Anträge zum Budget des Landes Niederösterreich
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ANTRÄGE <strong>zum</strong><br />
BUDGET <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
NIEDERÖSTERREICH<br />
Landtagssitzung vom 15. und 16. Juni 2016<br />
NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz einhalten - keine zusätzliche Belastung<br />
für Gemeindebürger<br />
24-Stunden-Pflege - Von und für Österreicher<br />
Ausbildung statt Zuwanderung<br />
Sofortige Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
Seuchenvorsorgeabgabe sofort abschaffen<br />
Notärztliche Versorgung in Niederösterreich sichern<br />
Reformen im niederösterreichischen Gesundheitswesen<br />
Verankerung von zahnärztlichen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass<br />
Rücknahme der Neuregelung <strong>des</strong> Einheitswertes für landwirtschaftliche<br />
Betriebe<br />
Information:<br />
Ausgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich im Asylwesen<br />
Link <strong>zum</strong> <strong>Budget</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich:<br />
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/09/987/Voranschlag2017.pdf
Antrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 0 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz einhalten – keine zusätzliche<br />
Belastung für Gemeindebürger<br />
Die Aufteilung der Kosten für die Bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung ist im gleichnamigen<br />
Gesetz unter § 36, Abs. 1 eindeutig geregelt:<br />
Die Gemeinden, in welchen die hilfebedürftigen Personen ihren Hauptwohnsitz haben,<br />
haben dem Land 50 % <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> an Leistungen der Bedarfsorientierten<br />
Min<strong>des</strong>tsicherung zur Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes und <strong>des</strong> Wohnbedarfes<br />
(§§ 10 und 11) nach dem 3. Abschnitt zu entrichten. Durch Aufenthalt in einer stationären<br />
Einrichtung wird jedoch eine derartige Kostenbeitragspflicht nicht begründet.<br />
Eine Kostenbeitragspflicht nach diesem Absatz besteht weiters nicht für die im § 5<br />
Abs. 2 Z 2 bis Z 4 und Abs. 4 genannten Personen und für Menschen mit besonderen<br />
Bedürfnissen, die eine Maßnahme nach § 26 <strong>des</strong> NÖ Sozialhilfegesetzes erhalten.<br />
Außer Streit müsste somit stehen, dass den Gemeinden für BMS beziehende Asylberechtigte<br />
als auch Drittstaatsangehörige keine Kosten erwachsen dürften. Umso verwunderlicher<br />
ist es, dass das Land Niederösterreich aber genau für jene Gruppe der<br />
BMS-Bezieher im VA 2017 in Summe 24.195.500 Euro von den Gemeinden abkassiert.<br />
Im laufenden Jahr 2016 sind es in etwa 20 Millionen Euro, die die Gemeinden<br />
bereits zu entrichten haben.
Ein weiterer mehr als fragwürdiger Punkt stellt darüber hinaus auch das Faktum dar,<br />
dass diese Kosten nicht über die Ertragsanteile der Gemeinden, sondern über die<br />
Sozialhilfe eingehoben und somit auf alle niederösterreichischen Gemeinden aufgeteilt<br />
werden. Die Gemeinden sind gezwungen diese Kosten wiederum entweder<br />
durch Einsparungen im <strong>Budget</strong> oder durch Erhöhung von Gebühren auszugleichen.<br />
Die Verlierer sind in jedem Fall die niederösterreichischen Gemeindebürger. Verantwortlich<br />
für diese Katastrophe ist aber einzig und allein der Bund. Dieser sollte daher<br />
auch die anfallenden Kosten selbst tragen und nicht über die Länder den NÖ Gemeinden<br />
und deren Bürger auferlegen.<br />
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„1) Der NÖ Landtag spricht sich für die Einhaltung <strong>des</strong> NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetzes<br />
und gegen eine Kostenübernahme aus der Min<strong>des</strong>tsicherung von Asylberechtigten<br />
durch die NÖ Gemeinden aus.<br />
2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />
eigenen Wirkungsbereich sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund sicherzustellen,<br />
dass es zu einer Kostenübernahme für anspruchsberechtigte Personen<br />
nach § 5 Abs. 2 Z 3 und 4 durch den Bund kommt.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK (Gabmann, Dr. Machacek, Naderer, Dr. Von Gimborn), FPÖ<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ, FRANK (Dr. Laki), GRÜNE
Resolutionsantrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 4 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
