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SicherheitsProfi 7/2011 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...

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SEE & S I C H E R H E I T<br />

SPECIAL · SEESCHIFFFAHRT<br />

Arbeitsschutz<br />

ist Alltagswissen<br />

Mitte September fand das erste Seminar <strong>für</strong> Führungskräfte in der Seeschifffahrt <strong>und</strong> Fischerei statt. Die<br />

Teilnehmer erfuhren, welche Vorgaben heute <strong>für</strong> die Prävention gelten <strong>und</strong> wie aus Gesetzestexten,<br />

Richtlinien <strong>und</strong> Regeln gelebter Arbeitsschutz wird.<br />

Es gibt hier keine Drohkulissen“, betonte Martin Küppers (Leiter<br />

der Hauptabteilung Arbeitssicherheit der BG Verkehr) in seinem<br />

Vortrag zum Thema Verantwortung mehrfach, „Sie sollten aber<br />

wissen, in welchem gesetzlichen Rahmen Sie sich bewegen.“ Denn<br />

so viel steht fest: Das Arbeitsschutzgesetz definiert die Verantwortung<br />

des Unternehmers sowie der Personen, die in Leitungsfunktion<br />

<strong>für</strong> den Betrieb tätig sind. Diese Verantwortung besteht ohne schriftlichen<br />

Auftrag <strong>und</strong> wird im Fall eines Arbeitsunfalls hinterfragt: „Wer<br />

ist die verantwortliche Person im Sinne von § 13 Arbeitsschutzgesetz?“<br />

Darüber hinaus gibt es Personen, die kraft eines schriftlichen<br />

Auftrags Funktionen des Arbeitsschutzes wahrnehmen, zum Beispiel<br />

als Beauftragte <strong>für</strong> Gefahrstoffe oder Brandschutz. Klärungsbedarf<br />

bestand bei der Abgrenzung zwischen der Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />

<strong>und</strong> dem Sicherheitsbeauftragten.<br />

Sifa, FASI <strong>und</strong> Sicherheitsbeauftragter<br />

„Für die Seebetriebe galten im Arbeitsschutz lange Zeit Besonderheiten“,<br />

erläuterte Stephan Schinkel, der bereits bei der See-BG Referent<br />

<strong>für</strong> Ausbildung <strong>und</strong> Arbeitssicherheit war <strong>und</strong> bei der BG Verkehr<br />

das Referat Seeschifffahrt <strong>und</strong> Fischerei leitet. Früher wurden<br />

Seeleute in der Ausbildungs- <strong>und</strong> Trainingsstätte der See-BG am Priwall<br />

nach der UVV See ausgebildet. Die Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit<br />

(früher FASI, heute Sifa) gab es in zwei Varianten: als Bordfachkraft<br />

<strong>und</strong> als Fachkraft <strong>für</strong> den Seebetrieb. Diese Fachkraft <strong>für</strong> den<br />

Seebetrieb wird im heutigen System wegen ihrer umfangreicheren<br />

Ausbildung als Sicherheitsfachkraft anerkannt, nicht aber die Fachkraft<br />

<strong>für</strong> den Bordbetrieb. „Diese Kollegen müssten bei Interesse die<br />

Ausbildung neu absolvieren“, sagte Schinkel. Die Sifa berät den Unternehmer<br />

in allen Fragen, die <strong>für</strong> Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>-<br />

24 <strong>SicherheitsProfi</strong> 7. 11

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