des Bezirks Oberbayern
22ounCX
22ounCX
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Inklusion<br />
Für Leistungsträger und Kommunen bedeutet dies eine personenzentrierte Neuausrichtung in ihren<br />
sozialplanerischen Aufgaben sowie die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in<br />
den Mittelpunkt <strong>des</strong> Handelns zu rücken. Auch für Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener<br />
Sache und für die Verbände der Selbsthilfe und der Angehörigen als Vertreter der Menschen mit Behinderungen<br />
bringt dieser Kulturwandel eine Erweiterung der Aufgaben mit sich. Damit wird eine aktive<br />
Gestaltung und Vertretung ihrer Interessen notwendig.<br />
Für die Leistungserbringer ist die Inklusion mit dem Vorrang von Unterstützungsleistungen im jeweiligen<br />
sozialen Umfeld die Abkehr von der Einrichtungszentrierung. Inklusion ist ein Ziel. Sich diesem Ziel<br />
anzunähern und es erreichen zu wollen, ist eine Herausforderung, der sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als ein<br />
gesellschaftlicher Akteur stellt und sich gemeinsam auf einem dynamischen Weg mit vielen Leistungserbringern<br />
und Leistungserbringerverbänden befindet. Hierzu schreibt die Arbeitsgemeinschaft der<br />
freien Wohlfahrtspflege <strong>Oberbayern</strong> 9 in ihren Anmerkungen zum dritten Sozialbericht: „Sonderrechte<br />
und -systeme sind im Sinn eines Nachteilsausgleichs solange und insoweit erforderlich, als Behinderung<br />
als individuelles Merkmal verstanden und die aus der Definition von Behinderung als gesellschaftlichem<br />
Konstrukt resultierenden Konsequenzen nicht allgemein umgesetzt sind.“<br />
Die UN-BRK trifft auf ein Sozialsystem mit einer langen Entwicklungsgeschichte, mit Traditionen und<br />
einer strukturellen und rechtlichen Einbettung in den Sozialstaat. Die Umsetzung der UN-BRK – und<br />
somit der Inklusion – gelingt dann, wenn diese Aufgabe nicht als Separat- oder Inselaufgabe eines einzelnen<br />
Akteurs, sondern wenn Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Ausrichtungsprozess betrachtet wird.<br />
Das Sozialsystem in seiner vielfältigen Ausdifferenzierung und Spezialisierung, mit verschiedensten<br />
Zuständigkeiten und unterschiedlichen rechtlichen Verortungen erfordert von allen Beteiligten die<br />
Bereitschaft miteinander ins Gespräch zu kommen und diesen Diskurs nicht nur auf der institutionellen<br />
oder verbandlichen Ebene zu belassen. Dazu ist die Beteiligung aller Betroffenen nötig. Durch den Dialog<br />
aller Akteure kann es gelingen die bestehenden Unterstützungsleistungen – orientiert an den Bedürfnissen<br />
der Menschen mit Behinderungen in ihrem jeweiligen räumlichen und sozialen Umfeld – fortzuentwickeln<br />
und neue Angebote zu gestalten.<br />
Dies ist eng verknüpft mit den rechtlichen Möglichkeiten und finanziellen Ressourcen der jeweiligen<br />
Institutionen und Organisationen, wie z. B. der Bezirke, Landkreise und Städte. Durch einen Dialog und<br />
eine enge Zusammenarbeit kann und mag es gelingen z. B. Doppelstrukturen abzubauen bzw. erst gar<br />
nicht zu schaffen. Hier erprobt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> bereits erste Schritte im Rahmen der Aufgaben<br />
„Vernetzung und vor Ort“, z. B. die Mitwirkung an den örtlichen Teilhabeplanungen oder bei der regionalen<br />
Steuerung und sozialräumlichen Planung im Bereich der Psychiatrie und Suchthilfe. Eine enge<br />
Zusammenarbeit muss auch zwischen den unterschiedlichen Leistungsträgern erfolgen, damit die<br />
jeweiligen Schnittstellenproblematiken bearbeitet und die gemeinsamen Herausforderungen, die<br />
durch Inklusion entstehen, beleuchtet werden können.<br />
Teilhabe in einem allgemeinen, umfassenden Sinn bedeutet, unter normalen Bedingungen am gesellschaftlichen<br />
und wirtschaftlichen Leben, insbesondere am Unterricht in einer Regelschule oder am<br />
Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen zu können. Hierzu merkt<br />
die ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> an: „Solange sich die gesellschaftlichen Bedingungen nicht wesentlich<br />
ändern, kann Teilhabe auch bedeuten, geeignete (nicht zwingend: normale) Bedingungen vorzufinden.“ 10<br />
Inklusion ist ein wechselseitiger, mehrdimensionaler Prozess. Einerseits erfordert dieser Prozess von<br />
allen, offen für den Umgang mit Vielfältigkeit und Verschiedenartigkeit zu sein. Andererseits müssen<br />
auf diesem Weg die Grundlagen geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen ein möglichst<br />
9/10 Anmerkungen der Fachausschüsse Behindertenhilfe, Psychiatrie, Sucht und Wohnungslosenhilfe der<br />
ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> zum Entwurf <strong>des</strong> dritten Sozialberichts <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> vom 28.07.2015<br />
29