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des Bezirks Oberbayern

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Dritter Sozialbericht<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Berichtszeitraum 2013 bis 2015<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Soziales | Gesundheit | Bildung | Kultur | Umwelt | Heimatpflege


Dritter Sozialbericht<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

im Rahmen der Gesamtsozialplanung<br />

Berichtszeitraum 2013 bis 2015<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020


Vorwort <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tagspräsidenten<br />

Mit dem dritten Sozialbericht liefert der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> interessierten<br />

Bürgerinnen und Bürgern, Leistungserbringern und Leistungsträgern sowie<br />

weiteren Organisationen eine Information und Datenbasis zu den Unterstützungssystemen<br />

für Menschen mit Behinderungen oder chronischen<br />

Erkrankungen, Menschen im Alter, mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

oder in besonderen Lebenslagen in <strong>Oberbayern</strong>. Ihnen allen wollen wir<br />

möglichst passgenaue Unterstützungsleistungen anbieten.<br />

Dabei richtet sich der Bericht konsequent an den Leistungen im Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> aus. Er informiert über Aufgaben und<br />

Tätigkeitsfelder. Die Umsetzung der Ziele <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> für die Jahre<br />

2013 bis 2015 und der Ausblick auf die Maßnahmen und Planungen für die<br />

Jahre 2016 bis 2020 werden dabei besonders berücksichtigt.<br />

Der Bericht soll aber auch als Nachschlagewerk für die Fachwelt und für interessierte Bürgerinnen<br />

und Bürger dienen. Daher haben wir großen Wert auf gute Lesbarkeit, Übersichtlichkeit und<br />

Verständlichkeit gelegt.<br />

Eines der bedeutenden Themen der heutigen Zeit ist insbesondere mit Blick auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren<br />

zum neuen Bun<strong>des</strong>teilhabegesetz die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

mit dem Ziel der Inklusion. Die damit verbundenen Themen werden übergreifend dargestellt,<br />

finden sich aber auch in allen Leistungen und Aufgabenfeldern im Bericht wieder. Die Teilhabe von<br />

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und ihre Beteiligung an politischen und<br />

sozialen Veränderungs- und Entwicklungsprozessen ist für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ein zentrales Thema.<br />

Es ist eine große Herausforderung für alle, diese Teilhabechancen zu überdenken und neu zu gestalten.<br />

Dabei stellt die sozialraumorientierte Betrachtung ein wesentliches Aufgabenfeld der Zukunft dar.<br />

Sozialberichterstattung hat zwei wichtige Aufgaben zu erfüllen. Einerseits in der Lieferung von Daten<br />

für die Planung bedarfsgerechter Angebote sozialer Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungsangebote<br />

im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> und andererseits über Entwicklung von Teilhabechancen und sozialer<br />

Lebensqualität in der Kommune zu informieren. Hierzu ist auch ein fachlich verfeinertes EDV-gestütztes<br />

Auswertungsverfahren erforderlich, das derzeit im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> aufgebaut wird.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist offen für den Dialog mit seinen Kooperationspartnern. Damit können wir uns<br />

auch gemeinsam den Herausforderungen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellen.<br />

Abschließend möchte ich mich bei allen Mitarbeitenden und Beteiligten sehr herzlich bedanken, die mit<br />

großem Engagement an der Erstellung dieses umfangreichen Berichts mitgewirkt haben.<br />

Ihr<br />

Josef Mederer<br />

<strong>Bezirks</strong>tagspräsident von <strong>Oberbayern</strong><br />

2


Gesamterstellung <strong>des</strong> Berichts und Beteiligte<br />

Der dritte Sozialbericht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> – wie auch die beiden vorangegangenen Berichte –<br />

dient der systematischen, kontinuierlich fortschreibenden Erfassung der sozialen Strukturen und deren<br />

Weiterentwicklung. Er hat eine Informations-, Planungs- und Evaluationsfunktion und berichtet über<br />

konkrete Planungsschritte, Prioritätensetzungen und die Entwicklung von Lösungsansätzen sowie<br />

über die Beobachtung der Umsetzungsstrategien. Damit unterstützt die Sozialberichterstattung die<br />

jeweilige Planung aller Beteiligten im Sinne eines Informations- und Frühwarnsystems mit Hinweisen<br />

auf Veränderungen, gelungenes Vorgehen oder Problemlagen. Mit der inhaltlichen Ausgestaltung,<br />

Koordination und Zusammenstellung der Inhalte sowie der Gesamterstellung <strong>des</strong> Berichts haben sich<br />

alle Mitarbeitenden <strong>des</strong> Arbeitsgebiets Strategische Sozialplanung in der Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> befasst. Verantwortlich für die Erstellung <strong>des</strong> dritten Sozialberichts ist die Leitung dieses<br />

Arbeitsgebiets im Referat 22.<br />

Eine so vielschichtige Aufgabe kann nur durch eine kooperative und intensive Zusammenarbeit aller<br />

am Prozess beteiligten Personen, Organisationen und Institutionen gelingen. So flossen im Rahmen von<br />

zwei Beteiligungsverfahren im Frühjahr und Sommer 2015 viele Anregungen und wichtige Hinweise in<br />

die Erstellung <strong>des</strong> dritten Sozialberichts <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ein.<br />

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, bei den Fraktionen <strong>des</strong> Oberbayerischen <strong>Bezirks</strong>tags, der<br />

Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege <strong>Oberbayern</strong> und den Mitgliedern <strong>des</strong> Gremiums<br />

zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung. Sie haben sich die Zeit genommen, die jeweiligen<br />

Entwürfe <strong>des</strong> dritten Sozialberichts zu lesen und haben uns ihre Rückmeldungen und Anregungen<br />

zukommen lassen. So konnten wichtige und aktuelle Themen aufgenommen und der gemeinsame<br />

Dialog in verschiedenen Aufgabenfeldern intensiviert werden.<br />

Innerhalb der <strong>Bezirks</strong>verwaltung waren an der Erstellung <strong>des</strong> dritten Sozialberichts insbesondere<br />

folgende Arbeitsbereiche beteiligt:<br />

die Abteilungsleitung der Abteilung II<br />

das Referat 21 – Rechtsangelegenheiten der Sozialverwaltung, Allgemeine Servicestelle<br />

die Referatsleitung <strong>des</strong> Referats 22 – Sozialplanung, Koordination und Fachdienste<br />

die Arbeitsgebiete der Regionalkoordination Behindertenhilfe, Suchthilfe und Psychiatrie<br />

die Arbeitsgebiete der Fachdienste Behindertenhilfe, Suchthilfe und Psychiatrie<br />

die Leistungsreferate 23, 24, 25 und 26<br />

das Referat 27 – Wirtschaftlichkeit und Datenmanagement<br />

das Arbeitsgebiet 12/410 – EDV<br />

das Arbeitsgebiet 13/100 – Kämmerei, Beteiligungen und Anwendungen <strong>des</strong> Finanzwesens<br />

das Referat 32 – Kultur, Bildung, Umwelt<br />

die Abteilung III – Klinische Beteiligungen und Gesundheitswesen<br />

Für die engagierte Unterstützung, die kritisch-konstruktive Mitwirkung und die guten Fachbeiträge bei<br />

der Erstellung <strong>des</strong> dritten Sozialberichts danken wir allen Beteiligten sehr herzlich.<br />

Detlev Deneke Nicole Simba Marga Tobolar-Karg<br />

Referat 22 – Arbeitsgebiet Strategische Sozialplanung<br />

3


Inhalt<br />

Vorwort <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tagspräsidenten 2<br />

Gesamterstellung <strong>des</strong> Berichts und Beteiligte 3<br />

Der Bericht auf einen Blick 10<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> – Aufgaben und Zuständigkeiten 12<br />

Teil I<br />

Grundlagen und Ziele der Sozialplanung und Sozialberichterstattung<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Grundhaltung 19<br />

Strategische Ziele und Vorgehen 20<br />

Sozialplanung im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> 21<br />

Teil II Sozialberichterstattung 2015<br />

A Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> auf dem Weg zur Inklusion 27<br />

1 Allgemeine Aspekte zur Inklusion 28<br />

1.1 Sozialwirtschaftliche Betrachtungen und Herausforderungen 31<br />

1.1.1 Aktuelle Herausforderung: Wohnungsnot in verschiedenen Regionen <strong>Oberbayern</strong>s 31<br />

1.1.2 Aktuelle Herausforderung: Gewinnung von Fachkräften 33<br />

1.1.3 Aktuelle Herausforderung: Menschenwürdige und nachhaltige Flüchtlingspolitik 34<br />

1.2 Inklusive Entwicklungen innerhalb der Verwaltung und der angeschlossenen 36<br />

Organisationen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

1.2.1 Barrierefreiheit 36<br />

1.2.2 Kundenbefragung der Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 39<br />

1.2.3 Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung in der 40<br />

<strong>Bezirks</strong>verwaltung und beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

1.3 Inklusive Kulturarbeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 41<br />

1.4 Modellprojekte auf dem Weg zur Inklusion 43<br />

1.4.1 Neue Steuerungsmechanismen an der Schnittstelle ambulant/stationär 43<br />

1.4.2 Konversion von Komplexeinrichtungen und Dezentralisierung 49<br />

1.4.2.1 Modellprojekt Franziskuswerk Schönbrunn – „Auf dem Weg zur Vision 2030“ 50<br />

1.4.2.2 Weitere Unterstützung der Dezentralisierung im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> 52<br />

1.4.3 EX-IN/Genesungsbegleiter 53<br />

1.4.4 Projekt „Prävention und Best-Practice – Beispiele zur Vermeidung von Gewalt 56<br />

in Einrichtungen“<br />

1.5 Der Inklusionspreis <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 57<br />

2 Beteiligung, Partizipation und Selbstbestimmung 58<br />

2.1 Personenzentrierter Ansatz 60<br />

2.1.1 Gesamtplanverfahren 60<br />

2.1.2 Fallmanagement 62<br />

2.1.3 Persönliches Budget 70<br />

2.1.4 Persönliche Mobilität/Mobilitätshilfe 75<br />

2.2 Systembezogener Ansatz 76<br />

2.2.1 Beteiligung von Selbstvertretern sowie Angehörigen- und Betroffenenvertretungen 76<br />

2.2.2 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen 76<br />

4


3 Vernetzung und Vor-Ort 78<br />

3.1 Beteiligungsvielfalt der Sozialverwaltung 80<br />

3.1.1 Örtliche Teilhabeplanungen/Aktionspläne 80<br />

3.1.2 Integrierte Sozialberichterstattung und -planung im Landkreis Bad Tölz 81<br />

3.1.3 Vernetzung, Verknüpfung und Nahtstellen vor Ort 84<br />

3.1.4 Beteiligung bei der Erstellung Seniorenpolitischer Gesamtkonzepte 85<br />

3.1.5 Nahtstellen zur Jugendhilfe 86<br />

3.1.6 Regionale Psychosoziale Verbünde zur Versorgung von Menschen mit<br />

seelischer Behinderung 87<br />

3.1.7 Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen 88<br />

3.1.8 Beratungsangebot für Fachschulen und Fachakademien 89<br />

3.2 Sozialräumliche Organisation der Sozialverwaltung 90<br />

3.2.1 Regionalbüro Ingolstadt 90<br />

3.2.2 Trägerübergreifende gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger 90<br />

3.2.3 Fachliche Ausrichtung der Sozialverwaltung 93<br />

3.2.4 Pflegestützpunkte – Hilfe zur Pflege 96<br />

B Leistungsbereiche und Planungsschwerpunkte 101<br />

im Bereich der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Überwindung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)<br />

1 Unterstützungsleistungen 101<br />

für Kinder im Vorschulalter und Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Schulalter<br />

1.1 Beratung, Förderung und Unterstützung 102<br />

1.1.1 Interdisziplinäre Frühförderung und Offenes Beratungsangebot 102<br />

1.1.2 Ambulante heilpädagogische Leistungen 106<br />

1.1.3 Offene Behindertenarbeit mit Familienunterstützung 108<br />

1.2 Ambulante Begleit- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige 110<br />

1.2.1 Schulbegleitung 110<br />

1.2.2 Individualbegleitung in einer Einrichtung 113<br />

1.2.3 Sonstige Teilhabeleistungen 113<br />

1.2.3.1 Assistenz- und Begleitleistungen 113<br />

1.2.3.2 Hilfsmittel im Rahmen der Eingliederungshilfe 113<br />

1.2.3.3 Gebärdensprachdolmetscher 113<br />

1.3 Tagesbetreuung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige 114<br />

1.3.1 Integrative Kindertageseinrichtungen 114<br />

1.3.2 Heilpädagogische Tagesstätten 119<br />

1.3.3 Modellprojekt „Inklusive Nachmittagsbetreuung“ 122<br />

1.4 Wohnangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige 125<br />

1.4.1 Stationäre Wohnangebote mit und ohne Tagesbetreuung 126<br />

1.4.2 Modellprojekt zur Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen<br />

in <strong>Oberbayern</strong> (GSV-Nr. 7) 128<br />

1.4.3 Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung 129<br />

5


Inhalt<br />

2 Unterstützungsleistungen 133<br />

für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen<br />

in der Eingliederungshilfe (SGB XII § 53)<br />

2.1 Beratung, Unterstützung und weitere Leistungen zur Teilhabe am Leben<br />

in der Gemeinschaft 133<br />

2.1.1 Regionale Offene Behindertenarbeit 134<br />

2.1.2 Überregionale Offene Behindertenarbeit 139<br />

2.1.3 Teilhabeleistungen/Assistenz- und Begleitleistungen 141<br />

2.1.4 Sozialpsychiatrische Dienste 142<br />

2.1.5 Gerontopsychiatrische Dienste 146<br />

2.1.6 Psychosoziale Suchtberatungsstellen und Kontaktläden 147<br />

2.1.7 Ambulanter psychiatrischer Krisendienst <strong>Oberbayern</strong> 150<br />

2.1.8 Unabhängige psychiatrische Beschwer<strong>des</strong>tellen 153<br />

2.1.9 Selbsthilfe im Psychiatriebereich 155<br />

2.1.9.1 Selbsthilfe der Angehörigen psychisch kranker Menschen 155<br />

2.1.9.2 Selbsthilfe der Psychiatrie-Erfahrenen 156<br />

2.1.10 Sonstige Förderung 159<br />

2.1.11 Infostelle Wohnnetz 159<br />

2.2 Wohnangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen<br />

und chronischen Erkrankungen 160<br />

2.2.1 Betreute Wohnangebote für Menschen mit einer seelischen Behinderung 162<br />

2.2.1.1 Ambulant betreute Wohnangebote 162<br />

2.2.1.2 Stationäre Wohnangebote 163<br />

2.2.2 Betreute Wohnangebote für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen<br />

Behinderung/chronischen Erkrankung 167<br />

2.2.2.1 Ambulant betreute Wohnangebote 167<br />

2.2.2.2. Stationäre Wohnangebote 169<br />

2.2.3 Zielgruppenübergreifende Wohnangebote und Aufgaben 174<br />

2.2.3.1 Betreutes Wohnen in Familien 174<br />

2.2.3.2 Stationäre Kurzzeitunterbringung 177<br />

2.2.3.3 Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Alter im Bereich Wohnen 179<br />

2.3 Teilhabe am Arbeitsleben und vergleichbare Tagesstruktur 181<br />

2.3.1 Werkstätten für behinderte Menschen 182<br />

2.3.2 Förderstätten/Förder- und Betreuungsgruppen 188<br />

2.3.3 Integrationsprojekte 191<br />

2.4 Tagesstrukturierende Angebote 194<br />

2.4.1 Teilstationäre Angebote für seelisch behinderte Erwachsene in Tagesstätten und<br />

Betreuungsgruppen (entgeltfinanzierte Leistungen) 195<br />

2.4.2 Tagesstruktur für Menschen mit Behinderungen nach dem Erwerbsleben 196<br />

2.4.3 Tagesstätten für psychisch kranke Menschen 198<br />

2.4.4 Kontakt- und Begegnungsstätten für Menschen mit Suchterkrankungen 202<br />

2.4.5 Zuverdienstprojekte 204<br />

6


3 Unterstützungsleistungen 207<br />

für erwachsene Menschen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

(SGB XII § 67)<br />

3.1 Stationäre Wohnangebote 208<br />

3.2 Tagesstrukturierende Angebote 208<br />

C Unterstützungsleistungen 219<br />

für erwachsene Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten- und Pflegeheimen<br />

(SGB XI und SGB XII)<br />

1 Allgemeines und Übergreifen<strong>des</strong> 222<br />

2 Stationäre Hilfe zur Pflege 223<br />

3 Stationäre Hilfe für Rüstige in Alten(wohn)heimen 227<br />

4 Eingliederungshilfezuschlag in stationären Wohnheimen nach SGB XI 227<br />

5 Kurzzeitpflege 228<br />

6 Hospize 229<br />

7 Informationen und Planungen 230<br />

im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf<br />

D Einrichtungen und Beteiligungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> in den 233<br />

Bereichen Gesundheit und Soziales<br />

1 Kliniken, Einrichtungen und Beteiligungen 233<br />

im Gesundheitswesen<br />

1.1 Kliniken und Ambulanzen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> für Kinder und Jugendliche 235<br />

1.2 Kliniken und Ambulanzen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> für Erwachsene 237<br />

1.2.1 Psychische und psychosomatische Erkrankungen 237<br />

1.2.2 Suchterkrankungen 237<br />

1.2.3 Neurologie 238<br />

1.2.4 Forensische Psychiatrie 239<br />

1.3 Weitere Beteiligungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 241<br />

1.3.1 kbo-Sozialpsychiatrisches Zentrum 241<br />

1.3.2 Autismuskompetenzzentrum <strong>Oberbayern</strong> – autkom 241<br />

1.3.3 Ambulanter Psychiatrischer Pflegedienst München – APPM 242<br />

2 Schulen zur sonderpädagogischen Förderung 243<br />

in der Sachaufwandsträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

3 Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als Träger 245<br />

<strong>des</strong> Berufsbildungswerks für Hör- und Sprachgeschädigte in München<br />

7


Inhalt<br />

Teil III Datenreport<br />

A Soziodemografische Bevölkerungsdaten 249<br />

1 Statistik der Menschen mit Schwerbehinderung 249<br />

1.1 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung in Bayern zusammengefasst<br />

nach Behinderungsarten und regionaler Gliederung 250<br />

1.2 Entwicklung der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in <strong>Oberbayern</strong><br />

seit 2007 bei gleichzeitiger Betrachtung der Gesamt bevölkerungsentwicklung<br />

nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 251<br />

1.3 Verteilung der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung<br />

nach Landkreisen und kreisfreien Städten in <strong>Oberbayern</strong> 253<br />

2 Bevölkerungsvorausberechnung 254<br />

B Informationen zu den Datengrundlagen und Aufbau 258<br />

1 Regionaldaten 259<br />

2 Regionale Bevölkerungsentwicklung 261<br />

2.1 Bevölkerungsentwicklung in der Region 10 (Ingolstadt) seit 2007 bis 2014 261<br />

2.2 Bevölkerungsentwicklung in der Region 14 (München) seit 2007 bis 2014 262<br />

2.3 Bevölkerungsentwicklung in der Region 17 (Oberland) seit 2007 bis 2014 263<br />

2.4 Bevölkerungsentwicklung in der Region 18 (Südostoberbayern) seit 2007 bis 2014 264<br />

3 Datenblätter für die Landkreise und kreisfreien Städte in <strong>Oberbayern</strong> 265<br />

C Kennzahlen zur Pflege in Bayern und <strong>Oberbayern</strong> zwischen 2005 und 2013 358<br />

1 Pflegebedürftige nach Alter in Bayern 2007 bis 2013 358<br />

2 Pflegebedürftige nach Alter in vollstationärer Versorgung 361<br />

in Bayern 2005 bis 2013<br />

3 Entwicklung häusliche Quote gegenüber Heimquote in <strong>Oberbayern</strong> 362<br />

D Auszug aus den Jahresrechnungen 2012 bis 2014 365<br />

8


Teil IV Anhang<br />

A Liste der Projekte <strong>des</strong> Gremiums zur Gesundheits-, 370<br />

Sozial-und Versorgungsplanung (GSV)<br />

1 Darstellung der GSV-Projekte im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 370<br />

2 Darstellung der vor 2013 beendeten oder zurückgestellten GSVProjekte 372<br />

B Anlagen 373<br />

1 Resolution <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tags von <strong>Oberbayern</strong> 373<br />

für eine menschenwürdige und nachhaltige Flüchtlingspolitik<br />

2 Freisinger Appell vom 17. Juni 2015: 375<br />

Wohnen für alle ermöglichen, den Großraum gemeinsam gestalten<br />

C Liste der Dienste 378<br />

der Überregionalen Offenen Behindertenarbeit<br />

D Abkürzungsverzeichnis 379<br />

E Literaturverzeichnis 383<br />

Impressum 386<br />

9


Der Bericht auf einen Blick<br />

Bereits 2010 und 2012 legte der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> im Rahmen der strategischen Gesamtsozialplanung<br />

über die Leistungen und Angebote im Sozialbereich innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches<br />

Sozialberichte vor.<br />

Anders als in den beiden vorherigen Berichten weist der jetzt vorliegende dritte Sozialbericht neben den<br />

Grundlagen und Daten zum Ist-Stand der Leistungen und Angebote zudem einen Planungszeitraum von<br />

fünf Jahren aus. Die Planungen bezüglich der Leistungen und Angebote beziehen sich dementsprechend<br />

auf die Zeitspanne von 2016 bis 2020.<br />

Die Veränderung hin zu einer verlängerten zeitlichen Planungsperspektive ist aus zwei Gründen notwendig<br />

geworden. Zum einen dauern die Planung und Umsetzung von mittel- und langfristigen Zielen<br />

länger als drei Jahre. Zum anderen ist es die Aufgabe der Sozialplanung lebensweltliche Entwicklungen<br />

anhand von sozialwissenschaftlichen Daten zu beobachten und bestenfalls zu prognostizieren. Um dem<br />

Anspruch gerecht zu werden, soziale Entwicklungen vorausschauend interpretieren zu können, sind<br />

Verlaufszahlen notwendig. Diese Zahlen können nur über einen längeren Zeitraum hinweg gewonnen<br />

und miteinander verglichen werden.<br />

Der vorliegende dritte Sozialbericht informiert einleitend über den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> und ist in vier<br />

Berichtsteile untergliedert:<br />

Teil I: Grundlagen und Ziele der Sozialplanung und Sozialberichterstattung<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

In diesem Kapitel werden die Grundhaltung und die strategischen Ziele sowie die Grundlagen, Strukturen<br />

und Prozesse der Sozialplanung im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> dargestellt. Die Informationen über den<br />

Zusammenschluss der Leistungsträger, der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der Leistungserbringer,<br />

der Angehörigenverbände und der Dachorganisationen der Selbsthilfegruppen in <strong>Oberbayern</strong><br />

im Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung sowie die Organisationsstruktur <strong>des</strong><br />

Gremiums finden sich im Anschluss.<br />

Teil II: Sozialberichterstattung 2015<br />

Mit der Sozialberichterstattung in Teil II informiert der Bericht über den Weg <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> zur<br />

Inklusion. Weiterführend wird das Spektrum <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> mit<br />

den Unterstützungsleistungen im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Überwindung<br />

besonderer sozialer Schwierigkeiten,<br />

den Unterstützungsleistungen für erwachsene Menschen mit Pflegebedürftigkeit in<br />

Alten- und Pflegeheimen sowie<br />

den Einrichtungen und Beteiligungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> in den Bereichen Gesundheit<br />

und Soziales<br />

beschrieben. In diesem Teil der Berichterstattung wird auf den Weg der Umsetzung <strong>des</strong> Übereinkommens<br />

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen 1 , auf den Teilhabebericht<br />

der Bun<strong>des</strong>regierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2<br />

1<br />

www.behindertenrechtskonvention.de (Stand 19.08.2015)<br />

2<br />

www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2013-07-31-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile<br />

<br />

(Stand 19.08.2015)<br />

10


und auf den Aktionsplan Bayern 3 Bezug genommen. Damit verbunden werden die Schwerpunkte mit<br />

dem Planungsrückblick auf die Jahre 2013 bis 2015 sowie mit dem Planungsausblick auf die Jahre 2016<br />

bis 2020 betrachtet.<br />

Teil III: Datenreport<br />

Der Datenreport der Sozialberichterstattung gibt im Kapitel A eine kurze Übersicht zu Strukturdaten in<br />

Bayern und <strong>Oberbayern</strong> mit der Schwerbehindertenstatistik, den aktuellen Bevölkerungszahlen und der<br />

Bevölkerungsentwicklung sowie der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für <strong>Oberbayern</strong> bis<br />

zum Jahr 2032. Im Kapitel B werden die landkreisbezogenen Zahlen und Daten zu Leistungsnehmern und<br />

Unterstützungsangeboten in der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> dargestellt. Ebenso wird über<br />

die landkreisbezogenen Strukturdaten wie Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur und Verteilung<br />

der Bevölkerung zu einem Stichtag informiert. Das Kapitel C beinhaltet Kennzahlen für den Bereich der<br />

Leistungen für pflegebedürftige Menschen.<br />

Teil IV: Anhang<br />

Im vierten Teil der Sozialberichterstattung werden die aktuell bestehenden sowie die beendeten<br />

Modellprojekte im Rahmen <strong>des</strong> Gremiums zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (Gremium<br />

GSV) dargestellt. In der Anlage findet sich die Resolution <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tags „Für eine menschenwürdige<br />

und nachhaltige Flüchtlingspolitik“ sowie die Informationen zum Freisinger Appell vom 17. Juni 2015<br />

„Wohnen für alle ermöglichen, den Großraum gemeinsam gestalten“. Des Weiteren sind die Dienste<br />

der überregionalen Offenen Behindertenarbeit aufgelistet.<br />

Ein Abkürzungs- und Literaturverzeichnis befindet sich ebenfalls im Anhang.<br />

In dieser Publikation verwenden wir bei geschlechtsspezifischen Begriffen aus Gründen der<br />

besseren Lesbarkeit die männliche oder weibliche Form. Jedoch sind damit immer Vertreter aller<br />

Geschlechter gemeint.<br />

3 www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/StdS/UN_BRK/aktionsplan_bayern.pdf<br />

(Stand 19.08.2015)<br />

11


Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> –<br />

Aufgaben und Zuständigkeiten<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist eine in der Verfassung <strong>des</strong> Freistaates Bayern verankerte kommunale<br />

Gebietskörperschaft. Er bildet gemeinsam mit den anderen bayerischen Bezirken die dritte kommunale<br />

Ebene <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>. Die Kernaufgaben <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> liegen im sozialen und kulturellen Bereich.<br />

Der Bezirk hat das Recht und die Pflicht, überörtliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, die über die<br />

Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen, im<br />

Rahmen der Gesetze zu ordnen. Damit ist er zuständig für Leistungen wie die Hilfe zur Pflege für alte<br />

und pflegebedürftige Menschen sowie für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.<br />

Zusätzlich betreibt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als Träger der psychiatrischen und neurologischen Versorgung<br />

eigene Fachkrankenhäuser. Die „Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>“ (kbo) sind an mehr als 20 Standorten<br />

in <strong>Oberbayern</strong> präsent. Sie werden als Kommunalunternehmen betrieben.<br />

Das Referat für Kultur, Bildung, Umwelt <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> fördert und veranstaltet überregionale kulturelle<br />

Veranstaltungen in <strong>Oberbayern</strong>, verleiht den Oberbayerischen Kulturpreis und verschiedene Nachwuchsförderpreise<br />

und entwickelt zusammen mit Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tages und dem <strong>Bezirks</strong>jugendring<br />

<strong>Oberbayern</strong> Ziele und Inhalte zukünftiger Jugendarbeit in <strong>Oberbayern</strong> in Form eines oberbayerischen<br />

Kinder- und Jugendprogramms.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist auch Träger <strong>des</strong> Freilichtmuseums Glentleiten, <strong>des</strong> Bauernhofmuseums Amerang<br />

sowie <strong>des</strong> Kultur- und Bildungszentrums im ehemaligen Kloster Seeon. Zudem betreibt der Bezirk<br />

eine Galerie mit inklusivem Konzept in seinem Verwaltungsgebäude im Münchner Stadtteil Lehel und<br />

unterstützt und berät andere Kommunen und Musikschaffende durch einen Popularmusikbeauftragten.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> fördert durch seinen Heimatpfleger Maßnahmen im Bereich der Denkmalund<br />

Heimatpflege. Des Weiteren betreibt der Bezirk ein Volksmusikarchiv und ein Trachten-Informationszentrum.<br />

<strong>Oberbayern</strong> (inklusive der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München) ist mit rund 4,5 Mio. Einwohnern der mit<br />

Abstand größte der sieben bayerischen Bezirke.<br />

12


Das Gebiet <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Das <strong>Bezirks</strong>gebiet ist in vier Planungsregionen (Planungsregion 10, 14, 17 und 18) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans,<br />

in 20 Landkreise, in drei kreisfreie Städte und in 497 Gemeinden eingeteilt.<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

4.519.979 Einwohner<br />

Verteilung der Einwohner auf die Landkreise und kreisfreien Städte einschließlich Regionen nach Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan<br />

(Stand 31.12.2014)<br />

13


Aufgaben und Zuständigkeiten im sozialen Bereich<br />

In erster Linie ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Träger der überörtlichen Sozialhilfe und damit zuständig für die<br />

Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und für Menschen im<br />

Alter mit Pflegebedarf.<br />

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist der Bezirk Leistungsträger<br />

von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen für Menschen mit seelischer, geistiger<br />

und/oder körperlicher Behinderung. Dazu gehören neben der Finanzierung von Fahrdienstleistungen<br />

auch die Förderung der pauschal finanzierten Leistungen, wie beispielsweise die der Offene Behindertenarbeit,<br />

die Sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychosozialen Beratungsstellen oder die<br />

Mobilitätshilfe, die Frühförderung für Kinder sowie die finanzielle Unterstützung von Werkstätten und<br />

Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen.<br />

Im Rahmen der Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> vor allem<br />

Leistungs träger für die vollstationäre Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen (Stationäre Hilfe zur<br />

Pflege). Trotz Pflegeversicherung und Rente können viele pflegebedürftige Menschen die Kosten für<br />

einen Platz im Pflegeheim nicht aus eigener Tasche bezahlen. Daher hat jeder Bürger und jede Bürgerin<br />

einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Bezirk über die Sozialhilfe den Differenzbetrag übernimmt.<br />

Als überörtlicher Sozialhilfeträger und somit Leistungsträger, sozialer Partner und Akteur erfüllt der<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> seine Aufgaben, indem er dafür sorgt, dass bedarfsgerechte Angebote vorhanden<br />

sind, um Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und pflege- oder betreuungsbedürftigen<br />

Menschen einen möglichst hohen Grad an selbstbestimmter Lebensführung und eine<br />

gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Er erbringt die Hilfeleistungen<br />

der Eingliederungshilfe nicht selbst, sondern finanziert über Entgelte Leistungserbringer.<br />

Um die Entwicklungen in den Regionen sozialplanerisch zu gestalten und dabei aktiv die anderen<br />

Akteure zu beteiligen, bedarf es einer vorausschauenden und übergreifenden Planung, Koordination<br />

und Steuerung. Nur so kann sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> auch strategisch auf Entwicklungen einstellen,<br />

die sich beispielsweise durch demografische Veränderungen, Entwicklung von Bedarfslagen oder durch<br />

Veränderungen von Rahmenbedingungen, wie z. B. der Entwicklung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

etwaiger infrastruktureller regionaler Entwicklungen oder der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

(UN-BRK) nach Inklusion, ergeben.<br />

Den zweiten Aufgabenschwerpunkt bildet die psychiatrische und neurologische Versorgung der<br />

oberbayerischen Bevölkerung. Dafür unterhält der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> psychiatrische und neurologische<br />

Fachkrankenhäuser (vgl. Kapitel II.D). In den letzten Jahren hat unter dem Grundsatz „So viel ambulant<br />

wie möglich, so wenig stationär wie nötig“ ein Wandel zu Gunsten der ambulant-komplementären<br />

Vernetzung stattgefunden.<br />

14


Der <strong>Bezirks</strong>tag von <strong>Oberbayern</strong><br />

Der <strong>Bezirks</strong>tag von <strong>Oberbayern</strong> ist die vom Volk bestimmte Vertretung der oberbayerischen Bürgerinnen<br />

und Bürger und zugleich oberstes Organ <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>. Alle fünf Jahre wird der <strong>Bezirks</strong>tag zeitgleich mit<br />

dem Bayerischen Landtag gewählt. Bei der Wahl hat jeder <strong>Bezirks</strong>bürger je eine Stimme für Direktkandidaten<br />

und Listen. Die ehrenamtlichen <strong>Bezirks</strong>räte bestimmen die Grundzüge der <strong>Bezirks</strong>politik,<br />

verabschieden den Haushalt und wählen aus ihrer Mitte den <strong>Bezirks</strong>tagspräsidenten als Vorsitzenden<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tags und als Leiter der <strong>Bezirks</strong>verwaltung.<br />

Die Wahl <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tags verläuft nach den gleichen Grundsätzen wie die Landtagswahl. In der derzeitigen<br />

15. Wahlperiode steht <strong>Bezirks</strong>tagspräsident Josef Mederer an der Spitze. Er führt den Vorsitz<br />

und repräsentiert den Bezirk nach außen. Mit Hilfe der <strong>Bezirks</strong>verwaltung vollzieht er die Beschlüsse<br />

der Gremien.<br />

In dem Kommunalparlament sind in der Wahlperiode 2013 bis 2018 die sechs Fraktionen CSU mit<br />

30 Sitzen, SPD mit 13 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen mit acht Sitzen, Freie Wähler mit sechs Sitzen<br />

sowie FDP und Bayernpartei mit je drei Sitzen vertreten. Die ÖDP verfügt über zwei Sitze, Die Linke<br />

und die Piratenpartei jeweils über einen Sitz.<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die aktuelle Sitzverteilung im <strong>Bezirks</strong>tag:<br />

15


In diesem Kommunalparlament sind alle Bevölkerungsschichten vertreten, insbesondere zahlreiche in<br />

der Kommunalpolitik erfahrene Fachleute wie Landräte, Bürgermeister, Kreis- und Gemeinderätinnen<br />

und -räte. Da die Bezirke als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften fungieren, ist ein <strong>Bezirks</strong>tag<br />

in seiner Funktion mit einem Stadtrat oder einem Kreistag vergleichbar. Sie sind diesen kommunalen<br />

Gremien nicht übergeordnet, sondern als „dritte kommunale Ebene“ für die originären Aufgaben der<br />

Bezirke zuständig.<br />

Dem <strong>Bezirks</strong>tag gehören zum Zeitpunkt der Berichtserstellung 67 ehrenamtliche <strong>Bezirks</strong>rätinnen und<br />

<strong>Bezirks</strong>räte an, deren Stimmkreise sich mit denen der Landtagsabgeordneten decken (29 Stimmkreise).<br />

Damit ist er mit Abstand der größte unter den sieben bayerischen Bezirken. In den <strong>Bezirks</strong>tag gewählt<br />

werden können wahlberechtigte Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet und<br />

ihren Wohnsitz in <strong>Oberbayern</strong> haben.<br />

Der <strong>Bezirks</strong>tag stellt Ausschüsse und Kommissionen zusammen, in denen die Aufgaben, die dem Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> übertragen worden sind, vorberaten und ausgeführt werden. Über soziale und gesundheitsrelevante<br />

Angelegenheiten berät der Sozial- und Gesundheitsausschuss.<br />

Weitere Informationen zum <strong>Bezirks</strong>tag von <strong>Oberbayern</strong> sowie zu allen <strong>Bezirks</strong>rätinnen und <strong>Bezirks</strong>räten<br />

können der Homepage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 4 entnommen werden.<br />

4<br />

www.bezirk-oberbayern.de<br />

16


Teil I<br />

Grundlagen und Ziele<br />

der Sozialplanung und<br />

Sozialberichterstattung<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>


Grundlagen<br />

und Ziele<br />

Grundhaltung<br />

Auf der obersten Leitungsebene <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist im Rahmen der strategischen Sozialplanung<br />

das Grundsatzpapier „Strategische Sozialplanung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> – Grundhaltung, Ziele und<br />

Vorhaben“ für die Bereiche der Eingliederungshilfe und der Stationären Hilfe zur Pflege erarbeitet worden.<br />

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat dem Grundsatzpapier in seiner Sitzung am 15.10.2009 als<br />

Richtungsvorgabe zur Orientierung im strategisch-operativen Aktionsfeld von Planung und Steuerung<br />

sowie der Umsetzung von Maßnahmen in der Sozialverwaltung einstimmig zugestimmt.<br />

UNSERE GRUNDHALTUNG:<br />

Wir arbeiten mit Menschen für Menschen.<br />

Im Mittelpunkt steht für uns der Mensch mit seinem individuellen Bedarf.<br />

Wir fördern die Selbstbestimmung von pflegebedürftigen Menschen und<br />

von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben<br />

in der Gesellschaft.<br />

Wir sehen uns als sozialer und qualitätsorientierter Dienstleister für die<br />

Bürgerinnen und Bürger und unsere Vertragspartner.<br />

Wir sind ein starker und kooperativer Partner.<br />

Wir fördern aktiv eine Dialog- und Beteiligungskultur.<br />

Wir identifizieren uns mit den Aufgaben <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und<br />

erfüllen diese verantwortungsbewusst und fachlich kompetent.<br />

Wir erbringen unsere Dienstleistung wirtschaftlich, ressourcenbewusst<br />

und nachhaltig.<br />

19


Grundlagen<br />

und Ziele<br />

Strategische Ziele und Vorgehen<br />

1 Wir entwickeln und unterstützen bedarfsgerechte Angebote, um Menschen mit Behinderungen<br />

und pflegebedürftigen oder betreuungsbedürftigen Menschen einen möglichst hohen Grad an<br />

selbstbestimmter Lebensführung und eine möglichst weitgehende Teilhabe am Leben in der<br />

Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei achten wir darauf, dass die Hilfen direkt und personenbezogen<br />

ankommen. Grundvoraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe ist der Ausgleich von Nachteilen<br />

im Sinne <strong>des</strong> UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.<br />

2 Wir fördern die Durchlässigkeit der Versorgungssysteme und sorgen für die Schaffung durchlässiger<br />

Strukturen im ambulanten und stationären Hilfebereich.<br />

3 Wir fördern die Vernetzung von Leistungsträgern und Leistungserbringern.<br />

4 Wir fördern die Mitwirkung der Betroffenen und ihrer Vertreter.<br />

5 Wir setzen uns dafür ein, dass die Ressourcen für die bedarfsgerechte Versorgung zur<br />

Verfügung stehen.<br />

6 Wir setzen unsere Mittel wirtschaftlich und sparsam ein.<br />

7 Wir steuern die sozialplanerischen Entwicklungen in den Regionen und beteiligen aktiv die<br />

anderen Akteure.<br />

8 Wir erhalten die Anerkennung der Bürger dafür, dass der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> sie durch<br />

bedarfsgerechte Hilfen unterstützt.<br />

9 Wir setzen uns dafür ein, dass ein differenziertes und qualifiziertes Leistungsangebot erhalten<br />

und im Wettbewerb miteinander weiterentwickelt wird.<br />

10 Wir erfassen, steuern und verbessern systematisch die Wirkung unserer Hilfen für die Menschen.<br />

11 Wir leisten unsere Hilfen möglichst frühzeitig, um zunehmende Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.<br />

In diesem präventiven Sinne unterstützen wir insbesondere<br />

a) im Bereich der Eingliederungshilfe die Frühförderung, die Befähigung zur Selbsthilfe und die<br />

Gesundheitsförderung und<br />

b) im Bereich der Hilfe zur Pflege die Aktivierung der Pflegebedürftigen, damit ihre noch<br />

vorhandenen Fähigkeiten erhalten und gesteigert sowie ihre sozialen Beziehungen aufrechterhalten<br />

werden können.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens bei der Erstellung <strong>des</strong> dritten Sozialberichts wurden von verschiedenen<br />

Seiten Anregungen zur Überarbeitung <strong>des</strong> Grundsatzpapiers „Strategische Sozialplanung <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> – Grundhaltung, Ziele und Vorhaben“ <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> gegeben. Die Sozialverwaltung<br />

wird sich in der kommenden Planungsperiode dieses Themas annehmen.<br />

20


Grundlagen<br />

und Ziele<br />

Sozialplanung im Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Wie bereits im ersten und zweiten Bericht beschrieben, ist das Verständnis von Sozialplanung beim Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> gleich geblieben. Demzufolge ist sie ein strategisches und fachliches Steuerungsinstrument.<br />

Sie analysiert Faktoren sozialer Entwicklungen, ermittelt sozialpolitische Handlungsbedarfe und leitet<br />

daraus ein wirkungsorientiertes, normatives und strategisches Zielesystem ab. Bei der Sozialplanung wird<br />

auf eine flächendeckende, gleichwertige und regional ausgewogene Versorgung, und eine personenzentrierte<br />

Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeit zur Teilhabe unter Berücksichtigung der Besonderheiten<br />

örtlicher Gegebenheiten und Unterschiede hingewirkt.<br />

Sozialplanung hat die Funktion der Steuerungsunterstützung und realisiert sich theoretisch und praktisch<br />

auf drei unterschiedlichen Ebenen:<br />

Auf der normativen Steuerungsebene wurden vom <strong>Bezirks</strong>tag und der Verwaltungsleitung die<br />

Grundhaltung, strategische Ziele und Vorhaben verabschiedet. Die bezirkliche Sozialplanung unterstützt<br />

die Entwicklung und Formulierung der Grundhaltung, der strategischen Ziele und Vorhaben.<br />

Auf der strategischen Steuerungsebene werden der <strong>Bezirks</strong>tag und seine Gremien sowie die<br />

Verwaltungsleitung u. a. bei der Strategieentwicklung für die Produktbereiche und Produktgruppen<br />

und bei der Entwicklung <strong>des</strong> Produktprofils der Fachbereiche unterstützt.<br />

Auf der operativen Steuerungsebene werden die Verwaltungseinheiten bei der Produktsteuerung,<br />

der Qualitätsentwicklung, bei Leistungsverträgen und durch fachliche Beratung unterstützt.<br />

Ein zentrales Element ist dabei auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 5 die<br />

Beteiligung oder Partizipation. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen oder chronischen<br />

Erkrankungen (Selbstvertreter) bzw. ihre Beauftragten und Vertretungen und alle beteiligten Institu t i-<br />

onen möglichst frühzeitig einbezogen werden.<br />

Die sozialplanerischen Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse finden in den politischen Gremien <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong>tags, aber ganz wesentlich und im Vorfeld der Entscheidungen in dem im Jahr 2007 gegründeten<br />

Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (Gremium GSV) 6 mit seinen Projekten zu<br />

unterschiedlichen Themenstellungen statt.<br />

Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung<br />

(Gremium GSV)<br />

Das Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung <strong>Oberbayern</strong> (Gremium GSV) ist ein<br />

Zusammenschluss der Leistungsträger, der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der freien<br />

Wohlfahrtspflege – diese insbesondere auf der Basis <strong>des</strong> SGB XII – der privaten Leistungserbringer, der Angehörigenverbände<br />

sowie der Dachorganisationen der Selbsthilfegruppen in <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Ziel <strong>des</strong> Gremiums GSV ist es, dass durch die Zusammenarbeit der Mitglieder die Prozesse und Ergebnisse<br />

in der Betreuung, Förderung und Rehabilitation von Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder<br />

seelischer Behinderung verbessert werden. Wesentliches Ziel ist vor allem die Förderung der Selbstbestimmung<br />

und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der<br />

Gesellschaft.<br />

5<br />

6<br />

www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf (Stand 19.08.2015)<br />

www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Sozialplanung/Gremium-Gesundheits-Sozial-und-Versorgungsplanung<br />

(Stand 19.08.2015)<br />

21


Grundlagen<br />

und Ziele<br />

Die Zusammenarbeit im Rahmen der GSV-Planung bedeutet: Abgleich bei sozialpolitischen Zielsetzungen,<br />

Austausch von Informationen über Bedarfe und Entwicklungen, gemeinsame Entwicklung von<br />

Grundsätzen der Erforderlichkeit, der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit.<br />

Zudem soll insbesondere der Aufbau und die Weiterentwicklung eines zwischen den verschiedenen<br />

Akteuren abgestimmten und vernetzten Angebots an stationären, teilstationären und ambulanten<br />

Leistungsangeboten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen und Organisationen<br />

verstärkt vorangetrieben werden.<br />

Mit den Zielsetzungen und Aufgaben <strong>des</strong> Gremiums GSV wurde bereits 2007 ein Gremium gegründet,<br />

das seither die Idee und Vision der derzeit sich entwickelnden örtlichen Teilhabeplanungsprozesse auf<br />

überörtlicher Ebene verwirklicht.<br />

Die Organisationsstruktur <strong>des</strong> Gremiums zur Gesundheits-, Sozial- und<br />

Versorgungsplanung (Gremium GSV)<br />

Entscheidungs- und<br />

Abstimmungsebene<br />

Gremium GSV<br />

Lenkungsebene<br />

GSV-Lenkungsgruppe<br />

Arbeitsebene<br />

Projekte<br />

Vorsitz<br />

Josef Mederer,<br />

<strong>Bezirks</strong>tagspräsident<br />

Mitglieder 7<br />

verschiedene Leistungsträger,<br />

Kommunale Spitzenverbände,<br />

Verbände der freien Wohlfahrtspflege<br />

bzw. private Leistungserbringer,<br />

Angehörigenverbände,<br />

Dachorganisation der Selbsthilfe,<br />

Behindertenbeauftragte der<br />

Kommunen, Vertreter der regionalen<br />

Steuerungsverbünde,<br />

politische Mandatsträger <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong>tags<br />

Geschäftsführung<br />

Helmut Roth,<br />

Leiter Referat Sozialplanung,<br />

Koordination und Fachdienste<br />

(Referat 22).<br />

Aktuell zehn Mitglieder,<br />

optional weitere Mitglieder.<br />

Derzeit werden in den Projektund<br />

Arbeitsgruppen u.a folgende<br />

Themen behandelt:<br />

• Versorgung von psychisch<br />

kranken Kindern und Jugendlichen<br />

in <strong>Oberbayern</strong><br />

• Entwicklung und Einführung<br />

von Steuerungsmechanismen<br />

zur Weiterentwicklung der<br />

Versorgung von Menschen<br />

mit Behinderungen<br />

• Angleichung der Versorgungsstandards<br />

Prävention, Akutversorgung<br />

und Nachsorge<br />

für wohnungslose und von<br />

Wohnungslosigkeit bedrohte<br />

Menschen in städtischen<br />

und ländlichen Regionen in<br />

<strong>Oberbayern</strong>:<br />

> Bestandsaufnahme und<br />

Empfehlungen<br />

> Krisendienst Psychiatrie<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

> Unabhängige psychiatrische<br />

Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

Eine Übersicht zu den Projekten <strong>des</strong> GSV-Gremiums findet sich im Kapitel IV <strong>des</strong> Sozialberichts.<br />

7<br />

Verzeichnis der Mitglieder <strong>des</strong> Gremiums GSV: www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Sozialplanung/Gremium-<br />

Gesundheits­ Sozial-und-Versorgungsplanung (Stand 19.08.2015)<br />

22


Grundlagen<br />

und Ziele<br />

Strategische Sozialplanung, Fachplanung und Koordination<br />

Der Umfang und die Unterschiedlichkeit der Hilfe-, Unterstützungs- und Teilhabeleistungen, die durch<br />

den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als überörtlichem Sozialhilfeträger erbracht bzw. finanziert und gefördert werden,<br />

sind sehr komplex und haben sich kontinuierlich qualitativ und quantitativ ausdifferenziert weiterentwickelt.<br />

Mit der Übernahme der Zuständigkeiten für die ambulanten Hilfen für Menschen mit körperlichen,<br />

geistigen und Sinnesbehinderungen im Jahr 2008 ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> vollumfänglich<br />

zuständig für den gesamten ambulanten und (teil-) stationären Bereich der Hilfen für Menschen mit<br />

körperlichen, geistigen und Sinnesbehinderungen sowie für Menschen mit seelischer bzw. psychischer<br />

Behinderung und Suchterkrankungen. Bis dahin war er für Menschen mit körperlichen und geistigen<br />

Behin derungen nur für den (teil-) stationären Bereich der Hilfen zuständig. Zudem liegt die stationäre<br />

Hilfe zur Pflege weiterhin in der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>. Ebenso auch die stationären Hilfen<br />

für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, wie z. B. die stationäre Wohnungslosenhilfe.<br />

Die große Bedeutung von Sozialplanung ergibt sich aus der Fülle und Komplexität der Handlungsfelder<br />

und Aufgaben. Ihre Bewältigung erfordert ein hohes Maß an Abstimmung, Koordination und Vernetzung<br />

sowie den Einsatz von Steuerungswissen und -methoden bei den Entscheidungsprozessen. Dem sozialen<br />

Handeln muss planen<strong>des</strong> Handeln vorausgehen, um die gestellten komplexen Aufgaben erfolgreich<br />

meistern zu können.<br />

Der aufgesetzte Gesamtsozialplanungsprozess, die jeweiligen Fachplanungen, die Maßnahmen und<br />

Handlungen im Sozialbereich haben das Ziel, passendere Ergebnisse in der personenzentrierten Betreuung,<br />

Förderung und Rehabilitation zu erreichen und Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen,<br />

ein weitestgehend selbstständiges Leben bei gleichzeitig gelungener Teilhabe führen zu können.<br />

Auch und gerade mit dem Blick auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft ist eine sozialraumorientierte<br />

Einbeziehung aller Akteure, die am Hilfe- und Unterstützungsprozess beteiligt sind, und insbesondere<br />

auch die Beteiligung der betroffenen Menschen selbst erforderlich.<br />

Hierzu leistet die Sozialplanung nützliche und weiterführende Beiträge. Damit die Hilfe- und Unterstützungsangebote<br />

gleichwertig, d. h. unabhängig vom Wohnort und dem Bedarf, angemessen sowie<br />

entsprechend dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit geleistet werden können, bedarf es ebenso einer<br />

vorausschauenden und übergreifenden Planung, Koordination und Steuerung. Diese Sozialplanung ist,<br />

wenn sie mittelfristige und längere Zeiträume ins Auge fasst, eine strategische. Sie ist eine Gesamtplanung,<br />

wenn sie fach- und zielgruppenübergreifend und integrierend ausgerichtet ist. Dieser Ansatz<br />

wurde bereits im zweiten Sozialbericht ausführlich beschrieben und wird im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> weiterhin<br />

vorangetrieben und weiterentwickelt.<br />

Steuerungskreislauf 8 der Strategischen Sozialplanung<br />

Indikatorenentwicklung<br />

Datener hebung,<br />

Ist-Stand,<br />

Berichte<br />

Beteiligung,<br />

Abstimmung,<br />

Koordination<br />

Strategie<br />

Strategische<br />

Ziele<br />

Operative Ziele/<br />

Maßnahmen<br />

planen<br />

Umsetzung<br />

Vereinbarung<br />

von Leitbild/<br />

Vision<br />

Sozialpolitische<br />

Entscheidung<br />

zur Weiterentwicklung<br />

Sozialberichterstattung<br />

Ist-Soll-Abgleich<br />

Evaluation<br />

Controlling/<br />

Benchmarking<br />

Monitoring<br />

Mit dem vorliegenden dritten Sozialbericht geht der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> den eingeschlagenen Weg der<br />

Sozialberichterstattung im Rahmen seiner Gesamtsozialplanung konsequent weiter und macht einen<br />

weiteren proaktiven Schritt zur Gestaltung <strong>des</strong> Sozialen in den Bereichen seiner Zuständigkeit.<br />

8<br />

In Anlehnung an: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), H 13: Steuerungsunterstützung durch<br />

Sozialplanung und Controlling auf kommunaler Ebene, Berlin 2005, S. 28<br />

23


Teil II<br />

Sozialberichterstattung 2015


Sozialberichterstattung 2015<br />

Inklusion<br />

In Teil II <strong>des</strong> dritten Sozialberichts finden sich Informationen über die Schritte <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft unter Berücksichtigung der Aspekte <strong>des</strong> Übereinkommens<br />

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und über die weiteren<br />

Planungsvorhaben. Darauf aufbauend werden die Leistungsbereiche sowie die Planungsschwerpunkte<br />

im Aufgabenbereich der Sozialverwaltung dargestellt. In Kapitel II.D sind kurze Einblicke zu Einrichtungen<br />

und Beteiligungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> in den Bereichen Gesundheit und Soziales beschrieben.<br />

A. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> auf dem Weg zur Inklusion<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> unterstützt umfänglich den vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und<br />

Soziales, Familie und Integration vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)<br />

geforderten Paradigmenwechsel von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe<br />

und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.<br />

Der Weg zu einem inklusiven Gemeinwesen schließt die Betrachtung von notwendigen Veränderungen<br />

und Umgestaltungen, wie insbesondere die Selbstbestimmung und Partizipation von Menschen mit<br />

Behinderungen, die Barrierefreiheit sowie die Bewusstseinsbildung und Ressourcenorientierung ein.<br />

Der Leitgedanke von Inklusion fordert von allen Mitgliedern unserer Gesellschaft Interventionen in die<br />

bestehende Ordnung, in die vertrauten Systeme. Damit verbunden sind Veränderungsprozesse, die sehr<br />

viel Bewegung in die bestehenden Systeme bringen und auch den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> und alle Beteiligten<br />

vor neue Aufgaben stellen.<br />

Im ersten Teil der Sozialberichterstattung werden allgemeine Aspekte der Verwirklichung von Inklusion –<br />

ein Paradigmenwechsel großen Ausmaßes – sowie die sozialwirtschaftlichen Herausforder ungen im<br />

Zusammenhang mit der UN-BRK betrachtet. Im Anschluss werden die inklusiven Ent wicklungen, die<br />

der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> innerhalb der <strong>Bezirks</strong>verwaltung und bei den angeschlossenen Organisationen<br />

angestoßen hat, beleuchtet.<br />

27


Inklusion<br />

1. Allgemeine Aspekte zur Inklusion<br />

Das im Jahr 2006 verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

der Vereinten Nationen (UN-BRK) ist in Deutschland seit 2009 in Kraft. Grundgedanke der Konvention<br />

ist die Inklusion als ein Menschenrecht, das die Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe aller<br />

Menschen am gesellschaftlichen Leben einfordert und Behinderungen im Sinne von Vielfalt <strong>des</strong><br />

menschlichen Lebens achtet.<br />

Mit Inklusion ist die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen<br />

Bereichen gemeint – und zwar von Anfang an. Menschen mit Behinderungen sollen „die volle<br />

und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ erfahren, wie dies im<br />

Artikel 3c zu den allgemeinen Grundsätzen der UN-BRK formuliert ist.<br />

Die UN-BRK zielt nicht auf die Schaffung von Sonderrechten für Menschen mit Behinderungen,<br />

sondern auf die Ablöse eines Fürsorgesystems ab. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder<br />

chronischen Erkrankungen soll auf Befähigung und Selbstermächtigung (Empowerment), bezogen auf<br />

die gesamte Lebenswelt und -situation, beruhen. Damit konkretisiert die UN-BRK unter dem Aspekt<br />

der Inklusion die Bereiche Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung,<br />

Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Inklusion<br />

ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der die uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen gewährleisten<br />

sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe erkennen und aktiv beseitigen soll. Die Verwirklichung<br />

von Inklusion kann nicht auf staatliche Leistungen und Strukturen <strong>des</strong> Wohlfahrtssystems beschränkt<br />

bleiben, wie derzeit noch oftmals angenommen. Inklusion bezieht sich auf alle Lebensbereiche, formuliert<br />

Menschenrechte und will einen grundlegenden Perspektivenwechsel und eine grundsätzliche Haltungsänderung<br />

bei jedem einzelnen Mitglied unserer Gesellschaft erreichen. Damit betont Inklusion die<br />

Mitverantwortung je<strong>des</strong> Einzelnen in seinem jeweiligen sozialen Gefüge, in seinem räumlichen Umfeld.<br />

28


Inklusion<br />

Für Leistungsträger und Kommunen bedeutet dies eine personenzentrierte Neuausrichtung in ihren<br />

sozialplanerischen Aufgaben sowie die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in<br />

den Mittelpunkt <strong>des</strong> Handelns zu rücken. Auch für Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener<br />

Sache und für die Verbände der Selbsthilfe und der Angehörigen als Vertreter der Menschen mit Behinderungen<br />

bringt dieser Kulturwandel eine Erweiterung der Aufgaben mit sich. Damit wird eine aktive<br />

Gestaltung und Vertretung ihrer Interessen notwendig.<br />

Für die Leistungserbringer ist die Inklusion mit dem Vorrang von Unterstützungsleistungen im jeweiligen<br />

sozialen Umfeld die Abkehr von der Einrichtungszentrierung. Inklusion ist ein Ziel. Sich diesem Ziel<br />

anzunähern und es erreichen zu wollen, ist eine Herausforderung, der sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als ein<br />

gesellschaftlicher Akteur stellt und sich gemeinsam auf einem dynamischen Weg mit vielen Leistungserbringern<br />

und Leistungserbringerverbänden befindet. Hierzu schreibt die Arbeitsgemeinschaft der<br />

freien Wohlfahrtspflege <strong>Oberbayern</strong> 9 in ihren Anmerkungen zum dritten Sozialbericht: „Sonderrechte<br />

und -systeme sind im Sinn eines Nachteilsausgleichs solange und insoweit erforderlich, als Behinderung<br />

als individuelles Merkmal verstanden und die aus der Definition von Behinderung als gesellschaftlichem<br />

Konstrukt resultierenden Konsequenzen nicht allgemein umgesetzt sind.“<br />

Die UN-BRK trifft auf ein Sozialsystem mit einer langen Entwicklungsgeschichte, mit Traditionen und<br />

einer strukturellen und rechtlichen Einbettung in den Sozialstaat. Die Umsetzung der UN-BRK – und<br />

somit der Inklusion – gelingt dann, wenn diese Aufgabe nicht als Separat- oder Inselaufgabe eines einzelnen<br />

Akteurs, sondern wenn Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Ausrichtungsprozess betrachtet wird.<br />

Das Sozialsystem in seiner vielfältigen Ausdifferenzierung und Spezialisierung, mit verschiedensten<br />

Zuständigkeiten und unterschiedlichen rechtlichen Verortungen erfordert von allen Beteiligten die<br />

Bereitschaft miteinander ins Gespräch zu kommen und diesen Diskurs nicht nur auf der institutionellen<br />

oder verbandlichen Ebene zu belassen. Dazu ist die Beteiligung aller Betroffenen nötig. Durch den Dialog<br />

aller Akteure kann es gelingen die bestehenden Unterstützungsleistungen – orientiert an den Bedürfnissen<br />

der Menschen mit Behinderungen in ihrem jeweiligen räumlichen und sozialen Umfeld – fortzuentwickeln<br />

und neue Angebote zu gestalten.<br />

Dies ist eng verknüpft mit den rechtlichen Möglichkeiten und finanziellen Ressourcen der jeweiligen<br />

Institutionen und Organisationen, wie z. B. der Bezirke, Landkreise und Städte. Durch einen Dialog und<br />

eine enge Zusammenarbeit kann und mag es gelingen z. B. Doppelstrukturen abzubauen bzw. erst gar<br />

nicht zu schaffen. Hier erprobt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> bereits erste Schritte im Rahmen der Aufgaben<br />

„Vernetzung und vor Ort“, z. B. die Mitwirkung an den örtlichen Teilhabeplanungen oder bei der regionalen<br />

Steuerung und sozialräumlichen Planung im Bereich der Psychiatrie und Suchthilfe. Eine enge<br />

Zusammenarbeit muss auch zwischen den unterschiedlichen Leistungsträgern erfolgen, damit die<br />

jeweiligen Schnittstellenproblematiken bearbeitet und die gemeinsamen Herausforderungen, die<br />

durch Inklusion entstehen, beleuchtet werden können.<br />

Teilhabe in einem allgemeinen, umfassenden Sinn bedeutet, unter normalen Bedingungen am gesellschaftlichen<br />

und wirtschaftlichen Leben, insbesondere am Unterricht in einer Regelschule oder am<br />

Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen zu können. Hierzu merkt<br />

die ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> an: „Solange sich die gesellschaftlichen Bedingungen nicht wesentlich<br />

ändern, kann Teilhabe auch bedeuten, geeignete (nicht zwingend: normale) Bedingungen vorzufinden.“ 10<br />

Inklusion ist ein wechselseitiger, mehrdimensionaler Prozess. Einerseits erfordert dieser Prozess von<br />

allen, offen für den Umgang mit Vielfältigkeit und Verschiedenartigkeit zu sein. Andererseits müssen<br />

auf diesem Weg die Grundlagen geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen ein möglichst<br />

9/10 Anmerkungen der Fachausschüsse Behindertenhilfe, Psychiatrie, Sucht und Wohnungslosenhilfe der<br />

ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> zum Entwurf <strong>des</strong> dritten Sozialberichts <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> vom 28.07.2015<br />

29


Inklusion<br />

hohes Maß an Autonomie erreichen und dadurch ihre Interessen selbstverantwortlich und selbstbestimmt<br />

vertreten können. Daher ist es erforderlich für Barrierefreiheit zu sorgen, d. h. Faktoren zu beseitigen,<br />

die es Menschen mit Behinderungen erschweren bzw. sie daran hindern am gesellschaftlichen<br />

Leben teilzuhaben (im Sinne von Teil sein, Teilnahme und Teilhabe). Gesellschaftliches Leben ist immer<br />

ein wechselseitiges Geschehen. Teilhabe gelingt dann, wenn die Befähigung und auch die Bereitschaft<br />

zur Mitwirkung vorhanden sind. Dies kann bedeuten, dass flankierende Unterstützungsleistungen eines<br />

stationären Angebots, wie z. B. der Fahrdienst bei einem inklusiven Angebot dann selbst organisiert oder<br />

der öffentliche Personennahverkehr genutzt werden muss, sofern dies möglich ist.<br />

Die Umsetzung von Inklusion bedarf Zeit und muss sich entwickeln. Ein radikaler Umbruch der Verhältnisse<br />

und Systeme birgt auch immer große Gefahren, besonders für die gesellschaftlichen Gruppen,<br />

für die er eigentlich gedacht war. So will der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Inklusion als einen sich entwickelnden<br />

Prozess begreifen. Bestehen<strong>des</strong> wird hinterfragt und weiterentwickelt. Neue Wege werden erprobt und<br />

beschritten. Das Wissen, die Handlungsstrategien und die Erfahrungen <strong>des</strong> bestehenden ausdifferenzierten<br />

Sozialsystems werden durch die „Inklusionsbrille“ neu betrachtet. Es wird sich in diesem Prozess zeigen,<br />

welche Gegebenheiten und Strukturen weiterhin akzeptiert und benötigt werden, welche entwicklungsfähig<br />

sind und welche im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen neu entwickelt werden müssen.<br />

Die Verwirklichung von Inklusion ist ein ambitioniertes Ziel, ein Paradigmenwechsel, der viele gewohnte<br />

Denk- und Verhaltensmuster stört, unterbricht und beiseite schiebt. Inklusion, so schwierig diese Aussage<br />

auch sein mag, braucht Zeit. Eine ganze Gesellschaft muss lernen neue Wege zu gehen. Tragfähige<br />

und nachhaltige inklusive Strukturen und Leistungen sind nicht über das Knie zu brechen, sondern –<br />

trotz der Schnelllebigkeit unserer Zeit – mit Bedacht und Umsicht zu gestalten. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

als dritte kommunale Ebene in Bayern stellt sich diesem gesellschaftlichen Diskurs, diesem Transformationsprozess<br />

und beschreitet aktiv den Weg zur Inklusion im Rahmen seiner Möglichkeiten.<br />

In den folgenden Berichtsteilen werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung <strong>des</strong> Über einkommens<br />

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, die der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

bereits ergriffen hat bzw. die zukünftig geplant sind, vorgestellt.<br />

30


1.1 Sozialwirtschaftliche Betrachtungen und Herausforderungen<br />

Inklusion<br />

Die Sozialwirtschaft als ein Teil der Gesamtwirtschaft trägt die sozialen Unterstützungs- und Dienstleistungen<br />

innerhalb unserer Gesellschaft mit dem Ziel <strong>des</strong> Abbaus sozialer Problemlagen.<br />

Nun haben sich die Ausgangslagen der Sozialwirtschaft während der letzten 20 Jahre deutlich geändert.<br />

Als Beispiel seien hier die Neuerungen auf Ebene der Europäischen Union, in der vom „Marktbezug“<br />

und von dem „allgemeinen und wirtschaftlichen Charakter“ 11 der Dienstleistungen der Sozialwirtschaft<br />

gesprochen wird, genannt. Zudem haben sich in der Bun<strong>des</strong>republik mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten<br />

Öffnung für privatwirtschaftliche Unternehmen und der Abkehr vom Kostendeckungsprinzip<br />

hin zur prospektiv kalkulierten Vergütung die Rahmenbedingungen verändert. Die Leistungen müssen<br />

heute ökonomisch unter Einbezug der Ziele, wie z. B. der wirtschaftlichen Effizienz, der Effektivität im<br />

sozialen Handeln und der Ethik erfolgen.<br />

Auch war die deutsche Sozialwirtschaft im 20. Jahrhundert geprägt vom Leitgedanken der Fürsorge.<br />

Mit der Ratifizierung der UN-BRK zu Beginn <strong>des</strong> 21. Jahrhunderts stehen nun Selbstbestimmung,<br />

Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Fokus <strong>des</strong> sozialen<br />

Handelns. Dieser notwendige Paradigmenwechsel bringt für die gemeinnützigen, öffentlichen oder<br />

privaten Unternehmen und für die Leistungsträger der Sozialwirtschaft massive Umgestaltungs prozes-­<br />

se mit sich, die kreative und innovative Lösungen erfordern. Hier gilt es gemeinsam Strategien zu entwickeln,<br />

Modellprojekte zu gestalten und aus dem bisherigen Betrachtungsrahmen auszubrechen.<br />

Diese Entwicklung der Sozialwirtschaft muss „daher als kultureller Wandel komplexer sozialer Systeme<br />

verstanden werden. Das gilt für alle drei Partner (…): für die Leistungsanbieter, für die Kostenträger und<br />

für die Nutzer.“ 12 Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass „nicht nur Regeln für den Wandel im Sinne<br />

externer Rahmenbedingungen (...) definiert werden“ 13 , sondern auch auf das Gelingen der gemeinsam<br />

neu zu gestaltenden sozialen Infrastrukturen Wert gelegt wird. Die Verwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

steht den gemeinsamen Gesprächen und Entwicklungen aktiv und positiv gegenüber.<br />

Nachfolgend werden die aktuell vorliegenden Herausforderungen kurz beschrieben.<br />

1.1.1 Aktuelle Herausforderung: Wohnungsnot in verschiedenen Regionen <strong>Oberbayern</strong>s<br />

Der anhaltende Zuzug in die Region <strong>Oberbayern</strong> führt zu einem deutlichen Engpass von bezahlbarem<br />

Wohnraum. Davon sind auch Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, Menschen<br />

im Alter und Menschen in besonderen Lebenslagen, die in schwierigen Wohnverhältnissen leben oder in<br />

eine andere Wohnform wechseln wollen, betroffen.<br />

Insbesondere der Großraum München hat den größten Bevölkerungszuwachs der Bun<strong>des</strong>republik. Damit<br />

einher geht ein wachsender Bedarf an Wohnraum und zunehmende soziale Probleme. Als Reaktion<br />

haben Experten aus Politik und Verwaltung sowie Vertreter von Wohnungswirtschaft, Wohnungslosenhilfe<br />

und Sozialverbänden den Forderungskatalog „Freisinger Appell“ vom 17. Juni 2015 „Wohnen für alle<br />

ermöglichen – den Großraum gestalten“ erarbeitet (siehe Kapitel IV.B.1. und auf der Homepage <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>) 14 .<br />

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen <strong>des</strong> Bayerischen Wohnungsbauprogramms auch den Bau<br />

von Mietwohnungen und Heimplätzen für Menschen mit Behinderungen. Dies liegt in der Zuständigkeit<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern, für Bau und Verkehr sowie <strong>des</strong> Bayerischen<br />

11<br />

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen<br />

Arbeit 3 / 2009: Wohin treibt die Sozialwirtschaft? Ordnung – Steuerung – Perspektiven, Berlin 2009, S. 86<br />

12/13 Ebenda, S. 98<br />

14<br />

www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/2378_1518_1.PDF?1436805532&La=1 (Stand 19.08.2015)<br />

31


Inklusion<br />

Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> sieht die<br />

Notwendigkeit die bisherige Praxis der Bauförderung von Mietwohnungen und Heimplätzen neu zu<br />

überdenken und aufgrund der aktuellen schwierigen Situation die Förderung auszubauen. Insbesondere<br />

das Wohnen außerhalb von Einrichtungen und Heimen, also die ambulante Betreuung, muss min<strong>des</strong>tens<br />

wie das stationäre Wohnen gefördert werden. Zudem bedarf es einer schnellen Unterstützung und Investition<br />

in alternative experimentelle Wohnformen mit dem Ziel, im ambulanten und stationären Bereich<br />

gemeinsam gelin gende neue Modelle zu gestalten. Nur so kann der Auftrag „ambulant vor stationär“<br />

auch mit Leben gefüllt werden. Ansonsten bewirkt der Verdrängungswettbewerb auf dem Wohnungsmarkt,<br />

dass diese Menschen keinen Zugang zu einer möglichst selbstständigen Wohnform bekommen.<br />

Eine weitere notwendige Unterstützung der vom Zuzug betroffenen oberbayerischen Kommunen ist<br />

die dringend benötigte Ausweisung von Bauflächen mit dazugehörigem Baurecht. Hier betrifft es<br />

insbesondere den Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf, der im Rahmen der jeweiligen<br />

kommunalen Gemeinde- oder Stadtentwicklungsplanung erforderlich ist. Aktuell wird diese Proble matik<br />

durch den enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen noch verschärft. Da für diese Menschen ebenfalls<br />

dringend Wohnraum geschaffen werden muss bzw. gesucht wird, eskaliert der schon oben beschriebene<br />

Verdrängungswettbewerb auf dem Wohnungsmarkt noch mehr zu Ungunsten der Menschen mit<br />

Behinderungen.<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> Gremiums zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (Gremium GSV)<br />

unterstützen daher das Modellprojekt GSV 17 „Angleichung der Versorgungsstandards Prävention,<br />

Akutversorgung und Nachsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen<br />

in städtischen und ländlichen Regionen in <strong>Oberbayern</strong>: Bestandsaufnahme und Empfehlungen“. 15<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Projekts werden folgende Schwerpunkte bearbeitet: 16<br />

Bestandsaufnahme der Versorgungsdefizite im Bereich Wohnen in der Suchthilfe,<br />

Psychiatrie, Wohnungslosenhilfe, Behindertenhilfe<br />

Definition von flächendeckend einheitlichen Standards in den Bereichen der<br />

ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe<br />

Entwicklung von fachlichen und sozialräumlichen Maßnahmen zur Veränderung<br />

der Angebote im ländlichen Raum<br />

Benennung der Schnittstellenprobleme und Beschreibung von Lösungsvorschlägen<br />

Erarbeitung von Empfehlungen für die Beteiligten<br />

Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Wohnungsbauträgern und<br />

weiteren Kooperationspartnern<br />

Die ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> hat in diesem Zusammenhang auch auf das Papier „Eckpunkte zur Umsetzung<br />

dezentraler Wohnstrukturen für Menschen mit Körperbehinderung, Sinnesbehinderung und/oder<br />

geistiger Behinderung unter dem Aspekt der Inklusion“, das gemeinsam mit dem „Runden Tisch – Zukunft<br />

der Behindertenhilfe in Bayern“ erstellt wurde, verwiesen. Darin wird Folgen<strong>des</strong> auf geführt: „Die<br />

Entwicklung von dezentralen Wohnraumstrukturen muss langfristig dahin führen, dass Menschen mit einer<br />

15<br />

16<br />

Nähere Informationen hierzu im Kapitel B, 3. „Unterstützungsleistungen für erwachsene Menschen zur Überwindung<br />

besonderer sozialer Schwierigkeiten“<br />

Duschinger, Thomas, Aktionsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe – Präsentation zum Modellprojekt Nr. 17 im Gremium<br />

zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (GSV), München 17.03.2015<br />

32


Inklusion<br />

Behinderung, wie andere Menschen auch, in einem selbstgewählten Wohnraum so weit wie möglich selbständig<br />

und eigenständig leben können.“ Hier sieht die ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> einen Bedarf an „individuell<br />

nutzbarem Wohnraum, d. h. an Wohnungen bzw. Appartements, die für Personen auf Grundsicherungsniveau<br />

nutzbar und finanzierbar sind. Der Bestand an Sozialwohnungen ist in vielen Regionen nicht<br />

ausreichend, die Wartezeiten auf eine Sozialwohnung betragen <strong>des</strong>halb z. T. mehrere Jahre. Dadurch wird<br />

der Ausbau von ambulant betreuten Wohnangeboten erheblich behindert und das Wunsch- und Wahlrecht<br />

der Leistungsberechtigten massiv beeinträchtigt“ 17 . Mit dieser Problemstellung beschäftigt sich<br />

eine Unterarbeitsgruppe im o. g. GSV-Projekt Nr. 17.<br />

1.1.2 Aktuelle Herausforderung: Gewinnung von Fachkräften<br />

Die Sozialwirtschaft ist einer der größten Arbeitsbereiche in der Bun<strong>des</strong>republik. Die steigende Lebenserwartung<br />

der Bevölkerung führt zu einem zunehmenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> demografischen Wandels verringert sich parallel die Anzahl der zur Verfügung stehenden<br />

qualifizierten Fachkräfte.<br />

Der Engpass in der Fachkraftgewinnung ist in der Sozialwirtschaft teilweise keine zukünftige Entwicklung,<br />

sondern bereits eingetroffene Realität. Im Bereich der examinierten Altenpflegefachkräfte 18 zeigt<br />

sich der Engpass im Bun<strong>des</strong>gebiet in allen Bun<strong>des</strong>ländern. Damit stellt dieser Fachkräfteengpass bereits<br />

ein wesentliches Hindernis für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Unterstützungssysteme<br />

dar, das nicht mit isolierten Strategien behoben werden kann und eines zweckdienlichen<br />

Vorgehens aller Akteure und Verantwortlichen bedarf.<br />

Altenpflege<br />

Bremen<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Hamburg<br />

Niedersachsen<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Berlin<br />

Brandenburg<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Fachkräftemangel<br />

Anzeichen für Fachkräfteengpässe<br />

Hessen<br />

Thüringen<br />

Sachsen<br />

Keine Engpässe<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Keine Daten aufgrund kleiner Größenordnungen<br />

Saarland<br />

Bayern<br />

Baden-Württemberg<br />

Quelle: Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit – Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Fachkräfteengpassanalyse, Dezember 2014, S. 16<br />

17<br />

18<br />

ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong>: Problemaufriss Ambulant betreutes Wohnen / Betreutes Einzelwohnen – Problematik der<br />

Wohnraumbeschaffung und der sozialhilferechtlichen Mietobergrenze<br />

Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Hrsg.), Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Fachkräfteengpassanalyse, Nürnberg 2014, unter:<br />

www.statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraefte/<br />

BA-FK-Engpassanalyse-2014-12.pdf (Stand 19.08.2015)<br />

33


Inklusion<br />

1.1.3 Aktuelle Herausforderung: Menschenwürdige und nachhaltige Flüchtlingspolitik<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für eine menschenwürdige und<br />

nachhaltige Flüchtlingspolitik ein und hat hierzu bereits im Dezember 2014 die im Kapitel IV.B.2 und<br />

auf der Homepage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 19 befindliche Resolution verabschiedet. Es ist davon auszugehen,<br />

dass in <strong>Oberbayern</strong> eine beträchtliche Anzahl von Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen<br />

Erkrankungen, die mittel- oder langfristig hier leben, durch die klinisch-psychiatrische Versorgung sowie<br />

im Rahmen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege unterstützt werden müssen.<br />

Es bedarf bei der Versorgung von Menschen mit Fluchterfahrung mit chronischen Erkrankungen oder<br />

Behinderungen einer guten Abstimmung mit den beteiligten Partnern, um zielgerichtete Unterstützung<br />

leisten und Doppelstrukturen vermeiden zu können. Im Bereich der klinischen psychiatrischen Versorgung<br />

sind die kbo-Kliniken und das Klinikum Ingolstadt als Unternehmen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> ganz maßgeblich<br />

beteiligt. Daher hat das Gremium GSV angeregt, mit allen Partnern <strong>des</strong> Versorgungssystems die verschiedenen<br />

Problemstellungen zu diskutieren, zu erheben und ggf. Handlungsempfehlungen zu entwickeln.<br />

Eine trägerübergreifende Arbeitsgruppe hat den Auftrag <strong>des</strong> Gremiums GSV Ende August 2015 aufgenommen<br />

und eine Grobkonzeption für ein Fachforum „Menschen mit Fluchterfahrung – Dialog und<br />

Brücken bauen“ erstellt. Hierzu hat der <strong>Bezirks</strong>ausschuss <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> am 25.09.2015 das<br />

weitere Vorgehen – entsprechend den Informationen zu den bisherigen Arbeitsergebnissen und<br />

Vorhaben der Sozialverwaltung – bestätigt:<br />

1 Auftrag aus dem Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (GSV) vom 17.03.2015<br />

Eine Bestandsaufnahme der Problematik zum Thema Flüchtlinge fehlt generell. Es wird angeregt,<br />

diese verschiedenen Problematiken innerhalb eines Fachtages zu diskutieren und zu erheben,<br />

ggf. Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Dies könnte als Ergebnis an die Resolution <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tags<br />

angehängt werden.<br />

2 Grobkonzeption für das Fachforum „Menschen mit Fluchterfahrung – Dialog und Brücken bauen“<br />

Einbindung der kompetenten Fachlichkeit der Regierung von <strong>Oberbayern</strong><br />

Schreiben von <strong>Bezirks</strong>tagspräsident Josef Mederer an Regierungspräsident Christoph<br />

Hillenbrand im Juni 2015 mit dem Angebot der Unterstützung in der Weiterentwicklung<br />

der Versorgung von Flüchtlingen.<br />

Ziele für das Fachforum<br />

Abstimmung über die Vorgehensweisen an den gemeinsamen Schnittstellen in der Versorgung<br />

von Flüchtlingen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen<br />

Definition der Schnittstellen<br />

Leistung zielgerichteter Unterstützung<br />

Vermeidung von Doppelstrukturen<br />

19<br />

www.bezirk-oberbayern.de/Footernavigation/Aktuelles-Presse/Pressemeldungen?NavID=2378.22&object=<br />

tx%7c2378.41.1&ModID=7&startkat=2378.25&kat=2378.25&FID=2378.2469.1&La=1<br />

34


Inklusion<br />

3 Arbeitstreffen zur Planung und Besprechung der Inhalte <strong>des</strong> Fachforums 20.08.2015 und<br />

der schriftlichen Rückmeldungen (Protokollauszug)<br />

Das Fachforum ist eine Veranstaltung <strong>des</strong> Gremiums GSV mit dem Ziel vor allem der Vernetzung<br />

und dem Austausch der Akteure innerhalb <strong>des</strong> Themenbereichs Flüchtlinge/Asyl und der<br />

Schaffung von Synergieeffekten.<br />

Grundsätzlich geht es um die Wiederherstellung der Gesundheit. Konkrete Themen können<br />

sein: Notwendige medizinische Grundversorgung für Menschen mit Fluchterfahrung und<br />

Prävention.<br />

Schnittstelle zu Einrichtungen/Diensten der Eingliederungshilfe (mögliche Fragen: Ab wann<br />

besteht ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe? Augenblickliche Gesetzeslage chronisch<br />

kranker Asylbewerber, Anspruch auf Eingliederungshilfe<br />

4 Gespräch mit Vertretern <strong>des</strong> Fachausschusses Behindertenhilfe der Arbeitgemeinschaft der<br />

freien Wohlfahrtspflege in <strong>Oberbayern</strong> am 24.09.2015<br />

Absprachen zu Beteiligung, Themen und Vorbereitung <strong>des</strong> Fachforums<br />

Austausch zu ersten Rückmeldungen aus der Praxis der Dienste und Einrichtungen der<br />

Eingliederungshilfe: Menschen mit Fluchterfahrung nehmen derzeit vorrangig Beratungsangebote<br />

im Psychiatriebereich in Anspruch. Die Anzahl der Beratungen von Eltern/Kindern<br />

durch Inter disziplinären Frühförderstellen ist steigend.<br />

Bereitschaft der ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> aktiv mitzuwirken und fachlich kompetente<br />

Kollegen einzubinden.<br />

Informationen über Zahlen und Daten sind schwer erhältlich. Sinnvoll erscheint im Rahmen<br />

der medizinischen Erstbegutachtung die Feststellung von Behinderungen mit aufzunehmen.<br />

5 Gespräch mit Mitgliedern <strong>des</strong> Arbeitskreises Reha plus am 25.09.2015<br />

Information der AK-Mitglieder über die Initiative <strong>des</strong> Gremiums GSV zur Durchführung eines<br />

Fachtages. Bitte um Mitwirkung und aktiver Rückmeldung über Problemlagen.<br />

Erste Rückmeldungen aus dem Teilnehmerkreis, dass die Problemlagen im Bereich der<br />

Unterstützung der Menschen mit Fluchterfahrung im System der Eingliederungshilfe schon<br />

angekommen sind und zunehmend Ressourcen binden.<br />

6 Zweites Vorbereitungstreffen für das Fachforum „Menschen mit Fluchterfahrung –<br />

Dialog und Brücken bauen“<br />

03.12.2015<br />

7 Fachforum „Menschen mit Fluchterfahrung – Dialog und Brücken bauen“<br />

18. Februar 2016<br />

35


Inklusion<br />

1.2 Inklusive Entwicklungen innerhalb der Verwaltung und der<br />

angeschlossenen Organisationen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als Mitgestalter <strong>des</strong> anspruchsvollen Weges hin zu einer inklusiven<br />

Gesellschaft ist es ein wichtiges Anliegen diesen Prozess auch innerhalb seiner eigenen Organisa ­<br />

tionen zu beschreiten.<br />

Eine wesentliche Aufgabe für den kommenden Planungszeitraum ist die Identifizierung der wichtigen<br />

Handlungsfelder und die Planung der Umsetzungsschritte, um den internen Innovationsprozess entsprechend<br />

gestalten zu können. Beginnend mit einer „Werkstatt zur Entwicklung eines Leitbil<strong>des</strong> Inklusion“<br />

unter Moderation von Prof. Dr. Uwe Hameyer und Karl Stengler startete der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> im April<br />

2015 diese Entwicklung unter Beteiligung von Vertretern aller Abteilungen der <strong>Bezirks</strong>verwaltung und<br />

<strong>des</strong> kbo – Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>. Die weitere Einbindung dieser ersten Ergebnisse in die<br />

Organisation und die Entwicklung tragfähiger Konzepte werden das Jahr 2016 prägen, um dann in<br />

einen nachhaltigen Umsetzungsprozess zu treten.<br />

1.2.1 Barrierefreiheit<br />

Artikel 9 Absatz 1 und Absatz 2 der UN-BRK behandeln die Zugänglichkeit bzw. die Barrierefreiheit im<br />

weitesten Sinn als Aufgabe, die Umwelt so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen<br />

genauso nutzbar und zugänglich ist wie für Menschen ohne Behinderungen. Artikel 9 Absatz 1 Buch ­<br />

stabe a, Absatz 2 Buchstabe d der UN-BRK beschreiben die Verpflichtung, Gebäude barrierefrei zu<br />

gestalten. Artikel 9 Satz 2 hebt hervor, dass die jeweils beabsichtigten Maßnahmen die Feststellung und<br />

Beseitigung von Zugangshindernissen „einschließen“, womit verdeutlicht wird, dass der vorhandene<br />

Nachholbedarf nur schrittweise verwirklicht werden kann.<br />

Mit Barrierefreiheit ist jedoch mehr gemeint als die rollstuhlgerechte Gestaltung öffentlicher Räume,<br />

Gebäude und Wohnungen. Barrierefreiheit umfasst auch, dass blinde Menschen ohne fremde Hilfe<br />

Zugang zu Informationen haben, weil diese in Brailleschrift vorliegen oder als Tonaufnahme abgehört<br />

werden können. Nicht vergessen werden darf der Bereich der Gebärdensprache sowie der sog. Einfachen<br />

und der Leichten Sprache. Auch der Abbau von Barrieren im Kopf, die so oft Lösungsmöglichkeiten verhindern,<br />

gehört zum Thema Barrierefreiheit, z. B. die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Barrierefreiheit ist in ihrer umfassenden Bedeutung eine Grundvoraussetzung<br />

für die Verwirklichung von Teilhabe im Sinne der Inklusion.<br />

Im Berichtszeitraum von 2013 bis 2015 ist die barrierefreie Weiterentwicklung im <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

im Sinne von gelebter Inklusion nach innen und nach außen weiter vorangeschritten. Die wesentlichen<br />

Veränderungen sind:<br />

Seit Herbst 2014 gibt es im Verwaltungsgebäude an der Prinzregentenstraße eine transportable<br />

Induktionsanlage. Sie ermöglicht das drahtlose und störungsfreie Übertragen von Gesprächen<br />

und politischen Debatten im <strong>Bezirks</strong>tag auf die Hörgeräte von Menschen mit Hörbehinderung.<br />

Die mobile Induktionsschleife lässt sich in jedem Büro und Besprechungsraum sowie bei allen<br />

Veranstaltungen der <strong>Bezirks</strong>verwaltung und der angeschlossenen Einrichtungen einsetzen. Auf<br />

seiner Homepage und auf den jeweiligen Einladungen informiert der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> über die<br />

Nutzung der transportablen Induktionsschleife.<br />

Es wurde eine Vielzahl von Veröffentlichungen in Leichte Sprache übersetzt, wie z. B. die Flyer<br />

„Mobilitätshilfe“ oder „Offene Behindertenarbeit in <strong>Oberbayern</strong>“, „Persönliches Budget“,<br />

„Welche Hilfen brauchen Sie in der Förderstätte?“, „Welche Hilfen brauchen Sie beim Wohnen?“,<br />

Welche Hilfen brauchen Sie in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen?“. Die Broschüren<br />

können über die Pressestelle <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> bezogen werden und sind zudem als<br />

pdf-Download auf der Homepage eingestellt.<br />

36


Inklusion<br />

Die Homepage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 20 wurde auf der Basis der Vorgaben der BayBITV (Bayerische<br />

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) neu und barrierefrei gestaltet. Die BayBITV regelt<br />

unter anderem die technische Barrierefreiheit. Im Einzelnen sind folgende Schritte zu nennen:<br />

Verständliche Strukturierung der gesamten Homepage mit einem übersichtlichen Aufbau der<br />

Informationen nach Themenbereichen<br />

„Leichte Sprache“: Ein eigener Zugang zur Homepage in Leichter Sprache wurde eingerichtet.<br />

Verständliche Texte sind ein notwendiger Beitrag zum Abbau sprachlicher Barrieren und zur<br />

Unterstützung zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe.<br />

„Artikel anhören“: In die neue Homepage wurde eine Software zum Vorlesen aller Artikel<br />

integriert. Sie dient dem Abbau der visuellen Barrieren.<br />

Anpassung von Kontrast und Schriftgröße entsprechend dem individuellen Bedarf. Dies dient<br />

zur Überwindung von optischen Hürden.<br />

20<br />

www.bezirk-oberbayern.de<br />

37


Inklusion<br />

Barrierefreier Ausbau <strong>des</strong> Verwaltungsgebäu<strong>des</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Mit den Planungen zum barrierefreien Ausbau der <strong>Bezirks</strong>verwaltung in der Münchner Prinzregentenstraße<br />

wurde bereits 2009 begonnen. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Baumaßnahmen<br />

durchgeführt worden, z. B.:<br />

der barrierefreie Eingang an der Seitzstraße mit einem Aufzug, der auch Bürgern mit einem<br />

Elektro-Rollstuhl den Zutritt in die <strong>Bezirks</strong>verwaltung ermöglicht,<br />

Beschriftung der jeweiligen Stockwerke mit großen Zahlen sowie eine farbliche Kennzeichnung<br />

im Bereich <strong>des</strong> barrierefreien Lifts,<br />

der behindertengerechte Umbau von zwölf Toiletten,<br />

automatische Türantriebe zum Öffnen und Schließen,<br />

Verlängerung der Handläufe im Treppenhaus mit Hinweisen in Braille-Schrift,<br />

neue Türschilder mit größerer und kontrastreicher Schrift,<br />

und Umbau <strong>des</strong> Casinos.<br />

All diese Maßnahmen dienen dazu, dass das Leistungsangebot <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> – aber auch der<br />

Bezirk selbst als Akteur im Sozialraum – besser von den leistungsberechtigten Personen in Anspruch<br />

genommen werden können.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Im Planungszeitraum 2016 bis 2020 wird der Neubau <strong>des</strong> Plenarsaals entsprechend der DIN 18040<br />

Norm für barrierefreies Bauen erfolgen. Des Weiteren wird das Foyer am Haupteingang <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>gebäu<strong>des</strong><br />

umgebaut. Außerdem ist ein weiterer behindertengerechter Eingang in unmittelbarer<br />

Nähe zum Haupteingang geplant.<br />

Dabei werden Überlegungen getroffen, wie Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen<br />

bei der Gestaltung der Barrierefreiheit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> miteinbezogen werden können.<br />

Es besteht die Möglichkeit, auf dem Weg zu einer „Verwaltung für alle“ oder „inklusionsorientierten<br />

Verwaltung“ Begehungen der <strong>Bezirks</strong>verwaltung durchzuführen, an denen Menschen mit verschiedenen<br />

Behinderungsarten oder auch Menschen im Alter teilnehmen. Darüber hinaus sollen auch die<br />

Mitarbeitenden der <strong>Bezirks</strong>verwaltung hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen<br />

an ihrem Arbeitsplatz (extern/intern) und der Barrierefreiheit befragt werden. Aus den verschiedenen<br />

Ergebnissen können sich wichtige Handlungsempfehlungen für die <strong>Bezirks</strong>verwaltung ergeben.<br />

Auch wird angestrebt, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit in allen Liegenschaften <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und seiner als Eigenbetriebe geführten Einrichtungen herzustellen. Vor dem<br />

Hintergrund <strong>des</strong> Denkmalschutzes einzelner Gebäude ist dies eine große Herausforderung.<br />

38


Inklusion<br />

1.2.2 Kundenbefragung der Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Die Verwaltung dienstleistungsorientiert auszurichten und zu optimieren – dieser Anspruch kann nur<br />

mit einer Analyse von Zufriedenheit, Erwartungen und Anforderungen, welche die Bürger als Kunden<br />

stellen, gelingen. Die Abteilung II hat <strong>des</strong>halb die durchgeführte Kunden befragung in den Jahren 2013<br />

und 2014 und deren Feedback als Chance gesehen, eine faktenbasierte Wahrnehmung der tatsäch lichen<br />

momentanen Verwaltungsleistung zu erhalten, Anforderungen an die moderne Verwaltungs leistung zu<br />

formulieren und Handlungsfelder für sich abzuleiten.<br />

Das Ergebnis dieser Kundenbefragung zeigt insgesamt eine hohe Zufriedenheit der befragten Leistungsberechtigten<br />

und deren Vertreter mit dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> in seinem Aufgabenspektrum als überörtlicher<br />

Sozialhilfeträger. Die Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit der Mitarbeitenden, deren Betreuung und<br />

deren guter Beratungskompetenz sowie der zeitnahen Bearbeitung wurden von den Befragten mit sehr<br />

guten Bewertungen honoriert. Hier zeigen sich die Auswirkungen der gezielten Personalauswahl, der<br />

Umsetzung der vereinbarten Einarbeitungskonzepte, der eingeführten Einarbeitungsschulungen, der guten<br />

fachlichen internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten, der gezielten Beschwerdeaufarbeitung<br />

und der getroffenen Zielvereinbarungen mit den Leistungsreferaten. Das Ergebnis ist aber auch der sehr<br />

guten Arbeit der Führungskräfte geschuldet, die auch in sehr schwierigen Situationen (fehlende Besetzung<br />

von Stellen) und über mehrere Jahre hinweg den Mitarbeitenden Orientierung und Rückhalt geben<br />

und für optimale Arbeitsabläufe sorgen sowie Arbeitsprozessschritte effizient gestalten und sie in ihrer<br />

Leistung motivieren und fördern.<br />

Die Informationen über die Leistungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> sind den Befragten zum Zeitpunkt der<br />

Hilfebedürftigkeit zugänglich und bekannt. Ein Handlungsfeld für die Sozialverwaltung ergibt sich aus<br />

dem Ergebnis, dass die Betroffenen die klassischen und neuen Medien (Broschüren und Internetseite)<br />

als erste Informationsquelle leider nur sehr wenig nutzen, obwohl gerade in letzter Zeit sehr viele Informationsmaterialien<br />

neu gestaltet wurden. Weitere Maßnahmen sind bereits umgesetzt bzw. in der<br />

aktiven Umsetzungsphase (z. B. die Umgestaltung der Internetseite <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> sowie die<br />

Überarbeitung von Flyern und Broschüren). Ein weiteres Handlungsfeld ergibt sich aus der Notwendigkeit<br />

den Bekanntheitsgrad der Servicestelle zu steigern und die Inanspruchnahme dieses Beratungsangebotes<br />

zu fördern. Die Antragsstellung sowie auch die für die weitere Sachbearbeitung erforderliche<br />

Unterlagenanforderung wurden von den Befragten mehrheitlich als gut verständlich empfunden, auch<br />

wenn die Bürger hierzu nicht unbedingt die Beratung vor Ort nutzen.<br />

Durch die vereinbarten Servicezeiten, die Benennung eines zusätzlichen Ansprechpartners, die bessere<br />

Platzierung der Servicestelle auf der Internetseite und die guten Ergebnisse der Erreichbarkeit der<br />

Mitarbeiter ist ein sachgerechter Ausgleich gefunden worden, so dass hier grundsätzlich kein Handlungsbedarf<br />

besteht. Erfreulich ist, dass die Bürger einen Besuch, wenn er erfolgt, als positiv und angenehm<br />

empfinden. Eventuell wird sich dieser Eindruck durch die Umgestaltung <strong>des</strong> Foyers noch verstärken.<br />

Die bestehenden Handlungsfelder hat die Abteilung II in einem Zieleblatt fixiert und mit konkreten<br />

Handlungsschwerpunkten und Produktzielen versehen.<br />

Insgesamt zeigt das Ergebnis dieser Befragung, dass es der Sozialverwaltung gelungen ist, durch ihre<br />

umfassende Betreuung und Beratung ein gutes Vertrauensverhältnis zu den Bürgern aufzubauen und<br />

die Zusammenarbeit – gerade im Hinblick auf die besonderen Bedarfslagen und die Vielzahl der individuellen<br />

Einzelfallsituationen – förderlich zu gestalten und bedarfsgerechte Hilfe und Unterstützung<br />

zu gewähren.<br />

39


Inklusion<br />

1.2.3 Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung in der<br />

<strong>Bezirks</strong>verwaltung und beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> sieht sich als öffentlicher Arbeitgeber in einer besonderen Vorbildfunktion und<br />

hat sich verpflichtet, auf die Erfüllung der Pflichtquote nach § 71 Abs. 1 SGB IX hinzuwirken. Wegen der<br />

sozialpolitischen Bedeutung <strong>des</strong> gesetzlichen Auftrags ist es geboten, die derzeitige Quote von fünf<br />

Prozent möglichst beizubehalten bzw. zu überschreiten. Diese Grundsätze werden bereits bei der<br />

Personalplanung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> berücksichtigt. Dies belegen auch unsere Zahlen:<br />

2012 2013 2014<br />

12,88 %<br />

13,45 %<br />

12,91 %<br />

<strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

10,55 %<br />

11,10 %<br />

11,25 %<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

40


1.3 Inklusive Kulturarbeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Inklusion<br />

Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Museen hat 2011 die inklusive Kultur als Querschnittsaufgabe<br />

in allen Aufgabenbereichen der Kulturarbeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> beschlossen. Veranstaltungen<br />

der inklusiven Kulturarbeit fördern das Miteinander aller Menschen, unabhängig von Behinderung,<br />

Lebens alter, sozialer oder kultureller Herkunft. Damit gestaltet eine inklusive Kulturarbeit Lösungen<br />

für barrierefreie Zugänge zu Kunst und Kultur, zeigt neue Sichtweisen auf und wirkt an einer zukunftsweisenden<br />

und inklusiven Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-BRK mit.<br />

Die inklusive Kulturarbeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> hat folgende strategische Ziele:<br />

Information und Sensibilisierung <strong>des</strong> Kulturbetriebs<br />

Schaffung und Unterstützung von Strukturen und Rahmenbedingungen, die inklusive<br />

Kulturprojekte ermöglichen<br />

Förderung nachhaltiger inklusiver Kooperationen in <strong>Oberbayern</strong><br />

Aufbau eines Netzwerks zwischen den verschiedenen Initiativen inklusiver Kulturarbeit<br />

in <strong>Oberbayern</strong><br />

Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit für inklusive Kulturarbeit<br />

