Die CSR- Richtlinie setzt neue Maßstäbe
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<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong><br />
<strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>.<br />
Starten Sie jetzt mit<br />
der Umsetzung.
Inhaltsverzeichnis<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Vorwort 3<br />
Executive Summary 4<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-Richtline im Überblick 6<br />
<strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> 9<br />
Wie sieht die Berichterstattung zu den<br />
Aspekten und zu Diversität bereits heute aus? 14<br />
5.1 Berichterstattung zum Thema Umwelt:<br />
Kein Nachholbedarf? 14<br />
5.2 Menschenrechtsreporting rückt stärker<br />
in den Fokus 16<br />
5.3 Korruption und Bestechung –<br />
in Deutschland noch ein Thema? 18<br />
5.4 Ziele im Bereich Arbeitnehmer<br />
kommunizieren 20<br />
5.5 Sozialbelange: Kandidat für die<br />
Unternehmensstrategie? 21<br />
5.6 Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und<br />
Kontrollgremien managen 23<br />
6<br />
Sind Sie auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> vorbereitet? 24<br />
Über diese Studie<br />
Wie sind Unternehmen gegenüber der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
eingestellt und wie schätzen sie sich selbst ein?<br />
<strong>Die</strong>se Studie enthält die Ergebnisse verschiedener EY-Analysen sowie<br />
einer unabhängigen Unternehmensbefragung. Detaillierte Informationen<br />
zu den Analysen und zur Befragung finden Sie auf Seite 26.<br />
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir in diesem Bericht<br />
auf die geschlechtsspezifische Differenzierung.<br />
Unternehmensbefragung<br />
• Unabhängige telefonische Befragung<br />
von 200 großen deutschen Unternehmen,<br />
die voraussichtlich von der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
betroffen sein werden<br />
• Im Fokus: Erwartungen, Herausforderungen<br />
und Selbsteinschätzung in Bezug auf die<br />
geforderten Inhalte<br />
Wie sind Unternehmen schon heute im Hinblick<br />
auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> aufgestellt?<br />
Was hat sich generell in der Berichterstattung<br />
nichtfinanzieller Informationen getan?<br />
MDAX-<br />
Analyse<br />
• Analyse veröffentlichter Nachhaltigkeitsinformationen<br />
der MDAX-Unternehmen<br />
im Hinblick auf die von der <strong>Richtlinie</strong><br />
geforderten Inhalte<br />
• Im Fokus: Berichterstattung zu Konzepten<br />
und deren Umsetzung, Risiken und<br />
Kennzahlen<br />
Analyse des<br />
Status quo<br />
in den vier<br />
DAX-Indizes<br />
• Update der letztjährigen EY-Analyse:<br />
Auswertung der aktuellen Nachhaltigkeitsberichte<br />
und Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung<br />
in den Geschäftsberichten<br />
• Im Fokus: Häufigkeit und Ausprägung der<br />
nichtfinanziellen Berichterstattung<br />
2 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
1 Vorwort<br />
Nicole Richter<br />
Executive Director Climate Change and Sustainability Services<br />
(CCaSS), bei EY für Sustainability Assurance und Reporting<br />
verantwortlich<br />
Auch in diesem Jahr hat das EY Climate<br />
Change und Sustainability Services Team<br />
die vier DAX-Indizes DAX 30, MDAX, SDAX<br />
und TecDAX im Hinblick auf ihre nichtfinanzielle<br />
Berichterstattung analysiert. Dabei<br />
hat sich gezeigt, dass das Niveau im<br />
Vergleich zum Vorjahr gut geblieben ist.<br />
Doch in etwa einem Jahr wird sich das<br />
Bild verändern, denn die von der EU<br />
verabschiedete <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> (<strong>CSR</strong> =<br />
Corporate Social Responsibility) 1 erweitert<br />
die Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung:<br />
Demnach müssen ab 2017<br />
bestimmte Unternehmen mehr als bisher<br />
über nichtfinanzielle Aspekte und Diversität<br />
berichten.<br />
In der vorliegenden Studie haben wir<br />
daher die nichtfinanzielle Berichterstattung<br />
von Unternehmen vor allem im<br />
Hinblick auf die <strong>neue</strong>n Anforderungen<br />
untersucht. <strong>Die</strong> Ergebnisse zeigen ein<br />
differenziertes Bild. Während Arbeitnehmer-<br />
und Umweltbelange schon recht weit<br />
etabliert sind, geraten auch <strong>neue</strong> Themen<br />
in den Fokus, die in der Berichterstattung<br />
bisher weniger Beachtung fanden. Hierzu<br />
gehört z. B. die Berichterstattung über<br />
die Einhaltung von Menschenrechten.<br />
Darüber hinaus ist die Berichterstattung<br />
über Konzepte, Maßnahmen, Risiken und<br />
Ergebnisse vielen Unternehmen noch<br />
nicht vertraut. Insbesondere soll zukünftig<br />
auch über solche Risiken berichtet werden,<br />
die von den Geschäftstätigkeiten des<br />
Unternehmens ausgehen und Gesellschaft<br />
und Umwelt beeinflussen.<br />
Wir empfehlen daher den betroffenen<br />
kapitalmarktorientierten Unternehmen,<br />
ihre derzeitige Position mit den Anforderungen<br />
der <strong>Richtlinie</strong> abzugleichen.<br />
Dabei sollte es vor allem darum gehen,<br />
die wesentlichen Risiken und Werttreiber<br />
zu identifizieren, um vor diesem Hintergrund<br />
geeignete Kennzahlen zu definieren<br />
und entsprechende Prozesse zu<br />
etablieren.<br />
Der Studie beigefügt finden Sie eine<br />
Checkliste mit Schlüsselfragen, die Ihnen<br />
helfen kann, Ihre individuelle Situation<br />
besser einzuschätzen. Gerne können<br />
wir diese Fragen gemeinsam diskutieren.<br />
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
3
2 Executive Summary<br />
Im Rahmen der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> sollen<br />
Unternehmen ab 2017 verstärkt über<br />
nichtfinanzielle Aspekte berichten.<br />
PIEs (Public Interest Entities) 2 mit mehr<br />
als 500 Mitarbeitern sind durch die<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> verpflichtet, Konzepte<br />
und deren Umsetzung sowie wesentliche<br />
Risiken und Kennzahlen in Bezug auf die<br />
von der <strong>Richtlinie</strong> vorgegebenen nichtfinanziellen<br />
Belange in ihrem Lagebericht<br />
darzustellen. <strong>Die</strong> sogenannten Belange<br />
umfassen Umwelt-, Arbeitnehmerund<br />
Sozialthemen sowie die Themen<br />
Menschenrechte, Bestechung und<br />
Korruption. Darüber hinaus sollen<br />
bestimmte große Unternehmen zusätzlich<br />
über ihr Konzept und ihre Ziele<br />
im Bereich Diversität in Aufsichts-,<br />
Leitungs- und Kontrollgremien berichten.<br />
Dabei bilden die Anforderungen der<br />
<strong>Richtlinie</strong> das Minimum für die jeweiligen<br />
nationalen Gesetzgebungen. Folglich<br />
stehen die Mindestanforderungen, die auf<br />
die betroffenen Unternehmen ab 2017<br />
zukommen, bereits fest und die Unternehmen<br />
können beginnen, sich auf die<br />
Neuerungen in ihrer Berichterstattung<br />
vorzubereiten. <strong>Die</strong>s ist aus unserer Sicht<br />
auch erforderlich, da die Umsetzung Zeit<br />
in Anspruch nehmen wird. <strong>Die</strong> <strong>neue</strong>n Themenbereiche<br />
und strukturellen Bestandteile<br />
müssen etabliert werden, beispielsweise<br />
das erweiterte Risikoverständnis.<br />
Aus unseren Analysen und der externen<br />
Unternehmensbefragung zur <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
haben wir die nachfolgenden wesentlichen<br />
Ergebnisse abgeleitet:<br />
<strong>Die</strong> Mitgliedstaaten müssen die EU-<strong>Richtlinie</strong><br />
nun in nationales Recht umsetzen.<br />
4 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
Was erwarten die befragten Unternehmen<br />
in Bezug auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>?<br />
DAX-Analyse zur nichtfinanziellen<br />
Berichterstattung zeigt: MDAX, SDAX<br />
und TecDAX sind im Zugzwang.<br />
• Unternehmen begrüßen die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung<br />
von Nachhaltigkeitsaspekten und die Schaffung von<br />
Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf nichtfinanzielle<br />
Berichterstattung.<br />
• Herausforderungen sehen die Unternehmen weiterhin vor<br />
allem bei der Auswahl geeigneter Kennzahlen.<br />
• Der DAX 30 ist weiterhin führend: 90 % der Unternehmen<br />
veröffentlichen z. B. einen separaten Nachhaltigkeitsbericht.<br />
• Dagegen berichten Unternehmen aus MDAX, SDAX und<br />
TecDAX in ihren Geschäftsberichten nur zu 28 %, 10 % und<br />
20 % umfassend zu Nachhaltigkeit, einschließlich Umwelt- und<br />
Sozialkennzahlen.<br />
Handlungsbedarf zu den geforderten<br />
Aspekten der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> unterschiedlich<br />
groß<br />
Unternehmen sollten sich bereits<br />
heute vorbereiten, indem sie …<br />
• Umweltaspekte sind bereits weit verbreitet in der Berichterstattung<br />
und werden von den Unternehmen auch als sehr<br />
relevant eingestuft. Es besteht jedoch Nachholbedarf im<br />
Hinblick auf konkrete Kennzahlen und Ziele.<br />
• Das Thema Menschenrechtsreporting wird auf internationaler<br />
Ebene stark vorangetrieben. <strong>Die</strong> derzeitige Berichterstattung<br />
der analysierten Unternehmen spiegelt diese Entwicklung<br />
noch nicht wider; vor allem Risiken und Kennzahlen werden<br />
erst von wenigen Unternehmen adressiert.<br />
• <strong>Die</strong> Berichterstattung im Bereich Arbeitnehmer ist weit<br />
fortgeschritten, allerdings werden auch hier selten Ziele<br />
kommuniziert.<br />
• Sozialbelange: Im Teilbereich Corporate Citizenship ist vor<br />
allem die Berichterstattung über Maßnahmen ausgeprägt.<br />
Über <strong>Richtlinie</strong>n oder Managementansätze wird selten<br />
berichtet.<br />
• Im Bereich Korruption und Bestechung sehen sich Unternehmen<br />
schon heute gut aufgestellt. <strong>Die</strong>s trifft aus unserer<br />
Perspektive für Leitlinien und Managementansätze zu.<br />
Konkrete Inhalte wie Ziele oder Kennzahlen werden aber<br />
eher selten dargestellt.<br />
• Diversität haben viele Unternehmen bereits durch die <strong>neue</strong>rlich<br />
verabschiedete Geschlechterquote in ihre Berichterstattung<br />
intergiert, mit der Darstellung des Konzepts fordert die<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> allerdings eine detailliertere Berichterstattung.<br />
• die Wesentlichkeit einzelner nichtfinanzieller Aspekte<br />
einschätzen,<br />
• nichtfinanzielle Aspekte in das Risikomanagement integrieren,<br />
nicht nur im Hinblick auf Risiken, die die Geschäftstätigkeit<br />
des Unternehmens beeinflussen, sondern auch im Hinblick<br />
auf Risiken, die sich vom Unternehmen auf Gesellschaft und<br />
Umwelt auswirken,<br />
• bestehende Leitlinien und Managementkonzepte bezogen auf<br />
die nichtfinanziellen Aspekte gegebenenfalls erweitern sowie<br />
• bestehende Berichtsprozesse für nichtfinanzielle Aspekte<br />
anpassen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
5
3 <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> im Überblick<br />
Das gegenwärtig durch die Rechnungslegungsrichtlinien<br />
vorgegebene Ausmaß<br />
der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen<br />
3 reicht aus Sicht der EU-<br />
Kommission nicht aus. Sie beruft sich<br />
dabei auf die Mehrheit der konsultierten<br />
Stakeholder. <strong>Die</strong> Kommission sieht daher<br />
eine Notwendigkeit, Anforderungen zu<br />
konkretisieren und sich stärker auf die<br />
wesentlichen Themen zu konzentrieren,<br />
die die nachhaltige Wertschöpfung des<br />
Unternehmens bedeutend mitbestimmen.<br />
Mit der am 6. Dezember 2014 in Kraft<br />
getretenen EU-<strong>Richtlinie</strong> 2014/95/EU zur<br />
Angabe nichtfinanzieller und die Diversität<br />
betreffender Informationen wurde daher<br />
die <strong>Richtlinie</strong> 2013/34/EU 4 geändert.<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>: die nächsten Schritte<br />
