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Vom bernischen Strafverfahren zum eidgenössischen Strafprozess

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<strong>Vom</strong> <strong>bernischen</strong> <strong>Strafverfahren</strong> <strong>zum</strong> <strong>eidgenössischen</strong><br />

<strong>Strafprozess</strong><br />

Vorlesung mit Übungen<br />

Herbstsemester 2010<br />

Prof. Dr. Thomas Maurer<br />

Am 31.12.2010 wird das bernische <strong>Strafverfahren</strong> durch den <strong>eidgenössischen</strong><br />

<strong>Strafprozess</strong> abgelöst. Auch wenn die schriftlichen Anwaltsprüfungen im Januar 2011<br />

noch unter dem alten <strong>Strafprozess</strong>recht ablaufen, hat es keinen Sinn, noch<br />

ausführlich das bernische <strong>Strafverfahren</strong> zu lehren und zu diskutieren. Vielmehr geht<br />

es in dieser Vorlesung darum, auf die Änderungen hinzuweisen, die sich per<br />

Jahresende ergeben werden und vor allem auch die <strong>bernischen</strong> Besonderheiten<br />

aufzuzeichnen, die sich im Prozessrecht auch nach dem 1.1.2011 noch ergeben<br />

werden. Anhand zahlreicher Beispiele soll auf die Unterschiede zwischen der<br />

<strong>bernischen</strong> und der <strong>eidgenössischen</strong> <strong>Strafprozess</strong>ordnung hingewiesen werden und<br />

sollten die Teilnehmer Routine gewinnen, um mit der neuen Prozessordnung und den<br />

<strong>bernischen</strong> Einführungsgesetzen praktisch zu arbeiten. Da der Stoff der beiden<br />

Vorlesungen bernisches <strong>Strafverfahren</strong> I und II auf eine einzige Vorlesung<br />

komprimiert wird, wäre es gut, wenn sich die Studenten jeweils im Selbststudium<br />

vorbereiten würden und wir uns in der Vorlesung dann vor allem Fragen und<br />

praktische Beispiele konzentrieren könnten.<br />

Gesetze: Eidgenössische <strong>Strafprozess</strong>ordnung (StPO), <strong>Strafverfahren</strong> des Kantons<br />

Bern (StrV), Bernisches Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der<br />

Staatsanwaltschaft (GSOG), Bernisches Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung,<br />

zur <strong>Strafprozess</strong>ordnung und zurJugendstrafprozessordnung (EG ZSJ).<br />

Literatur: ThomasMaurer: Die bernische <strong>Strafprozess</strong>ordnung, 2. Auflage 2003,<br />

Goldschmid/Maurer/Sollberger, Kommentierte Textausgabe zur schweizerischen<br />

StPO, Bern 2008 (Beide mit Hörerschein zu reduziertem Preis), Daniel Jositsch,<br />

Grundriss des schweizerischen <strong>Strafprozess</strong>rechts, Zürich 2009, Niklaus Schmid,<br />

Praxiskommentar zur schweizerischen StPO, Zürich 2009.<br />

Programm:<br />

22. Sept. 2010 Ziele der Vorlesung, Die eidgenössische <strong>Strafprozess</strong>ordnung und<br />

die <strong>bernischen</strong> Einführungsgesetze. Die Prozessmaximen<br />

29. Sept. 2010 Gerichtsbarkeit und Gerichtsstände. Rechtshilfe.<br />

Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Der Ausstand von<br />

Gerichtspersonen.<br />

6. Okt. 2010 Die Parteien im <strong>Strafverfahren</strong>. Beschuldigte Personen und<br />

Unternehmen. Verteidigung, Privatklägerschaft, Staatsanwaltschaft,<br />

und übrige Beteiligte<br />

13. Okt. 2010 Das Opfer gemäss OHG. Die Parteirechte. Allgemeine<br />

Verfahrensregeln, Datenschutz


20. Okt. 2010 Die Beweismittel: Zeugen und Auskunftspersonen Augenschein und<br />

Sachverständige;<br />

27. Okt. 2010 Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung. Die<br />

Überwachungsmassnahmen<br />

3. Nov. 2010 Anhaltung, Festnahme und Haft, Zwangsmassnahmegerichte und<br />

Haftbeschwerde<br />

10.Nov 2010 Das Vorverfahren<br />

Strafanzeige und polizeiliches Ermittlungsverfahren. Eröffnung der<br />

Strafverfolgung, die Untersuchung.<br />

17.Nov. 2010 Das Hauptverfahren.<br />

Anklageprüfung, Vorbereitung der Hauptverhandlung, Vorfragestadium<br />

24. Nov. 2010 Die Hauptverhandlung: Das Beweisverfahren, Parteivorträge und Urteil.<br />

Besondere Verfahrensarten<br />

1. Dez. 2010 Die Rechtsmittel I<br />

8. Dez. 2010 Die Rechtsmittel II<br />

15. Dez. 2010 Kostenfragen, Übergangsrecht<br />

22. Dez. 2010 Verfassen einer Urteilsbegründung/Probevorträge. Ab 17 Uhr:<br />

Besprechung der Probearbeiten.<br />

Fragen und Übungsfälle<br />

Prozessmaximen.<br />

Fragen:<br />

• Neuerungen und Präzisierungen in den Prozessmaximen.<br />

• Welche Prozessgrundsätze sind nicht in den Art. 3-11 der <strong>Strafprozess</strong>ordnung<br />

erwähnt?<br />

• In welchen Fällen gestattet das Gesetz aus Gründen der Verfahrensökonomie<br />

Ausnahmen von einem Prozessgrundsatz?<br />

• Gibt es Konflikte zwischen den einzelnen Prozessmaximen? (z.B.<br />

Instruktionsmaxime, Opportunitätsprinzip, Anspruch auf rechtliches Gehör,<br />

Beschleunigungsgebot, freie Beweiswürdigung und Beweisverbote)<br />

Fälle:<br />

1. Johannes wird wegen Verdachts des qualifizierten Diebstahls verhaftet. Nach 14<br />

Tagen stellt er ein Haftentlassungsgesuch, das vom StA 2 des Oberlandes mit<br />

längerer Begründung abgewiesen wird. Ohne dass Johannes Gelegenheit hatte,<br />

zu dieser Begründung Stellung zu nehmen, bestätigt das<br />

Zwangsmassnahmengericht den Entscheid des StA. Das Einzelgericht Oberland<br />

verurteilt Johannes wegen qualifizierten Diebstahls zu 10 Monaten Freiheitsstrafe,<br />

obwohl der Beschuldigte alles bestreitet. Das Gericht lehnt es ab, ihm einen<br />

2


Verteidiger beizuordnen, da keine schwierigen Rechtsfragen zu entscheiden<br />

seien. Der Urteilsbegründung lässt sich entnehmen, die Täterschaft von Johannes<br />

sei offensichtlich. Er habe für die Tatnacht kein Alibi nachweisen können. Wurden<br />

Prozessmaximen verletzt?<br />

2. In einer umfangreichen Betrugssache gelingt es dem Kollegialgericht noch, das<br />

Verfahren zirka 2 Monate vor Erreichen der Verjährung (hier 15 Jahre) durch<br />

Sachurteil erstinstanzlich zu erledigen. Welche Folgen hat dies, wenn das<br />

Verfahren bereits in der Voruntersuchung mehrere Jahre liegen geblieben ist, weil<br />

sich die Untersuchungsbehörde mit dringenden Haftfällen zu befassen hatte?<br />

Durfte das Gericht den Beweisantrag auf psychiatrische Begutachtung mit dem<br />

Hinweis auf die drohende Verjährung abweisen?<br />

3. Das Entführungsopfer Lilian leidet unter einem schweren Schock und ist nicht in<br />

der Lage, Einzelheiten über den Entführer bekannt zu geben. Die Eltern<br />

beantragen, ihre Tochter sei unter Hypnose durch das Gericht einzuvernehmen.<br />

Der Staatsanwalt lehnt den Antrag ab. Die Eltern beauftragen privat einen<br />

psychologisch geschulten Hypnotiseur, der das Mädchen unter Hypnose<br />

einvernimmt. Aufgrund der dadurch erhaltenen Detailinformationen gelingt es der<br />

Polizei, den Täter zu ermitteln und festzunehmen. Dürfen die Ergebnisse dieser<br />

unter Hypnose durchgeführten Einvernahme im Verfahren gegen den Täter, der<br />

alles bestreitet, verwendet werden?<br />

4. Bei der ersten Einvernahme eines wegen qualifizierten Raubes Beschuldigten<br />

belehrt die Polizei ihn nicht über seine Rechte. Der Beschuldigte legt ein<br />

vollständiges Geständnis ab. Nach Konsultation eines Verteidigers verweigert er<br />

seither jegliche Aussage zur Sache. Darf das Polizeiprotokoll verwertet werden? –<br />

Können die daraus direkt gewonnenen weitern Beweismittel verwertet werden?<br />

Die Polizei findet <strong>zum</strong> Beispiel das geraubte Geld sowie die Tatwaffe in einem<br />

Versteck im Wald, das sie sonst nie gefunden hätte. Wie ist zu urteilen, wenn der<br />

Beschuldigte das Geld und die Tatwaffe bei sich zu Hause versteckt hat?<br />

5. Der kantonale Staatsanwalt Rebsamen führt im Rahmen einer Voruntersuchung<br />

gegen eine Gruppe von Firmen umfangreiche Ermittlungen durch. Er lässt den<br />

Fax- Telefon- und E - Mailverkehr der Firmen überwachen und es gelingt ihm<br />

sogar, einen Polizeibeamten als Angestellten einzuschleusen. Zusätzlich werden<br />

die Abfallsäcke der Firmen während Monaten jeweils nach interessanten<br />

Dokumenten durchsucht. Endlich lässt er die Chefs der Firma festnehmen. Dem<br />

Zwangsmassnahmengericht übergibt er bloss einen Teil der Akten, weil er<br />

befürchtet, dass die noch in Freiheit befindlichen Mittäter gewarnt werden könnten.<br />

6. René ist vor dem Kollegialgericht wegen mehrfachen Diebstahls angeklagt. In der<br />

Einvernahme erklärt René dass er die fraglichen neuwertigen Gegenstände von<br />

einem ihm unbekannten Ausländer zu einem Preis gekauft habe, der nicht einmal<br />

einen Viertel des Neuwertes betragen habe. Das Gericht verurteilt René wegen<br />

Hehlerei, mehrfach begangen und spricht ihn wegen Diebstahls ohne<br />

Entschädigung frei.<br />

7. Nationalrat M wird in angetrunkenem Zustand am Steuer des Autos erwischt. Die<br />

Staatsanwaltschaft Bern erlässt einen Strafbefehl und verweigert gegenüber der<br />

Presse jede Auskunft. Das Urteil lautet auf 20 Tagessätzen Geldstrafe zu Fr. 100.-<br />

3


edingt auf 2 Jahre und 15.000.- Fr. Busse. Auch die Verteidigung verweigert der<br />

Presse jegliche Auskunft über das Urteil.<br />

8. Ist der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt, wenn auf Verlangen des Opfers eines<br />

Sexualdelikts die Öffentlichkeit für die ganze Verhandlung ausgeschlossen wird?<br />

Wie steht es mit der Urteilseröffnung in diesem Fall? Kann auch nur ein Teil der<br />