24-Stunden-Pflege - Von und für Österreicher<br />
Der im Jänner 2005 vorgelegte Verfassungsentwurf <strong>des</strong> Österreich-Konvents enthält für<br />
den Bereich der Pflegevorsorge ein Recht auf soziale Sicherheit (Art. 63), das auch ein<br />
Recht auf angemessene Versorgung im Fall von Pflegebedürftigkeit umfasst. Weiters ist<br />
hier auch das Recht älterer Menschen auf ein würdiges, unabhängiges Leben, auf<br />
Teilnahme am politischen, sozialen und kulturellen Leben und auf Pflege (Art. 38) als<br />
grundrechtliche Bestimmung vorgesehen, die auch dem Standard sozialer Grundrechte<br />
der Europäischen Union entspricht.<br />
Um sicherzustellen, dass der Staat dieser Verantwortung für Pflegebedürftige nachkommt,<br />
soll das Grundrecht auf Pflege für alle Österreicher in der Österreichischen<br />
Bun<strong>des</strong>verfassung festgeschrieben werden. In Österreich arbeiten überproportional viele<br />
ausländische Arbeitskräfte teils illegal im Pflegebereich. Nur ein Teil der illegal<br />
Beschäftigten konnte aufgrund der von der Bun<strong>des</strong>regierung gesetzten Maßnahmen rund<br />
um die 24-Stunden-Betreuung in die Legalität geführt werden. Aber auch hier sind<br />
besonders viele ausländische Arbeitskräfte aus den ehemaligen Ostblockstaaten aktiv.<br />
Die derzeitige Praxis der illegalen Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa führt zu<br />
Lohndumping und Ausbeutung. Aber auch im Bereich der legalen Beauftragung von<br />
selbständigem Personal kommt es zu Ausbeutung. Einige Vermittlungsagenturen sind<br />
wenig seriös.<br />
Die Bestimmungen, die für unselbständig Beschäftigte im Hausbetreuungsgesetz vorgesehen<br />
sind, haben in der Praxis wenig Wirkung gezeigt. Da Arbeitszeitbestimmungen und<br />
Min<strong>des</strong>tlohntarife für Selbständige nicht gelten, ist es für die Haushalte interessanter, auf<br />
selbständige Betreuer zurückzugreifen. Die Wirtschaftskammer konnte sich daher über<br />
Neuanmeldungen freuen.
Eine Bevorzugung der Selbständigkeit war schon im Regierungsübereinkommen der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
Gusenbauer verankert. Hier hieß es: „Für die Betreuung daheim ist ein<br />
eigener Beschäftigungstypus möglichst auf der Basis selbständiger Beschäftigung zu<br />
entwickeln.“<br />
Hier wird aber nun de facto eine Selbständigkeit ermöglicht, die keine Selbständigkeit sein<br />
kann. Denn wenn jemand 14 Tage rund um die Uhr bei einer bestimmten Person arbeitet,<br />
ist eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit gegeben. Arbeitsrechtsexperten<br />
warnen daher vor gravierenden Folgen im Falle einer Klage für die Betroffenen, also für<br />
die betreuungsbedürftigen Menschen, die mit erheblichen finanziellen Zusatzbelastungen<br />
zu rechnen hätten.<br />
Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sich die bestehende Praxis ändert, solange es<br />
Menschen gibt, die illegal billiger arbeiten. Mehrkosten, die durch die Legalisierung<br />
entstehen, werden nur teilweise durch öffentliche Förderungen abgedeckt.<br />
Ein Teil der Kosten muss also privat getragen werden. Insofern bleibt die Schwarzarbeit<br />
ökonomisch nach wie vor die attraktivere Variante.<br />
Die meisten betreuungsbedürftigen Menschen in Österreich würden zudem gerne<br />
österreichisches Personal beschäftigen. Das ist aber nicht finanzierbar, und es steht auch<br />
kaum Personal zur Verfügung. Daher wird nach wie vor auf Leistungen aus den<br />
ehemaligen Ostblockstaaten gesetzt.<br />
Ein wesentlicher Grund für die Missstände liegt in der, nach wie vor ausstehenden,<br />
Ausbildungsoffensive bei den Pflegeberufen. Um die Pflege legal und unter verbesserten<br />
Bedingungen für das Personal abwickeln zu können, muss auch ausreichend<br />
Fachpersonal zur Verfügung stehen.<br />
Die Antragsteller setzen sich für die Einführung <strong>des</strong> Lehrberufes „Pflege und Betreuung“ in<br />
Österreich ein. So könnten junge Menschen mit Interesse an diesem Beruf eine<br />
Ausbildung im Pflegebereich beginnen. Zu Beginn der Pflegelehre soll die theoretische<br />
Ausbildung im Vordergrund stehen. Nach drei Jahren dualer Ausbildung wird die Lehre als<br />
Pflegehelfer abgeschlossen. In einem vierten Lehrjahr kann sich der Pflegehelfer auf<br />
Alten- oder Behindertenarbeit spezialisieren und absolviert die Ausbildung als Fachsozialarbeiter.
