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Anträge zum Budget des Landes Niederösterreich

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ANTRÄGE <strong>zum</strong><br />

BUDGET <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

NIEDERÖSTERREICH<br />

Landtagssitzung vom 15. und 16. Juni 2016<br />

NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz einhalten - keine zusätzliche Belastung<br />

für Gemeindebürger<br />

24-Stunden-Pflege - Von und für Österreicher<br />

Ausbildung statt Zuwanderung<br />

Sofortige Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

Seuchenvorsorgeabgabe sofort abschaffen<br />

Notärztliche Versorgung in Niederösterreich sichern<br />

Reformen im niederösterreichischen Gesundheitswesen<br />

Verankerung von zahnärztlichen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass<br />

Rücknahme der Neuregelung <strong>des</strong> Einheitswertes für landwirtschaftliche<br />

Betriebe<br />

Information:<br />

Ausgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich im Asylwesen<br />

Link <strong>zum</strong> <strong>Budget</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich:<br />

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/09/987/Voranschlag2017.pdf


Antrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 0 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />

Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend:<br />

NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz einhalten – keine zusätzliche<br />

Belastung für Gemeindebürger<br />

Die Aufteilung der Kosten für die Bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung ist im gleichnamigen<br />

Gesetz unter § 36, Abs. 1 eindeutig geregelt:<br />

Die Gemeinden, in welchen die hilfebedürftigen Personen ihren Hauptwohnsitz haben,<br />

haben dem Land 50 % <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> an Leistungen der Bedarfsorientierten<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung zur Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes und <strong>des</strong> Wohnbedarfes<br />

(§§ 10 und 11) nach dem 3. Abschnitt zu entrichten. Durch Aufenthalt in einer stationären<br />

Einrichtung wird jedoch eine derartige Kostenbeitragspflicht nicht begründet.<br />

Eine Kostenbeitragspflicht nach diesem Absatz besteht weiters nicht für die im § 5<br />

Abs. 2 Z 2 bis Z 4 und Abs. 4 genannten Personen und für Menschen mit besonderen<br />

Bedürfnissen, die eine Maßnahme nach § 26 <strong>des</strong> NÖ Sozialhilfegesetzes erhalten.<br />

Außer Streit müsste somit stehen, dass den Gemeinden für BMS beziehende Asylberechtigte<br />

als auch Drittstaatsangehörige keine Kosten erwachsen dürften. Umso verwunderlicher<br />

ist es, dass das Land Niederösterreich aber genau für jene Gruppe der<br />

BMS-Bezieher im VA 2017 in Summe 24.195.500 Euro von den Gemeinden abkassiert.<br />

Im laufenden Jahr 2016 sind es in etwa 20 Millionen Euro, die die Gemeinden<br />

bereits zu entrichten haben.


Ein weiterer mehr als fragwürdiger Punkt stellt darüber hinaus auch das Faktum dar,<br />

dass diese Kosten nicht über die Ertragsanteile der Gemeinden, sondern über die<br />

Sozialhilfe eingehoben und somit auf alle niederösterreichischen Gemeinden aufgeteilt<br />

werden. Die Gemeinden sind gezwungen diese Kosten wiederum entweder<br />

durch Einsparungen im <strong>Budget</strong> oder durch Erhöhung von Gebühren auszugleichen.<br />

Die Verlierer sind in jedem Fall die niederösterreichischen Gemeindebürger. Verantwortlich<br />

für diese Katastrophe ist aber einzig und allein der Bund. Dieser sollte daher<br />

auch die anfallenden Kosten selbst tragen und nicht über die Länder den NÖ Gemeinden<br />

und deren Bürger auferlegen.<br />

Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„1) Der NÖ Landtag spricht sich für die Einhaltung <strong>des</strong> NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetzes<br />

und gegen eine Kostenübernahme aus der Min<strong>des</strong>tsicherung von Asylberechtigten<br />

durch die NÖ Gemeinden aus.<br />

2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />

eigenen Wirkungsbereich sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund sicherzustellen,<br />

dass es zu einer Kostenübernahme für anspruchsberechtigte Personen<br />

nach § 5 Abs. 2 Z 3 und 4 durch den Bund kommt.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK (Gabmann, Dr. Machacek, Naderer, Dr. Von Gimborn), FPÖ<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ, FRANK (Dr. Laki), GRÜNE


Resolutionsantrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 4 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />

Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend:<br />

24-Stunden-Pflege - Von und für Österreicher<br />

Der im Jänner 2005 vorgelegte Verfassungsentwurf <strong>des</strong> Österreich-Konvents enthält für<br />

den Bereich der Pflegevorsorge ein Recht auf soziale Sicherheit (Art. 63), das auch ein<br />

Recht auf angemessene Versorgung im Fall von Pflegebedürftigkeit umfasst. Weiters ist<br />

hier auch das Recht älterer Menschen auf ein würdiges, unabhängiges Leben, auf<br />

