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des Bezirks Oberbayern

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2.2.3.3 Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Alter im Bereich Wohnen<br />

Im Jahr 2014 waren 10,85 % der Menschen mit Behinderungen in <strong>Oberbayern</strong>, die Leistungen der<br />

Eingliederungshilfe im Bereich <strong>des</strong> Wohnens erhielten, über 65 Jahre alt.<br />

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Alter ist aufgrund der<br />

verschiedenen Wohnformen differenziert zu betrachten.<br />

Für Menschen, die in stationären Wohnformen leben, müssen Alternativen geschaffen werden, um<br />

möglichst lange im bestehenden Lebens- und Wohnumfeld verbleiben zu können. Dem wird bereits<br />

durch den Abschluss von Vereinbarungen mit den Einrichtungsträgern über sog. fließende Platzzahlen<br />

für Wohnen mit und ohne interne Tagesstruktur Rechnung getragen. Verändert sich altersbedingt der<br />

Betreuungsumfang einer leistungsberechtigten Person, so kann dieser individuell angepasst werden,<br />

ohne dass die Person das aktuelle Wohnumfeld (Wohngruppe und Zimmer) verlassen muss.<br />

Ist die Person jedoch noch in der Lage, den Anforderungen einer externen Tagesstruktur gerecht zu<br />

werden oder wünscht dies ausdrücklich nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (z. B. WfbM oder<br />

Förderstätte), ist eine Teilnahme an einer externen Tagesstruktur möglich. Immer mehr Einrichtungsträger<br />

vereinbaren eine Tagesstruktur für erwachsene Menschen mit einer wesentlichen geistigen und/<br />

oder körperlichen Behinderung nach dem Erwerbsleben (Leistungstyp T-E-N-E). Die Teilnahme an der<br />

Tagesstruktur gilt auch für Leistungsberechtigte, die zu Hause bei den Angehörigen leben.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

Wohnen Menschen in ambulanten Wohnformen, können sie im Gegensatz zum stationären Wohnen<br />

unterschiedliche Leistungen von verschiedenen Akteuren erhalten. Diese können neben der Betreuung<br />

durch den ambulanten Dienst (SGB XII) weitere Teilhabeleistungen, aber auch ambulante Leistungen der<br />

Pflegeversicherung (SGB XI) oder medizinische Behandlungspflege (SGB V) beinhalten. Scheidet eine<br />

Person aus dem Erwerbsleben aus oder verändert sich altersbedingt der Betreuungsumfang, wirkt sich<br />

dies auf alle beteiligten Leistungserbringer aus. Neben möglicherweise höheren Leistungsumfängen ist<br />

zusätzlich eine verstärke Kooperation und Vernetzung zwischen den Akteuren notwendig. Darüber hinaus<br />

dürfen weitere indirekte Akteure und Rahmenbedingungen im Zuge einer sozialraumorientierten<br />

Betrachtungsweise nicht vernachlässigt werden. Zu nennen sind beispielsweise der barrierefreie Zugang<br />

zu altersgerechten Angeboten, Informationen und Beratung.<br />

Um die vielfältigen Fragestellungen von Menschen mit Behinderungen insbesondere im Alter aufzugreifen<br />

und in bestehende Konzepte mit aufzunehmen, wurde in der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission vom<br />

08.11.2013 die Arbeitsgruppe „Regionale Bedarfsplanung für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher<br />

Behinderung im Landkreis Bad Tölz“ beschlossen. Dort arbeiten die verschiedenen Einrichtungsträger<br />

und Dienste sowie Vertreter der Wohlfahrtsverbände und der <strong>Bezirks</strong>verwaltung zusammen.<br />

Rückblick Planungszeitraum 2013 bis 2015<br />

Die im Auftrag der <strong>Bezirks</strong>entgeltkommission tätige Unterarbeitsgruppe „Regionale Bedarfsplanung<br />

für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung im Landkreis Bad Tölz“ hat bereits<br />

erste Arbeitsaufträge der Datenerfassung umgesetzt. Aufgrund eines Personalwechsels innerhalb der<br />

<strong>Bezirks</strong>verwaltung ruht die Arbeitsgruppe bis zur Nachbesetzung der Stelle.<br />

Die Berichterstattung zur Versorgung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung im<br />

Alter innerhalb <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist erfolgt.<br />

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