<br />
Kreuzen Sie bitte Ihr Geschlecht an (m = männlich, w = weiblich).<br />
Feld (12) Matrikelnummer:<br />
Hier ist die aktuelle Matrikelnummer einzutragen.<br />
II. Daten der Staatsprüfung:<br />
Kreuzen Sie den Prüfungsort, in dem die Staatsprüfung abgelegt wird bzw. wurde, deutlich<br />
an: FR = Freiburg, HD = Heidelberg, KN = Konstanz, MA = Mannheim, TÜ = Tübingen.<br />
Nehmen Sie an einer noch laufenden Staatsprüfung teil, kreuzen Sie das erste Feld an und<br />
geben die Kampagnenbezeichnung (z.B.: Frühjahr 2007, Herbst 2007) an.<br />
Haben Sie bereits ein Zeugnis über die Staatsprüfung aus einer früheren Kampagne, auf<br />
dessen Grundlage das Zeugnis erteilt werden soll, erhalten, geben Sie diese (z.B.: Frühjahr<br />
2007, Herbst 2007) sowie die Punktzahl mit zwei Dezimalstellen hinter dem Komma (z.B.<br />
8,47; 6,03) an.<br />
III. Feld (13) Universität:<br />
Hier ist der vollständige Name der Universität, an der die Universitätsprüfung abgelegt wurde,<br />
anzugeben, z.B. Albrecht-Ludwigs-Universität Freiburg.<br />
Feld (14) Bundesland:<br />
Geben Sie das Bundesland an, in dem die Universität liegt, an der Sie die Universitätsprüfung<br />
abgelegt haben.
Feld (15) Schwerpunktbereich:<br />
Hier ist die vollständige Bezeichnung des Schwerpunktbereichs einzutragen, z.B. Zivilrechtliche<br />
Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft. Nicht ausreichend ist die Angabe der Nummer<br />
des Schwerpunktbereichs, die von der Universität vergeben wird.<br />
Feld (16) Note:<br />
Geben Sie die Notenstufe an, z.B. befriedigend, ausreichend.<br />
Feld (17) Punktzahl:<br />
Hier ist die in der Universitätsprüfung erzielte Punktzahl einzutragen.<br />
Feld (18) Datum:<br />
Hier ist das Datum der Universitätsprüfung mit jeweils zwei Ziffern für Tag, Monat und Jahr<br />
anzugeben.<br />
Feld (19) Fachsemester:<br />
Geben Sie hier das Fachsemester an, in dem die Universitätsprüfung, die der Zeugniserteilung<br />
zugrunde gelegt werden soll, abgelegt wurde.<br />
Feld (20) Als freiversuchsunschädlich anerkannte Semester:<br />
Hier können Sie die Zahl der Semester angeben, die von der Universität im Rahmen der<br />
Universitätsprüfung entsprechend § 22 Abs. 2 JAPrO als freiversuchsunschädlich anerkannt<br />
worden sind.<br />
IV. Erklärung zur Zeugniserteilung:<br />
Geben Sie hier an, ob Sie erstmals ein Zeugnis über die Erste juristische Prüfung in Baden-<br />
Württemberg beantragen, oder ob Sie aufgrund einer Notenverbesserung in der Staatsprüfung<br />
und/oder der Universitätsprüfung die Erteilung eines weiteren Zeugnisses mit einer<br />
verbesserten Note beantragen.<br />
V. Beizufügende Unterlagen<br />
Dem Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses über die Erste juristische Prüfung in Baden-<br />
Württemberg sind die genannten Unterlagen anzuschließen (bitte nur diese Unterlagen,<br />
und zwar ohne Hüllen, Umschläge o.ä.).