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des Bezirks Oberbayern

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Wichtige Beschlüsse 2012 bis 2015<br />

Gremium Datum Beschluss<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 10: Versorgungsstandards für<br />

pauschalfinanzierte Dienste im Bereich<br />

Psychiatrie und Suchthilfe<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 6: Qualitativ-fachliche Kriterien zur<br />

Nachsteuerung im pauschalfinanzierten<br />

Bereich<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 8: Nachsteuerung von pauschalfinanzierten<br />

Maßnahmen für Menschen<br />

mit Behinderungen in <strong>Oberbayern</strong> zur<br />

Umsetzung für 2015<br />

Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

TOP 6: Überarbeitung der Richtlinie <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

<strong>Oberbayern</strong> zur Förderung von Tagesstätten<br />

für seelisch behinderte Menschen<br />

in <strong>Oberbayern</strong><br />

15.11.2012 Beschluss <strong>des</strong> Konzepts über die Weiterentwicklung<br />

der Versorgungsstandards<br />

für pauschalfinanzierte Maßnahmen im<br />

Bereich Psychiatrie und Suchthilfe in den<br />

nächsten Jahren.<br />

18.09.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt die qualitativ-fachlichen Kriterien<br />

gemäß Anlage 1 zur Ergänzung der<br />

bereits mit Beschluss vom 15.11.2012 festgelegten<br />

quantitativen Versorgungsstandards<br />

für oberbayerische pauschalfinanzierte,<br />

flächendeckend vorhandene<br />

Dienste.<br />

13.11.2014 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

beschließt für 2015 die nach quantitativen<br />

und qualitativen Kriterien empfohlene<br />

Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen<br />

in Höhe von 1.376.075 Euro. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, die Nachsteuerung<br />

gemein sam mit der Wohlfahrtspflege<br />

durchzuführen.<br />

17.09.2015 Der Sozial- und Gesundheitsausschuss<br />

nimmt die Änderungen und Anpassungen<br />

in den Förderrichtlinien und in der Rahmenleistungsvereinbarung<br />

zur Förderung<br />

von Tagesstätten für seelisch behinderte<br />

Menschen zur Kenntnis und beschließt die<br />

neue Förderrichtlinie mit allen Anlagen<br />

zum 01.01.2015<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Planungszeitraum 2016 bis 2020<br />

Ziele<br />

Es wird angestrebt Standards für Qualitätsprüfungen<br />

zu erarbeiten.<br />

Die Tagesstätten sind bedarfsgerecht nach quantitativen<br />

und qualitativen Kriterien ausgebaut.<br />

Maßnahmen<br />

Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden<br />

werden die Standards zur Qualitätsprüfung<br />

erarbeitet.<br />

Der weitere Ausbau erfolgt durch das 2014 in<br />

Kraft getretene Nachsteuerungsverfahren, in<br />

dem quantitative (Bevölkerungszahlen) und<br />

qualitative Aspekte berücksichtigt werden.<br />

201

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