Partizipation ist der Schlüssel zur Inklusion. Daher setzte die Kulturarbeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> in den<br />

Jahren 2013 bis 2015 stark auf Beteiligungsformate – z. B. Open Space und World Café – in denen sich<br />

Menschen mit und ohne Behinderungen begegnen, vernetzen und gemeinsame kreative Erfahrungen<br />

machen können.<br />

In folgenden Handlungsfeldern wurde inklusive Kultur 2013 bis 2015 umgesetzt:<br />

Kulturförderung: Projektzuschüsse werden gemäß Förderrichtlinien unter anderem gezielt<br />

bzw. bevorzugt für inklusive Projekte eingesetzt<br />

ZAMMA – Kulturfestival <strong>Oberbayern</strong><br />

Galerie Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Museen und Museumsbeteiligungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

41


Inklusion<br />

ZAMMA – Kulturfestival <strong>Oberbayern</strong> bringt das Thema „Inklusion und Kultur“ in die verschiedenen<br />

Regionen <strong>Oberbayern</strong>s. Alle zwei Jahre wird das Festival mit einer anderen Kommune veranstaltet:<br />

2013 mit Traunstein und 2015 mit Freising. Das Gesamtprogramm entstand jeweils vor Ort in einem<br />

umfas senden Beteiligungsprozess mit allen Interessierten <strong>des</strong> jeweiligen Landkreises.<br />

Inklusive Veränderungsprozesse fanden dabei auf folgenden Ebenen statt:<br />

Kommunal- und insbesondere Kulturverwaltung<br />

Einrichtungen, Verbände, Vereine etc. der Bereiche Kultur, Bildung, Soziales und Umwelt<br />

Unternehmen und Einzelhandel<br />

Öffentlichkeit<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> förderte 2013 bis 2015 die Fortführung <strong>des</strong> inklusiven Festivalkonzepts durch die<br />

Kommunen Starnberg, Eichstätt und Traunstein und sichert damit den Fortbestand der entstandenen<br />

inklusiven Strukturen und Netzwerke in den Kommunen <strong>Oberbayern</strong>s.<br />

Die Galerie Bezirk <strong>Oberbayern</strong>, zentral im Haupteingangsbereich der <strong>Bezirks</strong>verwaltung gelegen, setzte<br />

im Zeitraum 2013 bis 2015 ihr inklusives Konzept konsequent und umfassend um. Mit der Programmatik<br />

„Kunst inklusive!“ wurden entsprechende Standards und Programmbausteine entwickelt. So zeigt die<br />

Galerie Bezirk <strong>Oberbayern</strong> drei bis vier Ausstellungen pro Jahr, ein Teil davon präsentiert Künstlerinnen<br />

und Künstler mit und ohne Behinderungen. Die Auswahl erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung<br />

durch eine Fachjury. Oberstes Auswahlkriterium ist die hohe künstlerische Qualität.<br />

Zu allen Ausstellungen wurde zwischen 2013 und 2015 ein umfangreiches inklusives Kunstvermittlungsprogramm<br />

angeboten:<br />

Kunst zeigen!: Alle Vernissagen und Künstlergespräche sind gebärdenunterstützt.<br />

Kunst begreifen!: Inklusive Tastführungen für Menschen mit und ohne Sehbehinderung.<br />

K unst verstehen!: Übersetzung aller Ausstellungstexte in Leichte Sprache sowie Ausstellungsführungen<br />

in Leichter Sprache.<br />

Kunst mitmachen!: Inklusive Kinderworkshops.<br />

Seit 2014 kooperiert die Galerie Bezirk <strong>Oberbayern</strong> mit der Münchner Volkshochschule, Fachbereich<br />

„Barrierefrei lernen“. Die Galerie-Veranstaltungen erscheinen im dortigen Programmheft und können<br />

auch darüber gebucht werden.<br />

Inklusive Kulturarbeit wurde bei den Museen und Musemsbeteiligungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 2013 bis<br />

2015 in Form eines museumspädagogischen Pilotprojektes (Museumskoffer für sehbehinderte und blinde<br />

Besucher), einer Qualifizierungsmaßnahme „Leichte Sprache“ sowie Förderung von Übersetzungen in die<br />

Leichte Sprache umgesetzt. Weitere Museums-Projekte sind geplant. Die <strong>Bezirks</strong>verwaltung intensiviert<br />

das Thema Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit als we sent liches Element inklusiver Kulturarbeit<br />

durch Vorträge, Publikationen und Teilnahme in verschiedenen Netzwerken. Unter anderem wurde<br />

das Magazin „Kultur inklusive!“ 21 ins Leben gerufen. Die inklusive Kulturarbeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

hat aktuell eine Vorreiterrolle in der Umsetzung von Inklusion im Bereich von Kunst und Kultur inne.<br />

21<br />

www.bezirk-oberbayern.de/Bezirk/Aufgaben/Kultur<br />

42


1.4 Modellprojekte auf dem Weg zur Inklusion<br />

Inklusion<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> begegnet den Herausforderungen der UN-BRK durch Erprobungen von neuen<br />

Herangehensweisen und Wegen. Dabei steht der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen. Modellprojekte<br />

haben sich in der Entwicklung von neuen Rahmenbedingungen und Parametern zur Erreichbarkeit<br />

inklusiver Strukturen bewährt, zumal in der Regel eine Evaluation der Ergebnisse, der Wirksamkeit und<br />

Zufriedenheit der Leistungsnehmer durchgeführt wird.<br />

1.4.1 Neue Steuerungsmechanismen an der Schnittstelle ambulant/stationär<br />

Im Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (GSV) wurde das Modellprojekt<br />

„Entwicklung und Einführung von Steuerungsmechanismen zur Weiterentwicklung der Versorgung<br />

von Menschen mit Behinderungen“ an der Schnittstelle ambulant-stationär gemeinsam von Seiten der<br />

Leistungserbringerverbände und dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> initiiert. Das Modellprojekt zielt darauf ab,<br />

neue Steuerungsmechanismen im Übergang vom stationären zum ambulanten Wohnen für Menschen<br />

mit Behinderungen zu identifizieren, um einen Ausbau ambulanter Plätze zu bewirken. Die Weiterentwicklung<br />

der Versorgungslandschaft ist erklärtes Ziel <strong>des</strong> Modellvorhabens.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> arbeitet nun seit Ende 2011 im Rahmen <strong>des</strong> Projekts gemeinsam mit Vertretern<br />

der Wohlfahrtspflege und mit Beteiligung der organisierten Selbsthilfe (LAG Selbsthilfe Bayern e. V.) verstärkt<br />

an einer gemeinsamen Konzeption zur Umsteuerung/Umstrukturierung bzw. Weiterentwicklung<br />

der Versorgungslandschaft. In diesem Projekt werden u. a. beispielhafte Modellprojekte gefördert und<br />

Möglichkeiten von Anreizsystemen untersucht. Die Modellvorhaben orientieren sich an der Schnittstelle<br />

von ambulantem und stationärem Wohnen mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft<br />

mit den folgenden fünf Qualitätszielen:<br />

Bedarfsorientierte und personenzentrierte Versorgung<br />

Förderung der Wahlmöglichkeiten und Alternativen<br />

Durchlässigkeit der Systeme<br />

Berücksichtigung der Lebensqualität der Betroffenen<br />

Förderung der Teilhabe sowie den Gegebenheiten vor Ort<br />

Das Projekt gibt vor, dass die einzelnen Modellvorhaben im ambulanten Rahmen bzw. in einem Übergangsbereich<br />

von stationär nach ambulant anzusiedeln sind und damit auf eine Weiterentwicklung der<br />

Versorgungslandschaft abzielen. Die Modellprojekte orientieren sich bei Um- oder Neubaumaßnahmen<br />

neben den o. g. Qualitätszielen an folgenden Kriterien:<br />

Herstellung von Barrierefreiheit<br />

kleinteilige Wohnformen<br />

Barrierefreiheit <strong>des</strong> umgebenden Verkehrsraums<br />

wohnortnahe Versorgungs- und Infrastruktur<br />

Sozialraumorientierung und Vernetzung<br />

Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement<br />

43


Inklusion<br />

Eine Neuausrichtung bzw. der Umbau zu differenzierten Wohnformen, die am individuellen Bedarf orientiert<br />

sind, sowie die Weiterentwicklung der erforderlichen komplementären Leistungen für Menschen<br />

mit Behinderungen, sind eine Herausforderung, der sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> stellt. Das Ziel der zukünftigen<br />

Ausgestaltung muss alle Bereiche der Alltagsbewältigung umfassen, um die gemeindeintegrierte<br />

selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Überlegungen hinsichtlich<br />

quartiersbezogener Wohn- und Unterstützungskonzepte im Zusammenleben von Menschen mit und<br />

ohne Behinderungen erfordern hierbei im Sinne der UN-BRK eine zentrale Rolle.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> begibt sich gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen<br />

(Selbstvertretern), Vertretern der Selbsthilfe und Leistungserbringern auf den Weg, um dem<br />

geforderten Wandel von einer überwiegend einrichtungsorientierten hin zu einer personenzentrierten<br />

Hilfe zu gestalten und um zu einer Auflösung der Leistungskategorien „ambulante, teilstationäre und<br />

stationäre Maßnahmen“ der Eingliederungshilfe zu gelangen. Hierzu sollen die im Zusammenhang mit<br />

dem GSV-Projekt Nr. 14 entstandenen Modelle praktische Erfahrungen liefern.<br />

Folgende Leistungserbringer wurden in das GSV-Projekt Nr. 14 für den Personenkreis der Menschen mit<br />

einer wesentlichen geistigen und oder körperlichen Behinderung aufgenommen:<br />

GEMEINSAM LEBEN LERNEN e. V. – Integrative Wohngemeinschaft, Gräfelfing, Landkreis München<br />

Der Leistungserbringer wirkt bereits seit mehreren Jahren an der Schnittstelle zwischen stationären<br />

und ambulanten Wohnformen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Konzeptionell ist<br />

dabei die besondere Art und Weise <strong>des</strong> Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderungen<br />

in Wohngemeinschaften zu nennen. Dabei übernehmen die Menschen ohne Behinderungen<br />

Betreuungsleistungen. Die Bewohner der Wohngemeinschaft erhalten eine personenzentrierte und<br />

ihrem Bedarf entsprechende Versorgung, die einem vergleichbaren stationären Rahmen entspricht.<br />

Erreicht wird das durch die Kombination der professionellen Unterstützung durch Fachkräfte und<br />

die zusätzliche Unterstützung durch nichtbehinderte Mitbewohner. Die ambulante Organisationsform<br />

ermöglicht darüber hinaus, dass neben den Leistungen der Eingliederungshilfe im Bedarfsfall<br />

auch die Leistungen der häuslichen Pflege nach SGB XI und der häuslichen Behandlungspflege nach<br />

SGB V gesondert in Anspruch genommen bzw. eingesetzt werden können.<br />

Herzogsägmühle, Innere Mission – Übergangsbegleiter, Peiting, Landkreis Weilheim-Schongau<br />

Das Modellprojekt ist eingebettet in das bestehende Konzept der „inversen Inklusion“ sowie in<br />

bestehende Wohnformen in der Herzogsägmühle. Im üblichen Setting <strong>des</strong> stationären Wohnens<br />

wurden sog. „Übergangsbegleiter“ in den Einrichtungsbereichen „Tannenhof“ – Wohnen für<br />

Menschen mit einer wesentlichen geistigen Behinderung und „Lindenhof“ – Wohnen für Menschen<br />

mit einer wesentlichen seelischen Behinderung eingesetzt. Aufgabe der Übergangsbegleiter ist es,<br />

gemeinsam mit den Bewohnern die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für eine selbstständige<br />

Lebensführung in einem ambulanten Betreuungssetting in der Herzogsägmühle erforderlich<br />

sind. Es ist ein Wechsel aus der stationären in eine ambulant betreute Wohnform und ggf. auch<br />

wieder zurück, ohne dass ein Wohnortwechsel notwendig wird. Darüber hinaus gehören zu den o. g.<br />

Qualitätszielen die Identifikation von möglichen Hindernissen und konkreten Herausforderungen<br />

im Übergang vom stationären zum ambulanten Betreuungssetting für die leistungsberechtigte<br />

Person sowie den Leistungserbringer. Mit Förderung aus Mitteln <strong>des</strong> sozialen Wohnungsbaus der<br />

Regierung von <strong>Oberbayern</strong> wurden zwölf neue Appartements am „Lindenhof“ errichtet, in denen<br />

Langzeitbewohner bei ihrem Übergang von stationärer zu ambulanter Betreuung begleitet werden<br />

sollen. Mit der Einbindung dieser Finanzierungsmittel kann auch eine Refinanzierung der Mietkosten<br />

im Rahmen der vorgegebenen Mietobergrenzen im ambulanten Setting erfolgen.<br />

44


Inklusion<br />

Arbeiterwohlfahrt (AWO) <strong>Bezirks</strong>verband <strong>Oberbayern</strong> e. V. - Ambulante Betreuungsangebote für<br />

psychisch kranke Menschen im Alter 60+ in Burghausen, Landkreis Altötting<br />

Das Modellvorhaben <strong>des</strong> AWO <strong>Bezirks</strong>verbands <strong>Oberbayern</strong> e. V. in Burghausen hat als Reaktion<br />

auf eine beobachtete Versorgungslücke mit der neuen Konzeptentwicklung flexible Betreuungsschlüssel<br />

in der sozialtherapeutischen Einrichtung umgesetzt. Das an ein bestehen<strong>des</strong> Seniorenzentrum<br />

angegliederte Angebot richtet sich an ältere Menschen mit psychischer Erkrankung ab<br />

dem 60. Lebensjahr. Das Angebot umfasst insgesamt 15 ambulante Wohnplätze sowie eine Tagesstätte.<br />

Ziel <strong>des</strong> Modellprojekts ist die Schaffung eines bedarfsorientierten, personenzentrierten<br />

und maximal durchlässigen Betreuungs angebots, das mit dem Erwerb und Erhalt von Fähigkeiten –<br />

u. a. durch die Angebote der Tagesstätte – der Vereinsamung entgegenwirken soll. Dabei wird auf<br />

den Erhalt bestehender Fähigkeiten, auf Auto nomie und auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

großer Wert gelegt. Weitere Ziele sind eine „weitestgehend eigenständige Lebensführung,<br />

der Erhalt der eigenen Häuslichkeit und das Erlangen von mehr Lebensqualität und Wohlbefinden.<br />

Senioren- und Pflegeheim Reit i. W. GmbH – Ambulanter Wohnverbund Anthojo, Siegsdorf und<br />

Grassau, Landkreis Traunstein<br />

Das Modellvorhaben der Anthojo-Unternehmensgruppe befindet sich seit Februar 2013 in der<br />

Umsetzung. Geplant sind 44 ambulant unterstützte Plätze, die sich auf acht ambulante Wohnprojekte<br />

verteilen und durch tagesstrukturierende Maßnahmen (15 Plätze) sowie eine Kontaktund<br />

Begegnungsstätte (20 Plätze) ergänzt werden und damit das Konzept eines ambulanten<br />

Wohnverbun<strong>des</strong> widerspiegeln. In Ergänzung bestehender Angebote und Konzepte soll eine<br />

therapeutische Wohngemeinschaft für Menschen mit Suchterkrankung neu geschaffen werden.<br />

Das Modell vorhaben richtet sich an Menschen mit wesentlicher seelischer Behinderung und ist<br />

dem Versorgungsschwerpunkt Suchthilfe zugeordnet. Ziele dieses Modellvorhabens sind formuliert<br />

als Übergangsgestaltung aus stationären/geschlossenen Wohnformen, Wiedereingliederung in<br />

heimatliche Landkreise sowie im Auf- und Ausbau gemeindenaher, flexibler ambulanter Wohnangebote,<br />

die die Durchlässigkeit zwischen intensiv und weniger intensiv betreuten Wohnformen<br />

ermöglichen. Des Weiteren ist die Schaffung neuer Angebote mit einer Wohngemeinschaft für<br />

Menschen mit dem Korsakow-Syndrom geplant. Wichtig für das Modellprojekt ist die Vermeidung<br />

stationärer Aufenthalte, der Erhalt und Ausbau der gesundheitlichen Stabilität/Abstinenz, ein<br />

ressourcenorientiertes, selbstständiges und – soweit möglich – eigenverantwortliches Leben sowie<br />

die Verbesserung der Lebensqualität und der Erhalt sowie Ausbau lebenspraktischer Fähigkeiten<br />

durch tagesstrukturierende Maßnahmen.<br />

Diakonie Traunstein e. V.<br />

Ambulanter Trainingsstützpunkt Wohnen, Burghausen, Landkreis Altötting<br />

Seit Juli 2013 befindet sich das Modellvorhaben <strong>des</strong> Diakonischen Werks Traunstein e. V. am Standort<br />

Burghausen in der Umsetzung. Der „Ambulante Trainingsstützpunkt Wohnen“ umfasst drei<br />

Plätze und richtet sich an junge Menschen (21-35 Jahre) mit wesentlicher seelischer Behinderung im<br />

psychiatrischen Versorgungsbereich. Im Sinne einer ambulanten Übergangseinrichtung umfasst<br />

das Modell ambulante Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen (BEW mit Personalschlüssel 1:3), eine<br />

Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sowie Maßnahmen zur Tagesstrukturierung. Seit Dezember 2013<br />

sind alle Plätze belegt. Die inhaltliche Ausrichtung der Leistungen entspricht dem Konzept der<br />

„Stationären Übergangseinrichtung“, wird jedoch im Rahmen der ambulanten Betreuungsformen<br />

umgesetzt bzw. übertragen. Ziele dieses Modellvorhabens sind formuliert als ein Sprungbrett in<br />

weniger intensive ambulante Betreuungsformen. Die Arbeit zielt auf die gesundheitliche Stabilisierung,<br />

auf eine bewusste, befriedigende und möglichst selbstständige Lebensführung und auf<br />

die Entwicklung von Ausbildungs- und Berufsperspektiven. Dazu gehören die realitätsnahe Vorbereitung<br />

auf ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben außerhalb einer<br />

stationären Einrichtung, die Unterstützung bei der Überwindung/Verringerung krankheitsbedingter<br />

sozialer Schwierigkeiten und die Befähigung für die Anforderungen <strong>des</strong> alltäglichen Lebens<br />

seelisch erkrankter Menschen.<br />

45


Inklusion<br />

INTEGRA – Soziale Dienste gGmbH – Personenzentriertes ambulantes System zur sozialen Teilhabe<br />

„PasST“, Ingolstadt, Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen/Ilm<br />

Das Modellvorhaben „PaSsT“ der INTEGRA – Soziale Dienste gGmbH wird seit Oktober 2013 umgesetzt<br />

und richtet sich an Menschen mit psychischer Behinderung, Suchterkrankung sowie<br />

Doppel- bzw. Mehrfachdiagnosen. Es werden insgesamt 37 Plätze in drei ambulant betreuten Wohnformen<br />

(Therapeutische Wohngemeinschaft [TWG], TWG-intensiv, Betreutes Einzelwohnen [BEW])<br />

angeboten, die jeweils mit flexiblen Personalschlüsseln hinterlegt sind. Hinzu kommen 20 Plätze in<br />

tagesstrukturierenden Maßnahmen an Standorten in Ingolstadt und Gaimersheim, die ganz- oder<br />

halbtags genutzt werden können. Das Modell umfasst im Einzelnen eine TWG-intensiv in Ingolstadt,<br />

das Piushaus, das für 16 Plätze eine 24-Stunden-Betreuung bietet, neun Plätze in bestehenden<br />

TWG der INTEGRA gGmbH in der gesamten Region 10 sowie zwölf Plätze im BEW, ebenfalls in<br />

der Region 10. Besondere Merkmale sind hierbei ein flexibler Betreuungsschlüssel mit höherer<br />

Intensität und eine 24-Stunden-Betreuung im ambulanten Setting sowie teilstationäre tagesstrukturierende<br />

Angebote und eine Schnittstellenminimierung durch ein neues flexibles und modulares<br />

Angebot. Generelle Zielsetzungen sind eine am individuellen Bedarf ausgerichtete, die persönlichen<br />

Wünsche und Werte <strong>des</strong> Menschen achtende Versorgung unter Berücksichtigung der UN-BRK.<br />

Arbeiterwohlfahrt (AWO) <strong>Bezirks</strong>verband <strong>Oberbayern</strong> e. V. – Flexible Wohnangebote Traunreut,<br />

Landkreis Traunstein<br />

Dieses Modellvorhaben wird in den sozialtherapeutischen Einrichtungen in Traunreut umgesetzt<br />

und sieht die Umwandlung von sechs stationären Plätzen in ambulant betreute Plätze in einer<br />

Therapeutischen Wohngemeinschaft (TWG) vor. Diese sechs Plätze sowie weitere vier Plätze im<br />

betreuten Einzelwohnen (BEW) sind mit flexiblen Personalschlüsseln ausgestattet. Hinzu kommen<br />

zehn Plätze im Bereich der tagesstrukturierenden Maßnahmen. Das Angebot der AWO richtet sich<br />

an Menschen mit seelischen Behinderungen und einem komplexen und vielschichtigen Hilfebedarf<br />

im Versorgungsschwerpunkt Psychiatrie. Das bestehende Leistungsangebot umfasst alle wesentlichen<br />

ambulanten und stationären Bausteine der komplementären Versorgung. Ein wichtiges<br />

Merkmal ist der Umbau von einst stationären in ambulante Plätze, verbunden mit der Anwendung<br />

flexibler Betreuungsschlüssel entsprechend der Betreuungsintensität. Zu den Zielen <strong>des</strong> Anbieters<br />

gehört die Schaffung eines bedarfsorientierten, personenzentrierten und maximal durchlässigen<br />

Betreuungsangebots mit niederschwelligem Zugang. Ferner sollen die Betroffenen ihr Leben in der<br />

eigenen Wohnung langfristig selbstbestimmt und mit hoher Lebensqualität führen können. Die<br />

flexiblen Angebote dienen der Förderung vorhandener Ressourcen, der Eigenverantwortung und<br />

Selbstständigkeit und der Übergänge für Langzeitklienten aus stationären Wohnformen in selbstständigere<br />

Lebensformen. Die Prävention und Begleitung von Krisensituationen, die Vermeidung<br />

stationärer Aufenthalte und die Entwicklung von Fähigkeiten, die den Besuch einer Tagesstätte, Tätigkeiten<br />

in Werkstätten oder Zuverdienst ermöglichen sowie die Inklusion der Zielgruppe in das<br />

Gemeinwesen sind weitere Inhalte der Leistung.<br />

Diakonie Traunstein e. V. – Ambulantes Stützpunkt Wohnen/Virtuelles Heim, Mühldorf,<br />

Landkreis Mühldorf<br />

Das Modellvorhaben <strong>des</strong> Diakonischen Werks Traunstein e. V. richtet sich an Menschen mit<br />

seelischer Behinderung im Versorgungsschwerpunkt Psychiatrie, welche einen stark erhöhten<br />

Hilfebedarf vorweisen und neben Betreuung im Wohnbereich auch tagesstrukturierende Maßnahmen<br />

benötigen. Wesentliche Modellbestandteile sind die intensive ambulante Betreuung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Betreuten Einzelwohnens (BEW) sowie eine daran gekoppelte, verpflichtende Tagesstruktur.<br />

Das Angebot „Ambulantes Stützpunkt Wohnen“ hält insgesamt zehn Plätze bereit, die<br />

im variablen Leistungsanteil BEW mit flexiblen Personalschlüsseln hinterlegt sind. Die tagesstrukturierenden<br />

Maßnahmen werden vorrangig in einer Stützpunkt-Wohnung <strong>des</strong> Leistungsanbieters<br />

erbracht. Hier wurde das Grundkonzept einer stationären Leistung „Stützpunkt Wohnen/Virtuelles<br />

Heim“ in den ambulanten Rahmen übertragen. Flexible Betreuungsschlüssel mit höherer Intensität<br />

46


Inklusion<br />

finden hierbei Anwendung. Ziel <strong>des</strong> Projektes ist es, den Personen gesunde Entwicklungsmöglichkeiten<br />

zu erschließen und ihnen einen Übergang in eine ambulante und selbstbestimmte Wohnform<br />

zu ermöglichen.<br />

ANAD e. V. – Wohnverbund Pilotystraße mit tagesstrukturierender Maßnahme ANAD-Aktiv für<br />

Menschen mit Essstörungen, München<br />

Das Modellvorhaben hat zum Ziel, die bestehende stationäre Einrichtung für Menschen mit Essstörungen<br />

flexibler und durchlässiger zu gestalten. Hierfür wurden stationäre Plätze zugunsten<br />

eines ambulant betreuten Einzelwohnens oder einer Therapeutischen Wohngemeinschaft (BEWund<br />

TWG-Plätze) umgewandelt, so dass Betreuungssetting und -intensität flexibel und kurzfristig<br />

den Bedürfnissen der Klienten angepasst werden können.<br />

Zusätzlich wurde ein ergänzen<strong>des</strong> teilstationäres, tagesstrukturieren<strong>des</strong> Angebot geschaffen, das<br />

von Personen aus allen Einrichtungsbereichen genutzt werden kann, sofern der Bedarf an einer<br />

Tagesstruktur besteht. Ein zusätzlicher Übergangsbegleiter soll in Zusammenarbeit mit der jewei ­<br />

ligen Bezugsperson und gemeinsam mit den Klienten den Bedarf klären und ein darauf abgestimmtes<br />

Leistungsangebot entwickeln, bei Modulwechseln unterstützen und perspektivisch beraten.<br />

Ein gruppenübergreifender Betreuungsstützpunkt gewährleistet die alltägliche Ansprechbarkeit<br />

<strong>des</strong> Personals.<br />

Die oben dargestellten Modellprojekte im Rahmen <strong>des</strong> GSV-Projektes Nr. 14 werden durch eine extern<br />

beauftragte Firma „transfer – Unternehmen für soziale Innovation“ in Zusammenarbeit mit dem Institut<br />

für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) evaluiert. Die weitere wissenschaftliche Beratung und<br />

Begleitung <strong>des</strong> Projektes erfolgt durch Prof. Dr. Dorit Sing, Kath. Stiftungsfachhochschule München,<br />

Abteilung Benediktbeuern.<br />

Wesentlicher Bestandteil der Evaluation ist die Befragung aller an den Modellvorhaben teilnehmenden<br />

leistungsberechtigten Personen, der beteiligten Mitarbeitenden, der Leitungen/Verantwortlichen der<br />

einzelnen Modellvorhaben sowie von Kooperationspartnern und weiteren Stakeholdern. Dazu wurde<br />

für jede Zielgruppe ein eigenes Erhebungsinstrument entworfen und in enger Abstimmung mit den Mitgliedern<br />

der GSV-14-Projektgruppe, der Projektlenkungsgruppe sowie der wissenschaftlichen Begleitung<br />

Prof. Dr. Sing zu einer finalen Version angepasst.<br />

Das Modellvorhaben der Herzogsägmühle „Übergangsbegleitung für Menschen mit geistiger bzw.<br />

seelischer Behinderung“ wurde im Rahmen der 18-monatigen Projektlaufzeit wie geplant beendet. Die<br />

„Flexiblen Angebote in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur“ <strong>des</strong> Modellvorhabens der AWO<br />

Traunreut wurde ebenfalls nach der 18-monatigen Projektlaufzeit abgeschlossen. Beide Leistungserbringer<br />

wünschen keine Verlängerung, nehmen aber weiterhin an der Evaluation teil.<br />

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 beschlossen, die Laufzeit der<br />

Modellvorhaben im GSV-Projekt Nr. 14 maximal bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Dies ermöglicht die<br />

Weiterführung der Modellprojekte bis zum Vorliegen der Evaluationsergebnisse und der sich daran<br />

anschließenden Diskussionen in den verschiedenen Fachgremien.<br />

47


Inklusion<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 5: Entwicklung und Einführung von<br />

Steuerungsmechanismen zur Weiterentwicklung<br />

der Versorgung von Menschen<br />

mit Behinderungen<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: GSV Projekt Nr. 14 –<br />

„Steuerungsmechanismen" – Verlängerung<br />

der Laufzeit <strong>des</strong> Projekts<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 2: Verlängerung Projektlaufzeit<br />

GSV-Projekt Nr. 14 „Entwicklung und<br />

Einführung von Steuerungsmechanismen<br />

zur Weiterentwicklung der Versorgung“<br />

08.03.2012 Die Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

wird ermächtigt, im Rahmen <strong>des</strong><br />

Projekts Nr. 14 <strong>des</strong> Gremiums GSV zur<br />

Entwicklung von Steuerungsmechanismen<br />

an der Schnittstelle ambulanter und<br />

stationärer Angebot für Menschen mit<br />

Behinderungen einzelne, nicht flächendeckende<br />

Vorhaben zu vereinbaren, um<br />

deren Geeignetheit zur Zielerreichung <strong>des</strong><br />

Projekts testen zu können. Die sich hieraus<br />

ergebenden Kosten sind aus den bereits<br />

zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln<br />

der Eingliederungshilfe zu entnehmen.<br />

07.03.2013 Der Zeitraum für die Umsetzung der<br />

Modellvorhaben zur Entwicklung von<br />

Steuerungsmechanismen, die es ermöglichen,<br />

stationäre Wohnheimplätze abzubauen<br />

und entsprechend ambulante<br />

Strukturen aufzubauen, wird bis zum<br />

15.11.2016 verlängert.<br />

17.06.2015 Die Laufzeit der Modellprojekte im<br />

GSV-Projekt Nr. 14 „Neue Steuerungsmechanismen<br />

an der Schnittstelle ambulant-stationär“<br />

kann längstens bis zum<br />

31.12.2017 verlängert werden. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, in der ersten Sitzung<br />

<strong>des</strong> Sozial- und Gesundheitsausschusses<br />

im Jahr 2017 den Endbericht der wissenschaftlichen<br />

Begleitung vorzulegen und<br />

die weiteren Schlussfolgerungen aus dem<br />

Projekt zur Diskussion sowie Beschlussfassung<br />

einzubringen.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele und Maßnahmen<br />

Der abschließende Bericht zur Evaluation liegt im November 2016 vor.<br />

Die auf dem Abschlussbericht der Evaluation aufbauende Diskussion zu Schlussfolgerungen ist<br />

als nächster wichtiger Schritt ab Dezember 2016 geplant. Ziel ist es, zum Projektlaufzeitende am<br />

31.12.2017 entsprechende Beschlüsse <strong>des</strong> Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Weiterentwicklung<br />

der Versorgung zu erhalten.<br />

48


Inklusion<br />

1.4.2 Konversion von Komplexeinrichtungen und Dezentralisierung<br />

In <strong>Oberbayern</strong> finden sich heute mehrere Groß- und Komplexeinrichtungen, deren Leistungen in einer<br />

ausdifferenzierten und umfassenden Angebotsstruktur zum Teil für alle Lebensphasen und Zielgruppen<br />

an einem zentralen Standort, außerhalb oder in einer Randlage von Gemeinden, mit einem Angebot der<br />

Vollversorgung im Bereich Wohnen, Arbeit, Bildung, Freizeit, Pflege in einer besonderen Lebenswelt für<br />

Menschen mit Behinderungen erbracht werden.<br />

Um den Inklusionsprozess weiter voranzutreiben, muss auch die Dezentralisierung von Groß- und<br />

Komplexeinrichtungen unweigerlich folgen. Der Weg <strong>des</strong> Transformationsprozesses hin zu dezentralen<br />

regionalen Unterstützungsangeboten (Konversion) sowie zu Veränderungen am zentralen Standort<br />

der Großeinrichtung im Sinne eines Inversionsprozesses sind die aktuellen Herausforderungen und<br />

der Hand lungs bedarf. Zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-BRK stellen diese Umwandlungsprozesse<br />

einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung <strong>des</strong> Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderungen<br />

dar.<br />

Um dieser Forderung gerecht zu werden, wurden in Bayern die Grundsätze und die konzeptionellen<br />

Herangehensweisen für die Entwicklung der Dezentralisierungsbestrebungen gemeinsam mit dem<br />

Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, dem Bayerischen<br />

Bezirketag, den sieben bayerischen Bezirken, weiteren Sozialleistungsträgern, den Leistungserbringerverbänden<br />

und der LAG Selbsthilfe am „Runden Tisch – Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern“ erarbeitet.<br />

Das Ergebnis dieser Aufgabe waren die „Eckpunkte zur Umsetzung dezentraler Wohnstrukturen<br />

für Menschen mit körperlicher Behinderung, Sinnesbehinderung und/oder geistiger Behinderung<br />

unter dem Aspekt der Inklusion“ 22 sowie die „Umsetzung dezentraler Wohnformen für Menschen mit<br />

Behinderungen unter dem Aspekt der Inklusion“.<br />

Mit diesen beiden Grundsatzpapieren wurden von allen Beteiligten Kriterien formuliert, nach denen<br />

sich das Wohnen von Menschen mit Behinderungen zukünftig ausrichten soll. Dabei wird ausdrücklich<br />

auf die Einbeziehung aller am Prozess der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beteiligten<br />

Stellen, wie die Leistungserbringer und deren Verbände, die Kommunen, die Leistungsträger und insbesondere<br />

die Menschen mit Behinderung selbst sowie deren Selbsthilfeorganisationen verwiesen.<br />

Diese Papiere dienen der Orientierung und Hilfestellung für die Verantwortlichen vor Ort bei der Erstellung<br />

regionaler/örtlicher Konzepte und Planungen im Rahmen der Dezentralisierung und einer sozialräumlichen<br />

Neuorientierung.<br />

Mit dieser Bayerischen Grundhaltung und den Forderungen der UN-BRK nach Inklusion und Teilhabe<br />

stehen die Leistungsträger und Leistungserbringer dieser Groß- und Komplexeinrichtungen einer erheblichen<br />

Herausforderung und einem grundlegenden Handlungsbedarf gegenüber. Diese Veränderungen<br />

bedürfen grundlegend neuer Konzepte mit Zielen, Zeitressourcen, Planungsschritten für den Konversionsprozess<br />

<strong>des</strong> Trägers. Dies bedeutet, gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen einen Strukturwandel<br />

im Wohnbereich in Richtung Deinstitutionalisierung herbeizuführen, um den Prinzipien der<br />

Inklusion und Selbstbestimmung 23 Rechnung zu tragen. Auch die Einbindung der Angehörigen/gesetzlichen<br />

Betreuer, der Mitarbeitenden sowie auch weiterer Beteiligter im sozialräumlichen Umfeld erscheint<br />

zielführend. Mit dieser Aufgabe haben in <strong>Oberbayern</strong> verschiedene Leistungserbringer begonnen, und<br />

der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> unterstützt diesen Weg.<br />

22<br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (Hrsg.), Eckpunkte zur Umsetzung<br />

dezentraler Wohnstrukturen für Menschen mit körperlicher Behinderung, Sinnesbehinderung und / oder geistiger<br />

Behinderung unter dem Aspekt der Inklusion, München 2010, unter: www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/<br />

stmas_internet/behinderung/101222_eckpunkte_zur_dezentralisierug.pdf (Stand 19.08.2015)<br />

23<br />

Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.), Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, Parallelbericht<br />

an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anlässlich der Prüfung <strong>des</strong> ersten Staatenberichts<br />

Deutschlands gemäß Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention, Berlin 2015, Ziffer 126<br />

49


Inklusion<br />

Verwiesen werden muss bei dem Thema Deinstitutionalisierung auf den „Mangel an Alternativen zu<br />

stationären Wohnformen und aufgrund vielfältiger Hindernisse in Bezug auf die Infrastruktur (barrierefreie<br />

Wohnungen, Mobilität etc.)“ (...) und die eingeschränkten Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen,<br />

„sich für ein Leben in der Gemeinschaft zu entscheiden und die volle Einbeziehung und<br />

Teilhabe an der Gemeinschaft zu suchen.“ 24 Gemeinsam mit weiteren Leistungsträgern, mit Leistungserbringerverbänden<br />

und mit Behörden wird der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> im Modellprojekt Nr. 17 <strong>des</strong> Gremiums<br />

GSV „Angleichung der Versorgungsstandards Prävention, Akutversorgung und Nachsorge für wohnungslose<br />

und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in städtischen und ländlichen Regionen in <strong>Oberbayern</strong>“<br />

mögliche Lösungen für einen Abbau der strukturellen Hemmnisse im Wohnbereich erarbeiten.<br />

1.4.2.1 Modellprojekt Franziskuswerk Schönbrunn – „Auf dem Weg zur Vision 2030“<br />

Das Franziskuswerk Schönbrunn (FWS) ist eine der größten Komplexeinrichtungen in <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Seit 2013 stellt sich das FWS einem intensiven Transformationsprozess (Inversions- und Konversionsprozess)<br />

mit einem Modellprojekt 25 zur Dorfentwicklung am Standort Schönbrunn sowie zum Ausbau<br />

einer Angebotsvielfalt in der Region. An diesem Umwandlungsprozess sind alle beteiligten Akteure –<br />

Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, die Mitarbeitenden, Leistungsträger, Kommunen,<br />

Behörden etc. eingebunden.<br />

24<br />

25<br />

Ebenda, Ziffer 119<br />

www.franziskuswerk.de/franziskuswerk/projekt-auf-dem-weg-zur-vision-2030.html (Stand 19.08.2015)<br />

50


Inklusion<br />

Das Modellprojekt wird durch einen Beirat unterstützt sowie durch Prof. Dr. Elisabeth Wacker vom<br />

Lehrstuhl für Diversitätssoziologie an der Technischen Universität München wissenschaftlich begleitet.<br />

Untersucht wird unter anderem, wie sich die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen steigern<br />

lässt. Die Begleitforschung ist auf drei Jahre angelegt.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> unterstützt das Modellprojekt im Rahmen seiner sozialrechtlichen Aufgaben<br />

und finanziert neben dem bayerischen Sozialministerium, der Regierung von <strong>Oberbayern</strong> und<br />

dem Franziskuswerk Schönbrunn die Kosten der wissenschaftlichen Begleitforschung durch<br />

Prof. Dr. Elisabeth Wacker.<br />

Das Gelingen dieses Modellprojektes ist verbunden mit einer tiefgreifenden Veränderung in der Organisation<br />

und erfordert die Bewältigung vielfältiger Aufgaben. Für den Umwandlungsprozess wurden durch<br />

das Franziskuswerk Schönbrunn Leitgedanken zu folgenden Bereichen entwickelt: Personenzentrierung,<br />

Beteiligung/Partizipation, professionelles Handeln geleitet vom Assistenzgedanken, Angebotsvielfalt,<br />

Regionalisierung mit bedarfsgerechten Angeboten vor Ort, Angebotsorientierung der Versorgungs- und<br />

Verwaltungsdienstleistungen sowie Nachhaltigkeit in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

und den Umgang mit Ressourcen.<br />

Folgende Handlungsfelder/Teilprojekte sind vorgesehen:<br />

Entwicklung eines Leitbil<strong>des</strong><br />

Ortsentwicklung<br />

Konzept der Regionalisierung der Angebote<br />

Sozialraumorientierung<br />

Mobilität<br />

Neue Wohnmodelle<br />

Tagesstrukturen für Senioren<br />

Teilhabe Arbeit für Menschen mit Behinderungen<br />

Haus der Begegnung<br />

Neupositionierung Kinder und Jugend<br />

Neupositionierung der Fachdienste und Praxen<br />

Positionierung zum ICF-Verfahren<br />

Akademie Schönbrunn mit der Weiterentwicklung zu einem inklusiven Bildungszentrum<br />

Projekt München mit regionalen Angeboten<br />

Dezentralisierung und Regionalisierung von Komplexeinrichtungen sind nicht selbstverständlich als Fortschritt<br />

bzw. Vorteil für Menschen mit Behinderungen sowie für die Einrichtung bzw. die Leistungsträger<br />

zu betrachten. Zum Gelingen dieser Veränderungsprozesse, die heute aufgrund der sich verändernden<br />

51


Inklusion<br />

Rahmenbedingungen durch die UN-BRK notwendig werden, eröffnen sich umfangreiche Handlungsfelder<br />

für alle Beteiligen. Für ihre Realisierung bedarf es konkreter Überlegungen, Planungen, Konzeptionen<br />

und Beteiligungsprozesse. Daraus ergibt sich ein Spannungsbogen von eigenwirtschaftlicher Initiative<br />

eines großen Trägers, der sich zukunftsfähig aufstellen möchte, und der sich daraus entwickelnden<br />

Dynamik. Diese muss sowohl aus vertraglicher Sicht (Leistungs- und Vergütungsvereinbarung), als auch<br />

unter Aspekten der sozialräumlichen Veränderungsprozesse betrachtet werden. Des Weiteren besteht<br />

aufgrund der Forderungen der UN-BRK ein Zwiespalt zwischen den betriebs- und volkswirtschaftlichen<br />

Auswirkungen sowie den Erwartungshaltungen der Leistungsträger, der ebenfalls gesehen werden muss.<br />

Mit dem Modellprojekt werden Erkenntnisse gewonnen, was es bedeutet, wenn Teilhabe von Menschen<br />

mit Behinderungen in der Gesellschaft umgesetzt wird. Es zeigt sich auch, mit welchen Veränderungen<br />

eine Großeinrichtung rechnen muss, wenn mit Inklusion auf einmal Ernst gemacht wird. Von Interesse<br />

sind zum einen die konkreten praktischen Erfahrungen und Ideen, zum anderen aber auch die wissenschaftlichen<br />

Studien, die sich mit der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und mit den<br />

Auswirkungen der Veränderungen beschäftigen.<br />

Im März 2015 wurde durch die Begleitforschung der erste Zwischenbericht „Index für Teilhabeentwicklung<br />

und Lebensqualität für Menschen mit Behinderung (TeLe-Index)“ erstellt und dem Beirat der<br />

wissenschaftlichen Begleitung „Runder Tisch – Zukunft der Behindertenhilfe“ am 28.07.2015 vorgestellt.<br />

Die wissenschaftliche Begleitung 26 erfolgt in Form einer prozessbegleitenden Evaluation und von Beratungselementen<br />

und orientiert sich an den Indikatoren Lebensqualität und Teilhabe.<br />

1.4.2.2 Weitere Unterstützung der Dezentralisierung im Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Die Zielsetzung im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderungen hinsichtlich <strong>des</strong> Inklusionsgedankens<br />

besteht darin, eine breite Angebotspalette zu schaffen, deren Rahmenbedingungen mehr<br />

Teilhabe und inklusives Leben ermöglichen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist die enge Zusammenarbeit<br />

mit den bestehenden Einrichtungen/Diensten und Akteuren sowie den betreffenden Verbänden<br />

unabdingbar.<br />

Auf der Basis <strong>des</strong> o. g. Eckpunktepapiers zur Dezentralisierung werden im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> gemeinsam<br />

mit verschiedenen Trägern von Groß- und Komplexeinrichtungen konkrete Überlegungen zur Umsetzung<br />

der Konversions- oder Inversionsprozesse entwickelt. Der Bezirk unterstützt die Leistungserbringer auf<br />

dem Weg der Bildung von dezentralen und stadt- bzw. gemeindeintegrierten Angeboten. Hierzu erfolgen<br />

laufend Planungsgespräche oder Zielvereinbarungen mit Leistungserbringern. Es werden konkrete<br />

Angebote mit neuen dezentralen Wohnangeboten vereinbart.<br />

Zielvereinbarungen zur Dezentralisierung haben beispielsweise folgende gemeinsame Absichtserklärungen<br />

zum Inhalt:<br />

Öffnung <strong>des</strong> bestehenden Standortes, damit Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne der<br />

inversen Inklusion zusammenleben können, durch die Vermietung von vorhandenem Wohnraum,<br />

durch Neubaumaßnahmen, durch die Öffnung <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> der Komplexeinrichtung, durch die<br />

Schaffung von Begegnungsstätten und Kooperationen mit den örtlichen Vereinen.<br />

Aufbau dezentraler Angebote im ambulanten Setting oder von stationären Außenwohngruppen.<br />

Kein weiterer Ausbau der Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen am bestehenden<br />

Standort.<br />

26<br />

www.diversitaetssoziologie.sg.tum.de/forschung/bewilligte-forschungsprojekte/modellprojekt-tele-index/<br />

(Stand 19.08.2015)<br />

52


Inklusion<br />

1.4.3 EX-IN/Genesungsbegleiter<br />

Im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 11.10.2012 wurde die Durchführung <strong>des</strong> Modellprojektes „EX-IN“<br />

mit einer zweijährigen Laufzeit (Beginn: 01.01.2013) beschlossen. EX-IN ist eine Abkürzung für „Experienced<br />

Involvement“ und heißt wörtlich übersetzt „Eingezogenheit/Einbindung der Erfahrung“. Ziel <strong>des</strong><br />

Modellprojektes EX-IN ist die Qualifizierung von Psychiatrie-Erfahrenen als Genesungsbegleiter (GB) und<br />

deren Einsatz als Mitarbeitende im Unterstützungssystem Psychiatrie zu fördern. Psychiatrie-Erfahrene<br />

verfügen über ein großes Wissen bezüglich Erkrankung, Krisenverläufe, unterstützende Haltungen,<br />

Methoden und Strukturen. Darüber hinaus will man die Kompetenzen der Psychiatrie-Erfahrenen nutzen,<br />

die sozusagen Experten in eigener Sache sind.<br />

In dem EX-IN-Modellprojekt ließ der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> den Einsatz von Genesungsbegleitern in sechs<br />

verschiedenen Bereichen wissenschaftlich von einer Hochschule begleiten und untersuchen:<br />

In der Brückenfunktion bei der Entlassung aus der psychiatrischen Klinik,<br />

als Lotse im Bereich Wohnen,<br />

in einem ländlichen sowie<br />

in einem städtischen Sozialpsychiatrischen Dienst,<br />

in der Tagesstruktur für Menschen mit seelischer Behinderung sowie<br />

beim Münchner Bündnis gegen Depression.<br />

53


Inklusion<br />

Grundlage der Arbeit der Begleitforschung waren folgende Fragestellungen, die der Sozial- und<br />

Gesundheitsausschuss <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> im Oktober 2012 verabschiedet hatte:<br />

Welche Veränderungen in der Qualität der Hilfen sind durch den Einsatz von<br />

Genesungsbegleitern identifizierbar?<br />

Welche spezifischen Fähigkeiten bringen EX-IN-ausgebildete Mitarbeitende ein?<br />

Inwiefern qualifiziert die EX-IN-Ausbildung für den Praxiseinsatz?<br />

Werden die Genesungsbegleiter von Klienten und Profi-Kollegen akzeptiert?<br />

Gelingen die Zusammenarbeit und das Einbringen einer spezifischen Nutzer-Perspektive<br />

im Team und der gesamten Einrichtung?<br />

Wie beurteilen die Genesungsbegleiter ihre Tätigkeit hinsichtlich der eigenen beruflichen<br />

und persönlichen Entwicklung?<br />

Welche Rahmenbedingungen müssen durch den Träger für einen gelingenden Arbeitsprozess<br />

bereitgestellt werden (z. B. eine spezifische Team-Supervision)?<br />

Wie kann eine exemplarische Stellen- und Funktionsbeschreibung für eine EX-IN-Stelle<br />

gestaltet sein?<br />

Im Rahmen der Ressourcen wurde vereinbart, dass bis zur Erstellung <strong>des</strong> Endberichts folgende<br />

Leistungen erbracht werden:<br />

Literaturanalyse<br />

bun<strong>des</strong>weite Telefonbefragung<br />

zwei Projektphasen; Interviews mit je sechs Genesungsbegleiter, je sechs Profi-Kollegen sowie<br />

je sechs Klienten<br />

Beim einem ersten Treffen der maßgeblichen Akteure <strong>des</strong> Modellprojekts am 29.01.2013 einigten sich alle<br />

Beteiligten, d. h. die Vertreter der teilnehmenden Einrichtungen, die TAG EX-IN, die organisierten Psychiatrie-Erfahrenen,<br />

die wissenschaftliche Begleitung sowie die Projektleitung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>, auf<br />

regelmäßige Treffen in einer Lenkungsgruppe. In dieser fand innerhalb der Projektphase der aktuelle Austausch<br />

sowie die weitere Planung und Koordinierung der Begleitforschung, aber auch die Implementierung<br />

der Genesungsbegleiter statt.<br />

Aufgrund der wirkungsvollen und positiven Zusammenarbeit dieser Akteure ist angedacht, die qualitative<br />

Weiterentwicklung von EX-IN insgesamt zu fördern.<br />

Die Genesungsbegleiter können zunächst in den verschiedenen Feldern mit einer Arbeitszeit von zunächst<br />

bis zu zehn Stunden pro Woche in verschiedenen Bereichen der Psychiatrie eingesetzt werden.<br />

Im Frühjahr 2015 wurde der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung vorgelegt.<br />

54


Inklusion<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Das Projekt EX-IN ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in Form eines Abschlussberichtes festgehalten<br />

und wurden im Rahmen <strong>des</strong> Fachtages am 05.05.2015 zum Projektabschluss vorgestellt. Erstmalig<br />

für 2015 konnten regelhaft EX-IN-Kräfte in den Sozialpsychiatrischen Beratungsstellen (SPDI) im Rahmen<br />

der Förderung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> eingesetzt werden. Für 2016 ist der Einsatz von EX-IN-Kräften<br />

auch in den psychiatrischen Tagesstätten geplant. Im Rahmen <strong>des</strong> aktuell begonnen Regelbetriebs<br />

werden nun Erfahrungen bezogen auf den Einsatz von EX-IN-Kräften gesammelt und reflektiert. Eine<br />

regelmäßig stattfindende Expertenrunde soll hierzu dienen und das Thema EX-IN weiter befördern.<br />

Wichtige Beschlüsse 2013 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 3: Modellprojekt EX-IN<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 6: Qualitativ-fachliche Kriterien zur<br />

Nachsteuerung im pauschalfinanzierten<br />

Bereich<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 2: EX-IN – Vorlage Zwischenbericht der<br />

wissenschaftlichen Begleitforschung<br />

11.10.2012 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt die Durchführung <strong>des</strong> zweijährigen<br />

Modellprojektes EX-IN.<br />

18.09.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt<br />

die qualitativ-fachlichen Kriterien<br />

gemäß Anlage 1 zur Ergänzung der bereits<br />

mit Beschluss vom 15.11.2012 festgelegten<br />

quantitativen Versorgungsstandards<br />

für oberbayerische pauschalfinanzierte,<br />

flächendeckend vorhandene Dienste.<br />

08.05.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

nimmt den Sachstandsbericht/Zwischenbericht<br />

der Hochschule zur Kenntnis.<br />

55


Inklusion<br />

1.4.4 Projekt „Prävention und Best-Practice – Beispiele zur Vermeidung von Gewalt<br />

in Einrichtungen“<br />

Artikel 16 Absatz 1 der UN-BRK 27 verpflichtet die Staaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um<br />

Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich<br />

ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte, zu schützen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte 28 verweist<br />

darauf, „dass in Deutschland Frauen, Männer und Kinder mit Behinderungen weit stärker betroffen sind<br />

von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt als Menschen ohne Behinderungen.“<br />

Diese Vorgaben der UN-BRK und die anhaltenden Diskussionen um Ausbeutung, Missbrauch sowie<br />

Gewaltanwendung an Schutzbefohlenen waren Anlass, sich grundsätzlich über Formen der Gewalt, <strong>des</strong><br />

Umgangs sowie mit den Möglichkeiten der Prävention in Einrichtungen, bei denen der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

als Leistungsträger involviert ist, sachlich auseinanderzusetzen. Um diesen Gefahren von Gewaltanwendung<br />

stärker vorbeugen zu können, wurde im Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung<br />

(GSV) im Jahr 2012 ein neues Projekt „Prävention und Best-Practice – Beispiele zur Vermeidung von<br />

Gewalt in Einrichtungen“ gestartet. Unter Beteiligung von Leistungserbringern und deren Verbänden,<br />

der Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (LAG SELBSTHILFE Bayern e. V.), der Regierung von <strong>Oberbayern</strong><br />

als Aufsichtsbehörde, der kbo-Kliniken, von Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tags und der <strong>Bezirks</strong>verwaltung,<br />

wurde vereinbart, das Thema in zwei Schwerpunkte – „Kinder- und Jugendbereich“ sowie „Bereich der<br />

Erwachsenen“ – aufzuteilen, um die jeweiligen Besonderheiten besser berücksichtigen zu können.<br />

Auftrag und Zielsetzung waren jeweils die Erarbeitung einer Handreichung zum Thema Gewaltprävention<br />

und Umgang mit Gewalt in Behinderteneinrichtungen, die einen systematisierten Orientierungsrahmen<br />

für Einrichtungen und Fachkräfte bietet, im Sinne <strong>des</strong> Bewusstseins über die Gefahren, der Sicherheit,<br />

„richtig zu handeln“ sowie der Qualitätssteigerung für die Betroffenen. Die in der Arbeitsgruppe<br />

„Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“ erarbeitete „Handreichung zur Prävention von und zum<br />

Umgang mit Gewalt in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“, eine fachliche<br />

Empfehlung für die Mitarbeitenden in Einrichtungen der Behindertenhilfe, steht als Download auf der<br />

Homepage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> zur Verfügung oder kann als Broschüre angefordert werden.<br />

Die Arbeitsgruppe „Erwachsene – Prävention von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ wird<br />

voraussichtlich Ende <strong>des</strong> Jahres 2016 die fachlichen Empfehlungen fertigstellen.<br />

27<br />

28<br />

www.behindertenrechtskonvention.info/stichwort/gewalt/ (Stand 19.08.2015)<br />

Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.), Parallelbericht (2015), S. 41<br />

56


1.5 Der Inklusionspreis <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Inklusion<br />

Menschen mit Behinderungen bei einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung und gleichberechtigten<br />

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen, ist erklärtes Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Zur Erreichung dieses Leitgedankens sind verschiedene Wege wichtig.<br />

Im Sinne der UN-BRK Artikel 8 „Allgemeine Bewusstseinsbildung“ verleiht der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> seit<br />

2012 alle zwei Jahre einen Inklusionspreis zu verschiedenen Themenschwerpunkten.<br />

Damit möchte der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> einerseits das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit<br />

Behinderungen schärfen und in die Gesellschaft hineintragen. Andererseits sollen gute Praxisbeispiele<br />

öffentlich gewürdigt werden. Außerdem möchte der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> die Verleihung als Anreiz<br />

verstanden wissen, über den eigenen Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft nachzudenken und<br />

diesen Weg optimaler Weise weiter zu beschreiten.<br />

Der Inklusionspreis <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> zeichnet Träger von Maßnahmen, Projekte und Initiativen<br />

mit Sitz in <strong>Oberbayern</strong> aus, die die Lebenssituation und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen<br />

nachhaltig verbessern und damit einen inklusiven Weg beispielhaft fördern. Der Preis wird im<br />

zweijährigen Turnus ausgelobt. Da gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den<br />

verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Wohnen, Bildung, Arbeit und kulturelles Leben) verwirklicht werden<br />

kann, wird jede Ausschreibung <strong>des</strong> Inklusionspreises unter ein neues Schwerpunktthema gestellt. Die<br />

Qualität der Bewerbungen wird von einer Jury an folgenden Kriterien gemessen: aktive Beteiligung von<br />

Menschen mit Behinderungen, Wirksamkeit, Effizienz, Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit.<br />

Erstmals hat der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> den Inklusionspreis im Jahr 2012 vergeben. Die Ausschreibung<br />

erfolgte unter dem Thema “Wohnen: Leben im Viertel – Leben in der Region“. Die zwei Hauptpreise<br />

wurden an den Verein Gemeinsam leben lernen e. V. für das integrative Wohnprojekt „Ruhestand leben“<br />

verliehen und an den Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V. für das Projekt „Sozialintegrativer<br />

Gemeinschaftsraum Westliche Ringstraße.<br />

Die Ausschreibung für den zweiten Inklusionspreis <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> fand im Frühjahr 2014<br />

unter dem Leitthema „Inklusive Arbeitswelt: mit Vielfalt zum Erfolg“ statt. Die beiden Preisträger waren<br />

VerbaVoice GmbH mit der Beschäftigung von acht Menschen mit Hörbehinderungen (Schwerbehindertenquote<br />

21 %) und einem mobilen Online-Dolmetscherdienst, der Menschen mit<br />

Hörbehinderungen flexibel und ortsunabhängig unterstützt und der<br />

Kaufmann Daniel Schermelleh, der in seinem EDEKA-Markt im Landkreis Freising eine junge<br />

Frau mit einer geistigen Behinderung unbefristet und sozialversicherungspflichtig auf dem<br />

ersten Arbeitsmarkt beschäftigt und in einem weiteren Markt im Landkreis Dachau einen jungen<br />

Mann mit geistiger Behinderung angestellt hat.<br />

Im Jahr 2016 wird der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> den Inklusionspreis für den Bereich und die Lebensphase<br />

„Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“ ausloben.<br />

57


Inklusion<br />

2. Beteiligung, Partizipation und Selbstbestimmung<br />

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) thematisiert Partizipation<br />

in den Artikeln 4 und 29 auf vielfältige Art und Weise und versteht dies als Querschnittsanliegen.<br />

Sie verpflichtet den Staat rechtlich zur Umsetzung der Konvention und damit zur Partizipation von<br />

Menschen mit Behinderungen. Von der Zivilgesellschaft erwartet sie, Menschen mit Behinderungen<br />

Teilhabe zu ermöglichen.<br />

Historisch waren Menschen mit Behinderungen in wichtigen Handlungsfeldern – insbesondere der<br />

politischen Mitbestimmung – rechtlich und faktisch ausgeschlossen und somit nicht gleichberechtigt.<br />

Eigenständiges Handeln wurde ihnen lange nicht zugetraut. Das Deutsche Institut für Menschenrechte<br />

(Monitoring-Stelle für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland) konstatiert im aktuellen Bericht 29 ,<br />

dass in Deutschland derzeit Partizipation auf Bun<strong>des</strong>-, Lan<strong>des</strong>- und Kommunalebene in der Regel in<br />

etablierten Formaten stattfindet: Zum einen dauerhaft vermittelt durch Behindertenbeiräte, zum<br />

anderen anlassbezogen über schriftliche und/oder mündliche Anhörungen oder themenbezogene<br />

Fachveranstaltungen. Beide Formen der Teilhabe haben ein oftmals nur sehr begrenztes oder jedenfalls<br />

nicht sichtbares Potenzial, auch weil den beteiligten Personen bzw. Organisationen für ihre Tätigkeiten<br />

nur geringe Ressourcen zur Verfügung stehen. Jedoch fordert die UN-BRK mehrfach die Schaffung struktureller<br />

Voraussetzungen für eine genuine, sinnstiftende und wirksame Partizipation von Menschen<br />

mit Behinderungen oder durch die sie vertretenden Organisationen.<br />

Partizipation hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf den Einzelnen, sondern auch auf die Gestaltung<br />

von Politik, insbesondere in den Bereichen, die Menschen mit Behinderungen unmittelbar betreffen. In<br />

dieser Hinsicht knüpft das Konzept der Partizipation an das Konzept der Inklusion an: Die gleichberechtigte<br />

Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft ist nur dann möglich, wenn die Lebensituationen aller<br />

Menschen von Anfang an beachtet und Alle einbezogen werden. Die Art und Weise, wie Beteiligung<br />

bislang in Deutschland praktiziert wird, wird – laut der Monitoring-Stelle <strong>des</strong> Deutschen Instituts für<br />

Menschenrechte – den Anforderungen von Artikel 4 nicht hinreichend gerecht. In der Regel haben die<br />

Beteiligten keine ausreichende Klarheit über ihre jeweilige Rolle bzw. Funktion und ihre daraus resultierende<br />

Wirkungsmacht, zudem fehlt es immer wieder an Transparenz und zugänglicher Kommunikation.<br />

Auch gelingt es nur selten, die ganze Bandbreite der Menschen mit Behinderungen in ihrer Vielfalt anzusprechen<br />

und ihre vielfältigen Interessen zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Interessen von<br />

Kindern mit Behinderungen kaum vertreten, geschweige denn durch Kinder und Jugendliche selbst.<br />

Es bedarf daher neuer Konzepte und Beteiligungsmodelle, um sinnstiftende und wirksame Partizipation<br />

in der nötigen Breite zu gewährleisten. Dazu müssen auch Kapazitäten, Kompetenzen und Ressourcen –<br />

insbesondere kleinerer Selbstvertretungsorganisationen – gestärkt werden. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> steht<br />

vor der Herausforderung, Menschen mit Behinderungen, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten<br />

und Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz verstärkt im Sinne der UN-BRK<br />

teilhaben zu lassen. Für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> gibt es im Bereich seiner Zuständigkeit als überörtlichem<br />

Sozialhilfeträger zwei Ansatzpunkte zur Beteiligung von Selbstvertretern:<br />

1 Beteiligung im Einzelfall bei der Gestaltung <strong>des</strong> Hilfeplans/der individuellen Teilhabeplanung<br />

(personenzentrierter Ansatz)<br />

2 Beteiligung an den Beratungs- und Entscheidungsprozessen, den Fach- bzw. Sozialplanungsprozessen<br />

(systembezogener Ansatz)<br />

Für die Zukunft strebt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> an, diese beiden Ansatzpunkte intensiver miteinander zu<br />

verknüpfen, um so eine optimale Voraussetzung für ein personenzentriertes Unterstützungssystem für<br />

Menschen mit Behinderungen zu schaffen.<br />

29<br />

Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.), Parallelbericht (2015), S. 10<br />

58


Inklusion<br />

Im Folgenden werden die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten für die Zielgruppen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> innerhalb seines Verwaltungshandelns grundsätzlicher Art, aber auch speziell auf den<br />

Berichtszeitraum 2013 bis 2015 bezogen, dargestellt.<br />

Grundsätzlich werden im Planungszeitraum 2016 bis 2020 und darüber hinaus noch weitere geeignete<br />

Beteiligungsformen zu entwickeln, zu erproben und einzusetzen sein. Diese Beteiligungsformen sollen<br />

der Funktion <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> als überörtlichem Sozialhilfeträger entsprechen, d. h. einen notwen digen<br />

Organisationsgrad einfordern und gleichzeitig dem Leitziel der Partizipation der Zielgruppen direkt an<br />

den Planungs- und Entscheidungsprozessen beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> folgen. Die Weiterentwicklung<br />

der Beteiligungsformen kann mit unterschiedlichen Ansätzen und Methoden erfolgen. Diese werden<br />

sowohl systembezogen als auch einzelfallbezogen ein Teil eines noch weiter zu entwickelnden<br />

Konzepts sein.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist auf dem Weg hin zu einer teilhabeorientierten Gestaltung seines<br />

Verwaltungshandelns.<br />

30 Leitfaden der bayerischen Bezirke zum Gesamtplanverfahren: www.bay-bezirke.de/baybezirke.php?id=149<br />

(Stand 19.08.2015)<br />

59


Inklusion<br />

2.1 Personenzentrierter Ansatz<br />

2.1.1 Gesamtplanverfahren<br />

Hilfreich für Menschen mit Behinderungen ist eine ganzheitliche und einheitliche Planung der Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe im Sinne einer personenzentrierten Hilfe. Dies ist auch eine zentrale<br />

Forderung der UN-BRK. Voraussetzung für ein systematisches und planerisches Handeln ist daher eine<br />

umfassende Ermittlung der individuellen Bedarfssituation unter Einbeziehung der Selbstbestimmung<br />

und Eigenverantwortlichkeit der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen.<br />

In diesem Zusammenhang ist es ein wichtiges Anliegen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>, das Verwaltungsverfahren<br />

zu optimieren – mit dem Ziel einer personenzentrierten Hilfegewährung, die den Menschen mit<br />

Behinderungen und seinen individuellen Bedarf in den Mittelpunkt <strong>des</strong> Verwaltungshandelns stellt.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> betrachtet dazu als geeignetes Instrument den im § 58 SGB XII vorgesehenen<br />

Gesamtplan. Er hat bereits im Jahr 2005 in Zusammenarbeit mit den anderen bayerischen Bezirken ein<br />

Gesamtplanverfahren für die Hilfen entwickelt – zunächst für Menschen mit einer seelischen Behinderung,<br />

später für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Das Verfahren 30<br />

baut auf eine typisierte und umfassende Bedarfsermittlung auf, die gemeinsam mit dem betroffenen<br />

Menschen und dem potenziellen Leistungsanbieter durchzuführen und innerhalb eines Sozialberichts<br />

zu dokumentieren ist.<br />

Bei der personenzentrierten Ermittlung <strong>des</strong> individuellen Bedarfs an Eingliederungshilfe und Unterstützung<br />

zur Teilhabe ist, im Rahmen <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens, die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen<br />

verpflichtend. In diesem Verfahren spielen sowohl die sozialräumlichen (i. d. R. örtlichen) Bedingungen,<br />

als auch die meist örtlich vorhandenen (sozialen) sowie die individuellen Ressourcen und<br />

Wünsche der Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Rolle.<br />

31<br />

Anmerkungen der Fachausschüsse Behindertenhilfe, Psychiatrie, Sucht und Wohnungslosenhilfe der<br />

ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> zum Entwurf <strong>des</strong> dritten Sozialberichts <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> vom 28.07.2015<br />

60


Inklusion<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Das Gesamtplanverfahren gem. § 58 SGB XII wurde inzwischen in allen Bereichen der Eingliederungshilfe<br />

für erwachsene Menschen eingeführt.<br />

Das Konzept für Maßnahmen zum besseren gemeinsamen Verständnis <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens<br />

zwischen Leistungsträgern, Leistungsanbietern und Leistungsempfängern wurde umgesetzt.<br />

Ebenso wurden Informationsveranstaltungen zu den im Arbeitskreis „Gesamtplan“ <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Bezirketags erarbeiteten Ergebnissen auf der Ebene der Leistungserbringer und <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

durch geführt. Eine internetbasierte Informations- und Kommunikationsplattform in Form<br />

einer Fragen-Antworten-Sammlung und einer Online-Lehreinheit wurde installiert.<br />

Das Gesamtplanverfahren in der erprobten Form bietet Ansatzpunkte zur Zugangssteuerung. Es<br />

setzt allerdings oft zu einem Zeitpunkt ein, an dem wichtige Vorentscheidungen zur Auswahl von<br />

Art und Ort der Hilfe bereits gefallen sind. Bei der Erstellung <strong>des</strong> Gesamtplans ist für den Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> daher die rechtzeitige Aufnahme <strong>des</strong> Kontaktes mit den Klienten und die kooperative<br />

Vereinbarungen von Zielen für die Hilfeplanung von zentraler Bedeutung.<br />

Das bis zum 31.01.2016 laufende Pilotprojekt Fallmanagement hatte daher unter anderem auch<br />

das Ziel, Möglichkeiten einer früheren Zugangssteuerung durch den Bezirk zu identifizieren. Durch<br />

das inzwischen eingeführte Überleitungsmanagement aus den psychiatrischen Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> ist zu erwarten, dass sich durch die sog. „Brückenteams“, bestehend aus Klinik vertretern,<br />

Sachbearbeitern und dem Fachdienst der Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> sowie den zuständigen<br />

Sozialpsychiatrischen Diensten, ein schnellerer und passgenauerer Übergang in die nachklinische<br />

ambulante Versorgung für den Personenkreis der Menschen mit psychischer Behin derung ergibt.<br />

Der Unterausschuss <strong>des</strong> Fachausschusses für Soziales <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags hat in seiner<br />

Sitzung am 10./11.11.2014 beschlossen, eine gemeinsame Steuerungsgruppe einzurichten, die die<br />

bisherigen getrennten Instrumente <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens für Menschen mit seelischen<br />

Behinderungen einerseits und für Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen<br />

andererseits zusammenführen und überarbeiten soll. Zielvorgabe war dabei unter anderem:<br />

Die Zieldefinition klarer zu fassen,<br />

den Inhalt <strong>des</strong> Begriffs „Bedarf in der Eingliederungshilfe" in den Manualen deutlicher<br />

herauszuarbeiten,<br />

die Logik der Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Maximen von Teilhabe und<br />

Personenzentriertheit,<br />

die Manuale <strong>des</strong> Gesamtplans auf das Konzept der Teilhabe nach der ICF hin zu überprüfen,<br />

mehr Transparenz gegenüber den Leistungsberechtigten zu schaffen,<br />

aber auch Vorschläge zur Schulung vorzubereiten.<br />

Die Steuerungsgruppe hat daraufhin einen Vorschlag für ein einheitliches Verfahren entwickelt.<br />

Von Seiten der Selbsthilfevertreter, der Angehörigenverbände und der Beauftragten für die Belange<br />

der Menschen mit Behinderungen der Bayerischen Staatsregierung wurde – verbunden mit Veränderungsvorschlägen<br />

zu den neuen Instrumenten und dem Leitfaden – Zustimmung signalisiert. Die<br />

Leistungserbringerverbände hatten die Instrumente und den Leitfaden hingegen im Grundsatz 31<br />

hinterfragt. Die weitere inhaltliche Auseinandersetzung in einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe<br />

unter Federführung <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags mit Vertretern der Bezirke, der Leistungs erbringerverbände<br />

und der Selbsthilfe erfolgt seit Oktober 2015.<br />

61


Inklusion<br />

Wichtige Beschlüsse 2011 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Hauptausschuss <strong>des</strong> Verbands<br />

der bayerischen Bezirke<br />

(heute Bayerischer Bezirketag)<br />

TOP 3: Evaluation <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens<br />

nach § 58 SGB XII für Menschen mit<br />

seelischer Behinderung; Abschlussbericht<br />

25.05.2012 Kenntnisnahme <strong>des</strong> Abschlussberichts<br />

der Evaluation <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens<br />

nach § 58 SGB XII für Menschen mit einer<br />

seelischen Behinderung sowie Begrüßung<br />

und Unterstützung der geplanten Umsetzungen<br />

der Empfehlungen.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Im Gesamtplanverfahren ist im Rahmen der<br />

Einzelfallgestaltung die Form der Beteiligung<br />

der Betroffenen geregelt.<br />

Maßnahmen<br />

Weiterentwicklung der Instrumente und <strong>des</strong><br />

Leitfadens auf Ebene <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags.<br />

Die bisher nach Zielgruppen getrennten<br />

Verfahren sind zu einem einheitlichen<br />

Verfahren zusammengeführt.<br />

2.1.2 Fallmanagement<br />

Das Fallmanagement ist eine Arbeitsmethode der sozialen Arbeit. Das Ziel <strong>des</strong> Fallmanagements ist<br />

eine wohl organisierte und bedarfsgerechte, auf eine Person zugeschnittene Hilfeleistung, in welcher<br />

der Versorgungsbedarf eines Menschen mit Behinderung erbracht wird. Dabei wird als Leistung die<br />

gesamte Unterstützung – sowohl über einen definierten Zeitraum als auch quer zu bestehenden<br />

Einrichtungen, Dienstleistungen, Ämtern und Zuständigkeiten – geplant, implementiert, koordiniert,<br />

überwacht und evaluiert. Das Fallmanagement ergänzt das Systemmanagement, welches nicht auf<br />

die einzelne Person bezogen wird, sondern auf die an der Versorgung beteiligten Einrichtungen und<br />

Dienste der Versorgungssysteme.<br />

Infolge <strong>des</strong> im Dezember 2007 durch den Bayerischen Landtag verabschiedeten Gesetzes zur Änderung<br />

<strong>des</strong> Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) sind die Bayerischen Bezirke seit 01.01.2008 als<br />

überörtliche Träger der Sozialhilfe sachlich zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für<br />

Menschen mit Behinderungen und für alle übrigen Leistungen der Sozialhilfe, die in stationären oder<br />

teilstationären Einrichtungen gewährt werden. Damit liegen jetzt die Kernbereiche dieser Hilfe in einer<br />

Hand. Dies eröffnet dem Bezirk Ober bayern die Möglichkeit, auf der Ebene der Einzelfälle langfristig<br />

und ohne Wechsel der Kostenträgerschaft, maßgeschneiderte, personenzentrierte und flexible Hilfekonzepte<br />

für die leistungsberechtigten Personen zu entwickeln. Den sich verändernden Lebenssituationen<br />

der betroffenen Menschen wird somit Rechnung getragen. Neben diesen veränderten gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen wurde von den bayerischen Bezirken ein einheitliches Gesamtplanverfahren<br />

nach § 58 SGB XII für den Bereich der erwachsenen seelisch behinderten Menschen zum 01.10.2005<br />

und zum 01.07.2012 für den Bereich der erwachsenen Menschen mit geistigen und/oder körperlichen<br />

Behinderungen eingeführt.<br />

62


Inklusion<br />

Mit diesem Verfahren steht dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> nun ein Instrument zur Fallsteuerung im Sinne eines<br />

Handwerkszeugs zur Verfügung. Es ermöglicht die Abstimmung der an der Bedarfsfeststellung sowie<br />

an der Festlegung und Ausgestaltung der Maßnahmen beteiligten Stellen und Personen mit dem Ziel,<br />

die im Einzelfall erforderliche Hilfeleistung wirksam und effizient zu gestalten. Wie in allen anderen<br />

Bereichen der Eingliederungshilfe ist der Fokus <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> als überörtlichem Sozialhilfeträger zukünftig<br />

auch bezüglich der Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger auf die Einrichtungen, als auf die<br />

einzelne Person <strong>des</strong> Leistungsberechtigten gerichtet.<br />

Die Aspekte Teilhabe, Personenzentrierung und Partizipation finden mit der Einführung <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens<br />

in Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen bereits seit dem 01.07.2012<br />

verstärkt Berücksichtigung. Mit der aktiven Einbindung der betroffenen Menschen bei der individuellen<br />

Ziel-, Maßnahmen- und Zukunftsplanung im Zusammenhang mit der Erstellung von Hilfeplänen, Sozialund<br />

Entwicklungsberichten sollen die individuellen Bedürfnisse und Ressourcen mehr als bisher in den<br />

Mittelpunkt der gemeinsamen Planungen gestellt werden. Für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> bedeutet dies,<br />

dass der persönliche Kontakt zu den Leistungsberechtigten zunehmend intensiver wird und damit<br />

deutlich höhere Erwartungen und Anforderungen hinsichtlich der Beratung von Menschen mit Behinderungen<br />

verbunden sind.<br />

Vor dem Hintergrund dieser neuen Ausgangslage kommt der Einzelfallsteuerung beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong>,<br />

dem Fallmanagement, eine zentrale und wesentliche Bedeutung zu. Sie ist Grundvoraussetzung<br />

dafür, dass dem Willen <strong>des</strong> Gesetzgebers nach einer personenzentrierten, bedarfsgerechten und im<br />

individuellen Sozialraum angesiedelten Hilfe im Einzelfall entsprochen werden kann und dass – mehr als<br />

bisher – die Planungsinstrumente, wie z. B. das Gesamtplanverfahren, ihre Wirkung entfalten können.<br />

Das vom Sozial- und Gesundheitsausschuss <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> am 20.07.2011 beschlossene Basiskonzept<br />

32 zum Fallmanagement beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> bildet den Rahmen für diesen erwünschten<br />

Wandel der bisher eher nachgehend reaktiven Fallbearbeitung hin zu einer proaktiven Einzelfallsteuerung.<br />

Die Umsetzung <strong>des</strong> Basiskonzepts erfolgt in Form eines Stufenplanes. Als erste Stufe wurde zur<br />

Erprobung <strong>des</strong> Konzepts ein auf drei Jahre angelegtes Pilotprojekt durchgeführt, das am 01.07.2012 mit<br />

der Planungs- und Entwicklungsphase startete. Das Pilotprojekt hatte insbesondere die Konkretisierung<br />

folgender Aspekte zum Ziel:<br />

Umfang der Erweiterung der Steuerungsmöglichkeiten <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> im Einzelfall<br />

Erforderliche Rahmenbedingungen für ein Fallmanagement<br />

Beitrag <strong>des</strong> Fallmanagements zu einer personenzentrierten Hilfe und damit zu einer besseren<br />

Teilhabe, höherer Qualität und Nachhaltigkeit<br />

Entwicklungsimpulse zu einer Optimierung der Leistungsangebote und der Angebotsstruktur<br />

Erforderliche (Personal-) Ressourcen zur effektiven Wahrnehmung der Prozessverantwortung der<br />

Sachbearbeiter <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> im Fallmanagementprozess und der Erfüllung der damit verbundenen<br />

Aufgaben der internen Fachdienste und <strong>des</strong> Rechtsreferates der <strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

Umfang der Auswirkungen finanzieller Mittel durch das Fallmanagement<br />

Der Untersuchungsbereich <strong>des</strong> Modellprojekts bezieht sich auf die Regionen Stadt und Landkreis<br />

Rosenheim sowie auf den Landkreis Miesbach.<br />

32<br />

www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/2378_485_1.PDF?1413272338&La=1 (Stand 19.08.2015)<br />

63


Inklusion<br />

Das Modellprojekt gliedert sich in eine Planungs- und Entwicklungsphase und in eine Erprobungsphase.<br />

Es wurden Projekt- bzw. Teilprojektgruppen installiert.<br />

Mit Beginn der Planungs- und Entwicklungsphase haben die Teilprojektgruppen auf der Grundlage <strong>des</strong><br />

Basiskonzepts die notwendigen Prozessabläufe für eine Erprobung entwickelt. Prozessabläufe für die<br />

Bereiche Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, Teilhabe am Arbeitsleben, erwachsene Menschen mit<br />

Behinderungen und für die Wohnungslosenhilfe wurden erarbeitet. Weiterhin haben alle Teilprojektgruppen<br />

notwendige Arbeitshilfen für die Erprobungsphase erstellt. Unter anderem entstand für die<br />

Phase „Monitoring“ (Fallbegleitung) ein Fragebogen für die leistungsberechtigten Personen, für rechtliche<br />

Betreuer/Sorgeberechtigten und für die Leistungserbringer. Der Fragebogen und das dazugehörige<br />

Anschreiben 33 liegen auch in Leichter Sprache vor. Zur Einbindung nicht-professioneller Hilfen entwickelte<br />

das Projektteam weiterhin verschiedene Arbeitshilfen. Die Mitglieder der Teilprojektgruppe Kinder, Jugendliche<br />

und junge Volljährige haben aufgrund eines fehlenden einheitlichen Berichtswesens in <strong>Oberbayern</strong><br />

bzw. in Bayern ein entsprechen<strong>des</strong> Instrumentarium erstellt. Anhand der grundsätzlichen<br />

Überlegung für die Durchführung eines Fallmanagements beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> wurde nachfolgen<strong>des</strong><br />

Basismodell (siehe Abb. 1) exemplarisch erarbeitet.<br />

33<br />

Der Begriff Leichte Sprache kommt aus der Behinderten-Selbsthilfe und ermöglicht es Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

Texte und Informationen einfacher zu verstehen. Die Leichte Sprache erleichtert die selbstbestimmte und gleichberechtigte<br />

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wie sie die seit 2009 rechtsgültige UN-Behindertenrechtskonvention<br />

fordert. Ihre Entwicklung begann in den USA der 1970er-Jahre, in Deutschland etablierte sie sich mit der Gründung<br />

<strong>des</strong> „Netzwerks Leichte Sprache“ im Jahr 2006. Die Leichte Sprache folgt festen Regeln, unter anderem: Kurze Sätze mit<br />

einer Aussage, kein Konjunktiv, zusammengesetzte Wörter mit Bin<strong>des</strong>trichen, Erklärung von Fremd- oder Fachwörtern,<br />

Jeder Satz in eine Zeile, Verwendung von Bildern bei gedruckten Texten. Siehe auch: www.leichte-sprache.de<br />

64


Netzwerk<br />

Pilotprojekt Fallmanagement in der Eingliederungsund<br />

Wohnungslosenhilfe – Prozessablauf<br />

Inklusion<br />

Hilfesuchende<br />

Person/Bedarf<br />

wird beim Leistungserbringer<br />

bekannt<br />

Information an<br />

<strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

Hilfebedarf nach<br />

§53/§67 SGB XII<br />

wird bekannt<br />

Prüfung<br />

sozialhilferechtlicher<br />

Voraussetzungen<br />

Erhebung<br />

<strong>des</strong> individuellen<br />

Hilfebedarfs<br />

Personenkonferenz<br />

(Maßnahmenklärung)<br />

Angebotssteuerung<br />

Was wollen andere<br />

Beteiligte?<br />

Was will die<br />

leistungsberechtigte<br />

Person?<br />

Gemeinsames<br />

Ergebnis<br />

Sozialhilferechtliche<br />

Möglichkeiten <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Prozessverantwortung Fallmanager<br />

Beginn<br />

der Maßnahme<br />

Personenkonferenz<br />

(i. d. R) nach<br />

drei Monaten<br />

Monitoring<br />

Fortsetzung/<br />

Anpassung der<br />

Maßnahme<br />

Beendigung<br />

Fallmanagement<br />

Fortsetzung/<br />

Anpassung der<br />

Maßnahme<br />

Personenkonferenz<br />

(i. d. R.) vor Ablauf <strong>des</strong><br />

Bewilligungszeitraums<br />

Abb. 1: Basismodell eines exemplarischen Fallmanagements beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

65


Inklusion<br />

Mit der Verabschiedung <strong>des</strong> Basiskonzepts Fallmanagement wurde auch festgelegt, dass die Erprobung<br />

wissenschaftlich evaluiert wird. Für die Gewinnung einer externen Begleitung wurde im Rahmen eines<br />

Vergabeverfahrens mit sechs Universitäten bzw. Hochschulen Kontakt aufgenommen. Nach Abschluss<br />

der durchgeführten Bieter- und Verhandlungsgespräche erfolgte nach intensiver Prüfung und Beratung<br />

der unterschiedlichen Konzepte am 15.11.2012 die Auftragsvergabe an die Fakultät für Soziale Arbeit an<br />

der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Zur Vorbereitung auf die Durchführung <strong>des</strong> Fallmanagements<br />

haben für die betroffenen Akteure Informationsveranstaltungen stattgefunden.<br />

Im Februar 2013 fanden insgesamt drei Informationsveranstaltungen für Leitungen von Einrichtungen<br />

und Diensten in der Pilotregion (Stadt und Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach) sowie deren<br />

Leistungserbringerverbänden statt. Eine von drei Veranstaltungen konnte in der Modellregion im Landkreis<br />

Rosenheim durchgeführt werden, die beiden anderen in der <strong>Bezirks</strong>verwaltung. Insgesamt haben<br />

ca. 200 Personen an den Veranstaltungen teilgenommen. Darüber hinaus wurden Anstrengungen<br />

unternommen, Verbindungen zu Institutionen und den individuellen Zielgruppen aufzubauen oder zu<br />

erweitern. Ziel war und ist es vor allem, das Fallmanagement bekannt und für Bürger erreichbar zu<br />

machen. Insbesondere soll hierdurch auch ein frühzeitiger bzw. rechtzeitiger Beginn der Fallarbeit (i. d. R.<br />

Beratungsleistung) erreicht, aber auch die Möglichkeit geboten werden, im Einzelfall ggf. mit anderen<br />

Akteuren zusammenzuarbeiten. Zum Beispiel bestehen Kontakte zu Förderschulen und Jugendämtern,<br />

zu den kbo-Kliniken, zur Agentur für Arbeit (Rosenheim), zum Integrationsfachdienst, zu Justizvollzugsanstalten,<br />

zur Stadt Rosenheim und zu den Landkreisen Rosenheim und Miesbach. Die Verbindungsarbeit<br />

erfolgt bis heute z. B. durch Besprechungen bei Institutionen, durch die Vorstellung <strong>des</strong> Projekts im Rahmen<br />

von Fachtagungen, bei Elterninformationsabenden und in Form schriftlicher Informationen. Darüber<br />

hinaus wurde das Projekt auch in verschiedenen Gremien (z. B. Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften<br />

(PSAG), Kuratorium der Wohnungslosen hilfe) vorgestellt und diskutiert. Des Weiteren stehen für interessierte<br />

Bürger, für Mitarbeitende von Einrichtungen, Diensten und deren Leistungserbringerverbänden Informationen<br />

auf der Homepage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> bereit (z. B. Flyer, Präsentationen, Prozessablauf).<br />

Um die Beteiligung von leistungsberechtigten Personen an den Personenkonferenzen zu optimieren,<br />

wurden die vorhandenen Hilfebedarfsinstrumente (H.M.B.-W-Verfahren, Version 2/2000, H.M.B.-T-<br />

Verfahren, Version 3/2001, HBG2-Verfahren in Werkstätten) in Leichter Sprache erstellt. Auch zum<br />

Gesamtplanverfahren steht eine Arbeitshilfe in einer verständlichen Sprache 34 zur Verfügung. Weiterhin<br />

liegen in Leichter Sprache ein Fragebogen und ein Informationsheft zur Personenkonferenz vor. Zum<br />

28.02.2013 konnte die Planungs- und Entwicklungsphase termingerecht abgeschlossen werden. Die<br />

Durchführungsphase begann am 01.03.2013, und seither werden in der Pilotregion die unterschiedlichen<br />

Prozessabläufe erprobt. In dieser Projektphase laufen auch bis Mitte Januar 2016 parallel verschiedene<br />

Analysemodule. Im Rahmen der verschiedenen Untersuchungen liegt der Fokus vor allem auf der<br />

Parti zipation der leistungsberechtigten Personen und deren Vertreter sowie der Mitarbeitenden von<br />

Einrichtungen und Diensten. Dies erfolgt z. B. durch persönliche Interviews vor Ort und schriftlichen<br />

Befragungen. Bei der Erarbeitung der Fragebögen wurde Wert darauf gelegt, dass diese auch in Leichter<br />

Sprache vorliegen.<br />

Die Durchführungsphase endete am 30.11.2015, und im Anschluss daran begann die Auswertungsphase<br />

<strong>des</strong> Modellprojekts. Die Projektlaufzeit war insgesamt auf drei Jahre terminiert. Der Bereich Kinder,<br />

Jugendliche und junge Volljährige konnte bereits innerhalb <strong>des</strong> terminierten Untersuchungszeitraums<br />

zum 30.06.2015 abgeschlossen werden<br />

Die Schwerpunkte erwachsene Menschen mit Behinderungen und die Wohnungslosenhilfe beinhalten<br />

auch den Teilhabebereich Arbeitsleben. Im Rahmen der Durchführungsphase stellte sich heraus, dass<br />

eine vollständige Erprobung <strong>des</strong> Fallmanagement-Prozesses im Teilhabebereich Arbeit nicht möglich ist.<br />

34<br />

Die verständliche Sprache wird eingesetzt, um z. B. komplexe Sachverhalte und Fachliteratur für Bürger<br />

verständlich aufzubereiten.<br />

66


Inklusion<br />

Aufgrund der Komplexität <strong>des</strong> Ablaufs dauert der gesamte Prozess 39 Monate. Der Zeitraum beinhaltet<br />

den Berufsbildungsbereich (Dauer 24 Monate), das Eingangsverfahren (Dauer drei Monate) und den<br />

Fallmanagement-Prozess (Dauer 12 Monate). Eine vollständige Erprobung <strong>des</strong> Ablaufs war im bisher<br />

geplanten Projektzeitraum (36 Monate) nicht möglich. Nach interner Prüfung der unterschiedlichen<br />

Szenarien erfolgte eine Projektverlängerung bis zum 31.01.2016.<br />

Eine Vorstellung der Ergebnisse ist für 2016 im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgesehen. Über eine<br />

mögliche Implementierung <strong>des</strong> Fallmanagements beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> für alle Regionen wird nach<br />

Projektende entschieden.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> wird nach Vorliegen <strong>des</strong> Berichts zu den Ergebnissen <strong>des</strong> Modellprojekts Fallmanagement<br />

im Frühjahr 2016 mit allen Beteiligten, insbesondere den Verbänden der Leistungserbringer<br />

in Austausch gehen.<br />

Praxisbeispiel Fallmanagement aus dem Bereich Kinder, Jugendliche<br />

und junge Volljährige<br />

Die Familie H. lebt in einem kleinen Ort in <strong>Oberbayern</strong>. Die Tochter A. besuchte wegen einer Körperbehinderung<br />

eine Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, die in der 25 Kilometer entfernten<br />

kreisfreien Stadt liegt. Den Eltern <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> ist es für die positive Entwicklung ihrer Tochter wichtig,<br />

dass sich Kontakte zu den Kindern in der Heimatgemeinde entwickeln und diese auch gepflegt werden<br />

können. Deshalb wünschen sie sich für ihre Tochter den Besuch <strong>des</strong> Gemeindekindergartens, um hier<br />

soziale Kontakte knüpfen zu können. Zusätzlich sehen sie die Notwendigkeit einer umfassenden heilpädagogischen<br />

Förderung aufgrund der Behinderung. Von den Eltern wurde neben der Fördermaßnahme<br />

in der Heilpädagogischen Tagesstätte an drei Tagen in der Woche nun auch eine Förderung im Rahmen<br />

eines Integrationsplatzes im Kindergarten an zwei Tagen in der Woche beantragt. Aufgrund der Komplexität<br />

der beantragten Leistungen wurde der Fall ins Fallmanagement aufgenommen.<br />

Nach einer ersten Bedarfsprüfung im Rahmen eines Vorort-Gesprächs mit A. und deren Eltern wurde<br />

festgestellt, dass der Besuch eines Integrationsplatzes und zusätzlich einer Heilpädagogischen Tagesstätte<br />

möglich ist, ohne den zu deckenden heilpädagogischen Bedarf <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> zu gefährden. Im Rahmen<br />

eines weiteren gemeinsamen Gesprächs mit den beteiligten Leistungsanbietern wurden die Strukturen<br />

der Zusammenarbeit sowie Ziele und Methoden der Förderung vereinbart. Der gesamte Förderprozess<br />

wurde durch die Begleitung im Fallmanagement und mehreren Personenkonferenzen mit allen Beteiligten<br />

regelmäßig evaluiert.<br />

Die Eltern waren durch die enge Begleitung <strong>des</strong> Teams, bestehend aus der Fallmanagerin und dem Mitarbeiter<br />

<strong>des</strong> Fachdienstes, entlastet. Auch die beiden Leistungserbringer schätzten die gute Zusammenarbeit<br />

mit dem Fallmanagement-Team. Zusätzlich entwickelte sich ein intensiver Austausch zwischen<br />

den beiden Einrichtungen, um die Förderziele aufeinander abzustimmen und sich gegenseitig bzgl. der<br />

Anwendung von Methoden zu beraten.<br />

Durch die Gesamtheit der Maßnahmen konnten im Rahmen der Fallbegleitung Entwicklungsfortschritte<br />

bei A. festgestellt werden. Die gewünschte soziale Integration nahm eine positive Entwicklung.<br />

A. besucht heute die Regelgrundschule der Gemeinde mit Unterstützung durch eine Schulbegleitung.<br />

Die heilpädagogische Förderung wird durch eine isolierte heilpädagogische Maßnahme abgedeckt.<br />

67


Inklusion<br />

Nach den Einschätzungen der Eltern und <strong>des</strong> Fallmanagement-Teams ist dieser Erfolg auch auf die<br />

intensive Betreuung und Begleitung, die das Fallmanagement vorsieht, zurückzuführen. Ohne Fallmanagement<br />

bestehen in der Regel weniger intensive persönliche Kontakte mit Leistungsberechtigten<br />

und/oder Eltern. Innerhalb <strong>des</strong> Leistungsbereichs für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige wird<br />

davon ausgegangen, dass die Förderung in einer Heilpädagogischen Tagesstätte vollumfassend erfolgt,<br />

so dass zusätzlich beantragte Maßnahmen nicht erforderlich sind. Aufgrund <strong>des</strong> persönlichen Erstkontakts<br />

konnte hier ein individuelles Leistungsangebot installiert werden, das dem inklusiven Gedanken<br />

Rechnung trägt.<br />

Darstellung der Nutzerdaten im Rahmen <strong>des</strong> Fallmanagements (Stand 18.09.2015 ):<br />

Zielgruppe<br />

Kinder, Jugendliche,<br />

junge Volljährige<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Eingliederungshilfe<br />

(geistige/körperlicher<br />

Behinderung)<br />

Erwachsene<br />

Eingliederungshilfe<br />

(seelische Behinderung)<br />

Teilhabe<br />

Arbeit<br />

Beratung mit<br />

Leistungsbezug<br />

Beratung ohne<br />

Leistungsbezug*<br />

Beratung ohne<br />

Zuständigkeit**<br />

Gesamt<br />

421 7 1 429<br />

104 1 2 107<br />

108 17 12 137<br />

50 – – 50<br />

Wohnungslosenhilfe 37 4 1 42<br />

Gesamt 340 29 16 765<br />

* „Beratung ohne Leistungsbezug“ bedeutet, dass aufgrund einer Beratungsleistung kein Leistungsbezug erfolgte.<br />

** „Beratung ohne Zuständigkeit“ bedeutet, dass eine Beratungsleistung erfolgte, jedoch war der Bezirk nicht als<br />

Leistungsträger zuständig.<br />

Die angegebene Anzahl an Fällen im Fallmanagement entspricht nicht gleich der Anzahl an bezogenen Leistungen.<br />

Das bedeutet, eine leistungsberechtigte Person kann mehrere Leistungen beziehen.<br />

68


Inklusion<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 7: Sachstandsbericht zum Projekt<br />

Fallmanagement<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 2: Sachstandsbericht zum Projekt<br />

Fallmanagement<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 2: Sachstandsbericht zum Projekt<br />

Fallmanagement<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 2: Bekanntgaben und Sonstiges<br />

11.10.2012 Der Bericht über den Sachstand <strong>des</strong><br />

Projekts und das Vergabeverfahren für<br />

die externe wissenschaftliche Begleitung<br />

wurde zur Kenntnis genommen.<br />

13.03.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

nimmt den Sachstandsbericht<br />

zur Kenntnis.<br />

17.06.2015 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

nimmt den Sachstandsbericht<br />

zur Kenntnis.<br />

17.09.2015 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

wurde darüber informiert, dass der im<br />

Basiskonzept Fallmanagement genannte<br />

vierte von sechs Untersuchungsaspekten<br />

nicht im Rahmen <strong>des</strong> Projekts bearbeitet<br />

werden kann.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele und Maßnahmen<br />

Vorstellung der Ergebnisse <strong>des</strong> Projekts Fallmanagement im Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

im ersten Halbjahr 2016.<br />

Über eine mögliche Implementierung <strong>des</strong> Fallmanagements beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> für alle<br />

Regionen soll nach Projektende 2016 entschieden werden. Bis zu einer Entscheidung über eine<br />

Implementierung dieser Arbeitsmethode wird die Fallarbeit weiterhin umgesetzt.<br />

69


Inklusion<br />

2.1.3 Persönliches Budget<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> § 159 SGB IX besteht für Menschen, die eine wesentliche körperliche, geistige oder<br />

seelische Behinderung haben oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und einen Anspruch auf<br />

Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII haben, seit 01.01.2008 ein Rechtsanspruch auf das sog. Persönliche<br />

Budget. Bestehen Ansprüche auf Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger, wird ein sog. Trägerübergreifen<strong>des</strong><br />

Persönliches Budget (TüpB) mit allen beteiligten Leistungsträgern vereinbart (Gesamtleistung<br />

„aus einer Hand“).<br />

Das Persönliche Budget ist keine eigene Leistung, sondern eine besondere Form der Sicherstellung der<br />

vom Leistungsberechtigten benötigten Unterstützung. Bei Beanspruchung eines Persönlichen Budgets<br />

erfolgt keine Entscheidung der <strong>Bezirks</strong>verwaltung nach Aktenlage, sondern es werden in einem gemeinsamen,<br />

persönlichen Gespräch die individuellen Bedarfe erfragt, persönliche Ziele der Teilhabe und<br />

passende Maßnahmen vereinbart und in einer Zielvereinbarung schriftlich fixiert. Mit dem monatlichen<br />

Auszahlungsbetrag <strong>des</strong> Budgets kann sich der Budgetnehmer die notwendigen Unterstützungsleistungen<br />

selbst einkaufen. Die Zielvereinbarung beinhaltet auch Aussagen zur Qualitätssicherung und<br />

Nachweisführung über die Verwendung <strong>des</strong> Budgets. Gegen Ende der Laufzeit, bei Bedarf auch während<strong>des</strong>sen,<br />

finden weitere Budgetkonferenzen (Fragen zur Zielerreichung, Zufriedenheit u. a.) statt.<br />

Im Unterschied zur Nutzung einer standardisierten sozialhilferechtlichen Sach- oder Dienstleistung<br />

bestimmen der Budgetnehmer oder die Budgetnehmerin also selbst, für welche Art von Hilfe sie das<br />

Geld ausgeben möchten. Für sie ergeben sich so sachliche, soziale und zeitliche Entscheidungsspielräume,<br />

innerhalb derer sie selbst darüber bestimmen können, wobei und in welcher Form sie unterstützt<br />

werden möchten, wer sie unterstützen soll und wo und wann sie unterstützt werden wollen. Eine<br />

Einschränkung gibt es hierbei lediglich bei einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM).<br />

Hier sieht der Gesetzgeber vor, dass das Budget ausschließlich in einer WfbM oder sonstigen<br />

Beschäftigungsstätte i. S. d. § 56 SGB XII eingebracht werden kann.<br />

Dadurch, dass die zwischen Budgetnehmer und Kostenträger getroffene konkrete Zielvereinbarung<br />

in den Mittelpunkt gestellt wird, grenzt sich das Persönliche Budget von den bestehenden, häufig<br />

pauschalisierten Unterstützungsmöglichkeiten ab. Es befördert so die Individualität, da sich die eingekauften<br />

