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Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...

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3. KAPITEL<br />

3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

Zuwanderung und Integration gehörten in den letzten Monaten zu den beherrschenden<br />

Themen der Innenpolitik.<br />

Diese Diskussion hat – selbst in Anbetracht der notwendigen Sicherheitsdiskussion<br />

nach dem 11. September <strong>2001</strong> - zu einem Paradigmenwechsel in der deutschen Zuwanderungs-,<br />

Integrations- und Ausländerpolitik geführt, was ich als Ausländerbeauftragter<br />

sehr begrüße. Ich will aber nicht verschweigen: Es war und ist ein mühsamer<br />

Weg zum neuen Ausländer- und Migrationsrecht.<br />

1. Paradigmenwechsel in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik<br />

Wir haben uns wegbewegt vom bislang vorherrschenden sicherheits- und polizeirechtlichen<br />

Geist des Ausländergesetzes hin zu einem die Zuwanderung offensiv regelnden<br />

bzw. gestaltenden und die Integration festschreibenden Aufenthaltsgesetz.<br />

Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften wird nun als etwas Positives und<br />

Notwendiges für unser Land angesehen. Dass wir überhaupt Zuwanderung von ausländischen<br />

Arbeitskräften brauchen, wird ernsthaft nicht mehr bestritten. Leider haben<br />

manche in der Politik sehr lange für diese Erkenntnis gebraucht.<br />

Dabei zeichnet sich die Notwendigkeit bereits seit geraumer Zeit deutlich ab. So hat<br />

etwa der Innovationsbeirat der Landesregierung Anfang 1998 in dem von ihm herausgegebenen<br />

Leitbild „<strong>Baden</strong>-Württemberg – ein Land im Aufbruch“ sehr deutlich<br />

auf die mit einer gezielten Zuwanderungspolitik verbundenen Möglichkeiten und ihre<br />

zwingende ökonomische Notwendigkeit hingewiesen. Seinerzeit veranschlagte der<br />

Innovationsbeirat den für <strong>Baden</strong>-Württemberg notwendigen Zuwanderungsüberschuss<br />

auf 25.000 Personen im Jahr.<br />

Heute geht es zum Glück nur noch um das „Wie“ der Zuwanderung. Vor allem auch<br />

die lobenswerte Arbeit der Zuwanderungskommission des Bundesinnenministers, der<br />

sogenannten „Süßmuth-Kommission“, wurde in der Öffentlichkeit und in den Medien<br />

mit wachsendem Interesse begleitet.<br />

Vor diesem Hintergrund erscheint die noch immer anhaltende Debatte um die Bundesrepublik<br />

als „Einwanderungsland“ bzw. „klassisches Einwanderungsland“ eigenartig<br />

und beinahe fundamentalistisch. Der faktisch kontinuierlich anhaltende Prozess<br />

der Zuwanderung kann auf zweierlei Weisen politisch angegangen werden. Entweder<br />

wird er als „natürlicher Prozess“ begriffen und sich selbst überlassen. Gesetzgebung<br />

und Verwaltung können sich dann auf eine passive Politik der Folgenbegrenzung beschränken.<br />

Oder aber jener Prozess wird als politische Herausforderung begriffen und durch aktive<br />

Politik gesteuert und gestaltet. Dies setzt allerdings voraus, dass das Phänomen<br />

der Migration politisch zur Kenntnis genommen wird. Die gegenwärtige auch von mir<br />

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