Sumi Agro Produktinformation 2016
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<strong>Produktinformation</strong><br />
<strong>2016</strong><br />
<strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> <strong>Produktinformation</strong> <strong>2016</strong><br />
Fezan ® - Topsin ® - Pack<br />
Fezan ®<br />
Neu<br />
<strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> Limited<br />
Niederlassung Deutschland<br />
Neu<br />
Umostart SuperZn<br />
Neu<br />
Marktplatz 17<br />
37269 Eschwege<br />
Tel. +49 (0)5651 22 964 0<br />
www.sumiagro.de<br />
Gemeinsam für<br />
gute Erträge
<strong>Produktinformation</strong><br />
<strong>2016</strong><br />
Gemeinsam für<br />
gute Erträge<br />
<strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> Limited<br />
Niederlassung Deutschland<br />
Marktplatz 17<br />
37269 Eschwege<br />
Tel. +49 (0)5651 22 964 0<br />
www.sumiagro.de<br />
sumiagro@sumiagro.com<br />
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Anwendung stets Gebrauchsanleitung und <strong>Produktinformation</strong><br />
sorgfältig lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen auf unseren Etiketten.<br />
Stand 31.12.2015
Inhalt<br />
Ihre Ansprechpartner<br />
Ansprechpartner und Vertriebsgebiete 5<br />
Produkte und Anwendungszeiträume 6<br />
Seite<br />
leitung<br />
Dr. Henning Götzke<br />
Tel.: 0 56 51 - 22 964 20<br />
Mobil: 0172 - 575 49 64<br />
E-Mail: henning.goetzke@sumiagro.com<br />
Beratung<br />
Dr. Erik Kleiber<br />
Tel.: 0 56 51 - 22 964 0<br />
Mobil: 0173 - 267 25 23<br />
E-Mail: erik.kleiber@sumiagro.com<br />
Produkte<br />
Danjiri ® 10<br />
Domark ® 10 EC 16<br />
Fantic ® F 22<br />
Fantic ® M WG 28<br />
Fezan ® 36<br />
Fezan ® -Topsin ® -Pack 44<br />
Sparviero ® 52<br />
Squall ® 60<br />
Umostart Super Zn 64<br />
Anhang<br />
Zulassungsauflagen 68<br />
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen 70<br />
Transport 71<br />
Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen 74<br />
Umgang/Lagerung 84<br />
Registrierte Warenzeichen/Marken<br />
88<br />
Adressen für den Notfall 89<br />
Kundenservice<br />
Steffi Rheinländer<br />
Tel.: 0 56 51 - 22 964 0<br />
E-Mail: steffi.rheinlaender@sumiagro.com<br />
Für Sie vor Ort<br />
Karsten Bröcker<br />
Mobil: 0173 - 352 66 11<br />
E-Mail: karsten.broecker@sumiagro.com<br />
Dietmar Wirth<br />
Mobil: 0173 - 715 48 38<br />
E-Mail: dietmar.wirth@sumiagro.com<br />
Markus Schüßler<br />
Mobil: 0173 - 885 74 60<br />
E-Mail: markus.schuessler@sumiagro.com<br />
Roland Gutjahr<br />
Mobil: 0152 - 54 92 12 88<br />
Email: roland.gutjahr@sumiagro.com<br />
Michael Meyer<br />
Mobil: 0173 - 562 34 64<br />
Email: michael.meyer@sumiagro.com<br />
Verkaufsleiter<br />
Karsten Bröcker<br />
Mobil: 0173 - 352 66 11<br />
E-Mail: karsten.broecker@sumiagro.com<br />
Markus<br />
Schüßler<br />
Roland<br />
Gutjahr<br />
Karsten<br />
Bröcker<br />
Michael<br />
Meyer<br />
Dietmar<br />
Wirth<br />
4 5
Entwicklungsstadien<br />
Entwicklungsstadien<br />
Anwendungszeiträume<br />
im Raps<br />
Anwendungszeiträume<br />
im Weizen<br />
A 0 10 12 16 19 20 – 29 30 50 57 61 – 69 80<br />
00 07–09 12 13 21 25 29 30 31 32 37 39 49 51 59 61-69 71…<br />
Danjiri ®<br />
Domark ® 10 EC<br />
Keimung bis<br />
Auflaufen<br />
Blattentwicklung<br />
(Hauptspross)<br />
Gegen Rapserdfloh:<br />
Sparviero ®<br />
4. bis 9. Laubblatt<br />
entfaltet<br />
Entwicklung<br />
Seitensprossen<br />
Längenwachstum<br />
Knospenbildung<br />
Sparviero ®<br />
Blütenanlage<br />
Blüte<br />
Frucht- und<br />
Samenreife<br />
Stoppelbehandlung<br />
Fezan ®<br />
Fezan ®<br />
(Gegen Fusarium-Arten)<br />
Anwendungszeiträume<br />
in der Rübe<br />
Vor der Saat<br />
B 0 01 09 10 11 12 14–16 31 49<br />
Aussaat<br />
Keimung (Wurzel)<br />
Keimling kurz vor Auflauf<br />
Keimblattstadium<br />
1. Laubblattpaar<br />
1. Laubblattpaar<br />
Domark ® 10 EC<br />
4–6-Blatt-Stadium<br />
Kurz vor Reihenschluss<br />
Vor der Ernte<br />
Stoppelbehandlung<br />
Trockenes<br />
Saatkorn<br />
Beginn Keimung<br />
Fezan ® -Topsin ® -<br />
Pack<br />
Sparviero ®<br />
2-Blatt-Stadium<br />
3-Blatt-Stadium<br />
Bestockungsbeginn<br />
Hauptbestockung<br />
Bestockungsende<br />
Schossbeginn<br />
1-Knoten-Stadium<br />
2-Knoten-Stadium<br />
Ersch. des letzten Blattes<br />
Blatthäutchen-Stadium<br />
Öffnen der Blattscheide<br />
Beginn Ährenschieben<br />
Ende Ährenschieben<br />
Blüte<br />
Fruchtentwicklung/Reife<br />
Ernteerleichterung/<br />
Stoppelbehandlung<br />
6 7
Entwicklungsstadien<br />
Entwicklungsstadien<br />
Anwendungszeiträume<br />
in der Kartoffel<br />
B 0 10 20 40 60 70 80 90 A<br />
Fantic ® M WG<br />
Vor/beim Pflanzen<br />
Keimung<br />
Auflaufen<br />
Blatt- und Stängelbildung<br />
Schließen des Bestandes<br />
Blüte<br />
Ausbildung der Beeren<br />
Vergilbung der Pflanze/Abreife<br />
Erntereife der Knollen<br />
Ernteeinlagerung/<br />
Stoppelbehandlung<br />
Anwendungszeiträume<br />
in der Rebe<br />
8<br />
00 05 07 09 11 13 53 55 57 60 65 68 69 73 75 77 79 85 89 91<br />
Fantic ® F<br />
Vegetationsruhe<br />
Wolle-Stadium<br />
Knospenaufbruch<br />
Grüne Triebspitze<br />
Erstes Blatt entfaltet<br />
Drittes Blatt entfaltet sich<br />
Gescheine sichtbar<br />
Gescheine vergrößern sich<br />
Gescheine sind voll entwickelt<br />
Blühbeginn<br />
Vollblüte<br />
Abgehende Blüte<br />
Ende der Blüte<br />
Schrotkorngröße der Beere<br />
Erbsengröße der Beeren<br />
Beginn des Traubenschlusses<br />
Traubenschluss<br />
Weichwerden der Beeren<br />
Lesereife der Beeren<br />
Nach der Lese,<br />
Holzreife wird abgeschlossen<br />
9
DANJIRI ®<br />
• Resistenzversicherung gegen Rapsglanzkäfer.<br />
Keine Kreuzresistenz mit<br />
Pyrethroiden<br />
• Sofortiger Schutz vor Fraßschäden<br />
• Aktives Wirkstoffmanagement<br />
• Stabile Wirkung auch bei niedrigen<br />
Temperaturen<br />
• Blütenschädlinge werden beim Einsatz<br />
gegen Rapsglanzkäfer miterfasst<br />
• Hervorragende Pflanzenverträglichkeit<br />
• Nicht bienengefährlich (B4)<br />
• Schnelle Löslichkeit zu klarer, gleichmäßiger<br />
Spritzflüssigkeit – volle Wirkung _<br />
vom ersten Tropfen an<br />
Starke Leistung gegen<br />
den Rapsglanzkäfer
Danjiri ®<br />
Danjiri ®<br />
Kenndaten<br />
Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen den Rapsglanzkäfer<br />
Formulierung: Wasserlösliches Granulat<br />
Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid<br />
Gefahrensymbole: GHS 07<br />
GHS 09<br />
Signalwort: ACHTUNG<br />
005655-60<br />
gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu<br />
50.000 Euro geahndet werden.<br />
5 m<br />
Anwendung<br />
Raps<br />
Gegen Rapsglanzkäfer: 0,200 kg/ha<br />
Von Hauptinfloreszenz (Blütenblätter) in obersten Blättern von oben sichtbar bis Ende der Blüte spritzen<br />
in mindestens 200 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: Kulturstadium BBCH 51<br />
(Beginn der Knospenbildung) bis 69 (Ende der Blüte). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.<br />
Danjiri ist ein wasserlösliches Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen den Rapsglanzkäfer.<br />
Als systemischer Wirkstoff dringt Acetamiprid schnell in die Pflanzen ein. Dadurch ist<br />
die Wirkung gegen saugende und beißende Insekten weitestgehend wetterunabhängig.<br />
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
Nach bisherigen Erfahrungen wird Danjiri von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen.<br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />
DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />
PFLANZEN/OBJEKTE<br />
Raps<br />
SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />
Rapsglanzkäfer<br />
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />
Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt<br />
wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die<br />
zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.<br />
NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem<br />
verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<br />
75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,<br />
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.<br />
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet<br />
erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft<br />
mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />
NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden,<br />
wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom<br />
14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig<br />
davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen-<br />
AnwendungSTECHNIK<br />
Ansetzen der Spritzbrühe<br />
Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen,<br />
wie gebraucht wird. Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Überdosierungen und<br />
Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten, evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen.<br />
Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und das Produkt bei<br />
eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem<br />
Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen. Unvermeidlich anfallende<br />
Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.<br />
Hinweis zur Volumendosierung:<br />
1 kg Danjiri entspricht etwa 1,4 l Volumen<br />
Mischbarkeit<br />
Danjiri ist mit gängigen Fungiziden und Insektiziden mischbar. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten<br />
voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen<br />
Mischbarkeit in getrenntem Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden<br />
durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />
Reinigung<br />
Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser spülen.<br />
Innenfläche des Tanks mit Wasserstrahl abspritzen. Tank mit ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen.<br />
Das Rührwerk bei der Reinigung für ca. 5 Minuten einschalten und Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk<br />
durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.<br />
12 13
Danjiri ®<br />
Wartezeit<br />
Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen<br />
Anwendung und Nutzung verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />
NB6612: Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht<br />
in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen<br />
des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende<br />
Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.<br />
Folgende fungizide Wirkstoffe gehören nicht zu der obigen Gruppe und können deshalb auch tagsüber<br />
zusammen mit SPARVIERO an blühenden Pflanzen bzw. Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, eingesetzt<br />
werden: Azoxystrobin, Chlorthalonil, Schwefel, Isopyrazam, Boscalid, Dimoxystrobin.<br />
Nützlinge<br />
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris<br />
(Wolfspinnen) eingestuft.<br />
NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer)<br />
eingestuft.<br />
NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe)<br />
eingestuft.<br />
NN265: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)<br />
eingestuft.<br />
NN270: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)<br />
eingestuft.<br />
NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-<br />
Marienkäfer) eingestuft.<br />
NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />
eingestuft.<br />
NN410: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen<br />
des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den<br />
Abendstunden erfolgen.<br />
Fische<br />
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.<br />
Entsorgungshinweis<br />
Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />
(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />
Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />
sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Anwenderschutz<br />
Danjiri ®<br />
SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />
EO005-1: SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.<br />
EO005-2: SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.<br />
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.<br />
Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir als Arbeitskleidung grundsätzlich den Standardschutzanzug<br />
(Pflanzenschutz) und zusätzlich Schutzhandschuhe (Universalschutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu<br />
tragen.<br />
Erste Hilfe<br />
- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt verunreinig_te<br />
Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten,<br />
deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />
- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport<br />