Leistungen an den konkreten Bedürfnissen, Wünschen und Interessen der Nutzer orientieren.<br />

Damit werden im Rahmen <strong>des</strong> Persönlichen Budgets z. B. auch individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen,<br />

individuelle Freizeit- und Arbeitsassistenzen und neue, personalisierte Unterstützungsangebote<br />

denkbar. Auch eine Veränderung der Angebotslandschaft, in der neben den großen Leistungserbringerverbänden<br />

auch verstärkt private Anbieter oder gemeinnützige Vereine auftreten, beeinflusst entscheidend<br />

die Realisierungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Wunsch- und Wahlrechts und stärkt die Handlungsautonomie<br />

von Menschen mit Behinderungen.<br />

Das Persönliche Budget verschafft dem Budgetnehmer Wahlfreiheit und macht ein selbstbestimmtes<br />

Leben möglich. Das Persönliche Budget ist ein wichtiger Bestandteil eines Paradigmenwechsels (Subjektstellung<br />

<strong>des</strong> Budgetnehmers). Nicht mehr die Fachkräfte bestimmen, was für den Budgetnehmer gut ist,<br />

sondern er wird in der Rolle „Experte in eigener Sache“ respektiert.<br />

Bei diesem grundlegenden Paradigmenwechsel ist es eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten,<br />

auch den Personenkreis von Menschen mit schwersten Behinderungen nicht zu übersehen (z. B.<br />

ausgeprägte geistige Behinderung mit sehr hohem Unterstützungsbedarf) oder gar auszuschließen.<br />

Selbstbestimmung muss auch für Menschen mit schwerer Behinderung bedeuten, dass sie Kontrolle<br />

über das eigene Leben und Wahlfreiheit zwischen akzeptablen Optionen haben können. Hierfür schafft<br />

das Persönliche Budget notwendige Voraussetzungen.<br />

70


Inklusion<br />

Wesentliche Aspekte der Inklusion in der Leistungsform <strong>des</strong> Persönlichen Budgets:<br />

Veränderung in der Beziehung zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigter Person (LP).<br />

An die Stelle der einseitigen Fürsorge tritt ein Aushandlungsprozess auf Augenhöhe bezüglich<br />

der gewährten Leistungen.<br />

Stärkung der Position <strong>des</strong> Menschen mit Behinderung, einerseits in seiner Rolle als Kunde,<br />

andererseits in der Rolle als Arbeitgeber, der über finanzielle Ressourcen verfügt, mit denen er<br />

die Leistungen steuern kann.<br />

Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen werden durch den Budgetnehmer aktiv<br />

(mit-) bestimmt.<br />

Zugewinn an Selbstvertrauen und Lebensqualität sowie erweiterte Entscheidungsspielräume.<br />

Individuell angepasste Unterstützungen werden ermöglicht und damit die Möglichkeit zur<br />

Teilhabe deutlich verbessert.<br />

Auf Wunsch <strong>des</strong> Budgetnehmers besteht die Möglichkeit, jederzeit vom Persönlichen Budget<br />

(zurück) in die standardisierte Sach- und Dienstleistung zu wechseln.<br />

Dass dem Budgetnehmer die Rolle <strong>des</strong> Experten in eigener Sache zugeschrieben wird, stellt nicht nur<br />

für den Budgetnehmer selbst und für den Leistungsträger Bezirk <strong>Oberbayern</strong>, sondern auch für die<br />

Leistungsanbieter eine besondere Herausforderung dar. Im Rahmen der Inanspruchnahme eines Persönlichen<br />

Budgets werden dabei häufig sehr individuelle Formen bzgl. der Leistungserbringung angestrebt.<br />

Es stellt sich daher die Frage, wie im Einzelfall die Qualität der gewährten Leistungen sichergestellt werden<br />

kann. Hier gilt, dass bei der Leistungsform <strong>des</strong> Persönlichen Budgets die Beurteilung der Qualität der<br />

erbrachten Leistungen jedenfalls stärker und zum Teil sogar gänzlich auf den Budgetnehmer übergeht.<br />

Der Fokus für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als Leistungsträger richtet sich hierbei weniger darauf, von wem<br />

und in welcher Form der Budgetnehmer Leistungen in Anspruch nimmt, sondern im Wesentlichen nur<br />

darauf, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden (Ergebnisqualität).<br />

Dabei liegt es in der Verantwortung der Leistungsanbieter die mit einer Sachleistung vergleichbare<br />

Qualität zu erbringen. Im Gegensatz zur Sachleistung, bei der Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung<br />

sowie die entsprechende Vergütung durch die Vertragsbindung im Rahmen <strong>des</strong> Zehnten Kapitels <strong>des</strong><br />

SGB XII gewährleistet ist, besteht bei der Leistungsgewährung im Rahmen <strong>des</strong> Persönlichen Budgets<br />

keine Verpflichtung der Leistungserbringer, die Leistungen nach den mit dem Leistungsträger vereinbarten<br />

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen aufzubringen. Die überwiegende Mehrzahl die<br />

Leistungs anbieter kommt ihrer diesbezüglichen Verantwortung gegenüber den Budgetnehmern<br />

gewissenhaft nach. Es muss jedoch gleichzeitig festgestellt werden, dass der Wegfall der Vertragsbindung<br />

beim Persönlichen Budget auch dazu geführt hat, dass vereinzelt Leistungsanbieter auftreten,<br />

bei denen neben der Leistungsgewährung und Unterstützung für die Budgetnehmer insbesondere<br />

auch das eigene wirtschaftliche Interesse handlungsleitend ist.<br />

Es ist daher ein Umdenken gefordert, das Veränderungen <strong>des</strong> Umgangs und der Angebotsstrukturen<br />

möglich macht. Im Mittelpunkt muss dabei der gemeinsame Dialog und ein angemessener Interessensausgleich<br />

zwischen Budgetnehmern, Leistungsanbietern und der Kostentragenden stehen.<br />

71


Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Anzahl der Leistungsnehmer (Nutzer) 88 264 302 385 418 473<br />

davon Trägerübergreifen<strong>des</strong> Pers. Budget k. A. k. A. k. A. 18 34 42<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Altersstruktur der Budgetnehmer<br />

300<br />

0 – 5<br />

6 – 21 22 – 64 > 64<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

5 12 21 126 125 136 238 262 296 16 19 20<br />

0<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

Inklusion<br />

Trägerübergreifen<strong>des</strong> Persönliches Budget<br />

Ein Trägerübergreifen<strong>des</strong> Persönliches Budget (TüpB) kann es immer nur dann geben, wenn Leistungen<br />

verschiedener Träger zeitgleich erforderlich sind, z. B. bei Menschen mit psychischer Behinderung, die<br />

neben der beruflichen Qualifizierung auch medizinische Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung<br />

benötigen. Dabei stellte bereits der Forschungsbericht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit und<br />

Soziales fest, dass die im Forschungszeitraum erfassten Persönlichen Budgets lediglich ein Prozent<br />

Trägerübergreifende Persönliche Budgets umfassten. 35 Zu den Leistungsträgern, welche ein TüpB mit<br />

den Trägern der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe vereinbarten, gehörten ausschließlich die<br />

gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Dies bestätigt sich auch im Bezirk <strong>Oberbayern</strong>. Die im<br />

Zeitraum 2012 bis 2014 erfassten TüpBs beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> wurden im Rahmen von Personen­<br />

35<br />

Vgl. dazu: Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Forschungsbericht Sozialforschung 433: Umsetzung<br />

und Akzeptanz <strong>des</strong> Persönlichen Budgets – Endbericht, Berlin 2012, unter: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/<br />

Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb433.html (Stand 19.08.2015)<br />

72


konferenzen mit den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen (für die Budgetleistung „Schulbegleiter“<br />

für Kinder und Jugendliche im Schulalter) und mit den zuständigen Pflegekassen (für die Budgetleistung<br />

Pflege) vereinbart.<br />

Inklusion<br />

Eine weitere Ursache der geringen Anzahl an abgeschlossenen übergreifenden Budgets ist vor allem,<br />

dass sich die unterschiedlichen Träger nur schwer koordinieren lassen. Gemeinsame Terminabstimmungen<br />

sind meistens nur langfristig zu vereinbaren und häufig fühlen sich andere Leistungsträger in dieser<br />

Thematik als unzuständig.<br />

Art der in Anspruch genommenen Leistungen im Rahmen <strong>des</strong> persönlichen Budgets<br />

60 %<br />

55,69 %<br />

2012 2013 2014<br />

55,75 %<br />

56,91 %<br />

50 %<br />

40 %<br />

513<br />

543<br />

30 %<br />

422<br />

20 %<br />

10 %<br />

0 %<br />

9,72 %<br />

5,45 %<br />

2,13 %<br />

2,37 %<br />

0,47 %<br />

1,18 %<br />

7,41 %<br />

6,43 %<br />

2,14 %<br />

2,73 %<br />

0,39 %<br />

0,97 %<br />

10,31 %<br />

11,79 %<br />

2,03 %<br />

0,74 %<br />

0,55 %<br />

1,29 %<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

ABW<br />

heilpädagogische Maßnahmen Vorschul- und Schulalter<br />

Hilfe zur Pflege<br />

teilstationäre Hilfen Erwachsene<br />

sonstige Teilhabeleistungen<br />

Mobilitätshilfe/PB-Mobilitätshilfe<br />

Stationäres Wohnen<br />

Gesamtergebnis Anzahl Leistungen<br />

73


Inklusion<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hat ein neues Faltblatt sowie ein Info-Heft in Leichter Sprache mit dem<br />

Titel „Persönliches Budget – Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen“ aufgelegt.<br />

Daneben befinden sich auf der Homepage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> allgemeine Informationen<br />

zum Persönlichen Budget 36 sowie die Budgetverordnung und die gesetzlichen Grundlagen.<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 3: Persönliches (trägerübergreifen<strong>des</strong>)<br />

Budget; Anfrage der Fraktion Bündnis 90/<br />

Die Grünen<br />

18.09.2014 Die Ausführungen zum Sachstandsbericht<br />

zum persönlichen (trägerübergreifenden)<br />

Budget auf Anfrage der Fraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen wurden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die Möglichkeiten zur weiteren Beförderung und<br />

Erhöhung der Zahl der Persönlichen Budgets nach<br />

§ 53 SGB XII in <strong>Oberbayern</strong> sind beschrieben.<br />

Die Wege zur weiteren Bekanntmachung und<br />

zur intensiveren Information der leistungsberechtigten<br />

Person über die Möglichkeit, Hilfen<br />

in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch<br />

zu nehmen, sind identifiziert. Mit der Umsetzung<br />

wurde begonnen.<br />

Maßnahmen<br />

Die bestehenden internen Verfahrensabläufe und<br />

Informationsmaterialen sind auf ihre Wirksamkeit<br />

überprüft und entsprechend angepasst.<br />

Infomaterialien liegen vor, die Homepage ist<br />

angepasst, Informationsveranstaltungen haben<br />

stattgefunden.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen zum Persönlichen Budget haben die Rahmenbedingungen vorgegeben.<br />

Viele Fragen zur Ausführung und Umsetzung sind jedoch im Detail noch offen und werden nach<br />

und nach im Rahmen von Einzelfällen durch interne Diskussion in der „Arbeitsgruppe Persönliches<br />

Budget“ der <strong>Bezirks</strong>verwaltung oder auch durch die aktuelle Rechtsprechung konkretisiert und<br />

definiert. Es bestehen auch sieben Jahre nach Einführung <strong>des</strong> Persönlichen Budgets noch immer Unsicherheiten<br />

und Hindernisse bei der praktischen Umsetzung bei vielen Beteiligten. Zur Realisierung<br />

<strong>des</strong> Rechts anspruches auf ein Persönliches Budget sind auch in Zukunft erhebliche Anstrengungen aller<br />

Beteiligten erforderlich.<br />

Planungsziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist es <strong>des</strong>halb, mit Maßnahmenpaketen intern und extern das<br />

Persönliche Budget als selbstverständliche Form der Leistungsgewährung zu etablieren. Schwerpunkte<br />

sind hierbei, die Beratungsstrukturen auszubauen und zu stärken und an der Veränderung der Angebotsstruktur<br />

(insbesondere in ländlichen Bereichen) mitzuwirken. Denn nach wie vor ist es in<br />

bestimm ten Regionen für die Budgetnehmer schwierig, die notwendigen Leistungen wegen der nicht<br />

zufriedenstellenden oder fehlenden Angebotsstruktur in Anspruch nehmen zu können.<br />

36<br />

www.bezirk-oberbayern.de/index.php?NavID=2378.388&La=1 (Stand 21.08.2015)<br />

74


Inklusion<br />

2.1.4 Persönliche Mobilität/Mobilitätshilfe<br />

Ziel der Mobilitätshilfe ist es, schwerbehinderten Menschen, die in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen<br />

Nahverkehr nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen können, die Teilnahme am Leben in der<br />

Gesellschaft zu erleichtern. Hierfür gewährt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> eine monatliche Geldpauschale.<br />

Damit kann der Empfänger der Mobilitätshilfe eigenverantwortlich Beförderungsunternehmen (z. B. Taxi)<br />

und Behindertenfahrdienste in Anspruch nehmen. Der Anbieter kann frei gewählt werden. Sollten<br />

leistungsberechtigte Personen aufgrund ihrer Behinderung Schwierigkeiten im Umgang mit der Geldleistung<br />

haben, können bei Bedarf Sonderregelungen getroffen werden.<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2011 2012 2013 2014<br />

Anzahl Nutzer 3.168 3.070 3.341 3.416<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 9: Mobilitätshilfe für schwerbehinderte<br />

Menschen in <strong>Oberbayern</strong><br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 3: Mobilitätshilfe für schwerbehinderte<br />

Menschen in <strong>Oberbayern</strong> –<br />

Erhöhung der Geldpauschalen<br />

12.07.2012 Der Sachvortrag zu den aus Rechtsgründen<br />

erforderlichen Änderungen der Richtlinie<br />

wurde von den Mitgliedern <strong>des</strong> Sozialund<br />

Gesundheitsausschusses zur Kenntnis<br />

genommen. Trotz der Änderungen konnten<br />

bisher allen leistungsberechtigten<br />

Personen die Mobilitätshilfe sowie ggf.<br />

Erhöhungs beiträge bei entsprechendem<br />

Bedarf gewährt werden.<br />

17.09.2015 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> beschließt für den Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> die Geldpauschalen der<br />

Mobilitätshilfe um 10 %, gerundet auf volle<br />

Euro, zu erhöhen.<br />

Geldpauschale alt neu<br />

Sockelbetrag 80,– 88,–<br />

Erhöhungsbetrag bei<br />

150,– 165,–<br />

vollstationärer Unterbringung<br />

Erhöhungsbetrag sonstige 225,– 248,–<br />

Leistungsberechtigte<br />

Die Erhöhung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.<br />

75


Inklusion<br />

2.2 Systembezogener Ansatz<br />

2.2.1 Beteiligung von Selbstvertretern sowie Angehörigen- und<br />

Betroffenenvertretungen<br />

In den verschiedenen Gremien <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> bestehen regelhafte strukturelle Beteiligungsmöglichkeiten<br />

von Selbstvertretern und Angehörigen.<br />

Im Sozial- und Gesundheitsausschuss <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> sowie im Gremium zur Gesundheits-,<br />

Sozial- und Versorgungsplanung (Gremium GSV) sind die Angehörigen sowie die Selbstvertreter durch<br />

die organisierte Selbsthilfe (Kommunale Behindertenbeauftragte, LAG-Selbsthilfe, OSPE e. V. oder der<br />

Oberbayerischen Initiative der Angehörigen psychisch Kranker [OI ApK]) beteiligt.<br />

Bisher wurden bei wichtigen versorgungsrelevanten Konzepten und Entwicklungen in <strong>Oberbayern</strong>, wie<br />

z. B. bei der Entwicklung <strong>des</strong> Modellprojekts die Informations- und Servicestelle für Menschen mit<br />

Hörbehinderungen oder bei der Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für Dienste im pauschalen Bereich,<br />

regelhaft Selbstvertreter (keine organisierte Selbsthilfe) miteingebunden.<br />

Im Planungszeitraum 2016 bis 2020 strebt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> eine Konzepterstellung zur Beteiligung<br />

und Partizipation von Selbstvertretern – von Menschen im Alter mit eingeschränkter Alltagskompetenz,<br />

von Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, von Menschen mit besonderen<br />

sozialen Schwierigkeiten sowie von Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung bzw.<br />

Suchterkrankung im Rahmen der Eingliederungshilfe – an.<br />

Das Ziel ist es, belastbare Verfahren und Strukturen zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen<br />

den unterschiedlichsten fachlichen Entscheidungen und Prozessen zu entwickeln und diese zu erproben.<br />

Es ist wichtig, dass bei der Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen an Prozessen alle Beteiligten<br />

als gleichberechtigte Partner akzeptiert werden. Sämtliche Gespräche sind dabei auf Augenhöhe zu<br />

führen. Ein reines Anhörungs- und Informationsrecht von Menschen mit Behinderungen ist nicht<br />

ausreichend.<br />

2.2.2 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen<br />

Im Zuge der <strong>Bezirks</strong>tagswahlen kam es im Jahr 2013 neben einem Wechsel der Personen auch zu einer<br />

Begriffsänderung. So wurde aus dem „Behindertenbeauftragten“ der „Beauftragte für die Belange von<br />

Menschen mit Behinderungen“ <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>, der die Nähe zu den betroffenen Personen herstellen<br />

soll. Mit der neuen Wahlperiode übernahmen die <strong>Bezirks</strong>rätin Claudia Hausberger (CSU­ Fraktion)<br />

und der <strong>Bezirks</strong>rat Jan Halbauer (Bündnis 90/Die Grünen) diese Funktion als Nachfolger für den <strong>Bezirks</strong>rat<br />

Rudolf Geiger, der das Amt von 2008 bis 2013 innehatte. Die beiden <strong>Bezirks</strong>politiker sind die „Beauftragten<br />

für die Belange von Menschen mit Behinderungen“ <strong>des</strong> oberbayerischen <strong>Bezirks</strong>tags. Sie bringen<br />

behinderungspolitische Anliegen in die Arbeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ein und regen Maßnahmen zur Inklusion<br />

von Menschen mit Behinderungen an. Außerdem sind sie die zentrale Anlaufstelle für Menschen<br />

mit Behinderungen, erleichtern den Zugang zum bezirklichen Dienstleistungsangebot und stehen ggf.<br />

vermittelnd zur Seite.<br />

Zusätzlich informieren sie in regelmäßigen Abständen die kommunalen Behindertenbeauftragten der<br />

Landkreise <strong>Oberbayern</strong>s über aktuelle Fachthemen der Eingliederungshilfe und geben gemeinsam mit<br />

der Verwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> Hilfestellungen in Einzelfällen. Neben verschiedenen Informationsveranstaltungen<br />

laden die beiden „Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen“<br />

auch jährlich zu einer Klausur ein, um die Kommunikation mit den Beauftragten der Landkreise zu intensivieren<br />

und die Vernetzung untereinander zu verbessern. Ebenso werden bei Bedarf neue Entwicklungen<br />

und Fachthemen der Eingliederungshilfe den <strong>Bezirks</strong>räten vorgestellt. Parallel zu den bereits erwähnten<br />

76


Inklusion<br />

Veranstaltungen wurde 2015 erstmals eine neue Veranstaltungsform ausprobiert, die den Fokus auf<br />

einen Bürgerdialog setzt. In enger organisatorischer und fachlicher Absprache mit der <strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

wird der Dialog mit Einrichtungen und Betroffenen direkt vor Ort gesucht, um über spezielle Fachthemen<br />

zu informieren und ggf. Lösungswege aufzuzeigen.<br />

Zusammenfassend kann man sagen, dass die „Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen“<br />

als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Einrichtungen und Betroffenen fungieren.<br />

Sie versuchen bei Schwierigkeiten oder Unklarheiten zu vermitteln und Verbesserungen bei der<br />

Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erreichen, denn Inklusion unterstreicht die staatliche<br />

Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen „gleichberechtigt mit anderen“ die gesellschaftliche<br />

Teilhabe zu ermöglichen.<br />

77


Inklusion<br />

3. Vernetzung und Vor-Ort<br />

„Vernetzung und Vor-Ort“ sind für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> zentrale Themen. Um seine Angebote und<br />

Leistungen für Menschen mit Behinderungen bedarfsgerecht und wohnortnah bereitzustellen, muss er<br />

um die unterschiedlichen infrastrukturellen Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen wissen. Die<br />

beiden Begriffe „Vernetzung und Vor-Ort“ finden sich in der Tradition der Fachkonzepte der systembezogenen<br />

Sozialraum- bzw. Lebensweltorientierung wieder. Sozialraumorientierung ist ein Konzept, das ein<br />

bestimmtes Verständnis von Herangehensweisen zur Umsetzung von Maßnahmen hat. Man geht bei der<br />

Sozialraumorientierung davon aus, dass sich nicht Einzelpersonen zu verändern haben, sondern Lebenswelten<br />

so zu gestalten bzw. Verhältnisse zu schaffen sind, dass es allen Menschen möglich ist, besser in<br />

schwierigen Lebenslagen zurechtzukommen. Wenn man Lebenswelten verändern möchte, muss man sie<br />

und die Akteure, die in ihr leben, kennen. Jedoch stellt sich der jeweilige Sozialraum bzw. die Lebenswelt<br />

für jeden Menschen oder für jede Institution/Organisation in unterschied licher Weise dar.<br />

Für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> stehen Menschen mit Behinderungen, mit chronischen Erkrankungen, in<br />

sozialen Schwierigkeiten, im Alter und mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Zentrum allen Denkens<br />

und Handelns. Rückt man also den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtung, kann man<br />

sich zu Recht fragen, wie solche Sozialräume aussehen sollen, in und an denen Menschen mit Behinderungen<br />

mit ganz unterschiedlichen Lebensbedarfen und -bedürfnissen teilhaben und „von Anfang an“<br />

dabei sein können. Die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens, in dem – aus Sicht der Eingliederungshilfe<br />

und aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> – Teilhabe und die Teilgabe aller Menschen in allen<br />

gesellschaftlichen Bereichen selbstverständlich ist, setzt hier an.<br />

Bei dieser Entwicklung will der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als Mitgestalter, als ein Akteur unter vielen, durch<br />

seine Leistungen, Angebote, aber auch durch das inklusionsgeprägte Wissen und Handeln seiner Mitarbeitenden<br />

wirken. Die reiche Beteiligungsvielfalt <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> – sie reicht bis hin zu Überlegungen seine<br />

strukturelle Organisation den verschiedenen regionalen Begebenheiten anzupassen – beweist sein<br />

großes und stetes Bemühen dies in jedem Landkreis und/oder jeder kreisfreien Stadt in ganz <strong>Oberbayern</strong><br />

umzusetzen. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> selbst ist Mitwirkender, Beteiligter und Akteur auf unterschiedlichen<br />

Ebenen, in denen er als überörtlicher Sozialhilfeträger seine Perspektive einbringt.<br />

Die folgende Übersicht soll einen Überblick geben, der jedoch nur exemplarisch zu verstehen ist.<br />

Auf Bun<strong>des</strong>ebene:<br />

Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS)<br />

Fachausschüsse der BAGüS<br />

Auf Lan<strong>des</strong>ebene:<br />

Hauptausschuss <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags<br />

Fachausschuss für Soziales <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags<br />

Fachausschuss für Psychiatrie <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags<br />

Unterausschüsse der Fachausschüsse für Soziales und für Psychiatrie <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags<br />

Arbeitsgruppen <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags mit und ohne Vertreter der Trägerverbände<br />

Fachrunden und Runde Tische im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie<br />

und Integration oder dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder<br />

dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst<br />

78


Inklusion<br />

Lan<strong>des</strong>entgeltkommission sowie die entsprechenden vorbereitenden Arbeitsgruppen<br />

Lan<strong>des</strong>pflegesatzkommission sowie die entsprechenden vorbereitenden Arbeitsgruppen<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAG ÖF) sowie die<br />

entsprechenden Gremien<br />

Auf <strong>Bezirks</strong>ebene:<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission für teilstationäre und stationäre Einrichtungen sowie für ambulante<br />

Dienste für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> (BEK Stationär und Ambulant) sowie die entsprechenden<br />

vorbereitenden Arbeitsgruppen<br />

Gremien, Arbeitsgruppen und Abstimmungsrunden mit Trägerverbänden, Einrichtungsträgern<br />

und Selbsthilfeverbänden im Rahmen von fachlicher und/oder operativer Sozialplanung<br />

79


Inklusion<br />

3.1 Beteiligungsvielfalt der Sozialverwaltung<br />

Die Beteiligungsvielfalt <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> auf regionaler Ebene mit den örtlichen Planungen<br />

und Vernetzungen sowie mit der regionalen Präsenz der <strong>Bezirks</strong>verwaltung wird im Folgenden<br />

näher dargestellt.<br />

3.1.1 Örtliche Teilhabeplanungen/Aktionspläne<br />

Im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 war die Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> an drei örtlichen<br />

Teilhabeplanungsprozessen und bei fünf Prozessen zur Erstellung von Aktionsplänen beteiligt. Die örtlichen<br />

Teilhabeplanungen starteten in der Stadt Rosenheim sowie dem Landkreis Rosenheim. Im Landkreis<br />

Weilheim-Schongau wurden bestehende Prozesse fortgeführt. Die Prozesse zur Erstellung von Aktionsplanungen<br />

wurden im Berichtszeitraum von einzelnen initiierenden örtlichen Kommunen neu aufgesetzt.<br />

Das waren im Einzelnen: der Landkreis Ebersberg, die Stadt Ingolstadt, der Landkreis Fürstenfeldbruck,<br />

die Lan<strong>des</strong>hauptstadt München und der Landkreis München.<br />

Die Prozesse der örtlichen Teilhabeplanungen sowie der Aktionsplanerstellungen verfolgen das Ziel,<br />

ein inklusives Gemeinwesen unter den Bedingungen ihrer spezifischen Örtlichkeit innerhalb von Landkreisen<br />

bzw. kreisfreien Städten zu verwirklichen. Die Herangehensweisen, Instrumente und Methoden<br />

ähneln sich und können sich bedingen, es sind jedoch Unterschiede in der Prozessgestaltung vorhanden.<br />

In fast allen Prozessabläufen werden Bestandsanalysen aller Angebote (innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe)<br />

in einem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt erstellt. Es werden Gremien zur Steuerung<br />

der Prozesse und zur inhaltlichen Diskussion unter Beteiligung von Selbstvertretern initiiert. Bei allen<br />

Prozessen liegt die Federführung der Prozessgestaltung bei den örtlichen Kommunen.<br />

Die Prozesse der örtlichen Teilhabeplanungen richten sich in erster Linie an alle Akteure in einem<br />

Landkreis (externer Bezug). Das meint die Leistungserbringerverbände, die Selbstvertreter oder die<br />

Verwaltung <strong>des</strong> Landkreises genauso, wie Arbeitgeber im Landkreis, den öffentlichen Nahverkehr oder<br />

den Bezirk <strong>Oberbayern</strong>. Die Aufzählung soll hier exemplarisch verstanden sein.<br />

Die Prozesse der Erstellung von Aktionsplänen zielen hingegen in erster Linie auf die Verwaltung der<br />

Kommunen (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) ab (interner Bezug). Die generierten Maßnahmen aus<br />

den Prozessen beziehen sich dann wiederum auch auf die anderen Akteure in einer örtlichen Kommune.<br />

80


Inklusion<br />

Als Sprachregelung werden in der Literatur am häufigsten folgende Definitionen verwendet, um die<br />

beiden Begriffe „örtliche Teilhabeplanung“ und „Aktionsplan“ voneinander abzugrenzen:<br />

Teilhabeplanung wird unterschieden in individuelle Teilhabeplanung, die als Hilfeplanung mit Fallmanagement<br />

(siehe Kapitel II.A.2.1.2) Aufgabe der Leistungsanbieter ist, und systemische Teilhabeplanung,<br />

die eine Planungs- und Vernetzungsaufgabe auf örtlicher Ebene ist.<br />

Aktionspläne sind strategisch ausgerichtete Handlungsprogramme zur Achtung und Verwirklichung<br />

der in der UN-BRK verbrieften Rechte; sie haben sich als Verfahren zur Umsetzung von Menschenrechtskonventionen<br />

bewährt und sind das Ergebnis eines partizipativen Aushandlungsprozesses mit der<br />

Zivilgesellschaft. 37<br />

Für den Planungszeitraum 2016 bis 2020 wird sich die Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> an<br />

den bestehenden Prozessen weiterhin beteiligen. Sie wird die jeweiligen Beteiligungen konzeptionell<br />

erfassen und für sich daraus inhaltliche sowie strukturelle Standards für weitere Mitwirkungen an<br />

Teilhabeplanungsprozessen bzw. Aktionsplänen entwickeln. Darüber hinaus wird überlegt eine Orientierungshilfe<br />

für Landkreise bzw. kreisfreie Städte zur Entwicklungen örtlicher Teilhabeplanungen bzw.<br />

Aktionsplänen zu erstellen. Die Orientierungshilfe soll u. a. die Anregungen der Monitoring-Stelle zur<br />

Umsetzung der UN-BRK zur Erstellung von Aktionsplänen berücksichtigen. Diese empfiehlt, dass<br />

Aktionspläne unbedingt die laufende Verknüpfung mit der UN-BRK benötigen und von unabhängiger<br />

Seite zu überprüfen sind.<br />

Die Beteiligung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> an den örtlichen Teilhabeplanungsprozessen sowie an der<br />

Erstellung von Aktionsplänen soll Informationen über die Sozialräume in den Regionen liefern, soll aber<br />

auch ggf. Versorgungslücken oder evtl. unnötige Doppelstrukturen aufzeigen und bekannt machen. Es<br />

ist wichtig für die Sozialverwaltung – als ein weiteres Ziel im Planungszeitraum – eine Verknüpfung der<br />

individuellen Teilhabeplanungen (Einzelfallbegutachtungen) mit den örtlichen Teilhabeplanungen zu<br />

entwickeln. Die Ergebnisse und Erfahrungen innerhalb der individuellen Teilhabeplanungen in Verbindung<br />

mit der Situation vor Ort in der jeweiligen Region ist die optimale Voraussetzung zur Schaffung<br />

eines personenzentrierten Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderungen.<br />

3.1.2 Integrierte Sozialberichterstattung und -planung im Landkreis Bad Tölz<br />

Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat sich zusammen mit den Städten und Gemeinden <strong>des</strong><br />

Landkreises und den Trägern der Wohlfahrtspflege bereits im Herbst 2009 mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Landkreistags, Gemeindetags und <strong>des</strong> Bayerischen Sozialministeriums für Arbeit und Soziales, Familie<br />

und Integration auf den Weg einer integrierten Sozialberichterstattung und -planung gemacht.<br />

Grundsätzlich ist die integrierte Sozialberichterstattung oder -planung eine ressort- und verwaltungsübergreifende<br />

Planung, die dem Ziel dient, die UN-BRK umzusetzen. Ihr geht es vor allem um den<br />

systematischen Aufbau eines inklusiven Gemeinwesens und einer inklusiven Infrastruktur für die<br />

verschiedenen Lebensphasen und die einzelnen Lebensräume. 38 Wesentliches Ziel <strong>des</strong> Landkreises<br />

Bad Tölz war die Verwirklichung und Vernetzung der einzelnen sozialen Planungen und Fragestellun ­<br />

gen. Die Umsetzung sollte und soll über eine eingesetzte Lenkungs-Projektgruppe erfolgen. Es wurden<br />

Projektarbeitsgruppen eingerichtet.<br />

37<br />

38<br />

Verein für Sozialplanung VSOP e. V. (Hrsg.), Positionspapier „Inklusive Sozialplanung“, Berlin 2012, S. 5<br />

Ebenda<br />

81


Inklusion<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hat sich bezüglich <strong>des</strong> Arbeitsgruppenprojekts „Schnittstelle Jugendhilfe –<br />

Eingliederungshilfe“ eingebracht. Aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist das ein erster Schritt in Richtung<br />

Teilhabeplanung für Kinder und Jugendliche. Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> war und ist es, möglichst viele<br />

Ressourcen zu bündeln, Parallelsysteme zu vermeiden, notwendige Hilfeleistungen sinnvoll und nachhaltig<br />

miteinander zu kombinieren und Übergänge durch die Zusammenarbeit beider Systeme für alle betroffenen<br />

Menschen nachvollziehbar zu gestalten.<br />

Im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 wurden im Rahmen <strong>des</strong> Projekts gemeinsame Themenschwerpunkte<br />

identifiziert, diskutiert und z. T. Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet.<br />

Die Themenschwerpunkte <strong>des</strong> Arbeitsgruppenprojekts „Schnittstelle Jugendhilfe – Eingliederungshilfe“<br />

im Einzelnen waren:<br />

1 Kinder im Vorschulalter (Interdisziplinäre Frühförderung, Integrationsplätze in Kindertagesstätten)<br />

Die „Interdisziplinäre Frühförderung“ auf Seiten <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und die Angebote der<br />

„Frühen Hilfen“ bzw. „Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi)“ und die Hilfen zur Erziehung<br />

auf Seiten <strong>des</strong> Jugendamts – in diesen beiden Systemen werden zu einem nicht unerheblichen Teil<br />

die gleichen Personen und Familien betreut und versorgt. Die Komplexleistung der Interdisziplinären<br />

Frühförderstellen (IFS) wird in zunehmendem Maße für Kinder, die von einer seelischen<br />

Behinderung bedroht sind, in Anspruch genommen. Fachlich muss davon ausgegangen werden,<br />

dass in vielen Fällen die Entwicklung dieser Kinder durch ungünstige Umstände im häuslichen<br />

Umfeld negativ beeinflusst wird. Sehr häufig vermitteln Mitarbeiter der „Frühen Hilfen“ Kinder in<br />

die „niederschwellige“ Versorgung der Frühförderstellen, um das Risiko für die Entwicklung der<br />

Kinder zu minimieren. Außerdem kann man davon ausgehen, dass häufig auch unterstützende<br />

Leistungen <strong>des</strong> Jugendamts parallel in diesen Familien geleistet werden. Beide Systeme funktionieren<br />

jedoch völlig unabhängig voneinander, basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen<br />

und Rahmenbedingungen und sind aus diesem Grund nicht aufeinander abgestimmt oder miteinander<br />

vernetzt. Hinzu kommt, dass – sollte sich die drohende seelische Behinderung der Kinder<br />

manifestieren – mit Eintritt in die Schule die Versorgung von der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> in die<br />

<strong>des</strong> Jugendamts übergeht, diese Schnittstelle aber in keiner Weise geregelt ist. Integrationsplätze<br />

in Kindertagesstätten befinden sich per Definition in diesem Schnittstellen bereich. Zuständig für<br />

die Betriebserlaubnis (beinhaltet auch die Integrationsplätze) ist das Jugendamt, die Zuständigkeit<br />

für die einzelne KiTa liegt bei der Kommune und die Integrationsplätze werden durch den Bezirk<br />

vereinbart. Der Förderbedarf der Kinder mit Behinderungen soll im Rahmen <strong>des</strong> KiTa-Besuchs<br />

gedeckt werden. Dies bedeutet, dass bei der Betriebserlaubnis auf diese Bedarfe geachtet werden<br />

muss (z. B. sollten Räume zur Durchführung der Fachdienstleistungen zur Verfügung stehen und es<br />

sollte auf Fortbildungskonzepte geachtet werden). Eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen<br />

an dieser Struktur beteiligten Stellen ist in diesem Zusammenhang erforderlich und wird auf<br />

verschiedenen Ebenen weiter entwickelt. Ein Teilergebnis dieser Zusammenarbeit ist die Erstellung<br />

eines Leitfadens zu den Integrationsplätzen.<br />

2 Kinder im Schulalter (Schulbegleiter, inklusive Nachmittagsbetreuung)<br />

Schulbegleiter werden auch unter dem Gesichtspunkt der Inklusionsdebatte von beiden Systemen<br />

für Kinder in Regel- und Förderschulen finanziert, um Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf<br />

den Schulbesuch zu ermöglichen. Allerdings basiert der Einsatz der Schulbegleiter auf völlig<br />

unterschiedlichen Grundlagen, die Handhabung wird fachlich nicht diskutiert, die Schulen werden<br />

mit beiden Systemen (und mit den Kranken-/Pflegekassen) konfrontiert, und es werden auch hier<br />

nebeneinander Strukturen aufgebaut, die bei einer sinnvollen Abstimmung – auch mit dem System<br />

Schule – zu einem ressourcenorientierten Einsatz der aufgewendeten Mittel führen könnten.<br />

82


Inklusion<br />

Inklusive Nachmittagsbetreuung wird im sozialen Nahraum der Familien immer stärker eine Rolle<br />

spielen, wenn es durch Veränderungen im System Schule dazu kommen wird, dass Kinder mit den<br />

unterschiedlichsten Behinderungen oder Problemstellungen in ihre vor Ort zuständige Regelschule<br />

gehen können und sollen. Für die Versorgung dieser Kinder am Nachmittag müssen Lösungen gefun ­<br />

den werden, die den Bedarf der Familien nach Betreuungsmöglichkeiten (aufgrund von Berufstätigkeit<br />

beider Eltern) und den Bedarf der speziellen Förderung miteinander verbinden. Aktuell können dies<br />

Integrationsplätze in Horten, Förderangebote an Ganztagesschulen oder Mittagsbetreuungen oder<br />

Veränderungen der Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) sein. In diesem Bereich macht es vor allem<br />

in Hinblick auf die Inklusionsdiskussion viel Sinn die Systeme gemeinsam aufzubauen.<br />

Es hat sich die personelle Zusammensetzung der Lenkungs-Projektgruppe innerhalb <strong>des</strong> Berichtszeitraums<br />

geändert. Trotzdem konnte erreicht werden, dass der Leitfaden für Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen<br />

erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das Teilprojekt, das sich auf<br />

die inklusive Nachmittagsbetreuung bezieht, konnte nicht umgesetzt werden. Es handelte sich um die<br />

inklusive Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Münsing. Diese konnte nicht realisiert werden, da<br />

es von den betroffenen Sorgeberechtigten nicht gewünscht wurde. Die Arbeitsergebnisse zeigen jedoch<br />

auf, dass es möglich ist, trotz bestehender Zuständigkeitsgrenzen aufeinander abgestimmte Maßnahmen<br />

zu gestalten. Die bis heute noch offenen Projekte, die sich auf das Thema „Schnittstelle Frühe<br />

Hilfen – Interdisziplinäre Frühförderung“ beziehen, können derzeit aufgrund fehlender Personalressourcen<br />

im Jugendamt Bad Tölz nicht weiter verfolgt werden. Das Projekt ruht.<br />

83


Inklusion<br />

3.1.3 Vernetzung, Verknüpfung und Nahtstellen vor Ort<br />

Im Jahr 2012 organisierte und führte der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> gemeinsam mit dem Sozialreferat der<br />

Lan<strong>des</strong> hauptstadt München und dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen einen Fachtag der oberbayerischen<br />

örtlichen Sozialplaner bzw. der Personen, die in den kreisfreien Städten und Landkreisen mit<br />

Sozialplanung befasst sind, durch. Ziel <strong>des</strong> Treffens war es, einen fachlichen Austausch zu Sozialplanungsfragen,<br />

insbesondere aber zu den Themen Inklusion und örtliche Teilhabeplanungsprozesse, herzustellen.<br />

An diesem Tag wurde deutlich, dass die Themen aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten der Landkreise,<br />

Städte und <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> auf unterschiedliche Weise angegangen und innerhalb der verschiedenen<br />

Gebietskörperschaften sehr vielfältig diskutiert werden.<br />

Im Jahr 2015 organisierte der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ein Vernetzungstreffen mit einem vergleichbaren Personenkreis<br />

und ähnlicher Zielsetzung, wie oben beschrieben. Erweitert wurde der Teilnehmerkreis um eine<br />

Vertretung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und um<br />

einen Vertreter <strong>des</strong> Vereins für Sozialplanung e. V. (VSOP e. V). Aufgrund von gesetzlichen und aktuell<br />

aufkommenden sozialpolitischen Veränderungen, wie z. B. die Einführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>teilhabegesetzes,<br />

werden übergreifende sozialplanerische Themen künftig weiterhin von Bedeutung sein.<br />

Für den Planungszeitraum 2016 bis 2020 sind regelhaft Vernetzungstreffen mit den örtlichen Sozialplanern,<br />

der Vertretung <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration<br />

sowie einem Vertreter <strong>des</strong> VSOP e. V. anvisiert. Es ist zudem angedacht einen Fachtag gemeinsam mit<br />

dem VSOP e. V. zu sozialplanerischen Themen zu organisieren. Außerdem sollen über das Bildungswerk<br />

der Bayerischen Bezirke und das Bildungswerk Irsee Fachtage oder Fachgespräche zu sozialplanerischen<br />

Themen angeboten werden.<br />

Die zahlreichen Schnittstellen innerhalb <strong>des</strong> Gesundheits- und Sozialsystems erfordern den Auf- und<br />

Ausbau von weiteren qualitativ tragfähigen Kooperations- und Koordinationsformen. Die Sozialverwaltung<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> plant daher gemeinsam mit den Partnern der örtlichen Sozialverwaltungen,<br />

wie z. B. der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München und dem Landkreis München, den Austausch zu verbindlichen<br />

Netzwerkstrukturen aufzunehmen.<br />

Zum 01.07.2014 trat das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde in Kraft. Seitdem<br />

sind die Betreuungsbehörden verpflichtet, verstärkt andere Hilfen aufzuzeigen und ggf. zu vermitteln,<br />

um eine rechtliche Betreuung im Sinne <strong>des</strong> Grundsatzes der Erforderlichkeit zu vermeiden. Da viele<br />

bezirksfinanzierte Einrichtungen rechtliche Betreuungen anregen bzw. eng mit rechtlichen Vertretern<br />

zusammenarbeiten, ist eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema sinnvoll und notwendig. Die<br />

<strong>Bezirks</strong>verwaltung greift diesen Vorschlag <strong>des</strong> Sozialreferats der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München gerne auf.<br />

Ziel dieser Maßnahme ist es, Planungsperspektiven zu entwickeln, die zum einen helfen, rechtliche<br />

Betreuungen zu vermeiden, und zum anderen Wirkungen im Sinne der UN-BRK sowie <strong>des</strong> Psychisch-<br />

Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) entfalten. Ein Schwerpunkt wird die Struktur und Qualität der<br />

Zusammenarbeit zwischen der Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und den rechtlichen Vertretern<br />

(Betreuern und Bevollmächtigten) sein, um dem Grundsatz „Assistenz vor Vertretung“ eine größtmögliche<br />

Wirksamkeit zukommen zu lassen.<br />

84


Inklusion<br />

3.1.4 Beteiligung bei der Erstellung Seniorenpolitischer Gesamtkonzepte<br />

Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden mit Artikel 69 <strong>des</strong> Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze<br />

(AGSG) gesetzlich dazu verpflichtet, sich mit den Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten auf die<br />

demografischen Herausforderungen in den kommenden Jahren einzustellen. Eine moderne und nachhaltige<br />

Seniorenpolitik für den Landkreis berücksichtigt die Potenziale und Ressourcen seiner Einwohner<br />

sowie den Personenkreis, der aufgrund seines besonderen Pflegebedarfs oder seiner eingeschränkten<br />

Fähigkeiten in den Alltagskompetenzen eine Unterstützung benötigt. Gleichzeitig spiegeln differenzierte<br />

Betrachtungsweisen die Vielfalt der Altersbilder und den würdevollen Umgang mit dem Altern einer<br />

Gesellschaft wider.<br />

Solche Konzepte sollen in den Landkreisen dazu beitragen, die Lebensqualität älterer Mitmenschen zu<br />

sichern und demografischen Herausforderungen systematisch zu begegnen. Von insgesamt 20 Landkreisen<br />

und drei kreisfreien Städten in <strong>Oberbayern</strong> haben mittlerweile 18 Landkreise ein Seniorenpolitisches<br />

Gesamtkonzept erstellt. In zwei Landkreisen wurde die Planung <strong>des</strong> Unterstützungsbedarfs für ältere<br />

Menschen durch eine sorgsam durchdachte Fortschreibung der Altenhilfeplanung vorgenommen. Die<br />

Konzepte für die Landkreise wurden gemeinsam von Experten, von Vertretern sozialer Einrichtungen und<br />

der Kommunen und unter Einbeziehung interessierter Bürger erarbeitet. Die Konzepte der Landkreise<br />

beinhalten unter anderem folgende Themenfelder:<br />

integrierte Orts- und Entwicklungsplanung<br />

Wohnen zu Hause<br />

Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />

präventive Angebote<br />

gesellschaftliche Teilhabe<br />

bürgerschaftliches Engagement für und von Senioren<br />

Betreuung und Pflege<br />

Unterstützung pflegender Angehöriger<br />

Angebote für besondere Zielgruppen<br />

Kooperation, Koordination und Vernetzung<br />

Hospiz- und Palliativversorgung<br />

Mobilität<br />

Diese Themenfelder wurden unter dem Blickwinkel der Bedarfe der älteren Bürger sowie der Hochbetagten<br />

in diesen Landkreisen kritisch betrachtet, analysiert und mit Handlungsfeldern belegt, sofern sich<br />

eine Notwendigkeit aus dem Dialog ergeben hat. Daraus haben sich Projekte entwickelt, an denen seit<br />

der Einführung der Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte gearbeitet wird. Die Landkreise haben für diese<br />

Projekte nicht nur Koordinierungsstellen geschaffen und finanzielle Unterstützung geleistet, sondern<br />

auch Menschen aus unterschiedlichen Bereichen der Seniorenarbeit zusammengeführt und möglichst<br />

viele Gemeinden landkreisübergreifend eingebunden. Dies soll auch in Zukunft so gehandhabt werden:<br />

In der Weiterführung und Aufarbeitung der Projekte machen sich die Teilnehmer Gedanken über künftige<br />

Ansatzpunkte.<br />

Die stark anwachsende Zahl älterer Menschen mit Behinderungen ist auch für die Landkreise ein wichtiger<br />

Bestandteil ihrer Seniorenpolitik, der nicht außer Acht gelassen werden darf.<br />

Der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration initiierte „Runde<br />

Tisch – Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern“ hat Leitlinien für bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen<br />

von älteren Menschen mit Behinderungen beschlossen. Diese Leitlinien bildeten unter Berücksichtigung<br />

der regional unterschiedlichen Strukturen und Zahlen die Basis für ein Rahmenkonzept <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Die in dem jeweiligen Landkreis vorhandene oder geplante Versorgungsstruktur wird somit<br />

ergänzt und unterstützt.<br />

85


Inklusion<br />

Die auf der Ebene der örtlichen Träger entwickelten Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte wurden<br />

<strong>des</strong>halb aufmerksam verfolgt und auf mögliche gemeinsame Ziele und Verknüpfungspunkte geprüft.<br />

Die vorhandene soziale Infrastruktur, Lebenslagen, Sozialstrukturdaten und Versorgungsangebote vor<br />

Ort wurden von den Landkreisen systematisch analysiert und beschrieben. Gleichzeitig wurden von den<br />

Landkreisen Prognosen erstellt, welchen Herausforderungen sich die jeweilige Kommune in Zukunft<br />

stellen muss, und Planungsansätze entwickelt, um diesen aktiv zu begegnen. Die Chance auf integrierte<br />

Lösungsansätze, auf Vernetzung, auf Aufbau regionaler Verbundsysteme und flächendeckender Versorgungsstrukturen<br />

sowie dem Austausch von Informationen über träger- bzw. ressortübergreifende<br />

Aktivitäten, der Vorbeugung von Doppelstrukturen und der effizienteren Gestaltung von Prozessen<br />

wurde von allen Beteiligten gesehen und begrüßt.<br />

Viele Landkreise und kreisfreie Städte haben die Chance auf Dialog und Austausch mit dem Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> in der Entstehungsphase (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Neuburg- Schrobenhausen,<br />

Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Landkreis Rosenheim) oder nach Abschluss der Erstellung<br />

ihrer Konzepte (Landkreis München, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Altötting, Landkreis Berchtesgadener<br />

Land, Landkreis Mühldorf am Inn, Landkreis Erding) angenommen. Auf diesem Weg konnten<br />

planerische und konzeptionelle Entwicklungen aus der bezirksinternen Fachplanung von Psychiatrie,<br />

Suchthilfe und Behindertenhilfe von regionalen Planungsabteilungen und dem Leistungsreferat Hilfe<br />

zur Pflege eingebracht werden.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hat im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 jeweils auf Anfrage Textbeiträge und Daten<br />

von Versorgungsangeboten als Beitrag zu diesen regionalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten zur<br />

Verfügung gestellt oder die Aufgabe übernommen die erstellten Konzepte zu lesen und zu hinterfragen.<br />

Ebenso wurden Einladungen zu den jeweiligen Auftaktveranstaltungen oder weiterführenden Workshops<br />

vom Bezirk gerne angenommen. Für den Planungszeitraum 2016 bis 2020 ist es das Ziel <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>, diesen Dialog in den Folgeprojekten und Fachtagen aufrechtzuerhalten und weiter<br />

aus zubauen, aber auch weitere Verknüpfungspunkte zu finden sowie Planungsansätze aufzugreifen.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> beteiligt sich bereits jetzt im Bereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München an der<br />

Arbeitsgruppe „Inklusive Friedhöfe“, dem Arbeitskreis „Zahngesundheit für ältere Menschen“ und am<br />

Arbeitskreis „Weiterentwicklung der Pflegeangebote für Menschen mit Hörbehinderung“.<br />

3.1.5 Nahtstellen zur Jugendhilfe<br />

Auch bei der kommunalen Jugendhilfeplanung macht es – aus Sicht der Sozialplanung unter der Perspektive<br />

Vernetzung und Vor-Ort sowie der Inklusion – Sinn, in Gesamtzusammenhängen zu denken<br />

sowie die Vernetzung zu suchen und aktiv anzubieten. Dabei bleiben die unterschiedlichen Zuständigkeiten<br />

und Aufgaben unberührt, aber da, wo sie sich berühren, beabsichtigt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> darauf<br />

zu achten, dass die Schnittstellen für die betroffenen Kinder, Jugendliche und Angehörige keine Nachteile<br />

oder organisatorische Herausforderungen verursachen, sondern zu guten Übergängen werden.<br />

Im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 wurde gemeinsam mit den Landkreisen Berchtesgadener Land, Miesbach<br />

und Rosenheim die Erarbeitung eines Leitfadens für Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen<br />

begonnen. Außerdem wurden in verschiedenen Landkreisen in Zusammenarbeit mit den zum Jugendamt<br />

gehörigen Fachaufsichten für die Kindertageseinrichtungen Informationsveranstaltungen durchgeführt.<br />

Des Weiteren nimmt der Bezirk an den Arbeitskreisen <strong>des</strong> Jugendamts im Landkreis Berchtesgadener<br />

Land zum Projekt „Bildungsregion“ <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,<br />

Wissenschaft und Kunst teil. Darüber hinaus besteht im Rahmen <strong>des</strong> GSV-Projekts Nr. 7 „Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrische Versorgung in <strong>Oberbayern</strong>“ (siehe Kapitel II.B.1.4 und IV.A) eine enge Zusammenarbeit<br />

mit den Jugendamtsleitern der Landkreise Altötting und Rosenheim.<br />

86


Inklusion<br />

Im Planungszeitraum 2016 bis 2020 sollen Leitfäden für Integrationsplätze für weitere Landkreise entstehen.<br />

Hierfür wurde der Bezirk bereits angefragt. Außerdem beteiligt sich der Bezirk weiterhin beim<br />

GSV-Projekt Nr. 7 und an dem Projekt „Bildungsregion“ im Landkreis Berchtesgadener Land.<br />

Des Weiteren wird die „inklusive Nachmittagsbetreuung“ als reguläre Leistung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

angeboten. Diese Leistung kann und soll so implementiert werden, dass sie für die Jugendhilfe<br />

anschlussfähig ist.<br />

3.1.6 Regionale Psychosoziale Verbünde zur Versorgung von Menschen mit<br />

seelischer Behinderung<br />

In den Regionalen Psychosozialen Verbünden einer bestimmten Region sind alle, die an der Gestaltung<br />

von Angeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen beteiligt sind, in<br />

einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. In der Gesamtheit der Struktur der Verbünde nebst<br />

themenspezifischen Arbeitskreisen stellt einen wesentlichen Aspekt die systematische Beteiligung der<br />

Selbstvertretung von Betroffenen und Angehörigen und die Organisation von Selbsthilfe dar. In der Regel<br />

gibt es in jedem Landkreis bzw. kreisfreien Stadt in <strong>Oberbayern</strong> einen regionalen Psychosozialen Verbund.<br />

Anliegen der regionalen Verbünde ist es, eine stetig hohe Qualität <strong>des</strong> regionalen Versorgungssystems zu<br />

erreichen. Die Mitglieder der Verbünde sind bestrebt, durch die Zusammenarbeit im Verbund die Inklusion<br />

der Menschen mit einer seelischen Behinderung voranzutreiben und zu sichern.<br />

Die Regionalen Steuerungsverbünde sind als Weiterentwicklung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften<br />

(PSAG) in den „Grundsätzen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ 39<br />

beschrieben. Sie sollen die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften ablösen und sich schwerpunktmäßig<br />

künftig mehr auf Vernetzung, Kooperation und Steuerung der Hilfen konzentrieren, als sie das bisher als<br />

Planungs- und Kontrollgremium tun. Damit wird sich die Bestimmung der PSAG verändern und sich den<br />

Regionale Steuerungsverbünden annähern. Vor dem Hintergrund der örtlichen Teilhabeplanungen und<br />

der UN-BRK müssen deren Rolle und Aufgaben neu definiert werden. Aufgrund dieses Paradigmenwechsels<br />

stehen die örtlichen Gremien vor großen Herausforderungen. Die Vertreter der <strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

handeln diesbezüglich sehr aufmerksam und initiativ. Das Interesse liegt auf der gemeinsamen Zusammenarbeit,<br />

um die örtlichen Planungs- und Teilhabeprozesse auf einem guten Vernetzungs- und Koordinierungsweg<br />

im Sinne der UN-BRK zu unterstützen.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> beteiligt sich als Leistungsträger regelhaft mit dem Einsatz seiner Mitarbeiter<br />

(Regionalkoordinatoren) für den Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung an den Sitzungen<br />

der Regionalen Psychosozialen Verbünde. Er sorgt somit für eine sozialraumorientierte Vernetzung der<br />

Sozialverwaltung, für eine Gestaltung von Schnittstellen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der<br />

Angebotsstrukturen vor Ort.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Gremiums GSV wurde im Berichtszeitraum eine Rahmengeschäftsordnung für solche<br />

Regionalen Psychosozialen Verbünde erarbeitet und beschlossen, um diese in jedem Landkreis vorhandenen<br />

Gremienstrukturen einheitlicher zu gestalten und um damit den Grundsätzen der bayerischen<br />

Staatsregierung zur Versorgung von psychisch kranken Menschen in Bayern zu entsprechen.<br />

Für den Zeitraum 2016 bis 2020 fördert der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> die Umsetzung der im Gremium GSV<br />

erarbeiteten und beschlossenen Rahmengeschäftsordnung für Regionale Psychosoziale Verbünde und<br />

beteiligt sich weiterhin als beraten<strong>des</strong> Mitglied in Form der Mitarbeiter der Regionalkoordination.<br />

39<br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Hrsg.), Grundsätze zur Versorgung<br />

von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern, München 2007, S. 132<br />

87


Inklusion<br />

Außerdem soll ein Konzept erstellt werden bezüglich <strong>des</strong> planerischen Zusammenspiels mit den<br />

Prozessen der örtlichen Angebots- und Teilhabeplanungen (siehe Kapitel II.A.3.1.1).<br />

3.1.7 Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen<br />

Im Zuge der neueren Behindertenbewegung, die durch die Einführung der UN-BRK im Jahr 2009 noch<br />

gestärkt wurde, sollen Menschen mit vor allem geistigen und/oder körperlichen Behinderungen bei<br />

allen Planungen und Umsetzungen, die sie betreffen, als Experten in eigener Sache gehört und beteiligt<br />

werden. Als ein wesentliches Ergebnis dieser Entwicklung in der Behindertenpolitik der vergangenen<br />

Jahre kann die Berufung von Behindertenbeiräten angesehen werden. Behindertenbeiräte sind Instrumente,<br />

um Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in die unmittelbare Politik einzubringen und<br />

die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken.<br />

Derzeit besteht nicht in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ein Behindertenbeirat.<br />

Die Aufgabe der ehrenamtlichen Beiräte ist gesetzlich nicht verankert und wird in jedem<br />

Landkreis und jeder kreisfreien Stadt unterschiedlich interpretiert. Die Tätigkeitsfelder reichen von der<br />

Beratung der Verwaltung der örtlichen Kommune bis hin zum Informationsaustausch und der fachlichen<br />

Kooperationen der Akteure. In der Regel setzt sich ein Behindertenbeirat aus folgenden Mitgliedern zusammen:<br />

Vertreter der Einrichtungen und Dienste aus der Behindertenhilfe <strong>des</strong> Landkreises, Selbstvertreter<br />

und organisierte Selbsthilfe sowie Vertreter aus Verwaltung oder Politik der Kommune. Eine<br />

Vernetzung zwischen dem Behindertenbeirat und der regionalen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft<br />

bzw. dem Regionalen Psychosozialen Verbund findet abhängig von den regionalen Gegebenheiten statt.<br />

88


Inklusion<br />

Im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 nahmen Vertreter der Sozialverwaltung und Mitarbeiter der Regionalkoordination<br />

Behindertenhilfe <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> an Sitzungen <strong>des</strong> Behindertenbeirats der<br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt München und <strong>des</strong> Landkreises München regelhaft teil. Im Zuge <strong>des</strong> Paradigmenwechsels<br />

von der Fürsorge hin zur Selbstbestimmung, wäre es erstrebenswert, dass die Verbände der<br />

freien Wohlfahrtspflege und der privaten Leistungsanbieter im Dialog mit den Menschen mit Behinderungen,<br />

der Selbstorganisation und der Angehörigenvertretungen ein strukturelles System <strong>des</strong><br />

Interessenaus tauschs aufbauen, um die Bedarfe und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu<br />

formulieren. Aus der Sicht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist der strukturierte, gemeinsame Meinungsbildungsprozess<br />

wichtig, um durch einen diskursiven Austausch zu einer gelingenden Weiterentwicklung <strong>des</strong><br />

Unterstützungs systems zu gelangen.<br />

3.1.8 Beratungsangebot für Fachschulen und Fachakademien<br />

Dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist der Transfer von heilpädagogischem Fachwissen wichtig – insbesondere in<br />

Regeleinrichtungen, die sich im Zuge der Inklusion für den Personenkreis der Kinder mit Behinderungen<br />

öffnen. Daher wirkte der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />

darauf hin, dass bereits in der Ausbildung, z. B. von Heilerziehungspflegern und zukünftig von<br />

Erziehern, die Förderung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen<br />

intensiv diskutiert wird. Hierzu fanden im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> sechs Informationsveranstaltungen für<br />

Schüler der Fachschulen für Heilerziehungspflege statt.<br />

Im Planungszeitraum 2016 bis 2020 wird dieses Angebot für Schüler von Fachakademien für Heilerziehungspflege<br />

und Sozialpädagogik von Seiten <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> fortgeführt.<br />

89


Inklusion<br />

3.2 Sozialräumliche Organisation der Sozialverwaltung<br />

3.2.1 Regionalbüro Ingolstadt<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> führt seit 2008 eine Zweigstelle in Ingolstadt. Diese Zweigstelle bzw. das Regionalbüro<br />

Ingolstadt wurde als Erkundungsprojekt installiert. Seit 2008 ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> nicht<br />

mehr nur für die stationären und teilstationären Leistungen der Eingliederungshilfe, sondern auch für<br />

die ambulanten Leistungen zuständig. Das bedeutet, dass die ambulanten Leistungen, die bis 2008 von<br />

der örtlichen Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte) finanziert wurden, auf die überörtliche Ebene,<br />

also auf den Bezirk <strong>Oberbayern</strong>, übergingen. Das Ziel <strong>des</strong> Erkundungsprojekts war es, möglichst nahe<br />

Erfahrungen zu sammeln, wie die Bürger mit der veränderten Leistungszuständigkeit und Leistungserbringung<br />

zurechtkommen.<br />

Auf der Basis der seit 2008 gesammelten Erfahrungen lässt sich Folgen<strong>des</strong> festhalten:<br />

Das Regionalbüro wurde von den betroffenen Bürgern der Stadt Ingolstadt und der umliegenden<br />

Landkreise aufgrund der zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit gut angenommen. Die zwischenzeitlich<br />

erreichte gute Akzeptanz <strong>des</strong> Regionalbüros Ingolstadt rechtfertigt eine Aufrechterhaltung<br />

der als Erkundungsprojekt begonnenen Zweigstelle. Gleichzeitig hat sich aber auch gezeigt, dass die<br />

Leistungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> für die Bürger im übrigen <strong>Oberbayern</strong> vom Sitz der Hauptverwaltung in München<br />

in einer mit der in der Region Ingolstadt vergleichbaren Qualität erbracht werden.<br />

Aus den Erfahrungen haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch Errichtung weiterer<br />

Regionalbüros die Qualität der Leistungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> eine Steigerung erfahren würde. Dazu kommt,<br />

dass Mitte 2016 das Projekt „Fallmanagement“ (siehe Kapitel II.A.2.1.2) abgeschlossen sein wird. Durch<br />

den Einsatz <strong>des</strong> Fallmanagements ist eine intensivere und differenziertere Präsenz <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> bzw.<br />

der Mitarbeitenden <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> bei den Bürgern vor Ort möglich. Das oberste Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

einer personenzentrierten und personennahen Hilfe- bzw. Leistungserbringung ist damit gewährleistet.<br />

3.2.2 Trägerübergreifende gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger<br />

Beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist eine trägerübergreifende gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger<br />

angesiedelt. Die Mitarbeitenden der Servicestelle geben u. a. Auskünfte über Ansprüche und Gewährung<br />

von Reha-Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen und von einer Behinderung bedrohte Menschen,<br />

erteilen Informationen zur Leistung und Gewährung von Sozialhilfe und bieten Hilfestellung beim<br />

Ausfüllen von Formularen und bei der Weiterleitung an die zuständige Stelle beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Die Servicestelle dient auch als Beschwer<strong>des</strong>telle. Sie ist per Telefon, E-Mail oder schriftlich zu erreichen. 40<br />

Die öffentliche Verkehrsanbindung von ganz <strong>Oberbayern</strong> an München ist gut, sodass auch persönliche<br />

Kontaktaufnahmen mit überschaubaren Wegezeiten möglich sind.<br />

Die Ansiedlung dieser Stelle beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> dient dazu, dass Bürgern eine leicht zu erreichende<br />

Beratungsmöglichkeit für einen effizienteren und effektiveren Leistungsgewährungsprozess zur Verfügung<br />

steht.<br />

Für den Bereich der Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf wurde die Beratungsmöglichkeit<br />

durch die Benennung eines zusätzlichen Ansprechpartners ergänzt.<br />

40<br />

www.bezirk-oberbayern.de/index.php?NavID=2378.9&La=1 (Stand 19.08.2015)<br />

90


Für den Berichtszeitraum 2013 bis 2015 zeigt die Statistik folgende Ergebnisse:<br />

Art der Anfrage bei der Servicestelle<br />

4.000<br />

telefonische<br />

Anfragen<br />

persönliche<br />

Anfragen<br />

schriftliche<br />

Anfragen<br />

(inkl. Mail)<br />

schriftliche<br />

Ausgänge<br />

(inkl. Mail)<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

3.326<br />

2012<br />

3.382<br />

3.654<br />

403<br />

2013<br />

368<br />

428<br />

791<br />

959<br />

953<br />

779<br />

2014<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

Inklusion<br />

1.110<br />

1.223<br />

Anfragen gesamt<br />

7.000<br />

5.299<br />

6.000<br />

5.299<br />

5.819<br />

5.000<br />

2012 2013 2014<br />

91


Inklusion<br />

Inhalte der Anfragen bei der Servicestelle<br />

1 % 6 % 9 %<br />

4 %<br />

2012<br />

47 %<br />

1 % 6 % 7 %<br />

9 %<br />

2013<br />

45 %<br />

9 %<br />

1 % 5 % 6 % 49 %<br />

2014<br />

32 %<br />

32 %<br />

30 %<br />

Anfragen zu Hilfe zur Pflege<br />

Anfragen Eingliederungshilfe<br />

Anfragen Frühförderung<br />

Anfragen Reha<br />

sonstige Anfragen (Bezirk zuständig)<br />

sonstige Anfragen (Bezirk unzuständig)<br />

92


Inklusion<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

In der gemeinsamen Servicestelle <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> erfolgt eine umfassende, trägerübergreifende,<br />

qualifizierte und individuelle Beratung<br />

und Unterstützung in allen Bereichen der<br />

Rehabilitation (entsprechend § 23 Abs. 3 SGB IX).<br />

Maßnahmen<br />

Die Servicestelle <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> erhält in<br />

Absprache mit der Pressestelle <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> einen<br />

gut positionierten eigenen Navigationspunkt auf<br />

der Startseite der Internetseite.<br />

Die Servicestelle <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist<br />

personell optimal ausgestattet und deckt die<br />

vereinbarten Servicezeiten der Abteilung II<br />

vollständig ab. Die Beratung und Unterstützung<br />

der Leistungssuchenden umfasst alle Leistungsgebiete.<br />

Der Flyer der Servicestelle ist bis 31.12.2016 neu<br />

überarbeitet und in einfacher Sprache erstellt.<br />

Der Zugang für Besucher der Servicestelle wird<br />

barrierefrei eingerichtet.<br />

Die Informationsmöglichkeiten zu den Leistungen<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> sind für die Bürger<br />

schnell und übersichtlich zugänglich.<br />

Der Zugang zu Informationen auf der Internetseite<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> ist in Rücksprache mit der Pressestelle<br />

barrierefrei gestaltet und berück sichtigt<br />

damit die individuellen Unterstützungsbedarfe<br />

der Kunden. Flyer und Informationsmaterial sind<br />

auf die Bedarfe der Bürger abgestimmt. Die<br />

Mitarbeiter mit Kundenkontakt sind in der<br />

Verwendung einfacher Sprache qualifiziert.<br />

3.2.3 Fachliche Ausrichtung der Sozialverwaltung<br />

Regionalkoordination <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> sichert seine fachliche Vor-Ort-Präsenz bereits durch den Einsatz von Mitar ­<br />

beit enden in den Unterstützungsbereichen für Menschen mit seelischer Behinderung und für<br />

Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen mit Regionalkoordinatoren. Deren<br />

zentrale Aufgabe ist, die Vernetzung der Angebote und Akteure vor Ort (in den Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten) zu fördern. Mit dieser Koordinations- und Vernetzungsarbeit versucht der Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> u. a. sicherzustellen, dass die notwendigen personenzentrierten Hilfen für Menschen mit<br />

Behinderungen bei den Menschen, die diese Unterstützung zur Teilhabe benötigen, bedarfsgerecht und<br />

gleichwertig ankommen.<br />

Durch die Präsenz vor Ort und den engen Austausch mit allen Beteiligten ist es möglich, die fachliche<br />

Weiterentwicklung der Maßnahmen gezielt zu begleiten und auf Bedarfe einzugehen. Dabei wird<br />

durch die Regionalkoordination ein Schwerpunkt auf die Qualitätsentwicklung gelegt. Dies gelingt<br />

z. B. durch Beratungsgespräche oder auch durch die individuelle und übergreifende Ausgestaltung der<br />

vertraglichen Grundlagen. Der intensive Kontakt sowohl zu den Betroffenen als auch zu den Einrichtungen<br />

und deren Verbänden ist dafür von entscheidender Bedeutung. Das Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

ist der passgenaue und effektive Einsatz von Ressourcen.<br />

93


Inklusion<br />

Ein Blick auf im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 abgeschlossene oder laufende Arbeitsgruppen,<br />

Projekte, Modellvorhaben und Arbeitsweisen macht deutlich, dass die Regionalkoordination auf<br />

unterschiedlichen Feldern – je nach fachlichen Anforderungen – bereits konkret in den Regionen<br />

präsent ist. Beispiele sind:<br />

Mitwirkung bei der örtliche Teilhabeplanung<br />

Mitwirkung bei Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften, Regionalen Psychosozialen Verbünden<br />

und Arbeitskreisen<br />

Koordinierungsgespräche mit den regionalen Leistungserbringern und ggf. weiteren Beteiligten<br />

zu sozialplanerischen Fragestellungen und zur regionalen Versorgungsstruktur<br />

Modellprojekt an der Schnittstelle Jugendhilfe/Eingliederungshilfe<br />

Mitwirkung zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept<br />

Modellprojekt Bad Tölz – Bestandsanalyse und Bedarfsplanung zur Versorgung von Menschen<br />

mit Behinderungen im Alter<br />

Mitwirkung beim Netzwerktreffen der koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi)<br />

Zusammenarbeit mit den Inklusionsberatern an Stellen der Schulberatung<br />

Treffen <strong>des</strong> Jugendhilfenetzwerks Süd-Ost-<strong>Oberbayern</strong><br />

Initiative „Bildungsregionen in Bayern“<br />

Informationsveranstaltungen für Landratsämter, Träger und Einrichtungen zum Thema<br />

Integrationsplätze in Kindertagesstätten<br />

Beratungsgespräche in der Region/im Landkreis für IKITAS/Ansprechpartner in der Region<br />

Teilnahme an regionalen Arbeitsgruppen<br />

Regionale Vernetzungskonferenzen und Planungsgespräche<br />

94


Inklusion<br />

Sozialpädagogischer/medizinischer Fachdienst <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Die Fachdienste <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> sind für die fachliche Beurteilung von individuellen Bedarfssituationen<br />

und die Unterstützung bei der personenbezogenen Hilfe- und Entwicklungsplanung<br />

zuständig. Dabei orientieren sich die Mitarbeiter an der Methodik <strong>des</strong> für Bayern einheitlich geltenden<br />

Gesamtplans. Weiterer Schwerpunkt der Fachdiensttätigkeit sind die Qualitätssicherung und Qualitätsprüfungen<br />

in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.<br />

Die regionale Präsenz der Fachdienste ergibt sich vor allem durch<br />

Sozialberichterstellung im Rahmen <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens,<br />

Bedarfserhebung und Hilfeplanung im Einzelfall,<br />

Personenkonferenzen im Zusammenhang mit Beratung,<br />

Beschwerdemanagement,<br />

Brückenteams,<br />

Projekt „Fallmanagement“ sowie<br />

Qualitätssicherung in Einrichtungen.<br />

Grundlage der Qualitätssicherung und Qualitätsprüfungen bildet der § 75 Abs. 3 SGB XII:<br />

„Wird die Leistung von einer Einrichtung erbracht, ist der Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der<br />

Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband<br />

eine Vereinbarung über<br />

1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung),<br />

2. die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt<br />

(Vergütungsvereinbarung) und<br />

3. die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)<br />

besteht. Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und<br />

Leistungsfähigkeit entsprechen. Der Träger der Sozialhilfe kann die Wirtschaftlichkeit und Qualität der<br />

Leistung prüfen.“<br />

Somit besteht für den Träger der Eingliederungshilfe eine gesetzliche Verpflichtung zur Qualitätssicherung<br />

und zur Qualitätsprüfung. Nähere Ausführungen beinhaltet der Bayerische Rahmenvertrag gemäß<br />

§ 79 Abs. 1 SGB XII vom 15.06.2004. Da der Träger der Eingliederungshilfe auch den Auftrag hat, dafür<br />

zu sorgen, dass die Ziele und Aufgaben nach SGB XII erreicht und erfüllt werden, sollen die Maßnahmen<br />

der Qualitätssicherung die bedarfsgerechte Ausgestaltung und Erbringung der Leistungen prüfen und<br />

sicherstellen. Sie stellen <strong>des</strong>halb eine wichtige Aufgabe der Eingliederungshilfe dar. In diesem Sinne<br />

dienen sie auch dem Verbraucherschutz. Schwerpunkt von Qualitätsprüfungen stellt die Prozessqualität<br />

dar, nämlich wie Ressourcen genutzt und die Leistungen erbracht werden. Zuständig für die fachlichen<br />

Prüfungen sind die Fachdienste Behindertenhilfe, Sucht und Psychiatrie. Prüfungen erfolgen in der Form,<br />

dass Leistungserbringer die notwendigen Unterlagen und Dokumentationen zur Verfügung stellen sowie<br />

Leistungsberechtigte und Beteiligte vor Ort zum Prozess befragt werden. Der Fachdienst analysiert,<br />

bewertet und benennt Probleme und erarbeitet auf dieser Grundlage Lösungsansätze, um die Qualität<br />

der Leistungen zu optimieren.<br />

95


Inklusion<br />

Im Bereich der Behindertenhilfe für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung<br />

erfolgten Qualitätsprüfungen bislang ausschließlich anlassbezogen, im Bereich Sucht und Psychiatrie<br />

auch regelhaft. Anlassbezogene Qualitätsprüfungen erfolgten immer dann, wenn dem Bezirk Hinweise<br />

oder Beschwerden Dritter vorlagen. Inhalte der Beschwerden waren Kritik an der Leistungserbringung,<br />

wie z. B. nicht oder schlecht erbrachte Betreuungs- oder Förderangebote, nicht besetzte Stellen oder<br />

unzureichende Qualifikationen <strong>des</strong> Personals. In den Fällen, in denen insbesondere die Vereinbarungen<br />

zur Stellenbesetzung nicht eingehalten wurden, erfolgten im Anschluss Wirtschaftlichkeitsprüfungen.<br />

In Zukunft sollen Prüfungen in allen Bereichen nicht nur in Fällen von Beschwerden, sondern regelhaft<br />

erfolgen. Das regelhafte Prüfungsverfahren, das dem Träger der Eingliederungshilfe Aufschluss über die<br />

Qualität der erbrachten Leistung geben soll, benötigt die Akzeptanz aller Beteiligten.<br />

Für den Planungszeitraum ab 2016 werden Überlegungen getroffen, die Mitarbeitenden der Regionalkoordination<br />

sowie die Mitarbeitenden <strong>des</strong> Fachdienstes organisatorisch im Sinne einer inklusiven<br />

sozialräumlichen Zusammenarbeit auszurichten. Eine strategische Ausrichtung zur sozialräumlichen<br />

Aufstellung aller Referate der Sozialverwaltung wird angestrebt.<br />

3.2.4 Pflegestützpunkte – Hilfe zur Pflege<br />

Die Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es, die Auskunfts- und Beratungsangebote der verschiedenen<br />

Sozialleistungsträger rund um die Pflege zu verbessern und die wohnortnahen Versorgungs- und<br />

Betreuungsangebote sowie die sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren. Für Pflegebedürftige<br />

und ihre Angehörigen sowie von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sind die Pflegestützpunkte<br />

zentrale Anlaufstellen, an denen sie kompetente Auskünfte und Beratung zu allen Themen<br />

der Pflege erhalten, wo sie die erforderlichen Hilfen beantragen können und die ihnen solche Angebote<br />

und Hilfen vermitteln.<br />

Entsprechend dem Entwurf der Allgemeinverfügung sollten in einer Aufbauphase bis Ende 2010 bayernweit<br />

bis zu 60 Pflegestützpunkte errichtet werden. Nach derzeitigem Stand haben in Bayern acht Pflegestützpunkte<br />

ihren Betrieb aufgenommen. Die Pflegekassen haben damit das Ziel, flächendeckend 60<br />

Pflegestützpunkte in Bayern zu errichten, nicht erreicht. Die Realisierung der Vorgabe aus der Allgemeinverfügung<br />

und die Idee einer übergreifenden Zusammenarbeit zwischen verschiedenen mit der Hilfe<br />

zur Pflege befassten Akteure beschränkt sich in Bayern <strong>des</strong>halb auch weiterhin nur auf einige wenige<br />

Pflegestützpunkte.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist Kooperationspartner <strong>des</strong> Pflegestützpunkts Neuburg-Schrobenhausen, der<br />

im Bereich <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> als erster und einziger Pflegestützpunkt zum 01.06.2011 seinen<br />

Betrieb aufgenommen hat. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hat angesichts seiner Zuständigkeit für die Hilfe<br />

zur Pflege umfassende Erfahrungen im Bereich <strong>des</strong> Sozialrechts. Aus Sicht der Verwaltung lag es<br />

<strong>des</strong>halb nahe, diese Erfahrungen und das Wissen in den Austausch und die Zusammenarbeit mit den<br />

Mitarbeitenden <strong>des</strong> Pflegestützpunkts Neuburg-Schrobenhausen einzubringen. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

kann hieraus Informationen über den Beratungsbedarf vor Ort, Beratungsinhalte und Bedarfslücken<br />

gewinnen, als auch den Inhalt seiner eigenen Broschüren, Internetseiten und sonstigen Informationsmaterialien<br />

prüfen, ergänzen oder verständlicher gestalten.<br />

Da der Beratungsbedarf für den Bereich Hilfe zur Pflege im Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen<br />

zu Beginn der Kooperation nicht abgeschätzt werden konnte, wurde vom Sozialausschuss am 10.03.2011 –<br />

entsprechend der Handlungsempfehlung der Verwaltung – einstimmig beschlossen, vorerst von einer<br />

finanziellen Beteiligung, der Entsendung eines Mitarbeiters in den Pflegestützpunkt oder der (Mit-)<br />

Finanzierung einer zusätzlichen Stelle abzusehen. Gleichwohl steht der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> der Errichtung<br />

<strong>des</strong> Pflegestützpunkts Neuburg-Schrobenhausen grundsätzlich positiv gegenüber und hat sich ausdrücklich<br />

für eine Kooperation ausgesprochen. Hierzu wurden drei feste Ansprechpartner im Bezirk benannt,<br />

96


Inklusion<br />

die auf telefonischem und elektronischem Weg für die Pflegestützpunkt-Mitarbeiter erreichbar sind.<br />

Einmal im Jahr treffen sich die Mitarbeiter <strong>des</strong> Pflegestützpunkts mit den Ansprechpartnern <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

zu einem gemeinsamen Informationsaustausch. Zusätzlich stellt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Informationsmaterial<br />

(Zuständigkeitslisten, Leitfaden/Broschüre Hilfe zur Pflege) zur Verfügung und plant bei Bedarf<br />

auch gemeinsame Informationsveranstaltungen. Ebenso wurde eine gegenseitige Verlinkung der Internetseiten<br />

vorgenommen.<br />

Im Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen sind der Leiter <strong>des</strong> Sachgebiets Senioren und Betreuung<br />

<strong>des</strong> Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen, zwei Pflegeberaterinnen der Pflegekassen und eine weitere<br />

Mitarbeiterin <strong>des</strong> Landratsamts tätig. Seit seiner Etablierung 2011 werden Bürger <strong>des</strong> Landkreises dort zu<br />

allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter beraten – individuell, umfassend, kompetent, neutral und<br />

kostenfrei. Auf der Einzelfallebene trägt der Pflegestützpunkt dazu bei, die passende Versorgungsform zu<br />

finden und ein längeres Verbleiben in der gewohnten Wohnform unter verschiedenen Gesichtspunkten<br />

mit zu organisieren. Pflegenden Angehörigen werden Entlastungsmöglichkeiten aufgezeigt, um die<br />

häusliche Pflegesituation zu stabilisieren. Lösungsstrategien werden gemeinsam erarbeitet und Finanzierungsmöglichkeiten<br />

aufgezeigt. Die Betroffenen erhalten außerdem Hilfe bei der Konfliktbewältigung,<br />

die der Pflegealltag mit sich bringt.<br />

Aufeinander abgestimmte pflegerische und soziale Versorgungs- und Betreuungsangebote setzen eine<br />

gute Vernetzung <strong>des</strong> Pflegestützpunkts mit Diensten, Einrichtungen und Behörden voraus. Der Pflegestützpunkt<br />

Neuburg-Schrobenhausen nutzt seine Kooperation mit dem Bezirk dahin gehend, dass er im<br />

Bedarfsfall auf den direkten Austausch mit dem Bezirk für den Bereich vollstationärer Pflege zurückgreift<br />

und das direkte Gespräch sucht. Bei einem einmal im Jahr stattfindenden gemeinsamen Treffen mit den<br />

Ansprechpartnern <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> werden die Mitarbeitenden <strong>des</strong> Pflegestützpunkts auf dem aktuellen<br />

Wissensstand gehalten. Da die Marktbeobachtung ebenso zu den Aufgaben <strong>des</strong> Pflegestützpunkts<br />

gehört, werden direkte Informationen zur Versorgungsqualität und zu möglichen Defiziten bei den<br />

Hilfs- und Unterstützungsleistungen auf direktem Wege weitergegeben, um Impulse zu neuen oder<br />

veränderten Versorgungskonzepten zu geben. Derzeit ist die pflegerische Versorgung der Bürger im<br />

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ausgeglichen.<br />

Im Berichtszeitraum 2013 bis 2015 hat der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> im Rahmen seiner Kooperation jederzeit<br />

beratend zur Seite gestanden, für einen regelmäßigen Informationsaustausch gesorgt und so zur<br />

Etablierung <strong>des</strong> Pflegestützpunkts als fachlich kompetente Beratungsstelle beigetragen.<br />

Dieses Vorhaben wird auch im Planungszeitraum 2016 bis 2020 weiter verfolgt, da die Beratung vor Ort<br />

und die Darstellung vorhandener Unterstützungsangebote vor Ort möglicherweise einen Beitrag dazu<br />

leistet, einen vollstationären Heimaufenthalt zu vermeiden oder durch adäquate Hilfsangebote eine<br />

Heimaufnahme in die Zukunft zu verschieben. Insbesondere müssen den Bürgern die Kombinationsmöglichkeiten<br />

und die Verbesserungen und Erweiterungen der Hilfsan gebote, die sich aus dem ersten Pflegestärkungsgesetz<br />

41 ergeben, transparenter gemacht werden. Die Veränderungen der Inanspruchnahme<br />

der Hilfsangebote vor Ort sind wiederum für die Planung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> interessant. Ebenso nutzen aber<br />

auch bereits andere Beratungseinheiten (z. B. der Familienservice München, der Seniorenbeauftragte <strong>des</strong><br />

Landkreises Garmisch-Partenkirchen) regelmäßig den fachlichen Austausch mit dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong>.<br />

41<br />

www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html<br />

97


Inklusion<br />

Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Ziele<br />

Die Sicherstellung der transparenten<br />

Informationsmöglichkeit über die Leistungen<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Maßnahmen<br />

Fortführung <strong>des</strong> regelmäßigen Informationsaustauschs<br />

mit dem Pflegestützpunkt<br />

Neuburg-Schrobenhausen (Informationstreffen<br />

einmal jährlich)<br />

Bereitstellung und Austausch von<br />

Informationsmaterialien<br />

gegenseitige Verlinkung der Internetseiten<br />

Stärkung der fachkompetenten Beratung<br />

durch Nachfragen bei den benannten<br />

Ansprechpartnern.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die Sicherstellung der transparenten<br />

Informationsmöglichkeit über die Leistungen<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Maßnahmen<br />

Fortführung <strong>des</strong> regelmäßigen Informationsaustauschs<br />

mit dem Pflegestützpunkt<br />

Neuburg-Schrobenhausen (Informationstreffen<br />

einmal jährlich)<br />

Den Bürgern und Leistungssuchenden<br />

die Kombinationsmöglichkeiten und<br />

die Verbesserungen und Erweiterungen<br />

der Hilfsangebote, die sich aus dem<br />

ersten Pflegestärkungsgesetz ergeben,<br />

transparenter machen.<br />

Berücksichtigung der Veränderungen in<br />

der Inanspruchnahme der Hilfsangebote<br />

vor Ort für die Planung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>.<br />

98


B. Leistungsbereiche und Planungsschwerpunkte<br />

im Bereich der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Überwindung<br />

besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als überörtlicher Sozialhilfeträger ist insbesondere für die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und für Leistungen für<br />

Menschen in besonderen Lebenslagen zuständig.<br />

In den folgenden beiden Abschnitten werden die ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe nach den Lebensphasen „Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“ sowie<br />

„Erwachsene“ beschrieben und die entsprechenden Planungsschwerpunkte aufgezeigt. Ebenfalls finden<br />

sich hier die pauschalfinanzierten Leistungen und Planungen im Rahmen der institutionellen Förderung.<br />

Der dritte Abschnitt im Teil B widmet sich den Unterstützungsformen zur Überwindung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten sowie den weiteren Planungen in diesem Bereich.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

1. Unterstützungsleistungen<br />

für Kinder im Vorschulalter und Kinder, Jugendliche und<br />

junge Volljährige im Schulalter<br />

Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist es, die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen<br />

mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen zu gewährleisten. Diese Unterstützungsleistungen<br />

sollen den jungen Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> finanziert diese Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 53 SGB XII) für<br />

Kinder im Vorschulalter mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung.<br />

Ab dem Schulalter ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ausschließlich für Kinder mit einer geistigen und/oder<br />

körperlichen Behinderung zuständig. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Heimatlandkreises der Ansprechpartner.<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung<br />

einschließlich der Vorbereitung hierzu. In den nachfolgenden Kapiteln werden die verschiedenen<br />

Formen der Unterstützungsleistungen mit der Beratung und Förderung, z. B. durch die Interdisziplinäre<br />

Frühförderung für Kinder vom Säuglings- bis zum Grundschulalter, durch ambulante heilpädagogische<br />

Angebote sowie durch familienentlastende Maßnahmen näher beleuchtet. Des Weiteren wird die<br />

Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen in integrativen Kindertagesstätten oder Heilpädagogischen<br />

Tagesstätten sowie die inklusive Nachmittagsbetreuung dargestellt. Nachfolgend werden dann<br />

die Leistungen von stationären Heimen und der Kurzzeitunterbringung/Kurzzeitpflege beschrieben.<br />

101


1.1 Beratung, Förderung und Unterstützung<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Zur möglichst frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Behinderungen oder drohenden Behinderungen<br />

bei Kindern und Jugendlichen sind gute Beratungsangebote wichtig. Sie unterstützen die Eltern<br />

dabei, wichtige Fragen zu klären und ggf. weitere erforderliche Unterstützungsleistungen zu finden und<br />

in Anspruch nehmen zu können.<br />

Ein Schwerpunktangebot der Beratung bildet dabei das Offene Beratungsangebot der Interdiszipli nären<br />

Frühförderstellen. Es steht allen Familien niederschwellig zur Verfügung, die sich Sorgen um die Entwicklung<br />

ihres Kin<strong>des</strong> im Vorschulalter machen. Außerdem bieten die Frühförderstellen auch eine umfassende<br />

Diagnostik in Zusammenarbeit mit Kinderärzten an.<br />

Die Angebote der ambulanten Frühförderung und der ambulanten heilpädagogischen Förderung richten<br />

sich an Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter und deren Familien. Die heilpädagogischen Maßnahmen<br />

können auch von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulalter in Anspruch<br />

genommen werden. Darüber hinaus bestehen Angebote der Dienste der Offenen Behindertenarbeit, die<br />

sich an die Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie an Kinder jeden Alters selbst richten.<br />

Diese fachlichen Unterstützungsangebote sind für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> wie auch für das Bayerische<br />

Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Bayerischen Aktionsplan ein zentrales<br />

Anliegen. Frühzeitige Interventionen bedeuten für die kindliche Entwicklung, dass tiefer greifende<br />

Beeinträchtigungen und Störungen gemildert werden können bzw. gar nicht entstehen. Damit wird der<br />

Aufforderung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 26, gefolgt, die fordert, dass<br />

„umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme, insbesondere auf dem Gebiet der<br />

Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste, [in den Vertragsstaaten zur Verfügung<br />

stehen,] und zwar so, dass diese Leistungen und Programme [...] im frühestmöglichen Stadium einsetzen<br />

und auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen“. Der Erfolg<br />

rechtzeitiger und fachlich qualifizierter Förderungen befähigt Kinder mit Behinderungen zu einer Teilhabe<br />

an allen Lebensbereichen.<br />

Die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen bzw. mit drohender Behinderung ist Teil <strong>des</strong> Unterstützungssystems<br />

im Rahmen der Leistungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>. Zu diesem System gehören neben<br />

den Interdisziplinären Frühförderstellen (IFS) mit ihrem fachübergreifenden Handlungsansatz auch die<br />

Angebote der Heilpädagogischen Maßnahmen, die in einem Gesamtsystem der Versorgung neben den<br />

Kinderärzten, Sozialpädiatrischen Zentren, den Kinder- und jugendpsychiatrischen Spezialambulanzen<br />

(siehe Teil II.D.1.1.) und weiteren Versorgungsangeboten anderer Leistungsträger ein wichtiges Angebot<br />

darstellen.<br />

1.1.1 Interdisziplinäre Frühförderung und Offenes Beratungsangebot<br />

Die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFS) ist eine offene Anlaufstelle für Eltern mit Kindern mit Behinderungen<br />

oder mit von Behinderung bedrohten Kindern. Dieses strukturell und konzeptionell als ein ambulantes,<br />

niederschwelliges und wohnortnah aufgebautes Angebot richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter<br />

bis zur Einschulung und an deren Familien. Dieses Beratungsangebot steht allen Eltern offen, die sich<br />

Sorgen um die Entwicklung ihres Kin<strong>des</strong> machen. Die Behandlung kann ambulant in der Frühförderstelle<br />

sowie mobil in der Lebensumwelt <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in Einzelstunden und/oder in Kleingruppen erfolgen.<br />

Das niedrigschwellige Offene Beratungsangebot der IFS ermöglicht Eltern fachliche Beratung hinsichtlich<br />

eines auffälligen Entwicklungsverlaufs bzw. bei einer Behinderung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>. Bei Bedarf erfolgt eine<br />

weiterführende Diagnostik in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Kinderarzt und ggf. die Durchführung<br />

einer Komplexleistung, bestehend aus medizinischen und heilpädagogischen/psycholgischen<br />

Behandlungen. Unter Umständen kann auch die Vermittlung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> in eine anderweitige geeignete<br />

Maßnahme oder weiterführende medizinische Diagnostik stattfinden.<br />

102


Die Leistungen der IFS umfassen neben der Beratung der Eltern die Diagnose sowie die ganzheitliche<br />

medizinisch-therapeutische, psychologische und heil- und sozialpädagogische Förderung sowie Therapie<br />

der Kinder. Die Eltern werden von den Fachteams intensiv in den Förderprozess eingebunden. Grundlage<br />

der interdisziplinären Frühförderung im Sinne einer Komplexleistung ist die inhaltliche und organisatorische<br />

Zusammenführung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe<br />

am Leben der Gemeinschaft. Die medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen erfolgen<br />

auf der Grundlage eines gemeinsam mit dem Kinderarzt erstellten Förder- und Behandlungsplans.<br />

Die IFS mit dem engen Zusammenwirken der ärztlichen, medizinisch-therapeutischen, psychologischen<br />

und pädagogischen Professionen und der Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten ist<br />

dem Ziel der Verhinderung von drohenden Behinderungen bzw. der Milderung von Beeinträchtigungen<br />

verpflichtet. Auch bringen die Mitarbeiter ihre Fachkenntnisse über die Kin<strong>des</strong>entwicklung in die Zusammenarbeit<br />

mit den regionalen Kindertageseinrichtungen und den weiteren Netzwerkpartnern unterstützend<br />

und beratend ein. Durch dieses Zusammenwirken werden die individuelle Lebensbiografie und<br />

spezifische Entwicklung <strong>des</strong> jeweiligen Kin<strong>des</strong> berücksichtigt, und es kann die entsprechende Unterstützung<br />

und Förderung erfolgen. Damit trägt diese Kooperation zum Erfolg von inklusiven Prozessen für<br />

die Kinder und deren Familien und insbesondere zu einer gelingenden Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,<br />

z. B. in Kindertagesstätte oder Schule, bei.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Je<strong>des</strong> Kind kann pro Jahr in der Regel maximal 72 Behandlungseinheiten für heilpädagogisch-psychologische<br />

Förderung erhalten. Beim Offenen Beratungsangebot finanziert der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> zwei<br />

Behandlungseinheiten. Die Kosten der Interdisziplinären Frühförderung als Komplexleistung werden<br />

in eigener Zuständigkeit jeweils vom Bezirk <strong>Oberbayern</strong> und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.<br />

Neben den in den einzelnen Landkreisen flächendeckend vorhandenen Frühförderstellen (derzeit<br />

60 IFS mit Außenstellen), gibt es für sinnesbehinderte Kinder vier spezielle Frühförderstellen (SIFS),<br />

welche überregional in ganz <strong>Oberbayern</strong> arbeiten. Für blinde und sehgeschädigte Kinder sind das die<br />

Frühförderstelle der Blindeninstitutsstiftung in München und die <strong>des</strong> Sehbehinderten- und Blindenzentrums<br />

in Unterschleißheim. Für hörgeschädigte Kinder gibt es die Frühförderstelle <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Lan<strong>des</strong> verbands für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter in Johanneskirchen und die Frühförderstelle der<br />

Regens Wagner Stiftung in Hohenwart.<br />

103


Standorte der Interdisziplinären Frühförderstellen in <strong>Oberbayern</strong><br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Frühförderstellen OBB 2015<br />

Regional (59)<br />

Überregional (4)<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2011 2012 2013 2014<br />

Frühförderstellen 57 60 62 64<br />

Frühförderung 7.553 7.956 8.380 8.302<br />

offenes Beratungsangebot 3.893 3.926 3.958 3.523<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

104


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die Bezirke setzten sich in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den<br />

Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunen für den flächendeckenden<br />

Ausbau der Interdisziplinären Frühförderung ein. Dies bedeutet, dass bei Lücken in der Versorgung<br />

die Zulassung und Eröffnung neuer Frühförderstellen bzw. Außenstellen unterstützt und begleitet<br />

werden. Beispielsweise wurden für Kinder mit Hörbehinderungen zwei Frühförderstellen eröffnet.<br />

In diesem Zusammenhang werden weiterhin Gespräche mit möglichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege<br />

zur Installierung einer IFS im Landkreis Eichstätt geführt. Bisher konnte dort noch keine eigenständige<br />

Einrichtung eröffnet werden, so dass die betroffenen Familien weiter von den beiden Frühförderstellen<br />

in Ingolstadt aus versorgt werden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Die Planung und Weiterentwicklung der Leistung „Interdisziplinäre Frühförderung“ fordert von Seiten<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> eine systematische Auswertung der beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong> vorhandenen Daten, insbesondere<br />

der jährlichen Statistik über die erbrachten Leistungen (Anlage 8 laut Rahmenvertrag IFS)<br />

und der Personalmeldungen aller Frühförderstellen in <strong>Oberbayern</strong>. Die systematische Auswertung<br />

dieser durch die einzelnen Frühförderstellen zu meldenden Daten erfolgt seit 2012 kontinuierlich und<br />

wird jährlich fortgeführt. Daraus können sich Grundsatzdaten für eine differenzierte fachstrategische<br />

Sozialplanung ergeben, um ggf. Veränderungen bei der Personalausstattung, den Bedarfen <strong>des</strong> betreuten<br />

Personenkreises und den Behinderungsformen rechtzeitig erkennen und darauf mit qualitativen<br />

oder strukturellen Anpassungen reagieren zu können. Anlassbezogene Beratungen hinsichtlich der<br />

Ergebnisse der jeweiligen Auswertung der Anlage 8 laut Rahmenvertrag IFS wurden mit den einzelnen<br />

Frühförderstellen geführt. Außerdem erfolgte im Jahr 2014 ein erstes Gespräch über die Auswertung<br />

der Ergebnisse mit den Vertretern der Leistungserbringerverbände.<br />

Die Interdisziplinäre Frühförderung könnte durch eine zielgerichtete und eine ineinandergreifende<br />

Vernetzung mit regionalen Strukturen, z. B. der Jugendhilfe („Frühe Hilfen“, Koordinierende Kinderschutzstellen<br />

– KoKi, Familienhilfen), im jeweiligen Einzugsgebiet der Frühförderstellen ihren<br />

Wirkungsgrad weiter ausdifferenzieren. Zur Umsetzung dieser Vernetzung und Zusammenarbeit<br />

haben bisher modellhaft erste Gespräche mit Vertretern <strong>des</strong> Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen<br />

stattgefunden. Eine weitere intensivierte Zusammenarbeit ist geplant (siehe Kapitel II.A.3).<br />

Wichtige Beschlüsse 2011 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Große Verhandlungsrunde Frühförderung* 01.07.2011<br />

01.05.2013<br />

Überarbeitung und Anpassung <strong>des</strong><br />

Rahmenvertrags Frühförderung<br />

Verabschiedung der überarbeiteten<br />

Vollzugshinweise für die Interdisziplinäre<br />

Frühförderung<br />

* Übergreifen<strong>des</strong> Gremium auf Lan<strong>des</strong>ebene mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern und deren Verbänden<br />

105


Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Aufbau von regelhaften oberbayernweiten<br />

