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Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe

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<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong><br />

<strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>.<br />

Starten Sie jetzt mit<br />

der Umsetzung.


Inhaltsverzeichnis<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Vorwort 3<br />

Executive Summary 4<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-Richtline im Überblick 6<br />

<strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> 9<br />

Wie sieht die Berichterstattung zu den<br />

Aspekten und zu Diversität bereits heute aus? 14<br />

5.1 Berichterstattung zum Thema Umwelt:<br />

Kein Nachholbedarf? 14<br />

5.2 Menschenrechtsreporting rückt stärker<br />

in den Fokus 16<br />

5.3 Korruption und Bestechung –<br />

in Deutschland noch ein Thema? 18<br />

5.4 Ziele im Bereich Arbeitnehmer<br />

kommunizieren 20<br />

5.5 Sozialbelange: Kandidat für die<br />

Unternehmensstrategie? 21<br />

5.6 Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und<br />

Kontrollgremien managen 23<br />

6<br />

Sind Sie auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> vorbereitet? 24<br />

Über diese Studie<br />

Wie sind Unternehmen gegenüber der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

eingestellt und wie schätzen sie sich selbst ein?<br />

<strong>Die</strong>se Studie enthält die Ergebnisse verschiedener EY-Analysen sowie<br />

einer unabhängigen Unternehmensbefragung. Detaillierte Informationen<br />

zu den Analysen und zur Befragung finden Sie auf Seite 26.<br />

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir in diesem Bericht<br />

auf die geschlechtsspezifische Differenzierung.<br />

Unternehmensbefragung<br />

• Unabhängige telefonische Befragung<br />

von 200 großen deutschen Unternehmen,<br />

die voraussichtlich von der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

betroffen sein werden<br />

• Im Fokus: Erwartungen, Herausforderungen<br />

und Selbsteinschätzung in Bezug auf die<br />

geforderten Inhalte<br />

Wie sind Unternehmen schon heute im Hinblick<br />

auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> aufgestellt?<br />

Was hat sich generell in der Berichterstattung<br />

nichtfinanzieller Informationen getan?<br />

MDAX-<br />

Analyse<br />

• Analyse veröffentlichter Nachhaltigkeitsinformationen<br />

der MDAX-Unternehmen<br />

im Hinblick auf die von der <strong>Richtlinie</strong><br />

geforderten Inhalte<br />

• Im Fokus: Berichterstattung zu Konzepten<br />

und deren Umsetzung, Risiken und<br />

Kennzahlen<br />

Analyse des<br />

Status quo<br />

in den vier<br />

DAX-Indizes<br />

• Update der letztjährigen EY-Analyse:<br />

Auswertung der aktuellen Nachhaltigkeitsberichte<br />

und Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung<br />

in den Geschäftsberichten<br />

• Im Fokus: Häufigkeit und Ausprägung der<br />

nichtfinanziellen Berichterstattung<br />

2 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


1 Vorwort<br />

Nicole Richter<br />

Executive Director Climate Change and Sustainability Services<br />

(CCaSS), bei EY für Sustainability Assurance und Reporting<br />

verantwortlich<br />

Auch in diesem Jahr hat das EY Climate<br />

Change und Sustainability Services Team<br />

die vier DAX-Indizes DAX 30, MDAX, SDAX<br />

und TecDAX im Hinblick auf ihre nichtfinanzielle<br />

Berichterstattung analysiert. Dabei<br />

hat sich gezeigt, dass das Niveau im<br />

Vergleich zum Vorjahr gut geblieben ist.<br />

Doch in etwa einem Jahr wird sich das<br />

Bild verändern, denn die von der EU<br />

verabschiedete <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> (<strong>CSR</strong> =<br />

Corporate Social Responsibility) 1 erweitert<br />

die Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung:<br />

Demnach müssen ab 2017<br />

bestimmte Unternehmen mehr als bisher<br />

über nichtfinanzielle Aspekte und Diversität<br />

berichten.<br />

In der vorliegenden Studie haben wir<br />

daher die nichtfinanzielle Berichterstattung<br />

von Unternehmen vor allem im<br />

Hinblick auf die <strong>neue</strong>n Anforderungen<br />

untersucht. <strong>Die</strong> Ergebnisse zeigen ein<br />

differenziertes Bild. Während Arbeitnehmer-<br />

und Umweltbelange schon recht weit<br />

etabliert sind, geraten auch <strong>neue</strong> Themen<br />

in den Fokus, die in der Berichterstattung<br />

bisher weniger Beachtung fanden. Hierzu<br />

gehört z. B. die Berichterstattung über<br />

die Einhaltung von Menschenrechten.<br />

Darüber hinaus ist die Berichterstattung<br />

über Konzepte, Maßnahmen, Risiken und<br />

Ergebnisse vielen Unternehmen noch<br />

nicht vertraut. Insbesondere soll zukünftig<br />

auch über solche Risiken berichtet werden,<br />

die von den Geschäftstätigkeiten des<br />

Unternehmens ausgehen und Gesellschaft<br />

und Umwelt beeinflussen.<br />

Wir empfehlen daher den betroffenen<br />

kapitalmarktorientierten Unternehmen,<br />

ihre derzeitige Position mit den Anforderungen<br />

der <strong>Richtlinie</strong> abzugleichen.<br />

Dabei sollte es vor allem darum gehen,<br />

die wesentlichen Risiken und Werttreiber<br />

zu identifizieren, um vor diesem Hintergrund<br />

geeignete Kennzahlen zu definieren<br />

und entsprechende Prozesse zu<br />

etablieren.<br />

Der Studie beigefügt finden Sie eine<br />

Checkliste mit Schlüsselfragen, die Ihnen<br />

helfen kann, Ihre individuelle Situation<br />

besser einzuschätzen. Gerne können<br />

wir diese Fragen gemeinsam diskutieren.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

3


2 Executive Summary<br />

Im Rahmen der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> sollen<br />

Unternehmen ab 2017 verstärkt über<br />

nichtfinanzielle Aspekte berichten.<br />

PIEs (Public Interest Entities) 2 mit mehr<br />

als 500 Mitarbeitern sind durch die<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> verpflichtet, Konzepte<br />

und deren Umsetzung sowie wesentliche<br />

Risiken und Kennzahlen in Bezug auf die<br />

von der <strong>Richtlinie</strong> vorgegebenen nichtfinanziellen<br />

Belange in ihrem Lagebericht<br />

darzustellen. <strong>Die</strong> sogenannten Belange<br />

umfassen Umwelt-, Arbeitnehmerund<br />

Sozialthemen sowie die Themen<br />

Menschenrechte, Bestechung und<br />

Korruption. Darüber hinaus sollen<br />

bestimmte große Unternehmen zusätzlich<br />

über ihr Konzept und ihre Ziele<br />

im Bereich Diversität in Aufsichts-,<br />

Leitungs- und Kontrollgremien berichten.<br />

Dabei bilden die Anforderungen der<br />

<strong>Richtlinie</strong> das Minimum für die jeweiligen<br />

nationalen Gesetzgebungen. Folglich<br />

stehen die Mindestanforderungen, die auf<br />

die betroffenen Unternehmen ab 2017<br />

zukommen, bereits fest und die Unternehmen<br />

können beginnen, sich auf die<br />

Neuerungen in ihrer Berichterstattung<br />

vorzubereiten. <strong>Die</strong>s ist aus unserer Sicht<br />

auch erforderlich, da die Umsetzung Zeit<br />

in Anspruch nehmen wird. <strong>Die</strong> <strong>neue</strong>n Themenbereiche<br />

und strukturellen Bestandteile<br />

müssen etabliert werden, beispielsweise<br />

das erweiterte Risikoverständnis.<br />

Aus unseren Analysen und der externen<br />

Unternehmensbefragung zur <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

haben wir die nachfolgenden wesentlichen<br />

Ergebnisse abgeleitet:<br />

<strong>Die</strong> Mitgliedstaaten müssen die EU-<strong>Richtlinie</strong><br />

nun in nationales Recht umsetzen.<br />

4 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


Was erwarten die befragten Unternehmen<br />

in Bezug auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>?<br />

DAX-Analyse zur nichtfinanziellen<br />

Berichterstattung zeigt: MDAX, SDAX<br />

und TecDAX sind im Zugzwang.<br />

• Unternehmen begrüßen die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung<br />

von Nachhaltigkeitsaspekten und die Schaffung von<br />

Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf nichtfinanzielle<br />

Berichterstattung.<br />

• Herausforderungen sehen die Unternehmen weiterhin vor<br />

allem bei der Auswahl geeigneter Kennzahlen.<br />

• Der DAX 30 ist weiterhin führend: 90 % der Unternehmen<br />

veröffentlichen z. B. einen separaten Nachhaltigkeitsbericht.<br />

• Dagegen berichten Unternehmen aus MDAX, SDAX und<br />

TecDAX in ihren Geschäftsberichten nur zu 28 %, 10 % und<br />

20 % umfassend zu Nachhaltigkeit, einschließlich Umwelt- und<br />

Sozialkennzahlen.<br />

Handlungsbedarf zu den geforderten<br />

Aspekten der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> unterschiedlich<br />

groß<br />

Unternehmen sollten sich bereits<br />

heute vorbereiten, indem sie …<br />

• Umweltaspekte sind bereits weit verbreitet in der Berichterstattung<br />

und werden von den Unternehmen auch als sehr<br />

relevant eingestuft. Es besteht jedoch Nachholbedarf im<br />

Hinblick auf konkrete Kennzahlen und Ziele.<br />

• Das Thema Menschenrechtsreporting wird auf internationaler<br />

Ebene stark vorangetrieben. <strong>Die</strong> derzeitige Berichterstattung<br />

der analysierten Unternehmen spiegelt diese Entwicklung<br />

noch nicht wider; vor allem Risiken und Kennzahlen werden<br />

erst von wenigen Unternehmen adressiert.<br />

• <strong>Die</strong> Berichterstattung im Bereich Arbeitnehmer ist weit<br />

fortgeschritten, allerdings werden auch hier selten Ziele<br />

kommuniziert.<br />

• Sozialbelange: Im Teilbereich Corporate Citizenship ist vor<br />

allem die Berichterstattung über Maßnahmen ausgeprägt.<br />

Über <strong>Richtlinie</strong>n oder Managementansätze wird selten<br />

berichtet.<br />

• Im Bereich Korruption und Bestechung sehen sich Unternehmen<br />

schon heute gut aufgestellt. <strong>Die</strong>s trifft aus unserer<br />

Perspektive für Leitlinien und Managementansätze zu.<br />

Konkrete Inhalte wie Ziele oder Kennzahlen werden aber<br />

eher selten dargestellt.<br />

• Diversität haben viele Unternehmen bereits durch die <strong>neue</strong>rlich<br />

verabschiedete Geschlechterquote in ihre Berichterstattung<br />

intergiert, mit der Darstellung des Konzepts fordert die<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> allerdings eine detailliertere Berichterstattung.<br />

• die Wesentlichkeit einzelner nichtfinanzieller Aspekte<br />

einschätzen,<br />

• nichtfinanzielle Aspekte in das Risikomanagement integrieren,<br />

nicht nur im Hinblick auf Risiken, die die Geschäftstätigkeit<br />

des Unternehmens beeinflussen, sondern auch im Hinblick<br />

auf Risiken, die sich vom Unternehmen auf Gesellschaft und<br />

Umwelt auswirken,<br />

• bestehende Leitlinien und Managementkonzepte bezogen auf<br />

die nichtfinanziellen Aspekte gegebenenfalls erweitern sowie<br />

• bestehende Berichtsprozesse für nichtfinanzielle Aspekte<br />

anpassen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

5


3 <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> im Überblick<br />

Das gegenwärtig durch die Rechnungslegungsrichtlinien<br />

vorgegebene Ausmaß<br />

der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen<br />

3 reicht aus Sicht der EU-<br />

Kommission nicht aus. Sie beruft sich<br />

dabei auf die Mehrheit der konsultierten<br />

Stakeholder. <strong>Die</strong> Kommission sieht daher<br />

eine Notwendigkeit, Anforderungen zu<br />

konkretisieren und sich stärker auf die<br />

wesentlichen Themen zu konzentrieren,<br />

die die nachhaltige Wertschöpfung des<br />

Unternehmens bedeutend mitbestimmen.<br />

Mit der am 6. Dezember 2014 in Kraft<br />

getretenen EU-<strong>Richtlinie</strong> 2014/95/EU zur<br />

Angabe nichtfinanzieller und die Diversität<br />

betreffender Informationen wurde daher<br />

die <strong>Richtlinie</strong> 2013/34/EU 4 geändert.<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>: die nächsten Schritte<br />

