des Zahnärztlichen Interessenverbandes Österreichs - ZIV
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Was ist bei Karenz zu beachten? Rechtsvorschriften<br />
Karenz für Adoptiv- und Pflegeeltern<br />
Karenz können auch wahlweise die Adoptiv- und Pflegeeltern<br />
beanspruchen, die ein Kind, welches das 2.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kin<strong>des</strong> statt<br />
oder in unentgeltliche Pflege annehmen.<br />
Die Elternteilzeit für Angestellte<br />
Ab 1.7.2004 ist eine neue Regelung hinsichtlich<br />
Elternteilzeit nach der Geburt eines Kin<strong>des</strong> in Kraft<br />
getreten. Für Betriebe mit über 20 Arbeitnehmern gilt<br />
die Regelung zwingend; für kleinere Firmen (also im<br />
Regelfall bei Zahnarztpraxen) ist es eine Kann-<br />
Bestimmung.<br />
Aber Vorsicht: Unter Umständen können Sie als<br />
Dienstgeber unwissentlich in die „vereinbarte“ Elternteilzeit<br />
rutschen. Um dies zu verhindern, müssen Sie<br />
in Zukunft vor jeder Änderung oder Verlagerung der<br />
Arbeitszeit betroffene ArbeitnehmerInnen schriftlich (!)<br />
darauf hinweisen, dass es sich hiebei um keine Teilzeit<br />
nach neuem Recht handelt.<br />
Die mit dem Stichtag 1.7.04 geltende Neuregelung der<br />
Elternteilzeit kommt zur Anwendung:<br />
• wenn das Kind am Stichtag oder danach geboren ist<br />
• sich die Mutter am Stichtag in Schutzfrist befunden<br />
hat<br />
• sich der Vater od. die Mutter am Stichtag in Elternkarenz<br />
od. Elternteilzeit nach altem Recht befunden hat<br />
Zusammenfassung: Bei der neuen Elternteilzeit – ab 1.7.2004 – kann man unterscheiden<br />
gültig für<br />
Elternteilzeit mit Rechtsanspruch „Vereinbarte“ Elternteilzeit ohne Rechtsanspruch<br />
Betriebe mit über 20 Arbeitnehmern für<br />
Arbeitnehmer mit mind. 3 Dienstjahren<br />
Teilzeit bis zum 7. Geburtstag <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> möglich<br />
bei Nichteinigung: Der Arbeitgeber muss<br />
Gegenvorschlag im Klagsweg einbringen<br />
keine Beihilfe<br />
Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der<br />
Teilzeit<br />
gültig für<br />
Betriebe unter 20 Arbeitnehmern<br />
Teilzeit kann bis zum 4. Geburtstag <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />
vereinbart werden<br />
ACHTUNG: Wenn keine Zustimmung zur neuen<br />
Elternteilzeit <strong>des</strong> Dienstgebers erfolgt, muss vor<br />
der Änderung bzw. Verlagerung der Arbeitszeit<br />
nach der Karenz schriftlich hingewiesen werden,<br />
dass es sich hiebei keinesfalls um eine Teilzeit<br />
nach neuem Recht handelt.<br />
bei Nichteinigung: Der Arbeitnehmer muss Klage<br />
auf Einwilligung in die Teilzeit einbringen<br />
Beihilfe möglich, aber kein Rechtsanspruch<br />
Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der<br />
Teilzeit