<strong>Die</strong> EU-Mitgliedstaaten müssen die <strong>Richtlinie</strong><br />
bis Dezember 2016 in nationales<br />
Recht umsetzen. <strong>Die</strong> von der <strong>Richtlinie</strong><br />
„Zahlreiche Gespräche mit unseren Mandanten zeigen deutlich,<br />
dass die nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich an Bedeutung<br />
gewinnt. <strong>Die</strong>se Entwicklung wird in Zukunft durch die landesspezifische<br />
Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> weiter vorangetrieben.<br />
Sowohl für die interne Steuerung als auch für die<br />
Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt kommt es darauf an, dass die<br />
Berichterstattung auf transparenten und verlässlichen Angaben<br />
und Kennzahlen beruht.“<br />
Daniel Wüst, Managing Partner Assurance GSA<br />
betroffenen Unternehmen müssen die<br />
ersten Berichte nach der <strong>neue</strong>n <strong>Richtlinie</strong><br />
für Geschäftsjahre beginnend nach dem<br />
31. Dezember 2016 veröffentlichen.<br />
In Deutschland hat das Bundesministerium<br />
der Justiz und für Verbraucherschutz<br />
(BMJV) am 27. April 2015 ein<br />
Konzept zur Umsetzung vorgestellt und<br />
beteiligten Kreisen die Möglichkeit eingeräumt,<br />
Stellung zu beziehen. Ende des<br />
Jahres 2015 soll ein Gesetzentwurf veröffentlicht<br />
werden. Im nächsten Schritt<br />
wird dieser Entwurf von der Bundesregierung<br />
als offizieller Gesetzentwurf in den<br />
Bundestag eingebracht. Verabschiedung<br />
und Inkrafttreten des Gesetzes müssen bis<br />
Ende Dezember 2016 erfolgen.<br />
6 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
Entwicklung der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> vom ersten Vorschlag bis zur offiziellen Berichtspflicht<br />
April<br />
• EU-Kommission bringt<br />
Vorschlag zur <strong>Richtlinie</strong><br />
ein<br />
April bis Dezember<br />
• EU-Parlament nimmt<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> an (15.04.)<br />
• Rat der EU nimmt<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> an (29.09.)<br />
• <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> tritt am<br />
06.12. in Kraft<br />
2014<br />
Mai bis Ende<br />
des Jahres<br />
• BMJV veröffentlicht<br />
Konzept zur Umsetzung<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
(27.04.)<br />
• Dänemark verabschiedet<br />
Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong> (22.05.)<br />
als erstes Land der EU<br />
• Bis Ende des Jahres<br />
wird der Entwurf zur<br />
Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong> vom BMJV<br />
erwartet<br />
2015<br />
Im Laufe<br />
des Jahres<br />
• EU-Mitgliedsländer<br />
verabschieden nationale<br />
Gesetze zur Umsetzung<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
• Deutschland wird das<br />
Gesetz zur Umsetzung<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
verabschieden<br />
• 31.12.: Geschäftsjahre<br />
beginnend nach diesem<br />
Datum fallen unter die<br />
<strong>CSR</strong>-Berichtspflicht<br />
2016<br />
2013<br />
Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRI<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
7
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> im Überblick<br />
Inhaltliche und formelle Anforderungen<br />
Unternehmen sollen zukünftig im Lagebericht<br />
in einer sogenannten nichtfinanziellen<br />
Erklärung über nichtfinanzielle<br />
Aspekte berichten, die von Bedeutung<br />
Inhalt –<br />
thematisch<br />
Inhalt –<br />
strukturell<br />
Format<br />
für ihre Geschäftstätigkeit sind. <strong>Die</strong><br />
folgende Übersicht stellt die formellen<br />
und inhaltlichen Anforderungen der<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> dar:<br />
Wesentliche Informationen in Bezug auf folgende Belange:<br />
• Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte<br />
und Bekämpfung von Korruption und Bestechung<br />
►• Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien<br />
• Darstellung des Geschäftsmodells<br />
• In Bezug auf die einzelnen Belange: Konzept und Umsetzung, wesentliche<br />
Risiken und wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für die<br />
Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind<br />
• In Bezug auf Diversität: Konzept und Ergebnisse<br />
• Offenlegung der geforderten Informationen in einer nichtfinanziellen Erklärung<br />
im (Konzern-)Lagebericht<br />
• „Comply or explain“-Ansatz<br />
• Rechenschaftspflicht eines Unternehmens, wenn für einen Belang kein<br />
Konzept vorliegt<br />
• Flexibles Format – Hilfestellung bieten international verbreitete und akzeptierte<br />
Rahmenwerke (z. B. GRI)<br />
►• Wahlrecht der Mitgliedstaaten zur Befreiung von einer nichtfinanziellen<br />
Erklärung, sofern ein gesonderter Bericht unter bestimmten Bedingungen<br />
veröffentlicht wird<br />
• Der gesonderte Bericht kann bis zu 6 Monate nach dem Bilanzstichtag<br />
veröffentlicht und auf der Internetseite bereitgestellt werden<br />
Was erwarten die Unternehmen?<br />
Im Rahmen der Umfrage haben wir die<br />
Unternehmen auch zu ihren Erwartungen<br />
an die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> befragt. Unternehmen<br />
befürchten einen erhöhten administrativen<br />
Aufwand und Kosten durch die<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>. Positiv bewerten die<br />
Befragten, dass die öffentliche Wahrnehmung<br />
für Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt<br />
und durch einheitliche Vorgaben mehr<br />
Transparenz und Vergleichbarkeit für<br />
Stakeholder geschaffen wird.<br />
Im Hinblick auf die formellen Anforderungen<br />
hat unsere Unternehmensbefragung<br />
vor allem gezeigt, dass Unternehmen ein<br />
Wahlrecht begrüßen würden, das ihnen<br />
erlaubt, die nichtfinanziellen Kennzahlen<br />
auch in einem gesonderten Bericht zu<br />
veröffentlichen. Darüber hinaus halten<br />
ca. 40 % der Unternehmen die inhaltliche<br />
Prüfung der nichtfinanziellen Kennzahlen<br />
für sinnvoll, obwohl die <strong>Richtlinie</strong> lediglich<br />
eine Prüfung der Existenz der nichtfinanziellen<br />
Erklärung vorsieht.<br />
Geltungsbereich<br />
• Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) bei Belangen<br />
• Kriterium am Bilanzstichtag: im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als<br />
500 Mitarbeiter<br />
• Große börsennotierte Unternehmen 5 hinsichtlich Diversitätsvorgaben<br />
• Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB<br />
• „Konzernklausel“<br />
• Innerhalb von Konzernen werden nichtfinanzielle Kennzahlen konsolidiert<br />
berichtet<br />
• Tochterunternehmen sind von der Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung<br />
befreit, wenn ihre Muttergesellschaften unter die Berichtspflicht fallen<br />
Rolle des Prüfers<br />
• Überprüfung, ob eine Erklärung vorliegt<br />
8 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
4 <strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
Das Geschäftsmodell als<br />
Ausgangspunkt<br />
Im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung<br />
sollen Unternehmen zunächst ihr<br />
Geschäftsmodell kurz darstellen. <strong>Die</strong>se<br />
Darstellung sollte bereits nach dem Deutschen<br />
Rechnungslegungs Standard Nr. 20<br />
(DRS 20) im (Konzern-)Lagebericht enthalten<br />
sein, was sich auch in der aktuellen<br />
Berichterstattung im MDAX widerspiegelt.<br />
Thematisieren soll sie vor allem die Art<br />
und Weise der Erzeugung von Kundenmehrwert<br />
und Ertrag für das Unternehmen.<br />
Dazu zählen z. B. wichtige Produkte<br />
und <strong>Die</strong>nstleistungen des Unternehmens.<br />
Neben dem DRS 20 bieten auch die Global<br />
Reporting Initiative (GRI) G4 und das<br />
Integrated Reporting Framework des<br />
International Integrated Reporting Council<br />
(IIRC) Orientierung für die Darstellung<br />
des Geschäftsmodells.<br />
Abbildung eines „Konzepts“ –<br />
bestehende Rahmenwerke<br />
Für jeden der Belange einschließlich Diversität<br />
verlangt die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> von den<br />
Unternehmen, dass sie ihre Konzepte und<br />
deren Umsetzung durch Maßnahmen darstellen.<br />
In der Praxis können darunter<br />
<strong>Richtlinie</strong>n und Policies, Managementkonzepte<br />
(Zuständigkeit, Planung, Prozesse,<br />
Kontrolle) und Zielprogramme<br />
fallen. Auch die GRI-Leitlinien 6 fordern<br />
mit der Beschreibung des Managementansatzes<br />
gewissermaßen die Darstellung<br />
eines Konzepts in Bezug auf einzelne<br />
Aspekte. Stellt ein Unternehmen zu<br />
einem Belang kein Konzept dar, greift<br />
die „Comply or explain“-Regel.<br />
Darüber hinaus fordert die <strong>Richtlinie</strong>,<br />
auch die entsprechenden Due-Diligence-<br />
Prozesse für die Belange darzustellen.<br />
So soll die Berichterstattung Mechanismen<br />
aufzeigen, mit denen sich negative<br />
Auswirkungen, die von einem Unternehmen<br />
ausgehen, identifizieren und managen<br />
lassen.<br />
Das Prinzip der Wesentlichkeit als Rahmenbedingung<br />
Das Prinzip der Wesentlichkeit ist in der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> verankert; es wird die Berichterstattung<br />
über wesentliche Risiken und Kennzahlen gefordert.<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> gehen dabei über die Definition von Wesentlichkeit<br />
im DRS 20 hinaus. Der DRS 20 bezieht sich lediglich auf Aspekte, die für den<br />
Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens wesentlich sind. Der Wesentlichkeitsbegriff<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> geht stärker in die Richtung des Prinzips der Wesentlichkeit<br />
nach den Leitlinien der GRI G4, wonach auch wesentliche Auswirkungen auf<br />
Dritte Berücksichtigung finden müssen.<br />
<strong>Die</strong> Leitlinien bieten eine Orientierung, um die wesentlichen Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts<br />
durch eine Wesentlichkeitsanalyse zu bestimmen. Im MDAX zeigt sich<br />
derzeit, dass Unternehmen, die sich an GRI orientieren, in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
häufig die Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse darstellen. Bei der<br />
Bestimmung der wesentlichen Aspekte nach GRI werden die wirtschaftlichen, ökologischen<br />
und gesellschaftlichen Auswirkungen eines Aspekts, aber auch der jeweilige<br />
potenzielle Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder<br />
berücksichtigt. In die Ermittlung sollen sowohl die interne als auch die externe Unternehmenssicht<br />
auf Nachhaltigkeitsthemen mit einfließen. Grundlage für die Analyse<br />
wesentlicher Aspekte können z. B. Interviews oder Umfragen unter internen und<br />
externen Stakeholdern sein.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
9
<strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
Risiken entlang der Wertschöpfungskette<br />
– die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> erweitert den<br />
Risikobegriff<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> fordert die Unternehmen<br />
auf, über wesentliche Risiken im<br />
Zusammenhang mit den einzelnen Belangen<br />
zu berichten, die mit ihrer Geschäftstätigkeit,<br />
ihren Produkten und <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
sowie ihren Geschäftsbeziehungen<br />
verknüpft sind.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> definiert damit den<br />
Risikobegriff ein Stück weit neu: Bisher<br />
sehen die handelsrechtlichen Vorschriften<br />
für die (Konzern-)Lageberichterstattung<br />
vor, dass über bedeutsame Risiken berichtet<br />
werden muss. 7 <strong>Die</strong>se Vorgaben<br />
beziehen sich dabei auf Risiken, die<br />
