Jahresbericht 2001/2002 - Verwaltungsgerichtshof Baden ...
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2. Kapitel:<br />
Die Integrationspolitik der Landesregierung -<br />
die Bestandsaufnahme ist erst der Anfang.<br />
(10) Migrationspolitische Verantwortung des Bundes<br />
Integration ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Schon<br />
heute tragen die Länder und die Kommunen die Hauptlast der Integrationskosten.<br />
Bestehende und neue Integrationsmaßnahmen des Landes können deshalb nicht<br />
dazu dienen, den Bund von seinen Verpflichtungen zu entlasten.<br />
(11) Integration ist auch eine Bringschuld<br />
Ohne den Willen und die Bereitschaft der Ausländer und Spätaussiedler zur Integration<br />
kann diese nicht gelingen. Mit Integrationsangeboten sind deshalb nach der Maxime<br />
„Fördern und Fordern“ auch verpflichtende Anforderungen zu stellen. Was den<br />
Bereich der Ausländer anbelangt, enthält das geltende Recht keine erkennbaren Integrationsansätze,<br />
ebenso wenig werden Integrationsanforderungen an einreisewillige<br />
Ausländer gestellt. Die Landesregierung sieht den Aspekt der verpflichtenden Anforderung<br />
im vorliegenden Entwurf des Zuwanderungsgesetzes des Bundes nicht<br />
ausreichend berücksichtigt und verweist insofern auf den von ihr im Oktober 2000<br />
beim Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Integrationsgesetzes (vgl. Sitzung des<br />
Ministerrats am 12. September 2000 -TOP 8 - und am 10. Oktober 2000 - TOP 3 -).<br />
Notwendig sind insbesondere Sanktionen bis hin zur Aufenthaltsbeendigung als letzter<br />
Konsequenz, wenn ein Integrationskurs, zu dessen Besuch der Ausländer verpflichtet<br />
ist, nicht erfolgreich absolviert wird.<br />
(12) Zielgruppenspezifische Integrationsangebote<br />
Trotz der Vielfalt der Zuwanderungsgruppen gibt es dennoch viele Gemeinsamkeiten<br />
beim Integrationsbedarf. Entsprechend wird etwa im Schulbereich nicht zwischen<br />
den einzelnen Gruppen bei Sprachfördermaßnahmen unterschieden. Unterschiede in<br />
der kulturellen Herkunft, wie beispielsweise Erfahrungen bei der Integration von<br />
Spätaussiedlern oder Angehörigen des islamischen Kulturkreises zeigen, können<br />
gleichwohl eine zielgruppenspezifische und damit bedarfsgerechte Ausrichtung von<br />
Integrationsangeboten auf bestimmte Zuwanderungsgruppen begründen. Insbesondere<br />
bei konkreten Maßnahmen und Projekten kann es wegen der soziokulturellen<br />
Unterschiede angezeigt sein, zu differenzieren und diese jeweils nur für die Angehörigen<br />
einer bestimmten Personengruppe zu öffnen.<br />
4. Vorbildhaft: Das (Modell-)Projekt Integrationskurs<br />
Ziel des im April <strong>2001</strong> gestarteten „Modellprojektes Integrationskurs“ – und der seit<br />
<strong>2002</strong> laufenden Projektphase - ist die Ersteinweisung von Migrantinnen und Migranten<br />
in die deutschen Lebensverhältnisse und die Wegweisung zu den unterschiedlichen<br />
Integrationsangeboten, ferner die Einführung in die deutsche Sprache sowie eine<br />
erste berufliche und gesellschaftliche Alltagsorientierung für Neu-Zuwanderer.<br />
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