Teilnahme am politischen, sozialen und kulturellen Leben und auf Pflege (Art. 38) als<br />

grundrechtliche Bestimmung vorgesehen, die auch dem Standard sozialer Grundrechte<br />

der Europäischen Union entspricht.<br />

Um sicherzustellen, dass der Staat dieser Verantwortung für Pflegebedürftige nachkommt,<br />

soll das Grundrecht auf Pflege für alle Österreicher in der Österreichischen<br />

Bun<strong>des</strong>verfassung festgeschrieben werden. In Österreich arbeiten überproportional viele<br />

ausländische Arbeitskräfte teils illegal im Pflegebereich. Nur ein Teil der illegal<br />

Beschäftigten konnte aufgrund der von der Bun<strong>des</strong>regierung gesetzten Maßnahmen rund<br />

um die 24-Stunden-Betreuung in die Legalität geführt werden. Aber auch hier sind<br />

besonders viele ausländische Arbeitskräfte aus den ehemaligen Ostblockstaaten aktiv.<br />

Die derzeitige Praxis der illegalen Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa führt zu<br />

Lohndumping und Ausbeutung. Aber auch im Bereich der legalen Beauftragung von<br />

selbständigem Personal kommt es zu Ausbeutung. Einige Vermittlungsagenturen sind<br />

wenig seriös.<br />

Die Bestimmungen, die für unselbständig Beschäftigte im Hausbetreuungsgesetz vorgesehen<br />

sind, haben in der Praxis wenig Wirkung gezeigt. Da Arbeitszeitbestimmungen und<br />

Min<strong>des</strong>tlohntarife für Selbständige nicht gelten, ist es für die Haushalte interessanter, auf<br />

selbständige Betreuer zurückzugreifen. Die Wirtschaftskammer konnte sich daher über<br />

Neuanmeldungen freuen.


Eine Bevorzugung der Selbständigkeit war schon im Regierungsübereinkommen der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

Gusenbauer verankert. Hier hieß es: „Für die Betreuung daheim ist ein<br />

eigener Beschäftigungstypus möglichst auf der Basis selbständiger Beschäftigung zu<br />

entwickeln.“<br />

Hier wird aber nun de facto eine Selbständigkeit ermöglicht, die keine Selbständigkeit sein<br />

kann. Denn wenn jemand 14 Tage rund um die Uhr bei einer bestimmten Person arbeitet,<br />

ist eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit gegeben. Arbeitsrechtsexperten<br />

warnen daher vor gravierenden Folgen im Falle einer Klage für die Betroffenen, also für<br />

die betreuungsbedürftigen Menschen, die mit erheblichen finanziellen Zusatzbelastungen<br />

zu rechnen hätten.<br />

Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sich die bestehende Praxis ändert, solange es<br />

Menschen gibt, die illegal billiger arbeiten. Mehrkosten, die durch die Legalisierung<br />

entstehen, werden nur teilweise durch öffentliche Förderungen abgedeckt.<br />

Ein Teil der Kosten muss also privat getragen werden. Insofern bleibt die Schwarzarbeit<br />

ökonomisch nach wie vor die attraktivere Variante.<br />

Die meisten betreuungsbedürftigen Menschen in Österreich würden zudem gerne<br />

österreichisches Personal beschäftigen. Das ist aber nicht finanzierbar, und es steht auch<br />

kaum Personal zur Verfügung. Daher wird nach wie vor auf Leistungen aus den<br />

ehemaligen Ostblockstaaten gesetzt.<br />

Ein wesentlicher Grund für die Missstände liegt in der, nach wie vor ausstehenden,<br />

Ausbildungsoffensive bei den Pflegeberufen. Um die Pflege legal und unter verbesserten<br />

Bedingungen für das Personal abwickeln zu können, muss auch ausreichend<br />

Fachpersonal zur Verfügung stehen.<br />

Die Antragsteller setzen sich für die Einführung <strong>des</strong> Lehrberufes „Pflege und Betreuung“ in<br />

Österreich ein. So könnten junge Menschen mit Interesse an diesem Beruf eine<br />

Ausbildung im Pflegebereich beginnen. Zu Beginn der Pflegelehre soll die theoretische<br />

Ausbildung im Vordergrund stehen. Nach drei Jahren dualer Ausbildung wird die Lehre als<br />

Pflegehelfer abgeschlossen. In einem vierten Lehrjahr kann sich der Pflegehelfer auf<br />

Alten- oder Behindertenarbeit spezialisieren und absolviert die Ausbildung als Fachsozialarbeiter.


Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag:<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im eigenen<br />

Wirkungsbereich, und durch einfordern bei der Bun<strong>des</strong>regierung sicherzustellen, dass die<br />

folgenden Punkte zur Sicherung <strong>des</strong> Grundrechts auf Pflege umgesetzt werden:<br />

1. Das Grundrecht auf Pflege wird für alle Österreicher in der Österreichischen<br />

Bun<strong>des</strong>verfassung festgeschrieben.<br />

2. Eine Ausbildungsoffensive bei den Pflegeberufen - den Lehrberuf „Pflege und<br />

Betreuung“ soll einführen werden.<br />

3. Finanzielle Mittel für eine 24-Stunden-Pflege für Österreicher durch<br />

österreichische Fachkräfte wird zur Verfügung gestellt.<br />

4. Das Pflegegeld ist jährlich der Inflation anzupassen.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK, FPÖ<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE


Resolutionsantrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 4 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr<br />

2017, Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend:<br />

Ausbildung statt Zuwanderung<br />

Österreichs Sozialstaat befindet sich in einer schweren Krise. Schon jetzt verbirgt<br />

sich hinter jeder Pensionsreform eine Kürzung der Pensionen. Alle seriösen<br />

Berechnungen belegen, dass sich das Defizit der Pensionskassen in den nächsten<br />

Jahren dramatisch vergrößern wird. Die Krankenkassen retten sich nur mehr durch<br />

die Streichung von Leistungen und die Ausweitung von Selbstbehalten. Während<br />

Einwanderer immer stärker in den Genuss von Sozialleistungen kommen, werden<br />

unsere Senioren als Bittsteller behandelt. Die Arbeitslosigkeit hat Rekordwerte<br />

erreicht, eine Trendwende ist nach Einschätzung renommierter Wirtschaftsforscher<br />

auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Für junge Familien wird es immer<br />

schwieriger, sich für Kinder zu entscheiden. Mittlerweile haben die viel zu geringen<br />

Geburtenzahlen das Verhältnis zwischen Jung und Alt, zwischen Beitragszahlern und<br />

Leistungsempfängern, drastisch verändert und damit das Fundament <strong>des</strong><br />

Generationenvertrages ins Wanken gebracht.<br />

Gleichzeitig ist Österreich mit einer unkontrollierten Masseneinwanderung<br />

konfrontiert. Hauptverantwortlich für diese Einwanderung sind vor allem Asylwesen,<br />

Familiennachzug und die gelebte Einbürgerungspraxis.<br />

Die Arbeitsmarktöffnung für die EU-Oststaaten verursachten einen Zustrom von bis<br />

dato rund 30.000 Arbeitskräften. Es ist dadurch zu einem Verdrängungswettbewerb<br />

und somit starken Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Die Daten zeigen<br />

eindeutig, dass sich die ökonomischen Vorteile der Ostöffnung, wie von ÖVP, SPÖ<br />

und Industriellenvereinigung behauptet, für den österreichischen Arbeitnehmer nicht<br />

einstellen.<br />

Alle Verantwortungsträger sind aufgefordert, den Fokus endlich auf den heimischen<br />

Arbeitsmarkt und auf die heimischen Arbeitnehmer zu legen. Es muss endlich eine


zukunftsorientierte Strategie für den innerösterreichischen Arbeitsmarkt entwickelt<br />

werden, damit unsere Jugend eine Zukunft hat.<br />

Auch die mittelständischen Unternehmen werden massiv gefährdet, denn die<br />

Mitbewerber aus den Nachbarländern zahlen Steuern und Sozialabgaben an ihrem<br />

Heimatstandort. Niedrige Lohnnebenkosten in Osteuropa ermöglichen ausländischen<br />

Firmen, die in Österreich tätig sind, niedrige Arbeitskosten. Ein klarer Vorteil<br />

gegenüber heimischen Betrieben.<br />

Niederösterreich hat die stolze Anzahl von rund 27.600 Betrieben mit weniger als 10<br />

und ca. 5.400 Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Besonders traditionelle<br />

Familienbetriebe, die seit Generationen bestehen und in Zeiten der Krise Lehrlinge<br />

ausgebildet haben, benötigen unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung.<br />

Es ist daher notwendig, endlich in die Ausbildung der zukünftigen Facharbeiter zu<br />

investieren und eine entsprechende Sicherheit am heimischen Arbeitsmarkt zu<br />

schaffen. Es darf kein amerikanisches System der schleichenden Verarmung der<br />

eigenen Bevölkerung eingeführt werden. Ein System, in dem jeder mehrere Jobs<br />

benötigt um einmal zu leben. Wir müssen Arbeitsplätze schaffen, keine Jobs. Hier<br />

muss unser Geld für unsere Leute investiert werden. Ausbildungsplätze im<br />

öffentlichen Dienst müssen aufgestockt werden, in den überbetrieblichen<br />

Ausbildungszentren muss fair entlohnt werden. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden,<br />

müssen besonders gefördert werden, und Betriebe, die ausländische Facharbeiter<br />

beschäftigen, müssen zur Lehrlingsausbildung verpflichtet werden, ansonsten muss<br />

es Strafzahlungen geben.<br />

Es ist zu erwarten, dass die nächsten Jahre für lehrstellensuchende Jugendliche<br />

düster werden. Hier sind der Staat und das Land Niederösterreich gefordert. Es<br />

bedarf endlich einer gezielten Förderung der Klein- und Mittelbetriebe, denn sie sind<br />

es, die die Mehrzahl der Jugendlichen ausbilden. Der Staat hat die Pflicht, den<br />

jungen Menschen eine Zukunft zu bieten und endlich das Versprechen der<br />

Ausbildungsgarantie einzulösen.<br />

Die Ausbildung und Zukunft unserer Jugend muss uns jeden Euro wert sein.


Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag:<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />

eigenen Wirkungsbereich und in Zusammenarbeit mit den Stellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und<br />

der Wirtschaftskammer folgende Maßnahmen umzusetzen:<br />

1. Aufstockung der Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst.<br />

2. Ausbau der Förderung von Betrieben, die Lehrlinge ausbilden.<br />

3. Maßnahmen für ein besseres Image der Lehre.<br />

4. Eine Verpflichtung zur Lehrlingsausbildung bei Beschäftigung ausländischer<br />

Fachkräfte.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK, FPÖ<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE


Antrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 4 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />

Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend:<br />

Sofortige Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

Seit 1. Mai 2011 ist der österreichische Arbeitsmarkt für insgesamt acht Oststaaten<br />

geöffnet. Im Folgejahr folgten Bulgarien und Rumänien. Seither strömen hunderte<br />

„Billigstfirmen“ nach Niederösterreich. Die ursprünglichen Ziele, die Lebensverhältnisse<br />

im europäischen Wirtschaftsraum anzugleichen, Lohn- und Sozialverhältnisse<br />

auf ein vergleichbares Niveau zu bringen sowie die Beschäftigung insgesamt zu erhöhen,<br />

wurden nicht erreicht.<br />

Die offenen Grenzen haben am Arbeitsmarkt zu einem enormen Verdrängungseffekt<br />

und damit <strong>zum</strong> rigorosen Anstieg der Arbeitslosigkeit in unserem Land geführt. Die<br />

aktuellen Zahlen <strong>des</strong> AMS belegen diesen negativen Trend. So waren im Mai 2011<br />

insgesamt 45.120 Personen in Niederösterreich arbeitslos. Ende Mai 2016 verzeichnet<br />

das AMS mehr als 63.000 Jobsuchende. Die tausenden Schulungsteilnehmer<br />

nicht berücksichtigt, Tendenz steigend! Ursache für die katastrophale Entwicklung ist<br />

das enorme Lohn – und Preisdumping ausländischer Firmen.<br />

Um das Gefüge in unserem Sozialstaat nicht zu gefährden, müssen entsprechende<br />

Maßnahmen gesetzt werden. Angesichts der skizzierten Entwicklung dürfen weder<br />

„Gast-Arbeitslosigkeit“ importiert noch heimische Arbeitskräfte einem aussichtslosen<br />

Billiglohn-Konkurrenzkampf ausgeliefert werden. In diesem Sinne ist eine sofortige


sektorale Schließung <strong>des</strong> Arbeitsmarktes unumgänglich. Das Prinzip – gleicher Lohn<br />

für gleiche Arbeit am gleichen Ort – muss mit sofortiger Wirkung gesetzlich verankert<br />

werden.<br />

Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„1) Der NÖ Landtag spricht sich für die sofortige Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

aus.<br />

2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />

eigenen Wirkungsbereich sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund sicherzustellen,<br />

dass es zur sofortigen Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit kommt.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK (Gabmann, Dr. Von Gimborn), FPÖ<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ, FRANK (Dr. Machacek, Naderer, Dr. Laki), GRÜNE


Resolutionsantrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann, Dr. Von<br />

Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 5 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017, Ltg. 987/<br />

V-4-2016<br />

betreffend:<br />

Seuchenvorsorgeabgabe sofort abschaffen<br />

Die in der Landtagssitzung vom 06.11.2003 beschlossene Änderung <strong>des</strong> bestehenden<br />

Abfallwirtschaftsgesetzes, in Form <strong>des</strong> Wegfalles der Zweckbindung sowie der Ermächtigung<br />

<strong>zum</strong> Einheben der doppelten Müllgebühr <strong>des</strong> tatsächlichen Aufwan<strong>des</strong>, führte zu einer<br />

heftigen Diskussion und zu massiven Protesten der Bürger.<br />

Weiters wurde in der Landtagssitzung vom 20.06.2005 die Einführung einer<br />

Seuchenvorsorgeabgabe beschlossen. Diese wird seit 01.01.2006 gemeinsam mit der<br />

Müllgebühr eingehoben. Hier handelt es sich um eine reine Geldbeschaffungsaktion auf<br />

Kosten der niederösterreichischen Bürger, die dadurch in einem nicht gerechtfertigten<br />

