Sumi Agro Produktinformation 2016
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Fezan ®<br />
Fezan ®<br />
Kenndaten<br />
Fungizid gegen pilzliche Krankheiten in Weizen<br />
Formulierung: Emulsionskonzentrat<br />
Wirkstoff: 250 g/l (24,4 Gew.-%) Tebuconazol<br />
Gefahrensymbole: GHS 05<br />
GHS 07<br />
GHS 08<br />
GHS 09<br />
Signalwort: GEFAHR<br />
Fezan ist ein breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheiten<br />
in Weizen. Es wirkt sowohl vorbeugend als auch bei beginnendem Befall und hat eine<br />
Wirkungsdauer von mehreren Wochen.<br />
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWEN-<br />
DUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN<br />
PFLANZEN/OBJEKTE<br />
Weizen (ausgenommen Hartweizen)<br />
Weizen<br />
Weizen<br />
006400-00<br />
SCHADORGANISMUS/ZWECKBESTIMMUNG<br />
Fusarium-Arten<br />
Braunrost (Puccinia recondita)<br />
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)<br />
NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern -<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muß ein<br />
mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion<br />
darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m<br />
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte<br />
Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden,<br />
bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />
Für die Anwendung gegen Fusarium-Arten gilt zusätzlich:<br />
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das<br />
Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.<br />
Anwendung<br />
Weizen<br />
Gegen Braunrost:1,0 l/ha<br />
spritzen in 150 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei<br />
Sichtbarwerden der ersten Symptome, Kulturstadium: Von Beginn des Schossens bis Ende der Blüte<br />
(BBCH 30 - 61). Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.<br />
Weizen<br />
Gegen Echten Mehltau:1,0 l/ha<br />
spritzen in 150 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden<br />
der ersten Symptome, Kulturstadium: Von Beginn des Schossens bis Beginn der Blüte (BBCH 30 - 61).<br />
Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.<br />
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder<br />
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte<br />
Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung<br />
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich<br />
wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird.<br />
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.<br />
10 m<br />
Für die Anwendung gegen Echten Mehltau und gegen Braunrost gelten zusätzlich:<br />
NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen<br />
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer<br />
- muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993<br />
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit<br />
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten<br />
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6<br />
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5 m, 90% *<br />
Weizen (ausgenommen Hartweizen)<br />
Gegen Fusarium-Arten: 1,0 l/ha<br />
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr, Kulturstadium: Von Beginn der<br />
Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar bis erste Körner die Hälfte der endgültigen Größe erreicht haben<br />
(Korninhalt wässrig (BBCH 61 - 71)). Max. 1 Anwendung, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr.<br />
WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen<br />
an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung,<br />
Sortenwahl und Witterung.<br />
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1<br />
Pflanzenverträglichkeit<br />
Fezan weist in der empfohlenen Aufwandmenge eine gute Verträglichkeit von allen Weizensorten<br />
auf. Dennoch können sortenabhängig vorübergehende Blattaufhellungen, z.B. bei trockenem und<br />
heißem Wetter auftreten, die aber keine Ertragseinbußen zur Folge haben. Zusätzlich können sortenabhängig<br />
Effekte wie Aufhellung und Bräunung der Blattspitzen verstärkt sein.<br />
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