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag:<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im eigenen<br />
Wirkungsbereich, und durch einfordern bei der Bun<strong>des</strong>regierung sicherzustellen, dass die<br />
folgenden Punkte zur Sicherung <strong>des</strong> Grundrechts auf Pflege umgesetzt werden:<br />
1. Das Grundrecht auf Pflege wird für alle Österreicher in der Österreichischen<br />
Bun<strong>des</strong>verfassung festgeschrieben.<br />
2. Eine Ausbildungsoffensive bei den Pflegeberufen - den Lehrberuf „Pflege und<br />
Betreuung“ soll einführen werden.<br />
3. Finanzielle Mittel für eine 24-Stunden-Pflege für Österreicher durch<br />
österreichische Fachkräfte wird zur Verfügung gestellt.<br />
4. Das Pflegegeld ist jährlich der Inflation anzupassen.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK, FPÖ<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE
Resolutionsantrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 4 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr<br />
2017, Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
Ausbildung statt Zuwanderung<br />
Österreichs Sozialstaat befindet sich in einer schweren Krise. Schon jetzt verbirgt<br />
sich hinter jeder Pensionsreform eine Kürzung der Pensionen. Alle seriösen<br />
Berechnungen belegen, dass sich das Defizit der Pensionskassen in den nächsten<br />
Jahren dramatisch vergrößern wird. Die Krankenkassen retten sich nur mehr durch<br />
die Streichung von Leistungen und die Ausweitung von Selbstbehalten. Während<br />
Einwanderer immer stärker in den Genuss von Sozialleistungen kommen, werden<br />
unsere Senioren als Bittsteller behandelt. Die Arbeitslosigkeit hat Rekordwerte<br />
erreicht, eine Trendwende ist nach Einschätzung renommierter Wirtschaftsforscher<br />
auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Für junge Familien wird es immer<br />
schwieriger, sich für Kinder zu entscheiden. Mittlerweile haben die viel zu geringen<br />
Geburtenzahlen das Verhältnis zwischen Jung und Alt, zwischen Beitragszahlern und<br />
Leistungsempfängern, drastisch verändert und damit das Fundament <strong>des</strong><br />
Generationenvertrages ins Wanken gebracht.<br />
Gleichzeitig ist Österreich mit einer unkontrollierten Masseneinwanderung<br />
konfrontiert. Hauptverantwortlich für diese Einwanderung sind vor allem Asylwesen,<br />
Familiennachzug und die gelebte Einbürgerungspraxis.<br />
Die Arbeitsmarktöffnung für die EU-Oststaaten verursachten einen Zustrom von bis<br />
dato rund 30.000 Arbeitskräften. Es ist dadurch zu einem Verdrängungswettbewerb<br />
und somit starken Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Die Daten zeigen<br />
eindeutig, dass sich die ökonomischen Vorteile der Ostöffnung, wie von ÖVP, SPÖ<br />
und Industriellenvereinigung behauptet, für den österreichischen Arbeitnehmer nicht<br />
einstellen.<br />
Alle Verantwortungsträger sind aufgefordert, den Fokus endlich auf den heimischen<br />
Arbeitsmarkt und auf die heimischen Arbeitnehmer zu legen. Es muss endlich eine
zukunftsorientierte Strategie für den innerösterreichischen Arbeitsmarkt entwickelt<br />
werden, damit unsere Jugend eine Zukunft hat.<br />
Auch die mittelständischen Unternehmen werden massiv gefährdet, denn die<br />
Mitbewerber aus den Nachbarländern zahlen Steuern und Sozialabgaben an ihrem<br />
Heimatstandort. Niedrige Lohnnebenkosten in Osteuropa ermöglichen ausländischen<br />
Firmen, die in Österreich tätig sind, niedrige Arbeitskosten. Ein klarer Vorteil<br />
gegenüber heimischen Betrieben.<br />
Niederösterreich hat die stolze Anzahl von rund 27.600 Betrieben mit weniger als 10<br />
und ca. 5.400 Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Besonders traditionelle<br />
Familienbetriebe, die seit Generationen bestehen und in Zeiten der Krise Lehrlinge<br />
ausgebildet haben, benötigen unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung.<br />
Es ist daher notwendig, endlich in die Ausbildung der zukünftigen Facharbeiter zu<br />
investieren und eine entsprechende Sicherheit am heimischen Arbeitsmarkt zu<br />
schaffen. Es darf kein amerikanisches System der schleichenden Verarmung der<br />
eigenen Bevölkerung eingeführt werden. Ein System, in dem jeder mehrere Jobs<br />
benötigt um einmal zu leben. Wir müssen Arbeitsplätze schaffen, keine Jobs. Hier<br />
muss unser Geld für unsere Leute investiert werden. Ausbildungsplätze im<br />
öffentlichen Dienst müssen aufgestockt werden, in den überbetrieblichen<br />
Ausbildungszentren muss fair entlohnt werden. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden,<br />
müssen besonders gefördert werden, und Betriebe, die ausländische Facharbeiter<br />
beschäftigen, müssen zur Lehrlingsausbildung verpflichtet werden, ansonsten muss<br />
es Strafzahlungen geben.<br />
Es ist zu erwarten, dass die nächsten Jahre für lehrstellensuchende Jugendliche<br />
düster werden. Hier sind der Staat und das Land Niederösterreich gefordert. Es<br />
bedarf endlich einer gezielten Förderung der Klein- und Mittelbetriebe, denn sie sind<br />
es, die die Mehrzahl der Jugendlichen ausbilden. Der Staat hat die Pflicht, den<br />
jungen Menschen eine Zukunft zu bieten und endlich das Versprechen der<br />
Ausbildungsgarantie einzulösen.<br />
Die Ausbildung und Zukunft unserer Jugend muss uns jeden Euro wert sein.
