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des Zahnärztlichen Interessenverbandes Österreichs - ZIV

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36<br />

Was ist bei Karenz zu beachten? Rechtsvorschriften<br />

Karenz für Adoptiv- und Pflegeeltern<br />

Karenz können auch wahlweise die Adoptiv- und Pflegeeltern<br />

beanspruchen, die ein Kind, welches das 2.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kin<strong>des</strong> statt<br />

oder in unentgeltliche Pflege annehmen.<br />

Die Elternteilzeit für Angestellte<br />

Ab 1.7.2004 ist eine neue Regelung hinsichtlich<br />

Elternteilzeit nach der Geburt eines Kin<strong>des</strong> in Kraft<br />

getreten. Für Betriebe mit über 20 Arbeitnehmern gilt<br />

die Regelung zwingend; für kleinere Firmen (also im<br />

Regelfall bei Zahnarztpraxen) ist es eine Kann-<br />

Bestimmung.<br />

Aber Vorsicht: Unter Umständen können Sie als<br />

Dienstgeber unwissentlich in die „vereinbarte“ Elternteilzeit<br />

rutschen. Um dies zu verhindern, müssen Sie<br />

in Zukunft vor jeder Änderung oder Verlagerung der<br />

Arbeitszeit betroffene ArbeitnehmerInnen schriftlich (!)<br />

darauf hinweisen, dass es sich hiebei um keine Teilzeit<br />

nach neuem Recht handelt.<br />

Die mit dem Stichtag 1.7.04 geltende Neuregelung der<br />

Elternteilzeit kommt zur Anwendung:<br />

• wenn das Kind am Stichtag oder danach geboren ist<br />

• sich die Mutter am Stichtag in Schutzfrist befunden<br />

hat<br />

• sich der Vater od. die Mutter am Stichtag in Elternkarenz<br />

od. Elternteilzeit nach altem Recht befunden hat<br />

Zusammenfassung: Bei der neuen Elternteilzeit – ab 1.7.2004 – kann man unterscheiden<br />

gültig für<br />

Elternteilzeit mit Rechtsanspruch „Vereinbarte“ Elternteilzeit ohne Rechtsanspruch<br />

Betriebe mit über 20 Arbeitnehmern für<br />

Arbeitnehmer mit mind. 3 Dienstjahren<br />

Teilzeit bis zum 7. Geburtstag <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> möglich<br />

bei Nichteinigung: Der Arbeitgeber muss<br />

Gegenvorschlag im Klagsweg einbringen<br />

keine Beihilfe<br />

Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der<br />

Teilzeit<br />

gültig für<br />

Betriebe unter 20 Arbeitnehmern<br />

Teilzeit kann bis zum 4. Geburtstag <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />

vereinbart werden<br />

ACHTUNG: Wenn keine Zustimmung zur neuen<br />

Elternteilzeit <strong>des</strong> Dienstgebers erfolgt, muss vor<br />

der Änderung bzw. Verlagerung der Arbeitszeit<br />

nach der Karenz schriftlich hingewiesen werden,<br />

dass es sich hiebei keinesfalls um eine Teilzeit<br />

nach neuem Recht handelt.<br />

bei Nichteinigung: Der Arbeitnehmer muss Klage<br />

auf Einwilligung in die Teilzeit einbringen<br />

Beihilfe möglich, aber kein Rechtsanspruch<br />

Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der<br />

Teilzeit

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