Öffentlichkeit ausgeschlossen werden und z.B. der Presse Zutritt gewährt<br />

werden? Wie steht es mit den Eltern des 19-jährigen Beschuldigten, sofern dieser<br />

die Anwesenheit seiner Eltern ausdrücklich wünscht?<br />

9. Im Rahmen der Hauptverhandlung gegen die Verantwortlichen des Königsclubs<br />

wird die deutsche Hauptangeschuldigte Frau B. auf dem Rechtshilfeweg in<br />

Frankfurt einvernommen. Gemäss deutschem Recht ist die Einvernahme nicht<br />

öffentlich. Berichterstatter Sturm wird vom deutschen Amtsrichter Schöller<br />

abgewiesen. Wie erhält er Kenntnis von den Aussagen der im Rahmen der<br />

Hauptverhandlung abgehörten Zeugen?<br />

10.Serieneinbrecher Ede hat mit einem gestohlenen Auto den Mofafahrer Hans leicht<br />

verletzt. Ede bestreitet seine Schuld am Unfall und macht geltend, Hans sei<br />

überraschend auf seine Seite gefahren. Es wäre eine komplizierte Beweisführung<br />

mit einem verkehrstechnischen Gutachten nötig. Der Staatsanwalt klagt nur<br />

wegen 20 Einbruchsdiebstählen an. Dagegen wird das <strong>Strafverfahren</strong> gemäss Art<br />

8 wegen Verletzung der Verkehrsvorschriften <strong>zum</strong> Nachteil von Hans mit der<br />

Begründung eingestellt, dass die Tat für die zu erwartende Gesamtstrafe nicht<br />

wesentlich ins Gewicht falle. Welches Rechtsmittel steht Hans gegen diesen<br />

Entscheid zu? Wie ist zu entscheiden?<br />

11.Rick ist vor dem Kollegialgericht Bern angeschuldigt, dem X. 2 kg. Heroin <strong>zum</strong><br />

Kaufe angeboten zu haben. X ist Polizeibeamter. Wegen Angst vor Repressalien<br />

ist die Polizei nicht bereit, den X als Zeugen zur Verfügung zu stellen, auch nicht<br />

unter voller Wahrung seiner Anonymität. Der Vorgesetzte von X bestätigt die<br />

Aussagen von X in einem Bericht und auch vor dem Gericht als Zeuge. Sonst hat<br />

es keine Beweismittel. Rick hat von Anfang bis <strong>zum</strong> Ende vehement bestritten,<br />

dem X. jemals Drogen angeboten zu haben. X. habe ihn angesprochen, ob er ihm<br />

2 kg. Vermitteln könne und er habe ihm gesagt: „Kein Interesse“. Urteil?<br />

12.Staatsanwalt Bärtschi verhört die beiden Drogendealer Fritz und Hans getrennt.<br />

Obwohl er weiss, dass Hans bereits ein Geständnis abgelegt hat, und aufgrund<br />

dieses Geständnisses 1 kg Heroin gefunden wurde, sagt er dies dem Fritz nicht<br />

und lässt diesen über zwei Stunden falsche Geschichten erzählen. Erst ganz am<br />

Schluss konfrontiert er ihn mit der Aussage von Fritz und überrascht ihn so, dass<br />

dieser ein Geständnis ablegt. – Wie ist das Verhalten des Staatsanwaltes zu<br />

beurteilen, wenn er jeweils dem einen sagt, der andere hätte gestanden und so<br />

schliesslich von beiden ein Geständnis erhält?<br />

13.Ein Zellengenosse des Bankräubers Oskar meldet dem StA, dass ihm Oskar<br />

Details über den Raub bekanntgegeben habe. Darf ihm der StA eine Belohnung<br />

aussetzen, wenn er ihn weiter aushorche und erfahre, wo die Beute versteckt ist?<br />

Darf der StA ihm mitteilen, dass die Bank eine Belohnung von 50.000 ausgesetzt<br />

habe für Informationen, die der Wiederbeschaffung des Deliktsgutes dienten? Darf<br />

4


mit Zustimmung des Zwangsmassnahmengerichts eine „Wanze“ in der Zelle<br />

eingebaut werden?<br />

14.Eine Strafanzeige des Vereins gegen Tierfabriken führte <strong>zum</strong> Erlass eines<br />

Strafbefehls gegen X wegen nicht artgerechter Haltung von Pferden. Der<br />

Präsident des Vereins verlangte vom UR eine Kopie des Strafbefehls. Hat der<br />

Vereinspräsident Anrecht auf Orientierung über den Inhalt des Strafbefehls oder<br />

auf Erhalt eines solchen in Kopie?<br />

Gerichtsbarkeit, Gerichtsstände und Rechtshilfe<br />

Fragen:<br />

• Bedeutung der kantonalen Straftatbestände?<br />

• Anwendbares Prozessrecht?<br />

• Wo finden sich die Regeln über die interkantonale Zuständigkeit?<br />

• Die unterschiedlichen Rechtssysteme und die internationale Rechtshilfe<br />

Fälle:<br />

1. Iwan und Goran, zwei Brüder aus Rumänien, werden von der Polizei auf der<br />

Autobahn im Grauholz kontrolliert. Sie führen im Auto Masken,<br />

Einbruchswerkzeuge und Spielzeugpistolen mit. Wie sind sie zu beurteilen,<br />

wenn sie<br />

• zugeben, dass sie den Plan haben, eine bestimmte Bank in Bern<br />

auszurauben?<br />

• keine klaren Pläne haben, aber nicht glaubhaft dartun können, was sie mit<br />

den Waffen und Masken wollten.<br />

2. Beim mutmasslichen Drogendealer Xaferi wird ein Betrag von Fr. 5000.-<br />

beschlagnahmt. Er wird wegen Drogendelikten zu 8 Monaten Freiheitsstrafe<br />

und Fr. 10.000.- Kosten verurteilt. Der Nachweis gelingt nicht, dass es sich bei<br />

den Fr. 5000.- um Erlös aus dem Drogenhandel oder um Geld, das <strong>zum</strong><br />

Drogenhandel bestimmt ist, handelt. Muss ihm das Geld zurückerstattet<br />

werden?<br />

3. Darf der bernische Staatsanwalt im Kanton Aargau eine Telefonüberwachung<br />

anordnen? Welche Behörde ist zur Genehmigung der Überwachung<br />

zuständig?<br />

4. Emil ist angeschuldigt folgende Delikte begangen zu haben: 2011 in Genf<br />

gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung, 2009 in Zürich 7<br />

qualifizierte Einbruchsdiebstähle und 2008 in Bern einen einfachen Raub. Wer<br />

ist interkantonal zuständig?<br />

5


5. Der Schweizerbürger B wurde von den USA an die Schweiz wegen Betruges<br />

z.N. von X im Betrag von Fr. 500.000.- ausgeliefert. Nicht ausgeliefert wurde<br />

er wegen betrügerischen Konkurses <strong>zum</strong> Nachteil seiner Firma B AG. Darf er<br />

trotzdem wegen des Konkursdelikts verurteilt werden? Kann er allenfalls<br />

später noch wegen dieser Tat bestraft werden?<br />

6. Staatsanwalt Huber stellt fest, dass die französischen Staatsangehörigen Jean<br />

und Bernard, gegen die er ein Verfahren wegen Drogendelikten führt, noch<br />

Diebesbeute aus einem Diebstahl in Frankreich mit sich führen. Kann er das<br />

Verfahren auf diese durch die Beschuldigten zugestandenen Diebstähle<br />

ausdehnen? Darf er den zuständigen franz. UR benachrichtigen? Kann der<br />

Schweizer Richter allenfalls eine Einziehung der Gegenstände verfügen?<br />

Gerichtsorganisation<br />

Fragen:<br />

• Wer sind die Strafverfolgungsbehörden? Gehört auch die Beschwerdekammer<br />

dazu?<br />

• Wie weit stehen auch der Untersuchungsbehörde richterliche Kompetenzen zu?<br />

• Wer entscheidet, ob ein grosser Betrugsfall durch die zuständige regionale oder<br />

durch kantonale Staatsanwaltschaft behandelt wird?<br />

• Darf auch der Einzelrichter eine Verwahrung gemäss StGB 64 anordnen?<br />

Fälle:<br />

Welche Behörden sind in den folgenden Fällen zuständig? Welches Verfahren ist<br />

einzuschlagen?<br />

1. Josef wird von der Polizei bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn kontrolliert.<br />

Nach Durchführung eines Atemtests wird eine Blutprobe angeordnet, die ein<br />

Resultat von 0,49 – 0,6%O ergibt. Wenn die Polizei einen Bericht erstattet, fällt die<br />

Staatsanwaltschaft welchen Entscheid?<br />

2. Wenn die Blutprobe ein Resultat von 1,3%O ergibt und Josef nicht vorbestraft ist,<br />

wird die Staatsanwaltschaft welches Vorgehen wählen?<br />

3. Josef hat in seinem angetrunkenen Zustand einen schweren Unfall verursacht, der<br />

<strong>zum</strong> Tode eines andern Fahrzeuginsassen geführt hat. In welchen Fällen ist eine<br />

Untersuchung einzuleiten? An welches Gericht ist Anklage zu erheben?<br />

4. Die regionale Staatsanwaltschaft Bern führt eine umfangreiche Untersuchung<br />

gegen 2 Bankangestellte durch, die mehrere Millionen veruntreut haben. Die<br />

beiden sind voll geständig. An welches Gericht ist anzuklagen? Welches Gericht<br />

ist zweitinstanzlich zuständig?<br />

5. Der mehrfach vorbestrafte Dagobert ist mit verschiedenen Firmen Konkurs<br />

gegangen und wird wegen Konkursdelikten, Urkundenfälschungen sowie Betrug<br />

6


verfolgt. An welches Gericht kann er angeklagt werden? Welches Gericht ist in der<br />

zweiten Instanz zuständig?<br />

Der Ausstand von Gerichtspersonen<br />

Fragen:<br />

• Bestehen auch in der eidg. StPO noch institutionelle Unvereinbarkeiten?<br />

• Gelten für die Staatsanwaltschaft dieselben Ausstandsgründe wie für die<br />

Gerichte?<br />

• Darf eine Gerichtsperson ihre Arbeit fortsetzen, obwohl gegen sie ein<br />

Ausstandsverfahren läuft?<br />

Fälle:<br />

1. Hansjakob und Franz-Josef werden beschuldigt, zusammen Einbruchsdiebstähle<br />

begangen zu haben. Hansjakob ist auf der Flucht und Franz-Josef<br />

wird durch das Kreisgericht von Biel verurteilt. Nachdem Hansjakob ein Jahr<br />

später ergriffen worden ist, wird er ebenfalls dem Kreisgericht Biel überwiesen.<br />

Er lehnt den Präsidenten und die Mitglieder des Kreisgerichts ab, weil sie<br />

bereits im Verfahren gegen Franz-Josef geurteilt hätten. Wie ist vorzugehen?<br />

Wie ist vorzugehen, wenn nur 2 Kreisrichter aus dem früheren Gericht neu<br />

dabei sind und eine neue Präsidentin amtiert? Wie ist materiell zu<br />

entscheiden?<br />

2. Richter Bucheli und der Beschuldigte Hasenfratz sind Mitglieder des<br />

Tennisclubs Gelb-Blau (ca. 500 Mitglieder). Richter Bucheli lehnt sich im<br />

Verfahren gegen Hasenfratz (FiaZ) ab. Wie ist zu entscheiden, wenn sie sich<br />

nur zufällig gelegentlich im Club treffen und zweimal in der Clubmeisterschaft<br />

gegeneinander gespielt haben? Wie ist zu entscheiden, wenn sie in derselben<br />