Ausmaß belastet werden.<br />

Gerade in Niederösterreich leidet die Bevölkerung massiv unter den in den letzten Jahren<br />

erfolgten Gebührenerhöhungen wie z. B. bei Wasser, Kanal und Müll.<br />

Die Bevölkerung, insbesondere junge Familien, wissen mittlerweile nicht mehr wie sie die<br />

Kosten <strong>des</strong> täglichen Lebens bestreiten sollen.<br />

Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„Die Lan<strong>des</strong>regierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, dem Landtag<br />

einen Regierungsentwurf vorzulegen, welcher die Abschaffung der Seuchenvorsorgeabgabe<br />

beinhaltet.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK, FPÖ<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE


Antrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 5 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />

Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend:<br />

Notärztliche Versorgung in Niederösterreich sichern<br />

Zurzeit läuft die EU-weite Neuausschreibung der Notfallversorgung in Niederösterreich.<br />

Im Raum steht die größte Reform der zweiten Republik. Anstatt ein bewährtes<br />

System zu optimieren, werden die Niederösterreicher einmal mehr Opfer der Einsparungspolitik<br />

im Gesundheitswesen. Statt 32 Notarztstützpunkte soll es in Zukunft nur<br />

mehr acht sogenannte Versorgungsregionen geben.<br />

Derzeit gibt es für jeden der 32 Stützpunkte einen Vertrag, entweder mit dem Roten<br />

Kreuz oder dem Samariterbund. Diese Struktur soll <strong>zum</strong> großen Teil gewährleisten,<br />

dass alle niederösterreichischen Haushalte innerhalb von 20 Minuten erreicht werden<br />

können. Im Jahr 2016 laufen die Verträge mit den heimischen Rettungsdiensten aus.<br />

Auf Grund der europaweiten Ausschreibung besteht nun die Gefahr, dass ausländische<br />

Unternehmen ab dem Jahr 2017 den niederösterreichischen Rettungs- und<br />

Notarzttransport übernehmen. Ein weiteres Ausdünnen der Dienststellen von Rotem<br />

Kreuz und Samariterbund wäre nur die logische Konsequenz und ist daher zu befürchten.<br />

Dies bedeutet den Ausverkauf <strong>des</strong> Freiwilligenwesens, auch hunderten<br />

hauptberuflichen Lebensrettern droht letztlich der Verlust ihres Arbeitsplatzes. Des<br />

Weiteren droht Niederösterreich laut Experten ein Paramedic-System, das eine wesentliche<br />

Qualitätsverschlechterung bedeutet. Der Beruf <strong>des</strong> Paramedic ist in diesem<br />

Zusammenhang mit der fachkundigen Ausbildung <strong>des</strong> Notarztes in keiner Weise vergleichbar.<br />

Eine rasche, fachärztliche Versorgung sowie die Möglichkeit der sofortigen<br />

Überstellung in das medizinisch notwendige Krankenhaus müssen gewährleistet<br />

sein. Die Gesundheit der Menschen muss immer im Vordergrund stehen!


Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„1) Der NÖ Landtag spricht sich gegen eine Verschlechterung im Notarztwesen<br />

aus.<br />

2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />

eigenen Wirkungsbereich und in Zusammenarbeit mit dem Bund sicherzustellen,<br />

dass es zu keiner Verschlechterung im Notarztwesen kommt.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK, FPÖ, GRÜNE<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ


Antrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 5 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />

Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend:<br />

Reformen im niederösterreichischen Gesundheitswesen<br />

Die seit Jahren laufenden Diskussionen zur Absicherung <strong>des</strong> Gesundheitswesens<br />

werden immer wieder mit „Reförmchen“ verzögert. Der abgeschlossene Vertrag<br />

„Zielsteuerung Gesundheit“ lässt eine weitere Ausdünnung der medizinischen<br />

Versorgung der Niederösterreicher befürchten.<br />

Abermals verschließen die politisch Verantwortlichen nicht nur die Augen vor der<br />

drohenden Verschlechterung <strong>des</strong> Gesundheitsbereiches, sondern treiben sie auch<br />

noch voran. Durch politisch motivierte Leistungskürzungen schlittern wir immer mehr<br />

in Richtung einer Zwei-Klassen-Medizin, die es zu verhindern gilt. Jeder Staatsbürger<br />

muss die gleiche, bestmögliche Gesundheitsversorgung erhalten! Um dies jedoch<br />

auch für die Zukunft sicherzustellen, braucht es entschlossene Maßnahmen.<br />

Es muss mehr Geld in den Gesundheitsbereich investiert werden, welches durch<br />

Einsparungen in der Verwaltung, sowie durch das Abstellen von Missbrauch<br />

eingespart werden könnte.<br />

Die medizinische Vorsorge, Versorgung und Pflege der Niederösterreicher darf nicht<br />

durch wirtschaftliche Überlegungen in Frage gestellt werden. Jedem Bürger muss die<br />

bestmögliche Vorsorge ermöglicht werden, die beste Versorgung im Notfall zur<br />

Verfügung stehen und die Nachsorge und Pflege bereitgestellt werden. Der Schutz<br />

<strong>des</strong> Lebens sowie der Erhalt und die Wiederherstellung geistiger und körperlicher<br />

Gesundheit müssen die Ziele für das staatliche Gesundheitswesen sein. Der<br />

Prävention muss neben der Behandlung und der Nachsorge hohe Bedeutung<br />

eingeräumt werden.