in stabiler Seitenlage.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />
nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />
und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />
weiter spülen.<br />
- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Den Betroffenen nur<br />
bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger<br />
halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen erneut ausspülen und erneut<br />
Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen.<br />
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />
Informationen verfügbar.<br />
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />
Vitalfunktionen).<br />
Abpackung<br />
2 kg Kanister,<br />
Orig.Kart.(4 x 2 kg)___________________Art.Nr. 70016<br />
Lagerung<br />
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />
aufbewahren.<br />
Transport<br />
LGK nach TRGS 510: 11<br />
14 15
DOMARK ® 10 EC<br />
• Optimiertes Fett- Wasserlöslichkeitverhältnis<br />
• Schnelle Verteilung in der Pflanze<br />
• Regenfest nach 2-4 Stunden<br />
• Geringe Wartezeit von nur 28 Tagen<br />
• Nützlingsschonend<br />
16<br />
Starke Leistung gegen pilzliche Krankheiten<br />
in Zuckerrüben und Weizen<br />
17
Domark ® 10 EC<br />
Domark ® 10 EC<br />
Kenndaten<br />
Flüssiges Fungizid gegen pilzliche Krankheiten<br />
in Zuckerrüben und Weizen<br />
Formulierung: Emulsionskonzentrat<br />
Wirkstoff: 100 g/l (10,6 Gew.-%) Tetraconazol<br />
Gefahrensymbole: GHS 07<br />
GHS 08<br />
GHS 09<br />
Signalwort: GEFAHR<br />
004329-00<br />
Weizen<br />
Gegen Echten Mehltau, Gelbrost, Braunrost, Blatt- und Spelzenbräune, Septoria-Blattdürre: 1,25 l/ha<br />
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei<br />
Sichtbarwerden der ersten Symptome, Kulturstadium: Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte:<br />
Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25 - 61). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
Domark 10 EC weist in der empfohlenen Aufwandmenge eine gute Verträglichkeit in allen Weizen- und Zuckerrübensorten<br />
auf. Dennoch können sortenabhängig im Weizen vorübergehende Blattaufhellungen, z.B. bei<br />
trockenem und heißem Wetter auftreten, die aber keine Ertragseinbußen zur Folge haben. Zusätzlich können<br />
sortenabhängig Effekte wie Aufhellung und Bräunung der Blattspitzen verstärkt sein.<br />
AnwendungSTECHNIK<br />
Domark 10 EC ist ein Emulsionskonzentrat gegen pilzliche Erkrankungen an Rüben und Weizen.<br />
Der Wirkstoff Tetraconazol gehört zur Gruppe der Azole und zeichnet sich durch ein<br />
besonders ausgewogenes Verhältnis zwischen Fett- und Wasserlöslichkeit aus. Damit wird<br />
einerseits eine schnelle Ausnahme - z. B. durch die Blattoberfläche (Kutikula) von Zuckerrüben<br />
gesichert. Zum anderen erfolgt durch die sehr gute Wasserlöslichkeit nach der Aufnahme<br />
ein schneller Transport durch die gesamte Pflanze - für einen umfassenden fungiziden Schutz.<br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />
DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />
Ansetzen der Spritzbrühe<br />
Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie<br />
gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />
evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10<br />
mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen. Spritzbrühmenge<br />
gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen,<br />
Rührwerk einschalten und Domark 10 EC bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den entleerten Kanister<br />
intensiv mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen<br />
Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend<br />
nach Ansatz ausspritzen.<br />
PFLANZEN/OBJEKTE<br />
Zuckerrübe<br />
Weizen<br />
SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />
Echter Mehltau (Erysiphe betae), Ramularia-Blattflecken<br />
(Ramularia beticola), Cercospora beticola<br />
Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Gelbrost<br />
(Puccinia striiformis), Braunrost (Puccinia recondita),<br />
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum),<br />
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)<br />
Mischbarkeit<br />
Domark 10 EC ist generell mischbar mit Insektiziden und Fungiziden. Bitte beachten Sie dabei, dass eine<br />
Wassertemperatur von unter 10 °C die Mischbarkeit von Domark 10 EC mit anderen Produkten beeinträchtigen<br />
kann. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen wir jedoch<br />
vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem Gefäß.<br />
Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung<br />
des Mischpartners beachten.<br />
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />
Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
Anwendung<br />
Zuckerrübe<br />
Gegen Cercospora beticola, Ramularia-Blattflecken, Echten Mehltau: 1 l/ha<br />
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten<br />
Symptome, Kulturstadium: Bis Rübenkörper erntefähige Größe erreicht hat (bis BBCH 49). Max. 2 Anwendungen<br />
in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 21 bis 28 Tagen.<br />
Hinweis: Ein früher, vorbeugender Einsatz erzielt die besten Wirkungsergebnisse.<br />
Ansetzen von Mischungen:<br />
1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />
2. Domark 10 EC dazugeben und durchrühren lassen.<br />
3. Mischpartner hinzugeben.<br />
4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />
Reinigung<br />
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />
dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />
(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />
bewachsener Fläche abstellen.<br />
18 19
Domark ® 10 EC<br />
Wartezeit<br />
Zuckerrübe: 28 Tage<br />
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die<br />
zwischen Anwendung und Nutzung (Z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).<br />
Nützlinge<br />
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris<br />
(Wolfspinnen) eingestuft.<br />
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.<br />
NN190: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.<br />
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />
eingestuft.<br />
Fische<br />
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
Wasserpflanzen<br />
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.<br />
Algen<br />
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.<br />
Entsorgungshinweis<br />
Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />
(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />
Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />
sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Lagerung<br />
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />
aufbewahren.<br />
Transport<br />
LGK nach TRGS 510: 10<br />
Anwenderschutz<br />
Domark ® 10 EC<br />
SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche<br />
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz<br />
und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen<br />
Mittels.<br />
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang<br />
mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der<br />
Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.<br />
Erste Hilfe<br />
- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffene an die<br />
frische Luft bringen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche<br />
Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />
- Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit<br />
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />
nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />
und Arzt konsultieren.<br />
- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und das Sicherheitsdatenblatt<br />
vorzeigen.<br />
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />
Informationen verfügbar.<br />
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />
Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Magenspülung unter Zusatz von Aktivkohle bei<br />
Verschlucken.<br />
Abpackung<br />
5 l Kanister,<br />
Orig.Kart.(4 x 5 l)___________________Art.Nr. 70011<br />
20 21
FANTIC ® F<br />
• Sichere Wirkung gegen Peronospora<br />
• Phomopsis, Roter Brenner werden<br />
ebenfalls erfasst<br />
• Nebenwirkung gegen Botrytis<br />
• Vollsystemisch wirksam, schützt die<br />
gesamte Pflanze<br />
• Nach kurzer Zeit regenfest: Sicherheit<br />
auch bei Niederschlägen<br />
• Folpet mit Multi-site Wirkungsprinzip<br />
gegen Resistenzbildung<br />
22<br />
Starke Leistung gegen<br />
Falschen Mehltau in Weinreben<br />
23
Fantic ® F<br />
Fantic ® F<br />
Kenndaten<br />
Fungizid gegen Falschen Mehltau in Weinreben<br />
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat<br />
Wirkstoffe: 480 g/kg (48,0 Gew.-%) Folpet,<br />
37,5 g/kg (3,75 Gew.-%) Benalaxyl-M<br />
Gefahrensymbole: GHS 05<br />
GHS 07<br />
GHS 08<br />
GHS 09<br />
Signalwort: GEFAHR<br />
Sichere Wirkung gegen Rebenperonospora Botrytis, Phomopsis und Roter Brenner werden<br />
miterfasst. Ist vollsystemisch wirksam und wird nach Aufnahme über Wurzel, Spross und Blatt<br />
akropetal und basispetal im Phloem verteilt - schützt somit sicher die gesamte Pflanze.<br />
Wird schnell aufgenommen, ist damit in kurzer Zeit regenfest. Verhindert die Sporenkeimung<br />
auf der Pflanzenoberfläche und stoppt zusätzlich das Myzelwachstum in der Pflanze.<br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />
DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />
NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />
PFLANZEN/OBJEKTE<br />
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)<br />
006260-00<br />
SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />
Falscher Mehltau<br />
(Plasmopara viticola)<br />
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />
Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von<br />
50.000 Euro geahndet werden.<br />
reduzierte Abstände: 90% 20 m<br />
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern -<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein<br />
mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />
darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m<br />
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte<br />
Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden,<br />
bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Anwendung<br />
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)<br />
Gegen Falschen Mehltau<br />
Basisaufwand: 0,6 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser<br />
ab Rebstadium ES 61: 1,2 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser<br />
ab Rebstadium ES 71: 1,8 kg/ha in max. 1200 l/ha Wasser<br />
ab Rebstadium ES 75: 2,4 kg/ha in max. 1600 l/ha Wasser<br />
spritzen oder sprühen in 400 - 1600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.<br />
Max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 10 - 14 Tagen.<br />
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.<br />
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende<br />
Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder<br />
im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.<br />
WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder<br />
solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen<br />
vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz<br />
verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.<br />
Wirkungsmechanismen (FRAC - Gruppen): multisite, A1<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
Nach unseren Erfahrungen wird Fantic F in der empfohlenen Aufwandmenge von allen Rebsorten sehr gut<br />
vertragen.<br />
AnwendungSTECHNIK<br />
Ansetzen der Spritzbrühe<br />
Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie<br />
gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />
evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung<br />
ansetzen. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Fantic F bei<br />
eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem<br />
Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen.<br />
Volumendosierung: 1 kg Fantic F entspricht ca. 1,5 Liter<br />
24 25
Fantic ® F<br />
Fantic ® F<br />
Mischbarkeit<br />
Fantic F ist mischbar mit Fungiziden, Insektiziden und Akariziden. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten<br />
voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen<br />
Mischbarkeit in getrenntem Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden<br />
durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />
Ansetzen von Mischungen:<br />
1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />
2. Fantic F dazugeben und durchrühren lassen.<br />
3. Mischpartner hinzugeben.<br />
