17.03.2016 Aufrufe

des Bezirks Oberbayern

22ounCX

22ounCX

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Inklusion<br />

2.1 Personenzentrierter Ansatz<br />

2.1.1 Gesamtplanverfahren<br />

Hilfreich für Menschen mit Behinderungen ist eine ganzheitliche und einheitliche Planung der Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe im Sinne einer personenzentrierten Hilfe. Dies ist auch eine zentrale<br />

Forderung der UN-BRK. Voraussetzung für ein systematisches und planerisches Handeln ist daher eine<br />

umfassende Ermittlung der individuellen Bedarfssituation unter Einbeziehung der Selbstbestimmung<br />

und Eigenverantwortlichkeit der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen.<br />

In diesem Zusammenhang ist es ein wichtiges Anliegen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>, das Verwaltungsverfahren<br />

zu optimieren – mit dem Ziel einer personenzentrierten Hilfegewährung, die den Menschen mit<br />

Behinderungen und seinen individuellen Bedarf in den Mittelpunkt <strong>des</strong> Verwaltungshandelns stellt.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> betrachtet dazu als geeignetes Instrument den im § 58 SGB XII vorgesehenen<br />

Gesamtplan. Er hat bereits im Jahr 2005 in Zusammenarbeit mit den anderen bayerischen Bezirken ein<br />

Gesamtplanverfahren für die Hilfen entwickelt – zunächst für Menschen mit einer seelischen Behinderung,<br />

später für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Das Verfahren 30<br />

baut auf eine typisierte und umfassende Bedarfsermittlung auf, die gemeinsam mit dem betroffenen<br />

Menschen und dem potenziellen Leistungsanbieter durchzuführen und innerhalb eines Sozialberichts<br />

zu dokumentieren ist.<br />

Bei der personenzentrierten Ermittlung <strong>des</strong> individuellen Bedarfs an Eingliederungshilfe und Unterstützung<br />

zur Teilhabe ist, im Rahmen <strong>des</strong> Gesamtplanverfahrens, die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen<br />

verpflichtend. In diesem Verfahren spielen sowohl die sozialräumlichen (i. d. R. örtlichen) Bedingungen,<br />

als auch die meist örtlich vorhandenen (sozialen) sowie die individuellen Ressourcen und<br />

Wünsche der Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Rolle.<br />

31<br />

Anmerkungen der Fachausschüsse Behindertenhilfe, Psychiatrie, Sucht und Wohnungslosenhilfe der<br />

ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> zum Entwurf <strong>des</strong> dritten Sozialberichts <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> vom 28.07.2015<br />

60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!