<strong>Die</strong> EU-Mitgliedstaaten müssen die <strong>Richtlinie</strong><br />

bis Dezember 2016 in nationales<br />

Recht umsetzen. <strong>Die</strong> von der <strong>Richtlinie</strong><br />

„Zahlreiche Gespräche mit unseren Mandanten zeigen deutlich,<br />

dass die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich an Bedeutung<br />

gewinnt. <strong>Die</strong>se Entwicklung wird in Zukunft durch die landesspezifische<br />

Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> weiter vorangetrieben.<br />

Sowohl für die interne Steuerung als auch für die<br />

Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt kommt es darauf an, dass die<br />

Berichterstattung auf transparenten und verlässlichen Angaben<br />

und Kennzahlen beruht.“<br />

Daniel Wüst, Managing Partner Assurance GSA<br />

betroffenen Unternehmen müssen die<br />

ersten Berichte nach der <strong>neue</strong>n <strong>Richtlinie</strong><br />

für Geschäftsjahre beginnend nach dem<br />

31. Dezember 2016 veröffentlichen.<br />

In Deutschland hat das Bundesministerium<br />

der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

(BMJV) am 27. April 2015 ein<br />

Konzept zur Umsetzung vorgestellt und<br />

beteiligten Kreisen die Möglichkeit eingeräumt,<br />

Stellung zu beziehen. Ende des<br />

Jahres 2015 soll ein Gesetzentwurf veröffentlicht<br />

werden. Im nächsten Schritt<br />

wird dieser Entwurf von der Bundesregierung<br />

als offizieller Gesetzentwurf in den<br />

Bundestag eingebracht. Verabschiedung<br />

und Inkrafttreten des Gesetzes müssen bis<br />

Ende Dezember 2016 erfolgen.<br />

6 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


Entwicklung der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> vom ersten Vorschlag bis zur offiziellen Berichtspflicht<br />

April<br />

• EU-Kommission bringt<br />

Vorschlag zur <strong>Richtlinie</strong><br />

ein<br />

April bis Dezember<br />

• EU-Parlament nimmt<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> an (15.04.)<br />

• Rat der EU nimmt<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> an (29.09.)<br />

• <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> tritt am<br />

06.12. in Kraft<br />

2014<br />

Mai bis Ende<br />

des Jahres<br />

• BMJV veröffentlicht<br />

Konzept zur Umsetzung<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

(27.04.)<br />

• Dänemark verabschiedet<br />

Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> (22.05.)<br />

als erstes Land der EU<br />

• Bis Ende des Jahres<br />

wird der Entwurf zur<br />

Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> vom BMJV<br />

erwartet<br />

2015<br />

Im Laufe<br />

des Jahres<br />

• EU-Mitgliedsländer<br />

verabschieden nationale<br />

Gesetze zur Umsetzung<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

• Deutschland wird das<br />

Gesetz zur Umsetzung<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

verabschieden<br />

• 31.12.: Geschäftsjahre<br />

beginnend nach diesem<br />

Datum fallen unter die<br />

<strong>CSR</strong>-Berichtspflicht<br />

2016<br />

2013<br />

Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRI<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

7


<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> im Überblick<br />

Inhaltliche und formelle Anforderungen<br />

Unternehmen sollen zukünftig im Lagebericht<br />

in einer sogenannten nichtfinanziellen<br />

Erklärung über nichtfinanzielle<br />

Aspekte berichten, die von Bedeutung<br />

Inhalt –<br />

thematisch<br />

Inhalt –<br />

strukturell<br />

Format<br />

für ihre Geschäftstätigkeit sind. <strong>Die</strong><br />

folgende Übersicht stellt die formellen<br />

und inhaltlichen Anforderungen der<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> dar:<br />

Wesentliche Informationen in Bezug auf folgende Belange:<br />

• Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte<br />

und Bekämpfung von Korruption und Bestechung<br />

►• Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien<br />

• Darstellung des Geschäftsmodells<br />

• In Bezug auf die einzelnen Belange: Konzept und Umsetzung, wesentliche<br />

Risiken und wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für die<br />

Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind<br />

• In Bezug auf Diversität: Konzept und Ergebnisse<br />

• Offenlegung der geforderten Informationen in einer nichtfinanziellen Erklärung<br />

im (Konzern-)Lagebericht<br />

• „Comply or explain“-Ansatz<br />

• Rechenschaftspflicht eines Unternehmens, wenn für einen Belang kein<br />

Konzept vorliegt<br />

• Flexibles Format – Hilfestellung bieten international verbreitete und akzeptierte<br />

Rahmenwerke (z. B. GRI)<br />

►• Wahlrecht der Mitgliedstaaten zur Befreiung von einer nichtfinanziellen<br />

Erklärung, sofern ein gesonderter Bericht unter bestimmten Bedingungen<br />

veröffentlicht wird<br />

• Der gesonderte Bericht kann bis zu 6 Monate nach dem Bilanzstichtag<br />

veröffentlicht und auf der Internetseite bereitgestellt werden<br />

Was erwarten die Unternehmen?<br />

Im Rahmen der Umfrage haben wir die<br />

Unternehmen auch zu ihren Erwartungen<br />

an die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> befragt. Unternehmen<br />

befürchten einen erhöhten administrativen<br />

Aufwand und Kosten durch die<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>. Positiv bewerten die<br />

Befragten, dass die öffentliche Wahrnehmung<br />

für Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt<br />

und durch einheitliche Vorgaben mehr<br />

Transparenz und Vergleichbarkeit für<br />

Stakeholder geschaffen wird.<br />

Im Hinblick auf die formellen Anforderungen<br />

hat unsere Unternehmensbefragung<br />

vor allem gezeigt, dass Unternehmen ein<br />

Wahlrecht begrüßen würden, das ihnen<br />

erlaubt, die nichtfinanziellen Kennzahlen<br />

auch in einem gesonderten Bericht zu<br />

veröffentlichen. Darüber hinaus halten<br />

ca. 40 % der Unternehmen die inhaltliche<br />

Prüfung der nichtfinanziellen Kennzahlen<br />

für sinnvoll, obwohl die <strong>Richtlinie</strong> lediglich<br />

eine Prüfung der Existenz der nichtfinanziellen<br />

Erklärung vorsieht.<br />

Geltungsbereich<br />

• Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) bei Belangen<br />

• Kriterium am Bilanzstichtag: im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als<br />

500 Mitarbeiter<br />

• Große börsennotierte Unternehmen 5 hinsichtlich Diversitätsvorgaben<br />

• Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB<br />

• „Konzernklausel“<br />

• Innerhalb von Konzernen werden nichtfinanzielle Kennzahlen konsolidiert<br />

berichtet<br />

• Tochterunternehmen sind von der Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung<br />

befreit, wenn ihre Muttergesellschaften unter die Berichtspflicht fallen<br />

Rolle des Prüfers<br />

• Überprüfung, ob eine Erklärung vorliegt<br />

8 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


4 <strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

Das Geschäftsmodell als<br />

Ausgangspunkt<br />

Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung<br />

sollen Unternehmen zunächst ihr<br />

Geschäftsmodell kurz darstellen. <strong>Die</strong>se<br />

Darstellung sollte bereits nach dem Deutschen<br />

Rechnungslegungs Standard Nr. 20<br />

(DRS 20) im (Konzern-)Lagebericht enthalten<br />

sein, was sich auch in der aktuellen<br />

Berichterstattung im MDAX widerspiegelt.<br />

Thematisieren soll sie vor allem die Art<br />

und Weise der Erzeugung von Kundenmehrwert<br />

und Ertrag für das Unternehmen.<br />

Dazu zählen z. B. wichtige Produkte<br />

und <strong>Die</strong>nstleistungen des Unternehmens.<br />

Neben dem DRS 20 bieten auch die Global<br />

Reporting Initiative (GRI) G4 und das<br />

Integrated Reporting Framework des<br />

International Integrated Reporting Council<br />

(IIRC) Orientierung für die Darstellung<br />

des Geschäftsmodells.<br />

Abbildung eines „Konzepts“ –<br />

bestehende Rahmenwerke<br />

Für jeden der Belange einschließlich Diversität<br />

verlangt die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> von den<br />

Unternehmen, dass sie ihre Konzepte und<br />

deren Umsetzung durch Maßnahmen darstellen.<br />

In der Praxis können darunter<br />

<strong>Richtlinie</strong>n und Policies, Managementkonzepte<br />

(Zuständigkeit, Planung, Prozesse,<br />

Kontrolle) und Zielprogramme<br />

fallen. Auch die GRI-Leitlinien 6 fordern<br />

mit der Beschreibung des Managementansatzes<br />

gewissermaßen die Darstellung<br />

eines Konzepts in Bezug auf einzelne<br />

Aspekte. Stellt ein Unternehmen zu<br />

einem Belang kein Konzept dar, greift<br />

die „Comply or explain“-Regel.<br />

Darüber hinaus fordert die <strong>Richtlinie</strong>,<br />

auch die entsprechenden Due-Diligence-<br />

Prozesse für die Belange darzustellen.<br />

So soll die Berichterstattung Mechanismen<br />

aufzeigen, mit denen sich negative<br />

Auswirkungen, die von einem Unternehmen<br />

ausgehen, identifizieren und managen<br />

lassen.<br />

Das Prinzip der Wesentlichkeit als Rahmenbedingung<br />

Das Prinzip der Wesentlichkeit ist in der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> verankert; es wird die Berichterstattung<br />

über wesentliche Risiken und Kennzahlen gefordert.<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> gehen dabei über die Definition von Wesentlichkeit<br />

im DRS 20 hinaus. Der DRS 20 bezieht sich lediglich auf Aspekte, die für den<br />

Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens wesentlich sind. Der Wesentlichkeitsbegriff<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> geht stärker in die Richtung des Prinzips der Wesentlichkeit<br />

nach den Leitlinien der GRI G4, wonach auch wesentliche Auswirkungen auf<br />

Dritte Berücksichtigung finden müssen.<br />

<strong>Die</strong> Leitlinien bieten eine Orientierung, um die wesentlichen Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts<br />

durch eine Wesentlichkeitsanalyse zu bestimmen. Im MDAX zeigt sich<br />

derzeit, dass Unternehmen, die sich an GRI orientieren, in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

häufig die Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse darstellen. Bei der<br />

Bestimmung der wesentlichen Aspekte nach GRI werden die wirtschaftlichen, ökologischen<br />

und gesellschaftlichen Auswirkungen eines Aspekts, aber auch der jeweilige<br />

potenzielle Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder<br />

berücksichtigt. In die Ermittlung sollen sowohl die interne als auch die externe Unternehmenssicht<br />

auf Nachhaltigkeitsthemen mit einfließen. Grundlage für die Analyse<br />

wesentlicher Aspekte können z. B. Interviews oder Umfragen unter internen und<br />

externen Stakeholdern sein.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

9


<strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

Risiken entlang der Wertschöpfungskette<br />

– die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> erweitert den<br />

Risikobegriff<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> fordert die Unternehmen<br />

auf, über wesentliche Risiken im<br />

Zusammenhang mit den einzelnen Belangen<br />

zu berichten, die mit ihrer Geschäftstätigkeit,<br />

ihren Produkten und <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

sowie ihren Geschäftsbeziehungen<br />

verknüpft sind.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> definiert damit den<br />

Risikobegriff ein Stück weit neu: Bisher<br />

sehen die handelsrechtlichen Vorschriften<br />

für die (Konzern-)Lageberichterstattung<br />

vor, dass über bedeutsame Risiken berichtet<br />

werden muss. 7 <strong>Die</strong>se Vorgaben<br />

beziehen sich dabei auf Risiken, die<br />

von Bedeutung für die voraussichtliche<br />

Entwicklung des Unternehmens sind. <strong>Die</strong><br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> geht darüber hinaus und<br />

spricht nun bewusst auch solche Risiken<br />

an, die von dem Unternehmen selbst<br />

ausgehen und negative Effekte auf Dritte<br />

haben. <strong>Die</strong>se Erweiterung des Risikobegriffs<br />

soll Auswirkungen der Geschäftstätigkeit<br />

des Unternehmens auf Gesellschaft<br />

und Umwelt transparenter machen.<br />

Berichterstattung von wesentlichen Risiken nach Belangen<br />

Arbeitnehmer 92 %<br />

8 %<br />

Umwelt<br />

Korruption<br />

Menschenrechte<br />

Soziales<br />

32 %<br />

40 %<br />

68 %<br />

100 %<br />

60 %<br />

68 %<br />

Angaben zu aspektspezifischen Risiken<br />

Keine Angaben zu aspektspezifischen Risiken<br />

Quelle: EY-Analyse des MDAX zum 31.07.2015 auf der Basis von Geschäftsberichten,<br />

