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Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...

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Der Ausländerbeauftragte<br />

der<br />

Landesregierung<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

<strong>Jahresbericht</strong><br />

<strong>2001</strong>/<strong>2002</strong><br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik<br />

im Umbruch


<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2001</strong>/<strong>2002</strong><br />

des Ausländerbeauftragten<br />

der Landesregierung<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik<br />

im Umbruch<br />

Internet: http://www.auslaenderbeauftragter.de


Vorwort des<br />

Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />

4. <strong>Jahresbericht</strong> des Ausländerbeauftragten<br />

Zum vierten Mal lege ich heute den <strong>Jahresbericht</strong> des<br />

Ausländerbeauftragten der Landesregierung vor. Der Bericht<br />

umfasst diesmal den Zeitraum vom 1. November 2000 bis 30.<br />

April <strong>2002</strong>. Dieser <strong>Jahresbericht</strong> will kein reiner Rechenschaftsbericht<br />

des Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />

und seiner Mitarbeiter sein, sondern vielmehr auch eine<br />

Grundlage bilden für einen öffentlichen Diskurs zu den Themen<br />

Migration, Integration und interkulturelles Zusammenleben in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

Integrations- und Zuwanderungspolitik im Umbruch<br />

Für die Zuwanderungs- und Integrationspolitik waren die vergangenen Monate eine<br />

fast schon historisch zu bezeichnende Zeit des Umbruchs. Selten zuvor wurde so intensiv<br />

und vielschichtig über die Themen Zuwanderung und Integration diskutiert,<br />

wurden von verschiedensten Organisationen, Parteien, Kirchen, Wohlfahrts- und<br />

Flüchtlingsverbänden, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften so viele Konzepte<br />

für ein neues Ausländerrecht erarbeitet und vorgelegt. Als sichtbarstes Zeichen richtete<br />

der Bundesinnenminister die „Unabhängige Kommission Zuwanderung“ unter<br />

Vorsitz von Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth ein, deren im Juli <strong>2001</strong> vorgelegter Bericht<br />

die Grundlage für ein Zuwanderungsgesetz schaffen sollte.<br />

Zunächst beschloss der Bundestag am 1. März <strong>2002</strong> das Zuwanderungsgesetz, am<br />

22. März <strong>2002</strong> schließlich hat der Bundesrat in einer Aufsehen erregenden und teilweise<br />

wegen des Brandenburger Abstimmungsverhaltens umstrittenen Sitzung dem<br />

Zuwanderungsgesetzentwurf zugestimmt. Der Bundespräsident hat nun, nach eingehender<br />

Prüfung, das Zuwanderungsgesetz am 20. Juni <strong>2002</strong> unterschrieben und<br />

ausgefertigt. Die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts ist angekündigt. Die<br />

nächsten Monate werden also zeigen, ob das Zuwanderungsgesetz, wie vorgesehen,<br />

am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird.<br />

Als Ausländerbeauftragter der Landesregierung habe ich stets die Notwendigkeit einer<br />

Reform des Ausländergesetzes, insbesondere die Schaffung eines rechtlichen<br />

Instrumentariums für die Regelung und Steuerung der Arbeitsmigration sowie die gesetzliche<br />

Einführung von Integrationskursen für Zuwanderer, betont. Für mich stellt<br />

daher das Zuwanderungsgesetz eine erhebliche Verbesserung gegenüber der jetzigen<br />

Rechtslage dar.<br />

Die Terrorakte des 11. September <strong>2001</strong><br />

Die schrecklichen Terroranschläge in den USA vom 11. September <strong>2001</strong> haben unbestreitbar<br />

einen Schatten auf die Zuwanderungsdiskussion, ja auf die Migrations-<br />

und Integrationspolitik insgesamt, geworfen. Besorgt musste ich feststellen, dass sich<br />

auch in <strong>Baden</strong>-Württemberg Menschen muslimischen Glaubens zurückgezogen haben,<br />

weil sie befürchteten, für diese entsetzlichen Taten mitverantwortlich gemacht<br />

zu werden.<br />

3


Vorwort des<br />

Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />

Manche Töne und Äußerungen in jener Zeit ließen leider die notwendige Sensibilität<br />

und differenzierte Betrachtungsweise vermissen. Die schockierende Tatsache, dass<br />

die Untaten von Muslimen und im Namen des Islam begangen wurden, hat in Teilen<br />

der deutschen Öffentlichkeit das tief sitzende Vorurteil verhärtet, der Islam sei in seinem<br />

Kern gewalttätig. Ich möchte aber betonen: Innerhalb der „islamischen Welt“<br />

stellen die extremistischen Islamisten nur eine Minderheit dar.<br />

Auch die überwiegende Zahl der ausländischen Mitbürger haben ein hohes Interesse<br />

an sicheren Verhältnissen in Deutschland und an einem friedlichen Zusammenleben<br />

der Bevölkerung. Staat und Gesellschaft sind in der besonderen Pflicht, durch vorurteilsfreien,<br />

aber auch wachsamen Umgang mit „dem Islam“ dafür Sorge zu tragen,<br />

dass erst gar nicht der Nährboden für extremistische Islamisten entstehen kann. Dieser<br />

kann beispielsweise dann entstehen, wenn mangelnde Integration, soziale Verwerfungen<br />

und Identitätsdefizite sich nachhaltig verstärken und sich Menschen dadurch<br />

außerhalb unserer Gesellschaft stellen.<br />

Einen Aspekt möchte ich an dieser Stelle aber betonen: Die Probleme, die aus der<br />

Anwerbezeit und grundsätzlich aus dem Zuzug ausländischer Menschen entstanden<br />

sind, dürfen weder verharmlost, noch dramatisiert werden. Sogenannte „Parallelgesellschaften“,<br />

schlechte oder fehlende Schulabschlüsse der Kinder und Enkel der<br />

„Gastarbeiter“, hohe Arbeitslosigkeit, unzureichende Sprachkenntnisse, das ist nur<br />

eine Seite der Medaille, die aber meist in das Blickfeld von Politik und Medien gerät,<br />

nicht nur zu Wahlkampfzeiten. Die positiven Aspekte dagegen geraten oft ins Hintertreffen.<br />

Dabei kann sich Deutschland im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen,<br />

was die Eingliederung der ausländischen Wohnbevölkerung betrifft. So stellt etwa der<br />

6. Familienbericht der Bundesregierung zur Situation ausländischer Familien in<br />

Deutschland (2000) für die große Mehrzahl der Migrantinnen und Migranten eine erfolgreiche<br />

Integration fest.<br />

Die Arbeit des Ausländerbeauftragten und seiner Stabsstelle<br />

Meine Stabsstelle konnte ihre bewährte Arbeit fortsetzen und weiter ausbauen. Sie<br />

ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Politik auf der einen und vielen Verbänden,<br />

Organisationen, Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen, den Kirchen,<br />

Medien sowie Ausländerbeiräten auf der anderen Seite geworden.<br />

Wir kooperieren mit den verschiedenen Ministerien und Behörden auf Bundes- und<br />

Landesebene, zu deren Geschäftsbereich interkulturelle Themen gehören, mit den<br />

Kirchen, Diakonie und Caritas sowie den übrigen Mitgliedern der Liga der freien<br />

Wohlfahrtspflege und ihren Beratungsstellen, mit den kommunalen Ausländerbeauftragten,<br />

mit dem Städtetag, mit dem SWR-International und nicht zuletzt mit vielen<br />

hundert ehrenamtlich Tätigen, die sich der Aufgabe angenommen haben, das Zusammenleben<br />

von Einheimischen und Zuwanderern in <strong>Baden</strong>-Württemberg zu gestalten.<br />

4


Vorwort des<br />

Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />

Ihnen allen gilt mein besonderer Dank, da ich als Ausländerbeauftragter oft nur anregen<br />

oder aufgreifen kann, was viele andere in ihrer täglichen Arbeit umsetzen.<br />

Eine besonders intensive Kooperation verbindet uns mit den Mitgliedern der kommunalen<br />

Ausländervertretungen und ihrem Landesverband LAKA, der seit 1998 in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

existiert und arbeitet.<br />

Für die enge Zusammenarbeit mit meinen Kabinettskolleginnen und -kollegen sowie<br />

mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, insbesondere denen<br />

des Innenministeriums <strong>Baden</strong>-Württemberg, möchte ich mich ebenfalls bedanken.<br />

Zentrale Projekte unserer Arbeit im Berichtszeitraum waren<br />

� die Mitarbeit an einem umfassenden Integrationskonzept für das Land <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg - innerhalb und außerhalb der vom Ministerrat eingesetzten interministeriellen<br />

Arbeitsgruppe Integration,<br />

� unsere Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren für ein neues Zuwanderungsgesetz<br />

und<br />

� die Durchführung von Fachveranstaltungen zu den Themen Zuwanderungs- und<br />

Integrationspolitik.<br />

Einzelheiten hierzu finden Sie im 10. Kapitel dieses Berichts. Weitere Schwerpunkte<br />

meines Berichts sind das neue Zuwanderungsgesetz, die Erkenntnisse aus der PI-<br />

SA-Studie sowie die Integrationspolitik des Landes.<br />

Zum Schluss möchte ich mich herzlich beim Leiter meiner Stabsstelle, Herrn Christian<br />

Storr, sowie meiner Mitarbeiterin Frau Ingeborg Vosteen-Musch für ihre engagierte<br />

Mitarbeit bedanken.<br />

Ich danke auch all denen, die mir - wie Praktikanten und Referendare - auf Zeit in<br />

meiner Stabsstelle geholfen haben.<br />

Stuttgart, im Juli <strong>2002</strong><br />

Prof. Dr. Ulrich Goll<br />

Justizminister und Ausländerbeauftragter der Landesregierung<br />

5


Inhaltsverzeichnis<br />

Kapitel 1 Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg –<br />

Zahlen & Fakten.<br />

Kapitel 2 Die Integrationspolitik der Landesregierung –<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Kapitel 3 Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

Kapitel 4 Die PISA-Studie 2000 –<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Kapitel 5 Die Sonderregelungen für jugoslawische Flüchtlinge –<br />

unentbehrliche Mitarbeiter dürfen bleiben.<br />

Kapitel 6 Interkulturelle Kompetenz –<br />

der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />

Kapitel 7 Bildungsprojekt Kommit – Migrantinnen mischen mit -<br />

ein Abschlussbericht.<br />

Kapitel 8 Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg –<br />

ein Situationsbericht.<br />

Kapitel 9 Zur Situation jüdischer Kontingentflüchtlinge –<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

Kapitel 10 Zur Tätigkeit des Ausländerbeauftragten –<br />

Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />

Anhang:<br />

6<br />

Seite 7<br />

Seite 12<br />

Seite 24<br />

Seite 31<br />

Seite 47<br />

Seite 50<br />

Seite 56<br />

Seite 61<br />

Seite 66<br />

Seite 74<br />

Anlage 1 Beschluss des Ministerrates vom 23.09.1996:<br />

Die Aufgabenstellung des Ausländerbeauftragten<br />

Seite 80<br />

Anlage 2 Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Seite 81<br />

Anlage 3 Die Adressen der Mitglieder des Migrationsausschusses<br />

der Liga der freien Wohlfahrtspflege <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Seite 87<br />

Anlage 4 Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung<br />

Seite 89<br />

Anlage 5 Darstellung der Bleiberechtsregelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

aus dem früheren Jugoslawien<br />

Seite 99<br />

Anlage 6 Impressum Seite 101


1. KAPITEL<br />

1. Kapitel:<br />

Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

Zahlen & Fakten.<br />

Im Anfangskapitel meines <strong>Jahresbericht</strong>s möchte ich wie gewohnt mit statistischen<br />

Angaben zur ausländischen Bevölkerung beginnen.<br />

1. Ausländische Bevölkerung<br />

Am Jahresende <strong>2001</strong> lebten in <strong>Baden</strong>-Württemberg 1.254.686 Menschen mit<br />

ausländischer Staatsangehörigkeit.<br />

Nach Feststellungen des Statistischen Landesamtes hat sich ihre Zahl gegenüber<br />

dem Vorjahr um 4.700 oder 0,4 Prozent leicht erhöht. Damit hat sich der von 1997<br />

bis 2000 beobachtete Rückgang der Zahl der Nichtdeutschen im Land nicht weiter<br />

fortgesetzt. Ursächlich für die Zunahme der im Land registrierten ausländischen<br />

Personen ist vor allem, dass im Jahre <strong>2001</strong> mehr Nichtdeutsche nach <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg zu- als weggezogen sind. Der Ausländeranteil an der<br />

Gesamtbevölkerung liegt nun bei 11,9 Prozent. Somit hatte etwa jeder achte<br />

Einwohner <strong>Baden</strong>-Württembergs nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.<br />

Graphik: Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg 1991 bis <strong>2001</strong>*; Ergebnisse des<br />

Ausländerzentralregisters (AZR)<br />

Jahr<br />

Ausländerinsgesamt <br />

Frankreich <br />

Griechenland<br />

Ausgewählte Staatsangehörigkeiten<br />

Italien Portugal Spanien<br />

7<br />

Jugo-<br />

slawien Türkei<br />

*) Stichtag jeweils 31.12. - 1) Obwohl die Auszählungen des AZR wie auch die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung<br />

die gleiche Entwicklung signalisieren, weichen sie doch in ihren Bestandszahlen<br />

etwas voneinander ab. - 2) Ab 1992: Personen aus Ländern des ehemaligen Jugoslawien (am<br />

31.12.<strong>2001</strong> soweit im AZR erfasst: Bosnien-Herzegowina 30 275; Jugoslawien 128 967; Kroatien 76<br />

810; Mazedonien 9 365; Slowenien 7 418;).<br />

1991 1.093.295 23.245 83.422 175.677 19.422 22.653 213.725 309.873<br />

1992 1.190.785 23.635 85.722 175.070 21.120 22.384 264.031 324.463<br />

1993 1.254.896 23.804 85.852 175.356 22.182 22.072 304.463 336.541<br />

1994 1.265.322 24.321 85.345 176.742 24.153 21.715 318.075 343.026<br />

1995 1.281.317 24.406 85.634 179.858 25.852 21.620 318.865 350.506<br />

1996 1.290.761 24.716 85.456 182.692 26.738 21.479 317.525 354.593<br />

1997 1.280.020 24.873 84.851 184.509 26.897 21.298 296.142 358.793<br />

1998 1.269.005 25.117 84.500 186.383 27.203 21.028 279.534 357.548<br />

1999 1.268.966 25.137 84.630 187.759 27.362 20.925 278.404 347.006<br />

2000 1.250.014 25.489 84.239 188.022 27.473 20.737 257.791 337.115<br />

<strong>2001</strong> 1.254.686 25.691 83.928 187.689 27.723 20.704 252.835 329.138


1. Kapitel:<br />

Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

Zahlen & Fakten.<br />

Wie bereits in den Vorjahren stellen die türkischen Staatsangehörigen mit rund<br />

329.000 oder einem Viertel (26 Prozent) aller im Land lebenden Personen mit<br />

fremden Pass weiterhin die stärkste Ausländergruppe. Im Vergleich zum Vorjahr<br />

verringerte sich ihre Zahl um fast 8.000 (- 2,4 Prozent). Es folgen mit knapp 253.000<br />

(20 Prozent) Personen aus Ländern des früheren Jugoslawien; ihre Zahl ging<br />

gegenüber 2000 um rund 5.000 (- 1,9 Prozent) hauptsächlich infolge der Rückkehr<br />

von weiteren Bürgerkriegsflüchtlingen in ihre Heimat zurück. Italiener, die vor drei<br />

Jahrzehnten noch die zahlenmäßig größte Ausländergruppe im Land bildeten,<br />

nehmen heute mit knapp 188.000 (15 Prozent) den dritten Platz ein. Mit erheblichem<br />

Abstand folgen Griechen (84.000), Österreicher und Polen (mit jeweils rund 28.000),<br />

Portugiesen (27.000), Franzosen (25.000) und Spanier (21.000).<br />

Graphik: Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg 1991 – <strong>2001</strong> (größte Gruppen)<br />

(Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />

Beachtliche Zuwachsraten im Vorjahresvergleich wurden für Personen aus<br />

Aserbaidschan (+ 62 Prozent), Lybien (+ 38 Prozent) und der Urkraine (+ 26 Prozent)<br />

festgestellt.<br />

Mit insgesamt rund 1,1 Millionen aller in <strong>Baden</strong>-Württemberg lebenden<br />

Nichtdeutschen stammten am Jahresende <strong>2001</strong> fast neun von zehn ausländischen<br />

Personen (88 Prozent) aus Ländern Europas (einschließlich Türkei). Gut jeder dritte<br />

von Ihnen besitzt die Staasangehörigkeit eines EU-Staates (402.000). Von den<br />

außereuropäischen Nationalitäten waren US-Amerikaner mit 17.000, Iraker mit<br />

10.000, Chinesen mit 9.000, Iraner mit 8.000, Kasachen mit 7.000 sowie Personen<br />

aus Sri Lanka, Thailand und Vietnam mit jeweils rund 6.000 am häufigsten unter den<br />

im Land lebenden Ausländerinnen und Ausländern vertreten.<br />

8


Ausländeranteil in %<br />

1. Kapitel:<br />

Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

Zahlen & Fakten.<br />

Interessant ist auch ein Blick auf den Anteil der ausländischen Bevölkerung an der<br />

Gesamtbevölkerung im Ländervergleich, wie er in der nachfolgenden Graphik zu<br />

sehen ist:<br />

Graphik: Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung<br />

1998 nach Bundesländern<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Bayern<br />

Berlin<br />

Brandenburg<br />

2. Aufenthaltsdauer<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Hessen<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

9<br />

(Quelle: Statistisches Bundesamt)<br />

Von großem Interesse ist die Aufenthaltsdauer der Zuwanderer, denn es kann davon<br />

ausgegangen werden kann, dass die Integration in die gesellschaftlichen Verhältnisse<br />

der deutschen Bevölkerung mit längerer Aufenthaltsdauer in der Regel besser gelingt<br />

als bei nur kurzfristigem Aufenthalt.<br />

Die nachfolgenden Zahlen zeigen, dass sich der Aufenthalt der Zuwanderer in den<br />

zurückliegenden 25 Jahren zeitlich stark verfestigt hat, wobei sich die Länge der Aufenthaltsdauer<br />

je nach Nationalität recht unterschiedlich darstellt.<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Saarland<br />

Sachsen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Schleswig-Holstein<br />

Bundesgebiet


1. Kapitel:<br />

Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

Zahlen & Fakten.<br />

Es kann festgestellt werden, dass sich von den am Ende des Jahres 2000 im Lande<br />

lebenden EU-Ausländern (mit Türkei) rund 50 % bereits 20 und mehr Jahre im Bundesgebiet<br />

aufhalten. Afrikanische und asiatische Ausländer sind mehrheitlich erst vor<br />

acht oder weniger Jahren nach Deutschland zugewandert.<br />

Auch ist es eine Tatsache, dass über die Hälfte der 50-jährigen und älteren Ausländer<br />

bereits vor 30 und mehr Jahren zugewandert sind.<br />

Hier nun die einzelnen Zahlen:<br />

Graphik: Ausländische Bevölkerung in <strong>Baden</strong>- Württemberg nach Staatsangehörigkeit<br />

und Aufenthaltsdauer am 31. Dezember 2000<br />

Staatsangehörigkeit Ausländer davon mit einer Aufenthaltsdauer von ...<br />

bis unter ... Jahren<br />

Land / Erdteil insgesamt unter 8 8 – 15 15 – 20 20 und mehr<br />

10<br />

Mittlere<br />

Aufenthaltsdauer<br />

Anzahl % % % % Jahre<br />

Europa 1 098 410 27,1 22,4 7,2 43,4 15,4<br />

Frankreich 25 489 34,4 19,5 9,7 36,4 13,6<br />

Griechenland 84 239 18,7 22,9 5,9 52,5 21,7<br />

Italien 188 022 19,6 16,9 9,7 53,8 21,4<br />

Österreich 27 736 14,9 11,2 6,8 67,2 27,5<br />

Portugal 27 473 38,0 26,4 3,4 32,1 9,9<br />

Spanien 20 737 18,6 9,1 4,9 67,5 27,7<br />

übrige EU 28 149 37,2 19,8 9,2 33,9 12,4<br />

EU-insgesamt 401 845 22,5 18,4 8,0 51,2 20,6<br />

Bosnien-Herzegowina 29 287 28,7 34,2 3,9 33,2 9,5<br />

Jugoslawien (Serbien, 136 957 32,8 26,6 3,9 36,7 9,8<br />

Montenegro) 1)<br />

Kroatien 75 540 11,2 16,2 6,4 66,1 26,1<br />

Polen 26 511 43,7 40,2 9,0 7,1 9,1<br />

Rumänien 16 699 54,5 42,6 1,8 1,1 7,2<br />

Türkei 337 115 24,8 23,9 8,9 42,4 15,7<br />

Afrika 26 954 53,5 30,2 7,0 9,2 7,4<br />

Amerika 31 895 48,7 22,6 7,4 21,2 8,3<br />

Asien 86 530 60,4 27,6 5,6 6,4 5,8<br />

Übrige 6225 33,0 27,1 6,5 33,4 12,4<br />

Insgesamt 1 250 014 30,5 22,9 7,1 39,5 13,7<br />

(Quelle: Ausländerzentralregister des Bundesverwaltungsamts (AZR ). – 1) Nachweis aller Personen,<br />

die im AZR zum Auszählungsstichtag mit jugoslawischer Staatsangehörigkeit geführt wurden; Statistisches<br />

Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)


2. Greencard<br />

1. Kapitel:<br />

Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

Zahlen & Fakten.<br />

Unbestreitbar war die Greencard (spezielle Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für ausländische<br />

Fachkräfte der Informationstechnologie, IT) einer der Auslöser für die Zuwanderungsdebatte<br />

in Deutschland. Der Erfolg der Greencard war hingegen eher<br />

bescheiden. Bis zum 28.12.<strong>2001</strong> wurden in Deutschland 10.750 Greencards erteilt,<br />

davon 2.094 in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

Graphik: Erteilte Arbeitserlaubnisse an ausländische IT-Fachkräfte in den Bundesländern<br />

(bis 14.12.<strong>2001</strong>)<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

Schleswig Holstein<br />

Hamburg<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Niedersachsen<br />

Bremen<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Hessen<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Saarland<br />

erteilte Arbeitserlaubnis<br />

11<br />

Bayern<br />

Berlin<br />

Brandenburg<br />

Sachsen-Anhalt<br />

(Quelle: Landesarbeitsamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />

Die Gründe für die zurückhaltende Inanspruchnahme der Greencard sind unterschiedlich:<br />

Zum einen befindet sich Deutschland in einem internationalen Wettlauf<br />

um die besten Köpfe. Die Möglichkeit, in Deutschland arbeiten zu können, heißt daher<br />

noch lange nicht, dass die ausländischen Bewerber automatisch zu uns kommen.<br />

Zum anderen ist die Greencard nicht gerade attraktiv: Die Aufenthaltserlaubnis ist<br />

zeitlich auf fünf Jahre befristet, zum anderen ist ein Familiennachzug nicht möglich.<br />

Dies schreckt natürlich viele potentielle Zuwanderer ab, da es an einer längerfristigen<br />

Lebens- und Arbeitsperspektive fehlt.<br />

Sachsen


2. KAPITEL<br />

2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Integration ist ein Annäherungsprozess von Deutschen und Menschen ausländischer<br />

Herkunft unter Wahrung ihrer jeweiligen Identität. Aufgabe und Ziel der staatlichen Integrationspolitik<br />

ist es, zu einer gleichberechtigten Teilnahme der Zuwanderer am politischen,<br />

wirtschaftlichen und kulturellen Leben auf der Basis der freiheitlichdemokratischen<br />

Grundordnung des Grundgesetzes hinzuführen. Eine moderne Integrationspolitik<br />

muss nach unserer Ansicht in erster Linie folgende Ziele verfolgen:<br />

1. Gemeinsame Identifikation zwischen Einheimischen und Zuwanderern schaffen<br />

2. Chancengleichheit und sozialen Aufstieg der Zuwanderer ermöglichen<br />

3. Dialog und Austausch zwischen Deutschen und Nichtdeutschen bewerkstelligen.<br />

Die so verstandene Integration gelingt umso besser, je geringer die kulturellen Unterschiede<br />

sind und je besser das Bildungsniveau und die soziale Situation der Migranten<br />

ist.<br />

Für die Integration der Zuwanderer in Staat, Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur<br />

sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig wie ein breiter gesellschaftlicher<br />

Konsens über die Notwendigkeit zur Integration. Integration ist aber kein<br />

müheloser Prozess, er verlangt Anstrengungen sowohl von den Einheimischen als<br />

auch von den Zugewanderten und ihren Familienangehörigen.<br />

Die integrationspolitische Bewertung der vergangenen 45 Jahre fällt ambivalent aus:<br />

Auf der einen Seite sind folgende Erfolge zu verzeichnen:<br />

� Ausländer und Deutsche haben das Nachkriegsdeutschland gemeinsam aufgebaut<br />

� unser heutiger wirtschaftlicher und sozialer Standard ist durch die gemeinsame<br />

Leistung dieser Menschen entstanden<br />

� auch für die Herkunftsländer haben die Menschen ausländischer Herkunft große<br />

wirtschaftliche Hilfestellung geleistet<br />

� es sind viele Freundschaften und Kontakte entstanden<br />

� es ist eine Vielzahl wechselseitiger kultureller Einflüsse zu beobachten.<br />

Es gehört aber auch zur Wahrheit, die entstandenen Problemlagen zu sehen:<br />

� im Zusammenleben von Deutschen und Ausländern überwiegt immer noch häufig<br />

sehr stark die Distanz<br />

� viele Ausländer haben mangelhafte Deutschkenntnisse<br />

� soziale Probleme (wie z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug, mangelhafte Bildungs-<br />

und Ausbildungsabschlüsse) sind unter Ausländern weit stärker zu beobachten<br />

� teilweise haben sich auf ausländischer Seite eigene kulturelle Welten (sog.<br />

„Parallelgesellschaften“) herausgebildet.<br />

12


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Die Vergangenheit, also insbesondere die Anwerbezeit der 50er und 60er Jahre, hat<br />

also gezeigt, dass eine bloße Zuwanderung von Arbeitskräften ohne flankierende Integrationsmaßnahmen<br />

teilweise bis heute zu großen gesellschaftlichen Problemen<br />

führt.<br />

Auf der anderen Seite ist für viele Bürgerinnen und Bürger die Anwesenheit und<br />

gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund längst<br />

selbstverständlich geworden.<br />

Neben der überwiegend zweifellos vorhandenen Integrationsbereitschaft der deutschen<br />

Bevölkerung müssen auch die Ausländer bereit sein, Integrationsangebote<br />

anzunehmen und ihre Integration aktiv voranzutreiben. Integration als wechselseitiger<br />

Prozess setzt sowohl die Befähigung (Sprache, Verständigung, Grundwissen) als<br />

auch die Bereitschaft (Motivation, Dialog) hierzu voraus.<br />

Die Integration der nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürger ist eine Daueraufgabe<br />

und eine der großen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unseres<br />

Jahrhunderts. Sie ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, an dem sich Politik, Städte<br />

und Gemeinden, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft, Kirchen, Vereine und Verbände<br />

beteiligen müssen, bei dem der Staat wiederum die Rahmenbedingungen setzen<br />

kann und muss.<br />

1. Die Koalitionsvereinbarung<br />

In der Koalitionsvereinbarung für die 13. Wahlperiode von <strong>2001</strong> bis 2006 hat sich die<br />

wiedergewählte Landesregierung daher umfassend zum Thema Integration von Ausländern<br />

und Spätaussiedlern geäußert:<br />

VI. Miteinander in <strong>Baden</strong>-Württemberg: Integration fördern, Zuwanderung<br />

steuern<br />

Ausländerpolitik<br />

Wir wollen ein gutes Miteinander zwischen Deutschen und ausländischen Mitbürgern. Viele von<br />

ihnen leben bereits seit Jahrzehnten bei uns, sie sind in unsere Gesellschaft integriert, tragen<br />

zur wirtschaftlichen Entwicklung bei und nehmen am bürgerschaftlichen Leben teil. Auf der anderen<br />

Seite gibt es aber immer noch eine große Zahl von rechtmäßig hier lebenden Ausländern,<br />

die noch nicht integriert sind. Die Integration ist daher eine notwendige und vorrangige<br />

Aufgabe, der wir uns stellen. Wir fördern und fordern Integration gleichermaßen. Dies erfordert<br />

auch von den ausländischen Mitbürgern Integrationsbereitschaft und eigene Anstrengungen.<br />

1. Steuerung der Zuwanderung<br />

Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ein,<br />

das den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands an ausländischen Fachkräften, Unternehmern,<br />

Wissenschaftlern und Studierenden Rechnung trägt und die Aspekte Aus- und Weiterbildung<br />

sowie Qualifizierung deutscher Arbeitnehmer, Sozialverträglichkeit der Zuwanderung und<br />

Integration der Zuwanderer mit einbezieht.<br />

13


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

2. Bekämpfung des Asylmissbrauchs, Aufenthaltsbeendigung<br />

Der Zuzug von sog. Wirtschaftsflüchtlingen, der die Bereitschaft der Bevölkerung zur humanitären<br />

Aufnahme von Flüchtlingen gefährdet und zur Belastung der Sozialkassen führt, muss<br />

durch Änderungen des Ausländer- und ggf. auch des Asylrechts begrenzt werden.<br />

Wir werden den konsequenten und erfolgreichen Kurs bei der Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger<br />

Ausländer und ausländischer Straftäter fortführen.<br />

Wir lehnen die Initiativen der EU-Kommission zum Ausländer- und Asylrecht, insbesondere zum<br />

Familiennachzug und zu Mindeststandards im Asylverfahren entschieden ab, so weit diese<br />

Vorschläge zu einem erheblichen Anstieg unkontrollierbarer Zuwanderung führen.<br />

3. Ausländerintegration<br />

Wir sind uns bewusst, dass <strong>Baden</strong>-Württemberg im Wettlauf um die besten Köpfe nur dann erfolgreich<br />

sein kann, wenn die Integration ausländischer Mitbürger und Arbeitskräfte gelingt und<br />

sich unser Land weltoffen zeigt. Unser Hauptziel für ausländische Mitbürger, die rechtmäßig<br />

hier leben, heißt Integration. Dafür ist das Beherrschen der deutschen Sprache Grundvoraussetzung.<br />

Wir werden die Maßnahmen zur Integration von Ausländern entsprechend der Maxime ”fördern<br />

und fordern” verstärken. Wir setzen uns für ein Integrationsgesetz ein, das auch verpflichtende<br />

Anforderungen an die Ausländer selbst stellt, insbesondere die erfolgreiche Teilnahme an umfangreichen<br />

Integrationskursen verbindlich vorschreibt.<br />

Damit Kinder rechtzeitig die für die Integration so wichtige deutsche Sprache erlernen, setzen<br />

wir uns für eine gezielte Sprachförderung in Kindergärten und Schulen ein.<br />

Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />

erreicht haben, sollen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können, wenn es aus<br />

wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen geboten und unter Berücksichtigung entwicklungspolitischer<br />

Belange vertretbar ist.<br />

Mit der Koordinierung aller Integrationsmaßnahmen des Landes wird das Innenministerium beauftragt,<br />

das den Ausländerbeauftragten beteiligt.<br />

4. Ausländerbeauftragter der Landesregierung<br />

Das Amt des Ausländerbeauftragten der Landesregierung wird weiterhin vom Justizminister in<br />

Personalunion ausgeübt.<br />

Integration von Spätaussiedlern; Vertriebene, Flüchtlinge<br />

Die Landesregierung wird erneut einen Landesbeauftragten für Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler<br />

und Kriegsgeschädigte bestellen.<br />

Sie fördert die Integration der Spätaussiedler weiterhin durch Zuwendungen und die Unterhaltung<br />

eigener Einrichtungen. Insbesondere setzt sie sich dafür ein, die aus dem sog. Garantiefonds<br />

des Bundes finanzierte Sprachförderung stärker an den Bedürfnissen der Jugendlichen<br />

zu orientieren.<br />

Wir setzen uns für eine zentrale Gedenkstätte für die Opfer der Vertreibung in Berlin ein.<br />

14


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

2. Die Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe Integration<br />

Nach der Konstituierung der wiedergewählten Landesregierung <strong>2001</strong> hat auch die interministerielle<br />

Arbeitsgruppe Integration (IMAG), bestehend aus Vertretern des federführenden<br />

Innenministeriums, des Kultus-, Wirtschafts- und Sozialministeriums<br />

sowie dem Ausländerbeauftragten der Landesregierung, ihre Arbeit wieder aufgenommen.<br />

Aufgabenschwerpunkte der IMAG waren<br />

� die Zusammenstellung einer Bestandsaufnahme aller Integrationsmaßnahmen<br />

des Landes<br />

� die Erarbeitung von integrationspolitischen Leitlinien der Landesregierung sowie<br />

� die konzeptionelle Vorarbeit für ein Gesamtintegrationsprogramm der Landesregierung.<br />

Um es vorwegzunehmen: Die intensive Arbeit der IMAG führte zu der umfangreichen<br />

Kabinettsvorlage „Integration bleibeberechtigter Ausländer und Spätaussiedler“, die<br />

sicherlich wegweisend für die künftige Integrationspolitik des Landes ist.<br />

Am 26. Februar <strong>2002</strong> beschloss das Kabinett auf der Grundlage der „Bestandsaufnahme<br />

Integrationsmaßnahmen“ die in dieser Kabinettsvorlage enthaltenen integrationspolitischen<br />

Leitlinien. Gleichzeitig beschloss das Kabinett – neben anderen integrationspolitischen<br />