Die hohe Qualität unseres Gesundheitswesens, sowohl im Spitals- als auch im<br />

niedergelassenen Bereich, darf nicht durch politisch motivierte Fehlplanungen<br />

gefährdet werden. Die beachtliche gesamtgesellschaftliche Leistung, die das<br />

österreichische Gesundheitswesen finanziert, muss für jeden Staatsbürger in<br />

gleicher Qualität zur Verfügung stehen. Damit erteilen wir einer Zwei-Klassen-<br />

Medizin, die sich durch Leistungskürzungen schleichend entwickelt, eine klare<br />

Absage.<br />

Für die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum ist es unerlässlich, die<br />

Standorte aller Krankenhäuser als auch alle notwendigen Abteilungen abzusichern.<br />

Schwerpunkte an den einzelnen Kliniken sind zu begrüßen und für planbare<br />

Behandlungen notwendig, können aber eine rasche medizinische Not- und<br />

Grundversorgung nicht ersetzen. Es kann daher nicht sein, dass – wie bisher – im<br />

Wald- und Weinviertel lediglich ein MR-Gerät zur Verfügung steht. Das LKH Gmünd<br />

verfügt nicht einmal über ein CT-Gerät. Die nicht fachgerechte Ausrüstung mit<br />

medizinischen Großgeräten ist als fahrlässige Gesundheitsgefährdung, wenn nicht<br />

sogar als lebensgefährlich anzusehen. Um die Grundversorgung an allen Standorten<br />

sicherstellen zu können, ist es unbedingt erforderlich, in jedem Krankenhaus<br />

folgende Abteilungen zu installieren: Anästhesie und Intensivmedizin, Chirurgie,<br />

Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe als auch eine radiologische Abteilung<br />

inklusive aller medizinisch notwendigen Gerätschaft.<br />

Weiters ist auch ein Konzept zur Absicherung der niedergelassenen Ärzte<br />

auszuarbeiten. Durch finanzielle Absicherung und Anreize ist die ambulante<br />

Versorgung bei den praktischen Ärzten auszuweiten und damit die medizinische<br />

Grundversorgung im ländlichen Bereich zu gewährleisten.<br />

Durch sinnvolle Nutzung der für das Gesundheitswesen zur Verfügung stehenden<br />

Mittel, die Bekämpfung <strong>des</strong> Missbrauchs und die notwendigen Reformen könnte eine<br />

optimale Versorgung unserer Bevölkerung auf Jahrzehnte finanziell gesichert<br />

werden.<br />

Es ist auch festzuhalten, dass die hohe Qualität <strong>des</strong> österreichischen Gesundheitssystems<br />

nicht allein der Verdienst jener Menschen ist, die für ihre Behandlung<br />

auch mehr bezahlen können, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche<br />

Leistung aller Österreicher darstellt.


Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung bei der<br />

Bun<strong>des</strong>regierung vorstellig zu werden sowie im eigenen Wirkungsbereich dafür<br />

Sorge zu tragen, dass folgende Maßnahmen gesetzt werden, um die gute Qualität<br />

<strong>des</strong> österreichischen Gesundheitssystems zu erhalten und die bereits existierende<br />

Zwei-Klassen-Medizin entschieden zu bekämpfen:<br />

1) eine Standortgarantie für alle Lan<strong>des</strong>kliniken inklusive Grundversorgung durch<br />

die Abteilungen Anästhesie und Intensivmedizin, Chirurgie, Innere Medizin,<br />

Gynäkologie und Geburtshilfe und Radiologie abzugeben, als auch die<br />

Ausrüstung mit der notwendigen medizinischen Gerätschaft sicherzustellen<br />

und<br />

2) eine Überarbeitung <strong>des</strong> Regionalen Strukturplanes Gesundheit NÖ 2015<br />

vorzunehmen, um die Vorgaben „qualitativ hochwertige, patientenorientierte,<br />

wohnortnahe und regional gleichmäßige medizinische Grundversorgung in<br />

Niederösterreich“ sicherzustellen.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK, FPÖ<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE


Antrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 5 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />

Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend:<br />

Verankerung von zahnärztlichen Untersuchungen im<br />

Mutter-Kind-Pass<br />

Ziel <strong>des</strong> Mutter-Kind-Passes ist es, einen problemlosen Verlauf der Schwangerschaft<br />

als auch eine gesunde Entwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sicherzustellen. Die vorgesehenen<br />

