08.12.2012 Aufrufe

Rechtliche Rahmenbedingungen, Richtlinien und ... - fgm.at

Rechtliche Rahmenbedingungen, Richtlinien und ... - fgm.at

Rechtliche Rahmenbedingungen, Richtlinien und ... - fgm.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

für eine barrierefreie Ausführung einer nicht-technisch gesicherten<br />

Eisenbahnkreuzung – Zusätzliche Maßnahmen für eine barrierefreie<br />

Ausführung einer technisch gesicherten Eisenbahnkreuzung – Angeführte<br />

Gesetze <strong>und</strong> Normen – Zusätzlich zu beachtende Gesetze, <strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong><br />

Normen<br />

(Stand: Ausgabed<strong>at</strong>um März 2006; Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen!)<br />

RVS 05.02 Leiteinrichtungen<br />

RVS 05.02.10 Verkehrszeichen <strong>und</strong> Ankündigungen<br />

RVS 05.02.14 „Leittafeln“<br />

Diese Richtlinie ist bei der Ausführung <strong>und</strong> Aufstellung von Leittafeln auf<br />

Straßen mit öffentlichem Verkehr anzuwenden.<br />

Inhalt: Vorbemerkungen – Anwendungsbereich – Gr<strong>und</strong>sätze – Ausführung –<br />

Aufstellung – Angeführte Gesetze <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />

(Stand: Ausgabed<strong>at</strong>um Juni 2002, Änderungsd<strong>at</strong>um Mai 2005; Vom BMVIT<br />

zur Anwendung empfohlen!)<br />

RVS 05.03 Bodenmarkierungen<br />

RVS 05.03.12 „Auswahl von Bodenmarkierungen“<br />

Inhalt: Anwendungsbereich – Allgemeines – Begriffsbestimmungen –<br />

Anforderungen an Bodenmarkierungen – Auswahl der Markierungsm<strong>at</strong>erialien<br />

– Bodenmarkierungen – Eignungsnachweis der Markierungsm<strong>at</strong>erialien –<br />

Angeführte Gesetze, <strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong> Normen – Zusätzlich zu beachtende<br />

Normen<br />

(Stand: Ausgabed<strong>at</strong>um März 2007, Änderungsd<strong>at</strong>um Februar 2008; Verbindlich<br />

mit 27.6.2007 durch Erlass BMVIT-300.041/0019-II/ST-ALG/2007)<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong> Vorschriften für das Eisenbahnwesen – RVE<br />

Seit 2006 werden in der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) auch<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong> Vorschriften für das Eisenbahnwesen erarbeitet <strong>und</strong> veröffentlicht. Ziel der RVE ist es<br />

überbetriebliche technische Regelungen für den Schienenbereich zu erstellen, die als Stand der<br />

Technik einen sicheren, technisch ausgereiften <strong>und</strong> modernen Bau <strong>und</strong> Betrieb kostenoptimiert<br />

ermöglichen sollen. Das Regelwerk für das Eisenbahnwesen umfasst 16 Kapitel.<br />

Die Verbindlichkeit der RVS wird von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße, Schiene,<br />

Verkehr (FSV) wie folgt dargestellt 6 :<br />

RVE-<strong>Richtlinien</strong> sind Vorschriften für einen definierten Anwendungsbereich <strong>und</strong> stellen den Stand<br />

der Technik dar. <strong>Richtlinien</strong> werden einem Begutachtungsverfahren unterzogen <strong>und</strong> sind durch das<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Innov<strong>at</strong>ion <strong>und</strong> Technologie (BMVIT) gemäß dem Eisenbahngesetz<br />

der Europäischen Kommission zu melden <strong>und</strong> falls sie dem Notifik<strong>at</strong>ionsgesetz unterliegen, zu<br />

6 Quelle: Österreichische Forschungsgesellschaft Straße, Schiene, Verkehr: „Wir finden neue Wege“<br />

Seite 16 / 51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!