des Bezirks Oberbayern
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1.2 Ambulante Begleit- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche<br />
und junge Volljährige<br />
Eingliederungshilfe<br />
Kinder/Jugendliche<br />
Schulbegleiter, Individualbegleiter, persönliche Assistenz und Hilfsmittel, die der Teilhabe dienen, sind<br />
die verschiedenen Formen der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in<br />
Bildungseinrichtungen bzw. im außerschulischen Bereich. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> fördert mit diesen<br />
Hilfen die schulische Bildung sowie die Begegnung und den Umgang der Menschen mit und ohne<br />
Behinderungen. Ziel ist es, den jungen Menschen den Schulbesuch und die Teilhabe am Leben in der<br />
Gemeinschaft zu ermöglichen.<br />
1.2.1 Schulbegleitung<br />
Der Einsatz einer Schulbegleitung an Regel- oder Förderschulen soll Kindern, Jugendlichen und jungen<br />
Volljährigen mit Behinderungen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglichen<br />
bzw. erleichtern. Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die<br />
nicht ohne Begleitung eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen können oder die Hilfestellungen<br />
innerhalb der Schule benötigen, die nicht in den alleinigen Aufgabenbereich der Schulen fallen.<br />
Damit tragen Schulbegleiter dazu bei, dass behinderungsbedingte Schwierigkeiten im pflegerischen,<br />
motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich ausgeglichen werden. Sie übernehmen<br />
im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Beschulung oder erzieherische Aufgaben für die Schüler, da diese<br />
ausdrücklich dem Lehrpersonal oder dem sonstigen Schulpersonal zuzuordnen sind.<br />
Die Steuerung der Leistung Schulbegleitung stellt für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> eine Herausforderung dar.<br />
Dieser hat als Leistungsträger eine Leistung zu gewährleisten, ohne Einfluss auf die Rahmenbedingungen<br />
der Schulen nehmen zu können. Mit der Novellierung <strong>des</strong> Bayerischen Gesetzes über das Erziehungsund<br />
Unterrichtswesen (BayEUGs) im Zuge der Umsetzung der UN-BRK wurden keine Bedingungen an<br />
Regel- und Förderschulen geschaffen, die das Instrument Schulbegleitung zur Sicherung der Teilnahme<br />
am Unterricht überflüssig machen. Vielmehr wird weiterhin auf Schulbegleitungen als Leistung der<br />
Eingliederungshilfe gesetzt, um Integration – wohlgemerkt, nicht Inklusion – zu gewährleisten. 42<br />
Der stetige Anstieg der Anzahl der Kinder, die Assistenz benötigen, insbesondere an den Förderschulen,<br />
ist alarmierend. Die dortige Schülerschaft, vor allem die Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige<br />
Entwicklung, scheint sich in den vergangenen Jahren verändert zu haben. Die bestehenden Konzepte<br />
und Rahmenbedingungen der Förderschulen können die Herausforderungen, die z. B. durch Mehrfachbehinderungen<br />
mit hohem pflegerischem Bedarf, durch Behinderungsbilder mit Wahrnehmungs- und<br />
Anpassungsstörungen, durch Verhaltensauffälligkeiten, psychiatrische Störun gen oder durch Behinderungsbilder<br />
aus dem autistischen Spektrum hervorgerufen werden, nur unzureichend meistern.<br />
Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> prüft in jedem Einzelfall neben dem individuellen behinderungsbedingten Bedarf<br />
auch die schulischen Rahmenbedingungen und stellt dabei auch fest, ob die Notwendigkeit der Leistung<br />
„Schulbegleitung“ gegeben ist. Der Bezirk muss die Möglichkeiten und Grenzen der sonderpädagogischen<br />
und schulischen Förderung sowie die Belastbarkeit der schulischen Strukturen, z. B. deren Personalausstattung,<br />
soweit wie möglich ermitteln und einschätzen. Somit nimmt der Bezirk im jeweiligen<br />
Einzelfall eine indirekte Leistungsbewertung der jeweiligen Schule vor, ohne konkret Einfluss auf ihre<br />
organisatorische und personelle Ausstattung nehmen zu können. Ebenfalls ermittelt der Bezirk, ob in<br />
der jeweiligen Klasse bereits Schulbegleiter eingesetzt sind und die Möglichkeit besteht, dass eine<br />
Person mehrere Kinder unterstützt. Nach Prüfung <strong>des</strong> Einzelfalls legt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> den<br />
Stundenumfang der Leistung und die Qualifikation der Schulbegleitung fest.<br />
42<br />
vgl. Bezirk <strong>Oberbayern</strong> (Hrsg.), Positionspapier zum Handlungsfeld Schulbegleitung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>,<br />
Entwicklung und Gestaltung der Leistungstypen Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen, München 2011,<br />
unter: www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/2378_1019_1.PDF?1421341192&La=1<br />
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