Nachhaltigkeitsberichten und unternehmenseigenen Webseiten<br />

32 %<br />

In der aktuellen Berichterstattung im<br />

MDAX finden sich zahlreiche Angaben zu<br />

den Risiken in den Bereichen Umwelt und<br />

Arbeitnehmer. <strong>Die</strong>se Berichterstattung<br />

beinhaltet sowohl nichtfinanzielle Risiken,<br />

die vom Unternehmen ausgehen, als<br />

auch Risiken für das Unternehmen selbst.<br />

Beispielsweise werden für den Aspekt<br />

Arbeitnehmer Risiken für das Unternehmen,<br />

z. B. demografischer Wandel, sowie<br />

Risiken, die vom Unternehmen ausgehen,<br />

z. B. Arbeitssicherheit, genannt. Risiken zu<br />

Menschenrechten sowie zu Korruption und<br />

Bestechung werden in der Praxis weniger<br />

häufig kommuniziert.<br />

10 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


Interview mit Nicole Richter,<br />

Executive Director bei EY im Bereich Climate Change and Sustainability,<br />

und Benjamin Lüders,<br />

Senior Manager bei EY im Bereich Advisory Services Risk<br />

Herr Lüders, in Ihrem Arbeitsalltag helfen Sie Unternehmen,<br />

konzernweite Risikomanagementsysteme aufzubauen.<br />

Sind die Risiken aus den sozialen und ökologischen Aspekten<br />

der Unternehmenstätigkeit inzwischen ein fester Bestandteil<br />

eines Risikomanagementsystems oder eher eine<br />

Seltenheit?<br />

Wir merken in der Praxis, dass Unternehmen ihren Fokus<br />

mehr und mehr auf einen in die Unternehmenssteuerung integrierten<br />

Risikomanagementansatz setzen. <strong>Die</strong>s zeigen auch die<br />

Ergebnisse unserer aktuellen Studie EY GRC Survey 2015:<br />

„90 % of organizations expect risk management to be more<br />

directly involved in business making decisions […]”. 8 Konkret<br />

bedeutet das, dass Unternehmen immer stärker interne sowie<br />

externe Risiken adressieren, die sowohl finanzieller als auch<br />

nichtfinanzieller Natur sind. Für den Aufbau von Überwachungssystemen<br />

nutzen viele Unternehmen international<br />

etablierte Standards und Rahmenwerke wie z. B. COSO 9 oder<br />

ISO 31000. Im Rahmen der Überarbeitung in den letzten Jahren<br />

rückte der Fokus von der reinen Finanzberichterstattung<br />

auf die gesamte Unternehmensberichterstattung. Damit wurde<br />

ein Zeichen für die Integration nichtfinanzieller Aspekte ge<strong>setzt</strong><br />

und den Unternehmen Spielraum in der individuellen Auslegung<br />

gegeben. Einen weiteren Treiber für die Integration nichtfinanzieller<br />

Aspekte in das Risikomanagement und speziell in die<br />

Risikoberichterstattung von Unternehmen stellt der DRS 20<br />

dar, der die Konzernlageberichterstattung regelt. Demnach<br />

sollen Unternehmen Entwicklung und Prognosen für solche<br />

nichtfinanziellen Leistungsindikatoren aufzeigen, die zur internen<br />

Steuerung des Konzerns einge<strong>setzt</strong> werden. Somit fordern<br />

die Standardgeber immer mehr, dass sich die Unternehmen<br />

frühzeitig mit der Integration nichtfinanzieller Aspekte in ihr<br />

Risikomanagement sowie mit der internen und externen Berichterstattung<br />

auseinandersetzen.<br />

Halten Sie die Integration dieser Aspekte in ein unternehmensweites<br />

Risikomanagementsystem für sinnvoll?<br />

Das Marktumfeld von Unternehmen hat sich in den vergangenen<br />

Jahren stark verändert, was auch Anpassungsbedarf bei<br />

den Überwachungssystemen wie Risikomanagement, IKS und<br />

Compliancesystem mit sich gebracht hat. So spielen heute<br />

externe, nichtfinanzielle Risiken – z. B. in der Lieferkette –<br />

eine zunehmende Rolle. In der Praxis beobachten wir den<br />

Trend, dass Unternehmen interne und externe Risiken ganzheitlich<br />

betrachten, indem sie die Schadenshöhe nicht mehr nur<br />

nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Gesichtspunkten<br />

wie Reputation, Arbeitssicherheit oder Verlust von<br />

Know-how bewerten. Wir unterstützen Unternehmen dabei,<br />

solche Risiken zu kategorisieren und auf der Basis von Bewertungsmodellen<br />

mit quantifizierbaren Risiken vergleichbar zu<br />

machen.<br />

Und welche praktischen Hinweise würden Sie den Unternehmen<br />

geben, die erstmalig ihre Risikoanalyse auf die in<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> genannten Belange ausweiten wollen?<br />

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Unternehmen<br />

ihr Risikomanagement immer auf ihren Wertesystemen und<br />

Strategien aufbauen sollten. Daraus lässt sich wiederum die<br />

Risikotoleranz ableiten. Unternehmen sollen sich fragen,<br />

welche quantifizierbaren und welche nicht quantifizierbaren<br />

Risiken mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind.<br />

Frau Richter, ist Ihrer Meinung nach die Integration nichtfinanzieller<br />

Kennzahlen in das bestehende Risikomanagement<br />

ausreichend, um die <strong>neue</strong>n Anforderungen der <strong>CSR</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> zu erfüllen?<br />

<strong>Die</strong> Integration nichtfinanzieller Kennzahlen in das bestehende<br />

Risikomanagement ist auf jeden Fall ein wichtiger und richtiger<br />

Schritt auf dem Weg zur Erfüllung der Anforderungen der<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>. Allerdings beinhaltet die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> ein<br />

erweitertes Verständnis von Risiko im Vergleich zur bisherigen<br />

Unternehmensberichterstattung und auch zu den meisten Risikomanagementsystemen,<br />

die wir in der Praxis sehen. Es geht<br />

dabei nicht mehr nur um Risiken, die den Geschäftsverlauf und<br />

Unternehmenserfolg negativ beeinflussen könnten. Vielmehr<br />

stehen auch solche Risiken entlang der Wertschöpfungskette im<br />

Fokus, die sich negativ auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirken<br />

– wobei auch solche Risiken die voraussichtliche Entwicklung<br />

eines Unternehmens mittelbar beeinflussen können.<br />

Langfristig sollten sich Unternehmen diesem erweiterten Risikoverständnis<br />

öffnen, um adäquat auf diese Risiken reagieren<br />

zu können und der <strong>Richtlinie</strong> zu entsprechen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

11


<strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

Auswahl wesentlicher Kennzahlen –<br />

die größte Hürde?<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> fordert von Unternehmen<br />

die Darstellung relevanter nichtfinanzieller<br />

Leistungsindikatoren im Hinblick auf<br />

das Geschäftsmodell. Aus den Ergebnissen<br />

der Unternehmensbefragung geht hervor,<br />

dass die Auswahl geeigneter Kennzahlen<br />

die größte Herausforderung für Unternehmen<br />

bei der Berichterstattung zu den<br />

geforderten <strong>CSR</strong>-Informationen darstellt.<br />

Bei der Frage nach dem geeignetsten<br />

Rahmenwerk zur Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> nannten die Unternehmen am<br />

häufigsten den Deutschen Nachhaltigkeitskodex<br />

(DNK) und die GRI-Leitlinien.<br />

<strong>Die</strong> befragten Unternehmen sind zuversichtlich,<br />

durch die Anwendung dieser<br />

Rahmenwerke auch die Anforderungen<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> zu erfüllen.<br />

Auswahl geeigneter Kennzahlen – am häufigsten genannte<br />

Herausforderung (48 % der befragten Unternehmen)<br />

Für die beiden Rahmenwerke existieren<br />

bereits öffentlich verfügbare Überleitungen<br />

zwischen den Anforderungen dieser<br />

Rahmenwerke und der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>. 10<br />

12 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


Update: Status quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland<br />

So viel ist sicher, die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> wird in Deutschland auf<br />

fruchtbaren Boden fallen. Schließlich ist die Berichterstattung<br />

über nichtfinanzielle Informationen bereits in vielen Unternehmen<br />

ein Thema.<br />

Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen<br />

in den Geschäftsberichten in den vier DAX-Indizes<br />

DAX 30<br />

83 %<br />

17 %<br />

Um einen Überblick über den aktuellen Status quo zu geben,<br />

haben wir wie bereits im letzten Jahr in unserer Studie „Pflicht<br />

oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland:<br />

Standortbestimmung“ 11 auch dieses Jahr die Berichterstattung<br />

der Unternehmen im DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX<br />

untersucht.<br />

MDAX<br />

SDAX<br />

TecDAX<br />

28 %<br />

10 %<br />

48 %<br />

20 % 53 %<br />

64 %<br />

42 %<br />

27 %<br />

8 %<br />

Zunehmende Berichterstattung in SDAX und TecDAX<br />

Obwohl es im Vergleich zur Vorjahresanalyse insgesamt<br />

19 Unternehmenswechsel in den vier DAX-Indizes gab, ist<br />

die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten auf gleichem<br />

Niveau geblieben.<br />

Umfassende Informationen zu Nachhaltigkeit im<br />

Geschäftsbericht mit Umwelt- und Sozialkennzahlen<br />

Ausgewählte Informationen zu Nachhaltigkeit im<br />

Geschäftsbericht<br />

Keine Informationen zu Nachhaltigkeit im<br />

Geschäftsbericht<br />

Quelle: EY-Auswertung der zum 31.07.2015 vorliegenden Geschäftsberichte.<br />

Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten<br />

in den vier DAX-Indizes<br />

DAX 30 90 %<br />

3 % 7 %<br />

MDAX<br />

SDAX<br />

TecDAX<br />

22 %<br />

4 % 13 %<br />

40 %<br />

0 %<br />

78 %<br />

83 %<br />

54 %<br />

Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRI<br />

Nachhaltigkeitsbericht ohne Bezug zu GRI<br />

Kein Nachhaltigkeitsbericht<br />

Quelle: EY-Auswertung der Veröffentlichungen zum 31.07.2015. Integrierte<br />

Berichte und Onlineberichte wurden als Nachhaltigkeitsberichte gewertet.<br />

Mehr Veränderungen gab es in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

in Geschäftsberichten. Während die Darstellung<br />

der Unternehmen aus dem DAX 30 und MDAX gleich<br />

geblieben ist, berichten über 10 % mehr Unternehmen aus<br />

SDAX und TecDAX über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den<br />

Geschäftsberichten.<br />

6 %<br />

Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichte mit Prüfbescheinigung<br />

bewegt sich auf Vorjahresniveau. Mit 71 % ist dieser im DAX 30<br />

am höchsten, gefolgt von MDAX (43 %) und SDAX (37 %). Keines<br />

der Unternehmen aus dem TecDAX hat sich bis jetzt für<br />

eine externe Verifizierung entschieden.<br />

<strong>Die</strong> Berichterstattung in Form eines integrierten oder kombinierten<br />

Berichts hat 2015 einen leichten Anstieg erfahren.<br />

Zwei weitere Unternehmen aus MDAX und TecDAX adressieren<br />

finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in einem kombinierten<br />

beziehungsweise integrierten Bericht.<br />

GRI G4 bereits verbreitet<br />

Erkennbar ist das Interesse der deutschen Unternehmen an<br />

den <strong>neue</strong>n Leitlinien G4 der GRI. Während im letzten Jahr über<br />

alle vier DAX-Indizes hinweg lediglich drei Unternehmen nach<br />

GRI G4 berichtet haben, sind es dieses Jahr 25. Damit orientieren<br />

sich bereits jetzt 37 % aller Nachhaltigkeitsberichte in<br />

unserer Auswertung an den <strong>neue</strong>sten GRI-Leitlinien, die ab dem<br />