Untersuchungen bieten Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung<br />

von Krankheiten sowie zur Kontrolle <strong>des</strong> Entwicklungsstan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>. Ab<br />

der Geburt <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sind zehn Untersuchungen einschließlich einer orthopädischen,<br />

eine HNO-Untersuchung sowie zwei Augenuntersuchungen vorgeschrieben.<br />

Seit seiner Einführung im Jahr 1974 wurde dieses Gesundheitsvorsorgeprogramm<br />

kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Dennoch kommen namhafte Wissenschafter<br />

und Ärzte zu der Erkenntnis, dass dieser Untersuchungsplan in Hinblick auf<br />

die Zahngesundheit noch Erweiterungsbedarf hat.<br />

Bereits Zwei- bis Dreijährige haben kariöse Zähne. Kinderzahnärzte empfehlen daher<br />

den ersten Zahnarztbesuch schon ab dem ersten Zahn, spätestens <strong>zum</strong> ersten<br />

Geburtstag. Nicht nur, dass sich das Kind dadurch bereits schon im frühen Alter an<br />

die Zahnarztpraxis gewöhnen und somit Ängsten präventiv begegnet werden kann,<br />

können die Ärzte nützliche Tipps geben und zeigen, wie die Mundgesundheit <strong>des</strong><br />

Kin<strong>des</strong> optimiert werden kann. Eine vertrauensvolle Beziehung <strong>zum</strong> Kind wird aufgebaut,<br />

auftretende Probleme werden frühzeitig erkannt und ev. Folgebehandlungen<br />

wesentlich erleichtert bzw. finanzielle Folgekosten verhindert.


In unserem Nachbarland Deutschland wurde daher auch von deutschen Zahnärzten<br />

der zahnärztliche Kinderpass entwickelt.<br />

Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„1) Der NÖ Landtag spricht sich für die Verankerung von zahnärztlichen<br />

Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass aus.<br />

2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, im<br />

eigenen Wirkungsbereich sowie in Zusammenarbeit mit der Bun<strong>des</strong>regierung<br />

die Verankerung von zahnärztlichen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass<br />

sicherzustellen.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK, FPÖ, GRÜNE,<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ


Antrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 7 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />

Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend: Rücknahme der Neuregelung <strong>des</strong> Einheitswertes für<br />

landwirtschaftliche Betriebe<br />

Der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes stellt die Grundlage für Besteuerung,<br />

Sozialversicherungsbeiträge, Kirchenbeiträge etc. dar; herangezogen für<br />

die Berechnung wird die jeweilige Ertragskraft. Dieser Wert wurde seit 1988 nicht<br />

mehr aktualisiert und mit 1. Jänner 2015 an den Index angepasst, für die heimischen<br />

Landwirte traten somit eine Reihe von Verschlechterungen in Kraft.<br />

So werden künftig etwa ebenso Agrarförderungen und Zuschläge für Intensivtierhaltung<br />

oder besonders trockene Gebiete in die Berechnung miteinbezogen. Der<br />

höchstmögliche Einheitswert pro Hektar wird von 2.289 auf 2.400 Euro angehoben,<br />

wodurch die Einheitswerte insgesamt ansteigen. Für „Vollpauschalierer“ galt bisher<br />

der Prozentsatz von 39 <strong>des</strong> Einheitswertes als Steuerberechnungsgrundlage; dieser<br />

wurde auf 42 angehoben. Zudem fielen bisher Betriebe mit einem Einheitswert von<br />

über 100.000 Euro unter die Vollpauschalierung, jetzt zählen alle mit einem Wert von<br />

ca. 75.000 Euro dazu.<br />

Die Änderung <strong>des</strong> Bewertungsgesetzes für die meisten heimischen Landwirte führt<br />

daher zu einer massiven Erhöhung der Einheitswerte und damit zu einer ebensolchen<br />

Erhöhung fast aller Abgaben und Steuern. Was die Situation <strong>des</strong> nach wie vor<br />

andauernden Bauernsterbens noch verschärft: Beim EU-Beitritt im Jahre 1995 wurden<br />

noch 239.099 land- und forstwirtschaftliche Betriebe gezählt, 2010 waren es nur<br />

noch 167.500. Das sind um 71.599 Betriebe – oder 30 Prozent – weniger!