von Bedeutung für die voraussichtliche<br />
Entwicklung des Unternehmens sind. <strong>Die</strong><br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> geht darüber hinaus und<br />
spricht nun bewusst auch solche Risiken<br />
an, die von dem Unternehmen selbst<br />
ausgehen und negative Effekte auf Dritte<br />
haben. <strong>Die</strong>se Erweiterung des Risikobegriffs<br />
soll Auswirkungen der Geschäftstätigkeit<br />
des Unternehmens auf Gesellschaft<br />
und Umwelt transparenter machen.<br />
Berichterstattung von wesentlichen Risiken nach Belangen<br />
Arbeitnehmer 92 %<br />
8 %<br />
Umwelt<br />
Korruption<br />
Menschenrechte<br />
Soziales<br />
32 %<br />
40 %<br />
68 %<br />
100 %<br />
60 %<br />
68 %<br />
Angaben zu aspektspezifischen Risiken<br />
Keine Angaben zu aspektspezifischen Risiken<br />
Quelle: EY-Analyse des MDAX zum 31.07.2015 auf der Basis von Geschäftsberichten,<br />
Nachhaltigkeitsberichten und unternehmenseigenen Webseiten<br />
32 %<br />
In der aktuellen Berichterstattung im<br />
MDAX finden sich zahlreiche Angaben zu<br />
den Risiken in den Bereichen Umwelt und<br />
Arbeitnehmer. <strong>Die</strong>se Berichterstattung<br />
beinhaltet sowohl nichtfinanzielle Risiken,<br />
die vom Unternehmen ausgehen, als<br />
auch Risiken für das Unternehmen selbst.<br />
Beispielsweise werden für den Aspekt<br />
Arbeitnehmer Risiken für das Unternehmen,<br />
z. B. demografischer Wandel, sowie<br />
Risiken, die vom Unternehmen ausgehen,<br />
z. B. Arbeitssicherheit, genannt. Risiken zu<br />
Menschenrechten sowie zu Korruption und<br />
Bestechung werden in der Praxis weniger<br />
häufig kommuniziert.<br />
10 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
Interview mit Nicole Richter,<br />
Executive Director bei EY im Bereich Climate Change and Sustainability,<br />
und Benjamin Lüders,<br />
Senior Manager bei EY im Bereich Advisory Services Risk<br />
Herr Lüders, in Ihrem Arbeitsalltag helfen Sie Unternehmen,<br />
konzernweite Risikomanagementsysteme aufzubauen.<br />
Sind die Risiken aus den sozialen und ökologischen Aspekten<br />
der Unternehmenstätigkeit inzwischen ein fester Bestandteil<br />
eines Risikomanagementsystems oder eher eine<br />
Seltenheit?<br />
Wir merken in der Praxis, dass Unternehmen ihren Fokus<br />
mehr und mehr auf einen in die Unternehmenssteuerung integrierten<br />
Risikomanagementansatz setzen. <strong>Die</strong>s zeigen auch die<br />
Ergebnisse unserer aktuellen Studie EY GRC Survey 2015:<br />
„90 % of organizations expect risk management to be more<br />
directly involved in business making decisions […]”. 8 Konkret<br />
bedeutet das, dass Unternehmen immer stärker interne sowie<br />
externe Risiken adressieren, die sowohl finanzieller als auch<br />
nichtfinanzieller Natur sind. Für den Aufbau von Überwachungssystemen<br />
nutzen viele Unternehmen international<br />
etablierte Standards und Rahmenwerke wie z. B. COSO 9 oder<br />
ISO 31000. Im Rahmen der Überarbeitung in den letzten Jahren<br />
rückte der Fokus von der reinen Finanzberichterstattung<br />
auf die gesamte Unternehmensberichterstattung. Damit wurde<br />
ein Zeichen für die Integration nichtfinanzieller Aspekte ge<strong>setzt</strong><br />
und den Unternehmen Spielraum in der individuellen Auslegung<br />
gegeben. Einen weiteren Treiber für die Integration nichtfinanzieller<br />
Aspekte in das Risikomanagement und speziell in die<br />
Risikoberichterstattung von Unternehmen stellt der DRS 20<br />
dar, der die Konzernlageberichterstattung regelt. Demnach<br />
sollen Unternehmen Entwicklung und Prognosen für solche<br />
nichtfinanziellen Leistungsindikatoren aufzeigen, die zur internen<br />
Steuerung des Konzerns einge<strong>setzt</strong> werden. Somit fordern<br />
die Standardgeber immer mehr, dass sich die Unternehmen<br />
frühzeitig mit der Integration nichtfinanzieller Aspekte in ihr<br />
Risikomanagement sowie mit der internen und externen Berichterstattung<br />
auseinandersetzen.<br />
Halten Sie die Integration dieser Aspekte in ein unternehmensweites<br />
Risikomanagementsystem für sinnvoll?<br />
Das Marktumfeld von Unternehmen hat sich in den vergangenen<br />
Jahren stark verändert, was auch Anpassungsbedarf bei<br />
den Überwachungssystemen wie Risikomanagement, IKS und<br />
Compliancesystem mit sich gebracht hat. So spielen heute<br />
externe, nichtfinanzielle Risiken – z. B. in der Lieferkette –<br />
eine zunehmende Rolle. In der Praxis beobachten wir den<br />
Trend, dass Unternehmen interne und externe Risiken ganzheitlich<br />
betrachten, indem sie die Schadenshöhe nicht mehr nur<br />
nach quantitativen, sondern auch nach qualitativen Gesichtspunkten<br />
wie Reputation, Arbeitssicherheit oder Verlust von<br />
Know-how bewerten. Wir unterstützen Unternehmen dabei,<br />
solche Risiken zu kategorisieren und auf der Basis von Bewertungsmodellen<br />
mit quantifizierbaren Risiken vergleichbar zu<br />
machen.<br />
Und welche praktischen Hinweise würden Sie den Unternehmen<br />
geben, die erstmalig ihre Risikoanalyse auf die in<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> genannten Belange ausweiten wollen?<br />
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Unternehmen<br />
ihr Risikomanagement immer auf ihren Wertesystemen und<br />
Strategien aufbauen sollten. Daraus lässt sich wiederum die<br />
Risikotoleranz ableiten. Unternehmen sollen sich fragen,<br />
welche quantifizierbaren und welche nicht quantifizierbaren<br />
Risiken mit ihrer Geschäftstätigkeit verbunden sind.<br />
Frau Richter, ist Ihrer Meinung nach die Integration nichtfinanzieller<br />
Kennzahlen in das bestehende Risikomanagement<br />
ausreichend, um die <strong>neue</strong>n Anforderungen der <strong>CSR</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong> zu erfüllen?<br />
<strong>Die</strong> Integration nichtfinanzieller Kennzahlen in das bestehende<br />
Risikomanagement ist auf jeden Fall ein wichtiger und richtiger<br />
Schritt auf dem Weg zur Erfüllung der Anforderungen der<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>. Allerdings beinhaltet die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> ein<br />
erweitertes Verständnis von Risiko im Vergleich zur bisherigen<br />
Unternehmensberichterstattung und auch zu den meisten Risikomanagementsystemen,<br />
die wir in der Praxis sehen. Es geht<br />
dabei nicht mehr nur um Risiken, die den Geschäftsverlauf und<br />
Unternehmenserfolg negativ beeinflussen könnten. Vielmehr<br />
stehen auch solche Risiken entlang der Wertschöpfungskette im<br />
Fokus, die sich negativ auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirken<br />
– wobei auch solche Risiken die voraussichtliche Entwicklung<br />
eines Unternehmens mittelbar beeinflussen können.<br />
Langfristig sollten sich Unternehmen diesem erweiterten Risikoverständnis<br />
öffnen, um adäquat auf diese Risiken reagieren<br />
zu können und der <strong>Richtlinie</strong> zu entsprechen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
11
<strong>Die</strong> Kernelemente der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
Auswahl wesentlicher Kennzahlen –<br />
die größte Hürde?<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> fordert von Unternehmen<br />
die Darstellung relevanter nichtfinanzieller<br />
Leistungsindikatoren im Hinblick auf<br />
das Geschäftsmodell. Aus den Ergebnissen<br />
der Unternehmensbefragung geht hervor,<br />
dass die Auswahl geeigneter Kennzahlen<br />
die größte Herausforderung für Unternehmen<br />
bei der Berichterstattung zu den<br />
geforderten <strong>CSR</strong>-Informationen darstellt.<br />
Bei der Frage nach dem geeignetsten<br />
Rahmenwerk zur Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong> nannten die Unternehmen am<br />
häufigsten den Deutschen Nachhaltigkeitskodex<br />
(DNK) und die GRI-Leitlinien.<br />
<strong>Die</strong> befragten Unternehmen sind zuversichtlich,<br />
durch die Anwendung dieser<br />
Rahmenwerke auch die Anforderungen<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> zu erfüllen.<br />
Auswahl geeigneter Kennzahlen – am häufigsten genannte<br />
Herausforderung (48 % der befragten Unternehmen)<br />
Für die beiden Rahmenwerke existieren<br />
bereits öffentlich verfügbare Überleitungen<br />
zwischen den Anforderungen dieser<br />
Rahmenwerke und der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>. 10<br />
12 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
Update: Status quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland<br />
So viel ist sicher, die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> wird in Deutschland auf<br />
fruchtbaren Boden fallen. Schließlich ist die Berichterstattung<br />
über nichtfinanzielle Informationen bereits in vielen Unternehmen<br />
ein Thema.<br />
Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen<br />
in den Geschäftsberichten in den vier DAX-Indizes<br />
DAX 30<br />
83 %<br />
17 %<br />
Um einen Überblick über den aktuellen Status quo zu geben,<br />
haben wir wie bereits im letzten Jahr in unserer Studie „Pflicht<br />
oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland:<br />
Standortbestimmung“ 11 auch dieses Jahr die Berichterstattung<br />
der Unternehmen im DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX<br />
untersucht.<br />
MDAX<br />
SDAX<br />
TecDAX<br />
28 %<br />
10 %<br />
48 %<br />
20 % 53 %<br />
64 %<br />
42 %<br />
27 %<br />
8 %<br />
Zunehmende Berichterstattung in SDAX und TecDAX<br />
Obwohl es im Vergleich zur Vorjahresanalyse insgesamt<br />
19 Unternehmenswechsel in den vier DAX-Indizes gab, ist<br />
die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten auf gleichem<br />
Niveau geblieben.<br />
Umfassende Informationen zu Nachhaltigkeit im<br />
Geschäftsbericht mit Umwelt- und Sozialkennzahlen<br />
Ausgewählte Informationen zu Nachhaltigkeit im<br />
Geschäftsbericht<br />
Keine Informationen zu Nachhaltigkeit im<br />
Geschäftsbericht<br />
Quelle: EY-Auswertung der zum 31.07.2015 vorliegenden Geschäftsberichte.<br />
Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten<br />
in den vier DAX-Indizes<br />
DAX 30 90 %<br />
3 % 7 %<br />
MDAX<br />
SDAX<br />
TecDAX<br />
22 %<br />
4 % 13 %<br />
40 %<br />
0 %<br />
78 %<br />
83 %<br />
54 %<br />
Nachhaltigkeitsbericht nach Leitlinien der GRI<br />
Nachhaltigkeitsbericht ohne Bezug zu GRI<br />
Kein Nachhaltigkeitsbericht<br />
Quelle: EY-Auswertung der Veröffentlichungen zum 31.07.2015. Integrierte<br />
Berichte und Onlineberichte wurden als Nachhaltigkeitsberichte gewertet.<br />
Mehr Veränderungen gab es in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
in Geschäftsberichten. Während die Darstellung<br />
der Unternehmen aus dem DAX 30 und MDAX gleich<br />
geblieben ist, berichten über 10 % mehr Unternehmen aus<br />
SDAX und TecDAX über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den<br />
Geschäftsberichten.<br />
6 %<br />
Der Umfang der Nachhaltigkeitsberichte mit Prüfbescheinigung<br />
bewegt sich auf Vorjahresniveau. Mit 71 % ist dieser im DAX 30<br />
am höchsten, gefolgt von MDAX (43 %) und SDAX (37 %). Keines<br />
der Unternehmen aus dem TecDAX hat sich bis jetzt für<br />
eine externe Verifizierung entschieden.<br />
<strong>Die</strong> Berichterstattung in Form eines integrierten oder kombinierten<br />
Berichts hat 2015 einen leichten Anstieg erfahren.<br />
Zwei weitere Unternehmen aus MDAX und TecDAX adressieren<br />
finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in einem kombinierten<br />
beziehungsweise integrierten Bericht.<br />
GRI G4 bereits verbreitet<br />
Erkennbar ist das Interesse der deutschen Unternehmen an<br />
den <strong>neue</strong>n Leitlinien G4 der GRI. Während im letzten Jahr über<br />