Maßnahmen - unter anderem die Einsetzung eines „Landesarbeitskreises<br />

Integration“ sowie die Einsetzung einer aus der IMAG hervorgehenden<br />

interministeriellen Koordinierungsrunde.<br />

Mit diesen Entscheidungen hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass die Integrationspolitik<br />

zu den vorrangigen Themen ihrer Landespolitik gehört. Das allgemein<br />

positive Echo auf diese Integrationsbeschlüsse zeigt, dass die Landesregierung<br />

neue und richtige Wege hin zu einer nachhaltigeren Integrationspolitik eingeschlagen<br />

hat.<br />

Sachgerecht ist es in diesem Zusammenhang sicherlich auch, die integrationspolitischen<br />

Interessen und Bedürfnisse der Ausländer und der Spätaussiedler, die oftmals<br />

die selben Problemlagen haben, nicht separat zu behandeln, sondern weitgehend<br />

zusammenzuführen.<br />

3. Die Integrationspolitischen Leitlinien der Landesregierung<br />

Für die dauerhafte Integration von Zuwanderern in Gesellschaft, Staat, Schule, Arbeitsleben<br />

und Kultur sind verlässliche Rahmenbedingungen notwendig. Die Integrationsmaßnahmen<br />

des Landes werden sich künftig an folgenden zwölf integrationspolitischen<br />

Leitlinien orientieren:<br />

15


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

(1) Deutsche Sprachkenntnisse als der Schlüsselfaktor<br />

Der entscheidende Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Integration sind deutsche<br />

Sprachkenntnisse. Mit der sprachlichen Integration wird eine wesentliche Voraussetzung<br />

für die gesellschaftliche Integration geschaffen. Deutsche Sprachkenntnisse<br />

sind entscheidend für den erfolgreichen Abschluss von Schul- und Berufsausbildung,<br />

die erfolgreiche Bewerbung um einen Arbeitsplatz, das vollwertige Ausfüllen des Arbeitsplatzes<br />

und letztlich die Teilnahme am täglichen Leben. Auf den Spracherwerb<br />

gerichtete Integrationsmaßnahmen stehen deshalb im Vordergrund.<br />

(2) Anknüpfungspunkt bei Ausländern: Daueraufenthaltsrecht<br />

Bei allen Integrationsmaßnahmen ist grundsätzlich auf ein auf Dauer angelegtes<br />

Bleiberecht abzustellen. Es wäre beispielsweise verfehlt, bei Asylbewerbern mit Integrationsmaßnahmen<br />

anzusetzen, weil diese im Falle eines erfolglosen Verfahrens<br />

das Land wieder verlassen müssen. Bereits erfolgte Integrationsmaßnahmen wären<br />

im Hinblick auf die Aufenthaltsbeendigung kontraproduktiv.<br />

(3) Frühzeitiger Ansatz von Integrationsmaßnahmen<br />

Maßnahmen zur Integration sollen möglichst frühzeitig einsetzen. Für Kinder ist dabei<br />

der Kindergartenbesuch von besonderer Bedeutung. Eine wesentliche Aufgabe<br />

kommt den Schulen zu. Grund- und Hauptschulen haben als Schularten mit Pflichtcharakter<br />

die Aufgabe, nicht Deutsch sprechende Kinder und Jugendliche möglichst<br />

rasch sprachlich in die Lage zu versetzen, am Unterricht in einer dem jeweiligen Alter<br />

und Leistungsstand entsprechenden Regelklasse teilnehmen zu können. Richtschnur<br />

im Bildungsbereich ist es dabei, die volle schulische Integration der ausländischen<br />

und spätausgesiedelten Kinder und Jugendlichen zu erreichen, wobei der Unterstützungsbedarf<br />

deutscher Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund nicht<br />

vernachlässigt werden darf.<br />

(4) Integration von Kindern unter Einbindung der Eltern<br />

Integration über Angebote der Familienbildung<br />

Es wird zunehmend zur Aufgabe der Schulen, die Erziehungsfähigkeit und Erziehungsleistung<br />

der Eltern und insbesondere der zugewanderten Eltern zu unterstützen.<br />

Die Schule muss sich daher besonders um Information und Beratung dieser Eltern<br />

bemühen und sie gezielt in die Elternarbeit an der Schule einbeziehen.<br />

Integration kann und soll auch verstärkt über Angebote der Familienbildung erfolgen.<br />

Ausländische und spätausgesiedelte Familien sind häufig besonderen innerfamiliären<br />

Konflikten ausgesetzt, in denen sie Beratung benötigen. Die vielfältigen, oft informellen<br />

Angebote der Familienbildung, beispielsweise in Mütter- und Familienzentren,<br />

können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Erziehungskompetenz der Eltern zu<br />

stärken. Sie helfen Eltern in Fragen der Kindererziehung, der praktischen Haushaltsführung<br />

und der sinnvollen Feizeitgestaltung. Familienbildung hat eine ausgeprägt<br />

präventive Funktion. Sie kann zugleich Eltern aus gesellschaftlicher Isolation heraus-<br />

16


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

lösen. Wichtig ist, Angebote der Familienbildung für ausländische und spätausgesiedelte<br />

Familien zu konzipieren, dass die Betroffenen niederschwellig Zugang haben<br />

und bedarfsorientiert angesprochen werden. Die Landesregierung setzt sich für die<br />

Schaffung solcher Angebote auf kommunaler Ebene ein.<br />

(5) Integration durch Teilhabe am Wirtschafts- und Arbeitsleben<br />

Zu einer wirtschaftlich und sozial gelungenen Integration kann insbesondere eine gute<br />

berufliche Ausbildung beitragen, die durch Weiterbildung ergänzt werden muss,<br />

um qualifikatorisch mit den Anforderungen des Strukturwandels mithalten zu können.<br />

Auch eine selbstständige und unternehmerische Tätigkeit kann Integration fördern.<br />

Mit einer erfolgreichen Integration kann auch die Qualität des Wirtschaftsstandortes<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg insgesamt verbessert werden.<br />

(6) Frühe Vermittlung in Arbeit<br />

Spätaussiedler und auf Dauer bleibeberechtigte Ausländer sollen frühzeitig in Arbeit<br />

vermittelt werden. Arbeit ist ein integrationsfördernder Faktor. Sie ermöglicht den<br />

Spätaussiedlern und den auf Dauer bleibeberechtigten Ausländern sowie ihren Familienangehörigen,<br />

auf eigenen Beinen zu stehen, fördert dadurch das Selbstwertgefühl<br />

nicht nur des Berufstätigen, sondern auch der Familienangehörigen und schafft Akzeptanz<br />

in der Bevölkerung. Zudem wird die Solidargemeinschaft finanziell entlastet.<br />

(7) Integration von Spätaussiedlern durch private Wohnungsnahme<br />

Das Leben in einer eigenen Wohnung ist ein wichtiger Faktor für die Integration. Die<br />

Unterbringung der Spätaussiedler und ihrer Familienangehörigen im Übergangswohnheim<br />

ist daher lediglich ein Angebot für die erste Zeit in Deutschland.<br />

(8) Integrationsangebote nicht nur für neu Einreisende<br />

Viele bereits hier lebende Ausländer und Spätaussiedler sind in die Gesellschaft integriert.<br />

Es gibt aber immer noch eine größere Zahl von sich hier bereits länger Aufhaltenden,<br />

bei denen gleichwohl Integrationsbedarf besteht. Deshalb sollen sich Integrationsmaßnahmen<br />

nicht nur auf aktuell neu Einreisende beziehen, sondern auch<br />

auf Personen, die bereits längere Zeit hier leben.<br />

(9) Partnerschaft mit den Kommunen und den Verbänden<br />

Integrationsmaßnahmen werden konkret vor Ort – auf der kommunalen und unteren<br />

staatlichen Ebene – geleistet. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege, aber auch andere<br />

Verbände sind vor Ort eingebunden und leisten wertvolle Arbeit. Zielsetzung<br />

des Landes ist es, bestehende und weitere Integrationsmaßnahmen soweit möglich<br />

in Partnerschaft mit den Kommunen und Verbänden durchzuführen.<br />

17


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

(10) Migrationspolitische Verantwortung des Bundes<br />

Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Schon<br />

heute tragen die Länder und die Kommunen die Hauptlast der Integrationskosten.<br />

Bestehende und neue Integrationsmaßnahmen des Landes können deshalb nicht<br />

dazu dienen, den Bund von seinen Verpflichtungen zu entlasten.<br />

(11) Integration ist auch eine Bringschuld<br />

Ohne den Willen und die Bereitschaft der Ausländer und Spätaussiedler zur Integration<br />

kann diese nicht gelingen. Mit Integrationsangeboten sind deshalb nach der Maxime<br />

„Fördern und Fordern“ auch verpflichtende Anforderungen zu stellen. Was den<br />

Bereich der Ausländer anbelangt, enthält das geltende Recht keine erkennbaren Integrationsansätze,<br />

ebenso wenig werden Integrationsanforderungen an einreisewillige<br />

Ausländer gestellt. Die Landesregierung sieht den Aspekt der verpflichtenden Anforderung<br />

im vorliegenden Entwurf des Zuwanderungsgesetzes des Bundes nicht<br />

ausreichend berücksichtigt und verweist insofern auf den von ihr im Oktober 2000<br />

beim Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Integrationsgesetzes (vgl. Sitzung des<br />

Ministerrats am 12. September 2000 -TOP 8 - und am 10. Oktober 2000 - TOP 3 -).<br />

Notwendig sind insbesondere Sanktionen bis hin zur Aufenthaltsbeendigung als letzter<br />

Konsequenz, wenn ein Integrationskurs, zu dessen Besuch der Ausländer verpflichtet<br />

ist, nicht erfolgreich absolviert wird.<br />

(12) Zielgruppenspezifische Integrationsangebote<br />

Trotz der Vielfalt der Zuwanderungsgruppen gibt es dennoch viele Gemeinsamkeiten<br />

beim Integrationsbedarf. Entsprechend wird etwa im Schulbereich nicht zwischen<br />

den einzelnen Gruppen bei Sprachfördermaßnahmen unterschieden. Unterschiede in<br />

der kulturellen Herkunft, wie beispielsweise Erfahrungen bei der Integration von<br />

Spätaussiedlern oder Angehörigen des islamischen Kulturkreises zeigen, können<br />

gleichwohl eine zielgruppenspezifische und damit bedarfsgerechte Ausrichtung von<br />

Integrationsangeboten auf bestimmte Zuwanderungsgruppen begründen. Insbesondere<br />

bei konkreten Maßnahmen und Projekten kann es wegen der soziokulturellen<br />

Unterschiede angezeigt sein, zu differenzieren und diese jeweils nur für die Angehörigen<br />

einer bestimmten Personengruppe zu öffnen.<br />

4. Vorbildhaft: Das (Modell-)Projekt Integrationskurs<br />

Ziel des im April <strong>2001</strong> gestarteten „Modellprojektes Integrationskurs“ – und der seit<br />

<strong>2002</strong> laufenden Projektphase - ist die Ersteinweisung von Migrantinnen und Migranten<br />

in die deutschen Lebensverhältnisse und die Wegweisung zu den unterschiedlichen<br />

Integrationsangeboten, ferner die Einführung in die deutsche Sprache sowie eine<br />

erste berufliche und gesellschaftliche Alltagsorientierung für Neu-Zuwanderer.<br />

18


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Erprobt wird auch ein Konzept eines wohnortnahen Kursangebotes, das durch Träger<br />

von Sprachkursen breitenwirksam und nachhaltig organisiert wird. Es besteht<br />

auch die Möglichkeit, bürgerschaftliches Engagement einzubinden.<br />

Das Modellprojekt, für das zunächst 400.000 DM zur Verfügung standen, endete am<br />

31.12.<strong>2001</strong> und wird seit <strong>2002</strong> mit Mitteln aus der Landesstiftung <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg in erweiterter Form fortgeführt. Nach den bisherigen Erfahrungen kann<br />

das Modellprojekt als großer Erfolg gewertet werden.<br />

Projektträger ist das Innenministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg, dem ich an dieser Stelle<br />

für die umfangreichen rechtlichen wie organisatorischen Arbeiten bei der Durchführung<br />

der Kurse herzlich danke.<br />

Die teilnehmenden Kommunen der abgeschlossenen Modellphase waren Stuttgart,<br />

Mannheim, Ulm und Schwäbisch Gmünd. Die örtliche Projektleitung und –<br />

durchführung lag und liegt regelmäßig in den Händen der kommunalen Ausländerbeauftragten.<br />

Für die Projektphase <strong>2002</strong> hat das Innenministerium Verträge mit 17 Städten und 10<br />

Landkreisen abgeschlossen, dazu kommen ca. 30 Kooperationskommunen und zahlreiche<br />

weitere Beteiligte (Verbände, Sprachschulen etc.). In einem Großteil der Kommunen<br />

haben Kurse begonnen bzw. steht deren Beginn kurz bevor. Wegen des<br />

voraussichtlich am 01.01.2003 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes müssen die<br />

Kurse zum Jahresende <strong>2002</strong> abgeschlossen sein.<br />

Form der Durchführung der Integrationskurse<br />

Über die Durchführung des Kurses wurde mit den jeweiligen Städten bzw. Landkreisen<br />

ein Vertrag mit dem Innenministerium abgeschlossen.<br />

Kosten<br />

1) Modellphase <strong>2001</strong>:<br />

- 2/3 Land (Innenministerium)<br />

- 1/3 Kommune<br />

- im Durchschnitt betragen die Kosten ca. 500 Euro je Kursteilnehmer<br />

2) Projektphase ab <strong>2002</strong>:<br />

- ½ Land<br />

- ½ Kommune<br />

- fakultativ: Teilnehmerbeiträge (bis 1.- Euro/Stunde)<br />

Das Innenministerium plant mit einem Finanzierungsanteil des Landes von 50%. Berechnungsgrundlagen<br />

für den Höchstbetrag der Förderung je Kommune sind ein Potenzial<br />

von 0,5% der ausländischen Einwohner und Gesamtkosten von 818 Euro pro<br />

19


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Teilnehmer. Die Berechnung erfolgte in Anlehnung an die Garantiefondsbestimmungen<br />

und aufgrund der Erfahrungen aus dem Modellprojekt.<br />

Die 818 Euro sollen sich dabei auf folgende Einzelposten aufgliedern: Orientierungskurs,<br />

Fördergespräche, evtl. Dolmetscherkosten, Verwaltungskostenpauschale (evtl.<br />

auch prozentuale Regelung), Mietkosten und Kinderbetreuung.<br />

Kommunen, die die Kurse mit geringerem Kostenaufwand durchführen, können mehr<br />

Teilnehmer berücksichtigen. Ein Teilnehmerbeitrag von bis zu 1 Euro/Stunde kann<br />

erhoben werden. Der Teilnehmerbeitrag soll dem Finanzierungsanteil der Kommune<br />

zugute kommen.<br />

Kursdauer und -aufteilung<br />

Der Integrationskurs umfasst<br />

1. zwei Fördergespräche (mit insgesamt ca. 2 – 4 Stunden, bei Bedarf mit Dolmetscher)<br />

und<br />

2. einen Orientierungskurs.<br />

Der Orientierungskurs als Schwerpunkt des Projektes umfasst maximal 200 Stunden<br />

à 45 Minuten, davon<br />

- maximal 150 Stunden Sprachförderung Deutsch und<br />

- 50 Stunden Alltagsorientierung, Staatskunde, berufliche Orientierungshilfen<br />

An jedem Kurs nehmen zwischen zehn und fünfzehn Personen teil. Eine Kinderbetreuung<br />

ist oftmals sichergestellt.<br />

Zielgruppe<br />

- Grundsatz: neu zuwandernde Drittstaatsangehörige ab 16 Jahren mit einem auf<br />

Dauer (nicht: Asylbewerber, Geduldete, Illegale) angelegten Aufenthalt<br />

- es können auch Drittstaatsangehörige einbezogen werden, die sich bereits hier<br />

aufhalten und ein Bleiberecht besitzen, Aufenthaltsdauer 1 bis längstens 5 Jahre<br />

- ferner können bei EU-Ausländern ggf. Gruppen mit besonderem Bedarf einbezogen<br />

werden<br />

Kursinhalt<br />

Die Integrationskurse entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den Vorstellungen des<br />

von <strong>Baden</strong>-Württemberg im Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Integrationsgesetzes,<br />

wobei die Kurse allerdings – mangels gesetzlicher Grundlage – nicht verpflichtend,<br />

sondern freiwillig sind.<br />

20


2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Der Integrationskurs gliedert sich – wie bereits erläutert – in<br />

- zwei Fördergespräche und<br />

- einen Orientierungskurs.<br />

(1) Fördergespräche<br />

a) Ziel des ersten Fördergesprächs ist Vertrauensaufbau, Einführung in die Lebensverhältnisse,<br />

Wegweisung zu Integrationsangeboten, Hilfe zur schulischen bzw.<br />

beruflichen Integration, Behandlung aktueller Fragen und Motivation zur Teilnahme<br />

am Orientierungskurs.<br />

b) Das zweite Fördergespräch findet nach dem Orientierungskurs statt (Resümee,<br />

Planung weiterer Schritte – Beruf, Vereine, Sprachkurse –, Evaluierung des Orientierungskurses).<br />

(2) Orientierungskurs<br />

Der Orientierungskurs als Kern der Maßnahme umfasst insbesondere folgende Inhalte:<br />

a) Erstes Erlernen der deutschen Alltagssprache (ca. 150 Stunden)<br />

b) Alltagsbewältigung, Lebensumfeld kennen lernen, Alltagsorientierung (Kindergarten,<br />

Schule, Versicherungen, Arztbesuch), berufliche Orientierung, staatliche<br />

Ordnung/Verwaltungsaufbau, Einführung in Grundrechte (ca. 50 Stunden).<br />

Konkrete Durchführung<br />

Hinsichtlich der konkreten Durchführung des Modellprojektes macht das Land (Innenministerium)<br />

keine abschließenden Auflagen bzw. Vorgaben.<br />

Überwiegend wurde die gewünschte Zielgruppe bereits beim ersten Kontakt mit der<br />

Ausländerbehörde durch (mehrsprachige) Informationsbroschüren auf den Integrationskurs<br />

hingewiesen, teilweise erfolgten auch Hausbesuche.<br />

Besonderer Wert wurde auf die praktische Wissensvermittlung gelegt (z.B. Organisation<br />

der Stadtverwaltung, Busfahren, Bankgeschäfte, Arztbesuch, Schule/Ausbildung<br />

usw.). Die Sprachvermittlung wurde auch außerhalb der Programme des Sprachverbandes<br />

durchgeführt. In der Auswahl der Dozenten/Gesprächspartner waren die<br />

Kommunen frei.<br />

21


Erfahrungen & Evaluation<br />

2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Die Erfahrungen mit den Modellprojekten, aber auch mit den flächendeckend fortgeführten<br />

Kursen sind positiv; die beteiligten Kommunen befürworten eine Fortsetzung.<br />

Folgende Erfahrungen – nicht zuletzt auch aus einer Tagung aller beteiligten Kommunen<br />

und Kreise im Innenministerium Anfang Juni <strong>2002</strong> entnommen - werden berichtet:<br />

� Die individuelle Beratung in den Fördergesprächen stößt auf sehr große Resonanz<br />

und Zustimmung.<br />

� Insbesondere ausländische Frauen brauchen offenbar eine gewisse Zeit der Eingewöhnung,<br />

bevor sie selbst einen solchen Kurs besuchen möchten bzw. bis<br />

Vorbehalte der Familie überwunden sind.<br />

� Das Interesse von ausländischen Frauen ist insbesondere dann groß, wenn geschlossene<br />

Kurse, d. h. Kurse nur für Frauen, angeboten werden und wenn die<br />

Betreuung der Kinder gesichert ist.<br />

� Bei den Kursteilnehmern war eine deutliche Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit<br />

erkennbar; neue soziale Kontakte konnten geknüpft werden.<br />

� Die Integrationskurse müssen zwingend am 31. Dezember <strong>2002</strong> beendet sein.<br />

Die Landesstiftung <strong>Baden</strong>-Württemberg gGmbh darf nur Projekte fördern, zu denen<br />

das Land weder rechtlich noch faktisch verpflichtet ist. Mit dem möglichen Inkrafttreten<br />

des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2003 würde sich insoweit<br />

eine neue Situation ergeben.<br />

� Ein Anfängerkurs für Personen ohne jegliche Sprachkenntnisse wäre wünschenswert,<br />

scheitert jedoch u.U. an zu geringen Teilnehmerzahlen bzw. an zu<br />

geringer Kapazität.<br />

� Die Zahl der Analphabeten ist größer als erwartet.<br />

� An den Kursen nehmen mehr Frauen als Männer teil. Männer brechen – insbesondere<br />

in gemischten Kursen – den Kurs eher ab als Frauen, oftmals im Zusammenhang<br />

mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Insgesamt ist die Abbrecherquote<br />

jedoch erfreulich gering.<br />

� Teilweise werden Kurse ethnisch bzw. geschlechtlich homogen veranstaltet. Überwiegend<br />

handelt es sich jedoch um gemischte Gruppen, was sich nicht als<br />

problematisch erwies. Wünschenswert ist jedoch ein möglichst einheitliches Bildungsniveau<br />

der Teilnehmer.<br />

� Für die Kurse interessieren sich auch Ausländer, die sich zum Teil schon recht<br />

lange in Deutschland aufhalten (z.B. Frauen nach der ersten Familienphase).<br />

� Angebote für Fortgeschrittene wären wünschenswert und werden auch nachgefragt.<br />

� Insgesamt ist erkennbar, dass die Kommunen eine Vielfalt an Angeboten vorhalten,<br />

die mit einer Zentralisierung der Integrationskurse nach dem möglichen Inkrafttreten<br />

des Zuwanderungsgesetzes verloren ginge.<br />

22


5. Fazit & Empfehlungen<br />

2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Die Vorarbeiten für eine nachhaltigere Integrationspolitik im Land sind gemacht. Es<br />

ist nun an der Zeit, wie von der Landesregierung beschlossen, besonders im Bereich<br />

Kindergarten, Vor- und Grundschule die bisherigen Sprachfördermaßnahmen kritisch<br />

zu hinterfragen und dort, wo erforderlich, auch neue Wege zu gehen.<br />

Ich wünsche mir ebenfalls, dass die „Bestandsaufnahme Integration“ möglichst breit<br />

und öffentlich im Land diskutiert wird. Der neue Landesarbeitskreis Integration wird<br />

hierzu sicherlich beitragen. Die bisherigen Integrationsmaßnahmen sind im Hinblick<br />

auf ihre Effizienz und Zielgerichtetheit sämtlich auf den Prüfstand zu stellen. Wo nötig,<br />

müssen die Integrationsmaßnahmen optimiert werden.<br />

Nicht jede Integrationsmaßnahme kostet Geld. Wenn wir aber zu der Erkenntnis<br />

kommen, dass zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sind, dann muss die Politik ihren<br />

hohen Anspruch in der Integrationspolitik auch wahrmachen und die Mittel in diesem<br />

Bereich zur Verfügung stellen.<br />

Weitere Informationen:<br />

� Internet: http://www.auslaenderbeauftragter.de (Rubrik: Integration)<br />

� Internet: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de (Rubrik: Ausländer)<br />

23


3. KAPITEL<br />

3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

Zuwanderung und Integration gehörten in den letzten Monaten zu den beherrschenden<br />

Themen der Innenpolitik.<br />

Diese Diskussion hat – selbst in Anbetracht der notwendigen Sicherheitsdiskussion<br />

nach dem 11. September <strong>2001</strong> - zu einem Paradigmenwechsel in der deutschen Zuwanderungs-,<br />

Integrations- und Ausländerpolitik geführt, was ich als Ausländerbeauftragter<br />

sehr begrüße. Ich will aber nicht verschweigen: Es war und ist ein mühsamer<br />

Weg zum neuen Ausländer- und Migrationsrecht.<br />

1. Paradigmenwechsel in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik<br />

Wir haben uns wegbewegt vom bislang vorherrschenden sicherheits- und polizeirechtlichen<br />

Geist des Ausländergesetzes hin zu einem die Zuwanderung offensiv regelnden<br />

bzw. gestaltenden und die Integration festschreibenden Aufenthaltsgesetz.<br />

Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften wird nun als etwas Positives und<br />

Notwendiges für unser Land angesehen. Dass wir überhaupt Zuwanderung von ausländischen<br />

Arbeitskräften brauchen, wird ernsthaft nicht mehr bestritten. Leider haben<br />

manche in der Politik sehr lange für diese Erkenntnis gebraucht.<br />

Dabei zeichnet sich die Notwendigkeit bereits seit geraumer Zeit deutlich ab. So hat<br />

etwa der Innovationsbeirat der Landesregierung Anfang 1998 in dem von ihm herausgegebenen<br />

Leitbild „<strong>Baden</strong>-Württemberg – ein Land im Aufbruch“ sehr deutlich<br />

auf die mit einer gezielten Zuwanderungspolitik verbundenen Möglichkeiten und ihre<br />

zwingende ökonomische Notwendigkeit hingewiesen. Seinerzeit veranschlagte der<br />

Innovationsbeirat den für <strong>Baden</strong>-Württemberg notwendigen Zuwanderungsüberschuss<br />

auf 25.000 Personen im Jahr.<br />

Heute geht es zum Glück nur noch um das „Wie“ der Zuwanderung. Vor allem auch<br />

die lobenswerte Arbeit der Zuwanderungskommission des Bundesinnenministers, der<br />

sogenannten „Süßmuth-Kommission“, wurde in der Öffentlichkeit und in den Medien<br />

mit wachsendem Interesse begleitet.<br />

Vor diesem Hintergrund erscheint die noch immer anhaltende Debatte um die Bundesrepublik<br />

als „Einwanderungsland“ bzw. „klassisches Einwanderungsland“ eigenartig<br />

und beinahe fundamentalistisch. Der faktisch kontinuierlich anhaltende Prozess<br />

der Zuwanderung kann auf zweierlei Weisen politisch angegangen werden. Entweder<br />

wird er als „natürlicher Prozess“ begriffen und sich selbst überlassen. Gesetzgebung<br />

und Verwaltung können sich dann auf eine passive Politik der Folgenbegrenzung beschränken.<br />

Oder aber jener Prozess wird als politische Herausforderung begriffen und durch aktive<br />

Politik gesteuert und gestaltet. Dies setzt allerdings voraus, dass das Phänomen<br />

der Migration politisch zur Kenntnis genommen wird. Die gegenwärtige auch von mir<br />

24


3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

diagnostizierte Wende in der Migrations- und Ausländerpolitik beschreibt den Übergang<br />

von der passiven zur aktiven Zuwanderungspolitik. Sie sieht sich ganz grundsätzlich<br />

vor der Aufgabe einer Bewertung, Zuordnung und Abwägung dreier Belange:<br />

1) Der berechtigten Belange der Migranten selbst. Dabei kommt etwa ihrer Eigenschaft<br />

als Flüchtling ein anderes Gewicht zu als der Eigenschaft als Pensionär,<br />

der seinen Lebensabend am Bodensee verbringen will.<br />

2) Dem Bedarf der Bundesrepublik nach Migranten auf den unterschiedlichen Arbeitsmärkten.<br />

3) Der Fähigkeit der Bundesrepublik zur Integration von Migranten. Dabei ist die Akzeptanz<br />

in der Bevölkerung ebenso zu beachten wie die Leistungsfähigkeit der<br />

Sozialsysteme und die Wirtschaftskraft des Landes.<br />

2. Dreiklang erforderlich<br />

Die Steuerung der Zuwanderung ist demnach eine herausragende Zukunftsaufgabe,<br />

der verantwortungsvolle Politik nicht ausweichen darf. Unabdingbar ist ein Dreiklang<br />

aus<br />

� der stärkeren Ausrichtung der Zuwanderung am eigenen Interesse unseres<br />

Landes,<br />

� der Wahrung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands und<br />

� der Verbesserung der Integrationsbemühungen.<br />

Zuwanderung muß vorausschauend und aktiv gestaltet werden. Dies gilt sowohl für<br />

das beschlossene Zuwanderungsgesetz als auch für die gesellschaftliche Einbettung.<br />

Ohne die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung in Deutschland wird der erforderliche<br />

Dreiklang nicht gelingen.<br />

Die Politik darf sich dabei nicht auf eine Beobachterrolle beschränken. Sie hat vielmehr<br />

die Pflicht, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, indem sie auch<br />

unbequeme Wahrheiten nicht verschweigt, tatsächlich bestehende Probleme und<br />

Sorgen ernst nimmt und Vorurteile abbaut. Eine klare und transparente Regelung<br />

trägt dazu bei, teilweise noch vorhandene Ängste in der Bevölkerung abzubauen und<br />

das Klima für die Integration der bereits hier lebenden und der künftig zuwandernden<br />

Ausländer zu verbessern.<br />

3. Gründe für ein neues Zuwanderungsrecht<br />

Aus folgenden Gründen ist meines Erachtens die Zuwanderung von qualifizierten<br />

ausländischen Menschen nötig und unerlässlich:<br />

1. aus demographischen Gründen: wegen des dramatischen Rückgangs der deutschen<br />

Bevölkerung bei gleichzeitiger Überalterung, besonders ab dem Jahr 2010,<br />

25


3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

damit einhergehend auch ein ebenso dramatischer Rückgang des Erwerbspersonenpotentials<br />

2. aus den damit einhergehenden gravierenden Auswirkungen für die Aufrechterhaltung<br />

der bestehenden Sozialsysteme<br />

3. sowie der ebenfalls daraus resultierenden gravierenden direkten und indirekten<br />

Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft, Wachstums- und Wohlstandsentwicklung<br />

4. aus Gründen des Arbeitsmarktes: Mangel an Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen,<br />

z.B. IKT, Ingenieure, Pflegekräfte usw., der sich als Wachstumsbremse<br />

erweist<br />

5. wegen der Globalisierung der Gesellschaften und Arbeitsmärkte: internationaler<br />

Wettbewerb um die klügsten Köpfe<br />

6. aus rechtstechnischen Gründen: bislang ist keine transparente Zuwanderungsregelung<br />

vorhanden<br />

7. aus demokratischen Gründen, um Einwanderung in einem transparenten, für die<br />

Bevölkerung und die potentiellen Zuwanderer nachvollziehbaren und demokratischen<br />

Verfahren zu steuern<br />

8. um das Asylrecht zu entlasten und um die illegale Einreise nach Deutschland zu<br />

verringern.<br />

Einen Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals herausstellen und betonen:<br />

Bei der Zuwanderungsregelung geht es mir um die Schaffung der Möglichkeit,<br />

bedarfsorientiert qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland kommen zu lassen. Es<br />

geht nicht um eine generelle Öffnung des Landes, um Ausweitungen bei der humanitären<br />

Aufnahme.<br />

Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften kann Wirtschaftswachstum und<br />

Wohlstandsentwicklung in Deutschland festigen und fördern, indem sie den in vielen<br />

Branchen bestehenden Arbeitskräftemangel ausgleicht. Sie kann darüber hinaus<br />

helfen, das demographische Problem einer alternden und schrumpfenden<br />

Bevölkerung zu lösen, indem sie den Alterungsprozeß der Gesellschaft und damit die<br />

kommenden Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zumindest abmildert.<br />

Dieser Befund, zu dem die Wissenschaft schon seit längerem gelangt ist, wird heute,<br />

wie ich bereits eingangs erläutert habe, von niemandem mehr ernsthaft bestritten.<br />

Auch die Fachleute aus der Wirtschaft und der Bevölkerungsforschung, die bei meiner<br />

Anhörung zum Zuwanderungsgesetz im Rahmen der „Stuttgarter Gespräche zur<br />

Ausländerpolitik“ am 14. März <strong>2002</strong> in Stuttgart referierten, haben in ihren Vorträgen<br />

diese Erkenntnisse deutlich bestätigt (siehe hierzu auch Kapitel 10).<br />

Zuwanderung alleine reicht aber nicht aus, um die demographischen Effekte der Alterung<br />

und Schrumpfung auszugleichen oder gar zu überkompensieren. Mit einer<br />

“Vorrangdiskussion“ droht aber eine neue Phantomdebatte die jetzt notwendige<br />

Neuregelung zu diskreditieren. Nicht Qualifizierung und Weiterbildung vor<br />

Zuwanderung, sondern Qualifizierung und Weiterbildung plus Zuwanderung ist die<br />

richtige Lösung.<br />

26


3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

Die „Unabhängige Kommission Zuwanderung“(„Süßmuth-Kommission“) hat deutlich<br />

auf die Leistungsschwächen in unserem Land und die dringende Reformbedürftigkeit<br />

insbesondere in den Bereichen der Familien-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik<br />

hingewiesen – eine Reformbedürftigkeit, welche seit langem angemahnt wird.<br />

Es ist deshalb dringend erforderlich, neben der notwendigen Zuwanderungsregelung<br />

ein Gesamtkonzept zur Zukunftssicherung unserer Gesellschaft zu entwerfen. Dieses<br />

muss eine weitgehende Reform der sozialen Sicherungssysteme, Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für inländische Arbeitslose sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung<br />

von Frauen, d.h. Verbesserung der Vereinbarkeit von Kindern und<br />

Beruf, umfassen.<br />

Die Kommission hat aber ebenso klar festgestellt, dass selbst eine maximale<br />

Ausschöpfung des heimischen Arbeitskräftepotentials das Arbeitskräfteangebot<br />

allenfalls vorübergehend stabil halten könnte. Langfristig ist also durch interne<br />

Reformmaßnahmen allein – so notwendig sie sind – keine vollständige<br />

Problemlösung zu erwarten. Da die – ebenfalls dringend notwendige – sogenannte<br />

Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive auch keine kurzfristigen Erfolge<br />

hervorbringen kann, ist Zuwanderung sowohl schon heute, als auch in Zukunft<br />

unverzichtbar.<br />

4. Das neues Zuwanderungsgesetz<br />

Das Zuwanderungsgesetz, genauer das neue Aufenthaltsgesetz, erfüllt viele meiner<br />

Anforderungen an ein reformiertes, zukunftsorientiertes Zuwanderungs- und Ausländerrecht:<br />

