des Bezirks Oberbayern
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geplanten Auflösung der Charakterisierung von Leistungen der Eingliederungshilfe in ambulante, teilstationäre<br />
und stationäre Maßnahmen sowie mit der Weiterentwicklung der Sozialraum orientierung<br />
und den notwendigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten.<br />
Weitere wichtige Voraussetzungen für die Schaffung von inklusiven Wohnverhältnissen im Sinne der<br />
UN-BRK sind neben der Vielfalt der Wohnangebote im Wesentlichen die barrierefreie Erschließung <strong>des</strong><br />
Sozialraums und <strong>des</strong> sozialen Umfelds. Dazu zählt die gleichberechtigte Zugänglichkeit <strong>des</strong> Wohnraums<br />
und <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs, der Informationssysteme sowie der privaten und öffentlichen<br />
Medien. Zudem müssen bestehende, dezentrale – insbesondere ambulante – Strukturen in allen Bereichen<br />
der Rehabilitation, der Pflege und der Assistenz weiter ausgebaut werden. Nur durch eine wohnortnahe<br />
Versorgungs- und Infrastruktur kann langfristig im Sinne der Inklusion auch das Wohnen nach<br />
den individuellen Wünschen und Bedürfnissen von Menschen – auch mit schwersten Behinderungen –<br />
realisiert werden. Um sich diesem Ziel weiter anzunähern, bedarf es stetiger, gemeinsamer Anstrengungen<br />
von Seiten der verschiedenen Ebenen der Kommunen in <strong>Oberbayern</strong> sowie der Leistungserbringer<br />
und deren Verbände, um dem weiteren erforderlichen Aus- und Umbau Rechnung zu tragen.<br />
Die <strong>Bezirks</strong>verwaltung unterstützt in diesem Zusammenhang insbesondere die Aktivitäten der Landkreise<br />
mit ihren örtlichen Teilhabeplanungen, Aktionsplanungen oder Inklusionskonzepten. Innerhalb<br />
dieser Planungsaufgabe sollten insbesondere die o. g. Voraussetzungen für inklusive Wohnverhältnisse<br />
und für die gemeindeintegrierte selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung besprochen<br />
und Lösungswege aufgezeigt werden.<br />
Eingliederungshilfe<br />
Erwachsene<br />
Grundsätzlich wird zwischen ambulanten und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe unterschieden.<br />
Dabei entspricht die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum dem gesetzlichen Vorrang<br />
individueller, möglichst nicht-stationärer Hilfen („ambulant vor stationär“, vgl. § 9 Abs.2 SGB XII,<br />
§ 13 SGB XII, § 19 Abs. 2 SGB IX).<br />
Die Aufgaben der Anbieter der ambulanten Wohnformen zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen<br />
oder chronischen Erkrankungen eine individuelle psychosoziale und pädagogische Unterstützung zur<br />
Gestaltung ihrer weitestgehend selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu bieten,<br />
die ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Die ambulante Begleitung im<br />
eigenen Wohnraum umfasst zudem die Förderung der sozialen und beruflichen Teilhabe am Leben in der<br />
Gesellschaft, die Hilfe zur Selbsthilfe, behinderungsbedingte Beeinträchtigungen und deren Folgen zu<br />
überwinden bzw. zu mildern und die Eigenständigkeit bzw. Selbstständigkeit <strong>des</strong> behinderten Menschen<br />
zu erhalten bzw. zu fördern und dadurch auch die Aufnahme in eine stationäre Wohnform zu vermeiden.<br />
Der Sozialraum und die soziale Umwelt stellen einen wichtigen Rahmen für die Aufgaben der ambulanten<br />
Wohnformen dar. Die Angebote <strong>des</strong> komplementären Unterstützungssystems, wie z. B. Assistenzund<br />
Begleitleistungen, Hauswirtschaftliche Hilfen, Offene Behindertenarbeit, Tagesstruktur- und Beratungsangebote<br />
zum ambulant begleiteten Wohnen (siehe Kapitel II.B.2), vervollständigen die im<br />
Einzelfall erforderlichen Leistungen. Dem gegenüber stehen stationäre Wohnformen, deren Angebote<br />
sich an erwachsene Menschen richten, die aufgrund ihrer wesentlichen geistigen, körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung der ständigen Begleitung und Unterstützung im Alltagsleben bedürfen und<br />
auf begleitende, fördernde und ggf. pflegerische Leistungen angewiesen sind. Auch in dieser Versorgungsform<br />
zielt die Hilfe auf eine Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine<br />
selbständigere Lebensführung ab. Das Stationäre Wohnen im Erwachsenenalter ist ein Wohnangebot<br />
mit und ohne Tagesbetreuung. Im Stationären Wohnen ohne Tagesbetreuung werden Menschen<br />
unterstützt, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, eine Förderstätte besuchen, an<br />
einer Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben teilnehmen oder einer sonstigen Tagesstruktur<br />
nachgehen.<br />
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