alle vier DAX-Indizes hinweg lediglich drei Unternehmen nach<br />
GRI G4 berichtet haben, sind es dieses Jahr 25. Damit orientieren<br />
sich bereits jetzt 37 % aller Nachhaltigkeitsberichte in<br />
unserer Auswertung an den <strong>neue</strong>sten GRI-Leitlinien, die ab dem<br />
1. Januar 2016 von Unternehmen, die sich an GRI orientieren,<br />
angewendet werden müssen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
13
Wie sieht die Berichterstattung zu den Aspekten<br />
5 und zu Diversität bereits heute aus?<br />
5.1 Berichterstattung zum Thema Umwelt: Kein Nachholbedarf?<br />
Betrieblicher Umweltschutz als<br />
Business Case<br />
Umweltmanagement und -berichterstattung<br />
haben in Deutschland eine lange<br />
Tradition. Wesentliche Gründe hierfür sind<br />
hohe Standards, rechtliche Anforderungen<br />
sowie Kostenaspekte und Kundenanforderungen.<br />
Nicht nur in der energieintensiven<br />
Industrie, sondern auch in der breiten<br />
Wirtschaft haben Unternehmen Energieeffizienz<br />
längst als wichtiges Thema<br />
erkannt. Gleichzeitig ist betrieblicher<br />
Umweltschutz laufend <strong>neue</strong>n Entwicklungen<br />
unterworfen, die weiter zu seiner<br />
Verankerung beitragen. So werden<br />
Umweltaspekte beispielsweise immer<br />
stärker aus der Perspektive der Lieferkette<br />
betrachtet. Bei Vertragsschluss verlangen<br />
heute viele Unternehmen von ihren Geschäftspartnern<br />
die Einhaltung bestimmter<br />
Umweltstandards.<br />
Aber auch regulatorische Maßnahmen<br />
spielen eine Rolle. So zeichnet sich bereits<br />
der Umbau des EU-Emissionshandels im<br />
Hinblick auf die Preisgestaltung der Zertifikate<br />
ab. Darüber hinaus sollen 20 bis<br />
25 % der Treibhausgasreduktionen in der<br />
EU über erhöhte Energieeffizienz erreicht<br />
werden. Unter anderem verpflichtet die<br />
EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU<br />
die Unternehmen aller Branchen dazu,<br />
Energieaudits durchzuführen oder ein<br />
systematisches Energie- oder Umweltmanagement<br />
zu etablieren. Wer sich<br />
mit dem Thema Energieverbrauch auseinander<strong>setzt</strong>,<br />
betreibt keine einmalige<br />
Compliance-Übung. Vielmehr schafft er<br />
Transparenz hinsichtlich der wesentlichen<br />
KPIs, etabliert ein echtes Management-<br />
Tool und schafft die Voraussetzungen, um<br />
Ressourcen- und Kosteneinsparpotenziale<br />
aufzuzeigen. 12<br />
<strong>Die</strong>se und viele andere Entwicklungen<br />
tragen dazu bei, dass Unternehmen die<br />
Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit<br />
auf die Umwelt systematisch erfassen<br />
und sich entsprechende Ziele setzen.<br />
<strong>Die</strong>s spiegelt sich in unserer Unternehmensbefragung<br />
wider: Von allen in der<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> genannten Belangen werden<br />
Umweltthemen als am relevantesten<br />
für das Kerngeschäft eingestuft.<br />
Berichterstattung im MDAX-Segment<br />
auf einem hohen Niveau<br />
Gut aufgestellt sind die Unternehmen<br />
aus dem MDAX-Segment vor allem in<br />
puncto Berichterstattung über Risiken,<br />
Managementsysteme und Maßnahmen.<br />
64 %<br />
der MDAX-Unternehmen<br />
zählen das Thema Umwelt<br />
zu den relevantesten<br />
Belangen für das<br />
Kerngeschäft<br />
Als potenzielle Risiken, die von ihrer<br />
Geschäftstätigkeit ausgehen, nennen<br />
die Unternehmen vor allem Störungen<br />
und Unfälle, die mit Umweltschäden einhergehen.<br />
Als potenzielle Risiken, die auf<br />
das Unternehmen wirken, nennen sie<br />
z. B. <strong>neue</strong> Gesetzgebungen im Bereich<br />
Umweltschutz und kontaminierte Industrieflächen.<br />
Auch Leitlinien sind bei den Unternehmen<br />
weit verbreitet. Dazu zählt z. B. die Unterzeichnung<br />
des UN Global Compact, der<br />
unter anderem Umweltprinzipien enthält.<br />
Darüber hinaus enthält der allgemeine<br />
Verhaltenskodex einiger Unternehmen ein<br />
Bekenntnis zu Umwelt- oder Ressourcenschutz.<br />
Einige Unternehmen verfügen<br />
auch über eigens ausformulierte Umweltleitlinien.<br />
Managementsysteme sind weit verbreitet,<br />
wobei auch die MDAX-Unternehmen<br />
die gängigsten Standards verwenden:<br />
ISO 14001 und EMAS als Umweltmanagementsysteme<br />
und ISO 50001 als Energiemanagementsystem.<br />
14 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
Auch die Berichterstattung über Maßnahmen<br />
ist ausgeprägt: Knapp 80 % der<br />
MDAX-Unternehmen berichten über Maßnahmen<br />
im Umwelt- und Ressourcenschutz.<br />
Offenkundig tun sich die Unternehmen<br />
dagegen mit der Publikation quantifizierter<br />
Ziele schwer. Nur etwa die Hälfte der<br />
MDAX-Unternehmen benennt konkret<br />
messbare Ziele. Häufig beziehen sich diese<br />
auf die Reduktion von Energieverbrauch<br />
und Treibhausgasemissionen. Gängig<br />
sind aber qualitative Ziele, die z. B. die<br />
Ausweitung des Umweltmanagements und<br />
der Umweltdatenerhebung beinhalten.<br />
Ähnlich verhält es sich mit der Darstellung<br />
konkreter Kennzahlen – darüber berichtet<br />
etwa nur die Hälfte der Unternehmen im<br />
MDAX, dafür jedoch umfassend.<br />
<strong>Die</strong> MDAX-Unternehmen haben also den<br />
Bereich Umwelt als Kernthema erkannt<br />
und größtenteils ein relevantes Umweltmanagementsystem<br />
implementiert. Es<br />
bleibt aber Nachholbedarf bezüglich<br />
konkreter Ziele und Kennzahlen. Hier<br />
bieten international anerkannte <strong>Richtlinie</strong>n<br />
Hilfestellung.<br />
Kennzahlen definieren und Auswirkungen<br />
messen – Ansätze und Initiativen<br />
In ihrer Berichterstattung greifen die<br />
Unternehmen hauptsächlich auf die in<br />
den GRI-Leitlinien definierten Kennzahlen<br />
zurück. <strong>Die</strong>se Leitlinien beinhalten ein<br />
umfassendes Kennzahlenset zu diversen<br />
Umweltaspekten wie etwa zu Energie,<br />
Emissionen oder Wasser sowie zu entsprechenden<br />
Bemessungsgrundlagen.<br />
Darüber hinaus liefern aber auch<br />
Methoden wie die des „natural capital<br />
accounting“ Orientierung bei der Definition<br />
von Kennzahlen. „Natural capital<br />
accounting“ befasst sich mit der Bewertung<br />
von Auswirkungen und Abhängigkeiten<br />
in Bezug auf Ressourcen wie Luft,<br />
Land, Boden, Biodiversität und Wasser. 13<br />
<strong>Die</strong>s kann dabei sowohl auf Unternehmens-<br />
als auch auf Produktebene stattfinden.<br />
Hierdurch lassen sich Hotspots<br />
identifizieren, die das Unternehmen dann<br />
aktiv managen kann.<br />
„Wir sehen in der Praxis, dass Ansätze des so genannten „natural capital accounting“ Unternehmen<br />
dabei helfen, Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf natürliche Ressourcen<br />
in ihrer Wertschöpfungskette zu entdecken. Damit können Unternehmen Risiken für sich und<br />
ihre Umwelt identifizieren und entsprechende KPIs definieren, die sich dann zur internen<br />
Steuerung und zur Kommunikation an die Stakeholder nutzen lassen.<br />
Es gibt eine Vielzahl von Methoden zur Messung von Auswirkungen und Abhängigkeiten in<br />
Bezug auf natürliche Ressourcen. Eine gute Orientierung wird diesbezüglich in Zukunft das<br />
Natural Capital Protocol (NCP) bieten, das momentan von der Natural Capital Coalition (NCC)<br />
entwickelt wird. <strong>Die</strong> NCC bringt Stakeholder zusammen, die sich mit dem Thema „natural capital<br />
accounting“ beschäftigen. Das Netzwerk evaluiert und standardisiert die Ansätze des „natural<br />
capital accounting“, um sie vergleichbarer und konsistenter zu machen. Zu diesem Zweck hat<br />
sich die NCC zum Ziel ge<strong>setzt</strong>, das NCP zu entwickeln. Das Protokoll soll Unternehmen eine<br />
Hilfestellung bei der Auswahl des individuell geeigneten Ansatzes geben. Darüber hinaus soll<br />
es aber auch ein umfassendes Rahmenwerk bieten, das von der Frage, wie natürliche Ressourcen<br />
das Unternehmen überhaupt beeinflussen, bis hin zu Angaben darüber reicht, wie sich Ergebnisse<br />
langfristig in Entscheidungsprozesse im Unternehmen einbinden lassen.<br />
Zurzeit befindet sich das NCP in einer Testphase. Im Juni 2016 soll die erste Version des Protokolls<br />
veröffentlicht werden. Für weitere Informationen siehe www.naturalcapitalcoalition.org.“<br />
Sophia Schuster, EY Climate Change and Sustainability Services, über die Natural Capital Coalition<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
15
5.2 Menschenrechtsreporting rückt stärker in den Fokus<br />
Unternehmen in der Verantwortung<br />
Schon seit vielen Jahren bemühen sich<br />
verschiedene Initiativen um die Verbesserung<br />
von Menschenrechten entlang der<br />
gesamten Wertschöpfungskette. Trotzdem<br />
kommt es immer wieder zu Situationen,<br />
die das Thema Menschenrechtsverletzungen<br />
in den Fokus der Öffentlichkeit, von<br />
Geschäftspartnern und Investoren rücken.<br />
Unternehmen stellen sich heute zunehmend<br />
ihrer Verantwortung für die Einhaltung<br />
von Menschenrechten – sei es um<br />
Risiken wie Bußgeldern, Reputationsschäden<br />
oder limitiertem Zugang zu Kapital<br />
entgegenzuwirken, um sich Wettbewerbsvorteile<br />
zu sichern oder schlichtweg<br />
um „das Richtige zu tun“.<br />
<strong>Die</strong> Bedeutung des Themas ist nicht nur<br />
auf global agierende Unternehmen beschränkt.<br />
So lässt sich beispielsweise der<br />
im Jahr 2014 beschlossene gesetzliche<br />
Mindestlohn in Deutschland als Bestandteil<br />
des Rechts auf faire Arbeitsbedingungen<br />
ansehen. 14<br />
UN-Leitprinzipien schaffen <strong>neue</strong> Impulse<br />
Im Juni 2011 verabschiedete der UN-<br />
Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien<br />
für Wirtschaft und Menschenrechte<br />
15 („Guiding Principles on Business<br />
and Human Rights“). <strong>Die</strong>se fordern Unternehmen<br />
dazu auf, menschenrechtliche<br />
Verantwortung für ihre Geschäftstätigkeit<br />
entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />
zu übernehmen. <strong>Die</strong> 31 Leitprinzipien<br />
verlangen von Unternehmen, Menschrechte<br />
zu respektieren und proaktiv<br />
Schritte einzuleiten, die Menschenrechtsverletzungen<br />
verhindern, mildern oder<br />
wiedergutmachen. Ein Rahmenwerk für<br />
die Berichterstattung zum Thema Menschenrechte<br />
stellt das im Frühjahr 2015<br />
veröffentlichte UN Guiding Principles<br />
Reporting Framework 16 dar – siehe weiterführende<br />
Informationen auf Seite 17.<br />
Viele Länder haben bereits nationale<br />
Aktionspläne entwickelt, um die UN-<br />
Leitprinzipien umzusetzen. Auch in<br />
32 %<br />
68 %<br />
Erwähnung von Leitlinien<br />
Keine Erwähnung von Leitlinien<br />
Deutschland wird das Thema Menschenrechte<br />
vermehrt in Politik und Wirtschaft<br />
diskutiert. So entwickelt das Auswärtige<br />
Amt derzeit federführend den „Nationalen<br />
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“,<br />
der die UN-Leitprinzipien auch in<br />
Deutschland umsetzen und den Rahmen<br />
für den Umgang mit Menschenrechten seitens<br />
des Staates und der Wirtschaft bilden<br />
soll. 17<br />
68 %<br />
32 %<br />
Risikoberichterstattung<br />
Keine Risikoberichterstattung<br />
Quelle: EY-Analyse des MDAX zum 31.07.2015 auf der Basis von Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten<br />
und unternehmenseigenen Websites<br />
Risikodarstellung im Bereich Menschenrechte<br />
ist im MDAX zurückhaltend<br />
<strong>Die</strong> zunehmende öffentliche und politische<br />
Aufmerksamkeit auf das Thema spiegelt<br />
sich noch nicht in der deutschen Berichtslandschaft<br />
wider. Zu Menschenrechtsrisiken<br />
legen die MDAX-Unternehmen bisher<br />
wenig offen. <strong>Die</strong>se zurückhaltende Berichterstattung<br />
