17.03.2016 Aufrufe

des Bezirks Oberbayern

22ounCX

22ounCX

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Inklusion<br />

Als Sprachregelung werden in der Literatur am häufigsten folgende Definitionen verwendet, um die<br />

beiden Begriffe „örtliche Teilhabeplanung“ und „Aktionsplan“ voneinander abzugrenzen:<br />

Teilhabeplanung wird unterschieden in individuelle Teilhabeplanung, die als Hilfeplanung mit Fallmanagement<br />

(siehe Kapitel II.A.2.1.2) Aufgabe der Leistungsanbieter ist, und systemische Teilhabeplanung,<br />

die eine Planungs- und Vernetzungsaufgabe auf örtlicher Ebene ist.<br />

Aktionspläne sind strategisch ausgerichtete Handlungsprogramme zur Achtung und Verwirklichung<br />

der in der UN-BRK verbrieften Rechte; sie haben sich als Verfahren zur Umsetzung von Menschenrechtskonventionen<br />

bewährt und sind das Ergebnis eines partizipativen Aushandlungsprozesses mit der<br />

Zivilgesellschaft. 37<br />

Für den Planungszeitraum 2016 bis 2020 wird sich die Sozialverwaltung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> an<br />

den bestehenden Prozessen weiterhin beteiligen. Sie wird die jeweiligen Beteiligungen konzeptionell<br />

erfassen und für sich daraus inhaltliche sowie strukturelle Standards für weitere Mitwirkungen an<br />

Teilhabeplanungsprozessen bzw. Aktionsplänen entwickeln. Darüber hinaus wird überlegt eine Orientierungshilfe<br />

für Landkreise bzw. kreisfreie Städte zur Entwicklungen örtlicher Teilhabeplanungen bzw.<br />

Aktionsplänen zu erstellen. Die Orientierungshilfe soll u. a. die Anregungen der Monitoring-Stelle zur<br />

Umsetzung der UN-BRK zur Erstellung von Aktionsplänen berücksichtigen. Diese empfiehlt, dass<br />

Aktionspläne unbedingt die laufende Verknüpfung mit der UN-BRK benötigen und von unabhängiger<br />

Seite zu überprüfen sind.<br />

Die Beteiligung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> an den örtlichen Teilhabeplanungsprozessen sowie an der<br />

Erstellung von Aktionsplänen soll Informationen über die Sozialräume in den Regionen liefern, soll aber<br />

auch ggf. Versorgungslücken oder evtl. unnötige Doppelstrukturen aufzeigen und bekannt machen. Es<br />

ist wichtig für die Sozialverwaltung – als ein weiteres Ziel im Planungszeitraum – eine Verknüpfung der<br />

individuellen Teilhabeplanungen (Einzelfallbegutachtungen) mit den örtlichen Teilhabeplanungen zu<br />

entwickeln. Die Ergebnisse und Erfahrungen innerhalb der individuellen Teilhabeplanungen in Verbindung<br />

mit der Situation vor Ort in der jeweiligen Region ist die optimale Voraussetzung zur Schaffung<br />

eines personenzentrierten Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderungen.<br />

3.1.2 Integrierte Sozialberichterstattung und -planung im Landkreis Bad Tölz<br />

Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat sich zusammen mit den Städten und Gemeinden <strong>des</strong><br />

Landkreises und den Trägern der Wohlfahrtspflege bereits im Herbst 2009 mit Unterstützung <strong>des</strong><br />

Landkreistags, Gemeindetags und <strong>des</strong> Bayerischen Sozialministeriums für Arbeit und Soziales, Familie<br />

und Integration auf den Weg einer integrierten Sozialberichterstattung und -planung gemacht.<br />

Grundsätzlich ist die integrierte Sozialberichterstattung oder -planung eine ressort- und verwaltungsübergreifende<br />

Planung, die dem Ziel dient, die UN-BRK umzusetzen. Ihr geht es vor allem um den<br />

systematischen Aufbau eines inklusiven Gemeinwesens und einer inklusiven Infrastruktur für die<br />

verschiedenen Lebensphasen und die einzelnen Lebensräume. 38 Wesentliches Ziel <strong>des</strong> Landkreises<br />

Bad Tölz war die Verwirklichung und Vernetzung der einzelnen sozialen Planungen und Fragestellun ­<br />

gen. Die Umsetzung sollte und soll über eine eingesetzte Lenkungs-Projektgruppe erfolgen. Es wurden<br />

Projektarbeitsgruppen eingerichtet.<br />

37<br />

38<br />

Verein für Sozialplanung VSOP e. V. (Hrsg.), Positionspapier „Inklusive Sozialplanung“, Berlin 2012, S. 5<br />

Ebenda<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!