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des Bezirks Oberbayern

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Aufgaben und Zuständigkeiten im sozialen Bereich<br />

In erster Linie ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Träger der überörtlichen Sozialhilfe und damit zuständig für die<br />

Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und für Menschen im<br />

Alter mit Pflegebedarf.<br />

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist der Bezirk Leistungsträger<br />

von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen für Menschen mit seelischer, geistiger<br />

und/oder körperlicher Behinderung. Dazu gehören neben der Finanzierung von Fahrdienstleistungen<br />

auch die Förderung der pauschal finanzierten Leistungen, wie beispielsweise die der Offene Behindertenarbeit,<br />

die Sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychosozialen Beratungsstellen oder die<br />

Mobilitätshilfe, die Frühförderung für Kinder sowie die finanzielle Unterstützung von Werkstätten und<br />

Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen.<br />

Im Rahmen der Hilfen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> vor allem<br />

Leistungs träger für die vollstationäre Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen (Stationäre Hilfe zur<br />

Pflege). Trotz Pflegeversicherung und Rente können viele pflegebedürftige Menschen die Kosten für<br />

einen Platz im Pflegeheim nicht aus eigener Tasche bezahlen. Daher hat jeder Bürger und jede Bürgerin<br />

einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Bezirk über die Sozialhilfe den Differenzbetrag übernimmt.<br />

Als überörtlicher Sozialhilfeträger und somit Leistungsträger, sozialer Partner und Akteur erfüllt der<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> seine Aufgaben, indem er dafür sorgt, dass bedarfsgerechte Angebote vorhanden<br />

sind, um Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und pflege- oder betreuungsbedürftigen<br />

Menschen einen möglichst hohen Grad an selbstbestimmter Lebensführung und eine<br />

gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Er erbringt die Hilfeleistungen<br />

der Eingliederungshilfe nicht selbst, sondern finanziert über Entgelte Leistungserbringer.<br />

Um die Entwicklungen in den Regionen sozialplanerisch zu gestalten und dabei aktiv die anderen<br />

Akteure zu beteiligen, bedarf es einer vorausschauenden und übergreifenden Planung, Koordination<br />

und Steuerung. Nur so kann sich der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> auch strategisch auf Entwicklungen einstellen,<br />

die sich beispielsweise durch demografische Veränderungen, Entwicklung von Bedarfslagen oder durch<br />

Veränderungen von Rahmenbedingungen, wie z. B. der Entwicklung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

etwaiger infrastruktureller regionaler Entwicklungen oder der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

(UN-BRK) nach Inklusion, ergeben.<br />

Den zweiten Aufgabenschwerpunkt bildet die psychiatrische und neurologische Versorgung der<br />

oberbayerischen Bevölkerung. Dafür unterhält der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> psychiatrische und neurologische<br />

Fachkrankenhäuser (vgl. Kapitel II.D). In den letzten Jahren hat unter dem Grundsatz „So viel ambulant<br />

wie möglich, so wenig stationär wie nötig“ ein Wandel zu Gunsten der ambulant-komplementären<br />

Vernetzung stattgefunden.<br />

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