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag:<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />
eigenen Wirkungsbereich und in Zusammenarbeit mit den Stellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und<br />
der Wirtschaftskammer folgende Maßnahmen umzusetzen:<br />
1. Aufstockung der Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst.<br />
2. Ausbau der Förderung von Betrieben, die Lehrlinge ausbilden.<br />
3. Maßnahmen für ein besseres Image der Lehre.<br />
4. Eine Verpflichtung zur Lehrlingsausbildung bei Beschäftigung ausländischer<br />
Fachkräfte.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK, FPÖ<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE
Antrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 4 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
Sofortige Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
Seit 1. Mai 2011 ist der österreichische Arbeitsmarkt für insgesamt acht Oststaaten<br />
geöffnet. Im Folgejahr folgten Bulgarien und Rumänien. Seither strömen hunderte<br />
„Billigstfirmen“ nach Niederösterreich. Die ursprünglichen Ziele, die Lebensverhältnisse<br />
im europäischen Wirtschaftsraum anzugleichen, Lohn- und Sozialverhältnisse<br />
auf ein vergleichbares Niveau zu bringen sowie die Beschäftigung insgesamt zu erhöhen,<br />
wurden nicht erreicht.<br />
Die offenen Grenzen haben am Arbeitsmarkt zu einem enormen Verdrängungseffekt<br />
und damit <strong>zum</strong> rigorosen Anstieg der Arbeitslosigkeit in unserem Land geführt. Die<br />
aktuellen Zahlen <strong>des</strong> AMS belegen diesen negativen Trend. So waren im Mai 2011<br />
insgesamt 45.120 Personen in Niederösterreich arbeitslos. Ende Mai 2016 verzeichnet<br />
das AMS mehr als 63.000 Jobsuchende. Die tausenden Schulungsteilnehmer<br />
nicht berücksichtigt, Tendenz steigend! Ursache für die katastrophale Entwicklung ist<br />
das enorme Lohn – und Preisdumping ausländischer Firmen.<br />
Um das Gefüge in unserem Sozialstaat nicht zu gefährden, müssen entsprechende<br />
Maßnahmen gesetzt werden. Angesichts der skizzierten Entwicklung dürfen weder<br />
„Gast-Arbeitslosigkeit“ importiert noch heimische Arbeitskräfte einem aussichtslosen<br />
Billiglohn-Konkurrenzkampf ausgeliefert werden. In diesem Sinne ist eine sofortige
sektorale Schließung <strong>des</strong> Arbeitsmarktes unumgänglich. Das Prinzip – gleicher Lohn<br />
für gleiche Arbeit am gleichen Ort – muss mit sofortiger Wirkung gesetzlich verankert<br />
werden.<br />
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„1) Der NÖ Landtag spricht sich für die sofortige Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
aus.<br />
2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />
eigenen Wirkungsbereich sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund sicherzustellen,<br />
dass es zur sofortigen Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit kommt.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK (Gabmann, Dr. Von Gimborn), FPÖ<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ, FRANK (Dr. Machacek, Naderer, Dr. Laki), GRÜNE
Resolutionsantrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann, Dr. Von<br />
Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 5 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017, Ltg. 987/<br />
V-4-2016<br />
betreffend:<br />
Seuchenvorsorgeabgabe sofort abschaffen<br />
Die in der Landtagssitzung vom 06.11.2003 beschlossene Änderung <strong>des</strong> bestehenden<br />
Abfallwirtschaftsgesetzes, in Form <strong>des</strong> Wegfalles der Zweckbindung sowie der Ermächtigung<br />
<strong>zum</strong> Einheben der doppelten Müllgebühr <strong>des</strong> tatsächlichen Aufwan<strong>des</strong>, führte zu einer<br />
heftigen Diskussion und zu massiven Protesten der Bürger.<br />
Weiters wurde in der Landtagssitzung vom 20.06.2005 die Einführung einer<br />
Seuchenvorsorgeabgabe beschlossen. Diese wird seit 01.01.2006 gemeinsam mit der<br />
Müllgebühr eingehoben. Hier handelt es sich um eine reine Geldbeschaffungsaktion auf<br />
Kosten der niederösterreichischen Bürger, die dadurch in einem nicht gerechtfertigten<br />
Ausmaß belastet werden.<br />
Gerade in Niederösterreich leidet die Bevölkerung massiv unter den in den letzten Jahren<br />
erfolgten Gebührenerhöhungen wie z. B. bei Wasser, Kanal und Müll.<br />
Die Bevölkerung, insbesondere junge Familien, wissen mittlerweile nicht mehr wie sie die<br />
Kosten <strong>des</strong> täglichen Lebens bestreiten sollen.<br />
