Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...
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3. KAPITEL<br />
3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
Zuwanderung und Integration gehörten in den letzten Monaten zu den beherrschenden<br />
Themen der Innenpolitik.<br />
Diese Diskussion hat – selbst in Anbetracht der notwendigen Sicherheitsdiskussion<br />
nach dem 11. September <strong>2001</strong> - zu einem Paradigmenwechsel in der deutschen Zuwanderungs-,<br />
Integrations- und Ausländerpolitik geführt, was ich als Ausländerbeauftragter<br />
sehr begrüße. Ich will aber nicht verschweigen: Es war und ist ein mühsamer<br />
Weg zum neuen Ausländer- und Migrationsrecht.<br />
1. Paradigmenwechsel in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik<br />
Wir haben uns wegbewegt vom bislang vorherrschenden sicherheits- und polizeirechtlichen<br />
Geist des Ausländergesetzes hin zu einem die Zuwanderung offensiv regelnden<br />
bzw. gestaltenden und die Integration festschreibenden Aufenthaltsgesetz.<br />
Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften wird nun als etwas Positives und<br />
Notwendiges für unser Land angesehen. Dass wir überhaupt Zuwanderung von ausländischen<br />
Arbeitskräften brauchen, wird ernsthaft nicht mehr bestritten. Leider haben<br />
manche in der Politik sehr lange für diese Erkenntnis gebraucht.<br />
Dabei zeichnet sich die Notwendigkeit bereits seit geraumer Zeit deutlich ab. So hat<br />
etwa der Innovationsbeirat der Landesregierung Anfang 1998 in dem von ihm herausgegebenen<br />
Leitbild „<strong>Baden</strong>-Württemberg – ein Land im Aufbruch“ sehr deutlich<br />
auf die mit einer gezielten Zuwanderungspolitik verbundenen Möglichkeiten und ihre<br />
zwingende ökonomische Notwendigkeit hingewiesen. Seinerzeit veranschlagte der<br />
Innovationsbeirat den für <strong>Baden</strong>-Württemberg notwendigen Zuwanderungsüberschuss<br />
auf 25.000 Personen im Jahr.<br />
Heute geht es zum Glück nur noch um das „Wie“ der Zuwanderung. Vor allem auch<br />
die lobenswerte Arbeit der Zuwanderungskommission des Bundesinnenministers, der<br />
sogenannten „Süßmuth-Kommission“, wurde in der Öffentlichkeit und in den Medien<br />
mit wachsendem Interesse begleitet.<br />
Vor diesem Hintergrund erscheint die noch immer anhaltende Debatte um die Bundesrepublik<br />
als „Einwanderungsland“ bzw. „klassisches Einwanderungsland“ eigenartig<br />
und beinahe fundamentalistisch. Der faktisch kontinuierlich anhaltende Prozess<br />
der Zuwanderung kann auf zweierlei Weisen politisch angegangen werden. Entweder<br />
wird er als „natürlicher Prozess“ begriffen und sich selbst überlassen. Gesetzgebung<br />
und Verwaltung können sich dann auf eine passive Politik der Folgenbegrenzung beschränken.<br />
Oder aber jener Prozess wird als politische Herausforderung begriffen und durch aktive<br />
Politik gesteuert und gestaltet. Dies setzt allerdings voraus, dass das Phänomen<br />
der Migration politisch zur Kenntnis genommen wird. Die gegenwärtige auch von mir<br />
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