Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...
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2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
Teilnehmer. Die Berechnung erfolgte in Anlehnung an die Garantiefondsbestimmungen<br />
und aufgrund der Erfahrungen aus dem Modellprojekt.<br />
Die 818 Euro sollen sich dabei auf folgende Einzelposten aufgliedern: Orientierungskurs,<br />
Fördergespräche, evtl. Dolmetscherkosten, Verwaltungskostenpauschale (evtl.<br />
auch prozentuale Regelung), Mietkosten und Kinderbetreuung.<br />
Kommunen, die die Kurse mit geringerem Kostenaufwand durchführen, können mehr<br />
Teilnehmer berücksichtigen. Ein Teilnehmerbeitrag von bis zu 1 Euro/Stunde kann<br />
erhoben werden. Der Teilnehmerbeitrag soll dem Finanzierungsanteil der Kommune<br />
zugute kommen.<br />
Kursdauer und -aufteilung<br />
Der Integrationskurs umfasst<br />
1. zwei Fördergespräche (mit insgesamt ca. 2 – 4 Stunden, bei Bedarf mit Dolmetscher)<br />
und<br />
2. einen Orientierungskurs.<br />
Der Orientierungskurs als Schwerpunkt des Projektes umfasst maximal 200 Stunden<br />
à 45 Minuten, davon<br />
- maximal 150 Stunden Sprachförderung Deutsch und<br />
- 50 Stunden Alltagsorientierung, Staatskunde, berufliche Orientierungshilfen<br />
An jedem Kurs nehmen zwischen zehn und fünfzehn Personen teil. Eine Kinderbetreuung<br />
ist oftmals sichergestellt.<br />
Zielgruppe<br />
- Grundsatz: neu zuwandernde Drittstaatsangehörige ab 16 Jahren mit einem auf<br />
Dauer (nicht: Asylbewerber, Geduldete, Illegale) angelegten Aufenthalt<br />
- es können auch Drittstaatsangehörige einbezogen werden, die sich bereits hier<br />
aufhalten und ein Bleiberecht besitzen, Aufenthaltsdauer 1 bis längstens 5 Jahre<br />
- ferner können bei EU-Ausländern ggf. Gruppen mit besonderem Bedarf einbezogen<br />
werden<br />
Kursinhalt<br />
Die Integrationskurse entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den Vorstellungen des<br />
von <strong>Baden</strong>-Württemberg im Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Integrationsgesetzes,<br />
wobei die Kurse allerdings – mangels gesetzlicher Grundlage – nicht verpflichtend,<br />
sondern freiwillig sind.<br />
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