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des Bezirks Oberbayern

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2.1.1 Regionale Offene Behindertenarbeit<br />

Die Regionale Offene Behindertenarbeit (Reg. OBA) ist mit ihrer Lotsen- und Leitfunktion für Menschen<br />

mit Behinderungen und deren Angehörige innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe ein sehr<br />

bedeutsames Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe. Die Dienste der Reg. OBA stellen einen<br />

wichtigen Baustein in der Gesamtversorgung von Menschen mit Behinderungen dar. Es handelt sich<br />

hierbei um ein sozialraumorientiertes und niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit wesentlichen<br />

geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke<br />

Menschen nach §§ 53 ff SGB XII und deren Angehörige.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Die Dienste der Reg. OBA bieten Menschen mit Behinderungen jeden Alters und ihren Angehörigen<br />

professionelle, kompetente und kostenfreie Beratung zu persönlichen und behinderungsspezifischen<br />

Fragestellungen, pädagogische und lebenspraktische Unterstützung und Kontaktmöglichkeiten an. Die<br />

Dienste informieren über alle Hilfen und Angebote, die es im näheren Lebensumfeld der Ratsuchenden<br />

gibt. Die Reg. OBA unterstützt bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Leistungen, wie z. B. der<br />

Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege. Die Vernetzung und enge Zusammenarbeit bei Angeboten<br />

innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe vor Ort, wie z. B. mit Kirchengemeinden, Vereinen und<br />

Volkshochschulen, ist dabei unerlässlich. Darüber hinaus werden von der Reg. OBA unterschiedliche<br />

Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen jeden Alters<br />

organisiert und durchgeführt.<br />

Mit den sog. Familienentlastenden Diensten (FED) unterstützen die regionalen OBA-Dienste Familien<br />

und Angehörige von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen, sofern diese bei den<br />

Angehörigen leben. Die entweder unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse finanzierte<br />

oder als Selbstzahler erhaltene Leistung wird von den Diensten der OBA organisiert und geleitet. Die Personen<br />

und deren Angehörige erhalten im häuslichen Umfeld oder in Gruppenangeboten die passende<br />

und erforderliche Unterstützung. In <strong>Oberbayern</strong> gibt es aktuell 46 regionale Dienste der OBA. Pro Jahr<br />

nutzen diese Leistung rund 13.600 Menschen mit Behinderungen.<br />

Durch den direkten Kontakt mit Menschen mit Behinderungen erhalten die regionalen OBA-Dienste<br />

wichtige Informationen über die Bedürfnisse und Wünsche, aber auch über bestehende Barrieren, die<br />

einer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Regionen entgegenstehen. Diese Erkenntnisse<br />

sollen zur Entwicklung <strong>des</strong> inklusiven Sozialraums beitragen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe<br />

ist. Die Leistungen der regionalen OBA-Dienste haben einen inklusiven Charakter. Die Verantwortlichen<br />

achten darauf, dass ihre Angebote, wie beispielsweise Freizeitaktivitäten oder Bildungsangebote, Menschen<br />

mit und ohne Behinderungen erreichen. Vereinzelt gibt es bereits ein Mitbestimmungsrecht der<br />

Nutzer über die sog. OBA-Beiräte.<br />

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt bietet min<strong>des</strong>tens ein Dienst der Reg. OBA Unterstützungsleistungen<br />

an. Teilweise gibt es in Landkreisen oder kreisfreien Städten mehrere Anbieter, die im<br />

Rahmen einer Kooperationsvereinbarung gemeinsam für die Belange der Menschen mit Behinderungen<br />

und deren Angehörige eintreten bzw. die Aufgaben in der OBA in der Region unter sich aufteilen.<br />

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