1. Januar 2016 von Unternehmen, die sich an GRI orientieren,<br />

angewendet werden müssen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

13


Wie sieht die Berichterstattung zu den Aspekten<br />

5 und zu Diversität bereits heute aus?<br />

5.1 Berichterstattung zum Thema Umwelt: Kein Nachholbedarf?<br />

Betrieblicher Umweltschutz als<br />

Business Case<br />

Umweltmanagement und -berichterstattung<br />

haben in Deutschland eine lange<br />

Tradition. Wesentliche Gründe hierfür sind<br />

hohe Standards, rechtliche Anforderungen<br />

sowie Kostenaspekte und Kundenanforderungen.<br />

Nicht nur in der energieintensiven<br />

Industrie, sondern auch in der breiten<br />

Wirtschaft haben Unternehmen Energieeffizienz<br />

längst als wichtiges Thema<br />

erkannt. Gleichzeitig ist betrieblicher<br />

Umweltschutz laufend <strong>neue</strong>n Entwicklungen<br />

unterworfen, die weiter zu seiner<br />

Verankerung beitragen. So werden<br />

Umweltaspekte beispielsweise immer<br />

stärker aus der Perspektive der Lieferkette<br />

betrachtet. Bei Vertragsschluss verlangen<br />

heute viele Unternehmen von ihren Geschäftspartnern<br />

die Einhaltung bestimmter<br />

Umweltstandards.<br />

Aber auch regulatorische Maßnahmen<br />

spielen eine Rolle. So zeichnet sich bereits<br />

der Umbau des EU-Emissionshandels im<br />

Hinblick auf die Preisgestaltung der Zertifikate<br />

ab. Darüber hinaus sollen 20 bis<br />

25 % der Treibhausgasreduktionen in der<br />

EU über erhöhte Energieeffizienz erreicht<br />

werden. Unter anderem verpflichtet die<br />

EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU<br />

die Unternehmen aller Branchen dazu,<br />

Energieaudits durchzuführen oder ein<br />

systematisches Energie- oder Umweltmanagement<br />

zu etablieren. Wer sich<br />

mit dem Thema Energieverbrauch auseinander<strong>setzt</strong>,<br />

betreibt keine einmalige<br />

Compliance-Übung. Vielmehr schafft er<br />

Transparenz hinsichtlich der wesentlichen<br />

KPIs, etabliert ein echtes Management-<br />

Tool und schafft die Voraussetzungen, um<br />

Ressourcen- und Kosteneinsparpotenziale<br />

aufzuzeigen. 12<br />

<strong>Die</strong>se und viele andere Entwicklungen<br />

tragen dazu bei, dass Unternehmen die<br />

Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit<br />

auf die Umwelt systematisch erfassen<br />

und sich entsprechende Ziele setzen.<br />

<strong>Die</strong>s spiegelt sich in unserer Unternehmensbefragung<br />

wider: Von allen in der<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> genannten Belangen werden<br />

Umweltthemen als am relevantesten<br />

für das Kerngeschäft eingestuft.<br />

Berichterstattung im MDAX-Segment<br />

auf einem hohen Niveau<br />

Gut aufgestellt sind die Unternehmen<br />

aus dem MDAX-Segment vor allem in<br />

puncto Berichterstattung über Risiken,<br />

Managementsysteme und Maßnahmen.<br />

64 %<br />

der MDAX-Unternehmen<br />

zählen das Thema Umwelt<br />

zu den relevantesten<br />

Belangen für das<br />

Kerngeschäft<br />

Als potenzielle Risiken, die von ihrer<br />

Geschäftstätigkeit ausgehen, nennen<br />

die Unternehmen vor allem Störungen<br />

und Unfälle, die mit Umweltschäden einhergehen.<br />

Als potenzielle Risiken, die auf<br />

das Unternehmen wirken, nennen sie<br />

z. B. <strong>neue</strong> Gesetzgebungen im Bereich<br />

Umweltschutz und kontaminierte Industrieflächen.<br />

Auch Leitlinien sind bei den Unternehmen<br />

weit verbreitet. Dazu zählt z. B. die Unterzeichnung<br />

des UN Global Compact, der<br />

unter anderem Umweltprinzipien enthält.<br />

Darüber hinaus enthält der allgemeine<br />

Verhaltenskodex einiger Unternehmen ein<br />

Bekenntnis zu Umwelt- oder Ressourcenschutz.<br />

Einige Unternehmen verfügen<br />

auch über eigens ausformulierte Umweltleitlinien.<br />

Managementsysteme sind weit verbreitet,<br />

wobei auch die MDAX-Unternehmen<br />

die gängigsten Standards verwenden:<br />

ISO 14001 und EMAS als Umweltmanagementsysteme<br />

und ISO 50001 als Energiemanagementsystem.<br />

14 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


Auch die Berichterstattung über Maßnahmen<br />

ist ausgeprägt: Knapp 80 % der<br />

MDAX-Unternehmen berichten über Maßnahmen<br />

im Umwelt- und Ressourcenschutz.<br />

Offenkundig tun sich die Unternehmen<br />

dagegen mit der Publikation quantifizierter<br />

Ziele schwer. Nur etwa die Hälfte der<br />

MDAX-Unternehmen benennt konkret<br />

messbare Ziele. Häufig beziehen sich diese<br />

auf die Reduktion von Energieverbrauch<br />

und Treibhausgasemissionen. Gängig<br />

sind aber qualitative Ziele, die z. B. die<br />

Ausweitung des Umweltmanagements und<br />

der Umweltdatenerhebung beinhalten.<br />

Ähnlich verhält es sich mit der Darstellung<br />

konkreter Kennzahlen – darüber berichtet<br />

etwa nur die Hälfte der Unternehmen im<br />

MDAX, dafür jedoch umfassend.<br />

<strong>Die</strong> MDAX-Unternehmen haben also den<br />

Bereich Umwelt als Kernthema erkannt<br />

und größtenteils ein relevantes Umweltmanagementsystem<br />

implementiert. Es<br />

bleibt aber Nachholbedarf bezüglich<br />

konkreter Ziele und Kennzahlen. Hier<br />

bieten international anerkannte <strong>Richtlinie</strong>n<br />

Hilfestellung.<br />

Kennzahlen definieren und Auswirkungen<br />

messen – Ansätze und Initiativen<br />

In ihrer Berichterstattung greifen die<br />

Unternehmen hauptsächlich auf die in<br />

den GRI-Leitlinien definierten Kennzahlen<br />

zurück. <strong>Die</strong>se Leitlinien beinhalten ein<br />

umfassendes Kennzahlenset zu diversen<br />

Umweltaspekten wie etwa zu Energie,<br />

Emissionen oder Wasser sowie zu entsprechenden<br />

Bemessungsgrundlagen.<br />

Darüber hinaus liefern aber auch<br />

Methoden wie die des „natural capital<br />

accounting“ Orientierung bei der Definition<br />

von Kennzahlen. „Natural capital<br />

accounting“ befasst sich mit der Bewertung<br />

von Auswirkungen und Abhängigkeiten<br />

in Bezug auf Ressourcen wie Luft,<br />

Land, Boden, Biodiversität und Wasser. 13<br />

<strong>Die</strong>s kann dabei sowohl auf Unternehmens-<br />

als auch auf Produktebene stattfinden.<br />

Hierdurch lassen sich Hotspots<br />

identifizieren, die das Unternehmen dann<br />

aktiv managen kann.<br />

„Wir sehen in der Praxis, dass Ansätze des so genannten „natural capital accounting“ Unternehmen<br />

dabei helfen, Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf natürliche Ressourcen<br />

in ihrer Wertschöpfungskette zu entdecken. Damit können Unternehmen Risiken für sich und<br />

ihre Umwelt identifizieren und entsprechende KPIs definieren, die sich dann zur internen<br />

Steuerung und zur Kommunikation an die Stakeholder nutzen lassen.<br />

Es gibt eine Vielzahl von Methoden zur Messung von Auswirkungen und Abhängigkeiten in<br />

Bezug auf natürliche Ressourcen. Eine gute Orientierung wird diesbezüglich in Zukunft das<br />

Natural Capital Protocol (NCP) bieten, das momentan von der Natural Capital Coalition (NCC)<br />

entwickelt wird. <strong>Die</strong> NCC bringt Stakeholder zusammen, die sich mit dem Thema „natural capital<br />

accounting“ beschäftigen. Das Netzwerk evaluiert und standardisiert die Ansätze des „natural<br />

capital accounting“, um sie vergleichbarer und konsistenter zu machen. Zu diesem Zweck hat<br />

sich die NCC zum Ziel ge<strong>setzt</strong>, das NCP zu entwickeln. Das Protokoll soll Unternehmen eine<br />

Hilfestellung bei der Auswahl des individuell geeigneten Ansatzes geben. Darüber hinaus soll<br />

es aber auch ein umfassendes Rahmenwerk bieten, das von der Frage, wie natürliche Ressourcen<br />

das Unternehmen überhaupt beeinflussen, bis hin zu Angaben darüber reicht, wie sich Ergebnisse<br />

langfristig in Entscheidungsprozesse im Unternehmen einbinden lassen.<br />

Zurzeit befindet sich das NCP in einer Testphase. Im Juni 2016 soll die erste Version des Protokolls<br />

veröffentlicht werden. Für weitere Informationen siehe www.naturalcapitalcoalition.org.“<br />

Sophia Schuster, EY Climate Change and Sustainability Services, über die Natural Capital Coalition<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

15


5.2 Menschenrechtsreporting rückt stärker in den Fokus<br />

Unternehmen in der Verantwortung<br />

Schon seit vielen Jahren bemühen sich<br />

verschiedene Initiativen um die Verbesserung<br />

von Menschenrechten entlang der<br />

gesamten Wertschöpfungskette. Trotzdem<br />

kommt es immer wieder zu Situationen,<br />

die das Thema Menschenrechtsverletzungen<br />

in den Fokus der Öffentlichkeit, von<br />

Geschäftspartnern und Investoren rücken.<br />

Unternehmen stellen sich heute zunehmend<br />

ihrer Verantwortung für die Einhaltung<br />

von Menschenrechten – sei es um<br />

Risiken wie Bußgeldern, Reputationsschäden<br />

oder limitiertem Zugang zu Kapital<br />

entgegenzuwirken, um sich Wettbewerbsvorteile<br />

zu sichern oder schlichtweg<br />

um „das Richtige zu tun“.<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung des Themas ist nicht nur<br />

auf global agierende Unternehmen beschränkt.<br />

So lässt sich beispielsweise der<br />

im Jahr 2014 beschlossene gesetzliche<br />

Mindestlohn in Deutschland als Bestandteil<br />

des Rechts auf faire Arbeitsbedingungen<br />

ansehen. 14<br />

UN-Leitprinzipien schaffen <strong>neue</strong> Impulse<br />

Im Juni 2011 verabschiedete der UN-<br />

Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien<br />

für Wirtschaft und Menschenrechte<br />

15 („Guiding Principles on Business<br />

and Human Rights“). <strong>Die</strong>se fordern Unternehmen<br />

dazu auf, menschenrechtliche<br />

Verantwortung für ihre Geschäftstätigkeit<br />

entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />

zu übernehmen. <strong>Die</strong> 31 Leitprinzipien<br />

verlangen von Unternehmen, Menschrechte<br />

zu respektieren und proaktiv<br />

Schritte einzuleiten, die Menschenrechtsverletzungen<br />

verhindern, mildern oder<br />

wiedergutmachen. Ein Rahmenwerk für<br />

die Berichterstattung zum Thema Menschenrechte<br />

stellt das im Frühjahr 2015<br />

veröffentlichte UN Guiding Principles<br />

Reporting Framework 16 dar – siehe weiterführende<br />

Informationen auf Seite 17.<br />

Viele Länder haben bereits nationale<br />

Aktionspläne entwickelt, um die UN-<br />

Leitprinzipien umzusetzen. Auch in<br />

32 %<br />

68 %<br />

Erwähnung von Leitlinien<br />

Keine Erwähnung von Leitlinien<br />

Deutschland wird das Thema Menschenrechte<br />

vermehrt in Politik und Wirtschaft<br />

diskutiert. So entwickelt das Auswärtige<br />

Amt derzeit federführend den „Nationalen<br />

Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“,<br />

der die UN-Leitprinzipien auch in<br />

Deutschland umsetzen und den Rahmen<br />

für den Umgang mit Menschenrechten seitens<br />

des Staates und der Wirtschaft bilden<br />

soll. 17<br />

68 %<br />

32 %<br />

Risikoberichterstattung<br />

Keine Risikoberichterstattung<br />

Quelle: EY-Analyse des MDAX zum 31.07.2015 auf der Basis von Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten<br />