zeigt sich auch in den Aussagen<br />
16 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
der von uns befragten Unternehmen,<br />
die welche der Einhaltung von Menschenrechten<br />
einen relativ geringen Einfluss auf<br />
das Kerngeschäft zuschreiben.<br />
Allerdings bekennen sich zwei Drittel der<br />
Unternehmen im MDAX in ihren Leitlinien<br />
zur Einhaltung von Menschenrechten.<br />
Leading-Practice-Beispiele für die Umsetzung<br />
solcher Leitlinien beinhalten viele<br />
Aspekte. Dazu gehören die Ausarbeitung<br />
von Managementkonzepten (z. B. für die<br />
Integration von Menschenrechtsaspekten<br />
in das Lieferantenmanagement), die<br />
Definition von Zielen (z. B. quantitative<br />
Ziele zu Self-Assessments, externe/<br />
interne Audits oder Schulungen) sowie<br />
die Berichterstattung von Kennzahlen.<br />
Nur<br />
16 %<br />
der MDAX-Unternehmen<br />
berichten Kennzahlen<br />
zum Thema<br />
Einige Unternehmen machen detaillierte<br />
Angaben zur Art von Menschenrechtsverletzungen<br />
oder nennen die Länder,<br />
in denen es zu Menschenrechtsverletzungen<br />
kam. Größtenteils findet man in der<br />
Berichtspraxis jedoch die Aussage, dass<br />
es keine Verstöße gegen Menschenrechte<br />
gegeben habe.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der <strong>CSR</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong> steht für Unternehmen, die sich<br />
bisher wenig mit dem Thema Menschenrechtsreporting<br />
auseinanderge<strong>setzt</strong><br />
haben, im Vordergrund, entsprechende<br />
Konzepte inklusive <strong>Richtlinie</strong>n und<br />
Managementsysteme aufzubauen und<br />
Risiko-Assessments durchzuführen. Für<br />
Unternehmen, die bereits über interne<br />
Managementansätze verfügen, geht es<br />
nun an die Weiterentwicklung der Prozesse<br />
für die externe Berichterstattung.<br />
Hierbei können sich Unternehmen beispielsweise<br />
auf das 2015 veröffentlichte<br />
UN Guiding Principles Reporting Framework<br />
stützen.<br />
„Das Thema Menschenrechte in der Wirtschaft wird auf internationaler Ebene stark vorangetrieben.<br />
So veröffentlichte die Human Rights Reporting and Assurance Frameworks Initiative 2015 zum<br />
ersten Mal eine umfassende Orientierungshilfe für Unternehmen, die über ihre Verantwortung<br />
im Bereich Menschenrechte berichten wollen: das UN Guiding Principles Reporting Framework.<br />
Das Rahmenwerk wurde in einem zwei Jahre andauernden Prozess entwickelt. Darin waren Vertreter<br />
verschiedenster Stakeholdergruppen wie Unternehmen, Investorengruppen, NGOs oder staatliche<br />
Organisationen vertreten.<br />
Das Framework bietet eine Liste von Fragen, die Unternehmen nutzen können, um ihre Risiken<br />
und Maßnahmen zum Thema Menschenrechte offenzulegen. Das Rahmenwerk <strong>setzt</strong> dabei den<br />
Fokus auf ,salient human rights issues‘, welche die potenziell schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen,<br />
die durch die Geschäftstätigkeit oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens<br />
auftreten können, umfassen.<br />
Ausgewählte, international agierende Unternehmen haben bereits begonnen oder planen, das<br />
Framework in ihrer Berichterstattung anzuwenden. Zu den Vorreitern zählen hier Unternehmen<br />
wie Unilever, Ericsson, H&M, Nestlé, Newmont und ABN AMRO.<br />
<strong>Die</strong> Veröffentlichung des Rahmenwerks macht deutlich, dass Unternehmen nun am Zug sind, das<br />
Thema Menschenrechte in ihre Managementprozesse zu integrieren. Im Fokus steht dabei, die Auswirkungen<br />
der eigenen Geschäftstätigkeit und Geschäftsbeziehungen zu verstehen, zu verbessern<br />
und sie intern und extern transparent zu machen.“<br />
Michaela Proißl, EY Climate Change and Sustainability Services, über das UN Guiding Principles Reporting Framework<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
17
5.3 Korruption und Bestechung – in Deutschland noch ein Thema?<br />
Korruption und Bestechung verursachen<br />
enorme Kosten für Unternehmen. Verschiedene<br />
Untersuchungen zeigen, dass<br />
weltweit jährlich eine Billion US-Dollar<br />
Bestechungsgelder gezahlt werden.<br />
<strong>Die</strong> globalen Kosten von Korruption werden<br />
sogar auf 2,6 Billionen US-Dollar<br />
geschätzt, was mehr als 5 % des globalen<br />
BIP entspricht. Heruntergebrochen bedeutet<br />
das, dass Korruption die Geschäftstätigkeit<br />
im Schnitt um 10 % erhöht. Davon<br />
sind deutsche Unternehmen nicht ausgenommen.<br />
18<br />
In der EY EMEIA Fraud Survey vom Mai<br />
2015 wurden 3.800 Vorstände, Führungskräfte<br />
und Mitarbeiter in 38 Ländern<br />
über ihre Wahrnehmung von Betrug,<br />
Bestechung und Korruption befragt. <strong>Die</strong><br />
Ergebnisse zeigen: In Deutschland sind<br />
Korruption und Bestechung nach wie vor<br />
Thema. So schätzen 23 % der befragten<br />
Unternehmen ihre eigenen Ethikstandards<br />
als sehr hoch ein. Nur 22 % gehen davon<br />
aus, dass ihren internationalen Geschäftstätigkeiten<br />
gleichartige Ethikstandards<br />
zugrunde liegen. Hier ist jedoch ein positiver<br />
Trend zu verzeichnen, da „nur“ noch<br />
ein Viertel der befragten Unternehmen<br />
Korruption in Deutschland für weit verbreitet<br />
hält; 2011 lag dieser Anteil noch bei<br />
knapp der Hälfte. 19<br />
Wie ist die Berichterstattung in<br />
deutschen Unternehmen?<br />
<strong>Die</strong> Selbsteinschätzungen der befragten<br />
Unternehmen zu ihrer Berichterstattung<br />
im Bereich Korruption und Bestechung<br />
fielen positiv aus. Zwei Drittel der befragten<br />
großen deutschen Unternehmen sind<br />
zuversichtlich, dass ihre Berichterstattung<br />
bereits die Anforderungen der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
erfüllt.<br />
Unsere MDAX-Analyse stützt diese Einschätzung<br />
dahin gehend, dass ein Großteil<br />
der Unternehmen (86 %) das Thema<br />
Korruption in ihren Leitlinien verankert<br />
hat. Zudem ist die Berichterstattung zu<br />
Anti-Korruption bei den meisten Unternehmen<br />
in das Compliance-Management<br />
integriert. In diesem Rahmen berichten<br />
mehr als drei Viertel der Unternehmen<br />
einen Managementansatz und fast<br />
zwei Drittel konkrete Maßnahmen zur<br />
Korruptionsbekämpfung.<br />
Bei der Offenlegung spezifischerer<br />
Inhalte zur Korruptionsvermeidung sieht<br />
die Lage etwas anders aus: Konkrete<br />
Zieldefinitionen sowie die Darstellung<br />
von Risiken und KPIs in der externen<br />
Berichterstattung finden eher selten<br />
statt. So berichten gut 10 % der MDAX-<br />
Unternehmen über Ziele für die Korruptionsbekämpfung<br />
(z. B. Verringerung der<br />
Beteiligungsgesellschaften in Ländern mit<br />
erhöhtem Korruptionsrisiko oder Ausweitung<br />
der Compliance-Trainings auf 100 %<br />
der Mitarbeiter). Mehr als ein Drittel hebt<br />
Korruptionsrisiken hervor.<br />
Wo finden Unternehmen Informationen<br />
und Orientierung?<br />
Einen Leitfaden zum Thema Management<br />
und Berichterstattung, Korruption und<br />
Bestechung können Unternehmen bei<br />
einer Vielzahl verschiedener Institutionen<br />
finden. Beispielsweise hat der Bundesverband<br />
der Deutschen Industrie (BDI)<br />
Empfehlungen zur Verhinderung von<br />
Korruption herausgegeben, die eine Hilfestellung<br />
zum Vorgehen gegen korruptes<br />
Handeln im Geschäftsverkehr bieten sollen.<br />
20 <strong>Die</strong> Internationale Handelskammer<br />
(ICC) entwickelte freiwillige Regeln,<br />
<strong>Richtlinie</strong>n und Kodizes (z. B. ICC Rules on<br />
Combating Corruption), die Rahmenbedingungen<br />
für die Ausübung von verantwortlicher<br />
Geschäftstätigkeit schaffen.<br />
Ergänzend dazu erarbeitete das ICC<br />
weitere Empfehlungen, die sich auf spezifische<br />
Aspekte wie die Annahme von<br />
Geschenken, Compliance-Trainings, Klauseln<br />
für Handelsverträge etc. beziehen. 21<br />
18 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
<strong>Die</strong> Geschäftsprinzipien zur Bekämpfung<br />
von Bestechung von Transparency International<br />
(TI) beinhalten Leitlinien zur<br />
Kommunikation mit Stakeholdern. <strong>Die</strong>ses<br />
Rahmenwerk kann Organisationen dabei<br />
unterstützen, unternehmensspezifische<br />
Programme gegen Bestechung zu entwickeln,<br />
zu vergleichen und zu verbessern. 22<br />
Zudem entwickelt TI einen Corruption<br />
Perceptions Index 23 , den Unternehmen<br />
z. B. zur der Risikoeinschätzung von Lieferanten<br />
bezüglich Korruption heranziehen<br />
können.<br />
Auch das UN Global Compact (UNGC)<br />
unterstützt Unternehmen bei der Berichterstattung.<br />
So liefert es inhaltliche Aspekte<br />
zu unterschiedlichen Themenfeldern<br />
wie zu Korruptionsrisikobewertungen,<br />
Korruption in der Lieferkette oder zum<br />
Sportsponsoring. Zusammen mit Transparency<br />
International wurde darüber hinaus<br />
der „Reporting Guidance“ zum zehnten<br />
Prinzip des UNGC entwickelt. Damit<br />
liegt ein <strong>neue</strong>s, praxisnahes Instrument für<br />
die Anti-Korruptions-Berichterstattung<br />
vor. 24<br />
Nicht zuletzt bieten Rahmenwerke wie<br />
der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 25<br />
oder die <strong>neue</strong>sten Leitlinien der Global<br />
Reporting Initiative (GRI G4) Orientierungspunkte<br />
bei der KPI-Auswahl. Dort<br />
finden sich beispielsweise KPIs zur<br />
Summe politischer Spenden, zur Prüfung<br />
von Korruptionsrisiken, zur Anzahl von<br />
Korruptionsfällen oder zum Umsatz in Ländern<br />
mit hohem Corruption Perceptions<br />
Index.<br />
Interview mit Daniela Koch,<br />
Executive Director bei EY im Bereich Fraud Investigation & Dispute Services<br />
Frau Koch, die Begriffe „Korruption“ und „Bestechung“<br />
gehören zu Ihrem Arbeitsalltag. Können Sie unseren Lesern<br />
kurz erklären, warum?<br />
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Korruption und Bestechung<br />
zu vermeiden. Dazu gehört auch die Aufklärung von<br />
vermuteten oder begangenen Verstößen. Vor Betrug und<br />
Bestechung ist kein Unternehmen gefeit. Mit diesem Thema<br />
möchten sich jedoch die wenigsten Geschäftsführer auseinandersetzen.<br />
Aber solche Vorfälle stellen ein wesentliches Risiko<br />
für Unternehmen dar. Das haben bereits große Fälle gezeigt.<br />
Deshalb ist die öffentliche Aufmerksamkeit rund um die Themen<br />
Korruption und Bestechung in den vergangenen Jahren<br />
insgesamt stark gestiegen.<br />
Wie ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Sensibilität<br />
der deutschen Unternehmen dem Thema gegenüber?<br />
Auch hier hat sich die Sensibilität stark erhöht. Dennoch haben<br />
Ergebnisse unserer EMEIA Fraud Survey 2015 gezeigt, dass<br />
korruptes Handeln und Bestechungen für viele Befragte noch<br />
als Kavaliersdelikte gelten und in der Unternehmenslandschaft<br />
weit verbreitet sind.<br />
<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> EU-<strong>Richtlinie</strong> beinhaltet einige Anforderungen<br />
hinsichtlich der Berichterstattung über Policies, Risikobewertung,<br />
Managementansatz und Kennzahlen im Bereich<br />
Korruption und Bestechung. Zwei Drittel der im Rahmen<br />
dieser Studie befragten großen deutschen Unternehmen<br />
sind zuversichtlich, dass ihre derzeitige Berichterstattung<br />
bereits diese Anforderungen erfüllt. Was würden Sie den<br />
Unternehmen mit auf den Weg geben, die noch nicht so weit<br />
sind?<br />
Zwei Drittel der großen deutschen Unternehmen, die in der<br />
Studie befragt wurden, haben angegeben, dass sie die Anforderungen<br />
der <strong>Richtlinie</strong> bereits erfüllen. Dennoch gilt es, zu handeln.<br />
Es reicht nicht aus, lediglich Berichtspflichten zu erfüllen.<br />
Entscheidend ist, die Risiken innerhalb des eigenen Unternehmens<br />