Mannschaft Interclub spielen und wöchentlich einmal zusammen trainieren?<br />

3. Knabe wurde erstinstanzlich wegen FiaZ zu einer unbedingten Geldstrafe von<br />

60 Tagessätzen zu Fr. 100 verurteilt. Auf seine Berufung hin kassiert die II. StrK<br />

unter dem Präsidium von Oberrichter Meier das erstinstanzliche Urteil. Knabe<br />

wird durch ein anderes Gericht wiederum zu 2 Monaten Geldstrafe unbedingt<br />

verurteilt. Auf seine neuerliche Berufung hin gelangt der Fall erneut zu<br />

Oberrichter Meier. Knabe lehnt Meier ab, da er bereits früher mit dem Fall<br />

befasst gewesen sei. Entscheid?<br />

4. Huber wurde im Abwesenheitsverfahren durch das regionale Kollegialgericht in<br />

Bern schuldig wegen Diebstahls erklärt und zu 15 Monaten Freiheitsstrafe<br />

verurteilt. Auf sein Gesuch hin wird das Verfahren wiederaufgenommen. Huber<br />

verlangt, dass ein anderes Gericht mit dem Fall befasst ist, als das Gericht, das<br />

ihn bereits zu 15 Monaten "verdonnert" habe. Entscheid?<br />

Die Parteien: Beschuldigte Personen und Unternehmen, Verteidigung<br />

7


Fragen:<br />

• Beizug der Verteidigung bei Einvernahmen durch die Polizei.<br />

• Wenn im Fall einer kumulativen Unternehmensstrafrechts sämtliche<br />

Zeichnungsberechtigte angeschuldigt sind. Wer ernennt einen Vertreter? Kann<br />

das Unternehmen einen Wunsch äussern? Muss oder darf es ein Anwalt sein?<br />

Wer kommt für die Kosten auf?<br />

Fälle:<br />

1. Henri ist dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern wegen Veruntreuung und<br />

ungetreuer Geschäftsführung überwiesen. Er wird verteidigt durch Fürsprecher<br />

Schnell. Eine Woche vor der auf 14 Tage angesetzten Hauptverhandlung entzieht<br />

er Schnell das Mandat und beauftragt Jakob als seinen Anwalt. Jakob stellt das<br />

Gesuch um Verschiebung der Hauptverhandlung um 4 Monate. In zwei Monaten<br />

wären zahlreiche Delikte verjährt. Wie ist zu entscheiden? Wie ist zu entscheiden,<br />

wenn Schnell kurze Zeit vor der Hauptverhandlung ein Gesuch um amtliche<br />

Verteidigung stellt mit der Begründung, Henri habe ihm keinen Vorschuss mehr<br />

bezahlt. Henri hat aber offensichtlich noch Vermögen.<br />

2. Wie ist zu entscheiden, wenn Friedrich, der dem Wirtschaftsstrafgericht<br />

überwiesen ist, seinen amtlichen Anwalt kurz vor der Hauptverhandlung ablehnt<br />

mit folgender Begründung:<br />

• er setzt sich zu wenig für mich ein und hat mich in der Haft nur 5 Mal besucht.<br />

• er ist unfähig, weil er letzthin in der Sendung "Kassensturz" nicht einmal über die<br />

einfachsten Fragen aus dem Erbrecht Bescheid wusste.<br />

• er hat aus einem anderen Verfahren, in dem er mich vertreten hat, mit mir noch<br />

nicht abgerechnet und schuldet mir hohe Beträge.<br />

• er ist über 70-jährig und zudem schwerhörig<br />

3. Fritz und Barbara sind dem Wirtschaftsstrafgericht überwiesen wegen<br />

Veruntreuung, betrügerischen Konkurses und Urkundenfälschung. Sie werden<br />

beide privat durch denselben Verteidiger Peterhans vertreten. Barbara macht<br />

geltend, dass sie die fraglichen Geschäftsvorfälle nicht verbucht habe. Fritz macht<br />

ebenfalls geltend, die Buchungen nicht vorgenommen zu haben. Eine Drittperson<br />

kommt nicht in Frage. Darf das Wirtschaftsstrafgericht urteilen, sofern die Parteien<br />

auf die mögliche Interessenkollision aufmerksam gemacht wurden und sowohl<br />

Anwalt wie auch die beiden Beschuldigten ausdrücklich erklären, sie würden keine<br />

Interessenkollision sehen und würden auf den Beizug eines zweiten Anwalts<br />

verzichten? Wie ist es, wenn die beiden unisono die Buchhalterin Franziska<br />

beschuldigen?<br />

4. Bauunternehmung B AG hat 90 Angestellte. A, B und C gehören der GL an. A ist<br />

Delegierter des VR und B ist ebenfalls im VR. C ist Finanzchef im Range eines<br />

Direktors.<br />

• Bestechung/Vorteilsgewährung. Bauverwalter D der Stadt X, der massgeblich<br />

über die Vergabe von Bauaufträgen zu entscheiden hat, besitzt eine Firma<br />

Softlaw in Liechtenstein. Finanzchef C überweist dieser Firma für angebliche<br />

8


Leistungen im Softwarebereich jährlich 10 - 15.000.- SFr. - D gibt jeweils<br />

Informationen über die Eingaben der Konkurrenz an die Firma B weiter.<br />

Variante 1. Keine pflichtwidrige Handlung des D aber regelmässige<br />

Überweisungen ohne entsprechende Gegenleistung.<br />

Variante 2. A und B haben Kenntnis von den Überweisungen und verhindern sie<br />

nicht.<br />

Variante 3. Keine Überweisungen an Liechtenstein. Dagegen ist A mit D<br />

persönlich befreundet. Er lädt ihn grosszügig in sein Weekendhaus ein und<br />

bezahlt während gemeinsamen Ferien sämtliche Auslagen.<br />

Parteien: Privatklägerschaft, Staatsanwaltschaft, übrige Beteiligte<br />

Fragen:<br />

• Ist eine Konstituierung als Privatkläger ausschliesslich im Strafpunkt oder<br />

ausschliesslich im Zivilpunkt möglich?<br />

• Welches sind die Folgen, wenn jemand zu Unrecht durch die 1. Instanz als<br />

Privatkläger behandelt wird?<br />

1. Die Privatklägerin Antoinette stellt im Verfahren gegen Bernhard den Antrag, es<br />

sei ihr ein amtlicher Anwalt beizuordnen mit der Begründung, der Beschuldigte<br />

habe schliesslich einen amtlichen Verteidiger und aus Gründen der<br />

Waffengleichheit benötige sie auch einen Anwalt. Wie ist zu entscheiden? Ändert<br />

sich etwas, wenn die Privatklägerin Antoinette Opfer gemäss OHG ist?<br />

2. Der Verwalter Peterhans hat die landwirtschaftliche Genossenschaft von Knuttwil<br />

um Fr. 600.000.- geschädigt. Lic. iur. Körner vom Verband landwirtschaftlicher<br />

Genossenschaften hat sich namens des Dachverbandes als Privatkläger<br />

konstituiert. Er verfügt zwar nicht über ein Anwaltspatent, ist dagegen für den<br />

Dachverband kollektiv zeichnungsberechtigt. Der Dachverband hat der landwirtschaftlichen<br />

Genossenschaft von Knuttwil einen grossen Teil des veruntreuten<br />

Geldes erstattet, da diese sonst Konkurs gegangen wäre. Kann lic. iur. Körner den<br />

Verband vor Kreisgericht als Privatklägerschaft vertreten?<br />

3. Das Wirtschaftsstrafgericht Bern führt ein umfangreiches Verfahren gegen<br />

Werner, unter anderem auch wegen betrügerischen Konkurses als Verwaltungsrat<br />

der Firma Immerrost AG. Das Steueramt der Stadt Zürich stellt sich als<br />

Privatklägerin und verlangt Akteneinsicht. Es weist sich durch eine Abtretung der<br />

Rechtsansprüche der Konkursmasse gegenüber den verantwortlichen Verwaltungsräten<br />

aus. Aus dieser Abtretungserkärung ist zu ersehen, dass das<br />

Steueramt Zürich im Konkurs der Immerrost AG mit einer Forderung von Fr.<br />

200.000.- kolloziert worden ist. Ist das Konkursamt als Privatklägerin legitimiert?<br />

4. Untersuchungsrichterin Muggli beschlagnahmt ein betrügerisch erworbenes Auto,<br />

das der Beschuldigte bereits weiterverkauft hat beim gutgläubigen Bänziger. Sie<br />

händigt es dem ursprünglichen Autoverkäufer aus. Was kann Bänziger dagegen<br />

unternehmen?<br />

9


5. Die Firma RUAG Components verkauft im Auftrag des Bundes ausgedientes<br />

Armeematerial. A handelt seit Jahren mit solchem Material. Er erstattet Anzeige<br />

gegen unbekannte Mitarbeiter der RUAG wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung,<br />

ev. Veruntreuung, ev. unlauteren Wettbewerbs. Er macht geltend, dass<br />

Angestellte der RUAG seit Jahren Grossabnehmer von Militärmaterial<br />

bevorzugten, indem sie ihnen zu Schleuderpreisen altes Militärmaterial verkauften<br />

und sie <strong>zum</strong> Teil trotz hoher Zahlungsrückstände weiterhin belieferten und<br />

dadurch den Bund schädigten. A stellt sich als Privatkläger. Ist er als Privatkläger<br />

zuzulassen?<br />

Opfer gemäss OHG und die Parteirechte<br />

Fragen:<br />

• Wer ist überhaupt Opfer gemäss StPO? Wie steht es z.B. mit dem Opfer einer<br />

sexuellen Belästigung oder einer Tätlichkeit?<br />

• Wo geht die StPO weniger weit als das bisherige <strong>Strafverfahren</strong>?<br />

• Welche Rechte hat das Opfer, das sich ausdrücklich nicht als Privatklägerschaft<br />

im Verfahren beteiligt? Welche Rechte stehen ihm nicht zu?<br />

• Konflikt mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz.<br />

• Wer ist ein "Kind" gemäss StPO? Kann das unter Umständen auch ein 20-jähriger<br />

Jüngling sein?<br />

Fälle:<br />

1. Anastasia kommt zu einer Beratungsstelle und macht geltend, sie sei von Bertil<br />

vor 3 Monaten mehrmals geschlagen und unter Waffendrohung mehrmals <strong>zum</strong><br />

Geschlechtsverkehr gezwungen worden. Via Beratungsstelle wird Meldung an die<br />

Polizei erstattet. Diese übermittelt der Staatsanwaltschaft des Oberlandes eine<br />

Strafanzeige. Diese verfügt eine Nichtanhandnahme (310). Frau Anastasia sei<br />

gerichtsnotorisch unglaubwürdig. Sie sei bereits mehrere Male in der<br />

psychiatrischen Klinik Münsingen gewesen und eine Verurteilung nach so langer<br />

Zeit sei kaum möglich. Rechtsmittel gegen diesen Entscheid. - Wer ist legitimiert?<br />

Entscheid der zuständigen Instanz?<br />

2. Bertil wird vor dem Kollegialgericht angeklagt und Anastasia stellt sich in der HV<br />

als Privatklägerin. Wird Bertil verurteilt: Kann sich Anastasia noch vor<br />

Strafkammer als Privatklägerin im Strafpunkt stellen? Kann sie noch eine<br />

Zivilklage einreichen? Kann sie eine Beschwerde ans Bundesgericht einreichen?<br />

3. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern bezahlt den Eltern des<br />

von Hubert getöteten Mädchens Eva gestützt auf Art. 14 OHG einen Betrag von<br />

Fr. 100.000.- als Entschädigung und Genugtuung. Kann sich die<br />

Gesundheitsdirektion am Verfahren gegen Hubert beteiligen und den Betrag von<br />