Vernetzungsstrukturen in den Landkreisen<br />

zwischen den „Frühen Hilfen“ und den Frühförderstellen<br />

ist erfolgt.<br />

Die Kooperation zwischen den Frühförderstellen,<br />

den Jugendämtern und dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

ist in einzelnen Landkreisen thematisiert.<br />

Austausch mit dem Institut für Frühpädagogik<br />

(IFP) zum Thema Inklusion ist erfolgt.<br />

Bedarfsgerechte Förderung der Kinder im Rahmen<br />

der Vorgaben <strong>des</strong> Rahmenvertrag-IFS ist erfolgt.<br />

Es wurde begonnen den Umgang mit dem<br />

Fachkräftemangel in Überlegungen und<br />

Gesprächen aufzugreifen.<br />

Maßnahmen<br />

Sondierungsgespräche mit den Trägern und<br />

Leitungen der Interdisziplinären Frühförderstellen<br />

und den Koordinierenden Kinderschutzstellen<br />

(KoKi).<br />

Aufnahme von bereits geplanten<br />

Gesprächen in einem Landkreis<br />

Kontaktaufnahme zu anderen Landkreisen,<br />

um auch dort dieses Thema zu bearbeiten<br />

Aufnahme von Gesprächen mit Vertretern <strong>des</strong> IFP.<br />

Fortführung von Klärungs- und Beratungsgesprächen<br />

mit einzelnen betroffenen Frühförderstellen.<br />

Initiieren von Gesprächen zum Thema Fachkräftemangel<br />

mit Fachschulen, Einrichtungen und den<br />

Leistungserbringerverbänden.<br />

1.1.2 Ambulante heilpädagogische Leistungen<br />

Die ambulanten heilpädagogischen Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe richten sich an<br />

Kinder im Vorschulalter mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung und an Kinder,<br />

Jugendliche und junge Volljährige im Schulalter mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Sie<br />

verstehen sich als ganzheitliche Fördermaßnahmen mit dem Ziel der Verhinderung bzw. Milderung<br />

einer drohenden oder bestehenden wesentlichen Behinderung.<br />

Die heilpädagogischen Leistungen können – je nach Bedarf und Zielsetzung der Förderung – in einer<br />

heilpädagogischen oder in einer sonstigen therapeutischen Praxis erbracht werden. Sie können auch<br />

mobil in der Lebensumwelt <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>, in Einzelförderung und in Kleingruppen erfolgen. Dabei werden<br />

die Ziele der Maßnahme unter Mitwirkung aller Beteiligten in einem individuellen Förderplan festgelegt.<br />

Ähnlich wie die Interdisziplinären Frühförderstellen unterstützen die niedergelassenen Heilpädagogen<br />

bzw. sonstige Therapeuten als Ansprechpartner vor Ort die Kooperation und Vernetzung mit Kindertagesstätten,<br />

Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, um die Teilhabe der Kinder am Leben in der<br />

Gemeinschaft im Sinne der Inklusion zu fördern.<br />

Für die Eltern ist die Leistung kostenlos, die Finanzierung erfolgt durch den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> im<br />

Rahmen der Eingliederungshilfe. Für die Förderung werden in der Regel maximal 90 Behandlungseinheiten<br />

pro Jahr in einer heilpädagogischen Praxis und maximal 50 Behandlungseinheiten bei den<br />

vom Bezirk anerkannten sonstigen Therapeuten bewilligt. Die Leistungserbringung erfolgt jeweils auf<br />

der Grundlage der Oberbayerischen Musterleistungsvereinbarung für heilpädagogische Praxen bzw.<br />

sonstige Therapeuten und der gemeinsamen Handlungsempfehlungen (für heilpädagogische Praxen)<br />

bzw. Ausführungshinweise (für sonstige Therapeuten).<br />

106


Standorte der heilpädagogischen Praxen und Praxen sonstiger Therapeuten<br />

in <strong>Oberbayern</strong><br />

Heilpädagogische Praxen und Praxen<br />

sonstiger Therapeuten<br />

HPP (125)<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

sonstige (37)<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2010 2011 2012 2013 2014<br />

Dienste Heilpädagogen 99 105 113 116 121<br />

Dienste sonstige Therapeuten 20 27 33 32 36<br />

Heilp. u. sonstige Maßnahmen k. A. 1.265 1.351 1.552 1.600<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

107


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Zur Steuerung und Qualitätssicherung der Maßnahmen gemäß der Oberbayerischen Musterleistungsvereinbarung<br />

findet nach Bedarf ein regelmäßiger Austausch mit den Vertretern <strong>des</strong> Berufsverbands<br />

der Heilpädagogen oder einzelner Praxen statt. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> und die Vertreter <strong>des</strong> Berufsverbands<br />

der Heilpädagogen gestalten ein jährliches Treffen, das Themenbereiche wie die Kooperation<br />

zwischen heilpädagogischen Praxen und dem Bezirk, Qualitätsstandards, aktuelle fachliche Themen<br />

und Fragen zum Verwaltungsprocedere beinhaltet. Die Inhalte der gemeinsamen Handlungsempfehlungen<br />

für heilpädagogische Praxen wurden Anfang 2015 aktualisiert und angepasst.<br />

Zur Steuerung und Qualitätssicherung der Maßnahmen gemäß der Musterleistungsvereinbarung<br />

für ambulant isolierte heilpädagogische Maßnahmen, die sonstige Therapeuten erbringen, werden<br />

durch die <strong>Bezirks</strong>verwaltung insbesondere die personellen Anforderungen und heilpädagogischen<br />

Inhalte zum Abschluss einer individuellen Leistungsvereinbarung geprüft und umgesetzt. Für Reitpädagogen<br />

mit pädagogischer Grundausbildung und dem Abschluss „Diplom-Reitpädagoge“ wurde<br />

etwa mit den Vertretern eines Ausbildungsinstituts eine individuelle Lösung in Form einer heilpädagogischen<br />

Weiterqualifizierung erarbeitet, um auch diesen Anbietern den Abschluss einer<br />

Leistungsvereinbarung zu ermöglichen.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Beratungs-<br />

und Therapieversorgung für Kinder mit<br />

Behinderungen und deren Familien ist erfolgt.<br />

Maßnahmen<br />

Laufender Abschluss neuer Leistungs- und<br />

Vergütungsvereinbarungen mit heilpädagogischen<br />

Praxen und sonstigen Therapeuten<br />

Beratung regional vor Ort auf der Grundlage<br />

der Musterleistungsvereinbarung und den<br />

Handlungsempfehlungen<br />

Ziel im Bereich der Isolierten heilpädagogischen Maßnahmen ist eine Weiterentwicklung als ambulantes<br />

Fördermodul im Sinne der Inklusionsdebatte, um die Förderung in der konkreten Lebenswirklichkeit<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> zu ermöglichen. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> wird mit den Leistungsträgern und deren Interessensvertretungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Inklusionsgedankens ins Gespräch gehen, um weitere<br />

Formen heilpädagogischer Förderung zu entwickeln. Für die steigende Zahl der Kinder, die inklusiv in<br />

Regeleinrichtungen betreut werden, werden heil pädagogische Fördermaßnahmen vor Ort notwendig,<br />

um die gleichberechtigte Teilhabe wohnortnah sicherzustellen.<br />

1.1.3 Offene Behindertenarbeit mit Familienunterstützung<br />

Die Dienste der Offenen Behindertenarbeit (OBA) bieten auch Kindern mit Behinderungen und ihren<br />

Angehörigen professionelle und kompetente Beratung zu persönlichen und behinderungsspezifischen<br />

Fragestellungen sowie pädagogische und lebenspraktische Unterstützung und Kontaktmöglichkeiten<br />

an. Die Dienste informieren über alle Hilfen und Angebote, die es im näheren Lebensumfeld der Ratsuchenden<br />

gibt. Die OBA unterstützt bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Leistungen, wie<br />

z. B. der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege. Die Vernetzung und enge Zusammenarbeit mit<br />

kinderspezifischen Diensten und Einrichtungen vor Ort, z. B. mit der IFS, mit Kindertagesbetreuungen,<br />

mit Praxen oder auch mit Angeboten der Jugendhilfe, ist dabei unerlässlich.<br />

108


Darüber hinaus ist die Organisation von unterschiedlichen Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsangeboten<br />

für Kinder mit Behinderungen jeden Alters ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der OBA. Der Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> bezuschusst gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales,<br />

Familie und Integration die Personal- und Sachkosten der Dienste. Somit sind die Organisationsleistungen<br />

zur Durchführung der Angebote sowie die Beratungsleistungen der Dienste für die<br />

Familien kostenlos.<br />

Mit den sog. Familienentlastenden Diensten (FED) unterstützen die regionalen OBA-Dienste Familien<br />

und Angehörige, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreuen. Die entweder – unter bestimmten<br />

Voraussetzungen – von der Pflegekasse finanzierte oder als Selbstzahler erhaltene Leistung<br />

wird von den Diensten der OBA organisiert und geleitet. Betroffene und deren Angehörige erhalten im<br />

häuslichen Umfeld oder in Gruppenangeboten die passende und erforderliche Unterstützung.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Neben dem FED und der Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeitern sowie der Beratung<br />

von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen, gestalten die OBA-Dienste die Öffentlichkeitsarbeit<br />

in der Region und wirken bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur mit. Weitere konkretere<br />

Informationen zu den Angeboten der regionalen und überregionalen OBA im Erwachsenenbereich<br />

sind in Teil II.B.2.1. zu finden.<br />

In <strong>Oberbayern</strong> gibt es aktuell 64 regionale und überregionale Dienste der OBA.<br />

Standorte der regionalen und überregionalen Dienste der Offenen Behindertenarbeit<br />

Offene Behindertenarbeit OBB 2015<br />

regional (44)<br />

überregional (20)<br />

109


1.2 Ambulante Begleit- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche<br />

und junge Volljährige<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Schulbegleiter, Individualbegleiter, persönliche Assistenz und Hilfsmittel, die der Teilhabe dienen, sind<br />

die verschiedenen Formen der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in<br />

Bildungseinrichtungen bzw. im außerschulischen Bereich. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> fördert mit diesen<br />

Hilfen die schulische Bildung sowie die Begegnung und den Umgang der Menschen mit und ohne<br />

Behinderungen. Ziel ist es, den jungen Menschen den Schulbesuch und die Teilhabe am Leben in der<br />

Gemeinschaft zu ermöglichen.<br />

1.2.1 Schulbegleitung<br />

Der Einsatz einer Schulbegleitung an Regel- oder Förderschulen soll Kindern, Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen mit Behinderungen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglichen<br />

bzw. erleichtern. Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die<br />

nicht ohne Begleitung eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen können oder die Hilfestellungen<br />

innerhalb der Schule benötigen, die nicht in den alleinigen Aufgabenbereich der Schulen fallen.<br />

Damit tragen Schulbegleiter dazu bei, dass behinderungsbedingte Schwierigkeiten im pflegerischen,<br />

motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich ausgeglichen werden. Sie übernehmen<br />

im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Beschulung oder erzieherische Aufgaben für die Schüler, da diese<br />

ausdrücklich dem Lehrpersonal oder dem sonstigen Schulpersonal zuzuordnen sind.<br />

Die Steuerung der Leistung Schulbegleitung stellt für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> eine Herausforderung dar.<br />

Dieser hat als Leistungsträger eine Leistung zu gewährleisten, ohne Einfluss auf die Rahmenbedingungen<br />

der Schulen nehmen zu können. Mit der Novellierung <strong>des</strong> Bayerischen Gesetzes über das Erziehungsund<br />

Unterrichtswesen (BayEUGs) im Zuge der Umsetzung der UN-BRK wurden keine Bedingungen an<br />

Regel- und Förderschulen geschaffen, die das Instrument Schulbegleitung zur Sicherung der Teilnahme<br />

am Unterricht überflüssig machen. Vielmehr wird weiterhin auf Schulbegleitungen als Leistung der<br />

Eingliederungshilfe gesetzt, um Integration – wohlgemerkt, nicht Inklusion – zu gewährleisten. 42<br />

Der stetige Anstieg der Anzahl der Kinder, die Assistenz benötigen, insbesondere an den Förderschulen,<br />

ist alarmierend. Die dortige Schülerschaft, vor allem die Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige<br />

Entwicklung, scheint sich in den vergangenen Jahren verändert zu haben. Die bestehenden Konzepte<br />

und Rahmenbedingungen der Förderschulen können die Herausforderungen, die z. B. durch Mehrfachbehinderungen<br />

mit hohem pflegerischem Bedarf, durch Behinderungsbilder mit Wahrnehmungs- und<br />

Anpassungsstörungen, durch Verhaltensauffälligkeiten, psychiatrische Störun gen oder durch Behinderungsbilder<br />

aus dem autistischen Spektrum hervorgerufen werden, nur unzureichend meistern.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> prüft in jedem Einzelfall neben dem individuellen behinderungsbedingten Bedarf<br />

auch die schulischen Rahmenbedingungen und stellt dabei auch fest, ob die Notwendigkeit der Leistung<br />

„Schulbegleitung“ gegeben ist. Der Bezirk muss die Möglichkeiten und Grenzen der sonderpädagogischen<br />

und schulischen Förderung sowie die Belastbarkeit der schulischen Strukturen, z. B. deren Personalausstattung,<br />

soweit wie möglich ermitteln und einschätzen. Somit nimmt der Bezirk im jeweiligen<br />

Einzelfall eine indirekte Leistungsbewertung der jeweiligen Schule vor, ohne konkret Einfluss auf ihre<br />

organisatorische und personelle Ausstattung nehmen zu können. Ebenfalls ermittelt der Bezirk, ob in<br />

der jeweiligen Klasse bereits Schulbegleiter eingesetzt sind und die Möglichkeit besteht, dass eine<br />

Person mehrere Kinder unterstützt. Nach Prüfung <strong>des</strong> Einzelfalls legt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> den<br />

Stundenumfang der Leistung und die Qualifikation der Schulbegleitung fest.<br />

42<br />

vgl. Bezirk <strong>Oberbayern</strong> (Hrsg.), Positionspapier zum Handlungsfeld Schulbegleitung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>,<br />

Entwicklung und Gestaltung der Leistungstypen Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen, München 2011,<br />

unter: www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/2378_1019_1.PDF?1421341192&La=1<br />

110


Standorte der Dienste für Schulbegleiter 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2010 2011 2012 2013 2014<br />

Dienste Schulbegleiter 51 66 81 86 90<br />

In Anspruch genommene Leistung 418 875 771 914 1.092<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong> – Verlaufszahlen jeweils zum 31.12. <strong>des</strong> Jahres<br />

111


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Ziele und Maßnahmen<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Das Positionspapier Schulbegleitung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> aus dem Jahr 2011 43 leitete eine bezirksübergreifende<br />

Fachdiskussion ein und führte – nach ergebnislosen Fachgesprächen auf Verwaltungsebene<br />

zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem Bezirketag und dem Freistaat Bayern unter<br />

Beteiligung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> – 2012 zur Resolution <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags zum Einsatz von<br />

Schulbegleitungen an Regel- und Förderschulen. Diese Resolution wurde 2014 nochmals überarbeitet,<br />

vom Bayerischen Gemeinde-, Städte- und Landkreistag und von den Leistungserbringerverbänden<br />

unterstützt, und im Rahmen einer Pressekonferenz am 06.03.2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. 44<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> wirkte im Planungszeitraum 2013 bis 2015 daran mit, die gemeinsamen Empfehlungen<br />

für den Einsatz von Schulbegleitungen vom Bayerischen Bezirketag und dem Staatsministerium<br />

für Unterricht und Kultus zu überarbeiten. Die Leistung Schulbegleitung wurde und wird in<br />

der Regel nur für ein Schuljahr bewilligt, seit 2013 an Regelschulen jedoch über mehrere Schuljahre<br />

hinweg. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> unterstützt durch diese Verfahrensvereinfachung die Sorgeberechtigen<br />

sowie die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen, die inklusiv an Regelschulen beschult werden.<br />

Schulbegleitungen an Förderschulen werden weiterhin nur für ein Schuljahr bewilligt. Der Bezirk<br />

sucht den engen Austausch mit Förderschulen, um gemeinsame tragfähige Lösungen für Einzelfälle<br />

zu suchen.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele und Maßnahmen<br />

Schulbegleitungen an Förderschulen und Regelschulen erscheinen bei der derzeitigen personellen<br />

Ausstattung und konzeptionellen Ausrichtung der Schulen unverzichtbar. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

wird sich engagieren, der Resolution zum Einsatz von Schulbegleitung Geltung zu verschaffen. Dabei<br />

geht es dem Bezirk nicht darum, Kosten einzusparen, sondern Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen<br />

zu ermöglichen ohne Schulbegleitung am Unterricht von Förder- und Regelschule teilnehmen<br />

zu können und zudem keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.<br />

43<br />

44<br />

Vgl. Bezirk <strong>Oberbayern</strong> (Hrsg.), Zweiter Sozialbericht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> im Rahmen der Gesamtsozialplanung,<br />

Teil C, S. 164 – 165, München 2012, unter: www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Sozialplanung (Stand 19.08.2015)<br />

Resolution <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags zum Einsatz von Schulbegleitern/innen an Regel- und Förderschulen, München,<br />

03.07.2014, unter: www.bay-bezirke.de/baybezirke.php?id=767 (Stand 19.08.2015)<br />

112


1.2.2 Individualbegleitung in einer Einrichtung<br />

Der Begriff Individualbegleitung beschreibt eine Maßnahme, mit deren Hilfe die Förderung, Betreuung<br />

und soziale Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderungen in Einrichtungen,<br />

z. B. am Integrationsplatz in der Kinderkrippe, im Kindergarten oder im Hort, in Heilpädagogischen<br />

Tagesstätten, ggf. in Wohnheimen und in schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE), gewährleistet<br />

werden soll, deren behinderungsbedingter hoher Betreuungsbedarf nicht durch die Personal ausstattungen<br />

in den Einrichtungen aufgefangen und abgedeckt werden kann. Eine Individualbegleitung<br />

ist keine eigenständige (heil-) pädagogische Fördermaßnahme. Die Förderung obliegt immer den Fachkräften<br />

der jeweiligen Einrichtung.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Die Steuerung der Leistung Individualbegleitung in einer (teil-)stationären Maßnahme erfolgt im<br />

Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit der Leistung und dem Abschluss einer individuellen Leistungsund<br />

Vergütungsvereinbarung im Einzelfall.<br />

1.2.3 Sonstige Teilhabeleistungen<br />

1.2.3.1 Assistenz- und Begleitleistungen<br />

Persönliche Assistenz- und Begleitleistungen werden in Form einer kurzen und zeitweisen Begleitung<br />

und Unterstützung von wesentlich geistig und/oder körperlich behinderten oder von Behinderung<br />

bedrohten Kindern oder Jugendlichen erbracht. Bei dieser Leistung der Eingliederungshilfe stehen die<br />

Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderungen als leistungsberechtigte Person im<br />

Mittelpunkt, die aufgrund der Ausprägung ihrer Behinderung nur mit einer Begleitperson am Leben<br />

in der Gemeinschaft teilnehmen kann und bei der durch diese Maßnahme die Ziele der Eingliederungshilfe<br />

erreicht werden. Die Teilhabeleistung, die bis zur Schulentlassung erhalten werden kann,<br />

dient dem Ziel, durch Assistenz die persönliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern.<br />

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die noch die Schule besuchen, ist der mögliche<br />

Leistungsrahmen für die Gewährung von Begleitpersonen gesondert von den Festlegungen im<br />

Erwachsenenbereich zu betrachten. Hierfür spielen verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle. Unter<br />

anderem ermöglichen auch die Eltern die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft durch Freizeitaktivitäten<br />

und Unternehmungen.<br />

1.2.3.2 Hilfsmittel im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />

Diese Hilfsmittel, für die keine vorrangige Zuständigkeit der Kranken- oder Pflegekassen besteht,<br />

dienen dem notwendigen Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen, welche über die<br />

Deckung der Grundbedürfnisse <strong>des</strong> täglichen Lebens hinausgehen. Damit wird Menschen mit<br />

Behinderungen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bzw. Schülern das Erreichen einer angemessenen<br />

Schulbildung ermöglicht.<br />

1.2.3.3 Gebärdensprachdolmetscher<br />

Hörgeschädigte Eltern von Kindern mit und ohne Behinderungen können die Übernahme der Kosten<br />

für Gebärdensprachdolmetscher erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass sie die Dolmetscher für<br />

die Teilnahme an Gesprächen, z. B. beim Elternabend bzw. mit den Lehrkräften ihres Kin<strong>des</strong>, benötigen.<br />

Die Kosten werden dann im Rahmen der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung (BayKHV) 45<br />

übernommen. Die Kosten von Gebärdensprachdolmetschern für hörgeschädigte Kinder bei vergleichbaren<br />

Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen der Eingliederungshilfe gewährt.<br />

45<br />

Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im<br />

Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Schulen<br />

(Bayerische Kommunikationshilfenverordnung – BayKHV) vom 24.07.2006<br />

113


1.3 Tagesbetreuung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Die Tagesbetreuung in Tagesstätten von Kindern mit Behinderungen kann für Eltern eine Unterstützung<br />

und Ergänzung in der Erziehung ihrer Kinder bieten. Die Bedeutung dieser Betreuungsform hat in den<br />

vergangenen Jahrzehnten immer mehr zugenommen. Der Kontakt zu Gleichaltrigen ist wichtig für die<br />

Entwicklung der Kinder. Mehr denn je brauchen sie geschützte Räume, in denen sie Erfahrungen mit<br />

sich selbst, mit anderen Kindern und mit ihrer Umwelt machen können. Ein besonderes Augenmerk<br />

wird dabei auf den gesamten Bereich der vorschulischen Bildung gerichtet. Aber auch für die Eltern ist<br />

die familienergänzende Tagesbetreuung wichtig, etwa im Sinne einer zeitweiligen Entlastung und insbesondere<br />

dann, wenn Väter oder Mütter aufgrund von Berufstätigkeit, Schule oder Ausbildung die<br />

Betreuung ihrer Kinder nicht gänzlich selbst übernehmen können. Bedeutsam für unsere Gesellschaft<br />

ist, dass die Tagesbetreuung zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt, da sie es Eltern erleichtert Familie<br />

und Beruf zu vereinbaren.<br />

1.3.1 Integrative Kindertageseinrichtungen<br />

Integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen bieten Kindern mit und ohne Behinderungen einen<br />

Rahmen, in dem sie gemeinsam aufwachsen und soziale Integration erfahren. Im gemeinsamen Spielen<br />

und Lernen wird Kindern mit Behinderungen oder mit Entwicklungsrisiken sowie Kindern ohne Behinderungen<br />

der Umgang mit den Stärken und Schwächen der jeweils anderen vermittelt. Gegenseitige Hilfe<br />

und ein soziales und wertschätzen<strong>des</strong> Miteinander sollen den Alltag aller Kinder prägen. Integration ist<br />

in diesem Zusammenhang ein wechselseitiger Prozess, bei dem sich alle Beteiligten weiterentwickeln.<br />

Durch Ermutigung, Anregung, Anleitung, Hilfe und Unterstützung können sich die Kinder zu selbstständigen<br />

und selbstbewusst handelnden Persönlichkeiten entwickeln. Der tägliche Umgang miteinander ermöglicht<br />

es den Kindern, sich in ihrer Persönlichkeit und Andersartigkeit zu tolerieren, voneinander zu<br />

lernen und sich gegenseitig zu akzeptieren.<br />

114


Integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen stellen somit ein wichtiges Instrument der inklusiven<br />

Bildung und Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-BRK Artikel 8 und 24 dar. Ähnlich dem Bayerischen<br />

Aktionsplan ist es Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> „jedem Kind mit Behinderung den Besuch einer wohnortnahen<br />

Kindertageseinrichtung zu ermöglichen und es hierbei entsprechend seinen individuellen<br />

Bedürfnissen bestmöglich zu fördern“.<br />

Die Kindertageseinrichtungen werden differenziert nach Kinderkrippen, Kindergärten und Horten.<br />

Nach dem BayKiBiG kann jede Kindertageseinrichtung Kindern mit einer drohenden oder wesentlichen<br />

Behinderung einen Integrationsplatz anbieten und somit eine wohnortnahe Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben sicherstellen. Werden min<strong>des</strong>tens drei behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder<br />

in einer Kindertageseinrichtung betreut, so spricht man von einer integrativen Einrichtung.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Auf der Grundlage der Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für die Leistung „Teilstationäre<br />

Angebote zur Tagesbetreuung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder“ schließen Kindertageseinrichtungen,<br />

die integrative Plätze anbieten möchten, eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung<br />

mit dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ab. Auf der gesetzlichen Grundlage <strong>des</strong> BayKiBiG werden durch<br />

Förderleistungen der Kommune, <strong>des</strong> Freistaats und <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />

gem. SGB XII den Einrichtungsträgern Ressourcen zur Finanzierung eines Integrationsplatzes<br />

zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht den Kindertageseinrichtungen eine Verbesserung <strong>des</strong> Personalschlüssels,<br />

um dem individuellen Integrations- und Betreuungsbedarf eines Kin<strong>des</strong> mit Behinderung<br />

Rechnung tragen zu können. Zusätzlich werden durch den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> pro Integrationsplatz<br />

jährlich 50 heilpädagogische Fachdienststunden zur individuellen Förderung gewährt. Bezüglich der<br />

erforderlichen Qualifikation der Fachdienste wurde in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringerverbänden<br />

eine Handreichung erarbeitet und in der Sitzung der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission im<br />

November 2014 verabschiedet.<br />

In besonderen Einzelfällen können zusätzlich ambulante heilpädagogische Maßnahmen notwendig<br />

sein. Außerdem können bei Bedarf Komplexleistungen der Interdisziplinären Frühförderung für Kinder<br />

im Vorschulalter erfolgen (siehe hierzu Teil II B.1.1).<br />

115


Standorte der Integrativen Tageseinrichtung für Kinder und Jugendliche in <strong>Oberbayern</strong><br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

IKiTAs in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

I-Horte (109)<br />

I-KITA/-I-Krippe (1.247)<br />

116


Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Vereinbarte Plätze IKITAS gesamt 2.382 2.871 3.254 3.747 4.280 4.820<br />

Vereinbarte Plätze IKITAS Vorschule 2.268 2.682 3.039 3.476 3.949 4.431<br />

Vereinbarte Plätze IKITAS Schule 114 189 215 271 331 389<br />

In Anspruch gen. Leistung IKITAS gesamt 2.432 2.712 3.171 3.686 4.147 4.306<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

In Anspruch gen. Leistung IKITAS Vorschule 2.383 2.647 3.063 3.535 3.982 4.142<br />

In Anspruch gen. Leistung IKITAS Schule 49 65 108 151 165 164<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong> – Verlaufszahlen jeweils zum 31.12. <strong>des</strong> Jahres<br />

Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Es war erklärtes Ziel, Integrationsplätze in Kinderkrippen in den Landkreisen Berchtesgadener Land,<br />

Mühldorf am Inn und Pfaffenhofen/Ilm zu vereinbaren. Zum heutigen Zeitpunkt stehen den Eltern<br />

im Landkreis Berchtesgadener Land fünf, im Landkreis Mühldorf 22 und im Landkreis Pfaffenhofen/Ilm<br />

17 Integrationsplätze in Krippen zur Verfügung.<br />

Im Planungszeitraum wurde der Bezirk zu verschiedenen Informationsveranstaltungen für alle an<br />

der Versorgung Beteiligten (Einrichtungsleitungen, Kinderärzte, Fachberatungen, Fachaufsichten usw.)<br />

eingeladen, in denen über die Notwendigkeit der Schaffung von Integrationsplätzen und die organisatorischen<br />

Grundlagen zum Abschluss von Vereinbarungen informiert wurde.<br />

In folgenden Orten/Landkreisen wurde der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> zu Informationsveranstaltungen<br />

eingeladen:<br />

München: Austausch mit den AWO-Fachberatungen am 28.01.2013 und Austausch mit dem<br />

Team „Kita-Aufsicht“ der Stadt München am 01.07.2013<br />

Rosenheim: Fachtag zum Thema Inklusion/Integration für den Landkreis am 05./06.11. 2013<br />

und 12./13.11.2013<br />

Infoveranstaltung für Leiter/Träger von KITAs im Landkreis Traunstein am 05.01.2014<br />

Austausch mit Fachberatungen <strong>des</strong> Landkreises Miesbach am 20.02.2014<br />

Austausch mit Fachberatungen <strong>des</strong> Landkreises Altötting am 26.03.2014<br />

Informationsveranstaltung für Leiter von KITAs im Landkreis Berchtesgaden am 07.05.2014<br />

Informationsveranstaltung für Leiter von KITAs im Landkreis Eichstätt am 03.07.2014<br />

Fürstenfeldbruck: Teilnahme am jährlichen Fachaustausch der Integrationseinrichtungen<br />

Halbjährlicher Austausch mit dem Referat für Bildung und Sport, Lan<strong>des</strong>hauptstadt München<br />

Infoveranstaltung für die mit der Interdisziplinären Frühförderstelle Wasserburg kooperierenden<br />

Kindertageseinrichtungen und für den KITA-Verbund Rosenheim<br />

München: Informationsveranstaltung beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern am<br />

12.02.2015<br />

Weiterentwicklung der Beratung und Qualitätssicherung: Die Beratung der Einrichtungen und Träger<br />

erfolgte und erfolgt laufend nach Anfrage und je nach Bedarf in entsprechender Intensität. Durch die<br />

Informationsveranstaltungen wurden und werden viele Einrichtungen vorab informiert. Nach Bedarf<br />

und Kapazität können die Einrichtungen auch einzelfallbezogen vor Ort beraten werden. Das Ziel einer<br />

117


Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

bedarfsgerechten Versorgung mit Integrationsplätzen in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten)<br />

in allen Landkreisen und kreisfreien Städten <strong>Oberbayern</strong>s für Kinder mit (drohender) Behinderung<br />

bleibt weiterhin bestehen. Die Vereinbarung von Integrationsplätzen für Kinder mit Behinderungen<br />

liegt in der Verantwortung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>, die Bedarfsplanung für die Plätze in Kindertageseinrichtungen<br />

erfolgt dagegen durch die Kommunen in den Landkreisen. Hier ist mittlerweile durch den<br />

geltenden Rechtsanspruch ein erhöhter Bedarf entstanden. Der Fachkräftemangel birgt jedoch das Risiko,<br />

dass eine qualitativ gute Versorgung von Kindern mit Behinderungen nicht mehr geleistet werden kann.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Projekts „Schnittstelle Jugendhilfe – Eingliederungshilfe“ <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> im<br />

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde auch der Bereich der Kindertageseinrichtungen diskutiert.<br />

Aus diesen Gesprächen entstand ein gemeinsam erarbeiteter Leitfaden speziell für den Landkreis<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen, der zum einen die Zusammenarbeit der beiden Behörden beschreibt und<br />

zum anderen den Einrichtungen die Inhalte und Vertragsgrundlagen für Integrationsplätze liefert.<br />

Dieser Leitfaden wurde bei einer gemeinsamen Veranstaltung am 12.11.2014 im Landratsamt Bad Tölz<br />

der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe Teil II.A.3.1.5).<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 3: I-KITA – Informationen zur Novellierung<br />

<strong>des</strong> BayKiBiG ab 01.09.2013<br />

TOP 4: Fachdienste in I-KITA<br />

Nachweis der Fachdienststunden<br />

TOP 5: Änderungen der Oberbayerischen<br />

Leistungsvereinbarung T-K-KITA<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: GSV Projekt Nr. 14 – „Steuerungsmechanismen"<br />

Verlängerung der Laufzeit <strong>des</strong> Projekts<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 2: I-KITA – Änderung der Vergütungsvereinbarung<br />

und Automatisierung der<br />

Vergütungsveränderungen<br />

16.04.2013 Änderung der Vergütungsvereinbarung<br />

und Automatisierung der<br />

Vergütungsveränderungen<br />

Informationen zur Novellierung <strong>des</strong><br />

BayKiBiG ab 01.09.2013<br />

Fachdienste in I-KITA, Einführung<br />

eines Formblattes zum Nachweis<br />

der Fachdienststunden<br />

Änderungen der Oberbayerischen<br />

Leistungsvereinbarungen T-K-KITA<br />

07.03.2013 Der Zeitraum für die Umsetzung der<br />

Modellvorhaben zur Entwicklung von<br />

Steuerungsmechanismen, die es ermöglichen,<br />

stationäre Wohnheimplätze<br />

abzubauen und entsprechend ambulante<br />

Strukturen aufzubauen, wird bis zum<br />

15.11.2016 verlängert.<br />

27.11.2014 Handreichung Qualifikation <strong>des</strong> Fachdienstes<br />

in Integrationseinrichtungen.<br />

118


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die Implementierung <strong>des</strong> „Leitfadens für<br />

Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen“<br />

in weiteren Landkreisen ist umgesetzt.<br />

Die Umsetzung von Informationsveranstaltungen<br />

für Einrichtungen, Träger, Fachberatungen und<br />

Fachaufsichten in den Landkreisen ist erfolgt.<br />

Die Auswertung der Fachdienstnachweise, die<br />

Umsetzung der Handreichung zur Qualifikation<br />

der Fachdienste in Abstimmung mit den Leistungserbringerverbänden<br />

und Gespräche zur<br />

Qualitätssicherung sind erfolgt.<br />

Die Vernetzung mit der Regierung von <strong>Oberbayern</strong><br />

und dem Institut für Frühpädagogik zur<br />

Weiterentwicklung <strong>des</strong> Themas Kindertageseinrichtung<br />

und Inklusion ist gelungen.<br />

Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung<br />

werden in der Leistungsvereinbarung der<br />

inte grativen Kindertageseinrichtungen keine<br />

Platzzahlen mehr aufgenommen.<br />

Maßnahmen<br />

Aktuell ist die Entwicklung <strong>des</strong> Leitfadens für<br />

den Landkreis Berchtesgaden und die Stadt<br />

Rosenheim in Arbeit und für den Landkreis<br />

Miesbach geplant. Die Absprache mit weiteren<br />

Landkreisen und Fachberatungen wird forciert.<br />

Aktuell sind für das Jahr 2016 Informationsveranstaltungen<br />

in Miesbach, Rosenheim und<br />

Erding geplant.<br />

Auswertung der Fachdienstnachweise<br />

Informationen zur Handreichung zur<br />

Qualifikation der Fachdienste<br />

Gespräche mit den Leistungserbringerverbänden<br />

Weitere Teilnahme am Qualitätszirkel der<br />

Regierung von <strong>Oberbayern</strong><br />

Fortlaufende Kooperationsgespräche mit<br />

der Regierung von <strong>Oberbayern</strong><br />

Überarbeitung der Mustervereinbarung<br />

gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden<br />

Information der Träger und Fachaufsichten<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

1.3.2 Heilpädagogische Tagesstätten<br />

In einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) werden ausschließlich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen<br />

oder drohende Behinderung in kleinen Gruppen an einem Teil <strong>des</strong> Tags betreut und intensiv<br />

gefördert. Die Heilpädagogischen Tagesstätten ergänzen und unterstützen Familien.<br />

Ihre Leistungen unterscheiden zwischen Angeboten für Vorschulkinder (Kinder mit einer – drohenden –<br />

seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung) sowie für Schulkinder (Kinder, Jugendliche<br />

und junge Volljährige mit einer – drohenden – geistigen und/oder körperlichen Behinderung). Meist<br />

sind die Leistungen konzeptionell auf spezielle Behinderungsbilder seelischer, geistiger und körperlicher<br />

Art ausgerichtet.<br />

Sie knüpfen direkt an die Förderung von Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) und Förderschulen an<br />

oder stellen ein eigenständiges Förderangebot als Hilfe zur angemessenen Schulbildung dar.<br />

Heilpädagogische Tagesstätten verstehen sich als weiterer Lebensraum, der ganzheitliche, begleitende,<br />

erzieherische, betreuende, fördernde und ggf. pflegerische Leistungen bereithält. Sie bieten differenzierte<br />

und den jeweiligen Bedürfnissen entsprechende, vielfältige und individuelle Förderungs- und Betreuungsmöglichkeiten<br />

an, die dem aktuellen fachlichen Standard entsprechen. Diese tragen zur Entfaltung<br />

der Persönlichkeit sowie zur Verselbständigung und sozialer Integration bei. Dabei wird auf ein ausgewogenes<br />

Verhältnis von Förderung und Forderung, Erholung und Wohlbefinden geachtet. Für je<strong>des</strong><br />

Kind wird ein individueller Förder- und Entwicklungsplan erstellt, der spezifische Unterstützungsleistungen<br />

beschreibt.<br />

119


Standorte der Heilpädagogischen Tagesstätten in <strong>Oberbayern</strong> nach Leistungstyp<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

HTP 2015<br />

in Verhandlung<br />

T-KJ-G-HPT<br />

T-KJ-K-HPT<br />

T-KJ-S-HPT<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2010 2011 2012 2013 2014<br />

Vereinbarte Plätze HPT gesamt 4.167 4.448 4.507 4.502 4.565<br />

Summe in Anspruch gen. Leistung 5.431* 6.137* 4.646* 4.543* 4.560*<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong> – Stichtagsfälle ab 2012 jeweils zum 31.05. <strong>des</strong> Jahres<br />

* Die Summen der in Anspruch genommenen Leistung der Jahre 2010 und 2011 sind haushaltbezogene Buchungen<br />

im Verlaufszeitraum und weichen <strong>des</strong>halb deutlich von den vereinbarten Plätzen ab. Ab dem Jahr 2012 werden für<br />

den schulischen und vorschulischen Bereich jeweils Stichtagsfälle zum 31.05. ausgegeben.<br />

120


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Im Jahr 2014 erfolgte eine Einigung bezüglich der Standards für Heilpädagogische Tagesstätten für<br />

den Personenkreis Kinder mit (drohender) seelischer Behinderung im Vorschulalter mit dem Beschluss<br />

der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission.<br />

Wichtige Beschlüsse 2011 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 3: T-K-S-HPT Oberbayerische Standards<br />

für den Leistungstypen T-K-S-HPT, Heilpädagogische<br />

Tagesstätten für Kinder<br />

im Vorschulalter mit einer seelischen<br />

Behinderung<br />

27.11.2014 Die <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission beschließt<br />

einstimmig, dass auf Basis der vorgelegten<br />

Tischvorlage „Standards für Heilpädagogische<br />

Tagesstätten für Kinder mit seelischer<br />

Behinderung im Vorschulalter“ künftig<br />

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen<br />

für den Leistungstyp T-K-S-HPT im Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> abgeschlossen werden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

121


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Ziele<br />

Verbindliche Qualitätsstandards in Bezug auf<br />

Förderplanung und Dokumentation sind in<br />

Kooperation mit den Leistungserbringerverbänden<br />

entwickelt.<br />

Maßnahmen<br />

Erarbeitung in der AG HPT: Förderplanung und<br />

Dokumentation mit Vertretern der Leistungserbringerverbände<br />

und Heimaufsicht (Regierung<br />

von <strong>Oberbayern</strong>).<br />

Mit Blick auf das Thema Inklusion wird der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> die weitere Entwicklung der Maßnahme<br />

Heilpädagogische Tagesstätte beobachten und gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden<br />

und deren Einrichtungen Perspektiven der Weiterentwicklung sondieren. Der Bayerische Aktionsplan<br />

fordert eine verstärkte Öffnung der Heilpädagogischen Tagesstätten hin zum Gemeinwesen. Ihr Angebot<br />

soll parallel zur Weiterentwicklung der Schulen zu inklusiven Einrichtungen optimiert werden.<br />

Die Herausforderungen, die sich aus den Veränderungen im Zuge <strong>des</strong> Inklusionsprozesses für Heilpädagogische<br />

Tagesstätten ergeben, werden sich als Anfragen an die Leistungsfähigkeit und die Qualität<br />

der Maßnahme artikulieren. So sind mögliche Veränderungen, z. B. hinsichtlich <strong>des</strong> Personenkreises in<br />

den Einrichtungen, zu analysieren. Auch wird zu prüfen sein, inwieweit die Qualität der Förderung und<br />

Betreuung diesen Veränderungen Rechnung trägt. Die Möglichkeit der Kooperation unter Wahrung<br />

<strong>des</strong> Förderauftrags der Heilpädagogischen Tagesstätte zu anderen Betreuungsangeboten für Kinder<br />

ohne Behinderungen ist weiterzuentwickeln.<br />

Ziel der Förderung in Heilpädagogischen Tagesstätten war und ist die Orientierung nach außen in<br />

den sozialen Nahraum, um die Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu<br />

erweitern. Bei allen Bestrebungen Leistung als inklusives Angebot zu öffnen, darf nicht außer Acht<br />

gelassen werden, dass eine ganzheitliche spezifische heilpädagogische Förderung ihre Legitimation<br />

hat. Die Heilpädagogischen Tagesstätten sind ein wichtiges Förderangebot und sollen als Leistung<br />

der Eingliederungshilfe weiterhin bestehen. Sie könnten sich – aufgrund der Bündelung der hohen<br />

interdisziplinären Fachkompetenz in den Einrichtungen – zu heilpädagogischen Fachzentren in den<br />

Regionen weiterentwickeln.<br />

Die Umsetzung dieser Ideen hängt maßgeblich vom Vorhandensein entsprechender Fachkräfte ab.<br />

Die Auswirkungen und möglichen Lösungsansätze bezüglich <strong>des</strong> zunehmenden Fachkräftemangels<br />

müssen sowohl bezirksintern, als auch mit den Leistungserbringerverbänden thematisiert werden.<br />

1.3.3 Modellprojekt „Inklusive Nachmittagsbetreuung“<br />

Das Modellprojekt „Inklusive Nachmittagsbetreuung“ bietet die Möglichkeit, die Teilhabe der Kinder und<br />

Jugendlichen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft umzusetzen und gleichzeitig im Rahmen<br />

der Hilfen zur angemessenen Schulbildung die notwendige heilpädagogische Förderung zu gewährleisten.<br />

Dabei will das Modellprojekt nicht in Konkurrenz zu Heilpädagogischen Tagesstätten treten. Es soll<br />

vielmehr ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und für ihre Eltern sein, das die<br />

Ziele von Inklusion zu verwirklichen hilft. Die Leistungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> knüpfen an die Gegebenheiten<br />

vor Ort an und bedingen ein Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure. Damit werden neue<br />

und zukunftsweisende Wege der Zusammenarbeit beschritten.<br />

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, die vormittags gemeinsam den Unterricht<br />

besuchen, sollen am Nachmittag auch gemeinsam betreut und gefördert werden. Dieses Ziel klingt<br />

einfach, die Herausforderung besteht jedoch im Wie.<br />

122


In enger Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten und den Schulleitungen der Grundund<br />

Mittelschule Schrobenhausener Straße in München, der Elterninitiative an der Grundschule und der<br />

IG-Feuerwache an der Mittelschule, der Regierung von <strong>Oberbayern</strong> sowie den beiden Ministerien – dem<br />

Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie dem Bayerischen<br />

Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration – gelang es, die Teilnahme der Kinder<br />

mit Behinderungen an der verlängerten Mittagsbetreuung der Grundschule und dem offenen Ganztag<br />

an der Mittelschule zu ermöglichen. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> betrat 2012 mit den Projektpartnern <strong>des</strong><br />

Modellprojekts Inklusive Nachmittagsbetreuung Neuland.<br />

Die katholische Stiftungsfachhochschule München mit Prof. Dr. Kirchner wurde vom Bayerischen<br />

Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> beauftragt,<br />

das Modellprojekt wissenschaftlich zu begleiten. Der Forschungsauftrag beinhaltet die kritische<br />

Überprüfung <strong>des</strong> Modellprojekts unter folgenden Gesichtspunkten:<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Kann mit dem Modellprojekt das Ziel der Inklusion erreicht werden?<br />

Wird im Modellprojekt die individuelle Förderung der Kinder mit Behinderungen gewährleistet?<br />

Ist dieses Modell übertragbar auf andere Standorte in Bayern?<br />

Die Ergebnisse der Studie sind sehr positiv und ermutigen, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen:<br />

„Aus Perspektive der wissenschaftlichen Begleitforschung ermöglicht das Modellprojekt Inklusive<br />

Nachmittagsbetreuung als konkretes Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zu einer angemessenen<br />

Schulbildung insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht nach § 54 Abs. 1 SGB XII die Teilhabe<br />

von Kindern mit Behinderung im sozialen Kontext von Schule und fördert damit in grundlegendem Sinne<br />

nach SGB IX die Teilhabe am sozialen Leben. Das reguläre Angebot der Nachmittagsbetreuung im Sinne<br />

der ‚Inklusion’ konnte durch die Förderung damit als ‚reguläre’ Struktur so erweitert werden (insbesondere<br />

durch eine zusätzliche qualifizierte Betreuungskraft und eine heilpädagogische Förderung), dass Kinder<br />

mit Behinderung am Angebot der Nachmittagsbetreuung teilhaben können. Neben allen normativen<br />

Debatten um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an bestehenden, ‚regulären’ Strukturen ist<br />

das Modellprojekt inklusive Nachmittagsbetreuung ein ganz konkreter, praktischer Ausdruck der sozialpolitischen<br />

‚Programmformel’ Inklusion. Im Sinne <strong>des</strong> SGB IX und der UN-BRK stellt die Teilhabe an der<br />

inklusiven Nachmittagsbetreuung eine wirksame und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahme<br />

im sozialen Umfeld (der Schule) dar, mit der die schulische und soziale Entwicklung der Kinder mit<br />

Behinderung gefördert wird (UN-BRK, 2010, Art. 24, 2e). Das Modellprojekt weist damit einen Weg und<br />

konkrete Möglichkeiten, wie inklusive Strukturen gestaltet werden können, welche Effekte bei den<br />

Beteiligten möglich sind und welche (vielfältigen) Rahmenbedingungen dazu benötigt werden. Aus<br />

unserer Perspektive ist die Übertragbarkeit der Inklusiven Nachmittagsbetreuung an andere Schulen<br />

grundsätzlich möglich und begrüßenswert.“ 50<br />

Die Inklusive Nachmittagsbetreuung gewährleistet die soziale Teilhabe aller Kinder an der<br />

Gemeinschaft und entspricht somit den Anforderungen der UN-BRK.<br />

Die Inklusive Nachmittagsbetreuung sichert die individuelle Förderung der Kinder mit<br />

Behinderungen und leistet einen großen Beitrag zum sozialen Wachstum aller Kinder.<br />

50<br />

Schlussbericht für das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und dem<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong>, Prof. Dr. Andreas Kirchner, Dipl.-Soz. Martina Schweiger: Inklusive Nachmittagsbetreuung –<br />

Wissenschaftliche Begleitforschung, München 2014, S. 8<br />

123


Die Inklusive Betreuung und Förderung braucht heilpädagogische Förderung im Gruppenkontext.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Die Inklusive Nachmittagsbetreuung berücksichtigt die Wünsche der Eltern von Kindern mit<br />

Behinderungen, die sich für ein inklusives Bildungs- und Betreuungsmodell entscheiden.<br />

Die Inklusive Nachmittagsbetreuung wurde von den Kindern, Eltern und Mittarbeitern als sehr<br />

positiv und bereichernd wahrgenommen.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hat das Modellprojekt Inklusive Nachmittagsbetreuung in ein reguläres<br />

Leistungsangebot überführt.<br />

124


1.4 Wohnangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige<br />

Heilpädagogische Wohnheime und Internate bieten Kindern und Jugendlichen mit (drohender) geistiger<br />

und/oder körperlicher Behinderung von Geburt bis zur Beendigung der Schulpflicht eine heilpädagogische<br />

Förderung an, wenn eine ambulante oder teilstationäre Maßnahme, wie z. B. ambulante Frühförderung<br />

oder der Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte, den notwendigen Förderbedarf <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />

nicht abdecken kann. Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung oder im<br />

Rahmen einer Schutzmaßnahme i. S. <strong>des</strong> § 42 SGB VIII in Wohnheimen aufgenommen werden, ist nicht<br />

der überörtliche Sozialhilfeträger, sondern das jeweilige Jugendamt der zuständige Ansprechpartner.<br />

Ziel der heilpädagogischen Wohnheime ist es, entsprechend dem individuellen Bedarf <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>,<br />

Jugendlichen und <strong>des</strong> jungen Volljährigen, eine wesentliche Behinderung oder deren Folgen durch<br />

Förder- und Betreuungsangebote sowie geeignete Rahmenbedingungen zu beseitigen oder zu mildern,<br />

um dem jungen Menschen die Eingliederung in die Gesellschaft sowie die Teilhabe am Leben in der<br />

Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dabei wird auf ein ausgewogenes Verhältnis von<br />

Förderung und Forderung, Erholung und Wohlbefinden geachtet.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Folgende Schwerpunkte stehen dabei im Vordergrund:<br />

Mitbestimmung und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen<br />

Ganzheitlichkeit<br />

Förderung sozialer und lebenspraktischer Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung<br />

der einzelnen Kinder und Jugendlichen<br />

Integration in die soziale Umwelt<br />

Förderung der Eigenbeschäftigung und Freizeitgestaltung<br />

Unterstützung in schulischen und berufsvorbereitenden Belangen<br />

Unterstützung der Sorgeberechtigten/Bezugspersonen<br />

Getragen wird die Förderung und Erziehung im heilpädagogischen Wohnheim nach den Grundsätzen<br />

gewaltfreier Erziehung, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention und im Bürgerlichen Gesetzbuch 51<br />

festgeschrieben wurde.<br />

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen brauchen eine Atmosphäre, die ihnen ein Gefühl der Sicherheit<br />

und Geborgenheit vermittelt, um sich in einem geschützten Rahmen entwickeln und entfalten zu<br />

können. In der Regel sind die Bedingungen im elterlichen Haus am besten geeignet, diesem Bedürfnis<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> gerecht zu werden. Die familiäre Erziehung und Begleitung ist aber aus unterschiedlichen<br />

Gründen nicht immer möglich. So kann es sein, dass das Kind mit Behinderung eine besondere Schulform<br />

oder Förderung benötigt, die es vor Ort nicht gibt, und <strong>des</strong>halb ein täglicher Transfer nicht zumutbar ist.<br />

Die Art der Behinderung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> kann sich so stark auf die Erziehung und Pflege auswirken, dass der<br />

familiäre Rahmen dafür nicht mehr ausreichend ist und die Eltern zeitweise eine Unterstützung benötigen,<br />

um wieder Kraft für die besonderen Bedürfnisse <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sammeln zu können. In solchen Fällen<br />

ist es erforderlich, die Erziehung, Förderung und Pflege in die Hände von heilpädagogischen und therapeutischen<br />

Fachkräften eines heilpädagogischen Wohnheims zu geben. Eine weitere Möglichkeit im<br />

Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie, welche die<br />

notwendige Hilfe erbringen kann.<br />

51<br />

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere<br />

entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig”, siehe BGB § 1631 Abs. 2<br />

125


1.4.1 Stationäre Wohnangebote mit und ohne Tagesbetreuung<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Es werden Wohnformen mit und ohne zusätzliche Tagesbetreuung im Anschluss an den Schultag angeboten.<br />

In Einrichtungen ohne Tagesbetreuung besuchen die Kinder mit Behinderungen im Anschluss<br />

an den Schulbesuch zusätzlich am Nachmittag eine teilstationäre Einrichtung, wie z. B. eine Heilpädagogische<br />

Tagesstätte. Für das einzelne Kind muss gut überlegt werden, ob mehrere Lebensräume und<br />

damit verbunden verschiedene Bezugspersonen zumutbar sind. Inhaltliche Schwerpunkte werden in den<br />

einzelnen Einrichtungen je nach Personenkreis unterschiedlich gesetzt. Neben den Angeboten für geistig<br />

und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche gibt es z. B. spezielle Angebote für Kinder mit<br />

einer Sinnesbehinderung und/oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie für Kinder mit zusätzlichen<br />

psychiatrischen Erkrankungen neben der geistigen Behinderung.<br />

Neben den heilpädagogischen Wohnheimen gibt es Einrichtungen mit Teilungsabkommen. Hierbei<br />

handelt es sich um Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung, die aufgrund<br />

ihrer besonderen Bedarfslage zusätzlich eine durchgehende Versorgung im medizinisch-pflegerischen<br />

Bereich benötigen. Vertraglich werden beide Leistungen gemeinsam geregelt und die Kosten anteilig<br />

von den Krankenkassen und dem Bezirk übernommen.<br />

Die Einrichtungen bieten je nach Personenkreis und Bedarf verschiedene Angebotsformen – von<br />

Fünf-Tage-Internaten bis hin zu Vollzeitheimen, die 365 Tage im Jahr geöffnet haben.<br />

Standorte der Wohnheime Kinder und Jugendliche in <strong>Oberbayern</strong><br />

Wohnen-Kinder in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

W-KJ-G (1)<br />

W-KJ-K (2)<br />

WT-KJ-G (16)<br />

WT-KJ-K (11)<br />

126


Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Vereinbarte Plätze gesamt 1.285 1.224 1.215 1.219 1.154 1.146<br />

Summe in Anspruch gen. Leistung 868* k. A. 962* 958* 973* 961*<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

*Die angegebenen Zahlen sind Verlaufsfälle im jeweiligen Leistungszeitraum in der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Das im zweiten Sozialbericht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> vorgestellte neue Konzept der Verselb ständigungsgruppe<br />

hat sich bewährt. Mit diesem Konzept soll jungen Volljährigen, die noch schulpflichtig<br />

sind und in einem Wohnheim leben, die Möglichkeit gegeben werden, durch speziell angepasste<br />

Wohnsituationen nach Ende der Schulpflicht den Übergang in ein ambulant betreutes Wohnen<br />

zu gestalten. Es hat sich gezeigt, dass diese Form der Betreuung für junge Erwachsene mit Behinderungen<br />

gute Chancen beinhaltet, ihren weiteren Lebensweg aus einem Wohnheim heraus offen<br />

zu planen.<br />

Zur Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und gravierenden psychiatrischen<br />

Krankheitsbildern konnte ein Ausbau der Plätze in der bereits bestehenden Einrichtung<br />

erreicht werden. Wichtig war hierzu die Einbindung der Beschulung der Kinder. Gemeinsam mit<br />

dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wurden zwei<br />

Stütz- und Förderklassen installiert, die ein durchlässiges System gewährleisten, um die Kinder und<br />

Jugendlichen je nach Entwicklungsstand in ein reguläres Wohn- und Schulumfeld zurückzuführen.<br />

Auch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie konnte intensiviert werden. Trotz<br />

dieses Ausbaus kann der Bedarf für diese speziellen Anforderungen in <strong>Oberbayern</strong> noch immer nicht<br />

ausreichend gedeckt werden. Um diesen Mangel zu beheben, werden derzeit intensive Gespräche<br />

mit Einrichtungsträgern geführt.<br />

Tendenzen einzelner Träger, sich dezentral aufzustellen und sozialraumnahe Angebote zu schaffen,<br />

werden unterstützt und derzeit in einer Einrichtung im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung<br />

evaluiert.<br />

127


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Ziele<br />

Verbindliche Qualitätsstandards in Bezug auf<br />

Planung und Dokumentation sind in Kooperation<br />

mit den Leistungserbringerverbänden entwickelt.<br />

Maßnahmen<br />

Eine einheitliche Grundlage in der Förderplanung<br />

und Dokumentation ist mit Vertretern der Leistungserbringerverbände<br />

und der Regierung von<br />

<strong>Oberbayern</strong> als Heimaufsicht erarbeitet.<br />

Im Rahmen der sozialplanerischen Aufgabenstellung plant die Regionalkoordination Behindertenhilfe<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> mit den heilpädagogischen Einrichtungen ins Gespräch zu kommen. Ziel<br />

hierbei ist es, die sich veränderten Anforderungen, denen sich Einrichtungen und Träger aufgrund<br />

der Kinder und Jugendlichen mit zusätzlichen psychiatrischen Erkrankungen stellen müssen, zu<br />

thematisieren und gemeinsam nach Ursachen und Lösungen zu suchen. In diesem Zusammenhang<br />

soll auch weiter die Option einer neuen Kindereinrichtung verfolgt werden, die heilpädagogische<br />

sowie kinder- und jugendpsychiatrische Inhalte miteinander verbindet. Dringend erforderlich ist die<br />

gemeinsame Diskussion aller beteiligten Akteure zu den Auswirkungen und zu möglichen Lösungsansätzen<br />

im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel vor dem Hintergrund der Sicherstellung<br />

der Versorgung.<br />

1.4.2 Modellprojekt zur Versorgung von psychisch kranken Kindern und<br />

Jugendlichen in <strong>Oberbayern</strong> (GSV-Nr. 7)<br />

Mit dem Projektziel (gemäß Projektauftrag vom 15.01.2010) soll eine Optimierung der integrierten,<br />

bereichsübergreifenden Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen im Versorgungsgebiet<br />

<strong>Oberbayern</strong> unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der unterschiedlichen Kostenträger und<br />

Leistungserbringer aus den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP),<br />

Jugendhilfe, Erwachsenenpsychiatrie, berufliche Eingliederung etc. erreicht werden.<br />

Zum Abschluss der Projektlaufzeit und nach insgesamt 20 Sitzungen wurden die Ergebnisse im<br />

Gremium GSV am 20.10.2015 wie folgt zusammengefasst:<br />

1 Zusammenarbeit zwischen KJPP und Jugendämtern/Jugendhilfe verbessern und weiterentwickeln<br />

Bis November 2011 wurde eine Vereinbarung der KJPP mit den Jugendämtern zur Verbesserung<br />

der Zusammenarbeit erstellt, welche bei den oberbayerischen Jugendamtsleitern Zustimmung<br />

gefunden hat. Zudem wurde im November 2014 der weitere gemeinsame Austausch und Dialog,<br />

z. B. bei der jährlichen Tagung der oberbayerischen Jugendamtsleiter, empfohlen.<br />

2 Übergänge von der KJPP zur Erwachsenenpsychiatrie besser gestalten und geeignete<br />

Kooperationsstrukturen entwickeln<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Projekts wurde ein Kooperations- und Überleitungspapier erarbeitet. Zur gezielteren<br />

Versorgung von Patienten im Übergangsbereich zwischen Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie<br />

wird die Schaffung von weiteren Stationen für Adoleszenten empfohlen, um deren spezifischen<br />

Versorgungsbedarfen besser gerecht werden zu können. Auch müssen die komplementären nichtklinischen<br />

Leistungen nach SGB VIII und SGB XII besser koordiniert werden.<br />

128


3 Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Versorgung<br />

in <strong>Oberbayern</strong> mit dem Ziel einer flächendeckenden, effizienten und qualitativ hochwertigen<br />

Versorgung unter Berücksichtigung von Versorgungsengpässen und möglichen Lösungsansätzen<br />

Ein Schreiben wurde an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) gerichtet mit dem Ziel, die<br />

aufsuchende fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung in stationären Einrichtungen der<br />

Jugend- und Behindertenhilfe zu finanzieren. Die Antwort der KVB war ein Verweis auf die damals<br />

noch zu erstellende Bedarfsplanung. Diese liegt nun in Gesetzesform vor. Ein erneutes Anschreiben<br />

an die KVB führte nicht zu konkreten Lösungsvorschlägen. Das neue Vergütungssystem für stationäre<br />

Klinikbehandlungen (PEPP) führt zu kürzeren Verweildauern in der Klinik. Übergangslösungen<br />

zwischen Klinik und endgültiger Anschlussmaßnahme müssen gefunden werden. Daher wird<br />

ein neues Modellprojekt „Übergangseinrichtungen“ zwischen stationärer Klinikbehandlung und<br />

stationären Anschlussmaßnahmen im Rahmen der Jugend- und Behindertenhilfe (oder ggf. Reha-<br />

Maßnahmen) unter Beteiligung der zuständigen Leistungsträger, Einrichtungen und Kliniken in<br />

einer geeigneten Region in <strong>Oberbayern</strong> empfohlen. Die Unterarbeitsgruppe <strong>des</strong> GSV-Projektes Nr. 7<br />

für den Personenkreis der Kinder und Jugendlichen mit geistiger Behinderung stellte fest, dass eine<br />

ausreichende Datenlage zur Quantität und Qualität der erforderlichen Versorgungsstrukturen für<br />

Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung fehlt. Daher empfehlen die Projektmitglieder,<br />

dass mit der Neueröffnung <strong>des</strong> Klinikums in Haar diese Daten erfasst und zum Erkenntnisgewinn<br />

genutzt werden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

1.4.3 Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

Die Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung ist eine vorübergehende, zeitlich begrenzte, stationäre<br />

Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die i. d. R. bei ihren Familien leben und<br />

versorgt werden. Aufgabe der Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung von Kindern und Jugendlichen<br />

mit Behinderungen ist die Sicherstellung der Versorgung und Betreuung, wenn z. B.<br />

die Hauptbezugsperson, i. d. R. Vater oder Mutter, z. B. durch Krankheit, Kur, vorübergehend ausfällt,<br />

die Hauptbezugsperson eine zeitlich begrenzte, aber umfassende Entlastung benötigt (Urlaub) oder<br />

unvorhersehbar die Versorgung und Betreuung im häuslichen Bereich nicht mehr möglich ist,<br />

z. B. bei plötzlicher Erkrankung eines Elternteils, Tod der Pflegeperson, Unfall.<br />

Dabei werden zunächst vorrangige Leistungen der Pflegekassen ausgeschöpft.<br />

Diese Maßnahme wird in unterschiedlichen Einrichtungsformen der Eingliederungshilfe angeboten:<br />

Plätze für die Kurzzeitunterbringung können im Rahmen von vollstationären Wohnheimen für<br />

Kinder und Jugendliche bereitgestellt sein. Die „Kurzzeitkinder“ sind als Gäste für eine befristete<br />

Zeit in einer bestehenden Wohngruppe integriert.<br />

Innerhalb eines Wohnheims wird eine eigene Gruppe mit gesondertem Personal als Angebot zur<br />

Kurzzeitunterbringung betrieben.<br />

Eine Einrichtung bietet ausschließlich Plätze für die Kurzzeitunterbringung an und ist eigenständig,<br />

ohne Anbindung an eine vollstationäre Einrichtung.<br />

129


Standorte der Einrichtungen mit Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

130


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission hat am 06.11.2012 die erarbeiteten Grundlagen für Kurzzeitpflege und<br />

Kurzzeitunterbringung in der Oberbayerischen Musterleistungsvereinbarung beschlossen. Nachfolgend<br />

überarbeitete die Arbeitsgruppe „Kurzzeitunterbringung“ bestehend aus Vertretern <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> und der Leistungserbringerverbände aufgrund gesetzlicher Veränderungen diese Musterleistungsvereinbarung.<br />

Im Umlaufverfahren der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission im März 2014 wurden<br />

diese Änderungen beschlossen.<br />

Da die Familien vorrangig die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen (Verhinderungs- und Kurzzeitpflegesumme<br />

belaufen sich seit 01.01.2015 auf jeweils 1.612 Euro) einsetzen müssen, sind die Inanspruchnahmen<br />

dieser Leistung als Eingliederungshilfeleistung sehr gering. So steigerte sich der Bedarf<br />

von neun im Jahr 2011 auf zehn Personen im Jahr 2012. Ursache ist, dass häufig die Leistung der Kurzzeitpflege<br />

von Familien in Anspruch genommen wird, der o. g. gesetzliche geregelte Geldbetrag aber<br />

ausreichend ist, um den Bedarf zu decken, so dass kein Antrag an den Bezirk gestellt werden muss.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 5: Musterleistungsvereinbarungen<br />

für die Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

für Kinder und Jugendliche mit<br />

Behinderungen sowie junge Erwachsene<br />

mit Behinderungen bis zur Beendigung<br />

der Schulpflicht<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

Umlaufverfahren (siehe Protokoll der BEK<br />

vom 24.06.2014, TOP 4: Bekanntgabe der<br />

Ergebnisse <strong>des</strong> Umlaufverfahrens vom<br />

März 2014)<br />

06.11.2012 Kurzzeitpflege für Kinder und junge erwachsene<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

in Einrichtungen der Behindertenhilfe –<br />

Muster-LV. LV = Leistungsvereinbarung<br />

Auf der Basis der vorgelegten Entwürfe<br />

werden künftig Leistungsvereinbarungen<br />

für Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Kinder<br />

und junge erwachsene Menschen mit<br />

Behinderung abgeschlossen. Dabei ist in<br />

den Vereinbarungen ein Passus aufzunehmen,<br />

dass Kinder und Jugendliche,<br />

die einen Anspruch nach dem SGB VIII<br />

haben, von dieser Leistungsvereinbarung<br />

nicht erfasst werden.<br />

März 2014<br />

Beschluss der Musterleistungsvereinbarungen:<br />

Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

für Kinder, Jugendliche<br />

und junge Volljährige mit Behinderung<br />

(18. Lebensjahr bis zur<br />

Beendigung der Schulpflicht)<br />

Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

für erwachsene Menschen<br />

mit geistiger und/oder körperlicher<br />

Behinderung.<br />

131


Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Eine ausreichende Anzahl an Plätzen der Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

ist vorhanden.<br />

Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten<br />

der Familien im Rahmen der Kurzzeitpflege/<br />

Kurzzeitunterbringung in <strong>Oberbayern</strong> liegen vor.<br />

Maßnahmen<br />

Weiterer Ausbau der Angebote und Abschluss<br />

von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.<br />

Informationen auf der Homepage <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> sind bereitgestellt.<br />

Weitere Formen der Informationsvermittlung<br />

werden geklärt.<br />

Mit der Vereinbarung der Grundlagen der Leistungsvereinbarung für Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

in der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission im November 2012 konnten neue Vertragsabschlüsse mit<br />

Leistungsanbietern erzielt werden. Diese Vereinbarungen zielen darauf ab, dass die Kinder, Jugend lichen<br />

oder jungen Erwachsenen entsprechend ihrem Alter und ihrer Behinderung unterstützt werden.<br />

Die bisher gewonnenen Erfahrungen werden derzeit gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden<br />

diskutiert und überprüft, um ggf. Anpassungen vorzunehmen. Dies geschieht mit dem Ziel, eine gute<br />

Grundlage für weitere Vereinbarungen mit verschiedenen Trägern zu schaffen.<br />

Durch die vorrübergehende Entlastung der Familien im Rahmen der Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

kann eine Heimaufnahme verhindert oder verzögert werden. Daher ist die Form der<br />

Informationsvermittlung zu diesen Angeboten zu klären und aufzubauen. Insbesondere mit den<br />

Pflegekassen wird hierzu ein Informationsaustausch erfolgen.<br />

132


2. Unterstützungsleistungen<br />

für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder chronischen<br />

Erkrankungen in der Eingliederungshilfe (SGB XII § 53)<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> stellt Menschen mit (drohenden) Behinderungen oder chronischen Erkrankungen<br />

bedarfsgerechte, grundsätzlich wohnortnahe, zugängliche und erreichbare Angebote zur Verfügung und<br />

ermöglicht damit eine möglichst weitgehende Selbstständigkeit und selbstbestimmte Teilhabe.<br />

Das folgende Kapitel gliedert sich auf in die Unterstützungsbereiche Beratung und Teilhabe, Wohnen,<br />

Teilhabe am Arbeitsleben und tagesstrukturierende Angebote.<br />

2.1 Beratung, Unterstützung und weitere Leistungen zur Teilhabe am<br />

Leben in der Gemeinschaft<br />

Die Mehrzahl der Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen lebt in der eigenen<br />

Wohnung, in ambulant begleiteten Wohnformen oder mit ihren Familien. Zur Unterstützung dieser<br />

weitgehend selbstständigen und selbstbestimmten Lebensform können zusätzliche Leistungen der<br />

Eingliederungshilfe notwendig werden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

133


2.1.1 Regionale Offene Behindertenarbeit<br />

Die Regionale Offene Behindertenarbeit (Reg. OBA) ist mit ihrer Lotsen- und Leitfunktion für Menschen<br />

mit Behinderungen und deren Angehörige innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe ein sehr<br />

bedeutsames Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe. Die Dienste der Reg. OBA stellen einen<br />

wichtigen Baustein in der Gesamtversorgung von Menschen mit Behinderungen dar. Es handelt sich<br />

hierbei um ein sozialraumorientiertes und niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit wesentlichen<br />

geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke<br />

Menschen nach §§ 53 ff SGB XII und deren Angehörige.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Die Dienste der Reg. OBA bieten Menschen mit Behinderungen jeden Alters und ihren Angehörigen<br />

professionelle, kompetente und kostenfreie Beratung zu persönlichen und behinderungsspezifischen<br />

Fragestellungen, pädagogische und lebenspraktische Unterstützung und Kontaktmöglichkeiten an. Die<br />

Dienste informieren über alle Hilfen und Angebote, die es im näheren Lebensumfeld der Ratsuchenden<br />

gibt. Die Reg. OBA unterstützt bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Leistungen, wie z. B. der<br />

Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege. Die Vernetzung und enge Zusammenarbeit bei Angeboten<br />

innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe vor Ort, wie z. B. mit Kirchengemeinden, Vereinen und<br />

Volkshochschulen, ist dabei unerlässlich. Darüber hinaus werden von der Reg. OBA unterschiedliche<br />

Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen jeden Alters<br />

organisiert und durchgeführt.<br />

Mit den sog. Familienentlastenden Diensten (FED) unterstützen die regionalen OBA-Dienste Familien<br />

und Angehörige von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen, sofern diese bei den<br />

Angehörigen leben. Die entweder unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse finanzierte<br />

oder als Selbstzahler erhaltene Leistung wird von den Diensten der OBA organisiert und geleitet. Die Personen<br />

und deren Angehörige erhalten im häuslichen Umfeld oder in Gruppenangeboten die passende<br />

und erforderliche Unterstützung. In <strong>Oberbayern</strong> gibt es aktuell 46 regionale Dienste der OBA. Pro Jahr<br />

nutzen diese Leistung rund 13.600 Menschen mit Behinderungen.<br />

Durch den direkten Kontakt mit Menschen mit Behinderungen erhalten die regionalen OBA-Dienste<br />

wichtige Informationen über die Bedürfnisse und Wünsche, aber auch über bestehende Barrieren, die<br />

einer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Regionen entgegenstehen. Diese Erkenntnisse<br />

sollen zur Entwicklung <strong>des</strong> inklusiven Sozialraums beitragen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe<br />

ist. Die Leistungen der regionalen OBA-Dienste haben einen inklusiven Charakter. Die Verantwortlichen<br />

achten darauf, dass ihre Angebote, wie beispielsweise Freizeitaktivitäten oder Bildungsangebote, Menschen<br />

mit und ohne Behinderungen erreichen. Vereinzelt gibt es bereits ein Mitbestimmungsrecht der<br />

Nutzer über die sog. OBA-Beiräte.<br />

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt bietet min<strong>des</strong>tens ein Dienst der Reg. OBA Unterstützungsleistungen<br />

an. Teilweise gibt es in Landkreisen oder kreisfreien Städten mehrere Anbieter, die im<br />

Rahmen einer Kooperationsvereinbarung gemeinsam für die Belange der Menschen mit Behinderungen<br />

und deren Angehörige eintreten bzw. die Aufgaben in der OBA in der Region unter sich aufteilen.<br />

134


Standorte der Regionalen Offenen Behindertenarbeit (Reg. OBA) in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

135


Nutzerdaten – aktuell<br />

Seit 2012 hat sich die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der OBA in Anspruch<br />

genommenen haben, laufend erhöht. In <strong>Oberbayern</strong> nutzten im Jahr 2014 insgesamt 13.556 Menschen<br />

mit Behinderungen die Angebote der OBA.<br />

Die im Jahr 2014 in den Sachberichten erfassten statistischen Werte zeigen die Verteilung nach<br />

Zielgruppen, die die Leistungen der OBA in Anspruch genommen haben, wie folgt:<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Menschen mit<br />

einer geistigen Behinderung: 43,2 %<br />

körperlichen Behinderungen: 19,7 %<br />

chronischen Erkrankungen: 14,4 %<br />

Mehrfachbehinderung: 10,4 %<br />

einer Autismus-Spektrum-Störung: 3,3 %<br />

Sinnesbehinderungen: 1,6 %<br />

sonstiger Behinderung: 3,5 %<br />

unbekannter Art der Behinderung: 3,9 %<br />

Des Weiteren wurden 6.830 Angehörige von Menschen mit Behinderungen und 4.006 Personen aus<br />

dem weiteren Umfeld beraten.<br />

Das Alter der Nutzer von OBA-Leistungen verteilte sich im Jahr 2014 hauptsächlich auf die folgenden<br />

drei Altersgruppen: 2.885 Nutzer in der Gruppe der 7- bis 21-Jährigen; 3.607 Nutzer in der Gruppe der<br />

22- bis 45-Jährigen und 2.887 Nutzer in der Gruppe der 46- bis 65-Jährigen.<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2012 2013 2014<br />

Nutzer/Menschen mit Behinderungen 12.193 12.568 13.556<br />

Nutzer/Angehörige 7.474 7.222 6.830<br />

Finanzielle Entwicklung Reg. OBA (in Mio. Euro) 5,21 5,24 5,32<br />

Quelle: Auswertung der Sachberichte 2012, 2013 und 2014; Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

136


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Im Planungszeitraum 2013 bis 2015 wurde die bestehende Förderrichtlinie unter Beteiligung <strong>des</strong><br />

Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in Zusammenarbeit<br />

mit den sieben Bayerischen Bezirken und den Leistungserbringerverbänden auf Lan<strong>des</strong>ebene<br />

gemeinsam überarbeitet. Sie trat zum 01.01.2015 in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 31.12.2018.<br />

Zeitgleich wurden Standards zur Leistungserbringung der Dienste erarbeitet, die Vorlage für Kooperationsvereinbarungen<br />

erneuert, Förderformulare aktualisiert und das bestehende Dokumentationssystem<br />

modifiziert und EDV-gestützt aufbereitet. Mit der Überarbeitung <strong>des</strong> Dokumentationssystems<br />

wurde auch das System der Zielvereinbarungsgespräche eingeführt, das voraussichtlich im Jahr 2016<br />

starten wird. In Gesprächen mit den Diensten sollen Ziele vereinbart werden, die die inklusive, personennahe<br />

und sozialraumorientierte Ausrichtung der Dienste stärken und voranbringen. Für die Zielvereinbarungsgespräche<br />

wird ein Formular mit den Leistungserbringerverbänden erarbeitet, welches<br />

voraussichtlich 2015 gemeinsam erprobt werden soll.<br />

Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie wurde vorrangig darauf geachtet, die Gedanken und die<br />

Aussagen der UN-BRK zu beachten. Dabei standen vor allem die Idee der Sozialraumorientierung bei<br />

der Erbringung der Leistungen der Reg. OBA-Dienste, die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen<br />

selbst an der Organisation sowie die Planung der Aktivitäten im Vordergrund. Die Dienste wurden<br />

in Fach- bzw. Qualitätsgesprächen über die Veränderungen informiert und beraten. Am 20./21.11.2014<br />

fand ein Seminar für Regionale OBA-Dienste zum Thema „Sozialraumorientierung in der Offenen<br />

Behindertenarbeit“ im Kloster Irsee mit Unterstützung <strong>des</strong> Bildungswerks der Bayerischen Bezirke<br />

und unter aktiver Beteiligung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und <strong>des</strong> Diakonischen Werks Bayern e. V. statt.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Mit der Überarbeitung der neuen Richtlinie konnte im Jahr 2014 eine Änderung in der Struktur der<br />

regionalen und überregionalen OBA in der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München durchgeführt werden. Zwei<br />

Dienste, die auf einen bestimmten Personenkreis spezialisiert sind, wurden in die Überregio nale OBA<br />

aufgenommen. Im Rahmen der Nachsteuerung wurden die Stellen in der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

München neu verteilt.<br />

Im Sinne der Inklusion und dem Abbau von Barrieren hat der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> 2014 eine Broschüre<br />

der OBA in Leichter Sprache veröffentlicht. Diese kann in der Pressestelle <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 52<br />

bestellt oder von der Homepage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> als Datei heruntergeladen werden.<br />

52<br />

www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/2378_137_1.PDF?1407240432 (Stand 21.08.2015)<br />

137


Wichtige Beschlüsse 2013 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss/Empfehlung<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Hauptausschuss <strong>des</strong> Verbands der bayerischen<br />

Bezirke (heute Bay. Bezirketag)<br />

TOP 18: OBA Evaluation<br />

Hauptausschuss <strong>des</strong> Verbands der bayerischen<br />

Bezirke (heute Bay. Bezirketag)<br />

TOP 15: OBA Personalkostenpauschale<br />

Hauptausschuss <strong>des</strong><br />

Bayerischen Bezirketags<br />

TOP 17: Überarbeitung der Richtlinie für<br />

die Regionale Offene Behindertenarbeit<br />

in Bayern<br />

28.02.2013 Kenntnisnahme der Berichterstattung über<br />

den aktuellen Sachstand zur Evaluation der<br />

OBA. OBA-Dienste sollen künftig verstärkt<br />

als Inklusionsmotoren genutzt werden.<br />

17.05.2013 Die Personalkostenpauschale wird festgelegt.<br />

22.05.2014 Der Hauptausschuss <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Bezirketags begrüßt die Überarbeitung<br />

der Förderrichtlinie Regionale Offene<br />

Behindertenarbeit und empfiehlt den<br />

Bezirken der Richtlinie zuzustimmen.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die neu eingeführte Dokumentation<br />

(Jahresstatistik und Zielvereinbarungsgespräche)<br />

in der regionalen OBA ist<br />

eingeführt und ausgewertet.<br />

Ein Fachtag mit allen OBA-Diensten zu den<br />

Inhalten der Auswertung ist durchgeführt.<br />

Das Formular zur Zielvereinbarung ist bis<br />

Planungszeitraum ab 2016 beschlossen.<br />

Das erste Zielvereinbarungsgespräch mit jedem<br />

oberbayerischen Dienst der regionalen OBA ist<br />

erfolgt.<br />

Die regionalen OBA-Dienste beteiligen Menschen<br />

mit Behinderungen an ihren Leistungen.<br />

Maßnahmen<br />

Die Jahresstatistik der OBA wird jährlich<br />

ausgewertet.<br />

Ein Fachtag wird 2017 organisiert und<br />

gestaltet.<br />

Das Formular zur Zielvereinbarung wird mit den<br />

Leistungserbringerverbänden entwickelt.<br />

Ab 2016 beginnend werden Zielvereinbarungsgespräche<br />

mit den Diensten der OBA durchgeführt.<br />

Im Rahmen von Gesprächen werden die<br />

OBA-Dienste beraten, wie die Etablierung<br />

von Partizipationsformen (z. B. OBA-Beiräte,<br />

peer counseling usw.) erfolgen kann.<br />

Um die Sozialraumorientierung der Dienste voranzubringen, sind Maßnahmen auf zwei unterschiedlichen<br />

Ebenen geplant. Für die theoretische Weiterqualifizierung der Dienste ist eine weitere zweitägige<br />

bayernweite Fachtagung im Jahr 2016 anberaumt. Dafür wurde eine Vorbereitungsgruppe gegründet,<br />

die sich aus Vertretern der Leistungserbringerverbände sowie Vertretern der Dienste und <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> zusammensetzt. Daneben soll im Rahmen der einzelnen Zielvereinbarungsgespräche<br />

mit den jeweiligen Diensten vereinbart werden, welche Entwicklungsmöglichkeiten in den einzelnen<br />

Landkreisen bzw. Regionen bestehen und realisiert werden können.<br />

138


Die neue, EDV-gestützte Jahresstatistik, die im Rahmen der neuen Förderrichtlinie eingeführt wurde,<br />

wird systematisch ausgewertet. Damit sollen Erkenntnisse zur Qualität in der Erbringung der Aufgaben<br />

gewonnen und im Rahmen von Zielvereinbarungsgesprächen wieder aufgegriffen werden.<br />

Ein wichtiger Aspekt in der Weiterentwicklung der OBA-Dienste ist ihre Stärkung als Baustein der<br />

ambulanten Versorgung in der Behindertenhilfe. Aufgrund ihrer Nähe zu den einzelnen Menschen in<br />

den Landkreisen und kreisfreien Städten wissen die Dienste, was Menschen mit Behinderungen<br />

bewegt, und können somit diese Themen in den jeweiligen Regionen voranbringen.<br />

2.1.2 Überregionale Offene Behindertenarbeit<br />

Die Dienste der Überregionalen Offenen Behindertenarbeit (Üreg. OBA) stellen einen wichtigen ambulanten<br />

Baustein in der Gesamtversorgung von Menschen mit spezifischen Behinderungen, Sinnesbehinderungen<br />

und chronischen Erkrankungen dar. Das Angebot der überregionalen OBA-Dienste ist<br />

ein niedrigschwelliges und richtet sich an Menschen, die durch eine spezifische Behinderung im Sinne<br />

von § 2 Abs. 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind,<br />

sowie an deren Angehörige. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen<br />

bestehen eigene Versorgungsstrukturen.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Regionale und überregionale OBA-Dienste decken unterschiedliche Einzugsbereiche ab. Die Reg. OBA<br />

bezieht sich in der Regel auf das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises. Die Üreg. OBA<br />

bezieht sich auf min<strong>des</strong>tens eine Planungsregion im Sinne <strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramms<br />

(LEP). 53 Eine Übersicht der einzelnen überregionalen OBA-Dienste und deren Einzugsbereiche<br />

sind in Kapitel IV.C aufgeführt.<br />

Zusätzlich begründet sich der Unterschied vor allem in der Häufigkeit der Behinderungsarten bzw.<br />

chronischen Erkrankungen. Seltene Behinderungen machen einerseits spezifische Angebote nötig,<br />

erlauben aber andererseits auch die Zusammenlegung von größeren Regionen. Zum Teil gibt es auch<br />

überregionale Dienste, die bayernweit gefördert werden. Für die Reg. OBA werden lan<strong>des</strong>weit gültige<br />

Standards im Sinne von Fachkraftquoten festgelegt. Sie richtet sich an den spezifischen Bedürfnissen<br />

der Versorgung für die entsprechende Behinderung aus. Somit tragen die Üreg. OBA mit ihren Angeboten<br />

zur Realisierung der Vorgaben der UN-BRK bei.<br />

Finanzielle Entwicklung Üreg. OBA (in Mio. Euro)<br />

2012 1,53<br />

2013<br />

1,63<br />

2014<br />

1,97<br />

0 0,5 1 1,5 2<br />

Die Nutzerzahlen der Üreg. OBA werden erst zukünftig erfasst und konnten daher in den aktuellen<br />

Sozialbericht noch nicht einfließen.<br />

53<br />

www.lan<strong>des</strong>entwicklung-bayern.de/instrumente/lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm (Stand 24.08.2015)<br />

139


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Im Jahr 2012 wurde das dreijährige Modellprojekt „Informations- und Servicestellen für Menschen<br />

mit Hörbehinderung“ initiiert. Bis zum 30.06.2013 konnten in den vier Planungsregionen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> die Dienste implementiert werden. Damit verbunden war ein Stellenausbau, da sich die<br />

Dienste zwei wichtigen Schwerpunkten widmen sollten. Neben der Erweiterung <strong>des</strong> Personenkreises<br />

sollte hier auch ein stärkerer Bezug zum Sozialraum der Menschen mit Hörbehinderung in den<br />

einzelnen Regionen geschaffen werden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Im Sommer 2015 wurde die Auswertung <strong>des</strong> Modellprojekts im Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

vorgestellt. Um hier einheitliche Daten und Zahlen aufstellen zu können, wurde 2013 und 2014<br />

gemeinsam mit den Leistungserbringern ein Evaluationssystem erarbeitet. Erste Erkenntnisse aus<br />

den letzten Arbeitstreffen lassen sich wie folgt zusammenfassen: In der Bevölkerung und bei den<br />

Menschen mit Hörbehinderungen liegt ein großer Informationsmangel darüber vor, welche technischen<br />

und anderen Möglichkeiten der Kommunikation in der heutigen Zeit bestehen. Neben diesem<br />

allgemeinen Beratungsbedarf sind die psychosozialen Auswirkungen der Hörbehinderungen wichtige<br />

Themen in der Beratung und bei den Gruppen- und Begegnungsmaßnahmen. Nachdem im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Modellprojekts der Personenkreis der Menschen mit Schwerhörigkeit und der Cochlear-Implantat-<br />

Träger erstmals beraten und begleitet werden konnte, können die gewonnenen Erkenntnisse zum<br />

ersten Mal erhoben und zusammengefasst werden.<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss/Empfehlung<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: Konzept zur Umsetzung der<br />

Regionalzentren für Menschen mit<br />

Hörbehinderung<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: Modellprojekt „Informationsund<br />

Servicestellen für Menschen mit<br />

Hörbehinderung" 2013 bis 2015<br />

15.11.2012 Installierung der Informations- und<br />

Servicestellen für Menschen mit<br />

Hör behinderung als Modellprojekt,<br />

Laufzeit drei Jahre<br />

17.06.2015 Weitere Förderung der Informationsund<br />

Servicestellen für Menschen mit<br />

Hörbehinderung bis 31.12.2016, um die<br />

Auswertung der Modelllaufzeit von<br />

01.01.2013 bis 31.12.2015 durchzuführen.<br />

140


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Maßnahmen<br />

Verweis: Die Ziele und Maßnahmen der Üreg. OBA im Planungszeitraum 2016 bis 2020 sind identisch<br />

mit den Zielen und Maßnahmen der Reg. OBA in Kapitel 2.1.1<br />

Mit der Einführung der neuen Richtlinie und dem neuen Dokumentationssystem werden die ersten<br />

Zielvereinbarungsgespräche ab 2016 mit den Diensten der Üreg. OBA geführt. Die Erkenntnisse aus den<br />

Gesprächen und die Zielvereinbarung ermöglichen, gemeinsam die Qualität in der Erbringung der<br />

Aufgaben voranzubringen.<br />

2.1.3 Teilhabeleistungen/Assistenz- und Begleitleistungen<br />

Teilhabeleistungen oder auch Assistenz- und Begleitleistungen sind beispielsweise eine kurze und<br />

zeitweise Begleitung und Unterstützung von wesentlich behinderten oder von Behinderung bedrohten<br />

Erwachsenen (siehe Kapitel II.B.1.2.3). Dazu zählt auch die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher<br />

im Bereich der Hochschulhilfe.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Bei der Isolierten Teilhabeleistung, welche eine Eingliederungshilfeleistung nach § 53 ff. SGB XII ist,<br />

steht das Individuum, also der erwachsene Mensch mit Behinderung als leistungsberechtigte Person, im<br />

Mittelpunkt. Es besteht ein individueller Leistungsanspruch gegenüber dem Leistungsträger. Die Teilhabeleistung<br />

dient dazu, durch Assistenz die persönliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern.<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2012 2013 2014<br />

Dienste 14 21 23<br />

In Anspruch genommene Leistung 641 614 626<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

141


Da keine Platzzahlen mit Dienstleistern vereinbart werden, sind diese auch nicht aufgeführt. Die Leistung<br />

kann unterschiedlich in Anspruch genommen werden. Geschieht das über ein persönliches<br />

Budget, kauft sich die leistungsberechtigte Person die Leistung bei einem Anbieter oder einer Person<br />

seiner Wahl ein. Andernfalls wird die Sachleistung direkt von einem Dienst erbracht, der eine Leistungsund<br />

Vergütungsvereinbarung mit dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> geschlossen hat.<br />

Bei der finanziellen Entwicklung zeigt sich, dass trotz gleichbleibender bzw. leicht rückläufiger Fallzahlen<br />

(-1 % jährlich), die Kosten dieser Leistung kontinuierlich mit durchschnittlich 7 % jährlich ansteigen.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

2.1.4 Sozialpsychiatrische Dienste<br />

Sozialpsychiatrische Dienste (SPDi) sind niedrigschwellige, pauschalfinanzierte Beratungsangebote für<br />

Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie stellen mit ihrem umfassenden Beratungsauftrag einen<br />

wesentlichen Baustein der regionalen Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung und<br />

deren Angehörigen dar. Durch eine umfassende Beratung, Begleitung und Betreuung sollen sie eine<br />

Ausgliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen aus der Gesellschaft<br />

verhindern und die Wiedereingliederung unterstützen. Die SPDi erbringen Hilfen zur Daseinsvorsorge,<br />

in der Hinführung zu medizinischer Vorsorge, zur Krisenversorgung und weiterführend zur sozialen<br />

Rehabilitation.<br />

Von wichtiger Bedeutung sind die SPDi ebenfalls im Rahmen <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens (siehe Kapitel<br />

II.A.2.1.1) und dem oberbayerischen ambulanten psychiatrischen Krisendienst (siehe Kapitel II.B.2.1.6).<br />

Die bayernweite, in der Förderrichtlinie implementierte und förderfähige Anstellung von Genesungsbegleitern<br />

(siehe Kapitel II.A.1.4.3) ermöglicht nun auch, spezielle Erfahrungswerte von Menschen mit<br />

psychischer Erkrankung gezielt in Beratungsprozesse einzubringen.<br />

Im Rahmen ihrer Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit sorgen die SPDi für Antidiskriminierung von<br />

Menschen mit seelischer Erkrankung.<br />

142


Standorte der Sozialpsychiatrischen Dienste (SPDi) in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Dienste 32 32 32 32 32 32<br />

Klienten 12.446 13.735 14.414 15.069 15.213 15.379<br />

Nutzer/Angehörige 2.964 3.049 3.139 3.330 3.222 3.234<br />

Finanzielle Entwicklung (in Mio. Euro) 10,02 10,82 11,07 11,28 12,38 12,46<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

143


Wie dieser Tabelle entnommen werden kann, sind trotz der gleichbleibenden Anzahl der Dienste seit<br />

2009 die Nutzer dieser pauschal finanzierten Leistung kontinuierlich angestiegen. So lag die durchschnittliche<br />

jährliche Wachstumsrate bei 4,32 % bzw. 538 Klienten pro Jahr und bei den hilfesuchenden<br />

Angehörigen im gleichen Zeitraum bei 1,76 % bzw. 52 Personen.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

In den dreijährlich stattfindenden Zielvereinbarungsgesprächen werden die jährlich abzugebenden<br />

Sachberichte über die Leistungen der Beratungseinrichtungen besprochen, neue Entwicklungen erörtert<br />

und planerische Impulse für die inhaltliche Ausgestaltung der Aufgaben gesetzt sowie konkrete Ziele<br />

und Maßnahmen für den Zielvereinbarungszeitraum getroffen. Die Leistungen sind in einer bayernweit<br />

geltenden Rahmenleistungsbeschreibung festgehalten. Die schriftliche Zielvereinbarung dient als<br />

verbindliche Grundlage zur weiteren Förderung <strong>des</strong> Dienstes. In den Jahren zwischen solchen Zielvereinbarungsgesprächen<br />

finden Fachgespräche statt, die durch einfache Gespräch sprotokolle dokumentiert<br />

werden. Die Auswertung der Daten erfolgt jährlich und ermöglicht ab 2010 auch Jahresvergleiche, die<br />

in Jahrestreffen aller oberbayerischen Beratungsstellen vorgestellt werden. Außerdem werden sie herangezogen<br />

bei der Beurteilung von Stellenerweiterungsanträgen der Dienste im Rahmen <strong>des</strong> quantitativen<br />

und qualitativen Nachsteuerungsverfahrens <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>. Vergleiche der Dokumentationsergebnisse<br />

zwischen den Bezirken werden angestrebt.<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Im Rahmen der Nachsteuerung erfolgte bei den SPDi ein Ausbau von 155 auf 163 Personalstellen<br />

für Fachkräfte.<br />

Gemeinsam mit den Leistungserbringerverbänden erarbeitete der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> quantitative<br />

Versorgungsstandards für die Leistungen der SPDi.<br />

Ergänzend dazu wurden qualitative, fachliche sowie sozialräumliche Kriterien erarbeitet und<br />

beschlossen. Sie kommen seit 2014 bei den Förderempfehlungen für die Dienste in einem<br />

standardisierten Verfahren zur Anwendung.<br />

Stetes Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> für die Leistungen im pauschalfinanzierten Bereich ist es, die<br />

Angebote qualitativ weiterzuentwickeln und bedarfsgerecht aufzustellen. Deswegen wurde im<br />

Planungszeitraum begonnen, die Rahmenleistungsvereinbarungen der Beratungsangebote im Bereich<br />

Psychiatrie und Suchterkrankte, insbesondere der SPDi, inhaltlich und strukturell zu überarbeiten.<br />

Das Modellprojekt EX-IN (siehe Kapitel II.A.1.4.3) wurde zusätzlich eingearbeitet.<br />

Bei den Fachgesprächen, die zuletzt im Jahr 2014 geführt wurden, wurde schwerpunktmäßig auf<br />

die Umsetzung aufsuchender Beratungsangebote außerhalb der Beratungsstelle (z. B. im Rahmen<br />

von Hausbesuchen) eingegangen. Die ausgewerteten Ergebnisse dieser Gespräche und Zielvereinbarungen<br />

wurden schließlich im Rahmen der Jahrestreffen, zu denen die Regionalkoordination<br />

Psychiatrie/Suchthilfe in jedem Herbst einlädt, gemeinsam mit der jahresstatistischen Gesamtauswertung<br />

sowie den Planungsthemen der Regionalkoordination Psychiatrie/Suchthilfe vorgestellt.<br />

Außerdem wurde über das Projekt EX-IN sowie das beschlossene Nachsteuerungsverfahren im<br />

pauschalfinanzieren Bereich informiert.<br />

144


Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss/Empfehlung<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 10: Versorgungsstandards für<br />

pauschalfinanzierte Dienste im Bereich<br />

Psychiatrie/Suchthilfe<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 5: Nachsteuerung von pauschalfinanzierten<br />

Maßnahmen Psychiatrie/<br />

Suchthilfe<br />

Hauptausschuss <strong>des</strong><br />

Bayerischen Bezirketags<br />

TOP 4: Förderung ambulant-komplementärer<br />

Dienste, Musterrichtlinie Sozialpsychiatrische<br />

Dienste (SPDi) und Psychosoziale<br />

Suchtberatungsstellen (PSB)<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: Anpassung der oberbayerischen<br />

Förderrichtlinien zur Förderung der Sozialpsychiatrischen<br />

Dienste (SPDi) und Psychosozialen<br />

Suchtberatungsstellen (PSB)<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 6: Qualitativ-fachliche Kriterien zur<br />

Nachsteuerung im pauschalfinanzierten<br />

Bereich<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 8: Nachsteuerung von pauschalfinanzierten<br />

Maßnahmen für Menschen<br />

mit Behinderungen in <strong>Oberbayern</strong> zur<br />

Umsetzung für 2015<br />

15.11.2012 Beschluss <strong>des</strong> Konzepts über die Weiterentwicklung<br />

der Versorgungsstandards<br />

für pauschalfinanzierte Maßnahmen im<br />

Bereich Psychiatrie/Suchthilfe in den<br />

nächsten Jahren.<br />

07.03.2013 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt für 2013 die Umsetzung der<br />

vorgestellten Maßnahmen. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die Nachsteuerung<br />

gemeinsam mit der Wohlfahrtspflege<br />

durchzuführen.<br />

22.05.2014 Der Hauptausschuss hat der Überarbeitung<br />

der Musterrichtlinien zur Förderung<br />

der SPDi und zur Förderung der PSB in der<br />

vorgelegten Fassung zugestimmt und hat<br />

den Bezirken empfohlen die Richtlinien<br />

entsprechend zum 01.01.2015 anzupassen.<br />

Diese beinhalten nun die Möglichkeit einer<br />

finanziell geförderten Anstellung von<br />

Genesungsbegleitern innerhalb der SPDI.<br />

18.09.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt entsprechend der Empfehlung<br />

<strong>des</strong> Hauptausschusses <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Bezirketags vom 22.05.2014 die Richtlinien<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>s zur Förderung der<br />

SPDi ab 01.01.2015 und die Richtlinien <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>s zur Förderung der PSB<br />

ab 01.01.2015.<br />

18.09.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt<br />

die qualitativ-fachlichen Kriterien<br />

gemäß Anlage 1 zur Ergänzung der bereits<br />

mit Beschluss vom 15.11.2012 festgelegten<br />

quantitativen Versorgungsstandards<br />

für oberbayerische pauschalfinanzierte,<br />

flächendeckend vorhandene Dienste.<br />

13.11.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt für 2015 die nach quantitativen<br />

und qualitativen Kriterien empfohlene<br />

Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen<br />

in Höhe von 1.376.075 Euro. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die Nachsteuerung<br />

gemeinsam mit der Wohlfahrtspflege<br />

durchzuführen.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

145


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Ziele<br />

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Bezirketags ist die aktuell geltende Rahmenleistungsvereinbarung<br />

zum Sozialpsychiatrischen<br />

Dienst überarbeitet und aktualisiert.<br />

Der Einsatz von Genesungsbegleitern in Sozialpsychiatrischen<br />

Diensten findet in der Rahmenleistungsvereinbarung<br />

Einzug.<br />

2.1.5 Gerontopsychiatrische Dienste<br />

Maßnahmen<br />

Eine Überarbeitung der geltenden Rahmenleistungsvereinbarung<br />

auf der Basis der geänderten<br />

Förderrichtlinie wird ab 2015 vorgenommen.<br />

Entsprechend der Veränderungen werden Zielvereinbarungsformulare<br />

und Statistik angepasst.<br />

Der Gerontopsychiatrische Dienst (GPDi) ist ein ambulanter psychiatrischer Fachdienst. Die Zielgruppe<br />

<strong>des</strong> Dienstes sind ältere Menschen ab 60 Jahren mit psychischen Störungen und Erkrankungen, wie z. B.<br />

affektive Störungen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung und Betreuung der Zielgruppe.<br />

Seine Leistungen sind grundsätzlich an einen SPDi angegliedert. In <strong>Oberbayern</strong> gibt es fünf eigenständige<br />

