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Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...

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2. Kapitel:<br />

Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />

die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />

(10) Migrationspolitische Verantwortung des Bundes<br />

Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Schon<br />

heute tragen die Länder und die Kommunen die Hauptlast der Integrationskosten.<br />

Bestehende und neue Integrationsmaßnahmen des Landes können deshalb nicht<br />

dazu dienen, den Bund von seinen Verpflichtungen zu entlasten.<br />

(11) Integration ist auch eine Bringschuld<br />

Ohne den Willen und die Bereitschaft der Ausländer und Spätaussiedler zur Integration<br />

kann diese nicht gelingen. Mit Integrationsangeboten sind deshalb nach der Maxime<br />

„Fördern und Fordern“ auch verpflichtende Anforderungen zu stellen. Was den<br />

Bereich der Ausländer anbelangt, enthält das geltende Recht keine erkennbaren Integrationsansätze,<br />

ebenso wenig werden Integrationsanforderungen an einreisewillige<br />

Ausländer gestellt. Die Landesregierung sieht den Aspekt der verpflichtenden Anforderung<br />

im vorliegenden Entwurf des Zuwanderungsgesetzes des Bundes nicht<br />

ausreichend berücksichtigt und verweist insofern auf den von ihr im Oktober 2000<br />

beim Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Integrationsgesetzes (vgl. Sitzung des<br />

Ministerrats am 12. September 2000 -TOP 8 - und am 10. Oktober 2000 - TOP 3 -).<br />

Notwendig sind insbesondere Sanktionen bis hin zur Aufenthaltsbeendigung als letzter<br />

Konsequenz, wenn ein Integrationskurs, zu dessen Besuch der Ausländer verpflichtet<br />

ist, nicht erfolgreich absolviert wird.<br />

(12) Zielgruppenspezifische Integrationsangebote<br />

Trotz der Vielfalt der Zuwanderungsgruppen gibt es dennoch viele Gemeinsamkeiten<br />

beim Integrationsbedarf. Entsprechend wird etwa im Schulbereich nicht zwischen<br />

den einzelnen Gruppen bei Sprachfördermaßnahmen unterschieden. Unterschiede in<br />

der kulturellen Herkunft, wie beispielsweise Erfahrungen bei der Integration von<br />

Spätaussiedlern oder Angehörigen des islamischen Kulturkreises zeigen, können<br />

gleichwohl eine zielgruppenspezifische und damit bedarfsgerechte Ausrichtung von<br />

Integrationsangeboten auf bestimmte Zuwanderungsgruppen begründen. Insbesondere<br />

bei konkreten Maßnahmen und Projekten kann es wegen der soziokulturellen<br />

Unterschiede angezeigt sein, zu differenzieren und diese jeweils nur für die Angehörigen<br />

einer bestimmten Personengruppe zu öffnen.<br />

4. Vorbildhaft: Das (Modell-)Projekt Integrationskurs<br />

Ziel des im April <strong>2001</strong> gestarteten „Modellprojektes Integrationskurs“ – und der seit<br />

<strong>2002</strong> laufenden Projektphase - ist die Ersteinweisung von Migrantinnen und Migranten<br />

in die deutschen Lebensverhältnisse und die Wegweisung zu den unterschiedlichen<br />

Integrationsangeboten, ferner die Einführung in die deutsche Sprache sowie eine<br />

erste berufliche und gesellschaftliche Alltagsorientierung für Neu-Zuwanderer.<br />

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