Fr. 100.000.- als Zivilforderung einbringen? Kann sie gegen das Urteil des<br />

Kollegialgerichts Bern Berufung erheben, wenn Hubert wegen<br />

10


Zurechnungsunfähigkeit im Zeitpunkt der Tat freigesprochen wird? Kann sie gegen<br />

die Verurteilung von Hubert zu einer Freiheitsstrafestrafe von 4 Jahren Berufung<br />

erheben, weil sie diese Strafe als zu milde betrachtet?<br />

4. Auf Begehren des Opfers eines Sexualverbrechens wird die Öffentlichkeit<br />

ausgeschlossen (OHG 5 III. Der Beschuldigte beantragt, dass seine Eltern auch<br />

im Fall des Ausschlusses des Öffentlichkeit gestützt auf StrV 65 III teilnehmen<br />

können. Steht diese Bestimmung im Gegensatz <strong>zum</strong> OHG, das keine Ausnahmen<br />

kennt? Was kann allenfalls die Verteidigung unternehmen, wenn sie mit dem<br />

Entscheid, die Eltern nicht zur Verhandlung zuzulassen, nicht einverstanden ist?<br />

5. Bruno zeigt Fritz, den neuen Lebenspartner seiner Ex-Frau an, weil dieser die<br />

Kinder von Bruno misshandelt habe. Er habe ihnen namentlich mehrmals<br />

Ohrfeigen gegeben und sie in den Hintern getreten. Bruno stellt Strafantrag gegen<br />

Fritz wegen Tätlichkeiten. Das Sorgerecht steht ausschliesslich der Mutter zu.<br />

Wenn die Beschwerdekammer den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft<br />

Bern gegen Fritz bestätigt, kann Bruno diesen Entscheid ans Bundesgericht<br />

weiterziehen?<br />

6. Der Beschuldigte Häfeli wurde am 29.12.2010 wegen Mordverdachts verhaftet.<br />

Sein Anwalt stellt am 2.1.2011 den Antrag, auf unbeaufsichtigten Kontakt mit<br />

seinem Klienten. Die Staatsanwaltschaft weist ab mit der Begründung, es liege<br />

Kollusionsgefahr vor. Ist der Entscheid des UR korrekt? Welche Möglichkeiten hat<br />

die Verteidigung?<br />

Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Datenschutz<br />

Fragen<br />

• Darf der zuständige Polizeibeamte in einer hängigen Mordsache ein Interview<br />

geben? Wer informiert allenfalls wie?<br />

• Welches sind die Folgen, wenn ein Gerichtsberichterstatter die Parteien eines<br />

Verfahrens mit vollem Namen nennt? Spielt es eine Rolle, ob es um eine<br />

Untersuchung geht oder eine Hauptverhandlung und ob es sich um ein Opfer<br />

handelt?<br />

• Welches sind die Folgen, wenn eine Rechtsschrift nicht unterzeichnet ist?<br />

Fälle:<br />

1. Ein Insasse einer psychiatrischen Klinik tötet in einem Wahnanfall einen<br />

Wärter. - Er ist weder verhandlungsfähig noch zurechnungsfähig. - Kann<br />

gegen den nach wie vor durch die Psychiater als verhandlungsunfähig<br />

erklärten Beschuldigten ein Verfahren durchgeführt werden? Wird angeklagt?<br />

An welches Gericht? Wie könnte das Urteil lauten? Bodo wurde vom<br />

Kollegialgericht Bern in dubio von der Anschuldigung der Vergewaltigung<br />

freigesprochen. Er verlangt, dass gestützt auf das Datenschutzgesetz die<br />

Akten sofort vernichtet würden, weiter soll die Polizei seine Fingerabdrücke<br />

11


aus der Sammlung entfernen und sämtliches von ihm und dem Opfer<br />

erhobenes Material vernichten.<br />

2. Bernhard ist dringend verdächtigt, den 9-jährigen Industriellensohn Peter<br />

entführt zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung von Bernhard<br />

wird ein Teil des Lösegeldes gefunden und werden auch Faserspuren von<br />

Kleidern von Peter aufgefunden. Bernhard wird verhaftet und er weigert sich,<br />

Aussagen über den Verbleib des Kindes zu machen und bestreitet die<br />

Entführung. Die Polizei geht davon aus, dass Peter noch leben könnte und<br />

dass sein Leben in Gefahr ist, wenn er in einem Versteck irgendwo<br />

eingesperrt ist. Nachdem Bernhard über 24 Stunden konsequent alles<br />

bestritten hatte, droht ihm der Polizeikommandant an, dass ihm durch<br />

Polizeibeamte sehr hohe Schmerzen zugefügt werden sollen, wenn er den Ort<br />

nicht bekanntgibt, wo sich Peter befindet. Unter dem Eindruck dieser Drohung<br />

gibt Bernhard den Ort bekannt, wo er den Knaben vergraben hat. Er habe<br />

diesen bereits kurze Zeit nach der Entführung getötet. Ist die Drohung gemäss<br />

unserem Recht zulässig?<br />

� Konsequenzen für den Polizeikommandanten?<br />

� Kann das Geständnis und können die Beweise, die sich durch das<br />

Auffinden der Leiche ergaben, im Prozess gegen Bernhard verwertet<br />

werden?<br />

Die Beweismittel: Einvernahme von Beschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen.<br />

Fragen:<br />

• Was verstehen Sie unter der antizipierten Beweiswürdigung?<br />

• Warum sind neben den verbesserten Methoden des Sachbeweises noch immer<br />

Personenbeweise nötig?<br />

• Welche Möglichkeiten gibt es, die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage zu<br />

prüfen?<br />

• Warum sind Zeugenschutzmassnahmen im amerikanischen <strong>Strafverfahren</strong><br />

wichtiger als bei uns?<br />

• Besonderheiten bei der Einvernahme von Opfern gemäss OHG, insbesondere bei<br />

Kindern<br />

• Gründe für die Rechtsfigur der Auskunftsperson<br />

1. Frau Leichtfuss ist beschuldigt wegen sexuellen Handlungen gegenüber zwei<br />

Jünglingen im Alter von 15 Jahren. Sie stellt den Antrag, dass die Einvernahme<br />

nicht durch den männlichen Staatsanwalt, sondern durch eine Frau zu erfolgen<br />

habe. Sie fühle sich von einem Mann nicht verstanden.<br />

2. Bissig wird im Verfahren gegen seinen Geschäftsfreund Wild als Auskunftsperson<br />

befragt. Der Staatsanwalt macht ihn auf sein Aussageverweigerungsrecht<br />

aufmerksam und erklärt ihm, dass er im Falle einer Aussageverweigerung das<br />

Verfahren gegen ihn eröffnen werde und er ihn als Beschuldigten einvernehmen<br />

werde. Ist dieses Vorgehen korrekt?<br />

12


3. Durch einen anonymen Anruf erfährt die Polizei, dass Fritz T versuche, eine<br />

Menge von rund 2 kg Heroin abzusetzen. Unter welchen Voraussetzungen darf<br />

die Polizei einen V-Mann <strong>zum</strong> Ankauf dieser Ware einsetzen?<br />

4. Polizeiagent Toni wendet sich an Fritz T mit der Bitte, ihm eine grössere Menge<br />

von Heroin zu verschaffen. T wendet sich an verschiedene Bekannte und es<br />

gelingt ihm schliesslich, einen Lieferanten zu finden. Allerdings will ihm dieser nur<br />

Kokain liefern und der Stoff soll in Italien übergeben werden. Darf der V-Mann<br />

Toni auch in Italien tätig werden? Darf er allenfalls im Kanton Tessin handeln?<br />

Darf er sich auch mit einem gefälschten Führerausweis und einer falschen ID<br />

ausweisen?<br />

5. Toni will seine Identität vor Gericht nicht bekanntgeben, da er Angst vor<br />

Repressalien hat. Darf seine Zeugenaussagen so durchgeführt werden, dass<br />

seine Stimme vom Nachbarzimmer aus mit einer Telefonleitung übertragen wird?<br />

Augenschein und Sachverständige, Sicherstellung und Beschlagnahme<br />

Fragen<br />

• Darf das Gericht einen Augenschein im Hause vornehmen, in dem ein<br />

Tötungsdelikt begangen wurde, obwohl das Haus jetzt einem neuen Eigentümer<br />

gehört und dieser gar nicht einverstanden ist?<br />

• Ist ein Arzt, der als erster auf der Unfallstelle eingetroffen ist Zeuge oder<br />

Sachverständiger?<br />

• Ist ein zeugnisverweigerungsberechtigter Vater berechtigt, die Herausgabe einer<br />

Waffe seines Sohnes zu verweigern?<br />

• Darf der UR das Tagebuch eines wegen mehrfachen Kindesmordes<br />

angeschuldigten Mannes beschlagnahmen und dürfen die Aufzeichnungen, in<br />

welchen sich X über die Morde im einzelnen ausgelassen hat, im Prozess<br />

verwendet werden?<br />

Fälle:<br />

1. Rechtsanwalt Alge hat im Ausland Inserate aufgegeben, mit welchen er sich<br />

anerbot, gegen Vorauszahlung einiger Fr. 100.- Arbeitsbewilligungen in der<br />

Schweiz verschaffen zu können. Zahlreiche Ausländer bezahlen die geforderten<br />

Fr. 100.- Wie geht der Untersuchungsrichter vor, wenn er bei Alge eine<br />

Durchsuchung seiner Anwaltskanzlei vornehmen will?<br />

2. Fürsprecher Krafft ist Verwaltungsratspräsident der konkursiten Treuholz<br />

Internationale Handels GmbH. Dürfen die Akten der GmbH bei ihm<br />

beschlagnahmt werden? Wie steht es damit, wenn Krafft geltend macht, es handle<br />

sich ausschliesslich um Akten, die er im Zusammenhang mit einem<br />

Anwaltsmandat erhalten habe (Vertretung der Treuholz im Zivilprozess vor<br />

Handelsgericht Bern)?<br />

13


3. Die Polizei beschlagnahmte in der Gärtnerei von Lotti 6000 Hanfpflanzen. Die<br />

Analyse durch den Gutachter des IRM ergab einen THC – Gehalt von über 0,5%.<br />

Es handle sich somit um „Drogenhanf“ mit einem THC – Gehalt von über 0,3%.<br />

Der Staatsanwalt forderte Lotti auf, innert 10 Tagen die rechtmässige Verwendung<br />

des Hanfs nachzuweisen. Nach dieser Frist ordnete er die Vernichtung der 6000<br />

Hanfpflanzen an, mit der Begründung, dass eine Aufbewahrung und Pflege der<br />

Pflanzen bis zur rechtskräftigen Beurteilung einen unverhältnismässigen Aufwand<br />

bedeuten würden. Wie hat die Beschwerdekammer auf Beschwerde von Frau zu<br />

urteilen? Welche anderen Möglichkeiten bestehen, um eine Vernichtung der<br />

Pflanzen vor Abschluss des unter Umständen langjährigen Verfahrens gegen Lotti<br />

zu erreichen?<br />

Die Überwachungsmassnahmen<br />

Fragen<br />

• Wie kann der E-Mail-Verkehr einer verdächtigten Person überwacht werden?<br />

• Wer darf Telefongespräche aufzeichnen?<br />

• Dürfen Randdaten über Telefonbespräche verlangt werden, wenn es sich um<br />

Delikte handelt, die nicht im Katalog figurieren?<br />

• Dürfen Auskünfte über den Telefonverkehr verlangt werden, die mehr als 6<br />

Monate zurückliegen?<br />

1. Adolf wird von König und Graf erpresst. Da er nur 5000.- zu Hause hat, muss er<br />

versprechen, den Restbetrag von 20.000.- bis in 4 Tagen zu bezahlen. Adolf<br />

wendet sich an Polizeiwachtmeister Bläsi. Dieser hält ihn an, dem König zu<br />

telephonieren. Wm Bläsi hört das Gespräch mit und kann nachher als Zeuge<br />

dienen. Bläsi nimmt das Gespräch auf Band auf. Ist dies korrekt? Können<br />

Beweismittel verwendet werden? Ist die Situation anders zu beurteilen, wenn das<br />