GPDi im Bereich der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München sowie im Landkreis Mühldorf am Inn.<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Dienste 5 5 5 5 5 5<br />

Klienten 1.182 1.306 1.377 1.427 1.449 1.502<br />

Nutzer/Angehörige 540 446 517 395 365 365<br />

Finanzielle Entwicklung (in Mio. Euro) 1,18 1,11 1,26 1,21 1,39 1,33<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Auch im Bereich der Gerontopsychiatrischen Dienste werden Zielvereinbarungsgespräche geführt –<br />

analog der Sozialpsychiatrischen Dienste (siehe Kapitel II B 2.1.4)<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss/Empfehlung<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 10: Versorgungsstandards für<br />

pauschalfinanzierte Dienste im Bereich<br />

Psychiatrie/Suchthilfe<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 5: Nachsteuerung von pauschalfinanzierten<br />

Maßnahmen Psychiatrie/<br />

Suchthilfe<br />

15.11.2012 Beschluss <strong>des</strong> Konzepts über die Weiterentwicklung<br />

der Versorgungsstandards<br />

für pauschalfinanzierte Maßnahmen im<br />

Bereich Psychiatrie/Suchthilfe in den<br />

nächsten Jahren.<br />

07.03.2013 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt für 2013 die Umsetzung der<br />

vorgestellten Maßnahmen. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die Nachsteuerung<br />

gemeinsam mit der Wohlfahrtspflege<br />

durchzuführen.<br />

146


2.1.6 Psychosoziale Suchtberatungsstellen und Kontaktläden<br />

Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeit sind chronische Erkrankungen, die zu einer seelischen<br />

Behinderung führen und damit auch erheblich die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchti ­<br />

gen können. Über das Interesse <strong>des</strong> Betroffenen und <strong>des</strong>sen Angehörigen hinaus ist es <strong>des</strong>halb wichtig,<br />

dass abhängige Menschen möglichst frühzeitig und konsequent Hilfe in Anspruch nehmen können, um<br />

individuelle und gesellschaftliche Folgeschäden zu verhindern bzw. zu minimieren.<br />

Abhängige Menschen brauchen häufig qualifizierte suchtmedizinische bzw. psychiatrische Hilfen, um<br />

zu entgiften, sich nach akuten Krisensituationen zu stabilisieren oder um eine Substitutionsbehandlung<br />

zu erhalten. Für eine selbstverantwortete und stabile Änderung <strong>des</strong> Suchtmittelkonsums oder eine<br />

qualifizierte Behandlung mit Drogenersatzstoffen sind häufig psychotherapeutische und psychosoziale<br />

Hilfen erforderlich. Diese müssen durch entsprechende Beratung vermittelt oder im Rahmen einer<br />

Betreuung durch eine Psychosoziale Suchtberatungsstelle (PSB) ergänzt werden, um die Folgen einer<br />

Suchterkrankung wirksam zu minimieren und die Teilhabe sicherzustellen. Daher werden in manchen<br />

Suchtberatungsstellen zusätzliche Fachstellen für psychosoziale Substitutionsbegleitung sowie zwei<br />

Substitutionsambulanzen in München finanziert. Die nachweisbaren Erfolge der medizinischen Suchtrehabilitation<br />

oder auch der Drogensubstitutionsbehandlung wären nicht denkbar ohne eine solche<br />

enge und langfristige Vernetzung und Zusammenarbeit mit der psychosozialen Suchtberatung.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Sozialleistungsrechtlich definierte Hilfen für abhängige Menschen sind aber an formale Voraussetzungen<br />

gebunden, z. B. an einen Hilfeantrag, an die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung, an den<br />

Nachweis einer konkreten Veränderungsbereitschaft oder auch an eine gute Erfolgsprognose. Chronisch<br />

abhängige Menschen tun sich aufgrund ihrer Störungen oft schwer, solche Hilfe- oder Behandlungsvoraussetzungen<br />

zu erfüllen und aufrechtzuerhalten. Diese Lücke in der Versorgung schließen<br />

Psychosoziale Suchtberatungsstellen als eigenständige Hilfeform, welche von allen suchtkranken<br />

Hilfesuchenden voraussetzungslos genutzt werden kann.<br />

Eine besonders niedrigschwellige Form der Suchtberatung wird in den sog. Kontaktläden geleistet.<br />

Solche Einrichtungen können von Drogenkonsumenten aufgesucht werden, um sich dort unverbindlich<br />

aufzuhalten, sich mit Getränken und kleineren Speisen zu versorgen, Wäsche zu waschen und soziale<br />

Kontakte zu knüpfen. Einer dieser Kontaktläden verfügt sogar über eine angegliederte Notschlafstelle,<br />

in der drogenkonsumierende Menschen für einen begrenzten Zeitraum schlafen können. Besonders im<br />

Mittelpunkt der Kontaktläden stehen Hilfsangebote, die der Schadensminimierung und dem Überleben<br />

dienen (sog. „harm reduction“-Angebote) – dazu zählt der Tausch von gebrauchtem Spritzenbesteck,<br />

HIV- und Hepatitisprävention oder Safer-Use-Beratung. Im Falle einer Veränderungsbereitschaft kann die<br />

Beratung intensiviert werden und eine Vermittlung von ausstiegsorientierten Hilfen erfolgen.<br />

147


Standorte der Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSB) in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2012 2013 2014<br />

Suchtberatungsstellen 41 41 41<br />

Kontaktläden 4 4 5<br />

Klienten 21.257 22.237 22.599<br />

Nutzer – Angehörige 3.189 3.660 3.465<br />

Finanzielle Entwicklung gesamt (in Mio. Euro) 13,78 14,66 15,13<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Auch im Bereich der Psychosozialen Suchtberatungsstellen werden Zielvereinbarungsgespräche – analog<br />

der Sozialpsychiatrischen Dienste geführt (Erläuterung siehe Kapitel II B 2.1.4).<br />

148


Planungsrückblick 2013 bis 2015<br />

Im Rahmen der Nachsteuerung erfolgte bei den Psychosozialen Suchtberatungsstellen ein Ausbau von<br />

233 auf 240 Personalstellen. Stetes Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> für die Leistungen im pauschalfinanzierten<br />

Bereich ist es, die Angebote qualitativ weiterzuentwickeln und bedarfsgerecht aufzustellen.<br />

Deswegen wurde im Planungszeitraum begonnen, die Rahmenleistungsvereinbarung der Beratungsangebote<br />

im Bereich Suchthilfe inhaltlich und strukturell zu überarbeiten.<br />

Bei den Zielvereinbarungsgesprächen, die zuletzt im Jahr 2014 geführt wurden, wurde schwerpunktmäßig<br />

auf die Umsetzung aufsuchender Beratungsangebote (z. B. im Rahmen von Hausbesuchen oder<br />

Außensprechstunden), nichtbezirksfinanzierte Angebote und Personalressourcen sowie die Beratung<br />

älterer suchtkranker Menschen eingegangen. Die ausgewerteten Ergebnisse dieser Gespräche und<br />

Zielvereinbarungen wurden schließlich im Rahmen der Jahrestreffen, zu denen die Regionalkoordination<br />

Psychiatrie/Suchthilfe in jedem Herbst einlädt, gemeinsam mit der jahresstatistischen Gesamtauswertung<br />

sowie den Planungsthemen der Regionalkoordination Psychiatrie/Suchthilfe vorgestellt. Außerdem<br />

wurde über das Projekt EX-IN (siehe Kapitel II.A.1.4.3) sowie das beschlossene<br />

Nachsteuerungsverfahren im pauschalfinanzierten Bereich informiert.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Folgende Fachplanungsthemen wurden als Ergebnis der Zielvereinbarungsgespräche identifiziert:<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Übergangs von stationärer Entgiftung zur stationären<br />

Rehabilitation/Therapie,<br />

Weiterentwicklung der tagesstrukturierenden Angebote, insbesondere der<br />

Kontakt- und Begegnungsstätten für suchtkranke Menschen,<br />

Verbesserung der Versorgung älterer suchtkranker Menschen sowie von<br />

Menschen mit Migrationshintergrund,<br />

Weiterentwicklung der psychosozialen Substitutionsbegleitung durch<br />

Suchtberatungsstellen, Fachstellen und Substitutionsambulanzen,<br />

Bedeutung <strong>des</strong> Einsatzes von Genesungsbegleitern (EX-IN) in der Suchtberatung,<br />

Weiterentwicklung der Möglichkeiten zur Partizipation suchtkranker Menschen<br />

und direkte Beteiligung von Selbsthilfe-, Angehörigen- und Betroffenenvertretungen<br />

an Fach- und Sozialplanungsprozessen (siehe Kapitel II.A.2).<br />

An den jährlichen Fachtagungen für Mitarbeitende/Verantwortliche ambulanter Suchthilfeeinrichtungen<br />

in Bayern – zuletzt am 07./08.05.2015 im Kloster Irsee – nahm stets ein Vertreter der Regionalkoordination<br />

Psychiatrie/Suchthilfe teil und stand dort als Ansprechpartner <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

zur Verfügung bzw. arbeitete in Workshops als Tagungsteilnehmer aktiv mit.<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss/Empfehlung<br />

Siehe Kapitel II B 2.1.4:<br />

Weitere wichtige Beschlüsse, die auch für die Psychosozialen Suchtberatungsstellen gelten.<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: Anpassung der Sachkostenzuschüsse<br />

für Kontaktläden<br />

17.09.2015 Die Bezuschussung der Kontaktläden in<br />

<strong>Oberbayern</strong> erfolgt gemäß der „Richtlinie<br />

für Psychosoziale Suchtberatungsstellen“<br />

in der jeweils gültigen Fassung mit der<br />

Ausnahme, dass ab 01.01.2016 die Sachkostenpauschale<br />

pro geförderter Planstelle<br />

10.000 Euro beträgt.<br />

149


Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe <strong>des</strong> Bayerischen<br />

Bezirketags wird die aktuell geltende Rahmenleistungsvereinbarung<br />

zu Psychosozialen<br />

Suchtberatungsstellen überarbeitet und<br />

aktualisiert. Unter anderem sind die Neuer ­<br />

ungen in der 2014 verabschiedeten Förderrichtlinie<br />

mit eingearbeitet.<br />

Grundlagen zur Umsetzung <strong>des</strong> Einsatzes von<br />

Genesungsbegleitern in Psychosozialen Suchtberatungsstellen<br />

sind erstellt.<br />

Maßnahmen<br />

Eine Überarbeitung der geltenden Rahmenleistungsbeschreibung<br />

wird gemeinsam mit<br />

der freien Wohlfahrtspflege vorgenommen.<br />

Die zukünftige Bedeutung <strong>des</strong> Einsatzes von<br />

Genesungsbegleitern in Psychosozialen Suchtberatungsstellen<br />

wird vor dem Hintergrund<br />

bestehender Strukturen zur Nutzung von Betroffenenkompetenzen<br />

(z. B. Suchtkrankenhelfer)<br />

geprüft. Außerdem sollen Kriterien entwickelt<br />

werden, um Anträge <strong>des</strong> Einsatzes von Genesungsbegleitern<br />

begutachten zu können.<br />

2.1.7 Ambulanter psychiatrischer Krisendienst <strong>Oberbayern</strong><br />

In der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München besteht seit 2007 ein ambulanter psychiatrischer Krisendienst. Der<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> unterstützt dieses Versorgungsangebot von Anfang an fachlich und finanziell. Seit<br />

seinem Start hat sich der Krisendienst Psychiatrie München in der regionalen psychiatrischen und<br />

psychosozialen Versorgungslandschaft etabliert und in vielfältigen Kooperationsstrukturen vernetzt.<br />

2010 stellte der Krisendienst beim Gremium für Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung<br />

(Gremium GSV) einen Antrag auf ein Projekt (siehe Kapitel IV.A), welches sich mit der Prüfung von<br />

Möglich keiten zur nachhaltigen Finanzierung und fachlichen Sicherstellung sowie dem notwendigem<br />

Ausbau einer Krisenversorgung über den flächendeckenden Aufbau von Krisendienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

beschäftigen sollte.<br />

Finanzielle Beteiligung (in Mio. Euro)<br />

2012 0,42<br />

2013<br />

2014<br />

0,55<br />

0,56<br />

0 0,15 0,3 0,45 0,6<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

150


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Das Projekt Krisenversorgung <strong>des</strong> Gremiums GSV lief von 2011 bis 2014 und wurde aufgrund der<br />

Vorlage eines Strukturmodells (siehe Kapitel IV.A) Krisendienst Psychiatrie <strong>Oberbayern</strong> (PKO) als<br />

beendet erklärt.<br />

Das Gremium GSV empfahl:<br />

Die Umsetzung <strong>des</strong> Psychiatrischen Krisendiensts für <strong>Oberbayern</strong> (PKO)<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> Strukturmodells werden in einer Umsetzungslenkungsgruppe unter<br />

Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten die notwendigen konkreten Umsetzungsstrukturen,<br />

-verfahren und -zeitpläne für die einzelnen Planungsregionen erarbeitet und<br />

abgestimmt. Hierzu gehören v. a.<br />

die Prüfung und Abstimmung der Musterverträge (Grundsatzvereinbarung <strong>Oberbayern</strong>,<br />

Netzwerkkooperationsvertrag, Delegationsvertrag der Psychiatrischen Institutsambulanzen<br />

(PIA) /Dienste ),<br />

das Monitoring zur Festlegung der Gebietskoordinatoren,<br />

das Monitoring zur Festlegung und Erbringung von Kriseneinsatz-Leistungszeiten<br />

in den Regionen,<br />

die nähere Festlegung <strong>des</strong> Ressourcenbedarfs in der Leitstelle und der Komm- und<br />

Gehstrukturen vor Ort,<br />

die Festlegung der regionalen Monitoring- und Lenkungsstrukturen zum Auf- und Ausbau<br />

sowie<br />

die Erarbeitung eines Markennamens und von Strategien zur corporate identity.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Es wird eine Umsetzungslenkungsgruppe unter Federführung der Sozialverwaltung aus je<br />

einem benannten Vertreter <strong>des</strong> kbo, <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und der freien Wohlfahrtspflege<br />

eingerichtet. Die Beteiligung der organisierten Angehörigen von psychisch kranken Menschen<br />

und organisierten Psychiatrie-Erfahrenen muss dabei berücksichtigt werden.<br />

An den jährlichen Fachtagungen für Mitarbeitende/Verantwortliche ambulanter Suchthilfeeinrichtungen<br />

in Bayern – zuletzt am 07./08.05.2015 im Kloster Irsee – nahm stets ein Vertreter der<br />

Regionalkoordination Psychiatrie/Suchthilfe teil und stand dort als Ansprechpartner <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> zur Verfügung bzw. arbeitete in Workshops als Tagungsteilnehmer aktiv mit.<br />

Die zur gestuften Realisierung PKO erforderlichen Ressourcen für die PKO-Leitstelle, die<br />

PKO-Gebietskoordination und die zur Durchführung von Kriseneinsätze am PKO beteiligten<br />

Diensten ist bereitzustellen.<br />

Eine begleitende Evaluation als Beitrag zur Qualitätssicherung für die gestufte Realisierung<br />

<strong>des</strong> PKO ist einzusetzen.<br />

Die Umsetzungslenkungsgruppe hat im April 2014 ihre Arbeit aufgenommen. In drei Arbeitsgruppen<br />

wurden die Schwerpunktthemen bearbeitet. In jeder Sitzung <strong>des</strong> Sozial- und Gesundheitsausschusses<br />

sowie <strong>des</strong> Gremiums GSV wurde über den Fortgang der Verhandlungen und Planungen berichtet. Im<br />

Haushalt <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> wurden zusätzlich zu den schon eingeplanten Fördermitteln für<br />

den Krisendienst München weitere 780.000 Euro für die ersten Umsetzungsschritte im Jahr 2015<br />

eingestellt. Dies wurde mit dem Auftrag verbunden, eine eigenständige Richtlinie zur Förderung <strong>des</strong><br />

ambulant-psychiatrischen Krisendienstes in <strong>Oberbayern</strong> zu erarbeiten. Im Februar und März 2015<br />

wurden die intensiven Gespräche mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB)<br />

zur Einbindung und Co-Finanzierung zunächst ergebnislos abgebrochen.<br />

151


Trotz dieser unvorhersehbaren Komplikationen beschloss der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> in seiner Sitzung am 17.06.2015 das Projekt „Ambulant-Psychiatrischer Krisendienst<br />

<strong>Oberbayern</strong> (PKO)“ und machte so den Weg für den stufenweisen Aufbau <strong>des</strong> flächendeckenden<br />

Krisendienstes frei. In einem ersten Schritt wurden Präsenzzeiten der Leitstelle Krisendienst<br />

erweitert, die Regionen rund um München an das Bereitschaftssystem angeschlossen und in allen<br />

Planungsregionen Gebietskoordinatoren eingesetzt. In <strong>Oberbayern</strong> werden betroffenen Menschen<br />

in Zukunft unter einer einheitlichen Rufnummer kostenfrei professionelle und persönliche Beratung<br />

und Hilfe zur Verfügung stehen.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Mit dem Beschluss <strong>des</strong> Gesundheits- und Sozialausschusses zum Aufbau eines oberbayernweiten<br />

psychiatrischen Krisendienstes ist bei der Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung<br />

in Krisensituationen nun ein Meilenstein erreicht worden. Dies gelang durch eine enge und gute<br />

Kooperation von <strong>Bezirks</strong>politik, Sozialverwaltung, kbo und freier Wohlfahrtspflege. Diese erfolgreiche<br />

Zusammenarbeit kann aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und der ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> ein Modell<br />

für zukünftige, gemeinsame Projekte sein.<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss/Empfehlung<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 7: Sachstandsbericht zur Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Psychiatrischen Krisendienstes für<br />

<strong>Oberbayern</strong>: Beschluss <strong>des</strong> Gremiums GSV<br />

vom 24.03.2014<br />

08.05.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

nimmt den Sachstandsbericht zur<br />

Empfehlung <strong>des</strong> Gremiums GSV zur<br />

Umsetzung eines Psychiatrischen Krisendienstes<br />

für <strong>Oberbayern</strong> zur Kenntnis.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

In den einzelnen Planungsregionen sind die<br />

erforderliche Vernetzung und Infrastruktur zur<br />

Funktionsfähigkeit der künftigen Krisendienste<br />

vorhanden bzw. weit fortgeschritten und an die<br />

Leitstelle angeschlossen.<br />

Maßnahmen<br />

Die vor Ort tätigen Sozialpsychiatrischen<br />

Dienste werden hierfür personell verstärkt.<br />

Spezielle Krisendienstteams werden gebildet.<br />

152


2.1.8 Unabhängige psychiatrische Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung finden oft aufgrund ihrer Erkrankung erschwert Zugang zum<br />

etablierten Beschwer<strong>des</strong>ystem und Beschwerdeverfahren der psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen<br />

und Dienste. Gemeindenahe Unabhängige psychiatrische Beschwer<strong>des</strong>tellen (UpB) setzen genau hier<br />

an: Sie bieten den Betroffenen die Möglichkeit, niedrigschwellig – also leicht erreichbar, kostenlos und<br />

auf Wunsch anonym – ein offenes Ohr zu finden und ggf. ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. Da<br />

die Beschwer<strong>des</strong>tellen von Angehörigen psychisch Kranker und Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung<br />

organisiert werden, können die Betroffenen ihren Ansprechpartnern auf Augenhöhe begegnen.<br />

Das System der Unabhängigen psychiatrischen Beschwer<strong>des</strong>tellen in <strong>Oberbayern</strong> befindet sich noch<br />

im Aufbau und wird als Modellprojekt im Gremium GSV (siehe Kapitel IV.A) geführt. Die regionale<br />

Zuständigkeit ist jeweils deckungsgleich mit den Pflichtversorgungsgebieten der psychiatrischen<br />

Kliniken. Eine Ausnahme bildet aufgrund der Größe die Region München, in der zwei UpB tätig sind.<br />

Derzeit (Stand 2015) sind sieben von zehn geplanten Unabhängigen psychiatrischen Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

eingerichtet:<br />

eine für die Region 10 (Stadt Ingolstadt, Landkreise Eichstätt, Neuburg/Donau und<br />

Pfaffenhofen/Ilm)<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

zwei für die Stadt München sowie die Landkreise München und Ebersberg<br />

eine für die Landkreise Altötting, Mühldorf/Inn und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim<br />

eine für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach<br />

eine für die Landkreise Landsberg/Lech und Starnberg<br />

eine für die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land<br />

Jeweils eine UpB für die Landkreise Weilheim-Schongau/Garmisch-Partenkirchen, Fürstenfeldbruck/<br />

Dachau sowie Erding/Freising ist in Vorbereitung, jedoch noch nicht umgesetzt.<br />

Inhaltliche Grundlage für alle Beschwer<strong>des</strong>tellen ist das Rahmenkonzept zur „Weiterentwicklung der<br />

psychiatrischen Versorgung in Bayern – Koordinierung und Vernetzung psychiatrischer Hilfeangebote –<br />

Regionale Steuerung“ vom Bayerischen Bezirketag (Beschluss <strong>des</strong> Hauptausschusses vom 21.10.2010).<br />

Die Beschwer<strong>des</strong>tellen sind in Trägerschaft der regional tätigen Selbsthilfeorganisation der Angehörigen<br />

psychisch Kranker und/oder der regional tätigen Selbsthilfeorganisation der Betroffenen. Die Mitar beiter<br />

sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten nach rechtlichen Standards. Dazu zählen unter anderem:<br />

Datenschutz, Schweigepflicht, Unabhängigkeit, Vernetzung, Gemeindenähe und Niederschwelligkeit.<br />

Eine Anteilsfinanzierung durch weitere Leistungsträger ist ein erklärtes Ziel. Leider lehnten die Krankenkassen<br />

eine pauschale, anteilige und freiwillige Mitfinanzierung der Sachkosten ab mit dem Verweis auf<br />

die eigenständige Finanzierung eines Beschwerdewesens im Bereich <strong>des</strong> Fünften Sozialgesetzbuchs<br />

(SGB V) Unabhängige Patientenberatung Deutschlands/UPD. Die Mitfinanzierung durch den Städteund<br />

Landkreistag wird angestrebt. Die rechtlichen Grundlagen sind in jeder UpB <strong>Oberbayern</strong>s durch<br />

Anwendung der entsprechenden Grundlagen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>netzwerks Unabhängiger Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

Psychiatrie gesichert.<br />

2014 wurde das Angebot der UpB von 231 Menschen mit Behinderungen und 59 Angehörigen genutzt.<br />

Die Finanzierung der Beschwer<strong>des</strong>tellen betrug 22.431 Euro im Jahr 2013 und 40.500 Euro im Jahr 2014.<br />

153


Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: Gemeindenahe, Unabhängige<br />

psychiatrische Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 10: Abschlussbericht Projekt Unabhängige<br />

psychiatrische Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

(UpB) in <strong>Oberbayern</strong><br />

08.05.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat<br />

den Zwischenbericht der Unabhängigen,<br />

psychiatrischen Beschwer<strong>des</strong>tellen zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

17.09.2015 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> nimmt den Abschlussbericht<br />

<strong>des</strong> Modellprojekts (Zeitlauf<br />

10/2012 – 09/2015) zur Kenntnis und bedankt<br />

sich für die ehrenamtliche Arbeit der<br />

Beschwer<strong>des</strong>tellenbetreiber.<br />

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt die regelhafte Förderung der<br />

Unabhängigen psychiatrischen Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

(UpB) ab dem 01.10.2015 durch<br />

Übernahme der jährlichen Sachkosten<br />

bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro<br />

(bei 10 UpB) und der anfallenden Supervisionskosten<br />

in Höhe von 3.600 Euro jährlich<br />

für alle Beschwer<strong>des</strong>tellen gemeinsam.<br />

Die Sozialverwaltung wird beauftragt<br />

weiterhin eine Beteiligung der kreisfreien<br />

Städte und Landkreise herbeizuführen.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die derzeitig umgesetzten unabhängigen psychiatrischen<br />

Beschwer<strong>des</strong>tellen (UpB) in <strong>Oberbayern</strong><br />

werden für ihre jeweilige Versorgungsregion<br />

durch Übernahme der Sachkosten gefördert.<br />

Maßnahmen<br />

Die Antragstellung auf Förderung, die Nachweisführung<br />

über die Verwendung der Mittel sowie<br />

die statistische Erhebung und die Jahresberichte<br />

sind über den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> abgewickelt, um<br />

den ehrenamtlich arbeitenden UpB unnötigen<br />

Verwaltungsaufwand zu ersparen. Der Bezirk<br />

sorgt für die notwendige Transparenz gegenüber<br />

den mitbeteiligten Leistungsträgern.<br />

154


2.1.9 Selbsthilfe im Psychiatriebereich<br />

2.1.9.1 Selbsthilfe der Angehörigen psychisch kranker Menschen<br />

Der gegenseitige Austausch von Erfahrungen ist für die Angehörigen von Menschen mit einer<br />

psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung äußerst wichtig. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

fördert finanziell diese eigenverantwortliche Hilfe, die sich Angehörige gegenseitig ermöglichen.<br />

Die Angehörigen sind in einem Bun<strong>des</strong>verband, in Lan<strong>des</strong>verbänden und in Ortsgruppen organisiert.<br />

Unter dem Dach <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verbands Bayern haben sich zwölf Vereine von Angehörigen, Selbsthilfegruppen<br />

sowie durch Experten geleitete Gruppen zusammengefunden.<br />

In <strong>Oberbayern</strong> sind vier Vereine tätig, die sich 2009 zu einer gemeinsamen Interessenvertretung im<br />

Rahmen der „Oberbayerischen Initiative der Angehörigen psychisch Kranker (OI ApK)" zusammengeschlossen<br />

haben.<br />

Zweck der Förderung durch den Bezirk ist es, die Eigeninitiative der Betroffenen bei der Hilfe zur Selbsthilfe<br />

zu unterstützen. Die Selbsthilfegruppen sind in der Regel regional tätig und haben jeweils inhaltliche<br />

und thematische Schwerpunkte. Besonders Einzelgespräche und Gruppentreffen dienen dazu,<br />

Angehörige zu entlasten, Wissen und Erfahrungen weiterzugeben und über Sachthemen zu informieren.<br />

Des Weiteren nimmt die Angehörigenselbsthilfe gesellschaftspolitische Aufgaben wahr. Dazu gehört<br />

unter anderem Öffentlichkeitsarbeit, um über seelische Erkrankungen aufzuklären und gegen Vorurteile<br />

und Diskriminierung zu kämpfen. Die Selbsthilfe der Angehörigen begleitet <strong>des</strong>halb u. a. aktiv die<br />

Antistigma-Bewegung und veranstaltet Selbsthilfe-Fachtage. Vertreter der Selbsthilfe wirken zudem in<br />

relevanten Gremien wie dem Planungs- und Koordinierungsausschuss sowie dem Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und dem Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung<br />

<strong>Oberbayern</strong> (Gremium GSV) mit. Sie sind Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund,<br />

in örtlichen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften sowie in den einschlägigen Arbeitsgruppen der<br />

psychiatrischen Versorgung.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Selbsthilfe versteht sich als eigenverantwortliche Hilfe, die sich Menschen mit Behinderungen und/oder<br />

deren Familienangehörigen gegenseitig gewähren. Für eine bestmögliche und erfolgreiche medizinische,<br />

berufliche und soziale Rehabilitation ist dieser Wille zur Selbsthilfe unbedingt erforderlich. Betroffene<br />

initiieren und führen Selbsthilfemaßnahmen durch und schließen sich zu einer Selbsthilfegruppe zusammen<br />

(Stand 2015: Zehn Angehörigen-Selbsthilfe-Ortsverbände).<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> gewährt im Bereich der Oberbayerischen Initiative der Angehörigen psychisch<br />

Kranker (OI ApK) die Finanzierung der Personal- und Sachkosten für eine Angehörigen-Selbsthilfe-<br />

Koordinationsstelle für <strong>Oberbayern</strong><br />

Weiterführende Informationen sind erhältlich über die Homepage. 54<br />

54<br />

www.oberbayerische-initiative.de und www.apk-muenchen.de (Stand 21.08.2015)<br />

155


2.1.9.2 Selbsthilfe der Psychiatrie-Erfahrenen<br />

Der gegenseitige Austausch von Erfahrungen trägt entscheidend zur Genesung und gesundheitlichen<br />

Stabilisierung bei. Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung organisieren sich <strong>des</strong>halb in Verbänden der<br />

Selbsthilfe. Für eine bestmögliche und erfolgreiche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation<br />

ist dieser Wille zur Selbsthilfe äußerst wichtig. Die Selbsthilfe veranstaltet auch Fortbildungen zu<br />

psy chiatrierelevanten Themen.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> fördert diese eigenverantwortliche Hilfe, die sich Menschen mit seelischen Behinderungen<br />

und deren Familienangehörige gegenseitig gewähren. Ziel der Förderung durch den Bezirk ist<br />

es, die Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen zu unterstützen.<br />

Die Selbsthilfegruppen sind in der Regel regional tätig und haben jeweils einen inhaltlichen und thematischen<br />

Schwerpunkt für ihre Tätigkeit.<br />

Die Psychiatrie-Erfahrenen sind in <strong>Oberbayern</strong> stimmberechtigtes Mitglied in den örtlichen und regionalen<br />

Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften, den regionalen Steuerungsverbünden und deren AKs sowie<br />

im Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (Gremium GSV) <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

(Kapitel II.A.2). Entscheidend für die Beteiligung der organisierten Psychiatrie-Erfahrenen ist, dass so die<br />

Sichtweise der Betroffenen als Experten in eigener Sache in die professionellen psychiatrischen Ange ­<br />

bote und Entwicklungen eingebracht wird. Die Versorgungslandschaft lässt sich damit bedürfnis- und<br />

bedarfsorientierter gestalten. Die Einbindung organisierter Psychiatrie-Erfahrener in die relevanten Arbeits-<br />

und Projektgruppen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist mittlerweile selbstverständlicher Usus geworden.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> gewährt im Bereich der Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener folgende Leistungen:<br />

Förderung von Selbsthilfegruppen auf der Basis einer Förderrichtlinie im Rahmen <strong>des</strong><br />

Runden Tisch der Krankenkassen<br />

Finanzierung von Personalkosten nebst Sachkosten der Selbsthilfe-Koordinationsstellen<br />

in München (Stadt und Landkreis) sowie in den Landkreisen Pfaffenhofen/Ilm (nördliches<br />

<strong>Oberbayern</strong>) und Bad Tölz-Wolfratshausen (südliches <strong>Oberbayern</strong>)<br />

156


Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Seit Mai 2013 haben sich in <strong>Oberbayern</strong> Betroffene aus über 30 lokalen und regionalen Selbsthilfegruppen<br />

unter dem Dachverein Oberbayerische Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener e. V.<br />

(OSPE e. V.) zusammengeschlossen. Es besteht damit eine Organisationsform mit einem<br />

Vorstand, gewählten Sprechern und themenzentrierten Arbeitsgruppen. 55 Derzeit (Stand 2015)<br />

sind 72 örtliche psychiatrische Selbsthilfegruppen erfasst.<br />

Im Planungszeitraum wurden durch die Angehörigen- und Betroffenenverbände im Auftrag<br />

<strong>des</strong> Gremiums GSV sowie <strong>des</strong> Sozial- und Gesundheitsausschusses <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

regionale Unabhängige psychiatrische Beschwer<strong>des</strong>tellen (UpB) (siehe Kapitel II.B.2.1.7) aufgebaut,<br />

weiterentwickelt und erprobt. Die <strong>Bezirks</strong>verwaltung organisierte und steuerte eine<br />

eigens hierfür eingesetzte Projektgruppe, an der Vertreter aus Politik, freier Wohlfahrtspflege,<br />

kommunalen Spitzenverbänden und regionalen Steuerungsverbünden sowie Vertreter der<br />

Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> (kbo) und der UpB beteiligt sind.<br />

Im Planungszeitraum wurde die oberbayerische Selbsthilfeorganisation der Psychiatrie-Erfahrenen<br />

(OSPE e. V.) als Verein initiiert und Angehörige (OI ApK) vom Bezirk <strong>Oberbayern</strong> aktiv<br />

unterstützt und begleitet.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Die Selbsthilfeorganisationen wurden fachlich bei der Erarbeitung einer geeigneten Organisationsform,<br />

der Aufgaben und der Inhalte begleitet (Geschäftsordnung, Satzung, etc.).<br />

Darüber hinaus wurden Kooperationsprojekte und Schnittstellen zwischen Selbsthilfeorganisationen<br />

und Bezirk <strong>Oberbayern</strong> definiert, praxisnah erprobt und eingeführt. Angehörige und<br />

Betroffene kooperieren eng mit den kbo.<br />

In regelmäßig stattfindenden Jours fixes werden gemeinsame Projekte und Planungen abgestimmt<br />

und beschlossen. So werden beispielsweise je<strong>des</strong> Jahr vorbereitete Selbst hilfe-Fachtage<br />

in unterschiedlichen klinischen Versorgungsregionen gemeinsam durchgeführt. Relevante<br />

Ergebnisse fließen in die Prozesse der Weiterentwicklung von regionalen und über regionalen<br />

Angeboten der Psychiatrie ein.<br />

In initiierten Projektgruppen werden Fachtagungen (z. B. kbo Reha +) gemeinsam vorbereitet<br />

und durchgeführt und Instrumente wie beispielsweise eine Patientenverfügung für den Psychiatrie-Bereich<br />

(ab 2015 in wissenschaftlich begleiteter Erprobung) abgestimmt erarbeitet.<br />

55<br />

Unter www.ospe-ev.de findet sich auch eine Liste der Mitgliedsorganisationen mit Ansprechpartnern.<br />

157


Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Aufbau einer turnusmäßigen, regionalen<br />

Psychiatrie-Berichterstattung mit dem Ziel,<br />

konkrete Aussagen über den Grad der qualitativen<br />

Versorgung in der jeweiligen Region<br />

treffen zu können.<br />

Erhöhung der Versorgungstransparenz in den<br />

Versorgungsregionen ist erreicht.<br />

Niedrigschwellige Selbsthilfeangebote<br />

sind verstärkt.<br />

Flächendeckender Ausbau der unabhängigen<br />

psychiatrischen Beschwer<strong>des</strong>tellen (UpB)<br />

ist gelungen.<br />

Maßnahmen<br />

Stärkere Vernetzung der psychiatrischen<br />

Regionalkoordination mit den regionalen<br />

Angehörigen- und Betroffenenverbänden.<br />

Auswertung der Ergebnisse der unabhängigen<br />

psychiatrischen Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

und Umsetzung entsprechender qualitätsverbessernder<br />

Maßnahmen.<br />

Aufbau einer regionalen Besuchskommission<br />

für psychiatrische Einrichtungen<br />

und Dienste, insbesondere Langzeiteinrichtungen<br />

(Heime).<br />

Gemeinsame Tagungen und Fortbildungen<br />

in Versorgungsregionen.<br />

Selbsthilfesprechstunden und/oder Selbsthilfegruppenangebote<br />

in psychiatrischen<br />

Einrichtungen und bei Diensten in Kooperation<br />

mit EX-IN-Fachkräften.<br />

Thematisierung in den Regionalgremien und<br />

themenzentrierte Selbsthilfefachtage in den<br />

Regionen Garmisch-Partenkirchen/Weilheim-<br />

Schongau und Erding/Freising.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> fördert Selbsthilfegruppen im Bereich Psychiatrie und Sucht im Rahmen einer<br />

Förderrichtlinie. Es werden Personalkosten und Sachkosten finanziert.<br />

Darstellung der Anzahl der Selbsthilfegruppen und der finanziellen Entwicklungen<br />

2012 2013 2014<br />

Selbsthilfegruppen 46 49 55<br />

Finanzielle Entwicklung (in Euro) 37.383 25.470 25.622<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

158


2.1.10 Sonstige Förderung<br />

Unter Sonstige Förderung werden folgende vom Bezirk <strong>Oberbayern</strong> pauschal finanzierte Hilfen im<br />

Bereich der Psychiatrie und Suchthilfe sowie im Bereich der Behindertenhilfe gefasst:<br />

Finanzielle Entwicklung (in Mio. Euro)<br />

Sonstige Dienste in der psychiatrischen<br />

Versorgung (z. B. Dolmetschervermittlung<br />

für die psychia trischen Beratungsdienste,<br />

psychologischer Dienst für Ausländer,<br />

Beratungsstelle für Folteropfer, Förderung<br />

der Laienhelfer): 16 Dienste<br />

Sonstige Dienste, die gemeinsam mit den<br />

bayerischen Bezirken gefördert werden<br />

(z. B. die Bayerische Blindenhörbücherei e. V.<br />

oder das Gehörlosen-Institut-Nürnberg [GIB]):<br />

sechs Dienste.<br />

2.1.11 Infostelle Wohnnetz<br />

2012 0,92<br />

2013<br />

0,86<br />

2014<br />

0,43<br />

0 0,25 0,5 0,75 1<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Finanzielle Entwicklung (in Mio. Euro)<br />

2012 0,21<br />

2013<br />

0,27<br />

2014<br />

0,24<br />

0 0,1 0,2 0,3<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Mit der Infostelle Wohnnetz bietet der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> gemeinsam mit der Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

München eine zentrale Informationsstelle über die aktuellen Unterstützungsangebote verschiedener<br />

Träger im Bereich Wohnen und Selbstversorgung für Menschen mit einer seelischen Behinderung oder<br />

von einer Behinderung bedrohte suchterkrankte und psychisch erkrankte Menschen in <strong>Oberbayern</strong> an.<br />

Die Infostelle Wohnnetz ist keine sozialpädagogische, psychologische oder psychiatrische Beratungsstelle.<br />

Bei Beratungsbedarf werden kompetente Ansprechpartner vermittelt. 56<br />

Die Kooperation/Beteiligung der Einrichtung zur regelhaften Ressourcenmeldung ist über die Leistungsvereinbarungen<br />

verbindlich geregelt. Die Finanzierung dieser Informationsstelle wird gemeinsam von<br />

der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München und dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> getragen. Seit dem Jahr 2014 zahlt der<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> 21.560 Euro jährlich.<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss/Empfehlung<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 7: Erhöhung <strong>des</strong> Zuschusses für die<br />

„Infostelle Wohnnetz“<br />

18.09.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

bewilligt der Regenbogen gGmbh ab dem<br />

Jahr 2014 die Erhöhung <strong>des</strong> jährlichen<br />

Fördervolumens um 6,75 % auf 21.560 Euro.<br />

56<br />

Weitere Informationen unter: www.info-wohnnetz.de<br />

159


2.2 Wohnangebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen<br />

und chronischen Erkrankungen<br />

In Artikel 19 der UN-BRK wird aufgefordert, „wirksame und geeignete Maßnahmen“ zu treffen, damit<br />

Menschen mit Behinderungen „mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft<br />

[...] leben“ und „dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren<br />

Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben.<br />

Der persönlich ausgesuchte Lebens- und Sozialraum und eine selbst gewählte Wohnform sollen für<br />

Menschen mit Behinderungen zur Normalität werden. Dieser Grundhaltung steht der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

im Rahmen der sozialhilferechtlichen Vorgaben aufgeschlossen gegenüber und befindet sich durch den<br />

Neu- und Umbau der Unterstützungsleistungen auf einem guten Weg zur Schaffung von Wahlmöglichkeiten<br />

für Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-BRK.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Die <strong>Bezirks</strong>verwaltung vereinbarte bereits in der Vergangenheit im Rahmen von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen<br />

mit Einrichtungsträgern vielfältige ambulante und stationäre Wohnangebote<br />

sowie für den ambulanten Bereich erforderliche komplementäre Leistungen, um dem individuellen<br />

Bedarf der betroffenen Menschen Rechnung zu tragen. Der weiterführende Prozess der Gestaltung und<br />

Differenzierung der Wohnangebote wird durch die nachfolgend beschriebenen Neu- und Umbaustrategien<br />

initiiert und begleitet. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> arbeitet gemeinsam mit den Leistungserbringern und<br />

deren Verbänden unter Beteiligung von Selbstvertretern und Vertretern der Selbsthilfe daran, z. B. die<br />

Flexibilisierung der Leistungen, die Konversion von Komplexeinrichtungen und die Weiterentwicklung<br />

der Unterstützungsleistungen an der Schnittstelle ambulant und stationär voranzutreiben.<br />

Der bereits beschrittene Weg, die Unterstützungsangebote stärker auf die konkreten Bedürfnisse von<br />

Menschen mit Behinderungen anzupassen – im Sinne der passgenauen Hilfen für jeden Einzelfall – wird<br />

weiter fortgesetzt. Unterstützung wird dabei auch vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und<br />

Soziales, Familie und Integration erforderlich sein, entsprechend dem Bayerischen Aktionsplan 57 mit der<br />

57<br />

www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/behinderung/aktionsplan.pdf (Stand 15.07.2015)<br />

160


geplanten Auflösung der Charakterisierung von Leistungen der Eingliederungshilfe in ambulante, teilstationäre<br />

und stationäre Maßnahmen sowie mit der Weiterentwicklung der Sozialraum orientierung<br />

und den notwendigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten.<br />

Weitere wichtige Voraussetzungen für die Schaffung von inklusiven Wohnverhältnissen im Sinne der<br />

UN-BRK sind neben der Vielfalt der Wohnangebote im Wesentlichen die barrierefreie Erschließung <strong>des</strong><br />

Sozialraums und <strong>des</strong> sozialen Umfelds. Dazu zählt die gleichberechtigte Zugänglichkeit <strong>des</strong> Wohnraums<br />

und <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs, der Informationssysteme sowie der privaten und öffentlichen<br />

Medien. Zudem müssen bestehende, dezentrale – insbesondere ambulante – Strukturen in allen Bereichen<br />

der Rehabilitation, der Pflege und der Assistenz weiter ausgebaut werden. Nur durch eine wohnortnahe<br />

Versorgungs- und Infrastruktur kann langfristig im Sinne der Inklusion auch das Wohnen nach<br />

den individuellen Wünschen und Bedürfnissen von Menschen – auch mit schwersten Behinderungen –<br />

realisiert werden. Um sich diesem Ziel weiter anzunähern, bedarf es stetiger, gemeinsamer Anstrengungen<br />

von Seiten der verschiedenen Ebenen der Kommunen in <strong>Oberbayern</strong> sowie der Leistungserbringer<br />

und deren Verbände, um dem weiteren erforderlichen Aus- und Umbau Rechnung zu tragen.<br />

Die <strong>Bezirks</strong>verwaltung unterstützt in diesem Zusammenhang insbesondere die Aktivitäten der Landkreise<br />

mit ihren örtlichen Teilhabeplanungen, Aktionsplanungen oder Inklusionskonzepten. Innerhalb<br />

dieser Planungsaufgabe sollten insbesondere die o. g. Voraussetzungen für inklusive Wohnverhältnisse<br />

und für die gemeindeintegrierte selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung besprochen<br />

und Lösungswege aufgezeigt werden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Grundsätzlich wird zwischen ambulanten und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe unterschieden.<br />

Dabei entspricht die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum dem gesetzlichen Vorrang<br />

individueller, möglichst nicht-stationärer Hilfen („ambulant vor stationär“, vgl. § 9 Abs.2 SGB XII,<br />

§ 13 SGB XII, § 19 Abs. 2 SGB IX).<br />

Die Aufgaben der Anbieter der ambulanten Wohnformen zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen<br />

oder chronischen Erkrankungen eine individuelle psychosoziale und pädagogische Unterstützung zur<br />

Gestaltung ihrer weitestgehend selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu bieten,<br />

die ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Die ambulante Begleitung im<br />

eigenen Wohnraum umfasst zudem die Förderung der sozialen und beruflichen Teilhabe am Leben in der<br />

Gesellschaft, die Hilfe zur Selbsthilfe, behinderungsbedingte Beeinträchtigungen und deren Folgen zu<br />

überwinden bzw. zu mildern und die Eigenständigkeit bzw. Selbstständigkeit <strong>des</strong> behinderten Menschen<br />

zu erhalten bzw. zu fördern und dadurch auch die Aufnahme in eine stationäre Wohnform zu vermeiden.<br />

Der Sozialraum und die soziale Umwelt stellen einen wichtigen Rahmen für die Aufgaben der ambulanten<br />

Wohnformen dar. Die Angebote <strong>des</strong> komplementären Unterstützungssystems, wie z. B. Assistenzund<br />

Begleitleistungen, Hauswirtschaftliche Hilfen, Offene Behindertenarbeit, Tagesstruktur- und Beratungsangebote<br />

zum ambulant begleiteten Wohnen (siehe Kapitel II.B.2), vervollständigen die im<br />

Einzelfall erforderlichen Leistungen. Dem gegenüber stehen stationäre Wohnformen, deren Angebote<br />

sich an erwachsene Menschen richten, die aufgrund ihrer wesentlichen geistigen, körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung der ständigen Begleitung und Unterstützung im Alltagsleben bedürfen und<br />

auf begleitende, fördernde und ggf. pflegerische Leistungen angewiesen sind. Auch in dieser Versorgungsform<br />

zielt die Hilfe auf eine Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine<br />

selbständigere Lebensführung ab. Das Stationäre Wohnen im Erwachsenenalter ist ein Wohnangebot<br />

mit und ohne Tagesbetreuung. Im Stationären Wohnen ohne Tagesbetreuung werden Menschen<br />

unterstützt, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, eine Förderstätte besuchen, an<br />

einer Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben teilnehmen oder einer sonstigen Tagesstruktur<br />

nachgehen.<br />

161


Aufgrund der bereits bestehenden Vielfalt an Wohnangeboten und der unterschiedlich gewachsenen<br />

Strukturen wird in der folgenden Berichterstattung zwischen den Wohnangeboten für Menschen mit<br />

einer seelischen Behinderung (Kapitel II.B.2.2.1) und den Wohnangeboten für Menschen mit einer<br />

geistigen und/oder körperlichen Behinderung (Kapitel II.B.2.2.2) unterschieden. Im Kapitel II.B.2.2.3<br />

werden die zielgruppenübergreifenden Wohnangebote dargestellt.<br />

2.2.1 Betreute Wohnangebote für Menschen mit einer seelischen Behinderung<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

2.2.1.1 Ambulant betreute Wohnangebote<br />

Die in <strong>Oberbayern</strong> angebotenen Unterstützungsleistungen für Menschen mit seelischen Behinderungen/<br />

chronischen psychischen oder Suchterkrankungen teilen sich in die folgenden Leistungsarten auf:<br />

Betreutes Einzelwohnen (Leistungstyp BEW)<br />

Therapeutische Wohngemeinschaften (Leistungstyp TWG)<br />

Standorte Ambulante Betreuungsangebote für Sucht/Psychiatrie<br />

BEW Obb. 2015<br />

TWG Obb. 2015<br />

162


Darstellung der Verlaufs- und Platzzahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

In Anspruch gen. Leistung TWG + BEW gesamt k. A. k. A. 5.633 5.616 6.023 6.202<br />

Vereinbarte Platzzahlen insgesamt 4.877 5.412 5.875 6.239 6.552 6.444<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Dieser Tabelle kann entnommen werden, dass in den Jahren 2011 bis 2014 die Anzahl der in Anspruch<br />

genommenen Leistungen im Bereich ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

im Durchschnitt um 3,2 % pro Jahr zugenommen haben. Im gleichen Zeitraum wurden die Platzzahlen<br />

im Schnitt um 3,1 % angeglichen.<br />

2.2.1.2 Stationäre Wohnangebote<br />

Die in <strong>Oberbayern</strong> angebotenen Unterstützungsleistungen für Menschen mit seelischen Behinder ­<br />

ungen/chronischen psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen im Bereich der stationären<br />

Wohn angebote teilen sich in die folgenden Leistungsarten auf:<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Wohnen mit Tagesbetreuung Menschen mit seelischer Behinderung (Leistungstyp WT-E-S)<br />

Wohnen ohne Tagesbetreuung Menschen mit seelischer Behinderung (Leistungstyp W-E-S)<br />

Die beiden Leistungsarten untergliedern sich in<br />

Angebote für Menschen, die vorübergehend oder für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur<br />

selbstständigen Lebensführung fähig sind und eine stationäre Betreuungsform benötigen.<br />

Angebote für Menschen, bei denen, ausgehend von ihrem individuellen Hilfebedarf und ihrer<br />

individuellen Leistungsfähigkeit, eine voraussichtliche Veränderung <strong>des</strong> Hilfebedarfs in einem<br />

begrenzten Zeitraum (max. 18 Monate mit einer Verlängerungsoption von sechs Monaten) hin<br />

zu einer verbesserten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, einer selbstständigen Lebensführung<br />

(Alltagsbewältigung/Selbstversorgung) sowie eine Veränderung im Bereich Ausbildung, Arbeit<br />

und Beschäftigung möglich ist.<br />

Je nach Ausrichtung und der zu betreuenden Zielgruppe sind diese Einrichtungen hinsichtlich ihrer<br />

Struktur, Maßnahmen und personellen Ausstattung unterschiedlich ausgestaltet. Eine besondere Form<br />

sind beispielsweise sog. beschützende bzw. geschlossene Einrichtungen.<br />

163


Standorte der stationären Wohnangebote für Menschen mit einer<br />

psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung in <strong>Oberbayern</strong><br />

Wohnen Sucht/Psychiatrie Obb. 2015<br />

geschlossen<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

offen<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2012 2013 2014<br />

Leistungsberechtigte Personen im stationären<br />

Wohnen mit Tagesbetreuung (Leistungstyp WT-E-S)<br />

Leistungsberechtigte Personen im stationären<br />

Wohnen ohne Tagesbetreuung (Leistungstyp W-E-S)<br />

2.174 2.158 2.189<br />

564 567 560<br />

Vereinbarte Platzzahlen insgesamt 3.647 3.673 3.658<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

164


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die Versorgung von Menschen mit einer seelischen Behinderung und zusätzlichen besonderen<br />

Bedarfen konnte in Teilen weiter geklärt werden. Im Rahmen unterschiedlicher Teilprozesse,<br />

etwa die Projekte <strong>des</strong> Gremiums der Gesundheit- Sozial- und Versorgungsplanung (Gremium<br />

GSV), wurden u. a. fachliche Rahmenbedingungen für geschlossene stationäre Einrichtungen<br />

gemeinsam mit Verbänden erstellt.<br />

Geschlossen geführte Einrichtungen im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe wurden hinsichtlich<br />

ihrer fachlichen Ziele, ihrer Sozialraumorientierung und ihrer regionalen Vernetzung beschrieben.<br />

Spezielle Qualitätsstandards für geschlossen untergebrachte Menschen sind gemeinsam mit<br />

Vertretern der freien Wohlfahrtspflege und der Justiz, mit gesetzlichen Betreuern und<br />

Vertretern von Kliniken, Leistungserbringern sowie Angehörigen- und Betroffenenvertretungen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> GSV-Projekts Nr. 15 (siehe Kapitel IV.A) erarbeitet worden. Die Qualitätsstandards<br />

enthalten Aussagen zu besonderen Strukturmerkmalen, zur ethischen Grundhaltung, zu<br />

Zielgruppen und ihren besonderen Bedarfen, zu Zielsetzungen, zur Struktur-, Prozess- und<br />

Ergebnisqualität sowie zur regionalen Vernetzung und Sozialraumorientierung. Empfehlungen<br />

zur Stärkung der Vernetzung der geschlossenen Heimeinrichtungen mit dem regionalen Hilfesystem<br />

wurden erarbeitet und werden in den Qualitätsleitlinien/-standards mit berücksichtigt.<br />

Es liegt ein Praxisleitfaden für Heimträger und Mitarbeiter in den geschlossenen Heimen rund<br />

um das Thema Durchführung von Lockerungsmaßnahmen vor.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Im Verlauf <strong>des</strong> GSV-Projekts Nr. 15 traten weitere wichtige Themen zutage, die von den<br />

Projektgruppen im Rahmen <strong>des</strong> Projektplans nicht hinreichend bearbeitet werden konnten,<br />

jedoch unmittelbar an die zu erwartenden Ergebnisse anknüpfen. Diese sind:<br />

Entwicklung einer standardisierten Dokumentation/Qualitätsberichterstattung für<br />

geschlossen geführte Heimeinrichtungen in <strong>Oberbayern</strong><br />

Empfehlungen zu Versorgungsalternativen für psychisch kranke Erwachsene mit<br />

beschütztem Hilfebedarf in <strong>Oberbayern</strong> unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung<br />

Fachliche, finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für kleine, sozialraumorientierte,<br />

betreuungsintensive und rehabilitativ ausgerichtete beschützt geführte Heime<br />

<br />

Aus diesem Grund wurde nach Fertigstellung der Qualitätsleitlinien/-standards für geschlos sene<br />

Heime zur Versorgung von erwachsenen Menschen mit psychischen Erkrankungen/<br />

seelischer Behinderung das Projekt Nr. 16 „Qualitative Weiterentwicklung der zivilrechtlichen<br />

geschlossenen Unterbringung psychisch kranker Menschen in <strong>Oberbayern</strong>“ (siehe Kapitel IV.A)<br />

innerhalb <strong>des</strong> Gremiums GSV ins Leben gerufen. Das Projekt soll die oben genannten Ziele<br />

erarbeiten.<br />

Eine aktuell ruhende Arbeitsgruppe mit Vertretern der Selbsthilfe, der Angehörigen, der Verbände<br />

und <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> strebte die Erstellung von Qualitätsleitlinien für stationäre<br />

und ambulante Wohnangebote im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe an. Hierbei sollten die<br />

Leistungen, die Sozialraumorientierung und regionale Vernetzung in ihren fachlichen Zielen<br />

beschrieben werden. Im Zuge der aktuellen Durchführung <strong>des</strong> GSV-Projekts Nr. 14 (vergleiche<br />

Kapitel II A.1.4.1) wurde die weitere Bearbeitung zunächst unterbrochen.<br />

Das Pilotprojekt Brückenteam lief von Juli 2011 bis Juli 2012 und wurde nach einer qualitativen<br />

Evaluation ab dem 3. Quartal 2013 regelhaft in fast allen Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

ein geführt. Ziel ist die Optimierung der Überleitung und Umsetzung von Hilfen für schwer<br />

zu versorgende Personengruppen der Allgemeinpsychiatrie mit einem Bedarf an Teilhabeleistungen<br />

nach SGB IX/SGB XII. Das Brückenteam setzte sich aus dem Kliniksozialdienst, dem<br />

Stations-Oberarzt, dem für die Klinikschnittstelle zuständigen SPDi-Mitarbeiter sowie der<br />

165


<strong>Bezirks</strong>sozialverwaltung (Fachdienst und kostengewährende Einzelfallhilfe) zusammen. Seitens der<br />

Klinikvertreter erfolgte anhand festgelegter Merkmale eine Identifikation der Patienten, über die das<br />

Brückenteam beriet. Durch die Auswahl der genannten Akteure erfolgte eine Bündelung an fall- und<br />

versorgungsspezifischem Wissen, welches die Überleitung beim Verlassen der Klinik optimiert. Eine<br />

standardisierte Dokumentation stellte die Ergebnisse sicher und ermöglichte ein Monitoring der<br />

besprochenen Patienten/Hilfesuchenden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss/Empfehlung<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 3: Überarbeitete Qualitätsleitlinien<br />

BEW, Vorschlag zum weiteren Vorgehen,<br />

Sachvortrag mit Empfehlungsvorschlag<br />

06.11.2012 Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit dem<br />

Auftrag, Qualitätsleitlinien für das ambulant<br />

und stationär betreute Wohnen von<br />

Menschen mit seelischer Behinderung<br />

zu erarbeiten. Die Federführung lag<br />

beim Bezirk.<br />

166


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Es wird angestrebt, die Grundlagen für die<br />

Leistungstypen WT-E-S/W-E-S hinsichtlich<br />

Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf zu sichten,<br />

den aktuellen Anforderungen entsprechend zu<br />

überarbeiten und zu vereinbaren.<br />

Es wird angestrebt, die Grundlagen für die Leistungstypen<br />

BEW/TWG hinsichtlich Änderungsbzw.<br />

Anpassungsbedarf zu sichten, den aktuellen<br />

Anforderungen entsprechend zu überarbeiten<br />

und zu vereinbaren.<br />

Optimierung der Überleitung und Umsetzung<br />

von Hilfen für schwer zu versorgende Personengruppen<br />

der Allgemeinpsychiatrie mit einem Bedarf<br />

an Teilhabeleistungen nach SGB IX/SGB XII.<br />

Maßnahmen<br />

Bedarfe besonderer Zielgruppen (u. a.<br />

beschützende Plätze/kleine Gruppen)<br />

sind berücksichtigt. Eine Aussage zur<br />

Qualifikation/Einsatz von Fachkräften<br />

ist getroffen. Das T-Modul im Leistungstyp<br />

WT-E-S ist differenzierter beschrieben.<br />

Folgende Grundlagen sind bearbeitet:<br />

Musterleistungsvereinbarung, Qualitätsleitlinien<br />

und Formularwesen.<br />

Folgende Themenbereiche sind bei der<br />

Bearbeitung berücksichtigt: GSV 14,<br />

GSV 15-16, Flexible Hilfen, Erkenntnisse<br />

Qualitätsprüfungen, Bun<strong>des</strong>teilhabegesetz,<br />

Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG).<br />

Bedarfe besonderer Zielgruppen (flexible<br />

Schlüssel/1 zu 4 Betreuung oder Schlüssel/<br />

Fahrtenregelungen)<br />

sind berücksichtigt. Eine Aussage zur<br />

Qualifikation/Einsatz von Fachkräften<br />

ist getroffen.<br />

Folgende Grundlagen sind bearbeitet:<br />

Musterleistungsvereinbarung, Qualitätsleitlinien,<br />

Formularwesen<br />

Folgende Themenbereiche sind bei der<br />

Bearbeitung berücksichtigt: GSV 14/Flexible<br />

Hilfen/Erkenntnisse Qualitätsprüfungen/<br />

Bun<strong>des</strong>teilhabegesetz/PsychKG.<br />

Fortsetzung der Durchführung eingeführter<br />

Brückenteams<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

2.2.2 Betreute Wohnangebote für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen<br />

Behinderung/chronischen Erkrankung<br />

2.2.2.1 Ambulant betreute Wohnangebote<br />

Die Wohnformen ambulant Betreutes Einzelwohnen (aBEW) und Betreute Wohngemeinschaften (BWG)<br />

richten sich an erwachsene, wesentlich geistig und/oder körperlich behinderte oder von Behinderung<br />

bedrohte Menschen, die allein in einer eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in selbst<br />

gewählten Lebensgemeinschaften oder Partnerschaften leben. Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />

nach SGB XII unterteilen sich in diese Wohnformen.<br />

Die Dauer und Intensität der Unterstützungsleistungen der Dienste sind einzelfallbezogen und orientieren<br />

sich an dem individuell vorhandenen Unterstützungsbedarf der begleiteten Person unter Berücksichtigung<br />

einer weitestgehenden Selbstbestimmung. Der individuelle Bedarf der Personen sowie die<br />

167


Zuordnung zu einer Hilfebedarfsgruppe wird über das HMB-W-Verfahren (Hilfebedarf in der individuellen<br />

Lebensgestaltung – Wohnen, Version 2/2000 der Tübinger Forschungsstelle „Lebenswelten<br />

behinderter Menschen“) durch den Sozialpädagogischen Fachdienst <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> gemeinsam<br />

mit der leistungsberechtigten Person und weiteren Beteiligten ermittelt. Im Rahmen von Fachleistungsstunden<br />

wird diese ambulante Begleitung aufsuchend in dem persönlichen Wohnumfeld der Leistungsberechtigten<br />

erbracht. Häufig sind diese Leistungen nur ein Teil der wohnbezogenen Unterstützungen<br />

für Menschen mit Behinderungen, da daneben auch Leistungen aus anderen Systemen (z. B. SGB XI) in<br />

Anspruch genommen werden können.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Die ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> verweist hierzu auf ihre Anmerkungen zum dritten Sozialbericht und auf<br />

ihre Stellungnahme „Problemaufriss Ambulant betreutes Wohnen/Betreutes Einzelwohnen – Problematik<br />

der Wohnraumbeschaffung und der sozialhilferechtlichen Mietobergrenze“. Mit dieser Thematik<br />

beschäftigt sich eine Unterarbeitsgruppe im Rahmen <strong>des</strong> Modellprojekts GSV 17 „Angleichung der Versorgungsstandards<br />

Prävention, Akutversorgung und Nachsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit<br />

bedrohte Menschen in städtischen und ländlichen Regionen in <strong>Oberbayern</strong>“.<br />

Dienste der ambulanten Wohnformen für Menschen mit einer geistigen (G) oder<br />

körperlichen (K) Behinderung (ABW)<br />

ambulante Wohnformen G+K Obb. 2015<br />

G (26)<br />

G/K (29)<br />

K (10)<br />

168


Darstellung der Verlaufszahlen<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

aBEW/BWG 2012 2013 2014<br />

In Anspruch gen. Leistungen von Menschen mit einer geistigen<br />

Behinderung<br />

In Anspruch gen. Leistungen von Menschen mit einer körperl.<br />

Behinderung<br />

In Anspruch gen. Leistungen von Menschen mit unklarer Zuordnung<br />

der Behinderung<br />

531 578 627<br />

195 200 219<br />

125 135 190<br />

Gesamt 851 913 1036<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Bedingt durch die Vereinbarung von Fachleistungsstunden im Einzelfall werden keine konkreten<br />

Platzzahlen vereinbart. Aktuell bestehen mit 65 Diensten im Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Leistungs-, Prüfungsund<br />

Vergütungsvereinbarungen nach § 75ff SGB XII. Im Vergleich zu 2012 haben die in Anspruch genommenen<br />

Leistung „ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen<br />

Behinderung“ um 17,86 % zugenommen.<br />

2.2.2.2. Stationäre Wohnangebote<br />

Die in <strong>Oberbayern</strong> angebotenen Unterstützungsleistungen für Menschen mit geistigen und/oder<br />

körperlichen Behinderungen im Bereich der stationären Wohnangebote teilen sich in die folgenden<br />

Leistungsarten:<br />

Wohnen mit Tagesbetreuung Menschen mit geistiger Behinderung (Leistungstyp WT-E-G)<br />

Wohnen ohne Tagesbetreuung Menschen mit geistiger Behinderung (Leistungstyp W-E-G)<br />

Wohnen mit Tagesbetreuung Menschen mit körperlicher Behinderung (Leistungstyp WT-E-K)<br />

Wohnen ohne Tagesbetreuung Menschen mit körperlicher Behinderung (Leistungstyp W-E-K)<br />

169


Standorte der stationären Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer geistigen (G)<br />

oder körperlichen (K) Behinderung in <strong>Oberbayern</strong><br />

Wohnen Erwachsene Obb. 2015<br />

G (106)<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

G/K (8)<br />

K (19)<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

WT-E-G-K/W-E-G-K 2012 2013 2014<br />

In Anspruch gen. Leistungen von Menschen mit einer geistigen<br />

Behinderung<br />

In Anspruch gen. Leistungen von Menschen mit einer körperl.<br />

Behinderung<br />

5.241 5.315 5.348<br />

766 779 810<br />

Gesamt 6.007 6.094 6.158<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

170


WT-E-G-K/W-E-G-K 2012 2013 2014<br />

Plätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung 5.604 5.597 5.587<br />

Plätze für Menschen mit einer körperlichen Behinderung 737 756 820<br />

Gesamt 6.341 6.353 6.407<br />

Quelle: Bezirk Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Zur vereinfachten Handhabung bei sich verändernden Hilfe- und Unterstützungsbedarfen der Bewoh ­<br />

ner und dem damit einhergehenden Wechsel der Leistungsformen mit und ohne Tagesbetreuung<br />

(Leistungstyp), vereinbart die <strong>Bezirks</strong>verwaltung seit mehreren Jahren mit den Leistungserbringern<br />

sog. übergreifende Platzzahlen für die Leistungstypen W-E-G-K und WT-E-G-K. Grundsätzlich können<br />

Wohnen mit und ohne Tagesstruktur in den Einrichtungen und Gruppen immer in Kombination<br />

belegt werden.<br />

Zusätzlich zu den o. g. Leistungsangeboten bestehen zudem auch weitere spezialisierte Wohnformen:<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung (Wohntraining)<br />

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung mit intensiver Betreuung<br />

Stationäres Wohnen ohne Tagesbetreuung mit intensiver Betreuung<br />

Stationäres Wohnen mit Tagesbetreuung mit Teilungsabkommen für Menschen mit<br />

einer Körperbehinderung<br />

Stationäres Wohnen zur nachklinischen Neuro-Rehabilitation<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne Tagesbetreuung im Übergangsbereich (W-E-K befristet drei bis<br />

fünf Jahre im Anschluss an die nachklinische Neuro-Rehabilitation)<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: Sachstandsbericht und Beschlussfassung<br />

aus der Arbeitsgruppe „Soziale<br />

Sondertatbestände“<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 3: Überarbeitete Qualitätsleitlinien<br />

BEW, Vorschlag zum weiteren Vorgehen,<br />

Sachvortrag mit Empfehlungsvorschlag<br />

11.10.2012 Entsprechend dem Beschluss sind bis<br />

31.07.2013 alle Leistungs- und Entgeltvereinbarungen<br />

der Leistungstypen<br />

W-E-G und W-E-K (auf der Basis <strong>des</strong><br />

HMB-W-Verfahrens) abgeschlossen.<br />

06.11.2012 Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit<br />

dem Auftrag, Qualitätsleitlinien für das<br />

ambulant und stationär betreute Wohnen<br />

von Menschen mit seelischer Behinderung<br />

zu erarbeiten. Die Federführung lag<br />

beim Bezirk.<br />

171


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die Ambulantisierung von Unterstützungsarrangements ist eine sozialpolitisch wie fachlich gewollte<br />

und von Selbsthilfeverbänden der Menschen mit Behinderungen geforderte Entwicklung. Daher ist<br />

die Schaffung von Eingangs- bzw. Übergangsmodulen (insbesondere Wohntraining) zum ambulanten<br />

Bereich ein erklärtes Ziel der <strong>Bezirks</strong>verwaltung.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Das Wohntraining richtet sich in erster Linie an Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Beeinträchtigung,<br />

die den Wunsch haben, ein selbstbestimmtes und – soweit möglich – selbstständiges<br />

Leben zu führen. Es ist sowohl geeignet für Menschen mit Behinderungen, die von zu Hause ausziehen<br />

wollen, als auch für Bewohner, die derzeit in einem Wohnheim leben, denen aber eine ambulante<br />

Unterstützung noch nicht ausreicht. Im Rahmen <strong>des</strong> Wohntrainings werden ihnen die Sicherheit von<br />

stationären Strukturen und ein sanfter Übergang in weniger betreute Wohnformen geboten. Selbstverständlich<br />

besteht auch die Möglichkeit, dass direkt im ambulant betreuten Wohnen ein Wohntraining<br />

stattfindet. Dafür kann in der Trainingszeit ein Zuschlag von 20 % gewährt werden.<br />

Zu den Inhalten <strong>des</strong> Wohntrainings gehört u. a. die Kompetenzvermittlung im gesamten lebenspraktischen<br />

Bereich. Menschen mit Behinderungen, die weitgehend unabhängig leben wollen,<br />

können dabei herausfinden, welche Wohnform für sie die geeignete ist. Zudem lernen sie alle Herausforderungen,<br />

die ein selbstständiges ambulant unterstütztes Wohnen mit sich bringt, zu meistern.<br />

Das Ziel ist ein Zuwachs an Eigenverantwortung und persönlicher Lebensqualität.<br />

Menschen mit Behinderungen wollen und sollen über ihr Leben selbst bestimmen und es gestalten.<br />

Dieser Wunsch rückt zu Recht immer mehr in den Vordergrund der Überlegungen, wenn es um die<br />

Gestaltung bestehender und neuer Unterstützungsangebote für die Betroffenen geht.<br />

Die Handreichung „Eckpunkte zur Umsetzung dezentraler Wohnstrukturen für Menschen mit<br />

körperlicher Behinderung, Sinnesbehinderung und/oder geistiger Behinderung unter dem Aspekt<br />

der Inklusion“ <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration<br />

(StMAS) hat hier eine wegweisende Funktion eingenommen. Sie dient als Orientierungshilfe, um<br />

bereits bestehende Angebote entsprechend weiterzuentwickeln und neue Angebote entsprechend<br />

den Forder ungen und Grundsätzen eines selbstbestimmten und teilhabeorientierten Lebens von<br />

Menschen mit Behinderungen zu planen (siehe Kapitel II.A.1.4.2).<br />

Unter dieser Maßgabe hat sich das Portfolio verschiedener Träger und Einrichtungen schon deutlich<br />

erweitert und bietet Menschen mit Behinderungen Wohnangebote für unterschiedlichste Grade der<br />

Verselbständigung in verschiedenen Unterstützungsformen an.<br />

Eine hohe Zahl an sozialraumorientierten Außenwohngruppen im stationären Rahmen, Angebote<br />

für Wohntraining (ebenfalls noch stationär vereinbart) übergehend in ambulante Wohngemeinschaften<br />

und ambulantes Einzelwohnen ermöglichen ein durchlässiges und facettenreiches System. Der<br />

neueste Baustein darin – das Wohntraining – ist aktuell auf 55 Plätze aufgebaut. Er unterstützt Menschen<br />

mit Behinderungen dabei, ihren Weg in das ambulant betreute Wohnen zu finden und gezielt<br />

das zu trainieren, was auf dem Weg in mehr Selbstständigkeit und Selbstbestimmung noch ganz individuell<br />

gebraucht wird. So können bei Einzelnen mögliche Ängste vor diesem Schritt konkret bewältigt<br />

werden. Ziel ist dabei eine Ausdifferenzierung der Assistenz nach individuellen Vorstellungen und<br />

Wünschen der Bewohner sowie bedarfsgerechte Assistenzkonzepte mit dem Ziel einer Reduktion<br />

von Hilfeerbringung.<br />

172


Als Anschlussmaßnahme wird <strong>des</strong>halb das ambulant unterstützte Wohnen angestrebt. Mit seinen<br />

zwei aufeinanderfolgenden Modulen und der Verlängerungsoption innerhalb der bestehenden<br />

Trainingszeiträume auf insgesamt max. fünf Jahre mit einer schrittweisen Absenkung der Betreuungsleistung<br />

bietet es dem Menschen mit Behinderung aber auch der begleitenden Einrichtung<br />

Sicherheit und Gestaltungsspielraum. Es reduziert den Druck auf die Menschen mit Behinderungen<br />

und hilft, den Aufbau von Wohntraining weiter voranzutreiben. Im Modul 1 gelten die Stellen schlüssel<br />

der jeweiligen Einrichtungs- und Gruppengröße sowie die für den Leistungstyp W-E-G vereinbarten<br />

Fachdienstschlüssel.<br />

Dem Modul 2 liegen die Basisstellenschlüssel im Bereich Wohnen zugrunde sowie ein Fachdienstschlüssel<br />

von 1 zu 50. Damit einher geht ein zunehmender Abbau der tatsächlichen Unterstützungsleistung<br />

im Alltag bei gleichzeitigem Aufbau von beratenden Fachdienststunden. Durch einen fest ­<br />

ge legten regelhaften Überprüfungsmodus haben Träger sowie auch Sozialhilfeträger gute Einflussmöglichkeiten<br />

auf den weiteren Verlauf der Maßnahme. Der Mensch mit Behinderung, rechtliche<br />

Betreuer und Familienangehörige werden von einem bevorstehenden Auszug nicht überrascht, da<br />

er geplanter Teil der Maßnahme ist.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

173


Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Realisierung der „Eckpunkte zur Umsetzung<br />

dezentraler Wohnstrukturen für Menschen mit<br />

körperlicher Behinderung, Sinnesbehinderung<br />

und/oder geistiger Behinderung“ unter dem<br />

Aspekt der Inklusion.<br />

Die Versorgung von Menschen mit wesentlicher<br />

geistiger und/oder körperlicher Behinderung,<br />

einer psychiatrischen Diagnose und zusätzlichen<br />

erheblichen auto-, fremd- und/oder objektaggressiven<br />

Verhaltensweisen ist qualitativ<br />

verbessert und durch Standards gesichert.<br />

Die <strong>Bezirks</strong>verwaltung unterstützt den weiteren<br />

Ausbau der Plätze in den ambulanten Wohnformen<br />

für Menschen mit geistiger oder körperlicher<br />

Behinderung.<br />

Maßnahmen<br />

Im Rahmen geplanter Bauvorhaben von Leistungserbringern<br />

(Förderanträge durch die Regierung<br />

von <strong>Oberbayern</strong>) stellt das Eckpunktepapier<br />

die Grundlage zur Bedarfsanerkennung dar.<br />

Vernetzung der Leistungsanbieter durch eine<br />

oberbayerische Fachtagung zu einem fachlichen<br />

Austausch und zur Qualitätssicherung.<br />

Von den Leistungserbringerverbänden (LEV)<br />

und der <strong>Bezirks</strong>verwaltung gemeinsam<br />

formulierte Absichtserklärung zum Ausbau<br />

der ambulanten Wohnformen<br />

Weitere Absprachen mit den Leistungserbringerverbänden<br />

zu der Handlungsempfehlung<br />

für ambulante Dienste der<br />

<strong>Bezirks</strong>verwaltung.<br />

Abstimmungsprozesse zu Qualitätsstandards<br />

in ambulanten Wohnformen<br />

mit den Leistungserbringerverbänden<br />

in einer Arbeitsgruppe der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission.<br />

Gemeinsame Überlegung der <strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

und der LEV zu den Unterstützungsleistungen<br />

für Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung.<br />

2.2.3 Zielgruppenübergreifende Wohnangebote und Aufgaben<br />

2.2.3.1 Betreutes Wohnen in Familien<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> bietet Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen, die auf<br />

Unterstützung im Alltag angewiesen sind, als Alternative zu einer stationären Einrichtung oder einer<br />

anderen ambulanten Wohnform das Betreute Wohnen in Familien (Leistungstyp BWF) an. Hierbei<br />

nehmen Familien (Gastfamilie) einen oder höchstens zwei Menschen mit Behinderung (Gast) für einen<br />

längeren Zeitraum oder dauerhaft bei sich auf, leben mit ihm zusammen und unterstützen ihn. Damit<br />

bieten Familien erwachsenen Menschen mit Behinderungen ein äußerst flexibles, an individuelle Konstellationen<br />

anpassungsfähiges System an. Anders als bei Pflegefamilien in der Jugendhilfe geht es hier<br />

nicht um die Erfüllung eines Erziehungsauftrags oder um therapeutische Maßnahmen, sondern im<br />

Sinne der Zielsetzung <strong>des</strong> Rehabilitationsgesetzes (SGB XI) um Selbstbestimmung und gleichberechtigte<br />

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Gastfamilie bedarf keiner speziellen Ausbildung oder Erfahrung,<br />

hier kommt das Prinzip der Laienhilfe zum Tragen. Eine sozialpädagogische Begleitung durch<br />

einen regionalen Dienst ist sichergestellt.<br />

174


Ziel <strong>des</strong> Betreuten Wohnens in Familien ist, dem Inklusionsgedanken folgend, Menschen mit Behinderungen<br />

– ihrem Wunsch entsprechend – eine Lebensform außerhalb eines institutionellen Rahmens zu<br />

ermöglichen. Das BWF zielt auf die personenzentrierte Unterstützung von Menschen mit Behinderungen<br />

entsprechend ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten sowie auf die Teilhabe am Leben innerhalb <strong>des</strong> wohnortnahen<br />

Sozialraums ab.<br />

Standorte der Dienste Betreutes Wohnen in der Familie (BWF) in <strong>Oberbayern</strong><br />

Dienste BWF Obb. 2015<br />

G (1)<br />

G und K (2)<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

G und S (3)<br />

S (3)<br />

Wohnungslose (1)<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

Gastfamilien k. A. k. A. 68 k. A. k. A. 78 78<br />

In Anspruch gen. Leistung 48 51 68 79 81 85 87<br />

Dienste k. A. 5 5 7 7 7 8<br />

Derzeit werden in <strong>Oberbayern</strong> 87 Betreuungsverhältnisse (Gast und Gastfamilie) von acht Diensten, die<br />

die sozialpädagogische Begleitung im Betreuten Wohnen in Familien (BWF) anbieten, begleitet.<br />

175


Planungszeitraum 2012 bis 2015<br />

Im Jahr 2011 fand erstmals ein Workshop mit allen BWF-Anbietern in <strong>Oberbayern</strong> und den zustän digen<br />

Vertretern <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> statt. Das jährliche Treffen mit allen Anbietern und verschiedenen<br />

Fachreferenten wurde in den Jahren 2012, 2013 und 2014 als Fachtag erfolgreich fortgesetzt. Zur<br />

weiteren Bekanntmachung dieses speziellen Angebots fand im Juni 2015 ein öffentlicher Fachtag mit<br />

verschiedenen Referenten und Workshops für Betroffene, interessierte Bürger und die Fachwelt statt.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Ebenfalls 2011 wurden erstmals Zielvereinbarungsgespräche gemäß der Richtlinie und der Rah menleistungsbeschreibung<br />

durchgeführt. Diese werden in einem jährlichen Turnus fortgesetzt. Eine<br />

überarbeitete Richtlinie wurde mit Gültigkeit zum 01.01.2014 verabschiedet. Hier wurden u. a. eine<br />

Neuregelung bzgl. der Möglichkeit <strong>des</strong> Betreuten Wohnens bei Geschwistern getroffen sowie eine<br />

Erhöhung der Pauschale für den begleitenden BWF-Dienst verabschiedet. Die Öffentlichkeitsarbeit<br />

wurde seitens <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> u. a. durch die Erstellung eines BWF-Flyers, verschiedene Pressemitteilungen<br />

sowie eine Beteiligung an BWF-Informations- und Werbeveran staltungen intensiviert.<br />

Ein kontinuierlich leichter Anstieg ist in Bezug auf die Anzahl der Vermittlungsverhältnisse als<br />

auch die Anbieter für das BWF zu verzeichnen. Für 2015 wird mit einer Vermittlung von 87 leistungsberech<br />

tigten Personen in Gastfamilien gerechnet, welche von acht spezialisierten Fachteams beglei-­<br />

tet werden.<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 5: Überarbeitete Förderrichtlinie (BWF)<br />

13.03.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> beschließt die<br />

überarbeitete Förderrichtlinie für das<br />

Betreute Wohnen in Familien (BWF) für<br />

Menschen mit Behinderung.<br />

Die Förderrichtlinie tritt mit den Anlagen<br />

zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

176


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Gewinnung von Gastfamilien für das<br />

Betreute Wohnen in Familien<br />

Grundsätzliche Erweiterung <strong>des</strong> Platzangebots<br />

speziell im Versorgungsbereich der<br />

geistig/körperlich behinderten Menschen<br />

Die Verfahrensgrundlagen und Instrumente<br />

sind angepasst.<br />

Maßnahmen<br />

In die Planung wird die Ausrichtung eines<br />

BWF-Fachtags aufgenommen, da das<br />

Interesse an dieser Leistung steigt.<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Fortsetzung der Kooperation mit allen<br />

BWF-Anbietern in <strong>Oberbayern</strong><br />

Durchführung der Zielvereinbarungsgespräche<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Angebots an der<br />

Überleitungsschnittstelle Klinik und den<br />

stationären Einrichtungen<br />

Überarbeitung der Rahmenleistungsbeschreibung<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

2.2.3.2 Stationäre Kurzzeitunterbringung<br />

Viele Menschen mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen, die pflegerische Unterstützung im<br />

täglichen Leben benötigen, erhalten diese Hilfen in ihrem häuslichen Umfeld durch die Familie. Zeiten,<br />

in denen die Unterstützung nicht durch Angehörige erfolgen kann, müssen überbrückt werden. Hier ist<br />

die stationäre Kurzzeitunterbringung ein Angebot der Eingliederungshilfe. Sie ist die wichtigste kurzfristige<br />

Maßnahme zur Familienentlastung und dient langfristig der Stärkung der Pflegekapazität der<br />

Familie. In diesem Sinne hat die Kurzzeitunterbringung nicht nur den einzelnen Menschen mit Behinderung<br />

im Blick, sondern auch das Familiensystem.<br />

Standorte der Wohnheime mit Kurzzeitplätzen in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

177


Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Vereinbarte Platzzahlen gesamt 181 181 129 109 109 61<br />

In Anspruch gen. Leistung – – 164 253 125 130<br />

Einrichtungen/Anbieter – – – – – 9<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

Umlaufverfahren (siehe Protokoll der BEK<br />

vom 24.06.2014, TOP 4 Bekanntgabe der<br />

Ergebnisse <strong>des</strong> Umlaufverfahrens vom<br />

März 2014)<br />

März 2014<br />

Die Musterleistungsvereinbarungen für<br />

Kurzzeitunterbringung/Kurzzeitpflege<br />

für erwachsene Menschen mit geistiger<br />

und/oder körperlicher Behinderung<br />

wurden beschlossen.<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Um diese Maßnahmen auch über eine Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung zu regeln,<br />

wurden in der Arbeitsgruppe der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission im Februar 2012 mit den Leistungserbringerverbänden<br />

die entsprechenden Grundlagen und Rahmenbedingungen gemeinsam abgestimmt.<br />

Der bedarfsgerechte Ausbau von Kurzzeitpflege- und Kurzzeitunterbringungsplätzen in stationären<br />

Einrichtungen ist im Rahmen von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erfolgt.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Ausbau von Kurzzeitpflege- und Kurzzeitunterbringungsplätzen<br />

in stationären Einrichtungen<br />

der Behindertenhilfe (SGB XII)<br />

Maßnahmen<br />

In jeder Planungsregion steht min<strong>des</strong>tens ein<br />

Angebot (mit Leistungs- und Vergütungsvereinbarung)<br />

der Kurzzeitpflege für Klienten<br />

zur Verfügung.<br />

178


2.2.3.3 Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Alter im Bereich Wohnen<br />

Im Jahr 2014 waren 10,85 % der Menschen mit Behinderungen in <strong>Oberbayern</strong>, die Leistungen der<br />

Eingliederungshilfe im Bereich <strong>des</strong> Wohnens erhielten, über 65 Jahre alt.<br />

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Alter ist aufgrund der<br />

verschiedenen Wohnformen differenziert zu betrachten.<br />

Für Menschen, die in stationären Wohnformen leben, müssen Alternativen geschaffen werden, um<br />

möglichst lange im bestehenden Lebens- und Wohnumfeld verbleiben zu können. Dem wird bereits<br />

durch den Abschluss von Vereinbarungen mit den Einrichtungsträgern über sog. fließende Platzzahlen<br />

für Wohnen mit und ohne interne Tagesstruktur Rechnung getragen. Verändert sich altersbedingt der<br />

Betreuungsumfang einer leistungsberechtigten Person, so kann dieser individuell angepasst werden,<br />

ohne dass die Person das aktuelle Wohnumfeld (Wohngruppe und Zimmer) verlassen muss.<br />

Ist die Person jedoch noch in der Lage, den Anforderungen einer externen Tagesstruktur gerecht zu<br />

werden oder wünscht dies ausdrücklich nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (z. B. WfbM oder<br />

Förderstätte), ist eine Teilnahme an einer externen Tagesstruktur möglich. Immer mehr Einrichtungsträger<br />

vereinbaren eine Tagesstruktur für erwachsene Menschen mit einer wesentlichen geistigen und/<br />

oder körperlichen Behinderung nach dem Erwerbsleben (Leistungstyp T-E-N-E). Die Teilnahme an der<br />

Tagesstruktur gilt auch für Leistungsberechtigte, die zu Hause bei den Angehörigen leben.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Wohnen Menschen in ambulanten Wohnformen, können sie im Gegensatz zum stationären Wohnen<br />

unterschiedliche Leistungen von verschiedenen Akteuren erhalten. Diese können neben der Betreuung<br />

durch den ambulanten Dienst (SGB XII) weitere Teilhabeleistungen, aber auch ambulante Leistungen der<br />

Pflegeversicherung (SGB XI) oder medizinische Behandlungspflege (SGB V) beinhalten. Scheidet eine<br />

Person aus dem Erwerbsleben aus oder verändert sich altersbedingt der Betreuungsumfang, wirkt sich<br />

dies auf alle beteiligten Leistungserbringer aus. Neben möglicherweise höheren Leistungsumfängen ist<br />

zusätzlich eine verstärke Kooperation und Vernetzung zwischen den Akteuren notwendig. Darüber hinaus<br />

dürfen weitere indirekte Akteure und Rahmenbedingungen im Zuge einer sozialraumorientierten<br />

Betrachtungsweise nicht vernachlässigt werden. Zu nennen sind beispielsweise der barrierefreie Zugang<br />

zu altersgerechten Angeboten, Informationen und Beratung.<br />

Um die vielfältigen Fragestellungen von Menschen mit Behinderungen insbesondere im Alter aufzugreifen<br />

und in bestehende Konzepte mit aufzunehmen, wurde in der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission vom<br />

08.11.2013 die Arbeitsgruppe „Regionale Bedarfsplanung für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher<br />

Behinderung im Landkreis Bad Tölz“ beschlossen. Dort arbeiten die verschiedenen Einrichtungsträger<br />

und Dienste sowie Vertreter der Wohlfahrtsverbände und der <strong>Bezirks</strong>verwaltung zusammen.<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die im Auftrag der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission tätige Unterarbeitsgruppe „Regionale Bedarfsplanung<br />

für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung im Landkreis Bad Tölz“ hat bereits<br />

erste Arbeitsaufträge der Datenerfassung umgesetzt. Aufgrund eines Personalwechsels innerhalb der<br />

<strong>Bezirks</strong>verwaltung ruht die Arbeitsgruppe bis zur Nachbesetzung der Stelle.<br />

Die Berichterstattung zur Versorgung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung im<br />

Alter innerhalb <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist erfolgt.<br />

179


Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Arbeitsgruppe der<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 4: Unterarbeitsgruppe „Regionale<br />

Bedarfsplanung für Menschen mit<br />

geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />

im Landkreis Bad Tölz“<br />

08.11.2013 Die Arbeitsgruppe der <strong>Bezirks</strong>entgelt ­<br />

kommission beschließt die Bildung einer<br />

gemeinsamen Unterarbeitsgruppe<br />

„Regionale Bedarfsplanung für Menschen<br />

mit geistiger und/oder körperlicher<br />

Behinderung im Landkreis Bad Tölz“.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Fortsetzung der Arbeit der Arbeitsgruppe<br />

„Regionale Bedarfsplanung für Menschen mit<br />

geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />

im Landkreis Bad Tölz“<br />

Maßnahmen<br />

Erweiterte Analyse der Belegungs- und Bedarfssituation<br />

von Menschen mit Behinderungen im<br />

Alter im Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

180


2.3 Teilhabe am Arbeitsleben und vergleichbare Tagesstruktur<br />

Die Teilnahme am Arbeitsleben hat in unserer Gesellschaft große Bedeutung. Sie beeinflusst Identität<br />

und soziale Anerkennung der Menschen und dient der sozialen Sicherung. Arbeit ist für Menschen mit<br />

Behinderungen ein entscheidender Indikator für gesellschaftliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung.<br />

Die regelmäßige Beschäftigung ist Grundlage für Selbstbewusstsein, Anerkennung,<br />

Respekt, Kontakte, Beziehungen, Empowerment und vieles mehr. Und diese Aspekte kennzeichnen<br />

auch moderne Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe.<br />

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen knüpft<br />

in seinem Artikel 27 „das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ an „einen offenen, integrativen<br />

und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt“. Damit Arbeitgeber <strong>des</strong><br />

allgemeinen Arbeitsmarkts Menschen mit Behinderungen anstellen, müssen jedoch weitere gemeinsame<br />

Anstrengungen unternommen werden. Aus dieser Notwendigkeit ergeben sich Überlegungen für<br />

den <strong>Bezirks</strong>tag, für die <strong>Bezirks</strong>verwaltung und für andere Leistungsträger. Beispielsweise sollte darüber<br />

nachgedacht werden, mit Wirtschaftsvertretern in einen Dialog zu treten und über Wege und Anreize,<br />

wie eine Durchlässigkeit der Systeme unterstützt werden kann, zu beraten.<br />

Arbeit ist nach unserem gesellschaftlichen Verständnis eines der wichtigsten Lebensbedürfnisse eines<br />

Menschen und gehört u. a. auch <strong>des</strong>halb zur trägerübergreifenden Aufgabenstellung, an der viele<br />

Akteure zu beteiligen sind. Es bedarf der intensiven Abstimmung und Kooperation aller, um den Bereich<br />

Teilhabe Arbeit im Sinne inklusiven Denkens von und für Menschen mit Behinderungen umzusetzen<br />

bzw. weiterzuentwickeln. Bestrebungen finden sich bereits ansatzweise und teilweise konkret bei den<br />

ersten Fassungen zum Bun<strong>des</strong>teilhabegesetz wie es 2017 in Kraft treten soll.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

181


Dass jemand „nicht, noch nicht oder noch nicht wieder“ auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten<br />

kann, ist auch eine Frage der gelungenen Wechselbeziehung zwischen Arbeitsumfeld, Unterstützungssystem<br />

und dem Menschen mit Behinderung. Diese Interaktion muss intensiviert werden und dabei<br />

flexible und bedarfsgerechte Kombinationsmöglichkeiten der Angebotsstrukturen sicherstellen. Im Ergebnis<br />

bedeutet dies eine sinnvolle Vernetzung und die Durchlässigkeit der Angebote zur Verbesserung<br />

der Zugangswege. Dazu tragen (auf Empfehlung <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags) der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

zusammen mit den Vertretern der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der privaten Leistungserbringerverbände,<br />

der Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Werkstätten und der engagierten Leistungserbringer<br />

in <strong>Oberbayern</strong> bei. Damit soll das Ziel der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben<br />

verwirklicht werden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Ohne den Rechtsanspruch von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung auf eine Beschäftigung<br />

in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen in Frage zu stellen, gewinnt das Ziel, die berufliche<br />

Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, an Bedeutung.<br />

Im Mittelpunkt steht die gesellschaftliche Teilhabe. Der Unterstützungsbedarf eines Menschen aufgrund<br />

seiner Behinderung muss hier den jeweils erforderlichen Leistungsumfang auslösen und nicht die Wahl<br />

der einen oder anderen Institution. Innerhalb dieses Rahmens ist es auch erklärtes Ziel, dass Werkstätten<br />

für behinderte Menschen stärker mit Betrieben <strong>des</strong> allgemeinen Arbeitsmarktes kooperieren, z. B. in<br />

Form von ausgelagerten Arbeitsplätzen, um den Inklusionsprozess von Menschen mit Behinderungen<br />

zu fördern.<br />

Zentrale Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist es, Menschen mit Behinderungen in<br />

die Lage zu versetzen, möglichst dauerhaft einer Tätigkeit nachzugehen, die nicht nur ihrem Leistungsvermögen<br />

entspricht, sondern auch ihrem Wunsch- und Wahlrecht. Damit geht die Veränderung einer<br />

einrichtungsbezogenen zu einer personenzentrierten Förderung im Bereich Teilhabe Arbeit einher.<br />

2.3.1 Werkstätten für behinderte Menschen<br />

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit<br />

Behinderungen am Arbeitsleben und zur (Wieder-) Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bieten denjenigen<br />

Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht<br />

wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche<br />

Bildung und Beschäftigung. Ferner soll die individuelle Leistungs- und Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickelt,<br />

erhöht oder wiedergewonnen und dabei auch die Persönlichkeit der Werkstattbeschäftigten<br />

weiterentwickelt werden. In den WfbM werden Menschen mit Behinderungen unabhängig von der<br />

jeweiligen Behinderungsart (geistig, körperlich und seelisch) beschäftigt und gefördert. Darüber<br />

hinaus haben sich einzelne WfbM auf bestimmte Personenkreise spezialisiert, wie z. B. auf Personen<br />

mit primärer körperlicher oder seelischer Behinderung.<br />

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen können diese Leistungen der Eingliederungshilfe nur<br />

in der WfbM bzw. eingeschränkt in sonstigen Beschäftigungsstätten (§ 56 SGB XII) erbracht werden.<br />

Entsprechend dem Auftrag aus § 136 SGB IX kooperieren WfbM mit Betrieben <strong>des</strong> allgemeinen Arbeitsmarkts,<br />

um ausgelagerte Arbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte zu schaffen. Seitens <strong>des</strong> StMAS wird<br />

mit dem Sonderprogramm „Werkstatt – inklusiv“ 60 die Schaffung von neuen ausgelagerten Arbeitsplätzen<br />

im Zeitraum vom 01.03.2010 bis zum 31.12.2015 gefördert. Mit diesem Förderprogramm sollen<br />

bayernweit bis zu 600 neue ausgelagerte Einzelarbeitsplätze bei Arbeitgebern <strong>des</strong> allgemeinen<br />

Arbeitsmarkts geschaffen werden.<br />

60<br />

http://www.stmas.bayern.de/arbeitswelt/werkstatt/index.php (Stand 24.08.2015)<br />

182


Ausgelagerte Arbeitsplätze sind u. a. eine geeignete Maßnahme, um den Übertritt in ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis außerhalb der WfbM zu bewerkstelligen. Für den Personenkreis<br />

in Werkstätten können in diesem Zusammenhang, nach einer Vermittlung durch den Arbeitgeber,<br />

Fördergelder durch die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit und dem Integrationsamt in Anspruch genommen<br />

werden. Hervorzuheben ist hierbei das aktuell laufende bayerische Modellprojekt „Begleitender Übergang<br />

Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA)“. Durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen<br />

dem StMAS, der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit, dem Zentrum Bayern und Familie, dem Bayerischen Bezirketag<br />

mit den bayerischen Bezirken sowie den Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaften der Werkstätten und den<br />

Integrationsfachdiensten werden zusätzliche Fördermittel für den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt.<br />

Bezüglich dem Personenkreis einer WfbM kommt in Bezug auf die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges<br />

Beschäftigungsverhältnis den Integrationsprojekten eine besondere Bedeutung zu.<br />

Zwar haben sich diese rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu behaupten, erhalten aber eine zusätzliche Förderung und bieten daher für viele<br />

Personen Rahmen be dingungen, innerhalb derer die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

möglich ist.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

183


Standorte der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in <strong>Oberbayern</strong><br />

einschließlich Betriebsstätten 61 WfbM <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Betriebsstätte (53)<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Hauptwerkstatt (26)<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

In Anspruch gen. Leistung 7.797 7.989 8.279 8.324 8.409 8.508<br />

Vereinbarte Plätze 7.645 7.896 8.198 8.481 8.662 8.770<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

61<br />

Einen Überblick aller WfbM und Standorte in <strong>Oberbayern</strong> sowie Kontaktdaten und weiterführende Links gibt es unter<br />

www.wfbmbayern.de/ (Stand 24.08.2015)<br />

184


Der vorliegenden Tabelle kann entnommen werden, dass die in Anspruch genommene Leistung Werkstatt<br />

für behinderte Menschen seit 2009 kontinuierlich zugenommen hat. So lagen die durchschnittliche<br />

jährliche Wachstumsrate bei 1,76 % und der absolute Anstieg bei 8,36 %. Die Entwicklung der Platzzahlen<br />

lag im gleichen Zeitraum bei einem jährlichen Zuwachs um 2,78 % und der absolute Anstieg der verhandelten<br />

Plätze in WfbM bei 12,83 %.<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Ausgelagerte Arbeitsplätze sind Arbeitsplätze innerhalb von Betrieben <strong>des</strong> allgemeinen<br />

Arbeitsmarkts, die in die Zuständigkeit der WfbM fallen. Für den Planungszeitraum 2013 bis<br />

2015 wurde anvisiert, eine Rahmenkonzeption zu ausgelagerten Arbeitsplätzen zu erstellen.<br />

Zugrunde gelegt wurde der Gedanke, dass ausgelagerte Arbeitsplätze ein gutes Instrument<br />

sind, dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen, welche innerhalb einer<br />

WfbM arbeiten, Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wird erhofft durch die Mehrung von<br />

ausgela gerten Arbeitsplätzen, Menschen mit Behinderungen den Übertritt auf den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

QVA: Das Stufenmodell „Qualifizierung von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher<br />

Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen zur Vermittlung auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt“ wurde im Mai 2014 abgeschlossen und ein Abschlussbericht für den Sozial- und<br />

Gesundheitsausschuss erstellt. QVA sah vor, Menschen mit Behinderungen, welche in einer<br />

WfbM tätig sind, durch geeignete Qualifizierungsmaßnahmen in Kooperation mit den Integrationsfachdiensten<br />

und über Praktikumsplätze in Betrieben <strong>des</strong> allgemeinen Arbeitsmarkts eine<br />

längerfristige Beschäftigung zu ermöglichen. An dem Projekt nahmen im Zeitraum von 2010 bis<br />

2014 15 Personen teil, von denen zwei dauerhaft in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vermittelt<br />

werden konnten. Alle anderen sind in die Werkstätten zurückgekehrt. Das Projekt wurde im Mai<br />

2014 eingestellt und durch das bayernweite Projekt BÜWA („Begleitender Übergang Werkstatt –<br />

allgemeiner Arbeitsmarkt“) ersetzt.<br />

Steuerung im Einzelfall: Die weitere Umsetzung <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens in der WfbM erfolgt<br />

für alle Zielgruppen. Ziel ist weiterhin, Betroffene bei der Lebensplanung – insbesondere der<br />

beruflichen Perspektiven – aktiv miteinzubinden.<br />

Werkstattforum 2014: Fast alle Träger der oberbayerischen Werkstätten, die Vertreter der<br />

