Anträge zum Budget des Landes Niederösterreich
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Antrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 0 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetz einhalten – keine zusätzliche<br />
Belastung für Gemeindebürger<br />
Die Aufteilung der Kosten für die Bedarfsorientierte Min<strong>des</strong>tsicherung ist im gleichnamigen<br />
Gesetz unter § 36, Abs. 1 eindeutig geregelt:<br />
Die Gemeinden, in welchen die hilfebedürftigen Personen ihren Hauptwohnsitz haben,<br />
haben dem Land 50 % <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> an Leistungen der Bedarfsorientierten<br />
Min<strong>des</strong>tsicherung zur Sicherung <strong>des</strong> Lebensunterhaltes und <strong>des</strong> Wohnbedarfes<br />
(§§ 10 und 11) nach dem 3. Abschnitt zu entrichten. Durch Aufenthalt in einer stationären<br />
Einrichtung wird jedoch eine derartige Kostenbeitragspflicht nicht begründet.<br />
Eine Kostenbeitragspflicht nach diesem Absatz besteht weiters nicht für die im § 5<br />
Abs. 2 Z 2 bis Z 4 und Abs. 4 genannten Personen und für Menschen mit besonderen<br />
Bedürfnissen, die eine Maßnahme nach § 26 <strong>des</strong> NÖ Sozialhilfegesetzes erhalten.<br />
Außer Streit müsste somit stehen, dass den Gemeinden für BMS beziehende Asylberechtigte<br />
als auch Drittstaatsangehörige keine Kosten erwachsen dürften. Umso verwunderlicher<br />
ist es, dass das Land Niederösterreich aber genau für jene Gruppe der<br />
BMS-Bezieher im VA 2017 in Summe 24.195.500 Euro von den Gemeinden abkassiert.<br />
Im laufenden Jahr 2016 sind es in etwa 20 Millionen Euro, die die Gemeinden<br />
bereits zu entrichten haben.