� Schaffung eines flexiblen Instrumentariums für die bedarfsgerechte Steuerung<br />

und Begrenzung der Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt bei bestehender Vorrangprüfung<br />

� Reform und Reduzierung der Aufenthaltstitel<br />

� neue Verwaltungsstrukturen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />

� Arbeits- und Aufenthaltsmöglichkeit für ausländische Absolventen deutscher<br />

Hochschulen<br />

� Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Integration (Integrationskurse)<br />

� Beschleunigung der Asylverfahren<br />

� Möglichkeit der Einsetzung einer Härtefallkommission auf Landesebene<br />

� Verbesserung des humanitären Schutzes (kleines Asyl) auf der einen und Steigerung<br />

der Effizienz bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht auf der anderen Seite<br />

� Stärkung der Europatauglichkeit im Hinblick auf die fortschreitende europäische<br />

Integration.<br />

Auch im sogenannten „Müller-Papier“, dem Zuwanderungskonzept der CDU, sind<br />

zahlreiche dieser Regelungen zu finden.<br />

27


3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

Bei aller Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz gibt es darin auch Punkte, die ich<br />

für korrekturbedürftig halte:<br />

� Die Regelung des Aufenthalts zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ist mir zu bürokratisch.<br />

� Von einer ausdrücklichen Aufnahme des Abschiebeschutzes bei nichtstaatlicher<br />

oder geschlechtsspezifischer Verfolgung sollte abgesehen werden.<br />

� Die Ersatzbestimmung zur bisherigen Duldung ist verunglückt.<br />

� Es fehlen echte Sanktionen bei der Nichtteilnahme an den Integrationskursen.<br />

� Schon länger hier lebende Ausländer werden von den Integrationskursen ausgeschlossen.<br />

Nur: Das beschlossene Zuwanderungsgesetz ist gegenüber der jetzigen Rechtslage<br />

ein wichtiger und unverzichtbarer Fortschritt. Der Bundespräsident hat das Zuwanderungsgesetz<br />

nun unterschrieben und ausgefertigt. Am Ende, so die politischen Ankündigungen,<br />

wird das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens<br />

des Zuwanderungsgesetzes entscheiden.<br />

5. Die Integrationsregelung im Zuwanderungsgesetz<br />

Das neue Aufenthaltsgesetz sieht erstmalig verpflichtende Integrationskurse, also<br />

Sprach- und Orientierungskurse für Neuzuwanderer vor. Erfreulich ist übrigens, das<br />

sich die Bundesregierung sichtbar am Gesetzentwurf <strong>Baden</strong>-Württembergs für ein Integrationsgesetz<br />

orientiert hat, das zuvor im Bundesrat noch auf deutliche Ablehnung<br />

gestoßen war.<br />

Die erstmalige Verankerung eines gesetzlichen Anspruchs auf Integrationsmaßnahmen<br />

umfasst 600 Stunden Deutschkurs (davon 300 Stunden Basiskurs durch den<br />

Bund und 300 Stunden Aufbaukurs durch die Länder) und 30 Stunden Orientierungskurs<br />

(ebenfalls durch den Bund), zumindest waren dies die Zahlen des ursprünglichen<br />

Gesetzentwurfs. Als Ausländerbeauftragter kann ich es nur begrüßen, dass es<br />

erstmalig einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen geben soll. Wer Integration<br />

fordert muss sie auch fördern.<br />

Der Rechtsanspruch ist indes eingeschränkt, weil er sich nur auf bestimmte Zuwanderungsgruppen<br />

bezieht. Unionsbürger und schon jetzt hier lebende Zuwanderer<br />

werden von dieser staatlichen Förderung nicht erfasst. Die nun fehlende sogenannte<br />

„nachholende Integration“ ist ein erhebliches Defizit des Zuwanderungsgesetzes.<br />

Es ist völlig unverständlich, weshalb die Bundesregierung den Kreis der schon länger<br />

im Land lebenden Ausländer einfach aus dem Gesetz gestrichen hat. Zwar können<br />

beide Personengruppen im Ermessenswege die Kurse besuchen – aber nur dann,<br />

wenn es freie Plätze gibt und – aller Voraussicht nach – wenn sie diese selbst vollständig<br />

finanzieren können.<br />

Das, was jetzt an Deutschkursen insbesondere für die schon länger im Land lebenden<br />

Ausländer organisiert wird und erfolgreich läuft, kann natürlich grundsätzlich fortgeführt<br />

werden. Aber es wird kaum noch öffentliche Mittel dafür geben. Der Bund<br />

28


3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

wird alle Gelder, die derzeit für die Deutschkurse zur Verfügung stehen, für die Befriedigung<br />

des neuen gesetzlichen Anspruchs einsetzen. Die Länder müssen zu dem<br />

gleichen Zweck in der Regel neues Geld aufwenden, um ihren Anteil an der gesetzlichen<br />

Verpflichtung zu finanzieren.<br />

Dort, wo in den Länderhaushalten Mittel für die Sprachförderung eingestellt sind, ist<br />

die Gefahr groß, dass sie jetzt für den neuen gesetzlich vorgeschriebenen Integrationskurs<br />

ausgegeben werden. Und die Kommunen werden angesichts ihrer finanziellen<br />

Lage kaum zusätzliche Integrationsmaßnahmen finanzieren können.<br />

Das Gesetz erfordert in diesem Zusammenhang einige Rechtverordnungen. Hier<br />

kann ich nur nachdrücklich darauf hinweisen, das sie inhaltlich so gestaltet werden,<br />

dass sie die zum 1.1.2003 entstehenden Rechtsansprüche befriedigen können. Aber<br />

hier ist nicht nur der Bund angesprochen, sondern auch die Länder sind gefordert:<br />

Es sind die Sprachkursträger zu bestimmen, die Berechtigungsprüfung durch die<br />

Ausländerbehörden, die Einstufung, die Abrechnung, die Qualifizierung der Kursleiter,<br />

die Voraussetzungen für Kinderbetreuung und sozialpädagogische Begleitung,<br />

eine Fahrtkostenregelung, Kostenbeiträge der Teilnehmer und u. U. auch Übergangsfristen.<br />

6. Fazit & Empfehlungen<br />

Im Hinblick auf die Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes und die sonstigen<br />

Integrationsmaßnahmen des Bundes, des Landes und der Kommunen ist zusammenfassend<br />

festzuhalten:<br />

� Es sind umgehend die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen,<br />

damit bei Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes die erforderlichen Integrationskurse<br />

flächendeckend angeboten werden können; insbesondere dürfen die<br />

Sprachkursträger nicht länger hingehalten werden<br />

� Die Finanzierung der Integrationskurse darf bei Bund, Ländern und Kommunen<br />

nicht auf Kosten anderer Integrationsfördermaßnahmen gehen, die insbesondere<br />

schon länger in Deutschland ansässigen Ausländern zugute kommen<br />

� Das neue Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gehalten, ein ausdifferenziertes<br />

und zielgruppenorientiertes Integrationsangebot zu erarbeiten, das den<br />

unterschiedlichen Kenntnissen und Bedürfnissen der Zuwanderer entspricht; ein<br />

zentralistisch verordneter Integrationskurs nach Schema F wäre fatal<br />

� Das Bundesinnenministerium muss, wie auch gesetzlich vorgesehen, rasch und<br />

umfassend bei der Erarbeitung des bundesweiten Integrationsprogramms u.a.<br />

das Fachwissen der Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen<br />

zurate ziehen.<br />

29


3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

Weitere Informationen:<br />

� http://www.bmi.bund.de<br />

� http://www.zuwanderungsgesetz.de<br />

� http://www.demographie.de<br />

� http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/unit/immigration_de.htm<br />

� http://www.sprachverband.de<br />

� http://www.bafl.de (Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,<br />

künftig für Migration und Flüchtlinge zuständig.)<br />

30


4. KAPITEL<br />

4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Am 4. Dezember <strong>2001</strong> veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung (OECD) die sogenannte PISA-Studie 2000, die bislang<br />

umfassendste und weitreichendste internationale Schulleistungsstudie.<br />

In Deutschland wurden die PISA-Ergebnisse mit Besorgnis aufgenommen: Die Bundesrepublik<br />

landete im unteren Mittelfeld. Die Bundesrepublik. Die Kultusministerkonferenz<br />

reagierte umgehend und stellte fest: „Eine der wichtigsten Schlussfolgerungen,<br />

die aus PISA gezogen werden muss, ist die klare Ausrichtung des Unterrichts<br />

weg von theoretischer, lebensferner Bildung hin zu einer handlungs- und anwendungsorientierten<br />

Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in Deutschland.“<br />

Der PISA-Schock in Deutschland sitzt tief. PISA hat uns deutlich gezeigt, dass wir im<br />

internationalen Vergleich viel zu spät mit unseren Bildungsanstrengungen beginnen.<br />

PISA weist aber auch daraufhin, dass Bildung in Deutschland keine ethnische, sondern<br />

eine soziale Problematik ist. Gerade hier sind die schulischen Leistungen der<br />

Kinder so eng wie in keinem anderen Land mit der sozialen Herkunft gekoppelt. Daher<br />

muss die Förderung und Bildung von Kindern insbesondere aus sozial schwachen<br />

Familien und aus Zuwandererfamilien früher erfolgen.<br />

Der PISA-Schock hat die bildungspolitische Debatte vorangetrieben, aber auch zum<br />

Wahlkampfthema gemacht. Offensichtlich verleiten die PISA-Ergebnisse dazu, dass<br />

schlechte Abschneiden auf den hohen Anteil ausländischer Kinder zurückzuführen.<br />

Schnell ist die Rede von Quoten, "busing" und Sprachtests für Ausländerkinder.<br />

Anhaltspunkte dafür, dass ausländische Schüler das Abschneiden der deutschen<br />

Schüler negativ beeinflusst haben, sind aber nicht ersichtlich. Auch der relativ hohe<br />

Ausländeranteil in der Bundesrepublik vermag nicht dazu verleiten, eine Entschuldigung<br />

für das schlechte Abschneiden der deutschen Schüler zu bieten. Länder wie<br />

Österreich und Schweiz haben ebenso einen hohen Ausländeranteil, ihre Schulen<br />

erzielten aber bessere Ergebnisse als die deutschen Lehranstalten.<br />

1. Was ist PISA?<br />

PISA steht für: Programme for International Student Assessment. Die PISA-Studie<br />

wird in Deutschland von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />

Entwicklung (OECD) im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der<br />

Länder (KMK) durchgeführt. PISA 2000 ist der erste Durchlauf von drei Erhebungen.<br />

Erhoben werden Basiskompetenzen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften.<br />

Weiter werden „selbstreguliertes Lernen“ und „gelingende Kooperation und Kommunikation“<br />

erfasst. Der Schwerpunkt des ersten Durchgangs ist die Lesekompetenz.<br />

31


Was wird bei PISA untersucht?<br />

PISA erfasst drei Bereiche:<br />

4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

� Lesekompetenz (reading literacy)<br />

� mathematische Grundbildung (mathematical literacy)<br />

� naturwissenschaftliche Grundbildung (scientific literacy)<br />

� fächerübergreifende Kompetenzen (cross-curricular competencies)<br />

Dabei geht es neben dem, was die Jugendlichen gelernt haben, vor allem darum, inwieweit<br />

sie allgemeinere Konzepte und Fähigkeiten besitzen, die sie brauchen, um<br />

ihr Wissen auch anzuwenden.<br />

Wer nimmt an der PISA-Untersuchung teil?<br />

Insgesamt wurden 180.000 15jährige Schülerinnen und Schüler aus 32 Staaten (darunter<br />

28 OECD-Staaten) geprüft. In Deutschland wurde eine repräsentative Stichprobe<br />

aus 5.073 Schülerinnen und Schülern aus 219 Schulen erhoben, wobei im<br />

Durchschnitt 23 15-jährige pro Schule untersucht wurden. Diese Jugendlichen besuchen<br />

Sonder-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen. Aufgrund<br />

der Relation zwischen Stichtagsregelung und Erhebungstermin müssten sie<br />

gemäß ihren Alters zu 59,4 % in der neunten und 40,4 % in der zehnten Klasse sein,<br />

wenn sie ohne Verzögerungen eingeschult und keine Klasse wiederholt hätten.<br />

Zusätzlich wurde eine nationale Stichprobenergänzung an 1.466 Schulen mit insgesamt<br />

über 50.000 Schülerinnen und Schülern durchgeführt (PISA-E), die Aufschluss<br />

über die einzelnen Länderergebnisse gibt.<br />

Welche Ziele hat PISA?<br />

Die OECD-Staaten erfahren dadurch, wie es mit dem Wissen, den Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten ihrer Schüler/innen bestellt ist, und wie gut die Jugendlichen auf lebenslanges<br />

Lernen und auf die Übernahme von konstruktiven Rollen als Mitglieder ihrer<br />

Gesellschaft vorbereitet sind. Sie erheben, wie leistungsfähig ihre Bildungssysteme<br />

sind und stellen sich dem internationalen Vergleich. Die gewonnenen Erkenntnisse<br />

lassen sich im Anschluss schulpolitisch nutzen.<br />

Wer hat sich PISA ausgedacht?<br />

Die PISA-Rahmenkonzeption wurde von internationalen Expertengruppen entwickelt.<br />

Damit wurde zum einen gewährleistet, dass die Studie hohen wissenschaftlichen Anforderungen<br />

genügt, zum anderen konnten die beteiligten Länder so ihre jeweiligen<br />

kulturellen und bildungspolitischen Schwerpunkte einbringen. Auch Wissenschaftler<br />

aus Deutschland waren beteiligt. Das Konzept stellt damit einen internationalen<br />

Kompromiss dar, der als wissenschaftlich solide begründet und aussagekräftig gilt.<br />

32


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Die Koordination des Projekts obliegt einem internationalen Konsortium unter Federführung<br />

des Australian Council for Educational Research (ACER). Für die Durchführung<br />

der Studie in Deutschland sind sieben Forschungseinrichtungen unter der Federführung<br />

des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung verantwortlich.<br />

Was ist in Deutschland anders?<br />

Im deutschen Schulsystem verteilen sich die 15-Jährigen infolge der Stichtagsregelung<br />

bei der Einschulung, relativ häufiger Zurückstellungen und hoher Wiederholungsraten<br />

auf sechs (!) Jahrgangsstufen, wobei sie sich auf die Jahrgänge 8, 9 und<br />

10 konzentrieren. In den meisten OECD-Ländern, die an der Vergleichsstudie teilnehmen,<br />

ist die Jahrgangsstreuung geringer bei einem deutlichen Schwerpunkt auf<br />

den höheren Jahrgängen. In Deutschland wurde deshalb die international vorgesehene<br />

altersbasierte Stichprobe durch eine jahrgangsbasierte Stichprobe (9. Jahrgangsstufe)<br />

ergänzt.<br />

Das deutsche Konsortium hat - wie auch andere Länder - die internationale Untersuchung<br />

um bestimmte Fragestellungen erweitert, unter anderem um Ursachen für<br />

Leistungsunterschiede unter den Jugendlichen zu erforschen und Ansatzpunkte für<br />

konstruktive Interventionsmaßnahmen zu finden. Schlüsselqualifikationen wie z.B.<br />

Problemlösen, Aspekte von Kooperation und Kommunikation wurden erfasst. Die<br />

Kultusministerkonferenz hat zusätzlich beschlossen, im Rahmen von PISA auch<br />

Leistungsvergleiche zwischen den Bundesländern durchzuführen. Die Ergebnisse<br />

von PISA-E (PISA-Erweiterungsstudie) sind am 26. Juni <strong>2002</strong> bekannt gegeben worden<br />

(nach Redaktionsschluss). Das Ergebnis: Hinter Bayern liegt <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg im nationalen Ranking auf Platz 2.<br />

Wie verläuft die Untersuchung und worum geht es dabei?<br />

Die Tests fanden in der jeweiligen Schule von Ende April bis Ende Juni 2000 an zwei<br />

aufeinanderfolgenden Tagen statt:<br />

� erster Testtag: 120 Minuten Leistungstests, 30 Minuten Schülerfragebogen<br />

� zweiter Testtag: ca. 130 Minuten, zuzüglich Pausen<br />

Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erhielt eines von insgesamt neun verschiedenen<br />

Testheften. Rund zwei Drittel der in PISA eingesetzten Aufgaben maßen Lesefähigkeiten<br />

und Leseverständnis. Ein Drittel der Testaufgaben stammten je aus der Mathematik<br />

oder aus den Bereichen der Naturwissenschaften. Eine realitätsnahe Situation<br />

ist jeweils Ausgangspunkt für verschiedene Fragen, teilweise Multiple-Choice-<br />

Aufgaben, zum Teil arbeiten die Schüler/innen eigene Antworten aus. Die Jugendlichen<br />

beantworten außerdem einen Fragebogen mit Hintergrundfragen über sich<br />

selbst, Dauer etwa 30 Minuten. Dabei geht es z.B. um den familiären Hintergrund,<br />

um die Einstellung zum Lernen und die Lernstrategien, Lesegewohnheiten, Umgang<br />

mit neuen Technologien und die schulische Karriere. Auch die Schulleiter erhalten<br />

einen Fragebogen zu ihrer Schule, Dauer etwa 30 Minuten. Er beinhaltet Fragen zur<br />

Schule, der finanziellen und personellen Situation, ob öffentliche oder private Aufsicht<br />

33


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

und Finanzierung, zu Entscheidungsprozessen und Personalpolitik, zu Unterricht,<br />

Klassengröße und Grad der Schüler- und Elternbeteiligung.<br />

Aus diesen drei Elementen ergibt sich ein Profil der Kenntnisse und Fähigkeiten von<br />

Schülerinnen und Schülern gegen Ende der Pflichtschulzeit. Außerdem lässt sich ein<br />

Zusammenhang zwischen den Ergebnissen und den Merkmalen von Jugendlichen<br />

und Schulen herstellen. Durch die Wiederholung der Untersuchung wird zusätzlich<br />

deutlich, wie sich die Ergebnisse im Zeitverlauf ändern.<br />

Wie geht es mit PISA weiter?<br />

OECD/PISA ist keine einmalige länderübergreifende Messung, sondern ein fortlaufendes<br />

Programm. Alle drei Jahre werden Daten erhoben. Damit ist es möglich, auch<br />

Entwicklungstrends im Wissens- und Kompetenzbestand von Schüler/innen aus den<br />

verschiedenen Ländern und aus verschiedenen demographischen Untergruppen zu<br />

erfassen. Bei jeder Erhebung wird ein anderer Bereich detailliert untersucht, der dann<br />

fast zwei Drittel der Gesamttestzeit in Anspruch nimmt. Im Jahr 2000 stand die Lesekompetenz<br />

im Mittelpunkt, im Jahr 2003 wird es die mathematische Grundbildung<br />

sein und im Jahr 2006 die naturwissenschaftliche Grundbildung. So wird in jedem<br />

dieser Bereiche alle neun Jahre eine gründliche Leistungsanalyse und alle drei Jahre<br />

ein "check-up" stattfinden.<br />

2. Was wird im einzelnen geprüft?<br />

Natürlich ist es wichtig, was die Jugendlichen gelernt haben. Aber ob sie dieses Wissen<br />

später anwenden können, hängt entscheidend von allgemeineren Fähigkeiten<br />

und Kenntnissen ab. PISA fragt also weniger Faktenwissen ab, sondern prüft das<br />

Verständnis und die Fähigkeit, selbständig zu denken und Schlüsse zu ziehen. Von<br />

besonderer Bedeutung sind in allen Bereichen fächerübergreifende Fähigkeiten wie<br />

Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Problemlösefähigkeit, die Fähigkeit zur Nutzung<br />

von Informationstechnologien, die Fähigkeit zu Kommunikation und Kooperation.<br />

Weil sich Jugendliche auch später immer wieder neues Wissen und neue Fähigkeiten<br />

aneignen müssen, sollen sie außerdem in der Lage sein, ihren eigenen Lernprozess<br />

zu organisieren und zu regulieren, selbstständig und in Gruppen zu lernen und<br />

Schwierigkeiten im Lernprozess zu überwinden.<br />

Lesen: Können die Jugendlichen schriftliches Material verstehen, interpretieren und<br />

nutzen, über Inhalt und Eigenschaften von Texten reflektieren - um eigene Ziele zu<br />

erreichen, das eigene Wissen und Potential weiterzuentwickeln und am gesellschaftlichen<br />

Leben teilzunehmen. Laut PISA ist Lesekompetenz mehr als einfach nur Lesen<br />

zu können. Lesekompetenz bedeutet die Fähigkeit, geschriebene Texte unterschiedlicher<br />

Art in ihren Aussagen, ihren Absichten und ihrer formalen Struktur verstehen<br />

zu können. Der Leser soll den Text in einem größeren Zusammenhang einordnen<br />

können, sowie in der Lage sein, Texte für verschiedene Zwecke sachgerecht<br />

zu nutzen.<br />

34


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

In der PISA-Studie wird die Lesekompetenz in fünf Stufen unterschieden. Das Erreichen<br />

der ersten Kompetenzstufe (Elementarstufe) garantiert ausschließlich das Verständnis<br />

einfacher Texte. Dies stellt ein Leseniveau dar, das in PISA als Minimum eines<br />

halbwegs verständigen Umgangs mit Texten definiert wird. Schüler, die die fünfte<br />

Stufe (Expertenstufe) erreichen, sind in der Lage, verschiedene, tief eingebettete<br />

Informationen zu lokalisieren und zu organisieren. Dies auch dann, wenn Inhalt und<br />

Form des Textes für sie unbekannt sind und indirekt erschlossen werden müssen.<br />

Mathematik: Hier kommt es im täglichen Leben auf die Fähigkeit an, die Bedeutung<br />

der Mathematik im heutigen Leben wahrzunehmen, quantitativ zu argumentieren,<br />

Beziehungen oder Abhängigkeiten zu erfassen und fundierte mathematische Urteile<br />

abzugeben.<br />

Naturwissenschaften: Für die naturwissenschaftlichen Probleme, die in der Welt<br />

der Erwachsenen diskutiert werden, sind ein Verständnis von umfassenderen Konzepten<br />

und Themen wichtig wie Energieverbrauch, Artenvielfalt und menschliche<br />

Gesundheit sowie die Fähigkeit, Schlussfolgerungen zu ziehen, um Entscheidungen<br />

zu verstehen und zu treffen, die die natürliche Welt und die durch menschliches<br />

Handeln an ihr vorgenommenen Veränderungen betreffen.<br />

2. Wie hat Deutschland abgeschnitten?<br />

In allen Bereichen liegt Deutschland deutlich unter dem OECD-Durchschnitt.<br />

Lesekompetenz Mathematik Naturwissenschaften<br />

1. Finnland 1. Japan 1. Korea<br />

2. Kanada 2. Korea 2. Japan<br />

3. Neuseeland 3. Neuseeland 3. Finnland<br />

4. Australien 4. Finnland 4. Vereinigtes Königreich<br />

5. Irland 5. Australien 5. Kanada<br />

..... ..... .....<br />

21. Deutschland 20. Deutschland 20. Deutschland<br />

..... ..... .....<br />

29. Luxemburg 29. Luxemburg 29. Portugal<br />

30. Mexiko 30. Mexiko 30. Luxemburg<br />

31. Brasilien 31. Brasilien 31. Brasilien<br />

� Die mittleren Ergebnisse für die 15-jährigen in Deutschland im Leseverständnis,<br />

in der mathematischen und in der naturwissenschaftlichen Grundbildung liegen<br />

unter dem OECD-Durchschnitt.<br />

� Fast jedes vierte Kind hat enorme Schwierigkeiten beim Lesen: 13% der Jugendlichen<br />

erreichen nur unterste Stufe der Lesekompetenz und können damit einfa-<br />

35


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

che Informationen herausfinden oder das Hauptthema erfassen - fast zehn Prozent<br />

sind nicht einmal hierzu in der Lage.<br />

� Beim Rechnen und in den Naturwissenschaften sind die Werte ähnlich: Ein Viertel<br />

der Schüler erreicht nur Kompetenzstufe 1, was dem Grundschulniveau entspricht.<br />

� Außerdem ist Deutschland eines der Länder mit dem größten Abstand zwischen<br />

den leistungsstärksten und leistungsschwächsten Schülern (größte Streuung). Im<br />

Gegensatz zu diversen anderen Länder schaffen wir es nicht, dass auch die<br />

schwachen Schüler ein gewisses Leistungsniveau erreichen.<br />

� Der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Kompetenzerwerb ist in allen drei<br />

untersuchten Bereichen offensichtlich: Der Einfluss der sozialen Herkunft auf die<br />

Schülerleistungen ist bei uns überdurchschnittlich groß und wird durch die Schule<br />

nicht aufgefangen. Ganz besonders auffällig ist auch der Zusammenhang zwischen<br />

der Sozialschichtzugehörigkeit und Bildungsbeteiligung. Die meisten Kinder<br />

der oberen Dienstklasse (z.B. Akademikerkinder) besuchen ein Gymnasium,<br />

während die Hauptschule übermäßig häufig von den Jugendlichen aus der Arbeiterschicht<br />

besucht wird. Dieser oben genannte Zusammenhang wird in der Lesekompetenz<br />

ganz deutlich. Zum Beispiel erreichen etwa 20 % der Kinder der oberen<br />

Dienstklasse die höchste Kompetenzstufe und alle die erste Kompetenzstufe.<br />

Dagegen schaffen fast 20% der Kinder aus den Familien der un- und angelernten<br />

Arbeiter nicht einmal die Kompetenzstufe I.<br />

Folgende Problembereiche können also festgestellt werden:<br />

� Es zeigt sich bei gut einem Drittel der Schüler ein verzögerter Bildungsdurchlauf.<br />

� Leistungsdefizite sind bei knapp einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu<br />

finden.<br />

� Die Leistungen sind stark von der Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht abhängig.<br />

� Lehrerinnen und Lehrer weisen Defizite in pädagogischer Diagnostik auf.<br />

� Es findet keine oder kaum Interessenförderung im Unterricht statt.<br />

36


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

3. Die PISA-Ergebnisse im Hinblick auf Migrantenkinder<br />

Die Studie stellt fest, dass sich Deutschland seit 1955 allmählich und in Wellen zu einem<br />

Einwanderungsland entwickelt hat. Wenn auch die Dynamik der Zu- und Abwanderung<br />

immer erheblich war, überwiege im Saldo die Zuwanderung. Die Schule<br />

sei hierbei der beste Spiegel dieses Trends. Die multi-ethnische Klasse, so die Studie,<br />

sei in vielen Schulen die Regel.<br />

Die quantitative Verteilung von Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund<br />

lässt sich nicht durch Rückgriff auf die amtliche Statistik, die Schülerinnen und Schüler<br />

nicht deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, beschreiben: So ist etwa im Falle<br />

der Einbürgerung der Migrationshintergrund nicht mehr erkennbar. Zum anderen<br />

werden die deutschstämmigen Spätaussiedler aus Rumänien, Polen und den GUS-<br />

Staaten in der Schulstatistik nicht gesondert ausgewiesen.<br />

Im Hinblick auf die Schülerschaft mit Migrationshintergrund stellt die Studie fest:<br />

� Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund bleiben in allen drei Bereichen<br />

im Durchschnitt deutlich unter den Kompetenzniveaus, die 15jährige erreichen,<br />

deren beide Eltern in Deutschland geboren wurden.<br />

� Die niedrigen Leistungsergebnisse von Jugendlichen aus Migrantenfamilien drücken<br />

sich auch in einer unterproportionalen Beteiligung an Bildungsgängen aus,<br />

die zu höheren Schulabschlüssen führen. Die entscheidende Hürde hierbei ist<br />

das Fehlen einer ausreichenden Lesekompetenz.<br />

� Jugendliche, die aus einem Elternhaus stammen, in dem beide Eltern in Deutschland<br />

geboren wurden, haben im Vergleich zu ihren Altersgleichen aus reinen Zuwanderungsfamilien<br />

weitaus günstigere Chancen, anstelle einer Hauptschule eine<br />

andere weiterführende Schule zu besuchen.<br />

Nicht in Deutschland geborene Eltern der 15-jährigen:<br />

Vater 19,0 %<br />

Mutter 18,0 %<br />

Beide Eltern 15,3 %<br />

Mindestens ein Elternteil 21,7 %<br />

4. Schulische Daten aus <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Bevor ich zur Analyse der PISA-Auswertungen komme, möchte ich kurz einige wichtige<br />

Sachverhalte und Zahlen des baden-württembergischen Bildungs- und Schulsystems<br />

näher beleuchten, wobei die meisten Tabellen und Graphiken für sich sprechen.<br />

Das Land hat übrigens einen Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund<br />

(also mindestens ein Elternteil ist im Ausland geboren) von 28,8 Prozent.<br />

37


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Graphik: Deutsche und ausländische Schüler an allgemeinbildenden weiterführenden<br />

Schulen in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Schul-<br />

jahr<br />

Dt.<br />

Schüler<br />

insgesamt*<br />

Ausländ.<br />

Schüler<br />

insgesamt*<br />

Dt.<br />

Schüler<br />

an H 1<br />

Ausländ.<br />

Schüler<br />

an H 1<br />

Dt.<br />

Schüler<br />

an R 2<br />

38<br />

Ausländ.<br />

Schüler<br />

an R 2<br />

Dt.<br />

Schüler<br />

an G 3<br />

Ausländ.<br />

Schüler<br />

an G 3<br />

Dt.<br />

Schüler<br />

an S 4<br />

Ausländ.<br />

Schüler<br />

an S 4<br />

1980/81 876.343 63.286 246.172 39.239 249.129 7.361 332.339 7.357 48.703 9.329<br />

1985/86 643.477 76.396 161.408 42.770 189.551 12.606 258.327 10.043 34.191 10.977<br />

1990/91 538.637 89.067 130.543 49.347 156.927 15.993 218.883 12.033 32.284 11.694<br />

1995/96 616.588 95.716 153.268 53.237 183.333 16.399 244.268 12.711 35.719 13.369<br />

2000/01 695.191 90.698 162.030 49.054 213.769 16.067 280.463 12.503 38.929 13.047<br />

*an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen; 1 Hauptschulen; 2 Realschulen; 3 Gymnasien;<br />

4 Sonderschulen<br />

(Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg und eigene Berechnungen)<br />

Graphik: Deutsche und ausländische Schüler an allgemeinbildenden weiterführenden<br />

Schulen in <strong>Baden</strong>-Württemberg (Anteil in % am gesamten deutschen<br />

bzw. ausländischen Schüleraufkommen)<br />

Schul-<br />

jahr<br />

Dt.<br />

Schüler<br />

insgesamt*<br />

Ausländ.<br />

Schüler<br />

insgesamt*<br />

Hauptschule Realschule Gymnasium Sonderschule<br />

Anteil<br />

an dt. H 1<br />

in %<br />

Anteil<br />

an ausl.<br />

in %<br />

Anteil<br />

an dt. R 2<br />

in %<br />

Anteil<br />

an ausl.<br />

R 2 von<br />

in %<br />

Anteil<br />

an dt. G 3<br />

in %<br />

Anteil<br />

an ausl.<br />

G 3<br />

in %<br />

Anteil<br />

an dt. S 4<br />

in %<br />

Anteil<br />

an ausl<br />

S. in %<br />

1980/81 876.343 63.286 28,09 62,00 28,43 11,63 37,92 11,63 5,56 14,74<br />

1985/86 643.477 76.396 25,08 55,98 29,46 16,50 40,15 13,15 5,31 14,37<br />

1990/91 538.637 89.067 24,24 55,40 29,13 17,96 40,64 13,51 5,99 13,13<br />

1995/96 616.588 95.716 24,86 55,62 29,73 17,13 39,62 13,28 5,79 13,97<br />

2000/01 695.191 90.698 23,31 54,08 30,75 17,71 40,34 13,79 5,60 14,41<br />

*an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen; 1 Hauptschüler; 2 Realschüler; 3 Gymnasiasten; 4 Sonderschüler<br />

(Quelle: Eigene Berechnungen)<br />

Diese Graphik zeigt, dass doppelt so viele ausländischen Schüler an Hauptschulen<br />

sind wie ihre deutschen Mitschüler. Auf der anderen Seite wechseln 40 Prozent der<br />

deutschen Schüler an das Gymnasium, was nur 13 Prozent der ausländischen Schüler<br />

gelingt. Dass ausländische Schüler dreimal öfter auf Sonderschulen landen, dürfte<br />

auch auf die sprachlichen Defizite der Betroffenen zurückzuführen sein.


