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des Bezirks Oberbayern

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1.2 Ambulante Begleit- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche<br />

und junge Volljährige<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

Schulbegleiter, Individualbegleiter, persönliche Assistenz und Hilfsmittel, die der Teilhabe dienen, sind<br />

die verschiedenen Formen der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in<br />

Bildungseinrichtungen bzw. im außerschulischen Bereich. Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> fördert mit diesen<br />

Hilfen die schulische Bildung sowie die Begegnung und den Umgang der Menschen mit und ohne<br />

Behinderungen. Ziel ist es, den jungen Menschen den Schulbesuch und die Teilhabe am Leben in der<br />

Gemeinschaft zu ermöglichen.<br />

1.2.1 Schulbegleitung<br />

Der Einsatz einer Schulbegleitung an Regel- oder Förderschulen soll Kindern, Jugendlichen und jungen<br />

Volljährigen mit Behinderungen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglichen<br />

bzw. erleichtern. Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die<br />

nicht ohne Begleitung eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen können oder die Hilfestellungen<br />

innerhalb der Schule benötigen, die nicht in den alleinigen Aufgabenbereich der Schulen fallen.<br />

Damit tragen Schulbegleiter dazu bei, dass behinderungsbedingte Schwierigkeiten im pflegerischen,<br />

motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich ausgeglichen werden. Sie übernehmen<br />

im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Beschulung oder erzieherische Aufgaben für die Schüler, da diese<br />

ausdrücklich dem Lehrpersonal oder dem sonstigen Schulpersonal zuzuordnen sind.<br />

Die Steuerung der Leistung Schulbegleitung stellt für den Bezirk <strong>Oberbayern</strong> eine Herausforderung dar.<br />

Dieser hat als Leistungsträger eine Leistung zu gewährleisten, ohne Einfluss auf die Rahmenbedingungen<br />

der Schulen nehmen zu können. Mit der Novellierung <strong>des</strong> Bayerischen Gesetzes über das Erziehungsund<br />

Unterrichtswesen (BayEUGs) im Zuge der Umsetzung der UN-BRK wurden keine Bedingungen an<br />

Regel- und Förderschulen geschaffen, die das Instrument Schulbegleitung zur Sicherung der Teilnahme<br />

am Unterricht überflüssig machen. Vielmehr wird weiterhin auf Schulbegleitungen als Leistung der<br />

Eingliederungshilfe gesetzt, um Integration – wohlgemerkt, nicht Inklusion – zu gewährleisten. 42<br />

Der stetige Anstieg der Anzahl der Kinder, die Assistenz benötigen, insbesondere an den Förderschulen,<br />

ist alarmierend. Die dortige Schülerschaft, vor allem die Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige<br />

Entwicklung, scheint sich in den vergangenen Jahren verändert zu haben. Die bestehenden Konzepte<br />

und Rahmenbedingungen der Förderschulen können die Herausforderungen, die z. B. durch Mehrfachbehinderungen<br />

mit hohem pflegerischem Bedarf, durch Behinderungsbilder mit Wahrnehmungs- und<br />

Anpassungsstörungen, durch Verhaltensauffälligkeiten, psychiatrische Störun gen oder durch Behinderungsbilder<br />

aus dem autistischen Spektrum hervorgerufen werden, nur unzureichend meistern.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> prüft in jedem Einzelfall neben dem individuellen behinderungsbedingten Bedarf<br />

auch die schulischen Rahmenbedingungen und stellt dabei auch fest, ob die Notwendigkeit der Leistung<br />

„Schulbegleitung“ gegeben ist. Der Bezirk muss die Möglichkeiten und Grenzen der sonderpädagogischen<br />

und schulischen Förderung sowie die Belastbarkeit der schulischen Strukturen, z. B. deren Personalausstattung,<br />

soweit wie möglich ermitteln und einschätzen. Somit nimmt der Bezirk im jeweiligen<br />

Einzelfall eine indirekte Leistungsbewertung der jeweiligen Schule vor, ohne konkret Einfluss auf ihre<br />

organisatorische und personelle Ausstattung nehmen zu können. Ebenfalls ermittelt der Bezirk, ob in<br />

der jeweiligen Klasse bereits Schulbegleiter eingesetzt sind und die Möglichkeit besteht, dass eine<br />

Person mehrere Kinder unterstützt. Nach Prüfung <strong>des</strong> Einzelfalls legt der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> den<br />

Stundenumfang der Leistung und die Qualifikation der Schulbegleitung fest.<br />

42<br />

vgl. Bezirk <strong>Oberbayern</strong> (Hrsg.), Positionspapier zum Handlungsfeld Schulbegleitung <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong>,<br />

Entwicklung und Gestaltung der Leistungstypen Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen, München 2011,<br />

unter: www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/2378_1019_1.PDF?1421341192&La=1<br />

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