Für die Antragsteller sind die neu festgelegten Einheitswerte fachlich nicht zu begründen,<br />

diese Regelung muss umgehend rückgängig gemacht werden.<br />

Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„1) Der NÖ Landtag spricht sich im Sinne der Antragsbegründung für die Rücknahme<br />

der Einheitswertberechnung NEU aus.<br />

2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert,<br />

sich bei der Bun<strong>des</strong>regierung für die Rücknahme der Einheitswertberechnung<br />

NEU einzusetzen.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FPÖ<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ, FRANK, GRÜNE


Flüchtlings-, Asylwesen und Integration<br />

Die angeführten Beträge sind bei den angeführten Teilabschnitten in den Voranschlags- bzw. Rechnungsabschlusswerten<br />

enthalten. Es handelt sich <strong>zum</strong>eist um Teilbeträge der veranschlagten bzw. im Rechnungsabschluss augewiesenen Ausgaben<br />

und Einnahmen. Die Angaben für 2016 sind Prognosewerte.<br />

AUSGABEN<br />

H / TA<br />

Bezeichnung<br />

Voranschlag<br />

2017<br />

Prognose<br />

2016<br />

Rechnungsabschluss<br />

2015<br />

1/02000 Amt der Lan<strong>des</strong>regierung, Personal (LAD2-A) 1.100.000 1.100.000 200.000,00<br />

1/02003 Amt der Lan<strong>des</strong>regierung, variable Reisekosten 90.200 80.200 69.200,00<br />

1/02023 Gebietsbauämter, variable Reisekosten 3.500 3.500 0,00<br />

1/03000 Bezirkshauptmannschaften, Personal 3.950.000 3.950.000 90.000,00<br />

1/03003 Bezirkshauptmannschaften, Amtsbetrieb 200.000 70.000 0,00<br />

1/03040 Bezirkshauptmannschaften, variable Reisekosten 39.900 36.900 25.600,00<br />

1/05121 Kinder- u. Jugendanwalt, variable Reisekosten 900 900 80,00<br />

1/24000 Kindergärten 1.150.000 1.150.000 580.000,00<br />

1/24013 Kindergartenversuche und -projekte 20.000 20.000 20.000,00<br />

1/27900 Erwachsenenbildung 500.000 180.000 0,00<br />

1/28960 Donau-Universität Krems / Campus Krems 453.900 453.882 453.882,00<br />

1/28970 FTI-Strategie 426.800 0 0,00<br />

1/31200 Bildende Kunst, Maßnahmen zur Förderung 22.000 22.000 22.000,00<br />

1/31230 Kunst im öffentlichen Raum (ZG) 20.000 70.000 0,00<br />

1/32402 NÖ Kulturwirtschaft GesmbH 1.123.800 243.116 6.000,00<br />

1/38100 Kulturförderung (ZG) 0 10.200 0,00<br />

1/38130 Kulturelle Regionalisierung 0 73.800 0,00<br />

1/38194 Kulturfilme und -videos, Filmfinanzierung 0 8.500 0,00<br />

1/41121 Bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung 45.000.000 38.000.000 11.085.006,16<br />

1/41122 BMS-Krankenhilfe 2.700.000 2.300.000 701.252,89<br />

1/41141 Soziale Wohneinrichtungen 691.000 677.000 377.051,39<br />

1/41191 Integrationshilfen 400.000 300.000 200.000,00<br />

1/42600 Flüchtlingshilfe 115.000.000 115.000.000 53.366.381,58<br />

1/43954 Unterbringung in anderen Heimen 6.729.400 4.251.290 1.869.219,68<br />

1/45920 Arbeitnehmerförderungsfonds (ZG) 560.000 560.000 0,00<br />

1/45950 ZWIST - EU 560.000 560.000 0,00<br />

1/48211 Wohnbaudarlehen und -zuschüsse 55.500 55.500 22.000,00<br />

1/48214 Wohnbeihilfen 2.500.000 500.000 0,00<br />

1/48250 Wohnbauförderung, Sonderwohnbau 12.760.000 12.760.000 0,00<br />

1/61100 Lan<strong>des</strong>straßen, Betrieb 0 0 275,71<br />

1/85700 Lan<strong>des</strong>kliniken 700.000 700.000 710.000,00<br />

Gesamtsumme Ausgaben 196.756.900 183.136.788 69.797.949,41<br />

EINNAHMEN<br />

H / TA<br />

Bezeichnung<br />

Voranschlag<br />

2017<br />

Prognose<br />

2016<br />

Rechnungsabschluss<br />

2015<br />

2/41199 Sozialhilfe (allgem.); Beiträge der Gemeinden 24.195.500 20.488.500 6.121.655,22<br />

2/42600 Transfers vom Bund 69.000.000 69.000.000 27.500.000,00<br />

Gesamtsumme Einnahmen 93.195.500 89.488.500 33.621.655,22<br />

Netto-Aufwand = Saldo Ausgaben / Einnahmen 103.561.400 93.648.288 36.176.294,19<br />

Ausgaben im Rechnungsabschluss 2014<br />

Einnahmen im Rechnungsabschluss 2014<br />

Netto-Aufwand (= Saldo Ausgaben / Einnahmen) im Basisjahr 2014<br />

41.281.053,05<br />

16.512.421,22<br />

24.768.631,83<br />

Netto-Mehraufwand im Vergleich <strong>zum</strong> Basisjahr 2014 +78.792.768 +68.879.656 +11.407.662,36<br />

Land Niederösterreich Seite 217 Voranschlag 2017

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