Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...
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3. Kapitel:<br />
Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />
vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />
damit einhergehend auch ein ebenso dramatischer Rückgang des Erwerbspersonenpotentials<br />
2. aus den damit einhergehenden gravierenden Auswirkungen für die Aufrechterhaltung<br />
der bestehenden Sozialsysteme<br />
3. sowie der ebenfalls daraus resultierenden gravierenden direkten und indirekten<br />
Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft, Wachstums- und Wohlstandsentwicklung<br />
4. aus Gründen des Arbeitsmarktes: Mangel an Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen,<br />
z.B. IKT, Ingenieure, Pflegekräfte usw., der sich als Wachstumsbremse<br />
erweist<br />
5. wegen der Globalisierung der Gesellschaften und Arbeitsmärkte: internationaler<br />
Wettbewerb um die klügsten Köpfe<br />
6. aus rechtstechnischen Gründen: bislang ist keine transparente Zuwanderungsregelung<br />
vorhanden<br />
7. aus demokratischen Gründen, um Einwanderung in einem transparenten, für die<br />
Bevölkerung und die potentiellen Zuwanderer nachvollziehbaren und demokratischen<br />
Verfahren zu steuern<br />
8. um das Asylrecht zu entlasten und um die illegale Einreise nach Deutschland zu<br />
verringern.<br />
Einen Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals herausstellen und betonen:<br />
Bei der Zuwanderungsregelung geht es mir um die Schaffung der Möglichkeit,<br />
bedarfsorientiert qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland kommen zu lassen. Es<br />
geht nicht um eine generelle Öffnung des Landes, um Ausweitungen bei der humanitären<br />
Aufnahme.<br />
Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften kann Wirtschaftswachstum und<br />
Wohlstandsentwicklung in Deutschland festigen und fördern, indem sie den in vielen<br />
Branchen bestehenden Arbeitskräftemangel ausgleicht. Sie kann darüber hinaus<br />
helfen, das demographische Problem einer alternden und schrumpfenden<br />
Bevölkerung zu lösen, indem sie den Alterungsprozeß der Gesellschaft und damit die<br />
kommenden Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zumindest abmildert.<br />
Dieser Befund, zu dem die Wissenschaft schon seit längerem gelangt ist, wird heute,<br />
wie ich bereits eingangs erläutert habe, von niemandem mehr ernsthaft bestritten.<br />
Auch die Fachleute aus der Wirtschaft und der Bevölkerungsforschung, die bei meiner<br />
Anhörung zum Zuwanderungsgesetz im Rahmen der „Stuttgarter Gespräche zur<br />
Ausländerpolitik“ am 14. März <strong>2002</strong> in Stuttgart referierten, haben in ihren Vorträgen<br />
diese Erkenntnisse deutlich bestätigt (siehe hierzu auch Kapitel 10).<br />
Zuwanderung alleine reicht aber nicht aus, um die demographischen Effekte der Alterung<br />
und Schrumpfung auszugleichen oder gar zu überkompensieren. Mit einer<br />
“Vorrangdiskussion“ droht aber eine neue Phantomdebatte die jetzt notwendige<br />
Neuregelung zu diskreditieren. Nicht Qualifizierung und Weiterbildung vor<br />
Zuwanderung, sondern Qualifizierung und Weiterbildung plus Zuwanderung ist die<br />
richtige Lösung.<br />
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