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Sumi Agro Produktinformation 2016

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<strong>Produktinformation</strong><br />

<strong>2016</strong><br />

<strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> <strong>Produktinformation</strong> <strong>2016</strong><br />

Fezan ® - Topsin ® - Pack<br />

Fezan ®<br />

Neu<br />

<strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> Limited<br />

Niederlassung Deutschland<br />

Neu<br />

Umostart SuperZn<br />

Neu<br />

Marktplatz 17<br />

37269 Eschwege<br />

Tel. +49 (0)5651 22 964 0<br />

www.sumiagro.de<br />

Gemeinsam für<br />

gute Erträge


<strong>Produktinformation</strong><br />

<strong>2016</strong><br />

Gemeinsam für<br />

gute Erträge<br />

<strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> Limited<br />

Niederlassung Deutschland<br />

Marktplatz 17<br />

37269 Eschwege<br />

Tel. +49 (0)5651 22 964 0<br />

www.sumiagro.de<br />

sumiagro@sumiagro.com<br />

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Anwendung stets Gebrauchsanleitung und <strong>Produktinformation</strong><br />

sorgfältig lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen auf unseren Etiketten.<br />

Stand 31.12.2015


Inhalt<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Ansprechpartner und Vertriebsgebiete 5<br />

Produkte und Anwendungszeiträume 6<br />

Seite<br />

leitung<br />

Dr. Henning Götzke<br />

Tel.: 0 56 51 - 22 964 20<br />

Mobil: 0172 - 575 49 64<br />

E-Mail: henning.goetzke@sumiagro.com<br />

Beratung<br />

Dr. Erik Kleiber<br />

Tel.: 0 56 51 - 22 964 0<br />

Mobil: 0173 - 267 25 23<br />

E-Mail: erik.kleiber@sumiagro.com<br />

Produkte<br />

Danjiri ® 10<br />

Domark ® 10 EC 16<br />

Fantic ® F 22<br />

Fantic ® M WG 28<br />

Fezan ® 36<br />

Fezan ® -Topsin ® -Pack 44<br />

Sparviero ® 52<br />

Squall ® 60<br />

Umostart Super Zn 64<br />

Anhang<br />

Zulassungsauflagen 68<br />

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen 70<br />

Transport 71<br />

Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen 74<br />

Umgang/Lagerung 84<br />

Registrierte Warenzeichen/Marken<br />

88<br />

Adressen für den Notfall 89<br />

Kundenservice<br />

Steffi Rheinländer<br />

Tel.: 0 56 51 - 22 964 0<br />

E-Mail: steffi.rheinlaender@sumiagro.com<br />

Für Sie vor Ort<br />

Karsten Bröcker<br />

Mobil: 0173 - 352 66 11<br />

E-Mail: karsten.broecker@sumiagro.com<br />

Dietmar Wirth<br />

Mobil: 0173 - 715 48 38<br />

E-Mail: dietmar.wirth@sumiagro.com<br />

Markus Schüßler<br />

Mobil: 0173 - 885 74 60<br />

E-Mail: markus.schuessler@sumiagro.com<br />

Roland Gutjahr<br />

Mobil: 0152 - 54 92 12 88<br />

Email: roland.gutjahr@sumiagro.com<br />

Michael Meyer<br />

Mobil: 0173 - 562 34 64<br />

Email: michael.meyer@sumiagro.com<br />

Verkaufsleiter<br />

Karsten Bröcker<br />

Mobil: 0173 - 352 66 11<br />

E-Mail: karsten.broecker@sumiagro.com<br />

Markus<br />

Schüßler<br />

Roland<br />

Gutjahr<br />

Karsten<br />

Bröcker<br />

Michael<br />

Meyer<br />

Dietmar<br />

Wirth<br />

4 5


Entwicklungsstadien<br />

Entwicklungsstadien<br />

Anwendungszeiträume<br />

im Raps<br />

Anwendungszeiträume<br />

im Weizen<br />

A 0 10 12 16 19 20 – 29 30 50 57 61 – 69 80<br />

00 07–09 12 13 21 25 29 30 31 32 37 39 49 51 59 61-69 71…<br />

Danjiri ®<br />

Domark ® 10 EC<br />

Keimung bis<br />

Auflaufen<br />

Blattentwicklung<br />

(Hauptspross)<br />

Gegen Rapserdfloh:<br />

Sparviero ®<br />

4. bis 9. Laubblatt<br />

entfaltet<br />

Entwicklung<br />

Seitensprossen<br />

Längenwachstum<br />

Knospenbildung<br />

Sparviero ®<br />

Blütenanlage<br />

Blüte<br />

Frucht- und<br />

Samenreife<br />

Stoppelbehandlung<br />

Fezan ®<br />

Fezan ®<br />

(Gegen Fusarium-Arten)<br />

Anwendungszeiträume<br />

in der Rübe<br />

Vor der Saat<br />

B 0 01 09 10 11 12 14–16 31 49<br />

Aussaat<br />

Keimung (Wurzel)<br />

Keimling kurz vor Auflauf<br />

Keimblattstadium<br />

1. Laubblattpaar<br />

1. Laubblattpaar<br />

Domark ® 10 EC<br />

4–6-Blatt-Stadium<br />

Kurz vor Reihenschluss<br />

Vor der Ernte<br />

Stoppelbehandlung<br />

Trockenes<br />

Saatkorn<br />

Beginn Keimung<br />

Fezan ® -Topsin ® -<br />

Pack<br />

Sparviero ®<br />

2-Blatt-Stadium<br />

3-Blatt-Stadium<br />

Bestockungsbeginn<br />

Hauptbestockung<br />

Bestockungsende<br />

Schossbeginn<br />

1-Knoten-Stadium<br />

2-Knoten-Stadium<br />

Ersch. des letzten Blattes<br />

Blatthäutchen-Stadium<br />

Öffnen der Blattscheide<br />

Beginn Ährenschieben<br />

Ende Ährenschieben<br />

Blüte<br />

Fruchtentwicklung/Reife<br />

Ernteerleichterung/<br />

Stoppelbehandlung<br />

6 7


Entwicklungsstadien<br />

Entwicklungsstadien<br />

Anwendungszeiträume<br />

in der Kartoffel<br />

B 0 10 20 40 60 70 80 90 A<br />

Fantic ® M WG<br />

Vor/beim Pflanzen<br />

Keimung<br />

Auflaufen<br />

Blatt- und Stängelbildung<br />

Schließen des Bestandes<br />

Blüte<br />

Ausbildung der Beeren<br />

Vergilbung der Pflanze/Abreife<br />

Erntereife der Knollen<br />

Ernteeinlagerung/<br />

Stoppelbehandlung<br />

Anwendungszeiträume<br />

in der Rebe<br />

8<br />

00 05 07 09 11 13 53 55 57 60 65 68 69 73 75 77 79 85 89 91<br />

Fantic ® F<br />

Vegetationsruhe<br />

Wolle-Stadium<br />

Knospenaufbruch<br />

Grüne Triebspitze<br />

Erstes Blatt entfaltet<br />

Drittes Blatt entfaltet sich<br />

Gescheine sichtbar<br />

Gescheine vergrößern sich<br />

Gescheine sind voll entwickelt<br />

Blühbeginn<br />

Vollblüte<br />

Abgehende Blüte<br />

Ende der Blüte<br />

Schrotkorngröße der Beere<br />

Erbsengröße der Beeren<br />

Beginn des Traubenschlusses<br />

Traubenschluss<br />

Weichwerden der Beeren<br />

Lesereife der Beeren<br />

Nach der Lese,<br />

Holzreife wird abgeschlossen<br />

9


DANJIRI ®<br />

• Resistenzversicherung gegen Rapsglanzkäfer.<br />

Keine Kreuzresistenz mit<br />

Pyrethroiden<br />

• Sofortiger Schutz vor Fraßschäden<br />

• Aktives Wirkstoffmanagement<br />

• Stabile Wirkung auch bei niedrigen<br />

Temperaturen<br />

• Blütenschädlinge werden beim Einsatz<br />

gegen Rapsglanzkäfer miterfasst<br />

• Hervorragende Pflanzenverträglichkeit<br />

• Nicht bienengefährlich (B4)<br />

• Schnelle Löslichkeit zu klarer, gleichmäßiger<br />

Spritzflüssigkeit – volle Wirkung _<br />

vom ersten Tropfen an<br />

Starke Leistung gegen<br />

den Rapsglanzkäfer


Danjiri ®<br />

Danjiri ®<br />

Kenndaten<br />

Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen den Rapsglanzkäfer<br />

Formulierung: Wasserlösliches Granulat<br />

Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid<br />

Gefahrensymbole: GHS 07<br />

GHS 09<br />

Signalwort: ACHTUNG<br />

005655-60<br />

gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu<br />

50.000 Euro geahndet werden.<br />

5 m<br />

Anwendung<br />

Raps<br />

Gegen Rapsglanzkäfer: 0,200 kg/ha<br />

Von Hauptinfloreszenz (Blütenblätter) in obersten Blättern von oben sichtbar bis Ende der Blüte spritzen<br />

in mindestens 200 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: Kulturstadium BBCH 51<br />

(Beginn der Knospenbildung) bis 69 (Ende der Blüte). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.<br />

Danjiri ist ein wasserlösliches Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen den Rapsglanzkäfer.<br />

Als systemischer Wirkstoff dringt Acetamiprid schnell in die Pflanzen ein. Dadurch ist<br />

die Wirkung gegen saugende und beißende Insekten weitestgehend wetterunabhängig.<br />

Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A<br />

Pflanzenverträglichkeit<br />

Nach bisherigen Erfahrungen wird Danjiri von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen.<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />

DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />

PFLANZEN/OBJEKTE<br />

Raps<br />

SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />

Rapsglanzkäfer<br />

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />

Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt<br />

wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die<br />

zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.<br />

NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem<br />

verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<br />

75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,<br />

wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.<br />

Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet<br />

erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />

vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft<br />

mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />

NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden,<br />

wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom<br />

14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig<br />

davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen-<br />

AnwendungSTECHNIK<br />

Ansetzen der Spritzbrühe<br />

Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen,<br />

wie gebraucht wird. Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Überdosierungen und<br />

Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten, evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen.<br />

Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und das Produkt bei<br />

eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem<br />

Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen. Unvermeidlich anfallende<br />

Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.<br />

Hinweis zur Volumendosierung:<br />

1 kg Danjiri entspricht etwa 1,4 l Volumen<br />

Mischbarkeit<br />

Danjiri ist mit gängigen Fungiziden und Insektiziden mischbar. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten<br />

voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen<br />

Mischbarkeit in getrenntem Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden<br />

durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />

Reinigung<br />

Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser spülen.<br />

Innenfläche des Tanks mit Wasserstrahl abspritzen. Tank mit ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen.<br />

