Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...
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Der Ausländerbeauftragte<br />
der<br />
Landesregierung<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
<strong>Jahresbericht</strong><br />
<strong>2001</strong>/<strong>2002</strong><br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik<br />
im Umbruch
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2001</strong>/<strong>2002</strong><br />
des Ausländerbeauftragten<br />
der Landesregierung<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik<br />
im Umbruch<br />
Internet: http://www.auslaenderbeauftragter.de
Vorwort des<br />
Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />
4. <strong>Jahresbericht</strong> des Ausländerbeauftragten<br />
Zum vierten Mal lege ich heute den <strong>Jahresbericht</strong> des<br />
Ausländerbeauftragten der Landesregierung vor. Der Bericht<br />
umfasst diesmal den Zeitraum vom 1. November 2000 bis 30.<br />
April <strong>2002</strong>. Dieser <strong>Jahresbericht</strong> will kein reiner Rechenschaftsbericht<br />
des Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />
und seiner Mitarbeiter sein, sondern vielmehr auch eine<br />
Grundlage bilden für einen öffentlichen Diskurs zu den Themen<br />
Migration, Integration und interkulturelles Zusammenleben in<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />
Integrations- und Zuwanderungspolitik im Umbruch<br />
Für die Zuwanderungs- und Integrationspolitik waren die vergangenen Monate eine<br />
fast schon historisch zu bezeichnende Zeit des Umbruchs. Selten zuvor wurde so intensiv<br />
und vielschichtig über die Themen Zuwanderung und Integration diskutiert,<br />
wurden von verschiedensten Organisationen, Parteien, Kirchen, Wohlfahrts- und<br />
Flüchtlingsverbänden, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften so viele Konzepte<br />
für ein neues Ausländerrecht erarbeitet und vorgelegt. Als sichtbarstes Zeichen richtete<br />
der Bundesinnenminister die „Unabhängige Kommission Zuwanderung“ unter<br />
Vorsitz von Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth ein, deren im Juli <strong>2001</strong> vorgelegter Bericht<br />
die Grundlage für ein Zuwanderungsgesetz schaffen sollte.<br />
Zunächst beschloss der Bundestag am 1. März <strong>2002</strong> das Zuwanderungsgesetz, am<br />
22. März <strong>2002</strong> schließlich hat der Bundesrat in einer Aufsehen erregenden und teilweise<br />
wegen des Brandenburger Abstimmungsverhaltens umstrittenen Sitzung dem<br />
Zuwanderungsgesetzentwurf zugestimmt. Der Bundespräsident hat nun, nach eingehender<br />
Prüfung, das Zuwanderungsgesetz am 20. Juni <strong>2002</strong> unterschrieben und<br />
ausgefertigt. Die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts ist angekündigt. Die<br />
nächsten Monate werden also zeigen, ob das Zuwanderungsgesetz, wie vorgesehen,<br />
am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird.<br />
Als Ausländerbeauftragter der Landesregierung habe ich stets die Notwendigkeit einer<br />
Reform des Ausländergesetzes, insbesondere die Schaffung eines rechtlichen<br />
Instrumentariums für die Regelung und Steuerung der Arbeitsmigration sowie die gesetzliche<br />
Einführung von Integrationskursen für Zuwanderer, betont. Für mich stellt<br />
daher das Zuwanderungsgesetz eine erhebliche Verbesserung gegenüber der jetzigen<br />
Rechtslage dar.<br />
Die Terrorakte des 11. September <strong>2001</strong><br />
Die schrecklichen Terroranschläge in den USA vom 11. September <strong>2001</strong> haben unbestreitbar<br />
einen Schatten auf die Zuwanderungsdiskussion, ja auf die Migrations-<br />
und Integrationspolitik insgesamt, geworfen. Besorgt musste ich feststellen, dass sich<br />
auch in <strong>Baden</strong>-Württemberg Menschen muslimischen Glaubens zurückgezogen haben,<br />
weil sie befürchteten, für diese entsetzlichen Taten mitverantwortlich gemacht<br />
zu werden.<br />
3
Vorwort des<br />
Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />
Manche Töne und Äußerungen in jener Zeit ließen leider die notwendige Sensibilität<br />
und differenzierte Betrachtungsweise vermissen. Die schockierende Tatsache, dass<br />
die Untaten von Muslimen und im Namen des Islam begangen wurden, hat in Teilen<br />
der deutschen Öffentlichkeit das tief sitzende Vorurteil verhärtet, der Islam sei in seinem<br />
Kern gewalttätig. Ich möchte aber betonen: Innerhalb der „islamischen Welt“<br />
stellen die extremistischen Islamisten nur eine Minderheit dar.<br />
Auch die überwiegende Zahl der ausländischen Mitbürger haben ein hohes Interesse<br />
an sicheren Verhältnissen in Deutschland und an einem friedlichen Zusammenleben<br />
der Bevölkerung. Staat und Gesellschaft sind in der besonderen Pflicht, durch vorurteilsfreien,<br />
aber auch wachsamen Umgang mit „dem Islam“ dafür Sorge zu tragen,<br />
dass erst gar nicht der Nährboden für extremistische Islamisten entstehen kann. Dieser<br />
kann beispielsweise dann entstehen, wenn mangelnde Integration, soziale Verwerfungen<br />
und Identitätsdefizite sich nachhaltig verstärken und sich Menschen dadurch<br />
außerhalb unserer Gesellschaft stellen.<br />
Einen Aspekt möchte ich an dieser Stelle aber betonen: Die Probleme, die aus der<br />
Anwerbezeit und grundsätzlich aus dem Zuzug ausländischer Menschen entstanden<br />
sind, dürfen weder verharmlost, noch dramatisiert werden. Sogenannte „Parallelgesellschaften“,<br />
schlechte oder fehlende Schulabschlüsse der Kinder und Enkel der<br />
„Gastarbeiter“, hohe Arbeitslosigkeit, unzureichende Sprachkenntnisse, das ist nur<br />
eine Seite der Medaille, die aber meist in das Blickfeld von Politik und Medien gerät,<br />
nicht nur zu Wahlkampfzeiten. Die positiven Aspekte dagegen geraten oft ins Hintertreffen.<br />
Dabei kann sich Deutschland im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen,<br />
was die Eingliederung der ausländischen Wohnbevölkerung betrifft. So stellt etwa der<br />
6. Familienbericht der Bundesregierung zur Situation ausländischer Familien in<br />
Deutschland (2000) für die große Mehrzahl der Migrantinnen und Migranten eine erfolgreiche<br />
Integration fest.<br />
Die Arbeit des Ausländerbeauftragten und seiner Stabsstelle<br />
Meine Stabsstelle konnte ihre bewährte Arbeit fortsetzen und weiter ausbauen. Sie<br />
ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Politik auf der einen und vielen Verbänden,<br />
Organisationen, Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen, den Kirchen,<br />
Medien sowie Ausländerbeiräten auf der anderen Seite geworden.<br />
Wir kooperieren mit den verschiedenen Ministerien und Behörden auf Bundes- und<br />
Landesebene, zu deren Geschäftsbereich interkulturelle Themen gehören, mit den<br />
Kirchen, Diakonie und Caritas sowie den übrigen Mitgliedern der Liga der freien<br />
Wohlfahrtspflege und ihren Beratungsstellen, mit den kommunalen Ausländerbeauftragten,<br />
mit dem Städtetag, mit dem SWR-International und nicht zuletzt mit vielen<br />
hundert ehrenamtlich Tätigen, die sich der Aufgabe angenommen haben, das Zusammenleben<br />
von Einheimischen und Zuwanderern in <strong>Baden</strong>-Württemberg zu gestalten.<br />
4
Vorwort des<br />
Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />
Ihnen allen gilt mein besonderer Dank, da ich als Ausländerbeauftragter oft nur anregen<br />
oder aufgreifen kann, was viele andere in ihrer täglichen Arbeit umsetzen.<br />
Eine besonders intensive Kooperation verbindet uns mit den Mitgliedern der kommunalen<br />
Ausländervertretungen und ihrem Landesverband LAKA, der seit 1998 in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
existiert und arbeitet.<br />
Für die enge Zusammenarbeit mit meinen Kabinettskolleginnen und -kollegen sowie<br />
mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, insbesondere denen<br />
des Innenministeriums <strong>Baden</strong>-Württemberg, möchte ich mich ebenfalls bedanken.<br />
Zentrale Projekte unserer Arbeit im Berichtszeitraum waren<br />
� die Mitarbeit an einem umfassenden Integrationskonzept für das Land <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg - innerhalb und außerhalb der vom Ministerrat eingesetzten interministeriellen<br />
Arbeitsgruppe Integration,<br />
� unsere Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren für ein neues Zuwanderungsgesetz<br />
und<br />
� die Durchführung von Fachveranstaltungen zu den Themen Zuwanderungs- und<br />
Integrationspolitik.<br />
Einzelheiten hierzu finden Sie im 10. Kapitel dieses Berichts. Weitere Schwerpunkte<br />
meines Berichts sind das neue Zuwanderungsgesetz, die Erkenntnisse aus der PI-<br />
SA-Studie sowie die Integrationspolitik des Landes.<br />
Zum Schluss möchte ich mich herzlich beim Leiter meiner Stabsstelle, Herrn Christian<br />
Storr, sowie meiner Mitarbeiterin Frau Ingeborg Vosteen-Musch für ihre engagierte<br />
Mitarbeit bedanken.<br />
Ich danke auch all denen, die mir - wie Praktikanten und Referendare - auf Zeit in<br />
meiner Stabsstelle geholfen haben.<br />
Stuttgart, im Juli <strong>2002</strong><br />
Prof. Dr. Ulrich Goll<br />
Justizminister und Ausländerbeauftragter der Landesregierung<br />
5
Inhaltsverzeichnis<br />
Kapitel 1 Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg –<br />
Zahlen & Fakten.<br />
Kapitel 2 Die Integrationspolitik der Landesregierung –<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Kapitel 3 Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
Kapitel 4 Die PISA-Studie 2000 –<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Kapitel 5 Die Sonderregelungen für jugoslawische Flüchtlinge –<br />
unentbehrliche Mitarbeiter dürfen bleiben.<br />
Kapitel 6 Interkulturelle Kompetenz –<br />
der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />
Kapitel 7 Bildungsprojekt Kommit – Migrantinnen mischen mit -<br />
ein Abschlussbericht.<br />
Kapitel 8 Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg –<br />
ein Situationsbericht.<br />
Kapitel 9 Zur Situation jüdischer Kontingentflüchtlinge –<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
Kapitel 10 Zur Tätigkeit des Ausländerbeauftragten –<br />
Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />
Anhang:<br />
6<br />
Seite 7<br />
Seite 12<br />
Seite 24<br />
Seite 31<br />
Seite 47<br />
Seite 50<br />
Seite 56<br />
Seite 61<br />
Seite 66<br />
Seite 74<br />
Anlage 1 Beschluss des Ministerrates vom 23.09.1996:<br />
Die Aufgabenstellung des Ausländerbeauftragten<br />
Seite 80<br />
Anlage 2 Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten in<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Seite 81<br />
Anlage 3 Die Adressen der Mitglieder des Migrationsausschusses<br />
der Liga der freien Wohlfahrtspflege <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Seite 87<br />
Anlage 4 Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung<br />
Seite 89<br />
Anlage 5 Darstellung der Bleiberechtsregelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
aus dem früheren Jugoslawien<br />
Seite 99<br />
Anlage 6 Impressum Seite 101
1. KAPITEL<br />
1. Kapitel:<br />
Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
Zahlen & Fakten.<br />
Im Anfangskapitel meines <strong>Jahresbericht</strong>s möchte ich wie gewohnt mit statistischen<br />
Angaben zur ausländischen Bevölkerung beginnen.<br />
1. Ausländische Bevölkerung<br />
Am Jahresende <strong>2001</strong> lebten in <strong>Baden</strong>-Württemberg 1.254.686 Menschen mit<br />
ausländischer Staatsangehörigkeit.<br />
Nach Feststellungen des Statistischen Landesamtes hat sich ihre Zahl gegenüber<br />
dem Vorjahr um 4.700 oder 0,4 Prozent leicht erhöht. Damit hat sich der von 1997<br />
bis 2000 beobachtete Rückgang der Zahl der Nichtdeutschen im Land nicht weiter<br />
fortgesetzt. Ursächlich für die Zunahme der im Land registrierten ausländischen<br />
Personen ist vor allem, dass im Jahre <strong>2001</strong> mehr Nichtdeutsche nach <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg zu- als weggezogen sind. Der Ausländeranteil an der<br />
Gesamtbevölkerung liegt nun bei 11,9 Prozent. Somit hatte etwa jeder achte<br />
Einwohner <strong>Baden</strong>-Württembergs nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.<br />
Graphik: Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg 1991 bis <strong>2001</strong>*; Ergebnisse des<br />
Ausländerzentralregisters (AZR)<br />
Jahr<br />
Ausländerinsgesamt <br />
Frankreich <br />
Griechenland<br />
Ausgewählte Staatsangehörigkeiten<br />
Italien Portugal Spanien<br />
7<br />
Jugo-<br />
slawien Türkei<br />
*) Stichtag jeweils 31.12. - 1) Obwohl die Auszählungen des AZR wie auch die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung<br />
die gleiche Entwicklung signalisieren, weichen sie doch in ihren Bestandszahlen<br />
etwas voneinander ab. - 2) Ab 1992: Personen aus Ländern des ehemaligen Jugoslawien (am<br />
31.12.<strong>2001</strong> soweit im AZR erfasst: Bosnien-Herzegowina 30 275; Jugoslawien 128 967; Kroatien 76<br />
810; Mazedonien 9 365; Slowenien 7 418;).<br />
1991 1.093.295 23.245 83.422 175.677 19.422 22.653 213.725 309.873<br />
1992 1.190.785 23.635 85.722 175.070 21.120 22.384 264.031 324.463<br />
1993 1.254.896 23.804 85.852 175.356 22.182 22.072 304.463 336.541<br />
1994 1.265.322 24.321 85.345 176.742 24.153 21.715 318.075 343.026<br />
1995 1.281.317 24.406 85.634 179.858 25.852 21.620 318.865 350.506<br />
1996 1.290.761 24.716 85.456 182.692 26.738 21.479 317.525 354.593<br />
1997 1.280.020 24.873 84.851 184.509 26.897 21.298 296.142 358.793<br />
1998 1.269.005 25.117 84.500 186.383 27.203 21.028 279.534 357.548<br />
1999 1.268.966 25.137 84.630 187.759 27.362 20.925 278.404 347.006<br />
2000 1.250.014 25.489 84.239 188.022 27.473 20.737 257.791 337.115<br />
<strong>2001</strong> 1.254.686 25.691 83.928 187.689 27.723 20.704 252.835 329.138
1. Kapitel:<br />
Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
Zahlen & Fakten.<br />
Wie bereits in den Vorjahren stellen die türkischen Staatsangehörigen mit rund<br />
329.000 oder einem Viertel (26 Prozent) aller im Land lebenden Personen mit<br />
fremden Pass weiterhin die stärkste Ausländergruppe. Im Vergleich zum Vorjahr<br />
verringerte sich ihre Zahl um fast 8.000 (- 2,4 Prozent). Es folgen mit knapp 253.000<br />
(20 Prozent) Personen aus Ländern des früheren Jugoslawien; ihre Zahl ging<br />
gegenüber 2000 um rund 5.000 (- 1,9 Prozent) hauptsächlich infolge der Rückkehr<br />
von weiteren Bürgerkriegsflüchtlingen in ihre Heimat zurück. Italiener, die vor drei<br />
Jahrzehnten noch die zahlenmäßig größte Ausländergruppe im Land bildeten,<br />
nehmen heute mit knapp 188.000 (15 Prozent) den dritten Platz ein. Mit erheblichem<br />
Abstand folgen Griechen (84.000), Österreicher und Polen (mit jeweils rund 28.000),<br />
Portugiesen (27.000), Franzosen (25.000) und Spanier (21.000).<br />
Graphik: Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg 1991 – <strong>2001</strong> (größte Gruppen)<br />
(Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />
Beachtliche Zuwachsraten im Vorjahresvergleich wurden für Personen aus<br />
Aserbaidschan (+ 62 Prozent), Lybien (+ 38 Prozent) und der Urkraine (+ 26 Prozent)<br />
festgestellt.<br />
Mit insgesamt rund 1,1 Millionen aller in <strong>Baden</strong>-Württemberg lebenden<br />
Nichtdeutschen stammten am Jahresende <strong>2001</strong> fast neun von zehn ausländischen<br />
Personen (88 Prozent) aus Ländern Europas (einschließlich Türkei). Gut jeder dritte<br />
von Ihnen besitzt die Staasangehörigkeit eines EU-Staates (402.000). Von den<br />
außereuropäischen Nationalitäten waren US-Amerikaner mit 17.000, Iraker mit<br />
10.000, Chinesen mit 9.000, Iraner mit 8.000, Kasachen mit 7.000 sowie Personen<br />
aus Sri Lanka, Thailand und Vietnam mit jeweils rund 6.000 am häufigsten unter den<br />
im Land lebenden Ausländerinnen und Ausländern vertreten.<br />
8
Ausländeranteil in %<br />
1. Kapitel:<br />
Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
Zahlen & Fakten.<br />
Interessant ist auch ein Blick auf den Anteil der ausländischen Bevölkerung an der<br />
Gesamtbevölkerung im Ländervergleich, wie er in der nachfolgenden Graphik zu<br />
sehen ist:<br />
Graphik: Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung<br />
1998 nach Bundesländern<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Bayern<br />
Berlin<br />
Brandenburg<br />
2. Aufenthaltsdauer<br />
Bremen<br />
Hamburg<br />
Hessen<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
9<br />
(Quelle: Statistisches Bundesamt)<br />
Von großem Interesse ist die Aufenthaltsdauer der Zuwanderer, denn es kann davon<br />
ausgegangen werden kann, dass die Integration in die gesellschaftlichen Verhältnisse<br />
der deutschen Bevölkerung mit längerer Aufenthaltsdauer in der Regel besser gelingt<br />
als bei nur kurzfristigem Aufenthalt.<br />
Die nachfolgenden Zahlen zeigen, dass sich der Aufenthalt der Zuwanderer in den<br />
zurückliegenden 25 Jahren zeitlich stark verfestigt hat, wobei sich die Länge der Aufenthaltsdauer<br />
je nach Nationalität recht unterschiedlich darstellt.<br />
Niedersachsen<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Schleswig-Holstein<br />
Bundesgebiet
1. Kapitel:<br />
Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
Zahlen & Fakten.<br />
Es kann festgestellt werden, dass sich von den am Ende des Jahres 2000 im Lande<br />
lebenden EU-Ausländern (mit Türkei) rund 50 % bereits 20 und mehr Jahre im Bundesgebiet<br />
aufhalten. Afrikanische und asiatische Ausländer sind mehrheitlich erst vor<br />
acht oder weniger Jahren nach Deutschland zugewandert.<br />
Auch ist es eine Tatsache, dass über die Hälfte der 50-jährigen und älteren Ausländer<br />
bereits vor 30 und mehr Jahren zugewandert sind.<br />
Hier nun die einzelnen Zahlen:<br />
Graphik: Ausländische Bevölkerung in <strong>Baden</strong>- Württemberg nach Staatsangehörigkeit<br />
und Aufenthaltsdauer am 31. Dezember 2000<br />
Staatsangehörigkeit Ausländer davon mit einer Aufenthaltsdauer von ...<br />
bis unter ... Jahren<br />
Land / Erdteil insgesamt unter 8 8 – 15 15 – 20 20 und mehr<br />
10<br />
Mittlere<br />
Aufenthaltsdauer<br />
Anzahl % % % % Jahre<br />
Europa 1 098 410 27,1 22,4 7,2 43,4 15,4<br />
Frankreich 25 489 34,4 19,5 9,7 36,4 13,6<br />
Griechenland 84 239 18,7 22,9 5,9 52,5 21,7<br />
Italien 188 022 19,6 16,9 9,7 53,8 21,4<br />
Österreich 27 736 14,9 11,2 6,8 67,2 27,5<br />
Portugal 27 473 38,0 26,4 3,4 32,1 9,9<br />
Spanien 20 737 18,6 9,1 4,9 67,5 27,7<br />
übrige EU 28 149 37,2 19,8 9,2 33,9 12,4<br />
EU-insgesamt 401 845 22,5 18,4 8,0 51,2 20,6<br />
Bosnien-Herzegowina 29 287 28,7 34,2 3,9 33,2 9,5<br />
Jugoslawien (Serbien, 136 957 32,8 26,6 3,9 36,7 9,8<br />
Montenegro) 1)<br />
Kroatien 75 540 11,2 16,2 6,4 66,1 26,1<br />
Polen 26 511 43,7 40,2 9,0 7,1 9,1<br />
Rumänien 16 699 54,5 42,6 1,8 1,1 7,2<br />
Türkei 337 115 24,8 23,9 8,9 42,4 15,7<br />
Afrika 26 954 53,5 30,2 7,0 9,2 7,4<br />
Amerika 31 895 48,7 22,6 7,4 21,2 8,3<br />
Asien 86 530 60,4 27,6 5,6 6,4 5,8<br />
Übrige 6225 33,0 27,1 6,5 33,4 12,4<br />
Insgesamt 1 250 014 30,5 22,9 7,1 39,5 13,7<br />
(Quelle: Ausländerzentralregister des Bundesverwaltungsamts (AZR ). – 1) Nachweis aller Personen,<br />
die im AZR zum Auszählungsstichtag mit jugoslawischer Staatsangehörigkeit geführt wurden; Statistisches<br />
Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)
2. Greencard<br />
1. Kapitel:<br />
Ausländer in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
Zahlen & Fakten.<br />
Unbestreitbar war die Greencard (spezielle Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für ausländische<br />
Fachkräfte der Informationstechnologie, IT) einer der Auslöser für die Zuwanderungsdebatte<br />
in Deutschland. Der Erfolg der Greencard war hingegen eher<br />
bescheiden. Bis zum 28.12.<strong>2001</strong> wurden in Deutschland 10.750 Greencards erteilt,<br />
davon 2.094 in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />
Graphik: Erteilte Arbeitserlaubnisse an ausländische IT-Fachkräfte in den Bundesländern<br />
(bis 14.12.<strong>2001</strong>)<br />
3000<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
Schleswig Holstein<br />
Hamburg<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Niedersachsen<br />
Bremen<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Hessen<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Saarland<br />
erteilte Arbeitserlaubnis<br />
11<br />
Bayern<br />
Berlin<br />
Brandenburg<br />
Sachsen-Anhalt<br />
(Quelle: Landesarbeitsamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />
Die Gründe für die zurückhaltende Inanspruchnahme der Greencard sind unterschiedlich:<br />
Zum einen befindet sich Deutschland in einem internationalen Wettlauf<br />
um die besten Köpfe. Die Möglichkeit, in Deutschland arbeiten zu können, heißt daher<br />
noch lange nicht, dass die ausländischen Bewerber automatisch zu uns kommen.<br />
Zum anderen ist die Greencard nicht gerade attraktiv: Die Aufenthaltserlaubnis ist<br />
zeitlich auf fünf Jahre befristet, zum anderen ist ein Familiennachzug nicht möglich.<br />
Dies schreckt natürlich viele potentielle Zuwanderer ab, da es an einer längerfristigen<br />
Lebens- und Arbeitsperspektive fehlt.<br />
Sachsen
2. KAPITEL<br />
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Integration ist ein Annäherungsprozess von Deutschen und Menschen ausländischer<br />
Herkunft unter Wahrung ihrer jeweiligen Identität. Aufgabe und Ziel der staatlichen Integrationspolitik<br />
ist es, zu einer gleichberechtigten Teilnahme der Zuwanderer am politischen,<br />
wirtschaftlichen und kulturellen Leben auf der Basis der freiheitlichdemokratischen<br />
Grundordnung des Grundgesetzes hinzuführen. Eine moderne Integrationspolitik<br />
muss nach unserer Ansicht in erster Linie folgende Ziele verfolgen:<br />
1. Gemeinsame Identifikation zwischen Einheimischen und Zuwanderern schaffen<br />
2. Chancengleichheit und sozialen Aufstieg der Zuwanderer ermöglichen<br />
3. Dialog und Austausch zwischen Deutschen und Nichtdeutschen bewerkstelligen.<br />
Die so verstandene Integration gelingt umso besser, je geringer die kulturellen Unterschiede<br />
sind und je besser das Bildungsniveau und die soziale Situation der Migranten<br />
ist.<br />
Für die Integration der Zuwanderer in Staat, Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur<br />
sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig wie ein breiter gesellschaftlicher<br />
Konsens über die Notwendigkeit zur Integration. Integration ist aber kein<br />
müheloser Prozess, er verlangt Anstrengungen sowohl von den Einheimischen als<br />
auch von den Zugewanderten und ihren Familienangehörigen.<br />
Die integrationspolitische Bewertung der vergangenen 45 Jahre fällt ambivalent aus:<br />
Auf der einen Seite sind folgende Erfolge zu verzeichnen:<br />
� Ausländer und Deutsche haben das Nachkriegsdeutschland gemeinsam aufgebaut<br />
� unser heutiger wirtschaftlicher und sozialer Standard ist durch die gemeinsame<br />
Leistung dieser Menschen entstanden<br />
� auch für die Herkunftsländer haben die Menschen ausländischer Herkunft große<br />
wirtschaftliche Hilfestellung geleistet<br />
� es sind viele Freundschaften und Kontakte entstanden<br />
� es ist eine Vielzahl wechselseitiger kultureller Einflüsse zu beobachten.<br />
Es gehört aber auch zur Wahrheit, die entstandenen Problemlagen zu sehen:<br />
� im Zusammenleben von Deutschen und Ausländern überwiegt immer noch häufig<br />
sehr stark die Distanz<br />
� viele Ausländer haben mangelhafte Deutschkenntnisse<br />
� soziale Probleme (wie z.B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug, mangelhafte Bildungs-<br />
und Ausbildungsabschlüsse) sind unter Ausländern weit stärker zu beobachten<br />
� teilweise haben sich auf ausländischer Seite eigene kulturelle Welten (sog.<br />
„Parallelgesellschaften“) herausgebildet.<br />
12
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Die Vergangenheit, also insbesondere die Anwerbezeit der 50er und 60er Jahre, hat<br />
also gezeigt, dass eine bloße Zuwanderung von Arbeitskräften ohne flankierende Integrationsmaßnahmen<br />
teilweise bis heute zu großen gesellschaftlichen Problemen<br />
führt.<br />
Auf der anderen Seite ist für viele Bürgerinnen und Bürger die Anwesenheit und<br />
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund längst<br />
selbstverständlich geworden.<br />
Neben der überwiegend zweifellos vorhandenen Integrationsbereitschaft der deutschen<br />
Bevölkerung müssen auch die Ausländer bereit sein, Integrationsangebote<br />
anzunehmen und ihre Integration aktiv voranzutreiben. Integration als wechselseitiger<br />
Prozess setzt sowohl die Befähigung (Sprache, Verständigung, Grundwissen) als<br />
auch die Bereitschaft (Motivation, Dialog) hierzu voraus.<br />
Die Integration der nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürger ist eine Daueraufgabe<br />
und eine der großen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unseres<br />
Jahrhunderts. Sie ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, an dem sich Politik, Städte<br />
und Gemeinden, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft, Kirchen, Vereine und Verbände<br />
beteiligen müssen, bei dem der Staat wiederum die Rahmenbedingungen setzen<br />
kann und muss.<br />
1. Die Koalitionsvereinbarung<br />
In der Koalitionsvereinbarung für die 13. Wahlperiode von <strong>2001</strong> bis 2006 hat sich die<br />
wiedergewählte Landesregierung daher umfassend zum Thema Integration von Ausländern<br />
und Spätaussiedlern geäußert:<br />
VI. Miteinander in <strong>Baden</strong>-Württemberg: Integration fördern, Zuwanderung<br />
steuern<br />
Ausländerpolitik<br />
Wir wollen ein gutes Miteinander zwischen Deutschen und ausländischen Mitbürgern. Viele von<br />
ihnen leben bereits seit Jahrzehnten bei uns, sie sind in unsere Gesellschaft integriert, tragen<br />
zur wirtschaftlichen Entwicklung bei und nehmen am bürgerschaftlichen Leben teil. Auf der anderen<br />
Seite gibt es aber immer noch eine große Zahl von rechtmäßig hier lebenden Ausländern,<br />
die noch nicht integriert sind. Die Integration ist daher eine notwendige und vorrangige<br />
Aufgabe, der wir uns stellen. Wir fördern und fordern Integration gleichermaßen. Dies erfordert<br />
auch von den ausländischen Mitbürgern Integrationsbereitschaft und eigene Anstrengungen.<br />
1. Steuerung der Zuwanderung<br />
Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ein,<br />
das den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands an ausländischen Fachkräften, Unternehmern,<br />
Wissenschaftlern und Studierenden Rechnung trägt und die Aspekte Aus- und Weiterbildung<br />
sowie Qualifizierung deutscher Arbeitnehmer, Sozialverträglichkeit der Zuwanderung und<br />
Integration der Zuwanderer mit einbezieht.<br />
13
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
2. Bekämpfung des Asylmissbrauchs, Aufenthaltsbeendigung<br />
Der Zuzug von sog. Wirtschaftsflüchtlingen, der die Bereitschaft der Bevölkerung zur humanitären<br />
Aufnahme von Flüchtlingen gefährdet und zur Belastung der Sozialkassen führt, muss<br />
durch Änderungen des Ausländer- und ggf. auch des Asylrechts begrenzt werden.<br />
Wir werden den konsequenten und erfolgreichen Kurs bei der Aufenthaltsbeendigung ausreisepflichtiger<br />
Ausländer und ausländischer Straftäter fortführen.<br />
Wir lehnen die Initiativen der EU-Kommission zum Ausländer- und Asylrecht, insbesondere zum<br />
Familiennachzug und zu Mindeststandards im Asylverfahren entschieden ab, so weit diese<br />
Vorschläge zu einem erheblichen Anstieg unkontrollierbarer Zuwanderung führen.<br />
3. Ausländerintegration<br />
Wir sind uns bewusst, dass <strong>Baden</strong>-Württemberg im Wettlauf um die besten Köpfe nur dann erfolgreich<br />
sein kann, wenn die Integration ausländischer Mitbürger und Arbeitskräfte gelingt und<br />
sich unser Land weltoffen zeigt. Unser Hauptziel für ausländische Mitbürger, die rechtmäßig<br />
hier leben, heißt Integration. Dafür ist das Beherrschen der deutschen Sprache Grundvoraussetzung.<br />
Wir werden die Maßnahmen zur Integration von Ausländern entsprechend der Maxime ”fördern<br />
und fordern” verstärken. Wir setzen uns für ein Integrationsgesetz ein, das auch verpflichtende<br />
Anforderungen an die Ausländer selbst stellt, insbesondere die erfolgreiche Teilnahme an umfangreichen<br />
Integrationskursen verbindlich vorschreibt.<br />
Damit Kinder rechtzeitig die für die Integration so wichtige deutsche Sprache erlernen, setzen<br />
wir uns für eine gezielte Sprachförderung in Kindergärten und Schulen ein.<br />
Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss<br />
erreicht haben, sollen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können, wenn es aus<br />
wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen geboten und unter Berücksichtigung entwicklungspolitischer<br />
Belange vertretbar ist.<br />
Mit der Koordinierung aller Integrationsmaßnahmen des Landes wird das Innenministerium beauftragt,<br />
das den Ausländerbeauftragten beteiligt.<br />
4. Ausländerbeauftragter der Landesregierung<br />
Das Amt des Ausländerbeauftragten der Landesregierung wird weiterhin vom Justizminister in<br />
Personalunion ausgeübt.<br />
Integration von Spätaussiedlern; Vertriebene, Flüchtlinge<br />
Die Landesregierung wird erneut einen Landesbeauftragten für Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler<br />
und Kriegsgeschädigte bestellen.<br />
Sie fördert die Integration der Spätaussiedler weiterhin durch Zuwendungen und die Unterhaltung<br />
eigener Einrichtungen. Insbesondere setzt sie sich dafür ein, die aus dem sog. Garantiefonds<br />
des Bundes finanzierte Sprachförderung stärker an den Bedürfnissen der Jugendlichen<br />
zu orientieren.<br />
Wir setzen uns für eine zentrale Gedenkstätte für die Opfer der Vertreibung in Berlin ein.<br />
14
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
2. Die Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe Integration<br />
Nach der Konstituierung der wiedergewählten Landesregierung <strong>2001</strong> hat auch die interministerielle<br />
Arbeitsgruppe Integration (IMAG), bestehend aus Vertretern des federführenden<br />
Innenministeriums, des Kultus-, Wirtschafts- und Sozialministeriums<br />
sowie dem Ausländerbeauftragten der Landesregierung, ihre Arbeit wieder aufgenommen.<br />
Aufgabenschwerpunkte der IMAG waren<br />
