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Sumi Agro Produktinformation 2016

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Sparviero ® Sparviero ®<br />

Kenndaten<br />

Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung<br />

Formulierung: Kapselsuspension<br />

Wirkstoff: 100 g/l (10,6 Gew.-%) lambda-Cyhalothrin<br />

Gefahrensymbole: GHS 07<br />

GHS 09<br />

Signalwort: ACHTUNG<br />

Der in SPARVIERO enthaltene Wirkstoff lambda-Cyhalothrin gehört zu den synthetischen<br />

Pyrethroiden. Die innovative Formulierung als Kapselsuspension entwickelt eine starke Kontakt-<br />

und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Insekten. Deshalb sind bereits geringe<br />

Aufwandmengen für sehr gute Bekämpfungserfolge ausreichend. SPARVIERO zeigt schon<br />

kurz nach der Anwendung eine deutliche und schnelle Wirkung und zeichnet sich durch ein<br />

besonders breites Wirkungsspektrum aus. Lambda-Cyhalothrin bleibt auch unter Sonneneinstrahlung<br />

stabil und besitzt deshalb eine beachtliche Dauerwirkung.<br />

Wirkmechanismus: IRAC-Gruppe: 3A<br />

7563-00<br />

NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen<br />

(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten<br />

werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem<br />

verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<br />

75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch<br />

die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten<br />

erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m<br />

breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht<br />

erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />

im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a<br />

vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an<br />

Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)<br />

nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />

NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />

nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />

- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />

von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />

Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />

ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das<br />

Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen<br />

können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />

reduzierte Abstände: 90% 10 m<br />

NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.<br />

Anwendung<br />

Ackerbau<br />

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />

DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />

SCHADORGANISMUS/<br />

ZWECKBESTIMMUNG<br />

Blattläuse, Getreidehähnchen<br />

(Lema sp.)<br />

Kulturart/Objekt<br />

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen,<br />

Triticale, Weizen)<br />

Raps<br />

Gegen Beißende Insekten: 0,075 l/ha<br />

spritzen in 150 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Im Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten<br />

oder nach Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Beginn der Seitensprossentwicklung: 1. Seitenspross sichtbar<br />

bis ca. 50 % der Schoten haben art- bzw. sortentypische Größe erreicht (BBCH 21 – 75). Die 3. Behandlung<br />

darf erst nach BBCH 61 erfolgen. Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr<br />

im Abstand von mindestens 7 Tagen.<br />

WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder<br />

solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbil-<br />

Anwendungsbestimmungen<br />

NW468<br />

NT108<br />

NW607-1<br />

Beißende Insekten, Rapserdfloh Raps NW468<br />

NG405<br />

NT108<br />

NW607-1<br />

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />

Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />

Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)<br />

Gegen Blattläuse: 0,075 l/ha<br />

spritzen in 200 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach<br />

Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte Milchreife (BBCH<br />

37 – 75). Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens<br />

14 Tagen.<br />

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)<br />

Gegen Getreidehähnchen (Lema sp.): 0,075 l/ha<br />

spritzen in 200 - 300 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach<br />

Warndienstaufruf, Kulturstadium: Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Mitte Milchreife<br />

(BBCH 37 – 75). Max. 2 Anwendungen, max. 3 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von<br />

mindestens 14 Tagen.<br />

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