Kind des Adolf entführt wurde und er die eingehenden Anrufe auf Band<br />

aufnehmen lässt? Braucht er selbst für eine Fangschaltung eine richterliche<br />

Ermächtigung? Wie ist vorzugehen, wenn die Polizei nachträglich die Nummern<br />

aller bei Adolf ein- und ausgehenden Telefonanrufe ermitteln möchte.<br />

2. Durch einen Trickdiebstahl ist es einer unbekannten Täterschaft gelungen, einen<br />

Diamanten bei einem Juwelier im Wert von 300.000 Fr. zu entwenden. Die Polizei<br />

verdächtigt Fritz, der einschlägig vorbestraft ist. In der Konfrontation sind sich die<br />

Zeugen nicht sicher, da Fritz offensichtlich sein Aussehen gekonnt verändert<br />

hatte. Ist eine Telefonkontrolle des Anschlusses von Fritz und seines<br />

Natelanschlusses möglich, da anzunehmen ist, dass er den Stein an Hehler<br />

anbieten wird?<br />

3. In einem Mordprozess stellt sich die Frage, mit wem ein Verdächtiger vor einem<br />

Monat von seinem Anschluss aus telefoniert hatte. Aufgrund ihrer Aufzeichnungen<br />

ist die beauftragte Bundesstelle in der Lage, die entsprechenden Informationen zu<br />

liefern (Datum, Zeit und Dauer der Gespräche, angerufene Anschlüsse). Wie hat<br />

die StA in diesem Fall vorzugehen? Ist es zulässig, solche Auskünfte auch<br />

rückwirkend zu erhalten? Wenn ja, wie lange zurück?<br />

14


4. Im Rahmen einer bewilligten Telefonüberwachung beim Drogenhändler K. durch<br />

das URA Bern ergibt sich, dass dieser telephonische Kontakte mit dem flüchtigen<br />

Untersuchungshäftling F. hat, der wegen Mordverdachts beim URA Burgdorf in<br />

Untersuchung steht. Dürfen diese Informationen zur Ermittlung von F. verwendet<br />

werden. Wie ist hier vorzugehen?<br />

5. Durch die bewilligte Telefonabhörung erhält die StA Oberland Kenntnis von einem<br />

Verbrechen, das mit der eigenen Untersuchung überhaupt nichts zu tun hat. Es<br />

handelt sich um einen Banküberfall, der ohne Beteiligung der im Oberland<br />

Beschuldigten stattgefunden hat. Wie ist vorzugehen, wenn der Banküberfall (1) in<br />

Lugano oder (2) in Annecy (Frankreich) stattgefunden hatte?<br />

6. Bei der Telefonüberwachung von Anton, die wegen qualifizierten BM-<br />

Widerhandlungen angeordnet wurde, wurden auch zwei Gespräche mit seinem<br />

Anwalt aufgenommen. Dieser empfahl ihm, Beweismittel verschwinden zu lassen<br />

und Beteiligte zu warnen. Können diese Gespräche dazu verwendet werden, um<br />

allenfalls gegen den Anwalt ein <strong>Strafverfahren</strong> wegen Begünstigung (StGB 305)<br />

einzuleiten? Wie ist zu entscheiden, wenn der Anwalt Tipps gab, wie das Geld zu<br />

verstecken wäre (Geldwäscherei 305 bis)? Wie ist vorzugehen und wie ist konkret<br />

zu entscheiden?<br />

7. Die Polizei stellt fest, dass Drogenhändler Josef jeden zweiten Tag eine neue<br />

Karte zu seinem Handy kauft und einsetzt und auch immer wieder neue Natel-<br />

Geräte zukauft. Darf durch eine generelle Verfügung die Überwachung aller (auch<br />

der künftigen) Geräte angeordnet werden?<br />

8. Gegen Fürsprecher Karg wurde eine Telefonüberwachung wegen Verdachts der<br />

Geldwäscherei im Millionenbetrag angeordnet. Die Polizei möchte gerne eine<br />

Direktschaltung durchführen, damit sofort bei Ankunft des verdächtigen Geldes<br />

zugegriffen werden kann. Ist dies zulässig?<br />

9. Bei der Telefonüberwachung von Oskar wegen Drogendelikten stellt die Polizei<br />

fest, dass Oskar noch grobe Verkehrsregelverletzung begangen hat und sexuellen<br />

Umgang mit der 15 ½ - jährigen Schülerin Marianne pflegte. Wie ist vorzugehen?<br />

Untersuchungshaft: Anhaltung, Festnahme und Haft<br />

Fragen:<br />

• Probleme der Anhaltung von Ladendieben durch Überwachungspersonal.<br />

• Wie lange darf eine Person auf dem Polizeiposten festgehalten werden?<br />

• Liegt Fluchtgefahr vor, wenn sich der drogenabhängige Beschuldigte auf der<br />

„Gasse“ befindet und keinen festen Wohnsitz hat?<br />

• Problematik des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr.<br />

• Der Haftgrund der Fortsetzungsgefahr bei den für die Allgemeinheit gefährlichen<br />

Straftätern im StrV – Besteht ein Pendant in der StPO?<br />

15


Fälle:<br />

1. Am Gründonnerstag nimmt die Polizei um 17 Uhr den Verdächtigten Albert fest<br />

und setzt ihn in Polizeihaft. StA Klötzli führt die erste Einvernahme am Karfreitag<br />

um 16 Uhr durch und entschliesst sich, Albert in Haft zu behalten. Er stellt am<br />

Samstag vor Ostern um 16 Uhr Antrag beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht<br />

auf Anordnung von Untersuchungshaft. Wann muss der<br />

Haftprüfungstermin spätestens durchgeführt werden? Der Verteidiger von Albert<br />

kann beim Haftprüfungstermin nicht erscheinen und er stellt Antrag auf<br />

Verschiebung um 24 Stunden. Kann diesem Antrag stattgegeben werden?<br />

Besteht ein Rechtsmittel gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts,<br />

mit welchem dieses Untersuchungshaft anordnet?<br />

2. Kurz vor dem Hafttermin in der Sache Lupin hat der Mittäter Beerli ein Geständnis<br />

abgelegt und den Beschuldigten Lupin schwer belastet. Darf der StA das Protokoll<br />

noch zurückhalten, weil er den Beschuldigten erst nach dem Haftgerichtsentscheid<br />

mit dem Mittäter Beerli konfrontieren will? Darf er das Protokoll unter der Hand<br />

dem Zwangsmassnahmengericht zustellen, mit der Bitte, es dem Verteidiger nicht<br />

zu zeigen?<br />

3. Das Kollegialgericht Oberland verhaftet den Ausländer Bobic unmittelbar nach der<br />

Urteilseröffnung wegen Fluchtgefahr. Bobic wurde wegen (bestrittener) Diebstähle<br />

und einem Raub zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigerin von Bobic<br />

stellt nach 2 Tagen ein Haftentlassungsgesuch. Wer ist zur Beurteilung dieses<br />

Gesuches zuständig? Wer ist zuständig, wenn sie gleichzeitig mit dem<br />

Haftentlassungsgesuch auch gegen das Urteil des Kollegialgerichts Berufung<br />

erhebt?<br />

4. Balduin B hat Frau Huber nächtlicherweise angefallen. B wird polizeilich<br />

festgenommen und er gibt den Überfall zu. Er war vor 5 Jahren bereits einmal<br />

wegen mehrfachen Vergewaltigungen schuldig erklärt worden und hat seine 3jährige<br />

Freiheitsstrafe abgesessen. Bestehen Haftgründe, sofern er einen festen<br />

Wohnsitz in der Schweiz besitzt und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er<br />

sich absetzen wird? Wie ist zu entscheiden, wenn aus dem früheren Verfahren<br />

bekannt ist, dass er gemeingefährlich ist?<br />

5. Mischa hat am 4.8.2003 in Bern 2 junge Frauen angefallen und eine davon getötet<br />

und die andere schwer verletzt. Er gibt die zwei Taten zu, ist nicht vorbestraft und<br />

hat Domizil, Arbeitsstelle und Familie in Bern. Er war mit Ausnahme eines<br />

Wochenendausfluges nach Mailand noch nie im Ausland. Kann und muss er in<br />

Haft behalten werden?<br />

Haftgerichte und Haftbeschwerde, Haftvollzug und Haftkontrollen<br />

Fragen<br />

• Besteht ein Anspruch auf einen Anwalt vor Zwangsmassnahmengericht?<br />

• Kann der StA einen Verhafteten in eigener Kompetenz eine Stunde vor dem<br />

Termin beim Zwangsmassnahmengericht freilassen?<br />

• Rechtsmittel gegen Haftgerichtsentscheide<br />

16


1. Vater L ist angeschuldigt wegen sexuellen Handlungen gegenüber seiner heute<br />

12-jährigen Tochter. Er bestreitet nach wie vor solche Handlungen, wird aber<br />

durch die Tochter und seine Ehefrau belastet. Nach drei Monaten stellte er ein<br />

Haftentlassungsgesuch mit der Begründung, dass nach der Einvernahme der<br />

wichtigsten Zeugen keine Kollusionsgefahr mehr bestehe und dass auch keine<br />

Anhaltspunkte für Fluchtgefahr vorliegen. Entscheid der StA?<br />

2. Ali Ben H befindet sich seit 5.9. wegen Drogendelikten in Untersuchungshaft. Er<br />

hat am 11.11. ein Haftentlassungsgesuch eingereicht, das noch nicht entschieden<br />

ist, da seinem Verteidiger noch bis 25.11. Frist zur Stellungnahme der<br />

Staatsanwaltschaft angesetzt ist. Am 20. 11. reicht Ali persönlich ein weiteres<br />

Haftentlassungsgesuch mit neuer Begründung ein, das StA bereits am 21.11.<br />

abgewiesen wird. Muss das Zwangsmassnahmengericht zwei getrennte Verfahren<br />

durchführen oder kann es die beiden Verfahren vereinigen? Darf das<br />

Zwangsmassnahmengericht die Verfügung erlassen, dass 2 Monate kein neues<br />

Gesuch mehr gestellt werden dürfe?<br />

3. Der Untersuchungshäftling Eisenbart schreibt in einem Brief an seine Ehefrau<br />

unter anderem: „Der StA ist ein Sadist, der mich hier wochenlang schmoren lässt<br />

... mit Nazi-Methoden versucht man hier Geständnisse zu erpressen...“. StA<br />

Peterhans leitet die Briefe wegen beleidigenden Inhaltes nicht an die Ehefrau von<br />

Eisenbart weiter. Ist dies korrekt? Was, wenn im Brief steht, dass die Frau doch<br />

mal mit dem Geschädigten Franz reden solle und ihm einen freundlichen Gruss<br />

von Eisenbart überbringen. Franz wisse doch was zu tun sei.<br />

4. Der von der StA Bern wegen Raubes ausgeschriebene Kowalski wird am 7.8.<br />

beim Grenzübertritt in Schaffhausen festgenommen und am 9.8. ins<br />

Regionalgefängnis Bern gebracht. Das entsprechende Formular des<br />

Regionalgefängnisses wurde der Rechtspraktikantin des StA weitergeleitet, die<br />

damals Ferienablösung leistete. Diese legte das Blatt irrtümlich zu der durch die<br />

StA nach der Ferienrückkehr zu bearbeitenden Post. Nachdem ein amtlicher<br />

Anwalt sich mit dem Fall beschäftigte, stellte man am 15.8. fest, dass Kowalski die<br />