� die Zusammenstellung einer Bestandsaufnahme aller Integrationsmaßnahmen<br />
des Landes<br />
� die Erarbeitung von integrationspolitischen Leitlinien der Landesregierung sowie<br />
� die konzeptionelle Vorarbeit für ein Gesamtintegrationsprogramm der Landesregierung.<br />
Um es vorwegzunehmen: Die intensive Arbeit der IMAG führte zu der umfangreichen<br />
Kabinettsvorlage „Integration bleibeberechtigter Ausländer und Spätaussiedler“, die<br />
sicherlich wegweisend für die künftige Integrationspolitik des Landes ist.<br />
Am 26. Februar <strong>2002</strong> beschloss das Kabinett auf der Grundlage der „Bestandsaufnahme<br />
Integrationsmaßnahmen“ die in dieser Kabinettsvorlage enthaltenen integrationspolitischen<br />
Leitlinien. Gleichzeitig beschloss das Kabinett – neben anderen integrationspolitischen<br />
Maßnahmen - unter anderem die Einsetzung eines „Landesarbeitskreises<br />
Integration“ sowie die Einsetzung einer aus der IMAG hervorgehenden<br />
interministeriellen Koordinierungsrunde.<br />
Mit diesen Entscheidungen hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass die Integrationspolitik<br />
zu den vorrangigen Themen ihrer Landespolitik gehört. Das allgemein<br />
positive Echo auf diese Integrationsbeschlüsse zeigt, dass die Landesregierung<br />
neue und richtige Wege hin zu einer nachhaltigeren Integrationspolitik eingeschlagen<br />
hat.<br />
Sachgerecht ist es in diesem Zusammenhang sicherlich auch, die integrationspolitischen<br />
Interessen und Bedürfnisse der Ausländer und der Spätaussiedler, die oftmals<br />
die selben Problemlagen haben, nicht separat zu behandeln, sondern weitgehend<br />
zusammenzuführen.<br />
3. Die Integrationspolitischen Leitlinien der Landesregierung<br />
Für die dauerhafte Integration von Zuwanderern in Gesellschaft, Staat, Schule, Arbeitsleben<br />
und Kultur sind verlässliche Rahmenbedingungen notwendig. Die Integrationsmaßnahmen<br />
des Landes werden sich künftig an folgenden zwölf integrationspolitischen<br />
Leitlinien orientieren:<br />
15
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
(1) Deutsche Sprachkenntnisse als der Schlüsselfaktor<br />
Der entscheidende Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Integration sind deutsche<br />
Sprachkenntnisse. Mit der sprachlichen Integration wird eine wesentliche Voraussetzung<br />
für die gesellschaftliche Integration geschaffen. Deutsche Sprachkenntnisse<br />
sind entscheidend für den erfolgreichen Abschluss von Schul- und Berufsausbildung,<br />
die erfolgreiche Bewerbung um einen Arbeitsplatz, das vollwertige Ausfüllen des Arbeitsplatzes<br />
und letztlich die Teilnahme am täglichen Leben. Auf den Spracherwerb<br />
gerichtete Integrationsmaßnahmen stehen deshalb im Vordergrund.<br />
(2) Anknüpfungspunkt bei Ausländern: Daueraufenthaltsrecht<br />
Bei allen Integrationsmaßnahmen ist grundsätzlich auf ein auf Dauer angelegtes<br />
Bleiberecht abzustellen. Es wäre beispielsweise verfehlt, bei Asylbewerbern mit Integrationsmaßnahmen<br />
anzusetzen, weil diese im Falle eines erfolglosen Verfahrens<br />
das Land wieder verlassen müssen. Bereits erfolgte Integrationsmaßnahmen wären<br />
im Hinblick auf die Aufenthaltsbeendigung kontraproduktiv.<br />
(3) Frühzeitiger Ansatz von Integrationsmaßnahmen<br />
Maßnahmen zur Integration sollen möglichst frühzeitig einsetzen. Für Kinder ist dabei<br />
der Kindergartenbesuch von besonderer Bedeutung. Eine wesentliche Aufgabe<br />
kommt den Schulen zu. Grund- und Hauptschulen haben als Schularten mit Pflichtcharakter<br />
die Aufgabe, nicht Deutsch sprechende Kinder und Jugendliche möglichst<br />
rasch sprachlich in die Lage zu versetzen, am Unterricht in einer dem jeweiligen Alter<br />
und Leistungsstand entsprechenden Regelklasse teilnehmen zu können. Richtschnur<br />
im Bildungsbereich ist es dabei, die volle schulische Integration der ausländischen<br />
und spätausgesiedelten Kinder und Jugendlichen zu erreichen, wobei der Unterstützungsbedarf<br />
deutscher Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund nicht<br />
vernachlässigt werden darf.<br />
(4) Integration von Kindern unter Einbindung der Eltern<br />
Integration über Angebote der Familienbildung<br />
Es wird zunehmend zur Aufgabe der Schulen, die Erziehungsfähigkeit und Erziehungsleistung<br />
der Eltern und insbesondere der zugewanderten Eltern zu unterstützen.<br />
Die Schule muss sich daher besonders um Information und Beratung dieser Eltern<br />
bemühen und sie gezielt in die Elternarbeit an der Schule einbeziehen.<br />
Integration kann und soll auch verstärkt über Angebote der Familienbildung erfolgen.<br />
Ausländische und spätausgesiedelte Familien sind häufig besonderen innerfamiliären<br />
Konflikten ausgesetzt, in denen sie Beratung benötigen. Die vielfältigen, oft informellen<br />
Angebote der Familienbildung, beispielsweise in Mütter- und Familienzentren,<br />
können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Erziehungskompetenz der Eltern zu<br />
stärken. Sie helfen Eltern in Fragen der Kindererziehung, der praktischen Haushaltsführung<br />
und der sinnvollen Feizeitgestaltung. Familienbildung hat eine ausgeprägt<br />
präventive Funktion. Sie kann zugleich Eltern aus gesellschaftlicher Isolation heraus-<br />
16
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
lösen. Wichtig ist, Angebote der Familienbildung für ausländische und spätausgesiedelte<br />
Familien zu konzipieren, dass die Betroffenen niederschwellig Zugang haben<br />
und bedarfsorientiert angesprochen werden. Die Landesregierung setzt sich für die<br />
Schaffung solcher Angebote auf kommunaler Ebene ein.<br />
(5) Integration durch Teilhabe am Wirtschafts- und Arbeitsleben<br />
Zu einer wirtschaftlich und sozial gelungenen Integration kann insbesondere eine gute<br />
berufliche Ausbildung beitragen, die durch Weiterbildung ergänzt werden muss,<br />
um qualifikatorisch mit den Anforderungen des Strukturwandels mithalten zu können.<br />
Auch eine selbstständige und unternehmerische Tätigkeit kann Integration fördern.<br />
Mit einer erfolgreichen Integration kann auch die Qualität des Wirtschaftsstandortes<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg insgesamt verbessert werden.<br />
(6) Frühe Vermittlung in Arbeit<br />
Spätaussiedler und auf Dauer bleibeberechtigte Ausländer sollen frühzeitig in Arbeit<br />
vermittelt werden. Arbeit ist ein integrationsfördernder Faktor. Sie ermöglicht den<br />
Spätaussiedlern und den auf Dauer bleibeberechtigten Ausländern sowie ihren Familienangehörigen,<br />
auf eigenen Beinen zu stehen, fördert dadurch das Selbstwertgefühl<br />
nicht nur des Berufstätigen, sondern auch der Familienangehörigen und schafft Akzeptanz<br />
in der Bevölkerung. Zudem wird die Solidargemeinschaft finanziell entlastet.<br />
(7) Integration von Spätaussiedlern durch private Wohnungsnahme<br />
Das Leben in einer eigenen Wohnung ist ein wichtiger Faktor für die Integration. Die<br />
Unterbringung der Spätaussiedler und ihrer Familienangehörigen im Übergangswohnheim<br />
ist daher lediglich ein Angebot für die erste Zeit in Deutschland.<br />
(8) Integrationsangebote nicht nur für neu Einreisende<br />
Viele bereits hier lebende Ausländer und Spätaussiedler sind in die Gesellschaft integriert.<br />
Es gibt aber immer noch eine größere Zahl von sich hier bereits länger Aufhaltenden,<br />
bei denen gleichwohl Integrationsbedarf besteht. Deshalb sollen sich Integrationsmaßnahmen<br />
nicht nur auf aktuell neu Einreisende beziehen, sondern auch<br />
auf Personen, die bereits längere Zeit hier leben.<br />
(9) Partnerschaft mit den Kommunen und den Verbänden<br />
Integrationsmaßnahmen werden konkret vor Ort – auf der kommunalen und unteren<br />
staatlichen Ebene – geleistet. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege, aber auch andere<br />
Verbände sind vor Ort eingebunden und leisten wertvolle Arbeit. Zielsetzung<br />
des Landes ist es, bestehende und weitere Integrationsmaßnahmen soweit möglich<br />
in Partnerschaft mit den Kommunen und Verbänden durchzuführen.<br />
17
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
(10) Migrationspolitische Verantwortung des Bundes<br />
Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Schon<br />
heute tragen die Länder und die Kommunen die Hauptlast der Integrationskosten.<br />
Bestehende und neue Integrationsmaßnahmen des Landes können deshalb nicht<br />
dazu dienen, den Bund von seinen Verpflichtungen zu entlasten.<br />
(11) Integration ist auch eine Bringschuld<br />
Ohne den Willen und die Bereitschaft der Ausländer und Spätaussiedler zur Integration<br />
kann diese nicht gelingen. Mit Integrationsangeboten sind deshalb nach der Maxime<br />
„Fördern und Fordern“ auch verpflichtende Anforderungen zu stellen. Was den<br />
Bereich der Ausländer anbelangt, enthält das geltende Recht keine erkennbaren Integrationsansätze,<br />
ebenso wenig werden Integrationsanforderungen an einreisewillige<br />
Ausländer gestellt. Die Landesregierung sieht den Aspekt der verpflichtenden Anforderung<br />
im vorliegenden Entwurf des Zuwanderungsgesetzes des Bundes nicht<br />
ausreichend berücksichtigt und verweist insofern auf den von ihr im Oktober 2000<br />
beim Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Integrationsgesetzes (vgl. Sitzung des<br />
Ministerrats am 12. September 2000 -TOP 8 - und am 10. Oktober 2000 - TOP 3 -).<br />
Notwendig sind insbesondere Sanktionen bis hin zur Aufenthaltsbeendigung als letzter<br />
Konsequenz, wenn ein Integrationskurs, zu dessen Besuch der Ausländer verpflichtet<br />
ist, nicht erfolgreich absolviert wird.<br />
(12) Zielgruppenspezifische Integrationsangebote<br />
Trotz der Vielfalt der Zuwanderungsgruppen gibt es dennoch viele Gemeinsamkeiten<br />
beim Integrationsbedarf. Entsprechend wird etwa im Schulbereich nicht zwischen<br />
den einzelnen Gruppen bei Sprachfördermaßnahmen unterschieden. Unterschiede in<br />
der kulturellen Herkunft, wie beispielsweise Erfahrungen bei der Integration von<br />
Spätaussiedlern oder Angehörigen des islamischen Kulturkreises zeigen, können<br />
gleichwohl eine zielgruppenspezifische und damit bedarfsgerechte Ausrichtung von<br />
Integrationsangeboten auf bestimmte Zuwanderungsgruppen begründen. Insbesondere<br />
bei konkreten Maßnahmen und Projekten kann es wegen der soziokulturellen<br />
Unterschiede angezeigt sein, zu differenzieren und diese jeweils nur für die Angehörigen<br />
einer bestimmten Personengruppe zu öffnen.<br />
4. Vorbildhaft: Das (Modell-)Projekt Integrationskurs<br />
Ziel des im April <strong>2001</strong> gestarteten „Modellprojektes Integrationskurs“ – und der seit<br />
<strong>2002</strong> laufenden Projektphase - ist die Ersteinweisung von Migrantinnen und Migranten<br />
in die deutschen Lebensverhältnisse und die Wegweisung zu den unterschiedlichen<br />
Integrationsangeboten, ferner die Einführung in die deutsche Sprache sowie eine<br />
erste berufliche und gesellschaftliche Alltagsorientierung für Neu-Zuwanderer.<br />
18
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Erprobt wird auch ein Konzept eines wohnortnahen Kursangebotes, das durch Träger<br />
von Sprachkursen breitenwirksam und nachhaltig organisiert wird. Es besteht<br />
auch die Möglichkeit, bürgerschaftliches Engagement einzubinden.<br />
Das Modellprojekt, für das zunächst 400.000 DM zur Verfügung standen, endete am<br />
31.12.<strong>2001</strong> und wird seit <strong>2002</strong> mit Mitteln aus der Landesstiftung <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg in erweiterter Form fortgeführt. Nach den bisherigen Erfahrungen kann<br />
das Modellprojekt als großer Erfolg gewertet werden.<br />
Projektträger ist das Innenministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg, dem ich an dieser Stelle<br />
für die umfangreichen rechtlichen wie organisatorischen Arbeiten bei der Durchführung<br />
der Kurse herzlich danke.<br />
Die teilnehmenden Kommunen der abgeschlossenen Modellphase waren Stuttgart,<br />
Mannheim, Ulm und Schwäbisch Gmünd. Die örtliche Projektleitung und –<br />
durchführung lag und liegt regelmäßig in den Händen der kommunalen Ausländerbeauftragten.<br />
Für die Projektphase <strong>2002</strong> hat das Innenministerium Verträge mit 17 Städten und 10<br />
Landkreisen abgeschlossen, dazu kommen ca. 30 Kooperationskommunen und zahlreiche<br />
weitere Beteiligte (Verbände, Sprachschulen etc.). In einem Großteil der Kommunen<br />
haben Kurse begonnen bzw. steht deren Beginn kurz bevor. Wegen des<br />
voraussichtlich am 01.01.2003 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes müssen die<br />
Kurse zum Jahresende <strong>2002</strong> abgeschlossen sein.<br />
Form der Durchführung der Integrationskurse<br />
Über die Durchführung des Kurses wurde mit den jeweiligen Städten bzw. Landkreisen<br />
ein Vertrag mit dem Innenministerium abgeschlossen.<br />
Kosten<br />
1) Modellphase <strong>2001</strong>:<br />
- 2/3 Land (Innenministerium)<br />
- 1/3 Kommune<br />
- im Durchschnitt betragen die Kosten ca. 500 Euro je Kursteilnehmer<br />
2) Projektphase ab <strong>2002</strong>:<br />
- ½ Land<br />
- ½ Kommune<br />
- fakultativ: Teilnehmerbeiträge (bis 1.- Euro/Stunde)<br />
Das Innenministerium plant mit einem Finanzierungsanteil des Landes von 50%. Berechnungsgrundlagen<br />
für den Höchstbetrag der Förderung je Kommune sind ein Potenzial<br />
von 0,5% der ausländischen Einwohner und Gesamtkosten von 818 Euro pro<br />
19
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Teilnehmer. Die Berechnung erfolgte in Anlehnung an die Garantiefondsbestimmungen<br />
und aufgrund der Erfahrungen aus dem Modellprojekt.<br />
Die 818 Euro sollen sich dabei auf folgende Einzelposten aufgliedern: Orientierungskurs,<br />
Fördergespräche, evtl. Dolmetscherkosten, Verwaltungskostenpauschale (evtl.<br />
auch prozentuale Regelung), Mietkosten und Kinderbetreuung.<br />
Kommunen, die die Kurse mit geringerem Kostenaufwand durchführen, können mehr<br />
Teilnehmer berücksichtigen. Ein Teilnehmerbeitrag von bis zu 1 Euro/Stunde kann<br />
erhoben werden. Der Teilnehmerbeitrag soll dem Finanzierungsanteil der Kommune<br />
zugute kommen.<br />
Kursdauer und -aufteilung<br />
Der Integrationskurs umfasst<br />
1. zwei Fördergespräche (mit insgesamt ca. 2 – 4 Stunden, bei Bedarf mit Dolmetscher)<br />
und<br />
2. einen Orientierungskurs.<br />
Der Orientierungskurs als Schwerpunkt des Projektes umfasst maximal 200 Stunden<br />
à 45 Minuten, davon<br />
- maximal 150 Stunden Sprachförderung Deutsch und<br />
- 50 Stunden Alltagsorientierung, Staatskunde, berufliche Orientierungshilfen<br />
An jedem Kurs nehmen zwischen zehn und fünfzehn Personen teil. Eine Kinderbetreuung<br />
ist oftmals sichergestellt.<br />
Zielgruppe<br />
- Grundsatz: neu zuwandernde Drittstaatsangehörige ab 16 Jahren mit einem auf<br />
Dauer (nicht: Asylbewerber, Geduldete, Illegale) angelegten Aufenthalt<br />
- es können auch Drittstaatsangehörige einbezogen werden, die sich bereits hier<br />
aufhalten und ein Bleiberecht besitzen, Aufenthaltsdauer 1 bis längstens 5 Jahre<br />
- ferner können bei EU-Ausländern ggf. Gruppen mit besonderem Bedarf einbezogen<br />
werden<br />
Kursinhalt<br />
Die Integrationskurse entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den Vorstellungen des<br />
von <strong>Baden</strong>-Württemberg im Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Integrationsgesetzes,<br />
wobei die Kurse allerdings – mangels gesetzlicher Grundlage – nicht verpflichtend,<br />
sondern freiwillig sind.<br />
20
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Der Integrationskurs gliedert sich – wie bereits erläutert – in<br />
- zwei Fördergespräche und<br />
- einen Orientierungskurs.<br />
(1) Fördergespräche<br />
a) Ziel des ersten Fördergesprächs ist Vertrauensaufbau, Einführung in die Lebensverhältnisse,<br />
Wegweisung zu Integrationsangeboten, Hilfe zur schulischen bzw.<br />
beruflichen Integration, Behandlung aktueller Fragen und Motivation zur Teilnahme<br />
am Orientierungskurs.<br />
b) Das zweite Fördergespräch findet nach dem Orientierungskurs statt (Resümee,<br />
Planung weiterer Schritte – Beruf, Vereine, Sprachkurse –, Evaluierung des Orientierungskurses).<br />
(2) Orientierungskurs<br />
Der Orientierungskurs als Kern der Maßnahme umfasst insbesondere folgende Inhalte:<br />
a) Erstes Erlernen der deutschen Alltagssprache (ca. 150 Stunden)<br />
b) Alltagsbewältigung, Lebensumfeld kennen lernen, Alltagsorientierung (Kindergarten,<br />
Schule, Versicherungen, Arztbesuch), berufliche Orientierung, staatliche<br />
Ordnung/Verwaltungsaufbau, Einführung in Grundrechte (ca. 50 Stunden).<br />
Konkrete Durchführung<br />
Hinsichtlich der konkreten Durchführung des Modellprojektes macht das Land (Innenministerium)<br />
keine abschließenden Auflagen bzw. Vorgaben.<br />
Überwiegend wurde die gewünschte Zielgruppe bereits beim ersten Kontakt mit der<br />
Ausländerbehörde durch (mehrsprachige) Informationsbroschüren auf den Integrationskurs<br />
hingewiesen, teilweise erfolgten auch Hausbesuche.<br />
Besonderer Wert wurde auf die praktische Wissensvermittlung gelegt (z.B. Organisation<br />
der Stadtverwaltung, Busfahren, Bankgeschäfte, Arztbesuch, Schule/Ausbildung<br />
usw.). Die Sprachvermittlung wurde auch außerhalb der Programme des Sprachverbandes<br />
durchgeführt. In der Auswahl der Dozenten/Gesprächspartner waren die<br />
Kommunen frei.<br />
21
Erfahrungen & Evaluation<br />
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Die Erfahrungen mit den Modellprojekten, aber auch mit den flächendeckend fortgeführten<br />
Kursen sind positiv; die beteiligten Kommunen befürworten eine Fortsetzung.<br />
Folgende Erfahrungen – nicht zuletzt auch aus einer Tagung aller beteiligten Kommunen<br />
und Kreise im Innenministerium Anfang Juni <strong>2002</strong> entnommen - werden berichtet:<br />
� Die individuelle Beratung in den Fördergesprächen stößt auf sehr große Resonanz<br />
und Zustimmung.<br />
� Insbesondere ausländische Frauen brauchen offenbar eine gewisse Zeit der Eingewöhnung,<br />
bevor sie selbst einen solchen Kurs besuchen möchten bzw. bis<br />
Vorbehalte der Familie überwunden sind.<br />
� Das Interesse von ausländischen Frauen ist insbesondere dann groß, wenn geschlossene<br />
Kurse, d. h. Kurse nur für Frauen, angeboten werden und wenn die<br />
Betreuung der Kinder gesichert ist.<br />
� Bei den Kursteilnehmern war eine deutliche Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit<br />
erkennbar; neue soziale Kontakte konnten geknüpft werden.<br />
� Die Integrationskurse müssen zwingend am 31. Dezember <strong>2002</strong> beendet sein.<br />
Die Landesstiftung <strong>Baden</strong>-Württemberg gGmbh darf nur Projekte fördern, zu denen<br />
das Land weder rechtlich noch faktisch verpflichtet ist. Mit dem möglichen Inkrafttreten<br />
des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2003 würde sich insoweit<br />
eine neue Situation ergeben.<br />
� Ein Anfängerkurs für Personen ohne jegliche Sprachkenntnisse wäre wünschenswert,<br />
scheitert jedoch u.U. an zu geringen Teilnehmerzahlen bzw. an zu<br />
geringer Kapazität.<br />
� Die Zahl der Analphabeten ist größer als erwartet.<br />
� An den Kursen nehmen mehr Frauen als Männer teil. Männer brechen – insbesondere<br />
in gemischten Kursen – den Kurs eher ab als Frauen, oftmals im Zusammenhang<br />
mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Insgesamt ist die Abbrecherquote<br />
jedoch erfreulich gering.<br />
� Teilweise werden Kurse ethnisch bzw. geschlechtlich homogen veranstaltet. Überwiegend<br />
handelt es sich jedoch um gemischte Gruppen, was sich nicht als<br />
problematisch erwies. Wünschenswert ist jedoch ein möglichst einheitliches Bildungsniveau<br />
der Teilnehmer.<br />
� Für die Kurse interessieren sich auch Ausländer, die sich zum Teil schon recht<br />
lange in Deutschland aufhalten (z.B. Frauen nach der ersten Familienphase).<br />
� Angebote für Fortgeschrittene wären wünschenswert und werden auch nachgefragt.<br />
� Insgesamt ist erkennbar, dass die Kommunen eine Vielfalt an Angeboten vorhalten,<br />
die mit einer Zentralisierung der Integrationskurse nach dem möglichen Inkrafttreten<br />
des Zuwanderungsgesetzes verloren ginge.<br />
22
5. Fazit & Empfehlungen<br />
2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Die Vorarbeiten für eine nachhaltigere Integrationspolitik im Land sind gemacht. Es<br />
ist nun an der Zeit, wie von der Landesregierung beschlossen, besonders im Bereich<br />
Kindergarten, Vor- und Grundschule die bisherigen Sprachfördermaßnahmen kritisch<br />
zu hinterfragen und dort, wo erforderlich, auch neue Wege zu gehen.<br />
Ich wünsche mir ebenfalls, dass die „Bestandsaufnahme Integration“ möglichst breit<br />
und öffentlich im Land diskutiert wird. Der neue Landesarbeitskreis Integration wird<br />
hierzu sicherlich beitragen. Die bisherigen Integrationsmaßnahmen sind im Hinblick<br />
auf ihre Effizienz und Zielgerichtetheit sämtlich auf den Prüfstand zu stellen. Wo nötig,<br />
müssen die Integrationsmaßnahmen optimiert werden.<br />
Nicht jede Integrationsmaßnahme kostet Geld. Wenn wir aber zu der Erkenntnis<br />
kommen, dass zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sind, dann muss die Politik ihren<br />
hohen Anspruch in der Integrationspolitik auch wahrmachen und die Mittel in diesem<br />
Bereich zur Verfügung stellen.<br />
Weitere Informationen:<br />
� Internet: http://www.auslaenderbeauftragter.de (Rubrik: Integration)<br />
� Internet: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de (Rubrik: Ausländer)<br />
23
3. KAPITEL<br />
3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
Zuwanderung und Integration gehörten in den letzten Monaten zu den beherrschenden<br />
Themen der Innenpolitik.<br />
Diese Diskussion hat – selbst in Anbetracht der notwendigen Sicherheitsdiskussion<br />
nach dem 11. September <strong>2001</strong> - zu einem Paradigmenwechsel in der deutschen Zuwanderungs-,<br />
Integrations- und Ausländerpolitik geführt, was ich als Ausländerbeauftragter<br />
sehr begrüße. Ich will aber nicht verschweigen: Es war und ist ein mühsamer<br />
Weg zum neuen Ausländer- und Migrationsrecht.<br />
1. Paradigmenwechsel in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik<br />
Wir haben uns wegbewegt vom bislang vorherrschenden sicherheits- und polizeirechtlichen<br />
Geist des Ausländergesetzes hin zu einem die Zuwanderung offensiv regelnden<br />
bzw. gestaltenden und die Integration festschreibenden Aufenthaltsgesetz.<br />
Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften wird nun als etwas Positives und<br />
Notwendiges für unser Land angesehen. Dass wir überhaupt Zuwanderung von ausländischen<br />
Arbeitskräften brauchen, wird ernsthaft nicht mehr bestritten. Leider haben<br />
manche in der Politik sehr lange für diese Erkenntnis gebraucht.<br />
Dabei zeichnet sich die Notwendigkeit bereits seit geraumer Zeit deutlich ab. So hat<br />
etwa der Innovationsbeirat der Landesregierung Anfang 1998 in dem von ihm herausgegebenen<br />
Leitbild „<strong>Baden</strong>-Württemberg – ein Land im Aufbruch“ sehr deutlich<br />
auf die mit einer gezielten Zuwanderungspolitik verbundenen Möglichkeiten und ihre<br />
zwingende ökonomische Notwendigkeit hingewiesen. Seinerzeit veranschlagte der<br />
Innovationsbeirat den für <strong>Baden</strong>-Württemberg notwendigen Zuwanderungsüberschuss<br />
auf 25.000 Personen im Jahr.<br />
Heute geht es zum Glück nur noch um das „Wie“ der Zuwanderung. Vor allem auch<br />
die lobenswerte Arbeit der Zuwanderungskommission des Bundesinnenministers, der<br />
sogenannten „Süßmuth-Kommission“, wurde in der Öffentlichkeit und in den Medien<br />
mit wachsendem Interesse begleitet.<br />
Vor diesem Hintergrund erscheint die noch immer anhaltende Debatte um die Bundesrepublik<br />
als „Einwanderungsland“ bzw. „klassisches Einwanderungsland“ eigenartig<br />
und beinahe fundamentalistisch. Der faktisch kontinuierlich anhaltende Prozess<br />
der Zuwanderung kann auf zweierlei Weisen politisch angegangen werden. Entweder<br />
wird er als „natürlicher Prozess“ begriffen und sich selbst überlassen. Gesetzgebung<br />
und Verwaltung können sich dann auf eine passive Politik der Folgenbegrenzung beschränken.<br />
Oder aber jener Prozess wird als politische Herausforderung begriffen und durch aktive<br />
Politik gesteuert und gestaltet. Dies setzt allerdings voraus, dass das Phänomen<br />
der Migration politisch zur Kenntnis genommen wird. Die gegenwärtige auch von mir<br />
24
3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
diagnostizierte Wende in der Migrations- und Ausländerpolitik beschreibt den Übergang<br />
von der passiven zur aktiven Zuwanderungspolitik. Sie sieht sich ganz grundsätzlich<br />
vor der Aufgabe einer Bewertung, Zuordnung und Abwägung dreier Belange:<br />
1) Der berechtigten Belange der Migranten selbst. Dabei kommt etwa ihrer Eigenschaft<br />
als Flüchtling ein anderes Gewicht zu als der Eigenschaft als Pensionär,<br />
der seinen Lebensabend am Bodensee verbringen will.<br />
2) Dem Bedarf der Bundesrepublik nach Migranten auf den unterschiedlichen Arbeitsmärkten.<br />
3) Der Fähigkeit der Bundesrepublik zur Integration von Migranten. Dabei ist die Akzeptanz<br />
in der Bevölkerung ebenso zu beachten wie die Leistungsfähigkeit der<br />
Sozialsysteme und die Wirtschaftskraft des Landes.<br />
2. Dreiklang erforderlich<br />
Die Steuerung der Zuwanderung ist demnach eine herausragende Zukunftsaufgabe,<br />
der verantwortungsvolle Politik nicht ausweichen darf. Unabdingbar ist ein Dreiklang<br />
aus<br />
� der stärkeren Ausrichtung der Zuwanderung am eigenen Interesse unseres<br />
Landes,<br />
� der Wahrung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands und<br />
� der Verbesserung der Integrationsbemühungen.<br />
Zuwanderung muß vorausschauend und aktiv gestaltet werden. Dies gilt sowohl für<br />
das beschlossene Zuwanderungsgesetz als auch für die gesellschaftliche Einbettung.<br />
Ohne die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung in Deutschland wird der erforderliche<br />
Dreiklang nicht gelingen.<br />
Die Politik darf sich dabei nicht auf eine Beobachterrolle beschränken. Sie hat vielmehr<br />
die Pflicht, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, indem sie auch<br />
unbequeme Wahrheiten nicht verschweigt, tatsächlich bestehende Probleme und<br />
Sorgen ernst nimmt und Vorurteile abbaut. Eine klare und transparente Regelung<br />
trägt dazu bei, teilweise noch vorhandene Ängste in der Bevölkerung abzubauen und<br />
das Klima für die Integration der bereits hier lebenden und der künftig zuwandernden<br />
Ausländer zu verbessern.<br />
3. Gründe für ein neues Zuwanderungsrecht<br />
Aus folgenden Gründen ist meines Erachtens die Zuwanderung von qualifizierten<br />
ausländischen Menschen nötig und unerlässlich:<br />
1. aus demographischen Gründen: wegen des dramatischen Rückgangs der deutschen<br />
Bevölkerung bei gleichzeitiger Überalterung, besonders ab dem Jahr 2010,<br />
25
3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
damit einhergehend auch ein ebenso dramatischer Rückgang des Erwerbspersonenpotentials<br />
2. aus den damit einhergehenden gravierenden Auswirkungen für die Aufrechterhaltung<br />
der bestehenden Sozialsysteme<br />
3. sowie der ebenfalls daraus resultierenden gravierenden direkten und indirekten<br />
Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft, Wachstums- und Wohlstandsentwicklung<br />
4. aus Gründen des Arbeitsmarktes: Mangel an Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen,<br />
z.B. IKT, Ingenieure, Pflegekräfte usw., der sich als Wachstumsbremse<br />
erweist<br />
5. wegen der Globalisierung der Gesellschaften und Arbeitsmärkte: internationaler<br />
Wettbewerb um die klügsten Köpfe<br />
6. aus rechtstechnischen Gründen: bislang ist keine transparente Zuwanderungsregelung<br />
vorhanden<br />
7. aus demokratischen Gründen, um Einwanderung in einem transparenten, für die<br />
Bevölkerung und die potentiellen Zuwanderer nachvollziehbaren und demokratischen<br />
Verfahren zu steuern<br />
8. um das Asylrecht zu entlasten und um die illegale Einreise nach Deutschland zu<br />
verringern.<br />
Einen Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals herausstellen und betonen:<br />
Bei der Zuwanderungsregelung geht es mir um die Schaffung der Möglichkeit,<br />
bedarfsorientiert qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland kommen zu lassen. Es<br />
geht nicht um eine generelle Öffnung des Landes, um Ausweitungen bei der humanitären<br />
Aufnahme.<br />
Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften kann Wirtschaftswachstum und<br />
Wohlstandsentwicklung in Deutschland festigen und fördern, indem sie den in vielen<br />
Branchen bestehenden Arbeitskräftemangel ausgleicht. Sie kann darüber hinaus<br />
helfen, das demographische Problem einer alternden und schrumpfenden<br />
Bevölkerung zu lösen, indem sie den Alterungsprozeß der Gesellschaft und damit die<br />
kommenden Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zumindest abmildert.<br />
Dieser Befund, zu dem die Wissenschaft schon seit längerem gelangt ist, wird heute,<br />
wie ich bereits eingangs erläutert habe, von niemandem mehr ernsthaft bestritten.<br />
Auch die Fachleute aus der Wirtschaft und der Bevölkerungsforschung, die bei meiner<br />
Anhörung zum Zuwanderungsgesetz im Rahmen der „Stuttgarter Gespräche zur<br />
Ausländerpolitik“ am 14. März <strong>2002</strong> in Stuttgart referierten, haben in ihren Vorträgen<br />
diese Erkenntnisse deutlich bestätigt (siehe hierzu auch Kapitel 10).<br />
Zuwanderung alleine reicht aber nicht aus, um die demographischen Effekte der Alterung<br />
und Schrumpfung auszugleichen oder gar zu überkompensieren. Mit einer<br />
“Vorrangdiskussion“ droht aber eine neue Phantomdebatte die jetzt notwendige<br />
Neuregelung zu diskreditieren. Nicht Qualifizierung und Weiterbildung vor<br />
Zuwanderung, sondern Qualifizierung und Weiterbildung plus Zuwanderung ist die<br />
richtige Lösung.<br />
26
3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
Die „Unabhängige Kommission Zuwanderung“(„Süßmuth-Kommission“) hat deutlich<br />
auf die Leistungsschwächen in unserem Land und die dringende Reformbedürftigkeit<br />
insbesondere in den Bereichen der Familien-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik<br />
hingewiesen – eine Reformbedürftigkeit, welche seit langem angemahnt wird.<br />
