Kundenmagazin_1/2016
Das Kundenmagazin der Motorrad-Ecke - Ausgabe 1/2016
Das Kundenmagazin der Motorrad-Ecke - Ausgabe 1/2016
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gut zu wissen, Teil1<br />
Der Unfallschutz der motorrad-Ecke, eine kostenlose Serviceleistung<br />
Nehmen wir einmal an, Ihr fahrt mit Eurem geliebten<br />
Motorrad, natürlich in der besten Schutzkleidung,<br />
durch die Gegend und habt Euren Spaß, dann<br />
kommt Tag X. Ihr paßt einen Bruchteil einer Sekunde<br />
nicht auf und schleudert über die Fahrbahn. Selbst<br />
der Gedanke daran verursacht Gänsehaut.<br />
Mit erschrecken stellt Ihr nun fest, dass Eure Jacke<br />
den Kampf gegen den Asphalt verloren hat. Aber<br />
Ihr seid ja versichert und diese wird die Kosten bestimmt<br />
übernehmen. Die Versicherung erfuhr nun<br />
von dem Unfall und diese leitete die Schadensregulierung<br />
ein.<br />
Wir versprechen, dass im Schadensfall nicht reduzierte<br />
Artikel ab 79,-€ von uns kostenlos ersetzt werden.<br />
Ohne Aufpreis beim Kauf!<br />
Werden Jacke, Hose, Handschuhe oder Helme<br />
und Stiefel bei einem Unfall so beschädigt, dass sie<br />
unbrauchbar sind, so erhalten die Kunden einen<br />
kostenlosen Ersatz. Dieses Angebot gilt markenübergreifend<br />
für alle Produktgruppen im Bereich<br />
Bekleidung sowie für alle Sturzhelme und Stiefel.<br />
Erhältlich ist dieser Exklusiv-Service in allen Filialen<br />
und Markenshops der Motorrad-Ecke sowie auch<br />
im Online-Shop.<br />
Doch dann meldet sich die Versicherung und es<br />
kommt das böse Erwachen. Die Versicherung übernimmt<br />
zwar Kosten für die Reparatur der Schäden<br />
an dem Motorrad, jedoch werden die Kosten für<br />
die zerstörte Jacke nicht ersetzt. Also ist die teure<br />
Ausrüstung nur noch ein Fall für den Mülleimer.<br />
Kostenloser Ersatz nach einem Unfall<br />
Richtlinien<br />
§1 Anwendungsbereich<br />
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Kaufverträge<br />
zwischen uns und einem Käufer als Verbraucher<br />
(§ 13 BGB), betreffend dem Kauf von<br />
Helmen, Handschuhen, Motorradkleidung und Stiefeln.<br />
Sie gelten ausdrücklich nicht für Kaufverträge<br />
MEgazin 1/<strong>2016</strong> | Seite 31