4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />
Reinigung<br />
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />
dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />
(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />
bewachsener Fläche abstellen.<br />
Wartezeit<br />
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube): 42 Tage<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).<br />
Nützlinge<br />
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.<br />
NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />
eingestuft.<br />
Fische<br />
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
Entsorgungshinweis<br />
Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />
(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />
Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />
sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Lagerung<br />
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />
aufbewahren.<br />
Transport<br />
LGK nach TRGS 510: 11<br />
Anwenderschutz<br />
SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche<br />
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und<br />
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der<br />
persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten<br />
auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels<br />
durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und<br />
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.<br />
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang<br />
mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der<br />
Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.<br />
SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des<br />
anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.<br />
Erste Hilfe<br />
- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt<br />
verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen<br />
Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />
- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport<br />
in stabiler Seitenlage.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />
nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />
und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />
weiter spülen.<br />
- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Keine Milch verabreichen. Ärztlicher Behandlung zuführen.<br />
Den Betroffenen nur bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem<br />
Erbrechen den Kopf niedriger halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen Mund<br />
erneut ausspülen und erneut Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett)<br />
beim Arzt vorzeigen.<br />
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />
Informationen verfügbar.<br />
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />
Vitalfunktionen).<br />
Abpackung<br />
5 kg Sack,<br />
Orig.Kart.(4 x 5 kg)___________________Art.Nr. 70009<br />
26 27
FANTIC ® M WG<br />
• Perfekte Kombination von Kontaktund<br />
systemischen Wirkstoffen<br />
• Ideal zum Spritzstart einzusetzen<br />
• Sehr guter Schutz speziell für den<br />
Neuzuwachs<br />
• Schützt vor Stängelphytophthora<br />
• Mit dem Extra an Mancozeb und<br />
Benalaxyl für aktive Sicherheit<br />
28<br />
Starke Leistung gegen Krautund<br />
Knollenfäule an Kartoffeln<br />
29
Fantic ® M WG<br />
Fantic ® M WG<br />
Kenndaten<br />
Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln<br />
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat<br />
Wirkstoffe: 650 g/kg (65,0 Gew.-%) Mancozeb,<br />
40 g/kg (4,0 Gew.-%) Benalaxyl-M<br />
Gefahrensymbole: GHS 08<br />
GHS 09<br />
Symbolwort: ACHTUNG<br />
005872-00<br />
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />
wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.<br />
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
20 m<br />
Anwendung<br />
Kartoffel<br />
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans): 2,5 kg/ha<br />
spritzen in 400-600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis,<br />
Kulturstadium: Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis Beginn der Blüte: ca. 10% der Blüten am<br />
1. Blütenstand (Hauptspross) offen (BBCH 21 - 61). Maximal 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im<br />
Abstand von 10 - 14 Tagen.<br />
Fungizid zur Bekämpfung von Phytophthora infestans mit systemischer Wirkung (Benalaxyl-<br />
M) und Kontaktwirkung (Mancozeb).<br />
Fantic M WG besitzt protektive und kurative Eigenschaften. Benalaxyl-M dringt schnell in<br />
das Pflanzengewebe ein und verteilt sich sprossaufwärts auch in die neuen Blätter. Mancozeb<br />
bildet einen schützenden Belag der die Sporenkeimung unterbindet und Neuinfektionen verhindert.<br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />
DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />
PFLANZEN/OBJEKTE<br />
Kartoffeln<br />
SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />
Kraut- und Knollenfäule<br />
(Phytophthora infestans)<br />
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />
Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m<br />
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt.<br />
Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend<br />
oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.<br />
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem<br />
Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt<br />
nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst<br />
hinzuziehen.<br />
Fantic M WG ist grundsätzlich vorbeugend einzusetzen und wegen seiner systemischen Eigenschaften insbesondere<br />
für die Erstspritzung in der Spritzfolge geeignet. Ein möglichst früher Anwendungsbeginn hat sich<br />
dabei besonders bewährt.<br />
Folgebehandlungen mit Fantic M WG sind im Abstand von 10 bis 14 Tagen durchführen. Bei großem Wachstum<br />
der Kartoffelpflanzen und/oder hohem Befallsdruck ist der Abstand zwischen der ersten und der zweiten<br />
Behandlung zu verkürzen. Warndienst und Spritzaufrufe sind dringend zu beachten.<br />
Für eine optimale Wirkung ist es wichtig, die Wassermenge ausreichend hoch zu bemessen,um eine gute<br />
Benetzung der Pflanzen zu gewährleisten.Um der Resistenzbildung entgegenzuwirken, sollten max. 2 Anwendungen<br />
pro Saison und diese immer mit der vollen Aufwandmenge durchgeführt werden.<br />
Wirkungsmechanismen (FRAC-Gruppen): multisite, A1<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
Fantic M WG wird bei der empfohlenen Aufwandmenge von allen Kartoffelsorten gut vertragen. Bei ungünstigen<br />
Bedingungen können vorübergehende Blattaufhellungen, z.B. bei trockenem und heißem Wetter,<br />
auftreten, die aber keine Ertragsminderungen zur Folge haben.<br />
AnwendungSTECHNIK<br />
Ansetzen der Spritzbrühe<br />
Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie gebraucht<br />
wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />
30 31
Fantic ® M WG<br />
Fantic ® M WG<br />
evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung ansetzen.<br />
Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Fantic M WG bei<br />
eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem<br />
Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen.<br />
Volumendosierung: 1 kg Fantic M WG entspricht ca. 2 Liter<br />
Mischbarkeit<br />
Fantic M WG ist mischbar mit gängigen Fungiziden und Insektiziden. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten<br />
voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen<br />
Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht<br />
für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners<br />
beachten.<br />
Ansetzen von Mischungen:<br />
1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />
2. Fantic M WG dazugeben und durchrühren lassen.<br />
3. Mischpartner hinzugeben.<br />
4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />
Reinigung<br />
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />
dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />
(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />
bewachsener Fläche abstellen.<br />
Wartezeit<br />
Kartoffel: 14 Tage<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />
Nützlinge<br />
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.<br />
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.<br />
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />
eingestuft.<br />
Fische<br />
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
Algen<br />
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.<br />
Entsorgungshinweis<br />
Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />
(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />
Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />
sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Lagerung<br />
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />
aufbewahren.<br />
Transport<br />
LGK nach TRGS 510: 11<br />
Anwenderschutz<br />
SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche<br />
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und<br />
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der<br />
persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten<br />
auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels<br />
durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und<br />
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.<br />
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen<br />
Mittels.<br />
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang<br />
mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der<br />
Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.<br />
Erste Hilfe<br />
- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt<br />
verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen<br />
Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />
- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport<br />
in stabiler Seitenlage.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />
nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />
und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />
weiter spülen.<br />
32 33
Fantic ® M WG<br />
Fantic ® M WG<br />
- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Den Betroffenen nur<br />
bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger<br />
halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen Mund erneut ausspülen und erneut<br />
Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen.<br />
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />
Informationen verfügbar.<br />
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />
Vitalfunktionen).<br />
Abpackung<br />
10 kg Sack,<br />
Orig.Kart.(2 x 10 kg)___________________Art.Nr. 70007<br />
1 kg Faltschachtel,<br />
Orig.Kart.(10 x 1 kg)___________________Art.Nr. 70008<br />
34 35
Fezan ® FEZAN ®<br />
• Breite Wirkung gegen Blatt- und<br />
Ährenkrankheiten<br />
• Erfasst auch Septoria tritici<br />
• Besonders stark gegen Rost<br />
• Top geeigneter Mischpartner z.B.<br />
für Strobilurine<br />
• Schutz vor Ährenfusarium<br />
• Längste Zulassung: bis Stadium BBCH<br />
71 anwendbar = beste Flexibilität für<br />
die Spätanwendungen<br />
Starke Leistung gegen pilzliche<br />
Krankheiten in Weizen<br />
36<br />
37
Fezan ®<br />
Fezan ®<br />
Kenndaten<br />
Fungizid gegen pilzliche Krankheiten in Weizen<br />
Formulierung: Emulsionskonzentrat<br />
Wirkstoff: 250 g/l (24,4 Gew.-%) Tebuconazol<br />
Gefahrensymbole: GHS 05<br />
GHS 07<br />
GHS 08<br />
GHS 09<br />
Signalwort: GEFAHR<br />
Fezan ist ein breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheiten<br />
in Weizen. Es wirkt sowohl vorbeugend als auch bei beginnendem Befall und hat eine<br />
Wirkungsdauer von mehreren Wochen.<br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />
DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />
PFLANZEN/OBJEKTE<br />
Weizen (ausgenommen Hartweizen)<br />
Weizen<br />
Weizen<br />
006400-00<br />
SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />
Fusarium-Arten<br />
Braunrost (Puccinia recondita)<br />
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)<br />
NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern -<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muß ein<br />
mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />
darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m<br />
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte<br />
Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden,<br />
bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Für die Anwendung gegen Fusarium-Arten gilt zusätzlich:<br />
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das<br />
Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.<br />