Es ist deshalb dringend erforderlich, neben der notwendigen Zuwanderungsregelung<br />
ein Gesamtkonzept zur Zukunftssicherung unserer Gesellschaft zu entwerfen. Dieses<br />
muss eine weitgehende Reform der sozialen Sicherungssysteme, Qualifizierungsmaßnahmen<br />
für inländische Arbeitslose sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung<br />
von Frauen, d.h. Verbesserung der Vereinbarkeit von Kindern und<br />
Beruf, umfassen.<br />
Die Kommission hat aber ebenso klar festgestellt, dass selbst eine maximale<br />
Ausschöpfung des heimischen Arbeitskräftepotentials das Arbeitskräfteangebot<br />
allenfalls vorübergehend stabil halten könnte. Langfristig ist also durch interne<br />
Reformmaßnahmen allein – so notwendig sie sind – keine vollständige<br />
Problemlösung zu erwarten. Da die – ebenfalls dringend notwendige – sogenannte<br />
Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive auch keine kurzfristigen Erfolge<br />
hervorbringen kann, ist Zuwanderung sowohl schon heute, als auch in Zukunft<br />
unverzichtbar.<br />
4. Das neues Zuwanderungsgesetz<br />
Das Zuwanderungsgesetz, genauer das neue Aufenthaltsgesetz, erfüllt viele meiner<br />
Anforderungen an ein reformiertes, zukunftsorientiertes Zuwanderungs- und Ausländerrecht:<br />
� Schaffung eines flexiblen Instrumentariums für die bedarfsgerechte Steuerung<br />
und Begrenzung der Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt bei bestehender Vorrangprüfung<br />
� Reform und Reduzierung der Aufenthaltstitel<br />
� neue Verwaltungsstrukturen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge<br />
� Arbeits- und Aufenthaltsmöglichkeit für ausländische Absolventen deutscher<br />
Hochschulen<br />
� Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Integration (Integrationskurse)<br />
� Beschleunigung der Asylverfahren<br />
� Möglichkeit der Einsetzung einer Härtefallkommission auf Landesebene<br />
� Verbesserung des humanitären Schutzes (kleines Asyl) auf der einen und Steigerung<br />
der Effizienz bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht auf der anderen Seite<br />
� Stärkung der Europatauglichkeit im Hinblick auf die fortschreitende europäische<br />
Integration.<br />
Auch im sogenannten „Müller-Papier“, dem Zuwanderungskonzept der CDU, sind<br />
zahlreiche dieser Regelungen zu finden.<br />
27
3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
Bei aller Zustimmung zum Zuwanderungsgesetz gibt es darin auch Punkte, die ich<br />
für korrekturbedürftig halte:<br />
� Die Regelung des Aufenthalts zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ist mir zu bürokratisch.<br />
� Von einer ausdrücklichen Aufnahme des Abschiebeschutzes bei nichtstaatlicher<br />
oder geschlechtsspezifischer Verfolgung sollte abgesehen werden.<br />
� Die Ersatzbestimmung zur bisherigen Duldung ist verunglückt.<br />
� Es fehlen echte Sanktionen bei der Nichtteilnahme an den Integrationskursen.<br />
� Schon länger hier lebende Ausländer werden von den Integrationskursen ausgeschlossen.<br />
Nur: Das beschlossene Zuwanderungsgesetz ist gegenüber der jetzigen Rechtslage<br />
ein wichtiger und unverzichtbarer Fortschritt. Der Bundespräsident hat das Zuwanderungsgesetz<br />
nun unterschrieben und ausgefertigt. Am Ende, so die politischen Ankündigungen,<br />
wird das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens<br />
des Zuwanderungsgesetzes entscheiden.<br />
5. Die Integrationsregelung im Zuwanderungsgesetz<br />
Das neue Aufenthaltsgesetz sieht erstmalig verpflichtende Integrationskurse, also<br />
Sprach- und Orientierungskurse für Neuzuwanderer vor. Erfreulich ist übrigens, das<br />
sich die Bundesregierung sichtbar am Gesetzentwurf <strong>Baden</strong>-Württembergs für ein Integrationsgesetz<br />
orientiert hat, das zuvor im Bundesrat noch auf deutliche Ablehnung<br />
gestoßen war.<br />
Die erstmalige Verankerung eines gesetzlichen Anspruchs auf Integrationsmaßnahmen<br />
umfasst 600 Stunden Deutschkurs (davon 300 Stunden Basiskurs durch den<br />
Bund und 300 Stunden Aufbaukurs durch die Länder) und 30 Stunden Orientierungskurs<br />
(ebenfalls durch den Bund), zumindest waren dies die Zahlen des ursprünglichen<br />
Gesetzentwurfs. Als Ausländerbeauftragter kann ich es nur begrüßen, dass es<br />
erstmalig einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen geben soll. Wer Integration<br />
fordert muss sie auch fördern.<br />
Der Rechtsanspruch ist indes eingeschränkt, weil er sich nur auf bestimmte Zuwanderungsgruppen<br />
bezieht. Unionsbürger und schon jetzt hier lebende Zuwanderer<br />
werden von dieser staatlichen Förderung nicht erfasst. Die nun fehlende sogenannte<br />
„nachholende Integration“ ist ein erhebliches Defizit des Zuwanderungsgesetzes.<br />
Es ist völlig unverständlich, weshalb die Bundesregierung den Kreis der schon länger<br />
im Land lebenden Ausländer einfach aus dem Gesetz gestrichen hat. Zwar können<br />
beide Personengruppen im Ermessenswege die Kurse besuchen – aber nur dann,<br />
wenn es freie Plätze gibt und – aller Voraussicht nach – wenn sie diese selbst vollständig<br />
finanzieren können.<br />
Das, was jetzt an Deutschkursen insbesondere für die schon länger im Land lebenden<br />
Ausländer organisiert wird und erfolgreich läuft, kann natürlich grundsätzlich fortgeführt<br />
werden. Aber es wird kaum noch öffentliche Mittel dafür geben. Der Bund<br />
28
3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
wird alle Gelder, die derzeit für die Deutschkurse zur Verfügung stehen, für die Befriedigung<br />
des neuen gesetzlichen Anspruchs einsetzen. Die Länder müssen zu dem<br />
gleichen Zweck in der Regel neues Geld aufwenden, um ihren Anteil an der gesetzlichen<br />
Verpflichtung zu finanzieren.<br />
Dort, wo in den Länderhaushalten Mittel für die Sprachförderung eingestellt sind, ist<br />
die Gefahr groß, dass sie jetzt für den neuen gesetzlich vorgeschriebenen Integrationskurs<br />
ausgegeben werden. Und die Kommunen werden angesichts ihrer finanziellen<br />
Lage kaum zusätzliche Integrationsmaßnahmen finanzieren können.<br />
Das Gesetz erfordert in diesem Zusammenhang einige Rechtverordnungen. Hier<br />
kann ich nur nachdrücklich darauf hinweisen, das sie inhaltlich so gestaltet werden,<br />
dass sie die zum 1.1.2003 entstehenden Rechtsansprüche befriedigen können. Aber<br />
hier ist nicht nur der Bund angesprochen, sondern auch die Länder sind gefordert:<br />
Es sind die Sprachkursträger zu bestimmen, die Berechtigungsprüfung durch die<br />
Ausländerbehörden, die Einstufung, die Abrechnung, die Qualifizierung der Kursleiter,<br />
die Voraussetzungen für Kinderbetreuung und sozialpädagogische Begleitung,<br />
eine Fahrtkostenregelung, Kostenbeiträge der Teilnehmer und u. U. auch Übergangsfristen.<br />
6. Fazit & Empfehlungen<br />
Im Hinblick auf die Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes und die sonstigen<br />
Integrationsmaßnahmen des Bundes, des Landes und der Kommunen ist zusammenfassend<br />
festzuhalten:<br />
� Es sind umgehend die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen,<br />
damit bei Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes die erforderlichen Integrationskurse<br />
flächendeckend angeboten werden können; insbesondere dürfen die<br />
Sprachkursträger nicht länger hingehalten werden<br />
� Die Finanzierung der Integrationskurse darf bei Bund, Ländern und Kommunen<br />
nicht auf Kosten anderer Integrationsfördermaßnahmen gehen, die insbesondere<br />
schon länger in Deutschland ansässigen Ausländern zugute kommen<br />
� Das neue Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gehalten, ein ausdifferenziertes<br />
und zielgruppenorientiertes Integrationsangebot zu erarbeiten, das den<br />
unterschiedlichen Kenntnissen und Bedürfnissen der Zuwanderer entspricht; ein<br />
zentralistisch verordneter Integrationskurs nach Schema F wäre fatal<br />
� Das Bundesinnenministerium muss, wie auch gesetzlich vorgesehen, rasch und<br />
umfassend bei der Erarbeitung des bundesweiten Integrationsprogramms u.a.<br />
das Fachwissen der Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen<br />
zurate ziehen.<br />
29
3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
Weitere Informationen:<br />
� http://www.bmi.bund.de<br />
� http://www.zuwanderungsgesetz.de<br />
� http://www.demographie.de<br />
� http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/unit/immigration_de.htm<br />
� http://www.sprachverband.de<br />
� http://www.bafl.de (Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,<br />
künftig für Migration und Flüchtlinge zuständig.)<br />
30
4. KAPITEL<br />
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Am 4. Dezember <strong>2001</strong> veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />
und Entwicklung (OECD) die sogenannte PISA-Studie 2000, die bislang<br />
umfassendste und weitreichendste internationale Schulleistungsstudie.<br />
In Deutschland wurden die PISA-Ergebnisse mit Besorgnis aufgenommen: Die Bundesrepublik<br />
landete im unteren Mittelfeld. Die Bundesrepublik. Die Kultusministerkonferenz<br />
reagierte umgehend und stellte fest: „Eine der wichtigsten Schlussfolgerungen,<br />
die aus PISA gezogen werden muss, ist die klare Ausrichtung des Unterrichts<br />
weg von theoretischer, lebensferner Bildung hin zu einer handlungs- und anwendungsorientierten<br />
Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in Deutschland.“<br />
Der PISA-Schock in Deutschland sitzt tief. PISA hat uns deutlich gezeigt, dass wir im<br />
internationalen Vergleich viel zu spät mit unseren Bildungsanstrengungen beginnen.<br />
PISA weist aber auch daraufhin, dass Bildung in Deutschland keine ethnische, sondern<br />
eine soziale Problematik ist. Gerade hier sind die schulischen Leistungen der<br />
Kinder so eng wie in keinem anderen Land mit der sozialen Herkunft gekoppelt. Daher<br />
muss die Förderung und Bildung von Kindern insbesondere aus sozial schwachen<br />
Familien und aus Zuwandererfamilien früher erfolgen.<br />
Der PISA-Schock hat die bildungspolitische Debatte vorangetrieben, aber auch zum<br />
Wahlkampfthema gemacht. Offensichtlich verleiten die PISA-Ergebnisse dazu, dass<br />
schlechte Abschneiden auf den hohen Anteil ausländischer Kinder zurückzuführen.<br />
Schnell ist die Rede von Quoten, "busing" und Sprachtests für Ausländerkinder.<br />
Anhaltspunkte dafür, dass ausländische Schüler das Abschneiden der deutschen<br />
Schüler negativ beeinflusst haben, sind aber nicht ersichtlich. Auch der relativ hohe<br />
Ausländeranteil in der Bundesrepublik vermag nicht dazu verleiten, eine Entschuldigung<br />
für das schlechte Abschneiden der deutschen Schüler zu bieten. Länder wie<br />
Österreich und Schweiz haben ebenso einen hohen Ausländeranteil, ihre Schulen<br />
erzielten aber bessere Ergebnisse als die deutschen Lehranstalten.<br />
1. Was ist PISA?<br />
PISA steht für: Programme for International Student Assessment. Die PISA-Studie<br />
wird in Deutschland von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und<br />
Entwicklung (OECD) im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der<br />
Länder (KMK) durchgeführt. PISA 2000 ist der erste Durchlauf von drei Erhebungen.<br />
Erhoben werden Basiskompetenzen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften.<br />
Weiter werden „selbstreguliertes Lernen“ und „gelingende Kooperation und Kommunikation“<br />
erfasst. Der Schwerpunkt des ersten Durchgangs ist die Lesekompetenz.<br />
31
Was wird bei PISA untersucht?<br />
PISA erfasst drei Bereiche:<br />
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
� Lesekompetenz (reading literacy)<br />
� mathematische Grundbildung (mathematical literacy)<br />
� naturwissenschaftliche Grundbildung (scientific literacy)<br />
� fächerübergreifende Kompetenzen (cross-curricular competencies)<br />
Dabei geht es neben dem, was die Jugendlichen gelernt haben, vor allem darum, inwieweit<br />
sie allgemeinere Konzepte und Fähigkeiten besitzen, die sie brauchen, um<br />
ihr Wissen auch anzuwenden.<br />
Wer nimmt an der PISA-Untersuchung teil?<br />
Insgesamt wurden 180.000 15jährige Schülerinnen und Schüler aus 32 Staaten (darunter<br />
28 OECD-Staaten) geprüft. In Deutschland wurde eine repräsentative Stichprobe<br />
aus 5.073 Schülerinnen und Schülern aus 219 Schulen erhoben, wobei im<br />
Durchschnitt 23 15-jährige pro Schule untersucht wurden. Diese Jugendlichen besuchen<br />
Sonder-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen. Aufgrund<br />
der Relation zwischen Stichtagsregelung und Erhebungstermin müssten sie<br />
gemäß ihren Alters zu 59,4 % in der neunten und 40,4 % in der zehnten Klasse sein,<br />
wenn sie ohne Verzögerungen eingeschult und keine Klasse wiederholt hätten.<br />
Zusätzlich wurde eine nationale Stichprobenergänzung an 1.466 Schulen mit insgesamt<br />
über 50.000 Schülerinnen und Schülern durchgeführt (PISA-E), die Aufschluss<br />
über die einzelnen Länderergebnisse gibt.<br />
Welche Ziele hat PISA?<br />
Die OECD-Staaten erfahren dadurch, wie es mit dem Wissen, den Fähigkeiten und<br />
Fertigkeiten ihrer Schüler/innen bestellt ist, und wie gut die Jugendlichen auf lebenslanges<br />
Lernen und auf die Übernahme von konstruktiven Rollen als Mitglieder ihrer<br />
Gesellschaft vorbereitet sind. Sie erheben, wie leistungsfähig ihre Bildungssysteme<br />
sind und stellen sich dem internationalen Vergleich. Die gewonnenen Erkenntnisse<br />
lassen sich im Anschluss schulpolitisch nutzen.<br />
Wer hat sich PISA ausgedacht?<br />
Die PISA-Rahmenkonzeption wurde von internationalen Expertengruppen entwickelt.<br />
Damit wurde zum einen gewährleistet, dass die Studie hohen wissenschaftlichen Anforderungen<br />
genügt, zum anderen konnten die beteiligten Länder so ihre jeweiligen<br />
kulturellen und bildungspolitischen Schwerpunkte einbringen. Auch Wissenschaftler<br />
aus Deutschland waren beteiligt. Das Konzept stellt damit einen internationalen<br />
Kompromiss dar, der als wissenschaftlich solide begründet und aussagekräftig gilt.<br />
32
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Die Koordination des Projekts obliegt einem internationalen Konsortium unter Federführung<br />
des Australian Council for Educational Research (ACER). Für die Durchführung<br />
der Studie in Deutschland sind sieben Forschungseinrichtungen unter der Federführung<br />
des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung verantwortlich.<br />
Was ist in Deutschland anders?<br />
Im deutschen Schulsystem verteilen sich die 15-Jährigen infolge der Stichtagsregelung<br />
bei der Einschulung, relativ häufiger Zurückstellungen und hoher Wiederholungsraten<br />
auf sechs (!) Jahrgangsstufen, wobei sie sich auf die Jahrgänge 8, 9 und<br />
10 konzentrieren. In den meisten OECD-Ländern, die an der Vergleichsstudie teilnehmen,<br />
ist die Jahrgangsstreuung geringer bei einem deutlichen Schwerpunkt auf<br />
den höheren Jahrgängen. In Deutschland wurde deshalb die international vorgesehene<br />
altersbasierte Stichprobe durch eine jahrgangsbasierte Stichprobe (9. Jahrgangsstufe)<br />
ergänzt.<br />
Das deutsche Konsortium hat - wie auch andere Länder - die internationale Untersuchung<br />
um bestimmte Fragestellungen erweitert, unter anderem um Ursachen für<br />
Leistungsunterschiede unter den Jugendlichen zu erforschen und Ansatzpunkte für<br />
konstruktive Interventionsmaßnahmen zu finden. Schlüsselqualifikationen wie z.B.<br />
Problemlösen, Aspekte von Kooperation und Kommunikation wurden erfasst. Die<br />
Kultusministerkonferenz hat zusätzlich beschlossen, im Rahmen von PISA auch<br />
Leistungsvergleiche zwischen den Bundesländern durchzuführen. Die Ergebnisse<br />
von PISA-E (PISA-Erweiterungsstudie) sind am 26. Juni <strong>2002</strong> bekannt gegeben worden<br />
(nach Redaktionsschluss). Das Ergebnis: Hinter Bayern liegt <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg im nationalen Ranking auf Platz 2.<br />
Wie verläuft die Untersuchung und worum geht es dabei?<br />
Die Tests fanden in der jeweiligen Schule von Ende April bis Ende Juni 2000 an zwei<br />
aufeinanderfolgenden Tagen statt:<br />
� erster Testtag: 120 Minuten Leistungstests, 30 Minuten Schülerfragebogen<br />
� zweiter Testtag: ca. 130 Minuten, zuzüglich Pausen<br />
Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erhielt eines von insgesamt neun verschiedenen<br />
Testheften. Rund zwei Drittel der in PISA eingesetzten Aufgaben maßen Lesefähigkeiten<br />
und Leseverständnis. Ein Drittel der Testaufgaben stammten je aus der Mathematik<br />
oder aus den Bereichen der Naturwissenschaften. Eine realitätsnahe Situation<br />
ist jeweils Ausgangspunkt für verschiedene Fragen, teilweise Multiple-Choice-<br />
Aufgaben, zum Teil arbeiten die Schüler/innen eigene Antworten aus. Die Jugendlichen<br />
beantworten außerdem einen Fragebogen mit Hintergrundfragen über sich<br />
selbst, Dauer etwa 30 Minuten. Dabei geht es z.B. um den familiären Hintergrund,<br />
um die Einstellung zum Lernen und die Lernstrategien, Lesegewohnheiten, Umgang<br />
mit neuen Technologien und die schulische Karriere. Auch die Schulleiter erhalten<br />
einen Fragebogen zu ihrer Schule, Dauer etwa 30 Minuten. Er beinhaltet Fragen zur<br />
Schule, der finanziellen und personellen Situation, ob öffentliche oder private Aufsicht<br />
33
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
und Finanzierung, zu Entscheidungsprozessen und Personalpolitik, zu Unterricht,<br />
Klassengröße und Grad der Schüler- und Elternbeteiligung.<br />
Aus diesen drei Elementen ergibt sich ein Profil der Kenntnisse und Fähigkeiten von<br />
Schülerinnen und Schülern gegen Ende der Pflichtschulzeit. Außerdem lässt sich ein<br />
Zusammenhang zwischen den Ergebnissen und den Merkmalen von Jugendlichen<br />
und Schulen herstellen. Durch die Wiederholung der Untersuchung wird zusätzlich<br />
deutlich, wie sich die Ergebnisse im Zeitverlauf ändern.<br />
Wie geht es mit PISA weiter?<br />
OECD/PISA ist keine einmalige länderübergreifende Messung, sondern ein fortlaufendes<br />
Programm. Alle drei Jahre werden Daten erhoben. Damit ist es möglich, auch<br />
Entwicklungstrends im Wissens- und Kompetenzbestand von Schüler/innen aus den<br />
verschiedenen Ländern und aus verschiedenen demographischen Untergruppen zu<br />
erfassen. Bei jeder Erhebung wird ein anderer Bereich detailliert untersucht, der dann<br />
fast zwei Drittel der Gesamttestzeit in Anspruch nimmt. Im Jahr 2000 stand die Lesekompetenz<br />
im Mittelpunkt, im Jahr 2003 wird es die mathematische Grundbildung<br />
sein und im Jahr 2006 die naturwissenschaftliche Grundbildung. So wird in jedem<br />
dieser Bereiche alle neun Jahre eine gründliche Leistungsanalyse und alle drei Jahre<br />
ein "check-up" stattfinden.<br />
2. Was wird im einzelnen geprüft?<br />
Natürlich ist es wichtig, was die Jugendlichen gelernt haben. Aber ob sie dieses Wissen<br />
später anwenden können, hängt entscheidend von allgemeineren Fähigkeiten<br />
und Kenntnissen ab. PISA fragt also weniger Faktenwissen ab, sondern prüft das<br />
Verständnis und die Fähigkeit, selbständig zu denken und Schlüsse zu ziehen. Von<br />
besonderer Bedeutung sind in allen Bereichen fächerübergreifende Fähigkeiten wie<br />
Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Problemlösefähigkeit, die Fähigkeit zur Nutzung<br />
von Informationstechnologien, die Fähigkeit zu Kommunikation und Kooperation.<br />
Weil sich Jugendliche auch später immer wieder neues Wissen und neue Fähigkeiten<br />
aneignen müssen, sollen sie außerdem in der Lage sein, ihren eigenen Lernprozess<br />
zu organisieren und zu regulieren, selbstständig und in Gruppen zu lernen und<br />
Schwierigkeiten im Lernprozess zu überwinden.<br />
Lesen: Können die Jugendlichen schriftliches Material verstehen, interpretieren und<br />
nutzen, über Inhalt und Eigenschaften von Texten reflektieren - um eigene Ziele zu<br />
erreichen, das eigene Wissen und Potential weiterzuentwickeln und am gesellschaftlichen<br />
Leben teilzunehmen. Laut PISA ist Lesekompetenz mehr als einfach nur Lesen<br />
zu können. Lesekompetenz bedeutet die Fähigkeit, geschriebene Texte unterschiedlicher<br />
Art in ihren Aussagen, ihren Absichten und ihrer formalen Struktur verstehen<br />
zu können. Der Leser soll den Text in einem größeren Zusammenhang einordnen<br />
können, sowie in der Lage sein, Texte für verschiedene Zwecke sachgerecht<br />
zu nutzen.<br />
34
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
In der PISA-Studie wird die Lesekompetenz in fünf Stufen unterschieden. Das Erreichen<br />
der ersten Kompetenzstufe (Elementarstufe) garantiert ausschließlich das Verständnis<br />
einfacher Texte. Dies stellt ein Leseniveau dar, das in PISA als Minimum eines<br />
halbwegs verständigen Umgangs mit Texten definiert wird. Schüler, die die fünfte<br />
Stufe (Expertenstufe) erreichen, sind in der Lage, verschiedene, tief eingebettete<br />
Informationen zu lokalisieren und zu organisieren. Dies auch dann, wenn Inhalt und<br />
Form des Textes für sie unbekannt sind und indirekt erschlossen werden müssen.<br />
Mathematik: Hier kommt es im täglichen Leben auf die Fähigkeit an, die Bedeutung<br />
der Mathematik im heutigen Leben wahrzunehmen, quantitativ zu argumentieren,<br />
Beziehungen oder Abhängigkeiten zu erfassen und fundierte mathematische Urteile<br />
abzugeben.<br />
Naturwissenschaften: Für die naturwissenschaftlichen Probleme, die in der Welt<br />
der Erwachsenen diskutiert werden, sind ein Verständnis von umfassenderen Konzepten<br />
und Themen wichtig wie Energieverbrauch, Artenvielfalt und menschliche<br />
Gesundheit sowie die Fähigkeit, Schlussfolgerungen zu ziehen, um Entscheidungen<br />
zu verstehen und zu treffen, die die natürliche Welt und die durch menschliches<br />
Handeln an ihr vorgenommenen Veränderungen betreffen.<br />
2. Wie hat Deutschland abgeschnitten?<br />
In allen Bereichen liegt Deutschland deutlich unter dem OECD-Durchschnitt.<br />
Lesekompetenz Mathematik Naturwissenschaften<br />
1. Finnland 1. Japan 1. Korea<br />
2. Kanada 2. Korea 2. Japan<br />
3. Neuseeland 3. Neuseeland 3. Finnland<br />
4. Australien 4. Finnland 4. Vereinigtes Königreich<br />
5. Irland 5. Australien 5. Kanada<br />
..... ..... .....<br />
21. Deutschland 20. Deutschland 20. Deutschland<br />
..... ..... .....<br />
29. Luxemburg 29. Luxemburg 29. Portugal<br />
30. Mexiko 30. Mexiko 30. Luxemburg<br />
31. Brasilien 31. Brasilien 31. Brasilien<br />
� Die mittleren Ergebnisse für die 15-jährigen in Deutschland im Leseverständnis,<br />
in der mathematischen und in der naturwissenschaftlichen Grundbildung liegen<br />
unter dem OECD-Durchschnitt.<br />
� Fast jedes vierte Kind hat enorme Schwierigkeiten beim Lesen: 13% der Jugendlichen<br />
erreichen nur unterste Stufe der Lesekompetenz und können damit einfa-<br />
35
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
che Informationen herausfinden oder das Hauptthema erfassen - fast zehn Prozent<br />
sind nicht einmal hierzu in der Lage.<br />
� Beim Rechnen und in den Naturwissenschaften sind die Werte ähnlich: Ein Viertel<br />
der Schüler erreicht nur Kompetenzstufe 1, was dem Grundschulniveau entspricht.<br />
� Außerdem ist Deutschland eines der Länder mit dem größten Abstand zwischen<br />
den leistungsstärksten und leistungsschwächsten Schülern (größte Streuung). Im<br />
Gegensatz zu diversen anderen Länder schaffen wir es nicht, dass auch die<br />
schwachen Schüler ein gewisses Leistungsniveau erreichen.<br />
� Der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Kompetenzerwerb ist in allen drei<br />
untersuchten Bereichen offensichtlich: Der Einfluss der sozialen Herkunft auf die<br />
Schülerleistungen ist bei uns überdurchschnittlich groß und wird durch die Schule<br />
nicht aufgefangen. Ganz besonders auffällig ist auch der Zusammenhang zwischen<br />
der Sozialschichtzugehörigkeit und Bildungsbeteiligung. Die meisten Kinder<br />
der oberen Dienstklasse (z.B. Akademikerkinder) besuchen ein Gymnasium,<br />
während die Hauptschule übermäßig häufig von den Jugendlichen aus der Arbeiterschicht<br />
besucht wird. Dieser oben genannte Zusammenhang wird in der Lesekompetenz<br />
ganz deutlich. Zum Beispiel erreichen etwa 20 % der Kinder der oberen<br />
Dienstklasse die höchste Kompetenzstufe und alle die erste Kompetenzstufe.<br />
Dagegen schaffen fast 20% der Kinder aus den Familien der un- und angelernten<br />
Arbeiter nicht einmal die Kompetenzstufe I.<br />
Folgende Problembereiche können also festgestellt werden:<br />
� Es zeigt sich bei gut einem Drittel der Schüler ein verzögerter Bildungsdurchlauf.<br />
� Leistungsdefizite sind bei knapp einem Viertel der Schülerinnen und Schüler zu<br />
finden.<br />
� Die Leistungen sind stark von der Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht abhängig.<br />
� Lehrerinnen und Lehrer weisen Defizite in pädagogischer Diagnostik auf.<br />
� Es findet keine oder kaum Interessenförderung im Unterricht statt.<br />
36
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
3. Die PISA-Ergebnisse im Hinblick auf Migrantenkinder<br />
Die Studie stellt fest, dass sich Deutschland seit 1955 allmählich und in Wellen zu einem<br />
Einwanderungsland entwickelt hat. Wenn auch die Dynamik der Zu- und Abwanderung<br />
immer erheblich war, überwiege im Saldo die Zuwanderung. Die Schule<br />
sei hierbei der beste Spiegel dieses Trends. Die multi-ethnische Klasse, so die Studie,<br />
sei in vielen Schulen die Regel.<br />
Die quantitative Verteilung von Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund<br />
lässt sich nicht durch Rückgriff auf die amtliche Statistik, die Schülerinnen und Schüler<br />
nicht deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, beschreiben: So ist etwa im Falle<br />
der Einbürgerung der Migrationshintergrund nicht mehr erkennbar. Zum anderen<br />
werden die deutschstämmigen Spätaussiedler aus Rumänien, Polen und den GUS-<br />
Staaten in der Schulstatistik nicht gesondert ausgewiesen.<br />
Im Hinblick auf die Schülerschaft mit Migrationshintergrund stellt die Studie fest:<br />
� Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund bleiben in allen drei Bereichen<br />
im Durchschnitt deutlich unter den Kompetenzniveaus, die 15jährige erreichen,<br />
deren beide Eltern in Deutschland geboren wurden.<br />
� Die niedrigen Leistungsergebnisse von Jugendlichen aus Migrantenfamilien drücken<br />
sich auch in einer unterproportionalen Beteiligung an Bildungsgängen aus,<br />
die zu höheren Schulabschlüssen führen. Die entscheidende Hürde hierbei ist<br />
das Fehlen einer ausreichenden Lesekompetenz.<br />
� Jugendliche, die aus einem Elternhaus stammen, in dem beide Eltern in Deutschland<br />
geboren wurden, haben im Vergleich zu ihren Altersgleichen aus reinen Zuwanderungsfamilien<br />
weitaus günstigere Chancen, anstelle einer Hauptschule eine<br />
andere weiterführende Schule zu besuchen.<br />
Nicht in Deutschland geborene Eltern der 15-jährigen:<br />
Vater 19,0 %<br />
Mutter 18,0 %<br />
Beide Eltern 15,3 %<br />
Mindestens ein Elternteil 21,7 %<br />
4. Schulische Daten aus <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Bevor ich zur Analyse der PISA-Auswertungen komme, möchte ich kurz einige wichtige<br />
Sachverhalte und Zahlen des baden-württembergischen Bildungs- und Schulsystems<br />
näher beleuchten, wobei die meisten Tabellen und Graphiken für sich sprechen.<br />
Das Land hat übrigens einen Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund<br />
(also mindestens ein Elternteil ist im Ausland geboren) von 28,8 Prozent.<br />
37
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Graphik: Deutsche und ausländische Schüler an allgemeinbildenden weiterführenden<br />
Schulen in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Schul-<br />
jahr<br />
Dt.<br />
Schüler<br />
insgesamt*<br />
Ausländ.<br />
Schüler<br />
insgesamt*<br />
Dt.<br />
Schüler<br />
an H 1<br />
Ausländ.<br />
Schüler<br />
an H 1<br />
Dt.<br />
Schüler<br />
an R 2<br />
38<br />
Ausländ.<br />
Schüler<br />
an R 2<br />
Dt.<br />
Schüler<br />
an G 3<br />
Ausländ.<br />
Schüler<br />
an G 3<br />
Dt.<br />
Schüler<br />
an S 4<br />
Ausländ.<br />
Schüler<br />
an S 4<br />
1980/81 876.343 63.286 246.172 39.239 249.129 7.361 332.339 7.357 48.703 9.329<br />
1985/86 643.477 76.396 161.408 42.770 189.551 12.606 258.327 10.043 34.191 10.977<br />
1990/91 538.637 89.067 130.543 49.347 156.927 15.993 218.883 12.033 32.284 11.694<br />
1995/96 616.588 95.716 153.268 53.237 183.333 16.399 244.268 12.711 35.719 13.369<br />
2000/01 695.191 90.698 162.030 49.054 213.769 16.067 280.463 12.503 38.929 13.047<br />
*an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen; 1 Hauptschulen; 2 Realschulen; 3 Gymnasien;<br />
4 Sonderschulen<br />
(Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg und eigene Berechnungen)<br />
Graphik: Deutsche und ausländische Schüler an allgemeinbildenden weiterführenden<br />
Schulen in <strong>Baden</strong>-Württemberg (Anteil in % am gesamten deutschen<br />
bzw. ausländischen Schüleraufkommen)<br />
Schul-<br />
jahr<br />
Dt.<br />
Schüler<br />
insgesamt*<br />
Ausländ.<br />
Schüler<br />
insgesamt*<br />
Hauptschule Realschule Gymnasium Sonderschule<br />
Anteil<br />
an dt. H 1<br />
in %<br />
Anteil<br />
an ausl.<br />
in %<br />
Anteil<br />
an dt. R 2<br />
in %<br />
Anteil<br />
an ausl.<br />
R 2 von<br />
in %<br />
Anteil<br />
an dt. G 3<br />
in %<br />
Anteil<br />
an ausl.<br />
G 3<br />
in %<br />
Anteil<br />
an dt. S 4<br />
in %<br />
Anteil<br />
an ausl<br />
S. in %<br />
1980/81 876.343 63.286 28,09 62,00 28,43 11,63 37,92 11,63 5,56 14,74<br />
1985/86 643.477 76.396 25,08 55,98 29,46 16,50 40,15 13,15 5,31 14,37<br />
1990/91 538.637 89.067 24,24 55,40 29,13 17,96 40,64 13,51 5,99 13,13<br />
1995/96 616.588 95.716 24,86 55,62 29,73 17,13 39,62 13,28 5,79 13,97<br />
2000/01 695.191 90.698 23,31 54,08 30,75 17,71 40,34 13,79 5,60 14,41<br />
*an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen; 1 Hauptschüler; 2 Realschüler; 3 Gymnasiasten; 4 Sonderschüler<br />
(Quelle: Eigene Berechnungen)<br />
Diese Graphik zeigt, dass doppelt so viele ausländischen Schüler an Hauptschulen<br />
sind wie ihre deutschen Mitschüler. Auf der anderen Seite wechseln 40 Prozent der<br />
deutschen Schüler an das Gymnasium, was nur 13 Prozent der ausländischen Schüler<br />
gelingt. Dass ausländische Schüler dreimal öfter auf Sonderschulen landen, dürfte<br />
auch auf die sprachlichen Defizite der Betroffenen zurückzuführen sein.
