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Anträge zum Budget des Landes Niederösterreich

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Resolutionsantrag<br />

der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />

Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />

zur Gruppe 4 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />

Ltg. 987/V-4-2016<br />

betreffend:<br />

24-Stunden-Pflege - Von und für Österreicher<br />

Der im Jänner 2005 vorgelegte Verfassungsentwurf <strong>des</strong> Österreich-Konvents enthält für<br />

den Bereich der Pflegevorsorge ein Recht auf soziale Sicherheit (Art. 63), das auch ein<br />

Recht auf angemessene Versorgung im Fall von Pflegebedürftigkeit umfasst. Weiters ist<br />

hier auch das Recht älterer Menschen auf ein würdiges, unabhängiges Leben, auf<br />

Teilnahme am politischen, sozialen und kulturellen Leben und auf Pflege (Art. 38) als<br />

grundrechtliche Bestimmung vorgesehen, die auch dem Standard sozialer Grundrechte<br />

der Europäischen Union entspricht.<br />

Um sicherzustellen, dass der Staat dieser Verantwortung für Pflegebedürftige nachkommt,<br />

soll das Grundrecht auf Pflege für alle Österreicher in der Österreichischen<br />

Bun<strong>des</strong>verfassung festgeschrieben werden. In Österreich arbeiten überproportional viele<br />

ausländische Arbeitskräfte teils illegal im Pflegebereich. Nur ein Teil der illegal<br />

Beschäftigten konnte aufgrund der von der Bun<strong>des</strong>regierung gesetzten Maßnahmen rund<br />

um die 24-Stunden-Betreuung in die Legalität geführt werden. Aber auch hier sind<br />

besonders viele ausländische Arbeitskräfte aus den ehemaligen Ostblockstaaten aktiv.<br />

Die derzeitige Praxis der illegalen Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa führt zu<br />

Lohndumping und Ausbeutung. Aber auch im Bereich der legalen Beauftragung von<br />

selbständigem Personal kommt es zu Ausbeutung. Einige Vermittlungsagenturen sind<br />

wenig seriös.<br />

Die Bestimmungen, die für unselbständig Beschäftigte im Hausbetreuungsgesetz vorgesehen<br />

sind, haben in der Praxis wenig Wirkung gezeigt. Da Arbeitszeitbestimmungen und<br />

Min<strong>des</strong>tlohntarife für Selbständige nicht gelten, ist es für die Haushalte interessanter, auf<br />

selbständige Betreuer zurückzugreifen. Die Wirtschaftskammer konnte sich daher über<br />

Neuanmeldungen freuen.

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