und unternehmenseigenen Websites<br />

Risikodarstellung im Bereich Menschenrechte<br />

ist im MDAX zurückhaltend<br />

<strong>Die</strong> zunehmende öffentliche und politische<br />

Aufmerksamkeit auf das Thema spiegelt<br />

sich noch nicht in der deutschen Berichtslandschaft<br />

wider. Zu Menschenrechtsrisiken<br />

legen die MDAX-Unternehmen bisher<br />

wenig offen. <strong>Die</strong>se zurückhaltende Berichterstattung<br />

zeigt sich auch in den Aussagen<br />

16 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


der von uns befragten Unternehmen,<br />

die welche der Einhaltung von Menschenrechten<br />

einen relativ geringen Einfluss auf<br />

das Kerngeschäft zuschreiben.<br />

Allerdings bekennen sich zwei Drittel der<br />

Unternehmen im MDAX in ihren Leitlinien<br />

zur Einhaltung von Menschenrechten.<br />

Leading-Practice-Beispiele für die Umsetzung<br />

solcher Leitlinien beinhalten viele<br />

Aspekte. Dazu gehören die Ausarbeitung<br />

von Managementkonzepten (z. B. für die<br />

Integration von Menschenrechtsaspekten<br />

in das Lieferantenmanagement), die<br />

Definition von Zielen (z. B. quantitative<br />

Ziele zu Self-Assessments, externe/<br />

interne Audits oder Schulungen) sowie<br />

die Berichterstattung von Kennzahlen.<br />

Nur<br />

16 %<br />

der MDAX-Unternehmen<br />

berichten Kennzahlen<br />

zum Thema<br />

Einige Unternehmen machen detaillierte<br />

Angaben zur Art von Menschenrechtsverletzungen<br />

oder nennen die Länder,<br />

in denen es zu Menschenrechtsverletzungen<br />

kam. Größtenteils findet man in der<br />

Berichtspraxis jedoch die Aussage, dass<br />

es keine Verstöße gegen Menschenrechte<br />

gegeben habe.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> steht für Unternehmen, die sich<br />

bisher wenig mit dem Thema Menschenrechtsreporting<br />

auseinanderge<strong>setzt</strong><br />

haben, im Vordergrund, entsprechende<br />

Konzepte inklusive <strong>Richtlinie</strong>n und<br />

Managementsysteme aufzubauen und<br />

Risiko-Assessments durchzuführen. Für<br />

Unternehmen, die bereits über interne<br />

Managementansätze verfügen, geht es<br />

nun an die Weiterentwicklung der Prozesse<br />

für die externe Berichterstattung.<br />

Hierbei können sich Unternehmen beispielsweise<br />

auf das 2015 veröffentlichte<br />

UN Guiding Principles Reporting Framework<br />

stützen.<br />

„Das Thema Menschenrechte in der Wirtschaft wird auf internationaler Ebene stark vorangetrieben.<br />

So veröffentlichte die Human Rights Reporting and Assurance Frameworks Initiative 2015 zum<br />

ersten Mal eine umfassende Orientierungshilfe für Unternehmen, die über ihre Verantwortung<br />

im Bereich Menschenrechte berichten wollen: das UN Guiding Principles Reporting Framework.<br />

Das Rahmenwerk wurde in einem zwei Jahre andauernden Prozess entwickelt. Darin waren Vertreter<br />

verschiedenster Stakeholdergruppen wie Unternehmen, Investorengruppen, NGOs oder staatliche<br />

Organisationen vertreten.<br />

Das Framework bietet eine Liste von Fragen, die Unternehmen nutzen können, um ihre Risiken<br />

und Maßnahmen zum Thema Menschenrechte offenzulegen. Das Rahmenwerk <strong>setzt</strong> dabei den<br />

Fokus auf ,salient human rights issues‘, welche die potenziell schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen,<br />

die durch die Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens<br />

auftreten können, umfassen.<br />

Ausgewählte, international agierende Unternehmen haben bereits begonnen oder planen, das<br />

Framework in ihrer Berichterstattung anzuwenden. Zu den Vorreitern zählen hier Unternehmen<br />

wie Unilever, Ericsson, H&M, Nestlé, Newmont und ABN AMRO.<br />

<strong>Die</strong> Veröffentlichung des Rahmenwerks macht deutlich, dass Unternehmen nun am Zug sind, das<br />

Thema Menschenrechte in ihre Managementprozesse zu integrieren. Im Fokus steht dabei, die Auswirkungen<br />

der eigenen Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen zu verstehen, zu verbessern<br />

und sie intern und extern transparent zu machen.“<br />

Michaela Proißl, EY Climate Change and Sustainability Services, über das UN Guiding Principles Reporting Framework<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

17


5.3 Korruption und Bestechung – in Deutschland noch ein Thema?<br />

Korruption und Bestechung verursachen<br />

enorme Kosten für Unternehmen. Verschiedene<br />

Untersuchungen zeigen, dass<br />

weltweit jährlich eine Billion US-Dollar<br />

Bestechungsgelder gezahlt werden.<br />

<strong>Die</strong> globalen Kosten von Korruption werden<br />

sogar auf 2,6 Billionen US-Dollar<br />

geschätzt, was mehr als 5 % des globalen<br />

BIP entspricht. Heruntergebrochen bedeutet<br />

das, dass Korruption die Geschäftstätigkeit<br />

im Schnitt um 10 % erhöht. Davon<br />

sind deutsche Unternehmen nicht ausgenommen.<br />

18<br />

In der EY EMEIA Fraud Survey vom Mai<br />

2015 wurden 3.800 Vorstände, Führungskräfte<br />

und Mitarbeiter in 38 Ländern<br />

über ihre Wahrnehmung von Betrug,<br />

Bestechung und Korruption befragt. <strong>Die</strong><br />

Ergebnisse zeigen: In Deutschland sind<br />

Korruption und Bestechung nach wie vor<br />

Thema. So schätzen 23 % der befragten<br />

Unternehmen ihre eigenen Ethikstandards<br />

als sehr hoch ein. Nur 22 % gehen davon<br />

aus, dass ihren internationalen Geschäftstätigkeiten<br />

gleichartige Ethikstandards<br />

zugrunde liegen. Hier ist jedoch ein positiver<br />

Trend zu verzeichnen, da „nur“ noch<br />

ein Viertel der befragten Unternehmen<br />

Korruption in Deutschland für weit verbreitet<br />

hält; 2011 lag dieser Anteil noch bei<br />

knapp der Hälfte. 19<br />

Wie ist die Berichterstattung in<br />

deutschen Unternehmen?<br />

<strong>Die</strong> Selbsteinschätzungen der befragten<br />

Unternehmen zu ihrer Berichterstattung<br />

im Bereich Korruption und Bestechung<br />

fielen positiv aus. Zwei Drittel der befragten<br />

großen deutschen Unternehmen sind<br />

zuversichtlich, dass ihre Berichterstattung<br />

bereits die Anforderungen der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

erfüllt.<br />

Unsere MDAX-Analyse stützt diese Einschätzung<br />

dahin gehend, dass ein Großteil<br />

der Unternehmen (86 %) das Thema<br />

Korruption in ihren Leitlinien verankert<br />

hat. Zudem ist die Berichterstattung zu<br />

Anti-Korruption bei den meisten Unternehmen<br />

in das Compliance-Management<br />

integriert. In diesem Rahmen berichten<br />

mehr als drei Viertel der Unternehmen<br />

einen Managementansatz und fast<br />

zwei Drittel konkrete Maßnahmen zur<br />

Korruptionsbekämpfung.<br />

Bei der Offenlegung spezifischerer<br />

Inhalte zur Korruptionsvermeidung sieht<br />

die Lage etwas anders aus: Konkrete<br />

Zieldefinitionen sowie die Darstellung<br />

von Risiken und KPIs in der externen<br />

Berichterstattung finden eher selten<br />

statt. So berichten gut 10 % der MDAX-<br />

Unternehmen über Ziele für die Korruptionsbekämpfung<br />

(z. B. Verringerung der<br />

Beteiligungsgesellschaften in Ländern mit<br />

erhöhtem Korruptionsrisiko oder Ausweitung<br />

der Compliance-Trainings auf 100 %<br />

der Mitarbeiter). Mehr als ein Drittel hebt<br />

Korruptionsrisiken hervor.<br />

Wo finden Unternehmen Informationen<br />

und Orientierung?<br />

Einen Leitfaden zum Thema Management<br />

und Berichterstattung, Korruption und<br />

Bestechung können Unternehmen bei<br />

einer Vielzahl verschiedener Institutionen<br />

finden. Beispielsweise hat der Bundesverband<br />

der Deutschen Industrie (BDI)<br />

Empfehlungen zur Verhinderung von<br />

Korruption herausgegeben, die eine Hilfestellung<br />

zum Vorgehen gegen korruptes<br />

Handeln im Geschäftsverkehr bieten sollen.<br />

20 <strong>Die</strong> Internationale Handelskammer<br />

(ICC) entwickelte freiwillige Regeln,<br />

<strong>Richtlinie</strong>n und Kodizes (z. B. ICC Rules on<br />

Combating Corruption), die Rahmenbedingungen<br />

für die Ausübung von verantwortlicher<br />

Geschäftstätigkeit schaffen.<br />

Ergänzend dazu erarbeitete das ICC<br />

weitere Empfehlungen, die sich auf spezifische<br />

Aspekte wie die Annahme von<br />

Geschenken, Compliance-Trainings, Klauseln<br />

für Handelsverträge etc. beziehen. 21<br />

18 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


<strong>Die</strong> Geschäftsprinzipien zur Bekämpfung<br />

von Bestechung von Transparency International<br />

(TI) beinhalten Leitlinien zur<br />

Kommunikation mit Stakeholdern. <strong>Die</strong>ses<br />

Rahmenwerk kann Organisationen dabei<br />

unterstützen, unternehmensspezifische<br />

Programme gegen Bestechung zu entwickeln,<br />

zu vergleichen und zu verbessern. 22<br />

Zudem entwickelt TI einen Corruption<br />

Perceptions Index 23 , den Unternehmen<br />

z. B. zur der Risikoeinschätzung von Lieferanten<br />

bezüglich Korruption heranziehen<br />

können.<br />

Auch das UN Global Compact (UNGC)<br />

unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung.<br />

So liefert es inhaltliche Aspekte<br />

zu unterschiedlichen Themenfeldern<br />

wie zu Korruptionsrisikobewertungen,<br />

Korruption in der Lieferkette oder zum<br />

Sportsponsoring. Zusammen mit Transparency<br />

International wurde darüber hinaus<br />

der „Reporting Guidance“ zum zehnten<br />

Prinzip des UNGC entwickelt. Damit<br />

liegt ein <strong>neue</strong>s, praxisnahes Instrument für<br />

die Anti-Korruptions-Berichterstattung<br />

vor. 24<br />

Nicht zuletzt bieten Rahmenwerke wie<br />

der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 25<br />

oder die <strong>neue</strong>sten Leitlinien der Global<br />

Reporting Initiative (GRI G4) Orientierungspunkte<br />

bei der KPI-Auswahl. Dort<br />

finden sich beispielsweise KPIs zur<br />

Summe politischer Spenden, zur Prüfung<br />

von Korruptionsrisiken, zur Anzahl von<br />

Korruptionsfällen oder zum Umsatz in Ländern<br />

mit hohem Corruption Perceptions<br />

Index.<br />

Interview mit Daniela Koch,<br />

Executive Director bei EY im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services<br />

Frau Koch, die Begriffe „Korruption“ und „Bestechung“<br />

gehören zu Ihrem Arbeitsalltag. Können Sie unseren Lesern<br />

kurz erklären, warum?<br />

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Korruption und Bestechung<br />

zu vermeiden. Dazu gehört auch die Aufklärung von<br />

vermuteten oder begangenen Verstößen. Vor Betrug und<br />

Bestechung ist kein Unternehmen gefeit. Mit diesem Thema<br />

möchten sich jedoch die wenigsten Geschäftsführer auseinandersetzen.<br />

Aber solche Vorfälle stellen ein wesentliches Risiko<br />

für Unternehmen dar. Das haben bereits große Fälle gezeigt.<br />

Deshalb ist die öffentliche Aufmerksamkeit rund um die Themen<br />

Korruption und Bestechung in den vergangenen Jahren<br />

insgesamt stark gestiegen.<br />

Wie ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Sensibilität<br />

der deutschen Unternehmen dem Thema gegenüber?<br />

Auch hier hat sich die Sensibilität stark erhöht. Dennoch haben<br />

Ergebnisse unserer EMEIA Fraud Survey 2015 gezeigt, dass<br />

korruptes Handeln und Bestechungen für viele Befragte noch<br />

als Kavaliersdelikte gelten und in der Unternehmenslandschaft<br />

weit verbreitet sind.<br />

<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> EU-<strong>Richtlinie</strong> beinhaltet einige Anforderungen<br />

hinsichtlich der Berichterstattung über Policies, Risikobewertung,<br />

Managementansatz und Kennzahlen im Bereich<br />

Korruption und Bestechung. Zwei Drittel der im Rahmen<br />

dieser Studie befragten großen deutschen Unternehmen<br />

sind zuversichtlich, dass ihre derzeitige Berichterstattung<br />

bereits diese Anforderungen erfüllt. Was würden Sie den<br />

Unternehmen mit auf den Weg geben, die noch nicht so weit<br />

sind?<br />

Zwei Drittel der großen deutschen Unternehmen, die in der<br />

Studie befragt wurden, haben angegeben, dass sie die Anforderungen<br />

der <strong>Richtlinie</strong> bereits erfüllen. Dennoch gilt es, zu handeln.<br />