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„Die Lan<strong>des</strong>regierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, dem Landtag<br />
einen Regierungsentwurf vorzulegen, welcher die Abschaffung der Seuchenvorsorgeabgabe<br />
beinhaltet.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK, FPÖ<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE
Antrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 5 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
Notärztliche Versorgung in Niederösterreich sichern<br />
Zurzeit läuft die EU-weite Neuausschreibung der Notfallversorgung in Niederösterreich.<br />
Im Raum steht die größte Reform der zweiten Republik. Anstatt ein bewährtes<br />
System zu optimieren, werden die Niederösterreicher einmal mehr Opfer der Einsparungspolitik<br />
im Gesundheitswesen. Statt 32 Notarztstützpunkte soll es in Zukunft nur<br />
mehr acht sogenannte Versorgungsregionen geben.<br />
Derzeit gibt es für jeden der 32 Stützpunkte einen Vertrag, entweder mit dem Roten<br />
Kreuz oder dem Samariterbund. Diese Struktur soll <strong>zum</strong> großen Teil gewährleisten,<br />
dass alle niederösterreichischen Haushalte innerhalb von 20 Minuten erreicht werden<br />
können. Im Jahr 2016 laufen die Verträge mit den heimischen Rettungsdiensten aus.<br />
Auf Grund der europaweiten Ausschreibung besteht nun die Gefahr, dass ausländische<br />
Unternehmen ab dem Jahr 2017 den niederösterreichischen Rettungs- und<br />
Notarzttransport übernehmen. Ein weiteres Ausdünnen der Dienststellen von Rotem<br />
Kreuz und Samariterbund wäre nur die logische Konsequenz und ist daher zu befürchten.<br />
Dies bedeutet den Ausverkauf <strong>des</strong> Freiwilligenwesens, auch hunderten<br />
hauptberuflichen Lebensrettern droht letztlich der Verlust ihres Arbeitsplatzes. Des<br />
Weiteren droht Niederösterreich laut Experten ein Paramedic-System, das eine wesentliche<br />
Qualitätsverschlechterung bedeutet. Der Beruf <strong>des</strong> Paramedic ist in diesem<br />
Zusammenhang mit der fachkundigen Ausbildung <strong>des</strong> Notarztes in keiner Weise vergleichbar.<br />
Eine rasche, fachärztliche Versorgung sowie die Möglichkeit der sofortigen<br />
Überstellung in das medizinisch notwendige Krankenhaus müssen gewährleistet<br />
sein. Die Gesundheit der Menschen muss immer im Vordergrund stehen!
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„1) Der NÖ Landtag spricht sich gegen eine Verschlechterung im Notarztwesen<br />
aus.<br />
2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />
eigenen Wirkungsbereich und in Zusammenarbeit mit dem Bund sicherzustellen,<br />
dass es zu keiner Verschlechterung im Notarztwesen kommt.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK, FPÖ, GRÜNE<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ
Antrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 5 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
Reformen im niederösterreichischen Gesundheitswesen<br />
Die seit Jahren laufenden Diskussionen zur Absicherung <strong>des</strong> Gesundheitswesens<br />
werden immer wieder mit „Reförmchen“ verzögert. Der abgeschlossene Vertrag<br />
„Zielsteuerung Gesundheit“ lässt eine weitere Ausdünnung der medizinischen<br />
Versorgung der Niederösterreicher befürchten.<br />
Abermals verschließen die politisch Verantwortlichen nicht nur die Augen vor der<br />
drohenden Verschlechterung <strong>des</strong> Gesundheitsbereiches, sondern treiben sie auch<br />
noch voran. Durch politisch motivierte Leistungskürzungen schlittern wir immer mehr<br />
in Richtung einer Zwei-Klassen-Medizin, die es zu verhindern gilt. Jeder Staatsbürger<br />
muss die gleiche, bestmögliche Gesundheitsversorgung erhalten! Um dies jedoch<br />
auch für die Zukunft sicherzustellen, braucht es entschlossene Maßnahmen.<br />
Es muss mehr Geld in den Gesundheitsbereich investiert werden, welches durch<br />
Einsparungen in der Verwaltung, sowie durch das Abstellen von Missbrauch<br />
eingespart werden könnte.<br />
Die medizinische Vorsorge, Versorgung und Pflege der Niederösterreicher darf nicht<br />
durch wirtschaftliche Überlegungen in Frage gestellt werden. Jedem Bürger muss die<br />
bestmögliche Vorsorge ermöglicht werden, die beste Versorgung im Notfall zur<br />
Verfügung stehen und die Nachsorge und Pflege bereitgestellt werden. Der Schutz<br />
<strong>des</strong> Lebens sowie der Erhalt und die Wiederherstellung geistiger und körperlicher<br />
Gesundheit müssen die Ziele für das staatliche Gesundheitswesen sein. Der<br />
Prävention muss neben der Behandlung und der Nachsorge hohe Bedeutung<br />
eingeräumt werden.
