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des Bezirks Oberbayern

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3 Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Versorgung<br />

in <strong>Oberbayern</strong> mit dem Ziel einer flächendeckenden, effizienten und qualitativ hochwertigen<br />

Versorgung unter Berücksichtigung von Versorgungsengpässen und möglichen Lösungsansätzen<br />

Ein Schreiben wurde an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) gerichtet mit dem Ziel, die<br />

aufsuchende fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung in stationären Einrichtungen der<br />

Jugend- und Behindertenhilfe zu finanzieren. Die Antwort der KVB war ein Verweis auf die damals<br />

noch zu erstellende Bedarfsplanung. Diese liegt nun in Gesetzesform vor. Ein erneutes Anschreiben<br />

an die KVB führte nicht zu konkreten Lösungsvorschlägen. Das neue Vergütungssystem für stationäre<br />

Klinikbehandlungen (PEPP) führt zu kürzeren Verweildauern in der Klinik. Übergangslösungen<br />

zwischen Klinik und endgültiger Anschlussmaßnahme müssen gefunden werden. Daher wird<br />

ein neues Modellprojekt „Übergangseinrichtungen“ zwischen stationärer Klinikbehandlung und<br />

stationären Anschlussmaßnahmen im Rahmen der Jugend- und Behindertenhilfe (oder ggf. Reha-<br />

Maßnahmen) unter Beteiligung der zuständigen Leistungsträger, Einrichtungen und Kliniken in<br />

einer geeigneten Region in <strong>Oberbayern</strong> empfohlen. Die Unterarbeitsgruppe <strong>des</strong> GSV-Projektes Nr. 7<br />

für den Personenkreis der Kinder und Jugendlichen mit geistiger Behinderung stellte fest, dass eine<br />

ausreichende Datenlage zur Quantität und Qualität der erforderlichen Versorgungsstrukturen für<br />

Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung fehlt. Daher empfehlen die Projektmitglieder,<br />

dass mit der Neueröffnung <strong>des</strong> Klinikums in Haar diese Daten erfasst und zum Erkenntnisgewinn<br />

genutzt werden.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

1.4.3 Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung<br />

Die Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung ist eine vorübergehende, zeitlich begrenzte, stationäre<br />

Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die i. d. R. bei ihren Familien leben und<br />

versorgt werden. Aufgabe der Kurzzeitpflege/Kurzzeitunterbringung von Kindern und Jugendlichen<br />

mit Behinderungen ist die Sicherstellung der Versorgung und Betreuung, wenn z. B.<br />

die Hauptbezugsperson, i. d. R. Vater oder Mutter, z. B. durch Krankheit, Kur, vorübergehend ausfällt,<br />

die Hauptbezugsperson eine zeitlich begrenzte, aber umfassende Entlastung benötigt (Urlaub) oder<br />

unvorhersehbar die Versorgung und Betreuung im häuslichen Bereich nicht mehr möglich ist,<br />

z. B. bei plötzlicher Erkrankung eines Elternteils, Tod der Pflegeperson, Unfall.<br />

Dabei werden zunächst vorrangige Leistungen der Pflegekassen ausgeschöpft.<br />

Diese Maßnahme wird in unterschiedlichen Einrichtungsformen der Eingliederungshilfe angeboten:<br />

Plätze für die Kurzzeitunterbringung können im Rahmen von vollstationären Wohnheimen für<br />

Kinder und Jugendliche bereitgestellt sein. Die „Kurzzeitkinder“ sind als Gäste für eine befristete<br />

Zeit in einer bestehenden Wohngruppe integriert.<br />

Innerhalb eines Wohnheims wird eine eigene Gruppe mit gesondertem Personal als Angebot zur<br />

Kurzzeitunterbringung betrieben.<br />

Eine Einrichtung bietet ausschließlich Plätze für die Kurzzeitunterbringung an und ist eigenständig,<br />

ohne Anbindung an eine vollstationäre Einrichtung.<br />

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