17.03.2016 Aufrufe

des Bezirks Oberbayern

22ounCX

22ounCX

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Inklusion<br />

Eine Neuausrichtung bzw. der Umbau zu differenzierten Wohnformen, die am individuellen Bedarf orientiert<br />

sind, sowie die Weiterentwicklung der erforderlichen komplementären Leistungen für Menschen<br />

mit Behinderungen, sind eine Herausforderung, der sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> stellt. Das Ziel der zukünftigen<br />

Ausgestaltung muss alle Bereiche der Alltagsbewältigung umfassen, um die gemeindeintegrierte<br />

selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Überlegungen hinsichtlich<br />

quartiersbezogener Wohn- und Unterstützungskonzepte im Zusammenleben von Menschen mit und<br />

ohne Behinderungen erfordern hierbei im Sinne der UN-BRK eine zentrale Rolle.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> begibt sich gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen<br />

(Selbstvertretern), Vertretern der Selbsthilfe und Leistungserbringern auf den Weg, um dem<br />

geforderten Wandel von einer überwiegend einrichtungsorientierten hin zu einer personenzentrierten<br />

Hilfe zu gestalten und um zu einer Auflösung der Leistungskategorien „ambulante, teilstationäre und<br />

stationäre Maßnahmen“ der Eingliederungshilfe zu gelangen. Hierzu sollen die im Zusammenhang mit<br />

dem GSV-Projekt Nr. 14 entstandenen Modelle praktische Erfahrungen liefern.<br />

Folgende Leistungserbringer wurden in das GSV-Projekt Nr. 14 für den Personenkreis der Menschen mit<br />

einer wesentlichen geistigen und oder körperlichen Behinderung aufgenommen:<br />

GEMEINSAM LEBEN LERNEN e. V. – Integrative Wohngemeinschaft, Gräfelfing, Landkreis München<br />

Der Leistungserbringer wirkt bereits seit mehreren Jahren an der Schnittstelle zwischen stationären<br />

und ambulanten Wohnformen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Konzeptionell ist<br />

dabei die besondere Art und Weise <strong>des</strong> Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderungen<br />

in Wohngemeinschaften zu nennen. Dabei übernehmen die Menschen ohne Behinderungen<br />

Betreuungsleistungen. Die Bewohner der Wohngemeinschaft erhalten eine personenzentrierte und<br />

ihrem Bedarf entsprechende Versorgung, die einem vergleichbaren stationären Rahmen entspricht.<br />

Erreicht wird das durch die Kombination der professionellen Unterstützung durch Fachkräfte und<br />

die zusätzliche Unterstützung durch nichtbehinderte Mitbewohner. Die ambulante Organisationsform<br />

ermöglicht darüber hinaus, dass neben den Leistungen der Eingliederungshilfe im Bedarfsfall<br />

auch die Leistungen der häuslichen Pflege nach SGB XI und der häuslichen Behandlungspflege nach<br />

SGB V gesondert in Anspruch genommen bzw. eingesetzt werden können.<br />

Herzogsägmühle, Innere Mission – Übergangsbegleiter, Peiting, Landkreis Weilheim-Schongau<br />

Das Modellprojekt ist eingebettet in das bestehende Konzept der „inversen Inklusion“ sowie in<br />

bestehende Wohnformen in der Herzogsägmühle. Im üblichen Setting <strong>des</strong> stationären Wohnens<br />

wurden sog. „Übergangsbegleiter“ in den Einrichtungsbereichen „Tannenhof“ – Wohnen für<br />

Menschen mit einer wesentlichen geistigen Behinderung und „Lindenhof“ – Wohnen für Menschen<br />

mit einer wesentlichen seelischen Behinderung eingesetzt. Aufgabe der Übergangsbegleiter ist es,<br />

gemeinsam mit den Bewohnern die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, die für eine selbstständige<br />

Lebensführung in einem ambulanten Betreuungssetting in der Herzogsägmühle erforderlich<br />

sind. Es ist ein Wechsel aus der stationären in eine ambulant betreute Wohnform und ggf. auch<br />

wieder zurück, ohne dass ein Wohnortwechsel notwendig wird. Darüber hinaus gehören zu den o. g.<br />

Qualitätszielen die Identifikation von möglichen Hindernissen und konkreten Herausforderungen<br />

im Übergang vom stationären zum ambulanten Betreuungssetting für die leistungsberechtigte<br />

Person sowie den Leistungserbringer. Mit Förderung aus Mitteln <strong>des</strong> sozialen Wohnungsbaus der<br />

Regierung von <strong>Oberbayern</strong> wurden zwölf neue Appartements am „Lindenhof“ errichtet, in denen<br />

Langzeitbewohner bei ihrem Übergang von stationärer zu ambulanter Betreuung begleitet werden<br />

sollen. Mit der Einbindung dieser Finanzierungsmittel kann auch eine Refinanzierung der Mietkosten<br />

im Rahmen der vorgegebenen Mietobergrenzen im ambulanten Setting erfolgen.<br />

44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!