Anträge zum Budget des Landes Niederösterreich
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Resolutionsantrag<br />
der Abgeordneten Ing. Huber, Waldhäusl, Königsberger, Landbauer, Gabmann,<br />
Dr. Von Gimborn und Dr. Machacek<br />
zur Gruppe 4 <strong>des</strong> Voranschlages <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Niederösterreich für das Jahr 2017,<br />
Ltg. 987/V-4-2016<br />
betreffend:<br />
24-Stunden-Pflege - Von und für Österreicher<br />
Der im Jänner 2005 vorgelegte Verfassungsentwurf <strong>des</strong> Österreich-Konvents enthält für<br />
den Bereich der Pflegevorsorge ein Recht auf soziale Sicherheit (Art. 63), das auch ein<br />
Recht auf angemessene Versorgung im Fall von Pflegebedürftigkeit umfasst. Weiters ist<br />
hier auch das Recht älterer Menschen auf ein würdiges, unabhängiges Leben, auf<br />
Teilnahme am politischen, sozialen und kulturellen Leben und auf Pflege (Art. 38) als<br />
grundrechtliche Bestimmung vorgesehen, die auch dem Standard sozialer Grundrechte<br />
der Europäischen Union entspricht.<br />
Um sicherzustellen, dass der Staat dieser Verantwortung für Pflegebedürftige nachkommt,<br />
soll das Grundrecht auf Pflege für alle Österreicher in der Österreichischen<br />
Bun<strong>des</strong>verfassung festgeschrieben werden. In Österreich arbeiten überproportional viele<br />
ausländische Arbeitskräfte teils illegal im Pflegebereich. Nur ein Teil der illegal<br />
Beschäftigten konnte aufgrund der von der Bun<strong>des</strong>regierung gesetzten Maßnahmen rund<br />
um die 24-Stunden-Betreuung in die Legalität geführt werden. Aber auch hier sind<br />
besonders viele ausländische Arbeitskräfte aus den ehemaligen Ostblockstaaten aktiv.<br />
Die derzeitige Praxis der illegalen Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa führt zu<br />
Lohndumping und Ausbeutung. Aber auch im Bereich der legalen Beauftragung von<br />
selbständigem Personal kommt es zu Ausbeutung. Einige Vermittlungsagenturen sind<br />
wenig seriös.<br />
Die Bestimmungen, die für unselbständig Beschäftigte im Hausbetreuungsgesetz vorgesehen<br />
sind, haben in der Praxis wenig Wirkung gezeigt. Da Arbeitszeitbestimmungen und<br />
Min<strong>des</strong>tlohntarife für Selbständige nicht gelten, ist es für die Haushalte interessanter, auf<br />
selbständige Betreuer zurückzugreifen. Die Wirtschaftskammer konnte sich daher über<br />
Neuanmeldungen freuen.