Anteil in %<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Graphik: Anteil der Gymnasiasten an der Gesamtzahl der<br />

deutschen und ausländischen Schüler an<br />

allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg 1980 -2000<br />

1980/81 1985/86 1990/91 1995/96 2000/01<br />

Anteil der deutschen Gymnasiasten an der Gesamtzahl der deutschen Schüler<br />

Anteil der ausländischen Gymnasiasten an der Gesamtzahl der ausländischen Schüler<br />

Graphik: Anteil der Hauptschüler an der Gesamtzahl der<br />

deutschen und ausländischen Schüler an<br />

allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg 1980-2000<br />

Anteil in %<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

39<br />

(Quelle: Eigene Berechnungen)<br />

1980/81 1985/86 1990/91 1995/96 2000/01<br />

Anteil der deutschen Hauptschüler an der Gesamtzahl der deutschen Schüler<br />

Anteil der ausländischen Hauptschüler an der Gesamtzahl der ausländischen Schüler


Anteil in %<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Graphik: Anteil Sonderschüler an der Gesamtzahl der<br />

deutschen und ausländischen Schüler an<br />

allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg 1980-2000<br />

1980/81 1985/86 1990/91 1995/96 2000/01<br />

Anteil deutscher Sonderschüler an der Gesamtzahl deutscher Schüler<br />

Anteil ausländischer Sonderschüler an der Gesamtzahl ausländischer Schüler<br />

Anteil ausländischer Kinder an<br />

Gymnasien in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

(Schuljahr 2000/<strong>2001</strong>; absolute Zahlen)<br />

Anteil in %<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

94,9<br />

5,1<br />

Deutsche Kinder an<br />

Gymnasien<br />

Ausländische Kinder an<br />

Gymnasien<br />

40<br />

(Quelle: Eigene Berechnungen)


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Graphik: Schulabgänger in <strong>Baden</strong>-Württemberg 2000<br />

Abgänger<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

Hauptschule<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Schulart<br />

Abgänger insgesamt Deutsche Abgänger Ausländische Abgänger<br />

(Quelle: <strong>Baden</strong>-Württembergischer Landtag, Drucksache 13/125)<br />

Jahr Schulart<br />

Hauptschule Realschule Gymnasium Förderschule<br />

Abgänger Abgänger Abgänger Abgänger<br />

insda- davon insda- davon insda- davon insda- davon<br />

ge-von Aus- gevon Aus- gevonAusgevon Aus-<br />

Samt Deutlänsamt Deut- Länsamt Deut- länsamt Deut- länscheder<br />

Sche der<br />

Sche der<br />

sche der<br />

1996 3.752 2.001 1.751 897 739 158 415 381 34 2.795 1.647 1.148<br />

1997 3.661 1.906 1.755 824 707 117 376 342 34 2.979 1.772 1.207<br />

1998 3.449 1.936 1.513 739 640 99 653 595 58 2.884 1.759 1.125<br />

1999 3.345 1.965 1.380 789 691 98 585 545 40 3.002 1.894 1.108<br />

2000 3.425 2.064 1.361 775 698 77 604 557 47 3.123 1.989 1.134<br />

(Quelle: <strong>Baden</strong>-Württembergischer Landtag Drucksache 13/125)<br />

41


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Graphik: Schulerfolg ausländischer Schüler in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

(2000)<br />

Anteil der Schüler mit erfolgreichem<br />

Abschluss in %<br />

99<br />

98<br />

97<br />

96<br />

95<br />

94<br />

93<br />

92<br />

91<br />

90<br />

89<br />

Hauptschule<br />

5. Fazit und Empfehlungen<br />

Hauptschule mit 10. Klasse<br />

Schulart<br />

Der Erwerb der deutschen Sprache ist entscheidende Voraussetzung für die Integration<br />

der bei uns lebenden Ausländer und Aussiedler. Daran, dass Kinder mit Migrationshintergrund<br />

mit dem Erlernen der deutschen Sprache möglichst frühzeitig beginnen<br />

sollten, kann kein Zweifel bestehen.<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg fängt hinsichtlich der schulischen und vorschulischen Sprachförderung<br />

aber keineswegs bei Null an, im Gegenteil. Die verschiedenen Maßnahmen<br />

und Konzepte (und deren Kosten) können Sie der Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen<br />

entnehmen, die auszugsweise im Anhang 4 dieses Berichts veröffentlicht<br />

ist.<br />

Die entsprechende sprachliche Förderung in Vorbereitungs- und Förderklassen ist<br />

grundsätzlich sinnvoll und bewährt. Für Kinder, die erst im Schulalter zu uns kommen,<br />

bleibt diese Form der sprachlichen Integration auch unabdingbar.<br />

42<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Deutsche Schüler Ausländische Schüler


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Für diejenigen Kinder mit Migrationshintergrund, die bereits vor Eintritt der Schulpflicht<br />

in Deutschland leben, müssen jedoch Wege einer früher einsetzenden Sprachförderung<br />

gefunden werden. Dies ist nicht nur vor lern- und entwicklungspsychologischem<br />

Hintergrund, sondern auch deshalb sinnvoll, weil damit Verzögerungen des<br />

Eintritts in die Grundschule vermieden werden können.<br />

Speziell im Hinblick auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ziehe ich<br />

aus der PISA-Studie folgende Schlussfolgerungen, wobei ich eines betonen möchte:<br />

Einfache Erklärungsmuster und isolierte Vorschläge führen ebenso wenig weiter wie<br />

einseitige Schuldzuweisungen.<br />

(1) Zur Verantwortung der Eltern<br />

Sozusagen als zu verändernde Grundvoraussetzung gilt es, die Einstellung in der<br />

Gesellschaft (Schulen, Pädagogen, Schüler, Eltern und Staat) zu Bildung und Ausbildung<br />

zu ändern. Schule muss auch Spaß machen. Sie soll ein Ort sein, wohin die<br />

Schüler und Lehrer zugleich gerne gehen. Bildung und Ausbildung muss weiterhin<br />

als eines der höchsten Güter gelten.<br />

Neue Lerninhalte und neue Lernmethoden würden keine Auswirkungen haben, wenn<br />

die Eltern, Schüler und die Lehrer ihren Beitrag nicht leisten und ihre Verantwortung<br />

nicht übernehmen.<br />

Erziehung und Bildung beginnen nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Familie.<br />

Die Eltern sind daher aufgerufen, ihrem Erziehungsauftrag gewissenhaft nachzukommen.<br />

Kindergärten und Schulen können nicht ersetzen, was Eltern versäumen.<br />

Unerlässlich ist in diesem Zusammenhang auch – gerade für ausländische Eltern<br />

(und deren Kinder) - eine umfangreiche Information über Art und Aufbau unseres Bildungssystems,<br />

zugewanderte Eltern müssen verstärkt an unsere schulische Arbeit<br />

herangeführt werden. Oft scheitern erfolgversprechende Bildungskarrieren am<br />

Nichtwissen hinsichtlich der schulischen und außerschulischen Bildungs- und Fördermöglichkeiten.<br />

Hier sind auch die Generalkonsulate aufgerufen, ihre Landsleute<br />

mit den entsprechenden Informationen zu versorgen.<br />

(2) Sprachförderung im Kindergarten<br />

Für Kinder, die in Deutschland groß werden, fängt „der Ernst des Lebens“ mit sechs<br />

oder sieben Jahren, also bei Eintritt in die Grundschule, relativ spät an. Während Kinder<br />

in vielen anderen Ländern mit vier oder fünf bereits eingeschult werden, sind<br />

Kinder dieser Altersgruppe in Deutschland noch der eher behüteten Welt des Kindergartens<br />

anvertraut.<br />

Hier werden teilweise wertvolle Chancen vertan, denn Kinder diesen Alters gelten als<br />

besonders wissbegierig und aufnahmefähig. Dabei müssen Spielen und Lernen sich<br />

keineswegs ausschließen. Ziel muss es also sein, spielerisches Lernen und lernen-<br />

43


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

des Spielen gerade im Hinblick auf das Erlernen der deutschen Sprache verstärkt im<br />

Kindergartenalltag umzusetzen. Weiterhin ist zu überlegen, die Pflicht zum Besuch<br />

einer vorschulischen Bildungseinrichtung – die natürlich wie alle Einrichtungen der<br />

allgemeinen Bildung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müsste – einzuführen.<br />

Ein wichtiger Bestandteil dieser vorschulischen Erziehung bestünde in der systematischen<br />

und individuellen Sprachförderung. Trotz dieser Fördermaßnahmen, die ausländischen<br />

und deutschen Kindern gleichermaßen offen stehen sollten, werden wohl<br />

nicht alle Kinder die deutsche Sprache zum Zeitpunkt der Einschulung ausreichend<br />

beherrschen. Dies sollte uns aber keinesfalls dazu veranlassen, diese Kinder nicht<br />

einzuschulen. Im Gegenteil: In der Grundschule muß die Sprachförderung zielgerichtet<br />

und individuell fortgeführt werden.<br />

Unerlässlich ist daher eine enge Verzahnung und Kooperation zwischen dem Kindergarten<br />

auf der einen und der Grund- bzw. Vorschule (z.B. auch bei Fortbildungen<br />

des Lehrpersonals) auf der anderen Seite. In diesem Zusammenhang fragt es sich,<br />

ob es glücklich ist, dass die Zuständigkeiten für die Bereiche Kindergarten und Schule<br />

auf zwei Ministerien (Sozialministerium für Kindergarten und Kultusministerium für<br />

vorschulische Bildung und Schulen) verteilt sind.<br />

(3) Statt Selektion: Rechtzeitige Sprachstandserhebung ermöglicht gezielte<br />

sprachliche Förderung<br />

Wie die PISA-Studie gezeigt hat, haben nicht wenige Schüler in Deutschland erhebliche<br />

Defizite hinsichtlich ihrer Sprachkompetenz. Diese Mängel konnten allerdings<br />

nicht nur bei Kindern mit Migrationshintergrund festgestellt werden, sondern sie<br />

betreffen deutsche Schüler gleichermaßen. Es scheint daher angezeigt, die Sprachkompetenz<br />

aller Schüler durch eine Sprachstandserhebung zu ermitteln, die im Rahmen<br />

der schulärztlichen Schulfähigkeitsuntersuchung stattfinden könnte. Um rechtzeitig,<br />

d.h. vor der Einschulung Fördermaßnahmen einleiten zu können, ist es<br />

notwendig, dass diese Erhebungen möglichst ca. 1,5 Jahre vor dem Grundschuleintritt<br />

durchgeführt werden.<br />

So wäre die Möglichkeit gegeben, die Kinder, die sprachliche Defizite aufweisen,<br />

noch im Kindergarten bzw. in der Vorschule gezielt sprachlich zu fördern und so auf<br />

die Grundschule vorzubereiten. Die Sprachstandserhebungen sollten aber ausdrücklich<br />

nicht der Selektion dienen, d.h. Kindern, die die deutsche Sprache nicht ausreichend<br />

beherrschen, sollte später nicht der Schulbesuch verweigert werden, sondern<br />

vielmehr eine umfassende sprachliche Förderung zuteil werden.<br />

(4) Verbesserung der individuellen Förderung an Grundschulen<br />

Bislang wurde die Bedeutung der Grundschule für den späteren Bildungs- und Berufsweg<br />

eines Schülers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen. Dies zeigt sich<br />

sowohl in einer ungleichen Verteilung der Mittel innerhalb unseres Schulsystems als<br />

auch in der Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer.<br />

44


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

Pädagogische Konzepte, die die individuelle Förderung von lern- und sprachschwachen<br />

Kindern beinhalten, werden immer wichtiger im Grundschulalltag. Es gilt, durch<br />

differenzierte Lernangebote auf die individuellen sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten<br />

und Probleme der Kinder einzugehen, um sie so bei der Entwicklung zu unterstützen.<br />

In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn neue Lehr- und<br />

Lernmethoden ausprobiert werden würden. Beispielsweise bietet sich das gemeinsame<br />

und gegenseitig unterstützende Lernen der Schüler an, bei denen die Sprachbarrieren,<br />

durch die Kinder mit Migrationshintergrund im Unterricht gehemmt sind, in<br />

den Hintergrund treten.<br />

Bei jedem Kind findet eine individuelle Entwicklung seiner intellektuellen und sozialen<br />

Fähigkeiten statt, d.h. Kinder erreichen das Entwicklungsstadium, das für ihre Einschulung<br />

günstig ist, zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Daher sollte die Schuleingangsphase<br />

flexibilisiert werden. Denkbar wäre ein vierteljährlicher Übergang von<br />

der Vorschule in die Grundschule. Dies setzt allerdings voraus, dass die Bildungsangebote<br />

von Kindergarten, Vor- und Grundschule sowohl inhaltlich als auch methodisch-didaktisch<br />

verzahnt werden.<br />

(5) Interkulturelle Kompetenz als Bestandteil der Erzieher- und Lehrerausbil-<br />

dung<br />

Eine individuelle Förderung, die die Lebenssituation sowie die Fähigkeiten und Probleme<br />

der Kinder berücksichtigt, erfordert entsprechend ausgebildetes Personal (Erzieher,<br />

Kinderpfleger, Sozialpädagogen, Lehrer). Es sollte bei der Ausbildung des<br />

Personals verstärkt darauf geachtet werden, diese auf die Anforderungen, die eine<br />

heterogene Lerngruppe an sie stellen, vorzubereiten. Fester Bestandteil einer jeden<br />

Ausbildung sollte daher die Vermittlung von interkultureller Kompetenz (siehe Kapitel<br />

6: Interkulturelle Kompetenz – der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.),<br />

von Methoden der individuellen Förderung, die Bedeutung von Mehrsprachigkeit sowie<br />

der interkulturellen Pädagogik und Diagnostik sein. Auch in die Fort- und Weiterbildung<br />

sollten diese Inhalte verstärkt als Pflichtstoff einfließen.<br />

Es ist zudem wünschenswert, mehr Personal als zuvor mit Migrationshintergrund in<br />

Kindergärten und Schulen zu beschäftigen, denn der eigene Migrationshintergrund<br />

fördert die Bereitschaft und Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Kulturen<br />

und deren Werten und Normen.<br />

(6) Ausweitung des Angebots an Ganztagsschulen<br />

In Ballungszentren und sozialen Brennpunkten ist das Angebot an Ganztagsschulen<br />

zu erweitern, um so zu gewährleisten, dass die Schüler am Nachmittag pädagogisch<br />

betreut werden (Lerngruppen, Hausaufgabenbetreuung, individuelle Förderung) und<br />

dass ihnen eine sinnvolle Freizeitgestaltung (Arbeitsgemeinschaften, Sportanlagen,<br />

Bibliotheken etc.) ermöglicht wird.<br />

Der Sinn einer Ganztagsschule besteht jedoch nicht ausschließlich in der Verlängerung<br />

der Vormittagsschule, die durch ein Betreuungsangebot ergänzt wird. Vielmehr<br />

45


4. Kapitel:<br />

Die PISA-Studie 2000 -<br />

neue Wege in der Bildungspolitik.<br />

soll die Zeit des Nachmittags beispielsweise dafür genutzt werden, die Schülerinnen<br />

und Schüler individuell zu fördern, fächerübergreifenden Unterricht durchzuführen<br />

und die Kommunikation unter den Schülern sowie zwischen Lehrern und Schülern zu<br />

verbessern. Nur so werden sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule wohlfühlen<br />

und diese für sich als Lern- und Lebensort entdecken.<br />

(7) Qualität statt "busing"<br />

Für Schulen besonders in deutschen Großstädten, in denen der Anteil an Kindern mit<br />

Migrationshintergrund besonders hoch ist, wird vorgeschlagen, um den sich aus dieser<br />

sprachlichen und sozialen Heterogenität ergebenden Problemen beizukommen,<br />

eine gewisse Zahl an ausländischen Schülern mit Bussen in andere Stadtteile zu befördern,<br />

in denen der Ausländeranteil geringer ist. Dieses sogenannte „busing“ ist<br />

wenig praktikabel.<br />

Anstatt die Kinder von ihren Schulkameradinnen und Schulkameraden zu trennen,<br />

sie aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen, ist es sinnvoller, an diesen Schulen<br />

selbst anzusetzen: Durch eine verbesserte Ausstattung dieser Schulen mit mehr qualifizierten<br />

Lehrkräften und individuellen Sprachförderprogrammen könnten auch an<br />

Schulen mit hohem Ausländeranteil die üblichen Schulerfolge erreicht werden.<br />

(8) Bildung ist eine Investition in die Zukunft<br />

Voraussichtlich verursacht die Umsetzung der angeregten Verbesserungsvorschläge<br />

höhere Kosten. Doch sollten wir die Ausgaben für die Bildung und Erziehung unserer<br />

Kinder gerade nicht als Kosten ansehen, sondern als Investition in die Zukunft. Jeder<br />

Euro, der in die Bildung gesteckt wird, zahlt sich früher oder später aus.<br />

Weitere Informationen:<br />

� http://www.mpib-berlin.mpg.de/pisa (alles über die PISA-Studie)<br />

� http://www.forumbildung.de (Das Forum Bildung, eine Bund-Länder-Einrichtung zur<br />

Verbesserung des deutschen Bildungssystems)<br />

� http://www.kultusministerkonferenz.de (Die Kultusministerkonferenz)<br />

� http://www.zum.de (Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V.)<br />

46


5. Kapitel:<br />

Die Sonderregelungen für jugoslawische Bürgerkriegsflüchtlinge -<br />

unentbehrliche Mitarbeiter dürfen bleiben.<br />

5. KAPITEL<br />

Es war eine mühsame, aber lohnende politische Auseinandersetzung, bis der Ministerrat<br />

in seiner Sitzung am 05. Dezember 2000 seinen Beschluss zur stärkeren Berücksichtigung<br />

arbeitsmarktpolitischer Interessen des Mittelstandes bei der Anwendung<br />

von § 8 Arbeitsaufenthalteverordnung fasste und weitere Beschlüsse der Innenministerkonferenz<br />

folgten: Insgesamt 7.454 Flüchtlinge (Stichtag: 01. April <strong>2002</strong>)<br />

aus Bosnien-Herzegowina bzw. der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich dem<br />

Kosovo, vorwiegend Arbeitnehmer und ihre Familien, haben aufgrund der verschiedenen<br />

Sonderregelungen ein Bleiberecht in <strong>Baden</strong>-Württemberg erhalten. Die Voraussetzungen<br />

der verschiedenen Sonderregelungen entnehmen Sie bitte der Anlage<br />

5 am Ende dieses <strong>Jahresbericht</strong>s.<br />

Mit Ausbruch der kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan zu Beginn<br />

der 90er Jahre gelangten auch viele Flüchtlinge nach <strong>Baden</strong>-Württemberg:<br />

Flüchtlinge aus Höchste Flüchtlingszahl<br />

47<br />

Zeitpunkt<br />

Kroatien 27.491 01.09.1992<br />

Bosnien-Herzegowina 53.886 01.01.1996<br />

BR Jugoslawien (nur Kosovo) 45.000 06/1999<br />

Bundesrepublik Jugoslawien 3.759 15.07.<strong>2001</strong><br />

Summe: 130.136<br />

(Quelle: Innenministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg. Staatsangehörige aus Slowenien und Mazedonien<br />

wurden statistisch nicht gesondert erfasst.)<br />

Übrigens hat die Bundesrepublik mit ca. 345.000 Flüchtlingen (Höchststand im Jahre<br />

1996) allein aus Bosnien-Herzegowina mehr Menschen aufgenommen als die übrigen<br />

Staaten der Europäischen Union zusammen. Von den insgesamt ca. 130.000<br />

Bürgerkriegsflüchtlingen leben derzeit noch ca. 21.300 ohne gesicherten Aufenthaltsstatus,<br />

13.800 mit einer Duldung, ca. 3000 mit einer Aufenthaltsgestattung während<br />

des laufenden Asylverfahrens, im Land.<br />

Viele von ihnen haben sich rasch in unsere Gesellschaft eingelebt, haben Arbeit gefunden<br />

und sind Teil unserer Gemeinschaft geworden. Viele ihrer Kinder sind in<br />

Deutschland aufgewachsen oder gar geboren worden. Viele Flüchtlinge sind durch<br />

ihr großes Engagement und ihre große Kompetenz unverzichtbare Mitarbeiter geworden.<br />

Um so schlimmer war es für viele, als sie, oftmals nach sechs oder 8 Jahren<br />

Aufenthalt im Land, ihre Ausreiseaufforderung erhielten.<br />

Damit keine Zweifel aufkommen: Die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen ist<br />

grundsätzlich eine Aufnahme auf Zeit. Dennoch gibt es, gerade nach einer vieljährigen<br />

Aufenthaltsdauer und einer erfolgreichen sozialen wie beruflichen Eingliederung<br />

in die Aufnahmegesellschaft, besondere Situationen, in denen der reine Gesetzes-


5. Kapitel:<br />

Die Sonderregelungen für jugoslawische Bürgerkriegsflüchtlinge -<br />

unentbehrliche Mitarbeiter dürfen bleiben.<br />

vollzug den eigenen nationalen Interessen bzw. Landesinteressen zuwiderlaufen<br />

kann. Dies gilt umso mehr, wenn zeitgleich neben den Abschiebungen über die Notwendigkeit<br />

der Schaffung eines Zuwanderungsgesetzes debattiert wird.<br />

Die Zuwanderungsdebatte zeigte zusammen mit der gleichzeitigen Rückführung<br />

bosnischer und kosovarischer Bürgerkriegsflüchtlinge die ganze Absurdität unserer<br />

Einwanderungspolitik auf: Da wird natürlich zu Recht darüber diskutiert, wie wir künftig<br />

die Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern regeln, weil die Wirtschaft,<br />

vor allem mittelständische Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sie dringend<br />

braucht. Gleichzeitig schicken wir Menschen wieder nach Hause – Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

aus Bosnien-Herzegowina und dem ehemaligen Jugoslawien – obwohl sie<br />

von den Betrieben gebraucht werden und bereits bestens integriert sind.<br />

Graphik: Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

und im Bundesgebiet<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

60.000<br />

345.000<br />

9.713 4.847<br />

(Quelle: Migrationsbericht der Bundesausländerbeauftragten <strong>2001</strong>)<br />

Viele Briefe und persönliche Gespräche haben gezeigt, dass leider aus unterschiedlichsten<br />

Gründen heraus nicht alle arbeitenden Flüchtlinge unter die Bleiberechtsregelungen<br />

fallen bzw. gefallen sind. Dies hat oft zu persönlichen Härten geführt.<br />

Ich halte daher nach wie vor meine Forderung für richtig, umgehend ein Abschiebemoratorium<br />

zu beschließen, das arbeitenden Flüchtlingen und ihren Familien ein weiteres<br />

Bleiberecht gewährt, so dass sich diese Menschen mit dem voraussichtlichen<br />

Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2003 als „Zuwanderer aus dem<br />

Inland“ bewerben können.<br />

48<br />

74.760<br />

1996 1999 2000<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg Bundesgebiet<br />

37.078


5. Kapitel:<br />

Die Sonderregelungen für jugoslawische Bürgerkriegsflüchtlinge -<br />

unentbehrliche Mitarbeiter dürfen bleiben.<br />

Aus finanziellen, aber auch aus integrationspolitischen und menschlichen Gründen<br />

muss die eben geschilderte „Zuwanderung aus dem Inland“ Vorrang vor der Anwerbung<br />

neuer ausländischer Arbeitskräfte haben.<br />

In diesem Zusammenhang plädiere ich auch dafür, dass <strong>Baden</strong>-Württemberg von der<br />

im Aufenthaltsgesetz neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch macht, eine Härtefallkommission<br />

einzurichten, um gerade auch in Fällen wie denen abgeschobener Bürgerkriegsflüchtlinge,<br />

die hier bei uns als Mitarbeiter dringend benötigt wurden, doch<br />

noch ein Bleiberecht gewähren zu können.<br />

Weitere Informationen:<br />

� Anlage 5 dieses <strong>Jahresbericht</strong>s<br />

� Drucksache des Landtags von <strong>Baden</strong>-Württemberg Nr. 13/933 (Rückführung nach Ex-<br />

Jugoslawien)<br />

49


6. KAPITEL<br />

6. Kapitel:<br />

Interkulturelle Kompetenz -<br />

der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />

„Aus der Tatsache, dass wir in einer Gesellschaft leben, welche von kultureller Vielfalt<br />

geprägt ist, ergibt sich die Notwendigkeit interkultureller Lernprozesse“, so formuliert<br />

es die „Zukunftskommission 2000“ des Landes <strong>Baden</strong>-Württemberg in ihrem bericht.<br />

Das Zusammenwachsen Europas, verbunden mit einer zunehmenden Verflechtung<br />

in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik, wachsende Internationalisierung<br />

der Lebensverhältnisse und die Tatsache, dass unser Land seit Jahrzehnten durch<br />

Zuwanderung geprägt ist, machen interkulturelle Kompetenz in der Tat zu einer<br />

Schlüsselqualifikation für das gemeinsame Zusammenleben und internationale<br />

Kommunikation.<br />

Doch was versteht man eigentlich unter „interkultureller Kompetenz“?<br />

Die Wissenschaft definiert den Begriff ”interkulturelle Kompetenz” als die<br />

Summe aller Fähigkeiten, die notwendig sind, um angemessen und erfolgreich<br />

mit Angehörigen anderer Kulturkreise kommunizieren zu können,<br />

insbesondere die fachspezifische Integrations-, Kommunikations- und<br />

Konfliktbewältigungsfähigkeit.<br />

Es geht also auch um Kommunikations- und Integrationsfähigkeit, wobei die „interkulturelle<br />

Kompetenz“ keinen statischen Istzustand darstellt, sondern ein dynamischer<br />

Prozess ist. Zu dieser interkulturellen Kompetenz gehören im Besonderen: Mittlerfähigkeit<br />

zwischen den Kulturen, die Befähigung, Parallelen wie auch Andersartigkeit<br />

zu erkennen und Besonderheiten aufzudecken, Empathie, Fähigkeit zur Kooperation<br />

und Integration sowie kritische Toleranz.<br />

Das Personalmanagement in der Wirtschaft hat diese neuen Anforderungen an Mitarbeiter<br />

frühzeitig erkannt und widmet einen wachsenden Teil seiner innerbetrieblichen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen der kompetenten Vermittlung von interkulturellen<br />

Kommunikationsfähigkeiten sowie Fremdsprachenkenntnissen. Auch in vielen Verbänden<br />

und Organisationen wird interkulturelle Kompetenz zu einer immer wichtiger<br />

werdenden Einstellungsvoraussetzung bei der Personalrekrutierung und Laufbahnplanung.<br />

Eine Schlüsselrolle spielen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden.<br />

Viele Verwaltungseinrichtungen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, sich auf<br />

Menschen mit anderer kultureller Herkunft als Klienten/Kunden und als Mitarbeiter<br />

einzustellen. Der Erwerb interkultureller Kompetenz steht daher als innenpolitische<br />

Aufgabe auf der Tagesordnung.<br />

Gerade die Ausländer- und Sozialbehörden, die Schulen und Kindergärten, haben in<br />

vielen Aufgabenbereichen Kontakt zu ausländischen Mitbürgern.<br />

Gerade in diesen Bereichen ist es wichtig, ein verständnisvolles und konstruktives<br />

Miteinander der verschiedenen Kulturen weiter zu fördern und auszubauen um Missverständnisse<br />

zu vermeiden. Eine erfolgreiche Kommunikation zwischen den Institu-<br />

50


6. Kapitel:<br />

Interkulturelle Kompetenz -<br />

der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />

tionen der Verwaltung, Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen mit Ausländern<br />

ist somit ein wichtiger Aspekt einer gelungenen Integrationspolitik. Gerade<br />

dies kann ein Vorbild für die Öffentlichkeit sein, wie unterschiedliche Kulturen friedlich<br />

zusammenleben können.<br />

Ein gewisses Maß an interkultureller Kompetenz der staatlichen und kommunalen<br />

Bediensteten ist daher notwendig, um dieser institutionellen Aufgabe, die sich quer<br />

durch die Gesellschaft zieht, gerecht werden zu können. Vor allem in die Lehrpläne<br />

der Lehrerinnen und Lehrer, der Erziehrinnen und Erzieher, in der allgemeinen Verwaltungsausbildung<br />

müssen verstärkt interkulturelle Inhalte aufgenommen werden.<br />

Auch der Bereich der Fortbildung muss sich diesem wichtigen Thema mehr öffnen.<br />

1. Die Fortbildungsseminare des Ausländerbeauftragten<br />

Ein Beitrag zur Förderung der „interkulturellen Kompetenz“ sind die interkulturellen<br />

Fortbildungsseminare, die der Ausländerbeauftragte in der Vergangenheit durchgeführt<br />

hat – und auch künftig durchführen wird.<br />

Bislang fanden Seminare statt<br />

� mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde (Amt für<br />

Bürgerservice und Sicherheit, Sachgebiet Ausländerwesen) der Stadt Karlsruhe<br />

am 19. und 20. Mai 2000 in Bad Herrenalb,<br />

� mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Ulm und Alb-<br />

Donaukreis am 23. und 24. März <strong>2001</strong>,<br />

� mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung der Stadt Freiburg am<br />

10. und 11. Juni <strong>2001</strong> und<br />

� mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes der Stadt Pforzheim in<br />

Pforzheim-Hohenwart am 29. Juni <strong>2001</strong>/13. Dezember <strong>2001</strong>.<br />

2. Der Ansatz unserer Fortbildungsseminare<br />

In Zeiten der Globalisierung und eines immer stärker zusammenwachsenden Europas,<br />

nimmt der Kontakt mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturen stetig zu.<br />

Dies stellt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung vor neue Anforderungen<br />

und es gilt, die daraus erwachsenden Chancen zu nutzen. Ein guter,<br />

produktiver Umgang mit Vielfalt und Unterschieden kann erlernt und die dafür notwendigen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten können erworben werden.<br />

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, allen gerecht zu werden. Da<br />

ist einerseits der Anspruch, sich kundenfreundlich und bürgernah zu verhalten, andererseits<br />

der alltägliche Arbeitsdruck und die hohen Anforderungen, die sich aus dem<br />

Umgang mit Menschen unterschiedlichster Herkunft und Lebenslagen ergeben. Um<br />

diese anspruchsvolle Aufgabe erfüllen zu können, brauchen sie ein entsprechendes<br />

„Handwerkszeug“.<br />

51


6. Kapitel:<br />

Interkulturelle Kompetenz -<br />

der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />

Dabei geht es um persönliche Fähigkeiten wie<br />

� Selbstreflexion<br />

� Einfühlungsvermögen<br />

� Achtung vor dem Anders-Sein und<br />

� soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.<br />

Hier geht es um „interkulturelle Kompetenz“, die für sich genommen keine Sonderqualifikation,<br />

sondern als ein fester Bestandteil für ein Qualifikationsprofil von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern in jedem kommunalen Dienst steht. Dabei geht es sowohl<br />

um ein individuelles Sich-Weiter-Entwickeln als auch um eine bisher wenig geförderte<br />

und geforderte Professionalität im Dienstleistungsbereich.<br />

Denn das Gelingen von Kontakten, Verhandlungen, Beziehungen und die Zusammenarbeit<br />

mit Menschen anderer Herkunft kommt allen zugute.<br />

Es ist unser langfristiges Ziel, daß sich kommunale Dienste wie auch soziale Dienste<br />

zu einer interkulturellen Öffnung verpflichten und dafür auch bereit sind, einen gewissen<br />

Standard an Fortbildung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten. Interkulturelle<br />

Öffnung ist aber nicht nur ein sozialpolitisches Muss, sondern auch zunehmend<br />

ein Marketing-Plus für soziale Dienstleistungen.<br />

Den Schwerpunkt der Fortbildung bilden praktische Übungen sowie der Versuch innere<br />

Bilder und Gefühle erfahrbar zu machen. Diese Erfahrungen werden dann bearbeitet<br />

und ausgewertet. Ansetzend an den bereits vorhandenen Kompetenzen und<br />

Erfahrungen befassen wir uns mit folgenden Schwerpunkten:<br />

� Kommunikation - Interkulturelle Kommunikation,<br />

� Wahrnehmung<br />

� Werte<br />

� Kulturen und<br />

� Umgang mit Konflikten.<br />

3. Die Ziele<br />

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erweitern ihre interkulturelle Kompetenz, d.h. in<br />

erster Linie:<br />

� sie werden sich über das eigene Werte – und Normensystem bewusst,<br />

� sie können sicherer mit Fremdartigkeit umgehen,<br />

� sie lernen, andere Sichtweisen einzunehmen und zu verstehen,<br />

� sie erhöhen ihre Dialog- und Konfliktfähigkeit.<br />

52


4. Die Methoden<br />

6. Kapitel:<br />

Interkulturelle Kompetenz -<br />

der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />

� Wahrnehmungs- und Kommunikationsübungen<br />

� Rollen- und Simulationsspiele<br />

� Gruppenarbeit<br />

� Theorieinputs<br />

Jedes Fortbildungsseminar umfasst zwei Tage à sechs Seminarstunden mit zwei<br />

Trainern. Die Teilnehmerzahl beträgt 12 bis 18 Personen.<br />

5. Die Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

Zu Beginn eines jeden Seminars wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefragt,<br />

was sie von der Fortbildungsveranstaltung erwarteten. Hier ist ein Auszug der<br />

Ergebnisse:<br />

besseres Kennenlernen der Kollegen<br />

Spaß, Neugier, lockere Atmosphäre<br />

Einmal abseits der Alltagssituation<br />

sich erleben/reflektieren<br />

„Bonbon“ neue Einsichten, berufsbezogen<br />

und privat<br />

Erfahrungsaustausch<br />

Hilfestellungen<br />

näher Kennenlernen,<br />

Erfahrungen austauschen<br />

Kollegen mal anders kennen lernen<br />

53<br />

Tipps zur leichteren (schnelleren?)<br />

Bewältigung der Arbeit;<br />

Verbesserung der Kommunikation<br />

mit den Kunden<br />

Zusammenwachsen Kollegen besser kennen lernen Motivationsschub<br />

Konfliktsituationen besser be- Blick von „außen“ erleben Stressbewältigung<br />

wältigen zu können; Probleme (auf unsere Arbeit durch Refe-<br />

austauschen; Kollegen auch außerhalb<br />

des Amtes zu „erleben“<br />

rent)<br />

Entschärfen von Konflikten ler- Umgang mit fremder Kultur zu Neugier/ Interesse/ Neues<br />

nen<br />

lernen; (Verstehen fremder Kul- Kennen lernen;<br />

turen)<br />

Info über andere Kulturkreise<br />

Informationen über andere Kul- fremde Kulturen besser verste- „blinde Flecken“ entdecken;<br />

turkreise ( „Kopftuch“)<br />

hen<br />

Verständnis gewinnen<br />

Wie kann ich herausfinden, wie Einfühlungsvermögen für Aus- Umgang mit Personen, die nur<br />

sich Ausländer fühlen (Einreise länder zu steigern<br />

„3 Worte“ Deutsch sprechen<br />

in ein fremdes Land)<br />

können/ wollen<br />

Wie gehe ich mit einer anderen Wie kann man mit den verschie-<br />

Kultur (Nationalität) um? denen Mentalitäten umgehen?<br />

Förderung der Kollegialität (Konfliktlösungen?)<br />

6. Die persönlichen Ergebnisse des Fortbildungsseminars<br />

Interessant ist auch, was das Seminar für den einzelnen Teilnehmer/für die einzelne<br />

