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Anträge zum Budget des Landes Niederösterreich

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Ein weiterer mehr als fragwürdiger Punkt stellt darüber hinaus auch das Faktum dar,<br />

dass diese Kosten nicht über die Ertragsanteile der Gemeinden, sondern über die<br />

Sozialhilfe eingehoben und somit auf alle niederösterreichischen Gemeinden aufgeteilt<br />

werden. Die Gemeinden sind gezwungen diese Kosten wiederum entweder<br />

durch Einsparungen im <strong>Budget</strong> oder durch Erhöhung von Gebühren auszugleichen.<br />

Die Verlierer sind in jedem Fall die niederösterreichischen Gemeindebürger. Verantwortlich<br />

für diese Katastrophe ist aber einzig und allein der Bund. Dieser sollte daher<br />

auch die anfallenden Kosten selbst tragen und nicht über die Länder den NÖ Gemeinden<br />

und deren Bürger auferlegen.<br />

Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />

Antrag<br />

Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />

„1) Der NÖ Landtag spricht sich für die Einhaltung <strong>des</strong> NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetzes<br />

und gegen eine Kostenübernahme aus der Min<strong>des</strong>tsicherung von Asylberechtigten<br />

durch die NÖ Gemeinden aus.<br />

2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />

eigenen Wirkungsbereich sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund sicherzustellen,<br />

dass es zu einer Kostenübernahme für anspruchsberechtigte Personen<br />

nach § 5 Abs. 2 Z 3 und 4 durch den Bund kommt.“<br />

Abstimmung:<br />

abgelehnt<br />

Zustimmung FRANK (Gabmann, Dr. Machacek, Naderer, Dr. Von Gimborn), FPÖ<br />

Ablehnung ÖVP, SPÖ, FRANK (Dr. Laki), GRÜNE

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