Die hohe Qualität unseres Gesundheitswesens, sowohl im Spitals- als auch im<br />
niedergelassenen Bereich, darf nicht durch politisch motivierte Fehlplanungen<br />
gefährdet werden. Die beachtliche gesamtgesellschaftliche Leistung, die das<br />
österreichische Gesundheitswesen finanziert, muss für jeden Staatsbürger in<br />
gleicher Qualität zur Verfügung stehen. Damit erteilen wir einer Zwei-Klassen-<br />
Medizin, die sich durch Leistungskürzungen schleichend entwickelt, eine klare<br />
Absage.<br />
Für die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum ist es unerlässlich, die<br />
Standorte aller Krankenhäuser als auch alle notwendigen Abteilungen abzusichern.<br />
Schwerpunkte an den einzelnen Kliniken sind zu begrüßen und für planbare<br />
Behandlungen notwendig, können aber eine rasche medizinische Not- und<br />
Grundversorgung nicht ersetzen. Es kann daher nicht sein, dass – wie bisher – im<br />
Wald- und Weinviertel lediglich ein MR-Gerät zur Verfügung steht. Das LKH Gmünd<br />
verfügt nicht einmal über ein CT-Gerät. Die nicht fachgerechte Ausrüstung mit<br />
medizinischen Großgeräten ist als fahrlässige Gesundheitsgefährdung, wenn nicht<br />
sogar als lebensgefährlich anzusehen. Um die Grundversorgung an allen Standorten<br />
sicherstellen zu können, ist es unbedingt erforderlich, in jedem Krankenhaus<br />
folgende Abteilungen zu installieren: Anästhesie und Intensivmedizin, Chirurgie,<br />
Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe als auch eine radiologische Abteilung<br />
inklusive aller medizinisch notwendigen Gerätschaft.<br />
Weiters ist auch ein Konzept zur Absicherung der niedergelassenen Ärzte<br />
auszuarbeiten. Durch finanzielle Absicherung und Anreize ist die ambulante<br />
Versorgung bei den praktischen Ärzten auszuweiten und damit die medizinische<br />
Grundversorgung im ländlichen Bereich zu gewährleisten.<br />
Durch sinnvolle Nutzung der für das Gesundheitswesen zur Verfügung stehenden<br />
Mittel, die Bekämpfung <strong>des</strong> Missbrauchs und die notwendigen Reformen könnte eine<br />
optimale Versorgung unserer Bevölkerung auf Jahrzehnte finanziell gesichert<br />
werden.<br />
Es ist auch festzuhalten, dass die hohe Qualität <strong>des</strong> österreichischen Gesundheitssystems<br />
nicht allein der Verdienst jener Menschen ist, die für ihre Behandlung<br />
auch mehr bezahlen können, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche<br />
Leistung aller Österreicher darstellt.
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung bei der<br />
Bun<strong>des</strong>regierung vorstellig zu werden sowie im eigenen Wirkungsbereich dafür<br />
Sorge zu tragen, dass folgende Maßnahmen gesetzt werden, um die gute Qualität<br />
<strong>des</strong> österreichischen Gesundheitssystems zu erhalten und die bereits existierende<br />
Zwei-Klassen-Medizin entschieden zu bekämpfen:<br />
1) eine Standortgarantie für alle Lan<strong>des</strong>kliniken inklusive Grundversorgung durch<br />
die Abteilungen Anästhesie und Intensivmedizin, Chirurgie, Innere Medizin,<br />
Gynäkologie und Geburtshilfe und Radiologie abzugeben, als auch die<br />
Ausrüstung mit der notwendigen medizinischen Gerätschaft sicherzustellen<br />
und<br />
2) eine Überarbeitung <strong>des</strong> Regionalen Strukturplanes Gesundheit NÖ 2015<br />
vorzunehmen, um die Vorgaben „qualitativ hochwertige, patientenorientierte,<br />
wohnortnahe und regional gleichmäßige medizinische Grundversorgung in<br />
Niederösterreich“ sicherzustellen.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK, FPÖ<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ, GRÜNE
Antrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 5 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
Verankerung von zahnärztlichen Untersuchungen im<br />
Mutter-Kind-Pass<br />
Ziel <strong>des</strong> Mutter-Kind-Passes ist es, einen problemlosen Verlauf der Schwangerschaft<br />
als auch eine gesunde Entwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sicherzustellen. Die vorgesehenen<br />