Teilnehmerin gebracht hat. Hier konnte folgende Auswertung vorgenommen werden:


verschiedene menschliche Einstellungen<br />

gegenüber Umständen<br />

Situationen von zwei Seiten betrachten<br />

6. Kapitel:<br />

Interkulturelle Kompetenz -<br />

der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />

einen gemeinsamen Nenner finden<br />

54<br />

vor Entscheidungen viele Gesichtspunkte<br />

berücksichtigen<br />

„Schwäche„ zu zeigen Zusammenhalt unter Kollegen ist<br />

gestärkt<br />

„neue“ Motivation mehr Kommunikation konfliktfähiger werden<br />

mehr gegenseitigen Respekt Kennenlernen des Kollegen als<br />

Mensch<br />

neue Kraft getankt<br />

Vorurteile abbauen Klischees hinterfragen Einsicht: Es gibt verschiedene<br />

„Stadtpläne“<br />

Ich (wir) haben gelernt, dass wir verschiedene Alternativen zur Spiegelung: der Informations-<br />

in einer Situation leben (beruf- Konfliktlösung<br />

austausch und die jeweilige Ülich),<br />

in der wir nur wenig Umberprüfung<br />

bringt weniger Konsetzungsmöglichkeiten<br />

haben<br />

(Zeit)<br />

flikte!<br />

Handlungsabläufe kritisch über- gesagt ist nicht gleich gehört, Situationen neutral behandeln<br />

denken<br />

und gehört ist nicht gleich verstanden<br />

Aufgeschlossenheit und Offen- Versuchen, in den anderen hi- den Kollegen zu vertrauen<br />

heitneinzudenken<br />

die Erkenntnis, dass unser Prob- weniger emotional zu reagieren gelernt wie Kommunikation funklem,<br />

wenn schon nicht im Hause,<br />

dann aber von Außenstehenden<br />

erkannt wurde!<br />

tioniert / nicht funktioniert<br />

sich selbst besser einschätzen Dinge aus mehreren Perspekti- auch mal seine eigene Meinung<br />

zu können<br />

ven zu sehen und diese auch der Gruppenmeinung durch Ein-<br />

Werte sind individuell<br />

umzusetzen / anzuwenden! sicht anzupassen (nicht immer<br />

mit dem Kopf durch die Wand)<br />

7. Wünsche & Anregungen der Kursteilnehmer<br />

Darüber hinaus wurde am Ende des jeweiligen Seminars gefragt, was inhaltlich im<br />

Lehrplan noch fehlen würde und was sich die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

für ihr berufliches Umfeld wünschten:<br />

Befreiung aus der widersprüchlichen<br />

Situation, die nach außen<br />

proklamierte Kundenfreundlich-<br />

keit innen umsetzen zu dürfen!<br />

mehr Informationen über andere<br />

Kulturkreise, Mentalitäten<br />

Haltung bewahren in Konfliktsituationen<br />

Dass die neuen Anregungen<br />

und Motivationen anhalten und<br />

sich positiv auswirken<br />

dass sich unser neuer „Teamgeist“<br />

fortentwickelt und weiterwächst<br />

Dass unsere Führung Aussagen<br />

der Sachbearbeiter so nimmt,<br />

„Nein“ sagen lernen mehr coole Verwaltungsrichter<br />

Gedanken und Gefühle der ausländischen<br />

Mitbürger beim Besuch<br />

der Behörde<br />

(Veranstaltung hierüber)<br />

Multi-Kulti-Seminare für renitente<br />

Iraner unter weiblicher Leitung<br />

Kollegiale Hilfe in Konfliktsituationen<br />

mir mehr Verständnis für Eure<br />

„Rolle“ als „Mitarbeiter“<br />

Befreiung von dem Missverhältnis<br />

Anforderung und zu Verfü-<br />

dass die Trennung in „ die da<br />

vorne“ und „die da hinten“ nicht<br />

mehr existiert<br />

Möglichkeiten, im Berufsalltag<br />

dies alles auch umzusetzen!<br />

Kritikfähigkeit<br />

andere Meinungen respektieren<br />

von Euch mehr Verständnis für<br />

meine „Rolle“ als „Chef“<br />

dass das freundschaftlichkollegiale<br />

Verhältnis zwischen


wie wir es darstellen und nicht<br />

nur so sehen, wie die Führung<br />

es gerade benötigt!<br />

als „Vorgesetzter“:<br />

Dass ich einen Platz in der<br />

Gruppe finde<br />

8. Fazit<br />

6. Kapitel:<br />

Interkulturelle Kompetenz -<br />

der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />

gung gestellte Mittel. uns andauert<br />

dass Tamara bleibt Verständnis vom Arbeitgeber<br />

Während der zwei Tage des Seminars wurden vier Themenschwerpunkte behandelt,<br />

nämlich Kommunikation, Wahrnehmung, Werte und Konflikte. Vorab wurde abgeklärt,<br />

welche Erwartungen die Teilnehmer an das Seminar hatten. Die Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer waren sehr motiviert und haben sehr konzentriert und engagiert<br />

mitgearbeitet. Das Seminarkonzept ist bei allen vier Trainings voll aufgegangen. Mitentscheidend<br />

für den Erfolg dieses Seminarkonzeptes ist es sicherlich, dass möglichst<br />

immer ein komplettes Amt/eine ganze Behörde an den Kursen teilnimmt, und<br />

so die Kooperation und Konfliktfähigkeit des Teams im Vordergrund steht. Das<br />

Feedback war sehr positiv. Die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

zeigen deutlich, dass der Wunsch nach weiteren Fortbildungen zu diesem Thema<br />

besteht. Insbesondere die Methoden der Praxisreflexion sind sehr positiv bewertet<br />

worden. Ziel dieses Bausteines ist es, den Teilnehmern zu helfen, ihre Berufspraxis<br />

zukünftig bewusster und kompetenter zu gestalten. Es ist mehrfach der Wunsch<br />

geäußert worden, für diesen Schwerpunkt mehr Zeit einzuplanen. Grundsätzlich wäre<br />

es möglich, das Seminar auf drei Tage auszuweiten. Eine andere Möglichkeit bestünde<br />

darin, nach einer gewissen Zeit einen Transfertag anzubieten. Ein Folgeseminar<br />

zum Setzen lassen bzw. um neue Situationen auszuprobieren wäre sicherlich<br />

sinnvoll und wünschenswert.<br />

Für die jederzeit gute und erfolgreiche Kooperation mit dem Evangelischen Migrationsdienst<br />

in der Prälatur Stuttgart, namentlich mit Herrn Minarsch-Engisch, der in<br />

unserem Auftrag die Fortbildungsseminare durchgeführt hat, danke ich an dieser<br />

Stelle herzlich.<br />

Weitere Informationen:<br />

� Trainings- und Methodenhandbuch „Bausteine zur interkulturellen Öffnung“. Zu<br />

erwerben über das Diakonische Werk Württemberg, Herren Hinz-Rommel & Flothow,<br />

e-Mail: migration@diakonie-wuerttemberg.de<br />

� Dokumentation „Interkulturelle und antirassistische Trainings – aber wie“ des Landeszentrums<br />

für Zuwanderung NRW. e-Mail: lzz-nrw@lzz-nrw.de<br />

� Dokumentation „Interkulturelle Kompetenz“ der Stadt Karlsruhe. Anzufordern über<br />

den Ausländerbeauftragten der Stadt, Atila Erginos, Tel. (0721/844479), e-Mail:<br />

ibz@karlsruhe.de<br />

� Interesse an einem Fortbildungsseminar? Dann wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle!<br />

55


6. Kapitel:<br />

Interkulturelle Kompetenz -<br />

der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />

56


7. KAPITEL<br />

7. Kapitel:<br />

Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />

ein Abschlussbericht.<br />

Zum Jahresende <strong>2001</strong> ist das Bildungsprojekt „KOMMIT“ – Migrantinnen mischen<br />

mit“ vorerst zu Ende gegangen.<br />

„KOMMIT“ war ein Gemeinschaftsprojekt<br />

� des Ausländerbeauftragten der Landesregierung,<br />

� des Landesfrauenrates (Arbeitskreis Integration),<br />

� des Landesverbandes der Volkshochschule (Arbeitskreis Frauenförderung) sowie<br />

� der Landeszentrale für politische Bildung (Referat Frauen).<br />

Kursorte waren Heidelberg, Mannheim, Sindelfingen und Stuttgart. Zum Abschluss<br />

des – um es gleich vorwegzunehmen - erfolgreichen Projektes – soll an dieser Stelle<br />

eine Aus- und Bewertung von „KOMMIT“ stehen.<br />

Im Vorfeld der Kommunalwahl 1999 wurden in Stuttgart vier Veranstaltungen für<br />

deutsche und ausländische Frauen organisiert, die eine frauenspezifische Information<br />

über Kommunalpolitik in Stuttgart bieten sollte. Die Veranstaltungen wurden in<br />

Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Stuttgart und der Integrationsbeauftragten<br />

der Stadt Stuttgart organisiert. Im Herbst 2000 wurden in den Städten Sindelfingen,<br />

Mannheim, Heidelberg und Stuttgart erstmals Kurse „Kommunalpolitik für Migrantinnen“<br />

angeboten, mit deren Hilfe interessierte Frauen an die Kommunalpolitik und die<br />

Möglichkeiten kommunalpolitischen Engagements herangeführt werden. Folgekurse<br />

folgten.<br />

Ein „KOMMIT“-Kurs umfasst fünf Seminareinheiten zu je drei Stunden und führt u.a.<br />

in das politische System der Bundesrepublik Deutschland, in die Struktur und Aufgaben<br />

der jeweiligen Kommune und in die Möglichkeiten aktiven Engagements für<br />

Frauen ein. Es werden Begegnungen mit führenden Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikerinnen<br />

organisiert und Erfahrungen mit Frauen ausgetauscht, die sich<br />

kommunalpolitisch oder ehrenamtlich engagiert haben.<br />

1. Bewertungen der Teilnehmerinnen<br />

Die Auswertung der an alle Teilnehmerinnen verteilten Fragebögen ergab folgendes<br />

Ergebnis:<br />

Der Kurs hat sich für<br />

mich sehr gelohnt<br />

stimme ich<br />

zu<br />

81% 6% 3%<br />

Das Seminar hat mir<br />

Mut gemacht mich<br />

einzumischen<br />

89% 6%<br />

Ich habe in diesem 63% 18%<br />

57<br />

stimme ich<br />

nicht zu


Kurs viel gelernt<br />

Die Inhalte waren zu<br />

schwierig<br />

Die Kursleiterinnen<br />

waren kompetent<br />

Die Kursleiterinnen<br />

förderten, unterstützten<br />

und ermutigten<br />

Einige Inhalte waren<br />

überflüssig<br />

Die eingesetzten Materialien<br />

waren ausrei-<br />

chend<br />

Konkrete Nachfragen<br />

wurden gut beantwortet<br />

Die Dauer des Kurses<br />

war ausreichend<br />

Die Gruppe hat gut<br />

zusammengearbeitet<br />

Insgesamt war es ein<br />

ausgezeichneter Kurs<br />

7. Kapitel:<br />

Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />

ein Abschlussbericht.<br />

3% 3% 12% 75%<br />

91% 9%<br />

93%<br />

6% 6% 69%<br />

78% 6% 3% 3%<br />

96% 3%<br />

42% 3% 12% 36%<br />

84% 6% 3% 3%<br />

75% 15%<br />

Die Resonanz bei den Teilnehmerinnen ist durchgehend sehr positiv. Einzelne äußerten<br />

Kritik, dass zu viel theoretisches Wissen vermittelt wurde und so die Zeit für<br />

praktische Erfahrungen fehlte. So kamen zum Beispiel der Besuch einer Gemeinderatsitzung<br />

oder der Austausch mit aktiven Migrantinnen teilweise zu kurz. Dabei wurden<br />

gerade diese praktischen Erfahrungen von den Teilnehmerinnen und den Kursleiterinnen<br />

als besonders wichtig bewertet, weil den Teilnehmerinnen durch diese<br />

Beispiele gezeigt werden konnte, wie leicht es sein kann, sich für die unterschiedlichsten<br />

Interessen zu engagieren.<br />

Innerhalb einer Gruppe waren die Vorkenntnisse der Teilnehmerinnen oft unterschiedlich<br />

groß, wodurch es schwierig sein konnte, allen Interessen gerecht zu werden.<br />

Während manche Teilnehmerinnen kaum Kenntnisse von der politischen Landschaft<br />

in Deutschland hatten, hatten andere Teilnehmerinnen schon Erfahrungen gesammelt<br />

und sich in unterschiedlichen Bereichen engagiert.<br />

Es ist verständlich, dass das Thema von Teilnehmerinnen, die sich zuvor noch nie<br />

mit diesem beschäftigt haben, zuweilen als zu umfangreich und zu schwer empfunden<br />

wurde. Erschwert wurde die Zusammenarbeit durch unterschiedliche gute deutsche<br />

Sprachkenntnisse, und so bemängelt auch eine Teilnehmerin, dass die anderen<br />

zu häufig in ihrer Muttersprache diskutiert hätten. Generell ist von den Kursleiterinnen<br />

aber eine starke Solidarität innerhalb der Gruppe beobachtet worden und die Teil-<br />

58


7. Kapitel:<br />

Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />

ein Abschlussbericht.<br />

nehmerinnen bewerteten den gegenseitigen Erfahrungsaustausch sehr positiv.<br />

Dauer des Kurses<br />

Für die einen war die Kursdauer ausreichend, die anderen hätten sich noch mehr<br />

Stunden gewünscht. In Sindelfingen haben die Teilnehmerinnen vereinbart, sich weiterhin<br />

formlos zu treffen und Themenabende für andere Frauen zu veranstalten.<br />

Die Kursteilnehmerinnen zeigten großes Interesse an den Treffen mit den Gemeinderätinnen<br />

und aktiven Migrantinnen und nutzten diese Austauschmöglichkeit sehr rege.<br />

Auch die Kursleiterinnen bemängeln durchgehend, dass eine zu große Stofffülle für<br />

einen zu kurzen zeitlichen Rahmen vorgesehen ist. Entweder müssen die Lerninhalte<br />

gekürzt werden, was von den Kursleiterinnen in Absprache mit den Teilnehmerinnen<br />

auch gemacht wurde. (Insbesondere haben sie das Lernprogramm auf die Bedürfnisse<br />

und die bereits vorhandenen Kenntnisse der Teilnehmerinnen abgestimmt.)<br />

Oder aber man verlängert die Kursdauer und gibt daher den Teilnehmenden mehr<br />

Zeit, so dass auf alle Fragen und Themen, die angesprochen werden, gebührend<br />

eingegangen werden kann. Auch für die Bildung des Gruppenprozesses waren die<br />

fünf Abende möglicherweise nicht ausreichend. Es war wenig Zeit für persönlichen<br />

Austausch.<br />

Es wurde vorgeschlagen, die Dauer von drei Stunden auf zwei Stunden pro Kurseinheit<br />

zu kürzen, da drei Stunden am Stück sehr anstrengend sein können. Allerdings<br />

müsste dann die Anzahl der Kurstermine erhöht werden und es ist ungewiss, ob dies<br />

nicht einer regelmäßigen Teilnahme entgegensteht, da ja schon bei nur fünf Abenden<br />

ein sehr unregelmäßiger Kursbesuch festgestellt werden musste.<br />

Unregelmäßige Kursteilnahme<br />

In fast allen Kursorten schwankten die Teilnehmerzahlen sehr stark. Andererseits<br />

scheinen gerade die Teilnehmerinnen, die regelmäßig anwesend waren und aktiv am<br />

Kurs teilgenommen haben, einen längere Kursdauer positiv bewertet zu haben.<br />

In Mannheim wurde dieses Problem mit den Teilnehmerinnen diskutiert. Dort fand<br />

der Kurs zu einer besonders ungünstigen Zeit statt (14.00 Uhr bis 17.30 Uhr), so<br />

dass viele Frauen den Termin mit ihren familiären Verpflichtungen nicht vereinbaren<br />

konnten. So sind Termine am frühen Abend eher zu empfehlen.<br />

2. Bewertungen der Kursleiterinnen<br />

Der erste Baustein wurde weitgehend so umgesetzt, wie im „KOMMIT“-Leitfaden<br />

vorgesehen. Das Vorstellen und Kennenlernen mit Hilfe der Postkarten hat gut funktioniert<br />

und wurde als sehr positiv bewertet. Die Teilnehmerinnen nutzten diese erste<br />

Stunde häufig, um von ihren Erlebnissen und Erfahrungen als Migrantinnen zu erzäh-<br />

59


7. Kapitel:<br />

Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />

ein Abschlussbericht.<br />

len und sich darüber auszutauschen. Diese Alltagsprobleme wurden dann verschiedenen<br />

Politikbereichen zugeordnet.<br />

In Stuttgart wurden besonders gute Erfahrungen dadurch gemacht, dass aus dem<br />

Gesammelten zwei Schwerpunkte heraus gearbeitet wurden (dort z.B.: Integration<br />

und Information), denen auch später die Fragen an die Gemeinderätinnen entsprachen.<br />

Am Ende wurde ein Forderungskatalog erarbeitet, der den Gemeinderätinnen<br />

als Vorlage für die Erstellung von Informationsmaterial übergeben wurde.<br />

Teilweise wurde Kritik an der Fülle der staatsrechtlichen Informationen, wie sie der<br />

KOMMIT-Leitfaden vorsieht, geübt. Einige der Teilnehmerinnen waren bereits politisch<br />

aktiv und wollten sich durch das Seminar weiteres Rüstzeug holen, andere wollten<br />

sich nur „erstmalig“ informieren. Eine Aufbereitung der Themen anhand von Fallbeispielen,<br />

so die Kursleiterinnen, ist zu empfehlen, da die Teilnehmerinnen ein großes<br />

Interesse an Lösungen konkreter Alltagsprobleme zeigten und so zudem die Inhalte<br />

weniger theoretisch vermittelt werden können.<br />

Der Besuch im Rathaus oder einer Gemeinderatsitzung fand jeweils an unterschiedlichen<br />

Kurstagen statt. Die Bediensteten gaben sich unterschiedlich viel Mühe. Der<br />

Besuch im Rathaus ist für die Teilnehmerinnen sehr wichtig, weil viele noch nie im<br />

Rathaus waren, und schon gar nicht bei einer Gemeinderatsitzung.<br />

Aktuelle Themen wurden in die Kurse integriert. So bot sich in Mannheim eine Diskussion<br />

über das Thema "Leitkultur" an und in Sindelfingen fand in der Zeitspanne<br />

des Kurses die Verabschiedung und Neuwahl des Ersten Bürgermeisters, sowie die<br />

Wahl des Internationalen Ausschusses statt, über deren Ergebnisse mit den Teilnehmerinnen<br />

diskutiert wurde.<br />

Für Teilnehmerinnen aus Diktaturen war eine politische Beteiligung zunächst fremd,<br />

insbesondere der Gedanke, durch Opposition und eine eigene, abweichende Meinung<br />

auch politisches Geschehen mitgestalten zu können.<br />

Aus Berichten der Teilnehmerinnen zeigte sich, dass sofort nach Beginn des Kurses<br />

politische Debatten und Nachrichten im Fernsehen sehr viel aufmerksamer verfolgt<br />

wurden als zuvor. Positiv bemerkt wurde, dass man interessante Leute kennen lernen,<br />

miteinander kommunizieren und Netzwerke schließen konnte. Es entwickelte<br />

sich ein gutes Verständnis untereinander, ferner gegenseitige Toleranz und Akzeptanz.<br />

Es bestand auch ein starkes Bedürfnis, über persönliche Fragen zu sprechen.<br />

Der Zeitdruck erlaubte jedoch keine längeren Unterbrechungen für persönliche Gespräche.<br />

In den Gruppen herrschte eine lebendige Atmosphäre, so dass oft sehr interessante<br />

und kontroverse Diskussionen stattfanden. Die Arbeitsmaterialien und Methoden waren<br />

ähnlich. In Mannheim wurde ein Videofilm über die Stadt gezeigt. In Sindelfingen<br />

wurden die Thesen der vergangenen Abende immer mit aufgehängt, so dass sie verglichen<br />

werden konnten bzw. für die Teilnehmerinnen, die einen Abend versäumt<br />

hatten, nachvollziehbar waren. Zusätzlich zu den theoretischen Informationen aus<br />

60


7. Kapitel:<br />

Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />

ein Abschlussbericht.<br />

dem Leitfaden wurden Informationsbroschüren der Städte ausgeteilt. In Sindelfingen<br />

wurde auch jeder Teilnehmerin ein Grundgesetz ausgeteilt. In Heidelberg führten die<br />

Kursleiterinnen einen Test durch, um das bereits vorhandene und gelernte Wissen zu<br />

ermitteln.<br />

3. Fazit<br />

Das Projekt „KOMMIT“ ist bei den Teilnehmerinnen sowie den Kursleiterinnen sehr<br />

positiv angekommen.<br />

Die Teilnehmerinnen haben nach eigenen Einschätzungen viel Nützliches über den<br />

Staatsaufbau der Bundesrepublik und die Politik auf Bundes- Landes- und Gemeindeebene<br />

gelernt. Durch die Begegnung mit Gemeinderätinnen, aktiven Migrantinnen<br />

und anderen engagierten Personen konnte den Teilnehmerinnen eine Vorstellung<br />

davon vermittelt werden, wie und wofür man sich engagieren kann. Viele Teilnehmerinnen<br />

fühlten sich ermutigt, in Zukunft verstärkt für ihre Interessen einzutreten.<br />

Es wurde angeregt, den Kurs stärker praxisbezogen zu gestalten. So sollte für den<br />

Besuch im Rathaus und für das Treffen mit den aktiven Migrantinnen ausreichend<br />

Zeit zur Verfügung stehen. Außerdem wurde vorgeschlagen, die Kursdauer zu verlängern<br />

und die Stundenzahl pro Abend auf zwei zu reduzieren.<br />

Alle Beteiligten sind sehr daran interessiert, die Erfahrungen, die sie in den Kursen<br />

gesammelt haben, in die im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Integrations- und<br />

Orientierungskurse einzubringen.<br />

61


8. KAPITEL<br />

8. Kapitel:<br />

Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

ein Situationsbericht.<br />

In den 90er Jahren nahm die Zahl der ausländischen Studierenden in <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg um rund 60% zu (Bundesdurchschnitt: 67 %), gleichzeitig verringerte<br />

sich die Anzahl der deutschen Studierenden. Aus diesem Grund nahm der Ausländeranteil<br />

an baden-württembergischen Hochschulen sehr viel stärker zu als im Bundesgebiet,<br />

wo die Zahl der deutschen Studierenden nicht abnahm.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg studierten und lebten im Wintersemester 2000/<strong>2001</strong> 26.139<br />

ausländische Studierende, davon studierten die meisten, nämlich 18.650, an Universitäten.<br />

Die Anzahl der ausländischen Studenten an Pädagogischen Hochschulen ist<br />

relativ gering, da die Ausbildung dort überwiegende der Vorbereitung auf die Übernahme<br />

eines Lehramtes in <strong>Baden</strong>-Württemberg dient.<br />

Graphik: Ausländische Studierende <strong>Baden</strong>-Württembergs im WS 2000/<strong>2001</strong><br />

Wintersemester<br />

Hochschulart<br />

Studierende Studienanfänger<br />

insgesamt<br />

und zwar im 1. und zwar<br />

Deutsche <br />

Ausländer<br />

62<br />

weiblich <br />

Hochschulsemester <br />

Deutsche <br />

weiblich<br />

2000/<strong>2001</strong><br />

Davon<br />

Anzahl<br />

194.000 167.861 26.139 85.101 36.275 29.005 17.032<br />

Universitäten 114.924 96.274 18.650 50.353 21.635 16.237 10.213<br />

Theologische Hochschule 69 55 14 48 9 6 8<br />

Pädagogische Hochschu-<br />

15.029<br />

len<br />

14.518 511 11.719 2.500 2.304 2.146<br />

Kunsthochschulen 4.018 2.885 1.133 2.314 520 302 295<br />

Fachhochschulen zusammen<br />

59.960 54.129 5.831 20.667 11.611 10.156 4.370<br />

1. Herkunft der ausländischen Studierenden<br />

(Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />

Knapp ein Drittel der Studenten in <strong>Baden</strong>-Württemberg mit ausländischer Staatsangehörigkeit<br />

hat die Berechtigung zum Studium an einer deutschen Schule erworben,<br />

rechnet also zu den sogenannten Bildungsinländern. Vor allem Studierende mit türkischer,<br />

portugiesischer, kroatischer und slowenischer Staatangehörigkeit haben das<br />

Abitur oder die Fachhochschulreifeprüfung meist in Deutschland abgelegt. So ist die<br />

Verdreifachung der türkischen Studenten seit 1980 größtenteils auf die Zunahmen<br />

der Bildungsinländer zurückzuführen.


8. Kapitel:<br />

Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

ein Situationsbericht.<br />

Die nachfolgenden Graphik zeigt, dass aus einigen EU-Ländern wie Großbritannien,<br />

Österreich, Dänemark, Schweden, Belgien und den Niederlanden spätestens seit<br />

Mitte der 90er Jahre das Interesse an einem Studium in Deutschland abgenommen<br />

hat. Die Zunahme der Studierenden aus Luxemburg, Spanien und Frankreich hat<br />

diesen Verlust indes ausgeglichen. Allerdings ergibt sich für die EU insgesamt mit<br />

der seit Mitte der 90er Jahre stagnierenden Studierendenzahlen ein eher negatives<br />

Bild.<br />

Der Zuzug aus Nicht-EU-Ländern hat auf der anderen Seite zugenommen: Seit dem<br />

Fall des Eisernen Vorhangs wuchs die Anzahl russischer, bulgarischer und rumänischer<br />

Studierender stark an. Das Interesse der polnischen Studenten stieg sogar auf<br />

das 16-fache des Standes von 1980.<br />

Ähnlich hoch ist die Zunahme von chinesischen Studenten. Doch - von China abgesehen<br />

– weisen die Zahlen anderer asiatischer Studierender unterschiedliche<br />

Wachstumsraten auf. Teilweise gab es sogar rückläufige Tendenzen wie z.B. in den<br />

Fällen Korea, Iran und Taiwan.<br />

In einigen OECD-Staaten lässt das Interesse an einem Studium in Deutschland<br />

nach. Die Zahl der US-amerikanischen Studierenden ist während der 90er Jahre per<br />

saldo sogar deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Kanadier und Briten hat ebenfalls<br />

abgenommen.<br />

Graphik: Ausländische Studenten an Hochschulen in <strong>Baden</strong>-Württemberg seit<br />

dem Wintersemester 1980/81 nach Staatsangehörigkeit<br />

Winter-<br />

semester<br />

Aus-<br />

ländische<br />

Studenten<br />

insgesamt<br />

Davon aus…<br />

EU-<br />

Ländern<br />

anderen<br />

euro-<br />

päischen<br />

Ländern<br />

Afrika Amerika Asien<br />

63<br />

Australien<br />

und<br />

Ozeanien<br />

Staatenlos<br />

Anzahl<br />

1980/81 9.170 2.529 2.269 531 1.603 2.112 34 72 20<br />

1981/82 9.584 2.713 2.398 530 1.578 2.229 31 87 18<br />

1982/83 9.926 2.848 2.521 531 1.622 2.262 41 86 15<br />

1983/84 10.294 2.952 2.660 516 1.690 2.324 48 84 20<br />

1984/85 10.469 3.006 2.676 509 1.688 2.438 38 98 16<br />

1985/86 10.740 3.124 2.763 531 1.692 2.460 35 108 27<br />

1986/87 11.143 3.154 2.865 581 1.715 2.615 34 107 72<br />

1987/88 11.743 3.330 3.045 610 1.771 2.825 32 95 35<br />

1988/89 12.674 3.555 3.415 639 1.829 3.089 31 91 25<br />

1989/90 13.512 3.755 3.699 681 1.853 3.360 43 80 41<br />

1990/91 14.770 4.013 4.147 782 1.969 3.682 34 77 66<br />

1991/92 16.073 4.321 4.692 915 2.028 3.942 40 74 61<br />

1992/93 17.552 4.666 5.404 1.093 2.075 4.134 43 59 78<br />

ohne<br />

Angabe/<br />

ungeklärt


Winter-<br />

semester<br />

Aus-<br />

ländische<br />

Studenten<br />

insgesamt<br />

8. Kapitel:<br />

Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

ein Situationsbericht.<br />

Davon aus…<br />

EU-<br />

Ländern<br />

anderen<br />

euro-<br />

päischen<br />

Ländern<br />

Afrika Amerika Asien<br />

64<br />

Australien<br />

und<br />

Ozeanien<br />

Staatenlos<br />

ohne<br />

Angabe/<br />

ungeklärt<br />

Anzahl<br />

1993/94 19.164 5.154 6.257 1.230 2.116 4.191 42 67 107<br />

1994/95 20.149 5.430 6.830 1.301 2.118 4.213 58 66 133<br />

1995/96 20.427 6.618 6.337 1.345 1.825 4.132 49 60 61<br />

1996/97 21.365 6.758 7.027 1.425 1.878 4.115 50 58 54<br />

1997/98 21.476 6.667 7.530 1.381 1.862 3.900 42 51 43<br />

1998/99 21.410 6.345 7.988 1.400 1.672 3.876 52 43 34<br />

1999/00 23.657 6.646 8.933 1.585 1.807 4.535 56 48 47<br />

2000/01 26.139 6.733 10.150 1.776 1.889 5.415 60 40 76<br />

2. Fächerwahl<br />

(Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />

Es lassen sich bei den ausländischen Studierenden Unterschiede bei der Fächerwahl<br />

feststellen. Die Studierenden aus hochentwickelten (OCED-) Staaten sind vor allem<br />

in kulturwissenschaftlichen Studiengängen eingeschrieben, vor allem bei US-<br />

Amerikanern und Japanern stehen Sprach- und Kulturwissenschaften im Vordergrund<br />

des Interesses, während auf dieses Fächerspektrum beispielsweise bei afrikanischen<br />

Studierenden nur etwa 15% entfallen.<br />

Jeder siebte Ausländer studiert Germanistik, somit besitzen ein Drittel der in diesem<br />

Fach eingeschriebenen Studierenden einen ausländischen Pass. Allerdings fallen<br />

bezüglich der Wahl dieses Fachs die geschlechterspezifischen Unterschiede noch<br />

stärker aus als bei deutschen Studierenden: 22 % der ausländischen Frauen studieren<br />

Germanistik und nur 7 % der ausländischen Männer. Im Fach „Raumplanung“ ist<br />

dieser Anteil ausländischer Studierender noch wesentlich höher. In den Fächern Maschinenbau<br />

und Elektrotechnik ist fast jeder vierte Student ausländischer Nationalität.<br />

Die Studienplätze im Fach Musik/Musikwissenschaften werden an Universitäten zu<br />

einem Fünftel - an Kunsthochschulen sogar zu einem Drittel- durch ausländische<br />

Studenten eingenommen. Somit sind ausländische Studierende vor allem in künstlerischen<br />

und technischen Studiengängen zu finden.<br />

3. Abschlussprüfung<br />

Die meisten Studierenden streben keine Abschlussprüfung an, sondern absolvieren<br />

ein oder zwei Auslandssemester in Deutschland. Etwa ein Viertel der ausländischen<br />

Studierenden möchte eine Diplomprüfung ablegen und jeder zehnte die Magisterprüfung.<br />

Erhebliche Unterschiede zeigen sich hinsichtlich des Abschlusswunsches in der


8. Kapitel:<br />

Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

ein Situationsbericht.<br />

Differenzierung der Fächergruppen: So wollen rund 71% der in Sprach- und Kulturwissenschaften<br />

eingeschriebene Ausländer keine Abschlussprüfung in Deutschland<br />

ablegen, bei den Ingenieurswissenschaften liegt dieser Anteil bei 48%, in den Naturwissenschaften<br />

beträgt er nur 41%.<br />

Die neuen Studiengänge mit internationaler Abschlussbezeichnung (Master- und Bachelor-Studiengänge)<br />

ziehen in zunehmendem Maße Studierende an, vor allem bezüglich<br />

des Studiums eines Master-Programms ergibt sich eine außergewöhnlich hohe<br />

Repräsentanz an ausländischen Studierenden. Im Wintersemester 2000/<strong>2001</strong> waren<br />

5 % der ausländischen Studierenden in Master-Studiengängen eingeschrieben.<br />

Die enorme Expansion in international ausgerichteten, meist englischsprachigen<br />

Studiengängen deutet darauf hin, dass hierfür eine erhebliche Nachfrage aus dem<br />

Ausland bestand und noch besteht.<br />

4. Wohnraumsituation von ausländischen Studierenden<br />

Ausländische Studierende haben es oft schwerer, in Deutschland eine Wohnung zu<br />

finden als ihre deutschen Kommilitonen. Auf dem freien Wohnungsmarkt scheitert ihre<br />

Suche oft an ihren mangelnden Deutschkenntnissen, oder sie werden abgelehnt,<br />

da sie nicht lange genug in Deutschland bleiben werden. Oft können sie aufgrund ihrer<br />

finanziellen Verhältnisse keine Sicherheitsleistungen, wie Kautionen, zahlen.<br />

Problematisch ist auch der Umstand, dass vorherige Wohnungsbesichtigungen bzw.<br />

Vorstellungen beim Vermieter nicht möglich sind. Es liegen dem Land <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg aber keine Zahlen vor, wie viele ausländische Studierende das Studium<br />

wegen Wohnungsmangels abbrechen oder trotz Hochschulzulassung in ihr Heimatland<br />

zurückgehen.<br />

Die Studentenwerke bieten allerdings eine Vielzahl von Hilfeleistungen an, um den<br />