Haft noch nicht eröffnet worden war. Dies wurde am 16.8. nachgeholt und<br />

gleichentags wurde der Antrag des StA Anordnung der Untersuchungshaft ans<br />

Zwangsmassnahmengericht weitergeleitet. Dieses verfügte am 16.8. die<br />

Untersuchungshaft. – Wann beginnt die 24-stündige Frist zur Hafteröffnung zu<br />

laufen? (Zeitpunkt der Festnahme in Schaffhausen oder der Zuführung in Bern)<br />

Muss Kowalski entlassen werden, wenn festgestellt wird, dass er<br />

konventionswidrig festgehalten wurde (BGE 1P.432/2003)<br />

5. Selim wurde wegen gewerbsmässigen Diebstahls verhaftet. Er befindet sich<br />

bereits 10 Monate in Untersuchungshaft. Er ist nur wegen kleiner Verkehrsdelikte<br />

vorbestraft. Er hat keine Wohnung in der Schweiz und keine<br />

Aufenthaltsbewilligung und keine Arbeit. Er hatte sich jahrelang erfolglos um eine<br />

Aufenthaltsbewilligung bemüht, im Zusammenhang mit seiner in der Schweiz bei<br />

der Mutter lebenden leiblichen Tochter. Sein amtlicher Verteidiger stellt einen<br />

Haftentlassungsantrag. Entscheid ?<br />

17


Das Vorverfahren<br />

Polizeiliches Ermittlungsverfahren<br />

Fragen:<br />

Fälle:<br />

• Darf der Verteidiger an der polizeilichen Befragung seines Klienten<br />

teilnehmen?<br />

• Darf er an allen Einvernahmen der Polizei teilnehmen?<br />

• Wie steht es mit einem rein präventiven Aufstellen von Videokameras auf<br />

öffentlichem Grund?<br />

1. Die Polizei hat den V-Mann Toni mit Bewilligung der Untersuchungsbehörde<br />

eingesetzt, der dem vermuteten Drogenhändler Fritz mehrmals telephoniert und<br />

ihm Angebote macht, für Fr. 500.000.- Kokain zu kaufen. Endlich lässt sich Fritz<br />

erweichen und erkundigt sich bei einem früheren Bekannten aus der<br />

Drogenszene, ob er ihm Koks beschaffen könne. Dieser willigt ein und bei der<br />

Übergabe werden die beiden von der Polizei festgenommen. War das Verhalten<br />

des V-Manns korrekt? Welche Folgen hat das Verhalten des V-Mannes für das<br />

Verfahren? Was geschieht mit dem beschlagnahmten Kokain?<br />

2. Die Polizei nimmt die mutmassliche Drogendealerin Julia fest. Diese gibt de<br />

Polizei bekannt, dass sie jetzt alles gestehen werde. Unter anderem sagt sie auch,<br />

dass für den nächsten Tag eine Übergabe von 100 g Heroin an sie geplant sei. Ihr<br />

Lieferant werde sie noch heute anrufen und ihr den Treffpunkt bekanntgeben. Die<br />

Polizei bittet, dass ihr der Treffpunkt bekanntgegeben werde und dass Julia<br />

ebenfalls an diesen Treffpunkt gehe. Hier wird der Dealer Mustafa bei der<br />

Übergabe von 100 g Heroin verhaftet. Während der Voruntersuchung macht der<br />

Verteidiger geltend, dass alle diesbezüglichen Akten aus dem Verfahren gewiesen<br />

werden müssten, da Julia als V-Frau der Polizei tätig gewesen sei und keine<br />

Genehmigung der Untersuchungsbehörde vorliege<br />

Eröffnung der gerichtlichen Strafverfolgung.<br />

Welche Anträge stellt oder welche Beschlüsse fasst die StA in den folgenden<br />

Fällen? Ist der regionale StA allein zuständig?<br />

1. Hans erstattet gegen Nachbar Fritz Anzeige wegen Tätlichkeit. Der Vorfall hat<br />

bereits 4 Monate vor der Anzeigeerstattung stattgefunden. Hans hat bisher keinen<br />

Strafantrag eingereicht.<br />

18


2. Fritz erstattet Anzeige gegen StA Jenny wegen böswilliger Schädigung, weil ihn<br />

dieser an seinem Arbeitsplatz durch die Polizei abholen liess, nachdem Fritz einer<br />

Vorladung zu einer Einvernahme keine Folge geleistet hatte.<br />

3. Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft. Das Verfahren war bis zur<br />

Verjährung sistiert.<br />

4. Mofafahrer Blau hatte einen schweren Unfall mit seinem Mofa und befindet sich<br />

zur Zeit in der Intensivstation. Die Polizei erstattet Anzeige wegen Fahrens in<br />

angetrunkenem Zustand (2,5%0 Alkoholgehalt).<br />

5. Anzeige wegen blosser Übertretungen (Tätlichkeiten, FiaZ mit Mofa oder Fahrrad<br />

etc.). Der Sachverhalt ist unklar und bestritten. Welche Möglichkeiten hat die StA?<br />

6. Einer Meldung der Kantonspolizei von Interlaken an die StA Berner Oberland ist<br />

zu entnehmen, dass sich auf der 5 Meter breiten Strasse ausserorts eine<br />

Streifkollision zwischen den Automobilen von Emil und Daniel stattfand. Der<br />

Sachschaden an den beiden Fahrzeugen macht Fr. 5000.- resp. 2000.- aus. Beide<br />

Automobilisten machen geltend, sie seien auf ihrer Strassenseite gefahren. Auf<br />

der Kollisionsstelle konnten keine Spuren festgestellt werden<br />

7. Ladendiebstahl mit einem Deliktsbetrag von Fr. 100.- Strafantrag liegt vor.<br />

8. Eine verstümmelte männliche Leiche wird auf der Bahnstrecke Rubigen -<br />

Münsingen gefunden.<br />

9. Die StA Bern erhält Mitteilung, dass im Bahnhof Bern ein Jugoslawe erstochen<br />

worden ist. Der mutmassliche Täter ist flüchtig.<br />

10.In welchen Fällen ermittelt Polizei selbständig und wann muss die StA orientiert<br />

werden?<br />

11.Für welche Zwangsmassnahmen ist ausschliesslich die StA zuständig? Wo bedarf<br />

sie der Zustimmung des Zwangsmassnahmengerichts?<br />

Eröffnung/Nichtanhandnahme<br />

• Rechtsmittel gegen eine Eröffnung der Untersuchung<br />

• Rechtsmittel gegen Nichtanhandnahme<br />

1. Friedrich L erstattet am 23. Dezember 2006 Strafanzeige gegen Josef H, weil<br />

dieser ihn am 20. September 2006 verprügelt und ihm dabei das Nasenbein<br />

gebrochen habe. Was machen Sie als StA mit dieser Anzeige? Wie gehen Sie vor,<br />

wenn L am 19. Dezember 2006 Strafantrag und Strafanzeige einreichte?<br />

2. Die Vormundschaftskommission von B. teilt dem Untersuchungsrichteramt mit, sie<br />

habe gerüchteweise vernommen, dass Vater L mit seiner 5-jährigen Tochter<br />

sexuelle Handlungen vorgenommen habe. Was für eine Verfahren eröffnen Sie?<br />

19


Welche Massnahmen treffen sie? Wie schliessen Sie das Verfahren ab, wenn sich<br />

keine Anhaltspunkte für eine strafbares Verhalten von Vater L finden lassen?<br />

Muss Vater L in jedem Fall eröffnet werden, dass gegen ihn ein Verfahren lief?<br />

3. StA Tschümperli vernimmt im "Sternen" nach dem Turnen, dass<br />

Gemeindeschreiber Gierig Unterschlagungen für mehrere tausend Franken<br />

begangen habe. Offenbar solle der Fall vertuscht werden. Der Gemeindepräsident<br />

wisse von der Sache, decke Gierig aber, weil er bei der gleichen Partei sei.<br />

• Ist Tschümperli verpflichtet, etwas zu unternehmen?<br />

• Was für ein Verfahren leitet Tschümperli ein, wenn er etwas unternimmt?<br />

• Wie ist dieses Verfahren abzuschliessen, wenn sich herausstellt, dass es sich nur<br />

um ein bösartiges Gerücht handelt, das möglicherweise von einem wegen<br />

Unfähigkeit entlassenen Mitarbeiter ausgestreut wurde?<br />

Die Untersuchung.<br />

• Hauptunterschiede der Untersuchung gemäss StPO und der VU gemäss<br />

StrV?<br />

• Rechtsmittel gegen abgewiesene Beweisanträge in der Untersuchung?<br />

Anklageerhebung<br />

• Unterschiede zwischen Überweisungsbeschluss gemäss Art. 257 StrV und der<br />

Anklageschrift gemäss Art. 325 f. StPO.<br />

1. Das leicht verletzte Opfer eines Raubes hat den vermutlichen Täter K in einer<br />

Gegenüberstellung mit ziemlicher Sicherheit erkannt. Es hat sich nicht als<br />

Privatkläger gegen K gestellt. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil<br />

die Belastungstatsachen ungenügend seien. Ist der Beschluss dem Opfer zu<br />

eröffnen und hat es ein Rechtsmittel dagegen?<br />

2. Was kann das Opfer unternehmen, wenn auch die angerufene<br />

Beschwerdekammer der Auffassung ist, dass die Belastungstatsachen<br />

ungenügend sind und das Verfahren einzustellen ist?<br />

3. Die StA hebt die Voruntersuchung gegen L auf, mit der Begründung, dass noch<br />

vor der Eröffnung des <strong>Strafverfahren</strong>s die Verfolgungsverjährung eingetreten sei.<br />

L führt gegen diesen Beschluss Beschwerde mit den Anträgen, er wolle dem<br />

urteilenden Gericht überwiesen werden, damit er einen vollen Freispruch erhalte<br />

und damit rehabilitiert sei. Eventualiter verlangt er eine andere Begründung von<br />

UR und Staatsanwalt, in der festgehalten werde, dass das Verfahren wegen<br />

erwiesener Unschuld aufgehoben werde. Entscheid der AK?<br />

Einstellungsbeschlüsse<br />

20


1. Das Verfahren gegen Roberto N wegen Betruges angeblich begangen zN. der<br />

Firma Noventa wurde mit Beschluss vom 11./13. August eingestellt. Im November<br />

2006 reicht die ehemalige Privatklägerin Noventa neue Dokumente ein, mit<br />

welchen sie die Schuld von N nachweisen will. Wie ist das weitere Vorgehen?<br />

2. Mit Beschluss vom 10./11. Dezember weist die Staatsanwaltschaft den Antrag auf<br />

Wiedereröffnung des Verfahrens gegen N ab. Welches Rechtsmittel steht der<br />

Privatklägerschaft gegen diesen Entscheid zu?<br />

Das Hauptverfahren<br />

Vorbereitung der Hauptverhandlung und Hauptverhandlung vor Einzelgericht<br />

und Kollegialgericht<br />

• Anklageprüfung<br />

o Rückweisung mit oder ohne Übergang der Rechtshängigkeit<br />

o Einstellung des Verfahrens durch das Gericht<br />

o Rechtsmittel<br />

o Änderung und Erweiterung der Anklage<br />

1. Es ist von der Annahme auszugehen, dass bei der ersten Einvernahme des<br />

Beschuldigten keine Belehrung durch die Polizei erfolgte. Der Beschuldigte<br />

legte ein vollständiges Geständnis ab. Nach Konsultation eines Verteidigers<br />

verweigerte er seither jegliche Aussage zur Sache. Darf das Polizeiprotokoll<br />

verwertet werden? – Können die daraus direkt gewonnenen weitern<br />

Beweismittel verwertet werden? Die Polizei findet <strong>zum</strong> Beispiel das geraubte<br />

