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des Bezirks Oberbayern

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Inklusion<br />

Im Planungszeitraum 2016 bis 2020 sollen Leitfäden für Integrationsplätze für weitere Landkreise entstehen.<br />

Hierfür wurde der Bezirk bereits angefragt. Außerdem beteiligt sich der Bezirk weiterhin beim<br />

GSV-Projekt Nr. 7 und an dem Projekt „Bildungsregion“ im Landkreis Berchtesgadener Land.<br />

Des Weiteren wird die „inklusive Nachmittagsbetreuung“ als reguläre Leistung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong><br />

angeboten. Diese Leistung kann und soll so implementiert werden, dass sie für die Jugendhilfe<br />

anschlussfähig ist.<br />

3.1.6 Regionale Psychosoziale Verbünde zur Versorgung von Menschen mit<br />

seelischer Behinderung<br />

In den Regionalen Psychosozialen Verbünden einer bestimmten Region sind alle, die an der Gestaltung<br />

von Angeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen beteiligt sind, in<br />

einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. In der Gesamtheit der Struktur der Verbünde nebst<br />

themenspezifischen Arbeitskreisen stellt einen wesentlichen Aspekt die systematische Beteiligung der<br />

Selbstvertretung von Betroffenen und Angehörigen und die Organisation von Selbsthilfe dar. In der Regel<br />

gibt es in jedem Landkreis bzw. kreisfreien Stadt in <strong>Oberbayern</strong> einen regionalen Psychosozialen Verbund.<br />

Anliegen der regionalen Verbünde ist es, eine stetig hohe Qualität <strong>des</strong> regionalen Versorgungssystems zu<br />

erreichen. Die Mitglieder der Verbünde sind bestrebt, durch die Zusammenarbeit im Verbund die Inklusion<br />

der Menschen mit einer seelischen Behinderung voranzutreiben und zu sichern.<br />

Die Regionalen Steuerungsverbünde sind als Weiterentwicklung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften<br />

(PSAG) in den „Grundsätzen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ 39<br />

beschrieben. Sie sollen die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften ablösen und sich schwerpunktmäßig<br />

künftig mehr auf Vernetzung, Kooperation und Steuerung der Hilfen konzentrieren, als sie das bisher als<br />

Planungs- und Kontrollgremium tun. Damit wird sich die Bestimmung der PSAG verändern und sich den<br />

Regionale Steuerungsverbünden annähern. Vor dem Hintergrund der örtlichen Teilhabeplanungen und<br />

der UN-BRK müssen deren Rolle und Aufgaben neu definiert werden. Aufgrund dieses Paradigmenwechsels<br />

stehen die örtlichen Gremien vor großen Herausforderungen. Die Vertreter der <strong>Bezirks</strong>verwaltung<br />

handeln diesbezüglich sehr aufmerksam und initiativ. Das Interesse liegt auf der gemeinsamen Zusammenarbeit,<br />

um die örtlichen Planungs- und Teilhabeprozesse auf einem guten Vernetzungs- und Koordinierungsweg<br />

im Sinne der UN-BRK zu unterstützen.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> beteiligt sich als Leistungsträger regelhaft mit dem Einsatz seiner Mitarbeiter<br />

(Regionalkoordinatoren) für den Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung an den Sitzungen<br />

der Regionalen Psychosozialen Verbünde. Er sorgt somit für eine sozialraumorientierte Vernetzung der<br />

Sozialverwaltung, für eine Gestaltung von Schnittstellen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der<br />

Angebotsstrukturen vor Ort.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Gremiums GSV wurde im Berichtszeitraum eine Rahmengeschäftsordnung für solche<br />

Regionalen Psychosozialen Verbünde erarbeitet und beschlossen, um diese in jedem Landkreis vorhandenen<br />

Gremienstrukturen einheitlicher zu gestalten und um damit den Grundsätzen der bayerischen<br />

Staatsregierung zur Versorgung von psychisch kranken Menschen in Bayern zu entsprechen.<br />

Für den Zeitraum 2016 bis 2020 fördert der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> die Umsetzung der im Gremium GSV<br />

erarbeiteten und beschlossenen Rahmengeschäftsordnung für Regionale Psychosoziale Verbünde und<br />

beteiligt sich weiterhin als beraten<strong>des</strong> Mitglied in Form der Mitarbeiter der Regionalkoordination.<br />

39<br />

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Hrsg.), Grundsätze zur Versorgung<br />

von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern, München 2007, S. 132<br />

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