Schwierigkeiten der ausländischen Studierenden bei der Wohnungssuche begegnen<br />

zu können:<br />

� Einrichtung von Info-Centern als erste Anlaufstation<br />

� Unterstützung bei der Zimmersuche durch die Privatzimmervermittlung und mehrsprachige<br />

Tutoren<br />

� Übernahme von Garantieleistungen (Mietrückstände, Kautionen)<br />

� Erhöhung der Ausländerquoten in den Wohnheimen<br />

� Errichtung von so genannten Europahäusern und internationalen Studentenwohnheimen<br />

5. Internationalität der Hochschullandschaft stärken<br />

Die Landesregierung und die Kultusministerkonferenz haben sich dafür ausgesprochen,<br />

den Anteil ausländischer Studierender weiter zu erhöhen. Deswegen haben die<br />

Hochschulen in den letzten Jahren verschiedenen Anstrengungen unternommen, um<br />

das Studium in Deutschland für ausländische Studierende attraktiver zu gestalten.<br />

65


8. Kapitel:<br />

Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />

ein Situationsbericht.<br />

Hierzu gehören gezielte Werbung, englischsprachige Studienangebote, Einführung<br />

des European Credit Transfer System (ECTS) und das Angebot ausländischer Abschlüsse.<br />

Das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg ist seit Gründung der Initiative "Internationales Marketing<br />

für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland" am 30. Oktober 2000<br />

Mitglied dieses Projektes. Dessen vorrangige Aufgabe ist es, den Bildungs- und Forschungsstandort<br />

Deutschland mit unterschiedlichen Aktivitäten international attraktiver<br />

zu machen, die internationale Zusammenarbeit in zukunftsträchtigen Gebieten zu<br />

stärken und Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Fachkräfte,<br />

die sich für eine berufliche Qualifizierung interessieren, für einen Aufenthalt in<br />

Deutschland zu gewinnen.<br />

6. Fazit<br />

Vergleicht man die aktuellen Studentenzahlen im Wintersemester 2000/<strong>2001</strong> mit denen<br />

des vorangegangenen Wintersemester, so ist eine Fortsetzung der Wachstumstendenz<br />

an unseren Hochschulen festzustellen: Es sind rund 2.500 Personen mehr<br />

mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit eingeschrieben als im Wintersemester<br />

1999/2000. Fast ein Drittel dieses Zuwachses kann den neugeschaffenen Bachelor-<br />

und Masterstudiengängen zugeschrieben werden.<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Hochschulen würde außerdem steigen, wenn<br />

die ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen nicht wieder weggeschickt<br />

würden, sondern im Land eine Arbeit aufnehmen könnten, also von Anfang an auch<br />

eine berufliche Perspektive in Deutschland hätten. Es ist daher sehr begrüßenswert,<br />

dass im neuen Aufenthaltsgesetz endlich diese Möglichkeit geschaffen wurde.<br />

Da gegenwärtig erheblich Investitionen in zusätzliche internationale Studiengänge<br />

fließen, dürfte sich die Zahl der entsprechenden Studierenden, auch derer mit ausländischem<br />

Pass, weiter erhöhen. Aus diesen Internationalisierungsbemühungen der<br />

Hochschulen resultiert ein zusätzlicher Bedarf an Wohnheimplätzen, der sich aber<br />

ohne verstärkte Bemühungen der Hochschulen und Studentenwerke um Sponsorenmittel<br />

nicht befriedigen lassen wird.<br />

Weitere Informationen:<br />

� Statistisch-prognostischer Bericht <strong>2001</strong> des Statistischen Landesamtes <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

� Drucksache des Landtags von <strong>Baden</strong>-Württemberg Nr. 13/343<br />

� http://www.studieninformation.de (Studieren in <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />

66


9. KAPITEL<br />

9. Kapitel:<br />

Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

Seit 1991 findet die Zuwanderung der sogenannten jüdischen Kontingentflüchtlingen<br />

in unser Land statt. Mit ihrem Beschluss vom 9. Januar 1991, jüdische Emigranten<br />

aus der früheren Sowjetunion Einreise und Aufenthalt in Deutschland aufgrund von<br />

Einzelfallentscheidungen entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über Maßnahmen<br />

für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (Kontingentflüchtlingsgesetz)<br />

zu ermöglichen, haben die Regierungschefs von Bund und<br />

Ländern klargestellt, dass sie der Integration der jüdischen Kontingentflüchtlinge einen<br />

besonderen Stellenwert beimessen. Ein tragendes Motiv der damaligen Entscheidung<br />

war die Erhaltung und Stärkung der jüdischen Gemeinden in Deutschland.<br />

1. Das Aufnahmeverfahren<br />

Bund und Länder haben ein geordnetes Aufnahmeverfahren vereinbart, wonach sich<br />

die Einreise nach Deutschland im normalen Sichtvermerksverfahren vollzieht. Für die<br />

Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung eines Visums ist die vom Auswärtigen<br />

Amt bestimmte Auslandsvertretung zuständig. Die Auslandsvertretungen entscheiden<br />

in der Regel abschließend über die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis.<br />

In Zweifelsfragen werden nationale Behörden, das Auswärtige Amt in Berlin<br />

oder die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland beratend herangezogen.<br />

Die geprüften Anträge werden von der Auslandsvertretung dem Bundesverwaltungsamt<br />

zugeleitet, das die Verteilung auf die Länder vornimmt. Die Verteilung auf die<br />

Bundesländer erfolgt wie beim Asylverfahren nach festgelegten Aufnahmequoten, bei<br />

denen die Einwohnerzahl der jeweiligen Bundesländer berücksichtigt wird. Die Wartezeiten<br />

bis zur Ausreise betragen heute, je nach aufnehmendem Bundesland, zwischen<br />

zwei und fünf Jahren, wobei die vor der Einreise notwendige Aufnahmezusage<br />

der Länder eine faktische Kontingentierung des Zuzuges bewirkt.<br />

Zuwanderungsberechtigt sind nach dem derzeit geltenden Verfahren alle Personen,<br />

die nach staatlichen Personenstandsurkunden selbst jüdischer Nationalität sind oder<br />

von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen.<br />

Dies hat jedoch zu Problemen bei der Aufnahme geführt. Als Juden können nämlich<br />

nach der jüdischen Religionslehre (Halacha) nur solche Personen anerkannt und<br />

damit in die Gemeinden aufgenommen werden, die von einer jüdischen Mutter abstammen<br />

oder aber nach einschlägigen Regeln auf der Basis eines orthodoxen oder<br />

liberalen Rabbinatsgerichts (Beth Din) zum Judentum übergetreten sind. Die derzeitige<br />

Unbeachtlichkeit dieser religionsgesetzlichen Grundsätze im Verfahren hat zur<br />

Folge, dass eine Vielzahl von Personen staatlicherseits als zuwanderungsberechtigt<br />

eingestuft ist, aber durch die jüdischen Gemeinden nicht als Mitglieder anerkannt<br />

werden kann. Dies führt oftmals zu großem Unverständnis und zu Diskriminierungsvorwürfen<br />

durch die Zuwanderer gegenüber den jüdischen Gemeinden.<br />

67


9. Kapitel:<br />

Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

Seit 1. April 1999 werden die nach <strong>Baden</strong>-Württemberg kommenden jüdischen Emigranten<br />

aus der ehemaligen Sowjetunion entsprechend den Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes<br />

(FlüAG) auf alle unteren Aufnahmebehörden verteilt.<br />

2. Die Zuwanderungszahlen<br />

Von 1991 bis März <strong>2002</strong> sind 130.752 Personen nach Deutschland eingereist. Seit<br />

1995 pendelt sich der Zugang auf 15.000 bis 19.000 Zuwanderer pro Jahr ein.<br />

Graphik: Zuzug jüdischer Personen aus der ehemaligen Sowjetunion in die<br />

Bundesrepublik Deutschland von 1993 bis 2000<br />

Jahr 1993* 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

Zuzug 25.132 8.811 15.184 15.959 19.437 17.788 18.205 16.538<br />

*Von 1990 bis 31.12.1993 eingereist. Davon 8.535 sog. Altfälle, die bis 10.11.1991 außerhalb des geregelten<br />

Verfahrens eingereist waren<br />

(Quelle: Bundesministerium des Inneren, Statistik des Bundesverwaltungsamtes)<br />

Die Gesamtzahl der in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

im Wesentlichen nach dem Jahr 1990 aufgenommenen jüdischen Kontingentflüchtlinge<br />

ist, gemessen an anderen Ausländergruppen, noch immer verschwindend gering.<br />

Zu den zeithistorischen und politischen Besonderheiten der Aufnahme dieser<br />

Emigranten gehört freilich, dass sich mit ihr seitens der Repräsentanten von Staat<br />

und Gesellschaft wie auch vonseiten der jüdischen Gemeinden in Deutschland große<br />

Erwartungen insbesondere hinsichtlich einer Stabilisierung der jüdischen Gemeinden<br />

sowie einer stärkeren kulturellen und gesellschaftlichen Partizipation der Juden in der<br />

Bundesrepublik Deutschland verbinden.<br />

Unabhängig hiervon ist vor dem Hintergrund des in Deutschland bestehenden teilweisen<br />

Mangels an qualifizierten Fachkräften in verschiedenen beruflichen Bereichen<br />

auf das besondere Potential dieser Emigrantengruppe mit einer überdurchschnittlich<br />

hohen beruflichen Qualifikation – mehr als 70 % verfügen über einen akademischen<br />

Abschluss – hinzuweisen.<br />

In Ansehung dieser Besonderheiten ist es geboten, sich der tatsächlichen Bedingungen<br />

der beruflichen und gesellschaftlichen Integration der jüdischen Kontingentflüchtlinge<br />

zu vergewissern, mit dem Ziel, offenkundig noch bestehende Integrationshemmnisse<br />

so weit und rasch wie möglich abzubauen.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg wurden bis zum 31. Juli <strong>2001</strong> insgesamt 13.193 Aufnahmezusagen<br />

erteilt. Aufgrund dieser Zusagen sind im gleichen Zeitraum 9.602 Personen<br />

68


9. Kapitel:<br />

Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

eingereist. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Zahl der Zusagen pro<br />

Jahr auf ca. 2.400 einpendeln wird.<br />

Graphik: Nach <strong>Baden</strong>-Württemberg eingereiste jüdische Kontingentflüchtlinge<br />

(1991 – 2000)<br />

Jahr 1991 1992 1993 1994 1995<br />

Anzahl 244 1621 1381 708 737<br />

1996 1997 1998 1999 2000 -07/<strong>2001</strong><br />

546 853 1168 664 734 946<br />

3. Die jüdischen Strukturen<br />

69<br />

(Quelle: Innenministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg gibt es zwei jüdische Landesverbände, nämlich zum einen die<br />

Israelitische Religionsgemeinschaft <strong>Baden</strong> (Sitz: Karlsruhe, ca. 3.669 Mitglieder) sowie<br />

zum anderen die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs (IRG; Sitz:<br />

Stuttgart, ca. 2.240 Mitglieder).<br />

Jüdische Gemeinden befinden sich in Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim,<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Emmendingen, Freiburg, Lörrach und Konstanz. Inzwischen zeichnet<br />

sich mit Ulm eine Tendenz ab, dass im württembergischen Landesteil eine weitere<br />

jüdische Gemeinde entstehen wird.<br />

4. Die staatlichen Eingliederungsangebote<br />

Die jüdischen Migranten erhalten mit ihrer Aufnahme grundsätzlich den Status eines<br />

Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, durch den sie auch Anspruch auf<br />

bestimmte Vergünstigungen (z.B. Sprachkurse, Unterbringung, Sozialhilfe) haben,<br />

und es wird ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ehegatten, minderjährige<br />

Kinder und unverheiratete volljährige Kinder, die im Haushalt des Aufnahmeberechtigten<br />

leben, können zusammen mit dem Zuzugsberechtigten einreisen, wenn<br />

sie in den Antrag einbezogen werden.<br />

Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Teilnahme von Kontingentflüchtlingen an<br />

Deutsch-Sprachkursen zum Zwecke der beruflichen Integration. Voraussetzung ist<br />

der Nachweis der Eigenschaft eines Kontingentflüchtlings. Die Förderung erfolgt im<br />

Rahmen des § 420 SGB III. Danach können Kontingentflüchtlinge während der Teilnahme<br />

an einem ganztägigen Sprachkurs bei Vorliegen der erforderlichen Kriterien<br />

(Bedürftigkeit, Erwerbstätigkeit vor Ausreise, für berufliche Eingliederung fehlende<br />

Sprachkenntnisse, Absicht zur Erwerbstätigkeit) zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts<br />

für die Dauer von längstens 6 Monaten eine Eingliederungshilfe erhalten.


9. Kapitel:<br />

Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

Nach Auskunft des Landesarbeitsamts <strong>Baden</strong>-Württemberg haben Kontingentflüchtlinge<br />

darüber hinaus – unabhängig vom Anspruch auf Eingliederungshilfe – Anspruch<br />

auf Übernahme der durch die Teilnahme entstehenden Kosten (Maßnahmekosten,<br />

Fahrkosten, Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuung) für längstens sechs Monate.<br />

Hierbei seien allerdings vorrangige Erstattungsansprüche anderer Kostenträger<br />

(z.B. Garantiefonds) zu prüfen.<br />

Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Vermittlung von deutschen<br />

Sprachkenntnissen an ausländische Kinder und Aussiedlerkinder im Vorschulalter<br />

sowie für außerschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für ausländische<br />

und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der geförderten Maßnahmen<br />

sollen das Einüben sozialen Verhaltens, das Zurechtfinden in ihrer Umgebung,<br />

der Übergang in das deutsche Schul- und Bildungssystem und die erfolgreiche Teilnahme<br />

am Unterricht ermöglicht bzw. erleichtert werden. Außerdem sollen die Bemühungen<br />

um die ausländischen Kinder im Elementarbereich und in der Schule ergänzt<br />

werden.<br />

Für die Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Ausländer- und Aussiedlerkinder<br />

wurden im Haushaltsjahr <strong>2001</strong> insgesamt ca. 7,55 Mio. DM Landesmittel zur<br />

Verfügung gestellt. Die Förderung soll auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden.<br />

Mit den Fördermaßnahmen, die ursprünglich nur für Kinder von Eltern aus den<br />

Anwerbestaaten zur Verfügung standen, ist inzwischen eine Förderung von Kindern<br />

aller bleibeberechtigten Ausländer möglich. Daher stehen die Maßnahmen dem<br />

Grunde nach auch für Kinder jüdischer Emigranten offen. Inwieweit eine Inanspruchnahme<br />

erfolgt, kann auf Grund des erforderlichen Erhebungsaufwandes nicht mitgeteilt<br />

werden. Außerdem fördert das Sozialministerium Projekte zur Integration junger<br />

Menschen ausländischer Herkunft oder aus Spätaussiedlerfamilien. Das Förderprogramm<br />

geht auf die Handlungsempfehlungen der Jugend-Enquête-Kommission zurück.<br />

Obwohl sich das Förderprogramm nicht ausdrücklich auf jüdische Emigranten<br />

bezieht, können daran im Einzelfall auch jugendliche Emigranten teilnehmen.<br />

Für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sind im Grundsatz die<br />

Stellen zuständig, bei denen in der Bundesrepublik die entsprechenden Prüfungen<br />

abgenommen bzw. die Zertifizierungen der Berufsabschlüsse vorgenommen werden.<br />

Dies sind für den Bereich der dualen Berufsausbildung insbesondere die Industrie-<br />

und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, daneben aber auch die Kammern<br />

der Freien Berufe und verschiedene weitere Behörden.<br />

Nach § 55 b Universitätsgesetz sind Inhaber ausländischer Hochschulabschlussgrade,<br />

Inhaber ausländischer Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen sowie<br />

Inhaber ausländischer Hochschullehrengrade und Hochschullehrentitel zu deren<br />

Führung befugt, ohne dass es hierfür einer Genehmigung bedarf. Eine materielle Anerkennung<br />

solcher Grade im Sinne einer inhaltlichen Bewertung oder Feststellung<br />

der Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlussgraden findet demnach nicht statt. Abweichende<br />

Vergünstigungen gelten lediglich für anerkannte Berechtigte nach § 10<br />

BVFG. Soweit es im Einzelfall bei Aussiedlern, Heimatlosen, Asylberechtigten und<br />

Flüchtlingen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 BAföG um die Gewährung von<br />

70


9. Kapitel:<br />

Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

Ausbildungsförderung nach § 7 Abs. 1 BAföG geht, leistet das Wissenschaftsministerium<br />

zur Beurteilung ausländischer Ausbildungsabschlüsse durch Einholung von<br />

Stellungnahmen bei der Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches<br />

Bildungswesen – Amtshilfe für die Ämter für Ausbildungsförderung. Soweit es um<br />

studienrechtliche Anerkennungen von ausländischen akademischen Abschlüssen<br />

geht, sind ausschließlich die Hochschulen selbst zuständig, die entsprechende Regelungen<br />

nach § 51 Abs. 2 Nr. 7 Universitätsgesetz in ihren Prüfungsordnungen zu treffen<br />

haben.<br />

5. Das soziale und berufliche Profil der jüdischen Zuwanderer<br />

Eine empirische Studie des Moses Mendelssohn Zentrums Potsdam von 1997 - 1999<br />

macht zur Sozialstruktur und Wanderungsmotivation der jüdischen Zuwanderer folgende<br />

Aussage:<br />

„Im Vergleich zu 1994 hat sich die Altersstruktur der jüdischen Zuwanderer aus der<br />

ehemaligen Sowjetunion deutlich verändert. (...) Nur in der ersten Phase kamen signifikant<br />

mehr jüngere als ältere Menschen. Inzwischen hat sich dieser Trend [zu einer<br />

verstärkten Zuwanderung älterer Menschen] fortgesetzt. In unserer Befragung, an<br />

der Personen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren teilnahmen, ermittelten wir folgende<br />

Altersstruktur:<br />

Graphik: Altersstruktur der zuwandernden jüdischen Kontingentflüchtlinge<br />

Altersgruppe Anzahl Prozent<br />

16-30 Jahre 162 16,7%<br />

31-45 Jahre 248 25,6%<br />

46-60 Jahre 236 24,4%<br />

über 60 Jahre 296 30,6%<br />

(keine Angabe 26 2,7%)<br />

Die Altersgruppe der über 60-jährigen ist im Vergleichszeitraum um über 4 % angewachsen,<br />

während insbesondere die jüngeren Jahrgänge unter 31 Jahren einen<br />

Rückgang verzeichneten. Die Aufschlüsselung der Altersgruppen nach Anwesenheitsdauer<br />

bestätigte diesen Zusammenhang: Die älteren Jahrgänge reisten vermehrt<br />

in den letzten drei Jahren ein, während sich diejenigen unter 31 Jahren bzw.<br />

unter 46 Jahren zum größeren Teil schon länger als 5 Jahre in Deutschland aufhalten<br />

(...). Im Hinblick auf das Geschlecht war die Verteilung nahezu ausgeglichen.<br />

Auch hier ist eine Veränderung zum Jahr 1994 aufgetreten. So dominieren Männer in<br />

der Altersgruppe der 31- bis 45-jährigen mit 52,4 % zu 47,6 %, während das Verhältnis<br />

bei den über 60-jährigen mit 58,1 % Frauen zu 41,9 % Männer umgekehrt ist (...).<br />

Nahezu unverändert hoch zeigte sich das Bildungsniveau der jüdischen Zuwanderer:<br />

72,7 % der Befragten verfügten über einen akademischen Abschluss......“<br />

71


9. Kapitel:<br />

Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

(Quelle: „Ein neues Judentum in Deutschland? Fremd- und Eigenbilder der russischjüdischen Einwanderer“,<br />

herausgegeben von Julius H. Schoeps/Will/Jasper/Bernhard/Vogt, Verlag für Berlin-<br />

Brandenburg, Potsdam, 1. Auflage 1999)<br />

Die jüdischen Kontingentflüchtlinge verfügen in der Regel über eine gute Ausbildung<br />

im Bereich der Naturwissenschaften und Mathematik, sie weisen sich durch ein hohes<br />

abstraktes und analytisches Denk- und Abstraktionsvermögen aus.<br />

6. Die Integrationsprobleme<br />

Wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch eigene Gespräche und Erfahrungen<br />

zeigen, dass als die Kernprobleme der Einwanderung jüdischer Kontingentflüchtlinge<br />

in die Bundesrepublik folgende Aspekte genannt werden können:<br />

� die Verteilung der Flüchtlinge in Regionen ohne jüdische Gemeinde<br />

� fehlende oder nicht ausreichende Computerkenntnisse<br />

� Probleme bei der Anerkennung von Schul-, Ausbildungs- und Berufsabschlüssen<br />

� mangelnde berufliche und private Kontakte infolge von Sprachbarrieren<br />

� eine dramatisch hohe Arbeitslosigkeit quer durch alle Berufsgruppen.<br />

Im Gegensatz zu den von ihnen mitgebrachten hohen Qualifikationen, die sie durchaus<br />

als Greencard-Klientel ausweisen, steht also die missliche Lage der jüdischen<br />

Zuwanderer auf dem Arbeitsmarkt. Viele dieser Immigranten im erwerbsfähigen Alter<br />

sind auf staatliche Sozialleistungen angewiesen.<br />

Ihre Eingliederung in das Beschäftigungssystem der Aufnahmegesellschaft ist aber<br />

für den Prozess der sozialen Integration ein grundlegender Indikator: Grundlegend im<br />

ökonomischen Sinne, weil auf diese Weise eine unabhängige Einkommenssicherung<br />

erzielt, also die Abhängigkeit vom Staat überwunden werden kann; er ist aber auch<br />

psychologisch grundlegend: Im Sinne einer Bestätigung des Selbstwertgefühls und<br />

des Gefühls der Zugehörigkeit zur aufnehmenden Gesellschaft.<br />

7. Fazit & Empfehlungen<br />

Zur Eingliederung der jüdischen Zuwanderer tragen finanzielle Leistungen der öffentlichen<br />

Hände in erheblichem Umfang bei. Den größten Anteil an einer erfolgreichen<br />

Integration der Neuankömmlinge haben aber die jüdischen Gemeinden selbst. Es<br />

liegt daher sowohl im Interesse der Jüdischen Gemeinschaft als auch der Aufnahmegesellschaft,<br />

die Voraussetzungen zu verbessern, unter denen die jüdischen Gemeinden<br />

ihr Gemeindeleben und damit die Integration gestalten.<br />

72


9. Kapitel:<br />

Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

Aus der Sicht des Ausländerbeauftragten könnten durch folgende Maßnahmen bessere<br />

Integrationsvoraussetzungen für die jüdischen Zuwanderer geschaffen werden:<br />

� Bei der Beurteilung der Zugehörigkeit zum zuwanderungsberechtigten Personenkreis<br />

sollte allein auf die jüdischen Religionsgesetze abgestellt werden. Dies bedeutet,<br />

dass nur solche Personen berechtigt sind, die von einer jüdischen Mutter<br />

abstammen oder nach den einschlägigen Regeln des Rabbinatsgerichts übergetreten<br />

sind.<br />

� Zur Verbesserung der Sprachkenntnisse müssen schon vor Ort in den Herkunftsländern<br />

Deutschkurse angeboten werden, damit die bestehenden Wartezeiten bis<br />

zur Ausreise sinnvoll genutzt werden können. Außerdem sollte über die Botschaften,<br />

Konsulate und Goethe-Institute besser über die Situation in der Bundesrepublik<br />

(z.B. Arbeitsmarkt, Integrationsbedingungen) informiert werden.<br />

� Die Verteilung der Neuzuwanderer sollte so geregelt werden, dass eine Zuweisung<br />

nur an solche Orte erfolgt, in denen oder in deren Nähe eine jüdische Gemeinde<br />

und damit die zur Integration erforderliche Infrastruktur vorhanden ist.<br />

Hierbei ist ein finanzieller Ausgleich für die dann stärker betroffenen Kreise und<br />

Gemeinden vorzusehen.<br />

Die Verteilung der jüdischen Zuwanderer in (ländliche) Gebiete, in denen es keine<br />

erreichbare jüdische Gemeinde gibt, führt dazu, dass die Zuwanderer von jeglicher<br />

Betreuung durch die jüdischen Gemeinden und Sozialdienste ausgeschlossen<br />

sind. Eine Integration in die Jüdische Gemeinschaft ist dann nicht oder kaum<br />

möglich. Der Grund: Während im badischen Landesteil mit insgesamt neun jüdischen<br />

Gemeinden eine Verteilung der jüdischen Emigranten aus der ehemaligen<br />

Sowjetunion nur auf Kreise mit einer jüdischen Gemeinde weitestgehend gewährleistet<br />

werden konnte, konzentrierte sich im württembergischen Landesteil mit nur<br />

einer jüdischen Gemeinde bei der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs<br />

Stuttgart (Neugründung in Ulm ist aber vorgesehen) die Verteilung von jüdischen<br />

Kontingentflüchtlingen allein auf die Region Stuttgart.<br />

� Der in § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und<br />

Flüchtlinge (BVFG) für Spätaussiedler formulierte Anspruch auf Anerkennung von<br />

Prüfungen oder Befähigungsnachweisen in den Herkunftsgebieten muss auf die<br />

jüdischen Kontingentflüchtlinge ausgeweitet werden, um eine erleichterte Anerkennung<br />

der Abschlüsse zu bewirken.<br />

� Notwendig sind vor allem auch zielgruppen-spezifische und berufspraktische<br />

Sprach- und Orientierungskurse für die Zuwanderer, die auch Zusatzkompetenzen<br />

(z.B. Computerkenntnisse) vermitteln müssen. Zudem ist die aktuelle Gesamtdauer<br />

der Kurse von sechs Monaten zu kurz.<br />

Das Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien an der Universität<br />

Potsdam (MMZ) unter Leitung seines Direktors, Prof. Dr. Julius H. Schoeps, hat auf<br />

Anregung u.a. des Ausländerbeauftragten unter Zugrundelegung seiner 1999 veröffentlichten<br />

Studie "Ein neues Judentum in Deutschland" seinen stellv. Direktor Prof.<br />

73


9. Kapitel:<br />

Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />

Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />

e.h. Wolfgang Hempel, MMZ-Büro Gaggenau, und die Fortbildungs- und PR-Agentur<br />

Hans Eisele & Partner, Heidelberg, beauftragt, mit dem Landesarbeitsamt <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg, dem Ausländerbeauftragten der Landesregierung und der Israelitischen<br />

Religionsgemeinschaft <strong>Baden</strong>s eine Integrations-Initiative <strong>Baden</strong> zu organisieren,<br />

die im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zwischen den genannten Institutionen,<br />

dem Arbeitsamt Heidelberg und den jüdischen Gemeinden Heidelberg, Karlsruhe<br />

und Mannheim ein Modellprojekt starten soll, das vor allem die berufliche Eingliederung<br />

russisch-jüdischer Zuwanderer durch "Integrationslotsen" verbessern soll.<br />

Das Projekt wird noch im Laufe dieses Jahres beginnen. Das Moses Mendelssohn<br />

Zentrum wird das Projekt wissenschaftlich begleiten.<br />

Weitere Informationen:<br />

� Drucksache des Landtags von <strong>Baden</strong>-Württemberg Nr. 13/98 (Integration jüdischer<br />

Kontingentflüchtlinge in <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />

� http://www.hjs.uni-heidelberg.de (Hochschule für jüdische Studien in Heidelberg)<br />

� http://www.mmz-potsdam.de (Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam)<br />

� http://home.t-online.de/home/jg-karlsruhe/judentum.pdf (jüdisches Leben im Überblick,<br />

von David Seldner)<br />

74


10. KAPITEL<br />

10. Kapitel:<br />

Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />

Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />

Im 10. Kapitel wird über einen Teil der Aktivitäten berichtet, die der Ausländerbeauftragte<br />

der Landesregierung und sein Stabsstellenleiter im Berichtszeitraum entfaltet<br />

haben. Aus Platzgründen kann nur eine Auswahl der Aktivitäten dargestellt werden.<br />

1. Politische Mitwirkung<br />

Laut Ministerratsbeschluss vom 23.09.1996 wird der Ausländerbeauftragte der Landesregierung<br />

„bei der Vorbereitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder sonstigen<br />

seinen Aufgabenbereich betreffenden Angelegenheiten beteiligt“, d.h., der Ausländerbeauftragte<br />

ist eine abstimmungsberechtigte Stelle bei der Entwicklung bzw.<br />

Erarbeitung von Landtags-Drucksachen, Kabinettsvorlagen und sonstigen Projekten.<br />

Gleiches gilt für die Vorhaben des Bundes oder anderer Länder, soweit diese im<br />

Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens der Behandlung im Bundesrat<br />

bedürfen. In aller Regel wurde der Ausländerbeauftragte deshalb in der Vergangenheit<br />

in solchen Fragen beteiligt und konnte seine Sichtweise zum jeweiligen<br />

Thema einbringen. Die mitunter in Einzelfällen aufgetretenen Schwierigkeiten in der<br />

vorgesehenen Beteiligung konnten in den meisten Fällen geklärt werden.<br />

Der Ausländerbeauftragte beteiligt sich an den regelmäßigen Konferenzen der Ausländerbeauftragten<br />

der Länder sowie an der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten<br />

von Bund, Ländern und Kommunen.<br />

Auf Landesebene ist der Ausländerbeauftragte Mitglied der interministeriellen Arbeitsgruppe<br />

Integration; außerdem ist er ständiger Gast des „Arbeitskreises kommunale<br />

Ausländerbeauftragte“ des Städtetages <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

Weitere Betätigungsfelder sind: Kuratoriumsmitglied bei der Bildungsoffensive Stuttgart<br />

(BOS) sowie Mitglied des nationalen Beirates des EU-Projektes CHICAM<br />

(children in communication about migration).<br />

2. Öffentlichkeits- und Verbandsarbeit<br />

Der Ausländerbeauftragte und dessen Stabsstellenleiter nehmen regelmäßig an Diskussionsveranstaltungen,<br />

Fachtagungen, Hearings, Kommissionssitzungen, Symposien<br />

und Workshops als Referenten teil. Ebenso häufig werden Schirmherrschaften<br />

und Kooperationen bei Tagungen, Festen und sonstigen Veranstaltungen übernommen.<br />

Medientermine runden die Tätigkeit ab.<br />

Es finden auch zahlreiche Fachgespräche mit allen in der Integrationspolitik beteiligten<br />

Verbänden, Kirchen und Organisationen statt. Auch wird der Kontakt zum diplomatischen<br />

Corps im Land gepflegt.<br />

75


3. Internetpräsenz<br />

10. Kapitel:<br />

Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />

Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />

Schon seit einigen Monaten ist die Internetseite des Ausländerbeauftragten im<br />

WorldWideWeb unter der Adresse http://www.auslaenderbeauftragter.de aufrufbar.<br />

Neben wichtigen Gesetzen und Erläuterungen zum Ausländerrecht, zum Arbeitsgenehmigungsrecht<br />

und zur Einbürgerung finden die Bürger dort interessante Daten<br />

und Zahlen zur Ausländersituation im Land.<br />

Bild: Homepage des Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />

Darüber hinaus sind die aktuellen Positionen und Stellungnahmen des Ausländerbeauftragten<br />

zur Zuwanderungs- und Integrationspolitik veröffentlicht. Im Servicebereich<br />

sind Adressen von Ansprechpartnern in der Ausländerarbeit zu finden, außerdem<br />

gibt es eine umfangreiche Linkliste zur Ausländer- und Integrationspolitik.<br />

Ein „Interkultureller Veranstaltungskalender“, in den jeder Interessierte eigene Veranstaltungen<br />

eintragen kann, gibt einen guten Überblick über die vielfältigen Termine<br />

zum interkulturellen Miteinander in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

76


4. Einzelfallberatung<br />

10. Kapitel:<br />

Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />

Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />

Natürlich gehört – ob nun offizielle Aufgabe oder nicht - die Einzelfallberatung zum<br />

täglichen Geschäft des Ausländerbeauftragten. Probleme bei der Einbürgerung, abgelehnter<br />

Familiennachzug, drohende Abschiebung oder ein abgelehnter Visumsantrag:<br />

Dies ist nur ein kleiner Auszug all jener Probleme, mit denen sich Petenten per<br />

Brief, Telefonat oder e-Mail an den Ausländerbeauftragten – oft als vermeintlich letzte<br />

Instanz - wenden.<br />

Es sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass der Ausländerbeauftragte grundsätzlich<br />

keine rechtliche Einzellfallberatung vornehmen kann. Die Beratungsstellen der<br />

Kirchen und Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Ausländerbeauftragten sowie<br />

Rechtsanwälte sind hier die richtigen Ansprechpartner.<br />

5. Projektförderung<br />

Der Ausländerbeauftragte der Landesregierung hat im Berichtszeitraum die unterschiedlichsten<br />

Integrationsprojekte im Land gefördert und unterstützt. Hierfür stehen<br />

begrenzte Mittel zur Förderung integrativer Projekte aus <strong>Baden</strong>-Württemberg zur<br />

Verfügung.<br />

Zu beachten ist, dass auf diese Förderung kein Anspruch besteht - und eine Förderung<br />

dann nicht in Frage kommt, wenn bereits andere Landesmittel (Ministerien, Unterbehörden)<br />

zum Einsatz kommen. Näheres können Sie auch gerne in der Stabsstelle<br />

erfragen.<br />

6. Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Ausländervertretungen (LAKA)<br />

In enger Kooperation arbeitet die Stabsstelle mit der LAKA (Internet: http://www.lakabw.de),<br />

dem Zusammenschluss von Mitgliedern der Ausländerbeiräte und –<br />

ausschüsse in <strong>Baden</strong>-Württemberg, unter Vorsitz von Herrn Rino Iervolino zusammen.<br />

Sie versteht sich dabei als legitimierte Gesprächspartnerin gegenüber dem<br />

Landtag, der Landesregierung, allen relevanten Organisationen auf Landesebene<br />

sowie vergleichbaren Ausländergremien in anderen Bundesländern. Die LAKA arbeitet<br />

intensiv mit dem Bundesausländerbeirat (Bundesvorsitzender: Memet Kilic aus<br />

