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des Bezirks Oberbayern

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Inklusion<br />

Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> sieht die<br />

Notwendigkeit die bisherige Praxis der Bauförderung von Mietwohnungen und Heimplätzen neu zu<br />

überdenken und aufgrund der aktuellen schwierigen Situation die Förderung auszubauen. Insbesondere<br />

das Wohnen außerhalb von Einrichtungen und Heimen, also die ambulante Betreuung, muss min<strong>des</strong>tens<br />

wie das stationäre Wohnen gefördert werden. Zudem bedarf es einer schnellen Unterstützung und Investition<br />

in alternative experimentelle Wohnformen mit dem Ziel, im ambulanten und stationären Bereich<br />

gemeinsam gelin gende neue Modelle zu gestalten. Nur so kann der Auftrag „ambulant vor stationär“<br />

auch mit Leben gefüllt werden. Ansonsten bewirkt der Verdrängungswettbewerb auf dem Wohnungsmarkt,<br />

dass diese Menschen keinen Zugang zu einer möglichst selbstständigen Wohnform bekommen.<br />

Eine weitere notwendige Unterstützung der vom Zuzug betroffenen oberbayerischen Kommunen ist<br />

die dringend benötigte Ausweisung von Bauflächen mit dazugehörigem Baurecht. Hier betrifft es<br />

insbesondere den Wohnraum für Menschen mit Unterstützungsbedarf, der im Rahmen der jeweiligen<br />

kommunalen Gemeinde- oder Stadtentwicklungsplanung erforderlich ist. Aktuell wird diese Proble matik<br />

durch den enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen noch verschärft. Da für diese Menschen ebenfalls<br />

dringend Wohnraum geschaffen werden muss bzw. gesucht wird, eskaliert der schon oben beschriebene<br />

Verdrängungswettbewerb auf dem Wohnungsmarkt noch mehr zu Ungunsten der Menschen mit<br />

Behinderungen.<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> Gremiums zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (Gremium GSV)<br />

unterstützen daher das Modellprojekt GSV 17 „Angleichung der Versorgungsstandards Prävention,<br />

Akutversorgung und Nachsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen<br />

in städtischen und ländlichen Regionen in <strong>Oberbayern</strong>: Bestandsaufnahme und Empfehlungen“. 15<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Projekts werden folgende Schwerpunkte bearbeitet: 16<br />

Bestandsaufnahme der Versorgungsdefizite im Bereich Wohnen in der Suchthilfe,<br />

Psychiatrie, Wohnungslosenhilfe, Behindertenhilfe<br />

Definition von flächendeckend einheitlichen Standards in den Bereichen der<br />

ambulanten und stationären Wohnungslosenhilfe<br />

Entwicklung von fachlichen und sozialräumlichen Maßnahmen zur Veränderung<br />

der Angebote im ländlichen Raum<br />

Benennung der Schnittstellenprobleme und Beschreibung von Lösungsvorschlägen<br />

Erarbeitung von Empfehlungen für die Beteiligten<br />

Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Wohnungsbauträgern und<br />

weiteren Kooperationspartnern<br />

Die ARGE Freie <strong>Oberbayern</strong> hat in diesem Zusammenhang auch auf das Papier „Eckpunkte zur Umsetzung<br />

dezentraler Wohnstrukturen für Menschen mit Körperbehinderung, Sinnesbehinderung und/oder<br />

geistiger Behinderung unter dem Aspekt der Inklusion“, das gemeinsam mit dem „Runden Tisch – Zukunft<br />

der Behindertenhilfe in Bayern“ erstellt wurde, verwiesen. Darin wird Folgen<strong>des</strong> auf geführt: „Die<br />

Entwicklung von dezentralen Wohnraumstrukturen muss langfristig dahin führen, dass Menschen mit einer<br />

15<br />

16<br />

Nähere Informationen hierzu im Kapitel B, 3. „Unterstützungsleistungen für erwachsene Menschen zur Überwindung<br />

besonderer sozialer Schwierigkeiten“<br />

Duschinger, Thomas, Aktionsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe – Präsentation zum Modellprojekt Nr. 17 im Gremium<br />

zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung (GSV), München 17.03.2015<br />

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