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des Bezirks Oberbayern

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Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Zur Steuerung und Qualitätssicherung der Maßnahmen gemäß der Oberbayerischen Musterleistungsvereinbarung<br />

findet nach Bedarf ein regelmäßiger Austausch mit den Vertretern <strong>des</strong> Berufsverbands<br />

der Heilpädagogen oder einzelner Praxen statt. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> und die Vertreter <strong>des</strong> Berufsverbands<br />

der Heilpädagogen gestalten ein jährliches Treffen, das Themenbereiche wie die Kooperation<br />

zwischen heilpädagogischen Praxen und dem Bezirk, Qualitätsstandards, aktuelle fachliche Themen<br />

und Fragen zum Verwaltungsprocedere beinhaltet. Die Inhalte der gemeinsamen Handlungsempfehlungen<br />

für heilpädagogische Praxen wurden Anfang 2015 aktualisiert und angepasst.<br />

Zur Steuerung und Qualitätssicherung der Maßnahmen gemäß der Musterleistungsvereinbarung<br />

für ambulant isolierte heilpädagogische Maßnahmen, die sonstige Therapeuten erbringen, werden<br />

durch die <strong>Bezirks</strong>verwaltung insbesondere die personellen Anforderungen und heilpädagogischen<br />

Inhalte zum Abschluss einer individuellen Leistungsvereinbarung geprüft und umgesetzt. Für Reitpädagogen<br />

mit pädagogischer Grundausbildung und dem Abschluss „Diplom-Reitpädagoge“ wurde<br />

etwa mit den Vertretern eines Ausbildungsinstituts eine individuelle Lösung in Form einer heilpädagogischen<br />

Weiterqualifizierung erarbeitet, um auch diesen Anbietern den Abschluss einer<br />

Leistungsvereinbarung zu ermöglichen.<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Beratungs-<br />

und Therapieversorgung für Kinder mit<br />

Behinderungen und deren Familien ist erfolgt.<br />

Maßnahmen<br />

Laufender Abschluss neuer Leistungs- und<br />

Vergütungsvereinbarungen mit heilpädagogischen<br />

Praxen und sonstigen Therapeuten<br />

Beratung regional vor Ort auf der Grundlage<br />

der Musterleistungsvereinbarung und den<br />

Handlungsempfehlungen<br />

Ziel im Bereich der Isolierten heilpädagogischen Maßnahmen ist eine Weiterentwicklung als ambulantes<br />

Fördermodul im Sinne der Inklusionsdebatte, um die Förderung in der konkreten Lebenswirklichkeit<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> zu ermöglichen. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> wird mit den Leistungsträgern und deren Interessensvertretungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Inklusionsgedankens ins Gespräch gehen, um weitere<br />

Formen heilpädagogischer Förderung zu entwickeln. Für die steigende Zahl der Kinder, die inklusiv in<br />

Regeleinrichtungen betreut werden, werden heil pädagogische Fördermaßnahmen vor Ort notwendig,<br />

um die gleichberechtigte Teilhabe wohnortnah sicherzustellen.<br />

1.1.3 Offene Behindertenarbeit mit Familienunterstützung<br />

Die Dienste der Offenen Behindertenarbeit (OBA) bieten auch Kindern mit Behinderungen und ihren<br />

Angehörigen professionelle und kompetente Beratung zu persönlichen und behinderungsspezifischen<br />

Fragestellungen sowie pädagogische und lebenspraktische Unterstützung und Kontaktmöglichkeiten<br />

an. Die Dienste informieren über alle Hilfen und Angebote, die es im näheren Lebensumfeld der Ratsuchenden<br />

gibt. Die OBA unterstützt bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Leistungen, wie<br />

z. B. der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege. Die Vernetzung und enge Zusammenarbeit mit<br />

kinderspezifischen Diensten und Einrichtungen vor Ort, z. B. mit der IFS, mit Kindertagesbetreuungen,<br />

mit Praxen oder auch mit Angeboten der Jugendhilfe, ist dabei unerlässlich.<br />

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