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des Bezirks Oberbayern

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2. Stationäre Hilfe zur Pflege<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ist für die Sozialhilfe beim Aufenthalt in vollstationären Pflegeheimen zuständig.<br />

Stationäre Hilfe zur Pflege erhalten Menschen, die im Pflegebereich eines Altenpflegeheimes leben<br />

und dort auf Dauer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder chronischen<br />

Erkrankung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf <strong>des</strong> täglichen<br />

Lebens Hilfe benötigen. Pflegebedürftige mit einem geringen Einkommen haben einen Anspruch<br />

auf Unterstützung durch die Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Seit Einführung<br />

der Pflegeversicherung 1995 wurde diese Form der Hilfe maßgeblich entlastet, die Sozialhilfe erbringt<br />

seither im Wesentlichen ergänzende Leistungen nachrangig zur Pflegeversicherung.<br />

Um weitere Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umzusetzen, sind auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

zwei Pflegestärkungsgesetze beschlossen worden. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die<br />

Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits seit dem 01.01.2015 spürbar ausgeweitet.<br />

Die Leistungen im ambulanten und vollstationären Bereich wurden durch das erste Pflegestärkungsgesetz<br />

angehoben und flexibilisiert, d. h. die Leistungen können verstärkt kombiniert werden. Zudem<br />

wurde dem Bedarf der Menschen mit Einschränkungen in Fähigkeiten der Alltagskompetenz Rechnung<br />

getragen und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht.<br />

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das am 01.01.2017 wirksam wird, soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Neben den Kosten für die<br />

Pflegeversorgung sowie den notwendigen Lebensunterhalt in der Einrichtung erhalten die leistungsberechtigten<br />

Perso nen bereits jetzt auch einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verfügung<br />

sowie bei Bedarf eine Pauschale für die Beschaffung von Bekleidung.<br />

Die Anzahl der leistungsberechtigten Personen, die Hilfe zur Pflege erhalten, wird wegen der demographischen<br />

Entwicklung weiter ansteigen. Im Leistungszeitraum 2014 haben 14.279 Personen durch den<br />

Bezirk <strong>Oberbayern</strong> Hilfe zur Pflege (inklusive Leistungen im Bereich „Eingestreute Pflegeplätze“) erhalten.<br />

Pflege<br />

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