des Zahnärztlichen Interessenverbandes Österreichs - ZIV
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34<br />
Vereinbarung<br />
abgeschlossen zwischen<br />
(Dienstgeber) und<br />
(Dienstnehmer).<br />
Festgehalten wird, daß der Dienstgeber<br />
die Kosten der Kursgebühr ( ) und das Entgelt der Gehaltsfortzahlung<br />
und Nebenkosten für die Zeit von bis für<br />
den Kurs übernimmt.<br />
Der Dienstnehmer verpflichtet sich, falls<br />
das Dienstverhältnis von Seiten <strong>des</strong> Dienstnehmers oder <strong>des</strong> Dienstgebers aufgelöst wird,<br />
folgende Kosten zurückzuerstatten:<br />
Bei Auflösung <strong>des</strong> Dienstverhältnisses im Jahr 100 % der Gesamtkosten, im<br />
Jahr 75 %, im Jahr 50 %, im Jahr 25 %.<br />
Etwaige Karenzzeiten verlängern aliquot die Fristen.<br />
Unterschrift <strong>des</strong> Dienstgebers Unterschrift <strong>des</strong> Dienstnehmers<br />
(Bei minderjährigen Dienstnehmern<br />
Unterschrift <strong>des</strong> Erziehungsberechtigten)<br />
Ort, Datum