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des Bezirks Oberbayern

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Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Für diesen Leistungsbereich werden laufend – entsprechend dem Bedarf – Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen<br />

geschlossen. Im Zuge der Ambulantisierungsbestrebungen und der älter werdenden<br />

Gesellschaft rückt dieses Angebot mehr in den Fokus.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Ziele<br />

Der dem Bedarf entsprechende Ausbau der<br />

Tagesstruktur für Menschen mit Behinderungen<br />

nach dem Erwerbsleben wird aktiv unterstützt.<br />

2.4.3 Tagesstätten für psychisch kranke Menschen<br />

Maßnahmen<br />

Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.<br />

Tagesstätten für psychisch kranke Menschen sind niedrigschwellige, pauschal finanzierte Betreuungsangebote<br />

mit Tagesstruktur. Das unterscheidet sie von hochschwelligeren, im Einzelfall entgeltfinanzierten<br />

Angeboten (siehe Kapitel II.B.2). Tagesstätten sollen Menschen mit verschiedenen psychiatrischen<br />

Störungen unterschiedlicher Ausprägung zugänglich sein, sie aktivieren und ihnen zu einer Tagesstrukturierung<br />

verhelfen. Die Leistungen der Tagesstätten haben folgende Zielsetzungen:<br />

Förderung zur Teilhabe an der Gesellschaft<br />

Sinnvolle Tagesgestaltung<br />

Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten und Ausbau im Sinne einer wirkungsvollen Hilfe<br />

zur Selbsthilfe<br />

Entwicklung und Erprobung von tragfähigen Sozialkontakten sowie Eingliederung in das<br />

soziale Umfeld<br />

Prävention von (weiterer) Chronifizierung, Erhalt und Verbesserung der Gesundheit sowie<br />

der Gesundheitsfürsorge<br />

Weiterentwicklung der Tätigkeiten, Kontakte und Themen, Reaktivierung von früheren<br />

Ressourcen und Fähigkeiten<br />

Training der Basisfähigkeiten zur Arbeit<br />

Verbesserung der Lebensqualität<br />

Das Angebot richtet sich an Teilnehmende, die in einer stationären Einrichtung ohne Tagesstruktur leben,<br />

ambulant betreut werden oder keine weiteren Maßnahmen der Eingliederungshilfe erhalten.<br />

Der weitere Ausbau erfolgt durch das 2014 in Kraft getretene Nachsteuerungsverfahren, in dem quantitative<br />

(Bevölkerungszahlen) und qualitative Aspekte berücksichtigt werden.<br />

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