Das Rührwerk bei der Reinigung für ca. 5 Minuten einschalten und Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk<br />

durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.<br />

12 13


Danjiri ®<br />

Wartezeit<br />

Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen<br />

Anwendung und Nutzung verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />

Umweltverhalten<br />

Bienen<br />

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />

falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />

NB6612: Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht<br />

in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen<br />

des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende<br />

Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.<br />

Folgende fungizide Wirkstoffe gehören nicht zu der obigen Gruppe und können deshalb auch tagsüber<br />

zusammen mit SPARVIERO an blühenden Pflanzen bzw. Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, eingesetzt<br />

werden: Azoxystrobin, Chlorthalonil, Schwefel, Isopyrazam, Boscalid, Dimoxystrobin.<br />

Nützlinge<br />

NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris<br />

(Wolfspinnen) eingestuft.<br />

NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer)<br />

eingestuft.<br />

NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe)<br />

eingestuft.<br />

NN265: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)<br />

eingestuft.<br />

NN270: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)<br />

eingestuft.<br />

NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-<br />

Marienkäfer) eingestuft.<br />

NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />

eingestuft.<br />

NN410: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen<br />

des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den<br />

Abendstunden erfolgen.<br />

Fische<br />

NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.<br />

Entsorgungshinweis<br />

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />

(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />

Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />

sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />

Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Anwenderschutz<br />

Danjiri ®<br />

SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />

EO005-1: SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.<br />

EO005-2: SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.<br />

SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.<br />

Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir als Arbeitskleidung grundsätzlich den Standardschutzanzug<br />

(Pflanzenschutz) und zusätzlich Schutzhandschuhe (Universalschutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu<br />

tragen.<br />

Erste Hilfe<br />

- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt verunreinig_te<br />

Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten,<br />

deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />

- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport<br />

in stabiler Seitenlage.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />

nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />

und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />

weiter spülen.<br />

- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Den Betroffenen nur<br />

bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger<br />

halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen erneut ausspülen und erneut<br />

Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen.<br />

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />

Informationen verfügbar.<br />

- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />

Vitalfunktionen).<br />

Abpackung<br />

2 kg Kanister,<br />

Orig.Kart.(4 x 2 kg)___________________Art.Nr. 70016<br />

Lagerung<br />

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />

aufbewahren.<br />

Transport<br />

LGK nach TRGS 510: 11<br />

14 15


DOMARK ® 10 EC<br />

• Optimiertes Fett- Wasserlöslichkeitverhältnis<br />

• Schnelle Verteilung in der Pflanze<br />

• Regenfest nach 2-4 Stunden<br />

• Geringe Wartezeit von nur 28 Tagen<br />

• Nützlingsschonend<br />

16<br />

Starke Leistung gegen pilzliche Krankheiten<br />

in Zuckerrüben und Weizen<br />

17


Domark ® 10 EC<br />

Domark ® 10 EC<br />

Kenndaten<br />

Flüssiges Fungizid gegen pilzliche Krankheiten<br />

in Zuckerrüben und Weizen<br />

Formulierung: Emulsionskonzentrat<br />

Wirkstoff: 100 g/l (10,6 Gew.-%) Tetraconazol<br />

Gefahrensymbole: GHS 07<br />

GHS 08<br />

GHS 09<br />

Signalwort: GEFAHR<br />

004329-00<br />

Weizen<br />

Gegen Echten Mehltau, Gelbrost, Braunrost, Blatt- und Spelzenbräune, Septoria-Blattdürre: 1,25 l/ha<br />

spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei<br />

Sichtbarwerden der ersten Symptome, Kulturstadium: Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte:<br />

Erste Staubgefäße werden sichtbar (BBCH 25 - 61). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />

Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1<br />

Pflanzenverträglichkeit<br />

Domark 10 EC weist in der empfohlenen Aufwandmenge eine gute Verträglichkeit in allen Weizen- und Zuckerrübensorten<br />

auf. Dennoch können sortenabhängig im Weizen vorübergehende Blattaufhellungen, z.B. bei<br />

trockenem und heißem Wetter auftreten, die aber keine Ertragseinbußen zur Folge haben. Zusätzlich können<br />

sortenabhängig Effekte wie Aufhellung und Bräunung der Blattspitzen verstärkt sein.<br />

AnwendungSTECHNIK<br />

Domark 10 EC ist ein Emulsionskonzentrat gegen pilzliche Erkrankungen an Rüben und Weizen.<br />

Der Wirkstoff Tetraconazol gehört zur Gruppe der Azole und zeichnet sich durch ein<br />

besonders ausgewogenes Verhältnis zwischen Fett- und Wasserlöslichkeit aus. Damit wird<br />

einerseits eine schnelle Ausnahme - z. B. durch die Blattoberfläche (Kutikula) von Zuckerrüben<br />

gesichert. Zum anderen erfolgt durch die sehr gute Wasserlöslichkeit nach der Aufnahme<br />

ein schneller Transport durch die gesamte Pflanze - für einen umfassenden fungiziden Schutz.<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />

DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />

Ansetzen der Spritzbrühe<br />

Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie<br />

gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />

evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10<br />

mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen. Spritzbrühmenge<br />

gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen,<br />

Rührwerk einschalten und Domark 10 EC bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den entleerten Kanister<br />

intensiv mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen<br />

Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend<br />

nach Ansatz ausspritzen.<br />

PFLANZEN/OBJEKTE<br />

Zuckerrübe<br />

Weizen<br />

SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />

Echter Mehltau (Erysiphe betae), Ramularia-Blattflecken<br />

(Ramularia beticola), Cercospora beticola<br />

Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Gelbrost<br />

(Puccinia striiformis), Braunrost (Puccinia recondita),<br />

Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum),<br />

Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)<br />

Mischbarkeit<br />

Domark 10 EC ist generell mischbar mit Insektiziden und Fungiziden. Bitte beachten Sie dabei, dass eine<br />

Wassertemperatur von unter 10 °C die Mischbarkeit von Domark 10 EC mit anderen Produkten beeinträchtigen<br />

kann. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen wir jedoch<br />

vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem Gefäß.<br />

Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung<br />

des Mischpartners beachten.<br />

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />

Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

Anwendung<br />

Zuckerrübe<br />

Gegen Cercospora beticola, Ramularia-Blattflecken, Echten Mehltau: 1 l/ha<br />

spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten<br />

Symptome, Kulturstadium: Bis Rübenkörper erntefähige Größe erreicht hat (bis BBCH 49). Max. 2 Anwendungen<br />

in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 21 bis 28 Tagen.<br />

Hinweis: Ein früher, vorbeugender Einsatz erzielt die besten Wirkungsergebnisse.<br />

Ansetzen von Mischungen:<br />

1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />

2. Domark 10 EC dazugeben und durchrühren lassen.<br />

3. Mischpartner hinzugeben.<br />

4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />

Reinigung<br />

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />

dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />

(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />

bewachsener Fläche abstellen.<br />

18 19


Domark ® 10 EC<br />

Wartezeit<br />

Zuckerrübe: 28 Tage<br />

Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die<br />

zwischen Anwendung und Nutzung (Z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Umweltverhalten<br />

Bienen<br />

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />

falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).<br />

Nützlinge<br />

NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris<br />

(Wolfspinnen) eingestuft.<br />

NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.<br />

NN190: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.<br />

NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />

eingestuft.<br />

Fische<br />

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

Wasserpflanzen<br />

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.<br />

Algen<br />

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.<br />

Entsorgungshinweis<br />

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />

(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />

Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />

sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />

Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Lagerung<br />

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />

aufbewahren.<br />

Transport<br />

LGK nach TRGS 510: 10<br />

Anwenderschutz<br />

Domark ® 10 EC<br />

SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche<br />

Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz<br />

und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen<br />

Mittels.<br />

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang<br />

mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der<br />

Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.<br />

Erste Hilfe<br />

- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffene an die<br />

frische Luft bringen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche<br />

Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />

- Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit<br />

Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />

nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />

und Arzt konsultieren.<br />

- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und das Sicherheitsdatenblatt<br />

vorzeigen.<br />

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />

Informationen verfügbar.<br />

- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />

Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Magenspülung unter Zusatz von Aktivkohle bei<br />

Verschlucken.<br />

Abpackung<br />

5 l Kanister,<br />

Orig.Kart.(4 x 5 l)___________________Art.Nr. 70011<br />

20 21


FANTIC ® F<br />

• Sichere Wirkung gegen Peronospora<br />

• Phomopsis, Roter Brenner werden<br />

ebenfalls erfasst<br />

• Nebenwirkung gegen Botrytis<br />

• Vollsystemisch wirksam, schützt die<br />

gesamte Pflanze<br />

• Nach kurzer Zeit regenfest: Sicherheit<br />

auch bei Niederschlägen<br />

• Folpet mit Multi-site Wirkungsprinzip<br />

gegen Resistenzbildung<br />

22<br />

Starke Leistung gegen<br />

Falschen Mehltau in Weinreben<br />

23


Fantic ® F<br />

Fantic ® F<br />

Kenndaten<br />

Fungizid gegen Falschen Mehltau in Weinreben<br />

Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat<br />

Wirkstoffe: 480 g/kg (48,0 Gew.-%) Folpet,<br />

37,5 g/kg (3,75 Gew.-%) Benalaxyl-M<br />

Gefahrensymbole: GHS 05<br />

GHS 07<br />

GHS 08<br />

GHS 09<br />

Signalwort: GEFAHR<br />

Sichere Wirkung gegen Rebenperonospora Botrytis, Phomopsis und Roter Brenner werden<br />

miterfasst. Ist vollsystemisch wirksam und wird nach Aufnahme über Wurzel, Spross und Blatt<br />

akropetal und basispetal im Phloem verteilt - schützt somit sicher die gesamte Pflanze.<br />

Wird schnell aufgenommen, ist damit in kurzer Zeit regenfest. Verhindert die Sporenkeimung<br />

auf der Pflanzenoberfläche und stoppt zusätzlich das Myzelwachstum in der Pflanze.<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />

DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />

NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />

PFLANZEN/OBJEKTE<br />

Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)<br />

006260-00<br />

SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />

Falscher Mehltau<br />

(Plasmopara viticola)<br />

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />

Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />

von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />

Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />

ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />

Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von<br />

50.000 Euro geahndet werden.<br />

reduzierte Abstände: 90% 20 m<br />

NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern -<br />

ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein<br />

mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />

darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m<br />

haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte<br />

Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden,<br />

bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Anwendung<br />

Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)<br />

Gegen Falschen Mehltau<br />

Basisaufwand: 0,6 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser<br />

ab Rebstadium ES 61: 1,2 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser<br />

ab Rebstadium ES 71: 1,8 kg/ha in max. 1200 l/ha Wasser<br />

ab Rebstadium ES 75: 2,4 kg/ha in max. 1600 l/ha Wasser<br />

spritzen oder sprühen in 400 - 1600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.<br />

Max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 10 - 14 Tagen.<br />

WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.<br />

WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende<br />

Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder<br />

im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.<br />

WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder<br />

solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen<br />

vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz<br />

verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.<br />

Wirkungsmechanismen (FRAC - Gruppen): multisite, A1<br />

Pflanzenverträglichkeit<br />

Nach unseren Erfahrungen wird Fantic F in der empfohlenen Aufwandmenge von allen Rebsorten sehr gut<br />

vertragen.<br />

AnwendungSTECHNIK<br />

Ansetzen der Spritzbrühe<br />

Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie<br />

gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />

evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung<br />

ansetzen. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Fantic F bei<br />

eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem<br />

Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen.<br />

Volumendosierung: 1 kg Fantic F entspricht ca. 1,5 Liter<br />

24 25


Fantic ® F<br />

Fantic ® F<br />

Mischbarkeit<br />

Fantic F ist mischbar mit Fungiziden, Insektiziden und Akariziden. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten<br />

voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen<br />

Mischbarkeit in getrenntem Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden<br />

durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />

Ansetzen von Mischungen:<br />

1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />

2. Fantic F dazugeben und durchrühren lassen.<br />

3. Mischpartner hinzugeben.<br />

4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />

Reinigung<br />

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />

dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />

(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />

bewachsener Fläche abstellen.<br />

Wartezeit<br />

Weinrebe (Nutzung als Keltertraube): 42 Tage<br />

Umweltverhalten<br />

Bienen<br />

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />

falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).<br />

Nützlinge<br />

NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.<br />

NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />

eingestuft.<br />

Fische<br />

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

Entsorgungshinweis<br />

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />

(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />

Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />

sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />

Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Lagerung<br />

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />

aufbewahren.<br />

Transport<br />

LGK nach TRGS 510: 11<br />

Anwenderschutz<br />

SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche<br />

Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und<br />

Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />

SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der<br />

persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten<br />

auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels<br />

durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und<br />

Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.<br />

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang<br />

mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der<br />

Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.<br />

SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des<br />

anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.<br />

Erste Hilfe<br />

- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt<br />

verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen<br />

Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />

- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport<br />

in stabiler Seitenlage.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />

nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />

und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />

weiter spülen.<br />

- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Keine Milch verabreichen. Ärztlicher Behandlung zuführen.<br />

Den Betroffenen nur bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem<br />

Erbrechen den Kopf niedriger halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen Mund<br />

erneut ausspülen und erneut Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett)<br />

beim Arzt vorzeigen.<br />

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />

Informationen verfügbar.<br />

- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />

Vitalfunktionen).<br />

Abpackung<br />

5 kg Sack,<br />

Orig.Kart.(4 x 5 kg)___________________Art.Nr. 70009<br />

26 27


FANTIC ® M WG<br />

• Perfekte Kombination von Kontaktund<br />

systemischen Wirkstoffen<br />

• Ideal zum Spritzstart einzusetzen<br />

• Sehr guter Schutz speziell für den<br />

Neuzuwachs<br />

• Schützt vor Stängelphytophthora<br />

• Mit dem Extra an Mancozeb und<br />

Benalaxyl für aktive Sicherheit<br />

28<br />

Starke Leistung gegen Krautund<br />

Knollenfäule an Kartoffeln<br />

29


Fantic ® M WG<br />

Fantic ® M WG<br />

Kenndaten<br />

Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln<br />

Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat<br />

Wirkstoffe: 650 g/kg (65,0 Gew.-%) Mancozeb,<br />

40 g/kg (4,0 Gew.-%) Benalaxyl-M<br />

Gefahrensymbole: GHS 08<br />

GHS 09<br />

Symbolwort: ACHTUNG<br />

005872-00<br />

NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />

des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />

wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

20 m<br />

Anwendung<br />

Kartoffel<br />

Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans): 2,5 kg/ha<br />

spritzen in 400-600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis,<br />

Kulturstadium: Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis Beginn der Blüte: ca. 10% der Blüten am<br />

1. Blütenstand (Hauptspross) offen (BBCH 21 - 61). Maximal 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im<br />

Abstand von 10 - 14 Tagen.<br />

Fungizid zur Bekämpfung von Phytophthora infestans mit systemischer Wirkung (Benalaxyl-<br />

M) und Kontaktwirkung (Mancozeb).<br />

Fantic M WG besitzt protektive und kurative Eigenschaften. Benalaxyl-M dringt schnell in<br />

das Pflanzengewebe ein und verteilt sich sprossaufwärts auch in die neuen Blätter. Mancozeb<br />

bildet einen schützenden Belag der die Sporenkeimung unterbindet und Neuinfektionen verhindert.<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />

DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />

PFLANZEN/OBJEKTE<br />

Kartoffeln<br />

SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />

Kraut- und Knollenfäule<br />

(Phytophthora infestans)<br />

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />

Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />

von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />

Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />

ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />

Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m<br />

WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt.<br />

Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend<br />

oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.<br />

WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem<br />

Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt<br />

nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst<br />

hinzuziehen.<br />

Fantic M WG ist grundsätzlich vorbeugend einzusetzen und wegen seiner systemischen Eigenschaften insbesondere<br />

für die Erstspritzung in der Spritzfolge geeignet. Ein möglichst früher Anwendungsbeginn hat sich<br />

dabei besonders bewährt.<br />

Folgebehandlungen mit Fantic M WG sind im Abstand von 10 bis 14 Tagen durchführen. Bei großem Wachstum<br />

der Kartoffelpflanzen und/oder hohem Befallsdruck ist der Abstand zwischen der ersten und der zweiten<br />

Behandlung zu verkürzen. Warndienst und Spritzaufrufe sind dringend zu beachten.<br />

Für eine optimale Wirkung ist es wichtig, die Wassermenge ausreichend hoch zu bemessen,um eine gute<br />

Benetzung der Pflanzen zu gewährleisten.Um der Resistenzbildung entgegenzuwirken, sollten max. 2 Anwendungen<br />

pro Saison und diese immer mit der vollen Aufwandmenge durchgeführt werden.<br />

Wirkungsmechanismen (FRAC-Gruppen): multisite, A1<br />

Pflanzenverträglichkeit<br />

Fantic M WG wird bei der empfohlenen Aufwandmenge von allen Kartoffelsorten gut vertragen. Bei ungünstigen<br />

Bedingungen können vorübergehende Blattaufhellungen, z.B. bei trockenem und heißem Wetter,<br />

auftreten, die aber keine Ertragsminderungen zur Folge haben.<br />

AnwendungSTECHNIK<br />

Ansetzen der Spritzbrühe<br />

Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie gebraucht<br />

wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />

30 31


Fantic ® M WG<br />

Fantic ® M WG<br />

evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung ansetzen.<br />

Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Fantic M WG bei<br />

eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem<br />

Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen.<br />

Volumendosierung: 1 kg Fantic M WG entspricht ca. 2 Liter<br />

Mischbarkeit<br />

Fantic M WG ist mischbar mit gängigen Fungiziden und Insektiziden. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten<br />

voraussehen können, empfehlen wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen<br />

Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht<br />

für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners<br />

beachten.<br />

Ansetzen von Mischungen:<br />

1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />

2. Fantic M WG dazugeben und durchrühren lassen.<br />

3. Mischpartner hinzugeben.<br />

4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />

Reinigung<br />

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />

dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />

(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />

bewachsener Fläche abstellen.<br />

Wartezeit<br />

Kartoffel: 14 Tage<br />

Umweltverhalten<br />

Bienen<br />

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />

falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />

Nützlinge<br />

NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.<br />

NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.<br />

NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />

eingestuft.<br />

Fische<br />

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

Algen<br />

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.<br />

Entsorgungshinweis<br />

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />

(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />

Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />

sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />

Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Lagerung<br />

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />

aufbewahren.<br />

Transport<br />

LGK nach TRGS 510: 11<br />

Anwenderschutz<br />

SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche<br />

Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und<br />

Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />

SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der<br />

persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten<br />

auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels<br />

durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und<br />

Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.<br />

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen<br />

Mittels.<br />

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang<br />

mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der<br />

Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.<br />

Erste Hilfe<br />

- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt<br />

verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen<br />

Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />

- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport<br />

in stabiler Seitenlage.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut<br />

nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />

und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />

weiter spülen.<br />

32 33


Fantic ® M WG<br />

Fantic ® M WG<br />

- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Den Betroffenen nur<br />

bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger<br />

halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen Mund erneut ausspülen und erneut<br />

Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen.<br />

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />

Informationen verfügbar.<br />

- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />

Vitalfunktionen).<br />

Abpackung<br />

10 kg Sack,<br />

Orig.Kart.(2 x 10 kg)___________________Art.Nr. 70007<br />

1 kg Faltschachtel,<br />

Orig.Kart.(10 x 1 kg)___________________Art.Nr. 70008<br />

34 35


Fezan ® FEZAN ®<br />

• Breite Wirkung gegen Blatt- und<br />

Ährenkrankheiten<br />

• Erfasst auch Septoria tritici<br />

• Besonders stark gegen Rost<br />

• Top geeigneter Mischpartner z.B.<br />

für Strobilurine<br />

• Schutz vor Ährenfusarium<br />

• Längste Zulassung: bis Stadium BBCH<br />

71 anwendbar = beste Flexibilität für<br />

die Spätanwendungen<br />

Starke Leistung gegen pilzliche<br />

Krankheiten in Weizen<br />

36<br />

37


Fezan ®<br />

Fezan ®<br />

Kenndaten<br />

Fungizid gegen pilzliche Krankheiten in Weizen<br />

Formulierung: Emulsionskonzentrat<br />

Wirkstoff: 250 g/l (24,4 Gew.-%) Tebuconazol<br />

Gefahrensymbole: GHS 05<br />

GHS 07<br />

GHS 08<br />

GHS 09<br />

Signalwort: GEFAHR<br />

Fezan ist ein breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheiten<br />

in Weizen. Es wirkt sowohl vorbeugend als auch bei beginnendem Befall und hat eine<br />

Wirkungsdauer von mehreren Wochen.<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />

DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />

PFLANZEN/OBJEKTE<br />

Weizen (ausgenommen Hartweizen)<br />

Weizen<br />

Weizen<br />

006400-00<br />

SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />

Fusarium-Arten<br />

Braunrost (Puccinia recondita)<br />

Echter Mehltau (Erysiphe graminis)<br />

NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern -<br />

ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muß ein<br />

mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />

darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m<br />

haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte<br />

Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden,<br />

bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Für die Anwendung gegen Fusarium-Arten gilt zusätzlich:<br />

NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />

von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />

Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />

ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das<br />

Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.<br />

Anwendung<br />

Weizen<br />

Gegen Braunrost:1,0 l/ha<br />

spritzen in 150 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei<br />

Sichtbarwerden der ersten Symptome, Kulturstadium: Von Beginn des Schossens bis Ende der Blüte<br />

(BBCH 30 - 61). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.<br />

Weizen<br />

Gegen Echten Mehltau:1,0 l/ha<br />

spritzen in 150 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden<br />

der ersten Symptome, Kulturstadium: Von Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte (BBCH 30 - 61).<br />

Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.<br />

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />

Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />

des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />

wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

10 m<br />

Für die Anwendung gegen Echten Mehltau und gegen Braunrost gelten zusätzlich:<br />

NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />

von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />

Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />

ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />

Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5 m, 90% *<br />

Weizen (ausgenommen Hartweizen)<br />

Gegen Fusarium-Arten: 1,0 l/ha<br />

spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr, Kulturstadium: Von Beginn der<br />

Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis erste Körner die Hälfte der endgültigen Größe erreicht haben<br />

(Korninhalt wässrig (BBCH 61 - 71)). Max. 1 Anwendung, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />

WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen<br />

an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung,<br />

Sortenwahl und Witterung.<br />

Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1<br />

Pflanzenverträglichkeit<br />

Fezan weist in der empfohlenen Aufwandmenge eine gute Verträglichkeit von allen Weizensorten<br />

auf. Dennoch können sortenabhängig vorübergehende Blattaufhellungen, z.B. bei trockenem und<br />

heißem Wetter auftreten, die aber keine Ertragseinbußen zur Folge haben. Zusätzlich können sortenabhängig<br />

Effekte wie Aufhellung und Bräunung der Blattspitzen verstärkt sein.<br />

38 39


Fezan ®<br />

AnwendungSTECHNIK<br />

Ansetzen der Spritzbrühe<br />

Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie<br />

gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />

evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10<br />

mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen. Spritzbrühmenge<br />

gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen,<br />

Rührwerk einschalten und Fezan bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den entleerten Kanister intensiv<br />

mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen<br />

Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach<br />

Ansatz ausspritzen.<br />

MISCHBARKEIT<br />

Fezan kann mit den meisten Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern in Tankmischung<br />

ausgebracht werden. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen wir jedoch<br />

vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem<br />

Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell<br />

die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />

Ansetzen von Mischungen:<br />

1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />

2. Fezan dazugeben und durchrühren lassen.<br />

3. Mischpartner hinzugeben.<br />

4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />

Reinigung<br />

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />

dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />

(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />

bewachsener Fläche abstellen.<br />

Wartezeit<br />

Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die<br />

zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Umweltverhalten<br />

Bienen<br />

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />

falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />

Nützlinge<br />

NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />

eingestuft.<br />

Wasserpflanzen<br />

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.<br />

Algen<br />

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.<br />

Entsorgungshinweis<br />

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />

(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen<br />

erhalten Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />

sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte<br />

geben Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Lagerung<br />

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />

aufbewahren.<br />

Transport<br />

LGK nach TRGS 510: 10<br />

Anwenderschutz<br />

SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz<br />

„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz<br />

und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.<br />

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim<br />

Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

Erste Hilfe<br />

Fezan ®<br />

- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffenen an<br />

die frische Luft bringen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche<br />

Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />

- Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit<br />

Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />

gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />

und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />

weiter spülen.<br />

Fische<br />

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

40 41


Fezan ®<br />

Fezan ®<br />

- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und das Sicherheitsdatenblatt<br />

vorzeigen.<br />

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und <strong>Produktinformation</strong> lesen.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />

Informationen verfügbar.<br />

- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />

Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Bei Verschlucken Magenspülung, dann Kohle<br />

(carbo medicalis) und Natriumsulfat.<br />

Abpackung<br />

5 l Kanister,<br />

Orig.Kart.(4 x 5 l)___________________Art.Nr. 70005<br />

10 l Kanister<br />

(Orig.Kart. (2 x 10 l) ________________ Art.Nr. 70024<br />

42 43


Fezan ® -Topsin ® - Pack<br />

• Breite Wirkung gegen Blatt- und<br />

Ährenkrankheiten<br />

• Erfasst auch Septoria tritici<br />

• Besonders stark gegen späten Rost<br />

• Idealer Schutz vor Ährenfusarium und<br />

hohen Mykotoxingehalten (u.a. DON)<br />

• Für Masse und Klasse<br />

• Leichte Handhabung: Pack reicht<br />

für 6,25 ha<br />

Fezan ® -Topsin ® - Pack<br />

Starke Leistung gegen pilzliche Krankheiten<br />

in Weizen, hält Mycotoxine in Schach<br />

44<br />

45


Fezan ® -Topsin ® - Pack<br />

Fezan ® -Topsin ® - Pack<br />

Kenndaten<br />

Systemische Fungizidkombination gegen pilzliche Krankheiten in Weizen einschließlich<br />

Fusarium-Arten<br />

Kombipack (flüssig/fest)<br />

Formulierung: Emulsionskonzentrat/wasserdispergierbares Granulat<br />

Wirkstoffe: 704 g/kg (70,4 Gew.-%) Thiophanat-methyl,<br />

250 g/l (24,4 Gew.-%) Tebuconazol<br />

Lagerung<br />

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />

aufbewahren.<br />

Fezan: LGK (TRGS510): 10<br />

Topsin: LGK (TRGS510): 11<br />

Anwenderschutz<br />

Bitte beachten Sie die Hinweise bei den Einzelkomponenten.<br />

Fezan ist ein breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche<br />

Krankheiten in Weizen einschließlich Fusarium-Arten. Topsin ist ein systemisches Fungizid<br />

in Weizen, incl. Hartweizen, und Triticale. Der Wirkstoff vermindert die durch<br />

Ährenfusariosen häufig ausgelöste Bildung hoher Mykotoxingehalte (z.B. Deoxynivalenol<br />

[DON], Zearalenone [ZEA] oder Fumonisine). Die Qualität der Ernte verbessert<br />

sich deutlich. Im Fezan-Topsin-Pack werden beide Komponenten sinnvoll kombiniert.<br />

Abpackung<br />

5 l + 5 kg Kombikarton___________________Art.Nr. 70017<br />

Anwendung<br />

Weizen<br />

Gegen Fusarium-Arten, zur Reduktion der Mykotoxinbelastung. Von Beginn der Blüte bis Blühende<br />

(BBCH 61-69): 0,8 l/ha Fezan + 0,8 kg/ha Topsin spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser. Max. 1 Anwendung.<br />

Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen sowie weitere<br />

produktspezifische Angaben sind den Fezan- und Topsin-Einzelgebinden zu entnehmen.<br />

Wirkungsmechanismen (FRAC-Gruppe): G1, B1<br />

Wartezeit<br />

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen<br />

Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />

Umweltverhalten<br />

Entsorgungshinweis<br />

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />

(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />

Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />

sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />

Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

46 47


Topsin ®<br />

Topsin ®<br />

Kenndaten<br />

Fungizid gegen Ährenfusariosen an Weizen und Triticale<br />

Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat<br />

Wirkstoff: 704 g/kg (70,4 Gew.-%) Thiophanat-methyl<br />

Gefahrensymbole: GHS 07<br />

GHS 08<br />

GHS 09<br />

Signalwort: ACHTUNG<br />

Topsin ist ein systemisches Fungizid, das die mit dem Befall von Ährenfusariosen häufig verbundene<br />

Bildung hoher Mykotoxingehalte (z. B. Deoxynivalenol (DON), Zearalenone (ZEA)<br />

oder Fumonisine) vermindert. Als Folge wird die Qualität des Erntegutes verbessert.<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />

DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />

PFLANZEN/OBJEKTE<br />

Triticale<br />

Weizen<br />

006261-60<br />

SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />

Fusarium Arten (Ährenbefall, Verminderung der<br />

Mykotoxinbildung)<br />

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />

Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />

von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />

Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />

ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />

Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m<br />

NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />

des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />

wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

20 m<br />

mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />

darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m<br />

haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte<br />

Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden,<br />

bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Anwendung<br />

Triticale<br />

Gegen Fusarium-Arten: 1,1 kg/ha<br />

spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr, Kulturstadium: Von Beginn der<br />

Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis Ende der Blüte. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />

WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen<br />

an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung,<br />

Sortenwahl und Witterung.<br />

Weizen<br />

Gegen Fusarium-Arten: 1,1 kg/ha<br />

spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr, Kulturstadium: Von Beginn der<br />

Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis Ende der Blüte. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />

WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen<br />

an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung,<br />

Sortenwahl und Witterung.<br />

Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B1<br />

Die Leistung von Topsin zeigt sich häufig eher in der Verminderung des Mycotoxingehaltes als in der sichtbaren<br />

Reduktion des Fusariumbefalls.<br />

Wartezeit<br />

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen<br />

Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />

Pflanzenverträglichkeit<br />

Topsin besitzt in der empfohlenen Aufwandmenge eine sehr gute Pflanzen- und Sortenverträglichkeit<br />

gegenüber Weizen und Triticale.<br />

Anwendungstechnik<br />

Ansetzen der Spritzbrühe<br />

- Topsin unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk in das zu ¾ gefüllte Spritzfass geben.<br />

- ggf. Mischpartner (z.B. Fezan) zugeben.<br />

- Restliche Wassermenge auffüllen.<br />

- Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in<br />

Bewegung halten.<br />

NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern -<br />

ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein<br />

48 49


Topsin ®<br />

Spritzbrühe umgehend ausbringen, nicht stehen lassen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe<br />

ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1 : 10<br />

verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.<br />

MISCHBARKEIT<br />

Topsin kann mit den meisten Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern in Tankmischung<br />

ausgebracht werden. Zusätzliche Informationen über weitere geeignete Mischpartner für Tankmischungen<br />

erhalten Sie von Ihrem Händler. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen.<br />

Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />

Reinigung<br />

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf<br />

dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser<br />

(1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf<br />

bewachsener Fläche abstellen.<br />

Umweltverhalten<br />

Bienen<br />

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />

falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).<br />

Nützlinge<br />

NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe)<br />

eingestuft.<br />

Fische<br />

NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.<br />

Entsorgungshinweis<br />

Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes<br />

(PAMIRA) abgeben. Detailierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten<br />

Sie von Ihrem Händler oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste in Originalverpackungen<br />

sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben<br />

Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Lagerung<br />

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />

aufbewahren.<br />

ANWENDERSCHUTZ<br />

Topsin ®<br />

SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.<br />

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz<br />

„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz<br />

und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />

EO005-1: SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.<br />

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.<br />

SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang<br />

mit dem unverdünnten Mittel.<br />

Erste Hilfe<br />

- Allgemeine Hinweise: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Mit Produkt<br />

verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen<br />

Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />

- Nach Einatmen: Reichlich Frischluftzufuhr und Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport<br />

in stabiler Seitenlage.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />

gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />

und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge<br />

weiter spülen.<br />

- Nach Verschlucken: Mund mit viel Wasser ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Den Betroffenen<br />

nur bei vollem Bewusstsein selbsttätig erbrechen lassen. Bei selbstständigem Erbrechen den Kopf niedriger<br />

halten als die Hüften, um Aspiration zu verhindern. Nach Erbrechen Mund erneut ausspülen und erneut<br />

Wasser oder Milch nachtrinken lassen. Alle verfügbaren Stoffdaten (z.B. Etikett) beim Arzt vorzeigen.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten<br />

Informationen verfügbar.<br />

- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />

Vitalfunktionen).<br />

Abpackung<br />

nur erhältlich im Fezan ® -Topsin ® -Pack<br />

Transport<br />

LGK nach TRGS 510: 11<br />

50 51


Sparviero ®<br />

• Wirkstoff geschützt durch Mikroverkapselung.<br />

Freisetzung beim Auftreffen<br />

auf der Pflanze<br />

• Unterbrechung der Nervenreizleitungen<br />

der Schadinsekten innerhalb von Minuten<br />

• Sofortwirkung und lange Wirkungsdauer<br />

• Breites Wirkungsspektrum<br />

• Stabile Wirkung auch bei niedrigen<br />

Temperaturen<br />

• Zusätzlich: Repellentwirkung<br />

• Hervorragende Pflanzenverträglichkeit<br />

• Schnell regenfest<br />

• Nicht bienengefährlich (B4)<br />

52<br />

Starke Leistung gegen beißende<br />

und saugende Insekten<br />

53


Sparviero ® Sparviero ®<br />

Kenndaten<br />

Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung<br />

Formulierung: Kapselsuspension<br />

Wirkstoff: 100 g/l (10,6 Gew.-%) lambda-Cyhalothrin<br />

Gefahrensymbole: GHS 07<br />

GHS 09<br />

Signalwort: ACHTUNG<br />

Der in SPARVIERO enthaltene Wirkstoff lambda-Cyhalothrin gehört zu den synthetischen<br />

Pyrethroiden. Die innovative Formulierung als Kapselsuspension entwickelt eine starke Kontakt-<br />

und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Insekten. Deshalb sind bereits geringe<br />

Aufwandmengen für sehr gute Bekämpfungserfolge ausreichend. SPARVIERO zeigt schon<br />

kurz nach der Anwendung eine deutliche und schnelle Wirkung und zeichnet sich durch ein<br />

besonders breites Wirkungsspektrum aus. Lambda-Cyhalothrin bleibt auch unter Sonneneinstrahlung<br />

stabil und besitzt deshalb eine beachtliche Dauerwirkung.<br />

Wirkmechanismus: IRAC-Gruppe: 3A<br />

7563-00<br />

NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten<br />

werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem<br />

verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<br />

75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch<br />

die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />

erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m<br />

breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht<br />

erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />

im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a<br />

vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an<br />

Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />

nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />

NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />

von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />

Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />

ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das<br />

Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen<br />

können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

reduzierte Abstände: 90% 10 m<br />

NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />

Anwendung<br />

Ackerbau<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />

DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />

SCHADORGANISMUS/<br />

ZWECKBESTIMMUNG<br />

Blattläuse, Getreidehähnchen<br />

(Lema sp.)<br />

Kulturart/Objekt<br />

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen,<br />

Triticale, Weizen)<br />

Raps<br />

Gegen Beißende Insekten: 0,075 l/ha<br />

spritzen in 150 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Im Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten<br />

oder nach Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Beginn der Seitensprossentwicklung: 1. Seitenspross sichtbar<br />

bis ca. 50 % der Schoten haben art- bzw. sortentypische Größe erreicht (BBCH 21 – 75). Die 3. Behandlung<br />

darf erst nach BBCH 61 erfolgen. Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr<br />

im Abstand von mindestens 7 Tagen.<br />

WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder<br />

solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbil-<br />

Anwendungsbestimmungen<br />

NW468<br />

NT108<br />

NW607-1<br />

Beißende Insekten, Rapserdfloh Raps NW468<br />

NG405<br />

NT108<br />

NW607-1<br />

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />

Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)<br />

Gegen Blattläuse: 0,075 l/ha<br />

spritzen in 200 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach<br />

Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte Milchreife (BBCH<br />

37 – 75). Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens<br />

14 Tagen.<br />

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)<br />

Gegen Getreidehähnchen (Lema sp.): 0,075 l/ha<br />

spritzen in 200 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach<br />

Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte Milchreife<br />

(BBCH 37 – 75). Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von<br />

mindestens 14 Tagen.<br />

54 55


Sparviero ®<br />

Sparviero ®<br />

dungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz<br />

verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.<br />

Raps<br />

Gegen Rapserdfloh: 0,075 l/ha<br />

spritzen in 150 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Im Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten<br />

oder nach Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Keimblätter voll entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet<br />

(Internodien noch nicht gestreckt) (BBCH 10- 19). Max. 1 Anwendung, max. 3 Anwendungen in der<br />

Kultur bzw. pro Jahr.<br />

Pflanzenverträglichkeit<br />

SPARVIERO weist in der empfohlenen Aufwandmenge eine gute Verträglichkeit in allen Weizen- und Rapssorten<br />

auf.<br />

AnwendungSTECHNIK<br />

Herstellung der Spritzbrühe<br />

Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie<br />

gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten,<br />

evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10<br />

mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen. Spritzbrühmenge<br />

gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen,<br />

Rührwerk einschalten und SPARVIERO bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den entleerten Kanister<br />

intensiv mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen<br />

Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend<br />

nach Ansatz ausspritzen.<br />

Empfohlene Wasseraufwandmenge<br />

150 bis 300 l/ha<br />

MISCHBARKEIT<br />

SPARVIERO kann mit den meisten Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern in Tankmischung<br />

ausgebracht werden. Da wir nicht alle Tankmischungsmöglichkeiten voraussehen können, empfehlen<br />

wir jedoch vor dem Ersteinsatz in jedem Fall einen Vorversuch zur physikalischen Mischbarkeit in getrenntem<br />

Gefäß. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. Bitte generell<br />

die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.<br />

Ansetzen von Mischungen:<br />

1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.<br />

2. SPARVIERO dazugeben und durchrühren lassen.<br />

3. Mischpartner hinzugeben.<br />

4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.<br />

5. Spritzbrühe umgehend ausbringen.<br />

Wartezeit<br />

Getreide: 28 Tage<br />

Raps: 56 Tage<br />

Umweltverhalten<br />

Bienen<br />

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration,<br />

falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).<br />

NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an<br />

blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug<br />

bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen<br />

und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch<br />

während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410,<br />

beachten.<br />

Folgende fungizide Wirkstoffe gehören nicht zu der obigen Gruppe und können deshalb auch tagsüber<br />

zusammen mit SPARVIERO an blühenden Pflanzen bzw. Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, eingesetzt<br />

werden: Azoxystrobin, Chlorthalonil, Schwefel, Isopyrazam, Boscalid, Dimoxystrobin.<br />

Nützlinge<br />

NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.<br />

NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.<br />

Fische<br />

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

Gewässer/Grundwasser<br />

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am<br />

Anfang).<br />

Lagerung<br />

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung<br />

aufbewahren.<br />

Transport<br />

LGK nach TRGS 510: 10<br />

Anwenderschutz<br />

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.<br />

SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen<br />

oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden.<br />

Reinigung<br />

Spritzgerät, Spritzbrühebehälter und Leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dabei auch die<br />

Innenflächen des Tanks mit einem Wasserstrahl abspritzen. Die Reinigung soll möglichst auf dem Feld erfolgen.<br />

Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser (1:10 verdünnt) auf<br />

der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf bewachsener Fläche<br />

abstellen.<br />

56 57


Sparviero ®<br />

Sparviero ®<br />

Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist<br />

unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht<br />

werden.<br />

SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.<br />

Erste Hilfe<br />

- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Betroffenen an<br />

die _frische Luft bringen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche<br />

Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.<br />

- Nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit<br />

Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />

gut _nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />

und Arzt konsultieren.<br />

- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen und dieses Sicherheitsdatenblatt<br />

vorzeigen.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

- Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen<br />

verfügbar.<br />

- Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination,<br />

Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Bei Verschlucken Magenspülung, dann Kohle (carbo<br />

medicalis) und Natriumsulfat.<br />

Abpackung<br />

1 l Flasche<br />

Orig.Kart.(10 x 1 l)___________________Art.Nr. 70020<br />

5 l Kanister<br />

Orig.Kart.(4 x 5 l)____________________Art.Nr. 70021<br />

58 59


Squall ®<br />

• Bringt Wirkstoff bzw. Nährstoff dahin,<br />

wohin er gehört: auf die Pflanze<br />

• Signifikante Abdriftminderung, amtl.<br />

Anerkennung als Abdrift mindernde<br />

Technik in Vorbereitung<br />

• Verbesserung der Anhaftung der Spritzbelages<br />

auf der Pflanze um über 70%<br />

• Verbesserung der Regenfestigkeit um<br />

50% (unabhängig vom applizierten Wirkstoff)<br />

• Voller Erhalt der Wirkungsstärke applizierter<br />

PSM trotz höherer Tröpfchengröße<br />

• Hervorragende Pflanzenverträglichkeit<br />

• Nicht bienengefährlich<br />

• Keine Toxizität, 100% biologische Abbaubarkeit


Squall ®<br />

Squall ®<br />

Kenndaten<br />

Zusatzstoff (LZ 007022-00/00)<br />

Formulierung: Flüssig<br />

Gefahrensymbole: -<br />

Signalwort: -<br />

AHEEEHAPPNAHMAKCKGAGKKMCKPAHEEEHA<br />

BNFFFNBPJGJKMDEKIKADFOMHJPBNFFFNB<br />

AOIEPAFPDNHCOAFPALMMIGOHDEIFMONJI<br />

KBEJMOFEKKAMJOBBEICNCEKMCDCFKFLAD<br />

GNBNHJFNABKKEICHIBLOOCOKDPEJHDNBN<br />

CPBIPOFKJAFHDDDKNBMAMEBPIDICPKNCJ<br />

MFNFNFEHCJCLPCNONAEKEGKLAHFHAINJC<br />

APBBBPAPLAPHKCCJJICHICKIGGCCBHJHN<br />

HHHHHHHPHPPPHPHHPPPPPHPPHHHPPPPHP<br />

Anwendung<br />

Zu den ohnehin vorgesehenen Spritzungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Blattdüngemitteln.<br />