Es reicht nicht aus, lediglich Berichtspflichten zu erfüllen.<br />

Entscheidend ist, die Risiken innerhalb des eigenen Unternehmens<br />

zu erkennen und managen zu können. Jedes Unternehmen<br />

ist der Gefahr der Korruption und Bestechung ausge<strong>setzt</strong>,<br />

da gibt es keine Ausnahme. Und jedes Unternehmen steht in<br />

der Pflicht, diese Risiken aktiv zu bekämpfen. Das hat nicht<br />

zuletzt das sogenannte Neubürger-Urteil bewiesen: Der Vorstand<br />

kann bei Gesetzesverstößen zivilrechtlich belangt werden,<br />

wenn etwa keine funktionierenden Systeme eingeführt und<br />

etabliert wurden, die solche Verstöße verhindern könnten. <strong>Die</strong><br />

Auseinandersetzung mit der individuellen Risikolage ist unabdinglich.<br />

Nur so können entsprechende Maßnahmen festgelegt<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

19


5.4 Ziele im Bereich Arbeitnehmer kommunizieren<br />

Arbeitsmarkt fordert die Unternehmer<br />

heraus<br />

Fachkräfteengpässe und der demografische<br />

Wandel stellen Unternehmen bereits<br />

jetzt vor große Herausforderungen und<br />

fordern aktives Handeln. 26 Schwierigkeiten<br />

bei der Rekrutierung geeigneter Arbeitnehmer<br />

zählen zu den größten Unternehmensrisiken.<br />

27 Gleichzeitig verändern sich<br />

auch die Ansprüche der Arbeitnehmer:<br />

Flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von<br />

Beruf und Familie sowie adäquate Förderung<br />

und Weiterbildung zählen zu den<br />

wichtigsten Faktoren bei der Wahl des<br />

Arbeitsgebers. 28 Unternehmen sind gefordert,<br />

diese Aspekte zu berücksichtigen,<br />

wenn sie erfolgreich am Arbeitsmarkt<br />

agieren und Risiken wie Personalknappheit<br />

entgegenwirken wollen. Gleichzeitig<br />

gilt es für Unternehmen, negative Auswirkungen<br />

auf ihre Arbeitnehmer zu<br />

reduzieren. <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> schlägt<br />

daher vor, diesbezügliche Themen in die<br />

nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen.<br />

Dazu gehören etwa Arbeitsschutz und<br />

Gesundheit, Achtung der Rechte der<br />

Arbeitnehmer und der Gewerkschaften<br />

sowie grundlegende Übereinkommen mit<br />

der International Labour Organization<br />

(ILO).<br />

Wie sind die Unternehmen heute<br />

aufgestellt?<br />

Nicht zuletzt aufgrund der bereits<br />

bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur<br />

Berichterstattung hinsichtlich der Arbeitnehmerbelange<br />

ist die entsprechende<br />

Berichterstattung im MDAX stark ausgeprägt.<br />

Fast drei Viertel der Unternehmen<br />

dokumentieren die Konformität mit offiziellen<br />

Leitlinien (z. B. Kernarbeitsnormen<br />

der ILO) für den Umgang mit Mitarbeitern<br />

und berichten über Managementkonzepte,<br />

z. B. im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz.<br />

Gleichermaßen ausgeprägt ist<br />

die Berichterstattung über Maßnahmen.<br />

Darüber hinaus dokumentieren die Unternehmen<br />

umfangreiche quantitative Sozialkennzahlen.<br />

Dazu gehören etwa Krankheitsquoten,<br />

Unfall- und Fluktuationsraten.<br />

Auch die Berichterstattung in Bezug auf<br />

Risiken ist hinsichtlich der Arbeitnehmer<br />

sehr ausgeprägt. Genannt werden z. B.<br />

Fachkräfteengpässe, demografischer<br />

Wandel, Gesundheit und Sicherheit der<br />

Mitarbeiter.<br />

90 %<br />

der MDAX-Unternehmen<br />

berichten über Risiken im<br />

Bereich Arbeitnehmer<br />

Ungeachtet ihrer fortgeschrittenen<br />

Berichterstattung zu Arbeitnehmerthemen<br />

berichtet nur rund ein Viertel der<br />

Unternehmen im MDAX über diesbezügliche<br />

Ziele. <strong>Die</strong>s kann auch als Erklärung<br />

dafür dienen, warum 30 % der 200 befragten<br />

Unternehmen einen Nachholbedarf in<br />

ihrer Berichterstattung hinsichtlich der<br />

Arbeitnehmerbelange sehen.<br />

Ziele setzen sich die Unternehmen häufig<br />

im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit.<br />

Dazu gehört z. B. die Reduktion der<br />

Unfallraten und Krankheitsquoten. Typische<br />

Ziele sind aber auch die Reduktion<br />

der Fluktuation und die Erhöhung der Teilnahme<br />

an der Mitarbeiterbefragung.<br />

Welche Orientierung nutzen<br />

die Unternehmen?<br />

Im Bereich der Leitlinien beziehen sich<br />

Unternehmen häufig auf die Kernarbeitsnormen<br />

der ILO, die OECD-Leitsätze für<br />

multinationale Unternehmen mit dem<br />

Paragrafen „Beschäftigung und Beziehungen<br />

zwischen den Sozialpartnern“ sowie<br />

auf die Labour Principles des UN Global<br />

Compact. 29 Im Bereich Gesundheit und<br />

Arbeitsschutz bietet die ILO einen nützlichen<br />

Leitfaden zur Erfassung und Anzeige<br />

von Unfällen und Erkrankungen. 30 Das<br />

am häufigsten einge<strong>setzt</strong>e Managementsystem<br />

in diesem Bereich ist OHSAS<br />

18001 (Occupational Health and Safety<br />

Assessement Series). Zu spezifischen<br />

Arbeitnehmerkennzahlen liefern die GRI-<br />

Leitlinien eine umfassende Auswahl in der<br />

Unterkategorie „Arbeitspraktiken und<br />

menschenwürdige Beschäftigung“.<br />

20 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


5.5 Sozialbelange: Kandidat für die Unternehmensstrategie?<br />

Neben dem Thema Arbeitnehmerbelange<br />

führt die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> noch einen eigenen<br />

Bereich Sozialbelange auf. <strong>Die</strong>ser<br />

enthält z. B. Aspekte wie sozialen Dialog,<br />

Dialog mit lokalen Gemeinschaften und<br />

Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes<br />

der Entwicklung lokaler Gemeinschaften.<br />

In der bisherigen Berichterstattung<br />

adressieren viele Unternehmen unter<br />

dem Aspekt Soziales oder Gesellschaft<br />

das Thema Corporate Citizenship (CC)<br />

beziehungsweise gesellschaftliches<br />

Engagement.<br />

Obwohl nicht völlig deckungsgleich mit<br />

dem Begriff der sozialen Belange der<br />

<strong>Richtlinie</strong>, haben wir in unserer MDAX-<br />

Analyse und in unserer Befragung den<br />

Fokus auf dieses Thema gelegt. Nicht<br />

zuletzt deshalb, weil eine kürzlich von<br />

EY durchgeführte Benchmark-Analyse im<br />

DAX 30 interessante Erkenntnisse zu diesem<br />

Thema lieferte.<br />

„Im Sommer 2015 führte unser Team eine Corporate Citizenship-Benchmark-Analyse im DAX 30<br />

durch, bei der wir die öffentlich zugängliche CC-Berichterstattung anhand bestimmter Kriterien<br />

bewertet haben. Als Ergebnis zeigt die Analyse fünf spannende Tendenzen, die sich im DAX 30<br />

abzeichnen.“<br />

Portfolio: Bislang haben es wenige Unternehmen aus dem DAX 30 geschafft, ihr CC-Engagement konsequent strategisch am<br />

Kerngeschäft und entsprechend ihren Kernkompetenzen auszurichten.<br />

Zuwendungen: Über 60 % der gemeinnützigen Investitionen von Unternehmen in die Gesellschaft finden als Geldspenden statt.<br />

Aufwendungen in Form von freiwilligen Arbeitsstunden für gemeinnützige Zwecke, kostenlose Beratungsleistungen oder Produktspenden<br />

sind im DAX 30 deutlich weniger vertreten.<br />

Reporting: Der Input von durchgeführten Maßnahmen ist in der Praxis bei vielen Unternehmen erkennbar, z. B. anhand der<br />

Berichterstattung zu getätigten Spenden. Der Output von Maßnahmen, z. B. die Anzahl erreichter Menschen, wird nur in<br />

wenigen Fällen konsolidiert berichtet.<br />

Wirkung: Eine ganzheitliche Wirkungsmessung von CC-Aktivitäten lässt sich nur im Reporting von wenigen DAX 30-Unternehmen<br />

feststellen.<br />

Ranking: DAX 30-Unternehmen aus der <strong>Die</strong>nstleistungsbranche schneiden in der CC-Analyse besser ab als Unternehmen aus<br />

dem produzierenden Bereich. Außerdem fällt auf, dass Unternehmen, die angeben, ein Wirkungsmessungstool zu verwenden,<br />

eine wesentlich bessere Position im EY-CC-Ranking erreichen als diejenigen ohne Wirkungsmessungstool.<br />

„Unsere Erfahrungen zeigen, dass Stakeholder von Unternehmen vermehrt ein professionelles<br />

CC-Management erwarten, was eine transparente Berichterstattung über den Einsatz von Aufwendungen<br />

und deren Wirkung beinhaltet. <strong>Die</strong> meisten DAX 30-Unternehmen sind bereits stark für die<br />

Gesellschaft engagiert, jedoch gibt es vermehrt Handlungsbedarf hinsichtlich des Managements<br />

von CC und dessen Außendarstellung.“<br />

Piera Ziedek, EY Climate Change and Sustainability Services, über die EY-CC-Benchmark-Analyse 31<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. | 21