Anwendung<br />
Weizen<br />
Gegen Braunrost:1,0 l/ha<br />
spritzen in 150 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei<br />
Sichtbarwerden der ersten Symptome, Kulturstadium: Von Beginn des Schossens bis Ende der Blüte<br />
(BBCH 30 - 61). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.<br />
Weizen<br />
Gegen Echten Mehltau:1,0 l/ha<br />
spritzen in 150 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden<br />
der ersten Symptome, Kulturstadium: Von Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte (BBCH 30 - 61).<br />
Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.<br />
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />
Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />
wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.<br />
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
10 m<br />
Für die Anwendung gegen Echten Mehltau und gegen Braunrost gelten zusätzlich:<br />
NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5 m, 90% *<br />
Weizen (ausgenommen Hartweizen)<br />
Gegen Fusarium-Arten: 1,0 l/ha<br />
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr, Kulturstadium: Von Beginn der<br />
Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis erste Körner die Hälfte der endgültigen Größe erreicht haben<br />
(Korninhalt wässrig (BBCH 61 - 71)). Max. 1 Anwendung, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />
WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen<br />
an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung,<br />
Sortenwahl und Witterung.<br />
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
Fezan weist in der empfohlenen Aufwandmenge eine gute Verträglichkeit von allen Weizensorten<br />
auf. Dennoch können sortenabhängig vorübergehende Blattaufhellungen, z.B. bei trockenem und<br />
heißem Wetter auftreten, die aber keine Ertragseinbußen zur Folge haben. Zusätzlich können sortenabhängig<br />
Effekte wie Aufhellung und Bräunung der Blattspitzen verstärkt sein.<br />
38 39
Fezan ®<br />
AnwendungSTECHNIK<br />
Ansetzen der Spritzbrühe<br />
Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie<br />
gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />
evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10<br />
mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen. Spritzbrühmenge<br />
gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen,<br />
Rührwerk einschalten und Fezan bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den entleerten Kanister intensiv<br />
mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen<br />
Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach<br />
Ansatz ausspritzen.<br />
MISCHBARKEIT<br />
Fezan kann mit den meisten Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern in Tankmischung<br />
ausgebracht werden. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen wir jedoch<br />
vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem<br />
Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell<br />
die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />
Ansetzen von Mischungen:<br />
1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />
2. Fezan dazugeben und durchrühren lassen.<br />
3. Mischpartner hinzugeben.<br />
4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />
Reinigung<br />
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />
dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />
(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />
bewachsener Fläche abstellen.<br />
Wartezeit<br />
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die<br />
zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />
Nützlinge<br />
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />
eingestuft.<br />
Wasserpflanzen<br />
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.<br />
Algen<br />
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.<br />
Entsorgungshinweis<br />
Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />
(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen<br />
erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />
sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte<br />
geben Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Lagerung<br />
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />
aufbewahren.<br />
Transport<br />
LGK nach TRGS 510: 10<br />
Anwenderschutz<br />
SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz<br />
„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz<br />
und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.<br />
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim<br />
Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
Erste Hilfe<br />
Fezan ®<br />
- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffenen an<br />
die frische Luft bringen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche<br />
Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />
- Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit<br />
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />
gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />
und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />
weiter spülen.<br />
Fische<br />
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
40 41
Fezan ®<br />
Fezan ®<br />
- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und das Sicherheitsdatenblatt<br />
vorzeigen.<br />
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />
Informationen verfügbar.<br />
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />
Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Bei Verschlucken Magenspülung, dann Kohle<br />
(carbo medicalis) und Natriumsulfat.<br />
Abpackung<br />
5 l Kanister,<br />
Orig.Kart.(4 x 5 l)___________________Art.Nr. 70005<br />
10 l Kanister<br />
(Orig.Kart. (2 x 10 l) ________________ Art.Nr. 70024<br />
42 43
Fezan ® -Topsin ® - Pack<br />
• Breite Wirkung gegen Blatt- und<br />
Ährenkrankheiten<br />
• Erfasst auch Septoria tritici<br />
• Besonders stark gegen späten Rost<br />
• Idealer Schutz vor Ährenfusarium und<br />
hohen Mykotoxingehalten (u.a. DON)<br />
• Für Masse und Klasse<br />
• Leichte Handhabung: Pack reicht<br />
für 6,25 ha<br />
Fezan ® -Topsin ® - Pack<br />
Starke Leistung gegen pilzliche Krankheiten<br />
in Weizen, hält Mycotoxine in Schach<br />
44<br />
45
Fezan ® -Topsin ® - Pack<br />
Fezan ® -Topsin ® - Pack<br />
Kenndaten<br />
Systemische Fungizidkombination gegen pilzliche Krankheiten in Weizen einschließlich<br />
Fusarium-Arten<br />
Kombipack (flüssig/fest)<br />
Formulierung: Emulsionskonzentrat/wasserdispergierbares Granulat<br />
Wirkstoffe: 704 g/kg (70,4 Gew.-%) Thiophanat-methyl,<br />
250 g/l (24,4 Gew.-%) Tebuconazol<br />
Lagerung<br />
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />
aufbewahren.<br />
Fezan: LGK (TRGS510): 10<br />
Topsin: LGK (TRGS510): 11<br />
Anwenderschutz<br />
Bitte beachten Sie die Hinweise bei den Einzelkomponenten.<br />
Fezan ist ein breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche<br />
Krankheiten in Weizen einschließlich Fusarium-Arten. Topsin ist ein systemisches Fungizid<br />
in Weizen, incl. Hartweizen, und Triticale. Der Wirkstoff vermindert die durch<br />
Ährenfusariosen häufig ausgelöste Bildung hoher Mykotoxingehalte (z.B. Deoxynivalenol<br />
[DON], Zearalenone [ZEA] oder Fumonisine). Die Qualität der Ernte verbessert<br />
sich deutlich. Im Fezan-Topsin-Pack werden beide Komponenten sinnvoll kombiniert.<br />
Abpackung<br />
5 l + 5 kg Kombikarton___________________Art.Nr. 70017<br />
Anwendung<br />
Weizen<br />
Gegen Fusarium-Arten, zur Reduktion der Mykotoxinbelastung. Von Beginn der Blüte bis Blühende<br />
(BBCH 61-69): 0,8 l/ha Fezan + 0,8 kg/ha Topsin spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser. Max. 1 Anwendung.<br />
Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen sowie weitere<br />
produktspezifische Angaben sind den Fezan- und Topsin-Einzelgebinden zu entnehmen.<br />
Wirkungsmechanismen (FRAC-Gruppe): G1, B1<br />
Wartezeit<br />
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen<br />
Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />
Umweltverhalten<br />
Entsorgungshinweis<br />
Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />
(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />
Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />
sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
46 47
Topsin ®<br />
Topsin ®<br />
Kenndaten<br />
Fungizid gegen Ährenfusariosen an Weizen und Triticale<br />
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat<br />
Wirkstoff: 704 g/kg (70,4 Gew.-%) Thiophanat-methyl<br />
Gefahrensymbole: GHS 07<br />
GHS 08<br />
GHS 09<br />
Signalwort: ACHTUNG<br />
Topsin ist ein systemisches Fungizid, das die mit dem Befall von Ährenfusariosen häufig verbundene<br />
Bildung hoher Mykotoxingehalte (z. B. Deoxynivalenol (DON), Zearalenone (ZEA)<br />
oder Fumonisine) vermindert. Als Folge wird die Qualität des Erntegutes verbessert.<br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />
DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />
PFLANZEN/OBJEKTE<br />
Triticale<br />
Weizen<br />
006261-60<br />
SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />
Fusarium Arten (Ährenbefall, Verminderung der<br />
Mykotoxinbildung)<br />
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />
Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m<br />
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />
wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.<br />
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
20 m<br />
mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />
darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m<br />
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte<br />
Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden,<br />
bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Anwendung<br />
Triticale<br />
Gegen Fusarium-Arten: 1,1 kg/ha<br />
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr, Kulturstadium: Von Beginn der<br />
Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis Ende der Blüte. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />
WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen<br />
an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung,<br />
Sortenwahl und Witterung.<br />
Weizen<br />
Gegen Fusarium-Arten: 1,1 kg/ha<br />
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr, Kulturstadium: Von Beginn der<br />
Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis Ende der Blüte. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />
WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen<br />
an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung,<br />
Sortenwahl und Witterung.<br />
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B1<br />
Die Leistung von Topsin zeigt sich häufig eher in der Verminderung des Mycotoxingehaltes als in der sichtbaren<br />
Reduktion des Fusariumbefalls.<br />
Wartezeit<br />
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen<br />
Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
Topsin besitzt in der empfohlenen Aufwandmenge eine sehr gute Pflanzen- und Sortenverträglichkeit<br />
gegenüber Weizen und Triticale.<br />
Anwendungstechnik<br />
Ansetzen der Spritzbrühe<br />
- Topsin unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk in das zu ¾ gefüllte Spritzfass geben.<br />
- ggf. Mischpartner (z.B. Fezan) zugeben.<br />
- Restliche Wassermenge auffüllen.<br />
- Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in<br />
Bewegung halten.<br />
NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern -<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein<br />
48 49
Topsin ®<br />
Spritzbrühe umgehend ausbringen, nicht stehen lassen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe<br />
ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1 : 10<br />
verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.<br />
MISCHBARKEIT<br />
Topsin kann mit den meisten Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern in Tankmischung<br />
ausgebracht werden. Zusätzliche Informationen über weitere geeignete Mischpartner für Tankmischungen<br />
erhalten Sie von Ihrem Händler. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen.<br />
Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />
Reinigung<br />
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />
dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />
(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />
bewachsener Fläche abstellen.<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />
Nützlinge<br />
NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />
eingestuft.<br />
Fische<br />
