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Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...

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3. Kapitel:<br />

Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Umbruch -<br />

vom Anwerbestopp zum Zuwanderungsgesetz.<br />

damit einhergehend auch ein ebenso dramatischer Rückgang des Erwerbspersonenpotentials<br />

2. aus den damit einhergehenden gravierenden Auswirkungen für die Aufrechterhaltung<br />

der bestehenden Sozialsysteme<br />

3. sowie der ebenfalls daraus resultierenden gravierenden direkten und indirekten<br />

Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft, Wachstums- und Wohlstandsentwicklung<br />

4. aus Gründen des Arbeitsmarktes: Mangel an Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen,<br />

z.B. IKT, Ingenieure, Pflegekräfte usw., der sich als Wachstumsbremse<br />

erweist<br />

5. wegen der Globalisierung der Gesellschaften und Arbeitsmärkte: internationaler<br />

Wettbewerb um die klügsten Köpfe<br />

6. aus rechtstechnischen Gründen: bislang ist keine transparente Zuwanderungsregelung<br />

vorhanden<br />

7. aus demokratischen Gründen, um Einwanderung in einem transparenten, für die<br />

Bevölkerung und die potentiellen Zuwanderer nachvollziehbaren und demokratischen<br />

Verfahren zu steuern<br />

8. um das Asylrecht zu entlasten und um die illegale Einreise nach Deutschland zu<br />

verringern.<br />

Einen Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals herausstellen und betonen:<br />

Bei der Zuwanderungsregelung geht es mir um die Schaffung der Möglichkeit,<br />

bedarfsorientiert qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland kommen zu lassen. Es<br />

geht nicht um eine generelle Öffnung des Landes, um Ausweitungen bei der humanitären<br />

Aufnahme.<br />

Die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften kann Wirtschaftswachstum und<br />

Wohlstandsentwicklung in Deutschland festigen und fördern, indem sie den in vielen<br />

Branchen bestehenden Arbeitskräftemangel ausgleicht. Sie kann darüber hinaus<br />

helfen, das demographische Problem einer alternden und schrumpfenden<br />

Bevölkerung zu lösen, indem sie den Alterungsprozeß der Gesellschaft und damit die<br />

kommenden Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zumindest abmildert.<br />

Dieser Befund, zu dem die Wissenschaft schon seit längerem gelangt ist, wird heute,<br />

wie ich bereits eingangs erläutert habe, von niemandem mehr ernsthaft bestritten.<br />

Auch die Fachleute aus der Wirtschaft und der Bevölkerungsforschung, die bei meiner<br />

Anhörung zum Zuwanderungsgesetz im Rahmen der „Stuttgarter Gespräche zur<br />

Ausländerpolitik“ am 14. März <strong>2002</strong> in Stuttgart referierten, haben in ihren Vorträgen<br />

diese Erkenntnisse deutlich bestätigt (siehe hierzu auch Kapitel 10).<br />

Zuwanderung alleine reicht aber nicht aus, um die demographischen Effekte der Alterung<br />

und Schrumpfung auszugleichen oder gar zu überkompensieren. Mit einer<br />

“Vorrangdiskussion“ droht aber eine neue Phantomdebatte die jetzt notwendige<br />

Neuregelung zu diskreditieren. Nicht Qualifizierung und Weiterbildung vor<br />

Zuwanderung, sondern Qualifizierung und Weiterbildung plus Zuwanderung ist die<br />

richtige Lösung.<br />

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