Maßnahmen im Fokus<br />

Fast jedes zweite Unternehmen gab in<br />

unserer Unternehmensbefragung an, dass<br />

Sozialbelange wichtig für Kerngeschäft<br />

und Unternehmenserfolg seien. <strong>Die</strong>se Einschätzung<br />

wird dadurch gestützt, dass<br />

Rating- und Ranking-Organisationen ihre<br />

Unternehmensbewertungen in Bezug auf<br />

CC in den letzten Jahren ausgebaut und<br />

verstärkt auf entsprechende Kennzahlen<br />

ausgerichtet haben.<br />

<strong>Die</strong> Einschätzung der befragten Unternehmen<br />

spiegelt sich in der Berichterstattung<br />

der Unternehmen im MDAX wider. Ungefähr<br />

drei Viertel der Unternehmen berichten<br />

über Maßnahmen im Bereich CC,<br />

einige stellen ihre Maßnahmen im Kontext<br />

von definierten Zielen dar. Darüber hinaus<br />

erwähnt die Hälfte der Unternehmen<br />

<strong>Richtlinie</strong>n zu CC. Dabei verweisen knapp<br />

über 20 % des MDAX auf <strong>Richtlinie</strong>n,<br />

die intern speziell für das Thema CC entwickelt<br />

worden sind.<br />

Auf ähnlichem Niveau bewegt sich die<br />

Darstellung von Managementkonzepten.<br />

Etwa ein Fünftel der Unternehmen aus<br />

dem MDAX berichtet ebenfalls CC-Kennzahlen.<br />

Risiken werden im Zusammenhang<br />

mit CC nicht erwähnt.<br />

Wirkungsmessung als <strong>neue</strong>r Ansatz<br />

im Bereich CC<br />

Einige Unternehmen haben ihr CC strategisch<br />

am Kerngeschäft ausgerichtet. <strong>Die</strong>se<br />

Vorreiter lassen sich als Positivbeispiele<br />

identifizieren, da sie zunehmend die Wirkung<br />

ihrer CC-Maßnahmen darstellen.<br />

Hierunter fallen die Analyse und Berichterstattung<br />

von positiven gesellschaftlichen<br />

Effekten, die durch das CC-Engagement<br />

eines Unternehmens ausgelöst werden.<br />

Dabei geht die Wirkungsmessung auf<br />

induzierte Effekte ein, die durch die Ergebnisse<br />

von Maßnahmen und Projekten entstehen.<br />

Ein mögliches Rahmenwerk zur Berichterstattung<br />

im Rahmen von CC liefern die<br />

GRI-Leitlinien. <strong>Die</strong> aktuelle Version G4<br />

bezieht sich u. a. auch auf den Umgang<br />

eines Unternehmens mit lokalen Gemeinschaften.<br />

22 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


5.6 Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien managen<br />

Welche Anforderungen gibt es bisher<br />

zur Berichterstattung zu Diversität?<br />

In der gesetzlichen Regulierung und in<br />

der öffentlichen Debatte in Deutschland ist<br />

das Thema Diversität nicht neu. Im Fokus<br />

steht vor allem der Anteil der Frauen in<br />

Führungspositionen und in Aufsichtsräten.<br />

Ein kürzlich in Deutschland in Kraft getretenes<br />

Gesetz 32 fordert eine Geschlechterquote<br />

von 30 % in den Aufsichtsräten<br />

börsennotierter und paritätisch mitbestimmter<br />

(Aufsichtsrat, der aus Arbeitnehmern<br />

und Anteilseignern besteht)<br />

Unternehmen. Darüber hinaus müssen<br />

sich diese Unternehmen selbstbestimmte<br />

Zielgrößen für den Vorstand und die<br />

oberste Führungsebene unterhalb des<br />

Vorstands setzen. <strong>Die</strong> <strong>neue</strong>n Vorgaben zur<br />

Diversität sind nach dem Gesetz für die<br />

gleichberechtigte Teilnahme von Frauen<br />

und Männern an Führungspositionen auch<br />

Gegenstand der Erklärung zur Unternehmensführung<br />

im Lagebericht nach § 289a<br />

HGB. Dabei sollen die Unternehmen jährlich<br />

die Einhaltung der Quote bestätigen<br />

beziehungsweise Ziele und Zielerreichung<br />

berichten. Darüber hinaus ist das Thema<br />

Diversität bei Führungspositionen und Aufsichtsräten<br />

auch im Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex verankert. 33<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> berücksichtigt diese<br />

bereits bestehenden Berichtspflichten und<br />

erweitert sie dahin gehend, dass Unternehmen<br />

nun auch über die konkrete Umsetzung<br />

von Managementkonzepten und die<br />

zugrunde liegenden Diversitätskriterien<br />

berichten sollen. Dabei geht die <strong>Richtlinie</strong><br />

nicht nur explizit auf die Verteilung der Geschlechter<br />

ein, sondern auch auf andere<br />

Kriterien wie Alter, Bildungs- und Berufshintergrund.<br />

Beim Thema Diversität weicht die <strong>CSR</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> von dem für die anderen Belange<br />

geltenden Scope ab. Entsprechend § 289a<br />

HGB gilt die Berichtspflicht für alle großen<br />

börsennotierten Unternehmen. <strong>Die</strong> Angaben<br />

sind in die Erklärung zur Unternehmensführung<br />

aufzunehmen und nicht in<br />

die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht.<br />

Ziele ohne Managementkonzept<br />

Entsprechend den bereits bestehenden<br />

Berichtspflichten berichten schon viele<br />

Unternehmen zum Thema Diversität.<br />

Mehr als die Hälfte der Unternehmen im<br />

MDAX gehen in ihrer Berichterstattung<br />

auf eine bestehende Policy (z. B. als Teil<br />

des Code of Conduct, Unterzeichner der<br />

Charta der Vielfalt) ein und berichten über<br />

Maßnahmen zur Förderung von Diversität<br />

(z. B. Mentoringprogramme). <strong>Die</strong> dazugehörigen<br />

Ziele beziehen sich in fast allen<br />

Fällen auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat<br />

und nicht auf Frauen in anderen Führungspositionen.<br />

Auffällig ist, dass trotz der weiten<br />

Verbreitung von Leitlinien und selbst<br />

erklärten Zielen nur 9 der 50 MDAX-Unternehmen<br />

über ein Managementkonzept zu<br />

Diversität berichten. <strong>Die</strong>s erklärt womöglich<br />

auch, warum 40 % der von uns befragten<br />

Unternehmen Nachholbedarf beim<br />

Thema Diversität im Hinblick auf die<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> sehen. Gleichwohl bewerten<br />

es nur etwa 20 % der befragten Unternehmen<br />

als wichtig für ihren Unternehmenserfolg.<br />

<strong>Die</strong>se Einschätzung spiegelt sich in<br />

der Tatsache wider, dass im Juli 2015<br />

lediglich 10 % der MDAX-Unternehmen<br />

mindestens eine Frau im Vorstand hatten. 34<br />

Woran können sich Unternehmen beim<br />

Thema Diversität orientieren?<br />

Weit verbreitet bei den MDAX-Unternehmen<br />

ist die Unterzeichnung der Charta<br />

der Vielfalt als Leitlinie zu Diversität bei<br />

Unternehmen. Unterzeichner verpflichten<br />

sich zur Einhaltung verschiedener Punkte<br />

im Bereich Diversität. 35 <strong>Die</strong> Leading<br />

Practice im Management von Diversität<br />

zeichnet sich durch die Verankerung von<br />

Diversität auf Konzernebene aus, aber<br />

auch durch Diversitätsverantwortliche<br />

in einzelnen Organisationseinheiten und<br />

durch die standardisierte Integration<br />

von Diversitätskriterien bei der Personalbesetzung<br />

und durch Steuerung über<br />

entsprechende Kennzahlen. Auch die<br />

GRI-Leitlinien bieten eine Orientierung –<br />

seit fast zehn Jahren ist das Thema Diversität<br />

bei Kontrollorganen und bei Mitarbeitern<br />

über entsprechende Indikatoren und<br />

Angaben in den Leitlinien berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

23


Sind Sie auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

6 vorbereitet?<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> fordert die Unternehmen<br />

auf, für Geschäftsjahre, die nach<br />

dem 01.01.2017 beginnen, umfassend<br />

über nichtfinanzielle und die Diversität<br />

betreffende Informationen zu berichten.<br />

Unternehmen sind daher gefordert, zügig<br />

zu evaluieren, inwieweit sie die Anforderungen<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> bereits erfüllen<br />

oder ob noch Anpassungsbedarf bei internen<br />

Prozessen besteht.<br />

Folgende Faktoren sehen wir auf der Basis<br />

unserer Analysen und Befragung als<br />

Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>:<br />

• ►Einschätzung der Wesentlichkeit einzelner<br />

nichtfinanzieller Aspekte<br />

• ►Integration nichtfinanzieller Aspekte in<br />

das Risikomanagement im Hinblick auf<br />

Risiken, die die Geschäftstätigkeit des<br />

Unternehmens beeinflussen, aber auch<br />

bezüglich solcher Risiken, die sich vom<br />

Unternehmen auf die Gesellschaft auswirken<br />

• (Weiter-)Entwicklung bestehender<br />

Leitlinien, Managementkonzepte und<br />

Kennzahlen bezogen auf nichtfinanzielle<br />

Aspekte<br />

• ►(Weiter-)Entwicklung bestehender<br />

Berichtsprozesse für nichtfinanzielle<br />

Aspekte<br />

<strong>Die</strong> nachstehende Checkliste mit Schlüsselfragen<br />

können Unternehmen nutzen,<br />

um einzuschätzen, inwieweit sie auf die<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> bereits heute vorbereitet<br />

sind. Gerne diskutieren wir diese Punkte<br />

mit Ihnen!<br />

Sind Sie auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> vorbereitet?<br />

Schlüsselfragen<br />

Wurde die Wesentlichkeit der einzelnen nichtfinanziellen Aspekte<br />

im Hinblick auf das Kerngeschäft analysiert?<br />

Wurden bei der Einschätzung der Wesentlichkeit die Anliegen<br />

externer Stakeholder berücksichtigt?<br />

Wurden die Risiken hinsichtlich der einzelnen nichtfinanziellen<br />

Aspekte analysiert?<br />

Gibt es für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte bereits<br />

Leitlinien?<br />

Wurden für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte Ziele<br />

definiert?<br />

Gibt es für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte interne<br />

Managementkonzepte?<br />

Werden bestehende Managementkonzepte mit konkreten<br />

Maßnahmen unterlegt?<br />

Gibt es für die Berichterstattung bereits festgelegte<br />

Orientierungshilfen oder Rahmenwerke?<br />

Werden für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte<br />

Kennzahlen erhoben?<br />

Gibt es einen strukturierten Berichtsprozess für die nichtfinanzielle<br />

Berichterstattung mit klar definierten Rollen und<br />

Verantwortlichkeiten?<br />

Check?<br />

24 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


Bereits seit 1992 bietet EY weltweit Beratungsund<br />

Prüfungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit<br />

an. EY begleitet Unternehmen unterschiedlicher<br />

Branchen und Größenordnungen bei der<br />

Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und<br />

bei der Kommunikation von nichtfinanziellen<br />

Kennzahlen. Auch als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte<br />

sind wir gefragt. Weltweit verfügt<br />

EY über ein Netzwerk von mehr als 700 Fachmitarbeitern<br />

im Bereich Climate Change and<br />

Sustainability Services (CCaSS).<br />

Kontaktdaten<br />

Nicole Richter<br />

Executive Director<br />

Tel. +49 89 14331 19332<br />

Mobil +49 160 939 19332<br />

nicole.richter@de.ey.com<br />

Annette Johne<br />

Senior Manager<br />

Tel. +49 211 9352 18459<br />

Mobil + 49 160 939 18459<br />

annette.johne@de.ey.com<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

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Über diese Studie<br />

<strong>Die</strong>se Studie basiert auf den folgenden<br />

Analysen des CCaSS-Teams. Wir möchten<br />

an dieser Stelle ausdrücklich unseren<br />

Kollegen Pascal Schäfer und Enno Wiesner<br />

danken, die intensiv daran mitgewirkt<br />

haben.<br />

Auswertung der Berichterstattung<br />

im MDAX zum 31.07.2015 in Bezug<br />

auf die inhaltlichen Anforderungen<br />

der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Die</strong> Fokussierung auf den MDAX erfolgte,<br />

da dieser Index in Bezug auf Umfang und<br />

Tiefe veröffentlichter Nachhaltigkeitsinformationen<br />

unserer Meinung nach<br />

einen repräsentativen Durchschnitt der<br />

von der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> betroffenen Unternehmen<br />

bietet.<br />

Für die in der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> angesprochenen<br />

inhaltlichen Belange wurde die<br />

Berichterstattung im Hinblick auf die Darstellung<br />

eines Konzepts, dessen Umsetzung,<br />

von Risiken und von wesentlichen<br />

Kennzahlen analysiert. <strong>Die</strong>se Kriterien<br />

wurden zur weiteren Analyse untergliedert.<br />

Wir haben das Konzept in die<br />

Bestandteile <strong>Richtlinie</strong>n, Steuerungsmaßnahmen<br />

und Ziele aufgeteilt. Zur Erhebung<br />

der Informationen haben wir die<br />

aktuellen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte<br />

sowie weitere öffentlich zugängliche<br />

Unternehmenspublikationen, wie Fortschrittsberichte<br />

zum UN Global Compact<br />

oder Codes of Conduct ausgewertet, die<br />

bis zum Stichtag 31.07.2015 veröffentlicht<br />

wurden.<br />

Unabhängige telefonische Befragung<br />

von 200 deutschen Unternehmen im<br />

Zeitraum von Juni bis Juli 2015<br />

Befragt wurden kapitalmarktorientierte<br />

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern,<br />

die voraussichtlich von der<br />

<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> betroffen sein werden.<br />