zu erkennen und managen zu können. Jedes Unternehmen<br />
ist der Gefahr der Korruption und Bestechung ausge<strong>setzt</strong>,<br />
da gibt es keine Ausnahme. Und jedes Unternehmen steht in<br />
der Pflicht, diese Risiken aktiv zu bekämpfen. Das hat nicht<br />
zuletzt das sogenannte Neubürger-Urteil bewiesen: Der Vorstand<br />
kann bei Gesetzesverstößen zivilrechtlich belangt werden,<br />
wenn etwa keine funktionierenden Systeme eingeführt und<br />
etabliert wurden, die solche Verstöße verhindern könnten. <strong>Die</strong><br />
Auseinandersetzung mit der individuellen Risikolage ist unabdinglich.<br />
Nur so können entsprechende Maßnahmen festgelegt<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
19
5.4 Ziele im Bereich Arbeitnehmer kommunizieren<br />
Arbeitsmarkt fordert die Unternehmer<br />
heraus<br />
Fachkräfteengpässe und der demografische<br />
Wandel stellen Unternehmen bereits<br />
jetzt vor große Herausforderungen und<br />
fordern aktives Handeln. 26 Schwierigkeiten<br />
bei der Rekrutierung geeigneter Arbeitnehmer<br />
zählen zu den größten Unternehmensrisiken.<br />
27 Gleichzeitig verändern sich<br />
auch die Ansprüche der Arbeitnehmer:<br />
Flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von<br />
Beruf und Familie sowie adäquate Förderung<br />
und Weiterbildung zählen zu den<br />
wichtigsten Faktoren bei der Wahl des<br />
Arbeitsgebers. 28 Unternehmen sind gefordert,<br />
diese Aspekte zu berücksichtigen,<br />
wenn sie erfolgreich am Arbeitsmarkt<br />
agieren und Risiken wie Personalknappheit<br />
entgegenwirken wollen. Gleichzeitig<br />
gilt es für Unternehmen, negative Auswirkungen<br />
auf ihre Arbeitnehmer zu<br />
reduzieren. <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> schlägt<br />
daher vor, diesbezügliche Themen in die<br />
nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen.<br />
Dazu gehören etwa Arbeitsschutz und<br />
Gesundheit, Achtung der Rechte der<br />
Arbeitnehmer und der Gewerkschaften<br />
sowie grundlegende Übereinkommen mit<br />
der International Labour Organization<br />
(ILO).<br />
Wie sind die Unternehmen heute<br />
aufgestellt?<br />
Nicht zuletzt aufgrund der bereits<br />
bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur<br />
Berichterstattung hinsichtlich der Arbeitnehmerbelange<br />
ist die entsprechende<br />
Berichterstattung im MDAX stark ausgeprägt.<br />
Fast drei Viertel der Unternehmen<br />
dokumentieren die Konformität mit offiziellen<br />
Leitlinien (z. B. Kernarbeitsnormen<br />
der ILO) für den Umgang mit Mitarbeitern<br />
und berichten über Managementkonzepte,<br />
z. B. im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz.<br />
Gleichermaßen ausgeprägt ist<br />
die Berichterstattung über Maßnahmen.<br />
Darüber hinaus dokumentieren die Unternehmen<br />
umfangreiche quantitative Sozialkennzahlen.<br />
Dazu gehören etwa Krankheitsquoten,<br />
Unfall- und Fluktuationsraten.<br />
Auch die Berichterstattung in Bezug auf<br />
Risiken ist hinsichtlich der Arbeitnehmer<br />
sehr ausgeprägt. Genannt werden z. B.<br />
Fachkräfteengpässe, demografischer<br />
Wandel, Gesundheit und Sicherheit der<br />
Mitarbeiter.<br />
90 %<br />
der MDAX-Unternehmen<br />
berichten über Risiken im<br />
Bereich Arbeitnehmer<br />
Ungeachtet ihrer fortgeschrittenen<br />
Berichterstattung zu Arbeitnehmerthemen<br />
berichtet nur rund ein Viertel der<br />
Unternehmen im MDAX über diesbezügliche<br />
Ziele. <strong>Die</strong>s kann auch als Erklärung<br />
dafür dienen, warum 30 % der 200 befragten<br />
Unternehmen einen Nachholbedarf in<br />
ihrer Berichterstattung hinsichtlich der<br />
Arbeitnehmerbelange sehen.<br />
Ziele setzen sich die Unternehmen häufig<br />
im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit.<br />
Dazu gehört z. B. die Reduktion der<br />
Unfallraten und Krankheitsquoten. Typische<br />
Ziele sind aber auch die Reduktion<br />
der Fluktuation und die Erhöhung der Teilnahme<br />
an der Mitarbeiterbefragung.<br />
Welche Orientierung nutzen<br />
die Unternehmen?<br />
Im Bereich der Leitlinien beziehen sich<br />
Unternehmen häufig auf die Kernarbeitsnormen<br />
der ILO, die OECD-Leitsätze für<br />
multinationale Unternehmen mit dem<br />
Paragrafen „Beschäftigung und Beziehungen<br />
zwischen den Sozialpartnern“ sowie<br />
auf die Labour Principles des UN Global<br />
Compact. 29 Im Bereich Gesundheit und<br />
Arbeitsschutz bietet die ILO einen nützlichen<br />
Leitfaden zur Erfassung und Anzeige<br />
von Unfällen und Erkrankungen. 30 Das<br />
am häufigsten einge<strong>setzt</strong>e Managementsystem<br />
in diesem Bereich ist OHSAS<br />
18001 (Occupational Health and Safety<br />
Assessement Series). Zu spezifischen<br />
Arbeitnehmerkennzahlen liefern die GRI-<br />
Leitlinien eine umfassende Auswahl in der<br />
Unterkategorie „Arbeitspraktiken und<br />
menschenwürdige Beschäftigung“.<br />
20 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
5.5 Sozialbelange: Kandidat für die Unternehmensstrategie?<br />
Neben dem Thema Arbeitnehmerbelange<br />
führt die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> noch einen eigenen<br />
Bereich Sozialbelange auf. <strong>Die</strong>ser<br />
enthält z. B. Aspekte wie sozialen Dialog,<br />
Dialog mit lokalen Gemeinschaften und<br />
Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes<br />
der Entwicklung lokaler Gemeinschaften.<br />
In der bisherigen Berichterstattung<br />
adressieren viele Unternehmen unter<br />
dem Aspekt Soziales oder Gesellschaft<br />
das Thema Corporate Citizenship (CC)<br />
beziehungsweise gesellschaftliches<br />
Engagement.<br />
Obwohl nicht völlig deckungsgleich mit<br />
dem Begriff der sozialen Belange der<br />
<strong>Richtlinie</strong>, haben wir in unserer MDAX-<br />
Analyse und in unserer Befragung den<br />
Fokus auf dieses Thema gelegt. Nicht<br />
zuletzt deshalb, weil eine kürzlich von<br />
EY durchgeführte Benchmark-Analyse im<br />
DAX 30 interessante Erkenntnisse zu diesem<br />
Thema lieferte.<br />
„Im Sommer 2015 führte unser Team eine Corporate Citizenship-Benchmark-Analyse im DAX 30<br />
durch, bei der wir die öffentlich zugängliche CC-Berichterstattung anhand bestimmter Kriterien<br />
bewertet haben. Als Ergebnis zeigt die Analyse fünf spannende Tendenzen, die sich im DAX 30<br />
abzeichnen.“<br />
Portfolio: Bislang haben es wenige Unternehmen aus dem DAX 30 geschafft, ihr CC-Engagement konsequent strategisch am<br />
Kerngeschäft und entsprechend ihren Kernkompetenzen auszurichten.<br />
Zuwendungen: Über 60 % der gemeinnützigen Investitionen von Unternehmen in die Gesellschaft finden als Geldspenden statt.<br />
Aufwendungen in Form von freiwilligen Arbeitsstunden für gemeinnützige Zwecke, kostenlose Beratungsleistungen oder Produktspenden<br />
sind im DAX 30 deutlich weniger vertreten.<br />
Reporting: Der Input von durchgeführten Maßnahmen ist in der Praxis bei vielen Unternehmen erkennbar, z. B. anhand der<br />
Berichterstattung zu getätigten Spenden. Der Output von Maßnahmen, z. B. die Anzahl erreichter Menschen, wird nur in<br />
wenigen Fällen konsolidiert berichtet.<br />
Wirkung: Eine ganzheitliche Wirkungsmessung von CC-Aktivitäten lässt sich nur im Reporting von wenigen DAX 30-Unternehmen<br />
feststellen.<br />
Ranking: DAX 30-Unternehmen aus der <strong>Die</strong>nstleistungsbranche schneiden in der CC-Analyse besser ab als Unternehmen aus<br />
dem produzierenden Bereich. Außerdem fällt auf, dass Unternehmen, die angeben, ein Wirkungsmessungstool zu verwenden,<br />
eine wesentlich bessere Position im EY-CC-Ranking erreichen als diejenigen ohne Wirkungsmessungstool.<br />
„Unsere Erfahrungen zeigen, dass Stakeholder von Unternehmen vermehrt ein professionelles<br />
CC-Management erwarten, was eine transparente Berichterstattung über den Einsatz von Aufwendungen<br />
und deren Wirkung beinhaltet. <strong>Die</strong> meisten DAX 30-Unternehmen sind bereits stark für die<br />
Gesellschaft engagiert, jedoch gibt es vermehrt Handlungsbedarf hinsichtlich des Managements<br />
von CC und dessen Außendarstellung.“<br />
Piera Ziedek, EY Climate Change and Sustainability Services, über die EY-CC-Benchmark-Analyse 31<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. | 21
Maßnahmen im Fokus<br />
Fast jedes zweite Unternehmen gab in<br />
unserer Unternehmensbefragung an, dass<br />
Sozialbelange wichtig für Kerngeschäft<br />
und Unternehmenserfolg seien. <strong>Die</strong>se Einschätzung<br />
wird dadurch gestützt, dass<br />
Rating- und Ranking-Organisationen ihre<br />
Unternehmensbewertungen in Bezug auf<br />
CC in den letzten Jahren ausgebaut und<br />
verstärkt auf entsprechende Kennzahlen<br />
ausgerichtet haben.<br />
<strong>Die</strong> Einschätzung der befragten Unternehmen<br />
spiegelt sich in der Berichterstattung<br />
der Unternehmen im MDAX wider. Ungefähr<br />
drei Viertel der Unternehmen berichten<br />
über Maßnahmen im Bereich CC,<br />
einige stellen ihre Maßnahmen im Kontext<br />
von definierten Zielen dar. Darüber hinaus<br />
erwähnt die Hälfte der Unternehmen<br />
<strong>Richtlinie</strong>n zu CC. Dabei verweisen knapp<br />
über 20 % des MDAX auf <strong>Richtlinie</strong>n,<br />
die intern speziell für das Thema CC entwickelt<br />
worden sind.<br />
Auf ähnlichem Niveau bewegt sich die<br />
Darstellung von Managementkonzepten.<br />
Etwa ein Fünftel der Unternehmen aus<br />
dem MDAX berichtet ebenfalls CC-Kennzahlen.<br />
Risiken werden im Zusammenhang<br />
mit CC nicht erwähnt.<br />
Wirkungsmessung als <strong>neue</strong>r Ansatz<br />
im Bereich CC<br />
Einige Unternehmen haben ihr CC strategisch<br />
am Kerngeschäft ausgerichtet. <strong>Die</strong>se<br />
Vorreiter lassen sich als Positivbeispiele<br />
identifizieren, da sie zunehmend die Wirkung<br />
ihrer CC-Maßnahmen darstellen.<br />
Hierunter fallen die Analyse und Berichterstattung<br />
von positiven gesellschaftlichen<br />
Effekten, die durch das CC-Engagement<br />
eines Unternehmens ausgelöst werden.<br />
Dabei geht die Wirkungsmessung auf<br />
induzierte Effekte ein, die durch die Ergebnisse<br />
von Maßnahmen und Projekten entstehen.<br />
Ein mögliches Rahmenwerk zur Berichterstattung<br />
im Rahmen von CC liefern die<br />
GRI-Leitlinien. <strong>Die</strong> aktuelle Version G4<br />
bezieht sich u. a. auch auf den Umgang<br />
eines Unternehmens mit lokalen Gemeinschaften.<br />
22 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
5.6 Diversität in Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien managen<br />
Welche Anforderungen gibt es bisher<br />
zur Berichterstattung zu Diversität?<br />
In der gesetzlichen Regulierung und in<br />
der öffentlichen Debatte in Deutschland ist<br />
das Thema Diversität nicht neu. Im Fokus<br />
steht vor allem der Anteil der Frauen in<br />
Führungspositionen und in Aufsichtsräten.<br />
Ein kürzlich in Deutschland in Kraft getretenes<br />
Gesetz 32 fordert eine Geschlechterquote<br />
von 30 % in den Aufsichtsräten<br />
börsennotierter und paritätisch mitbestimmter<br />
(Aufsichtsrat, der aus Arbeitnehmern<br />
und Anteilseignern besteht)<br />
Unternehmen. Darüber hinaus müssen<br />
sich diese Unternehmen selbstbestimmte<br />
Zielgrößen für den Vorstand und die<br />
oberste Führungsebene unterhalb des<br />
Vorstands setzen. <strong>Die</strong> <strong>neue</strong>n Vorgaben zur<br />
Diversität sind nach dem Gesetz für die<br />
gleichberechtigte Teilnahme von Frauen<br />
und Männern an Führungspositionen auch<br />
Gegenstand der Erklärung zur Unternehmensführung<br />
im Lagebericht nach § 289a<br />
HGB. Dabei sollen die Unternehmen jährlich<br />
die Einhaltung der Quote bestätigen<br />
beziehungsweise Ziele und Zielerreichung<br />