Heidelberg) zusammen.<br />

Zweck der LAKA ist es insbesondere,<br />

� die Interessen der ausländischen Bevölkerung überörtlich geltend zu machen,<br />

� der politischen Meinungs- und Willensbildung der ausländischen Einwohnerinnen<br />

und Einwohner <strong>Baden</strong>-Württembergs zu dienen,<br />

� auf die Bildung neuer, demokratischer gewählter Ausländervertretungen hinzuwirken<br />

und sie zu fördern,<br />

77


10. Kapitel:<br />

Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />

Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />

� auf den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Ausländerbeiräten<br />

hinzuwirken,<br />

� die Fortbildung der Mitglieder der Ausländervertretungen zu fördern und<br />

� Stellungnahmen zu politischen Themen zu erarbeiten.<br />

7. „Stuttgarter Gespräche zur Ausländerpolitik“: Anhörung zum Zuwanderungsrecht<br />

Am 14. März <strong>2002</strong> lud der Ausländerbeauftragte im Rahmen der neu begründeten<br />

„Stuttgarter Gespräche zur Ausländerpolitik“ zu einer öffentlichen Anhörung zum<br />

Thema „Zuwanderung im eigenen Interesse? Anforderungen an ein neues Zuwanderungsrecht“<br />

in das Haus der Wirtschaft ein.<br />

Die Referenten, Fachleute aus Wirtschaft, Bevölkerungsforschung und Politik, diskutierten<br />

die unterschiedlichen Aspekte der Zuwanderungspolitik und sprachen sich für<br />

die Einführung eines Zuwanderungssteuerungsgesetzes aus.<br />

Ivar Cornelius vom Statistischen Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg nahm zu Beginn<br />

der Anhörung Stellung „Zur demographischen Entwicklung in <strong>Baden</strong>-Württemberg:<br />

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme. Dr. Robert<br />

Henkel, Zuwanderungsexperte des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, referierte<br />

zum Thema „Zuwanderung von Arbeitskräften trotz hoher Arbeitslosigkeit – zu<br />

den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes“. Über „Arbeitskräftebedarf und Zuwanderung<br />

in der Region Stuttgart“ sprach Philip Reimers von der IHK Region Stuttgart.<br />

„Die Bedeutung der Zuwanderung für den Mittelstand aus fachverbandlicher Sicht“<br />

betonte Reiner Bierig, Geschäftsführer des Verbandes Garten-, Landschafts- und<br />

Sportplatzbau <strong>Baden</strong>-Württemberg in seinem Statement. Der leitende Direktor beim<br />

Städtetag <strong>Baden</strong>-Württemberg, Manfred Stehle, beleuchtete den Aspekt der Integrationspolitik<br />

mit seinem Vortrag „Fördern und Fordern: Integration als gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe“. Moderation und Einführung übernahm Prof. Dr. Meier-Braun<br />

vom SWR-International.<br />

Die Tagungsdokumentation wird Ende Juli <strong>2002</strong> erscheinen.<br />

8. „Bürgertreffen Ehrenamt und Integration“ in Stuttgart<br />

Zu einem „Bürgertreffen Ehrenamt und Integration“ hat der Ausländerbeauftragte der<br />

Landesregierung am 03. März <strong>2002</strong> in der Ausländer- und Integrationsarbeit ehrenamtlich<br />

Aktive aus dem ganzen Land in das Stuttgarter Rathaus eingeladen.<br />

78


10. Kapitel:<br />

Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />

Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />

Hintergrund dieser Veranstaltung war das von den Vereinten Nationen ausgerufene<br />

„Internationale Jahr der Freiwilligenarbeit <strong>2001</strong>“, welches das freiwillige gesellschaftliche<br />

Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit<br />

stellen soll.<br />

Der Ausländerbeauftragte betonte in seiner Ansprache vor rund 130 Gästen den hohen<br />

Stellenwert der ehrenamtlichen Ausländer- und Integrationsarbeit für die Gesellschaft<br />

und dankte den ehrenamtlich Tätigen für deren Arbeit: „Ich möchte die heutige<br />

Veranstaltung daher besonders auch dazu nutzen, um Ihnen und Ihren Verbänden<br />

ganz herzlich im Namen der Landesregierung für Ihr oftmals jahre- und jahrzehntelanges<br />

ehrenamtliches Engagement in der Ausländer- und Integrationsarbeit zu danken.<br />

Sie alle opfern Zeit und Arbeitskraft und engagieren sich gemeinsam mit Ihren<br />

Freunden und Mitstreitern für ein noch besseres und intensiveres Zusammenleben<br />

zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Dies ist mir ein ganz persönliches Anliegen,<br />

weil ich weiß, dass viele positive Entwicklungen und Fortschritte im Zusammenleben<br />

von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne deutschen Pass ohne Ihr Mitwirken<br />

nicht möglich gewesen wären“.<br />

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Helmut Rannacher, referierte<br />

über rechtsextremistisch motivierte Gewalt und Ausländerfeindlichkeit, insbesondere<br />

auch über Rechtsextremismus im Internet.<br />

Dr. Konrad Hummel, Leiter der Geschäftsstelle Bürgerschaftliches Engagement im<br />

Sozialministerium, beleuchtete interkulturelle Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

9. Seminare<br />

Vom 29. Juni bis 1. Juli <strong>2001</strong> veranstaltete der Ausländerbeauftragte gemeinsam mit<br />

der Evangelischen Akademie Bad Boll und der LAKA ein Seminar zum Thema<br />

„Neue Aufgaben für Ausländerbeiräte“ in Bad Boll.<br />

In Kooperation mit der Evangelischen Akademie Bad Boll und dem Diakonischen<br />

Werk Württemberg führte der Ausländerbeauftragte vom 20. bis 21. September <strong>2001</strong><br />

ein Seminar zum Thema „Ergebnisse der Zuwanderungskommission“ in Bad<br />

Boll durch. Hauptreferentinnen waren zum einen die frühere Ausländerbeauftragte<br />

der Bundesregierung, Frau Cornelia Schmalz-Jacobsen, als Mitglied der Unabhängigen<br />

Kommission Zuwanderung sowie die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium,<br />

Frau Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, MdB.<br />

10. Sonstiges<br />

Über die Schirmherrschaft des Ausländerbeauftragten hinaus konnte aus dem Plakatwettbewerb<br />

des Bundes Deutscher Grafikdesigner (BDG) gegen Rechtsradikalismus,<br />

Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz eine Wanderausstellung entwi-<br />

79


10. Kapitel:<br />

Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />

Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />

ckelt werden, die bereits mit großem Erfolg in vielen Rathäusern, Schulen,<br />

Hochschulen und andernorts zu sehen war (http://www.plakatwettbewerb.de). Herrn<br />

Jack Eichert vom BDG danke an dieser Stelle ich für die erfolgreiche<br />

Zusammenarbeit.<br />

Informationen über unsere Seminare zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ finden<br />

Sie im 6. Kapitel dieses <strong>Jahresbericht</strong>s.<br />

Am 26. November <strong>2001</strong> führte der Ausländerbeauftragte mit den Führungskräften<br />

des Justizministeriums ein Tagesseminar zum Thema „Türken in Deutschland“<br />

durch. Ziel dieser Informationsveranstaltung war die Vermittlung der kulturellen und<br />

religiösen Hintergründe der Türken in Deutschland sowie das Aufzeigen der Sozialisations-<br />

und Integrationsprobleme, aber auch die Darstellung der Potentiale des Miteinander<br />

von Deutschen und Türken. Kooperationspartner war die final consulting<br />

GmbH aus Düsseldorf.<br />

Mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm, das vom Ausländerbeauftragten unterstützt<br />

wurde, feierte das württembergische Hohenlohe das 40-jährige Jubiläum der<br />

Anwerbung griechischer Arbeitnehmer und des beispielhaften Zusammenlebens von<br />

Deutschen und Griechen. Unter dem Motto „Woher? Wohin? – Die Griechen von<br />

Hohenlohe!“ wurde unter anderem eine Ausstellung „Biographien – Hintergründe –<br />

Visionen“ im Rathaus von Künzelsau gezeigt, in der Kultura in Öhringen fand die Musikveranstaltung<br />

„Musik und Tänze aus Griechenland“ statt. Außerdem empfing der<br />

Ausländerbeauftragte eine Delegation aus Griechenland unter Leitung des Projektkoordinators<br />

Evangelos Goros aus Heilbronn.<br />

Weitere Informationen:<br />

� Internet: http://www.auslaenderbeauftragter.de<br />

80


Anlage 1<br />

Beschluss des Ministerrats vom 23.09.1996:<br />

Die Aufgabenstellung des Ausländerbeauftragten<br />

Der Ausländerbeauftragte der Landesregierung<br />

1. Der Justizminister wird zum Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />

berufen. Er überträgt die Aufgabe einer Stabsstelle "Ausländerbeauftragter<br />

der Landesregierung", zu deren Leiter ein Beamter des höheren<br />

Dienstes bestellt wird.<br />

2. Die Stabsstelle "Ausländerbeauftragter der Landesregierung" ist zuständig<br />

für alle Ausländer, die sich berechtigt in <strong>Baden</strong>-Württemberg aufhalten.<br />

Aufgabe des Ausländerbeauftragten der Landesregierung ist es insbesondere,<br />

� die ausländerpolitischen Bemühungen der Landesregierung zu unterstützen,<br />

� die Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

zu fördern,<br />

� Beiträge zur Konzeption und Koordinierung der baden-württembergischen<br />

Ausländerpolitik zu leisten,<br />

� durch Öffentlichkeitsarbeit das gegenseitige Verständnis zwischen einheimischer<br />

und ausländischer Bevölkerung zu wecken und zu vertiefen.<br />

Die bestehenden Zuständigkeiten der Ressorts für Ausländerangelegenheiten<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

3. Der Ausländerbeauftragte wird über alle seinen Aufgabenbereich berührenden<br />

Fragen umfassend unterrichtet. Er wird bei der Vorbereitung von<br />

Gesetzen, Rechtsverordnungen oder sonstigen seinen Aufgabenbereich<br />

betreffenden Angelegenheiten beteiligt. Alle Ressorts haben den Beauftragten<br />

bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm die zur<br />

Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Auskünfte zu geben. Er wird seinerseits<br />

bei der Erfüllung seiner Aufgaben mit den fachlich berührten Ressorts<br />

kooperativ zusammenarbeiten.<br />

Der Ausländerbeauftragte hat das Recht, gegenüber der Landesregierung<br />

und dem Ministerpräsidenten unmittelbar Vorschläge zu machen.<br />

Nach Maßgabe des Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung hat er Zutritt<br />

zum Landtag und seinen Ausschüssen.<br />

81


Anlage 2<br />

Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Anschrift Ausländer-<br />

beauftragte(r)<br />

Stadtverwaltung<br />

- Amt für Familien, Soziales<br />

und Jugend<br />

76520 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Stadt Backnang<br />

Amt für Familie, Jugend und<br />

Soziales<br />

Marktstraße 31<br />

71522 Backnang<br />

Stadtverwaltung<br />

- Ausländerberatung -<br />

Ausländerbeauftragte<br />

Steinstraße 2<br />

79312 Emmendingen<br />

Stadtverwaltung<br />

Beauftragter für ausländische<br />

Einwohner<br />

Ritterstraße 16<br />

Postfach 10 03 55<br />

73728 Esslingen a. N.<br />

Stadtverwaltung<br />

Amt für öffentliche Ordnung<br />

Schillerstraße 7 - 9<br />

76275 Ettlingen<br />

Stadtverwaltung<br />

- Sozialamt -<br />

Marktplatz 1<br />

70734 Fellbach<br />

Stadtverwaltung<br />

Interkulturelles Büro<br />

- Dezernat III -<br />

Wilhelmstraße 20 A<br />

79098 Freiburg<br />

Stadtverwaltung<br />

Amt für Schulen, Sport und<br />

Jugend<br />

Integrationsbeauftragte<br />

Herr Mayer<br />

Frau Pester<br />

Frau Häberlin<br />

Herr Stötzler-<br />

Nottrodt<br />

Frau Rittmann<br />

Frau Berhalter<br />

Frau<br />

Gamarra de Lang<br />

Frau Vaeth<br />

82<br />

Telefon-<br />

Nummer<br />

07221/93-1435<br />

07191/894-369<br />

07641/452-270<br />

0711/3512-2733<br />

0711/3512-2876<br />

07243/101-260<br />

0711/5851-268<br />

0761/201-3020<br />

07541/203-560<br />

Fax-Nummer<br />

Emailadresse<br />

07191/894-150<br />

sabine.pester@<br />

backnang.de<br />

07641/452-270<br />

0711/3512-3061<br />

sstoetzler@esslingen.de<br />

07243/101-400<br />

0711/5851-483<br />

Marianne.Berhalter@<br />

Fellbach.de<br />

0761/201-3025<br />

Gamar-<br />

Vi@stadt.Freiburg.de<br />

07541/203-700<br />

g.vaeth@friedrichshafen.


Eckenerstraße 11<br />

Anlage 2:<br />

Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Anschrift Ausländer-<br />

beauftragte(r)<br />

88046 Friedrichshafen<br />

Stadtverwaltung<br />

Postfach 11 62<br />

73301 Geislingen<br />

Stadtverwaltung<br />

Ausländerbeauftragte<br />

Freihofstraße 46<br />

73033 Göppingen<br />

Stadtverwaltung<br />

- Geschäftsstelle des<br />

Ausländerrats -<br />

Hans-Böckler-Straße 3<br />

69115 Heidelberg<br />

Stadtverwaltung<br />

Persönlicher Referent<br />

der Oberbürgermeisterin<br />

- Geschäftsführer<br />

Ausländerrat -<br />

Rathaus<br />

Postfach 10 55 20<br />

69045 Heidelberg<br />

Geschäftsstelle<br />

für Ausländerfragen<br />

Kaiserallee 12 d<br />

76135 Karlsruhe<br />

Stadtverwaltung<br />

- Sozialamt -<br />

Postfach 14 52<br />

73222 Kirchheim u. T.<br />

Herr Thierer<br />

Frau<br />

Weeger-Höfling<br />

Herr Kilic<br />

Herr Braun<br />

Herr Erginos<br />

Frau Zimmermann<br />

83<br />

Telefon-<br />

Nummer<br />

07331/24-249<br />

07161/650-454<br />

07161/650-440<br />

06221/58-4016<br />

06221/58-1206<br />

0721/844473<br />

0721/844479<br />

07021/502-344<br />

de<br />

Fax-Nummer<br />

Emailadresse<br />

07331/24-276<br />

paul.thierer@geislingen.<br />

de<br />

07161/650-556<br />

Mweegerhoefling@<br />

goeppingen.de<br />

06221/58-4017<br />

06221/58-2090<br />

0721/844410<br />

gfa@Karlsruhe.de<br />

07021/502-285


Anlage 2:<br />

Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Anschrift Ausländer-<br />

beauftragte(r)<br />

Stadtverwaltung<br />

Integrationsbeauftragte<br />

Untere Laube 24<br />

78459 Konstanz<br />

Stadtverwaltung<br />

- Amt für soziale Dienste -<br />

Postfach 10 03 51<br />

70747 Leinfelden-<br />

Echterdingen<br />

Stadtverwaltung<br />

- Amt für Soziale Dienste -<br />

Belforter Platz 1<br />

71229 Leonberg<br />

Stadtverwaltung<br />

Soziale Dienste - Büro für<br />

Ausländerfragen<br />

Postfach 2 49<br />

71602 Ludwigsburg<br />

Stadtverwaltung<br />

Beauftragter für<br />

ausländische Einwohner<br />

Rathaus E 5<br />

68159 Mannheim<br />

Stadtverwaltung<br />

- Ordnungsamt -<br />

Postfach 14 44<br />

72194 Nagold<br />

Stadtverwaltung<br />

Fachbereich Bürgerservice<br />

und Soziales<br />

Amand-Goegg-Str. 4<br />

77654 Offenburg<br />

Frau Özdemir<br />

Frau Halt<br />

Frau Schlüter<br />

Herr Hörl-Bischoff<br />

Herr Schmitt<br />

Herr Hagmeyer<br />

Herr Maciol<br />

84<br />

Telefon-<br />

Nummer<br />

07531/900-456<br />

0711/1600-352<br />

07152/990-2430<br />

07141/910-2714<br />

0621/293-9431<br />

0621/293-9469<br />

0172/633109<br />

07452/681-249<br />

0781/82-3635<br />

Fax-Nummer<br />

Emailadresse<br />

07531/900-243<br />

OezdemirZ@stadt.<br />

konstanz.de<br />

0711/1600-200<br />

07152/990-1490<br />

shl@leonberg.de<br />

07141/910-2845<br />

w.hoerl@stadt.<br />

ludwigsburg.de<br />

0621/293-9471<br />

Helmut.Schmitt@mannheim<br />

.de<br />

07452/681-210<br />

0781/82-7584<br />

Klaus.Maciol@offenburg<br />

.de


Anlage 2:<br />

Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Anschrift Ausländer-<br />

beauftragte(r)<br />

Stadtverwaltung<br />

- Amt für Jugend<br />

und Familie -<br />

Geschäftsstelle des<br />

Ausländerausschusses<br />

Zehnthofstraße 10 - 12<br />

75175 Pforzheim<br />

Stadtverwaltung<br />

- Sozial- und Sportamt -<br />

Postfach 21 80<br />

88191 Ravensburg<br />

Stadtverwaltung<br />

- Sozialamt -<br />

Marktplatz 22<br />

72764 Reutlingen<br />

Stadtverwaltung<br />

- Amt für öffentliche Ordnung<br />

-<br />

Postfach 29<br />

72108 Rottenburg<br />

Stadtverwaltung<br />

- Sozialamt -<br />

Ausländerbeauftragter<br />

Marktplatz 1<br />

73614 Schorndorf<br />

Stadtverwaltung<br />

Integrationsbeauftragter<br />

Sozialamt<br />

Postfach 19 60<br />

73525<br />

Schwäbisch Gmünd<br />

Stadtverwaltung<br />

Ausländerbeauftragter<br />

Rathausplatz<br />

71643 Sindelfingen<br />

Frau Gros<br />

Herr Ederer<br />

Frau Braun<br />

Herr Bomm<br />

Herr Kickenweitz<br />

Herr Feistauer<br />

Herr Amini<br />

85<br />

Telefon-<br />

Nummer<br />

07231/39-2117<br />

0751/82-439<br />

07121/33 02 13<br />

07472/165-240<br />

07181/602-500<br />

07171/603-5050<br />

07031/94-588<br />

Fax-Nummer<br />

Emailadresse<br />

07231/39-44320<br />

grosl@stadtpforzheim.de<br />

0751/82-60439<br />

peter.ederer@ravensburg.<br />

de<br />

07121/ 32 16 05<br />

auslaenderbeauftragte@<br />

Reutlingen.de<br />

07472/165-369<br />

07181/602-196<br />

stadt@schorndorf.de<br />

07171/603-5099<br />

Klaus.Feistauer@<br />

schwaebisch-gmuend.de<br />

07031/94-283<br />

ahmed-amini@<br />

sindelfingen.de


Anlage 2:<br />

Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Anschrift Ausländer-<br />

beauftragte(r)<br />

Stadt Stuttgart<br />

Stabsabteilung<br />

Integrationspolitik (S-IP)<br />

Postfach 10 60 34<br />

70049 Stuttgart<br />

Stadtverwaltung<br />

- Kontaktstelle für die ausländische<br />

Bürgerschaft und<br />

Europaangelegenheit-<br />

Postfach 39 40<br />

89073 Ulm<br />

Stadtverwaltung<br />

- Abt. Schulen, Kultur<br />

und Sport -<br />

Schlossstraße 1<br />

71665 Vaihingen a.d.Enz<br />

Stadtverwaltung<br />

Ausländerberatung<br />

Gartenstraße 5<br />

79183 Waldkirch<br />

Koordinierungskreis zur<br />

Integration der Ausländer<br />

Rathaus<br />

Obertorstraße 9<br />

69469 Weinheim<br />

Stadtverwaltung<br />

Marktstraße 13<br />

69168 Wiesloch<br />

Stadtverwaltung<br />

- Sozialamt -<br />

Postfach 17 51<br />

71328 Waiblingen<br />

Landratsamt<br />

Ausländerbeauftragte<br />

Postfach 12 63<br />

75363 Calw<br />

Herr Pavkovic<br />

Frau Lavadinho<br />

Vorzimmer<br />

Herr Wörner<br />

Frau Richert<br />

Frau Gudat<br />

Frau<br />

Kirgiane-Efremidis<br />

Frau Bürgermeisterin<br />

Hänsch<br />

Frau Schütze<br />

Frau Bischay<br />

86<br />

Telefon-<br />

Nummer<br />

0711/216-2645<br />

0711/216-6162<br />

0711/216-7896<br />

0731/161-<br />

5610/11<br />

07042/18-254<br />

07681/404-149<br />

06201/ 96 18 18<br />

06222/84-229<br />

07051/160-383<br />

Fax-Nummer<br />

Emailadresse<br />

0711/216-5640<br />

gari.pavkovic@<br />

stuttgart.de<br />

0711/216-5640<br />

isabel.lavadinho@<br />

stuttgart.de<br />

0731/161-1680<br />

Auslaenderbeauftragter@kam.ulm.de<br />

07042/18-317<br />

0761/404-179<br />

06222/84-377<br />

07051/160-388


Anlage 2:<br />

Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Anschrift Ausländer-<br />

beauftragte(r)<br />

Landratsamt<br />

Ausländerbeauftragter<br />

Lorcher Straße 6<br />

73033 Göppingen<br />

Landesarbeitsgemein-<br />

schaft der kommunalen Ausländervertretungen<br />

in<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg (LAKA)<br />

Ina-Rothschild-Weg 15<br />

73732 Esslingen<br />

Herr Jungck<br />

Herr Iervolino<br />

Vorsitzender<br />

87<br />

Telefon-<br />

Nummer<br />

07161/202-264<br />

0711/354061<br />

Fax-Nummer<br />

Emailadresse<br />

07161/202-440<br />

0711/3508342


Anlage 3<br />

Die Adressen der Mitglieder des Migrationsausschusses der<br />

Liga der freien Wohlfahrtspflege in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Verband Mitglied stellv. Mitglied Tel.-Nr. Fax-Nr.<br />

Arbeiterwohlfahrt BV<br />

Württemberg e. V.<br />

Oberer Hoppenlauweg<br />

28 70174 Stuttgart<br />

Arbeiterwohlfahrt BV<br />

<strong>Baden</strong> e. V.<br />

Roonstraße 28<br />

76137 Karlsruhe<br />

Caritasverband für<br />

die<br />

Erzdiözese Freiburg<br />

e. V.<br />

Weihbischof-<br />

Gnädinger-Haus Alois-Eckert-Str.<br />

6<br />

79111 Freiburg<br />

Caritasverband der<br />

Diözese Rottenburg-<br />

Stuttgart e. V.<br />

Strombergstr. 11<br />

70188 Stuttgart<br />

Deutscher ParitätischerWohlfahrtsverband<br />

LV<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

e. V. Haußmannstraße<br />

6<br />

70188 Stuttgart<br />

Deutsches Rotes<br />

Kreuz LV Badisches<br />

Rotes Kreuz e. V.<br />

Schlettstedter Straße<br />

31-33 79110<br />

Freiburg<br />

Deutsches Rotes<br />

Kreuz LV <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg e. V.<br />

Badstraße 41<br />

70372 Stuttgart<br />

Sabine Grethlein<br />

(Vorsitzende)<br />

grethlein@awowuerttemberg.de<br />

Joachim Unser-Nad<br />

j.unser-nad@awobaden.de<br />

Josef Follmann<br />

(Stellvertretender Vorsitzender)follmann@caritas-dicvfr.de<br />

Mervi Herrala<br />

herrala@caritas-dicvrs.de<br />

Wolfgang Bernlöhr<br />

bernloehr@paritaet-bw.de<br />

Jama Maqsudi<br />

AG 3. Welt e. V.<br />

Heusteigstraße 34<br />

70180 Stuttgart<br />

AGDW.Stuttgart@tonline.de<br />

Jochen Hilpert<br />

migration@drk-baden.de<br />

Gabi Thon<br />

(Flüchtlinge)<br />

g.thon@drk-bw.de<br />

Sibylle Dizinger<br />

(Aussiedler)<br />

Friedhelm Nöh<br />

AWO KV Stuttgart e. V.<br />

Olgastr. 63<br />

70182 Stuttgart<br />

md.fluechtlinge@awostuttgart.de<br />

Dietmar Keilbach<br />

keilbach@caritas-dicvfr.de<br />

88<br />

0711/22903-40<br />

0711/2106170<br />

0721/8207-46<br />

0761/8974-132<br />

0761/8974-130<br />

0711/2633-1142<br />

0711/2155-103<br />

0711/240280<br />

0761/88336-251<br />

0711/5505-157<br />

0711/5505-151<br />

0711/22903-52<br />

0711/2360219<br />

0721/8207-61<br />

0761/8974-383<br />

0761/8974-383<br />

0711/2633-1189<br />

0711/2155-250<br />

0711/233885<br />

0761/88336-998<br />

0711/5505-159<br />

0711/5505-159


Anlage 3:<br />

Adressen der Mitglieder des Migrationsausschusses der<br />

Liga der freien Wohlfahrtspflege in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Verband Mitglied stellv. Mitglied Tel.-Nr. Fax-Nr.<br />

s.dizinger@drk-bw.de<br />

Diakonisches Werk<br />

der Evang. Landeskirche<br />

in <strong>Baden</strong> e. V.<br />

Vorholzstraße 3-7<br />

76137 Karlsruhe<br />

Diakonisches Werk<br />

der ev. Kirche in<br />

Württemberg e. V.<br />

Heilbronner Str. 180<br />

70191 Stuttgart<br />

Israelitische Religionsgemeinschaft<br />

<strong>Baden</strong><br />

Der Oberrat<br />

Knielinger Allee 11<br />

76133 Karlsruhe<br />

Israelitische Religionsgemeinschaft<br />

Württemberg<br />

Hospitalstraße 36<br />

70174 Stuttgart<br />

Gäste (LAG/JAW)<br />

Caritasverband der<br />

Diözese Rottenburg-<br />

Stuttgart e.V.<br />

Postfach 13 09 33<br />

70 067 Karlsruhe<br />

IB- Jugendgemeinschaftswerk<br />

Werderstraße 57<br />

76 137 Karlsruhe<br />

Jürgen Blechinger<br />

Ev. Oberkirchenrat<br />

Blumenstraße 1<br />

76133 Karlsruhe<br />

juergen.blechinger@ekiba.de<br />

Volker Kaufmann<br />

kaufmann.v@diakonie.wuertte<br />

mberg.de<br />

Paul Dörr<br />

Werner Meier<br />

IRG-Integrations-<br />

beratungsstelle<br />

Fritz-Elsas-Str. 51<br />

70174 Stuttgart<br />

werner.meier.irg@tonline.de<br />

Peter Schmid<br />

schmid@caritas-dicvrs.de<br />

Helene Khuen-Belasi<br />

lena.khuen-belasi@<br />

internationaler-bund.de<br />

Holger Emde<br />

emde@diakoniebaden.de<br />

Dieter Herberg<br />

Beratungsstelle der IsraelitischenReligionsgemeinschaft<br />

Alleenstraße 16<br />

73230 Kirchheim<br />

irg-es@dieterherberg.de<br />

89<br />

0721/9175-521<br />

0721/9349-228<br />

0711/1656-108<br />

0721/9175-529<br />

0721/9349-202<br />

0721/933810228<br />

0711/1656-277<br />

0721/97250-13 0721/97250-20<br />

0711/612450<br />

07021/481814<br />

0711/2633-1183<br />

0721/378055-56<br />

0711/612450<br />

07021/481814<br />

0711/2633-1177<br />

0721/359447


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

(Hinweis: Den vollständigen Text der Bestandsaufnahme<br />

finden Sie auf unserer Website.)<br />

A.<br />

Integrationsschwerpunkt Sprache<br />

Kenntnisse der deutschen Sprache sind der entscheidende Schlüssel für eine erfolgreiche<br />

Integration. Die Sprachförderung muss daher so früh wie möglich beginnen. Der Schwerpunkt<br />

der Maßnahmen im Bereich Spracherwerb liegt daher folgerichtig bei Kindern im Vorschul-<br />

und Schulalter. Bei Erwachsenen findet ergänzend eine Förderung durch den Bund<br />

statt.<br />

1. Kinder vor der Einschulung (HSL)<br />

(Finanzierung: Land)<br />

Die Vermittlung der deutschen Sprachkenntnisse an ausländische Kinder sowie<br />

Spätaussiedlerkinder bildet eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Integration<br />

der Kinder und ihrer Familien. Oft kommen die Kinder im Kindergarten erstmals<br />

mit der deutschen Sprache in Berührung und bedürfen verstärkter Förderung.<br />

Das SM fördert Maßnahmen der vor- und außerschulischen Hausaufgaben-, Sprach-<br />

und Lernhilfen (HSL) für ausländische Kinder und Spätaussiedlerkinder im Kindergarten,<br />

in der Vorschule sowie für Schülerinnen und Schüler (Maßnahme SM 1). Den<br />

Kindern soll damit über die Vermittlung der deutschen Sprache hinaus im Rahmen<br />

der ganzheitlichen Erziehung im Elementarbereich das Einüben sozialen Verhaltens,<br />

das Zurechtfinden in ihrer Umgebung, der Übergang in das deutsche Schul- und Bildungssystem<br />

sowie die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erleichtert werden.<br />

Die HSL wird aus drei verschiedenen Titelgruppen finanziert, welche gegenseitig deckungsfähig<br />

sind und von denen eine auch für Sozialberatungsdienste verwendet<br />

wird. 1,5 Mio. DM werden aus den Mitteln der Jugendenquêtekommission, 1,5 Mio.<br />

DM für Kinder von Spätaussiedlern bereit gestellt. Die restlichen Haushaltsmittel für<br />

die Maßnahmen in Höhe von insgesamt 7,5 Mio. DM stammen, abhängig von Anmeldungen<br />

und Bedarf, aus Kap. 0903 TG 75.<br />

Es finden ca. 1.000 Maßnahmen pro Jahr statt. Im Vorschulbereich können Gruppen<br />

gefördert werden, die mindestens drei, höchstens acht Kinder umfassen.<br />

Die Maßnahmen werden durchgehend ehrenamtlich durchgeführt, zu den Helferinnen<br />

gehören auch Fachkräfte wie z.B. FH-Studentinnen oder Erzieherinnen. Von Seiten<br />

des SM werden einheitlich 1,70 DM pro Kind und Stunde gezahlt, eine etwaige Differenz<br />

trägt in diesen Fällen der Träger. Träger der Maßnahmen sind im Wesentlichen<br />

Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Kirchengemeinden.<br />

Die Maßnahmen werden über die belegenen Gemeinden beantragt, die auch den Antrag<br />

vorprüfen. Die eigentliche Antragsprüfung sowie die Bewilligung erfolgen<br />

über das zuständige Regierungspräsidium, die finanzielle Abwicklung einschließlich<br />

der Prüfung des Verwendungsnachweises erledigt die L-Bank.<br />

90


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

Eine Evaluierung des Erfolgs der Maßnahmen im eigentlichen Sinne wird nicht vorgenommen.<br />

Der Verwendungsnachweis beinhaltet kurze Sachberichte. Eine Messung<br />

des Erfolgs würde sich sehr schwierig gestalten und wäre mit unzumutbarem<br />

Erhebungsaufwand für Träger und / oder Zuwendungsgeber verbunden. Das SM<br />

stellt jedoch fest, dass die Maßnahme sehr günstig ist: Pro Kind und Jahr sind lediglich<br />

100 € zu veranschlagen. Die Maßnahme soll und kann von ihrem Charakter her<br />

keine professionelle Hilfe sein, leistet jedoch mit geringem Mitteleinsatz, dass die<br />

Kinder zusätzlich zu ihren Besuchszeiten im Kindergarten und in der Schule mit der<br />

deutschen Sprache konfrontiert werden.<br />

2. Schüler<br />

2.1 Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich<br />

(Finanzierung: Bund)<br />

Kontingentflüchtlinge, anerkannte Asylberechtigte sowie Spätaussiedlerinnen und<br />

Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge sowie deren nichtdeutsche Familienangehörige,<br />

die gemeinsam mit der spätausgesiedelten Person eingetroffen und<br />

in deren Registrierschein eingetragen sind bzw. die innerhalb von fünf Jahren nachgereist<br />

sind und die nicht älter als 27 Jahre sind, können an Sprachkursmaßnahmen<br />

im Rahmen des Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich teilnehmen (Maßnahme<br />

IM 1).<br />

Der Garantiefonds ermöglicht eine differenzierte Sprachförderung, die bis zu maximal<br />

30 Zählmonaten gewährt werden kann. Dabei handelt es sich um 10-monatige Intensivsprachkurse,<br />

12-monatige Integrationssprachkurse mit berufsorientierenden Bestandteilen<br />

oder dem Ziel eines qualifizierten Schulabschlusses sowie außerschulische<br />

Nachhilfe<br />

Der Bund wendet für die Förderung in <strong>Baden</strong>-Württemberg jährlich insgesamt ca. 8,0<br />

Mio. € auf. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die obersten Landesbehörden,<br />

in <strong>Baden</strong>-Württemberg durch das Innenministerium und die unteren Eingliederungsbehörden.<br />

Im Bereich der Schule wird Sprachförderung im Rahmen von außerschulischer<br />

Nachhilfe ergänzend zu den Maßnahmen des Landes im Schulbereich gewährt.<br />

2.2 Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen<br />

(Finanzierung: Land)<br />

Ausgesiedelte und ausländische Schüler können die HSL (Maßnahme SM 1) in Anspruch<br />

nehmen (vgl. oben A. 1.). Die Mindestgruppengröße liegt bei fünf Schulkindern,<br />

die Maximalgröße der Gruppe beträgt acht Kinder. Die Förderung findet in der<br />