<strong>Die</strong> Interviews wurden durch das unabhängige<br />

Meinungsforschungsinstitut<br />

Valid Research, Bielefeld durchgeführt.<br />

Ziel der Befragung war es, herauszufinden<br />

wie Unternehmen generell gegenüber der<br />

<strong>Richtlinie</strong> eingestellt sind und wie sie sich<br />

selbst in Bezug auf die inhaltlichen Anforderungen<br />

aus heutiger Sicht einschätzen.<br />

<strong>Die</strong> 200 Unternehmen setzen sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

61 %<br />

DAX<br />

TecDAX<br />

Kein DAX-Segment<br />

3 %<br />

7 %<br />

MDAX<br />

SDAX<br />

16 %<br />

10 %<br />

6 %<br />

Auswertung der Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

in vier DAX-Indizes<br />

zum 31.07.2015 (Update der Studie<br />

„Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />

in Deutschland:<br />

Standortbestimmung“ aus dem Jahr<br />

2014)<br />

Dazu wurden die aktuellen Nachhaltigkeitsberichte<br />

und Informationen zur<br />

Nachhaltigkeitsleistung in den Geschäftsberichten<br />

analysiert, die bis zum Stichtag<br />

31.07.2015 veröffentlicht wurden.<br />

Integrierte und kombinierte Berichte sowie<br />

Onlineberichte wurden ebenfalls als Nachhaltigkeitsberichte<br />

gewertet. Dabei haben<br />

wir die Veröffentlichungen der letzten<br />

drei Jahre betrachtet. Dadurch sollen<br />

Verzerrungen der Darstellung vermieden<br />

werden, die z. B. durch nicht mehr fortgeführte<br />

„Pilotversuche der Nachhaltigkeitsberichterstattung“<br />

entstehen oder durch<br />

Unternehmen, die nur alle zwei Jahre<br />

einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.<br />

<strong>Die</strong> Kategorisierung der Angaben<br />

zur Nachhaltigkeitsleistung erfolgte in den<br />

Kategorien „Umfassende Informationen“<br />

(Berichterstattung im Sozial- und Umweltbereich<br />

mit jeweils mehreren Kennzahlen),<br />

„Ausgewählte Informationen“ (Berichterstattung<br />

im sozialen und/oder Umweltbereich<br />

mit keinen bis wenigen Kennzahlen)<br />

und „Keine Informationen“. Basis<br />

dafür sind die Tiefe und der Umfang der<br />

Darstellung in den Geschäftsberichten.<br />

3 % 1 % Chemicals<br />

16 %<br />

6 %<br />

28 %<br />

11 % 16 %<br />

16 %<br />

Industrial Prod.<br />

Finance<br />

Automotive<br />

Retail<br />

Life Sciences<br />

Power & Utilities<br />

Transport<br />

Consumer Products<br />

26 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.


Quellen und Erläuterungen<br />

1 <strong>Richtlinie</strong> 2014/95/EU zur Änderung der <strong>Richtlinie</strong> 2013/34/EU im Hinblick auf<br />

die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch<br />

bestimmte große Unternehmen und Gruppen<br />

2 Unternehmen von öffentlichem Interesse: kapitalmarktorientierte Unternehmen,<br />

Banken und Versicherungen und Unternehmen, die vom Mitgliedstaat als solche<br />

bestimmt wurden<br />

3 § 289 Absatz 3; § 315 HGB: Große Kapitalgesellschaften und Konzerne sind verpflichtet,<br />

nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Informationen über Umweltund<br />

Arbeitnehmerbelange in den (Konzern-)Lagebericht aufzunehmen, sofern<br />

diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des Unternehmens<br />

von Bedeutung sind. Auch der DRS 20 fordert, dass die Berichterstattung<br />

der steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse<br />

des Geschäftsverlaufs einbezogen und offengelegt wird.<br />

4 Europäisches Parlament und Europäischer Rat: <strong>Richtlinie</strong> 2013/34/EU vom<br />

26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und<br />

damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen<br />

und zur Änderung der <strong>Richtlinie</strong> 2006/43/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates und zur Aufhebung der <strong>Richtlinie</strong>n 78/660/EWG und 83/349/<br />

EWG des Rates, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.<br />

do?uri=OJ:L:2013:182:0019:0076:DE:PDF<br />

5 Börsennotierte Aktiengesellschaften, börsennotierte Kommanditgesellschaften<br />

auf Aktien oder börsennotierte Europäische Aktiengesellschaften.<br />

6 GRI: G4 (2013): Sustainability Reporting Guidelines,<br />

https://www.globalreporting.org/standards/g4/Pages/default.aspx<br />

7 § 289 Absatz 3; § 315 HGB: Im (Konzern-)Lagebericht sind die voraussichtliche<br />

Entwicklung einer Unternehmung und wesentliche Chancen und Risiken offenzulegen.<br />

Auch der DRS 20 fordert die Darstellung bedeutsamer Risiken für den<br />

Konzern und wesentliche in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen.<br />

8 EY (2015): There’s no reward without risk. EY’s global governance,<br />

risk and compliance survey 2015,<br />

http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-theres-no-reward-without-riskgrc-survey-2015/$FILE/EY-theres-no-reward-without-risk-grc-survey-2015.pdf<br />

9 The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission<br />

(COSO): http://www.coso.org/<br />

10 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Nachhaltigkeitskodex erfüllt zukünftige<br />

EU-Berichtspflicht,<br />

http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/dnk/eu-berichtspflicht.html<br />

Global Reporting Initiative: Making headway in Europe, https://www.globalreporting.org/resourcelibrary/GRI_G4_EU%20Directive_Linkage.pdf<br />

11 EY (2014): Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland:<br />

Standortbestimmung, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/<br />

EY_Studie_-_Pflicht_oder_Kuer/$FILE/EY-Studie-PflichtoderKuer-2014.pdf<br />

12 <strong>Die</strong> EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU verpflichtet große Unternehmen<br />

(mindestens 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. Euro Umsatz oder über 43 Mio. Euro<br />

Bilanzsumme) zur Durchführung von Energieaudits in allen Konzerngesellschaften<br />

mit einer Beteiligungsquote von mindestens 25 %. <strong>Die</strong>s gilt in sämtlichen<br />

EU-Mitgliedstaaten. <strong>Die</strong>se Energieaudits müssen bis zum 5. Dezember 2015 abgeschlossen<br />

sein. Das betrifft auch Konzerne, die ihren Sitz außerhalb der EU<br />

(z. B. USA oder Schweiz) und Standorte innerhalb der EU haben.<br />

http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-eu-energieeffizienzrichtlinie/$-<br />

FILE/EY-eu-energieeffizienzrichtlinie.pdf<br />

13 Natural Capital Coalition: http://www.naturalcapitalcoalition.org/<br />

14 Vereinte Nationen (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,<br />

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf<br />

15 United Nations (2011): Guiding Principles on Business and Human Rights,<br />

http://www.ohchr.org/Documents/Publications GuidingPrinciplesBusinessHR_<br />

EN.pdf<br />

16 UN Guiding Principles Reporting Framework: http://www.ungpreporting.org/<br />

17 Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/<br />

Aussenwirtschaft/Wirtschaft-und-Menschenrechte/NAPWiMR_Grundlage_<br />

node.html<br />

18 World Economic Journal: The cost of corruption, http://world-economic.com/<br />

articles_wej-373.html<br />

19 EY: Fraud and corruption — the easy option for growth? Europe, Middle East,<br />

India and Africa Fraud Survey 2015, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-emeia-fraud-survey/$FILE/ey-emeia-fraud<br />

survey.pdf<br />

20 Bundesverband der Deutschen Industrie: Korruption verhindern – Empfehlungen<br />

des BDI, http://www.csrgermany.de/www/csr_cms_relaunch.nsf/res/Broschuere_Korruption_verhindern.pdf/$file/Broschuere_Korruption_verhindern.pdf<br />

21 ICC Germany: Handlungsempfehlungen der ICC für Unternehmen im Bereich<br />

der Korruptionsprävention und –bekämpfung, http://www.iccgermany.de/<br />

icc-regeln-und-richtlinien/icc-verhaltensrichtlinien/icc-verhaltensrichtlinienanti-korruption-bestechung-in-deutschland-definition-geschichte.html<br />

22 Transparency International: Business principles for countering bribery –<br />

A multi-stakeholder initiative led by Transparency International,<br />

http://files.transparency.org/content/download/707/3036/file/2013_<br />

Business%20Principles_EN.pdf<br />

23 Transparency International: Corruption Perceptions Index,<br />

http://www.transparency.org/cpi2014<br />

24 UN Global Compact & Transparency International: Reporting Guidance on the<br />

10th Principle against corruption, https://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/Anti-Corruption/UNGC_AntiCorruptionReporting.pdf<br />

25 Deutscher Nachhaltigkeitskodex:<br />

http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/<br />

26 DIHK (2014): DIHK-Arbeitsmarktreport,<br />

http://www.dihk.de/ressourcen/downloads/dihk-arbeitsmarktsreport-2013-14/<br />

at_download/file?mdate=1394632466652<br />

EY (2015): Mittelstandsbarometer Deutschland und Europa, http://www.ey.<br />

com/Publication/vwLUAssets/EEY_Mittelstandsbarometer_-_Januar_2015/$-<br />

FILE/EY-Mittelstandsbarometer-Deutschland-und-Europa-Januar-2015.pdf<br />

27 EY (2013): Business Pulse Exploring dual perspectives on the top 10 risks<br />

and opportunities in 2013 and beyond, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/Business_Pulse_-_top_10_risks_and_opportunities/$FILE/Business%20<br />

pulse%202013.pdf<br />

28 EY (2014): Studentenstudie 2014, http://www.ey.com/DE/de/Newsroom/<br />

News-releases/20140604-EY-News-EY-studentenstudie-2014-acht-von-zehn-studenten-sind-zufrieden-werte-ziele-perspektiven<br />

29 ILO Kernarbeitsnormen: http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.html<br />

OECD (2011): OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,<br />

http://www.oecd.org/daf/inv/mne/48808708.pdf<br />

UN Global Compact (2008): The Labour Principles,<br />

http://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/labour/the_labour_<br />

principles_a_guide_for_business.pdf<br />

30 ILO (1996): Recording and notification of occupational accidents and diseases,<br />

http://www.ilo.org/safework/info/standards-and-instruments/codes/<br />

WCMS_107800/lang--en/index.htm<br />

31 EY (2015): Corporate Citizenship Benchmark Analyse. Does your corporate<br />

citizenship make a difference?, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/<br />

EY-report-benchmarking-corporate-citizenship/$FILE/EY-report-benchmarking-corporate-citizenship.pdf<br />

32 Gesetz für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an<br />

Führungspositionen (BGBI vom 24.4.2015, S. 642 ff.):<br />

Für Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, gibt es keine gesetzliche<br />

Quote; für alle drei Ebenen (Aufsichtsrat, Vorstand, oberste Führungsebene<br />

unterhalb des Vorstands) muss eine selbstbestimmte Zielgröße festgelegt<br />

werden.<br />

33 Auch im Deutschen Corporate Governance Kodex, an den sich börsennotierte<br />

Unternehmen in Form von „comply or explain“ per Gesetz halten müssen<br />

(§ 161 AktG), hält das Thema Diversität seit einigen Jahren Einzug. Der<br />

Kodex fordert die Berücksichtigung von Diversität bei Führungspositionen<br />

und Aufsichtsräten sowie die Formulierung entsprechender Ziele.<br />

http://www.dcgk.de/de/<br />

34 EY (2015): Mixed Leadership Barometer: http://www.ey.com/Publication/<br />

vwLUAssets/EY_Studie_-_Mixed_Leadership_Barometer_-_Januar_2015/$-<br />

FILE/EY-Mixed-Leadership-Barometer-Januar-2015.pdf<br />

35 Charta der Vielfalt: http://www.charta-der-vielfalt.de/startseite.html<br />

<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />

27


EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory<br />

<strong>Die</strong> globale EY-Organisation im Überblick<br />

<strong>Die</strong> globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung,<br />

Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung.<br />

Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir<br />

weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir<br />

bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams,<br />

exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser<br />

Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für<br />

unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben.<br />

Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.<br />

<strong>Die</strong> globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von<br />

Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist<br />

rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln<br />

und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young<br />

Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem<br />

Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen<br />

finden Sie unter www.ey.com.<br />

In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen<br />

sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von<br />

Ernst & Young Global Limited.<br />

© 2015 Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

All Rights Reserved.<br />

SKN 1511-160<br />

ED None<br />

<strong>Die</strong>se Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht<br />

als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl<br />

sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit<br />

und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen<br />

des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des<br />

Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder<br />

anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen<br />

Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden.<br />

www.de.ey.com

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