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GESETZE UND VORSCHRIFTEN FÜR WERBEMITTEL<br />

Um sichere Produkte für den europäischen Markt anbieten zu können, ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben<br />

zwingend notwendig. Nachfolgend möchten wir einen Überblick über die für unser Sortiment wichtigsten Richtlinien<br />

und Verordnung geben.<br />

Diese Übersicht ist eine Hilfestellung, erhebt keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls eine individuelle Beratung.<br />

1. Rechtliche Grundlagen, allgemeine Informationen<br />

2. Normen, allgemeine Informationen<br />

3. EU Richtlinie 2001/95/EG allgemeine Produktsicherheit<br />

4. CE-Kennzeichnung<br />

5. EU Verordnung 1935/2004 Materialien und Gegenstände, die<br />

dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen<br />

6. EU Richtlinie 2009/48/EG Sicherheit von Spielzeug<br />

7. EU Richtlinie 2011/65/EG Beschränkung gefährlicher Stoffe in<br />

Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) und EU Richtlinie 2012/19/EG<br />

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)<br />

8. EU Verordnung 1907/2006 REACH<br />

1. Rechtliche Grundlagen – allgemeine Informationen<br />

– Europa<br />

EU Verordnungen<br />

Eine EU Verordnung ist ein Rechtsakt, der allgemeine Geltung hat,<br />

in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat<br />

der EU gilt. Sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.<br />

Sie ist, soweit keine Übergangsfristen festgelegt sind, innerhalb<br />

von 28 Tagen gültig.<br />

Beispiel: Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,<br />

die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.<br />

EU Richtlinien<br />

Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union. Sie sind allgemeine<br />

Regelungen, die von den Mitgliedstaaten innerhalb einer<br />

bestimmten Frist, meist 2 Jahren, in staatliches Recht umzusetzen sind.<br />

Sie sind hinsichtlich des Zieles verbindlich. In Deutschland werden<br />

sie in der Regel in einem förmlichen Gesetz oder einer Verordnung<br />

umgesetzt.<br />

Beispiel: Spielzeugrichtlinie: EG-Richtlinie 2009/48/EG seit<br />

20.07.2011 gültig (chemische Anforderungen: seit 20.07.2013 gültig)<br />

– ehemals: 88/378/EWG<br />

1. Rechtliche Grundlagen – allgemeine Informationen -<br />

Deutschland<br />

Länderspezifische Gesetze<br />

Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen,<br />

das in einem förmlichen Verfahren vom Gesetzgeber erlassen<br />

wird. Die Gesetze werden von einem Land erlassen und sind nur dort<br />

gültig.<br />

Beispiele für deutsche Gesetze:<br />

ProdSG – Produktsicherheitsgesetz<br />

LFBG – Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch<br />

Länderspezifische Verordnungen:<br />

Die Verordnung begründet, ebenso wie ein Gesetz, Rechte und Pflichten<br />

gegenüber Jedem und gilt daher für Jeden, wird jedoch nicht in<br />

einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet. Von Ländern<br />

erlassene Verordnungen, die i. d. R. eine europäische Richtlinie in<br />

nationales Recht umsetzen.<br />

Beispiele für deutsche Verordnungen:<br />

Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. Verordnung zum<br />

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)<br />

Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen<br />

auf dem Markt (8. Verordnung zum ProdSG)<br />

2. Normen – allgemeine Informationen<br />

Normen (DIN, EN, ISO) sind Empfehlungen und technische Vorschläge,<br />

um nachzuweisen, dass Anforderungen von Verordnungen und Richtlinien<br />

eingehalten werden. Werden diese Empfehlungen eingehalten,<br />

wird davon ausgegangen, dass das Produkt dem aktuellen Stand<br />

der Technik entspricht. Normen legen Anforderungen und Grenzwerte<br />

an Produkte fest, die gemäß definierten Prüfverfahren und mit<br />

festgelegten Messmitteln nachweisen, ob ein Produkt die Norm und<br />

damit die Verordnung oder Richtlinie erfüllt oder nicht. Normen stellen<br />

sicher, dass überall unter den gleichen Bedingungen geprüft wird.<br />

Alle Prüfinstitute, die nach Norm prüfen und akkreditiert sind, müssen<br />

gemäß den beschriebenen Verfahren und mit den definierten Prüfmitteln<br />

prüfen. So ist sicher gestellt, dass die Prüfberichte, in denen die<br />

Ergebnisse festgehalten sind, vergleichbar sind.

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