Anteil in %<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Graphik: Anteil der Gymnasiasten an der Gesamtzahl der<br />
deutschen und ausländischen Schüler an<br />
allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg 1980 -2000<br />
1980/81 1985/86 1990/91 1995/96 2000/01<br />
Anteil der deutschen Gymnasiasten an der Gesamtzahl der deutschen Schüler<br />
Anteil der ausländischen Gymnasiasten an der Gesamtzahl der ausländischen Schüler<br />
Graphik: Anteil der Hauptschüler an der Gesamtzahl der<br />
deutschen und ausländischen Schüler an<br />
allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg 1980-2000<br />
Anteil in %<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
39<br />
(Quelle: Eigene Berechnungen)<br />
1980/81 1985/86 1990/91 1995/96 2000/01<br />
Anteil der deutschen Hauptschüler an der Gesamtzahl der deutschen Schüler<br />
Anteil der ausländischen Hauptschüler an der Gesamtzahl der ausländischen Schüler
Anteil in %<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Graphik: Anteil Sonderschüler an der Gesamtzahl der<br />
deutschen und ausländischen Schüler an<br />
allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg 1980-2000<br />
1980/81 1985/86 1990/91 1995/96 2000/01<br />
Anteil deutscher Sonderschüler an der Gesamtzahl deutscher Schüler<br />
Anteil ausländischer Sonderschüler an der Gesamtzahl ausländischer Schüler<br />
Anteil ausländischer Kinder an<br />
Gymnasien in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
(Schuljahr 2000/<strong>2001</strong>; absolute Zahlen)<br />
Anteil in %<br />
100<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
94,9<br />
5,1<br />
Deutsche Kinder an<br />
Gymnasien<br />
Ausländische Kinder an<br />
Gymnasien<br />
40<br />
(Quelle: Eigene Berechnungen)
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Graphik: Schulabgänger in <strong>Baden</strong>-Württemberg 2000<br />
Abgänger<br />
3500<br />
3000<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
Hauptschule<br />
Realschule<br />
Gymnasium<br />
Schulart<br />
Abgänger insgesamt Deutsche Abgänger Ausländische Abgänger<br />
(Quelle: <strong>Baden</strong>-Württembergischer Landtag, Drucksache 13/125)<br />
Jahr Schulart<br />
Hauptschule Realschule Gymnasium Förderschule<br />
Abgänger Abgänger Abgänger Abgänger<br />
insda- davon insda- davon insda- davon insda- davon<br />
ge-von Aus- gevon Aus- gevonAusgevon Aus-<br />
Samt Deutlänsamt Deut- Länsamt Deut- länsamt Deut- länscheder<br />
Sche der<br />
Sche der<br />
sche der<br />
1996 3.752 2.001 1.751 897 739 158 415 381 34 2.795 1.647 1.148<br />
1997 3.661 1.906 1.755 824 707 117 376 342 34 2.979 1.772 1.207<br />
1998 3.449 1.936 1.513 739 640 99 653 595 58 2.884 1.759 1.125<br />
1999 3.345 1.965 1.380 789 691 98 585 545 40 3.002 1.894 1.108<br />
2000 3.425 2.064 1.361 775 698 77 604 557 47 3.123 1.989 1.134<br />
(Quelle: <strong>Baden</strong>-Württembergischer Landtag Drucksache 13/125)<br />
41
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Graphik: Schulerfolg ausländischer Schüler in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
(2000)<br />
Anteil der Schüler mit erfolgreichem<br />
Abschluss in %<br />
99<br />
98<br />
97<br />
96<br />
95<br />
94<br />
93<br />
92<br />
91<br />
90<br />
89<br />
Hauptschule<br />
5. Fazit und Empfehlungen<br />
Hauptschule mit 10. Klasse<br />
Schulart<br />
Der Erwerb der deutschen Sprache ist entscheidende Voraussetzung für die Integration<br />
der bei uns lebenden Ausländer und Aussiedler. Daran, dass Kinder mit Migrationshintergrund<br />
mit dem Erlernen der deutschen Sprache möglichst frühzeitig beginnen<br />
sollten, kann kein Zweifel bestehen.<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg fängt hinsichtlich der schulischen und vorschulischen Sprachförderung<br />
aber keineswegs bei Null an, im Gegenteil. Die verschiedenen Maßnahmen<br />
und Konzepte (und deren Kosten) können Sie der Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen<br />
entnehmen, die auszugsweise im Anhang 4 dieses Berichts veröffentlicht<br />
ist.<br />
Die entsprechende sprachliche Förderung in Vorbereitungs- und Förderklassen ist<br />
grundsätzlich sinnvoll und bewährt. Für Kinder, die erst im Schulalter zu uns kommen,<br />
bleibt diese Form der sprachlichen Integration auch unabdingbar.<br />
42<br />
Realschule<br />
Gymnasium<br />
Deutsche Schüler Ausländische Schüler
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Für diejenigen Kinder mit Migrationshintergrund, die bereits vor Eintritt der Schulpflicht<br />
in Deutschland leben, müssen jedoch Wege einer früher einsetzenden Sprachförderung<br />
gefunden werden. Dies ist nicht nur vor lern- und entwicklungspsychologischem<br />
Hintergrund, sondern auch deshalb sinnvoll, weil damit Verzögerungen des<br />
Eintritts in die Grundschule vermieden werden können.<br />
Speziell im Hinblick auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ziehe ich<br />
aus der PISA-Studie folgende Schlussfolgerungen, wobei ich eines betonen möchte:<br />
Einfache Erklärungsmuster und isolierte Vorschläge führen ebenso wenig weiter wie<br />
einseitige Schuldzuweisungen.<br />
(1) Zur Verantwortung der Eltern<br />
Sozusagen als zu verändernde Grundvoraussetzung gilt es, die Einstellung in der<br />
Gesellschaft (Schulen, Pädagogen, Schüler, Eltern und Staat) zu Bildung und Ausbildung<br />
zu ändern. Schule muss auch Spaß machen. Sie soll ein Ort sein, wohin die<br />
Schüler und Lehrer zugleich gerne gehen. Bildung und Ausbildung muss weiterhin<br />
als eines der höchsten Güter gelten.<br />
Neue Lerninhalte und neue Lernmethoden würden keine Auswirkungen haben, wenn<br />
die Eltern, Schüler und die Lehrer ihren Beitrag nicht leisten und ihre Verantwortung<br />
nicht übernehmen.<br />
Erziehung und Bildung beginnen nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Familie.<br />
Die Eltern sind daher aufgerufen, ihrem Erziehungsauftrag gewissenhaft nachzukommen.<br />
Kindergärten und Schulen können nicht ersetzen, was Eltern versäumen.<br />
Unerlässlich ist in diesem Zusammenhang auch – gerade für ausländische Eltern<br />
(und deren Kinder) - eine umfangreiche Information über Art und Aufbau unseres Bildungssystems,<br />
zugewanderte Eltern müssen verstärkt an unsere schulische Arbeit<br />
herangeführt werden. Oft scheitern erfolgversprechende Bildungskarrieren am<br />
Nichtwissen hinsichtlich der schulischen und außerschulischen Bildungs- und Fördermöglichkeiten.<br />
Hier sind auch die Generalkonsulate aufgerufen, ihre Landsleute<br />
mit den entsprechenden Informationen zu versorgen.<br />
(2) Sprachförderung im Kindergarten<br />
Für Kinder, die in Deutschland groß werden, fängt „der Ernst des Lebens“ mit sechs<br />
oder sieben Jahren, also bei Eintritt in die Grundschule, relativ spät an. Während Kinder<br />
in vielen anderen Ländern mit vier oder fünf bereits eingeschult werden, sind<br />
Kinder dieser Altersgruppe in Deutschland noch der eher behüteten Welt des Kindergartens<br />
anvertraut.<br />
Hier werden teilweise wertvolle Chancen vertan, denn Kinder diesen Alters gelten als<br />
besonders wissbegierig und aufnahmefähig. Dabei müssen Spielen und Lernen sich<br />
keineswegs ausschließen. Ziel muss es also sein, spielerisches Lernen und lernen-<br />
43
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
des Spielen gerade im Hinblick auf das Erlernen der deutschen Sprache verstärkt im<br />
Kindergartenalltag umzusetzen. Weiterhin ist zu überlegen, die Pflicht zum Besuch<br />
einer vorschulischen Bildungseinrichtung – die natürlich wie alle Einrichtungen der<br />
allgemeinen Bildung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müsste – einzuführen.<br />
Ein wichtiger Bestandteil dieser vorschulischen Erziehung bestünde in der systematischen<br />
und individuellen Sprachförderung. Trotz dieser Fördermaßnahmen, die ausländischen<br />
und deutschen Kindern gleichermaßen offen stehen sollten, werden wohl<br />
nicht alle Kinder die deutsche Sprache zum Zeitpunkt der Einschulung ausreichend<br />
beherrschen. Dies sollte uns aber keinesfalls dazu veranlassen, diese Kinder nicht<br />
einzuschulen. Im Gegenteil: In der Grundschule muß die Sprachförderung zielgerichtet<br />
und individuell fortgeführt werden.<br />
Unerlässlich ist daher eine enge Verzahnung und Kooperation zwischen dem Kindergarten<br />
auf der einen und der Grund- bzw. Vorschule (z.B. auch bei Fortbildungen<br />
des Lehrpersonals) auf der anderen Seite. In diesem Zusammenhang fragt es sich,<br />
ob es glücklich ist, dass die Zuständigkeiten für die Bereiche Kindergarten und Schule<br />
auf zwei Ministerien (Sozialministerium für Kindergarten und Kultusministerium für<br />
vorschulische Bildung und Schulen) verteilt sind.<br />
(3) Statt Selektion: Rechtzeitige Sprachstandserhebung ermöglicht gezielte<br />
sprachliche Förderung<br />
Wie die PISA-Studie gezeigt hat, haben nicht wenige Schüler in Deutschland erhebliche<br />
Defizite hinsichtlich ihrer Sprachkompetenz. Diese Mängel konnten allerdings<br />
nicht nur bei Kindern mit Migrationshintergrund festgestellt werden, sondern sie<br />
betreffen deutsche Schüler gleichermaßen. Es scheint daher angezeigt, die Sprachkompetenz<br />
aller Schüler durch eine Sprachstandserhebung zu ermitteln, die im Rahmen<br />
der schulärztlichen Schulfähigkeitsuntersuchung stattfinden könnte. Um rechtzeitig,<br />
d.h. vor der Einschulung Fördermaßnahmen einleiten zu können, ist es<br />
notwendig, dass diese Erhebungen möglichst ca. 1,5 Jahre vor dem Grundschuleintritt<br />
durchgeführt werden.<br />
So wäre die Möglichkeit gegeben, die Kinder, die sprachliche Defizite aufweisen,<br />
noch im Kindergarten bzw. in der Vorschule gezielt sprachlich zu fördern und so auf<br />
die Grundschule vorzubereiten. Die Sprachstandserhebungen sollten aber ausdrücklich<br />
nicht der Selektion dienen, d.h. Kindern, die die deutsche Sprache nicht ausreichend<br />
beherrschen, sollte später nicht der Schulbesuch verweigert werden, sondern<br />
vielmehr eine umfassende sprachliche Förderung zuteil werden.<br />
(4) Verbesserung der individuellen Förderung an Grundschulen<br />
Bislang wurde die Bedeutung der Grundschule für den späteren Bildungs- und Berufsweg<br />
eines Schülers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen. Dies zeigt sich<br />
sowohl in einer ungleichen Verteilung der Mittel innerhalb unseres Schulsystems als<br />
auch in der Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer.<br />
44
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
Pädagogische Konzepte, die die individuelle Förderung von lern- und sprachschwachen<br />
Kindern beinhalten, werden immer wichtiger im Grundschulalltag. Es gilt, durch<br />
differenzierte Lernangebote auf die individuellen sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten<br />
und Probleme der Kinder einzugehen, um sie so bei der Entwicklung zu unterstützen.<br />
In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn neue Lehr- und<br />
Lernmethoden ausprobiert werden würden. Beispielsweise bietet sich das gemeinsame<br />
und gegenseitig unterstützende Lernen der Schüler an, bei denen die Sprachbarrieren,<br />
durch die Kinder mit Migrationshintergrund im Unterricht gehemmt sind, in<br />
den Hintergrund treten.<br />
Bei jedem Kind findet eine individuelle Entwicklung seiner intellektuellen und sozialen<br />
Fähigkeiten statt, d.h. Kinder erreichen das Entwicklungsstadium, das für ihre Einschulung<br />
günstig ist, zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Daher sollte die Schuleingangsphase<br />
flexibilisiert werden. Denkbar wäre ein vierteljährlicher Übergang von<br />
der Vorschule in die Grundschule. Dies setzt allerdings voraus, dass die Bildungsangebote<br />
von Kindergarten, Vor- und Grundschule sowohl inhaltlich als auch methodisch-didaktisch<br />
verzahnt werden.<br />
(5) Interkulturelle Kompetenz als Bestandteil der Erzieher- und Lehrerausbil-<br />
dung<br />
Eine individuelle Förderung, die die Lebenssituation sowie die Fähigkeiten und Probleme<br />
der Kinder berücksichtigt, erfordert entsprechend ausgebildetes Personal (Erzieher,<br />
Kinderpfleger, Sozialpädagogen, Lehrer). Es sollte bei der Ausbildung des<br />
Personals verstärkt darauf geachtet werden, diese auf die Anforderungen, die eine<br />
heterogene Lerngruppe an sie stellen, vorzubereiten. Fester Bestandteil einer jeden<br />
Ausbildung sollte daher die Vermittlung von interkultureller Kompetenz (siehe Kapitel<br />
6: Interkulturelle Kompetenz – der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.),<br />
von Methoden der individuellen Förderung, die Bedeutung von Mehrsprachigkeit sowie<br />
der interkulturellen Pädagogik und Diagnostik sein. Auch in die Fort- und Weiterbildung<br />
sollten diese Inhalte verstärkt als Pflichtstoff einfließen.<br />
Es ist zudem wünschenswert, mehr Personal als zuvor mit Migrationshintergrund in<br />
Kindergärten und Schulen zu beschäftigen, denn der eigene Migrationshintergrund<br />
fördert die Bereitschaft und Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit anderen Kulturen<br />
und deren Werten und Normen.<br />
(6) Ausweitung des Angebots an Ganztagsschulen<br />
In Ballungszentren und sozialen Brennpunkten ist das Angebot an Ganztagsschulen<br />
zu erweitern, um so zu gewährleisten, dass die Schüler am Nachmittag pädagogisch<br />
betreut werden (Lerngruppen, Hausaufgabenbetreuung, individuelle Förderung) und<br />
dass ihnen eine sinnvolle Freizeitgestaltung (Arbeitsgemeinschaften, Sportanlagen,<br />
Bibliotheken etc.) ermöglicht wird.<br />
Der Sinn einer Ganztagsschule besteht jedoch nicht ausschließlich in der Verlängerung<br />
der Vormittagsschule, die durch ein Betreuungsangebot ergänzt wird. Vielmehr<br />
45
4. Kapitel:<br />
Die PISA-Studie 2000 -<br />
neue Wege in der Bildungspolitik.<br />
soll die Zeit des Nachmittags beispielsweise dafür genutzt werden, die Schülerinnen<br />
und Schüler individuell zu fördern, fächerübergreifenden Unterricht durchzuführen<br />
und die Kommunikation unter den Schülern sowie zwischen Lehrern und Schülern zu<br />
verbessern. Nur so werden sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule wohlfühlen<br />
und diese für sich als Lern- und Lebensort entdecken.<br />
(7) Qualität statt "busing"<br />
Für Schulen besonders in deutschen Großstädten, in denen der Anteil an Kindern mit<br />
Migrationshintergrund besonders hoch ist, wird vorgeschlagen, um den sich aus dieser<br />
sprachlichen und sozialen Heterogenität ergebenden Problemen beizukommen,<br />
eine gewisse Zahl an ausländischen Schülern mit Bussen in andere Stadtteile zu befördern,<br />
in denen der Ausländeranteil geringer ist. Dieses sogenannte „busing“ ist<br />
wenig praktikabel.<br />
Anstatt die Kinder von ihren Schulkameradinnen und Schulkameraden zu trennen,<br />
sie aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen, ist es sinnvoller, an diesen Schulen<br />
selbst anzusetzen: Durch eine verbesserte Ausstattung dieser Schulen mit mehr qualifizierten<br />
Lehrkräften und individuellen Sprachförderprogrammen könnten auch an<br />
Schulen mit hohem Ausländeranteil die üblichen Schulerfolge erreicht werden.<br />
(8) Bildung ist eine Investition in die Zukunft<br />
Voraussichtlich verursacht die Umsetzung der angeregten Verbesserungsvorschläge<br />
höhere Kosten. Doch sollten wir die Ausgaben für die Bildung und Erziehung unserer<br />
Kinder gerade nicht als Kosten ansehen, sondern als Investition in die Zukunft. Jeder<br />
Euro, der in die Bildung gesteckt wird, zahlt sich früher oder später aus.<br />
Weitere Informationen:<br />
� http://www.mpib-berlin.mpg.de/pisa (alles über die PISA-Studie)<br />
� http://www.forumbildung.de (Das Forum Bildung, eine Bund-Länder-Einrichtung zur<br />
Verbesserung des deutschen Bildungssystems)<br />
� http://www.kultusministerkonferenz.de (Die Kultusministerkonferenz)<br />
� http://www.zum.de (Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V.)<br />
46
5. Kapitel:<br />
Die Sonderregelungen für jugoslawische Bürgerkriegsflüchtlinge -<br />
unentbehrliche Mitarbeiter dürfen bleiben.<br />
5. KAPITEL<br />
Es war eine mühsame, aber lohnende politische Auseinandersetzung, bis der Ministerrat<br />
in seiner Sitzung am 05. Dezember 2000 seinen Beschluss zur stärkeren Berücksichtigung<br />
arbeitsmarktpolitischer Interessen des Mittelstandes bei der Anwendung<br />
von § 8 Arbeitsaufenthalteverordnung fasste und weitere Beschlüsse der Innenministerkonferenz<br />
folgten: Insgesamt 7.454 Flüchtlinge (Stichtag: 01. April <strong>2002</strong>)<br />
aus Bosnien-Herzegowina bzw. der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich dem<br />
Kosovo, vorwiegend Arbeitnehmer und ihre Familien, haben aufgrund der verschiedenen<br />
Sonderregelungen ein Bleiberecht in <strong>Baden</strong>-Württemberg erhalten. Die Voraussetzungen<br />
der verschiedenen Sonderregelungen entnehmen Sie bitte der Anlage<br />
5 am Ende dieses <strong>Jahresbericht</strong>s.<br />
Mit Ausbruch der kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan zu Beginn<br />
der 90er Jahre gelangten auch viele Flüchtlinge nach <strong>Baden</strong>-Württemberg:<br />
Flüchtlinge aus Höchste Flüchtlingszahl<br />
47<br />
Zeitpunkt<br />
Kroatien 27.491 01.09.1992<br />
Bosnien-Herzegowina 53.886 01.01.1996<br />
BR Jugoslawien (nur Kosovo) 45.000 06/1999<br />
Bundesrepublik Jugoslawien 3.759 15.07.<strong>2001</strong><br />
Summe: 130.136<br />
(Quelle: Innenministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg. Staatsangehörige aus Slowenien und Mazedonien<br />
wurden statistisch nicht gesondert erfasst.)<br />
Übrigens hat die Bundesrepublik mit ca. 345.000 Flüchtlingen (Höchststand im Jahre<br />
1996) allein aus Bosnien-Herzegowina mehr Menschen aufgenommen als die übrigen<br />
Staaten der Europäischen Union zusammen. Von den insgesamt ca. 130.000<br />
Bürgerkriegsflüchtlingen leben derzeit noch ca. 21.300 ohne gesicherten Aufenthaltsstatus,<br />
13.800 mit einer Duldung, ca. 3000 mit einer Aufenthaltsgestattung während<br />
des laufenden Asylverfahrens, im Land.<br />
Viele von ihnen haben sich rasch in unsere Gesellschaft eingelebt, haben Arbeit gefunden<br />
und sind Teil unserer Gemeinschaft geworden. Viele ihrer Kinder sind in<br />
Deutschland aufgewachsen oder gar geboren worden. Viele Flüchtlinge sind durch<br />
ihr großes Engagement und ihre große Kompetenz unverzichtbare Mitarbeiter geworden.<br />
Um so schlimmer war es für viele, als sie, oftmals nach sechs oder 8 Jahren<br />
Aufenthalt im Land, ihre Ausreiseaufforderung erhielten.<br />
Damit keine Zweifel aufkommen: Die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen ist<br />
grundsätzlich eine Aufnahme auf Zeit. Dennoch gibt es, gerade nach einer vieljährigen<br />
Aufenthaltsdauer und einer erfolgreichen sozialen wie beruflichen Eingliederung<br />
in die Aufnahmegesellschaft, besondere Situationen, in denen der reine Gesetzes-
5. Kapitel:<br />
Die Sonderregelungen für jugoslawische Bürgerkriegsflüchtlinge -<br />
unentbehrliche Mitarbeiter dürfen bleiben.<br />
vollzug den eigenen nationalen Interessen bzw. Landesinteressen zuwiderlaufen<br />
kann. Dies gilt umso mehr, wenn zeitgleich neben den Abschiebungen über die Notwendigkeit<br />
der Schaffung eines Zuwanderungsgesetzes debattiert wird.<br />
Die Zuwanderungsdebatte zeigte zusammen mit der gleichzeitigen Rückführung<br />
bosnischer und kosovarischer Bürgerkriegsflüchtlinge die ganze Absurdität unserer<br />
Einwanderungspolitik auf: Da wird natürlich zu Recht darüber diskutiert, wie wir künftig<br />
die Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern regeln, weil die Wirtschaft,<br />
vor allem mittelständische Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sie dringend<br />
braucht. Gleichzeitig schicken wir Menschen wieder nach Hause – Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
aus Bosnien-Herzegowina und dem ehemaligen Jugoslawien – obwohl sie<br />
von den Betrieben gebraucht werden und bereits bestens integriert sind.<br />
Graphik: Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
und im Bundesgebiet<br />
400.000<br />
350.000<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
60.000<br />
345.000<br />
9.713 4.847<br />
(Quelle: Migrationsbericht der Bundesausländerbeauftragten <strong>2001</strong>)<br />
Viele Briefe und persönliche Gespräche haben gezeigt, dass leider aus unterschiedlichsten<br />
Gründen heraus nicht alle arbeitenden Flüchtlinge unter die Bleiberechtsregelungen<br />
fallen bzw. gefallen sind. Dies hat oft zu persönlichen Härten geführt.<br />
Ich halte daher nach wie vor meine Forderung für richtig, umgehend ein Abschiebemoratorium<br />
zu beschließen, das arbeitenden Flüchtlingen und ihren Familien ein weiteres<br />
Bleiberecht gewährt, so dass sich diese Menschen mit dem voraussichtlichen<br />
Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2003 als „Zuwanderer aus dem<br />
Inland“ bewerben können.<br />
48<br />
74.760<br />
1996 1999 2000<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg Bundesgebiet<br />
37.078
5. Kapitel:<br />
Die Sonderregelungen für jugoslawische Bürgerkriegsflüchtlinge -<br />
unentbehrliche Mitarbeiter dürfen bleiben.<br />
Aus finanziellen, aber auch aus integrationspolitischen und menschlichen Gründen<br />
muss die eben geschilderte „Zuwanderung aus dem Inland“ Vorrang vor der Anwerbung<br />
neuer ausländischer Arbeitskräfte haben.<br />
In diesem Zusammenhang plädiere ich auch dafür, dass <strong>Baden</strong>-Württemberg von der<br />
im Aufenthaltsgesetz neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch macht, eine Härtefallkommission<br />
einzurichten, um gerade auch in Fällen wie denen abgeschobener Bürgerkriegsflüchtlinge,<br />
die hier bei uns als Mitarbeiter dringend benötigt wurden, doch<br />
noch ein Bleiberecht gewähren zu können.<br />
Weitere Informationen:<br />
� Anlage 5 dieses <strong>Jahresbericht</strong>s<br />
� Drucksache des Landtags von <strong>Baden</strong>-Württemberg Nr. 13/933 (Rückführung nach Ex-<br />
Jugoslawien)<br />
49
6. KAPITEL<br />
6. Kapitel:<br />
Interkulturelle Kompetenz -<br />
der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />
„Aus der Tatsache, dass wir in einer Gesellschaft leben, welche von kultureller Vielfalt<br />
geprägt ist, ergibt sich die Notwendigkeit interkultureller Lernprozesse“, so formuliert<br />
es die „Zukunftskommission 2000“ des Landes <strong>Baden</strong>-Württemberg in ihrem bericht.<br />
Das Zusammenwachsen Europas, verbunden mit einer zunehmenden Verflechtung<br />
in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik, wachsende Internationalisierung<br />
der Lebensverhältnisse und die Tatsache, dass unser Land seit Jahrzehnten durch<br />
Zuwanderung geprägt ist, machen interkulturelle Kompetenz in der Tat zu einer<br />
Schlüsselqualifikation für das gemeinsame Zusammenleben und internationale<br />
Kommunikation.<br />
Doch was versteht man eigentlich unter „interkultureller Kompetenz“?<br />
Die Wissenschaft definiert den Begriff ”interkulturelle Kompetenz” als die<br />
Summe aller Fähigkeiten, die notwendig sind, um angemessen und erfolgreich<br />
mit Angehörigen anderer Kulturkreise kommunizieren zu können,<br />
insbesondere die fachspezifische Integrations-, Kommunikations- und<br />
Konfliktbewältigungsfähigkeit.<br />
Es geht also auch um Kommunikations- und Integrationsfähigkeit, wobei die „interkulturelle<br />
Kompetenz“ keinen statischen Istzustand darstellt, sondern ein dynamischer<br />
Prozess ist. Zu dieser interkulturellen Kompetenz gehören im Besonderen: Mittlerfähigkeit<br />
zwischen den Kulturen, die Befähigung, Parallelen wie auch Andersartigkeit<br />
zu erkennen und Besonderheiten aufzudecken, Empathie, Fähigkeit zur Kooperation<br />
und Integration sowie kritische Toleranz.<br />
Das Personalmanagement in der Wirtschaft hat diese neuen Anforderungen an Mitarbeiter<br />
frühzeitig erkannt und widmet einen wachsenden Teil seiner innerbetrieblichen<br />
Qualifizierungsmaßnahmen der kompetenten Vermittlung von interkulturellen<br />
Kommunikationsfähigkeiten sowie Fremdsprachenkenntnissen. Auch in vielen Verbänden<br />
und Organisationen wird interkulturelle Kompetenz zu einer immer wichtiger<br />
werdenden Einstellungsvoraussetzung bei der Personalrekrutierung und Laufbahnplanung.<br />
Eine Schlüsselrolle spielen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden.<br />
Viele Verwaltungseinrichtungen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, sich auf<br />
Menschen mit anderer kultureller Herkunft als Klienten/Kunden und als Mitarbeiter<br />
einzustellen. Der Erwerb interkultureller Kompetenz steht daher als innenpolitische<br />
Aufgabe auf der Tagesordnung.<br />
Gerade die Ausländer- und Sozialbehörden, die Schulen und Kindergärten, haben in<br />
vielen Aufgabenbereichen Kontakt zu ausländischen Mitbürgern.<br />
Gerade in diesen Bereichen ist es wichtig, ein verständnisvolles und konstruktives<br />
Miteinander der verschiedenen Kulturen weiter zu fördern und auszubauen um Missverständnisse<br />
zu vermeiden. Eine erfolgreiche Kommunikation zwischen den Institu-<br />
50
6. Kapitel:<br />
Interkulturelle Kompetenz -<br />
der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />
tionen der Verwaltung, Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen mit Ausländern<br />
ist somit ein wichtiger Aspekt einer gelungenen Integrationspolitik. Gerade<br />
dies kann ein Vorbild für die Öffentlichkeit sein, wie unterschiedliche Kulturen friedlich<br />
zusammenleben können.<br />
Ein gewisses Maß an interkultureller Kompetenz der staatlichen und kommunalen<br />
Bediensteten ist daher notwendig, um dieser institutionellen Aufgabe, die sich quer<br />
durch die Gesellschaft zieht, gerecht werden zu können. Vor allem in die Lehrpläne<br />
der Lehrerinnen und Lehrer, der Erziehrinnen und Erzieher, in der allgemeinen Verwaltungsausbildung<br />
müssen verstärkt interkulturelle Inhalte aufgenommen werden.<br />
Auch der Bereich der Fortbildung muss sich diesem wichtigen Thema mehr öffnen.<br />
1. Die Fortbildungsseminare des Ausländerbeauftragten<br />
Ein Beitrag zur Förderung der „interkulturellen Kompetenz“ sind die interkulturellen<br />
Fortbildungsseminare, die der Ausländerbeauftragte in der Vergangenheit durchgeführt<br />
hat – und auch künftig durchführen wird.<br />
Bislang fanden Seminare statt<br />
� mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde (Amt für<br />
Bürgerservice und Sicherheit, Sachgebiet Ausländerwesen) der Stadt Karlsruhe<br />
am 19. und 20. Mai 2000 in Bad Herrenalb,<br />
� mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Ulm und Alb-<br />
Donaukreis am 23. und 24. März <strong>2001</strong>,<br />
� mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung der Stadt Freiburg am<br />
10. und 11. Juni <strong>2001</strong> und<br />
� mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes der Stadt Pforzheim in<br />