Agentur für Arbeit und der Leistungserbringerverbände sowie die Mitarbeitenden <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> nahmen am Werkstattforum 2014 teil. Erstmals nahm Elisabeth Kienel,<br />

die Sprecherin der Werkstatträte, als Vertreterin der Betroffenen teil.<br />

Das Thema „Werkstätten in Zeiten der Inklusion – Herausforderung für Leistungserbringer und Leistungsträger“<br />

stand bei dieser Veranstaltung im Mittelpunkt. So ging es in der aktuellen Debatte um<br />

die Reform der Eingliederungshilfe, die Rolle der Werkstätten für behinderte Menschen sowie die<br />

Herausforderungen, die sich daraus für den Sozialhilfeträger ergeben. In mehreren Impulsreferaten<br />

wurden diese Themen aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> und der Leistungserbringerverbände vorgetragen<br />

und rege diskutiert. Eine wichtige Diskussionsgrundlage war das Kurzreferat von Elisabeth Kienel<br />

mit dem Titel „Nicht über uns – ohne uns“. Die Referentin, die selbst eine schwere Behinderung<br />

hat, beschrieb aus der Sicht der Beschäftigten die aktuelle Situation in den Werkstätten. Das Werkstattforum<br />

wurde von allen Beteiligten als eine Plattform für einen offenen und konstruktiven Dialog<br />

über die wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft gesehen. Einigkeit bestand darin, dass die<br />

Teilhabe an der Arbeitswelt für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Mitte der<br />

Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen eine große Rolle spielt.<br />

185


Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 6: Stundenreduzierte Beschäftigung<br />

in Werkstätten in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 9: Bildung einer Arbeitsgruppe zur<br />

Erstellung einer Konzeption für ausgelagerte<br />

Arbeitsplätze in Werkstätten für<br />

behinderte Menschen<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 4: Beauftragung der Verwaltung<br />

zur Installation <strong>des</strong> Projekts BÜWA<br />

(Begleitender Übergang Werkstatt –<br />

allgemeiner Arbeitsmarkt)<br />

16.04.2013 Die <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission beschließt<br />

die „Vereinbarung zur stundenreduzierten<br />

Beschäftigung gem. § 6 Abs. 2 Werkstättenverordnung<br />

(WVO) in Werkstätten für<br />

behinderte Menschen (WfbM) in <strong>Oberbayern</strong>“<br />

einschließlich <strong>des</strong> Formblatts in<br />

den als Anlage beigefügten Fassungen.<br />

16.04.2013 Die <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission beschließt<br />

die Bildung einer Unterarbeitsgruppe mit<br />

der Erarbeitung einer Konzeption für ausgelagerte<br />

Arbeitsplätze an Werkstätten für<br />

behinderte Menschen (WfbM) zur Bildung<br />

vergleichbarer Standards.<br />

13.11.2014 Durchführung <strong>des</strong> Projekts Begleitender<br />

Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt<br />

ab Dezember 2014. Die <strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

wird beauftrag, über die ersten<br />

Zwischenergebnisse <strong>des</strong> Projekts im Sozialund<br />

Gesundheitsausschuss <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> zu berichten.<br />

186


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Ein einheitliches Verständnis und die Standards<br />

zum Angebot ausgelagerter Arbeitsplätze sind<br />

vorhanden.<br />

Die Teilnahme <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> an Berufswegekonferenzen<br />

ist gesichert. Ziel der Berufswegekonferenz<br />

ist die Vermittlung von Schulabgängern<br />

von Förderschulen in Betriebe <strong>des</strong><br />

allgemeinen Arbeitsmarkts.<br />

Projekt Begleitender Übergang Werkstatt –<br />

allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA)<br />

BÜWA wird vom Bayerischen Staatsministerium<br />

für Arbeit und Soziales, Familie und Integration<br />

(StMAS), von der Regionaldirektion Bayern der<br />

Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit, dem Bayerischen<br />

Bezirketag, den sieben bayerischen Bezirken,<br />

der Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft (LAG) der Werkstätten<br />

für behinderte Menschen Bayern e. V.<br />

sowie mit der LAG Integrationsfachdienst Bayern<br />

e. V. durchgeführt.<br />

Ein jährlicher Austausch mit dem Sprecherteam<br />

der oberbayerischen Werkstatträte ist erfolgt.<br />

Eine personenzentrierte Hilfegewährung in<br />

WfbM mit der Umsetzung <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens<br />

und HBG-Zuordnung für alle Neuaufnahmen<br />

und bei allen Verlängerungen der<br />

Kostenübernahme ist eingeleitet und wird<br />

fortlaufend umgesetzt.<br />

Maßnahmen<br />

Derzeit wird eine Rahmenkonzeption zu ausgelagerten<br />

Arbeitsplätzen mit den Trägerverbänden<br />

und den Vertretern <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

abgestimmt.<br />

Auch für den folgenden Planungszeitraum wird<br />

die Maßnahme Übergang Förderschule – Beruf<br />

in Kooperation mit dem Staatsministerium für<br />

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dem<br />

Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie<br />

und Integration sowie der Bun<strong>des</strong>agentur für<br />

Arbeit weiter unterstützt. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

nimmt hier eine beratende Funktion ein und hat<br />

die Möglichkeit, auf den Zugang zu den WfbM<br />

einzuwirken.<br />

Mit dem bayerischen Modellprojekt Begleitender<br />

Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt<br />

(BÜWA) – Laufzeit Dezember 2014 bis November<br />

2017 und 345 Plätze für Teilnehmer am Modellprojekt<br />

– soll den Werkstattbeschäftigten der<br />

Übertritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

erleichtert werden. Durch eine intensive und<br />

individuelle Begleitung und Vorbereitung sollen<br />

Werkstatt beschäftigte für eine Beschäftigung am<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt motiviert und dabei<br />

unterstützt werden, den Weg aus einer WfbM auf<br />

den Arbeitsmarkt zu beschreiten. Außerdem sollen<br />

mehr Arbeitgeber durch intensive Beratung<br />

und Unterstützung dazu bewegt werden, Werkstattbeschäftigte<br />

einzustellen.<br />

Durchführung der Besprechung mit dem Sprecherteam<br />

der oberbayerischen Werkstatträte<br />

Weitere Umsetzung <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens<br />

in Werkstätten für alle Zielgruppen.<br />

Ziel ist weiterhin Betroffene bei der Lebensplanung<br />

insbesondere der beruflichen<br />

Perspektiven noch aktiver mit einzubinden.<br />

Gespräche mit Teilnehmenden am Berufsbildungsbereich<br />

zum Übergang in den<br />

Arbeitsbereich werden regelhaft durch<br />

den Fachdienst geführt.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

187


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Modellhafte Einführung von standardisierten<br />

Kriterien zur Ermittlung <strong>des</strong> Mehrbedarfs (Hilfebedarfsgruppe<br />

2) im Leistungstyp T-E-WfbM und<br />

T-E-K-WfbM ist erfolgt und unter wissenschaftlicher<br />

Begleitung hinsichtlich Praxistauglichkeit,<br />

Objektivität und Überprüfbarkeit bis 31.12.2015<br />

ausgewertet.<br />

Maßnahmen<br />

Mit Vertretern der Leistungserbringer, der Leistungserbringerverbände<br />

und der <strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

und mit Hilfe einer wissenschaft lichen<br />

Begleitung sind die Kriterien ausgewertet.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

2.3.2 Förderstätten/Förder- und Betreuungsgruppen<br />

Förderstätten bieten Förderung und Begleitung für schwer mehrfachbehinderte erwachsene Menschen,<br />

die wegen der Schwere der geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung (inkl. Sinnesbehinderung)<br />

– oft in Kombination mit ausgeprägten Wahrnehmungsstörungen, psychischer Behinderung und Anfallsleiden<br />

– in vielen ihrer Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Das Angebot<br />

richtet sich an Menschen, welche die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer WfbM nicht, noch<br />

nicht oder nicht mehr erfüllen.<br />

Förderstätten dienen der Vorbereitung auf eine berufliche Rehabilitation und der Eingliederung mit dem<br />

Ziel der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ziele sind insbesonders die Hinführung zur beruflichen<br />

Förderung und Beschäftigung in der WfbM, Eingliederung in die Gesellschaft, Milderung der Folgen der<br />

Behinderung sowie Förderung der Selbstbestimmung. Förderstätten bieten wegen ihres Auftrags geeignete<br />

Maßnahmen an, Menschen mit Behinderungen auf eine Tätigkeit in einer WfbM vorzubereiten. Sie<br />

befinden sich <strong>des</strong>halb unter dem Dach einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder in einer Kooperation<br />

mit ihnen.<br />

Insgesamt hat der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Vereinbarungen für 51 Förderstätten sowie Förder- und Betreuungsgruppen<br />

geschlossen.<br />

188


Standorte der Förderstätten/Förder- und Betreuungsgruppen in <strong>Oberbayern</strong><br />

nach Leistungstyp<br />

Förderstätten Obb. 2015<br />

T-E-FS/BG (43)<br />

T-E-K-FS/BG (6)<br />

XIV a (1)<br />

Förderstätte für Menschen<br />

mit Behinderungen<br />

XIV c (1)<br />

Förderstätte für Menschen mit<br />

Schwerstmehrfachbehinderungen<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

In Anspruch gen. Leistung 1.684* 1.749* 1.866* 1.770* 1.839* 1.911*<br />

Vereinbarte Plätze 1.589 1.586 1.790 1.866 1.925 1.999<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

* Für die Jahre 2009 – 2011 wurden Buchungszeiten bei der Zählung der Leistung, seit 2012 werden Stichtagszählungen jeweils<br />

zum 31.05. zugrunde gelegt, <strong>des</strong>halb ist hier eine Abweichung gegenüber den Vorjahren zu erkennen.<br />

189


Dieser Tabelle kann entnommen werden, dass die vereinbarten Platzzahlen seit 2009 kontinuierlich<br />

zunehmen. So beträgt die durchschnittliche Zuwachsrate 4,7 % pro Jahr. Der Gesamtzuwachs an Plätzen<br />

in Förderstätten/Förder- und Betreuungsgruppen liegt im gleichen Zeitraum bei 20,51 %. Die Wachstumsrate<br />

der in Anspruch genommenen Leistung liegt trotz der Umstellung 2012 auf Stichtagszählungen<br />

durchschnittlich bei 2,56 % und der Gesamtzuwachs bei 11,88 %.<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Abweichend zur Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für Förderstätten (Leistungstyp T-E-FS/<br />

BG) kann in <strong>Oberbayern</strong> das Instrumentarium Hilfebedarf in der Gestaltung <strong>des</strong> Tages (HMB-T­<br />

Verfahren, Version 3/2001) der Forschungsstelle Lebenswelten behinderter Menschen an der Universität<br />

Tübingen in der modifizierten Fassung durch Zusatzkriterien vereinbart werden. In diesem Fall<br />

wird regelhaft bei allen Neuaufnahmen und bei der Verlängerung einer laufenden Bewilligung eine<br />

Bedarfserhebung mit dem HMB-T-Verfahren durchgeführt. Die Auswertungen haben ergeben, dass<br />

sich bei strukturierter Erhebung <strong>des</strong> Bedarfs der einzelnen Teilnehmer einerseits und der von der<br />

Einrichtung angebotenen Förder- und Unterstützungsleistungen andererseits ein differenziertes Bild<br />

von der Versorgungslandschaft im Leistungsbereich der Förderstätten für Menschen mit geistiger<br />

und körperlicher Behinderung zeichnen lässt. Im Zeitraum von September 2011 bis Dezember 2014<br />

wurden im Rahmen von neu geschlossenen Leistungsvereinbarungen 796 Leistungsberechtigte mit<br />

dem HMB-T-Verfahren durch den Fachdienst Behindertenhilfe <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> begutachtet<br />

und ihr Hilfebedarf einer Hilfebedarfsgruppe zugeordnet.<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 9: Fortführung <strong>des</strong> HMB-T-Verfahrens<br />

in Förderstätten ab 01.01.2013<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 3: Fortführung <strong>des</strong> HMB-T-Verfahrens<br />

in Förderstätten<br />

15.11.2012 Die Stellenschlüssel im Gruppenpersonal<br />

für Förderstätten, die nach dem<br />

HMB-T-Verfahren vereinbart sind,<br />

werden angepasst.<br />

Entgeltvereinbarungen für Leistungsvereinbarungen<br />

auf der Basis <strong>des</strong><br />

HMB-T-Verfahrens werden angepasst.<br />

14.11.2013 Die Stellenschlüssel im Gruppenpersonal<br />

der oberbayerischen Förderstätten,<br />

die nach dem HMB-T-Verfahren<br />

vereinbart sind, werden in den Leistungsvereinbarungen<br />

für die Zeit vom<br />

01.01.2014 bis 31.12.2014 angepasst.<br />

Über eine Änderung der Personalschlüssel<br />

und ein weiter entwickel tes<br />

Verfahren ab 01.01.2017 entscheidet<br />

der Sozial- und Gesundheitsausschuss.<br />

Es wird der Fachdienstschlüssel auf<br />

1 zu 75 festgelegt. Innerhalb dieses<br />

Schlüssels können max. 10 % Psychologenanteil<br />

berücksichtigt werden<br />

190


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die Einführung <strong>des</strong> personenzentrierten Hilfebedarfsbemessungsinstruments<br />

HMB-T in<br />

Förderstätten (Leistungstypen T-E-FS/BG und<br />

T-E-K-FS/BG) ist abgeschlossen.<br />

Regionale Vernetzung und Austausch mit den<br />

leistungsberechtigten Personen in Förderstätten<br />

bzw. deren gesetzlichen Betreuern in einer<br />

Modellregion<br />

Maßnahmen<br />

Fortführung der Einführung <strong>des</strong> personenzentrierten<br />

Hilfebedarfsbemessungsinstruments<br />

HMB-T in Förderstätten<br />

Abschlüsse von Leistungs-, Prüfungs- und<br />

Vergütungsvereinbarungen<br />

Durchführung der Besprechungen<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

2.3.3 Integrationsprojekte<br />

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne<br />

Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht<br />

(SGB IX, Teil 2) geregelte Form der Beschäftigung, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen<br />

ist, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und<br />

dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellt.<br />

Integrationsprojekte bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende<br />

Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit<br />

zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen. Sie unterstützen die schwerbehinderten Mitarbeiter<br />

bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende<br />

Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt.<br />

In anerkannten Integrationsprojekten gem. § 132 SGB IX sind i. d. R. zwischen 25 % bis 50 % Menschen mit<br />

Schwerbehinderung beschäftigt.<br />

191


Standorte der Integrationsprojekte in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

Entwicklung 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Platzzahlen 399 397 382 360 322 337<br />

Integrationsfirmen 20 20 21 20 18 18<br />

Finanzielle Entwicklung (in Mio. Euro) 2,51 2,17 1,47 1,60 1,98 2,00<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

192


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die Förderrichtlinie (Arbeitsförderungsprogramm zur Förderung von Integrationsfirmen) und die Rahmenleistungsvereinbarung<br />

für Integrationsfirmen in <strong>Oberbayern</strong> sollten qualitativ überarbeitet, mit<br />

den Trägerverbänden vereinbart und im Sozial- und Gesundheitsausschuss (SozGA) zur Entscheidung<br />

eingebracht werden. Aktuell ruht dieses Vorhaben bis zur Klärung auf Lan<strong>des</strong>ebene.<br />

Im bayerischen Aktionsplan „Inklusion“ wurde das Sonderprogramm Chancen schaffen Anfang 2012<br />

bis Dezember 2013 (Chancen schaffen II) verlängert. Zur Durchführung stehen Mittel in Höhe von<br />

insgesamt 10,5 Mio. Euro zur Verfügung. Ziele <strong>des</strong> Sonderprogramms sind die Schaffung von 130<br />

zusätzlichen Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für besonders betroffene schwerbehinderte<br />

Menschen und die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, insbesondere für ältere schwerbehinderte<br />

Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus sollen die Integrationsfachdienste<br />

verstärkt eingesetzt werden, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu<br />

intensivieren. Zur Finanzierung stehen Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro bereit. 62<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die Überarbeitung der Förderrichtlinien<br />

(Arbeitsförderprogramm zur Förderung von<br />

Integrationsfirmen) ist erfolgt.<br />

Die überarbeitete Förderrichtline ist<br />

beschlossen.<br />

Maßnahmen<br />

Die Förderrichtlinien für Integrationsfirmen in<br />

<strong>Oberbayern</strong> werden dahingehend überarbeitet,<br />

dass diese für alle Personenkreise gelten und<br />

inhaltlich sowie formell dem aktuellen Standard<br />

entsprechen.<br />

62<br />

Siehe dazu: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (Hrsg.),<br />

Aktionsplan (2014), S. 81ff<br />

193


2.4 Tagesstrukturierende Angebote<br />

Tagesstrukturierende Angebote richten sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen, die entweder<br />

„nicht, noch nicht oder nicht mehr“ aktiv an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.<br />

Damit bieten diese Angebote mit ihrem strukturierenden, fördernden und ggf. pflegenden Charakter<br />

Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und unterstützen die Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

und kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport im Sinne <strong>des</strong> Artikels 30 der<br />

UN-BRK. Je nach Lebensentwurf <strong>des</strong> Einzelnen entsteht ein individueller Wunsch nach Teilhabe am Leben<br />

in der Gesellschaft. Das Leistungsangebot einer Tagesstruktur versteht sich als Dienstleistung, die personenzentriert<br />

und lebensweltorientiert im Sinne der Teilhabe erbracht wird.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Die tagesstrukturierenden Angebote unter der Leistungsträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> bieten ein<br />

breites Spektrum an Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Sie unterscheiden sich durch die<br />

Ausrichtung an den unterschiedlichen Zielgruppen und deren speziellen Bedarfen. Des Weiteren unterscheiden<br />

sich die Angebote in ihren Zugangsmöglichkeiten sowie ihrer Finanzierungsart. Die Angebote<br />

können einen Übergang aus vollstationären ganzheitlichen Angeboten darstellen, ambulante Wohnformen<br />

sinnvoll ergänzen oder gar als ausschließlich in Anspruch genommene ganzheitliche Maßnahme<br />

erbracht werden. Die Finanzierung kann über eine Entgeltvereinbarung oder über eine pauschale Finanzierung<br />

<strong>des</strong> Leistungsträgers bzw. mit dem Leistungsträger erfolgen.<br />

Die unterschiedlichen Inhalte der Maßnahmen bewegen sich im Rahmen allgemeiner Lebensthemen<br />

(z. B. Umgang mit Erkrankung und Behinderung, Beschäftigung und Arbeit) bis hin zu speziellen, am<br />

Arbeitsleben orientierten, beschäftigungsähnlichen Förderangeboten.<br />

Tagesstrukturierende Angebote sollen verlässliche Zeit- und Personalstrukturen sowie positiv zielorientierte<br />

Motivationsanlässe im Tagesablauf bieten und Menschen mit Behinderungen Aspekte wie<br />

Sicherheit, Orientierung und emotionale Stabilität vermitteln. Sie ermöglichen die Entwicklung einer<br />

Erwartungshaltung und die Verbesserung <strong>des</strong> Identitätsbewusstseins über das Erkennen und die Unterscheidung<br />

von Bedürfnissen. Die tagesstrukturierenden Angebote sollen für alle Nutzer offen, zugänglich<br />

und durchlässig sein. Der individuelle Hilfebedarf je<strong>des</strong> Einzelnen steht im Vordergrund und ist handlungsleitend.<br />

Ziel ist die Überwindung, Linderung und Verhütung behinderungsbedingter Beeinträchtigungen<br />

und die Förderung der Eingliederung in die Gesellschaft durch:<br />

Schaffung einer klaren Tagesstruktur mit Förderungs- und/oder Beschäftigungscharakter<br />

Förderung und Erhalt bzw. Wiedergewinnung eines Min<strong>des</strong>tmaßes an Leistungsfähigkeit<br />

und Belastbarkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen<br />

Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Förderung der Möglichkeit<br />

zur Gesellschaftsteilhabe<br />

Förderung und Erhalt der Kommunikationsfähigkeit<br />

Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben<br />

Förderung und Erhalt von Handlungskompetenz bei der Gestaltung der eigenen Freizeit<br />

Förderung und Erhalt der Wahrnehmung <strong>des</strong> Lebensumfelds<br />

Förderung und Erhalt der Gesundheitsvorsorge<br />

Förderung und Erhalt der Beweglichkeit und Prophylaxe von Pflegebedürftigkeit<br />

194


2.4.1 Teilstationäre Angebote für seelisch behinderte Erwachsene in Tagesstätten und<br />

Betreuungsgruppen (entgeltfinanzierte Leistungen)<br />

Die in der Eingliederungshilfe stattfindende Ausgestaltung ambulanter Maßnahmen, insbesondere<br />

im Bereich <strong>des</strong> Wohnens, fordert gleichwohl den Aufbau entsprechender Angebote der Tagesstruktur.<br />

Die Teilstationären Angebote für seelisch behinderte Erwachsene in Tagesstätten und Betreuungsgruppen<br />

(Leistungstyp T-E-S-TG/BG) sind als komplementäres Angebot zur individuellen Wohnform<br />

zu betrachten.<br />

Dieses teilstationäre Angebot richtet sich an erwachsene Männer und Frauen mit einer drohenden oder<br />

bestehenden wesentlichen seelischen Behinderung, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und in der<br />

eigenen Wohnung oder in einer ambulanten oder stationären Wohnform ohne Tagesstruktur leben.<br />

Teilnehmer der Tagesbetreuung sind auch psychisch kranke Menschen, die nach längerer stationärer<br />

bzw. teilstationärer psychiatrischer Behandlung einen Wiedereinstieg in das Berufsleben auf dem ersten<br />

oder zweiten Arbeitsmarkt erreichen wollen.<br />

Dieses Angebot dient der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, die den jeweiligen Bedürfnissen von<br />

Menschen mit Behinderungen gerecht wird, und ermöglicht den Teilnehmenden ein möglichst selbstständiges<br />

Leben, eine sinnerfüllte Tagesgestaltung sowie gesellschaftliche Teilhabe durch einen wertvollen<br />

zweiten Lebensraum.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Ziel der Tagesstruktur ist die Stabilisierung der psychischen und sozialen Gesundheit. Eine sinnvolle<br />

Teilhabe an Arbeit/Beschäftigung wird durch die Integration in einen normalen Tagesablauf mit einer<br />

regelmäßigen Beschäftigung an den üblichen Arbeitstagen angestrebt.<br />

Im Vergleich zu psychiatrischen Tagesstätten im pauschalfinanzierten Bereich bestehen folgende<br />

Unterschiede:<br />

Die Maßnahme finanziert sich durch den Einzelfall, d. h. der Klient nimmt am Gesamtplanverfahren<br />

und an der Förderplanung teil. Die Maßnahme ist somit bindender.<br />

Die Niederschwelligkeit ist im Vergleich zu pauschalfinanzierten Tagesstätten eingeschränkter,<br />

d. h. der teilnehmende Klient verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme.<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

In Anspruch genommene Leistungen<br />

Vereinbarte Plätze<br />

2012 254<br />

2012 211<br />

2013<br />

256<br />

2013<br />

191<br />

2014<br />

299<br />

2014<br />

201<br />

0 50 100 150 200 250 300<br />

0 50 100 150 200 250<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

195


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Rückblickend gab es in diesem Leistungsbereich keine konkreten Zielsetzungen. Die relativ geringe<br />

Anzahl der Einrichtungen bzw. Plätze in <strong>Oberbayern</strong> wurde im Rahmen der Entgeltfinanzierung gefördert.<br />

Im Gegensatz zu Tagesstätten im pauschalfinanzierten Bereich fand in der Vergangenheit kein<br />

flächendeckender Ausbau statt.<br />

Im Zuge der Ambulantisierungsbestrebungen rückt dieses Angebot mehr in den Fokus.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die Grundlagen für den Leistungstyp T-E-S-TS/BG<br />

sind neu erstellt und vereinbart.<br />

Maßnahmen<br />

Folgende Grundlagen sind bearbeitet:<br />

Musterleistungsvereinbarung, Qualitätsleitlinien<br />

und Formularwesen.<br />

Bedarfe besonderer Zielgruppen und pauschalfinanzierter<br />

Angebote (Tagesstätte/<br />

Zuverdienst) sind berücksichtigt. Eine Aussage<br />

zur Qualifikation/Einsatz von Fachkräften<br />

ist getroffen. Beschreibungen <strong>des</strong> T-Moduls<br />

im Leistungstyp WT-E-S sind inhaltlich<br />

berücksichtigt.<br />

Musterleistungsvereinbarung/Qualitätsleitlinien/Formularwesen<br />

sind bearbeitet.<br />

Folgende Themenbereiche sind bei der<br />

Bearbeitung berücksichtigt: GSV-Projekt 14,<br />

Flexible Hilfen, Erkenntnisse Qualitätsprüfungen,<br />

Bun<strong>des</strong>teilhabegesetz, Psychisch-<br />

Kranken-Gesetz (PsychKG).<br />

2.4.2 Tagesstruktur für Menschen mit Behinderungen nach dem Erwerbsleben<br />

Die Entwicklung der Altersstruktur von Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten betreut<br />

werden, macht eine Ergänzung <strong>des</strong> Betreuungsangebots im Hinblick auf die Zeit nach Beendigung der<br />

Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), einer Förderstätte oder einer anderen<br />

Maßnahme im Bereich Teilhabe Arbeit erforderlich.<br />

Die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen gleicht sich mehr und mehr dem Durchschnitt<br />

der Gesamtbevölkerung an. Im Zuge der allgemeinen Verbesserung der materiellen und immateriellen<br />

Lebensbedingungen, wie z. B. der medizinischen Versorgung und der pädagogischen Förderung, steigt<br />

auch die Lebenserwartung dieses Personenkreises. So werden Angebote für diejenigen erforderlich, die<br />

in der Regel spätestens mit dem 65. Lebensjahr aus der WfbM, der Förderstätte oder dem Arbeitsleben<br />

ausscheiden. Dies gilt ebenso für Menschen, die aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen vor dem<br />

Erreichen <strong>des</strong> Rentenalters diese Betreuungsform ganz oder teilweise verlassen.<br />

Tagesstrukturierende Angebote für Erwachsene nach dem Erwerbsleben (Leistungstyp T-ENE) als komplementäres<br />

Angebot zur individuellen Wohnform richten sich sowohl an Menschen mit Behinderungen<br />

im stationären und ambulanten Wohnen sowie an Menschen, die in der eigenen Wohnung oder in ihrer<br />

Herkunfts- bzw. in einer Gastfamilie leben. T-ENE bietet Hilfen beim Übergang in einen anderen Lebens­<br />

196


abschnitt, begleitet die Menschen nach dem Erwerbsleben und gewährleistet eine individuelle Tagesbetreuung,<br />

die den jeweiligen Bedürfnissen <strong>des</strong> Menschen mit Behinderung gerecht wird. Dieses Angebot<br />

ermöglicht den Teilnehmenden ein möglichst selbstständiges Leben, eine sinnerfüllte Tagesgestaltung<br />

sowie gesellschaftliche Teilhabe durch einen wertvollen zweiten Lebensraum im Rentenalter bzw. nach<br />

dem Arbeitsleben.<br />

Standorte für T-ENE (Tagesstruktur für Menschen mit Behinderungen nach dem<br />

Erwerbsleben) mit Platzzahlen in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2011 2012 2013 2014<br />

Anspruch gen. Leistung 68 66 69 64<br />

Vereinbarte Plätze 364 383 373 273<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

197


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Für diesen Leistungsbereich werden laufend – entsprechend dem Bedarf – Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen<br />

geschlossen. Im Zuge der Ambulantisierungsbestrebungen und der älter werdenden<br />

Gesellschaft rückt dieses Angebot mehr in den Fokus.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Ziele<br />

Der dem Bedarf entsprechende Ausbau der<br />

Tagesstruktur für Menschen mit Behinderungen<br />

nach dem Erwerbsleben wird aktiv unterstützt.<br />

2.4.3 Tagesstätten für psychisch kranke Menschen<br />

Maßnahmen<br />

Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.<br />

Tagesstätten für psychisch kranke Menschen sind niedrigschwellige, pauschal finanzierte Betreuungsangebote<br />

mit Tagesstruktur. Das unterscheidet sie von hochschwelligeren, im Einzelfall entgeltfinanzierten<br />

Angeboten (siehe Kapitel II.B.2). Tagesstätten sollen Menschen mit verschiedenen psychiatrischen<br />

Störungen unterschiedlicher Ausprägung zugänglich sein, sie aktivieren und ihnen zu einer Tagesstrukturierung<br />

verhelfen. Die Leistungen der Tagesstätten haben folgende Zielsetzungen:<br />

Förderung zur Teilhabe an der Gesellschaft<br />

Sinnvolle Tagesgestaltung<br />

Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten und Ausbau im Sinne einer wirkungsvollen Hilfe<br />

zur Selbsthilfe<br />

Entwicklung und Erprobung von tragfähigen Sozialkontakten sowie Eingliederung in das<br />

soziale Umfeld<br />

Prävention von (weiterer) Chronifizierung, Erhalt und Verbesserung der Gesundheit sowie<br />

der Gesundheitsfürsorge<br />

Weiterentwicklung der Tätigkeiten, Kontakte und Themen, Reaktivierung von früheren<br />

Ressourcen und Fähigkeiten<br />

Training der Basisfähigkeiten zur Arbeit<br />

Verbesserung der Lebensqualität<br />

Das Angebot richtet sich an Teilnehmende, die in einer stationären Einrichtung ohne Tagesstruktur leben,<br />

ambulant betreut werden oder keine weiteren Maßnahmen der Eingliederungshilfe erhalten.<br />

Der weitere Ausbau erfolgt durch das 2014 in Kraft getretene Nachsteuerungsverfahren, in dem quantitative<br />

(Bevölkerungszahlen) und qualitative Aspekte berücksichtigt werden.<br />

198


Das oberbayernweit, flächendeckend ausgebaute Betreuungsangebot zur Tagesstruktur bietet dem Nutzerkreis<br />

weitestgehend niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten und Maß nahmen im Hilfesystem psychiatrischer<br />

Hilfen für einen vorübergehenden oder dauerhaften Zeitraum. Die Maßnahmen sind für den<br />

Klienten unentgeltlich.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> bezuschusst die Personal- und Sachkosten der Einrichtung bzw. <strong>des</strong> Dienstes.<br />

Ein bestehender Platz kann mit zwei Klienten belegt werden.<br />

In der Regel findet sich ein für alle Altersgruppen adäquates Angebot der Eingliederungshilfe.<br />

Standorte der Tagesstätten für psychisch kranke Menschen in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

199


Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Platzzahlen 1.128 1.128 1.143 1.153 1.163 1.171<br />

Tagesstätten 42 42 42 42 43 44<br />

Finanzielle Entwicklung (in Mio. Euro) 10,66 10,62 11,24 11,25 11,59 12,38<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Im Rahmen der Nachsteuerung erfolgte bei den Tagesstätten ein Ausbau von 1.153 auf 1.171 Plätzen.<br />

Die Fördergrundlagen für Tagesstätten für psychisch kranke Menschen wurden gemeinsam mit der<br />

freien Wohlfahrtspflege überarbeitet und im Gesundheits- und Sozialausschuss zur Entscheidung<br />

gebracht. Die Rahmenleistungsbeschreibung wurde inhaltlich überarbeitet. Vereinbarungen für die<br />

Durchführung von Maßnahmen zu Mittelverwendungs- und Qualitätssicherung wurden getroffen.<br />

Die Erarbeitung eines Standards zur Qualitätsprüfung ist in Planung.<br />

200


Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 10: Versorgungsstandards für<br />

pauschalfinanzierte Dienste im Bereich<br />

Psychiatrie und Suchthilfe<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 6: Qualitativ-fachliche Kriterien zur<br />

Nachsteuerung im pauschalfinanzierten<br />

Bereich<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 8: Nachsteuerung von pauschalfinanzierten<br />

Maßnahmen für Menschen<br />

mit Behinderungen in <strong>Oberbayern</strong> zur<br />

Umsetzung für 2015<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 6: Überarbeitung der Richtlinie <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> zur Förderung von Tagesstätten<br />

für seelisch behinderte Menschen<br />

in <strong>Oberbayern</strong><br />

15.11.2012 Beschluss <strong>des</strong> Konzepts über die Weiterentwicklung<br />

der Versorgungsstandards<br />

für pauschalfinanzierte Maßnahmen im<br />

Bereich Psychiatrie und Suchthilfe in den<br />

nächsten Jahren.<br />

18.09.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt die qualitativ-fachlichen Kriterien<br />

gemäß Anlage 1 zur Ergänzung der<br />

bereits mit Beschluss vom 15.11.2012 festgelegten<br />

quantitativen Versorgungsstandards<br />

für oberbayerische pauschalfinanzierte,<br />

flächendeckend vorhandene<br />

Dienste.<br />

13.11.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt für 2015 die nach quantitativen<br />

und qualitativen Kriterien empfohlene<br />

Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen<br />

in Höhe von 1.376.075 Euro. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die Nachsteuerung<br />

gemein sam mit der Wohlfahrtspflege<br />

durchzuführen.<br />

17.09.2015 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

nimmt die Änderungen und Anpassungen<br />

in den Förderrichtlinien und in der Rahmenleistungsvereinbarung<br />

zur Förderung<br />

von Tagesstätten für seelisch behinderte<br />

Menschen zur Kenntnis und beschließt die<br />

neue Förderrichtlinie mit allen Anlagen<br />

zum 01.01.2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Es wird angestrebt Standards für Qualitätsprüfungen<br />

zu erarbeiten.<br />

Die Tagesstätten sind bedarfsgerecht nach quantitativen<br />

und qualitativen Kriterien ausgebaut.<br />

Maßnahmen<br />

Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden<br />

werden die Standards zur Qualitätsprüfung<br />

erarbeitet.<br />

Der weitere Ausbau erfolgt durch das 2014 in<br />

Kraft getretene Nachsteuerungsverfahren, in<br />

dem quantitative (Bevölkerungszahlen) und<br />

qualitative Aspekte berücksichtigt werden.<br />

201


2.4.4 Kontakt- und Begegnungsstätten für Menschen mit Suchterkrankungen<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Ziele dieser Maßnahme sind, den psychischen, physischen und sozialen Folgen einer Suchterkrankung<br />

entgegenzuwirken, entsprechende Folgeschäden möglichst zu vermeiden und suchtkranke Menschen zu<br />

befähigen, einen erstmaligen oder erneuten Kontakt zur Suchthilfe herzustellen und im Rahmen eines<br />

offenen Tagesstättenbetriebs soziale Beziehungen (wieder-) aufzubauen. Parallel dazu sollen Fähigkeiten,<br />

die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Inanspruchnahme weiterführender Hilfen benötigt<br />

werden, erworben und stabilisiert sowie das Selbsthilfepotenzial ausgebaut werden. Im Unterschied zu<br />

Kontaktläden, bei denen die niedrigschwellige Beratung und Überlebenshilfe im Vordergrund steht, geht<br />

es bei den Kontakt- und Begegnungsstätten um eine sinnstiftende, stabilisierende Tagesstruktur, welche<br />

gerade die ambulant betreuten Wohnformen sinnvoll ergänzt.<br />

Standorte der Kontakt- und Begegnungsstätten in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

202


Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Platzzahlen 85 105 105 120 135 140<br />

Kontakt- und Begegnungsstätten 6 6 6 6 8 8<br />

Finanzielle Entwicklung (in Mio. Euro) 0,97 1,19 1,2 1,23 1,47 1,72<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die Zielsetzungen, die Kontakt- und Begegnungsstätten bedarfsgerecht sowie fachlich – z. B. durch<br />

die Überarbeitung der Fördergrundlagen – weiterzuentwickeln und einen oberbayernweiten Versorgungsgrad<br />

gemäß dem quantitativen und qualitativen Nachsteuerungsverfahren zu bestimmen,<br />

konnte weit gehend nicht umgesetzt werden, da das Angebot noch stark unterrepräsentiert ist. Im<br />

Planungszeitraum wurden jedoch drei weitere Kontakt- und Begegnungsstätten gefördert bzw.<br />

Platzkontingente erweitert. Außerdem wurden 2014 erstmals Zielvereinbarungsgespräche geführt<br />

und entsprechende Zielvereinbarungen geschlossen.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 10: Versorgungsstandards für<br />

pauschalfinanzierte Dienste im Bereich<br />

Psychiatrie und Suchthilfe<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 6: Qualitativ-fachliche Kriterien zur<br />

Nachsteuerung im pauschalfinanzierten<br />

Bereich<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 8: Nachsteuerung von pauschalfinanzierten<br />

Maßnahmen für Menschen<br />

mit Behinderungen in <strong>Oberbayern</strong> zur<br />

Umsetzung für 2015<br />

15.11.2012 Beschluss <strong>des</strong> Konzepts über die Weiterentwicklung<br />

der Versorgungsstandards<br />

für pauschalfinanzierte Maßnahmen im<br />

Bereich Psychiatrie und Suchthilfe in den<br />

nächsten Jahren.<br />

18.09.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt die qualitativ-fachlichen Kriterien<br />

gemäß Anlage 1 zur Ergänzung der<br />

bereits mit Beschluss vom 15.11.2012 festgelegten<br />

quantitativen Versorgungsstandards<br />

für oberbayerische pauschalfinanzierte,<br />

flächendeckend vorhandene<br />

Dienste.<br />

13.11.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt für 2015 die nach quantitativen<br />

und qualitativen Kriterien empfohlene<br />

Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen<br />

in Höhe von 1.376.075 Euro. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die Nachsteuerung<br />

gemein sam mit der Wohlfahrtspflege<br />

durchzuführen.<br />

203


Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Kontakt- und Begegnungsstätten sind bedarfsgerecht<br />

weiterentwickelt.<br />

Maßnahmen<br />

Ein oberbayerischer Versorgungsgrad für<br />

Kontakt- und Begegnungsstätten ist bestimmt<br />

und um weitere fachliche und sozialräumliche<br />

Versorgungsstandards ergänzt.<br />

Die Fördergrundlagen sind in Bezug auf die Zielsetzungen,<br />

demografische Gegebenheiten sowie<br />

die Adressaten und ihre Konsumgewohnheiten<br />

bedarfsgerecht überarbeitet.<br />

Die Förderrichtlinien sind hinsichtlich der Finanzierung<br />

überarbeitet und sehen Vereinbarungen<br />

für Mittelverwendung und Überprüfungen vor.<br />

2.4.5 Zuverdienstprojekte<br />

Bei Zuverdienstprojekten handelt es sich um niedrigschwellige pauschalfinanzierte tagesstrukturierende<br />

Angebote für Menschen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung bzw. einer Mehrfachbehinderung.<br />

Der arbeitsähnliche Rahmen ermöglicht dem Nutzer ein besonders sinnstiften<strong>des</strong> und motivieren<strong>des</strong><br />

Umfeld. Die Angebote bieten unterschiedliche berufliche Erfahrungsfelder.<br />

Die Angebotsstruktur der Zuverdienstprojekte ist mit einer besonderen Ausrichtung hin zur Arbeitswelt<br />

zu verorten zwischen den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, den tagesstrukturierenden<br />

Angeboten mit Ausrichtung auf die soziale Teilhabe (z. B. Tagesstätten), den Angeboten für erwerbsfähige<br />

Arbeitssuchende nach dem zweiten Sozialgesetzbuch sowie dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Unter dem Aspekt der Teilhabe am Arbeitsleben tragen die Leistungen der Zuverdienstprojekte insbesondere<br />

zur Erreichung folgender Zielsetzungen bei:<br />

Erhalt <strong>des</strong> Lebensbereichs Arbeit/Hinführung an die Arbeitswelt<br />

Beitrag zur Verbesserung der materiellen Situation der Beschäftigten<br />

Einüben verbindlicher Strukturen<br />

Steigerung <strong>des</strong> Selbstwertgefühls, der sozialen Anerkennung und <strong>des</strong> Selbsthilfepotenzials,<br />

Wiedererlangen von Selbstvertrauen und Handlungskompetenz<br />

Stärkung von Eigenverantwortung und Entscheidungsfähigkeit<br />

Heranführung an berufliche Eingliederung und Entwicklung beruflicher Perspektiven<br />

Förderfähige Projekte sollen min<strong>des</strong>tens sechs Zuverdienstarbeitsplätze im Rahmen einer vertraglich<br />

geregelten geringfügigen Beschäftigung für psychisch kranke, psychisch behinderte oder suchtkranke<br />

Menschen zur Verfügung stellen. Diese Zuverdienstarbeitsplätze müssen jeweils sieben Stunden täglich<br />

an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung gestellt werden.<br />

204


Das Angebot richtet sich an Teilnehmer, die in einer stationären Einrichtung ohne Tagesstruktur leben,<br />

ambulant betreut werden oder keine weiteren Maßnahmen der Eingliederungshilfe im Bereich Teilhabe<br />

Arbeit erhalten und keine Leistungen der Grundsicherung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch beziehen.<br />

Standorte der Zuverdienstprojekte in <strong>Oberbayern</strong> 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

205


Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2010 2011 2012 2013 2014<br />

Platzzahlen 803 837 814 824 821<br />

Projekte 65 67 67 66 72<br />

Finanzielle Entwicklung (in Mio. Euro) 8,68 8,28 8,23 8,25 8,43<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Im Jahr 2013 wurden erstmals Zielvereinbarungsgespräche und im folgenden Jahr Fachgespräche zur<br />

kontinuierlichen qualitativen Weiterentwicklung im Zuverdienst durchgeführt.<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 10: Versorgungsstandards für<br />

pauschalfinanzierte Dienste im Bereich<br />

Psychiatrie und Suchthilfe<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 5: Anpassung der Förderrichtlinien<br />

und der Rahmenleistungsbeschreibung<br />

Zuverdienstarbeitsplätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

für Menschen mit Behinderung vom<br />

01.01.2011<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 8: Nachsteuerung von pauschalfinanzierten<br />

Maßnahmen für Menschen<br />

mit Behinderungen in <strong>Oberbayern</strong> zur<br />

Umsetzung für 2015<br />

15.11.2012 Beschluss <strong>des</strong> Konzepts über die Weiterentwicklung<br />

der Versorgungsstandards<br />

für pauschalfinanzierte Maßnahmen im<br />

Bereich Psychiatrie und Suchthilfe in den<br />

nächsten Jahren.<br />

18.09.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt die Förderrichtlinien und<br />

Rahmenleistungsbeschreibung für<br />

Zuverdienstarbeitsplätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

für Menschen mit Behinderung, welche<br />

zum 01.01.2015 in Kraft treten.<br />

13.11.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt für 2015 die nach quantitativen<br />

und qualitativen Kriterien empfohlene<br />

Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen<br />

in Höhe von 1.376.075 Euro. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die Nachsteuerung<br />

gemein sam mit der Wohlfahrtspflege<br />

durchzuführen.<br />

206


3. Unterstützungsleistungen<br />

für erwachsene Menschen zur Überwindung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten (SGB XII § 67)<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hat das Ziel, Menschen zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten<br />

nach den §§ 67 ff. SGB XII bedarfsgerechte, grundsätzlich wohnortnahe, zugängliche und erreichbare<br />

Angebote zur Verfügung stehen, um sie damit zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in<br />

der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern.<br />

Menschen leben in besonderen sozialen Schwierigkeiten, wenn die Überwindung der besonderen<br />

Lebens verhältnisse auch die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten erfordert. Besondere Lebensverhältnisse<br />

bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher<br />

Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen<br />

Einrichtung (z. B. Forensik, JVA) oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen. Soziale Schwierigkeiten<br />

liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzen<strong>des</strong> Verhalten <strong>des</strong> Betroffenen oder<br />

eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung oder<br />

Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären<br />

oder anderen sozialen Beziehungen oder mit Straffälligkeit. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer<br />

Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. SGB XII wird gewährt, wenn die Leistungsberechtigten aus eigener<br />

Kraft nicht zur Überwindung dieser Schwierigkeiten fähig sind.<br />

Die Einrichtungen für die betroffenen Personen sind in ihren Angeboten finanziell, personell und räumlich<br />

ausgestattet, um vorrangig die besonderen sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu<br />

mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Eindeutiges Merkmal der Einrichtungen ist hierbei die<br />

niedrigschwellige Aufnahmemöglichkeit bzw. der niedrigschwellige Ansatz der Suchtbehandlung bzw.<br />

der psychiatrischen Therapie.. Die Maßnahmen sind auf die Besonderheiten der Klienten (z. B. fehlende<br />

tragfähige Beziehungen, Wohnungs- und Arbeitslosigkeit) ausgerichtet. In diesen Einrichtungen findet<br />

ein für die Wohnungslosenhilfe entwickelter, bayernweit einheitlich geltender Hilfeplan Anwendung.<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

Die Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> für die Hilfe<br />

zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

nach den §§ 67 ff. SGB XII ergibt sich aus § 97 Absatz 3<br />

Nummer 3 SGB XII in Verbindung mit Artikel 82 Absatz 1<br />

Nummer 2 <strong>des</strong> bayerischen Gesetzes zur Ausführung<br />

der Sozialgesetze (AGSG). Für die Erbringung von Hilfe<br />

zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

nach den §§ 67 ff SGB XII an wohnungslose Personen,<br />

die aufgrund besonderer Lebensumstände und ohne<br />

gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage nicht nur<br />

vorübergehend umherziehen oder sich in einer speziell<br />

für diesen Personenkreis anerkannten Einrichtung aufhalten,<br />

haben die bayerischen Bezirke eine Zweckvereinbarung<br />

– die sogenannte Bayreuther Vereinbarung –<br />

abgeschlossen. Die Sozialhilfe für diese Leistungs ­<br />

berechtigten führt nach der Bayreuther Verein barung<br />

für alle bayerischen Bezirke der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

durch. Der ihm dadurch entstehende Aufwand wird<br />

jährlich auf alle bayerischen Bezirke umgelegt.<br />

Zu den Maßnahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. SGB XII<br />

gehören die in den folgenden Abschnitten dargestellten<br />

Unterstützungsleistungen im Rahmen einer Aufnahme<br />

in eine stationäre Einrichtung sowie im Rahmen tagesstrukturierender<br />

Angebote.<br />

207


3.1 Stationäre Wohnangebote<br />

Das stationäre Wohnangebot richtet sich an Menschen, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten<br />

leben, welche aus eigener Kraft nicht überwunden werden können und bei denen der Unterstützungsbedarf<br />

aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten so groß ist, dass eine ambulante Betreuung<br />

in der eigenen Wohnung nicht bzw. noch nicht erfolgversprechend ist.<br />

Die Hilfe zielt darauf ab, die bestehenden Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder<br />

ihre Verschlimmerung zu verhüten, damit der Betroffene am Leben in der Gemeinschaft weiterhin oder<br />

wieder teilnehmen kann. Diese Befähigung zur selbstständigen Bewältigung der Schwierigkeiten wird<br />

mittels Dienst-, Geld- und Sachleistungen in einem stationären Umfeld erbracht, wobei darauf hingewirkt<br />

werden soll, dass sich der Betroffene aktiv beteiligt. Die Hilfe umfasst vor allem<br />

die Beratung und persönliche Betreuung <strong>des</strong> Leistungsberechtigten und seiner Angehörigen,<br />

Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,<br />

Hilfen zur Ausbildung, Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

Hilfen beim Aufbau und der Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen sowie bei der Gestaltung<br />

<strong>des</strong> Alltags.<br />

Im bestehenden Wohnangebot kann eine Tagesstruktur erforderlich sein. Diese wird in Form von<br />

Arbeitstherapie unter qualifizierter Anleitung in verschiedenen Arbeitsbereichen in die stationäre<br />

Unterbringung integriert und findet grundsätzlich auch unter dem Dach der Einrichtung statt, was<br />

auch eine enge Hinführung zu Basisqualifikationen wie Durchhaltevermögen, Eigenmotivation,<br />

Frustrations toleranz und Pünktlichkeit beinhaltet. Eine Orientierung nach außen, z. B. auf den freien<br />

Arbeits- und Aus bildungsmarkt, findet erst nach entsprechender Festigung der Persönlichkeit statt, um<br />

den Erfolg der Gesamtmaßnahme sicherzustellen.<br />

3.2 Tagesstrukturierende Angebote<br />

Die tagesstrukturierenden Angebote richten sich an Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten,<br />

die bereits an das betreffende Hilfesystem angebunden sind oder waren, deren Wohnbereich sich jedoch<br />

außerhalb einer vollstationären Einrichtung befindet und für die ggf. in Anspruch genommene ambulante<br />

Versorgungsstrukturen nicht ausreichend sind. Es handelt sich dabei um Menschen:<br />

mit einer individuell unterschiedlichen Kombination von Problemlagen (sog. multifaktorielle<br />

Störungen wie eine erhöhte Vulnerabilität, Anpassungsstörungen, zum Teil chronifizierte<br />

psychische Störungen, episodischer oder dauernder Missbrauch von Suchtmitteln bis hin zur<br />

chronischen Suchtmittelabhängigkeit, selbst<strong>des</strong>truktive Verhaltensweisen) und/oder<br />

die aufgrund ihrer multiplen Problemlage (z. B. mangelnder Compliance) nicht in der Lage sind<br />

entsprechende anderweitige tagesstrukturierende Hilfen, die von fachlicher Seite aus gesehen<br />

durchaus angezeigt wären (Suchthilfe, psychiatrische Hilfen) in Anspruch zu nehmen und/oder<br />

die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und/oder<br />

die die Fähigkeit soziale Kontakte zu knüpfen teilweise verloren haben und/oder<br />

die teilweise alltäglichen Konflikten hilflos gegenüberstehen und/oder<br />

208


die in einzelnen Lebensbereichen Struktur, Anleitung und Unterstützung (z. B. bei Schulden, Arbeit)<br />

benötigen und/oder<br />

deren Lebensgeschichte von Gewalterfahrungen geprägt ist und/oder<br />

deren gesundheitliche Multiproblemlagen im teilstationären Setting bewältigbar sind und/oder<br />

deren individuellen Bedarfe sich über die besonderen sozialen Schwierigkeiten hinaus auf<br />

seelische Einschränkungen erstrecken (Schnittstellenbedarfe nach §§ 53 ff. SGB XII) und die<br />

entsprechende Angebote nicht annehmen und/oder<br />

die dem Arbeitsmarkt fern sind und arbeitsfördernde Maßnahmen nach SGB II und SGB III<br />

nicht/noch nicht oder nicht mehr annehmen können und/oder<br />

die aufgrund ihrer fehlenden Motivation nicht bereit sind, weiterführende Hilfen anzunehmen<br />

und/oder<br />

bei denen aufgrund ihrer gesundheitlichen Multiproblemlagen eine Koordination spezieller<br />

Hilfen erforderlich ist.<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

Inhalte der Leistungen können sein:<br />

Bereich Alltagskompetenz<br />

Förderung der individuellen Wohnfähigkeit und der sozialen Wohnkompetenz<br />

Vermittlung von Kulturtechniken, Gestaltung von Freizeit, Strukturierung <strong>des</strong> Tages<br />

209


Bereich Materielles<br />

Klärung und Unterstützung bei der Regelung der materiellen Lebensgrundlagen<br />

Bereich Beschäftigung<br />

Klärung von Beschäftigungs- und Arbeitsinteresse<br />

Unterstützung bei der Bewältigung von Schwierigkeiten mit Beschäftigungs- und<br />

Arbeitsanforderungen<br />

Unterstützung bei der Erzielung einer realistischen Einschätzung der individuellen Situation,<br />

Übernahme von Eigenverantwortung, Motivation für Beschäftigung und Arbeit<br />

Förderung von Schlüsselkompetenzen im Bereich Arbeit<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

Hilfestellung zur Konflikterkennung und zum Erlernen realistischer Strategien zur Bewältigung<br />

von Konflikten am Arbeitsplatz<br />

Angebot der Mitarbeit in tagesstrukturierenden Maßnahmen, Mitarbeit in der Hauswirtschaft<br />

Angebote zur Tagesstrukturierung, insbesondere ergo- und kunsttherapeutische bzw. arbeitsund<br />

beschäftigungstherapeutische Angebote<br />

Bereich Beziehung/Soziales Umfeld<br />

Förderung <strong>des</strong> gemeinschaftsfähigen Verhaltens, der Mitwirkung, <strong>des</strong> Respekts vor der Integration<br />

und bewusste Integration in die Gemeinschaft, der Akzeptanz von Regeln und Entwicklung<br />

von Perspektiven<br />

Förderung realistischer Selbstwahrnehmung, Wahrnehmung von und Umgang mit Überforderung<br />

Unterstützung beim Erlernen adäquater Konfliktlösungsstrategien<br />

Förderung der Wertschätzung für sich selbst und andere und der Übernahme von<br />

Eigenverantwortung<br />

Angebote zum Vermitteln und Einüben sozialer Kompetenzen<br />

Bereich Gesundheit<br />

Förderung eines gesundheitsbewussten Umgangs mit sich selbst in Bezug auf Krankheit, Sucht<br />

und Hygiene (Einsicht, Mitwirkung, Bereitschaft, Akzeptanz, Befolgen von Therapien<br />

210


Standorte der Einrichtungen Wohnungslosenhilfe 2015<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2011 2012 2013 2014<br />

Anzahl der Einrichtungen (WT-BSS; W-BSS und T-BSS) 20 21 21 21<br />

Platzzahlen 1.073 1.001 1.057,5 1.087<br />

Anzahl in Anspruch gen. Leistung 893 1.031 1.069 1.099<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

211


Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die SEEWOLF-Studie (Seelische Erkrankungsrate in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im<br />

Großraum München) ist die bisher größte Wohnungslosen-Studie Deutschlands. Sie erfolgte 20 Jahre<br />

nach der sog. „Fichtner-Studie“ mit einem deutlich erweiterten Forschungsinhalt. Im Rahmen der<br />

Studienlaufzeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2014 befragten und untersuchten Wissenschaftler <strong>des</strong> Klinikums<br />

rechts der Isar der TU München insgesamt 232 zufällig ausgewählte Personen, die in Einrichtungen<br />

der Wohnungslosenhilfe sowie in Notunterkünften und Pensionen lebten. Studieninhalte<br />

waren u. a. Häufigkeit, Art und Ausmaß psychischer und körperlicher Erkrankungen sowie die kognitive<br />

Leistungsfähigkeit bei Münchner Wohnungslosen sowie Informationen zu Herkunft und Familie,<br />

über die einzelnen Lebensverläufe und kritische Lebenssituationen, zur Arbeits- und Wohnungssituation<br />

sowie über die Vorgeschichte der jeweiligen Erkrankungen bei den Probanden. Ziel der Studie<br />

war die Analyse, inwieweit die aktuellen Versorgungsstrukturen den Bedürfnissen wohnungsloser<br />

Menschen gerecht werden und welche Maßnahmen nötig wären, um die Betreuung zu verbessern.<br />

Umfangreiche Teilergebnisse 63 wurden am 24.07.2014 federführend durch Prof. Dr. Bäuml und<br />

Prof. Dr. Jahn vorgestellt und wesentliche Teilergebnisse veröffentlicht. Die Studienergebnisse weisen<br />

auf folgenden Veränderungsbedarf hin:<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

Verbesserung der psychiatrischen Betreuung der Menschen in Einrichtungen<br />

der Wohnungslosenhilfe<br />

Ausbau der Kooperation mit psychiatrischen Institutionen<br />

Verbesserung der Ausstattung der Einrichtungen mit Fachkräften aus dem<br />

Bereich der Psychiatrie<br />

Vermeidung von Wohnungslosigkeit insbesondere bei psychisch schwer Erkrankten<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hat die SEEWOLF-Studie mit knapp 100.000 Euro unterstützt und gefördert.<br />

Die Studie liefert aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> wertvolle Erkenntnisse, um die Angebote in der<br />

stationären und ambulanten Wohnungslosenhilfe regional individuell und passgenau weiterentwickeln<br />

zu können. Weiterhin befasste sich die <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission (BEK) im Frühjahr 2014 auf<br />

Antrag der ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> mit der Problemstellung der von Wohnungslosigkeit bedrohten<br />

Menschen. Die BEK beschloss die Einberufung einer trägerübergreifenden Expertenrunde unter<br />

Leitung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>. Diese Expertenrunde tagte bisher viermal, um die unterschiedlichen<br />

Problemstellungen herauszuarbeiten. Ein Ergebnis dieser Diskussion ist das aktuelle GSV-Projekt Nr. 17<br />

„Angleichung der Versorgungsstandards Prävention, Akutversorgung und Nachsorge für wohnungslose<br />

und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in städtischen und ländlichen Regionen in<br />

<strong>Oberbayern</strong>“, das in der Sitzung <strong>des</strong> Gremiums zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung<br />

(Gremium GSV) am 17.03.2015 beschlossen wurde.<br />

Das Gesamtziel <strong>des</strong> GSV-Projekts Nr. 17 lässt sich wie folgt zusammenfassen: Den Verdrängungsmechanismus<br />

bei wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen aus ländlichen<br />

Regionen in die Ballungsräume zu reduzieren und möglichst flächendeckende Standards für die<br />

Wohnungslosenhilfe in <strong>Oberbayern</strong> zu benennen. Nur im Rahmen einer regionalen Sozialplanung<br />

können Grundlagen geschaffen werden, die trotz der unterschiedlichen Zuständigkeiten für Prävention<br />

und ambulante bzw. stationäre Wohnungslosenhilfe mittel- und langfristig zu einer Angleichung<br />

der Hilfeangebote führen.<br />

Welche Synergieeffekte sich durch die angestrebte Zusammenarbeit der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München<br />

mit allen kreisfreien Städten und Landkreisen sowie dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ergeben können, ist<br />

derzeit nicht abschätzbar. Die Beteiligung weiterer Bündnispartner, wie z. B. die Regierung von<br />

63 www.mri.tum.de/node/2685 (Stand 24.08.2015)<br />

212


<strong>Oberbayern</strong> (Förderung <strong>des</strong> Sozialen Wohnungsbaus), innovative Wohnungsbauträger und -fachleute,<br />

Experten und Investoren für kostengünstigen Wohnungsbau, kann die benötigten Vorausset zungen<br />

für den notwendigen Erhalt und die Ausweitung <strong>des</strong> Bestands an dringend benötigten<br />

Wohnungen schaffen.<br />

Im Juni 2015 befasste sich eine dreitägige Fachkonferenz in Freising unter Beteiligung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> mit dem Titel: „Wohnen für alle ermöglichen – den Großraum München gemeinsam<br />

gestalten“ (siehe Kapitel IV.B) u. a. mit dieser Problematik.<br />

Vorbereitend hierzu wurde folgende Vision formuliert:<br />

„Die Metropolregion München gemeinsam lebenswert gestalten!“<br />

„Wohnen für Alle ermöglichen!“<br />

„Wohnungslosigkeit bekämpfen!“<br />

„Auf dem Weg zum Regionalen Gesamtplan“<br />

München, der Landkreis München und die angrenzenden Landkreise stehen vor der Herausforderung<br />

den immer größer werdenden Bedarf an Wohnraum zu bewältigen. Das knappe Angebot auf dem<br />

Wohnungsmarkt verbunden mit weiterhin starkem Zuzug treibt die Mieten in München und dem<br />

Umland nach oben. Bezahlbarer Wohnraum schwindet und kann den Bedarf immer weniger decken.<br />

Diese Entwicklung vergrößert soziale Problemlagen dramatisch. Die Verdrängung aus heimatlichen<br />

Wohnvierteln lässt Armut und Wohnungslosigkeit rapide ansteigen. Die Gemeinden dieser Großregion<br />

sind durch die sich verändernden Rahmenbedingungen in der Bun<strong>des</strong>republik, in Europa und<br />

der Welt mit einem bisher nicht gekannten Wohnungsnotstand konfrontiert.<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

Die Entwicklung eines „Regionalen Gesamtplans“ soll den Herausforderungen für die Gesamtregion<br />

Rechnung tragen. Nur in enger Kooperation, nur mit gemeinsamen Entwicklungen und Planungen,<br />

nur mit enger Zusammenarbeit lassen sich zukunftsfähige Strategien und Lösungen für den Bedarf<br />

an Wohnraum und die sozialen, regionalen und infrastrukturellen Herausforder ungen erarbeiten.<br />

Die Fachkonferenz im Frühjahr 2015 war der Auftakt in der Großregion für gemeinsame Planungen,<br />

Entwicklungen und Kooperationen im sozial orientierten Wohnungsbau und in der Bearbeitung gemeinsamer<br />

sozialer Herausforderungen als Folge der Wohnungsnot. Die Kommunen in <strong>Oberbayern</strong><br />

und die Lan<strong>des</strong>hauptstadt München stehen aktuell vor der großen Herausforderung, den Zuzug für<br />

die unterschiedlichsten Gruppen von Arbeitssuchenden, Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen,<br />

Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Bürgern menschenwürdig zu gestalten.<br />

Mit der Entwicklung eines „Regionalen Gesamtplans“ wird das Ziel der Daseinsvorsorge – insbesondere<br />

im Bereich „Wohnen“ – für die bestehende und zukünftige Bevölkerung der Großregion<br />

Großstadt München verfolgt. Ziel ist es, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum für alle – auch<br />

für zukünftige Bewohner der Region – zu sorgen.<br />

213


Wichtige Beschlüsse 2013 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

<strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

TOP 4: Bekanntgabe der Ergebnisse <strong>des</strong><br />

Umlaufverfahrens vom März 2014<br />

24.06.2014 Im Umlaufverfahren der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission<br />

wurde die Einrichtung einer<br />

Arbeitsgruppe zum weiteren Vorgehen<br />

der Wohnungshilfe bezüglich wohnungsloser<br />

psychisch kranker Menschen, die<br />

aus oberbayerischen Kliniken entlassen<br />

und akut untergebracht werden müssen,<br />

beschlossen. Die Federführung dabei<br />

übernahm die <strong>Bezirks</strong>verwaltung.<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

214


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Eine flächendeckende Versorgung mit station<br />

ären Angeboten der Wohnungslosenhilfe ist<br />

eingeleitet.<br />

Eine Verbesserung der Entlassungen aus den<br />

kbo-Kliniken ist erreicht.<br />

Das GSV-Projekt Nr. 17 „Angleichung der Versorgungsstandards<br />

Prävention, Akutver sorgung<br />

und Nachsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit<br />

bedrohte Menschen in städtischen<br />

und ländlichen Regionen in <strong>Oberbayern</strong>“ mit<br />

folgenden Projektzielen ist umgesetzt.<br />

Maßnahmen<br />

Schaffung regionaler Angebote der Wohnungslosenhilfe<br />

in der Region München<br />

und in <strong>Oberbayern</strong><br />

Diskussion der Erkenntnisse aus dem<br />

Abschlussbericht und ggf. Umsetzung der<br />

Erkenntnisse der SEEWOLF-Studie, zu der<br />

im Frühjahr 2016 alle Gesamtdaten veröffentlicht<br />

werden.<br />

Auftrag aus der BEK: AG Trägerübergreifende<br />

Expertenrunde mit den Schwerpunkten:<br />

Klinikentlassung und Langzeiteinrichtungen<br />

Enge Kooperation und Zusammenarbeit<br />

mit der Landehauptstadt München (Amt<br />

für Wohnen und Migration)<br />

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung<br />

Wohnungslosenhilfe und kbo-Isar-Amper-<br />

Klinikum mit dem Ziel einer besseren<br />

Überleitung in außerklinische Angebote<br />

Überlegungen zur Schaffung eines Brückenteams<br />

für Menschen mit hohem komplexen<br />

Hilfebedarf<br />

Konzeptentwicklung eines Clearinghauses<br />

in der Region mit dem Ziel einer besseren<br />

Überleitung in geeignete Maßnahmen<br />

Installieren einer Projektgruppe<br />

Festlegung der Arbeitsinhalte und -schritte<br />

Umsetzung der Maßnahmen zur<br />

Zielerreichung:<br />

• Bestandsaufnahme der Hilfen (von<br />

Fachstellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit<br />

bis zu Notunterkünften) liegt vor.<br />

• Flächendeckende einheitliche Standards<br />

für die ambulante und stationäre<br />

Wohnungslosenhilfe sind entwickelt.<br />

• Fachliche und sozialräumliche Maßnahmen<br />

und Empfehlungen für die<br />

mittel- und langfristige Weiterentwicklung<br />

der Hilfsangebote sind formuliert<br />

und die Schnittstelle zu den weiteren<br />

Versorgungssystemen (z. B. Psychiatrie,<br />

Sucht, Behinderten- und Altenhilfe).<br />

• Die Zusammenarbeit zwischen<br />

Wohnungslosenhilfe und Wohnbauwirtschaft<br />

ist angelegt.<br />

Berichterstattung im Gremium GSV<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

215


Für den Planungszeitraum 2016 bis 2020 stehen folgende gemeinsame Visionen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>,<br />

der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München, dem Landkreis München und den angrenzenden Landkreisen zur<br />

Umsetzung an:<br />

Alle betroffenen Akteure erarbeiten Lösungsstrategien zur Bewältigung von gemeinsamen<br />

Problemen.<br />

Es ist selbstverständlich, dass alle zusammen eine Infrastruktur entwickeln, die das gemeinsame<br />

Gestalten von sozialen und infrastrukturellen Themen in der Großregion München über die<br />

Grenzen der Landkreise, Städte und Gemeinden hinaus zugunsten der Gesamtregion ermöglicht.<br />

Alle betroffenen Akteure unterstützen sich gegenseitig bei der bezahlbaren und menschenwürdigen<br />

Wohnraumversorgung sowie bei der Unterbringung von wohnungslosen Menschen<br />

und der Integration von Flüchtlingen.<br />

Soziale<br />

Schwierigkeiten<br />

Die Entwicklung <strong>des</strong> Wohnungsbaus, der Infrastruktur und <strong>des</strong> sozialen Handelns sollten alle<br />

als gemeinsam zu bewältigende Aufgabe verstehen. Entsprechende Kommunikations-, Planungsund<br />

Ausgleichsmechanismen gilt es zu etablieren. Es ist dafür zu sorgen, dass sie von allen Beteiligten<br />

im Sinne der gemeinsamen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung der Großregion mit Nachdruck<br />

vertreten werden. Die Kooperation der Verwaltung ist erforderlich, um die damit verbundenen<br />

Vorbehalte zu klären. Dabei gilt es darauf zu achten, dass die einzelnen Landkreise, Städte und<br />

Gemeinden ihre jeweiligen Spezifika haben und erhalten wollen.<br />

Alle handeln zugunsten auch zukünftiger Bewohner als gemeinsame Metropolregion.<br />

216


C. Unterstützungsleistungen<br />

für erwachsene Menschen mit Pflegebedürftigkeit in<br />

Alten- und Pflegeheimen (SGB XI und SGB XII)<br />

Niemals zuvor haben so viele Menschen ein so hohes Alter erreicht wie in der heutigen Zeit. Aufgrund<br />

der höheren und weiter ansteigenden Lebenserwartung ist eine große Zunahme hochaltriger Menschen<br />

mit unterschiedlichen Unterstützungs- und Pflegebedarfen (hochbetagte Menschen, chronisch Kranke,<br />

pflegebedürftige, an Demenz erkrankte Menschen, Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten in den<br />

Alltagskompetenzen, ältere Menschen mit Behinderungen) zu erwarten. Nach der elften koordinierten<br />

Bevölkerungsvorausberechnung (Statistisches Bun<strong>des</strong>amt 2006) werden im Jahr 2050 über 30 % der<br />

Bevölkerung 65 Jahre und älter sein. Dabei wird die Zahl der ab 65-Jährigen bis zum Ende der 2030er-<br />

Jahre etwa um die Hälfte steigen, von knapp 16 auf ca. 24 Mio. Danach wird sie leicht zurückgehen. Die<br />

Bevölkerung ab 80 Jahren wird von knapp vier auf zehn Mio. im Jahr 2050 steigen. Das bedeutet, dass<br />

dann über 40 % der 65-Jährigen und Älteren min<strong>des</strong>tens 80 Jahre alt sein werden. Nach Schätzungen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>institutes für Bevölkerungsforschung werden bis zum Jahr 2030 voraussichtlich über vier<br />

Prozent der Bevölkerung pflegebedürftig sein. Das sind rund 3,36 Mio. 64<br />

Pflege<br />

In Deutschland sind – bezogen auf die 65-Jährigen und Älteren – nahezu eine Million Menschen von<br />

einer Demenz betroffen, die Anzahl der Neuerkrankungen beträgt im Laufe eines Jahres fast 200.000.<br />

Mit zunehmendem Alter steigt die Häufigkeit von Demenzerkrankungen stark an, von weniger als zwei<br />

Prozent bei den 65- bis 69-Jährigen auf über 30 % bei den 90-Jährigen und Älteren. Fast die Hälfte der<br />

Pflegebedürftigen in Privathaushalten hat eine Demenz. Demenz ist einer der Hauptgründe für eine<br />

Heimaufnahme. Der Anteil demenzkranker Heimbewohner hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich<br />

zugenommen. Derzeit sind über 60 % der Heimbewohner von dieser Krankheit betroffen. 65<br />

64<br />

65<br />

www.bib-demografie.de/DE/ZahlenundFakten/02/bevoelkerungsbilanz_und_altersstruktur_node.html<br />

(Stand 25.08.2015)<br />

Gesundheitsberichtserstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, Heft 28, S. 7 www.gbe-bund.de (Stand 25.08.2015)<br />

219


Ohne in eine Pflegestufe eingestuft worden zu sein, gilt dies auch für ältere Menschen mit nur noch<br />

eingeschränkten Fähigkeiten in den Alltagskompe tenzen, chronisch kranke oder behinderte Menschen,<br />

die alt werden, und ältere Menschen, die eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung im Alter<br />

erwerben, ohne in eine Pflegestufe eingestuft worden zu sein. Diese Personenkreise bedürfen ebenso<br />

unserer besonderen Aufmerksamkeit wie der Personenkreis der Pflegebedürftigen oder der Menschen,<br />

die an Demenz erkrankt sind. Alle Personengruppen werden die Entwicklung der Gesellschaft sowohl<br />

hinsichtlich der Altersstruktur als auch unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen, die sich aus dem<br />

unterschiedlich beginnenden und steigenden pflegerischen Unterstützungsbedarf ergeben, nachhaltig<br />

prägen und verändern.<br />

Diese prognostizierte Entwicklung der pflegerische Versorgung älterer Menschen ist eine Herausforderung,<br />

die nur gesamtgesellschaftlich und durch das Zusammenwirken aller beteiligten Insti tutionen<br />

bewältigt werden kann. Um eine lückenlose, qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung zu schaffen,<br />

müssen die strukturellen Voraussetzungen geschaffen und die erforderlichen Maßnahmen ergriffen<br />

werden. 66<br />

Eine Folge <strong>des</strong> demografischen Wandels wird eine Überalterung der Gesellschaft sein. In zunehmendem<br />

Maße werden auch ältere Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen und Menschen mit<br />

körper lichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen oder ältere Menschen mit einer seelischen<br />

Erkrankung oder Sucht erkrankung Teil dieser Gesamtgruppe werden. Diese wird sie sich nicht nur der<br />

Lebens erwartung der Bevölkerung angleichen, sondern im hohen Alter auch dieselben Risiken zu erwarten<br />

haben. Ältere Menschen wollen, trotz ihrer Einschrän kungen, möglichst ihrem bisher gewohnten<br />

Wohn- und Lebensumfeld in Würde alt werden. Die Gruppe der älteren Menschen wird sich im Hinblick<br />

auf Lebensstile und -formen immer weiter ausdifferenzieren.<br />

Pflege<br />

Die Bedeutung der Lebensphase „Alter“ wird sich nicht allein an der Anzahl älterer Menschen orientieren,<br />

sondern auch daran, dass ältere Menschen die Entwicklungen in der Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten<br />

– auch inhaltlich und zu Recht – entscheidend mit beeinflussen. Wie würdevoll in Zukunft mit<br />

dem Thema Alter umgegangen wird, hängt in erheblichem Maße von der differenzierten Betrachtung<br />

und Auseinandersetzung mit den verschiedenen Altersbildern ab. Die in unserer Gesellschaft derzeit<br />

noch dominierenden Vorstellungen werden der Vielfalt <strong>des</strong> Alters und <strong>des</strong> Alterns oftmals nicht gerecht.<br />

Es wird mehr ältere Menschen, mehr Menschen im Ruhestand, mehr hochbetagte Menschen, mehr allein<br />

lebende Menschen und mehr Menschen mit unterschiedlichen Ausprägungen von Behinderungen und<br />

Beeinträchtigungen/Erkrankungen bei unklarer Entwicklung der jeweiligen Bedarfe geben. Das Thema<br />

alternde Eltern von Kindern mit Behinderungen gewinnt dabei ebenfalls an Bedeutung, da diese Personengruppe<br />

aufgrund ihrer eigenen körperlichen Verfassung nicht mehr in der Lage sein wird, die Betreuung<br />

und Pflege ihrer älter werdenden erwachsenen Kinder weiterhin zu übernehmen.<br />

Die Prinzipien der Normalisierung, Selbstbestimmung, Eigenständigkeit, Individualität und Inklusion<br />

müssen sich auch und gerade in der Gestaltung der Lebensverhältnisse und der Hilfeangebote für diese<br />

vielfältigen Altersbilder widerspiegeln. Die besonderen Hilfebedarfe sind auf die verän derten Lebenssituationen<br />

zu beziehen.<br />

Für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ergibt sich somit die Notwendigkeit, die zu gewährenden Leistungen im<br />

Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und Spielräume<br />

aus zunutzen. Aber auch Ansätze und Konzepte sind zu entwickeln, die darauf ausgerichtet sind, die<br />

jeweiligen Ansprüche, Wünsche und Bedarfe älterer Menschen aus den verschiedenen Altersbildern<br />

zu erkennen und zu unterstützen. Nur so lassen sich effiziente, passgenaue, aber auch flexible Leistun ­<br />

gen erbringen.<br />

66<br />

Zweiter Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern; Kurzversion. Bayerisches Staatsministerium<br />

für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/zweiter-bericht.php<br />

(Stand 25.08.2015)<br />

220


Bei der Entwicklung von Ansätzen und Konzepten ist darauf zu achten, dass die Vielfalt der zu erwartenden<br />

Altersbilder möglichst in einem Gesamtkonzept abgebildet wird. Der Berücksichtigung der<br />

besonderen Lebensbedarfe für Menschen mit Behinderungen wurde durch das Übereinkommen der<br />

Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen. Die UN-BRK<br />

ist am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten. Es handelt sich bei dem Übereinkommen um einen<br />

völkerrechtlichen Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen<br />

mit Behinderungen konkretisiert. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat am 15.06.2011 einen sehr umfassenden<br />

„Nationalen Aktionsplan“ beschlossen. Für die Bun<strong>des</strong>länder stellte sich die Notwendigkeit Aktions ­<br />

pläne aufzustellen, um jeweils lan<strong>des</strong>spezifische Maßnahmen auf den Weg zu bringen.<br />

Pflege<br />

Erklärtes Ziel <strong>des</strong> Bayerischen Aktionsplans ist es, dass auch ältere Menschen mit Behinderungen ein<br />

Wunsch- und Wahlrecht haben. Sie sollen die Möglichkeit haben, aus einem vielfältigen und differenzierten<br />

Angebot das für sie am geeignetsten erscheinende auswählen zu dürfen. Keinesfalls sollen sie nur<br />

wegen ihres Alters in Pflegeeinrichtungen nach SGB XI verlegt werden. Im Wesentlichen gilt es sich den<br />

besonderen Herausforderungen einer stark anwachsenden Zahl älterer Menschen mit Behinderungen<br />

anzunehmen. Die Deckung der zusätzlichen besonderen Bedarfe durch die bisherigen Unterstützungsangebote<br />

auf der Grundlage <strong>des</strong> Elften und Zwölften Sozialgesetzbuchs sind als nicht ausreichend<br />

anzusehen, sondern erfordern mehr. Als erste Maßnahme erklärt das Bayerische Staatsministerium<br />

für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die Initiierung eines gemeinsamen Runden Tischs, um<br />

bedarfsgerechte Leitlinien in der Versorgungstruktur zu ergänzen bzw. zu verstärken. Zusätzlich hält<br />

das Staatsministerium den Ausbau von alternativen Wohnformen insbesondere für Menschen mit<br />

Demenzerkrankung sowie weitere Unter stützungsleistungen für Menschen mit Einschränkungen in<br />

der Alltags kompetenz für wichtige Ziele. 67<br />

67<br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (Hrsg.), Aktionsplan (2014), S. 41 ff<br />

221


1. Allgemeines und Übergreifen<strong>des</strong><br />

Der demografische Wandel mit seinen unterschiedlichen Erscheinungsbildern (Geburtenrückgang,<br />

Rückgang und Überalterung der Bevölkerung) wird auch im Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

dazu führen, dass die Anzahl der hochbetagten Menschen zunimmt und die Anzahl der zukünftig<br />

Pflegebedürftigen oder der Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen in Alltags kompetenzen<br />

deutlich steigt.<br />

Die Haushaltslage wird eine dauerhafte und kontinuierliche Steigerung der Ausgaben als Resultat der<br />

demographischen Entwicklung kaum erlauben. Die zunehmende Komplexität der Aufgaben <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

sowie der örtlichen Träger und die sich daraus ergebenden steigenden Anforderungen an die Aufgabenerfüllung<br />

werden Lösungen erfordern, die nicht mit Einsparungen im Ausgabenbereich verbunden sein<br />

dürfen. Die Betroffenen müssen sich weiterhin auf den bisherigen Umfang der gewährten Leistungen<br />

verlassen können. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> darf sich nicht nur einer Personengruppe – nämlich die der<br />

Pflegebe dürftigen – zuwenden, sondern muss auch an die denken, die zukünftig auf ihn zukommen oder<br />

bereits erkennbar sind. Dies sind insbesondere die älter werdenden Menschen mit Behinderungen und<br />

die Menschen, die einen besonderen zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben. Das Personal muss<br />

für diese sich verändernden Bedarfe fortlaufend sensibilisiert werden. Ebenso sind zukünftige Entwicklungen<br />

der Leistungen der Pflegeversicherung zu berücksichtigen und vorausschauend in der Ausgabenentwicklung<br />

einzuplanen. Es ist daher ein Umdenken gefragt, die eine anforderungsgerechte und<br />

zukunftsorientierte Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung bei hoher Effizienz widerspiegelt.<br />

Pflege<br />

Aufgabe <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> als überörtlicher Sozialhilfeträger ist es, in Kooperation mit den Akteuren<br />

vor Ort – den Landkreisen und Gemeinden – Konzepte im ambulanten und stationären Bereich zu<br />

entwickeln, mit denen die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit einem<br />

besonderen Unterstützungsbedarf vor Ort auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Ebenso gilt es<br />

transparente Informationswege für die Bürger anzuregen, mitzugestalten und auch zu unterhalten, um<br />

ein möglichst differenziertes, modernes Bild vom Altern aufzubereiten, neue Formen der Beteiligung und<br />

Vernetzung zu entwickeln und gute Rahmenbedingungen für eine gesellschaftliche Teilhabe pflegedürftiger<br />

Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen zu unterstützen. Außerdem muss die Versorgung<br />

der individuellen Bedarfslagen der Betroffenen in der Planung berücksichtigt und die Kostenentwicklung<br />

beobachtet werden.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist gefordert, die Gestaltungsmöglichkeiten seines Aufgabenkreises optimal zu<br />

nutzen. Transparenz und Kooperation sind dabei entscheidende Formen der Beteiligung. Übergreifen<strong>des</strong><br />

Denken, eine bürgerfreundliche Verwaltungssprache, einfache und schnelle Kommunikation sowie unterschiedliche<br />

Formen der Partizipation sind die Voraussetzungen für eine bürgerorientierte Verwaltung.<br />

Ziel ist es, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Bürgern sowie zwischen<br />

den Verwaltungen untereinander grundlegend zu verbessern und für Transparenz zu sorgen. Dies<br />

umfasst z. B. auch die Versorgung mit Zugangs- und Informationsmöglichkeiten im ländlichen Raum,<br />

die vom demografischen Wandel besonders betroffen sind. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> nutzt <strong>des</strong>halb bereits<br />

verschiedene Ansätze.<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Eingliederungshilfe<br />

Soweit der Bezirk Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder für von Behinderung<br />

bedrohte Menschen gewährt und die Betreuung in einer Wohngemeinschaft oder in betreutem Einzelwohnen<br />

erbracht wird, umfasst seine sachliche Zuständigkeit auch alle Leistungen, die gleichzeitig nach<br />

anderen Kapiteln <strong>des</strong> SGB XII zu erbringen sind. Die ambulanten Leistungen der Hilfe zur Pflege werden<br />

in diesen Fällen somit als Annexleistungen gewährt, soweit diese nicht durch die Pflegeversicherung zu<br />

erbringen sind.<br />

222


2. Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist für die Sozialhilfe beim Aufenthalt in vollstationären Pflegeheimen zuständig.<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege erhalten Menschen, die im Pflegebereich eines Altenpflegeheimes leben<br />

und dort auf Dauer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder chronischen<br />

Erkrankung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf <strong>des</strong> täglichen<br />

Lebens Hilfe benötigen. Pflegebedürftige mit einem geringen Einkommen haben einen Anspruch<br />

auf Unterstützung durch die Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Seit Einführung<br />

der Pflegeversicherung 1995 wurde diese Form der Hilfe maßgeblich entlastet, die Sozialhilfe erbringt<br />

seither im Wesentlichen ergänzende Leistungen nachrangig zur Pflegeversicherung.<br />

Um weitere Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umzusetzen, sind auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

zwei Pflegestärkungsgesetze beschlossen worden. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die<br />

Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits seit dem 01.01.2015 spürbar ausgeweitet.<br />

Die Leistungen im ambulanten und vollstationären Bereich wurden durch das erste Pflegestärkungsgesetz<br />

angehoben und flexibilisiert, d. h. die Leistungen können verstärkt kombiniert werden. Zudem<br />

wurde dem Bedarf der Menschen mit Einschränkungen in Fähigkeiten der Alltagskompetenz Rechnung<br />

getragen und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht.<br />

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das am 01.01.2017 wirksam wird, soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Neben den Kosten für die<br />

Pflegeversorgung sowie den notwendigen Lebensunterhalt in der Einrichtung erhalten die leistungsberechtigten<br />

Perso nen bereits jetzt auch einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verfügung<br />

sowie bei Bedarf eine Pauschale für die Beschaffung von Bekleidung.<br />

Die Anzahl der leistungsberechtigten Personen, die Hilfe zur Pflege erhalten, wird wegen der demographischen<br />

Entwicklung weiter ansteigen. Im Leistungszeitraum 2014 haben 14.279 Personen durch den<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Hilfe zur Pflege (inklusive Leistungen im Bereich „Eingestreute Pflegeplätze“) erhalten.<br />

Pflege<br />

223


Übersicht aller Altenpflege- und Altenheime in <strong>Oberbayern</strong> sowie die Verteilung<br />

der Personen ab 65 Jahren nach Gemeinden und Städten<br />

65 oder älter<br />

Gemeinen <strong>Oberbayern</strong> 2014<br />

> 0 > 644<br />

> 240 > 875<br />

> 350 > 1.330<br />

> 476 > 2.500<br />

Pflege<br />

224


Innovative Wohnformen für Menschen mit Unterstützungs- und<br />

Pflegebedarf sowie für Menschen mit Demenz<br />

Die meisten Menschen mit einem Unterstützungs- und/oder Pflegebedarf wünschen sich, so lange wie<br />

möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können um dort versorgt zu werden. Dem<br />

Wunsch der meisten älteren Menschen Rechnung zu tragen, fällt insbesondere dann schwer, wenn<br />

Unterstützungsleistungen oder Pflegebedarf soweit zunehmen, dass der Alltag der Betroffenen und<br />

ihrer Angehörigen ausschließlich oder zum größten Teil durch die Pflege bestimmt ist. Mehr als zwei<br />

Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt und gepflegt, meist durch Angehörige oder<br />

ambulante Pflegedienste. Bei Menschen mit einer Demenzerkrankung tragen die Hauptlast in der<br />

häuslichen Betreuung die Angehörigen. Im Hinblick auf den demogra fischen Wandel wird diese<br />

wichtige Säule der Versorgung mehr und mehr wegfallen.<br />

Um den hilfe- und pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Menschen ein selbstbestimmtes Leben<br />

in ihrem frei gewählten sozialen Umfeld zu ermöglichen, muss es das Ziel aller beteiligten Akteure sein,<br />

eine bedarfsorientierte, vielfältige Versorgungslandschaft zu schaffen und zu unterstützen, in der<br />

stationäre Einrichtungen nur eine von mehreren Alternativen sind. Dabei ist aber zu berücksichtigen,<br />

dass es nicht nur die eine Wohnform gibt, die für alle älteren Menschen gleich bedarfsgerecht ist. Innovative<br />

Wohnformen und Betreuungskonzepte sollen neue Wege aufzeigen, wie die Lebenssituation von<br />

älteren Menschen, von Menschen mit Unterstützungsbedarf in Alltagskompetenzen sowie von demenzkranken<br />

Menschen und Menschen mit unterschiedlichem Bedarf an Pflege nachhaltig verbessert werden<br />

kann. Den Betroffenen soll es ermöglicht werden aus der Vielfalt der Angebote eine Auswahl zu treffen<br />

und ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter zu führen.<br />

Bereits jetzt ist die Versorgungslandschaft vielfältig, da das Wohnen zu Hause durch Kurzzeitpflege,<br />

Tages- und Nachtpflege, ambulante Dienste, niedrigschwellige Angebote, betreutes Wohnen zu Hause,<br />

Senioren- und Demenzwohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser usw. geprägt wird. Es werden<br />

sich weitere Wohnformen entwickeln, um den entsprechenden Bedarfen zu begegnen. Um den Überblick<br />

zu bewahren, ist eine erhöhte Transparenz der bestehenden Angebote, eine umfassende Beratung sowie<br />

im Bedarfsfall auch eine Unterstützung vom zuständigen Sozialhilfeträger notwendig. Gleichzeitig<br />

müssen vorrangige Unterstützungsleistungen ausgeschöpft werden. Hier sind insbesondere die Leistungen<br />

zu berücksichtigen, die das erste Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2015 eröffnet (wohnumfeldverbessernde<br />

Maßnahmen), aber auch die Leistungen, die erhöht wurden oder nunmehr auch alternativ<br />

nebeneinander genutzt werden können. Dies ermöglicht eine bessere Berücksichtigung der individuell<br />

bestehenden Bedarfssituation. Für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> heißt dies, sich als einer der Akteure für dieses<br />

Themenfeld zu sensibilisieren, die Entwicklung und innovative Ansätze weiter aktiv zu verfolgen und sich<br />

ggf. in entsprechende Netzwerke zu integrieren, aber auch, sich in der Zuständigkeitsfrage eindeutig mit<br />

anderen Leistungsträgern abzustimmen.<br />

Pflege<br />

Dass es bei diesen neuen Wohnformen zu Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeit gekommen ist, ist<br />

dem Umstand geschuldet, dass es keine eindeutige gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten<br />

gibt, so dass verschiedene Leistungsträger mit verschiedenen Leistungsgesetzen teilweise erhebliche<br />

Überschneidungen in ihren Aufgaben vorfinden. Damit die Streitigkeiten nicht auf dem Rücken<br />

der leistungsberechtigten Personen ausgetragen werden, hat der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hierzu bereits mit<br />

einzelnen örtlichen Sozialhilfeträgern, wie z. B. der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München und der Stadt Rosenheim<br />

eine einvernehmliche Absprache auf Verwaltungsebene treffen können. Darüber hinaus hat der Bezirk<br />

auch anderen örtlichen Sozialhilfeträgern gegenüber seine Gesprächsbereitschaft signalisiert, um auch<br />

mit diesen eine vergleichbare Lösung zu finden.<br />

225


Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Informationsmöglichkeiten zum Thema<br />

Alter und Zusammenarbeit mit den<br />

Leistungsberechtigten und anderer am<br />

Verfahren beteiligter Personen stehen zur<br />

Verfügung.<br />

Die Entwicklungen, die sich durch das<br />

zweite Pflegestärkungsgesetz und durch<br />

die Veränderung <strong>des</strong> Pflegebedürftigkeitsbegriffes<br />

ergeben, werden verfolgt und in<br />

die aktuellen Planungen aufgenommen.<br />

Maßnahmen<br />

Die Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt<br />

Neuburg-Schrobenhausen sowie<br />

anderen ausgewählten Beratungseinheiten<br />

vor Ort wird fortgesetzt. Mit jeder ausgewählten<br />

Beratungseinheit wird zusätzlich<br />

ein jährlicher Informationsaustausch vor<br />

Ort vereinbart.<br />

Sensibilisierung der Mitarbeiter und Kommunikation<br />

mit den Betroffenen erfolgen<br />

dienstleistungsorientiert, strukturiert und<br />

organisiert.<br />

Erarbeitung von weiterem Informationsmaterial<br />

und Flyern.<br />

Regelmäßiger Austausch mit den Akteuren<br />

vor Ort.<br />

Pflege<br />

226


3. Stationäre Hilfe<br />

für Rüstige in Alten(wohn)heimen<br />

Bei dieser Art der Hilfe handelt es sich um Leistungen für rüstige ältere Menschen, die mit ihrem<br />

Ehepartner, der stationäre Hilfe zur Pflege erhält, in einem Alten(wohn)heim leben, selbst aber keine<br />

Pflegeleistung benötigen. Die rüstige Person erhält stationäre Hilfe durch den Bezirk <strong>Oberbayern</strong>, da<br />

es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Hier wurden im Leistungszeitraum 2014 Leistungen<br />

an 43 Personen erbracht.<br />

Pflege<br />

4. Eingliederungshilfezuschlag<br />

in stationären Wohnheimen nach SGB XI<br />

Die Begriffe Behinderung, Altern und Pflegebedarf stehen in einem komplexen Verhältnis zueinander.<br />

Bei Menschen mit Behinderungen verlaufen Alterungsprozesse im Vergleich zur Gesamtbevölkerung<br />

weitgehend synchron, d. h. der mit dem demografischen Wandel verbundene wachsende Anteil älterer<br />

Menschen an der Gesamtbevölkerung zeichnet sich analog für behinderte Menschen ab. Es gibt nur<br />

geringe Unterschiede zwischen der Lebenserwartung behinderter und nichtbehinderter Menschen.<br />

Auch mit dem Pflegerisiko in zunehmendem Alter muss grundsätzlich jeder leben. Auch für behinderte<br />

Menschen gilt, dass das Alter eine eigenständige Lebensphase ist, in der persönliche Weiterentwicklung<br />

und Lernen eine wichtige Rolle spielen. Das Risiko als Mensch mit Behinderungen, bereits in jüngeren<br />

Jahren zum Pflege- oder Betreuungsfall zu werden, entspricht dem Bild unserer heutigen Gesellschaft<br />

und sollte als ein ebenfalls wesentlicher Bestandteil bei der Hilfegewährung eingeplant wird.<br />

Die Kumulation der Begriffe Behinderung, Alter und Pflegebedürftigkeit sowie der Wunsch der betroffenen<br />

Personengruppen nach einer individuellen und bedarfsgerechten Leistungserbringung stellen die<br />

Sozialhilfeträger vor besonderen Herausforderungen. Dabei gilt es nicht nur, vorhandene Fähigkeiten<br />

zu erhalten oder fehlende zu kompensieren, sondern neue Betätigungsfelder zu berücksichtigen und<br />

neue Erfahrungen in die Planungen einfließen zu lassen.<br />

227


Die stationäre Hilfe zur Pflege in Einrichtungen mit Eingliederungszuschlag richtet ihre Leistungen<br />

an Personen, die sich im Pflegebereich eines Altenpflegeheimes befinden und dort auf Dauer wegen<br />

einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und<br />

regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf <strong>des</strong> täglichen Lebens Hilfe benötigen (§ 61SGB<br />

XII). Neben den Kosten für die Pflegeversorgung sowie den notwendigen Lebensunterhalt in der Einrichtung<br />

erhalten diese Personen auch Hilfen zur Eingliederung, die die Behinderung oder deren Folgen<br />

beseitigen oder mildern sollen, und ihnen so die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen<br />

oder erleichtern (§ 53 Abs. 1 und 3 SGB XII). Das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht hat festgestellt, dass Eingliederungshilfe<br />

für Menschen mit Behinderungen und die Hilfe zur Pflege sich nicht gegenseitig ausschließen<br />

und ggf. auch nebeneinander erbracht werden können. Bei der Gewährung sind die besonderen<br />

Verhältnisse <strong>des</strong> Einzelfalles zu berücksichtigen. Während die Eingliederungshilfe primär auf Integration<br />

und Rehabilitation abzielt, dient die Hilfe zur Pflege der Kompensation.<br />

5. Kurzzeitpflege<br />

Ältere Menschen, die Hilfe und Pflege brauchen, können oftmals – gerade im ländlichen Bereich – durch<br />

Angehörige und Nachbarschaftshilfe in verschiedener Weise unterstützt und versorgt werden. Die Leistungen<br />

werden durch professionelle ambulante Dienste ergänzt, soweit pflegerisches Fachwissen und<br />

eine fachliche Leistungsqualität aufgrund der besonderen Umstände <strong>des</strong> Einzelfalles erforderlich ist.<br />

Zeiten, in denen der zu Pflegende vorübergehend nicht von seinen Angehörigen versorgt werden kann,<br />

müssen ebenso überbrückt werden wie Zeiten, die sich unmittelbar zur Nachsorge an einen Krankenhausaufenthalt<br />

anschließen. Hier stellt die Kurzzeitpflege eine wichtige Unterstützungsform dar.<br />

Pflege<br />

Im Leistungszeitraum 2014 nahmen 653 leistungsberechtige Personen Kurzzeitpflege in Anspruch.<br />

Sofern die betroffenen Personen kognitive und körperliche Beeinträchtigungen aufweisen, die einen<br />

erheblichen Unterstützungsbedarf erfordern, erhalten sie von ihren Pflegekassen neben den Leistungen<br />

zur Kurz zeit- und Verhinderungspflege zusätzliche Leistungen nach § 45 b SGB XI. Damit können sie ihren<br />

Bedarf an einer kurzzeitigen Unterbringung in einem Pflegeheim oftmals noch selbst decken. Dabei<br />

fällt auf, dass diese Aufenthalte in der Kurzzeitpflege kaum isoliert erfolgen, sondern sich oft an einen<br />

Krankenhausaufenthalt oder an eine Rehabilitationsmaßnahme anschließen oder der Vorbereitung eines<br />

voll stationären Pflegeheimaufenthaltes dienen. Zukünftig werden die Kurzzeitpflegeleistungen auch mit<br />

anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung stärker kombiniert werden, da die Leistungen teilweise<br />

flexibler gestaltet wurden und eine Anrechnung der bereits gewährten Leistungen auf die neue Leistung<br />

zum Teil unterbleibt. Deshalb bleibt die Entwicklung der Anzahl der Kurzzeitpflegepatienten in den<br />

nächsten Jahren abzuwarten. Im Jahr 2014 gab es 87 vereinbarte Plätze in der Kurzzeitpflege.<br />

228


6. Hospize<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> hat mit 13 Sterbehospizen – inklusive einem Kinderhospiz – eine Entgeltvereinbarung<br />

abgeschlossen. Es stehen insgesamt 132 Plätze zur Verfügung. Die Einrichtungen haben auch<br />

einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse.<br />

In einem Hospiz bekommen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase eine respektvolle, umfassende<br />

und kompetente Betreuung. Sterbehospize sind eine wichtige Alternative, wenn eine häusliche Versorgung<br />

nicht mehr möglich ist, eine Krankenhausbehandlung nicht mehr gewollt wird oder aus medizinischer<br />

Sicht nicht mehr erforderlich ist, oder ein Pflegeheim aufgrund unzureichender medizinischer und<br />

pflegerischer Versorgungsmöglichkeiten bei derartig schweren Erkrankungen nicht mehr in Frage<br />

kommt. Die dann notwendige Palliativpflege bedeutet aktive und umfassende Versorgung von Betroffenen<br />

zum Zeitpunkt, an dem ihre Krankheit nicht mehr auf eine heilorientierte Behandlung anspricht, und<br />

gewährleistet die bestmöglichste Lebensqualität schwer erkrankter Menschen bis zum Lebensende. Sie<br />

setzt Schwerpunkte auf die Linderung von Schmerzen und weiteren belastenden Symptomen, bietet Unterstützungsmöglichkeiten<br />

für eine echte und aktive Teilhabe am Leben und begleitet die Betroffenen<br />

mit ihren Angehörigen intensiv während der Krankheit, dem Sterben sowie der darauf folgenden Trauerzeit.<br />

