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Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...

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2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

Teilnehmer. Die Berechnung erfolgte in Anlehnung an die Garantiefondsbestimmungen<br />

und aufgrund der Erfahrungen aus dem Modellprojekt.<br />

Die 818 Euro sollen sich dabei auf folgende Einzelposten aufgliedern: Orientierungskurs,<br />

Fördergespräche, evtl. Dolmetscherkosten, Verwaltungskostenpauschale (evtl.<br />

auch prozentuale Regelung), Mietkosten und Kinderbetreuung.<br />

Kommunen, die die Kurse mit geringerem Kostenaufwand durchführen, können mehr<br />

Teilnehmer berücksichtigen. Ein Teilnehmerbeitrag von bis zu 1 Euro/Stunde kann<br />

erhoben werden. Der Teilnehmerbeitrag soll dem Finanzierungsanteil der Kommune<br />

zugute kommen.<br />

Kursdauer und -aufteilung<br />

Der Integrationskurs umfasst<br />

1. zwei Fördergespräche (mit insgesamt ca. 2 – 4 Stunden, bei Bedarf mit Dolmetscher)<br />

und<br />

2. einen Orientierungskurs.<br />

Der Orientierungskurs als Schwerpunkt des Projektes umfasst maximal 200 Stunden<br />

à 45 Minuten, davon<br />

- maximal 150 Stunden Sprachförderung Deutsch und<br />

- 50 Stunden Alltagsorientierung, Staatskunde, berufliche Orientierungshilfen<br />

An jedem Kurs nehmen zwischen zehn und fünfzehn Personen teil. Eine Kinderbetreuung<br />

ist oftmals sichergestellt.<br />

Zielgruppe<br />

- Grundsatz: neu zuwandernde Drittstaatsangehörige ab 16 Jahren mit einem auf<br />

Dauer (nicht: Asylbewerber, Geduldete, Illegale) angelegten Aufenthalt<br />

- es können auch Drittstaatsangehörige einbezogen werden, die sich bereits hier<br />

aufhalten und ein Bleiberecht besitzen, Aufenthaltsdauer 1 bis längstens 5 Jahre<br />

- ferner können bei EU-Ausländern ggf. Gruppen mit besonderem Bedarf einbezogen<br />

werden<br />

Kursinhalt<br />

Die Integrationskurse entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den Vorstellungen des<br />

von <strong>Baden</strong>-Württemberg im Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Integrationsgesetzes,<br />

wobei die Kurse allerdings – mangels gesetzlicher Grundlage – nicht verpflichtend,<br />

sondern freiwillig sind.<br />

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