Geld sowie die Tatwaffe in einem Versteck im Wald, das sie sonst nie<br />

gefunden hätte.<br />

2. Im Rahmen eines Betäubungsmittelprozesses macht die Verteidigung von B.<br />

vor dem Einzelgericht geltend, die Sache sei verjährt und es bestehe damit ein<br />

Verfahrenshindernis. Das Verfahren sei in Anwendung von Art. 329 IV<br />

einzustellen. Der Beschuldigte habe nur geringfügige Mengen ausschliesslich<br />

zur Ermöglichung des Eigenkonsums und zur unentgeltlichen Abgabe <strong>zum</strong><br />

gleichzeitigen Konsum gekauft. Die Übertretung gemäss Art. 19b BetmG sei<br />

verjährt, da seit den angeblichen Widerhandlungen mehr als 3 Jahre<br />

vergangen sind.<br />

o Wie ist zu entscheiden, wenn es sich dabei um das einzige Delikt<br />

handelt?<br />

o Wenn es sich um einen Einzelpunkt im Rahmen eines grösseren BM-<br />

Verfahren handelt?<br />

Welches Rechtsmittel besteht, wenn das Gericht im Endurteil das Verfahren in<br />

einem Punkt wegen Fehlens von Prozessvoraussetzungen einstellt und in den<br />

übrigen Fällen in der Sache urteilt?<br />

3. Wie lautet der formelle Entscheid des Einzelrichters wenn:<br />

• die Verjährung im Fall einer einfachen Verkehrsregelverletzung bereits<br />

eingetreten ist?<br />

21


• sich herausstellt, dass nicht der Beschuldigte A sondern B am Steuer des<br />

Unfallfahrzeuges sass?<br />

• in der gleichen Sache bereits ein rechtskräftiger Strafbefehl ergangen ist?<br />

• die Zuständigkeit des Kantons Bern bestritten ist und im interkantonalen<br />

Gerichtsstandsverfahren die Zuständigkeit des Kt. Zürich anerkannt wird?<br />

• der Richter <strong>zum</strong> Schluss kommt, dass sich das Opfer gemäss OHG nicht<br />

klar als Privatklägerin konstituiert hatte?<br />

• der Beschuldigte während längerer Zeit nicht verhandlungsfähig ist?<br />

• im Falle eines Antragsdelikts kein rechtsgültiger Strafantrag vorliegt?<br />

• eine objektive Strafbarkeitsbedingung fehlt (zB. Konkurseröffnung beim<br />

betrügerischen Konkurs)<br />

4. Die Privatklägerin wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, weil ihr die<br />

Verletzteneigenschaft gemäss Art. 47 I StrV abgehe. Mit welchem<br />

Rechtsmittel und in welcher Frist und Form kann sie sich gegen diesen<br />

Ausschluss wehren?<br />

5. Darf das Kollegialgericht in folgenden Fällen auch über die folgenden Punkte<br />

urteilen:<br />

• Der Beschuldigte ist wegen 17 Diebstählen angeklagt. Am Tage vor der<br />

Hauptverhandlung trifft eine neuerliche Strafanzeige wegen<br />

Ladendiebstahls (Fr. 250.-) ein.<br />

• Der Beschuldigte ist wegen sexuellen Handlungen mit seinem 5 - jährigen<br />

Kind überwiesen. (StGB 187) Das Gericht ist der Auffassung, dass er<br />

zusätzlich noch wegen Schändung verurteilt werden sollte. (StGB 191)<br />

• Der Beschuldigte hat sich noch zusätzlich wegen eines militärischen<br />

Deliktes zu verantworten (Missbrauch und Verschleuderung von Material).<br />

Eine Zustimmung des Oberauditors liegt nicht vor.<br />

• Der Beschuldigte ist wegen fahrlässiger Tötung des B durch<br />

Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Nichtanpassen der Geschwindigkeit<br />

überwiesen. Das Gericht ist der Auffassung, dass er auch noch wegen<br />

grober Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen werden sollte, da nicht<br />

nur der getötete B, sondern auch noch die Mitfahrer C und D konkret<br />

gefährdet worden seien.<br />

6. Bossi hat dem überschuldeten T gestützt auf dessen schwindelhafte Angaben<br />

ein Darlehen von Fr. 5000.- gewährt. T hat das ganze Geld verbraucht. Bossi<br />

beteiligt sich am Verfahren als Privatkläger und verlangt die Rückgabe der an<br />

sich unbestrittenen Fr. 5000.- Das Gericht spricht T von der Anschuldigung<br />

des Betruges mangels Arglist frei. Bossi hätte den Schwindel ohne weiteres<br />

überprüfen können. Wie lautet das Urteil im Zivilpunkt? Wie ist der Kosten-<br />

und Entschädigungspunkt zu entscheiden?<br />

7. Ferdinand wurde dem Kollegialgericht Bern-Laupen unter anderem<br />

überwiesen wegen Diebstahls eines Fahrrades, begangen am 1.5. 2006 <strong>zum</strong><br />

Nachteil von Max Knellwolf. In der Hauptverhandlung macht Ferdinand<br />

geltend, er hätte das Fahrrad im Juli 2006 von einem ihm unbekannten<br />

22


Jugoslawen für Fr. 50.- gekauft. Kann auf den Tatbestand der Hehlerei<br />

ausgedehnt werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?<br />

8. Ferdindand (vgl. oben Ziff. 2) macht geltend, er hätte das Fahrrad nur für die<br />

Heimfahrt verwenden wollen und nach der Tat einige Häuser von seinem<br />

Domizil entfernt stehen gelassen. Darf das Kreisgericht auf den Tatbestand<br />

der Entwendung eines Fahrrades <strong>zum</strong> Gebrauch erkennen? (SVG 91 Ziff. 3)<br />

Voraussetzungen?<br />

Besondere Verfahren:<br />

Strafbefehlsverfahren<br />

1. Wolfgang N wurde mit Strafbefehl der StA I von Bern vom 2.2. wegen<br />

wiederholten Diebstahls im Totalbetrag von Fr. 1200.- zu einer Geldstrafe von<br />

30 Tagen, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges auf eine Probezeit<br />

von 3 Jahren verurteilt.<br />

• Am 12. März trifft ein Strafantrag der Migros Filiale in Biel ein, weil N am<br />

11. März eine Uhr im Wert von Fr. 200.- gestohlen habe. Wie geht die StA<br />

Seeland-Berner Jura vor? Wer ist in welchem Verfahren zur Durchführung<br />

eines Widerrufsverfahrens zuständig? Welches Rechtsmittel besteht gegen<br />

den Entscheid über das Probezeitdelikt und welche Rechtsmittel sind<br />

vorhanden gegen den Widerrufsentscheid?<br />

• Wie ist das Vorgehen, wenn Wolfgang N am 12. März wegen Veruntreuung<br />

einer Uhr im Wert von Fr. 2000.- vor der StA Berner Oberland in Thun<br />

angezeigt wird?<br />

2. D wurde wegen grober Verkehrsregelverletzung im Strafbefehlsverfahren zu<br />

einer bedingten Geldstrafe rechtskräftig verurteilt, weil er am 3.2.2011 eine<br />

Kollision mit einem Fahrradfahrer verursache hatte. Noch innerhalb der<br />

Strafantragsfrist reicht die durch diesen Unfall verletzte Person Strafanzeige<br />

wegen einfacher ev. schwerer Körperverletzung ein. Gegen die Eröffnung<br />

einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft wegen schwerer<br />

Körperverletzung erhebt die beschuldigte Person Beschwerde und macht<br />

geltend, es liege eine Verletzung des Dopppelbestrafungsverbotes vor und<br />

beantragt Nichtanhandnahme des Verfahrens. Sie sei für die Verursachung<br />

des Verkehrsunfalls bereits rechtskräftig wegen grober<br />

Verkehrsregelverletzung verurteilt worden. Tatsächlich wurde neben der<br />

verletzten Person keine weitere Person gefährdet. Besteht Tatidentität<br />

zwischen dem rechtskräftigen Strafbefehl wegen grober<br />

Verkehrsregelverletzung und der Anklage wegen einfacher ev. Schwerer<br />

Körperverletzung? Beide Fälle betreffen denselben Lebensvorgang. Besteht<br />

ein Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss und besteht ein Rechtsmittel<br />

gegen einen Nichtanhandnahmebeschluss der Staatsanwaltschaft mit der<br />

Begründung, D sei wegen derselben Tat schon rechtskräftig beurteilt?<br />

Abgekürztes Verfahren<br />

23


1. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich in einem Wirtschaftsstraffall<br />

auf ein Strafmass von 18 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt, geeinigt. Das<br />

Gericht kommt <strong>zum</strong> Schluss, dass das Strafmass deutlich zu milde ist. Wie<br />

entscheidet das Gericht? Ist gegen diesen Entscheid ein Rechtsmittel<br />

möglich?<br />

2. Nach dem Urteil im abgekürzten Verfahren macht der Verurteilte geltend, das<br />

Geständnis sei falsch gewesen. Kann er gegen das Urteil Berufung erheben?<br />

Was kann er unternehmen, wenn er unter dem Druck des wirklich Schuldigen<br />

ein Geständnis abgelegt hatte?<br />

Abwesenheitsverfahren.<br />

1. Die beschuldigte Person erscheint ohne Entschuldigung nicht zur<br />

Verhandlung. Wie geht das Gericht vor?<br />

2. Die beschuldigte Person wurde im Abwesenheitsverfahren zu einer<br />

Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Urteil macht sie geltend, sie sei gar nie<br />

ordnungsgemäss zur Verhandlung vorgeladen worden. Welches Rechtsmittel<br />

oder welchen Rechtsbehelf ergreift sie, wenn ihr das Urteil zugestellt wird?<br />

Die Rechtsmittel<br />

Fragen:<br />

• Verbot der Reformatio in pejus – mit einer Ausnahme 391 II<br />

• Ausdehnung gutheissender Entscheide<br />

• Berufung: Anmeldung und Berufungserklärung<br />

• Revision: Auch zu Ungunsten verurteilter Personen möglich<br />

• Wiedereinsetzung kein RM mehr, sondern Rechtsbehelf gemäss StPO 368<br />

1. D wurde wegen grober Verkehrsregelverletzung im Strafbefehlsverfahren zu<br />

einer bedingten Geldstrafe rechtskräftig verurteilt, weil er am 3.2.2011 eine<br />

Kollision mit einem Fahrradfahrer verursache hatte. Noch innerhalb der<br />

Strafantragsfrist reicht die durch diesen Unfall verletzte Person Strafanzeige<br />

wegen einfacher ev. schwerer Körperverletzung ein. Gegen die Eröffnung<br />

einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft wegen schwerer<br />

Körperverletzung erhebt die beschuldigte Person Beschwerde und macht<br />

geltend, es liege eine Verletzung des Dopppelbestrafungsverbotes vor und<br />

beantragt Nichtanhandnahme des Verfahrens. Sie sei für die Verursachung<br />

des Verkehrsunfalls bereits rechtskräftig wegen grober<br />

Verkehrsregelverletzung verurteilt worden. Tatsächlich wurde neben der<br />

verletzten Person keine weitere Person gefährdet. Besteht Tatidentität<br />

zwischen dem rechtskräftigen Strafbefehl wegen grober<br />

Verkehrsregelverletzung und der Anklage wegen einfacher ev. Schwerer<br />

Körperverletzung? Beide Fälle betreffen denselben Lebensvorgang. Besteht<br />

ein Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss und besteht ein Rechtsmittel<br />