Pforzheim-Hohenwart am 29. Juni <strong>2001</strong>/13. Dezember <strong>2001</strong>.<br />
2. Der Ansatz unserer Fortbildungsseminare<br />
In Zeiten der Globalisierung und eines immer stärker zusammenwachsenden Europas,<br />
nimmt der Kontakt mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturen stetig zu.<br />
Dies stellt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung vor neue Anforderungen<br />
und es gilt, die daraus erwachsenden Chancen zu nutzen. Ein guter,<br />
produktiver Umgang mit Vielfalt und Unterschieden kann erlernt und die dafür notwendigen<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten können erworben werden.<br />
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, allen gerecht zu werden. Da<br />
ist einerseits der Anspruch, sich kundenfreundlich und bürgernah zu verhalten, andererseits<br />
der alltägliche Arbeitsdruck und die hohen Anforderungen, die sich aus dem<br />
Umgang mit Menschen unterschiedlichster Herkunft und Lebenslagen ergeben. Um<br />
diese anspruchsvolle Aufgabe erfüllen zu können, brauchen sie ein entsprechendes<br />
„Handwerkszeug“.<br />
51
6. Kapitel:<br />
Interkulturelle Kompetenz -<br />
der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />
Dabei geht es um persönliche Fähigkeiten wie<br />
� Selbstreflexion<br />
� Einfühlungsvermögen<br />
� Achtung vor dem Anders-Sein und<br />
� soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.<br />
Hier geht es um „interkulturelle Kompetenz“, die für sich genommen keine Sonderqualifikation,<br />
sondern als ein fester Bestandteil für ein Qualifikationsprofil von Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern in jedem kommunalen Dienst steht. Dabei geht es sowohl<br />
um ein individuelles Sich-Weiter-Entwickeln als auch um eine bisher wenig geförderte<br />
und geforderte Professionalität im Dienstleistungsbereich.<br />
Denn das Gelingen von Kontakten, Verhandlungen, Beziehungen und die Zusammenarbeit<br />
mit Menschen anderer Herkunft kommt allen zugute.<br />
Es ist unser langfristiges Ziel, daß sich kommunale Dienste wie auch soziale Dienste<br />
zu einer interkulturellen Öffnung verpflichten und dafür auch bereit sind, einen gewissen<br />
Standard an Fortbildung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten. Interkulturelle<br />
Öffnung ist aber nicht nur ein sozialpolitisches Muss, sondern auch zunehmend<br />
ein Marketing-Plus für soziale Dienstleistungen.<br />
Den Schwerpunkt der Fortbildung bilden praktische Übungen sowie der Versuch innere<br />
Bilder und Gefühle erfahrbar zu machen. Diese Erfahrungen werden dann bearbeitet<br />
und ausgewertet. Ansetzend an den bereits vorhandenen Kompetenzen und<br />
Erfahrungen befassen wir uns mit folgenden Schwerpunkten:<br />
� Kommunikation - Interkulturelle Kommunikation,<br />
� Wahrnehmung<br />
� Werte<br />
� Kulturen und<br />
� Umgang mit Konflikten.<br />
3. Die Ziele<br />
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erweitern ihre interkulturelle Kompetenz, d.h. in<br />
erster Linie:<br />
� sie werden sich über das eigene Werte – und Normensystem bewusst,<br />
� sie können sicherer mit Fremdartigkeit umgehen,<br />
� sie lernen, andere Sichtweisen einzunehmen und zu verstehen,<br />
� sie erhöhen ihre Dialog- und Konfliktfähigkeit.<br />
52
4. Die Methoden<br />
6. Kapitel:<br />
Interkulturelle Kompetenz -<br />
der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />
� Wahrnehmungs- und Kommunikationsübungen<br />
� Rollen- und Simulationsspiele<br />
� Gruppenarbeit<br />
� Theorieinputs<br />
Jedes Fortbildungsseminar umfasst zwei Tage à sechs Seminarstunden mit zwei<br />
Trainern. Die Teilnehmerzahl beträgt 12 bis 18 Personen.<br />
5. Die Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
Zu Beginn eines jeden Seminars wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefragt,<br />
was sie von der Fortbildungsveranstaltung erwarteten. Hier ist ein Auszug der<br />
Ergebnisse:<br />
besseres Kennenlernen der Kollegen<br />
Spaß, Neugier, lockere Atmosphäre<br />
Einmal abseits der Alltagssituation<br />
sich erleben/reflektieren<br />
„Bonbon“ neue Einsichten, berufsbezogen<br />
und privat<br />
Erfahrungsaustausch<br />
Hilfestellungen<br />
näher Kennenlernen,<br />
Erfahrungen austauschen<br />
Kollegen mal anders kennen lernen<br />
53<br />
Tipps zur leichteren (schnelleren?)<br />
Bewältigung der Arbeit;<br />
Verbesserung der Kommunikation<br />
mit den Kunden<br />
Zusammenwachsen Kollegen besser kennen lernen Motivationsschub<br />
Konfliktsituationen besser be- Blick von „außen“ erleben Stressbewältigung<br />
wältigen zu können; Probleme (auf unsere Arbeit durch Refe-<br />
austauschen; Kollegen auch außerhalb<br />
des Amtes zu „erleben“<br />
rent)<br />
Entschärfen von Konflikten ler- Umgang mit fremder Kultur zu Neugier/ Interesse/ Neues<br />
nen<br />
lernen; (Verstehen fremder Kul- Kennen lernen;<br />
turen)<br />
Info über andere Kulturkreise<br />
Informationen über andere Kul- fremde Kulturen besser verste- „blinde Flecken“ entdecken;<br />
turkreise ( „Kopftuch“)<br />
hen<br />
Verständnis gewinnen<br />
Wie kann ich herausfinden, wie Einfühlungsvermögen für Aus- Umgang mit Personen, die nur<br />
sich Ausländer fühlen (Einreise länder zu steigern<br />
„3 Worte“ Deutsch sprechen<br />
in ein fremdes Land)<br />
können/ wollen<br />
Wie gehe ich mit einer anderen Wie kann man mit den verschie-<br />
Kultur (Nationalität) um? denen Mentalitäten umgehen?<br />
Förderung der Kollegialität (Konfliktlösungen?)<br />
6. Die persönlichen Ergebnisse des Fortbildungsseminars<br />
Interessant ist auch, was das Seminar für den einzelnen Teilnehmer/für die einzelne<br />
Teilnehmerin gebracht hat. Hier konnte folgende Auswertung vorgenommen werden:
verschiedene menschliche Einstellungen<br />
gegenüber Umständen<br />
Situationen von zwei Seiten betrachten<br />
6. Kapitel:<br />
Interkulturelle Kompetenz -<br />
der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />
einen gemeinsamen Nenner finden<br />
54<br />
vor Entscheidungen viele Gesichtspunkte<br />
berücksichtigen<br />
„Schwäche„ zu zeigen Zusammenhalt unter Kollegen ist<br />
gestärkt<br />
„neue“ Motivation mehr Kommunikation konfliktfähiger werden<br />
mehr gegenseitigen Respekt Kennenlernen des Kollegen als<br />
Mensch<br />
neue Kraft getankt<br />
Vorurteile abbauen Klischees hinterfragen Einsicht: Es gibt verschiedene<br />
„Stadtpläne“<br />
Ich (wir) haben gelernt, dass wir verschiedene Alternativen zur Spiegelung: der Informations-<br />
in einer Situation leben (beruf- Konfliktlösung<br />
austausch und die jeweilige Ülich),<br />
in der wir nur wenig Umberprüfung<br />
bringt weniger Konsetzungsmöglichkeiten<br />
haben<br />
(Zeit)<br />
flikte!<br />
Handlungsabläufe kritisch über- gesagt ist nicht gleich gehört, Situationen neutral behandeln<br />
denken<br />
und gehört ist nicht gleich verstanden<br />
Aufgeschlossenheit und Offen- Versuchen, in den anderen hi- den Kollegen zu vertrauen<br />
heitneinzudenken<br />
die Erkenntnis, dass unser Prob- weniger emotional zu reagieren gelernt wie Kommunikation funklem,<br />
wenn schon nicht im Hause,<br />
dann aber von Außenstehenden<br />
erkannt wurde!<br />
tioniert / nicht funktioniert<br />
sich selbst besser einschätzen Dinge aus mehreren Perspekti- auch mal seine eigene Meinung<br />
zu können<br />
ven zu sehen und diese auch der Gruppenmeinung durch Ein-<br />
Werte sind individuell<br />
umzusetzen / anzuwenden! sicht anzupassen (nicht immer<br />
mit dem Kopf durch die Wand)<br />
7. Wünsche & Anregungen der Kursteilnehmer<br />
Darüber hinaus wurde am Ende des jeweiligen Seminars gefragt, was inhaltlich im<br />
Lehrplan noch fehlen würde und was sich die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
für ihr berufliches Umfeld wünschten:<br />
Befreiung aus der widersprüchlichen<br />
Situation, die nach außen<br />
proklamierte Kundenfreundlich-<br />
keit innen umsetzen zu dürfen!<br />
mehr Informationen über andere<br />
Kulturkreise, Mentalitäten<br />
Haltung bewahren in Konfliktsituationen<br />
Dass die neuen Anregungen<br />
und Motivationen anhalten und<br />
sich positiv auswirken<br />
dass sich unser neuer „Teamgeist“<br />
fortentwickelt und weiterwächst<br />
Dass unsere Führung Aussagen<br />
der Sachbearbeiter so nimmt,<br />
„Nein“ sagen lernen mehr coole Verwaltungsrichter<br />
Gedanken und Gefühle der ausländischen<br />
Mitbürger beim Besuch<br />
der Behörde<br />
(Veranstaltung hierüber)<br />
Multi-Kulti-Seminare für renitente<br />
Iraner unter weiblicher Leitung<br />
Kollegiale Hilfe in Konfliktsituationen<br />
mir mehr Verständnis für Eure<br />
„Rolle“ als „Mitarbeiter“<br />
Befreiung von dem Missverhältnis<br />
Anforderung und zu Verfü-<br />
dass die Trennung in „ die da<br />
vorne“ und „die da hinten“ nicht<br />
mehr existiert<br />
Möglichkeiten, im Berufsalltag<br />
dies alles auch umzusetzen!<br />
Kritikfähigkeit<br />
andere Meinungen respektieren<br />
von Euch mehr Verständnis für<br />
meine „Rolle“ als „Chef“<br />
dass das freundschaftlichkollegiale<br />
Verhältnis zwischen
wie wir es darstellen und nicht<br />
nur so sehen, wie die Führung<br />
es gerade benötigt!<br />
als „Vorgesetzter“:<br />
Dass ich einen Platz in der<br />
Gruppe finde<br />
8. Fazit<br />
6. Kapitel:<br />
Interkulturelle Kompetenz -<br />
der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />
gung gestellte Mittel. uns andauert<br />
dass Tamara bleibt Verständnis vom Arbeitgeber<br />
Während der zwei Tage des Seminars wurden vier Themenschwerpunkte behandelt,<br />
nämlich Kommunikation, Wahrnehmung, Werte und Konflikte. Vorab wurde abgeklärt,<br />
welche Erwartungen die Teilnehmer an das Seminar hatten. Die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer waren sehr motiviert und haben sehr konzentriert und engagiert<br />
mitgearbeitet. Das Seminarkonzept ist bei allen vier Trainings voll aufgegangen. Mitentscheidend<br />
für den Erfolg dieses Seminarkonzeptes ist es sicherlich, dass möglichst<br />
immer ein komplettes Amt/eine ganze Behörde an den Kursen teilnimmt, und<br />
so die Kooperation und Konfliktfähigkeit des Teams im Vordergrund steht. Das<br />
Feedback war sehr positiv. Die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
zeigen deutlich, dass der Wunsch nach weiteren Fortbildungen zu diesem Thema<br />
besteht. Insbesondere die Methoden der Praxisreflexion sind sehr positiv bewertet<br />
worden. Ziel dieses Bausteines ist es, den Teilnehmern zu helfen, ihre Berufspraxis<br />
zukünftig bewusster und kompetenter zu gestalten. Es ist mehrfach der Wunsch<br />
geäußert worden, für diesen Schwerpunkt mehr Zeit einzuplanen. Grundsätzlich wäre<br />
es möglich, das Seminar auf drei Tage auszuweiten. Eine andere Möglichkeit bestünde<br />
darin, nach einer gewissen Zeit einen Transfertag anzubieten. Ein Folgeseminar<br />
zum Setzen lassen bzw. um neue Situationen auszuprobieren wäre sicherlich<br />
sinnvoll und wünschenswert.<br />
Für die jederzeit gute und erfolgreiche Kooperation mit dem Evangelischen Migrationsdienst<br />
in der Prälatur Stuttgart, namentlich mit Herrn Minarsch-Engisch, der in<br />
unserem Auftrag die Fortbildungsseminare durchgeführt hat, danke ich an dieser<br />
Stelle herzlich.<br />
Weitere Informationen:<br />
� Trainings- und Methodenhandbuch „Bausteine zur interkulturellen Öffnung“. Zu<br />
erwerben über das Diakonische Werk Württemberg, Herren Hinz-Rommel & Flothow,<br />
e-Mail: migration@diakonie-wuerttemberg.de<br />
� Dokumentation „Interkulturelle und antirassistische Trainings – aber wie“ des Landeszentrums<br />
für Zuwanderung NRW. e-Mail: lzz-nrw@lzz-nrw.de<br />
� Dokumentation „Interkulturelle Kompetenz“ der Stadt Karlsruhe. Anzufordern über<br />
den Ausländerbeauftragten der Stadt, Atila Erginos, Tel. (0721/844479), e-Mail:<br />
ibz@karlsruhe.de<br />
� Interesse an einem Fortbildungsseminar? Dann wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle!<br />
55
6. Kapitel:<br />
Interkulturelle Kompetenz -<br />
der Schlüssel für mehr gegenseitiges Verständnis.<br />
56
7. KAPITEL<br />
7. Kapitel:<br />
Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />
ein Abschlussbericht.<br />
Zum Jahresende <strong>2001</strong> ist das Bildungsprojekt „KOMMIT“ – Migrantinnen mischen<br />
mit“ vorerst zu Ende gegangen.<br />
„KOMMIT“ war ein Gemeinschaftsprojekt<br />
� des Ausländerbeauftragten der Landesregierung,<br />
� des Landesfrauenrates (Arbeitskreis Integration),<br />
� des Landesverbandes der Volkshochschule (Arbeitskreis Frauenförderung) sowie<br />
� der Landeszentrale für politische Bildung (Referat Frauen).<br />
Kursorte waren Heidelberg, Mannheim, Sindelfingen und Stuttgart. Zum Abschluss<br />
des – um es gleich vorwegzunehmen - erfolgreichen Projektes – soll an dieser Stelle<br />
eine Aus- und Bewertung von „KOMMIT“ stehen.<br />
Im Vorfeld der Kommunalwahl 1999 wurden in Stuttgart vier Veranstaltungen für<br />
deutsche und ausländische Frauen organisiert, die eine frauenspezifische Information<br />
über Kommunalpolitik in Stuttgart bieten sollte. Die Veranstaltungen wurden in<br />
Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Stuttgart und der Integrationsbeauftragten<br />
der Stadt Stuttgart organisiert. Im Herbst 2000 wurden in den Städten Sindelfingen,<br />
Mannheim, Heidelberg und Stuttgart erstmals Kurse „Kommunalpolitik für Migrantinnen“<br />
angeboten, mit deren Hilfe interessierte Frauen an die Kommunalpolitik und die<br />
Möglichkeiten kommunalpolitischen Engagements herangeführt werden. Folgekurse<br />
folgten.<br />
Ein „KOMMIT“-Kurs umfasst fünf Seminareinheiten zu je drei Stunden und führt u.a.<br />
in das politische System der Bundesrepublik Deutschland, in die Struktur und Aufgaben<br />
der jeweiligen Kommune und in die Möglichkeiten aktiven Engagements für<br />
Frauen ein. Es werden Begegnungen mit führenden Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikerinnen<br />
organisiert und Erfahrungen mit Frauen ausgetauscht, die sich<br />
kommunalpolitisch oder ehrenamtlich engagiert haben.<br />
1. Bewertungen der Teilnehmerinnen<br />
Die Auswertung der an alle Teilnehmerinnen verteilten Fragebögen ergab folgendes<br />
Ergebnis:<br />
Der Kurs hat sich für<br />
mich sehr gelohnt<br />
stimme ich<br />
zu<br />
81% 6% 3%<br />
Das Seminar hat mir<br />
Mut gemacht mich<br />
einzumischen<br />
89% 6%<br />
Ich habe in diesem 63% 18%<br />
57<br />
stimme ich<br />
nicht zu
Kurs viel gelernt<br />
Die Inhalte waren zu<br />
schwierig<br />
Die Kursleiterinnen<br />
waren kompetent<br />
Die Kursleiterinnen<br />
förderten, unterstützten<br />
und ermutigten<br />
Einige Inhalte waren<br />
überflüssig<br />
Die eingesetzten Materialien<br />
waren ausrei-<br />
chend<br />
Konkrete Nachfragen<br />
wurden gut beantwortet<br />
Die Dauer des Kurses<br />
war ausreichend<br />
Die Gruppe hat gut<br />
zusammengearbeitet<br />
Insgesamt war es ein<br />
ausgezeichneter Kurs<br />
7. Kapitel:<br />
Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />
ein Abschlussbericht.<br />
3% 3% 12% 75%<br />
91% 9%<br />
93%<br />
6% 6% 69%<br />
78% 6% 3% 3%<br />
96% 3%<br />
42% 3% 12% 36%<br />
84% 6% 3% 3%<br />
75% 15%<br />
Die Resonanz bei den Teilnehmerinnen ist durchgehend sehr positiv. Einzelne äußerten<br />
Kritik, dass zu viel theoretisches Wissen vermittelt wurde und so die Zeit für<br />
praktische Erfahrungen fehlte. So kamen zum Beispiel der Besuch einer Gemeinderatsitzung<br />
oder der Austausch mit aktiven Migrantinnen teilweise zu kurz. Dabei wurden<br />
gerade diese praktischen Erfahrungen von den Teilnehmerinnen und den Kursleiterinnen<br />
als besonders wichtig bewertet, weil den Teilnehmerinnen durch diese<br />
Beispiele gezeigt werden konnte, wie leicht es sein kann, sich für die unterschiedlichsten<br />
Interessen zu engagieren.<br />
Innerhalb einer Gruppe waren die Vorkenntnisse der Teilnehmerinnen oft unterschiedlich<br />
groß, wodurch es schwierig sein konnte, allen Interessen gerecht zu werden.<br />
Während manche Teilnehmerinnen kaum Kenntnisse von der politischen Landschaft<br />
in Deutschland hatten, hatten andere Teilnehmerinnen schon Erfahrungen gesammelt<br />
und sich in unterschiedlichen Bereichen engagiert.<br />
Es ist verständlich, dass das Thema von Teilnehmerinnen, die sich zuvor noch nie<br />
mit diesem beschäftigt haben, zuweilen als zu umfangreich und zu schwer empfunden<br />
wurde. Erschwert wurde die Zusammenarbeit durch unterschiedliche gute deutsche<br />
Sprachkenntnisse, und so bemängelt auch eine Teilnehmerin, dass die anderen<br />
zu häufig in ihrer Muttersprache diskutiert hätten. Generell ist von den Kursleiterinnen<br />
aber eine starke Solidarität innerhalb der Gruppe beobachtet worden und die Teil-<br />
58
7. Kapitel:<br />
Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />
ein Abschlussbericht.<br />
nehmerinnen bewerteten den gegenseitigen Erfahrungsaustausch sehr positiv.<br />
Dauer des Kurses<br />
Für die einen war die Kursdauer ausreichend, die anderen hätten sich noch mehr<br />
Stunden gewünscht. In Sindelfingen haben die Teilnehmerinnen vereinbart, sich weiterhin<br />
formlos zu treffen und Themenabende für andere Frauen zu veranstalten.<br />
Die Kursteilnehmerinnen zeigten großes Interesse an den Treffen mit den Gemeinderätinnen<br />
und aktiven Migrantinnen und nutzten diese Austauschmöglichkeit sehr rege.<br />
Auch die Kursleiterinnen bemängeln durchgehend, dass eine zu große Stofffülle für<br />
einen zu kurzen zeitlichen Rahmen vorgesehen ist. Entweder müssen die Lerninhalte<br />
gekürzt werden, was von den Kursleiterinnen in Absprache mit den Teilnehmerinnen<br />
auch gemacht wurde. (Insbesondere haben sie das Lernprogramm auf die Bedürfnisse<br />
und die bereits vorhandenen Kenntnisse der Teilnehmerinnen abgestimmt.)<br />
Oder aber man verlängert die Kursdauer und gibt daher den Teilnehmenden mehr<br />
Zeit, so dass auf alle Fragen und Themen, die angesprochen werden, gebührend<br />
eingegangen werden kann. Auch für die Bildung des Gruppenprozesses waren die<br />
fünf Abende möglicherweise nicht ausreichend. Es war wenig Zeit für persönlichen<br />
Austausch.<br />
Es wurde vorgeschlagen, die Dauer von drei Stunden auf zwei Stunden pro Kurseinheit<br />
zu kürzen, da drei Stunden am Stück sehr anstrengend sein können. Allerdings<br />
müsste dann die Anzahl der Kurstermine erhöht werden und es ist ungewiss, ob dies<br />
nicht einer regelmäßigen Teilnahme entgegensteht, da ja schon bei nur fünf Abenden<br />
ein sehr unregelmäßiger Kursbesuch festgestellt werden musste.<br />
Unregelmäßige Kursteilnahme<br />
In fast allen Kursorten schwankten die Teilnehmerzahlen sehr stark. Andererseits<br />
scheinen gerade die Teilnehmerinnen, die regelmäßig anwesend waren und aktiv am<br />
Kurs teilgenommen haben, einen längere Kursdauer positiv bewertet zu haben.<br />
In Mannheim wurde dieses Problem mit den Teilnehmerinnen diskutiert. Dort fand<br />
der Kurs zu einer besonders ungünstigen Zeit statt (14.00 Uhr bis 17.30 Uhr), so<br />
dass viele Frauen den Termin mit ihren familiären Verpflichtungen nicht vereinbaren<br />
konnten. So sind Termine am frühen Abend eher zu empfehlen.<br />
2. Bewertungen der Kursleiterinnen<br />
Der erste Baustein wurde weitgehend so umgesetzt, wie im „KOMMIT“-Leitfaden<br />
vorgesehen. Das Vorstellen und Kennenlernen mit Hilfe der Postkarten hat gut funktioniert<br />
und wurde als sehr positiv bewertet. Die Teilnehmerinnen nutzten diese erste<br />
Stunde häufig, um von ihren Erlebnissen und Erfahrungen als Migrantinnen zu erzäh-<br />
59
7. Kapitel:<br />
Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />
ein Abschlussbericht.<br />
len und sich darüber auszutauschen. Diese Alltagsprobleme wurden dann verschiedenen<br />
Politikbereichen zugeordnet.<br />
In Stuttgart wurden besonders gute Erfahrungen dadurch gemacht, dass aus dem<br />
Gesammelten zwei Schwerpunkte heraus gearbeitet wurden (dort z.B.: Integration<br />
und Information), denen auch später die Fragen an die Gemeinderätinnen entsprachen.<br />
Am Ende wurde ein Forderungskatalog erarbeitet, der den Gemeinderätinnen<br />
als Vorlage für die Erstellung von Informationsmaterial übergeben wurde.<br />
Teilweise wurde Kritik an der Fülle der staatsrechtlichen Informationen, wie sie der<br />
KOMMIT-Leitfaden vorsieht, geübt. Einige der Teilnehmerinnen waren bereits politisch<br />
aktiv und wollten sich durch das Seminar weiteres Rüstzeug holen, andere wollten<br />
sich nur „erstmalig“ informieren. Eine Aufbereitung der Themen anhand von Fallbeispielen,<br />
so die Kursleiterinnen, ist zu empfehlen, da die Teilnehmerinnen ein großes<br />
Interesse an Lösungen konkreter Alltagsprobleme zeigten und so zudem die Inhalte<br />
weniger theoretisch vermittelt werden können.<br />
Der Besuch im Rathaus oder einer Gemeinderatsitzung fand jeweils an unterschiedlichen<br />
Kurstagen statt. Die Bediensteten gaben sich unterschiedlich viel Mühe. Der<br />
Besuch im Rathaus ist für die Teilnehmerinnen sehr wichtig, weil viele noch nie im<br />
Rathaus waren, und schon gar nicht bei einer Gemeinderatsitzung.<br />
Aktuelle Themen wurden in die Kurse integriert. So bot sich in Mannheim eine Diskussion<br />
über das Thema "Leitkultur" an und in Sindelfingen fand in der Zeitspanne<br />
des Kurses die Verabschiedung und Neuwahl des Ersten Bürgermeisters, sowie die<br />
Wahl des Internationalen Ausschusses statt, über deren Ergebnisse mit den Teilnehmerinnen<br />
diskutiert wurde.<br />
Für Teilnehmerinnen aus Diktaturen war eine politische Beteiligung zunächst fremd,<br />
insbesondere der Gedanke, durch Opposition und eine eigene, abweichende Meinung<br />
auch politisches Geschehen mitgestalten zu können.<br />
Aus Berichten der Teilnehmerinnen zeigte sich, dass sofort nach Beginn des Kurses<br />
politische Debatten und Nachrichten im Fernsehen sehr viel aufmerksamer verfolgt<br />
wurden als zuvor. Positiv bemerkt wurde, dass man interessante Leute kennen lernen,<br />
miteinander kommunizieren und Netzwerke schließen konnte. Es entwickelte<br />
sich ein gutes Verständnis untereinander, ferner gegenseitige Toleranz und Akzeptanz.<br />
Es bestand auch ein starkes Bedürfnis, über persönliche Fragen zu sprechen.<br />
Der Zeitdruck erlaubte jedoch keine längeren Unterbrechungen für persönliche Gespräche.<br />
In den Gruppen herrschte eine lebendige Atmosphäre, so dass oft sehr interessante<br />
und kontroverse Diskussionen stattfanden. Die Arbeitsmaterialien und Methoden waren<br />
ähnlich. In Mannheim wurde ein Videofilm über die Stadt gezeigt. In Sindelfingen<br />
wurden die Thesen der vergangenen Abende immer mit aufgehängt, so dass sie verglichen<br />
werden konnten bzw. für die Teilnehmerinnen, die einen Abend versäumt<br />
hatten, nachvollziehbar waren. Zusätzlich zu den theoretischen Informationen aus<br />
60
7. Kapitel:<br />
Bildungsprojekt Kommit: Migrantinnen mischen mit -<br />
ein Abschlussbericht.<br />
dem Leitfaden wurden Informationsbroschüren der Städte ausgeteilt. In Sindelfingen<br />
wurde auch jeder Teilnehmerin ein Grundgesetz ausgeteilt. In Heidelberg führten die<br />
Kursleiterinnen einen Test durch, um das bereits vorhandene und gelernte Wissen zu<br />
ermitteln.<br />
3. Fazit<br />
Das Projekt „KOMMIT“ ist bei den Teilnehmerinnen sowie den Kursleiterinnen sehr<br />
positiv angekommen.<br />
Die Teilnehmerinnen haben nach eigenen Einschätzungen viel Nützliches über den<br />
Staatsaufbau der Bundesrepublik und die Politik auf Bundes- Landes- und Gemeindeebene<br />
gelernt. Durch die Begegnung mit Gemeinderätinnen, aktiven Migrantinnen<br />
und anderen engagierten Personen konnte den Teilnehmerinnen eine Vorstellung<br />
davon vermittelt werden, wie und wofür man sich engagieren kann. Viele Teilnehmerinnen<br />
fühlten sich ermutigt, in Zukunft verstärkt für ihre Interessen einzutreten.<br />
Es wurde angeregt, den Kurs stärker praxisbezogen zu gestalten. So sollte für den<br />
Besuch im Rathaus und für das Treffen mit den aktiven Migrantinnen ausreichend<br />
Zeit zur Verfügung stehen. Außerdem wurde vorgeschlagen, die Kursdauer zu verlängern<br />
und die Stundenzahl pro Abend auf zwei zu reduzieren.<br />
Alle Beteiligten sind sehr daran interessiert, die Erfahrungen, die sie in den Kursen<br />
gesammelt haben, in die im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Integrations- und<br />
Orientierungskurse einzubringen.<br />
61
8. KAPITEL<br />
8. Kapitel:<br />
Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
ein Situationsbericht.<br />
In den 90er Jahren nahm die Zahl der ausländischen Studierenden in <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg um rund 60% zu (Bundesdurchschnitt: 67 %), gleichzeitig verringerte<br />
sich die Anzahl der deutschen Studierenden. Aus diesem Grund nahm der Ausländeranteil<br />
an baden-württembergischen Hochschulen sehr viel stärker zu als im Bundesgebiet,<br />
wo die Zahl der deutschen Studierenden nicht abnahm.<br />
In <strong>Baden</strong>-Württemberg studierten und lebten im Wintersemester 2000/<strong>2001</strong> 26.139<br />
ausländische Studierende, davon studierten die meisten, nämlich 18.650, an Universitäten.<br />
Die Anzahl der ausländischen Studenten an Pädagogischen Hochschulen ist<br />
relativ gering, da die Ausbildung dort überwiegende der Vorbereitung auf die Übernahme<br />
eines Lehramtes in <strong>Baden</strong>-Württemberg dient.<br />
Graphik: Ausländische Studierende <strong>Baden</strong>-Württembergs im WS 2000/<strong>2001</strong><br />
Wintersemester<br />
Hochschulart<br />
Studierende Studienanfänger<br />
insgesamt<br />
und zwar im 1. und zwar<br />
Deutsche <br />
Ausländer<br />
62<br />
weiblich <br />
Hochschulsemester <br />
Deutsche <br />
weiblich<br />
2000/<strong>2001</strong><br />
Davon<br />
Anzahl<br />
194.000 167.861 26.139 85.101 36.275 29.005 17.032<br />
Universitäten 114.924 96.274 18.650 50.353 21.635 16.237 10.213<br />
Theologische Hochschule 69 55 14 48 9 6 8<br />
Pädagogische Hochschu-<br />
15.029<br />
len<br />
14.518 511 11.719 2.500 2.304 2.146<br />
Kunsthochschulen 4.018 2.885 1.133 2.314 520 302 295<br />
Fachhochschulen zusammen<br />
59.960 54.129 5.831 20.667 11.611 10.156 4.370<br />
1. Herkunft der ausländischen Studierenden<br />
(Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />
Knapp ein Drittel der Studenten in <strong>Baden</strong>-Württemberg mit ausländischer Staatsangehörigkeit<br />
hat die Berechtigung zum Studium an einer deutschen Schule erworben,<br />
rechnet also zu den sogenannten Bildungsinländern. Vor allem Studierende mit türkischer,<br />
portugiesischer, kroatischer und slowenischer Staatangehörigkeit haben das<br />
Abitur oder die Fachhochschulreifeprüfung meist in Deutschland abgelegt. So ist die<br />
Verdreifachung der türkischen Studenten seit 1980 größtenteils auf die Zunahmen<br />
der Bildungsinländer zurückzuführen.
