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des Bezirks Oberbayern

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2.3 Teilhabe am Arbeitsleben und vergleichbare Tagesstruktur<br />

Die Teilnahme am Arbeitsleben hat in unserer Gesellschaft große Bedeutung. Sie beeinflusst Identität<br />

und soziale Anerkennung der Menschen und dient der sozialen Sicherung. Arbeit ist für Menschen mit<br />

Behinderungen ein entscheidender Indikator für gesellschaftliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung.<br />

Die regelmäßige Beschäftigung ist Grundlage für Selbstbewusstsein, Anerkennung,<br />

Respekt, Kontakte, Beziehungen, Empowerment und vieles mehr. Und diese Aspekte kennzeichnen<br />

auch moderne Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe.<br />

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen knüpft<br />

in seinem Artikel 27 „das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ an „einen offenen, integrativen<br />

und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt“. Damit Arbeitgeber <strong>des</strong><br />

allgemeinen Arbeitsmarkts Menschen mit Behinderungen anstellen, müssen jedoch weitere gemeinsame<br />

Anstrengungen unternommen werden. Aus dieser Notwendigkeit ergeben sich Überlegungen für<br />

den <strong>Bezirks</strong>tag, für die <strong>Bezirks</strong>verwaltung und für andere Leistungsträger. Beispielsweise sollte darüber<br />

nachgedacht werden, mit Wirtschaftsvertretern in einen Dialog zu treten und über Wege und Anreize,<br />

wie eine Durchlässigkeit der Systeme unterstützt werden kann, zu beraten.<br />

Arbeit ist nach unserem gesellschaftlichen Verständnis eines der wichtigsten Lebensbedürfnisse eines<br />

Menschen und gehört u. a. auch <strong>des</strong>halb zur trägerübergreifenden Aufgabenstellung, an der viele<br />

Akteure zu beteiligen sind. Es bedarf der intensiven Abstimmung und Kooperation aller, um den Bereich<br />

Teilhabe Arbeit im Sinne inklusiven Denkens von und für Menschen mit Behinderungen umzusetzen<br />

bzw. weiterzuentwickeln. Bestrebungen finden sich bereits ansatzweise und teilweise konkret bei den<br />

ersten Fassungen zum Bun<strong>des</strong>teilhabegesetz wie es 2017 in Kraft treten soll.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Erwachsene<br />

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