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des Bezirks Oberbayern

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Inklusion<br />

1.4.4 Projekt „Prävention und Best-Practice – Beispiele zur Vermeidung von Gewalt<br />

in Einrichtungen“<br />

Artikel 16 Absatz 1 der UN-BRK 27 verpflichtet die Staaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um<br />

Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich<br />

ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte, zu schützen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte 28 verweist<br />

darauf, „dass in Deutschland Frauen, Männer und Kinder mit Behinderungen weit stärker betroffen sind<br />

von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt als Menschen ohne Behinderungen.“<br />

Diese Vorgaben der UN-BRK und die anhaltenden Diskussionen um Ausbeutung, Missbrauch sowie<br />

Gewaltanwendung an Schutzbefohlenen waren Anlass, sich grundsätzlich über Formen der Gewalt, <strong>des</strong><br />

Umgangs sowie mit den Möglichkeiten der Prävention in Einrichtungen, bei denen der Bezirk <strong>Oberbayern</strong><br />

als Leistungsträger involviert ist, sachlich auseinanderzusetzen. Um diesen Gefahren von Gewaltanwendung<br />

stärker vorbeugen zu können, wurde im Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung<br />

(GSV) im Jahr 2012 ein neues Projekt „Prävention und Best-Practice – Beispiele zur Vermeidung von<br />

Gewalt in Einrichtungen“ gestartet. Unter Beteiligung von Leistungserbringern und deren Verbänden,<br />

der Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (LAG SELBSTHILFE Bayern e. V.), der Regierung von <strong>Oberbayern</strong><br />

als Aufsichtsbehörde, der kbo-Kliniken, von Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>tags und der <strong>Bezirks</strong>verwaltung,<br />

wurde vereinbart, das Thema in zwei Schwerpunkte – „Kinder- und Jugendbereich“ sowie „Bereich der<br />

Erwachsenen“ – aufzuteilen, um die jeweiligen Besonderheiten besser berücksichtigen zu können.<br />

Auftrag und Zielsetzung waren jeweils die Erarbeitung einer Handreichung zum Thema Gewaltprävention<br />

und Umgang mit Gewalt in Behinderteneinrichtungen, die einen systematisierten Orientierungsrahmen<br />

für Einrichtungen und Fachkräfte bietet, im Sinne <strong>des</strong> Bewusstseins über die Gefahren, der Sicherheit,<br />

„richtig zu handeln“ sowie der Qualitätssteigerung für die Betroffenen. Die in der Arbeitsgruppe<br />

„Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“ erarbeitete „Handreichung zur Prävention von und zum<br />

Umgang mit Gewalt in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“, eine fachliche<br />

Empfehlung für die Mitarbeitenden in Einrichtungen der Behindertenhilfe, steht als Download auf der<br />

Homepage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> zur Verfügung oder kann als Broschüre angefordert werden.<br />

Die Arbeitsgruppe „Erwachsene – Prävention von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ wird<br />

voraussichtlich Ende <strong>des</strong> Jahres 2016 die fachlichen Empfehlungen fertigstellen.<br />

27<br />

28<br />

www.behindertenrechtskonvention.info/stichwort/gewalt/ (Stand 19.08.2015)<br />

Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.), Parallelbericht (2015), S. 41<br />

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