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.<br />
Entsorgungshinweis<br />
Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />
(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />
Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />
sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />
Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Lagerung<br />
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />
aufbewahren.<br />
ANWENDERSCHUTZ<br />
Topsin ®<br />
SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz<br />
„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz<br />
und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />
EO005-1: SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.<br />
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />
SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang<br />
mit dem unverdünnten Mittel.<br />
Erste Hilfe<br />
- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt<br />
verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen<br />
Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />
- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport<br />
in stabiler Seitenlage.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />
gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />
und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />
weiter spülen.<br />
- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Den Betroffenen<br />
nur bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger<br />
halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen Mund erneut ausspülen und erneut<br />
Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />
Informationen verfügbar.<br />
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />
Vitalfunktionen).<br />
Abpackung<br />
nur erhältlich im Fezan ® -Topsin ® -Pack<br />
Transport<br />
LGK nach TRGS 510: 11<br />
50 51
Sparviero ®<br />
• Wirkstoff geschützt durch Mikroverkapselung.<br />
Freisetzung beim Auftreffen<br />
auf der Pflanze<br />
• Unterbrechung der Nervenreizleitungen<br />
der Schadinsekten innerhalb von Minuten<br />
• Sofortwirkung und lange Wirkungsdauer<br />
• Breites Wirkungsspektrum<br />
• Stabile Wirkung auch bei niedrigen<br />
Temperaturen<br />
• Zusätzlich: Repellentwirkung<br />
• Hervorragende Pflanzenverträglichkeit<br />
• Schnell regenfest<br />
• Nicht bienengefährlich (B4)<br />
52<br />
Starke Leistung gegen beißende<br />
und saugende Insekten<br />
53
Sparviero ® Sparviero ®<br />
Kenndaten<br />
Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung<br />
Formulierung: Kapselsuspension<br />
Wirkstoff: 100 g/l (10,6 Gew.-%) lambda-Cyhalothrin<br />
Gefahrensymbole: GHS 07<br />
GHS 09<br />
Signalwort: ACHTUNG<br />
Der in SPARVIERO enthaltene Wirkstoff lambda-Cyhalothrin gehört zu den synthetischen<br />
Pyrethroiden. Die innovative Formulierung als Kapselsuspension entwickelt eine starke Kontakt-<br />
und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Insekten. Deshalb sind bereits geringe<br />
Aufwandmengen für sehr gute Bekämpfungserfolge ausreichend. SPARVIERO zeigt schon<br />
kurz nach der Anwendung eine deutliche und schnelle Wirkung und zeichnet sich durch ein<br />
besonders breites Wirkungsspektrum aus. Lambda-Cyhalothrin bleibt auch unter Sonneneinstrahlung<br />
stabil und besitzt deshalb eine beachtliche Dauerwirkung.<br />
Wirkmechanismus: IRAC-Gruppe: 3A<br />
7563-00<br />
NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten<br />
werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem<br />
verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<br />
75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch<br />
die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />
erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m<br />
breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht<br />
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />
im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a<br />
vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an<br />
Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />
nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />
NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das<br />
Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen<br />
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
reduzierte Abstände: 90% 10 m<br />
NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />
Anwendung<br />
Ackerbau<br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />
DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />
SCHADORGANISMUS/<br />
ZWECKBESTIMMUNG<br />
Blattläuse, Getreidehähnchen<br />
(Lema sp.)<br />
Kulturart/Objekt<br />
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen,<br />
Triticale, Weizen)<br />
Raps<br />
Gegen Beißende Insekten: 0,075 l/ha<br />
spritzen in 150 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Im Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten<br />
oder nach Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Beginn der Seitensprossentwicklung: 1. Seitenspross sichtbar<br />
bis ca. 50 % der Schoten haben art- bzw. sortentypische Größe erreicht (BBCH 21 – 75). Die 3. Behandlung<br />
darf erst nach BBCH 61 erfolgen. Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr<br />
im Abstand von mindestens 7 Tagen.<br />
WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder<br />
solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbil-<br />
Anwendungsbestimmungen<br />
NW468<br />
NT108<br />
NW607-1<br />
Beißende Insekten, Rapserdfloh Raps NW468<br />
NG405<br />
NT108<br />
NW607-1<br />
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />
Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)<br />
Gegen Blattläuse: 0,075 l/ha<br />
spritzen in 200 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach<br />
Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte Milchreife (BBCH<br />
37 – 75). Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens<br />
14 Tagen.<br />
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)<br />
Gegen Getreidehähnchen (Lema sp.): 0,075 l/ha<br />
spritzen in 200 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach<br />
Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte Milchreife<br />
(BBCH 37 – 75). Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von<br />
mindestens 14 Tagen.<br />
54 55
Sparviero ®<br />
Sparviero ®<br />
dungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz<br />
verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.<br />
Raps<br />
Gegen Rapserdfloh: 0,075 l/ha<br />
spritzen in 150 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Im Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten<br />
oder nach Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Keimblätter voll entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet<br />
(Internodien noch nicht gestreckt) (BBCH 10- 19). Max. 1 Anwendung, max. 3 Anwendungen in der<br />
Kultur bzw. pro Jahr.<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
SPARVIERO weist in der empfohlenen Aufwandmenge eine gute Verträglichkeit in allen Weizen- und Rapssorten<br />
auf.<br />
AnwendungSTECHNIK<br />
Herstellung der Spritzbrühe<br />
Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie<br />
gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />
evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10<br />
mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen. Spritzbrühmenge<br />
gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen,<br />
Rührwerk einschalten und SPARVIERO bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den entleerten Kanister<br />
intensiv mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen<br />
Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend<br />
nach Ansatz ausspritzen.<br />
Empfohlene Wasseraufwandmenge<br />
150 bis 300 l/ha<br />
MISCHBARKEIT<br />
SPARVIERO kann mit den meisten Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern in Tankmischung<br />
ausgebracht werden. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen<br />
wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem<br />
Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell<br />
die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />
Ansetzen von Mischungen:<br />
1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />
2. SPARVIERO dazugeben und durchrühren lassen.<br />
3. Mischpartner hinzugeben.<br />
4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />
5. Spritzbrühe umgehend ausbringen.<br />
Wartezeit<br />
Getreide: 28 Tage<br />
Raps: 56 Tage<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />
falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).<br />
NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an<br />
blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug<br />
bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen<br />
und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch<br />
während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410,<br />
beachten.<br />
Folgende fungizide Wirkstoffe gehören nicht zu der obigen Gruppe und können deshalb auch tagsüber<br />
zusammen mit SPARVIERO an blühenden Pflanzen bzw. Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, eingesetzt<br />
werden: Azoxystrobin, Chlorthalonil, Schwefel, Isopyrazam, Boscalid, Dimoxystrobin.<br />
Nützlinge<br />
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.<br />
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.<br />
Fische<br />
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
Gewässer/Grundwasser<br />
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am<br />
Anfang).<br />
Lagerung<br />
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />
aufbewahren.<br />
Transport<br />
LGK nach TRGS 510: 10<br />
Anwenderschutz<br />
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />
SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen<br />
oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.<br />
Reinigung<br />
Spritzgerät, Spritzbrühebehälter und Leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dabei auch die<br />
Innenflächen des Tanks mit einem Wasserstrahl abspritzen. Die Reinigung soll möglichst auf dem Feld erfolgen.<br />
Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser (1:10 verdünnt) auf<br />
der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf bewachsener Fläche<br />
abstellen.<br />
56 57
Sparviero ®<br />
Sparviero ®<br />
Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist<br />
unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht<br />
werden.<br />
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.<br />
Erste Hilfe<br />
- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffenen an<br />
die _frische Luft bringen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche<br />
Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />
- Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit<br />
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />
gut _nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />
und Arzt konsultieren.<br />
- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und dieses Sicherheitsdatenblatt<br />
vorzeigen.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen<br />
verfügbar.<br />
- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />
Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Bei Verschlucken Magenspülung, dann Kohle (carbo<br />
medicalis) und Natriumsulfat.<br />
Abpackung<br />
1 l Flasche<br />
Orig.Kart.(10 x 1 l)___________________Art.Nr. 70020<br />
5 l Kanister<br />
Orig.Kart.(4 x 5 l)____________________Art.Nr. 70021<br />
58 59
Squall ®<br />
• Bringt Wirkstoff bzw. Nährstoff dahin,<br />
wohin er gehört: auf die Pflanze<br />
• Signifikante Abdriftminderung, amtl.<br />
Anerkennung als Abdrift mindernde<br />
Technik in Vorbereitung<br />
• Verbesserung der Anhaftung der Spritzbelages<br />
auf der Pflanze um über 70%<br />
• Verbesserung der Regenfestigkeit um<br />
50% (unabhängig vom applizierten Wirkstoff)<br />
• Voller Erhalt der Wirkungsstärke applizierter<br />
PSM trotz höherer Tröpfchengröße<br />
• Hervorragende Pflanzenverträglichkeit<br />
• Nicht bienengefährlich<br />
• Keine Toxizität, 100% biologische Abbaubarkeit
Squall ®<br />
Squall ®<br />
Kenndaten<br />
Zusatzstoff (LZ 007022-00/00)<br />
Formulierung: Flüssig<br />
Gefahrensymbole: -<br />
Signalwort: -<br />
AHEEEHAPPNAHMAKCKGAGKKMCKPAHEEEHA<br />
BNFFFNBPJGJKMDEKIKADFOMHJPBNFFFNB<br />
AOIEPAFPDNHCOAFPALMMIGOHDEIFMONJI<br />
KBEJMOFEKKAMJOBBEICNCEKMCDCFKFLAD<br />
GNBNHJFNABKKEICHIBLOOCOKDPEJHDNBN<br />
CPBIPOFKJAFHDDDKNBMAMEBPIDICPKNCJ<br />
MFNFNFEHCJCLPCNONAEKEGKLAHFHAINJC<br />
APBBBPAPLAPHKCCJJICHICKIGGCCBHJHN<br />
