Rechtliche Rahmenbedingungen, Richtlinien und ... - fgm.at
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für eine barrierefreie Ausführung einer nicht-technisch gesicherten<br />
Eisenbahnkreuzung – Zusätzliche Maßnahmen für eine barrierefreie<br />
Ausführung einer technisch gesicherten Eisenbahnkreuzung – Angeführte<br />
Gesetze <strong>und</strong> Normen – Zusätzlich zu beachtende Gesetze, <strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong><br />
Normen<br />
(Stand: Ausgabed<strong>at</strong>um März 2006; Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen!)<br />
RVS 05.02 Leiteinrichtungen<br />
RVS 05.02.10 Verkehrszeichen <strong>und</strong> Ankündigungen<br />
RVS 05.02.14 „Leittafeln“<br />
Diese Richtlinie ist bei der Ausführung <strong>und</strong> Aufstellung von Leittafeln auf<br />
Straßen mit öffentlichem Verkehr anzuwenden.<br />
Inhalt: Vorbemerkungen – Anwendungsbereich – Gr<strong>und</strong>sätze – Ausführung –<br />
Aufstellung – Angeführte Gesetze <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />
(Stand: Ausgabed<strong>at</strong>um Juni 2002, Änderungsd<strong>at</strong>um Mai 2005; Vom BMVIT<br />
zur Anwendung empfohlen!)<br />
RVS 05.03 Bodenmarkierungen<br />
RVS 05.03.12 „Auswahl von Bodenmarkierungen“<br />
Inhalt: Anwendungsbereich – Allgemeines – Begriffsbestimmungen –<br />
Anforderungen an Bodenmarkierungen – Auswahl der Markierungsm<strong>at</strong>erialien<br />
– Bodenmarkierungen – Eignungsnachweis der Markierungsm<strong>at</strong>erialien –<br />
Angeführte Gesetze, <strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong> Normen – Zusätzlich zu beachtende<br />
Normen<br />
(Stand: Ausgabed<strong>at</strong>um März 2007, Änderungsd<strong>at</strong>um Februar 2008; Verbindlich<br />
mit 27.6.2007 durch Erlass BMVIT-300.041/0019-II/ST-ALG/2007)<br />
<strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong> Vorschriften für das Eisenbahnwesen – RVE<br />
Seit 2006 werden in der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) auch<br />
<strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong> Vorschriften für das Eisenbahnwesen erarbeitet <strong>und</strong> veröffentlicht. Ziel der RVE ist es<br />
überbetriebliche technische Regelungen für den Schienenbereich zu erstellen, die als Stand der<br />
Technik einen sicheren, technisch ausgereiften <strong>und</strong> modernen Bau <strong>und</strong> Betrieb kostenoptimiert<br />
ermöglichen sollen. Das Regelwerk für das Eisenbahnwesen umfasst 16 Kapitel.<br />
Die Verbindlichkeit der RVS wird von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße, Schiene,<br />
Verkehr (FSV) wie folgt dargestellt 6 :<br />
RVE-<strong>Richtlinien</strong> sind Vorschriften für einen definierten Anwendungsbereich <strong>und</strong> stellen den Stand<br />
der Technik dar. <strong>Richtlinien</strong> werden einem Begutachtungsverfahren unterzogen <strong>und</strong> sind durch das<br />
B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Innov<strong>at</strong>ion <strong>und</strong> Technologie (BMVIT) gemäß dem Eisenbahngesetz<br />
der Europäischen Kommission zu melden <strong>und</strong> falls sie dem Notifik<strong>at</strong>ionsgesetz unterliegen, zu<br />
6 Quelle: Österreichische Forschungsgesellschaft Straße, Schiene, Verkehr: „Wir finden neue Wege“<br />
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