berichten. Darüber hinaus ist das Thema<br />
Diversität bei Führungspositionen und Aufsichtsräten<br />
auch im Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex verankert. 33<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> berücksichtigt diese<br />
bereits bestehenden Berichtspflichten und<br />
erweitert sie dahin gehend, dass Unternehmen<br />
nun auch über die konkrete Umsetzung<br />
von Managementkonzepten und die<br />
zugrunde liegenden Diversitätskriterien<br />
berichten sollen. Dabei geht die <strong>Richtlinie</strong><br />
nicht nur explizit auf die Verteilung der Geschlechter<br />
ein, sondern auch auf andere<br />
Kriterien wie Alter, Bildungs- und Berufshintergrund.<br />
Beim Thema Diversität weicht die <strong>CSR</strong>-<br />
<strong>Richtlinie</strong> von dem für die anderen Belange<br />
geltenden Scope ab. Entsprechend § 289a<br />
HGB gilt die Berichtspflicht für alle großen<br />
börsennotierten Unternehmen. <strong>Die</strong> Angaben<br />
sind in die Erklärung zur Unternehmensführung<br />
aufzunehmen und nicht in<br />
die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht.<br />
Ziele ohne Managementkonzept<br />
Entsprechend den bereits bestehenden<br />
Berichtspflichten berichten schon viele<br />
Unternehmen zum Thema Diversität.<br />
Mehr als die Hälfte der Unternehmen im<br />
MDAX gehen in ihrer Berichterstattung<br />
auf eine bestehende Policy (z. B. als Teil<br />
des Code of Conduct, Unterzeichner der<br />
Charta der Vielfalt) ein und berichten über<br />
Maßnahmen zur Förderung von Diversität<br />
(z. B. Mentoringprogramme). <strong>Die</strong> dazugehörigen<br />
Ziele beziehen sich in fast allen<br />
Fällen auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat<br />
und nicht auf Frauen in anderen Führungspositionen.<br />
Auffällig ist, dass trotz der weiten<br />
Verbreitung von Leitlinien und selbst<br />
erklärten Zielen nur 9 der 50 MDAX-Unternehmen<br />
über ein Managementkonzept zu<br />
Diversität berichten. <strong>Die</strong>s erklärt womöglich<br />
auch, warum 40 % der von uns befragten<br />
Unternehmen Nachholbedarf beim<br />
Thema Diversität im Hinblick auf die<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> sehen. Gleichwohl bewerten<br />
es nur etwa 20 % der befragten Unternehmen<br />
als wichtig für ihren Unternehmenserfolg.<br />
<strong>Die</strong>se Einschätzung spiegelt sich in<br />
der Tatsache wider, dass im Juli 2015<br />
lediglich 10 % der MDAX-Unternehmen<br />
mindestens eine Frau im Vorstand hatten. 34<br />
Woran können sich Unternehmen beim<br />
Thema Diversität orientieren?<br />
Weit verbreitet bei den MDAX-Unternehmen<br />
ist die Unterzeichnung der Charta<br />
der Vielfalt als Leitlinie zu Diversität bei<br />
Unternehmen. Unterzeichner verpflichten<br />
sich zur Einhaltung verschiedener Punkte<br />
im Bereich Diversität. 35 <strong>Die</strong> Leading<br />
Practice im Management von Diversität<br />
zeichnet sich durch die Verankerung von<br />
Diversität auf Konzernebene aus, aber<br />
auch durch Diversitätsverantwortliche<br />
in einzelnen Organisationseinheiten und<br />
durch die standardisierte Integration<br />
von Diversitätskriterien bei der Personalbesetzung<br />
und durch Steuerung über<br />
entsprechende Kennzahlen. Auch die<br />
GRI-Leitlinien bieten eine Orientierung –<br />
seit fast zehn Jahren ist das Thema Diversität<br />
bei Kontrollorganen und bei Mitarbeitern<br />
über entsprechende Indikatoren und<br />
Angaben in den Leitlinien berücksichtigt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
23
Sind Sie auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
6 vorbereitet?<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> fordert die Unternehmen<br />
auf, für Geschäftsjahre, die nach<br />
dem 01.01.2017 beginnen, umfassend<br />
über nichtfinanzielle und die Diversität<br />
betreffende Informationen zu berichten.<br />
Unternehmen sind daher gefordert, zügig<br />
zu evaluieren, inwieweit sie die Anforderungen<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> bereits erfüllen<br />
oder ob noch Anpassungsbedarf bei internen<br />
Prozessen besteht.<br />
Folgende Faktoren sehen wir auf der Basis<br />
unserer Analysen und Befragung als<br />
Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong>:<br />
• ►Einschätzung der Wesentlichkeit einzelner<br />
nichtfinanzieller Aspekte<br />
• ►Integration nichtfinanzieller Aspekte in<br />
das Risikomanagement im Hinblick auf<br />
Risiken, die die Geschäftstätigkeit des<br />
Unternehmens beeinflussen, aber auch<br />
bezüglich solcher Risiken, die sich vom<br />
Unternehmen auf die Gesellschaft auswirken<br />
• (Weiter-)Entwicklung bestehender<br />
Leitlinien, Managementkonzepte und<br />
Kennzahlen bezogen auf nichtfinanzielle<br />
Aspekte<br />
• ►(Weiter-)Entwicklung bestehender<br />
Berichtsprozesse für nichtfinanzielle<br />
Aspekte<br />
<strong>Die</strong> nachstehende Checkliste mit Schlüsselfragen<br />
können Unternehmen nutzen,<br />
um einzuschätzen, inwieweit sie auf die<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> bereits heute vorbereitet<br />
sind. Gerne diskutieren wir diese Punkte<br />
mit Ihnen!<br />
Sind Sie auf die <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> vorbereitet?<br />
Schlüsselfragen<br />
Wurde die Wesentlichkeit der einzelnen nichtfinanziellen Aspekte<br />
im Hinblick auf das Kerngeschäft analysiert?<br />
Wurden bei der Einschätzung der Wesentlichkeit die Anliegen<br />
externer Stakeholder berücksichtigt?<br />
Wurden die Risiken hinsichtlich der einzelnen nichtfinanziellen<br />
Aspekte analysiert?<br />
Gibt es für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte bereits<br />
Leitlinien?<br />
Wurden für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte Ziele<br />
definiert?<br />
Gibt es für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte interne<br />
Managementkonzepte?<br />
Werden bestehende Managementkonzepte mit konkreten<br />
Maßnahmen unterlegt?<br />
Gibt es für die Berichterstattung bereits festgelegte<br />
Orientierungshilfen oder Rahmenwerke?<br />
Werden für alle relevanten nichtfinanziellen Aspekte<br />
Kennzahlen erhoben?<br />
Gibt es einen strukturierten Berichtsprozess für die nichtfinanzielle<br />
Berichterstattung mit klar definierten Rollen und<br />
Verantwortlichkeiten?<br />
Check?<br />
24 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
Bereits seit 1992 bietet EY weltweit Beratungsund<br />
Prüfungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit<br />
an. EY begleitet Unternehmen unterschiedlicher<br />
Branchen und Größenordnungen bei der<br />
Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und<br />
bei der Kommunikation von nichtfinanziellen<br />
Kennzahlen. Auch als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte<br />
sind wir gefragt. Weltweit verfügt<br />
EY über ein Netzwerk von mehr als 700 Fachmitarbeitern<br />
im Bereich Climate Change and<br />
Sustainability Services (CCaSS).<br />
Kontaktdaten<br />
Nicole Richter<br />
Executive Director<br />
Tel. +49 89 14331 19332<br />
Mobil +49 160 939 19332<br />
nicole.richter@de.ey.com<br />
Annette Johne<br />
Senior Manager<br />
Tel. +49 211 9352 18459<br />
Mobil + 49 160 939 18459<br />
annette.johne@de.ey.com<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
25
Über diese Studie<br />
<strong>Die</strong>se Studie basiert auf den folgenden<br />
Analysen des CCaSS-Teams. Wir möchten<br />
an dieser Stelle ausdrücklich unseren<br />
Kollegen Pascal Schäfer und Enno Wiesner<br />
danken, die intensiv daran mitgewirkt<br />
haben.<br />
Auswertung der Berichterstattung<br />
im MDAX zum 31.07.2015 in Bezug<br />
auf die inhaltlichen Anforderungen<br />
der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Die</strong> Fokussierung auf den MDAX erfolgte,<br />
da dieser Index in Bezug auf Umfang und<br />
Tiefe veröffentlichter Nachhaltigkeitsinformationen<br />
unserer Meinung nach<br />
einen repräsentativen Durchschnitt der<br />
von der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> betroffenen Unternehmen<br />
bietet.<br />
Für die in der <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> angesprochenen<br />
inhaltlichen Belange wurde die<br />
Berichterstattung im Hinblick auf die Darstellung<br />
eines Konzepts, dessen Umsetzung,<br />
von Risiken und von wesentlichen<br />
Kennzahlen analysiert. <strong>Die</strong>se Kriterien<br />
wurden zur weiteren Analyse untergliedert.<br />
Wir haben das Konzept in die<br />
Bestandteile <strong>Richtlinie</strong>n, Steuerungsmaßnahmen<br />
und Ziele aufgeteilt. Zur Erhebung<br />
der Informationen haben wir die<br />
aktuellen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte<br />
sowie weitere öffentlich zugängliche<br />
Unternehmenspublikationen, wie Fortschrittsberichte<br />
zum UN Global Compact<br />
oder Codes of Conduct ausgewertet, die<br />
bis zum Stichtag 31.07.2015 veröffentlicht<br />
wurden.<br />
Unabhängige telefonische Befragung<br />
von 200 deutschen Unternehmen im<br />
Zeitraum von Juni bis Juli 2015<br />
Befragt wurden kapitalmarktorientierte<br />
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern,<br />
die voraussichtlich von der<br />
<strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> betroffen sein werden.<br />
<strong>Die</strong> Interviews wurden durch das unabhängige<br />
Meinungsforschungsinstitut<br />
Valid Research, Bielefeld durchgeführt.<br />
Ziel der Befragung war es, herauszufinden<br />
wie Unternehmen generell gegenüber der<br />
<strong>Richtlinie</strong> eingestellt sind und wie sie sich<br />
selbst in Bezug auf die inhaltlichen Anforderungen<br />
aus heutiger Sicht einschätzen.<br />
<strong>Die</strong> 200 Unternehmen setzen sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
61 %<br />
DAX<br />
TecDAX<br />
Kein DAX-Segment<br />
3 %<br />
7 %<br />
MDAX<br />
SDAX<br />
16 %<br />
10 %<br />
6 %<br />
Auswertung der Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
in vier DAX-Indizes<br />
zum 31.07.2015 (Update der Studie<br />
„Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
in Deutschland:<br />
Standortbestimmung“ aus dem Jahr<br />
2014)<br />
Dazu wurden die aktuellen Nachhaltigkeitsberichte<br />
und Informationen zur<br />
Nachhaltigkeitsleistung in den Geschäftsberichten<br />
analysiert, die bis zum Stichtag<br />
31.07.2015 veröffentlicht wurden.<br />
Integrierte und kombinierte Berichte sowie<br />
Onlineberichte wurden ebenfalls als Nachhaltigkeitsberichte<br />
gewertet. Dabei haben<br />
wir die Veröffentlichungen der letzten<br />
drei Jahre betrachtet. Dadurch sollen<br />
Verzerrungen der Darstellung vermieden<br />
werden, die z. B. durch nicht mehr fortgeführte<br />
„Pilotversuche der Nachhaltigkeitsberichterstattung“<br />
entstehen oder durch<br />
Unternehmen, die nur alle zwei Jahre<br />
einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.<br />
<strong>Die</strong> Kategorisierung der Angaben<br />
zur Nachhaltigkeitsleistung erfolgte in den<br />
Kategorien „Umfassende Informationen“<br />
(Berichterstattung im Sozial- und Umweltbereich<br />
mit jeweils mehreren Kennzahlen),<br />
„Ausgewählte Informationen“ (Berichterstattung<br />
im sozialen und/oder Umweltbereich<br />
mit keinen bis wenigen Kennzahlen)<br />
und „Keine Informationen“. Basis<br />
dafür sind die Tiefe und der Umfang der<br />
Darstellung in den Geschäftsberichten.<br />
3 % 1 % Chemicals<br />
16 %<br />
6 %<br />
28 %<br />
11 % 16 %<br />
16 %<br />
Industrial Prod.<br />
Finance<br />
Automotive<br />
Retail<br />
Life Sciences<br />
Power & Utilities<br />
Transport<br />
Consumer Products<br />
26 | <strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung.