HHHHHHHPHPPPHPHHPPPPPHPPHHHPPPPHP<br />
Anwendung<br />
Zu den ohnehin vorgesehenen Spritzungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Blattdüngemitteln.<br />
Squall wird generell mit 0,5% - iger Konzentration der Spritzbrühe zugesetzt. Die Zugabe ist problemlos über<br />
den Tankdom, Einspülschleuse oder Entnahme- und Dosiereinrichtungen möglich. Bei 300 l/ha Spritzbrühe<br />
ergibt sich z. B. ein Squallzusatz von nur 1,5 l/ha.<br />
Hinweise zur Anwendung: Squall ist bis auf wenige Ausnahmen mit fast allen Pflanzenschutzmitteln mischbar.<br />
Bei festen Produkten in der Reihenfolge Produkt – Auflösung – Zusatz von Squall vorgehen. Rührwerk (mechanisch<br />
bzw. hydraulisch) ständig eingeschaltet lassen. Eine ausführliche Liste mit mischbaren Herbiziden,<br />
Fungiziden und Insektiziden/Akariziden kann bei uns angefordert werden.<br />
Wirkungsweise<br />
Squall basiert auf einer leicht viskosen Polymertechnologie, die die Konsistenz des Wassers in der Spritzbrühe<br />
bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln oder Flüssigdüngern, insbesondere die Tropfengröße,<br />
beeinflusst, ohne die im Wasser gelösten Wirk- oder Nährstoffe zu verändern. Auch auf den mit Squall benetzten<br />
Pflanzen erfolgt keine Änderung hinsichtlich Kutikula, Epidermiszellen oder Stomata. Hauptsächliche<br />
Eigenschaften von Squall in der praktischen Spritzanwendung sind:<br />
• Signifikante Reduzierung der Abdrift<br />
• Erhöhung der Regenfestigkeit/Verbesserung der Anhaftung des Spritzbelages am Blatt<br />
• 100% biologischer Abbau zu CO 2<br />
und Wasser<br />
Squall kann ohne besondere Vorkehrungen mit der gängigen Spritztechnik und allen Arten von Spritzdüsen<br />
ausgebracht werden.<br />
Hinweise für den sicheren Umgang/Erste Hilfe<br />
- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.<br />
- Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.<br />
Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Bewusstlosigkeit<br />
und vorhandener Atmung stabile Seitenlage. Für ärztliche Behandlung sorgen.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />
gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />
und Arzt konsultieren.<br />
- Nach Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort - bei erhaltenem Bewusstsein<br />
- reichlich Flüssigkeit (Wasser) trinken lassen. Keinesfalls Alkohol verabreichen! Erbrechen nicht anregen.<br />
Bei Spontanerbrechen Kopf in Tieflage bringen (Aspirationsgefahr). Für ärztliche Behandlung sorgen.<br />
ABPACKUNG<br />
10 l Kanister______________________________Art.Nr. 70027<br />
Vergleich der Viskosität des Wassers ohne (oben) und mit Squall (unten)<br />
62 63
64 65<br />
64<br />
Umostart Super Zn Umostart<br />
Super Zn<br />
• Sehr gute Pflanzenverträglichkeit<br />
• Geringe Aufwandmengen, keine<br />
Salzschäden, einfache Logistik<br />
• Ausgewogenes N:P – Verhältnis<br />
• Mit dem Spurenelement Zink angereichert<br />
• Hohe Nährstoffverfügbarkeit für klaren<br />
Starter-Effekt – besonders wichtig bei<br />
P 2<br />
O 5<br />
• 1 kg Umostart Super Zn gleich 5 Mio<br />
Körner Feingranulat, gleich homogene<br />
Dosierung, Verteilung und Verfügbarkeit<br />
Mikrogranulat mit Starter-Effekt
Umostart<br />
Super Zn<br />
Umostart<br />
Super Zn<br />
Kenndaten<br />
Mineralischer Mehrnährstoffdünger NP(Zn) Dünger 11 + 50 (+1)<br />
Formulierung: Mikrogranulat<br />
Zusammensetzung: Gesamtstickstoff N _________________________________________11%<br />
Ammoniumstickstoff N _____________________________________11%<br />
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches Phosphat P 2<br />
O 5<br />
___50%<br />
Wasserlösliches Phosphat P 2<br />
O 5<br />
_______________________________48%<br />
Zink Zn ___________________________________________________1%<br />
Zinkoxid Zn _______________________________________________1%<br />
Gefahrensymbole: -<br />
Signalwort: -<br />
Wirkungsweise<br />
AHEEEHAPPPBHNAKCKGAGKKMCKPAHEEEHA<br />
BNFFFNBPJGJCBDEKIKADFOMHJPBNFFFNB<br />
BPIEOBFPDJGKOAFPALMMIGOHDEIFMONJI<br />
KJEAEGFCBCEJBOBBEICNCEKMCDCFKFLAD<br />
HMBNBKFNAEKCEPBHIBLOOCOKDPEJHDNBN<br />
KDEOPGFKMABGKDDKNBMAOEBPIDICPKNCJ<br />
MFFFNFEHCKDDPGOONAECEGKLAHFHAINJC<br />
APBBBPAPLIPCJKCJJICGLCKIGGCCBHJHN<br />
HHHHHHHPHPPPHPHHPPPPPHPPHHHPPPPHP<br />
Umostart Super Zn ist ein Spezialdünger in Mikrogranulat-Form mit einheitlicher Granulierung vorrangig für Mais<br />
und aber auch für Zuckerrüben und Kartoffeln. Umostart Super Zn wird gezielt in der Saatreihe als Band<br />
gleichzeitig mit der Saat ausgebracht (Saatbanddüngung) und zeigt einen deutlichen ”Starter-Effekt“, während<br />
die auflaufenden Unkräuter zwischen den Reihen ohne Düngung bleiben. Mit nur 30 kg/ha Umostart Super<br />
Zn wird z. B. im Mais ein vergleichbares Ertragsergebnis wie mit ca. 100 kg DAP erzielt. Die Applikation gleichzeitig<br />
mit der Saat bedeutet Zeitersparnis und gezieltere Düngung entsprechend dem hohen pflanzlichen<br />
Nährstoffbedarf in der Startphase. Durch den sehr hohen Anteil von über 95% wasserlöslichem Phosphat<br />
wird eine sehr hohe Pflanzenverfügbarkeit erreicht, die dem Wachstum bzw. einer raschen und gesunden<br />
Jugendentwicklung unmittelbar zur Verfügung steht. Umostart Super Zn verfügt über ein optimales Verhältnis<br />
an Stickstoff und Phosphor. Zink fördert zudem zusammen mit Phosphor das Anfangswachstum auf kalten,<br />
kalkreichen Böden, wobei Mais als wärmeliebende Kultur einen besonderen Zinkbedarf aufweist.<br />
Gerade bei häufig zum beabsichtigten Saatzeitpunkt anzutreffenden ungünstigen Entwicklungsbedingungen<br />
wie kühle Witterung und noch kalte, wenig erwärmte Böden liefert Umostart Super Zn so den entscheidenden<br />
und gleichzeitig zielgenauen Wachstumsimpuls. Die sehr feine gleichmäßige Granulierung von nur 0,7 mm<br />
bei einen spezifischen Gewicht von 0,9 kg/l sorgt dabei für optimale Verteilung im Saatband bei gleichzeitig<br />
leichter und präziser Dosierbarkeit über den Exaktstreuer.<br />
Anwendung (gleichzeitig mit der Aussaat)<br />
• Mais _________________________ 20-30 kg/ha<br />
• Zuckerrüben_ _________________ 15-25 kg/ha<br />
• Kartoffeln_____________________ 25-30 kg/ha<br />
Die Aufwandmenge kann abhängig vom Ertrag der Kultur und den örtlichen pflanzenbaulichen Bedingungen<br />
Änderungen unterworfen sein. Im Zweifelsfall unsere oder die amtliche Beratung zu Rate ziehen.<br />
Hinweise für den sicheren Umgang/Erste Hilfe<br />
- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.<br />
- Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />
gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen.<br />
Bei andauernder Reizung Arzt aufsuchen.<br />
- Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:<br />
Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.<br />
Kennzeichnung GHS:<br />
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.<br />
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />
P233: Behälter dicht verschlossen halten.<br />
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.<br />
P501: Entsorgung des Behälters gemäß den regionalen Vorschriften bzw. PAMIRA zuführen. Verpackung darf<br />
nicht wieder verwendet werden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung<br />
einzuhalten.<br />
ABPACKUNG<br />
20 kg Sack______________________________Art.Nr. 70025<br />
300 kg Big Bag (wasserdicht)_______________ Art.Nr. 70026<br />
Anwendung<br />
Umostart Super Zn wird mit handelsüblichen Granulatstreuern, die über der Sämaschine montiert sind, direkt<br />
in die Saatreihe ausgebracht.<br />
Düngerform: Mikrogranulat, Durchmesser Ø 0,7 mm - Spezifisches Gewicht: 900 g/l – pH: 5 ± 0,5<br />
66<br />
67
Zulassungsauflagen, Abstände, Hinweise,<br />
Wartezeiten, Anwendungsbestimmungen<br />
Handelsname<br />
Danjiri ®<br />
Domark ® 10 EC<br />
Fantic ® F<br />
Fantic ® M WG<br />
Fezan ®<br />
Sparviero ®<br />
Topsin ®<br />
Auflagen, Anwendungsbestimmungen<br />
Standard<br />
Gewässerabstände Saumstrukturen Wartezeit (Tage) Bienen-<br />
Flexibler Abstand oder abdriftmindernde<br />
Codierung<br />
Verlustmindernde<br />
schutz<br />
Technik mit<br />
Technik<br />
50 - 90 %<br />
A ohne<br />
Driftminderung<br />
NW263, NW468, NW604<br />
NW609 5 m * * *<br />
NW262, NW264, NW265<br />
NW 468, NW642<br />
NW264, NW468<br />
NW607<br />
NW706<br />
NW262, NW264, NW468<br />
NW605<br />
NW606<br />
NW262, NW264, NW265, NW468<br />
NW605<br />
NW606<br />
NW705<br />
NW468<br />
NW607-1<br />
NG405 (nur Raps)<br />
NW263, NW468<br />
NW605<br />
NW606<br />
NW701<br />
20 m<br />
10 m<br />
20 m<br />
Mindestabstand<br />
(ohne<br />
Driftminderung)<br />
Nützlinge<br />
B C D Hangneigung<br />
90% 75% 50%<br />
>2%<br />
90% 75% 50%<br />
NT102 20 m F NB6641/6612 NN130/160/234/265/270/<br />
361/3842/410<br />
Weizen: F NB6641 NN130/165/190/1842<br />
Zuckerrübe: 28 Tage<br />
42 Tage NB6641 NN134/2842<br />
20 m<br />
20 m<br />
14 Tage NB6641 NN165/170/1842<br />
10 m 5 m 5 m<br />
5 m 5 m *<br />
10 m<br />
10 m 5 m 5 m<br />
5 m<br />
10 m<br />
NT108<br />
5 m 20 m<br />
F NB6641 NN1842<br />
Getreide: 28 Tage<br />
Raps: 56 Tage<br />
NB6641/6623<br />
NN2001/3002<br />
F NB6641 NN2842<br />
68 69
Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP)<br />
Transport<br />
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen<br />
GHS05<br />
GHS07<br />
Informationsliste über Produkteigenschaften zur sicheren Handhabung<br />
von Pflanzenschutzmitteln/Spezialdüngern<br />
Kennzeichnung der Versandstücke nach ADR/GGVSE mit Gefahrzettel<br />
Produkte, die den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (ADR) unterliegen, sind entsprechend der<br />
Vorschriften mit Gefahrzetteln und UN-Nr. zu kennzeichnen.<br />
Aus der Informationsliste zur sachgemäßen Lagerung und zum sicheren Transport sind Klasse/Verpackungsgruppe,<br />
Gefahrzettel/UN-Nr. und Bezeichnung im Frachtbrief zu entnehmen. Ein Produkt kann mit mehreren<br />
Gefahrzetteln gekennzeichnet sein.<br />
Ätzend<br />
Gesundheitsgefährdend<br />
GHS08<br />
GHS09<br />
Nr. 3, rot<br />
Feuergefährlich<br />
(entzündbarer flüssiger<br />
Stoff)<br />
Nr. 4.1, schraffiert, rot<br />
Feuergefährlich<br />
(entzündbarer fester<br />
Stoff)<br />
Nr. 9<br />
Verschiedene gefährliche<br />
Stoffe und Gegenstände<br />
Gesundheitsschädlich<br />
Umweltgefährdend<br />
Gefahrklasseneinstufung von Pfanzenschutzmitteln gemäß dem Transportrecht<br />
Klasse 2: Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase<br />
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe<br />
Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe<br />
Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden<br />
Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe<br />
Klasse 6.1: Giftige Stoffe<br />
Klasse 8: Ätzende Stoffe<br />
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände<br />
70 71
Transport<br />
Transport<br />
Handelsname<br />
Artikel-<br />
Nr.<br />
Inhalt<br />
VE<br />
Bruttogewicht<br />
in kg<br />
Palette<br />
VE<br />
Verpackung<br />
LQ/<br />
ADR<br />
UN-Nr. Bezeichnung im Beförderungspapier Klasse Verpackungsgruppe<br />
Multiplikator<br />
Tunnelcode<br />
Danjiri ® 70016 4 x 2 kg 360,00 40 Kanister 5 kg 3077 UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. 9 III 0 E<br />
(Acetamiprid (Iso)), 9, III<br />
Domark ® 10 EC 70011 4 x 5 l 868,00 40 Kanister 5 L 3082 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, 9 III 0 E<br />
N.A.G. (Tetraconazol), 9, III<br />
Fantic ® F 70009 4 x 5 kg 758,00 35 Sack 5 kg 3077 UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G 9 III 0 E<br />
(Folpet), 9, III<br />
Fantic® M WG 70007 2 x 10 kg 758,00 35 Sack 5 kg 3077 UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G 9 III 0 E<br />
70008 10 x 1 kg 480,00 42 Faltschachtel<br />
(Mancozeb (Iso)), 9, III<br />
Fezan ® 70005 4 x 5 l 853,00 40 Kanister 5 L 3082 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, 9 III 0 E<br />
70024 2 x 10 l 890,00 39 Kanister<br />
N.A.G. (Tebuconazol), 9, III<br />
Fezan ® -Topsin ® - 70017 5 l + 5 kg 658,00 48 Umverpackung 5 L/5kg 3082/3077 Fezan:<br />
9 III 0 E<br />
Pack<br />
UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,<br />
N.A.G. (Tebuconazol), 9, III<br />
TOPSIN:<br />
UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G<br />
(Thiophanat-methyl), 9, III<br />
Sparviero ® 70020 10 x 1 l 600,00 48 Flasche 5 L 3082 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, 9 III 0 E<br />
70021 4 x 5 l 745,00 30 Kanister<br />
N.A.G. (lambda-Cyhalothrin), 9, III<br />
Squall ® 70027 1 x 10 l 690,00 60 Kanister - - - - - - -<br />
Umostart ® Super Zn 70025 20 kg 1100,00 54 Sack - - - - - - -<br />
70026 300 kg 1215,00 4 Big bag<br />
72 73
Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />
Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern sowie<br />
von angrenzenden bzw. benachbarten Flächen<br />
NG200 Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der<br />
Kultur eingesetzt werden.<br />
NG237 Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen,<br />
Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen<br />
Bereichen. (W1)<br />
NG314 Keine Anwendung zwischen dem 1. September und dem 1. März.<br />
NG315 Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres.<br />
NG316 Keine Anwendung nach dem 15. September eines Kalenderjahres.<br />
NG321 Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro Hektar und Jahr darf - auch in Kombination<br />
mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.<br />
NG323 Keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Topramezone enthaltenden Mitteln<br />
auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres.<br />
NG324 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff<br />
Fluopicolide.<br />
NG324-2 Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit<br />
dem Wirkstoff Fluopicolide.<br />
NG325 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit<br />
anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln.<br />
NG326 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in<br />
Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten<br />
werden.<br />
NG326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch<br />
in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten<br />
werden.<br />
NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff<br />
Nicosulfuron.<br />
NG331 Die maximale Aufwandmenge von 2000 g Chlorthalonil pro Hektar und Jahr darf - auch in<br />
Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten<br />
werden.<br />
NG334 Die maximale Aufwandmenge von 1000 g Dimethachlor pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche<br />
darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln -<br />
nicht überschritten werden<br />
NG335 Auf derselben Fläche keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Dimethachlor in den beiden<br />
folgenden Kalenderjahren.<br />
NG337 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln,<br />
die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.<br />
NG339 Die maximale Aufwandmenge von 800 g Ametoctradin pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche<br />
darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln -<br />
nicht überschritten werden.<br />
NG340-1 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit<br />
dem Wirkstoff Azoxystrobin.<br />
NG341 Die maximale Aufwandmenge von 80 g Paclobutrazol pro Hektar und Kalenderjahr auf derselben<br />
Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln<br />
- nicht überschritten werden.<br />
NG342-1 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln,<br />
die den Wirkstoff Isopyrazam enthalten.<br />
NG343 Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche<br />
darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln -<br />
nicht überschritten werden.<br />
NG345 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff<br />
Haloxyfop-P (Haloxyfop-R).<br />
NG346 Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf<br />
derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln<br />
- nicht überschritten werden.<br />
NG349 Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Aminopyralid<br />
im folgenden Kalenderjahr.<br />
NG350 Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Clopyralid<br />
im folgenden Kalenderjahr.<br />
NG351 Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres<br />
auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen<br />
durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf<br />
dabei nicht überschritten werden.<br />
NG402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />
Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden<br />
vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden<br />
sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
NG403 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.<br />
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />
Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />
Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation<br />
verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />
NG407 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger<br />
Sand.<br />
NG408 Keine Anwendung auf gedränten Flächen zwischen dem 01. Juni und dem 01. März.<br />
NG409 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abge<br />
schwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer<br />
münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder wenn die Anwendung im<br />
Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Es sind einzuhalten:<br />
NG410 Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %.<br />
NG411 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger<br />
Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%.<br />
74 75
Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />
NG412 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />
Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />
Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation<br />
verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
NG413 Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %.<br />
NG414 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger<br />
Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.<br />
NT101<br />
NT102<br />
NT103<br />
NT104<br />
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />
vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels<br />
ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren<br />
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der<br />
Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom<br />
7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als<br />
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />
vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels<br />
ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren<br />
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der<br />
Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom<br />
7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als<br />
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />
vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels<br />
ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren<br />
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der<br />
Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom<br />
7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als<br />
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />
vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder<br />
Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege<br />
und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder<br />
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn<br />
die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.<br />
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in<br />
einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten<br />
Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der<br />
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen<br />
ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes<br />
von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />
Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt<br />
worden sind.<br />
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />
vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder<br />
Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege<br />
und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder<br />
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn<br />
die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.<br />
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in<br />
einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten<br />
Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der<br />
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen<br />
ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes<br />
von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />
Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt<br />
worden sind.<br />
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />
vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder<br />
Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege<br />
und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder<br />
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die<br />
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.<br />
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in<br />
einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten<br />
Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der<br />
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen<br />
ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes<br />
von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />
Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt<br />
76 77<br />
NT105<br />
NT106
Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />
NT107<br />
NT108<br />
NT109<br />
worden sind.<br />
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von<br />
mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />
geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der<br />
Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung<br />
eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />
erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger<br />
als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von<br />
mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das<br />
von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden<br />
Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen<br />
worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf<br />
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von<br />
mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />
geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der<br />
Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung<br />
eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />
erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger<br />
als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von<br />
mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das<br />
von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden<br />
Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen<br />
worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf<br />
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von<br />
mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />
geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der<br />
Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung<br />
eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />
erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger<br />
als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von<br />
mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das<br />
von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden<br />
Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen<br />
worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf<br />
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />
78 79<br />
NT111<br />
NT112<br />
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende<br />
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf<br />
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die<br />
Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet<br />
erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils<br />
geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen<br />
ausgewiesen worden ist.<br />
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />
(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />
eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende<br />
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf<br />
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die<br />
Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren<br />
Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen<br />
Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002<br />
(Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft<br />
mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />
NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen<br />
lassen.<br />
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in<br />
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und<br />
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt<br />
auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und<br />