8. Kapitel:<br />
Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
ein Situationsbericht.<br />
Die nachfolgenden Graphik zeigt, dass aus einigen EU-Ländern wie Großbritannien,<br />
Österreich, Dänemark, Schweden, Belgien und den Niederlanden spätestens seit<br />
Mitte der 90er Jahre das Interesse an einem Studium in Deutschland abgenommen<br />
hat. Die Zunahme der Studierenden aus Luxemburg, Spanien und Frankreich hat<br />
diesen Verlust indes ausgeglichen. Allerdings ergibt sich für die EU insgesamt mit<br />
der seit Mitte der 90er Jahre stagnierenden Studierendenzahlen ein eher negatives<br />
Bild.<br />
Der Zuzug aus Nicht-EU-Ländern hat auf der anderen Seite zugenommen: Seit dem<br />
Fall des Eisernen Vorhangs wuchs die Anzahl russischer, bulgarischer und rumänischer<br />
Studierender stark an. Das Interesse der polnischen Studenten stieg sogar auf<br />
das 16-fache des Standes von 1980.<br />
Ähnlich hoch ist die Zunahme von chinesischen Studenten. Doch - von China abgesehen<br />
– weisen die Zahlen anderer asiatischer Studierender unterschiedliche<br />
Wachstumsraten auf. Teilweise gab es sogar rückläufige Tendenzen wie z.B. in den<br />
Fällen Korea, Iran und Taiwan.<br />
In einigen OECD-Staaten lässt das Interesse an einem Studium in Deutschland<br />
nach. Die Zahl der US-amerikanischen Studierenden ist während der 90er Jahre per<br />
saldo sogar deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Kanadier und Briten hat ebenfalls<br />
abgenommen.<br />
Graphik: Ausländische Studenten an Hochschulen in <strong>Baden</strong>-Württemberg seit<br />
dem Wintersemester 1980/81 nach Staatsangehörigkeit<br />
Winter-<br />
semester<br />
Aus-<br />
ländische<br />
Studenten<br />
insgesamt<br />
Davon aus…<br />
EU-<br />
Ländern<br />
anderen<br />
euro-<br />
päischen<br />
Ländern<br />
Afrika Amerika Asien<br />
63<br />
Australien<br />
und<br />
Ozeanien<br />
Staatenlos<br />
Anzahl<br />
1980/81 9.170 2.529 2.269 531 1.603 2.112 34 72 20<br />
1981/82 9.584 2.713 2.398 530 1.578 2.229 31 87 18<br />
1982/83 9.926 2.848 2.521 531 1.622 2.262 41 86 15<br />
1983/84 10.294 2.952 2.660 516 1.690 2.324 48 84 20<br />
1984/85 10.469 3.006 2.676 509 1.688 2.438 38 98 16<br />
1985/86 10.740 3.124 2.763 531 1.692 2.460 35 108 27<br />
1986/87 11.143 3.154 2.865 581 1.715 2.615 34 107 72<br />
1987/88 11.743 3.330 3.045 610 1.771 2.825 32 95 35<br />
1988/89 12.674 3.555 3.415 639 1.829 3.089 31 91 25<br />
1989/90 13.512 3.755 3.699 681 1.853 3.360 43 80 41<br />
1990/91 14.770 4.013 4.147 782 1.969 3.682 34 77 66<br />
1991/92 16.073 4.321 4.692 915 2.028 3.942 40 74 61<br />
1992/93 17.552 4.666 5.404 1.093 2.075 4.134 43 59 78<br />
ohne<br />
Angabe/<br />
ungeklärt
Winter-<br />
semester<br />
Aus-<br />
ländische<br />
Studenten<br />
insgesamt<br />
8. Kapitel:<br />
Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
ein Situationsbericht.<br />
Davon aus…<br />
EU-<br />
Ländern<br />
anderen<br />
euro-<br />
päischen<br />
Ländern<br />
Afrika Amerika Asien<br />
64<br />
Australien<br />
und<br />
Ozeanien<br />
Staatenlos<br />
ohne<br />
Angabe/<br />
ungeklärt<br />
Anzahl<br />
1993/94 19.164 5.154 6.257 1.230 2.116 4.191 42 67 107<br />
1994/95 20.149 5.430 6.830 1.301 2.118 4.213 58 66 133<br />
1995/96 20.427 6.618 6.337 1.345 1.825 4.132 49 60 61<br />
1996/97 21.365 6.758 7.027 1.425 1.878 4.115 50 58 54<br />
1997/98 21.476 6.667 7.530 1.381 1.862 3.900 42 51 43<br />
1998/99 21.410 6.345 7.988 1.400 1.672 3.876 52 43 34<br />
1999/00 23.657 6.646 8.933 1.585 1.807 4.535 56 48 47<br />
2000/01 26.139 6.733 10.150 1.776 1.889 5.415 60 40 76<br />
2. Fächerwahl<br />
(Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />
Es lassen sich bei den ausländischen Studierenden Unterschiede bei der Fächerwahl<br />
feststellen. Die Studierenden aus hochentwickelten (OCED-) Staaten sind vor allem<br />
in kulturwissenschaftlichen Studiengängen eingeschrieben, vor allem bei US-<br />
Amerikanern und Japanern stehen Sprach- und Kulturwissenschaften im Vordergrund<br />
des Interesses, während auf dieses Fächerspektrum beispielsweise bei afrikanischen<br />
Studierenden nur etwa 15% entfallen.<br />
Jeder siebte Ausländer studiert Germanistik, somit besitzen ein Drittel der in diesem<br />
Fach eingeschriebenen Studierenden einen ausländischen Pass. Allerdings fallen<br />
bezüglich der Wahl dieses Fachs die geschlechterspezifischen Unterschiede noch<br />
stärker aus als bei deutschen Studierenden: 22 % der ausländischen Frauen studieren<br />
Germanistik und nur 7 % der ausländischen Männer. Im Fach „Raumplanung“ ist<br />
dieser Anteil ausländischer Studierender noch wesentlich höher. In den Fächern Maschinenbau<br />
und Elektrotechnik ist fast jeder vierte Student ausländischer Nationalität.<br />
Die Studienplätze im Fach Musik/Musikwissenschaften werden an Universitäten zu<br />
einem Fünftel - an Kunsthochschulen sogar zu einem Drittel- durch ausländische<br />
Studenten eingenommen. Somit sind ausländische Studierende vor allem in künstlerischen<br />
und technischen Studiengängen zu finden.<br />
3. Abschlussprüfung<br />
Die meisten Studierenden streben keine Abschlussprüfung an, sondern absolvieren<br />
ein oder zwei Auslandssemester in Deutschland. Etwa ein Viertel der ausländischen<br />
Studierenden möchte eine Diplomprüfung ablegen und jeder zehnte die Magisterprüfung.<br />
Erhebliche Unterschiede zeigen sich hinsichtlich des Abschlusswunsches in der
8. Kapitel:<br />
Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
ein Situationsbericht.<br />
Differenzierung der Fächergruppen: So wollen rund 71% der in Sprach- und Kulturwissenschaften<br />
eingeschriebene Ausländer keine Abschlussprüfung in Deutschland<br />
ablegen, bei den Ingenieurswissenschaften liegt dieser Anteil bei 48%, in den Naturwissenschaften<br />
beträgt er nur 41%.<br />
Die neuen Studiengänge mit internationaler Abschlussbezeichnung (Master- und Bachelor-Studiengänge)<br />
ziehen in zunehmendem Maße Studierende an, vor allem bezüglich<br />
des Studiums eines Master-Programms ergibt sich eine außergewöhnlich hohe<br />
Repräsentanz an ausländischen Studierenden. Im Wintersemester 2000/<strong>2001</strong> waren<br />
5 % der ausländischen Studierenden in Master-Studiengängen eingeschrieben.<br />
Die enorme Expansion in international ausgerichteten, meist englischsprachigen<br />
Studiengängen deutet darauf hin, dass hierfür eine erhebliche Nachfrage aus dem<br />
Ausland bestand und noch besteht.<br />
4. Wohnraumsituation von ausländischen Studierenden<br />
Ausländische Studierende haben es oft schwerer, in Deutschland eine Wohnung zu<br />
finden als ihre deutschen Kommilitonen. Auf dem freien Wohnungsmarkt scheitert ihre<br />
Suche oft an ihren mangelnden Deutschkenntnissen, oder sie werden abgelehnt,<br />
da sie nicht lange genug in Deutschland bleiben werden. Oft können sie aufgrund ihrer<br />
finanziellen Verhältnisse keine Sicherheitsleistungen, wie Kautionen, zahlen.<br />
Problematisch ist auch der Umstand, dass vorherige Wohnungsbesichtigungen bzw.<br />
Vorstellungen beim Vermieter nicht möglich sind. Es liegen dem Land <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg aber keine Zahlen vor, wie viele ausländische Studierende das Studium<br />
wegen Wohnungsmangels abbrechen oder trotz Hochschulzulassung in ihr Heimatland<br />
zurückgehen.<br />
Die Studentenwerke bieten allerdings eine Vielzahl von Hilfeleistungen an, um den<br />
Schwierigkeiten der ausländischen Studierenden bei der Wohnungssuche begegnen<br />
zu können:<br />
� Einrichtung von Info-Centern als erste Anlaufstation<br />
� Unterstützung bei der Zimmersuche durch die Privatzimmervermittlung und mehrsprachige<br />
Tutoren<br />
� Übernahme von Garantieleistungen (Mietrückstände, Kautionen)<br />
� Erhöhung der Ausländerquoten in den Wohnheimen<br />
� Errichtung von so genannten Europahäusern und internationalen Studentenwohnheimen<br />
5. Internationalität der Hochschullandschaft stärken<br />
Die Landesregierung und die Kultusministerkonferenz haben sich dafür ausgesprochen,<br />
den Anteil ausländischer Studierender weiter zu erhöhen. Deswegen haben die<br />
Hochschulen in den letzten Jahren verschiedenen Anstrengungen unternommen, um<br />
das Studium in Deutschland für ausländische Studierende attraktiver zu gestalten.<br />
65
8. Kapitel:<br />
Ausländische Studierende in <strong>Baden</strong>-Württemberg -<br />
ein Situationsbericht.<br />
Hierzu gehören gezielte Werbung, englischsprachige Studienangebote, Einführung<br />
des European Credit Transfer System (ECTS) und das Angebot ausländischer Abschlüsse.<br />
Das Land <strong>Baden</strong>-Württemberg ist seit Gründung der Initiative "Internationales Marketing<br />
für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland" am 30. Oktober 2000<br />
Mitglied dieses Projektes. Dessen vorrangige Aufgabe ist es, den Bildungs- und Forschungsstandort<br />
Deutschland mit unterschiedlichen Aktivitäten international attraktiver<br />
zu machen, die internationale Zusammenarbeit in zukunftsträchtigen Gebieten zu<br />
stärken und Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Fachkräfte,<br />
die sich für eine berufliche Qualifizierung interessieren, für einen Aufenthalt in<br />
Deutschland zu gewinnen.<br />
6. Fazit<br />
Vergleicht man die aktuellen Studentenzahlen im Wintersemester 2000/<strong>2001</strong> mit denen<br />
des vorangegangenen Wintersemester, so ist eine Fortsetzung der Wachstumstendenz<br />
an unseren Hochschulen festzustellen: Es sind rund 2.500 Personen mehr<br />
mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit eingeschrieben als im Wintersemester<br />
1999/2000. Fast ein Drittel dieses Zuwachses kann den neugeschaffenen Bachelor-<br />
und Masterstudiengängen zugeschrieben werden.<br />
Die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Hochschulen würde außerdem steigen, wenn<br />
die ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen nicht wieder weggeschickt<br />
würden, sondern im Land eine Arbeit aufnehmen könnten, also von Anfang an auch<br />
eine berufliche Perspektive in Deutschland hätten. Es ist daher sehr begrüßenswert,<br />
dass im neuen Aufenthaltsgesetz endlich diese Möglichkeit geschaffen wurde.<br />
Da gegenwärtig erheblich Investitionen in zusätzliche internationale Studiengänge<br />
fließen, dürfte sich die Zahl der entsprechenden Studierenden, auch derer mit ausländischem<br />
Pass, weiter erhöhen. Aus diesen Internationalisierungsbemühungen der<br />
Hochschulen resultiert ein zusätzlicher Bedarf an Wohnheimplätzen, der sich aber<br />
ohne verstärkte Bemühungen der Hochschulen und Studentenwerke um Sponsorenmittel<br />
nicht befriedigen lassen wird.<br />
Weitere Informationen:<br />
� Statistisch-prognostischer Bericht <strong>2001</strong> des Statistischen Landesamtes <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg<br />
� Drucksache des Landtags von <strong>Baden</strong>-Württemberg Nr. 13/343<br />
� http://www.studieninformation.de (Studieren in <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />
66
9. KAPITEL<br />
9. Kapitel:<br />
Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
Seit 1991 findet die Zuwanderung der sogenannten jüdischen Kontingentflüchtlingen<br />
in unser Land statt. Mit ihrem Beschluss vom 9. Januar 1991, jüdische Emigranten<br />
aus der früheren Sowjetunion Einreise und Aufenthalt in Deutschland aufgrund von<br />
Einzelfallentscheidungen entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über Maßnahmen<br />
für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (Kontingentflüchtlingsgesetz)<br />
zu ermöglichen, haben die Regierungschefs von Bund und<br />
Ländern klargestellt, dass sie der Integration der jüdischen Kontingentflüchtlinge einen<br />
besonderen Stellenwert beimessen. Ein tragendes Motiv der damaligen Entscheidung<br />
war die Erhaltung und Stärkung der jüdischen Gemeinden in Deutschland.<br />
1. Das Aufnahmeverfahren<br />
Bund und Länder haben ein geordnetes Aufnahmeverfahren vereinbart, wonach sich<br />
die Einreise nach Deutschland im normalen Sichtvermerksverfahren vollzieht. Für die<br />
Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung eines Visums ist die vom Auswärtigen<br />
Amt bestimmte Auslandsvertretung zuständig. Die Auslandsvertretungen entscheiden<br />
in der Regel abschließend über die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis.<br />
In Zweifelsfragen werden nationale Behörden, das Auswärtige Amt in Berlin<br />
oder die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland beratend herangezogen.<br />
Die geprüften Anträge werden von der Auslandsvertretung dem Bundesverwaltungsamt<br />
zugeleitet, das die Verteilung auf die Länder vornimmt. Die Verteilung auf die<br />
Bundesländer erfolgt wie beim Asylverfahren nach festgelegten Aufnahmequoten, bei<br />
denen die Einwohnerzahl der jeweiligen Bundesländer berücksichtigt wird. Die Wartezeiten<br />
bis zur Ausreise betragen heute, je nach aufnehmendem Bundesland, zwischen<br />
zwei und fünf Jahren, wobei die vor der Einreise notwendige Aufnahmezusage<br />
der Länder eine faktische Kontingentierung des Zuzuges bewirkt.<br />
Zuwanderungsberechtigt sind nach dem derzeit geltenden Verfahren alle Personen,<br />
die nach staatlichen Personenstandsurkunden selbst jüdischer Nationalität sind oder<br />
von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen.<br />
Dies hat jedoch zu Problemen bei der Aufnahme geführt. Als Juden können nämlich<br />
nach der jüdischen Religionslehre (Halacha) nur solche Personen anerkannt und<br />
damit in die Gemeinden aufgenommen werden, die von einer jüdischen Mutter abstammen<br />
oder aber nach einschlägigen Regeln auf der Basis eines orthodoxen oder<br />
liberalen Rabbinatsgerichts (Beth Din) zum Judentum übergetreten sind. Die derzeitige<br />
Unbeachtlichkeit dieser religionsgesetzlichen Grundsätze im Verfahren hat zur<br />
Folge, dass eine Vielzahl von Personen staatlicherseits als zuwanderungsberechtigt<br />
eingestuft ist, aber durch die jüdischen Gemeinden nicht als Mitglieder anerkannt<br />
werden kann. Dies führt oftmals zu großem Unverständnis und zu Diskriminierungsvorwürfen<br />
durch die Zuwanderer gegenüber den jüdischen Gemeinden.<br />
67
9. Kapitel:<br />
Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
Seit 1. April 1999 werden die nach <strong>Baden</strong>-Württemberg kommenden jüdischen Emigranten<br />
aus der ehemaligen Sowjetunion entsprechend den Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes<br />
(FlüAG) auf alle unteren Aufnahmebehörden verteilt.<br />
2. Die Zuwanderungszahlen<br />
Von 1991 bis März <strong>2002</strong> sind 130.752 Personen nach Deutschland eingereist. Seit<br />
1995 pendelt sich der Zugang auf 15.000 bis 19.000 Zuwanderer pro Jahr ein.<br />
Graphik: Zuzug jüdischer Personen aus der ehemaligen Sowjetunion in die<br />
Bundesrepublik Deutschland von 1993 bis 2000<br />
Jahr 1993* 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />
Zuzug 25.132 8.811 15.184 15.959 19.437 17.788 18.205 16.538<br />
*Von 1990 bis 31.12.1993 eingereist. Davon 8.535 sog. Altfälle, die bis 10.11.1991 außerhalb des geregelten<br />
Verfahrens eingereist waren<br />
(Quelle: Bundesministerium des Inneren, Statistik des Bundesverwaltungsamtes)<br />
Die Gesamtzahl der in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
im Wesentlichen nach dem Jahr 1990 aufgenommenen jüdischen Kontingentflüchtlinge<br />
ist, gemessen an anderen Ausländergruppen, noch immer verschwindend gering.<br />
Zu den zeithistorischen und politischen Besonderheiten der Aufnahme dieser<br />
Emigranten gehört freilich, dass sich mit ihr seitens der Repräsentanten von Staat<br />
und Gesellschaft wie auch vonseiten der jüdischen Gemeinden in Deutschland große<br />
Erwartungen insbesondere hinsichtlich einer Stabilisierung der jüdischen Gemeinden<br />
sowie einer stärkeren kulturellen und gesellschaftlichen Partizipation der Juden in der<br />
Bundesrepublik Deutschland verbinden.<br />
Unabhängig hiervon ist vor dem Hintergrund des in Deutschland bestehenden teilweisen<br />
Mangels an qualifizierten Fachkräften in verschiedenen beruflichen Bereichen<br />
auf das besondere Potential dieser Emigrantengruppe mit einer überdurchschnittlich<br />
hohen beruflichen Qualifikation – mehr als 70 % verfügen über einen akademischen<br />
Abschluss – hinzuweisen.<br />
In Ansehung dieser Besonderheiten ist es geboten, sich der tatsächlichen Bedingungen<br />
der beruflichen und gesellschaftlichen Integration der jüdischen Kontingentflüchtlinge<br />
zu vergewissern, mit dem Ziel, offenkundig noch bestehende Integrationshemmnisse<br />
so weit und rasch wie möglich abzubauen.<br />
In <strong>Baden</strong>-Württemberg wurden bis zum 31. Juli <strong>2001</strong> insgesamt 13.193 Aufnahmezusagen<br />
erteilt. Aufgrund dieser Zusagen sind im gleichen Zeitraum 9.602 Personen<br />
68
9. Kapitel:<br />
Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
eingereist. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Zahl der Zusagen pro<br />
Jahr auf ca. 2.400 einpendeln wird.<br />
Graphik: Nach <strong>Baden</strong>-Württemberg eingereiste jüdische Kontingentflüchtlinge<br />
(1991 – 2000)<br />
Jahr 1991 1992 1993 1994 1995<br />
Anzahl 244 1621 1381 708 737<br />
1996 1997 1998 1999 2000 -07/<strong>2001</strong><br />
546 853 1168 664 734 946<br />
3. Die jüdischen Strukturen<br />
69<br />
(Quelle: Innenministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />
In <strong>Baden</strong>-Württemberg gibt es zwei jüdische Landesverbände, nämlich zum einen die<br />
Israelitische Religionsgemeinschaft <strong>Baden</strong> (Sitz: Karlsruhe, ca. 3.669 Mitglieder) sowie<br />
zum anderen die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs (IRG; Sitz:<br />
Stuttgart, ca. 2.240 Mitglieder).<br />
Jüdische Gemeinden befinden sich in Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim,<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Emmendingen, Freiburg, Lörrach und Konstanz. Inzwischen zeichnet<br />
sich mit Ulm eine Tendenz ab, dass im württembergischen Landesteil eine weitere<br />
jüdische Gemeinde entstehen wird.<br />
4. Die staatlichen Eingliederungsangebote<br />
Die jüdischen Migranten erhalten mit ihrer Aufnahme grundsätzlich den Status eines<br />
Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, durch den sie auch Anspruch auf<br />
bestimmte Vergünstigungen (z.B. Sprachkurse, Unterbringung, Sozialhilfe) haben,<br />
und es wird ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ehegatten, minderjährige<br />
Kinder und unverheiratete volljährige Kinder, die im Haushalt des Aufnahmeberechtigten<br />
leben, können zusammen mit dem Zuzugsberechtigten einreisen, wenn<br />
sie in den Antrag einbezogen werden.<br />
Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Teilnahme von Kontingentflüchtlingen an<br />
Deutsch-Sprachkursen zum Zwecke der beruflichen Integration. Voraussetzung ist<br />
der Nachweis der Eigenschaft eines Kontingentflüchtlings. Die Förderung erfolgt im<br />
Rahmen des § 420 SGB III. Danach können Kontingentflüchtlinge während der Teilnahme<br />
an einem ganztägigen Sprachkurs bei Vorliegen der erforderlichen Kriterien<br />
(Bedürftigkeit, Erwerbstätigkeit vor Ausreise, für berufliche Eingliederung fehlende<br />
Sprachkenntnisse, Absicht zur Erwerbstätigkeit) zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts<br />
für die Dauer von längstens 6 Monaten eine Eingliederungshilfe erhalten.
9. Kapitel:<br />
Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
Nach Auskunft des Landesarbeitsamts <strong>Baden</strong>-Württemberg haben Kontingentflüchtlinge<br />
darüber hinaus – unabhängig vom Anspruch auf Eingliederungshilfe – Anspruch<br />
auf Übernahme der durch die Teilnahme entstehenden Kosten (Maßnahmekosten,<br />
Fahrkosten, Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuung) für längstens sechs Monate.<br />
Hierbei seien allerdings vorrangige Erstattungsansprüche anderer Kostenträger<br />
(z.B. Garantiefonds) zu prüfen.<br />
Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Vermittlung von deutschen<br />
Sprachkenntnissen an ausländische Kinder und Aussiedlerkinder im Vorschulalter<br />
sowie für außerschulische Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen für ausländische<br />
und ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der geförderten Maßnahmen<br />
sollen das Einüben sozialen Verhaltens, das Zurechtfinden in ihrer Umgebung,<br />
der Übergang in das deutsche Schul- und Bildungssystem und die erfolgreiche Teilnahme<br />
am Unterricht ermöglicht bzw. erleichtert werden. Außerdem sollen die Bemühungen<br />
um die ausländischen Kinder im Elementarbereich und in der Schule ergänzt<br />
werden.<br />
Für die Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Ausländer- und Aussiedlerkinder<br />
wurden im Haushaltsjahr <strong>2001</strong> insgesamt ca. 7,55 Mio. DM Landesmittel zur<br />
Verfügung gestellt. Die Förderung soll auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden.<br />
Mit den Fördermaßnahmen, die ursprünglich nur für Kinder von Eltern aus den<br />
Anwerbestaaten zur Verfügung standen, ist inzwischen eine Förderung von Kindern<br />
aller bleibeberechtigten Ausländer möglich. Daher stehen die Maßnahmen dem<br />
Grunde nach auch für Kinder jüdischer Emigranten offen. Inwieweit eine Inanspruchnahme<br />
erfolgt, kann auf Grund des erforderlichen Erhebungsaufwandes nicht mitgeteilt<br />
werden. Außerdem fördert das Sozialministerium Projekte zur Integration junger<br />
Menschen ausländischer Herkunft oder aus Spätaussiedlerfamilien. Das Förderprogramm<br />
geht auf die Handlungsempfehlungen der Jugend-Enquête-Kommission zurück.<br />
Obwohl sich das Förderprogramm nicht ausdrücklich auf jüdische Emigranten<br />
bezieht, können daran im Einzelfall auch jugendliche Emigranten teilnehmen.<br />
Für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sind im Grundsatz die<br />
Stellen zuständig, bei denen in der Bundesrepublik die entsprechenden Prüfungen<br />
abgenommen bzw. die Zertifizierungen der Berufsabschlüsse vorgenommen werden.<br />
Dies sind für den Bereich der dualen Berufsausbildung insbesondere die Industrie-<br />
und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, daneben aber auch die Kammern<br />
der Freien Berufe und verschiedene weitere Behörden.<br />
Nach § 55 b Universitätsgesetz sind Inhaber ausländischer Hochschulabschlussgrade,<br />
Inhaber ausländischer Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen sowie<br />
Inhaber ausländischer Hochschullehrengrade und Hochschullehrentitel zu deren<br />
Führung befugt, ohne dass es hierfür einer Genehmigung bedarf. Eine materielle Anerkennung<br />
solcher Grade im Sinne einer inhaltlichen Bewertung oder Feststellung<br />
der Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlussgraden findet demnach nicht statt. Abweichende<br />
Vergünstigungen gelten lediglich für anerkannte Berechtigte nach § 10<br />
BVFG. Soweit es im Einzelfall bei Aussiedlern, Heimatlosen, Asylberechtigten und<br />
Flüchtlingen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 BAföG um die Gewährung von<br />
70
9. Kapitel:<br />
Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
Ausbildungsförderung nach § 7 Abs. 1 BAföG geht, leistet das Wissenschaftsministerium<br />
zur Beurteilung ausländischer Ausbildungsabschlüsse durch Einholung von<br />
Stellungnahmen bei der Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches<br />
Bildungswesen – Amtshilfe für die Ämter für Ausbildungsförderung. Soweit es um<br />
studienrechtliche Anerkennungen von ausländischen akademischen Abschlüssen<br />
geht, sind ausschließlich die Hochschulen selbst zuständig, die entsprechende Regelungen<br />
nach § 51 Abs. 2 Nr. 7 Universitätsgesetz in ihren Prüfungsordnungen zu treffen<br />
haben.<br />
5. Das soziale und berufliche Profil der jüdischen Zuwanderer<br />
Eine empirische Studie des Moses Mendelssohn Zentrums Potsdam von 1997 - 1999<br />
macht zur Sozialstruktur und Wanderungsmotivation der jüdischen Zuwanderer folgende<br />
Aussage:<br />
„Im Vergleich zu 1994 hat sich die Altersstruktur der jüdischen Zuwanderer aus der<br />
ehemaligen Sowjetunion deutlich verändert. (...) Nur in der ersten Phase kamen signifikant<br />
mehr jüngere als ältere Menschen. Inzwischen hat sich dieser Trend [zu einer<br />
verstärkten Zuwanderung älterer Menschen] fortgesetzt. In unserer Befragung, an<br />
der Personen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren teilnahmen, ermittelten wir folgende<br />
Altersstruktur:<br />
Graphik: Altersstruktur der zuwandernden jüdischen Kontingentflüchtlinge<br />
Altersgruppe Anzahl Prozent<br />
16-30 Jahre 162 16,7%<br />
31-45 Jahre 248 25,6%<br />
46-60 Jahre 236 24,4%<br />
über 60 Jahre 296 30,6%<br />
(keine Angabe 26 2,7%)<br />
Die Altersgruppe der über 60-jährigen ist im Vergleichszeitraum um über 4 % angewachsen,<br />
während insbesondere die jüngeren Jahrgänge unter 31 Jahren einen<br />
Rückgang verzeichneten. Die Aufschlüsselung der Altersgruppen nach Anwesenheitsdauer<br />
bestätigte diesen Zusammenhang: Die älteren Jahrgänge reisten vermehrt<br />
in den letzten drei Jahren ein, während sich diejenigen unter 31 Jahren bzw.<br />
unter 46 Jahren zum größeren Teil schon länger als 5 Jahre in Deutschland aufhalten<br />
(...). Im Hinblick auf das Geschlecht war die Verteilung nahezu ausgeglichen.<br />
Auch hier ist eine Veränderung zum Jahr 1994 aufgetreten. So dominieren Männer in<br />
der Altersgruppe der 31- bis 45-jährigen mit 52,4 % zu 47,6 %, während das Verhältnis<br />
bei den über 60-jährigen mit 58,1 % Frauen zu 41,9 % Männer umgekehrt ist (...).<br />
Nahezu unverändert hoch zeigte sich das Bildungsniveau der jüdischen Zuwanderer:<br />
72,7 % der Befragten verfügten über einen akademischen Abschluss......“<br />
71
9. Kapitel:<br />
Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
(Quelle: „Ein neues Judentum in Deutschland? Fremd- und Eigenbilder der russischjüdischen Einwanderer“,<br />
herausgegeben von Julius H. Schoeps/Will/Jasper/Bernhard/Vogt, Verlag für Berlin-<br />
Brandenburg, Potsdam, 1. Auflage 1999)<br />
Die jüdischen Kontingentflüchtlinge verfügen in der Regel über eine gute Ausbildung<br />
im Bereich der Naturwissenschaften und Mathematik, sie weisen sich durch ein hohes<br />
abstraktes und analytisches Denk- und Abstraktionsvermögen aus.<br />
6. Die Integrationsprobleme<br />
Wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch eigene Gespräche und Erfahrungen<br />
zeigen, dass als die Kernprobleme der Einwanderung jüdischer Kontingentflüchtlinge<br />
in die Bundesrepublik folgende Aspekte genannt werden können:<br />
� die Verteilung der Flüchtlinge in Regionen ohne jüdische Gemeinde<br />
� fehlende oder nicht ausreichende Computerkenntnisse<br />
� Probleme bei der Anerkennung von Schul-, Ausbildungs- und Berufsabschlüssen<br />
� mangelnde berufliche und private Kontakte infolge von Sprachbarrieren<br />
� eine dramatisch hohe Arbeitslosigkeit quer durch alle Berufsgruppen.<br />
Im Gegensatz zu den von ihnen mitgebrachten hohen Qualifikationen, die sie durchaus<br />
als Greencard-Klientel ausweisen, steht also die missliche Lage der jüdischen<br />
Zuwanderer auf dem Arbeitsmarkt. Viele dieser Immigranten im erwerbsfähigen Alter<br />
sind auf staatliche Sozialleistungen angewiesen.<br />
Ihre Eingliederung in das Beschäftigungssystem der Aufnahmegesellschaft ist aber<br />
für den Prozess der sozialen Integration ein grundlegender Indikator: Grundlegend im<br />
ökonomischen Sinne, weil auf diese Weise eine unabhängige Einkommenssicherung<br />
erzielt, also die Abhängigkeit vom Staat überwunden werden kann; er ist aber auch<br />
psychologisch grundlegend: Im Sinne einer Bestätigung des Selbstwertgefühls und<br />
des Gefühls der Zugehörigkeit zur aufnehmenden Gesellschaft.<br />
7. Fazit & Empfehlungen<br />
Zur Eingliederung der jüdischen Zuwanderer tragen finanzielle Leistungen der öffentlichen<br />
Hände in erheblichem Umfang bei. Den größten Anteil an einer erfolgreichen<br />
Integration der Neuankömmlinge haben aber die jüdischen Gemeinden selbst. Es<br />
liegt daher sowohl im Interesse der Jüdischen Gemeinschaft als auch der Aufnahmegesellschaft,<br />
die Voraussetzungen zu verbessern, unter denen die jüdischen Gemeinden<br />
ihr Gemeindeleben und damit die Integration gestalten.<br />
72
9. Kapitel:<br />
Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
Aus der Sicht des Ausländerbeauftragten könnten durch folgende Maßnahmen bessere<br />
Integrationsvoraussetzungen für die jüdischen Zuwanderer geschaffen werden:<br />
� Bei der Beurteilung der Zugehörigkeit zum zuwanderungsberechtigten Personenkreis<br />
sollte allein auf die jüdischen Religionsgesetze abgestellt werden. Dies bedeutet,<br />
dass nur solche Personen berechtigt sind, die von einer jüdischen Mutter<br />
abstammen oder nach den einschlägigen Regeln des Rabbinatsgerichts übergetreten<br />
sind.<br />
� Zur Verbesserung der Sprachkenntnisse müssen schon vor Ort in den Herkunftsländern<br />
Deutschkurse angeboten werden, damit die bestehenden Wartezeiten bis<br />
zur Ausreise sinnvoll genutzt werden können. Außerdem sollte über die Botschaften,<br />
Konsulate und Goethe-Institute besser über die Situation in der Bundesrepublik<br />
(z.B. Arbeitsmarkt, Integrationsbedingungen) informiert werden.<br />
� Die Verteilung der Neuzuwanderer sollte so geregelt werden, dass eine Zuweisung<br />
nur an solche Orte erfolgt, in denen oder in deren Nähe eine jüdische Gemeinde<br />
und damit die zur Integration erforderliche Infrastruktur vorhanden ist.<br />
Hierbei ist ein finanzieller Ausgleich für die dann stärker betroffenen Kreise und<br />
Gemeinden vorzusehen.<br />
Die Verteilung der jüdischen Zuwanderer in (ländliche) Gebiete, in denen es keine<br />
erreichbare jüdische Gemeinde gibt, führt dazu, dass die Zuwanderer von jeglicher<br />
Betreuung durch die jüdischen Gemeinden und Sozialdienste ausgeschlossen<br />
sind. Eine Integration in die Jüdische Gemeinschaft ist dann nicht oder kaum<br />
möglich. Der Grund: Während im badischen Landesteil mit insgesamt neun jüdischen<br />
Gemeinden eine Verteilung der jüdischen Emigranten aus der ehemaligen<br />
Sowjetunion nur auf Kreise mit einer jüdischen Gemeinde weitestgehend gewährleistet<br />
werden konnte, konzentrierte sich im württembergischen Landesteil mit nur<br />
einer jüdischen Gemeinde bei der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs<br />
Stuttgart (Neugründung in Ulm ist aber vorgesehen) die Verteilung von jüdischen<br />
Kontingentflüchtlingen allein auf die Region Stuttgart.<br />
� Der in § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und<br />
Flüchtlinge (BVFG) für Spätaussiedler formulierte Anspruch auf Anerkennung von<br />
Prüfungen oder Befähigungsnachweisen in den Herkunftsgebieten muss auf die<br />
jüdischen Kontingentflüchtlinge ausgeweitet werden, um eine erleichterte Anerkennung<br />
der Abschlüsse zu bewirken.<br />
� Notwendig sind vor allem auch zielgruppen-spezifische und berufspraktische<br />
Sprach- und Orientierungskurse für die Zuwanderer, die auch Zusatzkompetenzen<br />
(z.B. Computerkenntnisse) vermitteln müssen. Zudem ist die aktuelle Gesamtdauer<br />
der Kurse von sechs Monaten zu kurz.<br />
Das Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien an der Universität<br />
Potsdam (MMZ) unter Leitung seines Direktors, Prof. Dr. Julius H. Schoeps, hat auf<br />
Anregung u.a. des Ausländerbeauftragten unter Zugrundelegung seiner 1999 veröffentlichten<br />
Studie "Ein neues Judentum in Deutschland" seinen stellv. Direktor Prof.<br />
73
9. Kapitel:<br />
Jüdische Kontingentflüchtlinge -<br />
Integrationsprobleme trotz hohen Bildungsniveaus.<br />
e.h. Wolfgang Hempel, MMZ-Büro Gaggenau, und die Fortbildungs- und PR-Agentur<br />
Hans Eisele & Partner, Heidelberg, beauftragt, mit dem Landesarbeitsamt <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg, dem Ausländerbeauftragten der Landesregierung und der Israelitischen<br />
Religionsgemeinschaft <strong>Baden</strong>s eine Integrations-Initiative <strong>Baden</strong> zu organisieren,<br />
die im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zwischen den genannten Institutionen,<br />
dem Arbeitsamt Heidelberg und den jüdischen Gemeinden Heidelberg, Karlsruhe<br />
und Mannheim ein Modellprojekt starten soll, das vor allem die berufliche Eingliederung<br />
russisch-jüdischer Zuwanderer durch "Integrationslotsen" verbessern soll.<br />
Das Projekt wird noch im Laufe dieses Jahres beginnen. Das Moses Mendelssohn<br />
Zentrum wird das Projekt wissenschaftlich begleiten.<br />
Weitere Informationen:<br />
� Drucksache des Landtags von <strong>Baden</strong>-Württemberg Nr. 13/98 (Integration jüdischer<br />
Kontingentflüchtlinge in <strong>Baden</strong>-Württemberg)<br />