Um der besonderen Bedarfslage <strong>des</strong> Betroffenen und der Angehörigen gerecht zu werden, hat der Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> das Antragsverfahren verkürzt sowie auf die wesentlichen Angaben reduziert. Seit 2005<br />

bietet er eine kontinuierliche Betreuung aus der Hand einer verantwortlichen Sachbearbeiterin an. Die<br />

fehlenden Informationen werden von örtlichen Sozialhilfeträgern oder Kranken- und Pflegekassen usw.<br />

eingeholt. Hier wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Zusammenarbeit mit anderen Trägern<br />

und den Einrichtungen weiter zu intensivieren und vertrauensvoll auszubauen, um eine möglichst<br />

schnelle Entscheidung <strong>des</strong> Einzelfalles zu gewährleisten.<br />

Ab dem 01.08.2009 trat eine Neuregelung <strong>des</strong> § 39 a SGB V in Kraft. Bisher mussten die Betroffenen in<br />

dieser letzten, sehr kurzen Phase ihres Lebens einen Eigenanteil übernehmen. Durch die erfolgte Neuregelung<br />

der Finanzierung der stationären Hospizversorgung sind der Betroffene und seine Angehörigen –<br />

vorausgesetzt sie haben einen ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz – von der Übernahme<br />

eines Eigenanteils fast befreit (bei stationären Hospize zu 90 %, bei Kinderhospizen zu 95 % [§ 39<br />

a Abs. 1 S. 2 SGB V]).<br />

Pflege<br />

Die Anzahl der gestellten Sozialhilfeanträge in diesem Bereich ging seit dem August 2009 von durchschnittlich<br />

68 auf 20 Anträge jährlich zurück. Die Anträge auf Übernahme der nicht gedeckten Hospizkosten<br />

erfolgt nur noch bei folgenden Fallkonstellationen:<br />

Der Hospizbewohner ist nicht Mitglied einer Kranken- und/oder Pflegeversicherung, d. h. er wurde<br />

vom Sozialhilfeträger zur Betreuung nach § 264 SGB V angemeldet.<br />

Der Hospizbewohner kann als freiwilliges Mitglied die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />

nicht übernehmen. Dabei handelt es sich überwiegend um Hospizbewohner, die bereits vom<br />

örtlichen Träger der Sozialhilfe unterstützt wurden.<br />

Der Hospizbewohner ist bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Er kann<br />

den vertraglich vereinbarten Kostenanteil nicht finanzieren, bzw. es besteht keine oder nur eine<br />

eingeschränkte Leistungspflicht der Versicherung.<br />

229


7. Informationen und Planungen<br />

im Bereich der Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf<br />

Ein Schwerpunkt <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist die Unterstützung von alten und hochbetagten Menschen<br />

mit Pflegebedarf und die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, die älter werden und deren<br />

Bedarf an pflegerischer Versorgung immer mehr in den Vordergrund rückt. Einen Teil dieser Hilfen wird<br />

auf die örtlichen Sozialhilfeträger delegiert. Das heißt, diese Hilfen werden vor Ort in den Sozialämtern<br />

der Städte und Landkreise geleistet. Für pflegebedürftige Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen,<br />

ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> für die stationäre Hilfe zur Pflege zuständig. Daneben gewährt der Bezirk auch<br />

ambulante Hilfen, sofern diese zusätzlich zur stationären Hilfe erbracht werden, und stationäre Hilfen<br />

für Rüstige in Alten(wohn)heimen.<br />

Im Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung <strong>Oberbayern</strong> (Gremium GSV) wurden ein<br />

Papier mit Planungsgrundlagen zur Altenhilfe in <strong>Oberbayern</strong> erarbeitet und Kennzahlen zur Altenhilfe<br />

entwickelt. In dem Papier werden Zahlen der amtlichen Pflegestatistik, die alle zwei Jahre erscheint, ausgewertet.<br />

Im Jahr 2014 hat der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> mit 473 Alten- und Altenpflegeheimen Pflegeplätze<br />

verhandelt. 68<br />

Darstellung der Verlaufszahlen<br />

2012 2013 2014<br />

Leistungsberechtigte Personen 14.363 14.521 14.279<br />

Verhandelte Plätze 36.481 39.216 38.199<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Pflege<br />

Den leistungsberechtigten Personen stehen in den kreisfreien Städten und Landkreisen 473 Pflegeeinrichtungen<br />

zur Versorgung ihres individuellen Bedarfes zur Verfügung (Stand 31.12.2014). Für den<br />

gerontopsychiatrischen Bereich sind insgesamt 3.733 Plätze in Einrichtungen vereinbart. Im Verhältnis<br />

zur Gesamtzahl der vereinbarten Plätze im Bereich <strong>Oberbayern</strong> (38.199 Plätze) entspricht dies einem<br />

Anteil von 9,8 %.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Im Bereich der Unterstützungsleistungen für erwachsene Menschen mit Pflegebedürftigkeit in<br />

Alten- und Pflegeheimen hat sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> für die nächsten Jahre bzw. für den Planungszeitraum<br />

2016 bis 2020 einige Ziele gesetzt und Maßnahmen dazu formuliert. Die Erarbeitung eines<br />

Gesamtkonzeptes zum Umgang mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind, oder Menschen, die in<br />

ihren Fähigkeiten in den Alltagskompetenzen eingeschränkt sind, sowie ältere Menschen mit körperlichen<br />

und/oder geistigen Behinderungen hat sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> für 2017 vorgenommen.<br />

Des Weiteren will man vorhandene Konzepte auswerten und Entwicklungen neuer Konzepte für den<br />

ambulanten und stationären Bereich entwickeln.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> möchte die Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort intensivieren und die<br />

eigenen Mitarbeiter für die entsprechenden Adressaten sensibilisieren und Kommunikationswege<br />

verbessern. Zur Umsetzung dieser Ziele ist es wichtig, die Entwicklungen aus dem ersten Pflegestärkungsgesetz<br />

zu beobachten und auszuwerten. Darüber hinaus muss man die Umsetzung <strong>des</strong> neuen<br />

Pflegebedürftigkeitsbegriffes bis zum 01.01.2017 beobachten und Rückschlüsse daraus ziehen. Diese<br />

Ergebnisse werden dann in das oben genannte Gesamtkonzept einfließen. Das bisherige Konzept<br />

muss überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage bezüglich <strong>des</strong> Pflegestärkungsgesetzes angepasst<br />

werden. Dasselbe gilt auch für das Material für die Öffentlichkeitsarbeit.<br />

230


D. Einrichtungen und Beteiligungen<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> in den Bereichen Gesundheit und Soziales<br />

1. Kliniken, Einrichtungen und Beteiligungen<br />

im Gesundheitswesen<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> erfüllt seinen gesetzlichen Auftrag der Versorgung der oberbayerischen Bevölkerung<br />

mit klinischen Einrichtungen der Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Neurologie –<br />

insbesondere durch seine Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> (kbo), seine Mitgliedschaft im Krankenhauszweckverband<br />

Ingolstadt (KHZVI), einer Beteiligung am Behandlungszentrum Kempfenhausen für<br />

Multiple Sklerose Kranke gGmbH und seine Mitgliedschaft im Zentrum für Kinder und Jugendliche<br />

Inn-Salzach e. V. Der KHZVI betreibt das Klinikum Ingolstadt, das alle medizinischen Krankenhausleistungen<br />

der höchsten Versorgungsstufe anbietet. Das dazugehörige Zentrum für psychische Gesundheit<br />

gewährleistet die entsprechende Versorgung der Bevölkerung der Stadt Ingolstadt sowie der Landkreise<br />

Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen.<br />

Seit Anfang 2007 arbeiten die ehemaligen <strong>Bezirks</strong>krankenhäuser unter dem Dach <strong>des</strong> Kommunalunternehmens<br />

Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> (kbo) mit einem Team von über 5900 Mitarbeitenden<br />

zusammen. Zum kbo-Unternehmensverbund gehören die fünf Klinik-Gesellschaften kbo-Isar-Amper­<br />

Klinikum, kbo-Inn-Salzach-Klinikum, kbo-Lech-Mangfall-Kliniken, kbo-Heckscher-Klinikum und kbo-<br />

Kinderzentrum München. Sie werden als gemeinnützige GmbH geführt und sind hundertprozentige<br />

Tochtergesellschaften <strong>des</strong> kbo-Kommunalunternehmens. Derzeit werden an den kbo-Kliniken ambulant,<br />

teilstationär und stationär pro Jahr rund 100.000 Patienten in den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie,<br />

Erwachsenenpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie Sozialpädiatrie und Neurologie<br />

behandelt. Insgesamt stehen an über 20 Standorten rund 3.000 Betten und Plätze in Tageskliniken zur<br />

Verfügung. Rund um die Uhr bieten die kbo-Kliniken eine Versorgung von hoher Qualität – wohnortnah<br />

in ganz <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Mit den an jedem Standort vorhandenen Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) gibt es zudem<br />

ergän zende ambulante psychiatrische Behandlungsangebote, die einen hohen Stellenwert für die<br />

Behandlungskontinuität in Wohnortnähe haben und stationäre Aufenthalte verkürzen oder vermeiden.<br />

Gerade die PIA haben in den letzten Jahren einen hohen Grad an Differenzierung entwickelt, so dass es<br />

inzwischen z. B. Spezialambulanzen für die Behandlung älterer Patienten oder für bestimmte Diagnosegruppen<br />

gibt. Die PIA bieten psychiatrisch-fachärztliche Diagnostik und Behandlung, psychologischpsychometrische<br />

Diagnostik und Psychotherapie, psychiatrische Pflege, sozialpädagogische Beratung<br />

und Unterstützung sowie – in unterschiedlicher Ausprägung – ergo-, musik-, und physiotherapeutische<br />

Verfahren. Die Behandlung, insbesondere die psychiatrische Pflege, erfolgt bei Bedarf auch aufsuchend<br />

in der Wohnung <strong>des</strong> Patienten. Zum Angebot aller Kliniken gehört auch die Behandlung von Patienten<br />

mit Suchterkrankungen. So wurden im kbo-Isar-Amper-Klinikum und im kbo-Inn-Salzach-Klinikum<br />

spezialisierte Kompetenzangebote für Suchterkrankungen etabliert.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> fördert durch sein kbo-Kommunalunternehmen und das Klinikum Ingolstadt<br />

seit mehreren Jahren die klinische Versorgung in den einzelnen Regionen. Erklärtes Ziel ist es, Menschen<br />

mit seelischen Erkrankungen nahe an ihrem sozialen und familiären Umfeld zu behandeln sowie die<br />

klinische, teilstationäre und ambulante Versorgung noch wohnortnäher auszubauen. Ein wichtiger<br />

Meilenstein ist die Errichtung <strong>des</strong> kbo-Isar-Amper-Klinikums in Fürstenfeldbruck. Darüber hinaus<br />

wurden mehrere kbo-Tageskliniken in ganz <strong>Oberbayern</strong> eröffnet, u. a. in München-Schwabing, Freising,<br />

Peißenberg und Altötting. Derzeit im Aufbau befindet sich ein kinder- und jugendpsychiatrisches sowie<br />

gerontopsychiatrisch-geriatrisches tagesklinisches Angebot in Landsberg am Lech. Weiterhin geplant ist<br />

eine Tagesklinik in Wolfratshausen. Zu den Zielen der Tageskliniken gehört es, vollstationäre Aufnahmen<br />

durch frühzeitigen Kontakt zu vermeiden und die Patienten nach einem vollstationären Aufenthalt im<br />

233


Rahmen der wieder zunehmend zu bewältigenden Belastungen für ihren Alltag zu stabilisieren. Damit<br />

bilden die kbo-Tageskliniken zusammen mit den PIA eine wesentliche Schnittstelle zwischen der Klinik<br />

sowie den niedergelassenen Ärzten und Therapeuten als Versorgungspartnern.<br />

Daneben fördert der Bezirk durch seine Kliniken den Aus- und Aufbau ambulanter und multiprofessioneller<br />

Versorgungsstrukturen dort, wo Versorgungslücken für Patienten bestehen. Dazu zählt insbesondere<br />

das Engagement im Bereich der flächendeckenden Krisenintervention, aber auch die Erprobung<br />

neuer Modelle wie Hometreatment oder die ambulante psychiatrische Pflege. Die Leistungen werden<br />

patienten- und strukturorientiert aufgebaut. So wurde 2014 die Stabsstelle Wohnungslosenhilfe am<br />

kbo-Isar-Amper-Klinikum geschaffen, die Patienten begleitet, denen nach einem Klinikaufenthalt die<br />

Wohnungslosigkeit droht bzw. die von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Im Bereich <strong>des</strong> Überleitungsmanagements<br />

hat das kbo inzwischen oberbayernweit Brückenteams in den kbo-Kliniken etabliert, die<br />

schwer psychisch kranken Menschen nach einem Klinikaufenthalt den Weg zurück in den Alltag ebnen.<br />

Alle Kliniken sind eng mit dem Versorgungssystem ihrer jeweiligen Region vernetzt. Wichtige Partner<br />

sind dabei u. a. die ambulanten Dienste und Selbsthilfeorganisationen. Ergänzend stehen an jedem<br />

Klinikstandort Patientenfürsprecher als neutrale und unabhängige Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

Klinikstandorte<br />

Eichstätt<br />

Neuburg<br />

a. d. Donau<br />

Ingolstadt<br />

Schrobenhausen<br />

Pfaffenhofen<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

Dachau<br />

Fürstenfeldbruck<br />

Landsberg Amper<br />

a. Lech<br />

Rottmannshöhe<br />

Freising<br />

Erding<br />

Isar<br />

München-Ost<br />

München<br />

Vils<br />

Taufkirchen<br />

a. d. Vils<br />

Ebersberg<br />

Wasserburg<br />

Waldkraiburg<br />

Inn<br />

Altötting<br />

Lech<br />

Wolfratshausen<br />

Mangfall<br />

Inn<br />

Rosenheim<br />

Traunstein<br />

Salzach<br />

Peißenberg<br />

Bad Tölz<br />

Agatharied<br />

Isar<br />

Freilassing<br />

Bad<br />

Reichenhall<br />

Garmisch-Partenkirchen<br />

Berchtesgaden<br />

234


1.1 Kliniken und Ambulanzen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

für Kinder und Jugendliche<br />

Psychische, psychosomatische und neurologische Erkrankungen können bereits im Kin<strong>des</strong>- und Jugendalter<br />

auftreten. Nicht selten zeigen sich bei Kindern auch Störungen in der Entwicklung. Damit Erkrankungen<br />

nicht chronisch und Behinderungen möglichst vermieden werden, ist eine rechtzeitige und<br />

umfassende Diagnostik und Behandlung notwendig.<br />

Die kbo-Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> 69 sowie das Zentrum für Kinder und Jugendliche Inn-Salzach e. V.<br />

versorgen Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen und drohenden oder bestehenden<br />

Behinderungen und Entwicklungsstörungen. Das kbo-Heckscher-Klinikum für Kinder- und Jugendpsychiatrie,<br />

Psychosomatik und Psychotherapie bietet rund um die Uhr auch eine Notfallversorgung sowie<br />

stationäre, teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote für ganz <strong>Oberbayern</strong>. Die individuelle<br />

Behandlung von Kindern und Jugendlichen erfolgt durch ärztlich geleitete multiprofessionelle Teams mit<br />

psychotherapeutischen, heilpädagogischen, sozio- und pharmako-therapeutischen Maßnahmen. Neben<br />

ambulanter, tagesklinischer und stationärer Diagnostik und Behandlung bietet das kbo-Heckscher-Klinikum<br />

auch eine therapeutische Wohngruppe an. Jüngstes Angebot ist eine Station für 16- bis 21-jährige<br />

adoleszente Patienten in Kooperation mit dem kbo-Inn-Salzach-Klinikum, die sich jugendtypischen<br />

Störungsbildern widmet und die Schnittstelle zur Erwachsenenpsychiatrie herstellt.<br />

Seit 2000 ist das kbo-Heckscher-Klinikum akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-<br />

Universität München. In diesem Bereich hat sich in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung der Fallzahlen,<br />

im stationären wie auch ambulanten Bereich der Versorgung, ergeben. Diese macht es äußerst<br />

schwierig, mit den vorhandenen Ressourcen – ob bei der baulichen Infrastruktur oder beim Fachpersonal<br />

– Schritt zu halten. Kbo versucht alles, um weiterhin eine fachlich qualifizierte Behandlung aller jungen<br />

Patienten sicherzustellen. Hierzu wird ein deutlicher Ausbau der vorhandenen Bettenkapazitäten und der<br />

Möglichkeiten der psychiatrischen Institutsambulanzen notwendig werden.<br />

Das kbo-Kinderzentrum München 70 ist spezialisiert auf die frühe Diagnostik und Therapie von Entwicklungsstörungen<br />

und Behinderungen. Fachleute aus verschiedensten Gebieten – Kinderheilkunde, Sozialpädiatrie,<br />

Kinderneurologie, Psychologie, Genetik, Pädaudiologie – arbeiten nach neuesten wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen unter einem Dach zusammen. Ergänzt wird das Behandlungsspektrum durch eine<br />

Vielzahl von Therapieangeboten, wie Montessori-, Physio-, Musik- und Ergotherapie. Das kbo-Kinderzentrum<br />

München betreut seine jungen Patienten sowohl ambulant in einem Sozialpädiatrischen<br />

Zentrum (SPZ) als auch stationär in der Fachklinik für Sozialpädiatrie und Entwicklungsrehabilitation.<br />

Durch den Ärztlichen Direktor <strong>des</strong> kbo-Kinderzentrums München, der den Lehrstuhl für Sozialpädiatrie<br />

der Technischen Universität München inne hat, besteht eine unmittelbare Anbindung an Forschung<br />

und Wissenschaft.<br />

So wurde 2014 eine Studiengruppe in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Psychosomatische Medizin<br />

und Psychotherapie gegründet, die die Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Bayernkaserne in<br />

München untersucht und mit einem mobilen Team ein Sozialpädiatrisches Traumazentrum für traumatisierte<br />

Flüchtlingskinder und ihre Familien errichtet hat. Darüber hinaus kooperiert die Außenstelle <strong>des</strong><br />

kbo-Kinderzentrums München in Schwabing eng mit der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin<br />

und dem Lehrstuhlinhaber für Pädiatrie. Durch das lange Bestehen, das breite therapeutische<br />

und diagnostische Angebot sowie die universitäre Anbindung gilt das kbo-Kinderzentrum München<br />

weltweit als Referenzeinrichtung für sozialpädiatrische Zentren.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

In Altötting ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> am Zentrum für Kinder und Jugendliche Inn-Salzach e. V. beteiligt.<br />

Das Zentrum verfügt ebenfalls über eine kinder- und jugendpsychiatrische Tagklinik und Ambulanz sowie<br />

über ein Sozialpädiatrisches Zentrum. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Pädiatrie im Kreisklinikum<br />

Altötting deckt es fachlich das gesamte Spektrum der Störungen im Kin<strong>des</strong>- und Jugendalter ab.<br />

69<br />

70<br />

www.kbo.de<br />

www.kinderzentrum.de<br />

235


Standorte der Klinken und Ambulanzen für Kinder und Jugendliche<br />

Ingolstadt<br />

Vils<br />

Isar<br />

Inn<br />

Waldkraiburg<br />

Altötting<br />

Amper<br />

Rottmannshöhe<br />

München<br />

Wasserburg<br />

Lech<br />

Wolfratshausen<br />

Mangfall<br />

Inn<br />

Rosenheim<br />

Salzach<br />

Isar<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

236


1.2 Kliniken und Ambulanzen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> für Erwachsene<br />

1.2.1 Psychische und psychosomatische Erkrankungen<br />

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Krankheitsbildern. Sie können Kinder, Jugendliche<br />

und Erwachsene bis ins hohe Alter betreffen. Bekannte Krankheitsbilder sind Angst- und Zwangsstörungen,<br />

Depression, bipolare Störungen, Schizophrenie, Suchterkrankungen oder auch Demenz. Psychische<br />

Erkrankungen können in unterschiedlicher Intensität und Kombination das Erleben und Verhalten sowie<br />

die Bereiche <strong>des</strong> Denkens, Fühlens und Wollens betreffen. Sie sind überwiegend gut behandelbar –<br />

vorausgesetzt, die Betroffenen nehmen Hilfe in Anspruch.<br />

Die kbo-Kliniken bieten ein vielfältiges, fachlich fundiertes ambulantes, teil- und vollstationäres Angebot<br />

für die differenzierte Diagnostik, Behandlung und Therapie aller psychiatrischen und psychosomatischen<br />

Störungsbilder. Die Behandlung erfolgt in aller Regel in multiprofessionellen Teams und stellt eine<br />

umfassende Diagnostik, Therapie, Pflege, Betreuung und Begleitung sicher. Neben der klassischen Differenzierung<br />

in Allgemein-, Sucht- und Gerontopsychiatrie haben die kbo-Kliniken weitere spezialisierte<br />

Schwerpunkte entwickelt. Neben Abteilungen und Fachbereichen für Psychotherapie und Psychosomatische<br />

Medizin mit Psychotherapiestationen für depressive Störungsbilder, Traumastörungen sowie<br />

Spezialangeboten für Angst- und Somatisierungsstörungen wurden Spezialkonzepte für Persönlichkeitsstörungen,<br />

insbesondere Borderline-Persönlichkeiten, für Schmerzsyndrome und Schlafstörungen sowie<br />

Stationen für Neuropsychosomatik und Gerontopsychosomatik aufgebaut.<br />

In den letzten Jahrzehnten haben gerade auch psychosomatische Erkrankungen überproportional zugenommen.<br />

Das liegt einerseits an einem historischen Definitionswandel psychosomatischer Erkrankungen,<br />

so werden Depressionen oder Angststörungen inzwischen häufig zur Psychosomatik zugerechnet.<br />

Andererseits ist es aber auch der Erkenntnis der Medizin insgesamt geschuldet, dass eine ganzheitliche<br />

Medizin die psychischen Einflussfaktoren und Wechselwirkungen von Krankheitsentstehung und<br />

Gesundung immer zum Fokus der diagnostischen und therapeutischen Bemühungen machen muss.<br />

In der Behandlung von Menschen mit einer psychosomatischen Erkrankung hat insbesondere die<br />

Psy chotherapie, die in den integrativen Behandlungskonzepten der kbo-Kliniken verankert ist, einen<br />

hohen Stellenwert.<br />

Weitere Kliniken werden in <strong>Oberbayern</strong> von Universitäten, privaten Trägern und der freien Wohlfahrtspflege<br />

betrieben. Den weitaus größten Anteil der Versorgung übernehmen jedoch die kbo-Kliniken<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> sowie Träger, die mit dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> rechtlich verbunden sind. Auch<br />

diese Kliniken stellen die Versorgung auf höchstem medizinischem Niveau sicher. Darüber hinaus steht<br />

den Betroffenen und ihren Angehörigen ein dichtes Netz an außerklinischen Hilfe- und Beratungsangeboten<br />

zur Verfügung, die eng mit dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> kooperieren.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

1.2.2 Suchterkrankungen<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist als Träger der psychiatrischen und neurologischen Versorgung auch für die<br />

Behandlung und Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung zuständig. In allen kbo-Kliniken und<br />

dem Klinikum Ingolstadt gibt es umfassende stationäre, tagesklinische und ambulante Therapieangebote<br />

für Menschen mit Sucht- bzw. Abhängigkeitserkrankungen. Die qualifizierte psychiatrische Entzugsbehandlung<br />

in den bezirklichen Kliniken bietet den Patienten weit mehr Perspektiven auf dem Weg zu<br />

einer selbstbestimmten Lebensführung als die klassische, nur auf den körperlichen Entzug von Suchtmitteln<br />

fokussierte Behandlung. Beispielsweise befinden sich am kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost<br />

und am kbo-Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg am Inn spezialisierte Kompetenzangebote für Patienten<br />

mit einer psychischen Störung in Kombination mit einer Suchterkrankung (Doppeldia gnosen-Stationen).<br />

Am kbo-Isar-Amper-Klinikum sind darüber hinaus Kompetenzangebote etabliert worden – z. B. für Patienten<br />

mit komplexem Hilfebedarf, bei Glückspielsucht, eine Eltern-Kind-Station für suchtkranke Erwachsene,<br />

die trotz einer notwendigen Entzugsbehandlung ihre Elternrolle weiter wahrnehmen möchten und<br />

237


sollen – sowie das Spezialangebot „Sucht im Alter“, das konzeptionell auf die Lebenslage von<br />

Menschen im höheren Lebensalter ausgerichtet ist. Das kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Nord<br />

verfügt in München-Schwabing über das Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen und Krisen (ZAK).<br />

Am kbo-Heckscher-Klinikum werden auch zunehmend Kinder und Jugendliche versorgt, die mit der<br />

Nutzung der neuen Medien (Computerspiele und Internet) ein gefährliches Suchtverhalten entwickeln.<br />

Das kbo-Heckscher-Klinikum betreibt auch weitere Spezialangebote für Suchtspektrum-Störungen, z. B.<br />

für Jugendliche mit Essstörungen. Diese gelten als Prototyp für das zunehmende Phänomen von nichtstoffgebundenen<br />

Suchterkrankungen, die ursächlich auf Bindungsstörungen zurückgeführt werden. Die<br />

klinischen Angebote sind in ein umfassen<strong>des</strong> Netzwerk eingebunden, so dass die Patienten auch nach<br />

der Akutbehandlung umfassende ambulante Beratungs- und Therapieangebote wahrnehmen können.<br />

1.2.3 Neurologie<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist nicht nur Träger der psychiatrischen, sondern auch der neurologischen Versorgung<br />

in <strong>Oberbayern</strong>. Die Neurologie befasst sich mit den Erkrankungen <strong>des</strong> Nervensystems, das an den<br />

unterschiedlichsten Erkrankungen beteiligt sein kann. Beispiele sind Multiple-Sklerose, Parkinson, aber<br />

auch Bandscheibenprobleme und chronische Schmerzerkrankungen.<br />

Das Kommunalunternehmen der Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> (kbo) betreibt eigene Fachkliniken für<br />

Neurologie am kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost und am kbo-Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg<br />

am Inn. Über den Krankenhauszweckverband Ingolstadt ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> am Klinikum Ingolstadt<br />

entsprechend engagiert. In München und Ingolstadt verfügen die Häuser unter anderem über eine<br />

neurologische Intensivmedizin mit Stroke-Units zur Behandlung von Schlaganfall-Patienten. In Wasserburg<br />

am Inn besteht für die Schlaganfallpatienten eine Stroke-Unit mit Intensivstation im Rahmen einer<br />

Kooperation mit dem RoMed-Klinikum.<br />

Darüber hinaus ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Gesellschafter <strong>des</strong> Behandlungszentrums Kempfenhausen<br />

für Multiple Sklerose Kranke gGmbH in der Gemeinde Berg am Starnberger See.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

238


Standorte der Kliniken für Neurologie<br />

Ingolstadt<br />

Vils<br />

Isar<br />

Inn<br />

Amper<br />

Kempfenhausen<br />

München-Ost<br />

(Haar)<br />

Wasserburg<br />

Lech<br />

Mangfall<br />

Inn<br />

Salzach<br />

Isar<br />

1.2.4 Forensische Psychiatrie<br />

Die forensische oder gerichtliche Psychiatrie ist ein Aufgabengebiet der Psychiatrie. Sie befasst sich im<br />

Wesentlichen mit der psychiatrischen Begutachtung sowie mit der Therapie und strafrechtlichen Unterbringung<br />

von Menschen, die in einer akuten Phase ihrer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung<br />

straffällig geworden sind. Man spricht auch vom Maßregelvollzug.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

Die Durchführung der forensischen Psychiatrie ist dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong> im Rahmen seiner gesetzlichen<br />

Aufgaben übertragen. Diesen Auftrag nimmt er über die Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> (kbo) wahr, die<br />

drei Fachkrankenhäuser für forensische Psychiatrie betreiben.<br />

239


Standorte der kbo-Kliniken für forensische Psychiatrie<br />

Vils<br />

Isar<br />

Taufkirchen<br />

a. d. Vils<br />

Inn<br />

Amper<br />

München-Ost<br />

Wasserburg<br />

Lech<br />

Mangfall<br />

Inn<br />

Salzach<br />

Isar<br />

Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

<strong>Bezirks</strong>tag 13.12.2012 Fortschreibung <strong>des</strong> Psychiatrie- und<br />

Suchthilfekonzepts 2001 für die<br />

Versorgungsregion Lech-Mangfall<br />

<strong>Bezirks</strong>tag 25.07.2013 Konzept Weiterentwicklung der Versorgung<br />

in der Kinder- und Jugend psychiatrie,<br />

Psychosomatik und Psychotherapie in<br />

<strong>Oberbayern</strong> unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Notfall- und Vollversorgung<br />

Planungszeitraum der Kliniken 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Weiterentwicklung der Versorgungsgrundsätze,<br />

Erwachsene<br />

Weiterentwicklung der Versorgung in der Kinderund<br />

Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und<br />

Psychotherapie in <strong>Oberbayern</strong> unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Notfall- und Vollversorgung<br />

Maßnahmen<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> Psychiatrie- und Suchthilfekonzepts<br />

2001<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> Konzeptes aus dem Jahr 2013<br />

240


1.3 Weitere Beteiligungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

1.3.1 kbo-Sozialpsychiatrisches Zentrum<br />

Ziel <strong>des</strong> kbo-Sozialpsychiatrischen Zentrums (kbo-SPZ) 71 ist es, psychisch kranke Menschen in einer<br />

möglichst eigenverantwortlichen Lebensführung, ihrer Selbstversorgung und in ihrer gesellschaftlichen<br />

Teilhabe zu stärken, um Lebensperspektiven zu entwickeln. Dazu bietet das kbo-SPZ fachkompetente<br />

Unterstützung in den Leistungsbereichen Wohnen, Beschäftigung und Tagesstruktur sowie Kunst-,<br />

Kultur- und Freizeitgestaltung an. Die Angebote richten sich an Menschen ab dem 21. Lebensjahr, die<br />

aufgrund ihrer psychischen Erkrankung Unterstützung bei der Lebens- und Alltagsbewältigung benötigen.<br />

Die Angebote aus den verschiedenen Bereichen können einzeln oder kombiniert in Anspruch<br />

genommen werden, die ambulanten Leistungen z. B. auch als Persönliches Budget. Die Eingangstür<br />

zum kbo-SPZ bildet eine Lotsenstelle, die eng mit regionalen sozialpsychiatrischen Einrichtungen und<br />

Diensten, dem kbo-Isar-Amper-Klinikum, den organisierten Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen<br />

sowie ehrenamtlichen Unterstützern kooperiert.<br />

Wohnen<br />

Im Ambulant Betreuten Wohnen (Wohngemeinschaften, Übergangswohngemeinschaften, Wohngemeinschaften<br />

für Menschen mit Doppeldiagnose und Betreutes Einzelwohnen) unterstützt das<br />

kbo-SPZ insgesamt über 200 Klienten in Stadt und Landkreis München sowie in den Landkreisen Erding<br />

und Rosenheim. Alle Angebote können auch in Kombination mit Angeboten <strong>des</strong> Bereichs Beschäftigung<br />

und Tagesstruktur <strong>des</strong> kbo-SPZ oder anderer Träger in Anspruch genommen werden. Im April 2015 wurde<br />

ein geschlossen geführtes Übergangswohnheim für erwachsene selbstgefährdende Menschen mit einer<br />

psychischen Erkrankung (Rechtsgrundlage BGB §1906) in der Gemeinde Haar eröffnet. Hiermit wird eine<br />

gemeindenahe Hilfe für psychisch kranke Menschen in sehr schwierigen Lebenssituationen aus dem<br />

Großraum München angeboten.<br />

Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Die Angebote <strong>des</strong> kbo-SPZ im Bereich Beschäftigung und Tagesstruktur zielen darauf ab, Menschen<br />

mit einer psychischen Erkrankung in eine sinngebende Tagesstrukturierung einzubinden und ihre<br />

gesellschaftliche Teilhabe durch die Ermöglichung arbeitsähnlicher Tätigkeiten zu fördern. Das Angebot<br />

beinhaltet eng aufeinander abgestimmte Bausteine, entsprechend der unterschiedlichen Phasen der<br />

beruflichen Rehabilitation, zur Stabilisierung nach einer Lebenskrise und (Wieder-) Erlangung von Grundarbeitsfähigkeiten<br />

in der offenen Tagesstätte, für verbindlichere arbeitsähnliche Tätigkeiten und gezielte<br />

Förderung in den tagesstrukturierenden Maßnahmen und zur Erprobung der Fähigkeiten in einer an<br />

der Arbeitswelt orientierten Umgebung in den Zuverdienstplätzen. Je nach individuellem Bedarf und<br />

persönlichen Zielen können vorrangig alltagsrelevante Fähigkeiten gefördert oder verstärkt sowie<br />

arbeits relevante Fähigkeiten im offenen Rahmen der Tagesstätte trainiert werden. Für viele psychisch<br />

kranke Menschen ist es wichtig, einer arbeitsähnlichen Tätigkeit nachzugehen, auch wenn eine<br />

Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt (vorübergehend) nicht möglich ist.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

1.3.2 Autismuskompetenzzentrum <strong>Oberbayern</strong> – autkom<br />

Die Autismuskompetenzzentrum <strong>Oberbayern</strong> gGmbH (autkom) bietet mit einer Kontakt- und Beratungsstelle<br />

umfassende Unterstützung und Informationsbereitstellung für Menschen mit Autismus,<br />

ihre Angehörigen, Partner und Bezugspersonen sowie für Fachleute. In diesem Rahmen erfolgt auch die<br />

Vermittlung zu den Angeboten der Kooperationspartner <strong>des</strong> Autismuskompetenznetzwerks <strong>Oberbayern</strong><br />

(akn) sowie zu externen Partnern. Weitere Leistungen sind der Familienentlastende Dienst, das Ambulant<br />

Betreute Wohnen (Ambulant Betreutes Einzelwohnen, Ambulant Betreute Wohngemeinschaft, Individuelle<br />

Förderung im Alltag), die Heilpädagogische Praxis sowie die Freizeit- und Bildungsangebote und<br />

71<br />

www.kbo-spz.de<br />

241


die offenen Treffs. Durch die Bereitstellung von Leistungen der Kooperationspartner in der Kontakt- und<br />

Beratungsstelle wird ein direkterer Zugang zur Versorgung geschaffen. Mit der Bündelung der Kompetenzen<br />

an einem Ort soll die Inanspruchnahme von unterstützenden Leistungen vereinfacht werden.<br />

1.3.3 Ambulanter Psychiatrischer Pflegedienst München – APPM<br />

Der Ambulante Psychiatrische Pflegedienst München (APPM) ist ein aufsuchend tätiges ambulantes<br />

psychiatrisches Pflegeangebot der Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> (kbo) in Kooperation mit dem<br />

Pari tätischen Wohlfahrtsverband in Bayern. Er wurde 2011 gegründet und ist der bisher einzige psychiatrische<br />

Pflegedienst in ganz Bayern. Klienten <strong>des</strong> Dienstes sind Erwachsene, die aufgrund einer akuten<br />

psychischen Erkrankung oder Krise Hilfe benötigen, chronisch psychisch kranke Menschen, wesensveränderte<br />

Menschen infolge psychischer/neurologischer Erkrankungen und gerontopsychiatrisch<br />

erkrankte Menschen. Aufgabe <strong>des</strong> APPM ist die Förderung <strong>des</strong> Alltagsmanagements der Klienten unter<br />

Einbezug von Angehörigen und dem persönlichen Umfeld. Der Schwerpunkt liegt darauf, gemeinsam<br />

mit dem Klienten das Krankheitsgeschehen zu erfassen und die Alltagsbewältigung so weit wie möglich<br />

auf rechtzuerhalten bzw. wiederzuerlangen. Der APPM ist ein weiteres ambulantes Unterstützungs- und<br />

Nachsorgeangebot, das Menschen mit einer psychischen Erkrankung in ihrem Alltag und Tagesablauf<br />

unterstützt und stabilisiert.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

72<br />

73<br />

www.autkom-obb.de<br />

www.psychiatrischer-pflegedienst-muenchen.de<br />

242


2. Schulen zur sonderpädagogischen Förderung<br />

in der Sachaufwandsträgerschaft <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist als Träger <strong>des</strong> Sachaufwan<strong>des</strong> für eine Reihe von Förderschulen mit den<br />

Schwerpunkten Hören, Sprache, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung zuständig.<br />

Kinder mit diesen Förderschwerpunkten erhalten dort gezielte Angebote, die sich aus Unterricht,<br />

Therapie, Beratung, Wohn- und Freizeitangeboten zusammensetzen.<br />

Es handelt sich dabei um Schulen, die in der Schulträgerschaft <strong>des</strong> Freistaats Bayern liegen. Der<br />

Bezirk trägt den Sachaufwand für Gebäude, Ausstattung und weitere Kosten, die für den Betrieb<br />

der Förderschulen nötig sind. Hinzu kommen Leistungen und Angebote für die Förderung der Kinder,<br />

z. B. Wohn heime, Tagesstätten, Fahrdienste, Therapie- und Entspannungsräume oder auch Schwimmhallen<br />

für Kinder mit einer körperlichen Behinderung.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

Carl-August-Heckscher-Schule<br />

Bei der Carl-August-Heckscher-Schule 74 handelt es sich sowohl um eine staatliche Schule für Kranke,<br />

als auch um eine staatliche Förderschule. Sie hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche aller Schularten<br />

während ihres teilstationären oder stationären Aufenthalts im kbo-Heckscher Klinikum schulisch zu<br />

betreuen und zu unterstützen. Umfang und Zielsetzungen <strong>des</strong> Unterrichts richten sich nach den<br />

Lehrplanvorgaben der einzelnen Schularten und der individuellen Situation der jungen Patienten. Die<br />

Standorte der Carl-August-Heckscher-Schule befinden sich im Gebäude <strong>des</strong> kbo-Heckscher-Klinikums in<br />

der Deisenhofener Straße in München-Giesing sowie in den Außenstellen der Klinik in Rosenheim und<br />

auf der Rottmannshöhe am Starnberger See. Darüber hinaus hat die Schule eine Außenstelle an der<br />

75<br />

www.heckscher-schule.de<br />

243


Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität München in der Nußbaumstraße.<br />

Die Schule bietet im Rahmen ihres Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) Beratung für Lehrkräfte,<br />

Eltern und Schüler an sowie eine Fortbildungsreihe zum Thema Päda gogik bei Krankheit.<br />

Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule<br />

Bei der Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule in Ingolstadt 75 handelt es sich um eine staatliche Schule zur<br />

sonderpädagogischen Förderung mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung.<br />

Ihr Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen und einem<br />

erhöhten Förderbedarf vor allem bei der körperlichen und motorischen Entwicklung. Das Ziel ist die<br />

ganzheitliche, individuelle Förderung eines jeden Schülers in den Bereichen Motorik, Lernen, Sprache<br />

und Sozialverhalten. Die Schüler kommen aus der Stadt Ingolstadt und aus den Landkreisen Pfaffenhofen,<br />

Neuburg a. d. Donau und Eichstätt. Das Angebot umfasst eine Schulvorbereitende Einrichtung<br />

(SVE) für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die Diagnose- und Förderklassen (DFK) der Grundschulstufen<br />

und die Förderstufen II bis IV für Schüler der Klassen 3 bis 9. Hinzu kommen ambulante<br />

Dienste, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Inklusion den Besuch von Kindergärten und<br />

Regelschulen ermöglichen. Ergänzt wird das Angebot durch eine Heilpädagogische Tagesstätte, die<br />

als einzige in <strong>Oberbayern</strong> vom Bezirk <strong>Oberbayern</strong> in eigener Trägerschaft betrieben wird.<br />

Eine Sozialpädagogin in der schulinternen Beratungsstelle unterstützt und begleitet die Oberstufenschüler<br />

bei dem wichtigen Prozess der Berufsfindung. Der Förderverein der Schule ist Träger der<br />

Beratungsstelle und finanziert diese über Spendengelder.<br />

Anni-Braun-Schule<br />

Die staatliche Anni-Braun-Schule 76 in München-Johanneskirchen ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt<br />

Sprache. Sie bereitet Jugendliche mit Sprach- und Sprechproblemen (z. B. Stottern,<br />

Mutismus, Autismus) auf den Mittelschulabschluss vor. Grundlage ist der Lehrplan einer allgemeinen<br />

Mittelschule. Darüber hinaus besteht für die Schüler im Rahmen <strong>des</strong> M-Zweiges die Möglichkeit, den<br />

mittleren Schulabschluss zu erlangen.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören mit Schulvorbereitender Einrichtung/SVE<br />

Im staatlichen Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören 77 in München-Johanneskirchen werden<br />

schwerhörige und gehörlose Schüler unterrichtet. Für die Schüler der Anni-Braun-Schule und <strong>des</strong><br />

Förderzentrums stehen auf dem Gelände <strong>des</strong> Schulzentrums eine Heilpädagogische Tagesstätte<br />

sowie ein heilpädagogisches Heim zur Verfügung.<br />

75<br />

76<br />

77<br />

www.kurz-schule.de<br />

www.-anni-braun-schule.de<br />

www.fzhm.de<br />

244


3. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als Träger<br />

<strong>des</strong> Berufsbildungswerks für Hör- und Sprachgeschädigte in München<br />

Im Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte in München 78 werden Jugendliche mit einem<br />

Förderbedarf Hören und/oder Sprache im dualen System unterrichtet und ausgebildet. Es werden<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 117 Abs. 1 Nr. SGB III und § 35 SGB IX ausgeführt.<br />

Das Berufsbildungswerk umfasst den Ausbildungsbereich, begleitende Dienste und die Berufsschule<br />

für Hör- und Sprachgeschädigte. Zusammen mit dem Bezirk Mittelfranken (Berufsbildungswerk in<br />

Nürnberg) nimmt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> die bestehende bezirkliche Pflichtaufgabe für alle anderen<br />

Bezirke wahr.<br />

Einrichtungen/<br />

Beteiligungen<br />

78<br />

www.bbw-muenchen.de<br />

245


Teil III<br />

Datenreport


Eine wichtige Aufgabenstellung der Sozialberichterstattung <strong>des</strong> Bezirk <strong>Oberbayern</strong>s ist eine systematische<br />

und kontinuierliche fortschreibende Erfassung der Daten, Strukturen und Rahmenbedingungen<br />

in seinem Wirkungskreis. Der Datenreport als Teil der Sozialberichterstattung hat die Aufgabe durch<br />

Dokumentation, Analyse und Bewertung der Daten, Informationen und Entwicklungen im Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> und in den Landkreisen darzustellen und kann somit als wesentliche Grundlage für die<br />

Sozialplanung interpretiert werden.<br />

Mit dem ersten und zweiten Sozialbericht hat der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> für diese sozialplanerischen<br />

Grundlagen einen ersten Schritt vollzogen. Mit dem dritten Sozialbericht wird im Rahmen der Sozialberichterstattung<br />

eine Weiterentwicklung dieses Datenreports eingeleitet mit dem Ziel, in den Folgejahren<br />

zu einer präventiv orientierten Sozialplanung zu gelangen. Die bisherige Datendarstellung<br />

beruhte vorrangig auf fiskalischen Parametern mit Zahlen aus Buchungszeiträumen. Zielsetzung <strong>des</strong><br />

dritten Sozialberichts ist, sich einer fundierten sozialplanerischen Berichterstattung weiter anzunähern.<br />

Aus diesem Grund wurden erste Änderungen in der Datengewinnung und Darstellung vorgenommen:<br />

Zum einen werden Leistungszeiträume zu einem feststehenden Stichtag <strong>des</strong> Folgejahres dauerhaft<br />

festgeschrieben. Zum anderen wird in der Darstellung der landkreisbezogenen Daten zum ersten Mal<br />

ein Verlauf für die Jahre 2012 bis 2014 abgebildet. Dieser Verlauf wird dann in den Folgejahren zu den<br />

oben genannten Bedingungen fortgeschrieben.<br />

Im folgenden Datenreport wechseln sich Strukturdaten mit landkreisbezogenen Daten ab, und es<br />

werden leistungsbezogene und einrichtungsbezogene Daten gegenübergestellt. Was die aktuelle<br />

Datenlage betrifft, so sind die Verlaufszahlen, wie sie in den Landkreiskarten dargestellt werden, in<br />

ihrer Größenordnung nicht ausreichend, um verlässliche Prognosen für zukünftige Ereignisse und<br />

daraus Planungsimpulse in den einzelnen Regionen abzuleiten. Daher wird in dieser Berichterstattung<br />

auf eine umfassende Analyse, Bewertung und Prognose verzichtet. Für die Zukunft plant der Bezirk<br />

<strong>Oberbayern</strong> im Rahmen der Sozialberichterstattung den Aufbau eines jährlichen Datenreports. Dabei<br />

sollen beispielsweise der tatsächliche Aufenthaltsort <strong>des</strong> Leistungsbeziehers und der Ort <strong>des</strong> Leistungsbezugs<br />

gegenübergestellt und durch konvergente Strukturdaten wie Bevölkerungsentwicklung,<br />

Geburts- und Sterberaten, Zuwanderung in den Regionen sowie die Entwicklung der Altersstruktur<br />

ergänzt werden. Des Weiteren wird ein weiterer Ausbau <strong>des</strong> Kartenmaterials mit differenzierten<br />

Standorten der Einrichtungen, der Dienste usw. zur Verfügung stehen. Mit diesen zukünftig sehr breit<br />

aufgestellten Datenlagen, Infrastrukturdaten und Informationen ist das Ziel verbunden, passgenauere<br />

Angebote und Planungs impulse in den Regionen zu erwirken. Dieser erweiterten Aufgabenstellung wird<br />

sich die strategische Sozialplanung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> in den nächsten Jahren intensiv widmen.<br />

Daten<br />

248


Der Datenreport im Teil III <strong>des</strong> dritten Sozialberichts ist in drei Kapitel gegliedert:<br />

Kapitel A informiert in einer kurzen Übersicht über Strukturdaten in Bayern und <strong>Oberbayern</strong>. Dazu gehören<br />

die Schwerbehindertenstatistik, die aktuellen Bevölkerungszahlen und die Bevölkerungsentwicklung<br />

sowie die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für <strong>Oberbayern</strong> bis zum Jahr 2032. Diese Informationen<br />

sind auch für Kapitel C im Bereich der Zunahme der Anzahl der Menschen mit Pflegebedarf in<br />

Bayern und <strong>Oberbayern</strong> bedeutsam.<br />

Kapitel B informiert über die landkreisbezogenen Zahlen und Daten zu den Leistungsnehmern und den<br />

Unterstützungsangeboten in der Zuständigkeit <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>. Auch hier werden Strukturdaten<br />

miteinbezogen, z. B. Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur und Verteilung der Bevölkerung zu einem<br />

Stichtag in den Gemeinden <strong>des</strong> jeweiligen Landkreises.<br />

Kapitel C beinhaltet die Kennzahlen im Bereich der Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Neben<br />

der Eingliederungshilfe hat der Bezirk auch die Aufgabe, Menschen mit Pflegebedarf in und außerhalb<br />

von Einrichtungen zu versorgen. In den Tabellen und Abbildungen werden Verlaufszahlen seit 2007 bzw.<br />

2005 dargestellt. Regionale Daten waren nur teilweise erhältlich, <strong>des</strong>halb ist der überwiegende Teil der<br />

Entwicklung von pflegebedürftigen Menschen auf bayerischer Ebene dargestellt, und es werden daraus<br />

Ableitungen getroffen mit Aussagen zu Bedarfen in <strong>Oberbayern</strong>.<br />

A. Soziodemografische Bevölkerungsdaten<br />

1. Statistik der Menschen mit Schwerbehinderung<br />

Der Begriff der Schwerbehinderung nach § 2 SGB IX ist abzugrenzen vom Behinderungsbegriff in der<br />

Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII. Die Feststellung einer Schwerbehinderung muss nicht zwingend<br />

einhergehen mit der Feststellung einer wesentlichen Behinderung, welche im Zuständigkeitsbereich<br />

der Eingliederungshilfe liegt. Gerade bei psychisch kranken Menschen kann es ein Symptom ihrer Erkrankung<br />

sein, die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft abzulehnen. Der Grad der Behinderung<br />

liefert daher keinen Hinweis auf den tatsächlich gegebenen Unterstützungsbedarf. Weiterhin sind<br />

Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter in der Statistik gar nicht und Kinder im Schulalter nur zum<br />

Teil berücksichtigt.<br />

Daten<br />

249


1.1 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung in Bayern zusammengefasst<br />

nach Behinderungsarten und regionaler Gliederung 79<br />

Schwerbehinderte davon mit<br />

insgesamt<br />

Verlust oder<br />

Teil- Verlust von<br />

Gliedmaßen<br />

Daten<br />

Blindheit und<br />

Sehbehinderung<br />

Sprach- oder<br />

Sprechstörungen<br />

Verlust einer Brust<br />

oder beider Brüste,<br />

Entstellungen u. a.<br />

Funktionseinschränkung<br />

von Gliedmaßen<br />

Funktionseinschränkung<br />

Funktionsbeeinträchtigung<br />

Querschnittlähmung<br />

sonstige und ungenügend<br />

bezeichnete<br />

Behinderungen<br />

Bezirke<br />

<strong>Oberbayern</strong> 351.938 1.978 53.175 34.149 14.851 16.382 14.171 80.598 71.161 65.473<br />

Niederbayern 108.192 734 18.872 9.672 4.340 5.271 3.450 24.637 25.605 15.611<br />

Oberpfalz 121.978 780 18.067 16.033 4.490 5.177 3.475 28.902 27.760 17.294<br />

Oberfranken 106.469 653 17.463 8.158 4.831 4.157 3.562 24.912 26.064 16.669<br />

Mittelfranken 189.133 834 23.752 25.066 8.025 7.184 6.279 46.851 44.816 26.326<br />

Unterfranken 112.951 601 17.720 7.258 5.355 4.096 3.798 26.252 26.279 21.592<br />

Schwaben 137.985 888 18.876 11.681 5.905 6.801 5.515 31.370 28.497 28.452<br />

Bayern 1.128.646 6.468 167.925 112.017 47.797 49.068 40.250 263.522 250.182 191.417<br />

Kreisfreie Städte<br />

Ingolstadt 11.676 69 1.755 1.100 567 554 385 2.682 2.457 2.107<br />

München 113.639 514 15.920 11.364 5.155 5.920 4.803 26.286 23.038 20.639<br />

Rosenheim 5.552 27 875 581 249 268 197 1.252 1.178 925<br />

Gesamt 130.867 610 18.550 13.045 5.971 6.742 5.385 30.220 26.673 23.671<br />

Landkreise<br />

Altötting 9.434 55 1.542 893 382 423 335 1.994 2.135 1.675<br />

Berchtesgadener Land 9.857 41 1.694 1.081 425 413 327 2.041 1.921 1.914<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen 9.683 60 1.494 999 403 427 389 2.193 1.897 1.821<br />

Dachau 10.918 70 1.607 915 408 441 391 2.534 2.462 2.090<br />

Ebersberg 9.820 44 1.571 1.061 370 433 444 2.211 1.854 1.832<br />

Eichstätt 8.947 64 1.528 838 343 391 333 2.148 1.633 1.669<br />

Erding 8.960 57 1.401 807 270 360 331 2.113 1.893 1.728<br />

Freising 11.266 82 1.736 1.076 405 518 443 2.798 2.100 2.108<br />

Fürstenfeldbruck 16.845 103 2.494 1.689 727 780 791 4.242 2.946 3.073<br />

Garmisch-Partenkirchen 7.061 40 1.193 643 365 289 277 1.538 1.323 1.393<br />

Landsberg am Lech 7.849 46 1.173 724 277 369 298 1.820 1.572 1.570<br />

Miesbach 7.271 40 1.276 713 301 316 300 1.602 1.335 1.388<br />

Mühldorf a. Inn 9.794 73 1.511 870 371 364 274 1.922 2.625 1.784<br />

München 24.513 136 3.587 2.382 1.070 1.106 1.258 5.983 4.449 4.542<br />

Neuburg-Schrobenh. 7.373 53 1.155 622 297 332 229 1.693 1.528 1.464<br />

Pfaffenhofen a. d. Ilm 8.567 60 1.307 723 332 409 327 2.076 1.601 1.732<br />

Rosenheim 18.432 125 2.781 1.699 731 798 723 3.881 4.181 3.513<br />

Starnberg 9.005 49 1.431 804 421 389 457 2.115 1.588 1.751<br />

Traunstein 14.574 93 2.466 1.541 557 621 464 2.982 3.169 2.681<br />

Weilheim-Schongau 10.902 77 1.678 1.024 425 461 395 2.492 2.276 2.074<br />

Gesamt 221.071 1.368 34.625 21.104 8.880 9.640 8.786 50.378 44.488 41.802<br />

<strong>Oberbayern</strong> gesamt 351.938 1.978 53.175 34.149 14.851 16.382 14.171 80.598 71.161 65.473<br />

79<br />

Quelle: Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 31.12.2013)<br />

250


1.2 Entwicklung der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung<br />

in <strong>Oberbayern</strong> seit 2007 bei gleichzeitiger Betrachtung der Gesamtbevölkerungsentwicklung<br />

nach Landkreisen und kreisfreien Städten 80 .<br />

2007<br />

2009<br />

2011<br />

2013<br />

Ø SchwB<br />

Wachstum<br />

pro Jahr<br />

BV 2007<br />

BV 2009<br />

BV 2011<br />

BV 2013<br />

Ø BV<br />

Wachstum<br />

pro Jahr<br />

Landkreis und kreisfreie Städte<br />

Ingolstadt, Stadt 11.138 11.801 11.525 11.676 0,68% 123.055 124.387 126.076 129.136 0,69%<br />

München, LHS 115.096 118.956 112.849 113.639 -0,18% 1.311.573 1.330.440 1.364.920 1.407.836 1,02%<br />

Rosenheim, Stadt 5.396 5.718 5.511 5.552 0,41% 60.674 60.877 59.543 60.464 -0,05%<br />

Altötting 9.235 9.681 9.197 9.434 0,31% 108.773 107.903 106.342 106.965 -0,24%<br />

Berchtesgadener Land 9.584 10.059 9.750 9.857 0,40% 102.383 102.034 101.263 102.346 -0,01%<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen 9.182 9.661 9.425 9.683 0,76% 120.834 121.247 119.733 122.118 0,15%<br />

Dachau 10.131 10.884 10.656 10.918 1,07% 136.272 137.680 139.921 144.407 0,83%<br />

Ebersberg 9.326 9.752 9.526 9.820 0,74% 126.400 127.907 128.870 133.007 0,73%<br />

Eichstätt 8.469 8.986 8.714 8.947 0,79% 124.419 124.699 123.961 125.858 0,16%<br />

Erding 7.979 8.656 8.607 8.960 1,67% 124.876 126.370 126.676 130.238 0,60%<br />

Freising 10.509 11.281 10.910 11.266 1,00% 164.692 165.483 164.232 169.010 0,37%<br />

Fürstenfeldbruck 16.109 16.998 16.527 16.845 0,64% 201.148 203.129 203.029 208.272 0,50%<br />

Garmisch-Partenkirchen 7.144 7.379 6.999 7.061 -0,17% 86.872 86.305 84.234 85.443 -0,24%<br />

Landsberg am Lech 7.333 7.822 7.717 7.849 0,98% 113.311 114.134 113.539 114.926 0,20%<br />

Miesbach 7.105 7.468 7.263 7.271 0,33% 95.267 95.484 93.971 96.049 0,12%<br />

Mühldorf a. Inn 9.455 10.029 9.681 9.794 0,50% 110.536 110.258 106.803 109.227 -0,17%<br />

München 23.789 24.889 24.193 24.513 0,43% 315.462 319.573 320.855 329.981 0,64%<br />

Neuburg-Schrobenh. 6.790 7.188 7.140 7.373 1,18% 91.067 91.258 90.973 92.700 0,25%<br />

Pfaffenhofen a. d. Ilm 7.785 8.399 8.296 8.567 1,38% 116.407 116.991 116.973 119.987 0,43%<br />

Rosenheim 17.547 18.465 17.920 18.432 0,71% 248.047 248.819 245.264 249.810 0,10%<br />

Starnberg 8.829 9.256 8.831 9.005 0,28% 129.515 130.010 128.111 130.811 0,14%<br />

Traunstein 14.254 15.010 14.387 14.574 0,32% 170.546 170.614 168.827 170.364 -0,02%<br />

Weilheim-Schongau 10.365 10.957 10.670 10.902 0,72% 131.317 130.863 129.060 130.387 -0,10%<br />

<strong>Oberbayern</strong> gesamt 342.550 359.295 346.294 351.938 0,45% 4.313.446 4.346.465 4.363.176 4.469.342 0,59%<br />

Daten<br />

80<br />

Quelle: Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 31.12.2013)<br />

251


Anteil<br />

SchwB/BV<br />

2007<br />

Anteil<br />

SchwB/BV<br />

2009<br />

Anteil<br />

SchwB/BV<br />

2011<br />

Anteil<br />

SchwB/BV<br />

2013<br />

Ø Wachstum<br />

SchwB<br />

pro Jahr im<br />

Verhältnis<br />

<strong>des</strong> BV-<br />

Wachstums<br />

Landkreis und kreisfreie Städte<br />

Ingolstadt, Stadt 9,05% 9,49% 9,14% 9,04% -0,02%<br />

München, LHS 8,78% 8,94% 8,27% 8,07% -1,19%<br />

Rosenheim, Stadt 8,89% 9,39% 9,26% 9,18% 0,46%<br />

Altötting 8,49% 8,97% 8,65% 8,82% 0,55%<br />

Berchtesgadener Land 9,36% 9,86% 9,63% 9,63% 0,41%<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen 7,60% 7,97% 7,87% 7,93% 0,61%<br />

Dachau 7,43% 7,91% 7,62% 7,56% 0,24%<br />

Ebersberg 7,38% 7,62% 7,39% 7,38% 0,01%<br />

Eichstätt 6,81% 7,21% 7,03% 7,11% 0,62%<br />

Erding 6,39% 6,85% 6,79% 6,88% 1,06%<br />

Freising 6,38% 6,82% 6,64% 6,67% 0,63%<br />

Fürstenfeldbruck 8,01% 8,37% 8,14% 8,09% 0,14%<br />

Garmisch-Partenkirchen 8,22% 8,55% 8,31% 8,26% 0,07%<br />

Landsberg am Lech 6,47% 6,85% 6,80% 6,83% 0,77%<br />

Miesbach 7,46% 7,82% 7,73% 7,57% 0,21%<br />

Mühldorf a. Inn 8,55% 9,10% 9,06% 8,97% 0,68%<br />

München 7,54% 7,79% 7,54% 7,43% -0,21%<br />

Neuburg-Schrobenh. 7,46% 7,88% 7,85% 7,95% 0,93%<br />

Pfaffenhofen a. d. Ilm 6,69% 7,18% 7,09% 7,14% 0,94%<br />

Rosenheim 7,07% 7,42% 7,31% 7,38% 0,60%<br />

Starnberg 6,82% 7,12% 6,89% 6,88% 0,14%<br />

Traunstein 8,36% 8,80% 8,52% 8,55% 0,33%<br />

Weilheim-Schongau 7,89% 8,37% 8,27% 8,36% 0,83%<br />

<strong>Oberbayern</strong> gesamt 7,94% 8,27% 7,94% 7,87% -0,14%<br />

Daten<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt den Anteil von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (nach<br />

Schwerbehindertengesetz) zur Entwicklung der Gesamtbevölkerung in <strong>Oberbayern</strong> seit 2007. Es wird<br />

deutlich, dass es einen kontinuierlichen Zuwachs von Menschen mit Schwerbehinderung in <strong>Oberbayern</strong><br />

von jährlich 0,45 % gibt. Bei einem gleichzeitigen Bevölkerungszuwachs in Ober bayern von 0,59 % im<br />

Jahr ist zu erkennen, dass die Schwerbehindertenquote bei -0,14 % pro Jahr liegt, was einem negativen<br />

Trend darstellt.<br />

252


5.000.000<br />

4.000.000<br />

8,27 %<br />

4.346.465 4.469.176 4.469.342<br />

3.000.000<br />

2.000.000<br />

7,94 %<br />

7,94 %<br />

7,87 %<br />

1.000.000<br />

0<br />

342.550<br />

359.295 346.294 351.938<br />

Wachstum Schwerbehinderte<br />

Wachstum Bevölkerung <strong>Oberbayern</strong><br />

Verhältnis Wachstum SchwB zu BV<br />

1.3 Verteilung der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung<br />

nach Landkreisen und kreisfreien Städten in <strong>Oberbayern</strong><br />

Schwerbehinderte in Städten<br />

und Landkreisen 2013<br />

> 0 > 9.800<br />

> 7.300 > 10.000<br />

> 8.700 > 20.000<br />

> 9.200 > 100.000<br />

Daten<br />

253


2. Bevölkerungsvorausberechnung<br />

Altersstruktur 2012/Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für 2032 81<br />

2012 2032<br />

Bevölkerungsstand<br />

zum 31.12.<br />

insgesamt<br />

0 bis unter 10 Jahre<br />

10 bis unter 75 Jahre<br />

75 Jahre und mehr<br />

% Anteil >75 ggü.<br />

Gesamtbevölkerung<br />

insgesamt<br />

0 bis unter 10 Jahre<br />

10 bis unter 75 Jahre<br />

75 oder älter<br />

% Anteil >75 ggü.<br />

Gesamtbevölkerung<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.415.649 403.320 3.635.764 376.565 8,53% 4.862.400 256.900 3.874.900 554.900 11,41%<br />

Ingolstadt (Krfr. St) 127.886 11.611 105.015 11.260 8,80% 139.000 7.200 111.000 15.900 11,44%<br />

München, LHS 1.388.308 122.899 1.156.421 108.988 7,85% 1.574.000 90.300 1.284.200 144.400 9,17%<br />

Rosenheim (Krfr. St) 59.935 5.431 49.156 5.348 8,92% 63.900 3.200 50.700 7.700 12,05%<br />

Landkreise<br />

Altötting 106.515 9.269 86.533 10.713 10,06% 106.800 5.000 83.500 14.700 13,76%<br />

Berchtesgadener Land 101.875 8.100 82.775 11.000 10,80% 106.000 4.700 82.800 15.100 14,25%<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen 120.664 10.901 98.328 11.435 9,48% 129.400 6.200 101.200 17.500 13,52%<br />

Dachau 142.021 13.559 117.487 10.975 7,73% 161.200 8.600 128.300 18.100 11,23%<br />

Ebersberg 131.011 13.255 107.099 10.657 8,13% 150.600 8.400 119.300 16.800 11,16%<br />

Eichstätt 125.039 12.186 102.642 10.211 8,17% 133.700 6.900 106.700 14.900 11,14%<br />

Erding 128.289 12.651 106.487 9.151 7,13% 144.700 7.600 116.400 15.100 10,44%<br />

Freising 166.286 16.084 138.919 11.283 6,79% 185.300 9.900 150.200 18.700 10,09%<br />

Fürstenfeldbruck 205.194 19.147 167.872 18.175 8,86% 227.900 11.900 178.400 28.800 12,64%<br />

Garmisch-Partenkirchen 84.710 6.565 68.446 9.699 11,45% 86.400 3.700 66.700 13.400 15,51%<br />

Landsberg am Lech 114.223 10.737 94.201 9.285 8,13% 123.300 6.100 96.800 15.700 12,73%<br />

Miesbach 94.759 8.253 77.171 9.335 9,85% 100.500 4.600 78.400 14.100 14,03%<br />

Mühldorf a. Inn 107.363 9.412 88.047 9.904 9,22% 112.800 5.400 89.200 14.300 12,68%<br />

München 325.744 33.197 264.258 28.289 8,68% 376.900 21.400 295.200 44.700 11,86%<br />

Neuburg-Schrobenh. 91.783 8.508 75.463 7.812 8,51% 97.400 4.900 77.500 11.500 11,81%<br />

Pfaffenhofen a. d. Ilm 118.349 10.860 98.200 9.289 7,85% 128.600 6.400 102.800 14.800 11,51%<br />

Rosenheim 247.133 22.330 202.930 21.873 8,85% 265.500 12.800 207.300 36.000 13,56%<br />

Starnberg 129.530 12.295 104.792 12.443 9,61% 142.100 7.100 110.000 19.700 13,86%<br />

Traunstein 169.464 14.405 137.722 17.337 10,23% 173.300 8.200 134.800 24.500 14,14%<br />

Weilheim-Schongau 129.568 11.665 105.800 12.103 9,34% 133.200 6.600 103.600 18.300 13,74%<br />

Daten<br />

81<br />

Quelle: Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 31.12.2013)<br />

254


Differenz<br />

Bevölkerungsstand<br />

zum 31.12.<br />

Steigerung<br />

75 oder älter<br />

ggü. 2012<br />

Anzahl<br />

75 oder älter<br />

ggü. 2012<br />

<strong>Oberbayern</strong> 2,88% 127.352<br />

Ingolstadt (Krfr. St) 2,63% 3.369<br />

München, LHS 1,32% 18.376<br />

Rosenheim (Krfr. St) 3,13% 1.874<br />

Landkreise<br />

Altötting 3,71% 3.948<br />

Berchtesgadener Land 3,45% 3.512<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen 4,05% 4.884<br />

Dachau 3,50% 4.972<br />

Ebersberg 3,02% 3.958<br />

Eichstätt 2,98% 3.724<br />

Erding 3,30% 4.236<br />

Freising 3,31% 5.498<br />

Fürstenfeldbruck 3,78% 7.756<br />

Garmisch-Partenkirchen 4,06% 3.439<br />

Landsberg am Lech 4,60% 5.259<br />

Miesbach 4,18% 3.960<br />

Mühldorf a. Inn 3,45% 3.707<br />

München 3,18% 10.344<br />

Neuburg-Schrobenh. 3,30% 3.025<br />

Pfaffenhofen a. d. Ilm 3,66% 4.331<br />

Rosenheim 4,71% 11.637<br />

Starnberg 4,26% 5.514<br />

Traunstein 3,91% 6.621<br />

Weilheim-Schongau 4,40% 5.698<br />

Daten<br />

255


Weilheim-Schongau (Lkr)<br />

9,34 %<br />

13,74 %<br />

Traunstein (Lkr)<br />

10,23 %<br />

14,14 %<br />

Starnberg (Lkr)<br />

9,61 %<br />

13,86 %<br />

Rosenheim (Lkr)<br />

8,85 %<br />

13,56 %<br />

Pfaffenhofen a. d. Ilm<br />

(Lkr)<br />

Neuburg-Schrobenhausen<br />

(Lkr)<br />

7,85 %<br />

8,51 %<br />

11,51 %<br />

11,81 %<br />

München (Lkr)<br />

8,68 %<br />

11,86 %<br />

Mühldorf a. Inn (Lkr)<br />

9,22 %<br />

12,68 %<br />

Miesbach (Lkr)<br />

9,85 %<br />

14,03 %<br />

Landsberg am Lech (Lkr)<br />

8,13 %<br />

12,73 %<br />

Garmisch-Partenkirchen<br />

(Lkr)<br />

11,45 %<br />

15,51 %<br />

Fürstenfeldbruck (Lkr)<br />

8,86 %<br />

12,64 %<br />

Freising (Lkr)<br />

Erding (Lkr)<br />

6,79 %<br />

7,13 %<br />

10,09 %<br />

10,44 %<br />

Eichstätt (Lkr)<br />

8,17 %<br />

11,14 %<br />

Ebersberg (Lkr)<br />

8,13 %<br />

11,16 %<br />

Dachau (Lkr)<br />

Bad Tölz-Wolfratshausen<br />

(Lkr)<br />

Berchtesgadener Land<br />

(Lkr)<br />

7,73 %<br />

11,23 %<br />

9,48 %<br />

10,8 %<br />

13,52 %<br />

14,25 %<br />

Altötting (Lkr)<br />

10,06 %<br />

13,76 %<br />

Daten<br />

Rosenheim (Krfr. St)<br />

München, LHS<br />

8,92 %<br />

9,17 %<br />

7,85 %<br />

12,05 %<br />

Ingolstadt (Krfr. St)<br />

8,8 %<br />

11,44 %<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

8,53 %<br />

11,41 %<br />

0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 %<br />

2032 2012<br />

256


Anmerkungen zur Tabelle<br />

Hinweis: Die im Jahr 2014 herausgegebene Bevölkerungsvorausberechnung <strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amts<br />

für Statistik und Datenverarbeitung weicht gegenüber den Vorjahren dahingehend ab, dass aktuell<br />

keine Differenzierung der Altersgruppe von über 80 Jahren angegeben wird. Es kann aber nachgewiesen<br />

werden, dass der Anteil der Pflegebedürftigen ab einem Alter von 75 Jahren zur Vergleichsgruppe um<br />

durchschnittlich 20 % ansteigt und <strong>des</strong>halb auch mit der aktuellen Differenzierung der Altersgruppen<br />

Aussagen für die Zukunft getroffen werden können. Die Bezugsgröße zur Berechnung der prozentualen<br />

Steigerung der über 75-Jährigen ist das Verhältnis der vorausberechneten Vergleichsgruppe im Jahr 2032.<br />

Das Bayerische Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung weist darauf hin, dass Bevölkerungsvorausberechnungen<br />

immer Modellrechnungen sind, also Wenn-Dann-Beziehungen. Die Festlegung<br />

auf tragfähige Annahmen ist mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, insbesondere für kreisfreie<br />

Städte und Landkreise. Die Ergebnisse der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung sollten<br />

daher nie für sich allein, sondern immer vor dem Hintergrund der Annahmen und deren Plausibilität<br />

betrachtet werden.<br />

Das Bayerische Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung stützt sich bei den Prognosen für das<br />

Jahr 2032 auf allgemeine Entwicklungsaussagen . Die neben stehende Abbildung zeigt die Entwicklung<br />

der über 75-Jährigen im Jahr 2032 gegenüber dem Jahr 2012 in den Landkreisen und kreisfreien Städten<br />

in <strong>Oberbayern</strong>. Dabei zeigt sich, dass der Anteil der über 75-Jährigen zur Gesamtbevölkerung im Jahr 2032<br />

oberbayernweit um 2,88 % gegenüber 2012 zunehmen wird.<br />

Daten<br />

82<br />

Beiträge zur Statistik Bayerns für Bayern – Regionalisierte Bevölkerungsberechnung für Bayern bis 2032, Heft 546,<br />

Juni 2014, S. 7 ff<br />

257


B. Informationen zu den<br />

Datengrundlagen und Aufbau<br />

Im vorliegenden dritten Sozialbericht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> werden zahlreiche Daten auf verschiedenen<br />

Ebenen – auf ganz <strong>Oberbayern</strong>, auf Landkreise und kreisfreie Städte bezogen – und differenziert<br />

nach den einzelnen Leistungen und zum Teil nach Art der Behinderung dargestellt.<br />

Als Orientierungshilfe sind neben den Tabellen auch Landkreiskarten abgebildet. Zur bildlichen Darstellung<br />

der Daten wurde das GIS 83 -Programm RegioGraph herangezogen.<br />

Bei den Landkreiskarten sind folgende Hinweise zu beachten:<br />

Als Gesamtübersicht finden sich oben auf jedem Datenblatt die Einwohnerzahlen nach Gemeinden<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Landkreises als Bild dargestellt. Die Daten entstammen den amtlichen Statistiken<br />

<strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amtes für Statistik (Abfragezeitpunkt 31.12.2014).<br />

Weiterhin befindet sich dort eine Übersicht der Altersverteilung im Landkreis (Stand 31.12.2014)<br />

und die Bevölkerungsentwicklung von 2007 bis zum 31.12.2014.<br />

In der anschließenden tabellarischen Übersicht sind die Leistungsarten <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

und detaillierte Daten zu den einzelnen Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe und der<br />

stationären Hilfe zur Pflege aufgelistet. Dabei handelt es sich um Verlaufszahlen im definierten<br />

Leistungszeitraum, die zum Abfragezeitpunkt jeweils zum 31.12. durch den Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

erhoben und aufbereitet wurden.<br />

Die landkreisbezogene Zuordnung erfolgt aufgrund <strong>des</strong> sogenannten gewöhnlichen Aufenthalts<br />

der leistungsberechtigten Person. Dies bedeutet, dass die Daten zu den leistungsberechtigten<br />

Personen Auskunft darüber geben, wie viele Menschen mit Behinderungen aus einem Landkreis<br />

die jeweilige Leistung in den Jahren 2012 bis 2014 erhalten haben, aber nicht wo die Leistung in<br />

Anspruch genommen wurde. Die jeweilige Leistung kann also auch in anderen Landkreisen oder<br />

kreisfreien Städten bzw. sogar außerhalb von <strong>Oberbayern</strong> in Anspruch genommen worden sein.<br />

Ein direkter Vergleich mit den angegebenen Platzzahlen, die in dem jeweiligen Landkreis oder der<br />

kreisfreien Stadt vereinbart wurden, ist somit nicht möglich.<br />

Daten zu den vereinbarten Platzzahlen entstammen bezirksinterner Datenerhebungen jeweils<br />

zum Abfragezeitpunkt 30.06. <strong>des</strong> jeweiligen Jahres für den vorangegangenen Leistungszeitraum<br />

von 01.01. bis 31.12.<br />

Die Anzahl der einzelnen, in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zu der angegebenen<br />

Gesamtzahl der Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe oder stationäre Hilfe zur Pflege<br />

erhalten haben, aufgerechnet werden. Menschen mit Behinderungen können mehrere Leistungen<br />

in Anspruch nehmen, und es würde somit zu „Doppelungen“ kommen.<br />

Daten<br />

Aus Datenschutzgründen sind keine absoluten Zahlen angegeben, die kleiner als fünf sind. Dies<br />

bedeutet, dass in der Tabelle anstelle der (konkreten) absoluten Zahl (also 1, 2, 3 oder 4) die Nennung<br />

„< 5“ zu finden ist.<br />

Begriff Leistungsnehmer bzw. leistungsberechtigte Person: Zur besseren Verständlichkeit wurde<br />

auf den Begriff leistungsberechtigte Person (LP) verzichtet. In der tabellarischen Auflistung der<br />

in Anspruch genommenen Leistungen wurde <strong>des</strong>halb der Begriff Leistungsnehmer, kurz LN,<br />

verwendet, welcher synonym zum Begriff leistungsberechtigte Person (verwaltungsrechtliche<br />

Bezeichnung) zu verstehen ist.<br />

83<br />

GIS = Geoinformationssystem<br />

258


1. Regionaldaten<br />

In diesem Kapitel werden Strukturdaten aus der Perspektive <strong>Oberbayern</strong>s über die Regionen nach dem<br />

Bayerischen Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm (LEP) bis in die Landkreise und kreisfreien Städte dargestellt.<br />

Bevölkerungsverteilung gesamt und in den Planungsregionen 84 <strong>Oberbayern</strong>s nach dem LEP 85 sowie<br />

in den Landkreisen und kreisfreien Städten 86 . In der unten stehenden Abbildung wird gezeigt, dass<br />

es im Jahr 2011 eine Abnahme der Gesamtbevölkerung gibt. Dies ist auf die Bereinigung der Bevölkerungszahlen<br />

durch den Zensus 87 im Jahre 2011 durch das statistische Bun<strong>des</strong>amt zurückzuführen.<br />

Diese Tendenz ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ebenfalls zu beobachten.<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 Einwohner<br />

4.369.342 4.519.979<br />

4.313.446<br />

4.335.137<br />

4.346.465<br />

4.382.325<br />

4.363.176<br />

4.415.649<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Daten<br />

84<br />

85<br />

86<br />

87<br />

Region 10 – Ingolstadt; Region 14 – München; Region 17 – Oberland; Region 18 – Südostoberbayern<br />

Siehe dazu: www.lan<strong>des</strong>entwicklung-bayern.de<br />

Quelle: Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 31.12.2014)<br />

Zum Stichtag 09.05.2011 wurde der Zensus in Deutschland durchgeführt. Mit einer Pressekonferenz am 31.05.2013<br />

hat das Statistische Bun<strong>des</strong>amt die ermittelten Ergebnisse zur Bevölkerungszahl und zum Gebäude- und Wohnungsbestand<br />

veröffentlicht.<br />

259


Neben diesen Regionen nach dem LEP sind die psychiatrischen Versorgungsregionen von großer<br />

Bedeutung. Wie aus der untenstehenden Abbildung hervorgeht, sind die psychiatrischen Versorgungsregionen<br />

mit den Regionen <strong>des</strong> LEP fast deckungsgleich. Abweichungen bestehen bei den<br />

Landkreisen Landsberg am Lech und Ebersberg. Landsberg am Lech gehört als psychiatrische<br />

Versorgungsregion zur Region 17 und Ebersberg zur Region 18.<br />

Daten<br />

260


2. Regionale Bevölkerungsentwicklung<br />

2.1 Bevölkerungsentwicklung in der Region 10 (Ingolstadt)<br />

seit 2007 bis 2014 88 Seit 2007 nimmt die Gesamtbevölkerung in der Region 10<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> kontinuierlich zu.<br />

In den Jahren 2007 bis 2014 lag das durchschnittliche<br />

Bevölkerungswachstum bei plus 0,57 % oder 2.462 Bürger<br />

pro Jahr. Deutliche Zuwächse erhielt dabei die Stadt<br />

Ingolstadt mit 0,86 % und der Landkreis Pfaffenhofen<br />

a. d. Ilm mit 0,57 % jährlich.<br />

475.000<br />

473.290<br />

470.000<br />

465.000<br />

463.057 467.681<br />

460.000<br />

458.871<br />

455.000<br />

454.948<br />

456.651<br />

457.335<br />

457.983<br />

Daten<br />

450.000<br />

445.000<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

88<br />

Quelle: Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung (Stand 31.12.2014)<br />

261


2.2 Bevölkerungsentwicklung in der Region 14 (München)<br />

seit 2007 bis 2014<br />

Ähnlich wie in Region 10 ist auch in Region 14 ein<br />

kontinuierlicher Zuwachs der Bevölkerungszahlen<br />

zu verzeichnen.<br />

So lag die durchschnittliche Wachstumsrate bei plus<br />

0,96 % zwischen 2007 und 2014 oder plus 25.822<br />

Bürger pro Jahr.<br />

Deutliche Zuwächse verzeichnete die Lan<strong>des</strong>hauptstadt<br />

München mit 1,24 % und der Landkreis Dachau<br />

mit 1,02 % pro Jahr.<br />

2.850.000<br />

2.800.000<br />

2.804.001<br />

2.750.000<br />

2.768.488<br />

2.700.000<br />

2.650.000<br />

2.600.000<br />

2.623.249<br />

2.644.807<br />

2.654.726<br />

2.686.780 2.690.153 2.730.606<br />

2.550.000<br />

2.500.000<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Daten<br />

262


2.3 Bevölkerungsentwicklung in der Region 17 (Oberland)<br />

seit 2007 bis 2014<br />

Aus der untenstehenden Abbildung kann entnommen<br />

werden, dass die Entwicklung der Gesamtbevölkerung<br />

in der Region 17 von 2007 bis 2014 im<br />

Gegensatz zur den Regionen 10 und 14 nur leicht<br />

zugenommen hat.<br />

So lag das durchschnittliche Bevölkerungswachstum<br />

für die Region 17 bei 0,10 % oder 421 Bürger im o. g.<br />

Zeitraum im Schnitt pro Jahr. Einen negativen Trend<br />

zeigt in der Region der Landkreis Garmisch-Partenkirchen,<br />

der im o. g. Zeitraum im jährlichen Schnitt<br />

um 0,16 % schrumpft.<br />

445.000<br />

440.000<br />

437.234<br />

435.000<br />

434.290<br />

433.514 433.899<br />

434.700<br />

433.997<br />

430.000<br />

429.701<br />

425.000<br />

426.998<br />

420.000<br />

415.000<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Daten<br />

263


2.4 Bevölkerungsentwicklung in der Region 18 (Südostoberbayern)<br />

seit 2007 bis 2014<br />

Ähnlich wie in Region 17 liegt das durchschnittliche<br />

Bevölkerungswachstum für die Region 18 bei 0,08 %<br />

für die Jahre 2007 bis 2014 oder 642 Bürger im<br />

Schnitt pro Jahr.<br />

Einen negativen Trend in der Region zeigt der Landkreis<br />

Altötting, der im o. g. Zeitraum im jährlichen<br />

Schnitt um 0,17 % schrumpft.<br />

810.000<br />

805.000<br />

801.974<br />

805.454<br />

800.000<br />

795.000<br />

800.959 800.165 800.505<br />

799.176<br />

790.000<br />

792.285<br />

785.000<br />

788.042<br />

780.000<br />

775.000<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Daten<br />

264


3. Datenblätter für die Landkreise und<br />

kreisfreien Städte in <strong>Oberbayern</strong><br />

Regionalisierte Entwicklung der Anzahl der Leistungsnehmer<br />

und der vereinbarten Plätze für die Bereiche Eingliederungshilfe,<br />

Hilfe zur Pflege und den pauschal finanzierten Bereich nach<br />

dem XII. Sozialgesetzbuch.<br />

Daten<br />

265


Landkreis Altötting<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 18<br />

(Südostoberbayern)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Altötting 107.465 5.432 12.632 66.504 22.897<br />

% Anteil 100% 5,1% 11,8% 61,9% 21,3%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

61,9%<br />

63,8%<br />

5,1%<br />

5,6%<br />

11,8% 11,2%<br />

21,3%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Altötting<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 516 545 515 14.363 14.521 14.279 3,59% 3,75% 3,59%<br />

Eingliederungshilfe 937 961 951 41.537 42.765 42.419 2.26% 2,25% 2,24%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Heilpädagogische Tagesstätte VS 23 31 39 2.163 2.157 2.125 1,06% 1,44% 1,84%<br />

Integrative Kindertageseinrichtung<br />

VS<br />

43 63 74 3.535 3.982 4.142 1,22% 1,58% 1,79%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 113 114 103 3.633 3.537 3.502 3,11% 3,22% 2,94%<br />

Integrative Kindertageseinrichtung<br />

S<br />


vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Amb. Wohnform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

21 21 21 1.945 2.032 2.095 1,08% 1,03% 1,00%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

66 76 79 3.795 3.990 4.349 1,74% 1,90% 1,82%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2012 2012 2012 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 5


Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 17 (Oberland)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Bad Tölz 123.340 6.515 14.948 75.829 26.048<br />

% Anteil 100% 5,3% 12,1% 61,5% 21,1%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

61,5%<br />

5,3%<br />

5,6%<br />

12,1% 11,2%<br />

21,1% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Bad Tölz<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 410 410 397 14.363 14.521 14.279 2,85% 2,82% 2,78%<br />

Eingliederungshilfe 1.143 1.180 1.140 41.537 42.765 42.419 2,75% 2,76% 2,69%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 19 25 22 380 413 466 5,00% 6,05% 4,72%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 171 138 124 3.926 3.958 3.523 4,36% 3,49% 3,52%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 346 366 353 7.956 8.380 8.302 4,35% 4,37% 4,25%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 44 49 44 1.351 1.552 1.600 3,26% 3,16% 2,75%<br />

Individualbegleitung VS 0 0 0 70 44 58 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme S 10 8 10 138 129 147 7,25% 6,20% 6,80%<br />

Schul-/Individualbegleitung S 33 38 36 1.037 1.175 1.334 3,18% 3,23% 2,70%<br />

Sonstige Teilhabeleistung 0 0 0 17 17 18 0,00% 0,00% 0,00%<br />

270


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Art der Leistung<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Heilpädagogische Tagesstätte VS 23 31 39 2.163 2.157 2.125 1,06% 1,44% 1,84%<br />

Integrative Kindertageseinrichtung<br />

VS<br />

43 63 74 3.535 3.982 4.142 1,22% 1,58% 1,79%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 113 114 103 3.633 3.537 3.502 3,11% 3,22% 2,94%<br />

Integrative Kindertageseinrichtung<br />

S<br />


% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

45 47 49 1.945 2.032 2.095 2,31% 2,31% 2,34%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

100 122 122 3.795 3.990 4.349 2,64% 3,06% 2,81%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0


Landkreis Berchtesgadener Land<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 18<br />

(Südostoberbayern)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

BGL 102.976 5.008 11.060 62.837 24.071<br />

% Anteil 100% 4,9% 10,7% 61,0% 23,4%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

61,0%<br />

4,9%<br />

5,6%<br />

10,7% 11,2%<br />

23,4%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

BGL<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 493 478 447 14.363 14.521 14.279 3,43% 3,29% 3,13%<br />

Eingliederungshilfe 817 851 874 41.537 42.765 42.419 1,97% 1,99% 2,06%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Art der Leistung<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Heilpädagogische Tagesstätte VS 52 44 42 2.163 2.157 2.125 2,40% 2,04% 1,98%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

32 44 62 3.535 3.982 4.142 0,91% 1,10% 1,50%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 82 79 79 3.633 3.537 3.502 2,26% 2,23% 2,26%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />

0 0 0 151 165 164 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Heilp. Tagesstätte für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Kinder mit geistiger Behinderung 88 88 88 2.655 2.515 2.542 3,31% 3,50% 3,46%<br />

Kinder mit körperl. Behinderung 0 0 0 1.179 1.143 1.235 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kinder mit seelischer Behinderung 9 9 9 673 756 788 1,34% 1,19% 1,14%<br />

<br />

Stationäre Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung VS<br />

0 0 0 7 25 33 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kurzzeitunterbringung VS 0


Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische Behinderung 73 86 92 5.471 5.878 6.004 1,33% 1,46% 1,53%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

6 6 6 1.945 2.032 2.095 0,31% 0,30% 0,29%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

56 71 77 3.795 3.990 4.349 1,48% 1,78% 1,77%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 7 5 5 1.026 1.033 1.043 0,68% 0,48% 0,48%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 0 0 0 321 424 384 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

0 0 0 348 906 498 0,00% 0,00% 0,00%<br />

T-BSS 0 0 0 26 59,5 204,5 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Art der Leistung<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege (HzP) 485 468 441 14.045 14.145 13.839 3,45% 3,31% 3,19%<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

34 25 22 1.363 1.342 1.327 2,49% 1,86% 1,66%<br />

Demenzerkrankte* 6 5


Landkreis Dachau<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14<br />

(München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Dachau 146.279 8.376 17.747 93.894 26.262<br />

% Anteil 100% 5,7% 12,1% 64,2% 18,0%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

64,2% 63,8%<br />

5,7%<br />

5,6%<br />

12,1% 11,2%<br />

18,0% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Dachau<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Daten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 352 343 352 14.363 14.521 14.279 2,45% 2,36% 2,47%<br />

Eingliederungshilfe 1.332 1.360 1.322 41.537 42.765 42.419 3,21% 3,18% 3,12%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 6 6


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 183 196 192 3.926 3.958 3.523 4,66% 4,95% 5,45%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 418 449 458 7.956 8.380 8.302 5,25% 5,36% 5,52%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 47 48 52 1.351 1.552 1.600 3,48% 3,09% 3,25%<br />

Individualbegleitung VS


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste Landkreis zu<br />

Dienste im Landkreis<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

2 2 2 58 60 63 3,45% 3,33% 3,17%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

85 83 83 5.471 5.878 6.004 1,55% 1,41% 1,38%<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

12 12 12 1.945 2.032 2.095 0,62% 0,59% 0,57%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

50 50 50 3.795 3.990 4.349 1,32% 1,25% 1,15%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 0


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

764 759 756 5.604 5.597 5.587 13,63% 13,56% 13,53%<br />

9 14 14 737 756 820 1,22% 1,85% 1,71%<br />

0 0 0 3.435 3.467 3.481 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0


Landkreis Ebersberg<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14 (München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Ebersberg 134.873 8.185 17.671 83.678 25.339<br />

% Anteil 100% 6,1% 13,1% 62,0% 18,8%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

62,0% 63,8%<br />

6,1%<br />

5,6%<br />

13,1%<br />

11,2%<br />

18,8% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Ebersberg<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 285 302 296 14.363 14.521 14.279 1,98% 2,08% 2,07%<br />

Eingliederungshilfe 1.009 1.076 1.047 41.537 42.765 42.419 2,43% 2,52% 2,47%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 6 6 8 380 413 466 1,58% 1,45% 1,72%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 122 114 124 3.926 3.958 3.523 3,11% 2,88% 3,52%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 237 259 257 7.956 8.380 8.302 2,98% 3,09% 3,10%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 51 74 79 1.351 1.552 1.600 3,77% 4,77% 4,94%<br />

Individualbegleitung VS


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

29 36 40 2.163 2.157 2.125 1,34% 1,67% 1,88%<br />

97 115 107 3.535 3.982 4.142 2,74% 2,89% 2,58%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 95 84 94 3.633 3.537 3.502 2,61% 2,37% 2,68%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />

6 6 5 151 165 164 3,97% 3,64% 3,05%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Heilp. Tagesstätte für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Kinder mit geistiger Behinderung 63 63 79 2.655 2.515 2.542 2,37% 2,50% 3,11%<br />

Kinder mit körperl. Behinderung 0 0 0 1.179 1.143 1.235 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kinder mit seelischer Behinderung 32 32 32 673 756 788 4,75% 4,23% 4,06%<br />

<br />

Stationäre Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung VS<br />


vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

47 61 61 1.945 2.032 2.095 2,42% 3,00% 2,91%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

88 94 116 3.795 3.990 4.349 2,32% 2,36% 2,67%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 11 13 8 1.026 1.033 1.043 1,07% 1,26% 0,77%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 0 0 0 321 424 384 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

0 0 0 348 906 498 0,00% 0,00% 0,00%<br />

T-BSS 0 0 0 26 59,5 204,5 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

278 298 286 14.045 14.145 13.839 1,98% 2,11% 2,07%<br />

18 19 21 1.363 1.342 1.327 1,32% 1,42% 1,58%<br />

Demenzerkrankte* 6 5


Landkreis Eichstätt<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 10<br />

(Ingolstadt)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Eichstätt 127.189 7.416 16.410 81.642 21.721<br />

% Anteil 100% 5,8% 12,9% 64,2% 17,1%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

64,2% 63,8%<br />

5,8%<br />

5,6%<br />

12,9% 11,2%<br />

17,1%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Eichstätt<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Daten<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 222 244 234 14.363 14.521 14.279 1,55% 1,68% 1,64%<br />

Eingliederungshilfe 888 934 953 41.537 42.765 42.419 2,14% 2,18% 2,25%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 7 6 5 380 413 466 1,84% 1,45% 1,07%<br />

286


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 72 64 71 3.926 3.958 3.523 1,83% 1,62% 2,02%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 132 147 139 7.956 8.380 8.302 1,66% 1,75% 1,67%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 67 74 84 1.351 1.552 1.600 4,96% 4,77% 5,25%<br />

Individualbegleitung VS


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste Landkreis zu<br />

Dienste im Landkreis<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

2 2 2 58 60 63 3,45% 3,33% 3,17%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

61 75 77 5.471 5.878 6.004 1,11% 1,28% 1,28%<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

27 36 39 1.945 2.032 2.095 1,39% 1,77% 1,86%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

50 55 59 3.795 3.990 4.349 1,32% 1,38% 1,36%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 0 0 0 158 217 274 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Teilstationäre Hilfen<br />

o<br />

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 224 227 228 6.314 6.337 6.385 3,55% 3,58% 3,57%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 22 25 25 886 919 961 2,48% 2,72% 2,60%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

22 21 22 1.124 1.153 1.162 1,96% 1,82% 1,89%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

WfbM für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit Behinderungen 250 250 250 6.804 6.940 7.165 3,67% 3,60% 3,49%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 0 0 0 560 630 630 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

0 0 0 777 812 812 0,00% 0,00% 0,00%<br />

o<br />

Förderstätten / Förder- und Begegnungsgruppen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Förderstätte für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 34 40 41 1.454 1.515 1.537 2,34% 2,64% 2,67%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 11 12 13 431 454 473 2,55% 2,64% 2,75%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

0 0 0 5.604 5.597 5.587 0,00% 0,00% 0,00%<br />

0 0 0 737 756 820 0,00% 0,00% 0,00%<br />

0 0 0 3.435 3.467 3.481 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 8 8 8 1.026 1.033 1.043 0,78% 0,77% 0,77%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 0 0 0 321 424 384 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

0 0 0 348 906 498 0,00% 0,00% 0,00%<br />

T-BSS 0 0 0 26 59,5 204,5 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

219 244 234 14.045 14.145 13.839 1,56% 1,72% 1,69%<br />

11 11 9 1.363 1.342 1.327 0,81% 0,82% 0,68%<br />

Demenzerkrankte*


Landkreis Erding<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14<br />

(München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Erding 131.839 7.497 17.139 85.890 21.313<br />

% Anteil 100% 5,7% 13,0% 65,1% 16,2%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

65,1% 63,8%<br />

5,7%<br />

5,6%<br />

13,0% 11,2%<br />

19,4%<br />

16,2%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Erding<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Daten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 244 259 258 14.363 14.521 14.279 1,70% 1,78% 1,81%<br />

Eingliederungshilfe 1.162 1.228 1.169 41.537 42.765 42.419 2,80% 2,87% 2,76%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 165 185 128 3.926 3.958 3.523 4,20% 4,67% 3,63%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 359 381 311 7.956 8.380 8.302 4,51% 4,55% 3,75%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 80 92 98 1.351 1.552 1.600 5,92% 5,93% 6,13%<br />

Individualbegleitung VS 0 0


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste Landkreis zu<br />

Dienste im Landkreis<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

2 2 2 58 60 63 3,45% 3,33% 3,17%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

64 81 100 5.471 5.878 6.004 1,17% 1,38% 1,67%<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

25 28 43 1.945 2.032 2.095 1,29% 1,38% 2,05%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

67 53 70 3.795 3.990 4.349 1,77% 1,33% 1,61%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 0


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

252 261 261 5.604 5.597 5.587 4,50% 4,66% 4,67%<br />

18 18 18 737 756 820 2,44% 2,38% 2,20%<br />

219 219 219 3.435 3.467 3.481 6,38% 6,32% 6,29%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0


Landkreis Freising<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14<br />

(München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Freising 170.357 9.953 20.829 112.986 26.589<br />

% Anteil 100% 5,8% 12,2% 66,3% 15,6%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

66,3%<br />

63,8%<br />

5,8%<br />

5,6%<br />

12,2% 11,2%<br />

19,4%<br />

15,6%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Freising<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 328 338 310 14.363 14.521 14.279 2,28% 2,33% 2,17%<br />

Eingliederungshilfe 1.621 1.676 1.625 41.537 42.765 42.419 3,90% 3,92% 3,83%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 13 15 5 380 413 466 3,42% 3,63% 1,07%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 229 243 238 3.926 3.958 3.523 5,83% 6,14% 6,76%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 532 576 567 7.956 8.380 8.302 6,69% 6,87% 6,83%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 59 58 35 1.351 1.552 1.600 4,37% 3,74% 2,19%<br />

Individualbegleitung VS


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Heilpädagogische Tagesstätte VS 56 58 58 2.163 2.157 2.125 2,59% 2,69% 2,73%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

151 201 193 3.535 3.982 4.142 4,27% 5,05% 4,66%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 203 192 196 3.633 3.537 3.502 5,59% 5,43% 5,60%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />

7 8 5 151 165 164 4,64% 4,85% 3,05%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Heilp. Tagesstätte für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Kinder mit geistiger Behinderung 185 173 164 2.655 2.515 2.542 6,97% 6,88% 6,45%<br />

Kinder mit körperl. Behinderung 0 0 0 1.179 1.143 1.235 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kinder mit seelischer Behinderung 0 0 0 673 756 788 0,00% 0,00% 0,00%<br />

<br />

Stationäre Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung VS<br />

0 0 0 7 25 33 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kurzzeitunterbringung VS 0 0 0 0 6 13 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung S<br />

51 46 50 1.061 1.080 1.054 4,81% 4,26% 4,74%<br />

Kurzzeitunterbringung S 0


vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

29 29 45 1.945 2.032 2.095 1,49% 1,43% 2,15%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

61 61 75 3.795 3.990 4.349 1,61% 1,53% 1,72%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 0


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS


Landkreis Fürstenfeldbruck<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14<br />

(München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

FFB 210.278 12.140 24.938 127.947 45.253<br />

% Anteil 100% 5,8% 11,9% 60,8% 21,5%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

60,8%<br />

5,8%<br />

5,6%<br />

11,9% 11,2%<br />

21,5%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

FFB<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Daten<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Art der Leistung<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 523 537 522 14.363 14.521 14.279 3,64% 3,70% 3,66%<br />

Eingliederungshilfe 1.860 1.883 1.758 41.537 42.765 42.419 4,48% 4,40% 4,14%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Leistungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 11 12 24 380 413 466 2,89% 2,91% 5,15%<br />

298


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 174 149 124 3.926 3.958 3.523 4,43% 3,76% 3,52%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 319 282 248 7.956 8.380 8.302 4,01% 3,37% 2,99%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 127 133 142 1.351 1.552 1.600 9,40% 8,57% 8,88%<br />

Individualbegleitung VS


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste Landkreis zu<br />

Dienste im Landkreis<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

3 3 4 58 60 63 5,17% 5,00% 6,35%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

119 132 135 5.471 5.878 6.004 2,18% 2,25% 2,25%<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

18 18 34 1.945 2.032 2.095 0,93% 0,89% 1,62%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

37 49 49 3.795 3.990 4.349 0,97% 1,23% 1,13%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

106 110 102 5.604 5.597 5.587 1,89% 1,97% 1,83%<br />

0 0 0 737 756 820 0,00% 0,00% 0,00%<br />

0 0 0 3.435 3.467 3.481 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 19 15 18 1.026 1.033 1.043 1,85% 1,45% 1,73%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 0 0 0 336 424 413 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

0 0 0 348 906 498 0,00% 0,00% 0,00%<br />

T-BSS 0 0 0 26 59,5 204,5 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

516 531 514 14.045 14.145 13.839 3,67% 3,75% 3,71%<br />

55 51 40 1.363 1.342 1.327 4,04% 3,80% 3,01%<br />

Demenzerkrankte* 5 5


Landkreis Garmisch-Partenkirchen<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 18<br />