Regel bis zur 6. Schulklasse statt. Der Schwerpunkt liegt hier bei der Hausaufgabenbetreuung<br />

und den Lernhilfen. Die Finanzierung erfolgt aus den unter Nr. 1 genannten<br />

Titeln bzw. Titelgruppen.<br />

2.3 Abgrenzung Maßnahmen 2.1 und 2.2<br />

Eine Überschneidung der beiden Maßnahmen besteht nicht. Die HSL enden in der<br />

Regel mit der 6. Schulklasse, die Maßnahmen des Garantiefonds beginnen frühestens<br />

mit Erreichen der 5. Klassenstufe. Zudem handelt es sich bei den HSL um keine<br />

professionelle sprachliche Unterrichtung, sondern um eine „Betreuung“ durch ehren-<br />

91


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

amtliche Helfer im Grundschul- und Vorschulbereich. Die HSL können deshalb als<br />

Ergänzung bzw. Vorbereitung vor dem Bereich von Garantiefondsmaßnahmen gesehen<br />

werden.<br />

2.4 Grund- und Hauptschulen<br />

(Finanzierung: Land)<br />

2.4.1 Eine umfangreiche Förderung spätausgesiedelter und ausländischer Schüler findet<br />

an den Grund- und Hauptschulen statt (Maßnahme KM 1). In der schulischen Praxis<br />

wird mit Blick auf den Erwerb der deutschen Sprache nicht zwischen spätausgesiedelten,<br />

ausländischen Schülerinnen / Schülern bzw. Schülerinnen / Schülern aus<br />

Flüchtlingsfamilien unterschieden. Die Grund- und Hauptschulen haben als Schularten<br />

mit Pflichtcharakter die Aufgabe, nicht Deutsch sprechende Kinder und Jugendliche<br />

möglichst rasch sprachlich in die Lage zu versetzen, am Unterricht in einer dem<br />

jeweiligen Alter und Leistungsstand einer Schülerin / eines Schülers entsprechenden<br />

Regelklasse teilzunehmen.<br />

Ziel der interkulturellen Erziehung in den Schulen des Landes ist es, die jeweils unterschiedlichen<br />

Kulturen der Herkunftsländer kennen zu lernen und das friedliche Zusammenleben<br />

von Menschen unterschiedlicher Herkunft weiter zu entwickeln.<br />

2.4.2 Formal gibt es grundsätzlich drei Bereiche schulischer Förderung für ausländische<br />

und spätausgesiedelte Schüler:<br />

o Vorbereitungsklassen (für ausländische Schülerinnen / Schüler) und Förderklassen<br />

(für spätausgesiedelte Schülerinnen / Schüler)<br />

o Förderkurse und Vorbereitungskurse als begleitendes Angebot für Schülerinnen<br />

und Schüler in Regelklassen;<br />

o zusätzliche Maßnahmen an Schulen mit hohem Anteil ausländischer und spätausgesiedelter<br />

Schülerinnen und Schüler.<br />

Die Vorbereitungsklassen und Förderklassen bzw. –kurse unterscheiden sich formal<br />

in Bezug auf ihre Zielgruppe. Von den Lerninhalten her besteht keine Differenzierung.<br />

In der Praxis werden spätausgesiedelte und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet.<br />

Der Unterricht in den Vorbereitungs- bzw. Förderklassen dient vorwiegend dem Erlernen<br />

der deutschen Sprache und umfasst in der Grundschule bis zu 18 Wochenstunden,<br />

in der Hauptschule bis zu 25 Wochenstunden. Hierfür wurden im Schuljahr<br />

2000/<strong>2001</strong> ca. 41 Mio. DM aufgewendet. Die Besuchsdauer beträgt in der Regel ein<br />

Jahr; sie kann verkürzt oder in begründeten Einzelfällen auf höchstens zwei Jahre<br />

ausgedehnt werden. Sobald die Schülerinnen und Schüler über ausreichende<br />

Sprachkenntnisse verfügen, sind sie, in der Regel zum Beginn eines Schulhalbjahres,<br />

in Regelklassen zu übernehmen.<br />

Ziel der Vorbereitungskurse ist ebenfalls das Erlernen von Deutsch als Zielsprache.<br />

Der Unterricht umfasst bis zu acht Wochenstunden und dauert maximal ein Jahr.<br />

Förderkurse können eingerichtet werden, wenn mindestens vier Schülerinnen oder<br />

Schüler Schwierigkeiten mit Deutsch als Unterrichtssprache oder Kenntnislücken in<br />

92


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

Mathematik oder anderen Fächern haben. Ziel ist das Erreichen des jeweiligen Klassen-<br />

oder Schulziels. In Abstimmung mit den Lehrkräften aus dem Regelunterricht<br />

werden bis zu vier Wochenstunden Unterricht gegeben. Die Dauer der Maßnahme<br />

richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.<br />

An Schulen mit hohem Anteil ausländischer und spätausgesiedelter Schülerinnen und<br />

Schüler können zur Vermeidung möglicher Benachteiligungen zusätzliche Maßnahmen<br />

unterhalb der Vorbereitungsklassen und der Vorbereitungs- bzw. der Förderkurse<br />

getroffen werden. Die Entscheidung wird im Einzelfall je nach schulischer Situation<br />

getroffen.<br />

Zum Schuljahr 2000/<strong>2001</strong> wurden Lehrkräfte im Umfang von 40 Deputaten an Grund-<br />

und Hauptschulen (in Einzelfällen auch an Sonderschulen) für Maßnahmen in der<br />

Sprachförderung für ausländische und spätausgesiedelte Kinder und Jugendliche an<br />

Grund- und Hauptschulen eingestellt. Dabei werden jene Grund- und Hauptschulen<br />

berücksichtigt, welche die absolut höchsten Zahlen an ausländischen und spätausgesiedelten<br />

Schülerinnen und Schülern aufweisen. Für jede dieser 80 Schulen werden<br />

der Verteilung 0,5 Deputate zugrunde gelegt.<br />

2.4.3 Neben den unter Nr. 2.4.2 genannten Maßnahmen, die ausschließlich ausländischen<br />

und spätausgesiedelten Schülerinnen und Schülern zugute kommen, gibt es im Bereich<br />

Grund- und Hauptschule umfangreiche Maßnahmen, die auch deutschen Schülerinnen<br />

und Schülern ohne Migrationshintergrund offen stehen, die aber für ausländische<br />

und spätausgesiedelte Schülerinnen und Schüler besonders hilfreich sind.<br />

Im Einzelnen sind dies:<br />

Grundschulförderklassen<br />

Im Schuljahr 2000/<strong>2001</strong> fand ein großer Teil der zurückgestellten ausländischen und<br />

spätausgesiedelten Kinder, vor allem in städtischen Räumen, Aufnahme an einer der<br />

290 eingerichteten Grundschulförderklassen. In den "Leitgedanken und pädagogischen<br />

Anregungen für die Arbeit in der Grundschulförderklasse" nimmt der Bildungsbereich<br />

"Sprache und Sprechen" eine zentrale Stellung ein. Die Arbeit in der Grundschulförderklasse<br />

beinhaltet sowohl Grundwortschatzbildung als auch Wortschatzerweiterung.<br />

In der Grundschulförderklasse ist Sprachförderung kein isoliertes Sprachtraining.<br />

Vielmehr findet sie situativ statt bei allen Tätigkeiten und in allen Bildungsbereichen,<br />

beispielsweise beim Spielen, beim Betrachten eines Bilderbuches, beim Gespräch im<br />

Morgenkreis, beim Planen von gemeinsamen Vorhaben.<br />

Eingangsstufe Grundschule mit variabler Verweildauer<br />

Innerhalb des Projekts "Schulanfang auf neuen Wegen" erhalten Kinder die Möglichkeit,<br />

im Rahmen der sogenannten jahrgangsübergreifenden A-Modelle bis zu drei<br />

Jahren in der Eingangsstufe (Klasse1/2) zu verbleiben. Dadurch erhalten die Kinder<br />

bei Bedarf zusätzlich Zeit, um ihre Sprachkompetenz zu erweitern. Zum Schuljahr<br />

2000/1 nahmen 102 Grundschulen am Modell A teil.<br />

Verlässliche Grundschule<br />

Im Schuljahr 2000/<strong>2001</strong> wurde an 79 % der Grundschulen ein Betreuungsangebot<br />

entweder direkt an der Schule oder in Kooperation mit dem Kindergarten angeboten.<br />

Insgesamt nahmen ca. 35.000 Kinder dieses Angebot wahr. Der Anteil der ausländischen<br />

und spätausgesiedelten Kinder, die an Betreuungsangeboten im Rahmen der<br />

Verlässlichen Grundschule teilnehmen, wird statistisch nicht erfasst.<br />

93


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

Reformkonzept IMPULSE Hauptschule<br />

Das Reformkonzept IMPULSE Hauptschule, das 1998 startete und mittlerweile 2.045<br />

Einzelprojekte umfasst, berücksichtigt den Umstand, dass insbesondere auch leistungsschwächere<br />

und benachteiligte Schülerinnen und Schüler zu fördern sind.<br />

Wesentliche Zielsetzungen sind:<br />

• Optimale pädagogische Förderung<br />

• Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit<br />

• Förderung schwacher und benachteiligter Schülerinnen und Schüler<br />

• Steigerung der Lern- und Schulmotivation<br />

• Steigerung der persönlichen Leistungsfähigkeit<br />

Mit den Projekten<br />

- Kernpunkt 1: Projekt "Guter Start in der Hauptschule" mit 3 Modellvarianten<br />

- Kernpunkt 2: Projekt "Erfolg in der Hauptschule" mit 4 Teilprojekten<br />

- Kernpunkt 3: Projekt "Leistungsmessung in der Hauptschule" mit 3 Teilprojekten<br />

- Kernpunkt 4: Anpassung des Bildungsplanes: Modularer Ansatz werden die Ausbildungs-<br />

und Berufschancen der Hauptschulabgänger verbessert.<br />

Zu Kernpunkt 2: (Kooperationsklassen)<br />

Kooperationsklassen Hauptschule-Berufsvorbereitungsjahr verzahnen die<br />

Hauptschule mit dem Berufsvorbereitungsjahr. Diese Maßnahme eröffnet<br />

Schülerinnen und Schülern mit geringen Aussichten auf einen Hauptschulabschluss<br />

neue Chancen. In einem zweijährigen Bildungsgang werden Hauptschule und<br />

Berufsvorbereitungsjahr inhaltlich, organisatorisch und pädagogisch miteinander<br />

verknüpft. Dabei wird der Bildungsplan der Hauptschule und des<br />

Berufsvorbereitungsjahres auf die Bedürfnislagen der Schülerinnen und Schüler<br />

dieser Klassen abgestimmt.<br />

Im Schuljahr 1999/2000 wurden 48 Kooperationsklassen an 29 Standorten geführt.<br />

Die Anzahl der Standorte konnte im Schuljahr 2000/01 auf 33 ausgedehnt werden mit<br />

insgesamt 62 Kooperationsklassen. Die Einrichtung weiterer Standorte wird bedarfsorientiert<br />

vorgenommen.<br />

Die Kooperationsklassen erfassen generell die Schülerinnen und Schüler, die - unabhängig<br />

von ihrer Herkunft - besonderer Unterstützungsmaßnahmen bedürfen.<br />

Zu Kernpunkt 2: (Berufswegeplanung)<br />

In enger Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt und den involvierten Arbeitsämtern<br />

wird die Neukonzeption der Berufswegeplanung Hauptschule (Orientierung in<br />

Berufsfeldern) in neun Regionen des Landes erprobt.<br />

Ein besonderes Anliegen der Neukonzeption der Berufswegeplanung an Hauptschulen<br />

ist die deutliche Erweiterung des Berufswahlspektrums für Mädchen, damit auch<br />

für Spätaussiedlerinnen oder Mädchen ausländischer Herkunft. Die "klassischen" Berufsbilder,<br />

die immer wieder insbesondere bei Mädchen vorzufinden sind, gilt es im<br />

Rahmen einer breiteren Kenntnis möglicher Berufe auszuweiten und neu zu definieren.<br />

Zu Kernpunkt 3: (Projektprüfungen)<br />

Die Weiterentwicklung der Hauptschulabschlussprüfung durch die verbindliche Einführung<br />

der Projektprüfung zum Schuljahr <strong>2001</strong>/02 stellt eine deutliche Aufwertung<br />

der Hauptschule dar. Nach dem Grundsatz "wie gelernt so geprüft" werden bereits im<br />

94


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

Unterricht Schlüsselqualifikationen gefördert, die eine zeitgemäße Antwort der Schule<br />

auf Anforderungen seitens der Wirtschaft darstellt.<br />

Ganztagesschulen<br />

Ganztagesschulen werden in <strong>Baden</strong>-Württemberg dort eingerichtet, wo dies pädagogisch<br />

geboten erscheint und es vorrangig um die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags<br />

der Schule geht. Dies sind vor allem Hauptschulen, die unter erschwerten<br />

pädagogischen und sozialen Bedingungen arbeiten. Derzeit werden 93<br />

Hauptschulen des Landes als Ganztagesschulen geführt.<br />

Hauptschulen mit variablen Kooperationsbausteinen<br />

Im Schuljahr 2000/01 waren an 249 Hauptschulen variable Betreuungsbausteine im<br />

Rahmen des Reformkonzepts IMPULSE Hauptschule eingerichtet. Variable Betreuungsbausteine<br />

richten Hauptschulen mit Hilfe außerschulischer Partner (Kirchen,<br />

Vereine, Institutionen, Betriebe, Privatpersonen im Ehrenamt) sowie unter Zuhilfenahme<br />

des Lehrbeauftragtenprogramms ein, wenn für eine gewisse Anzahl von<br />

Schülerinnen und Schülern eine diesbezügliche Notwendigkeit besteht und diese<br />

Hauptschulen nicht als Ganztagesbetrieb geführt werden.<br />

2.5 Realschulen<br />

(Finanzierung: Land)<br />

Auch in den Realschulen gibt es Förderklassen sowie Stütz- und Fördermaßnahmen<br />

(Maßnahme KM 2). Im Schuljahr <strong>2001</strong>/<strong>2002</strong> wurden in diesem Bereich zwei<br />

Förderklassen eingerichtet. Stütz- und Fördermaßnahmen erfolgen in der Regel über<br />

Maßnahmen aus dem Ergänzungsbereich (Begleitförderkurse für Spätaussiedler).<br />

Für Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 7 und 8 aufgenommen werden, kann die<br />

Wahlpflichtfremdsprache an die Stelle der ersten Fremdsprache treten. Für Schülerinnen<br />

und Schüler, die erst in den Klassen 9 und 10 in die Realschule eintreten,<br />

kann die Pflichtfremdsprache durch die Sprache des Herkunftslands ersetzt werden,<br />

wenn es aus organisatorischen und personellen Gründen möglich ist, den Kenntnisstand<br />

am Ende des Schuljahres schriftlich und mündlich zu überprüfen. Das Ergebnis<br />

der Überprüfung ist als versetzungserhebliche Note in das Zeugnis aufzunehmen.<br />

2.6 Sonderpädagogische Förderung<br />

(Finanzierung: Land)<br />

Für spätausgesiedelte und ausländische Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf wird an allgemeinen Schulen – ggf. mit sonderpädagogischer<br />

Unterstützung – oder an Sonderschulen selbst eine sonderpädagogische Förderung<br />

angeboten (Maßnahme KM 3). Diese individuelle Förderung orientiert sich an allen<br />

Sonderschulen an den persönlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.<br />

Hierzu gehören insbesondere auch die Analyse und Berücksichtigung der Herkunft<br />

und der bisherigen Lernbiografie dieser Kinder. Darüber hinaus arbeiten die Sonderschulen<br />

in der Frage der Förderung ausländischer und spätausgesiedelter Schülerinnen<br />

und Schüler eng mit den Eltern sowie ggf. den muttersprachlichen Lehrkräften,<br />

Kulturvereinen und sonstigen Partnern der Familien zusammen und machen die besondere<br />

Lebenssituation dieser Kinder zum Gegenstand des Unterrichts.<br />

95


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

Darüber hinaus wird derzeit in der Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsorganisation<br />

für die individuelle Förderung von ausländischen / spätausgesiedelten Schülerinnen<br />

und Schülern an Schulen für Erziehungshilfe ein Faktor von 1 Lehrerwochenstunde<br />

für je 2,5 Schüler für die Zuweisung an das Staatliche Schulamt genannt.<br />

2.7 Abgrenzung der Maßnahmen 2.4 bis 2.6 zu 2.1 und 2.2<br />

Die unter 2.4 bis 2.6 genannten Maßnahmen des KM und die HSL (Maßnahme SM 1)<br />

ergänzen sich; während sich die Maßnahmen des KM auf den schulischen Bereich<br />

beziehen, wirkt die HSL im außerschulischen Bereich. Auch hinsichtlich des Garantiefonds<br />

– Schul- und Berufsbildungsbereich (Maßnahme IM 1) ist eine Überschneidung<br />

nicht gegeben. Die Maßnahmen bauen vielmehr aufeinander auf, da die Förderung<br />

durch die Schule Voraussetzung für die Förderung nach Garantiefonds (Nachhilfebereich)<br />

ist.<br />

Vor allem im ländlichen Bereich ergibt sich jedoch folgendes Problem: Sind für die<br />

Bildung von Vorbereitungs- oder Förderklassen bzw. von Förderkursen nicht genügend<br />

Schülerinnen und Schüler vorhanden, entfällt auch die für den Garantiefonds erforderliche<br />

Voraussetzung der schulischen Förderung neben dem Regelunterricht<br />

durch das Land, wenn nicht mindestens vier Stunden ergänzende schulische Sprachförderung<br />

angeboten wird. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten dann weder eine<br />

Förderung durch die Schule noch durch den Garantiefonds.<br />

2.8 Gymnasien<br />

(Finanzierung: Land)<br />

In den Gymnasien besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Ergänzungsbereichs zeitlich<br />

befristeten Förderunterricht (Begleitförderkurs) sowie Arbeitsgemeinschaften<br />

Deutsch für Aussiedler anzubieten. Für ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler gilt,<br />

dass bei Eintritt in die Klassen 7 bis 11 des Gymnasiums die Sprache des Herkunftslandes<br />

eine der vorgeschriebenen Pflichtfremdsprachen ersetzen kann, sofern es organisatorisch<br />

und personell möglich ist, den Kenntnisstand am Ende des Schuljahres<br />

schriftlich und mündlich zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung geht als<br />

versetzungserhebliche Note in das Zeugnis ein. Bei Eintritt in die Klasse 8 des Gymnasiums<br />

kann der Besuch des Unterrichts in der zweiten Pflichtfremdsprache bis zum<br />

Ende des Schuljahres ausgesetzt werden, wenn das Fremdsprachenangebot der<br />

Schule es zulässt, dass die Schülerin bzw. der Schüler ab Klasse 9 eine dritte<br />

Fremdsprache erlernen kann. Diese tritt dann an die Stelle der zweiten Pflichtfremdsprache.<br />

Darüber hinaus können mit Zustimmung des Kultusministeriums in den<br />

Jahrgangsstufen 12 und 13 Grundkurse im Pflichtbereich in weiteren Fremdsprachen<br />

angeboten werden.<br />

96


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife<br />

(Finanzierung: Bund)<br />

Eine Spitzenförderung stellen die Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife<br />

dar (Maßnahme KM 4). Für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie<br />

deren Angehörige sind zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) sowie<br />

der allgemeinen Hochschulreife an vier Gymnasien <strong>Baden</strong>-Württembergs Sonderlehrgänge<br />

eingerichtet. Diese sind Teil eines Eingliederungsprogramms für Spätaussiedlerinnen<br />

und Spätaussiedler zur schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen<br />

Integration. Die Kurse werden durch Förderungs-, Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen<br />

der Otto-Benecke-Stiftung begleitet.<br />

Je nach der im Herkunftsland bereits erworbenen Vorbildung (in der Regel ein Sekundarabschlusszeugnis,<br />

das den Bedingungen für die Zuerkennung eines mittleren<br />

Bildungsabschlusses entspricht) besuchen die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler<br />

zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife, ein- oder zweijährige<br />

Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Finanzierung<br />

erfolgt aus Mitteln des Garantiefonds – Hochschulbereich durch die Otto-<br />

Benecke-Stiftung.<br />

Überschneidungen mit anderen Fördermaßnahmen für Schüler bestehen nicht.<br />

2.9 Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsschule<br />

(Finanzierung: Land)<br />

Auch im BVJ und in der Berufsschule werden Fördermaßnahmen für spätausgesiedelte<br />

bzw. ausländische Jugendliche angeboten (Maßnahme KM 5). Die Berufsschulpflicht<br />

beginnt nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und dauert bei Jugendlichen<br />

mit Ausbildungsvertrag und einem Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 18.<br />

Lebensjahres bis zum Abschluss der Ausbildung, bei Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag<br />

grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Jugendliche, die das Berufsvorbereitungsjahr<br />

besuchten sind danach von der weiteren Berufsschulpflicht befreit, sofern<br />

sie kein Berufsausbildungsverhältnis beginnen. Zur speziellen Förderung von<br />

Jugendlichen ohne ausreichende Deutschkenntnissen, insbesondere im BVJ, wurden<br />

für die Schuljahre 2000/<strong>2001</strong> und <strong>2001</strong>/<strong>2002</strong> jeweils sechs Deputate (rd. 600 000<br />

DM) zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden folgende Maßnahmen, deren Fördervolumen<br />

rd. 13,2 Mio. DM beträgt, angeboten:<br />

� BVJ mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen<br />

Dieser Bildungsgang vermittelt die Grundlagen der deutschen Sprache und<br />

einfache praktische Grundfertigkeiten. Daneben wird die Allgemeinbildung<br />

vertieft. Das Fach Deutsch nimmt mit bis zu 18 Wochenstunden eine zentrale<br />

Stellung ein. In allen anderen Fächern ist die Vermittlung von Deutsch durchgehendes<br />

Unterrichtsprinzip. Durch den anschließenden Besuch des Berufsvorbereitungsjahres<br />

(Regelklasse oder Klasse für Jugendliche ohne ausreichende<br />

Deutschkenntnisse) haben die Jugendlichen die Möglichkeit einen<br />

dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erlangen.<br />

97


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

� BVJ- Klassen für Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse<br />

Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden im BVJ in der Regel<br />

in eigenen Klassen gefördert. Grundsätzlich wird im BVJ berufliches<br />

Grundwissen in bis zu drei Berufsfeldern vermittelt und damit die berufliche<br />

Orientierung und Berufsfindung unterstützt. Durch zusätzliche Unterrichtsinhalte<br />

und eine Zusatzprüfung wird ermöglicht, einen dem Hauptschulabschluss<br />

gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Die flexible Stundentafel<br />

ermöglicht, den Deutschunterricht im Pflichtbereich auf bis zu sieben Wochenstunden<br />

auszuweiten. Darüber hinaus können über den Wahlpflicht- und<br />

Wahlbereich zusätzlich bis zu sechs Stunden Deutschunterricht erteilt werden.<br />

Im Schuljahr 2000/<strong>2001</strong> führten von den ca. 175 öffentlichen gewerblichen<br />

und haus- und landwirtschaftlichen Schulen mit BVJ 64 Standorte Klassen für<br />

Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse - und 18 Schulen das BVJ<br />

mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen.<br />

� Zusätzliche Fördermaßnahmen in der Berufsschule<br />

In Berufsschulklassen mit überwiegendem Ausländer- oder Spätaussiedleranteil<br />

ist bei Sprachdefiziten eine Schülerhöchstzahl von 24 Schülerinnen und<br />

Schülern möglich. Diese ist deutlich geringer als bei regulären Berufsschulklassen,<br />

die einen Klassenteiler von 32 Schülerinnen und Schülern haben.<br />

Des Weitern sehen die Stundentafeln der Berufsschule allgemein Stütz- und Ergänzungsunterricht<br />

im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden vor. In diesem Rahmen<br />

erhalten ausländische und spätausgesiedelte Jugendliche oftmals eine zusätzliche<br />

Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung.<br />

2.10 Abgrenzung der Maßnahme 2.9 zu 2.1<br />

Überschneidungen bestehen mit der Förderung nach Garantiefonds (Maßnahme IM<br />

1). Die Berufsvorbereitungsklassen für Jugendliche mit geringen oder gar keinen<br />

Deutschkenntnissen können auch von Jugendlichen aus dem Kreis der nach Garantiefonds<br />

Berechtigten besucht werden. Inhaltlich ist das BVJ in etwa mit den Integrationssprachkursen<br />

mit berufsorientierenden Bestandteilen zu vergleichen.<br />

Nach den Garantiefondsrichtlinien soll der Teil des Garantiefonds, der der Berufsvorbereitung<br />

dient, das BVJ ersetzen. Insoweit ist diese Thematik bereits bei der Formulierung<br />

der Garantiefondsrichtlinien erkannt worden.<br />

Allerdings gilt diese Überschneidung nur bis zum 18. Lebensjahr. Ältere Personen<br />

werden in der Regel nicht mehr am BVJ beschult. Nach den Garantiefondsrichtlinien<br />

kann jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Garantiefondsmaßnahmen<br />

begonnen werden. In der Praxis ist auch festzustellen, dass ein Großteil der Teilnehmer<br />

an Integrationssprachkursen mit berufsorientierenden Bestandteilen deutlich über<br />

20 Jahre ist. Darüber hinaus ist noch festzuhalten, dass der Garantiefonds von<br />

seinem finanziellen Rahmen her nicht in der Lage wäre, das BVJ in den Berufsschulen<br />

signifikant finanziell zu entlasten; von den ca. 8,0 Mio. €, die dem Land jährlich für<br />

Garantiefondsmaßnahmen zur Verfügung stehen, ist noch eine Vielzahl anderer Ga-<br />

98


Anlage 4<br />

Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />

Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />

rantiefondsmaßnahmen zu finanzieren. Auf die Durchführung von Integrationssprachkursen<br />

mit berufsorientierenden Bestandteilen entfallen allenfalls 25 bis 30 % der zur<br />

Verfügung stehenden Mittel.<br />

3. Jugendliche<br />

3.1 Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich<br />

(Finanzierung: Bund)<br />

Auch Jugendliche können eine Förderung nach dem Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich<br />

- erhalten (Maßnahme IM 1, zum Kreis der Berechtigten siehe<br />

oben Nr. A. 2.1). Jugendliche, die nicht mehr allgemein schulpflichtig sind, können<br />

Nachhilfe oder ergänzenden Deutschunterricht oder eine internatsgestützte Förderung<br />

während des Besuchs weiterführender oder berufsbildender Schulen<br />

oder während der Berufsausbildung erhalten sowie an beruflichen Anpassungsmaßnahmen<br />

teilnehmen. Jugendliche, die keine Schule mehr besuchen, können an Intensiv-<br />

oder Integrationssprachkursen (siehe oben Nr. A 2.1 ) teilnehmen (das sind<br />

Schüler, die bereits oben abgehandelt sind).<br />

3.2 Zuwendungen an besondere Fördereinrichtungen<br />

(Finanzierung: Land)<br />

Zur Förderung der schulischen und beruflichen Eingliederung von jugendlichen Spätaussiedlerinnen<br />

und Spätaussiedlern zwischen dem 13. und dem 20. Lebensjahr<br />

vergibt das Land Zuwendungen an besondere Fördereinrichtungen (Maßnahme IM<br />

9). Im Bereich der öffentlichen Schulen erfolgt die Eingliederung durch die Einrichtung<br />

von Förderklassen oder durch die Erteilung von zusätzlichem Deutschunterricht.<br />

Maßnahmen zur schulischen Eingliederung können daneben auch in besonderen<br />

Fördereinrichtungen durchgeführt werden, die keine Schulen im Sinne des Privatschulgesetzes<br />

sind (vgl. § 16 Privatschulgesetz). Häufig handelt es sich um Internatsschulen<br />

in kirchlicher Trägerschaft.<br />

Der Unterricht an den Fördereinrichtungen muss in fachlicher und pädagogischer<br />

Hinsicht ausreichend und zweckentsprechend auf die Eingliederung in das allgemeinbildende<br />

und berufliche Schulwesen bzw. auf den Erwerb eines schulischen Abschlusszeugnisses<br />

vorbereiten. Der Zuschuss beträgt höchstens 875 € pro förderfähiger<br />

Person und Schuljahr (insgesamt jährlich 375.000 €). Der Zuwendungsantrag<br />

ist bis zum 15. Juni für das darauf folgende Schuljahr an die untere Eingliederungsbehörde<br />

am Sitz der Fördereinrichtung zu stellen. Es handelt sich dabei um eine Projektförderung<br />

zu den Sach-, Personal- und Verwaltungskosten.<br />

Überschneidungen mit anderen Fördermaßnahmen bestehen nicht.<br />

3.3 BVJ, Berufsschule<br />

(Finanzierung: Land)<br />

Zum BVJ und zu den Fördermaßnahmen in der Berufsschule siehe oben A. 2.9.<br />

99


Anlage 5:<br />

Darstellung der Bleiberechtsregelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus<br />

dem früheren Jugoslawien<br />

Regelung<br />

Begünstigter Personenkreis<br />

Möglicher Aufenthaltstitel<br />

Voraussetzungen<br />

Antragstellung bis<br />

spätestens<br />

Voraussetzungen<br />

Möglicher Aufenthaltstitel<br />

1. Anordnung des IM vom<br />

08.01.<strong>2001</strong> (Ministerratsbeschluss)<br />

Erwerbstätige Bürgerkriegsflüchtling<br />

aus dem ehemaligen<br />

Jugoslawien<br />

Aufenthaltserlaubnis<br />

1. seit mehr als 2 Jahren bei<br />

einem bawü mittelständischen<br />

Unternehmen beschäftigt<br />

2. Betrieb ist dringend auf<br />

diesen Mitarbeiter angewiesen<br />

3. Betrieb hat sich nachhaltig,<br />

aber erfolglos um Ersatzkraft<br />

bemüht<br />

4. legale Einreise<br />

5. gültiger Nationalpass<br />

31.07.<strong>2001</strong><br />

3. Anordnung des IM vom<br />

30.03.<strong>2001</strong> (IMK-Beschluss)<br />

erwerbstätige Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

aus Bosnien-<br />

Herzegowina<br />

100<br />

2. Anordnung des IM vom<br />

31.01.<strong>2001</strong> (IMK-Beschluss)<br />

1. schwer traumatisierte<br />

Flüchtlinge aus Bosnien-<br />

Herzegowina<br />

2. ältere Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina<br />

3. Zeugen vor dem Internationalen<br />

Strafgerichtshof<br />

4. gemischt-ethnische Ehepaare<br />

u. Familien aus dem<br />

Kosovo<br />

Aufenthaltsbefugnis<br />

- unterschiedlich<br />

4. Anordnung des IM vom<br />

15.06.<strong>2001</strong> (IMK-Beschluss)<br />

1. erwerbstätige Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

aus Bosnien-Herzegowina<br />

und der<br />

Bundesrepublik Jugoslawien<br />

(einschließlich Kosovo)<br />

2. ältere Flüchtlinge aus der<br />

BR Jugoslawien (spezielle<br />

Voraussetzungen)<br />

Aufenthaltsbefugnis Aufenthaltsbefugnis<br />

1. am 15.02.<strong>2001</strong> seit mindestens<br />

6 Jahren ununzerbrochen<br />

im Bundesgebiet<br />

aufhältig<br />

2. seit mehr als 2 Jahren in<br />

einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis<br />

1. am 15.02.<strong>2001</strong> seit mindestens<br />

6 Jahren ununzerbrochen<br />

im Bundesgebiet<br />

aufhältig<br />

2. seit mehr als 2 Jahren in<br />

einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis


Anlage 5:<br />

Darstellung der Bleiberechtsregelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus<br />

dem früheren Jugoslawien<br />

Antragstellung bis spätestens<br />

(nicht unbedingt beim selben<br />

Arbeitgeber)<br />

3. Arbeitgeber ist dringend<br />

auf den Arbeitnehmer angewiesen<br />

4. Betrieb hat sich nachhaltig,<br />

aber erfolglos bei der<br />

Arbeitsverwaltung um Ersatzkraft<br />

bemüht<br />

5. Lebensunterhalt der Familie<br />

muss am 15.02.01<br />

durch eigene legale Erwerbstätigkeit<br />

ohne zusätzliche<br />

Mittel der Sozialhilfe<br />

gesichert sein<br />

30.06.<strong>2001</strong><br />

101<br />

(nicht unbedingt beim selben<br />

Arbeitgeber)<br />

3. Arbeitgeber ist dringend<br />

auf den Arbeitnehmer angewiesen<br />

4. Lebensunterhalt der Familie<br />

muss am 15.02.01<br />

(Bosnien-Herzegowina)<br />

bzw. am 10.05.01 (BR Jugoslawien)<br />

durch eigene<br />

legale Erwerbstätigkeit<br />

ohne zusätzliche Mittel der<br />

Sozialhilfe gesichert sein<br />

30.06.01 (Bosnier) bzw.<br />

30.01.01 (Jugoslawen/Kosovaren)


Herausgeber:<br />

Impressum<br />

Der Ausländerbeauftragte der Landesregierung <strong>Baden</strong>-Württemberg und<br />

Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll<br />

Schillerplatz 4<br />

70173 Stuttgart<br />

Internet: http://www.auslaenderbeauftragter.de<br />

Redaktion:<br />

Christian Storr, Leiter der Stabsstelle Ausländerbeauftragter<br />

Justizministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Postfach 10 34 61, 70029 Stuttgart<br />

Telefon (0711) 126-2990, Telefax (0711) 126-2992<br />

e-Mail: storr@auslaenderbeauftragter.de<br />

Druck:<br />

Umwelt- und Verkehrsministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Hinweis:<br />

Dieser <strong>Jahresbericht</strong> ist auch online über unsere Internetseite abrufbar.<br />

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