Quellen und Erläuterungen<br />
1 <strong>Richtlinie</strong> 2014/95/EU zur Änderung der <strong>Richtlinie</strong> 2013/34/EU im Hinblick auf<br />
die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch<br />
bestimmte große Unternehmen und Gruppen<br />
2 Unternehmen von öffentlichem Interesse: kapitalmarktorientierte Unternehmen,<br />
Banken und Versicherungen und Unternehmen, die vom Mitgliedstaat als solche<br />
bestimmt wurden<br />
3 § 289 Absatz 3; § 315 HGB: Große Kapitalgesellschaften und Konzerne sind verpflichtet,<br />
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie Informationen über Umweltund<br />
Arbeitnehmerbelange in den (Konzern-)Lagebericht aufzunehmen, sofern<br />
diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des Unternehmens<br />
von Bedeutung sind. Auch der DRS 20 fordert, dass die Berichterstattung<br />
der steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse<br />
des Geschäftsverlaufs einbezogen und offengelegt wird.<br />
4 Europäisches Parlament und Europäischer Rat: <strong>Richtlinie</strong> 2013/34/EU vom<br />
26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und<br />
damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen<br />
und zur Änderung der <strong>Richtlinie</strong> 2006/43/EG des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates und zur Aufhebung der <strong>Richtlinie</strong>n 78/660/EWG und 83/349/<br />
EWG des Rates, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.<br />
do?uri=OJ:L:2013:182:0019:0076:DE:PDF<br />
5 Börsennotierte Aktiengesellschaften, börsennotierte Kommanditgesellschaften<br />
auf Aktien oder börsennotierte Europäische Aktiengesellschaften.<br />
6 GRI: G4 (2013): Sustainability Reporting Guidelines,<br />
https://www.globalreporting.org/standards/g4/Pages/default.aspx<br />
7 § 289 Absatz 3; § 315 HGB: Im (Konzern-)Lagebericht sind die voraussichtliche<br />
Entwicklung einer Unternehmung und wesentliche Chancen und Risiken offenzulegen.<br />
Auch der DRS 20 fordert die Darstellung bedeutsamer Risiken für den<br />
Konzern und wesentliche in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen.<br />
8 EY (2015): There’s no reward without risk. EY’s global governance,<br />
risk and compliance survey 2015,<br />
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-theres-no-reward-without-riskgrc-survey-2015/$FILE/EY-theres-no-reward-without-risk-grc-survey-2015.pdf<br />
9 The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission<br />
(COSO): http://www.coso.org/<br />
10 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Nachhaltigkeitskodex erfüllt zukünftige<br />
EU-Berichtspflicht,<br />
http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/dnk/eu-berichtspflicht.html<br />
Global Reporting Initiative: Making headway in Europe, https://www.globalreporting.org/resourcelibrary/GRI_G4_EU%20Directive_Linkage.pdf<br />
11 EY (2014): Pflicht oder Kür? Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland:<br />
Standortbestimmung, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/<br />
EY_Studie_-_Pflicht_oder_Kuer/$FILE/EY-Studie-PflichtoderKuer-2014.pdf<br />
12 <strong>Die</strong> EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU verpflichtet große Unternehmen<br />
(mindestens 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. Euro Umsatz oder über 43 Mio. Euro<br />
Bilanzsumme) zur Durchführung von Energieaudits in allen Konzerngesellschaften<br />
mit einer Beteiligungsquote von mindestens 25 %. <strong>Die</strong>s gilt in sämtlichen<br />
EU-Mitgliedstaaten. <strong>Die</strong>se Energieaudits müssen bis zum 5. Dezember 2015 abgeschlossen<br />
sein. Das betrifft auch Konzerne, die ihren Sitz außerhalb der EU<br />
(z. B. USA oder Schweiz) und Standorte innerhalb der EU haben.<br />
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-eu-energieeffizienzrichtlinie/$-<br />
FILE/EY-eu-energieeffizienzrichtlinie.pdf<br />
13 Natural Capital Coalition: http://www.naturalcapitalcoalition.org/<br />
14 Vereinte Nationen (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,<br />
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf<br />
15 United Nations (2011): Guiding Principles on Business and Human Rights,<br />
http://www.ohchr.org/Documents/Publications GuidingPrinciplesBusinessHR_<br />
EN.pdf<br />
16 UN Guiding Principles Reporting Framework: http://www.ungpreporting.org/<br />
17 Auswärtiges Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/<br />
Aussenwirtschaft/Wirtschaft-und-Menschenrechte/NAPWiMR_Grundlage_<br />
node.html<br />
18 World Economic Journal: The cost of corruption, http://world-economic.com/<br />
articles_wej-373.html<br />
19 EY: Fraud and corruption — the easy option for growth? Europe, Middle East,<br />
India and Africa Fraud Survey 2015, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/ey-emeia-fraud-survey/$FILE/ey-emeia-fraud<br />
survey.pdf<br />
20 Bundesverband der Deutschen Industrie: Korruption verhindern – Empfehlungen<br />
des BDI, http://www.csrgermany.de/www/csr_cms_relaunch.nsf/res/Broschuere_Korruption_verhindern.pdf/$file/Broschuere_Korruption_verhindern.pdf<br />
21 ICC Germany: Handlungsempfehlungen der ICC für Unternehmen im Bereich<br />
der Korruptionsprävention und –bekämpfung, http://www.iccgermany.de/<br />
icc-regeln-und-richtlinien/icc-verhaltensrichtlinien/icc-verhaltensrichtlinienanti-korruption-bestechung-in-deutschland-definition-geschichte.html<br />
22 Transparency International: Business principles for countering bribery –<br />
A multi-stakeholder initiative led by Transparency International,<br />
http://files.transparency.org/content/download/707/3036/file/2013_<br />
Business%20Principles_EN.pdf<br />
23 Transparency International: Corruption Perceptions Index,<br />
http://www.transparency.org/cpi2014<br />
24 UN Global Compact & Transparency International: Reporting Guidance on the<br />
10th Principle against corruption, https://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/Anti-Corruption/UNGC_AntiCorruptionReporting.pdf<br />
25 Deutscher Nachhaltigkeitskodex:<br />
http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/<br />
26 DIHK (2014): DIHK-Arbeitsmarktreport,<br />
http://www.dihk.de/ressourcen/downloads/dihk-arbeitsmarktsreport-2013-14/<br />
at_download/file?mdate=1394632466652<br />
EY (2015): Mittelstandsbarometer Deutschland und Europa, http://www.ey.<br />
com/Publication/vwLUAssets/EEY_Mittelstandsbarometer_-_Januar_2015/$-<br />
FILE/EY-Mittelstandsbarometer-Deutschland-und-Europa-Januar-2015.pdf<br />
27 EY (2013): Business Pulse Exploring dual perspectives on the top 10 risks<br />
and opportunities in 2013 and beyond, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/Business_Pulse_-_top_10_risks_and_opportunities/$FILE/Business%20<br />
pulse%202013.pdf<br />
28 EY (2014): Studentenstudie 2014, http://www.ey.com/DE/de/Newsroom/<br />
News-releases/20140604-EY-News-EY-studentenstudie-2014-acht-von-zehn-studenten-sind-zufrieden-werte-ziele-perspektiven<br />
29 ILO Kernarbeitsnormen: http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.html<br />
OECD (2011): OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,<br />
http://www.oecd.org/daf/inv/mne/48808708.pdf<br />
UN Global Compact (2008): The Labour Principles,<br />
http://www.unglobalcompact.org/docs/issues_doc/labour/the_labour_<br />
principles_a_guide_for_business.pdf<br />
30 ILO (1996): Recording and notification of occupational accidents and diseases,<br />
http://www.ilo.org/safework/info/standards-and-instruments/codes/<br />
WCMS_107800/lang--en/index.htm<br />
31 EY (2015): Corporate Citizenship Benchmark Analyse. Does your corporate<br />
citizenship make a difference?, http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/<br />
EY-report-benchmarking-corporate-citizenship/$FILE/EY-report-benchmarking-corporate-citizenship.pdf<br />
32 Gesetz für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an<br />
Führungspositionen (BGBI vom 24.4.2015, S. 642 ff.):<br />
Für Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, gibt es keine gesetzliche<br />
Quote; für alle drei Ebenen (Aufsichtsrat, Vorstand, oberste Führungsebene<br />
unterhalb des Vorstands) muss eine selbstbestimmte Zielgröße festgelegt<br />
werden.<br />
33 Auch im Deutschen Corporate Governance Kodex, an den sich börsennotierte<br />
Unternehmen in Form von „comply or explain“ per Gesetz halten müssen<br />
(§ 161 AktG), hält das Thema Diversität seit einigen Jahren Einzug. Der<br />
Kodex fordert die Berücksichtigung von Diversität bei Führungspositionen<br />
und Aufsichtsräten sowie die Formulierung entsprechender Ziele.<br />
http://www.dcgk.de/de/<br />
34 EY (2015): Mixed Leadership Barometer: http://www.ey.com/Publication/<br />
vwLUAssets/EY_Studie_-_Mixed_Leadership_Barometer_-_Januar_2015/$-<br />
FILE/EY-Mixed-Leadership-Barometer-Januar-2015.pdf<br />
35 Charta der Vielfalt: http://www.charta-der-vielfalt.de/startseite.html<br />
<strong>Die</strong> <strong>CSR</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>setzt</strong> <strong>neue</strong> <strong>Maßstäbe</strong>. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung. |<br />
27
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory<br />
<strong>Die</strong> globale EY-Organisation im Überblick<br />
<strong>Die</strong> globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung,<br />
Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung.<br />
Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir<br />
weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir<br />
bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams,<br />
exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser<br />
Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für<br />
unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben.<br />
Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.<br />
<strong>Die</strong> globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von<br />
Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist<br />
rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln<br />
und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young<br />
Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem<br />
Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen<br />
finden Sie unter www.ey.com.<br />
In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen<br />
sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von<br />
Ernst & Young Global Limited.<br />
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ED None<br />
<strong>Die</strong>se Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht<br />
als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl<br />
sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit<br />
und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen<br />
des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des<br />
Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder<br />
anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen<br />
Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden.<br />
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