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des Zahnärztlichen Interessenverbandes Österreichs - ZIV

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34<br />

Vereinbarung<br />

abgeschlossen zwischen<br />

(Dienstgeber) und<br />

(Dienstnehmer).<br />

Festgehalten wird, daß der Dienstgeber<br />

die Kosten der Kursgebühr ( ) und das Entgelt der Gehaltsfortzahlung<br />

und Nebenkosten für die Zeit von bis für<br />

den Kurs übernimmt.<br />

Der Dienstnehmer verpflichtet sich, falls<br />

das Dienstverhältnis von Seiten <strong>des</strong> Dienstnehmers oder <strong>des</strong> Dienstgebers aufgelöst wird,<br />

folgende Kosten zurückzuerstatten:<br />

Bei Auflösung <strong>des</strong> Dienstverhältnisses im Jahr 100 % der Gesamtkosten, im<br />

Jahr 75 %, im Jahr 50 %, im Jahr 25 %.<br />

Etwaige Karenzzeiten verlängern aliquot die Fristen.<br />

Unterschrift <strong>des</strong> Dienstgebers Unterschrift <strong>des</strong> Dienstnehmers<br />

(Bei minderjährigen Dienstnehmern<br />

Unterschrift <strong>des</strong> Erziehungsberechtigten)<br />

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