Untersuchungen bieten Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung<br />
von Krankheiten sowie zur Kontrolle <strong>des</strong> Entwicklungsstan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>. Ab<br />
der Geburt <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> sind zehn Untersuchungen einschließlich einer orthopädischen,<br />
eine HNO-Untersuchung sowie zwei Augenuntersuchungen vorgeschrieben.<br />
Seit seiner Einführung im Jahr 1974 wurde dieses Gesundheitsvorsorgeprogramm<br />
kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Dennoch kommen namhafte Wissenschafter<br />
und Ärzte zu der Erkenntnis, dass dieser Untersuchungsplan in Hinblick auf<br />
die Zahngesundheit noch Erweiterungsbedarf hat.<br />
Bereits Zwei- bis Dreijährige haben kariöse Zähne. Kinderzahnärzte empfehlen daher<br />
den ersten Zahnarztbesuch schon ab dem ersten Zahn, spätestens <strong>zum</strong> ersten<br />
Geburtstag. Nicht nur, dass sich das Kind dadurch bereits schon im frühen Alter an<br />
die Zahnarztpraxis gewöhnen und somit Ängsten präventiv begegnet werden kann,<br />
können die Ärzte nützliche Tipps geben und zeigen, wie die Mundgesundheit <strong>des</strong><br />
Kin<strong>des</strong> optimiert werden kann. Eine vertrauensvolle Beziehung <strong>zum</strong> Kind wird aufgebaut,<br />
auftretende Probleme werden frühzeitig erkannt und ev. Folgebehandlungen<br />
wesentlich erleichtert bzw. finanzielle Folgekosten verhindert.
In unserem Nachbarland Deutschland wurde daher auch von deutschen Zahnärzten<br />
der zahnärztliche Kinderpass entwickelt.<br />
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„1) Der NÖ Landtag spricht sich für die Verankerung von zahnärztlichen<br />
Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass aus.<br />
2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, im<br />
eigenen Wirkungsbereich sowie in Zusammenarbeit mit der Bun<strong>des</strong>regierung<br />
die Verankerung von zahnärztlichen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass<br />
sicherzustellen.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK, FPÖ, GRÜNE,<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ
Antrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 7 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend: Rücknahme der Neuregelung <strong>des</strong> Einheitswertes für<br />
landwirtschaftliche Betriebe<br />
Der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes stellt die Grundlage für Besteuerung,<br />
Sozialversicherungsbeiträge, Kirchenbeiträge etc. dar; herangezogen für<br />
die Berechnung wird die jeweilige Ertragskraft. Dieser Wert wurde seit 1988 nicht<br />
mehr aktualisiert und mit 1. Jänner 2015 an den Index angepasst, für die heimischen<br />
Landwirte traten somit eine Reihe von Verschlechterungen in Kraft.<br />
So werden künftig etwa ebenso Agrarförderungen und Zuschläge für Intensivtierhaltung<br />
oder besonders trockene Gebiete in die Berechnung miteinbezogen. Der<br />
höchstmögliche Einheitswert pro Hektar wird von 2.289 auf 2.400 Euro angehoben,<br />
wodurch die Einheitswerte insgesamt ansteigen. Für „Vollpauschalierer“ galt bisher<br />
der Prozentsatz von 39 <strong>des</strong> Einheitswertes als Steuerberechnungsgrundlage; dieser<br />
wurde auf 42 angehoben. Zudem fielen bisher Betriebe mit einem Einheitswert von<br />
über 100.000 Euro unter die Vollpauschalierung, jetzt zählen alle mit einem Wert von<br />
ca. 75.000 Euro dazu.<br />
Die Änderung <strong>des</strong> Bewertungsgesetzes für die meisten heimischen Landwirte führt<br />
daher zu einer massiven Erhöhung der Einheitswerte und damit zu einer ebensolchen<br />
Erhöhung fast aller Abgaben und Steuern. Was die Situation <strong>des</strong> nach wie vor<br />
andauernden Bauernsterbens noch verschärft: Beim EU-Beitritt im Jahre 1995 wurden<br />
noch 239.099 land- und forstwirtschaftliche Betriebe gezählt, 2010 waren es nur<br />
noch 167.500. Das sind um 71.599 Betriebe – oder 30 Prozent – weniger!