Squall wird generell mit 0,5% - iger Konzentration der Spritzbrühe zugesetzt. Die Zugabe ist problemlos über<br />

den Tankdom, Einspülschleuse oder Entnahme- und Dosiereinrichtungen möglich. Bei 300 l/ha Spritzbrühe<br />

ergibt sich z. B. ein Squallzusatz von nur 1,5 l/ha.<br />

Hinweise zur Anwendung: Squall ist bis auf wenige Ausnahmen mit fast allen Pflanzenschutzmitteln mischbar.<br />

Bei festen Produkten in der Reihenfolge Produkt – Auflösung – Zusatz von Squall vorgehen. Rührwerk (mechanisch<br />

bzw. hydraulisch) ständig eingeschaltet lassen. Eine ausführliche Liste mit mischbaren Herbiziden,<br />

Fungiziden und Insektiziden/Akariziden kann bei uns angefordert werden.<br />

Wirkungsweise<br />

Squall basiert auf einer leicht viskosen Polymertechnologie, die die Konsistenz des Wassers in der Spritzbrühe<br />

bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln oder Flüssigdüngern, insbesondere die Tropfengröße,<br />

beeinflusst, ohne die im Wasser gelösten Wirk- oder Nährstoffe zu verändern. Auch auf den mit Squall benetzten<br />

Pflanzen erfolgt keine Änderung hinsichtlich Kutikula, Epidermiszellen oder Stomata. Hauptsächliche<br />

Eigenschaften von Squall in der praktischen Spritzanwendung sind:<br />

• Signifikante Reduzierung der Abdrift<br />

• Erhöhung der Regenfestigkeit/Verbesserung der Anhaftung des Spritzbelages am Blatt<br />

• 100% biologischer Abbau zu CO 2<br />

und Wasser<br />

Squall kann ohne besondere Vorkehrungen mit der gängigen Spritztechnik und allen Arten von Spritzdüsen<br />

ausgebracht werden.<br />

Hinweise für den sicheren Umgang/Erste Hilfe<br />

- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.<br />

- Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.<br />

Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Bewusstlosigkeit<br />

und vorhandener Atmung stabile Seitenlage. Für ärztliche Behandlung sorgen.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />

gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen<br />

und Arzt konsultieren.<br />

- Nach Verschlucken: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Sofort - bei erhaltenem Bewusstsein<br />

- reichlich Flüssigkeit (Wasser) trinken lassen. Keinesfalls Alkohol verabreichen! Erbrechen nicht anregen.<br />

Bei Spontanerbrechen Kopf in Tieflage bringen (Aspirationsgefahr). Für ärztliche Behandlung sorgen.<br />

ABPACKUNG<br />

10 l Kanister______________________________Art.Nr. 70027<br />

Vergleich der Viskosität des Wassers ohne (oben) und mit Squall (unten)<br />

62 63


64 65<br />

64<br />

Umostart Super Zn Umostart<br />

Super Zn<br />

• Sehr gute Pflanzenverträglichkeit<br />

• Geringe Aufwandmengen, keine<br />

Salzschäden, einfache Logistik<br />

• Ausgewogenes N:P – Verhältnis<br />

• Mit dem Spurenelement Zink angereichert<br />

• Hohe Nährstoffverfügbarkeit für klaren<br />

Starter-Effekt – besonders wichtig bei<br />

P 2<br />

O 5<br />

• 1 kg Umostart Super Zn gleich 5 Mio<br />

Körner Feingranulat, gleich homogene<br />

Dosierung, Verteilung und Verfügbarkeit<br />

Mikrogranulat mit Starter-Effekt


Umostart<br />

Super Zn<br />

Umostart<br />

Super Zn<br />

Kenndaten<br />

Mineralischer Mehrnährstoffdünger NP(Zn) Dünger 11 + 50 (+1)<br />

Formulierung: Mikrogranulat<br />

Zusammensetzung: Gesamtstickstoff N _________________________________________11%<br />

Ammoniumstickstoff N _____________________________________11%<br />

Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches Phosphat P 2<br />

O 5<br />

___50%<br />

Wasserlösliches Phosphat P 2<br />

O 5<br />

_______________________________48%<br />

Zink Zn ___________________________________________________1%<br />

Zinkoxid Zn _______________________________________________1%<br />

Gefahrensymbole: -<br />

Signalwort: -<br />

Wirkungsweise<br />

AHEEEHAPPPBHNAKCKGAGKKMCKPAHEEEHA<br />

BNFFFNBPJGJCBDEKIKADFOMHJPBNFFFNB<br />

BPIEOBFPDJGKOAFPALMMIGOHDEIFMONJI<br />

KJEAEGFCBCEJBOBBEICNCEKMCDCFKFLAD<br />

HMBNBKFNAEKCEPBHIBLOOCOKDPEJHDNBN<br />

KDEOPGFKMABGKDDKNBMAOEBPIDICPKNCJ<br />

MFFFNFEHCKDDPGOONAECEGKLAHFHAINJC<br />

APBBBPAPLIPCJKCJJICGLCKIGGCCBHJHN<br />

HHHHHHHPHPPPHPHHPPPPPHPPHHHPPPPHP<br />

Umostart Super Zn ist ein Spezialdünger in Mikrogranulat-Form mit einheitlicher Granulierung vorrangig für Mais<br />

und aber auch für Zuckerrüben und Kartoffeln. Umostart Super Zn wird gezielt in der Saatreihe als Band<br />

gleichzeitig mit der Saat ausgebracht (Saatbanddüngung) und zeigt einen deutlichen ”Starter-Effekt“, während<br />

die auflaufenden Unkräuter zwischen den Reihen ohne Düngung bleiben. Mit nur 30 kg/ha Umostart Super<br />

Zn wird z. B. im Mais ein vergleichbares Ertragsergebnis wie mit ca. 100 kg DAP erzielt. Die Applikation gleichzeitig<br />

mit der Saat bedeutet Zeitersparnis und gezieltere Düngung entsprechend dem hohen pflanzlichen<br />

Nährstoffbedarf in der Startphase. Durch den sehr hohen Anteil von über 95% wasserlöslichem Phosphat<br />

wird eine sehr hohe Pflanzenverfügbarkeit erreicht, die dem Wachstum bzw. einer raschen und gesunden<br />

Jugendentwicklung unmittelbar zur Verfügung steht. Umostart Super Zn verfügt über ein optimales Verhältnis<br />

an Stickstoff und Phosphor. Zink fördert zudem zusammen mit Phosphor das Anfangswachstum auf kalten,<br />

kalkreichen Böden, wobei Mais als wärmeliebende Kultur einen besonderen Zinkbedarf aufweist.<br />

Gerade bei häufig zum beabsichtigten Saatzeitpunkt anzutreffenden ungünstigen Entwicklungsbedingungen<br />

wie kühle Witterung und noch kalte, wenig erwärmte Böden liefert Umostart Super Zn so den entscheidenden<br />

und gleichzeitig zielgenauen Wachstumsimpuls. Die sehr feine gleichmäßige Granulierung von nur 0,7 mm<br />

bei einen spezifischen Gewicht von 0,9 kg/l sorgt dabei für optimale Verteilung im Saatband bei gleichzeitig<br />

leichter und präziser Dosierbarkeit über den Exaktstreuer.<br />

Anwendung (gleichzeitig mit der Aussaat)<br />

• Mais _________________________ 20-30 kg/ha<br />

• Zuckerrüben_ _________________ 15-25 kg/ha<br />

• Kartoffeln_____________________ 25-30 kg/ha<br />

Die Aufwandmenge kann abhängig vom Ertrag der Kultur und den örtlichen pflanzenbaulichen Bedingungen<br />

Änderungen unterworfen sein. Im Zweifelsfall unsere oder die amtliche Beratung zu Rate ziehen.<br />

Hinweise für den sicheren Umgang/Erste Hilfe<br />

- Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.<br />

- Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und<br />

gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen.<br />

Bei andauernder Reizung Arzt aufsuchen.<br />

- Nach Verschlucken: Sofort ärztlichen Rat einholen. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:<br />

Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.<br />

Kennzeichnung GHS:<br />

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.<br />

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

P233: Behälter dicht verschlossen halten.<br />

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.<br />

P501: Entsorgung des Behälters gemäß den regionalen Vorschriften bzw. PAMIRA zuführen. Verpackung darf<br />

nicht wieder verwendet werden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung<br />

einzuhalten.<br />

ABPACKUNG<br />

20 kg Sack______________________________Art.Nr. 70025<br />

300 kg Big Bag (wasserdicht)_______________ Art.Nr. 70026<br />

Anwendung<br />

Umostart Super Zn wird mit handelsüblichen Granulatstreuern, die über der Sämaschine montiert sind, direkt<br />

in die Saatreihe ausgebracht.<br />

Düngerform: Mikrogranulat, Durchmesser Ø 0,7 mm - Spezifisches Gewicht: 900 g/l – pH: 5 ± 0,5<br />

