Berwang2010
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Gemeinderatsperiode 2004-2010 - Rückblick<br />
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 14. März 2010:<br />
Als Vorsitzender der Gemeindewahlbehörde und als Bürgermeister möchte<br />
ich über die Details zur Wahl und Stimmabgabe am 14. März 2010<br />
informieren.<br />
Zur Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist jeder EU-Bürger<br />
wahlberechtigt, der am Stichtag (30.12.2009) in der Gemeinde Berwang<br />
seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet<br />
hat.<br />
Das Wahllokal für den Wahlsprengel I (Berwang, Gröben, Tal, Kleinstockach<br />
und Bichlbächle) im Gemeindeamt Berwang (6622 Berwang 82, I. Stock) ist<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Das Wahllokal für den Wahlsprengel<br />
II (Rinnen, Brand und Mitteregg) in der ehemaligen Volksschule Rinnen<br />
(6622 Berwang, Rinnen 2) ist ebenfalls von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
geöffnet.<br />
Zum ersten Mal kommt bei dieser Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl<br />
die Briefwahl zum Einsatz. Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich<br />
verhindert sein werden, ihr Wahlrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben,<br />
können die Ausstellung einer Wahlkarte zur Ausübung des Wahlrechtes im<br />
Weg der Briefwahl beantragen.<br />
Der schriftliche Antrag zur Briefwahl muss spätestens am Donnerstag, den<br />
4. März 2010 im Gemeindeamt eintreffen. Die mündliche Antragstellung<br />
muss bis spätestens Dienstag, den 9. März 2010, 17:00 Uhr im<br />
Gemeindeamt Berwang erfolgen.<br />
Bei der Briefwahl sind die vollständig ausgefüllten Stimmzettel in das<br />
Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte zu legen. Anschließend muss auf<br />
der Wahlkarte durch Unterschrift eidesstattlich erklärt werden, dass die<br />
Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurden.<br />
Anschließend ist die Wahlkarte zu verschließen und rechtzeitig und nur im<br />
Postweg an die Gemeinde zu übermitteln. Die Wahlkarte muss spätestens<br />
am Freitag, den 12. März 2010 per Post im Gemeindeamt Berwang<br />
einlangen.<br />
Haben Sie eine Wahlkarte beantragt und möchten nun aber doch am<br />
Wahltag im Wahllokal wählen, muss die bereits ausgefolgte Wahlkarte im<br />
zuständigen Wahllokal vorgelegt werden. Die Wahlkarte wird Ihnen<br />
abgenommen und Sie erhalten die amtlichen Stimmzettel sowie ein<br />
Wahlkuvert ausgehändigt. Anschließend ist es Ihnen möglich die Wahl im<br />
Wahllokal durchzuführen.