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Die Neue Hochschule Heft 1/2016

Zeitschrift des hlb Hochschullehrerbund e.V. Themenschwerpunkt: Studieneinstieg

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28 AUS DEN LÄNDERN<br />

Schleswig-Holstein<br />

Auf Augenhöhe – Das neue „Promotionskolleg<br />

Schleswig-Holstein“ als Chance für die Fachhochschulen<br />

<strong>Die</strong> Herausforderung<br />

<strong>Die</strong> Aufgabenstellung, Struktur und<br />

Wissenschaftlichkeit der Fachhochschulen<br />

haben sich seit ihrer Gründung<br />

Anfang der Siebzigerjahre des vergangenen<br />

Jahrhunderts erheblich gewandelt.<br />

Sollten Fachhochschulprofessorinnen<br />

und -professoren seinerzeit nicht selbst<br />

forschen, sondern die Forschung anderer<br />

in ihre Lehre einbringen, so gehört<br />

die Forschung heute explizit zu den<br />

gesetzlichen Aufgaben der Fachhochschulen.<br />

Auch ihr Lehrauftrag ist nach<br />

geltender Rechtslage wissenschaftlicher<br />

geworden. Im Kontext der Bologna-<br />

Reform können infolge eines entsprechenden<br />

Beschlusses der Kultusministerkonferenz<br />

aus dem Jahr 2000 alle<br />

<strong>Hochschule</strong>n Studiengänge einrichten,<br />

die zu einem Bachelor- oder Mastergrad<br />

führen.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend<br />

in seinem Beschluss vom<br />

13. April 2010, Az. 1 BvR 216/07, darauf<br />

hingewiesen, dass sich Universitäten<br />

und Fachhochschulen in den vergangenen<br />

Jahren einander angenähert hätten.<br />

Es seien nicht allein die Abschlüsse<br />

gleichgestellt worden. Nach dem Willen<br />

des Gesetzgebers sollten neben den Universitäten<br />

auch die Fachhochschulen<br />

als wissenschaftliche Ausbildungsstätten<br />

angesehen werden. Darüber hinaus<br />

muss der Aspekt der Sicherung des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses und<br />

damit verbunden das Angebot einer<br />

überzeugenden Karriereplanung für die<br />

FHs stärker als bisher in den Fokus auch<br />

der wissenschaftspolitischen Betrachtung<br />

rücken.<br />

Wir sind deshalb davon überzeugt, dass<br />

Möglichkeiten für die Fachhochschulen<br />

zu schaffen sind, ihre Absolventinnen<br />

und Absolventen zu promovieren. Auf<br />

Initiative der damaligen schleswig-hol-<br />

steinischen Wissenschaftsministerin<br />

Prof. Dr. Waltraut Wende kam es zur<br />

Bildung einer Arbeitsgruppe unter Leitung<br />

des Verfassers, der Vertreter der<br />

Fachhochschulen, der Universitäten<br />

und des Wissenschaftsministeriums des<br />

Landes angehörten. Der dort erzielte<br />

Kompromiss stellt einen guten Ausgleich<br />

der verschiedenen Interessen und<br />

Erwartungen dar. Das „Promotionskolleg<br />

Schleswig-Holstein“ ist ein Eckpunkt<br />

der Novellierung des Hochschulgesetzes,<br />

das im Dezember 2015 vom Schleswig-Holsteinischen<br />

Landtag beschlossen<br />

wurde.<br />

Dabei geht es um wesentlich mehr als<br />

eine Erweiterung der „kooperativen Promotion“:<br />

Unserem Vorschlag liegt eine<br />

Balance von Interessen zugrunde. <strong>Die</strong><br />

Fachhochschulen müssen nicht mehr<br />

auf die Suche nach einer geneigten Universität<br />

gehen. <strong>Die</strong>ser oftmals als hemmend<br />

und auch als abwertend empfundene<br />

Schritt ist nicht mehr notwendig:<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung, ob und in welchen<br />

Fächern promoviert werden soll, trifft<br />

selbstverständlich die Fachhochschule.<br />

<strong>Die</strong> Kooperation mit einer Universität<br />

entsteht dann entweder im wissenschaftlichen<br />

Fachdialog, in der konkreten<br />

Arbeit des Kollegs oder auf der Basis<br />

eines ohnehin schon bestehenden Kontaktes<br />

zwischen einer Universität und<br />

einer Fachhochschule. Nicht zuletzt<br />

deshalb wird das Kolleg auch für ausländische<br />

Universitäten geöffnet. Damit<br />

ist auch das universitäre Interesse<br />

gewahrt. Im Kolleg selbst herrscht also<br />

„Augenhöhe“ und es steht einzig das<br />

Forschungsinteresse im Zentrum.<br />

Staatssekretär<br />

Rolf Fischer<br />

Foto: S. Olaf Bathke<br />

Das „Promotionskolleg Schleswig-<br />

Holstein“<br />

Fachhochschulen und Universitäten<br />

können gemeinsam aufgrund eines<br />

öffentlich-rechtlichen Vertrages ein Promotionskolleg<br />

als hochschulübergreifende<br />

wissenschaftliche Einrichtung<br />

etablieren. An diesem Promotionskolleg<br />

können sich alle schleswig-holsteinischen<br />

<strong>Hochschule</strong>n beteiligen. Nachträgliche<br />

Beitritte sind möglich.<br />

Rechtsfähigkeit und Verfahren<br />

Das Promotionskolleg besitzt eigene<br />

Rechtsfähigkeit. Es regelt seine Organe<br />

und Zuständigkeiten im Rahmen gesetzlicher<br />

Mindeststandards selbst. <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung<br />

trifft die wesentlichen<br />

Entscheidungen, erlässt insbesondere<br />

Satzungen und überwacht den Vorstand,<br />

der wiederum die operativen<br />

Aufgaben wahrnimmt und das Kolleg<br />

nach außen vertritt.<br />

Dem Kolleg kann durch Verordnung<br />

des Ministeriums das Promotionsrecht<br />

verliehen werden, sofern bestimmte<br />

(Mindest-)Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Hierzu sieht § 54a des Hochschulgesetzes<br />

spezielle Vorgaben für die Beteiligung<br />

von Fachhochschulprofessorinnen<br />

und -professoren am Promotionsverfahren<br />

und zum Ablauf des Promotionsverfahrens<br />

am Promotionskolleg vor. Das<br />

Promotionskolleg dient somit der Qualitätssicherung<br />

sowohl der Promotion<br />

selbst als auch und vor allem des Promotionsverfahrens.<br />

DNH 1 ❘ <strong>2016</strong>

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