Abwasserkanäle.<br />
NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen<br />
lassen.<br />
NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur<br />
gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im<br />
folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen<br />
der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger<br />
S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des<br />
angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit „*“ gekennzeichneten Risikokategorien<br />
ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:<br />
NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt<br />
wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen<br />
Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.<br />
NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden<br />
Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen<br />
der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern<br />
einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben
Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />
dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung<br />
eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen<br />
der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern<br />
einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem<br />
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das<br />
Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.<br />
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />
gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von<br />
50.000 Euro geahndet werden.<br />
NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung<br />
eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen<br />
der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern<br />
einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem<br />
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer<br />
Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung<br />
eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen<br />
der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern<br />
einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben<br />
dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern,<br />
das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen<br />
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
NW608 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig<br />
davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu<br />
Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit<br />
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig<br />
davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu<br />
Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem<br />
Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von<br />
50.000 Euro geahndet werden.<br />
NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand<br />
muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das<br />
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780)<br />
in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht<br />
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz<br />
2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro<br />
geahndet werden.<br />
NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand<br />
muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das<br />
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780)<br />
in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß<br />
Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der<br />
Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen<br />
können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.<br />
NW618 Zwischen dem Waldrand und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich<br />
wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss bei<br />
der Anwendung des Mittels ein Abstand von 100 m eingehalten werden.<br />
NW641 Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.<br />
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern<br />
ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht<br />
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen<br />
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern<br />
ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene<br />
Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem<br />
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
NW646 Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer<br />
Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies<br />
nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch<br />
wirksame Barrieren zu verhindern.<br />
NW647 Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer<br />
Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies<br />
nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch<br />
wirksame Barrieren zu verhindern.<br />
NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />
Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />
Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation<br />
verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
NW702 Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten<br />
Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber<br />
einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten werden.<br />
80 81
Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />
NW703<br />
NW704<br />
NW705<br />
NW706<br />
NW711<br />
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 4 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />
Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden<br />
vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation<br />
verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten<br />
Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber<br />
einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten<br />
werden.<br />
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />
Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:-<br />
ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden<br />
vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation<br />
verbunden sind oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />
Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />
Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation<br />
verbunden sind oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />
wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer<br />
geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />
darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine<br />
Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende<br />
Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden<br />
sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind<br />
oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
82 83
Umgang/Lagerung<br />
Informationsliste über Produkteigenschaften zur sicheren<br />
Handhabung von Pflanzenschutzmitteln/Spezialdüngern<br />
Hinweise zur Lagerung<br />
– Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.<br />
– Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.<br />
– Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!<br />
– Trocken aufbewahren und entsprechend der angegebenen Temperatur lagern.<br />
Hinweise zum Produktaustritt<br />
Tritt Produkt aus, wie folgt verfahren:<br />
1. Produktaustritt vermeiden – Dämpfe oder Stäube nicht einatmen!<br />
2. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen!<br />
3. Geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzhandschuhe, Schutzstiefel, Schutzbrille) anlegen.<br />
4. Produkt am Fortfließen hindern und nicht wegspülen! Sofort mit saugfähigem Material aufnehmen und in<br />
verschließbare Behälter füllen.<br />
5. Verschmutzte Umgebung und Geräte mit feuchtem Lappen reinigen.<br />
6. Reinigungsmaterial und verunreinigte Verpackung ebenfalls in verschließbare Behälter füllen.<br />
7. Bei Produktkontakt und nach Ende der Arbeit gründlich waschen.<br />
8. Dichte, aber vom Produkt verunreinigte Packungen aussortieren. Hersteller/Vertriebsfirma benachrichtigen<br />
und Weisungen einholen.<br />
9. Abfälle in Absprache mit den örtlichen zuständigen Stellen (z. B. Stadt- oder Kreis verwaltung) umgehend<br />
sicher entsorgen.<br />
Formuliertyp<br />
EC = Emulgierbares Konzentrat<br />
(Emulsionskonzentrat)<br />
ME = Mikroemulsion<br />
SG = Wasserlösliches Granulat<br />
WG = Wasserdispergierbares Granulat<br />
Angabe zu den Inhaltsstoffen, andere kennzeichnungspflichtige Stoffe<br />
Hier werden Formulierhilfsmittel genannt, die als solche nach Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP)<br />
gekennzeichnet und in der Formulierung zu 1 oder mehr Gew. % enthalten sind.<br />
84 85
Umgang/Lagerung<br />
Umgang/Lagerung<br />
Handels name<br />
Zulassungs-<br />
Nr.<br />
Formulierung<br />
Angaben zu Inhaltsstoffe<br />
(Wirkstoffe)<br />
Gefahrensymbole<br />
Danjiri ® 005655-60 Insektizid SG 200g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid GHS07, GHS09<br />
ACHTUNG<br />
Domark ® 10 EC 004329-00 Fungizid EC 100g/l (10,6 Gew.-%) Tetraconazol GHS07, GHS08,<br />
GHS09,<br />
GEFAHR<br />
Fantic ® F 006260-00 Fungizid WG 480g/kg (48,0 Gew.-%) Folpet, GHS05, GHS07,<br />
37,5g/kg (3,75 Gew.-%) Benalaxyl-M GHS08, GHS09<br />
GEFAHR<br />
Fantic ® M WG 005872-00 Fungizid WG 650g/kg (65,0 Gew.-%) Mancozeb, GHS08, GHS09<br />
40g/kg (4,0 Gew.-%) Benalaxyl-M ACHTUNG<br />
Fezan ® 006400-00 Fungizid EC 250g/l (24,4 Gew.-%) Tebuconazol GHS05, GHS07,<br />
GHS08, GHS09<br />
GEFAHR<br />
Fezan ® -Topsin ® -<br />
Pack<br />
Fungizid<br />
704g/kg (70,4 Gew.-%)<br />
Thiophanatemethyl,<br />
250g/l (24,2 Gew.-%) Thiophanatmethyl<br />
Kennzeichnung nach der GefStoffV<br />
H- und P- Sätze<br />
H302, H410, P264, P270, P301+P312, P330, P391, P501,<br />
EUH 210, EUH 401<br />
H302, H304, H315, H319, H336, H411, P280, P301+P310, P331, P337+P313, P391, P501,<br />
EUH 210, EUH 401<br />
H317, H318, H332, H351-1, H410, P101, P102, P201, P280, P305+P351+P338, P308+P313,<br />
P501, EUH 2080043,<br />
EUH 210, EUH 401<br />
H361D, H410, P102, P201, P281, P308+P313, P391, P501,<br />
EUH 2080030, EUH 210, EUH 401<br />
H317, H318, H361D, H411, P102, P270, P280, P305+P351+P338, P391, P501,<br />
EUH 210, EUH 401<br />
Verwendungszweck<br />
Lagerklasse<br />
nach VCI<br />
Ungeeignete<br />
Löschmittel<br />
Lagertemperatur<br />
11 5 bis 25 °C<br />
10 0 bis 30 °C<br />
13 0 bis 30 °C<br />
11 0 bis 30 °C<br />
11 0 bis 30 °C<br />
Sparviero ® 007563-00 Insektizid CS 100 g/l (10,6 Gew.-%)<br />
GHS07, GHS09,<br />
H332, H410, P261, P280, P304+340, 308+313, P391, P501, EUH 210, EUH 401 10 0 bis 30 °C<br />
lambda-Cyhalothrin<br />
ACHTUNG<br />
Squall ® 007022-00 Zusatzstoff Flüssig - - - - 5 bis 30 °C<br />
(Genehmigungs-<br />
Nr.)<br />
Topsin ® 006400-00 Fungizid WG 704g/kg (70,4 Gew.-%) Thiophanatmethyl<br />
GHS07, GHS08,<br />
H302, H317, H332, H341-1, H410, P202, P261, P270, P280, RA039, SP001,<br />
11 0 bis 30 °C<br />
GHS09<br />
ACHTUNG<br />
EUH 210, EUH 401<br />
Umostart ® Super Zn Dünger Mikrogranulat NP(Zn) Dünger 11 + 50 (+1) - H412, P102, P233,P270, P501, EUH 210, EUH 401 11 0 bis 30 °C<br />
0 bis 30 °C<br />
86 87
Registrierte Warenzeichen/Marken<br />
Adressen für den Notfall<br />
GreenA BV<br />
Squall ®<br />
ISAGRO S.p.A<br />
Domark ® 10 EC<br />
Fantic ® F<br />
Fantic ® M WG<br />
Achtung: Im Falle einer Vergiftung muss dem behandelnden Arzt die Originalpackung<br />
oder die Gebrauchsanleitung des betreffenden Mittels zur Verfügung<br />
stehen!<br />
Bei akuten Vergiftungen durch Produkte aus dem Vertrieb der <strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> LTD wenden Sie oder Ihr<br />
behandelnder Arzt sich bitte, wie in anderen Vergiftungsfällen auch, an die offiziellen „lnformationsund<br />
Behandlungszentren für Vergiftungen“ in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Nippon Soda<br />
Topsin ®<br />
<strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> Europe Ltd.<br />
Danjiri ®<br />
OXON ITALIA S.p.A.<br />
Fezan ®<br />
Sparviero ®<br />
Sipcam S.p.A.<br />
Umostart SuperZN<br />
Verzeichnis von Informations- und Behandlungszentren<br />
für Vergiftungen<br />
Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg,<br />
Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord)<br />
Universitätsmedizin Göttingen<br />
Georg-August-Universität<br />
Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen<br />
Tel.: 0551/19240 Notruf<br />
oder 0551/383180 (med. Fachpersonal)<br />
Fax: 0551/3831881<br />
giznord@giz-nord.de<br />
www.giz-nord.de<br />
Alle weiteren Adressen unter:<br />
http://www.bfr.bund.de/cm/343/verzeichnis-der-giftinformationszentren.pdf<br />
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