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des Bezirks Oberbayern

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Inklusion<br />

Für Leistungsträger und Kommunen bedeutet dies eine personenzentrierte Neuausrichtung in ihren<br />

sozialplanerischen Aufgaben sowie die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in<br />

den Mittelpunkt <strong>des</strong> Handelns zu rücken. Auch für Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener<br />

Sache und für die Verbände der Selbsthilfe und der Angehörigen als Vertreter der Menschen mit Behinderungen<br />

bringt dieser Kulturwandel eine Erweiterung der Aufgaben mit sich. Damit wird eine aktive<br />

Gestaltung und Vertretung ihrer Interessen notwendig.<br />

Für die Leistungserbringer ist die Inklusion mit dem Vorrang von Unterstützungsleistungen im jeweiligen<br />

sozialen Umfeld die Abkehr von der Einrichtungszentrierung. Inklusion ist ein Ziel. Sich diesem Ziel<br />

anzunähern und es erreichen zu wollen, ist eine Herausforderung, der sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als ein<br />

gesellschaftlicher Akteur stellt und sich gemeinsam auf einem dynamischen Weg mit vielen Leistungserbringern<br />

und Leistungserbringerverbänden befindet. Hierzu schreibt die Arbeitsgemeinschaft der<br />

freien Wohlfahrtspflege <strong>Oberbayern</strong> 9 in ihren Anmerkungen zum dritten Sozialbericht: „Sonderrechte<br />

und -systeme sind im Sinn eines Nachteilsausgleichs solange und insoweit erforderlich, als Behinderung<br />

als individuelles Merkmal verstanden und die aus der Definition von Behinderung als gesellschaftlichem<br />

Konstrukt resultierenden Konsequenzen nicht allgemein umgesetzt sind.“<br />

Die UN-BRK trifft auf ein Sozialsystem mit einer langen Entwicklungsgeschichte, mit Traditionen und<br />

einer strukturellen und rechtlichen Einbettung in den Sozialstaat. Die Umsetzung der UN-BRK – und<br />

somit der Inklusion – gelingt dann, wenn diese Aufgabe nicht als Separat- oder Inselaufgabe eines einzelnen<br />

Akteurs, sondern wenn Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Ausrichtungsprozess betrachtet wird.<br />

Das Sozialsystem in seiner vielfältigen Ausdifferenzierung und Spezialisierung, mit verschiedensten<br />

Zuständigkeiten und unterschiedlichen rechtlichen Verortungen erfordert von allen Beteiligten die<br />

Bereitschaft miteinander ins Gespräch zu kommen und diesen Diskurs nicht nur auf der institutionellen<br />

oder verbandlichen Ebene zu belassen. Dazu ist die Beteiligung aller Betroffenen nötig. Durch den Dialog<br />

aller Akteure kann es gelingen die bestehenden Unterstützungsleistungen – orientiert an den Bedürfnissen<br />

der Menschen mit Behinderungen in ihrem jeweiligen räumlichen und sozialen Umfeld – fortzuentwickeln<br />

und neue Angebote zu gestalten.<br />

Dies ist eng verknüpft mit den rechtlichen Möglichkeiten und finanziellen Ressourcen der jeweiligen<br />

Institutionen und Organisationen, wie z. B. der Bezirke, Landkreise und Städte. Durch einen Dialog und<br />

eine enge Zusammenarbeit kann und mag es gelingen z. B. Doppelstrukturen abzubauen bzw. erst gar<br />

nicht zu schaffen. Hier erprobt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> bereits erste Schritte im Rahmen der Aufgaben<br />

„Vernetzung und vor Ort“, z. B. die Mitwirkung an den örtlichen Teilhabeplanungen oder bei der regionalen<br />

Steuerung und sozialräumlichen Planung im Bereich der Psychiatrie und Suchthilfe. Eine enge<br />

Zusammenarbeit muss auch zwischen den unterschiedlichen Leistungsträgern erfolgen, damit die<br />

jeweiligen Schnittstellenproblematiken bearbeitet und die gemeinsamen Herausforderungen, die<br />

durch Inklusion entstehen, beleuchtet werden können.<br />

Teilhabe in einem allgemeinen, umfassenden Sinn bedeutet, unter normalen Bedingungen am gesellschaftlichen<br />

und wirtschaftlichen Leben, insbesondere am Unterricht in einer Regelschule oder am<br />

Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen zu können. Hierzu merkt<br />

die ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> an: „Solange sich die gesellschaftlichen Bedingungen nicht wesentlich<br />

ändern, kann Teilhabe auch bedeuten, geeignete (nicht zwingend: normale) Bedingungen vorzufinden.“ 10<br />

Inklusion ist ein wechselseitiger, mehrdimensionaler Prozess. Einerseits erfordert dieser Prozess von<br />

allen, offen für den Umgang mit Vielfältigkeit und Verschiedenartigkeit zu sein. Andererseits müssen<br />

auf diesem Weg die Grundlagen geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen ein möglichst<br />

9/10 Anmerkungen der Fachausschüsse Behindertenhilfe, Psychiatrie, Sucht und Wohnungslosenhilfe der<br />

ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> zum Entwurf <strong>des</strong> dritten Sozialberichts <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> vom 28.07.2015<br />

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