Für die Antragsteller sind die neu festgelegten Einheitswerte fachlich nicht zu begründen,<br />
diese Regelung muss umgehend rückgängig gemacht werden.<br />
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„1) Der NÖ Landtag spricht sich im Sinne der Antragsbegründung für die Rücknahme<br />
der Einheitswertberechnung NEU aus.<br />
2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert,<br />
sich bei der Bun<strong>des</strong>regierung für die Rücknahme der Einheitswertberechnung<br />
NEU einzusetzen.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FPÖ<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ, FRANK, GRÜNE
Flüchtlings-, Asylwesen und Integration<br />
Die angeführten Beträge sind bei den angeführten Teilabschnitten in den Voranschlags- bzw. Rechnungsabschlusswerten<br />
enthalten. Es handelt sich <strong>zum</strong>eist um Teilbeträge der veranschlagten bzw. im Rechnungsabschluss augewiesenen Ausgaben<br />
und Einnahmen. Die Angaben für 2016 sind Prognosewerte.<br />
AUSGABEN<br />
H / TA<br />
Bezeichnung<br />
Voranschlag<br />
2017<br />
Prognose<br />
2016<br />
Rechnungsabschluss<br />
2015<br />
1/02000 Amt der Lan<strong>des</strong>regierung, Personal (LAD2-A) 1.100.000 1.100.000 200.000,00<br />
1/02003 Amt der Lan<strong>des</strong>regierung, variable Reisekosten 90.200 80.200 69.200,00<br />
1/02023 Gebietsbauämter, variable Reisekosten 3.500 3.500 0,00<br />
1/03000 Bezirkshauptmannschaften, Personal 3.950.000 3.950.000 90.000,00<br />
1/03003 Bezirkshauptmannschaften, Amtsbetrieb 200.000 70.000 0,00<br />
1/03040 Bezirkshauptmannschaften, variable Reisekosten 39.900 36.900 25.600,00<br />
1/05121 Kinder- u. Jugendanwalt, variable Reisekosten 900 900 80,00<br />
1/24000 Kindergärten 1.150.000 1.150.000 580.000,00<br />
1/24013 Kindergartenversuche und -projekte 20.000 20.000 20.000,00<br />
1/27900 Erwachsenenbildung 500.000 180.000 0,00<br />
1/28960 Donau-Universität Krems / Campus Krems 453.900 453.882 453.882,00<br />
1/28970 FTI-Strategie 426.800 0 0,00<br />
1/31200 Bildende Kunst, Maßnahmen zur Förderung 22.000 22.000 22.000,00<br />
1/31230 Kunst im öffentlichen Raum (ZG) 20.000 70.000 0,00<br />
1/32402 NÖ Kulturwirtschaft GesmbH 1.123.800 243.116 6.000,00<br />
1/38100 Kulturförderung (ZG) 0 10.200 0,00<br />
1/38130 Kulturelle Regionalisierung 0 73.800 0,00<br />
1/38194 Kulturfilme und -videos, Filmfinanzierung 0 8.500 0,00<br />
1/41121 Bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung 45.000.000 38.000.000 11.085.006,16<br />
1/41122 BMS-Krankenhilfe 2.700.000 2.300.000 701.252,89<br />
1/41141 Soziale Wohneinrichtungen 691.000 677.000 377.051,39<br />
1/41191 Integrationshilfen 400.000 300.000 200.000,00<br />
1/42600 Flüchtlingshilfe 115.000.000 115.000.000 53.366.381,58<br />
1/43954 Unterbringung in anderen Heimen 6.729.400 4.251.290 1.869.219,68<br />
1/45920 Arbeitnehmerförderungsfonds (ZG) 560.000 560.000 0,00<br />
1/45950 ZWIST - EU 560.000 560.000 0,00<br />
1/48211 Wohnbaudarlehen und -zuschüsse 55.500 55.500 22.000,00<br />
1/48214 Wohnbeihilfen 2.500.000 500.000 0,00<br />
1/48250 Wohnbauförderung, Sonderwohnbau 12.760.000 12.760.000 0,00<br />
1/61100 Lan<strong>des</strong>straßen, Betrieb 0 0 275,71<br />
1/85700 Lan<strong>des</strong>kliniken 700.000 700.000 710.000,00<br />
Gesamtsumme Ausgaben 196.756.900 183.136.788 69.797.949,41<br />
EINNAHMEN<br />
H / TA<br />
Bezeichnung<br />
Voranschlag<br />
2017<br />
Prognose<br />
2016<br />
Rechnungsabschluss<br />
2015<br />
2/41199 Sozialhilfe (allgem.); Beiträge der Gemeinden 24.195.500 20.488.500 6.121.655,22<br />
2/42600 Transfers vom Bund 69.000.000 69.000.000 27.500.000,00<br />
Gesamtsumme Einnahmen 93.195.500 89.488.500 33.621.655,22<br />
Netto-Aufwand = Saldo Ausgaben / Einnahmen 103.561.400 93.648.288 36.176.294,19<br />
Ausgaben im Rechnungsabschluss 2014<br />
Einnahmen im Rechnungsabschluss 2014<br />
Netto-Aufwand (= Saldo Ausgaben / Einnahmen) im Basisjahr 2014<br />
41.281.053,05<br />
16.512.421,22<br />
24.768.631,83<br />
Netto-Mehraufwand im Vergleich <strong>zum</strong> Basisjahr 2014 +78.792.768 +68.879.656 +11.407.662,36<br />
Land Niederösterreich Seite 217 Voranschlag 2017