EKM intern - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
EKM intern - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
EKM intern - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>EKM</strong> <strong><strong>in</strong>tern</strong> 02 | 2008<br />
PARAGRAFEN • Vorhersehbare Ereignisse<br />
Information des<br />
Dezernates F<strong>in</strong>anzen<br />
Referat<br />
Grundstücke zur<br />
Verkehrssicherungspflicht<br />
bei Bäumen<br />
auf kirchlichen<br />
Grundstücken<br />
24<br />
Entsprechend der Rechtssprechung besteht<br />
Handlungsbedarf im S<strong>in</strong>ne der Verkehrssicherungspflicht<br />
nur dann, wenn im Rahmen<br />
der Kontrollen e<strong>in</strong>e konkrete Gefahr vorhersehbar<br />
beziehungsweise erkennbar ist.<br />
• Unvorhersehbare Ereignisse<br />
Bruch durch Schnee, Eislast oder Blitzschlag<br />
sowie W<strong>in</strong>dwurf oder W<strong>in</strong>dbruch<br />
oder Sommer/Grünastbruch s<strong>in</strong>d nicht<br />
vorhersehbar. Dies gilt jedoch nur, wenn<br />
zuvor ke<strong>in</strong>e verkehrsgefährdenden Schadsymptome<br />
erkennbar waren.<br />
Höhere Gewalt, <strong>in</strong>sbesondere Stürme ab<br />
W<strong>in</strong>dstärke acht, zählen zu unvorhersehbaren<br />
Ereignissen.<br />
2.2. Häufigkeit der Baumkontrollen<br />
Der BGH hat diese Frage der Häufigkeit der<br />
Baumkontrollen offengelassen. Es wurde<br />
jedoch festgestellt, dass jüngere gesunde<br />
Bäume e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren Überwachung<br />
bedürfen als ältere bereits vorgeschädigte<br />
Bäume. Insbesondere zu den Zeiträumen<br />
und Abständen zwischen den Baumkontrollen<br />
gibt es sehr unterschiedliche<br />
Rechtssprechungen.<br />
Folgende Empfehlung wird gegeben:<br />
Da e<strong>in</strong>e nach Alter oder Gefährdung des<br />
Baumes abgestufte und zeitlich versetzte<br />
Kontrolle als nicht praktikabel angesehen<br />
wird, wird empfohlen, den Baumbestand<br />
e<strong>in</strong>mal jährlich auf se<strong>in</strong>e Vitalität zu überprüfen.<br />
Hierzu ist e<strong>in</strong> Protokoll zu fertigen<br />
(Vordruck Muster siehe Internet oder im<br />
KKA oder KVA zu erfragen). In besonderen<br />
Fällen kann bei Laubbäumen auch e<strong>in</strong>e<br />
Kontrolle zwei Mal im Jahr erforderlich<br />
se<strong>in</strong> (belaubt und unbelaubt).<br />
Die Baumkontrolle muss nicht durch e<strong>in</strong>en<br />
versierten Forstfachmann oder Gärtnermeister<br />
stattf<strong>in</strong>den, sondern durch e<strong>in</strong>e<br />
geeignete und geschulte Person, die über<br />
grundlegende Kenntnisse von Baumarten<br />
und Baumschädigungen verfügt. Sollte es<br />
zu e<strong>in</strong>er nicht e<strong>in</strong>deutigen E<strong>in</strong>schätzung<br />
dieses Laien kommen und wird vermutet,<br />
dass e<strong>in</strong>e erhöhte Gefahr besteht, ist e<strong>in</strong><br />
Fachmann zur Begutachtung heranzuziehen.<br />
Dieser Gutachter kann dann aus<br />
dem jeweilig örtlichen Branchenbuch<br />
entnommen werden, da es hierzu ke<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>heitliche Empfehlung des <strong>Kirche</strong>namtes<br />
gibt. Bei Rückfragen stehen das Sachgebiet<br />
Forsten des <strong>Kirche</strong>namtes für fachliche<br />
Fragen und die Grundstückssachbearbeiter<br />
der <strong>Kirche</strong>nkreise und Kirchlichen Verwaltungsämter<br />
für organisatorische und<br />
f<strong>in</strong>anzielle Nachfragen zur Verfügung. E<strong>in</strong>e<br />
Besichtigung vor Ort durch das Sachgebiet<br />
Forsten kann nicht erfolgen.<br />
2.3. Umfang der Baumkontrollen<br />
<strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den sollen künftig ähnlich<br />
wie bei der Durchführung der Grabste<strong>in</strong>sicherheitskontrolle<br />
e<strong>in</strong>e regelmäßige<br />
beziehungsweise jährliche Kontrolle<br />
ihres Baumbestandes durchführen oder<br />
durchführen lassen. Hierzu ist e<strong>in</strong> Beauftragter,<br />
e<strong>in</strong>e geeignete Person (bei Friedhöfen<br />
sollten die Friedhofsbeauftragten<br />
e<strong>in</strong>gebunden werden) beziehungsweise<br />
e<strong>in</strong>e beauftragte Firma zu benennen. In<br />
begründeten Ausnahmefällen ist e<strong>in</strong> Baumgutachter<br />
zu beauftragen. Das Ergebnis der<br />
Sichtkontrolle ist im Protokollbuch des<br />
Geme<strong>in</strong>dekirchenrates festzuhalten bzw.<br />
diesem anzufügen. E<strong>in</strong> Musterkontrollblatt<br />
ist im Internet abrufbar oder bei den KVA,<br />
KKA erhältlich.<br />
Kommt der zu Besichtigende zu dem Ergebnis,<br />
dass Maßnahmen erforderlich s<strong>in</strong>d,<br />
ist e<strong>in</strong> entsprechender Antrag an die zuständige<br />
politische Verwaltung (Geme<strong>in</strong>de,<br />
Ordnungs-/Grünamt) zu richten. Erst nach<br />
erfolgter Genehmigung darf die Maßnahme<br />
durchgeführt werden. Ist Gefahr <strong>in</strong> Verzug<br />
(droht e<strong>in</strong>e unmittelbare Gefahr durch den<br />
Baum) ist dies entsprechend mitzuteilen,<br />
da es für den Verkehrssicherungspflichtigen<br />
und die Haftung entscheidend ist, wann er<br />
Kenntnis von der Gefahr erhielt und wie<br />
darauf reagiert wurde. E<strong>in</strong> entsprechender<br />
Musterantrag ist im Internet abrufbar oder<br />
im KVA/KKA erhältlich. Nach Genehmigung<br />
der Maßnahme s<strong>in</strong>d Angebote<br />
zur Durchführung des Baumschnitts/der<br />
Baumfällung von Fachfirmen e<strong>in</strong>zuholen.<br />
Der Umfang der Baumkontrollen und der<br />
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen<br />
s<strong>in</strong>d je nach Lage des Falles an folgenden<br />
Kriterien zu messen:<br />
• Zustand des Baumes (Alter, Baumart,<br />
Vitalität, Verzweigungsmuster, Mängel,<br />
Schäden etc.)<br />
• Standort des Baumes (Straße, Parkplatz,<br />
Friedhof, Hausgrundstücke, Spielplatz,