Anträge zum Budget des Landes Niederösterreich
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Ein weiterer mehr als fragwürdiger Punkt stellt darüber hinaus auch das Faktum dar,<br />
dass diese Kosten nicht über die Ertragsanteile der Gemeinden, sondern über die<br />
Sozialhilfe eingehoben und somit auf alle niederösterreichischen Gemeinden aufgeteilt<br />
werden. Die Gemeinden sind gezwungen diese Kosten wiederum entweder<br />
durch Einsparungen im <strong>Budget</strong> oder durch Erhöhung von Gebühren auszugleichen.<br />
Die Verlierer sind in jedem Fall die niederösterreichischen Gemeindebürger. Verantwortlich<br />
für diese Katastrophe ist aber einzig und allein der Bund. Dieser sollte daher<br />
auch die anfallenden Kosten selbst tragen und nicht über die Länder den NÖ Gemeinden<br />
und deren Bürger auferlegen.<br />
Die Gefertigten stellen daher folgenden<br />
Antrag<br />
Der Hohe Landtag wolle beschließen:<br />
„1) Der NÖ Landtag spricht sich für die Einhaltung <strong>des</strong> NÖ Min<strong>des</strong>tsicherungsgesetzes<br />
und gegen eine Kostenübernahme aus der Min<strong>des</strong>tsicherung von Asylberechtigten<br />
durch die NÖ Gemeinden aus.<br />
2) Die NÖ Lan<strong>des</strong>regierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung im<br />
eigenen Wirkungsbereich sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund sicherzustellen,<br />
dass es zu einer Kostenübernahme für anspruchsberechtigte Personen<br />
nach § 5 Abs. 2 Z 3 und 4 durch den Bund kommt.“<br />
Abstimmung:<br />
abgelehnt<br />
Zustimmung FRANK (Gabmann, Dr. Machacek, Naderer, Dr. Von Gimborn), FPÖ<br />
Ablehnung ÖVP, SPÖ, FRANK (Dr. Laki), GRÜNE