66<br />

67


Zulassungsauflagen, Abstände, Hinweise,<br />

Wartezeiten, Anwendungsbestimmungen<br />

Handelsname<br />

Danjiri ®<br />

Domark ® 10 EC<br />

Fantic ® F<br />

Fantic ® M WG<br />

Fezan ®<br />

Sparviero ®<br />

Topsin ®<br />

Auflagen, Anwendungsbestimmungen<br />

Standard<br />

Gewässerabstände Saumstrukturen Wartezeit (Tage) Bienen-<br />

Flexibler Abstand oder abdriftmindernde<br />

Codierung<br />

Verlustmindernde<br />

schutz<br />

Technik mit<br />

Technik<br />

50 - 90 %<br />

A ohne<br />

Driftminderung<br />

NW263, NW468, NW604<br />

NW609 5 m * * *<br />

NW262, NW264, NW265<br />

NW 468, NW642<br />

NW264, NW468<br />

NW607<br />

NW706<br />

NW262, NW264, NW468<br />

NW605<br />

NW606<br />

NW262, NW264, NW265, NW468<br />

NW605<br />

NW606<br />

NW705<br />

NW468<br />

NW607-1<br />

NG405 (nur Raps)<br />

NW263, NW468<br />

NW605<br />

NW606<br />

NW701<br />

20 m<br />

10 m<br />

20 m<br />

Mindestabstand<br />

(ohne<br />

Driftminderung)<br />

Nützlinge<br />

B C D Hangneigung<br />

90% 75% 50%<br />

>2%<br />

90% 75% 50%<br />

NT102 20 m F NB6641/6612 NN130/160/234/265/270/<br />

361/3842/410<br />

Weizen: F NB6641 NN130/165/190/1842<br />

Zuckerrübe: 28 Tage<br />

42 Tage NB6641 NN134/2842<br />

20 m<br />

20 m<br />

14 Tage NB6641 NN165/170/1842<br />

10 m 5 m 5 m<br />

5 m 5 m *<br />

10 m<br />

10 m 5 m 5 m<br />

5 m<br />

10 m<br />

NT108<br />

5 m 20 m<br />

F NB6641 NN1842<br />

Getreide: 28 Tage<br />

Raps: 56 Tage<br />

NB6641/6623<br />

NN2001/3002<br />

F NB6641 NN2842<br />

68 69


Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP)<br />

Transport<br />

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen<br />

GHS05<br />

GHS07<br />

Informationsliste über Produkteigenschaften zur sicheren Handhabung<br />

von Pflanzenschutzmitteln/Spezialdüngern<br />

Kennzeichnung der Versandstücke nach ADR/GGVSE mit Gefahrzettel<br />

Produkte, die den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (ADR) unterliegen, sind entsprechend der<br />

Vorschriften mit Gefahrzetteln und UN-Nr. zu kennzeichnen.<br />

Aus der Informationsliste zur sachgemäßen Lagerung und zum sicheren Transport sind Klasse/Verpackungsgruppe,<br />

Gefahrzettel/UN-Nr. und Bezeichnung im Frachtbrief zu entnehmen. Ein Produkt kann mit mehreren<br />

Gefahrzetteln gekennzeichnet sein.<br />

Ätzend<br />

Gesundheitsgefährdend<br />

GHS08<br />

GHS09<br />

Nr. 3, rot<br />

Feuergefährlich<br />

(entzündbarer flüssiger<br />

Stoff)<br />

Nr. 4.1, schraffiert, rot<br />

Feuergefährlich<br />

(entzündbarer fester<br />

Stoff)<br />

Nr. 9<br />

Verschiedene gefährliche<br />

Stoffe und Gegenstände<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Umweltgefährdend<br />

Gefahrklasseneinstufung von Pfanzenschutzmitteln gemäß dem Transportrecht<br />

Klasse 2: Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase<br />

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe<br />

Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe<br />

Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden<br />

Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe<br />

Klasse 6.1: Giftige Stoffe<br />

Klasse 8: Ätzende Stoffe<br />

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände<br />

70 71


Transport<br />

Transport<br />

Handelsname<br />

Artikel-<br />

Nr.<br />

Inhalt<br />

VE<br />

Bruttogewicht<br />

in kg<br />

Palette<br />

VE<br />

Verpackung<br />

LQ/<br />

ADR<br />

UN-Nr. Bezeichnung im Beförderungspapier Klasse Verpackungsgruppe<br />

Multiplikator<br />

Tunnelcode<br />

Danjiri ® 70016 4 x 2 kg 360,00 40 Kanister 5 kg 3077 UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. 9 III 0 E<br />

(Acetamiprid (Iso)), 9, III<br />

Domark ® 10 EC 70011 4 x 5 l 868,00 40 Kanister 5 L 3082 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, 9 III 0 E<br />

N.A.G. (Tetraconazol), 9, III<br />

Fantic ® F 70009 4 x 5 kg 758,00 35 Sack 5 kg 3077 UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G 9 III 0 E<br />

(Folpet), 9, III<br />

Fantic® M WG 70007 2 x 10 kg 758,00 35 Sack 5 kg 3077 UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G 9 III 0 E<br />

70008 10 x 1 kg 480,00 42 Faltschachtel<br />

(Mancozeb (Iso)), 9, III<br />

Fezan ® 70005 4 x 5 l 853,00 40 Kanister 5 L 3082 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, 9 III 0 E<br />

70024 2 x 10 l 890,00 39 Kanister<br />

N.A.G. (Tebuconazol), 9, III<br />

Fezan ® -Topsin ® - 70017 5 l + 5 kg 658,00 48 Umverpackung 5 L/5kg 3082/3077 Fezan:<br />

9 III 0 E<br />

Pack<br />

UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,<br />

N.A.G. (Tebuconazol), 9, III<br />

TOPSIN:<br />

UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G<br />

(Thiophanat-methyl), 9, III<br />

Sparviero ® 70020 10 x 1 l 600,00 48 Flasche 5 L 3082 UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, 9 III 0 E<br />

70021 4 x 5 l 745,00 30 Kanister<br />

N.A.G. (lambda-Cyhalothrin), 9, III<br />

Squall ® 70027 1 x 10 l 690,00 60 Kanister - - - - - - -<br />

Umostart ® Super Zn 70025 20 kg 1100,00 54 Sack - - - - - - -<br />

70026 300 kg 1215,00 4 Big bag<br />

72 73


Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />

Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern sowie<br />

von angrenzenden bzw. benachbarten Flächen<br />

NG200 Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der<br />

Kultur eingesetzt werden.<br />

NG237 Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen,<br />

Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen<br />

Bereichen. (W1)<br />

NG314 Keine Anwendung zwischen dem 1. September und dem 1. März.<br />

NG315 Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres.<br />

NG316 Keine Anwendung nach dem 15. September eines Kalenderjahres.<br />

NG321 Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro Hektar und Jahr darf - auch in Kombination<br />

mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.<br />

NG323 Keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, den Wirkstoff Topramezone enthaltenden Mitteln<br />

auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres.<br />

NG324 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff<br />

Fluopicolide.<br />

NG324-2 Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Anwendung von Mitteln mit<br />

dem Wirkstoff Fluopicolide.<br />

NG325 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzlichen Anwendungen mit<br />

anderen, den Wirkstoff Fluopicolide enthaltenden Mitteln.<br />

NG326 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in<br />

Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten<br />

werden.<br />

NG326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch<br />

in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten<br />

werden.<br />

NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff<br />

Nicosulfuron.<br />

NG331 Die maximale Aufwandmenge von 2000 g Chlorthalonil pro Hektar und Jahr darf - auch in<br />

Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten<br />

werden.<br />

NG334 Die maximale Aufwandmenge von 1000 g Dimethachlor pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche<br />

darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln -<br />

nicht überschritten werden<br />

NG335 Auf derselben Fläche keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Dimethachlor in den beiden<br />

folgenden Kalenderjahren.<br />

NG337 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln,<br />

die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.<br />

NG339 Die maximale Aufwandmenge von 800 g Ametoctradin pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche<br />

darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln -<br />

nicht überschritten werden.<br />

NG340-1 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit<br />

dem Wirkstoff Azoxystrobin.<br />

NG341 Die maximale Aufwandmenge von 80 g Paclobutrazol pro Hektar und Kalenderjahr auf derselben<br />

Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln<br />

- nicht überschritten werden.<br />

NG342-1 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln,<br />

die den Wirkstoff Isopyrazam enthalten.<br />

NG343 Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche<br />

darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln -<br />

nicht überschritten werden.<br />

NG345 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff<br />

Haloxyfop-P (Haloxyfop-R).<br />

NG346 Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf<br />

derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln<br />

- nicht überschritten werden.<br />

NG349 Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Aminopyralid<br />

im folgenden Kalenderjahr.<br />

NG350 Auf derselben Fläche keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Clopyralid<br />

im folgenden Kalenderjahr.<br />

NG351 Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres<br />

auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen<br />

durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf<br />

dabei nicht überschritten werden.<br />

NG402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />

Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />

Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />

- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden<br />

vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden<br />

sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

NG403 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.<br />

NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />

Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />

Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />

- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />

Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation<br />

verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />

NG407 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger<br />

Sand.<br />

NG408 Keine Anwendung auf gedränten Flächen zwischen dem 01. Juni und dem 01. März.<br />

NG409 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />

Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />

Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abge<br />

schwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer<br />

münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder wenn die Anwendung im<br />

Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Es sind einzuhalten:<br />

NG410 Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %.<br />

NG411 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger<br />

Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%.<br />

74 75


Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />

NG412 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />

Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />

Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />

- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />

Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation<br />

verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

NG413 Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %.<br />

NG414 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger<br />

Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.<br />

NT101<br />

NT102<br />

NT103<br />

NT104<br />

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />

vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />

mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels<br />

ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren<br />

Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />

weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der<br />

Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom<br />

7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als<br />

Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />

vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />

mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels<br />

ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren<br />

Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />

weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der<br />

Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom<br />

7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als<br />

Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />

vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />

mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels<br />

ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren<br />

Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />

weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der<br />

Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom<br />

7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als<br />

Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />

vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />

mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder<br />

Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege<br />

und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder<br />

Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn<br />

die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.<br />

Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in<br />

einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten<br />

Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der<br />

jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen<br />

ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes<br />

von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />

Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt<br />

worden sind.<br />

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />

vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />

mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder<br />

Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege<br />

und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder<br />

Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn<br />

die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.<br />

Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in<br />

einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten<br />

Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der<br />

jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen<br />

ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes<br />

von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />

Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt<br />

worden sind.<br />

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“<br />

vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,<br />

mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder<br />

Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege<br />

und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder<br />

Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die<br />

Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.<br />

Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in<br />

einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten<br />

Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der<br />

jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen<br />

ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes<br />

von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,<br />

Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt<br />

76 77<br />

NT105<br />

NT106


Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />

NT107<br />

NT108<br />

NT109<br />

worden sind.<br />

Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von<br />

mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />

Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />

geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der<br />

Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung<br />

eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />

erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger<br />

als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von<br />

mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das<br />

von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />

vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden<br />

Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen<br />

worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf<br />

landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />

Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von<br />

mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />

Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />

geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der<br />

Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung<br />

eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />

erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger<br />

als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von<br />

mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das<br />

von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />

vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden<br />

Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen<br />

worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf<br />

landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />

Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von<br />

mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />

Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />

geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der<br />

Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung<br />

eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />

erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger<br />

als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von<br />

mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das<br />

von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />

vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden<br />

Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen<br />

worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf<br />

landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />

78 79<br />

NT111<br />

NT112<br />

Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende<br />

Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf<br />

landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die<br />

Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet<br />

erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“<br />

vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils<br />

geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen<br />

ausgewiesen worden ist.<br />

Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)<br />

eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende<br />

Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf<br />

landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die<br />

Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren<br />

Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen<br />

Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002<br />

(Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft<br />

mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.<br />

NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen<br />

lassen.<br />

NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in<br />

Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und<br />

Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt<br />

auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und<br />

Abwasserkanäle.<br />

NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen<br />

lassen.<br />

NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur<br />

gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im<br />

folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen<br />

der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger<br />

S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des<br />

angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit „*“ gekennzeichneten Risikokategorien<br />

ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:<br />

NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt<br />

wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen<br />

Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.<br />

NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />

Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden<br />

Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen<br />

der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern<br />

einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben


Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />

dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />

Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />

Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung<br />

eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen<br />

der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern<br />

einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem<br />

gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das<br />

Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.<br />

NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />

des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />

gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von<br />

50.000 Euro geahndet werden.<br />

NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />

Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung<br />

eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen<br />

der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern<br />

einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem<br />

gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />

Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer<br />

Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde<br />

Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung<br />

eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen<br />

der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern<br />

einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben<br />

dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern,<br />

das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen<br />

können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

NW608 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig<br />

davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu<br />

Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit<br />

einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig<br />

davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu<br />

Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem<br />

Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von<br />

50.000 Euro geahndet werden.<br />

NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand<br />

muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das<br />

Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780)<br />

in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht<br />

verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz<br />

2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro<br />

geahndet werden.<br />

NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand<br />

muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das<br />

Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780)<br />

in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß<br />

Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der<br />

Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen<br />

können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.<br />

NW618 Zwischen dem Waldrand und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich<br />

wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss bei<br />

der Anwendung des Mittels ein Abstand von 100 m eingehalten werden.<br />

NW641 Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.<br />

NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern<br />

ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht<br />

verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen<br />

können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern<br />

ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene<br />

Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem<br />

Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

NW646 Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer<br />

Strecke von mindestens 30 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies<br />

nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch<br />

wirksame Barrieren zu verhindern.<br />

NW647 Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer<br />

Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies<br />

nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch<br />

wirksame Barrieren zu verhindern.<br />

NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />

Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />

Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />

- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />

Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation<br />

verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

NW702 Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten<br />

Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber<br />

einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten werden.<br />

80 81


Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen<br />

NW703<br />

NW704<br />

NW705<br />

NW706<br />

NW711<br />

Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 4 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />

Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />

Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />

- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden<br />

vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation<br />

verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten<br />

Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber<br />

einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten<br />

werden.<br />

Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />

Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />

Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:-<br />

ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden<br />

vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation<br />

verbunden sind oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

- muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.<br />

Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden.<br />

Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:<br />

- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten<br />

Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation<br />

verbunden sind oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />

wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer<br />

geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />

darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine<br />

Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende<br />

Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden<br />

sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind<br />

oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

82 83


Umgang/Lagerung<br />

Informationsliste über Produkteigenschaften zur sicheren<br />

Handhabung von Pflanzenschutzmitteln/Spezialdüngern<br />

Hinweise zur Lagerung<br />

– Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.<br />

– Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.<br />

– Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!<br />

– Trocken aufbewahren und entsprechend der angegebenen Temperatur lagern.<br />

Hinweise zum Produktaustritt<br />

Tritt Produkt aus, wie folgt verfahren:<br />

1. Produktaustritt vermeiden – Dämpfe oder Stäube nicht einatmen!<br />

2. Zündquellen fernhalten – nicht rauchen!<br />

3. Geeignete persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzhandschuhe, Schutzstiefel, Schutzbrille) anlegen.<br />

4. Produkt am Fortfließen hindern und nicht wegspülen! Sofort mit saugfähigem Material aufnehmen und in<br />

verschließbare Behälter füllen.<br />

5. Verschmutzte Umgebung und Geräte mit feuchtem Lappen reinigen.<br />

6. Reinigungsmaterial und verunreinigte Verpackung ebenfalls in verschließbare Behälter füllen.<br />

7. Bei Produktkontakt und nach Ende der Arbeit gründlich waschen.<br />

8. Dichte, aber vom Produkt verunreinigte Packungen aussortieren. Hersteller/Vertriebsfirma benachrichtigen<br />

und Weisungen einholen.<br />

9. Abfälle in Absprache mit den örtlichen zuständigen Stellen (z. B. Stadt- oder Kreis verwaltung) umgehend<br />

sicher entsorgen.<br />

Formuliertyp<br />

EC = Emulgierbares Konzentrat<br />

(Emulsionskonzentrat)<br />

ME = Mikroemulsion<br />

SG = Wasserlösliches Granulat<br />

WG = Wasserdispergierbares Granulat<br />

Angabe zu den Inhaltsstoffen, andere kennzeichnungspflichtige Stoffe<br />

Hier werden Formulierhilfsmittel genannt, die als solche nach Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP)<br />

gekennzeichnet und in der Formulierung zu 1 oder mehr Gew. % enthalten sind.<br />

84 85


Umgang/Lagerung<br />

Umgang/Lagerung<br />

Handels name<br />

Zulassungs-<br />

Nr.<br />

Formulierung<br />

Angaben zu Inhaltsstoffe<br />

(Wirkstoffe)<br />

Gefahrensymbole<br />

Danjiri ® 005655-60 Insektizid SG 200g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid GHS07, GHS09<br />

ACHTUNG<br />

Domark ® 10 EC 004329-00 Fungizid EC 100g/l (10,6 Gew.-%) Tetraconazol GHS07, GHS08,<br />

GHS09,<br />

GEFAHR<br />

Fantic ® F 006260-00 Fungizid WG 480g/kg (48,0 Gew.-%) Folpet, GHS05, GHS07,<br />

37,5g/kg (3,75 Gew.-%) Benalaxyl-M GHS08, GHS09<br />

GEFAHR<br />

Fantic ® M WG 005872-00 Fungizid WG 650g/kg (65,0 Gew.-%) Mancozeb, GHS08, GHS09<br />

40g/kg (4,0 Gew.-%) Benalaxyl-M ACHTUNG<br />

Fezan ® 006400-00 Fungizid EC 250g/l (24,4 Gew.-%) Tebuconazol GHS05, GHS07,<br />

GHS08, GHS09<br />

GEFAHR<br />

Fezan ® -Topsin ® -<br />

Pack<br />

Fungizid<br />

704g/kg (70,4 Gew.-%)<br />

Thiophanatemethyl,<br />

250g/l (24,2 Gew.-%) Thiophanatmethyl<br />

Kennzeichnung nach der GefStoffV<br />

H- und P- Sätze<br />

H302, H410, P264, P270, P301+P312, P330, P391, P501,<br />

EUH 210, EUH 401<br />

H302, H304, H315, H319, H336, H411, P280, P301+P310, P331, P337+P313, P391, P501,<br />

EUH 210, EUH 401<br />

H317, H318, H332, H351-1, H410, P101, P102, P201, P280, P305+P351+P338, P308+P313,<br />

P501, EUH 2080043,<br />

EUH 210, EUH 401<br />

H361D, H410, P102, P201, P281, P308+P313, P391, P501,<br />

EUH 2080030, EUH 210, EUH 401<br />

H317, H318, H361D, H411, P102, P270, P280, P305+P351+P338, P391, P501,<br />

EUH 210, EUH 401<br />

Verwendungszweck<br />

Lagerklasse<br />

nach VCI<br />

Ungeeignete<br />

Löschmittel<br />

Lagertemperatur<br />

11 5 bis 25 °C<br />

10 0 bis 30 °C<br />

13 0 bis 30 °C<br />

11 0 bis 30 °C<br />

11 0 bis 30 °C<br />

Sparviero ® 007563-00 Insektizid CS 100 g/l (10,6 Gew.-%)<br />

GHS07, GHS09,<br />

H332, H410, P261, P280, P304+340, 308+313, P391, P501, EUH 210, EUH 401 10 0 bis 30 °C<br />

lambda-Cyhalothrin<br />

ACHTUNG<br />

Squall ® 007022-00 Zusatzstoff Flüssig - - - - 5 bis 30 °C<br />

(Genehmigungs-<br />

Nr.)<br />

Topsin ® 006400-00 Fungizid WG 704g/kg (70,4 Gew.-%) Thiophanatmethyl<br />

GHS07, GHS08,<br />

H302, H317, H332, H341-1, H410, P202, P261, P270, P280, RA039, SP001,<br />

11 0 bis 30 °C<br />

GHS09<br />

ACHTUNG<br />

EUH 210, EUH 401<br />

Umostart ® Super Zn Dünger Mikrogranulat NP(Zn) Dünger 11 + 50 (+1) - H412, P102, P233,P270, P501, EUH 210, EUH 401 11 0 bis 30 °C<br />

0 bis 30 °C<br />

86 87


Registrierte Warenzeichen/Marken<br />

Adressen für den Notfall<br />

GreenA BV<br />

Squall ®<br />

ISAGRO S.p.A<br />

Domark ® 10 EC<br />

Fantic ® F<br />

Fantic ® M WG<br />

Achtung: Im Falle einer Vergiftung muss dem behandelnden Arzt die Originalpackung<br />

oder die Gebrauchsanleitung des betreffenden Mittels zur Verfügung<br />

stehen!<br />

Bei akuten Vergiftungen durch Produkte aus dem Vertrieb der <strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> LTD wenden Sie oder Ihr<br />

behandelnder Arzt sich bitte, wie in anderen Vergiftungsfällen auch, an die offiziellen „lnformationsund<br />

Behandlungszentren für Vergiftungen“ in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Nippon Soda<br />

Topsin ®<br />

<strong>Sumi</strong> <strong>Agro</strong> Europe Ltd.<br />

Danjiri ®<br />

OXON ITALIA S.p.A.<br />

Fezan ®<br />

Sparviero ®<br />

Sipcam S.p.A.<br />

Umostart SuperZN<br />

Verzeichnis von Informations- und Behandlungszentren<br />

für Vergiftungen<br />

Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg,<br />

Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord)<br />

Universitätsmedizin Göttingen<br />

Georg-August-Universität<br />

Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen<br />

Tel.: 0551/19240 Notruf<br />

oder 0551/383180 (med. Fachpersonal)<br />

Fax: 0551/3831881<br />

giznord@giz-nord.de<br />

www.giz-nord.de<br />

Alle weiteren Adressen unter:<br />

http://www.bfr.bund.de/cm/343/verzeichnis-der-giftinformationszentren.pdf<br />

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