� http://www.hjs.uni-heidelberg.de (Hochschule für jüdische Studien in Heidelberg)<br />
� http://www.mmz-potsdam.de (Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam)<br />
� http://home.t-online.de/home/jg-karlsruhe/judentum.pdf (jüdisches Leben im Überblick,<br />
von David Seldner)<br />
74
10. KAPITEL<br />
10. Kapitel:<br />
Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />
Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />
Im 10. Kapitel wird über einen Teil der Aktivitäten berichtet, die der Ausländerbeauftragte<br />
der Landesregierung und sein Stabsstellenleiter im Berichtszeitraum entfaltet<br />
haben. Aus Platzgründen kann nur eine Auswahl der Aktivitäten dargestellt werden.<br />
1. Politische Mitwirkung<br />
Laut Ministerratsbeschluss vom 23.09.1996 wird der Ausländerbeauftragte der Landesregierung<br />
„bei der Vorbereitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder sonstigen<br />
seinen Aufgabenbereich betreffenden Angelegenheiten beteiligt“, d.h., der Ausländerbeauftragte<br />
ist eine abstimmungsberechtigte Stelle bei der Entwicklung bzw.<br />
Erarbeitung von Landtags-Drucksachen, Kabinettsvorlagen und sonstigen Projekten.<br />
Gleiches gilt für die Vorhaben des Bundes oder anderer Länder, soweit diese im<br />
Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens der Behandlung im Bundesrat<br />
bedürfen. In aller Regel wurde der Ausländerbeauftragte deshalb in der Vergangenheit<br />
in solchen Fragen beteiligt und konnte seine Sichtweise zum jeweiligen<br />
Thema einbringen. Die mitunter in Einzelfällen aufgetretenen Schwierigkeiten in der<br />
vorgesehenen Beteiligung konnten in den meisten Fällen geklärt werden.<br />
Der Ausländerbeauftragte beteiligt sich an den regelmäßigen Konferenzen der Ausländerbeauftragten<br />
der Länder sowie an der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten<br />
von Bund, Ländern und Kommunen.<br />
Auf Landesebene ist der Ausländerbeauftragte Mitglied der interministeriellen Arbeitsgruppe<br />
Integration; außerdem ist er ständiger Gast des „Arbeitskreises kommunale<br />
Ausländerbeauftragte“ des Städtetages <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />
Weitere Betätigungsfelder sind: Kuratoriumsmitglied bei der Bildungsoffensive Stuttgart<br />
(BOS) sowie Mitglied des nationalen Beirates des EU-Projektes CHICAM<br />
(children in communication about migration).<br />
2. Öffentlichkeits- und Verbandsarbeit<br />
Der Ausländerbeauftragte und dessen Stabsstellenleiter nehmen regelmäßig an Diskussionsveranstaltungen,<br />
Fachtagungen, Hearings, Kommissionssitzungen, Symposien<br />
und Workshops als Referenten teil. Ebenso häufig werden Schirmherrschaften<br />
und Kooperationen bei Tagungen, Festen und sonstigen Veranstaltungen übernommen.<br />
Medientermine runden die Tätigkeit ab.<br />
Es finden auch zahlreiche Fachgespräche mit allen in der Integrationspolitik beteiligten<br />
Verbänden, Kirchen und Organisationen statt. Auch wird der Kontakt zum diplomatischen<br />
Corps im Land gepflegt.<br />
75
3. Internetpräsenz<br />
10. Kapitel:<br />
Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />
Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />
Schon seit einigen Monaten ist die Internetseite des Ausländerbeauftragten im<br />
WorldWideWeb unter der Adresse http://www.auslaenderbeauftragter.de aufrufbar.<br />
Neben wichtigen Gesetzen und Erläuterungen zum Ausländerrecht, zum Arbeitsgenehmigungsrecht<br />
und zur Einbürgerung finden die Bürger dort interessante Daten<br />
und Zahlen zur Ausländersituation im Land.<br />
Bild: Homepage des Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />
Darüber hinaus sind die aktuellen Positionen und Stellungnahmen des Ausländerbeauftragten<br />
zur Zuwanderungs- und Integrationspolitik veröffentlicht. Im Servicebereich<br />
sind Adressen von Ansprechpartnern in der Ausländerarbeit zu finden, außerdem<br />
gibt es eine umfangreiche Linkliste zur Ausländer- und Integrationspolitik.<br />
Ein „Interkultureller Veranstaltungskalender“, in den jeder Interessierte eigene Veranstaltungen<br />
eintragen kann, gibt einen guten Überblick über die vielfältigen Termine<br />
zum interkulturellen Miteinander in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />
76
4. Einzelfallberatung<br />
10. Kapitel:<br />
Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />
Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />
Natürlich gehört – ob nun offizielle Aufgabe oder nicht - die Einzelfallberatung zum<br />
täglichen Geschäft des Ausländerbeauftragten. Probleme bei der Einbürgerung, abgelehnter<br />
Familiennachzug, drohende Abschiebung oder ein abgelehnter Visumsantrag:<br />
Dies ist nur ein kleiner Auszug all jener Probleme, mit denen sich Petenten per<br />
Brief, Telefonat oder e-Mail an den Ausländerbeauftragten – oft als vermeintlich letzte<br />
Instanz - wenden.<br />
Es sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass der Ausländerbeauftragte grundsätzlich<br />
keine rechtliche Einzellfallberatung vornehmen kann. Die Beratungsstellen der<br />
Kirchen und Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Ausländerbeauftragten sowie<br />
Rechtsanwälte sind hier die richtigen Ansprechpartner.<br />
5. Projektförderung<br />
Der Ausländerbeauftragte der Landesregierung hat im Berichtszeitraum die unterschiedlichsten<br />
Integrationsprojekte im Land gefördert und unterstützt. Hierfür stehen<br />
begrenzte Mittel zur Förderung integrativer Projekte aus <strong>Baden</strong>-Württemberg zur<br />
Verfügung.<br />
Zu beachten ist, dass auf diese Förderung kein Anspruch besteht - und eine Förderung<br />
dann nicht in Frage kommt, wenn bereits andere Landesmittel (Ministerien, Unterbehörden)<br />
zum Einsatz kommen. Näheres können Sie auch gerne in der Stabsstelle<br />
erfragen.<br />
6. Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Ausländervertretungen (LAKA)<br />
In enger Kooperation arbeitet die Stabsstelle mit der LAKA (Internet: http://www.lakabw.de),<br />
dem Zusammenschluss von Mitgliedern der Ausländerbeiräte und –<br />
ausschüsse in <strong>Baden</strong>-Württemberg, unter Vorsitz von Herrn Rino Iervolino zusammen.<br />
Sie versteht sich dabei als legitimierte Gesprächspartnerin gegenüber dem<br />
Landtag, der Landesregierung, allen relevanten Organisationen auf Landesebene<br />
sowie vergleichbaren Ausländergremien in anderen Bundesländern. Die LAKA arbeitet<br />
intensiv mit dem Bundesausländerbeirat (Bundesvorsitzender: Memet Kilic aus<br />
Heidelberg) zusammen.<br />
Zweck der LAKA ist es insbesondere,<br />
� die Interessen der ausländischen Bevölkerung überörtlich geltend zu machen,<br />
� der politischen Meinungs- und Willensbildung der ausländischen Einwohnerinnen<br />
und Einwohner <strong>Baden</strong>-Württembergs zu dienen,<br />
� auf die Bildung neuer, demokratischer gewählter Ausländervertretungen hinzuwirken<br />
und sie zu fördern,<br />
77
10. Kapitel:<br />
Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />
Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />
� auf den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Ausländerbeiräten<br />
hinzuwirken,<br />
� die Fortbildung der Mitglieder der Ausländervertretungen zu fördern und<br />
� Stellungnahmen zu politischen Themen zu erarbeiten.<br />
7. „Stuttgarter Gespräche zur Ausländerpolitik“: Anhörung zum Zuwanderungsrecht<br />
Am 14. März <strong>2002</strong> lud der Ausländerbeauftragte im Rahmen der neu begründeten<br />
„Stuttgarter Gespräche zur Ausländerpolitik“ zu einer öffentlichen Anhörung zum<br />
Thema „Zuwanderung im eigenen Interesse? Anforderungen an ein neues Zuwanderungsrecht“<br />
in das Haus der Wirtschaft ein.<br />
Die Referenten, Fachleute aus Wirtschaft, Bevölkerungsforschung und Politik, diskutierten<br />
die unterschiedlichen Aspekte der Zuwanderungspolitik und sprachen sich für<br />
die Einführung eines Zuwanderungssteuerungsgesetzes aus.<br />
Ivar Cornelius vom Statistischen Landesamt <strong>Baden</strong>-Württemberg nahm zu Beginn<br />
der Anhörung Stellung „Zur demographischen Entwicklung in <strong>Baden</strong>-Württemberg:<br />
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme. Dr. Robert<br />
Henkel, Zuwanderungsexperte des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, referierte<br />
zum Thema „Zuwanderung von Arbeitskräften trotz hoher Arbeitslosigkeit – zu<br />
den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes“. Über „Arbeitskräftebedarf und Zuwanderung<br />
in der Region Stuttgart“ sprach Philip Reimers von der IHK Region Stuttgart.<br />
„Die Bedeutung der Zuwanderung für den Mittelstand aus fachverbandlicher Sicht“<br />
betonte Reiner Bierig, Geschäftsführer des Verbandes Garten-, Landschafts- und<br />
Sportplatzbau <strong>Baden</strong>-Württemberg in seinem Statement. Der leitende Direktor beim<br />
Städtetag <strong>Baden</strong>-Württemberg, Manfred Stehle, beleuchtete den Aspekt der Integrationspolitik<br />
mit seinem Vortrag „Fördern und Fordern: Integration als gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe“. Moderation und Einführung übernahm Prof. Dr. Meier-Braun<br />
vom SWR-International.<br />
Die Tagungsdokumentation wird Ende Juli <strong>2002</strong> erscheinen.<br />
8. „Bürgertreffen Ehrenamt und Integration“ in Stuttgart<br />
Zu einem „Bürgertreffen Ehrenamt und Integration“ hat der Ausländerbeauftragte der<br />
Landesregierung am 03. März <strong>2002</strong> in der Ausländer- und Integrationsarbeit ehrenamtlich<br />
Aktive aus dem ganzen Land in das Stuttgarter Rathaus eingeladen.<br />
78
10. Kapitel:<br />
Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />
Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />
Hintergrund dieser Veranstaltung war das von den Vereinten Nationen ausgerufene<br />
„Internationale Jahr der Freiwilligenarbeit <strong>2001</strong>“, welches das freiwillige gesellschaftliche<br />
Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit<br />
stellen soll.<br />
Der Ausländerbeauftragte betonte in seiner Ansprache vor rund 130 Gästen den hohen<br />
Stellenwert der ehrenamtlichen Ausländer- und Integrationsarbeit für die Gesellschaft<br />
und dankte den ehrenamtlich Tätigen für deren Arbeit: „Ich möchte die heutige<br />
Veranstaltung daher besonders auch dazu nutzen, um Ihnen und Ihren Verbänden<br />
ganz herzlich im Namen der Landesregierung für Ihr oftmals jahre- und jahrzehntelanges<br />
ehrenamtliches Engagement in der Ausländer- und Integrationsarbeit zu danken.<br />
Sie alle opfern Zeit und Arbeitskraft und engagieren sich gemeinsam mit Ihren<br />
Freunden und Mitstreitern für ein noch besseres und intensiveres Zusammenleben<br />
zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Dies ist mir ein ganz persönliches Anliegen,<br />
weil ich weiß, dass viele positive Entwicklungen und Fortschritte im Zusammenleben<br />
von Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne deutschen Pass ohne Ihr Mitwirken<br />
nicht möglich gewesen wären“.<br />
Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Helmut Rannacher, referierte<br />
über rechtsextremistisch motivierte Gewalt und Ausländerfeindlichkeit, insbesondere<br />
auch über Rechtsextremismus im Internet.<br />
Dr. Konrad Hummel, Leiter der Geschäftsstelle Bürgerschaftliches Engagement im<br />
Sozialministerium, beleuchtete interkulturelle Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements<br />
in <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />
9. Seminare<br />
Vom 29. Juni bis 1. Juli <strong>2001</strong> veranstaltete der Ausländerbeauftragte gemeinsam mit<br />
der Evangelischen Akademie Bad Boll und der LAKA ein Seminar zum Thema<br />
„Neue Aufgaben für Ausländerbeiräte“ in Bad Boll.<br />
In Kooperation mit der Evangelischen Akademie Bad Boll und dem Diakonischen<br />
Werk Württemberg führte der Ausländerbeauftragte vom 20. bis 21. September <strong>2001</strong><br />
ein Seminar zum Thema „Ergebnisse der Zuwanderungskommission“ in Bad<br />
Boll durch. Hauptreferentinnen waren zum einen die frühere Ausländerbeauftragte<br />
der Bundesregierung, Frau Cornelia Schmalz-Jacobsen, als Mitglied der Unabhängigen<br />
Kommission Zuwanderung sowie die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium,<br />
Frau Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, MdB.<br />
10. Sonstiges<br />
Über die Schirmherrschaft des Ausländerbeauftragten hinaus konnte aus dem Plakatwettbewerb<br />
des Bundes Deutscher Grafikdesigner (BDG) gegen Rechtsradikalismus,<br />
Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz eine Wanderausstellung entwi-<br />
79
10. Kapitel:<br />
Zur Arbeit des Ausländerbeauftragten -<br />
Politik, Öffentlichkeits- und Projektarbeit.<br />
ckelt werden, die bereits mit großem Erfolg in vielen Rathäusern, Schulen,<br />
Hochschulen und andernorts zu sehen war (http://www.plakatwettbewerb.de). Herrn<br />
Jack Eichert vom BDG danke an dieser Stelle ich für die erfolgreiche<br />
Zusammenarbeit.<br />
Informationen über unsere Seminare zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ finden<br />
Sie im 6. Kapitel dieses <strong>Jahresbericht</strong>s.<br />
Am 26. November <strong>2001</strong> führte der Ausländerbeauftragte mit den Führungskräften<br />
des Justizministeriums ein Tagesseminar zum Thema „Türken in Deutschland“<br />
durch. Ziel dieser Informationsveranstaltung war die Vermittlung der kulturellen und<br />
religiösen Hintergründe der Türken in Deutschland sowie das Aufzeigen der Sozialisations-<br />
und Integrationsprobleme, aber auch die Darstellung der Potentiale des Miteinander<br />
von Deutschen und Türken. Kooperationspartner war die final consulting<br />
GmbH aus Düsseldorf.<br />
Mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm, das vom Ausländerbeauftragten unterstützt<br />
wurde, feierte das württembergische Hohenlohe das 40-jährige Jubiläum der<br />
Anwerbung griechischer Arbeitnehmer und des beispielhaften Zusammenlebens von<br />
Deutschen und Griechen. Unter dem Motto „Woher? Wohin? – Die Griechen von<br />
Hohenlohe!“ wurde unter anderem eine Ausstellung „Biographien – Hintergründe –<br />
Visionen“ im Rathaus von Künzelsau gezeigt, in der Kultura in Öhringen fand die Musikveranstaltung<br />
„Musik und Tänze aus Griechenland“ statt. Außerdem empfing der<br />
Ausländerbeauftragte eine Delegation aus Griechenland unter Leitung des Projektkoordinators<br />
Evangelos Goros aus Heilbronn.<br />
Weitere Informationen:<br />
� Internet: http://www.auslaenderbeauftragter.de<br />
80
Anlage 1<br />
Beschluss des Ministerrats vom 23.09.1996:<br />
Die Aufgabenstellung des Ausländerbeauftragten<br />
Der Ausländerbeauftragte der Landesregierung<br />
1. Der Justizminister wird zum Ausländerbeauftragten der Landesregierung<br />
berufen. Er überträgt die Aufgabe einer Stabsstelle "Ausländerbeauftragter<br />
der Landesregierung", zu deren Leiter ein Beamter des höheren<br />
Dienstes bestellt wird.<br />
2. Die Stabsstelle "Ausländerbeauftragter der Landesregierung" ist zuständig<br />
für alle Ausländer, die sich berechtigt in <strong>Baden</strong>-Württemberg aufhalten.<br />
Aufgabe des Ausländerbeauftragten der Landesregierung ist es insbesondere,<br />
� die ausländerpolitischen Bemühungen der Landesregierung zu unterstützen,<br />
� die Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
zu fördern,<br />
� Beiträge zur Konzeption und Koordinierung der baden-württembergischen<br />
Ausländerpolitik zu leisten,<br />
� durch Öffentlichkeitsarbeit das gegenseitige Verständnis zwischen einheimischer<br />
und ausländischer Bevölkerung zu wecken und zu vertiefen.<br />
Die bestehenden Zuständigkeiten der Ressorts für Ausländerangelegenheiten<br />
bleiben hiervon unberührt.<br />
3. Der Ausländerbeauftragte wird über alle seinen Aufgabenbereich berührenden<br />
Fragen umfassend unterrichtet. Er wird bei der Vorbereitung von<br />
Gesetzen, Rechtsverordnungen oder sonstigen seinen Aufgabenbereich<br />
betreffenden Angelegenheiten beteiligt. Alle Ressorts haben den Beauftragten<br />
bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm die zur<br />
Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Auskünfte zu geben. Er wird seinerseits<br />
bei der Erfüllung seiner Aufgaben mit den fachlich berührten Ressorts<br />
kooperativ zusammenarbeiten.<br />
Der Ausländerbeauftragte hat das Recht, gegenüber der Landesregierung<br />
und dem Ministerpräsidenten unmittelbar Vorschläge zu machen.<br />
Nach Maßgabe des Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung hat er Zutritt<br />
zum Landtag und seinen Ausschüssen.<br />
81
Anlage 2<br />
Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />
in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Anschrift Ausländer-<br />
beauftragte(r)<br />
Stadtverwaltung<br />
- Amt für Familien, Soziales<br />
und Jugend<br />
76520 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Stadt Backnang<br />
Amt für Familie, Jugend und<br />
Soziales<br />
Marktstraße 31<br />
71522 Backnang<br />
Stadtverwaltung<br />
- Ausländerberatung -<br />
Ausländerbeauftragte<br />
Steinstraße 2<br />
79312 Emmendingen<br />
Stadtverwaltung<br />
Beauftragter für ausländische<br />
Einwohner<br />
Ritterstraße 16<br />
Postfach 10 03 55<br />
73728 Esslingen a. N.<br />
Stadtverwaltung<br />
Amt für öffentliche Ordnung<br />
Schillerstraße 7 - 9<br />
76275 Ettlingen<br />
Stadtverwaltung<br />
- Sozialamt -<br />
Marktplatz 1<br />
70734 Fellbach<br />
Stadtverwaltung<br />
Interkulturelles Büro<br />
- Dezernat III -<br />
Wilhelmstraße 20 A<br />
79098 Freiburg<br />
Stadtverwaltung<br />
Amt für Schulen, Sport und<br />
Jugend<br />
Integrationsbeauftragte<br />
Herr Mayer<br />
Frau Pester<br />
Frau Häberlin<br />
Herr Stötzler-<br />
Nottrodt<br />
Frau Rittmann<br />
Frau Berhalter<br />
Frau<br />
Gamarra de Lang<br />
Frau Vaeth<br />
82<br />
Telefon-<br />
Nummer<br />
07221/93-1435<br />
07191/894-369<br />
07641/452-270<br />
0711/3512-2733<br />
0711/3512-2876<br />
07243/101-260<br />
0711/5851-268<br />
0761/201-3020<br />
07541/203-560<br />
Fax-Nummer<br />
Emailadresse<br />
07191/894-150<br />
sabine.pester@<br />
backnang.de<br />
07641/452-270<br />
0711/3512-3061<br />
sstoetzler@esslingen.de<br />
07243/101-400<br />
0711/5851-483<br />
Marianne.Berhalter@<br />
Fellbach.de<br />
0761/201-3025<br />
Gamar-<br />
Vi@stadt.Freiburg.de<br />
07541/203-700<br />
g.vaeth@friedrichshafen.
Eckenerstraße 11<br />
Anlage 2:<br />
Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />
in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Anschrift Ausländer-<br />
beauftragte(r)<br />
88046 Friedrichshafen<br />
Stadtverwaltung<br />
Postfach 11 62<br />
73301 Geislingen<br />
Stadtverwaltung<br />
Ausländerbeauftragte<br />
Freihofstraße 46<br />
73033 Göppingen<br />
Stadtverwaltung<br />
- Geschäftsstelle des<br />
Ausländerrats -<br />
Hans-Böckler-Straße 3<br />
69115 Heidelberg<br />
Stadtverwaltung<br />
Persönlicher Referent<br />
der Oberbürgermeisterin<br />
- Geschäftsführer<br />
Ausländerrat -<br />
Rathaus<br />
Postfach 10 55 20<br />
69045 Heidelberg<br />
Geschäftsstelle<br />
für Ausländerfragen<br />
Kaiserallee 12 d<br />
76135 Karlsruhe<br />
Stadtverwaltung<br />
- Sozialamt -<br />
Postfach 14 52<br />
73222 Kirchheim u. T.<br />
Herr Thierer<br />
Frau<br />
Weeger-Höfling<br />
Herr Kilic<br />
Herr Braun<br />
Herr Erginos<br />
Frau Zimmermann<br />
83<br />
Telefon-<br />
Nummer<br />
07331/24-249<br />
07161/650-454<br />
07161/650-440<br />
06221/58-4016<br />
06221/58-1206<br />
0721/844473<br />
0721/844479<br />
07021/502-344<br />
de<br />
Fax-Nummer<br />
Emailadresse<br />
07331/24-276<br />
paul.thierer@geislingen.<br />
de<br />
07161/650-556<br />
Mweegerhoefling@<br />
goeppingen.de<br />
06221/58-4017<br />
06221/58-2090<br />
0721/844410<br />
gfa@Karlsruhe.de<br />
07021/502-285
Anlage 2:<br />
Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />
in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Anschrift Ausländer-<br />
beauftragte(r)<br />
Stadtverwaltung<br />
Integrationsbeauftragte<br />
Untere Laube 24<br />
78459 Konstanz<br />
Stadtverwaltung<br />
- Amt für soziale Dienste -<br />
Postfach 10 03 51<br />
70747 Leinfelden-<br />
Echterdingen<br />
Stadtverwaltung<br />
- Amt für Soziale Dienste -<br />
Belforter Platz 1<br />
71229 Leonberg<br />
Stadtverwaltung<br />
Soziale Dienste - Büro für<br />
Ausländerfragen<br />
Postfach 2 49<br />
71602 Ludwigsburg<br />
Stadtverwaltung<br />
Beauftragter für<br />
ausländische Einwohner<br />
Rathaus E 5<br />
68159 Mannheim<br />
Stadtverwaltung<br />
- Ordnungsamt -<br />
Postfach 14 44<br />
72194 Nagold<br />
Stadtverwaltung<br />
Fachbereich Bürgerservice<br />
und Soziales<br />
Amand-Goegg-Str. 4<br />
77654 Offenburg<br />
Frau Özdemir<br />
Frau Halt<br />
Frau Schlüter<br />
Herr Hörl-Bischoff<br />
Herr Schmitt<br />
Herr Hagmeyer<br />
Herr Maciol<br />
84<br />
Telefon-<br />
Nummer<br />
07531/900-456<br />
0711/1600-352<br />
07152/990-2430<br />
07141/910-2714<br />
0621/293-9431<br />
0621/293-9469<br />
0172/633109<br />
07452/681-249<br />
0781/82-3635<br />
Fax-Nummer<br />
Emailadresse<br />
07531/900-243<br />
OezdemirZ@stadt.<br />
konstanz.de<br />
0711/1600-200<br />
07152/990-1490<br />
shl@leonberg.de<br />
07141/910-2845<br />
w.hoerl@stadt.<br />
ludwigsburg.de<br />
0621/293-9471<br />
Helmut.Schmitt@mannheim<br />
.de<br />
07452/681-210<br />
0781/82-7584<br />
Klaus.Maciol@offenburg<br />
.de
Anlage 2:<br />
Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />
in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Anschrift Ausländer-<br />
beauftragte(r)<br />
Stadtverwaltung<br />
- Amt für Jugend<br />
und Familie -<br />
Geschäftsstelle des<br />
Ausländerausschusses<br />
Zehnthofstraße 10 - 12<br />
75175 Pforzheim<br />
Stadtverwaltung<br />
- Sozial- und Sportamt -<br />
Postfach 21 80<br />
88191 Ravensburg<br />
Stadtverwaltung<br />
- Sozialamt -<br />
Marktplatz 22<br />
72764 Reutlingen<br />
Stadtverwaltung<br />
- Amt für öffentliche Ordnung<br />
-<br />
Postfach 29<br />
72108 Rottenburg<br />
Stadtverwaltung<br />
- Sozialamt -<br />
Ausländerbeauftragter<br />
Marktplatz 1<br />
73614 Schorndorf<br />
Stadtverwaltung<br />
Integrationsbeauftragter<br />
Sozialamt<br />
Postfach 19 60<br />
73525<br />
Schwäbisch Gmünd<br />
Stadtverwaltung<br />
Ausländerbeauftragter<br />
Rathausplatz<br />
71643 Sindelfingen<br />
Frau Gros<br />
Herr Ederer<br />
Frau Braun<br />
Herr Bomm<br />
Herr Kickenweitz<br />
Herr Feistauer<br />
Herr Amini<br />
85<br />
Telefon-<br />
Nummer<br />
07231/39-2117<br />
0751/82-439<br />
07121/33 02 13<br />
07472/165-240<br />
07181/602-500<br />
07171/603-5050<br />
07031/94-588<br />
Fax-Nummer<br />
Emailadresse<br />
07231/39-44320<br />
grosl@stadtpforzheim.de<br />
0751/82-60439<br />
peter.ederer@ravensburg.<br />
de<br />
07121/ 32 16 05<br />
auslaenderbeauftragte@<br />
Reutlingen.de<br />
07472/165-369<br />
07181/602-196<br />
stadt@schorndorf.de<br />
07171/603-5099<br />
Klaus.Feistauer@<br />
schwaebisch-gmuend.de<br />
07031/94-283<br />
ahmed-amini@<br />
sindelfingen.de
Anlage 2:<br />
Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />
in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Anschrift Ausländer-<br />
beauftragte(r)<br />
Stadt Stuttgart<br />
Stabsabteilung<br />
Integrationspolitik (S-IP)<br />
Postfach 10 60 34<br />
70049 Stuttgart<br />
Stadtverwaltung<br />
- Kontaktstelle für die ausländische<br />
Bürgerschaft und<br />
Europaangelegenheit-<br />
Postfach 39 40<br />
89073 Ulm<br />
Stadtverwaltung<br />
- Abt. Schulen, Kultur<br />
und Sport -<br />
Schlossstraße 1<br />
71665 Vaihingen a.d.Enz<br />
Stadtverwaltung<br />
Ausländerberatung<br />
Gartenstraße 5<br />
79183 Waldkirch<br />
Koordinierungskreis zur<br />
Integration der Ausländer<br />
Rathaus<br />
Obertorstraße 9<br />
69469 Weinheim<br />
Stadtverwaltung<br />
Marktstraße 13<br />
69168 Wiesloch<br />
Stadtverwaltung<br />
- Sozialamt -<br />
Postfach 17 51<br />
71328 Waiblingen<br />
Landratsamt<br />
Ausländerbeauftragte<br />
Postfach 12 63<br />
75363 Calw<br />
Herr Pavkovic<br />
Frau Lavadinho<br />
Vorzimmer<br />
Herr Wörner<br />
Frau Richert<br />
Frau Gudat<br />
Frau<br />
Kirgiane-Efremidis<br />
Frau Bürgermeisterin<br />
Hänsch<br />
Frau Schütze<br />
Frau Bischay<br />
86<br />
Telefon-<br />
Nummer<br />
0711/216-2645<br />
0711/216-6162<br />
0711/216-7896<br />
0731/161-<br />
5610/11<br />
07042/18-254<br />
07681/404-149<br />
06201/ 96 18 18<br />
06222/84-229<br />
07051/160-383<br />
Fax-Nummer<br />
Emailadresse<br />
0711/216-5640<br />
gari.pavkovic@<br />
stuttgart.de<br />
0711/216-5640<br />
isabel.lavadinho@<br />
stuttgart.de<br />
0731/161-1680<br />
Auslaenderbeauftragter@kam.ulm.de<br />
07042/18-317<br />
0761/404-179<br />
06222/84-377<br />
07051/160-388
Anlage 2:<br />
Die Adressen der kommunalen Ausländerbeauftragten<br />
in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Anschrift Ausländer-<br />
beauftragte(r)<br />
Landratsamt<br />
Ausländerbeauftragter<br />
Lorcher Straße 6<br />
73033 Göppingen<br />
Landesarbeitsgemein-<br />
schaft der kommunalen Ausländervertretungen<br />
in<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg (LAKA)<br />
Ina-Rothschild-Weg 15<br />
73732 Esslingen<br />
Herr Jungck<br />
Herr Iervolino<br />
Vorsitzender<br />
87<br />
Telefon-<br />
Nummer<br />
07161/202-264<br />
0711/354061<br />
Fax-Nummer<br />
Emailadresse<br />
07161/202-440<br />
0711/3508342
Anlage 3<br />
Die Adressen der Mitglieder des Migrationsausschusses der<br />
Liga der freien Wohlfahrtspflege in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Verband Mitglied stellv. Mitglied Tel.-Nr. Fax-Nr.<br />
Arbeiterwohlfahrt BV<br />
Württemberg e. V.<br />
Oberer Hoppenlauweg<br />
28 70174 Stuttgart<br />
Arbeiterwohlfahrt BV<br />
<strong>Baden</strong> e. V.<br />
Roonstraße 28<br />
76137 Karlsruhe<br />
Caritasverband für<br />
die<br />
Erzdiözese Freiburg<br />
e. V.<br />
Weihbischof-<br />
Gnädinger-Haus Alois-Eckert-Str.<br />
6<br />
79111 Freiburg<br />
Caritasverband der<br />
Diözese Rottenburg-<br />
Stuttgart e. V.<br />
Strombergstr. 11<br />
70188 Stuttgart<br />
Deutscher ParitätischerWohlfahrtsverband<br />
LV<br />
<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
e. V. Haußmannstraße<br />
6<br />
70188 Stuttgart<br />
Deutsches Rotes<br />
Kreuz LV Badisches<br />
Rotes Kreuz e. V.<br />
Schlettstedter Straße<br />
31-33 79110<br />
Freiburg<br />
Deutsches Rotes<br />
Kreuz LV <strong>Baden</strong>-<br />
Württemberg e. V.<br />
Badstraße 41<br />
70372 Stuttgart<br />
Sabine Grethlein<br />
(Vorsitzende)<br />
grethlein@awowuerttemberg.de<br />
Joachim Unser-Nad<br />
j.unser-nad@awobaden.de<br />
Josef Follmann<br />
(Stellvertretender Vorsitzender)follmann@caritas-dicvfr.de<br />
Mervi Herrala<br />
herrala@caritas-dicvrs.de<br />
Wolfgang Bernlöhr<br />
bernloehr@paritaet-bw.de<br />
Jama Maqsudi<br />
AG 3. Welt e. V.<br />
Heusteigstraße 34<br />
70180 Stuttgart<br />
AGDW.Stuttgart@tonline.de<br />
Jochen Hilpert<br />
migration@drk-baden.de<br />
Gabi Thon<br />
(Flüchtlinge)<br />
g.thon@drk-bw.de<br />
Sibylle Dizinger<br />
(Aussiedler)<br />
Friedhelm Nöh<br />
AWO KV Stuttgart e. V.<br />
Olgastr. 63<br />
70182 Stuttgart<br />
md.fluechtlinge@awostuttgart.de<br />
Dietmar Keilbach<br />
keilbach@caritas-dicvfr.de<br />
88<br />
0711/22903-40<br />
0711/2106170<br />
0721/8207-46<br />
0761/8974-132<br />
0761/8974-130<br />
0711/2633-1142<br />
0711/2155-103<br />
0711/240280<br />
0761/88336-251<br />
0711/5505-157<br />
0711/5505-151<br />
0711/22903-52<br />
0711/2360219<br />
0721/8207-61<br />
0761/8974-383<br />
0761/8974-383<br />
0711/2633-1189<br />
0711/2155-250<br />
0711/233885<br />
0761/88336-998<br />
0711/5505-159<br />
0711/5505-159
Anlage 3:<br />
Adressen der Mitglieder des Migrationsausschusses der<br />
Liga der freien Wohlfahrtspflege in <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Verband Mitglied stellv. Mitglied Tel.-Nr. Fax-Nr.<br />
s.dizinger@drk-bw.de<br />
Diakonisches Werk<br />
der Evang. Landeskirche<br />
in <strong>Baden</strong> e. V.<br />
Vorholzstraße 3-7<br />
76137 Karlsruhe<br />
Diakonisches Werk<br />
der ev. Kirche in<br />
Württemberg e. V.<br />
Heilbronner Str. 180<br />
70191 Stuttgart<br />
Israelitische Religionsgemeinschaft<br />
<strong>Baden</strong><br />
Der Oberrat<br />
Knielinger Allee 11<br />
76133 Karlsruhe<br />
Israelitische Religionsgemeinschaft<br />
Württemberg<br />
Hospitalstraße 36<br />
70174 Stuttgart<br />
Gäste (LAG/JAW)<br />
Caritasverband der<br />
Diözese Rottenburg-<br />
Stuttgart e.V.<br />
Postfach 13 09 33<br />
70 067 Karlsruhe<br />
IB- Jugendgemeinschaftswerk<br />
Werderstraße 57<br />
76 137 Karlsruhe<br />
Jürgen Blechinger<br />
Ev. Oberkirchenrat<br />
Blumenstraße 1<br />
76133 Karlsruhe<br />
juergen.blechinger@ekiba.de<br />
Volker Kaufmann<br />
kaufmann.v@diakonie.wuertte<br />
mberg.de<br />
Paul Dörr<br />
Werner Meier<br />
IRG-Integrations-<br />
beratungsstelle<br />
Fritz-Elsas-Str. 51<br />
70174 Stuttgart<br />
werner.meier.irg@tonline.de<br />
Peter Schmid<br />
schmid@caritas-dicvrs.de<br />
Helene Khuen-Belasi<br />
lena.khuen-belasi@<br />
internationaler-bund.de<br />
Holger Emde<br />
emde@diakoniebaden.de<br />
Dieter Herberg<br />
Beratungsstelle der IsraelitischenReligionsgemeinschaft<br />
Alleenstraße 16<br />
73230 Kirchheim<br />
irg-es@dieterherberg.de<br />
89<br />
0721/9175-521<br />
0721/9349-228<br />
0711/1656-108<br />
0721/9175-529<br />
0721/9349-202<br />
0721/933810228<br />
0711/1656-277<br />
0721/97250-13 0721/97250-20<br />
0711/612450<br />
07021/481814<br />
0711/2633-1183<br />
0721/378055-56<br />
0711/612450<br />
07021/481814<br />
0711/2633-1177<br />
0721/359447
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
(Hinweis: Den vollständigen Text der Bestandsaufnahme<br />
finden Sie auf unserer Website.)<br />
A.<br />
Integrationsschwerpunkt Sprache<br />
Kenntnisse der deutschen Sprache sind der entscheidende Schlüssel für eine erfolgreiche<br />
Integration. Die Sprachförderung muss daher so früh wie möglich beginnen. Der Schwerpunkt<br />
der Maßnahmen im Bereich Spracherwerb liegt daher folgerichtig bei Kindern im Vorschul-<br />
und Schulalter. Bei Erwachsenen findet ergänzend eine Förderung durch den Bund<br />
statt.<br />
1. Kinder vor der Einschulung (HSL)<br />
(Finanzierung: Land)<br />
Die Vermittlung der deutschen Sprachkenntnisse an ausländische Kinder sowie<br />
Spätaussiedlerkinder bildet eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Integration<br />
der Kinder und ihrer Familien. Oft kommen die Kinder im Kindergarten erstmals<br />
mit der deutschen Sprache in Berührung und bedürfen verstärkter Förderung.<br />
Das SM fördert Maßnahmen der vor- und außerschulischen Hausaufgaben-, Sprach-<br />
und Lernhilfen (HSL) für ausländische Kinder und Spätaussiedlerkinder im Kindergarten,<br />
in der Vorschule sowie für Schülerinnen und Schüler (Maßnahme SM 1). Den<br />
Kindern soll damit über die Vermittlung der deutschen Sprache hinaus im Rahmen<br />
der ganzheitlichen Erziehung im Elementarbereich das Einüben sozialen Verhaltens,<br />
das Zurechtfinden in ihrer Umgebung, der Übergang in das deutsche Schul- und Bildungssystem<br />
sowie die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erleichtert werden.<br />
Die HSL wird aus drei verschiedenen Titelgruppen finanziert, welche gegenseitig deckungsfähig<br />
sind und von denen eine auch für Sozialberatungsdienste verwendet<br />
wird. 1,5 Mio. DM werden aus den Mitteln der Jugendenquêtekommission, 1,5 Mio.<br />
DM für Kinder von Spätaussiedlern bereit gestellt. Die restlichen Haushaltsmittel für<br />
die Maßnahmen in Höhe von insgesamt 7,5 Mio. DM stammen, abhängig von Anmeldungen<br />
und Bedarf, aus Kap. 0903 TG 75.<br />
Es finden ca. 1.000 Maßnahmen pro Jahr statt. Im Vorschulbereich können Gruppen<br />
gefördert werden, die mindestens drei, höchstens acht Kinder umfassen.<br />
Die Maßnahmen werden durchgehend ehrenamtlich durchgeführt, zu den Helferinnen<br />
gehören auch Fachkräfte wie z.B. FH-Studentinnen oder Erzieherinnen. Von Seiten<br />
des SM werden einheitlich 1,70 DM pro Kind und Stunde gezahlt, eine etwaige Differenz<br />
trägt in diesen Fällen der Träger. Träger der Maßnahmen sind im Wesentlichen<br />
Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Kirchengemeinden.<br />
Die Maßnahmen werden über die belegenen Gemeinden beantragt, die auch den Antrag<br />
vorprüfen. Die eigentliche Antragsprüfung sowie die Bewilligung erfolgen<br />
über das zuständige Regierungspräsidium, die finanzielle Abwicklung einschließlich<br />
der Prüfung des Verwendungsnachweises erledigt die L-Bank.<br />
90
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
