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8. EU Verordnung VO 1907/2006 - REACh<br />

REACh steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction<br />

of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />

von Chemikalien)<br />

Die REACh-Verordnung ist am 01.07.2007 in allen Ländern der EU<br />

(Island, Liechtenstein sowie Norwegen) in Kraft getreten.<br />

Zielsetzung der EU:<br />

• Erfassung von physikalischen, chemischen, toxikologischen und<br />

ökotoxikologischen Daten über chemische Stoffe. Förderung alternativer<br />

Beurteilungsmethoden für die von den Stoffen ausgehenden<br />

Gefahren (z. B. Minimierung durchzuführender Tierversuche) und die<br />

Ergreifung geeigneter Maßnahmen.<br />

• Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier,<br />

verbesserter Schutz und Schonung der Umwelt mittels Minimierung,<br />

der durch Chemikalien verursachten Gefahren.<br />

• Ersatz von besonders kritischen Stoffen durch weniger kritische Stoffe.<br />

Bis 2020 sollen Chemikalien so hergestellt und eingesetzt werden,<br />

dass nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und<br />

die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. „No data – no<br />

market“: Stoffe, zu denen keine ausreichenden Kenntnisse vorliegen,<br />

dürfen weder hergestellt noch vermarktet werden.<br />

Bei Nichteinhaltung der REACh-VO gilt in Deutschland seit dem<br />

23.07.2013 die Chemikalien-Sanktions-Verordnung.<br />

(ChemSanktionsV). Sie regelt u. a.:<br />

• Geldbußen für Verstöße gegen Auskunftspflichten (bis zu 50.000 €)<br />

• Freiheitsstrafen für Verstöße gegen Beschränkungen (bis zu 5 Jahre).<br />

Anhang XVII regelt Verbote und Beschränkungen von Stoffen,<br />

Gemischen und Erzeugnissen, die aufgrund unannehmbarer Risiken<br />

für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht oder nur eingeschränkt<br />

hergestellt, in den Verkehr gebracht oder verwendet<br />

werden dürfen. Konkrete Verwendungsverbote für Stoffe, z. B. Cadmium<br />

in Kunststofferzeugnissen, Phthalate in Kinderspielzeug, Toluol in<br />

Klebstoffen und Farbsprühdosen, usw.<br />

(http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp)<br />

Für die aufgeführten Stoffe wurden Informationen zu schädlichen<br />

Wirkungen auf Mensch (CMR-Stoffe: cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch)<br />

und Umwelt (PBT: persistent, bioakkumulierend,<br />

toxisch) zusammengestellt und diese Stoffe unterliegen umfangreichen<br />

Informationspflichten.<br />

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) als EU-Verordnung<br />

Nr. 1169/2011 beschlossen und regelt die Kennzeichnung, Aufmachung,<br />

Bezeichnung, Werbung und den Fernabsatz von Lebensmitteln<br />

auf europäischer Ebene.<br />

Ziel ist es, die Verbraucher besser über das jeweilige Lebensmittel und<br />

dessen Bestandteile zu informieren. Die Verordnung 1169/2011 regelt<br />

insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmitteln.<br />

Was besagt die LMIV?<br />

Alle Lebensmittelhersteller sind ab dem 13. Dezember 2014 dazu<br />

verpflichtet, in einheitlicher Form Auskunft über Nährwerte, Herkunft<br />

und Inhaltsstoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, des<br />

Lebensmittels zu geben.<br />

Für den Fernabsatz bzw. Online-Handel von vorverpackten Lebensmitteln<br />

ist insbesondere von Bedeutung, dass bis auf das Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

alle Angaben vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar<br />

sein müssen. Zum Zeitpunkt der Lieferung müssen alle verpflichtenden<br />

Angaben verfügbar sein.“<br />

Ihr Werbemittelberater informiert Sie gerne, stellt Ihnen die nach<br />

der Lebensmittelverordnung benötigten Dokumente beim Kauf von<br />

Lebensmitteln rechtzeitig vor dem Kaufabschluss zur Verfügung.<br />

Bitte beachten:<br />

Bei allen vorgenannten Gesetzestexten, handelt es sich um Auszüge<br />

der derzeitigen geltenden Gesetze, die wir ohne Gewähr und Rechtsanspruch<br />

abgedruckt haben.<br />

Kandidatenliste, Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften<br />

(Substances of Very High Concern = SVHC).

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