24


gegen einen Nichtanhandnahmebeschluss der Staatsanwaltschaft mit der<br />

Begründung, D sei wegen derselben Tat schon rechtskräftig beurteilt?<br />

2. Das Gericht weist einen Privatkläger gestützt auf ein vorfrageweises Begehren<br />

der beschuldigten Person wegen mangelnder Legitimation aus dem<br />

Verfahren. Welches Rechtsmittel hat der Privatkläger gegen diesen<br />

Entscheid? Welche Frist besteht für die Einreichung des Rechtsmittels? Wie<br />

ist es, wenn das Gericht das Begehren der beschuldigten Person abweist?<br />

Wie ist zu entscheiden, wenn die Rechtsmittelinstanz <strong>zum</strong> Schluss kommt,<br />

dass die Legitimation gegeben ist und das erstinstanzliche Verfahren in der<br />

Zwischenzeit ohne Beteiligung der Privatklägerschaft abgeschlossen worden<br />

ist und der Beschuldigte das für ihn relativ günstige Urteil nicht weitergezogen<br />

hatte?<br />

3. Die beschuldigte Person beantragt im Rahmen der Vorfragen, das Verfahren<br />

gegen sie sei in Anwendung von Art. 53 StGB und Art. 8 StPO einzustellen.<br />

Der Privatkläger widersetzt sich diesem Begehren. Welches Rechtsmittel ist<br />

zu ergreifen, wenn das Gericht dem Antrag folgt oder wenn es diesen ablehnt.<br />

4. A wurde erstinstanzlich wegen Drohung und Nötigungsversuch von B zu einer<br />

bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Er erhebt allein Berufung<br />

gegen das Urteil. Im Berufungsverfahren muss er zugeben, dass er in der<br />

Zwischenzeit sein Opfer weiterhin bedroht und zu nötigen versucht hatte. Darf<br />

das Berufungsgericht eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen unbedingt<br />

aussprechen oder verstösst dies gegen das Verbot der reformatio in pejus.<br />

5. Die Verfahrensleitung des erstinstanzlichen Gerichts verweigert der<br />

beschuldigten Person den Anspruch auf eine amtliche Verteidigung (132).<br />

Welches Rechtsmittel kann gegen diesen Entscheid ergriffen werden? Was<br />

gilt, wenn der Privatklägerschaft die unentgeltliche Prozessführung verweigert<br />

wird. Handelt es sich in diesen Fällen um prozessleitende Verfügungen<br />

gemäss Art. 393 I b?<br />

6. Hat die beschuldigte Person ein Beschwerderecht, wenn der<br />

Privatklägerschaft zu Unrecht die unentgeltliche Prozessführung bewilligt wird.<br />

Dieselbe Frage für die Privatklägerschaft, die der Meinung ist, dass die<br />

Voraussetzungen für eine amtliche Verteidigung der beschuldigten Person<br />

nicht vorliegen.<br />

7. Das Einzelgericht entscheidet, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl der<br />

Staatsanwaltschaft verspätet eingereicht wurde und dass damit der<br />

Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen ist. Die Verteidigung ist der Auffassung,<br />

dass sie das Einspracheschreiben, das zwar den Stempelaufdruck des<br />

Folgetages trägt, noch am Vorabend vor Mitternacht in Begleitung zweier<br />

Zeugen in den Briefkasten der Hauptpost eingeworfen hat. Welches<br />

Rechtsmittel besteht gegen den Entscheid des Einzelgerichts?<br />

8. Das Kollegialgericht weist die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurück (Art.<br />

329 II). Der Fall steht kurz vor Eintritt der Verjährung. Kann die<br />

Privatklägerschaft diesen Entscheid anfechten, wenn ja mit welchem<br />

Rechtsmittel, wenn die Rechtshängigkeit beim Gericht bleibt? Besteht ein<br />

25


Rechtsmittel, wenn die Rechtshängigkeit an die Staatsanwaltschaft<br />

zurückgeht.<br />

9. <strong>Strafverfahren</strong> wegen Vergewaltigung. Die Privatklägerschaft hat sich im Straf-<br />

und Zivilpunkt konstituiert. Die beschuldigte Person wird schuldig erklärt<br />

wegen Vergewaltigung. Die Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen, weil<br />

die Klage nicht hinreichend beziffert wurde (126 II lit b). Für die Berufung im<br />

Strafpunkt ist die Privatklägerin nicht beschwert, da ein Schuldspruch vorliegt<br />

und der Straf<strong>zum</strong>essungspunkt durch die Privatklägerin nicht angefochten<br />

werden kann. Ist gegen den Entscheid allein, die Sache an den Zivilrichter zu<br />

weisen, eine Berufung gegeben?<br />

10. Gleicher Sachverhalt. Die beschuldigte Person wird aber freigesprochen und<br />

die Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen, weil der Sachverhalt nicht<br />

spruchreif ist (126 II lit d). Kann die Privatklägerschaft nur die Verweisung auf<br />

den Zivilweg anfechten? Wenn ja mit welchem Rechtsmittel? Rechtsmittel der<br />

beschuldigten Person, wenn sie der Meinung ist, die Zivilklage hätte<br />

abgewiesen werden müssen?<br />

Kosten- und Entschädigungsfragen, Übergangsrecht<br />

1. Felicitas H hat Urs S wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt. S wird<br />

erstinstanzlich durch das Kollegialgericht des Oberlandes zu 6 Monaten<br />

Freiheitsstrafe verurteilt. Auf seine Berufung hin spricht ihn die III. Strafkammer<br />

des Obergerichts in Anwendung des Grundsatzes „in dubio“ frei. Wie sind die<br />

Kosten erst- und zweitinstanzlich aufzuerlegen? Erhält S eine Entschädigung?<br />

Muss Felicitas seine Parteikosten ersetzen. Wie ist zu entscheiden, wenn Felicitas<br />

eine Zivilklage auf Genugtuung eingereicht hatte?<br />

2. Variante: S. wird bereits erstinstanzlich freigesprochen und auf Berufung der<br />

Privatklägerin hin wird er auch durch die obere Instanz freigesprochen. Wer<br />

bezahlt die erst- und oberinstanzlichen Kosten? Wie ist es mit den Parteikosten?<br />

3. Norbert wird von der Anschuldigung des Betruges mangels Arglist freigesprochen<br />

und die Zivilklage von Beat wird gutgeheissen. Wie werden Gerichts- und<br />

Parteikosten im Straf- und im Zivilpunkt verlegt, wenn beide je durch einen Anwalt<br />

vertreten sind?<br />

4. Wie ist die Kostenregelung in diesem Fall, wenn die II. StrK des Obergerichts auf<br />

Berufung der Privatklägerschaft hin <strong>zum</strong> Schuldspruch kommt?<br />

5. Hans A macht glaubhaft geltend, dass er nach der Autofahrt und vor der Blutprobe<br />

noch aus einer mitgeführten Schnapsflasche getrunken hat. Unter<br />

Berücksichtigung des Nachtrunks kommt der Richter <strong>zum</strong> Schluss, dass er im<br />

Zeitpunkt der Fahrt unter 0,5%o aufgewiesen hat. A wird wegen FiaZ<br />

freigesprochen und dagegen wegen Vereitelung einer Blutprobe schuldig<br />

gesprochen. Können ihm die Kosten auch für den Freispruch auferlegt werden<br />

und kann er für den Freispruch eine Entschädigung beanspruchen?<br />

26


6. Auf Berufung des Beschuldigten zu überprüfen war nurmehr die Straf<strong>zum</strong>essung<br />

gegen drei Mitglieder einer Diebesbande: Die vorinstanzlich nach altem Recht<br />

ausgefällten (unbedingten) Gefängnisstrafen von 24, 26 und 30 Monaten wurden<br />

als schuldangemessen bestätigt; unter Berücksichtigung des neuen, milderen<br />

Rechts mussten die 24-monatige jedoch als bedingte, die 26- und die 30-monatige<br />

als teilbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen werden. Wie sind die<br />

oberinstanzlichen Gerichtskosten zu verlegen?<br />

7. Sebastian wird am 5.11.2010 dem Kreisgericht Bern-Laupen wegen zahlreicher<br />

Betrüge überwiesen. Er ist seit 20.5.2010 in Untersuchungshaft. Der Präsident des<br />

künftigen Kollegialgerichts Bern-Mittelland vereinbart mit der Verteidigung einen<br />

Termin für die Verhandlung vom 7. – 9. Februar 2011. Nach welchem Recht<br />

erfolgt die Beurteilung? Muss wegen der Untersuchungshaft/Sicherheitshaft etwas<br />

vorgekehrt werden? Wer ist für die Behandlung eines Haftentlassungsgesuches<br />

zuständig?<br />

8. Jakob ist seit 1.8.2010 in Untersuchungshaft beim URA Oberland. Die<br />

Voruntersuchung ist noch nicht sehr weit gediehen. Es läuft eine Expertise und es<br />

müssen noch zahlreiche Zeugen einvernommen werden. Nach welchem Recht<br />

muss die Untersuchung durch wen nach dem 1.1.2011 durchgeführt werden. Wie<br />

steht es mit der Untersuchungshaft ab dem 1.1.2011?<br />

Die Urteilsbegründung<br />

Als der nicht vorbestrafte Hans I an einer kalten Januarnacht morgens um 02.00 Uhr<br />

die Bar „high life“ verlassen will, stellt er fest, dass jemand seine Jacke geklaut hat.<br />

Aus Verärgerung und weil es kalt ist, nimmt er die nächstbeste Lederjacke und begibt<br />

sich mit seinem Freund Bruno zusammen <strong>zum</strong> Auto. Bruno macht dem Hans<br />

Vorwürfe. Im Auto stellen die beiden fest, dass sich noch ein Schlüsselbund in der<br />

Jacke befindet sowie ein Batch <strong>zum</strong> Betreten des Spitals Thun. Die Jackenbesitzerin<br />

Franziska B (Krankenschwester aus Thun) ist ebenfalls sehr verärgert, als sie etwas<br />

später den Verlust ihrer Jacke bemerkt. Sie erstattet bereits am nächsten Tag<br />

Strafanzeige auf dem Posten Interlaken wegen Diebstahls ihrer Jacke sowie der<br />

Schlüssel und des Batchs. Das Formular Strafantrag/Privatklage wird nicht<br />

unterzeichnet, dagegen unterschreibt Franziska B die Strafanzeige.<br />

Am gleichen Tag fragt Bruno seinen Freund Hans, ob er die Besitzerin der Jacke<br />

ausfindig gemacht habe und er erklärt sich bereit, den Batch beim Spital Thun<br />

zurückzubringen. Hans unternimmt seinerseits nichts. Die Polizei kann ihn 14 Tage<br />

später ermitteln, nachdem sie via Bruno auf seine Adresse gekommen ist. Die Jacke<br />

hängt in der Garderobe bei Hans. Die Schlüssel können nicht mehr aufgefunden<br />

werden. Hans wird vor dem Einzelgericht wegen Diebstahls einer Jacke (Alter drei<br />

Jahre, Neuwert Fr. 350.-), eines Schlüsselbundes (Wert der Schlüssel Fr. 150.-) und<br />

eines Batchs (Wert Fr. 50.-) angeklagt. Die Verteidigung beantragt, die Einstellung<br />

der Strafverfolgung mangels Strafantrages eventuell sei Hans I freizusprechen. Das<br />

Gericht erklärt I schuldig wegen Diebstahls im Sinn eines geringfügigen<br />

Vermögensdelikts und verurteilt ihn zu einer Busse von Fr. 500.—<br />

Aufbau des Urteilsdispositivs<br />

Hauptpunkte der Begründung<br />

27

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