Eine Evaluierung des Erfolgs der Maßnahmen im eigentlichen Sinne wird nicht vorgenommen.<br />
Der Verwendungsnachweis beinhaltet kurze Sachberichte. Eine Messung<br />
des Erfolgs würde sich sehr schwierig gestalten und wäre mit unzumutbarem<br />
Erhebungsaufwand für Träger und / oder Zuwendungsgeber verbunden. Das SM<br />
stellt jedoch fest, dass die Maßnahme sehr günstig ist: Pro Kind und Jahr sind lediglich<br />
100 € zu veranschlagen. Die Maßnahme soll und kann von ihrem Charakter her<br />
keine professionelle Hilfe sein, leistet jedoch mit geringem Mitteleinsatz, dass die<br />
Kinder zusätzlich zu ihren Besuchszeiten im Kindergarten und in der Schule mit der<br />
deutschen Sprache konfrontiert werden.<br />
2. Schüler<br />
2.1 Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich<br />
(Finanzierung: Bund)<br />
Kontingentflüchtlinge, anerkannte Asylberechtigte sowie Spätaussiedlerinnen und<br />
Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge sowie deren nichtdeutsche Familienangehörige,<br />
die gemeinsam mit der spätausgesiedelten Person eingetroffen und<br />
in deren Registrierschein eingetragen sind bzw. die innerhalb von fünf Jahren nachgereist<br />
sind und die nicht älter als 27 Jahre sind, können an Sprachkursmaßnahmen<br />
im Rahmen des Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich teilnehmen (Maßnahme<br />
IM 1).<br />
Der Garantiefonds ermöglicht eine differenzierte Sprachförderung, die bis zu maximal<br />
30 Zählmonaten gewährt werden kann. Dabei handelt es sich um 10-monatige Intensivsprachkurse,<br />
12-monatige Integrationssprachkurse mit berufsorientierenden Bestandteilen<br />
oder dem Ziel eines qualifizierten Schulabschlusses sowie außerschulische<br />
Nachhilfe<br />
Der Bund wendet für die Förderung in <strong>Baden</strong>-Württemberg jährlich insgesamt ca. 8,0<br />
Mio. € auf. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die obersten Landesbehörden,<br />
in <strong>Baden</strong>-Württemberg durch das Innenministerium und die unteren Eingliederungsbehörden.<br />
Im Bereich der Schule wird Sprachförderung im Rahmen von außerschulischer<br />
Nachhilfe ergänzend zu den Maßnahmen des Landes im Schulbereich gewährt.<br />
2.2 Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen<br />
(Finanzierung: Land)<br />
Ausgesiedelte und ausländische Schüler können die HSL (Maßnahme SM 1) in Anspruch<br />
nehmen (vgl. oben A. 1.). Die Mindestgruppengröße liegt bei fünf Schulkindern,<br />
die Maximalgröße der Gruppe beträgt acht Kinder. Die Förderung findet in der<br />
Regel bis zur 6. Schulklasse statt. Der Schwerpunkt liegt hier bei der Hausaufgabenbetreuung<br />
und den Lernhilfen. Die Finanzierung erfolgt aus den unter Nr. 1 genannten<br />
Titeln bzw. Titelgruppen.<br />
2.3 Abgrenzung Maßnahmen 2.1 und 2.2<br />
Eine Überschneidung der beiden Maßnahmen besteht nicht. Die HSL enden in der<br />
Regel mit der 6. Schulklasse, die Maßnahmen des Garantiefonds beginnen frühestens<br />
mit Erreichen der 5. Klassenstufe. Zudem handelt es sich bei den HSL um keine<br />
professionelle sprachliche Unterrichtung, sondern um eine „Betreuung“ durch ehren-<br />
91
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
amtliche Helfer im Grundschul- und Vorschulbereich. Die HSL können deshalb als<br />
Ergänzung bzw. Vorbereitung vor dem Bereich von Garantiefondsmaßnahmen gesehen<br />
werden.<br />
2.4 Grund- und Hauptschulen<br />
(Finanzierung: Land)<br />
2.4.1 Eine umfangreiche Förderung spätausgesiedelter und ausländischer Schüler findet<br />
an den Grund- und Hauptschulen statt (Maßnahme KM 1). In der schulischen Praxis<br />
wird mit Blick auf den Erwerb der deutschen Sprache nicht zwischen spätausgesiedelten,<br />
ausländischen Schülerinnen / Schülern bzw. Schülerinnen / Schülern aus<br />
Flüchtlingsfamilien unterschieden. Die Grund- und Hauptschulen haben als Schularten<br />
mit Pflichtcharakter die Aufgabe, nicht Deutsch sprechende Kinder und Jugendliche<br />
möglichst rasch sprachlich in die Lage zu versetzen, am Unterricht in einer dem<br />
jeweiligen Alter und Leistungsstand einer Schülerin / eines Schülers entsprechenden<br />
Regelklasse teilzunehmen.<br />
Ziel der interkulturellen Erziehung in den Schulen des Landes ist es, die jeweils unterschiedlichen<br />
Kulturen der Herkunftsländer kennen zu lernen und das friedliche Zusammenleben<br />
von Menschen unterschiedlicher Herkunft weiter zu entwickeln.<br />
2.4.2 Formal gibt es grundsätzlich drei Bereiche schulischer Förderung für ausländische<br />
und spätausgesiedelte Schüler:<br />
o Vorbereitungsklassen (für ausländische Schülerinnen / Schüler) und Förderklassen<br />
(für spätausgesiedelte Schülerinnen / Schüler)<br />
o Förderkurse und Vorbereitungskurse als begleitendes Angebot für Schülerinnen<br />
und Schüler in Regelklassen;<br />
o zusätzliche Maßnahmen an Schulen mit hohem Anteil ausländischer und spätausgesiedelter<br />
Schülerinnen und Schüler.<br />
Die Vorbereitungsklassen und Förderklassen bzw. –kurse unterscheiden sich formal<br />
in Bezug auf ihre Zielgruppe. Von den Lerninhalten her besteht keine Differenzierung.<br />
In der Praxis werden spätausgesiedelte und ausländische Kinder gemeinsam unterrichtet.<br />
Der Unterricht in den Vorbereitungs- bzw. Förderklassen dient vorwiegend dem Erlernen<br />
der deutschen Sprache und umfasst in der Grundschule bis zu 18 Wochenstunden,<br />
in der Hauptschule bis zu 25 Wochenstunden. Hierfür wurden im Schuljahr<br />
2000/<strong>2001</strong> ca. 41 Mio. DM aufgewendet. Die Besuchsdauer beträgt in der Regel ein<br />
Jahr; sie kann verkürzt oder in begründeten Einzelfällen auf höchstens zwei Jahre<br />
ausgedehnt werden. Sobald die Schülerinnen und Schüler über ausreichende<br />
Sprachkenntnisse verfügen, sind sie, in der Regel zum Beginn eines Schulhalbjahres,<br />
in Regelklassen zu übernehmen.<br />
Ziel der Vorbereitungskurse ist ebenfalls das Erlernen von Deutsch als Zielsprache.<br />
Der Unterricht umfasst bis zu acht Wochenstunden und dauert maximal ein Jahr.<br />
Förderkurse können eingerichtet werden, wenn mindestens vier Schülerinnen oder<br />
Schüler Schwierigkeiten mit Deutsch als Unterrichtssprache oder Kenntnislücken in<br />
92
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
Mathematik oder anderen Fächern haben. Ziel ist das Erreichen des jeweiligen Klassen-<br />
oder Schulziels. In Abstimmung mit den Lehrkräften aus dem Regelunterricht<br />
werden bis zu vier Wochenstunden Unterricht gegeben. Die Dauer der Maßnahme<br />
richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.<br />
An Schulen mit hohem Anteil ausländischer und spätausgesiedelter Schülerinnen und<br />
Schüler können zur Vermeidung möglicher Benachteiligungen zusätzliche Maßnahmen<br />
unterhalb der Vorbereitungsklassen und der Vorbereitungs- bzw. der Förderkurse<br />
getroffen werden. Die Entscheidung wird im Einzelfall je nach schulischer Situation<br />
getroffen.<br />
Zum Schuljahr 2000/<strong>2001</strong> wurden Lehrkräfte im Umfang von 40 Deputaten an Grund-<br />
und Hauptschulen (in Einzelfällen auch an Sonderschulen) für Maßnahmen in der<br />
Sprachförderung für ausländische und spätausgesiedelte Kinder und Jugendliche an<br />
Grund- und Hauptschulen eingestellt. Dabei werden jene Grund- und Hauptschulen<br />
berücksichtigt, welche die absolut höchsten Zahlen an ausländischen und spätausgesiedelten<br />
Schülerinnen und Schülern aufweisen. Für jede dieser 80 Schulen werden<br />
der Verteilung 0,5 Deputate zugrunde gelegt.<br />
2.4.3 Neben den unter Nr. 2.4.2 genannten Maßnahmen, die ausschließlich ausländischen<br />
und spätausgesiedelten Schülerinnen und Schülern zugute kommen, gibt es im Bereich<br />
Grund- und Hauptschule umfangreiche Maßnahmen, die auch deutschen Schülerinnen<br />
und Schülern ohne Migrationshintergrund offen stehen, die aber für ausländische<br />
und spätausgesiedelte Schülerinnen und Schüler besonders hilfreich sind.<br />
Im Einzelnen sind dies:<br />
Grundschulförderklassen<br />
Im Schuljahr 2000/<strong>2001</strong> fand ein großer Teil der zurückgestellten ausländischen und<br />
spätausgesiedelten Kinder, vor allem in städtischen Räumen, Aufnahme an einer der<br />
290 eingerichteten Grundschulförderklassen. In den "Leitgedanken und pädagogischen<br />
Anregungen für die Arbeit in der Grundschulförderklasse" nimmt der Bildungsbereich<br />
"Sprache und Sprechen" eine zentrale Stellung ein. Die Arbeit in der Grundschulförderklasse<br />
beinhaltet sowohl Grundwortschatzbildung als auch Wortschatzerweiterung.<br />
In der Grundschulförderklasse ist Sprachförderung kein isoliertes Sprachtraining.<br />
Vielmehr findet sie situativ statt bei allen Tätigkeiten und in allen Bildungsbereichen,<br />
beispielsweise beim Spielen, beim Betrachten eines Bilderbuches, beim Gespräch im<br />
Morgenkreis, beim Planen von gemeinsamen Vorhaben.<br />
Eingangsstufe Grundschule mit variabler Verweildauer<br />
Innerhalb des Projekts "Schulanfang auf neuen Wegen" erhalten Kinder die Möglichkeit,<br />
im Rahmen der sogenannten jahrgangsübergreifenden A-Modelle bis zu drei<br />
Jahren in der Eingangsstufe (Klasse1/2) zu verbleiben. Dadurch erhalten die Kinder<br />
bei Bedarf zusätzlich Zeit, um ihre Sprachkompetenz zu erweitern. Zum Schuljahr<br />
2000/1 nahmen 102 Grundschulen am Modell A teil.<br />
Verlässliche Grundschule<br />
Im Schuljahr 2000/<strong>2001</strong> wurde an 79 % der Grundschulen ein Betreuungsangebot<br />
entweder direkt an der Schule oder in Kooperation mit dem Kindergarten angeboten.<br />
Insgesamt nahmen ca. 35.000 Kinder dieses Angebot wahr. Der Anteil der ausländischen<br />
und spätausgesiedelten Kinder, die an Betreuungsangeboten im Rahmen der<br />
Verlässlichen Grundschule teilnehmen, wird statistisch nicht erfasst.<br />
93
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
Reformkonzept IMPULSE Hauptschule<br />
Das Reformkonzept IMPULSE Hauptschule, das 1998 startete und mittlerweile 2.045<br />
Einzelprojekte umfasst, berücksichtigt den Umstand, dass insbesondere auch leistungsschwächere<br />
und benachteiligte Schülerinnen und Schüler zu fördern sind.<br />
Wesentliche Zielsetzungen sind:<br />
• Optimale pädagogische Förderung<br />
• Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit<br />
• Förderung schwacher und benachteiligter Schülerinnen und Schüler<br />
• Steigerung der Lern- und Schulmotivation<br />
• Steigerung der persönlichen Leistungsfähigkeit<br />
Mit den Projekten<br />
- Kernpunkt 1: Projekt "Guter Start in der Hauptschule" mit 3 Modellvarianten<br />
- Kernpunkt 2: Projekt "Erfolg in der Hauptschule" mit 4 Teilprojekten<br />
- Kernpunkt 3: Projekt "Leistungsmessung in der Hauptschule" mit 3 Teilprojekten<br />
- Kernpunkt 4: Anpassung des Bildungsplanes: Modularer Ansatz werden die Ausbildungs-<br />
und Berufschancen der Hauptschulabgänger verbessert.<br />
Zu Kernpunkt 2: (Kooperationsklassen)<br />
Kooperationsklassen Hauptschule-Berufsvorbereitungsjahr verzahnen die<br />
Hauptschule mit dem Berufsvorbereitungsjahr. Diese Maßnahme eröffnet<br />
Schülerinnen und Schülern mit geringen Aussichten auf einen Hauptschulabschluss<br />
neue Chancen. In einem zweijährigen Bildungsgang werden Hauptschule und<br />
Berufsvorbereitungsjahr inhaltlich, organisatorisch und pädagogisch miteinander<br />
verknüpft. Dabei wird der Bildungsplan der Hauptschule und des<br />
Berufsvorbereitungsjahres auf die Bedürfnislagen der Schülerinnen und Schüler<br />
dieser Klassen abgestimmt.<br />
Im Schuljahr 1999/2000 wurden 48 Kooperationsklassen an 29 Standorten geführt.<br />
Die Anzahl der Standorte konnte im Schuljahr 2000/01 auf 33 ausgedehnt werden mit<br />
insgesamt 62 Kooperationsklassen. Die Einrichtung weiterer Standorte wird bedarfsorientiert<br />
vorgenommen.<br />
Die Kooperationsklassen erfassen generell die Schülerinnen und Schüler, die - unabhängig<br />
von ihrer Herkunft - besonderer Unterstützungsmaßnahmen bedürfen.<br />
Zu Kernpunkt 2: (Berufswegeplanung)<br />
In enger Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt und den involvierten Arbeitsämtern<br />
wird die Neukonzeption der Berufswegeplanung Hauptschule (Orientierung in<br />
Berufsfeldern) in neun Regionen des Landes erprobt.<br />
Ein besonderes Anliegen der Neukonzeption der Berufswegeplanung an Hauptschulen<br />
ist die deutliche Erweiterung des Berufswahlspektrums für Mädchen, damit auch<br />
für Spätaussiedlerinnen oder Mädchen ausländischer Herkunft. Die "klassischen" Berufsbilder,<br />
die immer wieder insbesondere bei Mädchen vorzufinden sind, gilt es im<br />
Rahmen einer breiteren Kenntnis möglicher Berufe auszuweiten und neu zu definieren.<br />
Zu Kernpunkt 3: (Projektprüfungen)<br />
Die Weiterentwicklung der Hauptschulabschlussprüfung durch die verbindliche Einführung<br />
der Projektprüfung zum Schuljahr <strong>2001</strong>/02 stellt eine deutliche Aufwertung<br />
der Hauptschule dar. Nach dem Grundsatz "wie gelernt so geprüft" werden bereits im<br />
94
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
Unterricht Schlüsselqualifikationen gefördert, die eine zeitgemäße Antwort der Schule<br />
auf Anforderungen seitens der Wirtschaft darstellt.<br />
Ganztagesschulen<br />
Ganztagesschulen werden in <strong>Baden</strong>-Württemberg dort eingerichtet, wo dies pädagogisch<br />
geboten erscheint und es vorrangig um die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags<br />
der Schule geht. Dies sind vor allem Hauptschulen, die unter erschwerten<br />
pädagogischen und sozialen Bedingungen arbeiten. Derzeit werden 93<br />
Hauptschulen des Landes als Ganztagesschulen geführt.<br />
Hauptschulen mit variablen Kooperationsbausteinen<br />
Im Schuljahr 2000/01 waren an 249 Hauptschulen variable Betreuungsbausteine im<br />
Rahmen des Reformkonzepts IMPULSE Hauptschule eingerichtet. Variable Betreuungsbausteine<br />
richten Hauptschulen mit Hilfe außerschulischer Partner (Kirchen,<br />
Vereine, Institutionen, Betriebe, Privatpersonen im Ehrenamt) sowie unter Zuhilfenahme<br />
des Lehrbeauftragtenprogramms ein, wenn für eine gewisse Anzahl von<br />
Schülerinnen und Schülern eine diesbezügliche Notwendigkeit besteht und diese<br />
Hauptschulen nicht als Ganztagesbetrieb geführt werden.<br />
2.5 Realschulen<br />
(Finanzierung: Land)<br />
Auch in den Realschulen gibt es Förderklassen sowie Stütz- und Fördermaßnahmen<br />
(Maßnahme KM 2). Im Schuljahr <strong>2001</strong>/<strong>2002</strong> wurden in diesem Bereich zwei<br />
Förderklassen eingerichtet. Stütz- und Fördermaßnahmen erfolgen in der Regel über<br />
Maßnahmen aus dem Ergänzungsbereich (Begleitförderkurse für Spätaussiedler).<br />
Für Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 7 und 8 aufgenommen werden, kann die<br />
Wahlpflichtfremdsprache an die Stelle der ersten Fremdsprache treten. Für Schülerinnen<br />
und Schüler, die erst in den Klassen 9 und 10 in die Realschule eintreten,<br />
kann die Pflichtfremdsprache durch die Sprache des Herkunftslands ersetzt werden,<br />
wenn es aus organisatorischen und personellen Gründen möglich ist, den Kenntnisstand<br />
am Ende des Schuljahres schriftlich und mündlich zu überprüfen. Das Ergebnis<br />
der Überprüfung ist als versetzungserhebliche Note in das Zeugnis aufzunehmen.<br />
2.6 Sonderpädagogische Förderung<br />
(Finanzierung: Land)<br />
Für spätausgesiedelte und ausländische Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf wird an allgemeinen Schulen – ggf. mit sonderpädagogischer<br />
Unterstützung – oder an Sonderschulen selbst eine sonderpädagogische Förderung<br />
angeboten (Maßnahme KM 3). Diese individuelle Förderung orientiert sich an allen<br />
Sonderschulen an den persönlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.<br />
Hierzu gehören insbesondere auch die Analyse und Berücksichtigung der Herkunft<br />
und der bisherigen Lernbiografie dieser Kinder. Darüber hinaus arbeiten die Sonderschulen<br />
in der Frage der Förderung ausländischer und spätausgesiedelter Schülerinnen<br />
und Schüler eng mit den Eltern sowie ggf. den muttersprachlichen Lehrkräften,<br />
Kulturvereinen und sonstigen Partnern der Familien zusammen und machen die besondere<br />
Lebenssituation dieser Kinder zum Gegenstand des Unterrichts.<br />
95
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
Darüber hinaus wird derzeit in der Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsorganisation<br />
für die individuelle Förderung von ausländischen / spätausgesiedelten Schülerinnen<br />
und Schülern an Schulen für Erziehungshilfe ein Faktor von 1 Lehrerwochenstunde<br />
für je 2,5 Schüler für die Zuweisung an das Staatliche Schulamt genannt.<br />
2.7 Abgrenzung der Maßnahmen 2.4 bis 2.6 zu 2.1 und 2.2<br />
Die unter 2.4 bis 2.6 genannten Maßnahmen des KM und die HSL (Maßnahme SM 1)<br />
ergänzen sich; während sich die Maßnahmen des KM auf den schulischen Bereich<br />
beziehen, wirkt die HSL im außerschulischen Bereich. Auch hinsichtlich des Garantiefonds<br />
– Schul- und Berufsbildungsbereich (Maßnahme IM 1) ist eine Überschneidung<br />
nicht gegeben. Die Maßnahmen bauen vielmehr aufeinander auf, da die Förderung<br />
durch die Schule Voraussetzung für die Förderung nach Garantiefonds (Nachhilfebereich)<br />
ist.<br />
Vor allem im ländlichen Bereich ergibt sich jedoch folgendes Problem: Sind für die<br />
Bildung von Vorbereitungs- oder Förderklassen bzw. von Förderkursen nicht genügend<br />
Schülerinnen und Schüler vorhanden, entfällt auch die für den Garantiefonds erforderliche<br />
Voraussetzung der schulischen Förderung neben dem Regelunterricht<br />
durch das Land, wenn nicht mindestens vier Stunden ergänzende schulische Sprachförderung<br />
angeboten wird. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten dann weder eine<br />
Förderung durch die Schule noch durch den Garantiefonds.<br />
2.8 Gymnasien<br />
(Finanzierung: Land)<br />
In den Gymnasien besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Ergänzungsbereichs zeitlich<br />
befristeten Förderunterricht (Begleitförderkurs) sowie Arbeitsgemeinschaften<br />
Deutsch für Aussiedler anzubieten. Für ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler gilt,<br />
dass bei Eintritt in die Klassen 7 bis 11 des Gymnasiums die Sprache des Herkunftslandes<br />
eine der vorgeschriebenen Pflichtfremdsprachen ersetzen kann, sofern es organisatorisch<br />
und personell möglich ist, den Kenntnisstand am Ende des Schuljahres<br />
schriftlich und mündlich zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung geht als<br />
versetzungserhebliche Note in das Zeugnis ein. Bei Eintritt in die Klasse 8 des Gymnasiums<br />
kann der Besuch des Unterrichts in der zweiten Pflichtfremdsprache bis zum<br />
Ende des Schuljahres ausgesetzt werden, wenn das Fremdsprachenangebot der<br />
Schule es zulässt, dass die Schülerin bzw. der Schüler ab Klasse 9 eine dritte<br />
Fremdsprache erlernen kann. Diese tritt dann an die Stelle der zweiten Pflichtfremdsprache.<br />
Darüber hinaus können mit Zustimmung des Kultusministeriums in den<br />
Jahrgangsstufen 12 und 13 Grundkurse im Pflichtbereich in weiteren Fremdsprachen<br />
angeboten werden.<br />
96
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife<br />
(Finanzierung: Bund)<br />
Eine Spitzenförderung stellen die Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife<br />
dar (Maßnahme KM 4). Für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie<br />
deren Angehörige sind zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) sowie<br />
der allgemeinen Hochschulreife an vier Gymnasien <strong>Baden</strong>-Württembergs Sonderlehrgänge<br />
eingerichtet. Diese sind Teil eines Eingliederungsprogramms für Spätaussiedlerinnen<br />
und Spätaussiedler zur schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen<br />
Integration. Die Kurse werden durch Förderungs-, Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen<br />
der Otto-Benecke-Stiftung begleitet.<br />
Je nach der im Herkunftsland bereits erworbenen Vorbildung (in der Regel ein Sekundarabschlusszeugnis,<br />
das den Bedingungen für die Zuerkennung eines mittleren<br />
Bildungsabschlusses entspricht) besuchen die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler<br />
zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife, ein- oder zweijährige<br />
Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Finanzierung<br />
erfolgt aus Mitteln des Garantiefonds – Hochschulbereich durch die Otto-<br />
Benecke-Stiftung.<br />
Überschneidungen mit anderen Fördermaßnahmen für Schüler bestehen nicht.<br />
2.9 Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsschule<br />
(Finanzierung: Land)<br />
Auch im BVJ und in der Berufsschule werden Fördermaßnahmen für spätausgesiedelte<br />
bzw. ausländische Jugendliche angeboten (Maßnahme KM 5). Die Berufsschulpflicht<br />
beginnt nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und dauert bei Jugendlichen<br />
mit Ausbildungsvertrag und einem Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 18.<br />
Lebensjahres bis zum Abschluss der Ausbildung, bei Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag<br />
grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Jugendliche, die das Berufsvorbereitungsjahr<br />
besuchten sind danach von der weiteren Berufsschulpflicht befreit, sofern<br />
sie kein Berufsausbildungsverhältnis beginnen. Zur speziellen Förderung von<br />
Jugendlichen ohne ausreichende Deutschkenntnissen, insbesondere im BVJ, wurden<br />
für die Schuljahre 2000/<strong>2001</strong> und <strong>2001</strong>/<strong>2002</strong> jeweils sechs Deputate (rd. 600 000<br />
DM) zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden folgende Maßnahmen, deren Fördervolumen<br />
rd. 13,2 Mio. DM beträgt, angeboten:<br />
� BVJ mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen<br />
Dieser Bildungsgang vermittelt die Grundlagen der deutschen Sprache und<br />
einfache praktische Grundfertigkeiten. Daneben wird die Allgemeinbildung<br />
vertieft. Das Fach Deutsch nimmt mit bis zu 18 Wochenstunden eine zentrale<br />
Stellung ein. In allen anderen Fächern ist die Vermittlung von Deutsch durchgehendes<br />
Unterrichtsprinzip. Durch den anschließenden Besuch des Berufsvorbereitungsjahres<br />
(Regelklasse oder Klasse für Jugendliche ohne ausreichende<br />
Deutschkenntnisse) haben die Jugendlichen die Möglichkeit einen<br />
dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erlangen.<br />
97
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
� BVJ- Klassen für Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse<br />
Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden im BVJ in der Regel<br />
in eigenen Klassen gefördert. Grundsätzlich wird im BVJ berufliches<br />
Grundwissen in bis zu drei Berufsfeldern vermittelt und damit die berufliche<br />
Orientierung und Berufsfindung unterstützt. Durch zusätzliche Unterrichtsinhalte<br />
und eine Zusatzprüfung wird ermöglicht, einen dem Hauptschulabschluss<br />
gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Die flexible Stundentafel<br />
ermöglicht, den Deutschunterricht im Pflichtbereich auf bis zu sieben Wochenstunden<br />
auszuweiten. Darüber hinaus können über den Wahlpflicht- und<br />
Wahlbereich zusätzlich bis zu sechs Stunden Deutschunterricht erteilt werden.<br />
Im Schuljahr 2000/<strong>2001</strong> führten von den ca. 175 öffentlichen gewerblichen<br />
und haus- und landwirtschaftlichen Schulen mit BVJ 64 Standorte Klassen für<br />
Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse - und 18 Schulen das BVJ<br />
mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen.<br />
� Zusätzliche Fördermaßnahmen in der Berufsschule<br />
In Berufsschulklassen mit überwiegendem Ausländer- oder Spätaussiedleranteil<br />
ist bei Sprachdefiziten eine Schülerhöchstzahl von 24 Schülerinnen und<br />
Schülern möglich. Diese ist deutlich geringer als bei regulären Berufsschulklassen,<br />
die einen Klassenteiler von 32 Schülerinnen und Schülern haben.<br />
Des Weitern sehen die Stundentafeln der Berufsschule allgemein Stütz- und Ergänzungsunterricht<br />
im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden vor. In diesem Rahmen<br />
erhalten ausländische und spätausgesiedelte Jugendliche oftmals eine zusätzliche<br />
Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung.<br />
2.10 Abgrenzung der Maßnahme 2.9 zu 2.1<br />
Überschneidungen bestehen mit der Förderung nach Garantiefonds (Maßnahme IM<br />
1). Die Berufsvorbereitungsklassen für Jugendliche mit geringen oder gar keinen<br />
Deutschkenntnissen können auch von Jugendlichen aus dem Kreis der nach Garantiefonds<br />
Berechtigten besucht werden. Inhaltlich ist das BVJ in etwa mit den Integrationssprachkursen<br />
mit berufsorientierenden Bestandteilen zu vergleichen.<br />
Nach den Garantiefondsrichtlinien soll der Teil des Garantiefonds, der der Berufsvorbereitung<br />
dient, das BVJ ersetzen. Insoweit ist diese Thematik bereits bei der Formulierung<br />
der Garantiefondsrichtlinien erkannt worden.<br />
Allerdings gilt diese Überschneidung nur bis zum 18. Lebensjahr. Ältere Personen<br />
werden in der Regel nicht mehr am BVJ beschult. Nach den Garantiefondsrichtlinien<br />
kann jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Garantiefondsmaßnahmen<br />
begonnen werden. In der Praxis ist auch festzustellen, dass ein Großteil der Teilnehmer<br />
an Integrationssprachkursen mit berufsorientierenden Bestandteilen deutlich über<br />
20 Jahre ist. Darüber hinaus ist noch festzuhalten, dass der Garantiefonds von<br />
seinem finanziellen Rahmen her nicht in der Lage wäre, das BVJ in den Berufsschulen<br />
signifikant finanziell zu entlasten; von den ca. 8,0 Mio. €, die dem Land jährlich für<br />
Garantiefondsmaßnahmen zur Verfügung stehen, ist noch eine Vielzahl anderer Ga-<br />
98
Anlage 4<br />
Auszug aus der „Bestandsaufnahme Integrationsmaßnahmen“,<br />
Bereich Sprachförderung (<strong>2002</strong>)<br />
rantiefondsmaßnahmen zu finanzieren. Auf die Durchführung von Integrationssprachkursen<br />
mit berufsorientierenden Bestandteilen entfallen allenfalls 25 bis 30 % der zur<br />
Verfügung stehenden Mittel.<br />
3. Jugendliche<br />
3.1 Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich<br />
(Finanzierung: Bund)<br />
Auch Jugendliche können eine Förderung nach dem Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbereich<br />
- erhalten (Maßnahme IM 1, zum Kreis der Berechtigten siehe<br />
oben Nr. A. 2.1). Jugendliche, die nicht mehr allgemein schulpflichtig sind, können<br />
Nachhilfe oder ergänzenden Deutschunterricht oder eine internatsgestützte Förderung<br />
während des Besuchs weiterführender oder berufsbildender Schulen<br />
oder während der Berufsausbildung erhalten sowie an beruflichen Anpassungsmaßnahmen<br />
teilnehmen. Jugendliche, die keine Schule mehr besuchen, können an Intensiv-<br />
oder Integrationssprachkursen (siehe oben Nr. A 2.1 ) teilnehmen (das sind<br />
Schüler, die bereits oben abgehandelt sind).<br />
3.2 Zuwendungen an besondere Fördereinrichtungen<br />
(Finanzierung: Land)<br />
Zur Förderung der schulischen und beruflichen Eingliederung von jugendlichen Spätaussiedlerinnen<br />
und Spätaussiedlern zwischen dem 13. und dem 20. Lebensjahr<br />
vergibt das Land Zuwendungen an besondere Fördereinrichtungen (Maßnahme IM<br />
9). Im Bereich der öffentlichen Schulen erfolgt die Eingliederung durch die Einrichtung<br />
von Förderklassen oder durch die Erteilung von zusätzlichem Deutschunterricht.<br />
Maßnahmen zur schulischen Eingliederung können daneben auch in besonderen<br />
Fördereinrichtungen durchgeführt werden, die keine Schulen im Sinne des Privatschulgesetzes<br />
sind (vgl. § 16 Privatschulgesetz). Häufig handelt es sich um Internatsschulen<br />
in kirchlicher Trägerschaft.<br />
Der Unterricht an den Fördereinrichtungen muss in fachlicher und pädagogischer<br />
Hinsicht ausreichend und zweckentsprechend auf die Eingliederung in das allgemeinbildende<br />
und berufliche Schulwesen bzw. auf den Erwerb eines schulischen Abschlusszeugnisses<br />
vorbereiten. Der Zuschuss beträgt höchstens 875 € pro förderfähiger<br />
Person und Schuljahr (insgesamt jährlich 375.000 €). Der Zuwendungsantrag<br />
ist bis zum 15. Juni für das darauf folgende Schuljahr an die untere Eingliederungsbehörde<br />
am Sitz der Fördereinrichtung zu stellen. Es handelt sich dabei um eine Projektförderung<br />
zu den Sach-, Personal- und Verwaltungskosten.<br />
Überschneidungen mit anderen Fördermaßnahmen bestehen nicht.<br />
3.3 BVJ, Berufsschule<br />
(Finanzierung: Land)<br />
Zum BVJ und zu den Fördermaßnahmen in der Berufsschule siehe oben A. 2.9.<br />
99
Anlage 5:<br />
Darstellung der Bleiberechtsregelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus<br />
dem früheren Jugoslawien<br />
Regelung<br />
Begünstigter Personenkreis<br />
Möglicher Aufenthaltstitel<br />
Voraussetzungen<br />
Antragstellung bis<br />
spätestens<br />
Voraussetzungen<br />
Möglicher Aufenthaltstitel<br />
1. Anordnung des IM vom<br />
08.01.<strong>2001</strong> (Ministerratsbeschluss)<br />
Erwerbstätige Bürgerkriegsflüchtling<br />
aus dem ehemaligen<br />
Jugoslawien<br />
Aufenthaltserlaubnis<br />
1. seit mehr als 2 Jahren bei<br />
einem bawü mittelständischen<br />
Unternehmen beschäftigt<br />
2. Betrieb ist dringend auf<br />
diesen Mitarbeiter angewiesen<br />
3. Betrieb hat sich nachhaltig,<br />
aber erfolglos um Ersatzkraft<br />
bemüht<br />
4. legale Einreise<br />
5. gültiger Nationalpass<br />
31.07.<strong>2001</strong><br />
3. Anordnung des IM vom<br />
30.03.<strong>2001</strong> (IMK-Beschluss)<br />
erwerbstätige Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
aus Bosnien-<br />
Herzegowina<br />
100<br />
2. Anordnung des IM vom<br />
31.01.<strong>2001</strong> (IMK-Beschluss)<br />
1. schwer traumatisierte<br />
Flüchtlinge aus Bosnien-<br />
Herzegowina<br />
2. ältere Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina<br />
3. Zeugen vor dem Internationalen<br />
Strafgerichtshof<br />
4. gemischt-ethnische Ehepaare<br />
u. Familien aus dem<br />
Kosovo<br />
Aufenthaltsbefugnis<br />
- unterschiedlich<br />
4. Anordnung des IM vom<br />
15.06.<strong>2001</strong> (IMK-Beschluss)<br />
1. erwerbstätige Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
aus Bosnien-Herzegowina<br />
und der<br />
Bundesrepublik Jugoslawien<br />
(einschließlich Kosovo)<br />
2. ältere Flüchtlinge aus der<br />
BR Jugoslawien (spezielle<br />
Voraussetzungen)<br />
Aufenthaltsbefugnis Aufenthaltsbefugnis<br />
1. am 15.02.<strong>2001</strong> seit mindestens<br />
6 Jahren ununzerbrochen<br />
im Bundesgebiet<br />
aufhältig<br />
2. seit mehr als 2 Jahren in<br />
einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis<br />
1. am 15.02.<strong>2001</strong> seit mindestens<br />
6 Jahren ununzerbrochen<br />
im Bundesgebiet<br />
aufhältig<br />
2. seit mehr als 2 Jahren in<br />
einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis
Anlage 5:<br />
Darstellung der Bleiberechtsregelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus<br />
dem früheren Jugoslawien<br />
Antragstellung bis spätestens<br />
(nicht unbedingt beim selben<br />
Arbeitgeber)<br />
3. Arbeitgeber ist dringend<br />
auf den Arbeitnehmer angewiesen<br />
4. Betrieb hat sich nachhaltig,<br />
aber erfolglos bei der<br />
Arbeitsverwaltung um Ersatzkraft<br />
bemüht<br />
5. Lebensunterhalt der Familie<br />
muss am 15.02.01<br />
durch eigene legale Erwerbstätigkeit<br />
ohne zusätzliche<br />
Mittel der Sozialhilfe<br />
gesichert sein<br />
30.06.<strong>2001</strong><br />
101<br />
(nicht unbedingt beim selben<br />
Arbeitgeber)<br />
3. Arbeitgeber ist dringend<br />
auf den Arbeitnehmer angewiesen<br />
4. Lebensunterhalt der Familie<br />
muss am 15.02.01<br />
(Bosnien-Herzegowina)<br />
bzw. am 10.05.01 (BR Jugoslawien)<br />
durch eigene<br />
legale Erwerbstätigkeit<br />
ohne zusätzliche Mittel der<br />
Sozialhilfe gesichert sein<br />
30.06.01 (Bosnier) bzw.<br />
30.01.01 (Jugoslawen/Kosovaren)
Herausgeber:<br />
Impressum<br />
Der Ausländerbeauftragte der Landesregierung <strong>Baden</strong>-Württemberg und<br />
Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll<br />
Schillerplatz 4<br />
70173 Stuttgart<br />
Internet: http://www.auslaenderbeauftragter.de<br />
Redaktion:<br />
Christian Storr, Leiter der Stabsstelle Ausländerbeauftragter<br />
Justizministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Postfach 10 34 61, 70029 Stuttgart<br />
Telefon (0711) 126-2990, Telefax (0711) 126-2992<br />
e-Mail: storr@auslaenderbeauftragter.de<br />
Druck:<br />
Umwelt- und Verkehrsministerium <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />
Hinweis:<br />
Dieser <strong>Jahresbericht</strong> ist auch online über unsere Internetseite abrufbar.<br />
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