(Oberland)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Garm. Part. 85.931 4.066 9.129 51.144 21.592<br />

% Anteil 100% 4,7% 10,6% 59,5% 25,1%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

59,5%<br />

4,7%<br />

5,6%<br />

10,6% 11,2%<br />

25,1%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Garm. Part.<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Daten<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Art der Leistung<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 320 305 305 14.363 14.521 14.279 2,23% 2,10% 2,14%<br />

Eingliederungshilfe 769 809 806 41.537 42.765 42.419 1,85% 1,89% 1,90%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Leistungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 13 13 14 380 413 466 3,42% 3,15% 3,00%<br />

302


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 85 96 102 3.926 3.958 3.523 2,17% 2,43% 2,90%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 177 215 210 7.956 8.380 8.302 2,22% 2,57% 2,53%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 56 60 58 1.351 1.552 1.600 4,15% 3,87% 3,63%<br />

Individualbegleitung VS 0


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste Landkreis zu<br />

Dienste im Landkreis<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

1 1 2 58 60 63 1,72% 1,67% 3,17%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

116 126 128 5.471 5.878 6.004 2,12% 2,14% 2,13%<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

87 79 79 1.945 2.032 2.095 4,47% 3,89% 3,77%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

112 112 112 3.795 3.990 4.349 2,95% 2,81% 2,58%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 0


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

50 50 50 5.604 5.597 5.587 0,89% 0,89% 0,89%<br />

0 0 0 737 756 820 0,00% 0,00% 0,00%<br />

123 123 123 3.435 3.467 3.481 3,58% 3,55% 3,53%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 13 10 15 1.026 1.033 1.043 1,27% 0,97% 1,44%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 0 0 0 336 424 413 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

0 0 0 348 906 498 0,00% 0,00% 0,00%<br />

T-BSS 0 0 0 26 59,5 204,5 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

316 299 291 14.045 14.145 13.839 2,25% 2,11% 2,10%<br />

24 17 15 1.363 1.342 1.327 1,76% 1,27% 1,13%<br />

Demenzerkrankte*


Stadt Ingolstadt<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 10<br />

(Ingolstadt)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Ingolstadt 131.002 7.441 14.132 84.941 24.488<br />

% Anteil 100% 5,7% 10,8% 64,8% 18,7%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

64,8% 63,8%<br />

5,7%<br />

5,6%<br />

10,8% 11,2%<br />

18,7% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Ingolstadt<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Daten<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Art der Leistung<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 488 507 519 14.363 14.521 14.279 3,40% 3,49% 3,63%<br />

Eingliederungshilfe 1.438 1.451 1.457 41.537 42.765 42.419 3,46% 3,39% 3,43%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Leistungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 26 21 15 380 413 466 6,84% 5,08% 3,22%<br />

306


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 90 97 49 3.926 3.958 3.523 2,29% 2,45% 1,39%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 175 198 172 7.956 8.380 8.302 2,20% 2,36% 2,07%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 66 66 61 1.351 1.552 1.600 4,89% 4,25% 3,81%<br />

Individualbegleitung VS 0


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste kr. Stadt zu<br />

Dienste i.d. kreisfr. Stadt<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

2 2 2 58 60 63 3,45% 3,33% 3,17%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

260 267 284 5.471 5.878 6.004 4,75% 4,54% 4,73%<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

107 123 120 1.945 2.032 2.095 5,50% 6,05% 5,73%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

199 222 245 3.795 3.990 4.349 5,24% 5,56% 5,63%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

207 203 183 5.604 5.597 5.587 3,69% 3,63% 3,28%<br />

34 36 36 737 756 820 4,61% 4,76% 4,39%<br />

89 90 82 3.435 3.467 3.481 2,59% 2,60% 2,36%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 6 5 36 56 0,00% 0,00% 10,71%<br />

Stationäre Hilfe BSS 33 37 39 1.026 1.033 1.043 3,22% 3,58% 3,74%<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 25 25 25 336 424 413 7,44% 5,90% 6,05%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

33 33 32 348 906 498 9,48% 3,64% 6,43%<br />

T-BSS 0 13 14 26 59,5 204,5 0,00% 21,85% 6,85%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

480 500 512 14.045 14.145 13.839 3,42% 3,53% 3,70%<br />

31 52 51 1.363 1.342 1.327 2,27% 3,87% 3,84%<br />

Demenzerkrankte* 8 9 8 419 424 378 1,91% 2,12% 2,12%<br />

Stationäre Hilfe für Rüstige


Landsberg am Lech<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14<br />

(München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Landsberg 116.118 6.103 15.387 72.420 22.208<br />

% Anteil 100% 5,3% 13,3% 62,4% 19,1%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

62,4% 63,8%<br />

5,3%<br />

5,6%<br />

13,3%<br />

11,2%<br />

19,1% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Landsberg<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 263 271 269 14.363 14.521 14.279 1,83% 1,87% 1,88%<br />

Eingliederungshilfe 1.238 1.249 1.216 41.537 42.765 42.419 2,98% 2,92% 2,87%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 10 15 13 380 413 466 2,63% 3,63% 2,79%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 181 185 180 3.926 3.958 3.523 4,61% 4,67% 5,11%<br />

Interdisziplinäre<br />

Frühförderung<br />

283 245 326 7.956 8.380 8.302 3,56% 2,92% 3,93%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme<br />

VS<br />

29 24 20 1.351 1.552 1.600 2,15% 1,55% 1,25%<br />

Individualbegleitung VS 0 0 0 70 44 58 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme S


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

S<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

78 76 75 2.163 2.157 2.125 3,61% 3,52% 3,53%<br />

95 115 107 3.535 3.982 4.142 2,69% 2,89% 2,58%<br />

84 80 76 3.633 3.537 3.502 2,31% 2,26% 2,17%<br />

0 0 0 151 165 164 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Heilp. Tagesstätte für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Kinder mit geistiger Behinderung 87 96 96 2.655 2.515 2.542 3,28% 3,82% 3,78%<br />

Kinder mit körperl. Behinderung 0 0 0 1.179 1.143 1.235 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kinder mit seelischer Behinderung 64 64 64 673 756 788 9,51% 8,47% 8,12%<br />

<br />

Stationäre Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung VS<br />

0 0 0 7 25 33 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kurzzeitunterbringung VS 0


% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

39 39 39 1.945 2.032 2.095 2,01% 1,92% 1,86%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

65 77 77 3.795 3.990 4.349 1,71% 1,93% 1,77%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0


Landkreis München<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14<br />

(München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

München LK 332.800 19.957 41.113 202.695 69.035<br />

% Anteil 100% 6,0% 12,4% 60,9% 20,7%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

60,9%<br />

6,0%<br />

5,6%<br />

12,4% 11,2%<br />

20,7% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

München LK<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 616 635 627 14.363 14.521 14.279 4,29% 4,37% 4,39%<br />

Eingliederungshilfe 2.052 2.114 2.065 41.537 42.765 42.419 4,94% 4,94% 4,87%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 27 21 26 380 413 466 7,11% 5,08% 5,58%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 116 151 112 3.926 3.958 3.523 2,95% 3,82% 3,18%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 254 293 296 7.956 8.380 8.302 3,19% 3,50% 3,57%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 89 131 126 1.351 1.552 1.600 6,59% 8,44% 7,88%<br />

Individualbegleitung VS


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

124 116 105 2.163 2.157 2.125 5,73% 5,38% 4,94%<br />

256 287 281 3.535 3.982 4.142 7,24% 7,21% 6,78%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 236 243 240 3.633 3.537 3.502 6,50% 6,87% 6,85%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />

7 12 11 151 165 164 4,64% 7,27% 6,71%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Heilp. Tagesstätte für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Kinder mit geistiger Behinderung 70 70 70 2.655 2.515 2.542 2,64% 2,78% 2,75%<br />

Kinder mit körperl. Behinderung 85 85 85 1.179 1.143 1.235 7,21% 7,44% 6,88%<br />

Kinder mit seelischer Behinderung 36 36 44 673 756 788 5,35% 4,76% 5,58%<br />

<br />

Stationäre Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung VS<br />


% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

121 123 112 1.945 2.032 2.095 6,22% 6,05% 5,35%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

86 93 108 3.795 3.990 4.349 2,27% 2,33% 2,48%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 11 13 13 158 217 274 6,96% 5,99% 4,74%<br />

Teilstationäre Hilfen<br />

o<br />

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 275 274 278 6.314 6.337 6.385 4,36% 4,32% 4,35%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 53 56 60 886 919 961 5,98% 6,09% 6,24%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

38 44 40 1.124 1.153 1.162 3,38% 3,82% 3,44%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

WfbM für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit Behinderungen 439 453 453 6.804 6.940 7.165 6,45% 6,53% 6,32%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 0 0 0 560 630 630 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

0 0 0 777 812 812 0,00% 0,00% 0,00%<br />

o<br />

Förderstätten / Förder- und Begegnungsgruppen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Förderstätte für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 72 76 79 1.454 1.515 1.537 4,95% 5,02% 5,14%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 41 42 43 431 454 473 9,51% 9,25% 9,09%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 31 34 31 1.026 1.033 1.043 3,02% 3,29% 2,97%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 15 15 15 336 424 413 4,46% 3,54% 3,63%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

45 45 45 348 906 498 12,93% 4,97% 9,04%<br />

T-BSS 13 13 13 26 59,5 204,5 50,00% 21,85% 6,36%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

600 619 610 14.045 14.145 13.839 4,27% 4,38% 4,41%<br />

56 57 50 1.363 1.342 1.327 4,11% 4,25% 3,77%<br />

Demenzerkrankte* 19 20 14 419 424 378 4,53% 4,72% 3,70%<br />

Stationäre Hilfe für Rüstige 0 0 0 46 38 43 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kurzzeitpflege SGB XI 25 22 18 702 679 653 3,56% 3,24% 2,76%<br />

*freiwillige Leistung<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege 2.956 3.121 3.135 31.971 34.342 33.364 9,25% 9,09% 9,40%<br />

Gerontopsychiatrische<br />

Plätze<br />

315 315 302 3.542 3.745 3.733 8,89% 8,41% 8,09%<br />

Kurzzeitpflege 0 0 0 109 109 87 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Tagespflege* 69 84 96 859 1.020 1.015 8,03% 8,24% 9,46%<br />

* Leistungsgewährung über den örtlichen Sozialhilfeträger / Landkreis<br />

Hilfen für Menschen mit Behinderungen über institutionelle Förderung<br />

Einrichtung / Dienst Anzahl Einrichtung / Dienst Anzahl<br />

Offene Behindertenarbeit 0 Kontaktläden für suchtkranke Menschen 0<br />

Sozialpsychiatrische Dienste (SPDi) 2 Suchtberatungsstellen 0<br />

Gerontopsychiatrische Dienste (GPDi) 0 Zuverdienstprojekte 4<br />

Tagesstätten für psychisch kranke Menschen 3 Integrationsprojekte 3<br />

Kontakt- und Begegnungsstätten für suchtkranke Menschen 0 Betreutes Wohnen in Familien 0<br />

Daten<br />

317


Landkreis Miesbach<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 17<br />

(Oberland)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Miesbach 96.773 5.001 11.150 58.884 21.738<br />

% Anteil 100% 5,2% 11,5% 60,8% 22,5%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

60,8%<br />

5,2%<br />

5,6%<br />

11,5% 11,2%<br />

22,5%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Miesbach<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 364 375 361 14.363 14.521 14.279 2,53% 2,58% 2,53%<br />

Eingliederungshilfe 812 811 799 41.537 42.765 42.419 1,95% 1,90% 1,88%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 5


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

30 29 30 2.163 2.157 2.125 1,39% 1,34% 1,41%<br />

143 158 152 3.535 3.982 4.142 4,05% 3,97% 3,67%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 63 61 63 3.633 3.537 3.502 1,73% 1,72% 1,80%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />


vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

26 26 26 1.945 2.032 2.095 1,34% 1,28% 1,24%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

38 38 41 3.795 3.990 4.349 1,00% 0,95% 0,94%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 6


Landkreis Mühldorf am Inn<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 18<br />

(Südostoberbayern)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Mühldorf a. I. 110.296 5.844 13.246 69.437 21.769<br />

% Anteil 100% 5,3% 12,0% 63,0% 19,7%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,0% 63,8%<br />

5,3%<br />

5,6%<br />

12,0% 11,2%<br />

19,7% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Mühldorf a. I.<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Daten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 483 475 494 14.363 14.521 14.279 3,36% 3,27% 3,46%<br />

Eingliederungshilfe 1.315 1.339 1.337 41.537 42.765 42.419 3,17% 3,13% 3,15%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Leistungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 13 13 7 380 413 466 3,42% 3,15% 1,50%<br />

322


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 185 177 158 3.926 3.958 3.523 4,71% 4,47% 4,48%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 347 360 362 7.956 8.380 8.302 4,36% 4,30% 4,36%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 18 15 11 1.351 1.552 1.600 1,33% 0,97% 0,69%<br />

Individualbegleitung VS


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste Landkreis zu<br />

Dienste im Landkreis<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

2 2 2 58 60 63 3,45% 3,33% 3,17%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

101 102 107 5.471 5.878 6.004 1,85% 1,74% 1,78%<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

14 19 19 1.945 2.032 2.095 0,72% 0,94% 0,91%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

98 103 103 3.795 3.990 4.349 2,58% 2,58% 2,37%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

512 495 495 5.604 5.597 5.587 9,14% 8,84% 8,86%<br />

59 59 59 737 756 820 8,01% 7,80% 7,20%<br />

338 338 338 3.435 3.467 3.481 9,84% 9,75% 9,71%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0


Landkreis Neuburg-Schrobenhausen<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 10<br />

(Ingolstadt)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Neub.-Schr. 93.505 5.225 11.574 59.421 17.285<br />

% Anteil 100% 5,6% 12,4% 63,5% 18,5%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,5% 63,8%<br />

5,6%<br />

5,6%<br />

12,4% 11,2%<br />

18,5% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Neub.-Schr.<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 220 233 237 14.363 14.521 14.279 1,53% 1,60% 1,66%<br />

Eingliederungshilfe 1.174 1.175 1.220 41.537 42.765 42.419 2,83% 2,75% 2,88%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 8 14 15 380 413 466 2,11% 3,39% 3,22%<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Daten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 249 234 233 3.926 3.958 3.523 6,34% 5,91% 6,61%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 394 392 374 7.956 8.380 8.302 4,95% 4,68% 4,50%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 6 6 10 1.351 1.552 1.600 0,44% 0,39% 0,63%<br />

Individualbegleitung VS 5


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

44 48 52 2.163 2.157 2.125 2,03% 2,23% 2,45%<br />

82 99 112 3.535 3.982 4.142 2,32% 2,49% 2,70%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 77 74 75 3.633 3.537 3.502 2,12% 2,09% 2,14%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />

7 4


% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

32 32 32 1.945 2.032 2.095 1,65% 1,57% 1,53%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

91 96 108 3.795 3.990 4.349 2,40% 2,41% 2,48%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten<br />

Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 0 0 0 158 217 274 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Teilstationäre Hilfen<br />

o Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 232 229 231 6.314 6.337 6.385 3,67% 3,61% 3,62%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 19 19 20 886 919 961 2,14% 2,07% 2,08%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

13 13 13 1.124 1.153 1.162 1,16% 1,13% 1,12%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

WfbM für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit Behinderungen 220 220 220 6.804 6.940 7.165 3,23% 3,17% 3,07%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 0 0 0 560 630 630 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

0 0 0 777 812 812 0,00% 0,00% 0,00%<br />

o Förderstätten / Förder- und Begegnungsgruppen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Förderstätte für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 41 41 43 1.454 1.515 1.537 2,82% 2,71% 2,80%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 6 5 5 431 454 473 1,39% 1,10% 1,06%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS


Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 10<br />

(Ingolstadt)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Pfaffenhofen 121.594 6.831 14.665 78.868 21.230<br />

% Anteil 100% 5,6% 12,1% 64,9% 17,5%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

64,9% 63,8%<br />

5,6%<br />

5,6%<br />

12,1% 11,2%<br />

17,5%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Pfaffenhofen<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 223 210 204 14.363 14.521 14.279 1,55% 1,45% 1,43%<br />

Eingliederungshilfe 1.354 1.278 1.322 41.537 42.765 42.419 3,26% 2,99% 3,12%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 11 8 7 380 413 466 2,89% 1,94% 1,50%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 269 167 189 3.926 3.958 3.523 6,85% 4,22% 5,36%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 507 412 406 7.956 8.380 8.302 6,37% 4,92% 4,89%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 47 65 84 1.351 1.552 1.600 3,48% 4,19% 5,25%<br />

Individualbegleitung VS 10


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

81 78 76 2.163 2.157 2.125 3,74% 3,62% 3,58%<br />

64 76 88 3.535 3.982 4.142 1,81% 1,91% 2,12%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 131 122 121 3.633 3.537 3.502 3,61% 3,45% 3,46%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />


% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

70 75 79 1.945 2.032 2.095 3,60% 3,69% 3,77%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

120 159 167 3.795 3.990 4.349 3,16% 3,98% 3,84%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 11 12 8 1.026 1.033 1.043 1,07% 1,16% 0,77%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 0 0 0 336 424 413 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

0 0 0 348 906 498 0,00% 0,00% 0,00%<br />

T-BSS 0 0 0 26 59,5 204,5 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

220 208 202 14.045 14.145 13.839 1,57% 1,47% 1,46%<br />

5 6 8 1.363 1.342 1.327 0,37% 0,45% 0,60%<br />

Demenzerkrankte* 5 5


Landkreis Rosenheim<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 18<br />

(Südostoberbayern)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Rosenh. LK 251.850 13.459 30.793 155.961 51.637<br />

% Anteil 100% 5,3% 12,2% 61,9% 20,5%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

61,9%<br />

63,8%<br />

5,3%<br />

5,6%<br />

12,2% 11,2%<br />

20,5% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Rosenh. LK<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 791 817 827 14.363 14.521 14.279 5,51% 5,63% 5,79%<br />

Eingliederungshilfe 2.234 2.300 2.332 41.537 42.765 42.419 5,38% 5,38% 5,50%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 26 39 52 380 413 466 6,84% 9,44% 11,16%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 228 233 181 3.926 3.958 3.523 5,81% 5,89% 5,14%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 533 542 534 7.956 8.380 8.302 6,70% 6,47% 6,43%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 118 130 139 1.351 1.552 1.600 8,73% 8,38% 8,69%<br />

Individualbegleitung VS


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

75 72 70 2.163 2.157 2.125 3,47% 3,34% 3,29%<br />

227 278 319 3.535 3.982 4.142 6,42% 6,98% 7,70%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 212 208 197 3.633 3.537 3.502 5,84% 5,88% 5,63%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />

Jahr<br />

Heilp. Tagesstätte für<br />

5 8 12 151 165 164 3,31% 4,85% 7,32%<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Kinder mit geistiger Behinderung 62 62 62 2.655 2.515 2.542 2,34% 2,47% 2,44%<br />

Kinder mit körperl. Behinderung 77 77 85 1.179 1.143 1.235 6,53% 6,74% 6,88%<br />

Kinder mit seelische Behinderung 0 0 0 673 756 788 0,00% 0,00% 0,00%<br />

<br />

Stationäre Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung VS<br />

0 0 0 7 25 33 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kurzzeitunterbringung VS 0 0 0 0 6 13 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung S<br />

79 85 79 1.061 1.080 1.054 7,45% 7,87% 7,50%<br />

Kurzzeitunterbringung S 0 12 12 0 125 137 0,00% 9,60% 8,76%<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Kinder mit geistiger Behinderung 36 42 42 504 487 416 7,14% 8,62% 10,10%<br />

Kinder mit körperlicher<br />

Behinderung<br />

36 36 36 715 667 730 5,03% 5,40% 4,93%<br />

Kurzzeitpflege Kinder und Jugendl. 0 0 0 13 34 34 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen im Erwachsenenalter<br />

Ambulante Hilfen<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Mobilitätshilfe Erwachsene 194 214 228 3.070 3.341 3.416 6,32% 6,41% 6,67%<br />

Hilfen zum Besuch einer Hochschule 0


vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

46 39 55 1.945 2.032 2.095 2,37% 1,92% 2,63%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

24 24 34 3.795 3.990 4.349 0,63% 0,60% 0,78%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 8 20 25 158 217 274 5,06% 9,22% 9,12%<br />

Teilstationäre Hilfen<br />

o<br />

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 385 387 393 6.314 6.337 6.385 6,10% 6,11% 6,16%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 59 64 71 886 919 961 6,66% 6,96% 7,39%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

54 54 53 1.124 1.153 1.162 4,80% 4,68% 4,56%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

WfbM für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit Behinderungen 476 476 504 6.804 6.940 7.165 7,00% 6,86% 7,03%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 0 0 0 560 630 630 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Menschen mit seelischer Behinderung 0 0 0 777 812 812 0,00% 0,00% 0,00%<br />

o<br />

Förderstätten / Förder- und Begegnungsgruppen<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Förderstätte für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 75 77 83 1.454 1.515 1.537 5,16% 5,08% 5,40%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 19 20 24 431 454 473 4,41% 4,41% 5,07%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

0


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 31 32 35 1.026 1.033 1.043 3,02% 3,10% 3,36%<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 20 23 23 336 424 413 5,95% 5,42% 5,57%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

16 10 10 348 906 498 4,60% 1,10% 2,01%<br />

T-BSS 0 14 0 26 59,5 204,5 0,00% 23,53% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer aus d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

765 787 792 14.045 14.145 13.839 5,45% 5,56% 5,72%<br />

40 45 53 1.363 1.342 1.327 2,93% 3,35% 3,99%<br />

Demenzerkrankte* 15 16 17 419 424 378 3,58% 3,77% 4,50%<br />

Stationäre Hilfe für Rüstige 0


Lan<strong>des</strong>hauptstadt München<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14<br />

(München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

München St. 1.429.584 84.146 130.507 958.779 256.152<br />

% Anteil 100% 5,9% 9,1% 67,1% 17,9%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

67,1%<br />

63,8%<br />

5,9%<br />

5,6%<br />

9,1% 11,2%<br />

17,9% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

München St.<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Daten<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Art der Leistung<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 5.279 5.230 5.126 14.363 14.521 14.279 36,75% 36,02% 35,90%<br />

Eingliederungshilfe 12.597 13.013 12.859 41.537 42.765 42.419 30,33% 30,43% 30,31%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Leistungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 129 135 155 380 413 466 33,95% 32,69% 33,26%<br />

338


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 603 668 538 3.926 3.958 3.523 15,36% 16,88% 15,27%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 1.202 1.358 1.353 7.956 8.380 8.302 15,11% 16,21% 16,30%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 234 278 278 1.351 1.552 1.600 17,32% 17,91% 17,38%<br />

Individualbegleitung VS 17


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste kr. Stadt zu<br />

Dienste i.d. kreisfr. Stadt<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

19 21 21 58 60 63 32,76% 35,00% 33,33%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

2.830 2.966 2.964 5.471 5.878 6.004 51,73% 50,46% 49,37%<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

1.022 1.060 1.065 1.945 2.032 2.095 52,54% 52,17% 50,84%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

1.929 1.977 2.163 3.795 3.990 4.349 50,83% 49,55% 49,74%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 96 125 169 158 217 274 60,76% 57,60% 61,68%<br />

Teilstationäre Hilfen<br />

o<br />

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 1.433 1.415 1.403 6.314 6.337 6.385 22,70% 22,33% 21,97%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 313 324 333 886 919 961 35,33% 35,26% 34,65%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

232 239 242 1.124 1.153 1.162 20,64% 20,73% 20,83%<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

WfbM für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit Behinderungen 621 743 871 6.804 6.940 7.165 9,13% 10,71% 12,16%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 560 630 630 560 630 630 100,00% 100,00% 100,00%<br />

Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

140 140 140 777 812 812 18,02% 17,24% 17,24%<br />

o Förderstätten / Förder- und Begegnungsgruppen<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Förderstätte für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 400 421 411 1.454 1.515 1.537 27,51% 27,79% 26,74%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 159 170 180 431 454 473 36,89% 37,44% 38,05%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

7 7 11 24 28 34 29,17% 25,00% 32,35%<br />

Daten<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Förderstätte für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit Behinderungen 189 149 162 1.663 1.663 1.734 11,37% 8,96% 9,34%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 112 171 174 203 262 265 55,17% 65,27% 65,66%<br />

<br />

Stationäres Wohnen<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Stationäres Wohnen für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger<br />

Behinderung<br />

1.565 1.569 1.564 5.472 5.560 5.610 28,60% 28,22% 27,88%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 292 304 319 893 935 949 32,70% 32,51% 33,61%<br />

Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

1.615 1.629 1.616 3.871 3.889 3.882 41,72% 41,89% 41,63%<br />

340


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

484 493 492 5.604 5.597 5.587 8,64% 8,81% 8,81%<br />

362 351 408 737 756 820 49,12% 46,43% 49,76%<br />

571 571 551 3.435 3.467 3.481 16,62% 16,47% 15,83%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS


Stadt Rosenheim<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 18<br />

(Südostoberbayern)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Rosenh. St. 60.889 3.250 6.668 38.577 12.394<br />

% Anteil 100% 5,3% 11,0% 63,4% 20,4%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,4% 63,8%<br />

20,4% 19,4%<br />

5,3%<br />

5,6%<br />

11,0% 11,2%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Rosenh. St.<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Daten<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 371 375 345 14.363 14.521 14.279 2,58% 2,58% 2,42%<br />

Eingliederungshilfe 851 907 957 41.537 42.765 42.419 2,05% 2,12% 2,26%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Leistungsform<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 5 7 10 380 413 466 1,32% 1,69% 2,15%<br />

342


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 58 79 87 3.926 3.958 3.523 1,48% 2,00% 2,47%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 136 165 232 7.956 8.380 8.302 1,71% 1,97% 2,79%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 27 42 49 1.351 1.552 1.600 2,00% 2,71% 3,06%<br />

Individualbegleitung VS


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste kr. Stadt zu<br />

Dienste i.d. kreisfr. Stadt<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

2 2 2 58 60 63 3,45% 3,33% 3,17%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

104 129 130 5.471 5.878 6.004 1,90% 2,19% 2,17%<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

25 25 25 1.945 2.032 2.095 1,29% 1,23% 1,19%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

137 137 141 3.795 3.990 4.349 3,61% 3,43% 3,24%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen 9 13 14 158 217 274 5,70% 5,99% 5,11%<br />

Teilstationäre Hilfen<br />

o<br />

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 134 137 138 6.314 6.337 6.385 2,12% 2,16% 2,16%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 17 17 22 886 919 961 1,92% 1,85% 2,29%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

47 51 56 1.124 1.153 1.162 4,18% 4,42% 4,82%<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

WfbM für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit Behinderungen 256 256 256 6.804 6.940 7.165 3,76% 3,69% 3,57%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 0 0 0 560 630 630 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

0 0 0 777 812 812 0,00% 0,00% 0,00%<br />

o Förderstätten / Förder- und Begegnungsgruppen<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Förderstätte für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen m. geistiger Behinderung 27 29 31 1.454 1.515 1.537 1,86% 1,91% 2,02%<br />

Menschen m. körperl. Behinderung 5 7 7 431 454 473 1,16% 1,54% 1,48%<br />

Menschen m. seelischer<br />

Behinderung<br />

0 0 0 24 28 34 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Daten<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Jahr<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Förderstätte für<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit Behinderungen 0 0 0 1.663 1.663 1.734 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 0 0 0 203 262 265 0,00% 0,00% 0,00%<br />

<br />

Stationäres Wohnen<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Stationäres Wohnen für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger<br />

Behinderung<br />

117 115 118 5.472 5.560 5.610 2,14% 2,07% 2,10%<br />

Menschen mit körperl. Behinderung 13 15 19 893 935 949 1,46% 1,60% 2,00%<br />

Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

98 92 88 3.871 3.889 3.882 2,53% 2,37% 2,27%<br />

344


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze i.d. kreisfr. Stadt<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Stadt zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

128 109 102 5.604 5.597 5.587 2,28% 1,95% 1,83%<br />

0 0 0 737 756 820 0,00% 0,00% 0,00%<br />

0 0 0 3.435 3.467 3.481 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. kreisfr. Stadt Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN kreisfr. Stadt zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0


Landkreis Starnberg<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 14<br />

(München)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Starnberg 131.873 7.007 16.775 78.036 30.055<br />

% Anteil 100% 5,3% 12,7% 59,2% 22,8%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

59,2%<br />

5,3%<br />

5,6%<br />

12,7% 11,2%<br />

22,8%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Starnberg<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 258 268 285 14.363 14.521 14.279 1,80% 1,85% 2,00%<br />

Eingliederungshilfe 1.094 1.101 1.101 41.537 42.765 42.419 2,63% 2,57% 2,60%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 8 7 7 380 413 466 2,11% 1,69% 1,50%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 140 134 126 3.926 3.958 3.523 3,57% 3,39% 3,58%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 229 269 292 7.956 8.380 8.302 2,88% 3,21% 3,52%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 5 10 16 1.351 1.552 1.600 0,37% 0,64% 1,00%<br />

Individualbegleitung VS


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

83 82 85 2.163 2.157 2.125 3,84% 3,80% 4,00%<br />

126 127 142 3.535 3.982 4.142 3,56% 3,19% 3,43%<br />

Heilpädagogische Tagesstätte S 96 92 84 3.633 3.537 3.502 2,64% 2,60% 2,40%<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />


% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

21 21 21 1.945 2.032 2.095 1,08% 1,03% 1,00%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

92 92 106 3.795 3.990 4.349 2,42% 2,31% 2,44%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 12 17 16 1.026 1.033 1.043 1,17% 1,65% 1,53%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 0 0 0 336 424 413 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

0 0 0 348 906 498 0,00% 0,00% 0,00%<br />

T-BSS 0 0 0 26 59,5 204,5 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

256 266 280 14.045 14.145 13.839 1,82% 1,88% 2,02%<br />

30 34 30 1.363 1.342 1.327 2,20% 2,53% 2,26%<br />

Demenzerkrankte*


Landkreis Traunstein<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 18<br />

(Südostoberbayern)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Traunstein 171.978 8.497 20.060 104.925 38.496<br />

% Anteil 100% 4,9% 11,7% 61,0% 22,4%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

61,0%<br />

4,9%<br />

5,6%<br />

11,7% 11,2%<br />

22,4%<br />

19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Traunstein<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 674 692 695 14.363 14.521 14.279 4,69% 4,77% 4,87%<br />

Eingliederungshilfe 1.720 1.823 1.808 41.537 42.765 42.419 4,14% 4,26% 4,26%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 11 16 15 380 413 466 2,89% 3,87% 3,22%<br />

Daten<br />

Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 177 166 143 3.926 3.958 3.523 4,51% 4,19% 4,06%<br />

Interdisziplinäre<br />

Frühförderung<br />

404 426 392 7.956 8.380 8.302 5,08% 5,08% 4,72%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 52 75 83 1.351 1.552 1.600 3,85% 4,83% 5,19%<br />

Individualbegleitung VS 5 7 12 70 44 58 7,14% 15,91% 20,69%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme S


Teilstationäre Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

VS<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung VS<br />

Heilpädagogische Tagesstätte<br />

S<br />

Integrative<br />

Kindertageseinrichtung S<br />

Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

57 66 61 2.163 2.157 2.125 2,64% 3,06% 2,87%<br />

166 202 198 3.535 3.982 4.142 4,70% 5,07% 4,78%<br />

119 121 117 3.633 3.537 3.502 3,28% 3,42% 3,34%<br />

7 7 7 151 165 164 4,64% 4,24% 4,27%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Heilp. Tagesstätte für 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Kinder mit geistiger Behinderung 102 102 110 2.655 2.515 2.542 3,84% 4,06% 4,33%<br />

Kinder mit körperl. Behinderung 0 0 0 1.179 1.143 1.235 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Kinder mit seelischer Behinderung 15 15 15 673 756 788 2,23% 1,98% 1,90%<br />

<br />

Stationäre Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung VS<br />

0 0


% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

25 25 25 1.945 2.032 2.095 1,29% 1,23% 1,19%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

143 143 151 3.795 3.990 4.349 3,77% 3,58% 3,47%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0 0 5 36 56 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäre Hilfe BSS 18 14 13 1.026 1.033 1.043 1,75% 1,36% 1,25%<br />

Jahr<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsangebot<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Stationäres Wohnen 0 0 0 336 424 413 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Stationäres Wohnen<br />

Übergangsbereich<br />

0 0 0 348 906 498 0,00% 0,00% 0,00%<br />

T-BSS 0 0 0 26 59,5 204,5 0,00% 0,00% 0,00%<br />

Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit in Alten(wohn)heimen<br />

Jahr<br />

Art der Leistung<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

(HzP)<br />

Stat. HzP mit<br />

Unterbringungsbeschluss<br />

Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

669 676 672 14.045 14.145 13.839 4,76% 4,78% 4,86%<br />

61 68 67 1.363 1.342 1.327 4,48% 5,07% 5,05%<br />

Demenzerkrankte* 10 12 5 419 424 378 2,39% 2,83% 1,32%<br />

Stationäre Hilfe für Rüstige


Landkreis Weilheim-Schongau<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan – Region 17<br />

(Oberland)<br />

Altersstruktur (Stand 31.12.2014) Bevölkerungsentwicklung (31.12.2014)<br />

Einwohner und Altersstruktur<br />

Bevölkerung insgesamt unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Weilh.Schon. 131.190 7.041 16.142 80.419 27.588<br />

% Anteil 100% 5,4% 12,3% 61,3% 21,0%<br />

<strong>Oberbayern</strong> 4.519.979 254.390 504.715 2.885.714 875.160<br />

% Anteil 100% 5,6% 11,2% 63,8% 19,4%<br />

63,8%<br />

61,3%<br />

5,4%<br />

5,6%<br />

12,3% 11,2%<br />

21,0% 19,4%<br />

unter 6 6-18 18-65 65 und älter<br />

Weilh.Schon.<br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

Anzahl der Leistungsnehmer differenziert nach Unterstützungsform<br />

Daten<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Hilfe zur Pflege 384 396 378 14.363 14.521 14.279 2,67% 2,73% 2,65%<br />

Eingliederungshilfe 1.610 1.698 1.716 41.537 42.765 42.419 3,88% 3,97% 4,05%<br />

Anzahl der Leistungsnehmer Persönliches Budget<br />

Jahr<br />

Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsform<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Persönliches Budget 16 15 17 380 413 466 4,21% 3,63% 3,65%<br />

354


Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen<br />

Ambulante Hilfen im Vorschulalter (VS) und Schulalter (S)<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Offenes Beratungsangebot 213 265 233 3.926 3.958 3.523 5,43% 6,70% 6,61%<br />

Interdisziplinäre Frühförderung 496 567 554 7.956 8.380 8.302 6,23% 6,77% 6,67%<br />

Isolierte Heilp. Maßnahme VS 44 43 58 1.351 1.552 1.600 3,26% 2,77% 3,63%<br />

Individualbegleitung VS 9 0


Dienste ABW für<br />

Jahr<br />

% Anteil Dienste Landkreis zu<br />

Dienste im Landkreis<br />

Dienste in <strong>Oberbayern</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Menschen mit geistiger oder<br />

körperlicher Behinderung<br />

2 2 2 58 60 63 3,45% 3,33% 3,17%<br />

Ambulante Wohnformen für Menschen mit seelischer Behinderung<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Amb. Wohnen seelische<br />

Behinderung<br />

138 146 149 5.471 5.878 6.004 2,52% 2,48% 2,48%<br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Jahr<br />

Leistungsangebot für<br />

TWG für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

80 80 88 1.945 2.032 2.095 4,11% 3,94% 4,20%<br />

BEW für Menschen mit seelischer<br />

Behinderung<br />

86 86 96 3.795 3.990 4.349 2,27% 2,16% 2,21%<br />

Ambulante Pflegeleistungen im Zusammenhang mit Leistungen <strong>des</strong> ambulant betreuten Wohnens<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Art der Leistung<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Ambulante Pflegeleistungen


Leistungsangebot<br />

Jahr<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

geist. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

körperl. Behinderung<br />

Wohnen mit und ohne<br />

Tagesbetreuung für Menschen mit<br />

seel. Behinderung<br />

<br />

vereinbarte Plätze im Landkreis<br />

vereinbarte Plätze in <strong>Oberbayern</strong><br />

% Anteil vereinbarte Plätze<br />

Landkreis zu <strong>Oberbayern</strong><br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

223 223 225 5.604 5.597 5.587 3,98% 3,98% 4,03%<br />

0 0 0 737 756 820 0,00% 0,00% 0,00%<br />

423 423 418 3.435 3.467 3.481 12,31% 12,20% 12,01%<br />

Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Jahr Leistungsnehmer a. d. Landkreis Leistungsnehmer aus <strong>Oberbayern</strong> % Anteil LN Lkrs. zu LN OBB<br />

Leistungsart<br />

2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014<br />

Teilstationäre Hilfe BSS 0 0


C. Kennzahlen zur Pflege<br />

in Bayern und <strong>Oberbayern</strong> zwischen 2005 und 2013<br />

1. Pflegebedürftige nach Alter in Bayern 2007 – 2013 89<br />

Alter<br />

2007 2009 2011 2013<br />

PFL 90 BV 91 PFL/BV PFL BV PFL/BV PFL BV PFL/BV PFL BV PFL/BV<br />

0 – 10 5.372 1.156.988 0,46 % 5.442 1.116.374 0,49 % 5.177 1.085.101 0,48 % 3.846 1.089.023 0,35 %<br />

10 – 15 4.094 661.317 0,62 % 4.094 644.449 0,64 % 3.909 629.224 0,62 % 3.909 601.118 0,65 %<br />

15 – 20 3.576 430.198 0,83 % 3.576 410.041 0,87 % 3.525 393.200 0,90 % 3.525 398.257 0,89 %<br />

20 – 25 2.912 291.899 1,00 % 2.912 294.112 0,99 % 3.061 279.130 1,10 % 3.061 268.359 1,14 %<br />

25 – 30 2.602 732.361 0,36 % 2.602 749.934 0,35 % 2.853 760.234 0,38 % 2.853 769.815 0,37 %<br />

30 – 35 2.352 769.165 0,31 % 2.352 771.537 0,30 % 2.526 763.465 0,33 % 2.526 799.564 0,32 %<br />

35 – 40 2.789 746.289 0,37 % 2.789 746.821 0,37 % 2.572 768.727 0,33 % 2.572 805.826 0,32 %<br />

40 – 45 3.912 951.283 0,41 % 3.912 831.950 0,47 % 3.666 756.900 0,48 % 3.666 763.055 0,48 %<br />

45 – 50 4.971 1.104.674 0,45 % 4.971 1.072.702 0,46 % 5.009 984.794 0,51 % 5.009 886.454 0,57 %<br />

50 – 55 5.478 1.014.930 0,54 % 5.478 1.068.420 0,51 % 6.110 1.084.112 0,56 % 6.110 1.086.255 0,56 %<br />

55 – 60 7.168 848.311 0,84 % 7.168 903.654 0,79 % 7.185 967.385 0,74 % 7.185 1.033.460 0,70 %<br />

60 – 65 9.414 772.856 1,22 % 9.414 783.955 1,20 % 10.423 804.418 1,30 % 10.423 855.324 1,22 %<br />

65 – 70 16.087 645.593 2,49 % 16.087 665.464 2,42 % 14.002 729.413 1,92 % 14.002 747.588 1,87 %<br />

70 – 75 27.798 1.365.815 2,04 % 27.798 1.381.693 2,01 % 29.073 1.320.567 2,20 % 29.073 1.298.010 2,24 %<br />

75 und<br />

älter<br />

215.102 1.028.653 20,91 % 219.884 1.069.225 20,56 % 230.250 1.116.702 20,62 % 231.521 1.202.136 19,26 %<br />

Gesamt 313.627 12.520.332 2,50 % 318.479 12.510.331 2,55 % 329.341 12.443.372 2,65 % 329.281 12.604.244 2,61 %<br />

Daten<br />

Aus dieser Tabelle wird ersichtlich, dass von 2007 bis 2013 der durchschnittliche Anteil der pflegebedürftigen<br />

Menschen ab 75 Jahren und älter in Bayern bei 20,34 % gegenüber der Vergleichs gruppe liegt. Das<br />

Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt somit ab diesem Alter um ein Fünftel, wobei der Anteil pflegebedürftiger<br />

Menschen am höchsten ab einem Alter von 80 Jahren und mehr ist. Dies ist aus der<br />

nebenstehenden Abbildung zu entnehmen.<br />

89<br />

90<br />

91<br />

jeweils zum Stichtag 15.12. (Datenquelle: Pflegestatistiken <strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amtes für Statistik und<br />

Datenverarbeitung)<br />

PFL = Pflegebedürftige<br />

BV = Bevölkerung<br />

358


Durchschnittlicher altersgestaffelter Anteil der Pflegebedürftigen in Bayern zwischen 2007 und 2013<br />

5,08 %<br />

10,93 %<br />

14,83 %<br />

16,53 %<br />

70 – 75<br />

75 – 80<br />

80 – 85<br />

27,96 %<br />

85 – 90<br />

90 – 95<br />

24,66 %<br />

95 oder mehr<br />

Aus dieser Abbildung wird ersichtlich, dass der größte Anteil der pflegebedürftigen Menschen ab<br />

einem Alter von 80 Jahren und mehr zu verzeichnen ist. Zusammengefasst waren in Bayern von 2007<br />

bis 2013 durchschnittlich 72,53 % aller pflegebedürftigen Menschen älter als 80 Jahre.<br />

Daten<br />

359


Altersgestaffelter Verlauf der pflegebedürftigen Menschen in Bayern von 2007 bis 2013<br />

80.000<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

80 – 85<br />

62.064<br />

85 – 90<br />

70.385<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

27.524<br />

41.615<br />

90 – 95<br />

37.335<br />

19.000<br />

0<br />

12.792<br />

2007 2008<br />

2009 2010 2011 2012<br />

2007 2009 2011 2013 Mittel<br />

Wie aus dieser Abbildung ersichtlich wird, ist der Höchststand pflegebedürftiger Menschen in Bayern<br />

in der Altersgruppe von 85 bis 90 Jahren erreicht. Ab dem Alter von 90 bis 95 Jahren ist er rückläufig und<br />

erreicht einen Tiefststand bei einem Alter ab 95 Jahren und mehr. Die rot gestrichelte Linie stellt dabei<br />

den altersgestaffelten durchschnittlichen Verlauf der pflegebedürftigen Menschen in Bayern von 2007<br />

bis 2013 dar. 92<br />

Daten<br />

92<br />

Quelle: Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

360


2. Pflegebedürftige nach Alter in vollstationärer<br />

Versorgung in Bayern 2005 – 2013 93<br />

Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege in Bayern (vollstationäre Dauerpflege und<br />

Kurzzeitpflege kumuliert)<br />

Alter<br />

unter 65 65 – 80 über 80 insgesamt<br />

15.12.2005<br />

absolute Zahl 6.805 23.114 68.630 98.549<br />

in Prozent 6,91% 23,45% 69,64% 100,00%<br />

15.12.2007<br />

15.12.2009<br />

15.12.2011<br />

15.12.2013<br />

absolute Zahl 6.821 23.277 71.452 101.550<br />

in Prozent 6,72% 22,92% 70,36% 100,00%<br />

Veränderung absolute Zahl<br />

gegenüber 2005<br />

0,24% 0,71% 4,11% 3,05%<br />

absolute Zahl 6.919 23.531 73.378 103.828<br />

in Prozent 6,66% 22,66% 70,67% 100,00%<br />

Veränderung absolute Zahl<br />

gegenüber 2007<br />

1,44% 1,09% 2,70% 2,24%<br />

absolute Zahl 6.850 23.609 74.362 104.821<br />

in Prozent 6,53% 22,52% 70,94% 100,00%<br />

Veränderung absolute Zahl<br />

gegenüber 2009<br />

-1,00% 0,33% 1,34% 0,96%<br />

absolute Zahl 7.086 24.343 74.666 106.095<br />

in Prozent 6,68% 22,94% 70,38% 100,00%<br />

Veränderung absolute Zahl<br />

gegenüber 2011<br />

3,45% 3,11% 0,41% 1,22%<br />

Die unten stehende Abbildung beschreibt den Verlauf der leistungsberechtigten Personen im Bereich<br />

Pflegebedürftige in der vollstationären Versorgung in Bayern insgesamt im Vergleich zur prozentualen<br />

Zuwachsrate gegenüber dem Vorjahr. Dies bezieht sich auf einen Zweijahresrhythmus bei einer durchschnittlichen<br />

jährlichen Wachstumsrate von +0,82 % seit 2005.<br />

Tausende<br />

106<br />

104<br />

102<br />

100<br />

98<br />

96<br />

94<br />

2,24 %<br />

0,96 % 1,22 %<br />

3,05 %<br />

98,55 101,55 103,83 104,82 106,10<br />

2005 2007 2009 2011 2013<br />

Pflegebe dürftige<br />

gesamt<br />

prozentualer<br />

Anstieg der<br />

Pflegebe dürftigen<br />

Daten<br />

93<br />

jeweils zum Stichtag 15.12. (Datenquelle: Pflegestatistiken <strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amtes für Statistik<br />

und Datenverarbeitung)<br />

361


3. Entwicklung häusliche Quote gegenüber<br />

Heimquote in <strong>Oberbayern</strong><br />

2005 2007 2009 2011 2013<br />

Bevölkerung insgesamt 4.238.195 4.313.446 4.346.465 4.363.176 4.469.342<br />

Pflegebedürftige absolut 87.740 89.590 90.952 94.107 94.377<br />

Pflegebedürftige in Prozent 2,07% 2,08% 2,09% 2,16% 2,11%<br />

Häusliche Quote 68,70% 68,40% 67,89% 68,12% 67,61%<br />

Heimquote 31,30% 31,60% 32,11% 31,88% 32,39%<br />

Vorrangquote 2,2 2,2 2,1 2,1 2,1<br />

Die untere Abbildung zeigt den Vergleich der Entwicklung der häuslichen Quote gegenüber der<br />

Heimquote in <strong>Oberbayern</strong> von 2005 bis 2013. Der durchschnittliche jährliche Zuwachs der häuslichen<br />

Quote beträgt für o. g. Zeitraum -0,20 % im Vergleich zum durchschnittlichen jährlichen Zuwachs<br />

der Heimquote von +0,43%. Hier zeigt sich eine Zunahme der in Heimen versorgten Menschen<br />

gegenüber den Menschen, die im häuslichen Umfeld versorgt werden.<br />

70,0 % 33,0 %<br />

69,5 %<br />

32,39 %<br />

32,5 %<br />

69,0 %<br />

68,5 %<br />

32,11 %<br />

31,88 %<br />

32,0 %<br />

68,0 %<br />

31,3 % 31,6 %<br />

31,5 %<br />

67,5 %<br />

67,0 %<br />

66,5 %<br />

31,0 %<br />

30,5 %<br />

68,7 % 68,4 % 67,89 % 68,12 % 67,61 %<br />

66,0 % 30,0 %<br />

2005 2007 2009 2011 2013<br />

Daten<br />

Häusliche Quote<br />

Heimquote<br />

362


Erläuterungen<br />

Pflegebedürftige, absolut:<br />

Absolute Zahl der Pflegebedürftigen. Als „Pflegebedürftige“ werden die als Leistungsberechtigte <strong>des</strong> SGB<br />

XI anerkannten Personen bezeichnet.<br />

Pflegebedürftige, anteilig an Gesamtbevölkerung:<br />

Die absolute Anzahl der Pflegebedürftigen pro 100 Einwohner <strong>des</strong> jeweiligen Gemeinwesens (kreisfreie<br />

Stadt bzw. Landkreis).<br />

Häusliche Quote:<br />

Die Häusliche Quote beschreibt den Anteil der Zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen, an der<br />

Gesamtzahl der pflegebedürftigen Menschen, also die Geld- und Sachleistungsbezieher einschließlich<br />

der Pflegebedürftigen, die teilstationär versorgt werden.<br />

Heimquote:<br />

Die Heimquote beschreibt den Anteil der vollstationär versorgten pflegebedürftigen Menschen (inkl.<br />

Kurzzeitpflege) an der Gesamtzahl der pflegebedürftigen Menschen.<br />

Vorrangquote:<br />

Entsprechend der Intention <strong>des</strong> Gesetzgebers beschreibt die Vorrangquote, ob pflegebedürftige Menschen<br />

vorrangig noch Zuhause verbleiben können oder ob sie eher in ein Heim ziehen, wenn sie pflegebedürftig<br />

werden. Die Vorrangquote errechnet sich aus der Division der Häuslichen Quote durch die<br />

Heimquote. Ist sie größer als 1,0 werden insgesamt mehr Personen in ihrer eigenen Wohnung versorgt<br />

als in Heimen.<br />

Daten<br />

363


Auslastung der Heimplätze<br />

Die untere Abbildung beschreibt die Entwicklung der verfügbaren Heimplätze gegenüber allen in einem<br />

Heim lebenden Menschen mit Pflegebedarf nach SGB XI in <strong>Oberbayern</strong> im Zeitraum 2005 bis 2013 sowie<br />

die prozentuale Auslastung der Heimplätze.<br />

Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der prozentualen Auslastung lag zwischen 2005 und 2013<br />

bei -0,99 %. Der durchschnittliche jährliche Zuwachs der verfügbaren Heimplätze lag im o. g. Zeitraum<br />

bei +2,36 % gegenüber der im Heim lebenden Pflegebedürftigen mit +1,35 %. 94<br />

Damit ist ein Überhang von Heimplätzen gegenüber dem aktuell bestehenden Bedarf ersichtlich.<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

88,36 %<br />

86,16 %<br />

83,84 % 82,70 % 81,63 %<br />

15.000<br />

10.000<br />

31.067<br />

27.450<br />

32.530<br />

28.335<br />

34.831<br />

29.204<br />

36.271<br />

29.997<br />

37.449<br />

30.568<br />

2005 2007 2009 2011 2013<br />

Daten<br />

verfügbare Heimplätze<br />

im Heim lebende Pflegebedürftige absolut<br />

Auslastung<br />

94<br />

Datenquelle: Pflegestatistiken <strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amtes für Statistik und Datenverarbeitung<br />

364


D. Auszug aus den Jahresrechnungen 2012 bis 2014<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> – Bereich Jugend und Soziales 95<br />

Bezeichnung<br />

Rechnungsergebnis 2014<br />

gesamt (in Euro)<br />

Rechnungsergebnis 2013<br />

gesamt (in Euro)<br />

Rechnungsergebnis 2012<br />

gesamt (in Euro)<br />

Legende: E = Einnahmen; A = Ausgaben; Z = Zuschussbedarf<br />

Hilfe zur Pflege E 12.197.984,51 15.215.671,56 15.740.165,31<br />

A 147.964.596,91 138.231.714,68 140.497.799,13<br />

Ambulante Hilfen<br />

Ambulante Pflegeleistungen<br />

i.V.m. Eingliederungshilfe<br />

A 2.476.168,12 1.692.259,12 1.289.567,62<br />

Stationäre Hilfen<br />

Hilfe zur Pflege in Altenpflegeheimen A 145.019.489,88 136.070.413,85 138.632.267,54<br />

Hilfe für Rüstige in Alten(wohn-)heimen<br />

(Bedarfsgemeinschaften)<br />

A 220.011,59 206.852,45 165.109,51<br />

Kurzzeitpflege nach SGB XI A 250.745,32 262.189,26 412.083,61<br />

Sonstiges A 1.818,00 0,00 -1.229,15<br />

Gesamtausgaben Z 135.766.612,40 123.016.043,12 124.757.633,82<br />

Eingliederungshilfe für Menschen E 87.268.068,25 86.025.571,67 66.231.587,26<br />

mit Behinderungen A 858.150.536,48 827.734.456,51 796.226.483,67<br />

Ambulante Hilfen nach Lebensphasen<br />

unabhängig<br />

0,00 0,00 7.464.968,87<br />

Isolierte Teilhabeleistungen* A 0,00 0,00 3.974.483,06<br />

Mobilitätshilfen* A 0,00 0,00 3.490.485,81<br />

im Vorschulalter 16.555.185,79 15.331.550,05 13.305.462,25<br />

Offenes Beratungsangebot A 12.878.252,89 12.315.607,96 10.547.117,43<br />

Interdisziplinäre Frühförderung<br />

A<br />

Isolierte heilpädagogische Maßnahmen A 2.774.045,94 2.705.193,75 2.315.947,71<br />

Individualbegleitung - Begleitung in svE,<br />

HPT, KITA<br />

A 544.215,31 271.816,19 442.397,11<br />

Beiträge für svE A 358.671,65 38.932,15 0,00<br />

im Schulalter 18.546.145,69 21.323.359,12 20.123.573,54<br />

Isolierte heilpädagogische Maßnahmen A 276.628,15 288.190,62 363.816,08<br />

Individualbegleitung – Begleitung in<br />

Regel- oder Förderschule<br />

A 17.836.155,48 15.860.495,62 12.171.736,61<br />

Schulgeld A 152.414,78 4.995.998,34 7.588.020,85<br />

Isolierte Teilhabeleistungen* A 278.127,28 172.998,01 0,00<br />

Mobilitätshilfen* A 2.820,00 5.676,53 0,00<br />

im Erwachsenenalter 76.549.245,62 71.541.183,04 56.704.565,12<br />

Ambulantes Wohnen A 67.513.663,10 62.902.147,08 55.939.133,35<br />

Mobilitätshilfen* A 3.715.931,98 3.585.198,32 0,00<br />

Ambulante medizinische Rehabilitation A 6.024,67 898,85 532,40<br />

Hilfen zum Besuch einer Hochschule A 567.867,72 813.772,01 588.291,66<br />

Daten<br />

* ab dem Jahr 2013 erfolgt Trennung nach Lebensphasen<br />

95<br />

Quelle: Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Finanzwesen<br />

365


Kommunikationshilfen für hör- und<br />

sprachgeschädigte Eltern<br />

A 94.423,28 69.147,95 32.815,56<br />

Hilfen zum Erwerb und Führen eines KFZ A 112.201,36 165.439,28 143.792,15<br />

Isolierte Teilhabeleistungen* A 4.539.133,51 4.004.579,55 0,00<br />

Teilstationäre Hilfen<br />

im Vorschulalter 53.469.006,77 52.370.426,90 49.207.605,78<br />

Rückerstattung E -2.251.153,44 -399.102,97 -49.432,17<br />

Heilpädagogische Tagesstätten A 36.731.632,98 36.089.294,65 34.923.014,01<br />

Integrative Kindertageseinrichtungen A 18.988.527,23 16.680.235,22 14.334.023,94<br />

Teilstationäre Hilfen<br />

im Schulalter 60.484.535,19 60.336.623,83 59.816.290,11<br />

Heilpädagogische Tagesstätten A 59.707.083,50 59.606.215,61 59.194.600,41<br />

Integrative Kindertageseinrichtungen A 777.451,69 730.408,22 621.689,70<br />

im Erwachsenenalter 199.558.125,92 194.189.560,78 183.290.949,71<br />

Werkstätten T-E-WfbM, T-E-K-WfbM,<br />

T-E-S-WfbM<br />

A 142.404.671,63 139.928.771,55 132.388.167,44<br />

Daten<br />

Förderstätten T-E-FS/BG, T-E-K-FS/BG A 54.608.874,91 52.117.506,02 48.841.627,78<br />

Tagesbetreuung T-E-S-TS/BG S A 1.943.646,55 1.653.525,58 1.602.006,30<br />

Tagesbetreuung nach dem Erwerbsleben A 600.932,83 489.757,63 459.148,19<br />

Vollstationäre Hilfen<br />

nach Lebensphasen unabhängig 3.183.589,28 2.801.429,09 3.115.484,49<br />

Familienheimfahrten A 3.183.589,28 2.801.429,09 2.451.943,61<br />

Kurzzeit-Unterbringung (SGB XII)* A 0,00 0,00 663.540,88<br />

im Vorschulalter 1.293.520,86 921.584,60 560.753,35<br />

Stationäres Wohnen A 1.257.431,99 915.118,20 560.753,35<br />

Kurzzeit-Unterbringung (SGB XII) A 36.088,87 6.466,40 0,00<br />

im Schulalter 51.235.214,52 48.476.799,69 44.940.693,64<br />

Stationäres Wohnen A 50.685.032,02 48.212.720,27 44.940.693,64<br />

Kurzzeit-Unterbringung (SGB XII) A 550.182,50 264.079,42 0,00<br />

im Erwachsenenalter 377.151.509,19 360.447.829,57 357.671.978,61<br />

Stationäres Wohnen A 376.558.000,02 359.733.699,43 357.401.883,43<br />

Kurzzeit-Unterbringung (SGB XII) A 323.099,29 393.268,26 0,00<br />

Stationäre medizinische Rehabilitation A 223.024,22 320.861,88 270.095,18<br />

Aufenthalt im Fachkrankenhaus A 47.385,66 0,00 0,00<br />

Sonstiges A 124.457,65 -5.890,16 24.158,20<br />

Gesamtausgaben Z 770.882.468,23 741.708.884,84 729.994.896,41<br />

Förderung der Wohlfahrtspflege E 1.254.516,44 1.068.538,47 1.176.654,03<br />

A 63.911.339,13 61.480.193,49 58.669.017,60<br />

Überregionale Offene Behindertenarbeit A 1.947.174,88 1.625.625,19 1.526.699,07<br />

Regionale Offene Behindertenarbeit A 5.736.731,62 5.602.080,52 5.637.774,25<br />

Sozialpsychiatrische Dienste SPDI A 12.691.832,00 12.467.607,00 11.281.994,00<br />

Gerontopsychiatrische Dienste GPDI A 1.336.653,00 1.393.368,00 1.233.339,00<br />

Tagesstätten für psychisch<br />

kranke Menschen<br />

A 12.382.402,99 11.590.801,55 11.398.728,79<br />

* ab dem Jahr 2013 erfolgt Trennung nach Lebensphasen<br />

366


Kontakt- und Begegnungsstätten A 1.727.458,79 1.651.073,79 1.344.295,13<br />

Suchtberatungsstellen PSB A 15.134.527,40 14.661.537,00 13.781.265,40<br />

Selbsthilfe A 145.805,47 76.944,00 37.383,27<br />

Zuverdienstarbeitsprojekte A 8.437.825,01 8.250.933,77 8.233.310,41<br />

Arbeitsmarktprogramm<br />

(Integrationsprojekte)<br />

A 2.009.653,42 1.987.299,51 2.062.555,80<br />

Betreutes Wohnen in Familien A 459.787,00 442.926,00 438.091,00<br />

Krisendienst Psychiatrie A 568.876,00 584.823,00 475.238,00<br />

Sonstige Dienste A 927.678,00 870.296,11 896.659,19<br />

Verbandsförderung A 249.306,34 274.878,05 208.938,77<br />

weitere Zuschüsse A 155.627,21 0,00 112.745,52<br />

Gesamtausgaben Z 62.656.822,69 60.411.655,02 57.492.363,57<br />

Daten<br />

367


Teil IV<br />

Anhang


A. Liste der Projekte <strong>des</strong> Gremiums<br />

zur Gesundheits-, Sozial-und Versorgungsplanung (GSV)<br />

1. Darstellung der GSV-Projekte im Berichtszeitraum 2013 bis 2015<br />

Nr. Thema Ziel <strong>des</strong> Projekts Projektstand<br />

5 Integrierte Versorgung Essstörungen Die Verbesserung der Qualität der<br />

Versorgung im Essstörungsbereich.<br />

2014 ist der Ausbau der Angebote <strong>des</strong><br />

Therapienetzwerks mit dem weiteren<br />

Standort Erding umgesetzt worden.<br />

Weitere Vernetzungsstrukturen sind<br />

im Aufbau.<br />

6 Therapie Drogenabhängiger Die Sicherung der nahtlosen Therapie<br />

in der Entwöhnungsbehandlung<br />

7 Versorgung von psychisch<br />

kranken Kindern und<br />

Jugendlichen in <strong>Oberbayern</strong><br />

Optimierung der integrierten<br />

Versorgung von psychisch kranken<br />

Kindern und Jugendlichen im<br />

Versorgungsgebiet <strong>Oberbayern</strong><br />

8 Rahmenleitlinien Regionale Steuerung Die Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen<br />

der Leitlinien – Erstellung<br />

einer Rahmengeschäftsordnung<br />

für Psychosoziale Regionale Verbünde.<br />

Dieses Ziel wurde erreicht.<br />

10 Prävention und Best Practice-Beispiele<br />

zur Vermeidung von Gewalt in<br />

Einrichtungen in <strong>Oberbayern</strong><br />

Sachliche Auseinandersetzung mit<br />

Formen und Umgang mit Gewalt und<br />

Erarbeitung von Möglichkeiten der<br />

Prävention und Kontrolle in Einrichtungen,<br />

bei denen der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Leistungsträger ist.<br />

11 Krisenversorgung Psychiatrie Nach Beendigung <strong>des</strong> Projektes wird<br />

eine Projektempfehlung, nämlich<br />

der Aufbau eines flächen deckenden<br />

psychiatrischen Krisendienstes im<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> (PKO) umgesetzt.<br />

12 Unabhängige psychiatrische<br />

Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

14 Entwicklung und Einführung von<br />

Steuerungsmechanismen zur<br />

Weiterentwicklung der Versorgung<br />

von Menschen mit Behinderungen<br />

Erarbeitung einer kostenträgerübergreifenden<br />

Empfehlung, ob und auf<br />

welcher Grundlage Beschwer<strong>des</strong>tellen<br />

arbeiten sollen.<br />

Das Modellprojekt zielt darauf ab, neue<br />

Steuerungsmechanismen im Übergang<br />

vom stationären zum ambulanten<br />

Wohnen für Menschen mit Behinderungen<br />

zu identifizieren, um einen<br />

Ausbau ambulanter Plätze zu bewirken.<br />

2014<br />

beendet<br />

2014<br />

beendet<br />

läuft<br />

2013<br />

beendet<br />

läuft<br />

2014<br />

beendet<br />

läuft<br />

läuft<br />

Anhang<br />

370


Nr. Thema Ziel <strong>des</strong> Projekts Projektstand<br />

15 Qualitätsstandards für geschlossene<br />

Heime zur Versorgung von erwachsenen<br />

Menschen mit psychischer<br />

Erkrankung/seelischer Behinderung<br />

16 Qualitative Weiterentwicklung der<br />

zivilrechtlichen geschlossenen<br />

Unterbringung psychisch kranker<br />

Menschen in <strong>Oberbayern</strong><br />

17 Angleichung der Versorgungsstandards<br />

Prävention, Akutversorgung und<br />

Nachsorge für wohnungslose und<br />

von Wohnungslosigkeit bedrohte<br />

Menschen in städtischen und<br />

ländlichen Regionen in <strong>Oberbayern</strong>:<br />

Erarbeitung einer Bestandsaufnahme<br />

und Empfehlungen.<br />

Ziel <strong>des</strong> Projekts war es, gemeinsam<br />

mit Akteuren aller beteiligten Schnittstellen<br />

oberbayernweit Grundlagen für<br />

eine qualitativ hochwertige Versorgung<br />

von psychisch kranken Menschen in<br />

geschlossenen Heimen zu schaffen.<br />

Ergebnis sind zwei Publikationen 96 , die<br />

die Qualitätsstandards dokumentieren.<br />

Dieses Projekt ist ein Folgeprojekt von<br />

Projekt Nr. 15. Das Projekt hat mehrere<br />

Ziele, u. a. Entwicklung einer standardisierten<br />

Dokumentation / Qualitätsberichterstattung<br />

für geschlossen geführte<br />

Heimeinrichtungen in <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Das Projekt hat die Ziele, für<br />

wohnungs lose und von Wohnungslosigkeit<br />

bedrohte Menschen<br />

in ganz <strong>Oberbayern</strong> eine<br />

Bestandsaufnahme der Hilfen<br />

(von Fach stellen zur Vermeidung<br />

von Obdachlosigkeit bis Notunterkünften)<br />

zu erstellen sowie<br />

flächendeckend einheitliche<br />

Standards für die ambulante und<br />

stationäre Wohnungslosenhilfe<br />

zu entwickeln.<br />

2015<br />

beendet<br />

2015<br />

begonnen<br />

2015<br />

begonnen<br />

Anhang<br />

96<br />

Qualitätsstandards für geschlossen geführte Heimeinrichtungen, Band I+II, über<br />

www.bezirkoberbayern.de/Footernavigation/Aktuelles-Presse/Pressekontakt (Stand 17.07.2015)<br />

371


2. Darstellung der vor 2013 beendeten oder zurückgestellten GSV-Projekte<br />

Nr. Thema Ziel <strong>des</strong> Projekts Projektstand<br />

1 Umsetzung der regionalen OBA<br />

(Offene Behindertenarbeit)<br />

2 Werkstatt und<br />

ältere Behinderte<br />

3 Trägerübergreifen<strong>des</strong> Budget<br />

(TüpB):<br />

Förderung der Vernetzung,<br />

Information und Qualifikation<br />

in den Regionen<br />

4 TüpB: Verwaltungsvereinfachung<br />

Evaluierung <strong>des</strong> Umsetzungsprozesses<br />

zu Beginn einer<br />

neuen Förderrichtlinie für<br />

die regionale Offene Behindertenarbeit.<br />

Ein Ziel war<br />

beispielsweise Bedarfe von<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

sind bekannt.<br />

Zusammenfassung darüber,<br />

wann und wie viele Menschen<br />

mit Behinderungen altersbedingt<br />

die Werkstätten verlassen<br />

und tagesstrukturierende<br />

Maßnahmen benötigen.<br />

Entwicklung eines Curriculums<br />

zum Thema Persönlichen<br />

Budget und Vernetzungstreffen<br />

in den Regionen – Ziele<br />

wurden umgesetzt.<br />

Ziel war die Entwicklung einer<br />

Vereinbarung zwischen den<br />

(Haupt-) Leistungsträgern mit<br />

dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung<br />

9 Fachtag Inklusion Förderung <strong>des</strong> Themas<br />

„Inklusion“<br />

13 Versorgung von Substituierten Zahlreiche Ziele u. a. Erarbeitung<br />

von verbindlichen<br />

Handlungsempfehlungen<br />

für Leistungserbringer und<br />

Leistungsträger<br />

2011 eingestellt aufgrund einer<br />

vergleichbaren Evaluation auf<br />

Lan<strong>des</strong>ebene aller bayerischen<br />

Bezirke gemeinsamen mit den<br />

Leistungserbringerverbänden.<br />

Thema als GSV-Projekt zunächst<br />

zurückgestellt, 2010<br />

erfolgte die Bearbeitung dieses<br />

Themas im StMAS 97 „runder<br />

Tisch Behindertenhilfe“.<br />

2011<br />

beendet<br />

2010 beendet, da ein Konsens<br />

über eine Vereinfachung<br />

zwischen den verschiedenen<br />

Leistungsträgern bestand und<br />

über eine Handlungsempfehlung<br />

geregelt wird.<br />

03.03.2011<br />

Thema als GSV-Projekt 2011<br />

zunächst zurückgestellt, da<br />

das Thema auf Lan<strong>des</strong>ebene<br />

behandelt wurde.<br />

Anhang<br />

97<br />

StMAS = Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration<br />

372


B. Anlagen<br />

1. Resolution <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tags von <strong>Oberbayern</strong><br />

für eine menschenwürdige und nachhaltige Flüchtlingspolitik<br />

Der <strong>Bezirks</strong>tag von <strong>Oberbayern</strong> hat in seiner Sitzung vom 11.12.2014 beschlossen:<br />

1 Die Gremien <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> werden sich entsprechend ihre Zuständigkeiten, insbesondere im<br />

Bereich der Gesundheits- und Sozialplanung, in nächster Zeit eingehend mit dem Thema<br />

Flüchtlinge befassen und mit den zuständigen Stellen in der <strong>Bezirks</strong>verwaltung und <strong>des</strong><br />

Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> Kommunalunternehmens entsprechende Behandlungsund<br />

Betreuungskonzepte erarbeiten.<br />

Hierbei sollen besonders folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />

1a<br />

1b<br />

1c<br />

1d<br />

1e<br />

1f<br />

Da für die politische Situation in Syrien und im Irak noch lange keine Entspannung in Sicht ist,<br />

brauchen wir mittel- und langfristige Strukturen für eine entsprechend fachlich spezialisierte<br />

Betreuung, und zwar gerade auch in ländlichen Regionen.<br />

Wir brauchen angemessene Einrichtungen für besonders betreuungsbedürftige Personen,<br />

also z. B. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, kranke und behinderte Flüchtlinge. Eine<br />

besondere Herausforderung stellen die oft schwer traumatisierten, unbegleiteten minder jährigen<br />

Flüchtlinge dar, von denen immer mehr in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen<br />

werden. Aufgrund der besonderen Situation dieser Kinder und Jugendlichen sollen für sie<br />

spezielle Behandlungsmöglichkeiten erarbeitet werden.<br />

Wir brauchen eine umfassendere Betreuung der Flüchtlinge durch Fachärzte, Erwachsenen-,<br />

Kinder- und Jugendpsychiater, Psychologen und Sozialarbeiter – wenn möglich an sieben Tagen<br />

in der Woche. Der Bezirk setzt sich <strong>des</strong>halb für einen besseren Betreuungsschlüssel für Asylund<br />

Sozialberater und höhere Erstattungen an die im Flüchtlingsbereich tätigen Wohlfahrtsverbände<br />

ein.<br />

Das medizinische Personal soll aufgestockt und im interkulturellen Bereich entsprechend<br />

geschult werden, damit die gesetzlich vorgeschriebenen, medizinischen Erstuntersuchungen<br />

schneller durchgeführt und schwere posttraumatische Belastungsstörungen oder Suizidalität<br />

rechtzeitig erkannt werden.<br />

Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, werden sowohl in den Flüchtlingseinrichtungen<br />

wie auch im Bereich der psychiatrischen Versorgung dringend mehr Dolmetscher benötigt.<br />

Flüchtlings-Einrichtungen brauchen klar benannte und erreichbare Ansprechpartner, an die<br />

sie sich bei Behandlungs- oder Betreuungsfällen wenden können. Zuständigkeiten müssen<br />

offen kommuniziert werden. Dem zuständigen Personal sollen interkulturelle Schulungen<br />

angeboten werden.<br />

Anhang<br />

373


2 Weiteren Handlungsbedarf sehen wir bei der Finanzierung. Für uns steht fest: Die Kommunen<br />

müssen finanziell entlastet werden. Der Bund muss sich stärker an den Kosten beteiligen, der<br />

Freistaat die Zahlungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernehmen. Wir unterstützen<br />

die entsprechenden Forderungen <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags.<br />

3 Diese Resolution wird auch an den Bayerischen Bezirketag weitergeleitet, da es sich hierbei<br />

nicht nur um eine oberbayerische Problematik handelt und es sinnvoll ist, über einzelne Bezirke<br />

hinausgehende, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Weitere Adressaten sind: das Bayerische<br />

Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration; die Regierung von <strong>Oberbayern</strong><br />

sowie die Landtagsabgeordneten aus <strong>Oberbayern</strong>.<br />

Anhang<br />

374


2. Freisinger Appell vom 17. Juni 2015:<br />

Wohnen für alle ermöglichen, den Großraum gemeinsam gestalten 98<br />

Der Großraum München boomt, immer mehr Menschen zieht es in die Stadt und die Region<br />

um München.<br />

Die bayerische Lan<strong>des</strong>hauptstadt, die mit ihrem Umland schon jetzt die wirtschaftsstärkste Region<br />

Deutschlands mit dem größten Bevölkerungszuwachs und der geringsten Arbeitslosigkeit ist, bleibt<br />

auch zukünftig ein Magnet für Menschen, die aus wirtschaftlich und sozial marginalisierten Regionen<br />

in und außerhalb Europas zu uns kommen, um hier besser und ungefährdeter leben und ihre Existenz<br />

sichern zu können.<br />

Diese Attraktivität der Großstadt und der Region ist ein Kompliment für alle, die zu ihrer wirtschaftlichen<br />

Prosperität, ihrem starken sozialpolitischen, ökologischen und bürgerschaftlichem Engagement, ihrer<br />

Kreativität und ihrem weltoffenen Klima beitragen. Die Schattenseite dieser Attraktivität ist allerdings<br />

ein alle bisherigen Dimensionen sprengender Zuzug, für welche die gegenwärtige Infrastruktur <strong>des</strong><br />

gesamten Raumes, die Bewirtschaftung und Beplanung der endlichen Großstadtfläche und auch die<br />

politischen Zusammenwirkungs-Strukturen von Großstadt und Region in bisher ungenügender Weise<br />

gerüstet sind.<br />

Die Lan<strong>des</strong>hauptstadt München und die umgebenden Landkreise stehen vor der Herausforderung<br />

den immer größer werdenden Bedarf an Wohnraum zu bewältigen. Das knappe Angebot auf dem<br />

Wohnungs markt verbunden mit weiterhin starkem Zuzug treibt die Mieten in München und dem<br />

Umland nach oben. Bezahlbarer Wohnraum schwindet und kann den Bedarf immer weniger decken.<br />

Diese Entwicklung vergrößert soziale Problemlagen dramatisch, Verdrängung aus heimatlichen Wohnvierteln,<br />

Armut und Wohnungslosigkeit steigen rapide an. Die Gemeinden dieser Großregion sind<br />

durch diese sich verändernden Rahmenbedingungen in der Bun<strong>des</strong>republik, in Europa und der Welt<br />

mit einem bisher nicht gekannten Wohnungsnotstand konfrontiert.<br />

Auf einer dreitägigen Fachkonferenz zu der die Oberbürgermeister von Freising und München,<br />

Tobias Eschenbacher und Dieter Reiter, der <strong>Bezirks</strong>tagspräsident Josef Mederer und der Vorsitzende<br />

<strong>des</strong> Kuratoriums der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe München und <strong>Oberbayern</strong>, Ludwig<br />

Mittermeier, eingeladen hatten, diskutierten wir unter fast 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern,<br />

Expertinnen und Experten aus Politik und Verwaltung, Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft,<br />

Wohnungslosenhilfe und Sozialverbände darüber, wie wir der oben genannten Entwicklung<br />

mit einem Aufbruch zum Handeln begegnen und wie wir den Großraum München zukunftsfähig, in<br />

sozialer Verantwortung und den sozialen Frieden sichernd gestalten können.<br />

Unser Ziel ist es, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum für alle Bewohnerinnen und Bewohner und<br />

für eine nachhaltige Bekämpfung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit zu sorgen.<br />

Anhang<br />

98<br />

www.bezirk-oberbayern.de/Footernavigation/Aktuelles-Presse/Aktuelles/?FID=2378.2758.1&La=1<br />

375


Dafür brauchen wir die Bildung eines regionalen Bündnisses, bestehend aus den Landkreisen, den<br />

Städten und Gemeinden, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, dem Bezirk und der Regierung von<br />

<strong>Oberbayern</strong>, der Wohnungswirtschaft und weiteren relevanten Akteuren, die an folgenden Zielen<br />

gemeinsam arbeiten:<br />

1 Kooperationen ausbauen<br />

Wir brauchen eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit aller Landkreise, Städte,<br />

Gemeinden, Verbände und Initiativen im Großraum München, um unsere Ziele zu erreichen. Wir<br />

erachten dazu die Förderung eines gemeinsamen Bewusstseins als Regions- bzw. Großraum-<br />

Bürgerinnen und -Bürger Münchens durch Politik auf Lan<strong>des</strong>-, Landkreis- und Gemeindeebene<br />

für besonders wichtig.<br />

2 Bezahlbaren Wohnraum schaffen<br />

Wir brauchen<br />

eine Erhöhung der Zielzahlen <strong>des</strong> geförderten Wohnungsbaus und <strong>des</strong> konzeptionellen bezahlbaren<br />

Mietwohnungsbaus in München und in den Kreisstädten sowie größeren Gemeinden mit S-Bahn-<br />

Anschluss auf 6.000 Wohneinheiten per anno.<br />

die verstärkte Ausweisung von mehr Bauland und Baurecht, die Abschöpfung <strong>des</strong> Planungsgewinns<br />

und das Zurverfügungstellen von mehr Gemeindeflächen im sozial subventionierten Verkauf, z.B.<br />

auch als Sacheinlage bei kommunalen Wohnungsunternehmen oder in Erbpacht. Wir wollen Anreize<br />

schaffen für Wohnungs- und Genossenschaftsbau und alternative Wohnbauprojekte. Die Auflage<br />

eines Landkreisförderprogrammes in allen Landkreisen sollte zeitnah realisiert werden.<br />

ein durch den Freistaat Bayern finanziertes, über die Regierung von <strong>Oberbayern</strong> ausgereichtes Sonder-Regional-Handlungsprogramm<br />

für den geförderten Mehrgeschoss-Mietwohnungsbau in Höhe<br />

von 800 Millionen Euro im 5-Jahreszeitraum, analog dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm<br />

der Lan<strong>des</strong>hauptstadt München.<br />

Kooperationen für gemeinsame Wohnungsbauprojekte, z.B. von Regierung, Lan<strong>des</strong>hauptstadt,<br />

Landkreisen und Gemeinden mit geteilter Finanzierung oder Landkreis-Gemeinde- Kooperationen<br />

mit entsprechenden Belegungsrechten.<br />

urbane Siedlungsstrukturen und Stadtbauten, höhere Dichten und Nachverdichtung in München,<br />

den Kreisstädten und größeren Gemeinden mit S-Bahn-Anschluss bei der Erstellung von Bebauungsplänen<br />

und Einfügungen in innerstädtische Bestandsgebiete. Die Bürgerinnen und Bürger<br />

sind in moderierten Prozessen an solchen Planungen zu beteiligen. Wir meinen, dass der Grundsatz<br />

Innenentwicklung vor Außenentwicklung berücksichtigt und eine Zersiedlung verhindert werden<br />

muss.<br />

Anhang<br />

ein Harmonisierungsgebot, d. h. im gleichen Verhältnis, in dem Gewerbearbeitsplätze entstehen,<br />

muss Wohnraum geschaffen werden.<br />

die Reduzierung von Baukosten durch Senkung von Planungsvorgaben (z.B. Stellplatzschlüssel).<br />

376


3 Bekämpfung von Wohnungslosigkeit<br />

Wir brauchen<br />

die Einführung und den Ausbau präventiver Maßnahmen in allen Landkreisen, um Wohnungslosigkeit<br />

zu vermeiden.<br />

die Schaffung ausreichender Plätze mit qualifiziertem Personal für akut wohnungslose Haushalte,<br />

um die Vermittlung in dauerhaften Wohnraum zu gewährleisten.<br />

für die Region die Einrichtung von genügend Wohnmöglichkeiten für Menschen in prekären Lebenssituationen<br />

und für besondere Zielgruppen mit sozialen, körperlichen und psychischen Schwierigkeiten.<br />

Hierzu sollen unterschiedliche, auf die Bedarfe der jeweiligen Zielgruppe angepasste<br />

Wohnformen entwickelt werden.<br />

mit politischer Unterstützung die Erarbeitung flexiblerer und praxisgerechterer Finanzierungs<br />

und Fördermodelle mit allen Beteiligten, insbesondere den Kostenträgern. Wir appellieren an alle<br />

Verantwortlichen der Politik und der Verwaltung, der Städte, Gemeinden und Landkreise im<br />

Großraum München, die vorgenannten Forderungen zu unterstützen und kurz- bis mittelfristig<br />

gemeinsame Umsetzungsstrategien zu entwickeln.<br />

Anhang<br />

377


C. Liste der Dienste<br />

der Überregionalen Offenen Behindertenarbeit<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Name <strong>des</strong> Trägers Straße PLZ Ort Zielgruppe<br />

Anhang<br />

1 Bayerischer Blinden- und<br />

Sehbehindertenbund e. V. BBSB<br />

Arnulfstr. 22 80335 München blinde und sehbehinderte<br />

Menschen<br />

2 Psychosomatische Beratungsstelle Richard-Wagner-Str. 9 80333 München Menschen mit der<br />

Krankheit Krebs<br />

3 Psychosoziale Krebsberatungsstelle<br />

München der Bayerischen<br />

Krebs gesellschaft e. V.<br />

4 Bayerischer Lan<strong>des</strong>verband für<br />

die Wohlfahrt Gehörgeschädigter<br />

(BLWG) e. V.<br />

5 BLWG-Informations- und<br />

Servicestelle für Menschen mit<br />

Hörbehinderung<br />

6 Diakonie – Informations- und<br />

Servicestelle für Menschen mit<br />

Hörbehinderung<br />

7 Gehörlosenverband München<br />

GMU e. V.<br />

Nymphenburger Str. 21a 80335 München Menschen mit der<br />

Krankheit Krebs<br />

Haydnstr. 12 80336 München hörbehinderte Menschen<br />

Esplanade 15a,<br />

App. 501/1. Stock<br />

85049 Ingolstadt hörbehinderte Menschen<br />

Permoserstr. 82 85057 Ingolstadt hörbehinderte Menschen<br />

Lohengrinstr. 11 81925 München hörbehinderte Menschen<br />

8 EpilepsieBeratung Oberanger 43 80331 München Menschen mit Epilepsie<br />

9 ELISA Familiennachsorge Bahnhofstr. 103b 86633 Neuburg/<br />

Donau<br />

Familien mit<br />

schwerkranken Kindern<br />

10 KONA Belgradstraße 34 80796 München Familien mit<br />

schwerkranken Kindern<br />

11 Multiple Sklerose Gesellschaft St.-Jakobs-Platz 12 80331 München Menschen mit der Krankheit<br />

Multiple Sklerose<br />

12 Deutsche Gesellschaft für<br />

Muskelkranke (DGM) –<br />

Lan<strong>des</strong> verband Bayern e. V.<br />

Ziemssenstr. 1a 80336 München Menschen mit<br />

Muskel-Erkrankungen<br />

13 MUTABOR e. V. Corneliusstr. 26 80469 München Menschen mit Schlaganfall<br />

und Hirn-Verletzung<br />

14 Stiftung Ecksberg – Beratungsstelle<br />

für Schädel-Hirn-Verletzte<br />

15 ZAMOR e. V. – Beratungszentrum<br />

nach Schlag anfall und Hirnschädigung<br />

16 Autismuskompetenzzentrum<br />

<strong>Oberbayern</strong> gGmbH, Kontaktund<br />

Beratungsstelle / Familienentlastender<br />

Dienst<br />

17 fachdienst integration taubblinder<br />

menschen – itm<br />

Ebingerstr. 1 84453 Mühldorf Menschen mit Schlaganfall<br />

und Hirn-Verletzung<br />

Krumenauerstr. 44 85049 Ingolstadt Menschen mit Schlaganfall<br />

und Hirn-Verletzung<br />

Eisenacherstr. 10<br />

(Eingang Wartburgplatz)<br />

Schwanthalerstr. 76/<br />

Rgb.<br />

80804 München Menschen mit Autismus<br />

80336 München taub-blinde Menschen<br />

18 Psychosoziale AIDS-Beratungsstelle Schrenkstr. 3/II 80339 München Menschen mit der<br />

Krankheit AIDS<br />

19 Bayerische AIDS-Stiftung Biedersteinerstr. 29 80802 München Menschen mit der<br />

Krankheit AIDS<br />

20<br />

Deutsche Rheuma-Liga,<br />

Lan<strong>des</strong>verband Bayern e. V.<br />

Fürstenriederstr. 90 80686 München<br />

Menschen mit der<br />

Krankheit Rheuma<br />

378


D. Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungen<br />

aBEW<br />

ABW<br />

AGSG<br />

APK<br />

ASMK<br />

BAGüS<br />

BAKO<br />

BayEUG<br />

BayKiBiG<br />

BEW<br />

bpa<br />

BWF<br />

BWG<br />

EfOB<br />

FED<br />

GP<br />

GPDi<br />

GPV<br />

Gremium GSV<br />

HBG<br />

HMB-T-Verfahren<br />

HMB-W-Verfahren<br />

HPT<br />

HzP<br />

ICD 10<br />

ambulant Betreutes Einzelwohnen für Erwachsene mit einer geistigen und/oder<br />

körperlichen Behinderung<br />

Ambulant betreutes Wohnen<br />

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze<br />

Aktion Psychisch Kranke<br />

Konferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister,<br />

Senatorinnen und Senatoren der Länder<br />

Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe<br />

<strong>Bezirks</strong>arbeitskreis Kooperation <strong>Oberbayern</strong><br />

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen<br />

Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz<br />

Betreutes Einzelwohnen für Erwachsene mit einer seelischen Behinderung<br />

Bun<strong>des</strong>verband privater Anbieter sozialer Dienste<br />

Betreutes Wohnen in Familien<br />

Betreute Wohngemeinschaften für Erwachsene mit einer geistigen und/oder<br />

körperlichen Behinderung<br />

Einrichtungen und Dienste in München und <strong>Oberbayern</strong> für Kinder, Jugendliche<br />

und Erwachsene auf dem Gebiet der Psychiatrie, Suchthilfe und Behindertenhilfe<br />

Familienentlastende Dienste<br />

Gerontopsychiatrie<br />

Gerontopsychiatrischer Dienst<br />

Gemeindepsychiatrischer Verbund<br />

Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung <strong>Oberbayern</strong><br />

(angesiedelt beim Bezirk <strong>Oberbayern</strong>)<br />

Hilfebedarfsgruppe<br />

Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung im Bereich Gestaltung <strong>des</strong> Tages,<br />

entwickelt von der Forschungsstelle „Lebenswelten behinderter Menschen“,<br />

Universität Tübingen, Dr. Heidrun Metzler<br />

Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen, entwickelt<br />

von der Forschungsstelle „Lebenswelten behinderter Menschen“, Universität<br />

Tübingen, Dr. Heidrun Metzler<br />

Heilpädagogische Tagesstätten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

Hilfe zur Pflege<br />

Internationale Klassifikation der Krankheiten 10. Revision (Verschlüsselung von<br />

Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung)<br />

Anhang<br />

379


Anhang<br />

ICF<br />

IFS<br />

IKITA<br />

kbo-KU<br />

KÜ<br />

LN<br />

LEP<br />

LP<br />

MDK<br />

MSD<br />

OBA regional<br />

OBA überregional<br />

PB<br />

PSAG<br />

PSB<br />

PSP<br />

SGB II<br />

SGB IX<br />

SGB V<br />

SGB VIII<br />

SGB XI<br />

SGB XII<br />

SPDi<br />

SPZ<br />

StMAS<br />

StMGP<br />

StMUK<br />

SVE<br />

TWG<br />

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und<br />

Gesundheit; dient als länder- und fachübergreifende einheitliche Sprache zur<br />

Beschreibung <strong>des</strong> funktionalen Gesundheitszustan<strong>des</strong>, der Behinderung, der<br />

sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person.<br />

Interdisziplinäre Frühförderstellen<br />

Integrative Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten und Horte)<br />

Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> – Kommunalunternehmen<br />

Kostenübernahme<br />

Leistungsnehmer; Synonym für leistungsberechtigte Person<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />

Leistungsberechtigte Person<br />

Medizinischer Dienst der Kranken-/Pflegeversicherung<br />

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst<br />

Regionale Offene Behindertenarbeit<br />

Überregionale Offene Behindertenarbeit<br />

Persönliches Budget<br />

Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft<br />

Suchtberatungsstelle<br />

Pflegestützpunkt<br />

Zweites Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende)<br />

Neuntes Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)<br />

Fünftes Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung)<br />

Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe)<br />

Elftes Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung)<br />

Zwölftes Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)<br />

Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

Sozialpsychiatrisches Zentrum der Kliniken <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration<br />

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege<br />

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und<br />

Kunst<br />

Schulvorbereitende Einrichtung<br />

Therapeutische Wohngemeinschaften für Erwachsene mit einer<br />

seelischen Behinderung<br />

380


UN-BRK<br />

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen<br />

mit Behinderungen<br />

VSOP Verein für Sozialplanung e. V.<br />

WfbM<br />

ZPE<br />

Werkstatt für behinderte Menschen<br />

Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen<br />

Abkürzungen der Leistungsarten (Leistungstypen in Bayern)<br />

Wohnen mit Tagesbetreuung…<br />

WT-E-K<br />

WT-E-G<br />

WT-E-S<br />

WT-KJ-K<br />

WT-KJ-G<br />

für körperlich behinderte Erwachsene<br />

für geistig behinderte Erwachsene<br />

für seelisch behinderte Erwachsene<br />

für körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

für geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

Wohnen ohne Tagesbetreuung…<br />

W-E-K<br />

W-E-G<br />

W-E-S<br />

W-KJ-K<br />

W-KJ-G<br />

für körperlich behinderte Erwachsene<br />

für geistig behinderte Erwachsene<br />

für seelisch behinderte Erwachsene<br />

für körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

für geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

Teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung…<br />

T-E-WfbM<br />

T-E-K-WfbM<br />

T-E-S-WfbM<br />

T-E-FS / BG<br />

T-E-K-FS / BG<br />

XIV a<br />

XIV c<br />

T-E-S-TS / BG<br />

für körperlich, geistig und seelisch behinderte Erwachsene in Werkstätten<br />

für körperlich behinderte Erwachsene in Werkstätten<br />

für seelisch behinderte Erwachsene in Werkstätten<br />

für körperlich, geistig und seelisch behinderte Erwachsene in Förderstätten,<br />

Förder- und Betreuungsgruppen<br />

für körperlich behinderte Erwachsene in Förderstätten, Förder- und<br />

Betreuungsgruppen<br />

Förderstätte/Fördergruppe für Menschen mit Behinderung<br />

Förderstätte/Fördergruppe für Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung<br />

für seelisch behinderte Erwachsene in Tagesstätten und Betreuungsgruppen<br />

Anhang<br />

381


T-ENE<br />

T-K-KITA<br />

T-KJ-K-HPT<br />

T-KJ-G-HPT<br />

T-K-S-HPT<br />

für Erwachsene nach dem Erwerbsleben<br />

für körperlich oder geistig behinderte oder von Behinderung bedrohte<br />

Kinder im Sinne <strong>des</strong> § 53 SGB XII in Kindertageseinrichtungen im Sinne <strong>des</strong><br />

Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG<br />

für körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in<br />

heilpädagogischen Tagesstätten<br />

für geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in<br />

heilpädagogischen Tagesstätten<br />

für seelisch behinderte Kinder im Vorschulalter<br />

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

WT-BSS<br />

W-BSS<br />

T-BSS<br />

Wohnen mit Tagesbetreuung<br />

Wohnen ohne Tagesbetreuung<br />

Tagesbetreuung<br />

Anhang<br />

382


E. Literaturverzeichnis<br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (Hrsg.)<br />

Eckpunkte zur Umsetzung dezentraler Wohnstrukturen für Menschen mit körperlicher Behinderung,<br />

Sinnesbehinderung und/oder geistiger Behinderung unter dem Aspekt der Inklusion<br />

München 2010<br />

Als pdf herunterzuladen unter<br />

www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/behinderung/101222_eckpunkte_<br />

zur_dezentralisierug.pdf (Stand 10.07.2015)<br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (Hrsg.)<br />

Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der<br />

UN-Behindertenrechtskonvention. Aktionsplan<br />

München 2014<br />

Als pdf herunterzuladen unter<br />

http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/StdS/UN_BRK/aktionsplan_<br />

bayern.pdf?__blob=publicationFile (Stand 10.07.2015)<br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Hrsg.)<br />

Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern<br />

München 2007<br />

Bayerischer Bezirketag (Hrsg.)<br />

Resolution <strong>des</strong> Bayerischen Bezirketags zum Einsatz von Schulbegleitern/innen an<br />

Regel- und Förderschulen<br />

München 3. Juli 2014<br />

Als pdf herunterzuladen unter<br />

www.bay-bezirke.de/baybezirke.php?id=767<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> (Hrsg.)<br />

Materialien: Positionspapier zum Handlungsfeld Schulbegleitung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>, Entwicklung<br />

und Gestaltung der Leistungstypen Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen<br />

München 2011<br />

Als pdf herunterzuladen unter<br />

www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/2378_1019_1.PDF?1421341192&La=1<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> (Hrsg.)<br />

Zweiter Sozialbericht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> im Rahmen der Gesamtsozialplanung<br />

München 2012<br />

Als pdf herunterzuladen unter<br />

www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Sozialplanung/Sozialberichterstattung<br />

Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit (Hrsg.)<br />

Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Fachkräfteengpassanalyse<br />

Nürnberg 2014<br />

Als pdf herunterzuladen unter<br />

www.statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/<br />

Fachkraefte/BA-FK-Engpassanalyse-2014-12.pdf<br />

Anhang<br />

383


Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.)<br />

Forschungsbericht Sozialforschung 433: Umsetzung und Akzeptanz <strong>des</strong><br />

Persönlichen Budgets – Endbericht<br />

Berlin 2012<br />

Als pdf herunterzuladen unter<br />

www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb433.html<br />

Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.)<br />

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, Parallelbericht an den UN-Fachausschuss<br />

für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anlässlich der Prüfung <strong>des</strong> ersten Staatenberichts<br />

Deutschlands gemäß Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Berlin 2015<br />

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.)<br />

Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 3/2013: Inklusion in der Diskussion<br />

Berlin 2013<br />

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.)<br />

Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 3/2009: Wohin treibt die Sozialwirtschaft?<br />

Ordnung – Steuerung – Perspektiven<br />

Berlin 2009<br />

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.)<br />

H 13: Steuerungsunterstützung durch Sozialplanung und Controlling auf kommunaler Ebene<br />

Berlin 2005<br />

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.)<br />

Handbuch der örtlichen Sozialplanung<br />

Frankfurt am Main 1986<br />

Duschinger, Thomas<br />

Aktionsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe – Präsentation zum Modellprojekt Nr. 17 im<br />

Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (GSV)<br />

München 17.03.2015<br />

Gesundheitsberichtserstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Heft 28<br />

www.gbe-bund.de<br />

Schlussbericht für das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration<br />

und dem Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Prof. Dr. Andreas Kirchner, Dipl.-Soz. Martina Schweiger:<br />

Inklusive Nachmittagsbetreuung – Wissenschaftliche Begleitforschung<br />

München 2014<br />

Anhang<br />

Verein für Sozialplanung VSOP e. V. (Hrsg.)<br />

Positionspapier „Inklusive Sozialplanung“<br />

Berlin 2012<br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration<br />

Zweiter Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern; Kurzversion<br />

Als pdf herunterzuladen unter<br />

www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/zweiter-bericht.php<br />

384


Impressum<br />

Dritter Sozialbericht <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

Berichtszeitraum 2013 bis 2015<br />

Planungszeitraum 2015 bis 2020<br />

Herausgeber<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Prinzregentenstraße 14<br />

80535 München<br />

Telefon: 089 2198-01<br />

www.bezirk-oberbayern.de<br />

Inhaltliche Redaktion<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Marga Tobolar-Karg<br />

Strategische Sozialplanung<br />

Telefon: 089 2198-22100<br />

Schlussredaktion<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

Presse- und Informationsstelle<br />

Prinzregentenstraße 14<br />

80535 München<br />

presse@bezirk-oberbayern.de<br />

Lektorat<br />

Ute Leitner-Strobl<br />

www.u-text.de<br />

Gestaltung und Satz<br />

point – Grafische Dienstleistungen<br />

Bildnachweis<br />

Titelseite: Gemeinsam Leben Lernen/Tobias Polsfuß<br />

Berufsbildungswerk München-Johanneskirchen: S. 245/Martin Kess; Bezirk <strong>Oberbayern</strong>: S. 2/Wolfgang<br />

Englmaier, S. 41/Claas Gieselmann, S. 41/Benjamin Schmidt, S. 103/Wolfgang Englmaier, S. 124/Constanze<br />

Mauermayer, S. 223/Marga Tobolar-Karg; Blindeninstitut: S. 83, S. 140; fotolia: S. 103/ denys kuvaiev, S. 121/<br />

philidor, S. 142/Alexander Raths, S. 186/jörn buchheim, S. 209/Miriam Dörr; Carl-August-Heckscher-Schule:<br />

S. 243/Claudia Reiter; Franziskuswerk Schönbrunn: S. 181/Thomas Klinger, S. 193/Thomas Klinger;<br />

Gehörlosenverband BLWG: S. 133/Schmitt, S. 140/Schmitt; Gemeinsam Leben Lernen: S. 169/Sonja Pohl,<br />

S. 173/Severin Vogl; Herzogsägmühle: S. 207/Martina Wagner; istockphoto: S. 88/eugenelucky; Lebenshilfe<br />

Traunstein: S. 28, S. 50, S. 136, S. 191; Monsignore-Bleyer-Haus: S. 183; photocase: S. 53/christophepapke,<br />

S. 166/Schneekind, S. 214/jala, S. 200/photögraphy.com, S. 221/cydonna, S. 227/ffwd!; Regens-Wagner<br />

Hohenwart Stiftung: S. 41, S.80, S. 103, S. 188, S. 219; Stiftung ICP München: S. 114, S. 160<br />

Druck<br />

Februar 2016<br />

Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100 % Altpapier, Bavaria-Druck GmbH München<br />

Anhang<br />

In dieser Publikation verwenden wir bei geschlechtsspezifischen Begriffen aus Gründen der<br />

besseren Lesbarkeit die männliche oder weibliche Form. Jedoch sind damit immer Vertreter<br />

aller Geschlechter gemeint.<br />

<br />

© 2015, Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

386

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