Newsletter Mai 2016
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Bewerbung zugelassen. Einige Stipendien werden ohne Altersbegrenzung<br />
vergeben. Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein<br />
Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 70 Stipendiaten<br />
ausgesucht. Für sie stehen bis zu 45 Ateliers zur Verfügung.<br />
Bewerben können sich KünstlerInnen den Sparten Architektur (Entwerfen,<br />
Landschaftsplanung, Städtebauplanung), Bildende Kunst (inkl. Performance-<br />
Kunst), Darstellende Kunst (Bühnenbild, dramatische Texte, Dramaturgie,<br />
Musiktheater, Performance, Regie, Schauspiel, Tanz), Design (Mode-,<br />
Kostüm-, Produkt- und Möbeldesign, Visuelle Kommunikation), Literatur<br />
(Essay, Kritik, Lyrik, Prosa, Übersetzung), Musik/Klang (Interpretation,<br />
Klanginstallation, Klangperformance, Komposition) und Video/Film/Neue<br />
Medien (inkl. Videoinstallation, Fiktion und Dokumentarfilm).<br />
Stipendien können für drei bis zwölf Monate vergeben werden und sind<br />
Anwesenheitsstipendien. Es wird vorausgesetzt, dass die Gäste mindestens<br />
zwei Drittel ihres Stipendiums auf Solitude verbringen.<br />
Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder<br />
Französisch werden vorausgesetzt.<br />
Bewerber, die bei einem laufenden Auswahlverfahren nicht angenommen<br />
wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen nochmals<br />
bewerben. Ehemalige Stipendiaten der Akademie Schloss Solitude sind vom<br />
Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.<br />
Das Stipendium umfasst folgende Leistungen:<br />
- Ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung.<br />
- Ein Stipendium in Höhe von 1.150 € pro Monat sowie einmalige<br />
Reisekosten für An- und Abreise.<br />
- Außerdem bietet die Akademie freiwillige Stipendienleistungen, deren<br />
Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird.<br />
- Zuschuss zu doppelter Haushaltsführung (Miet- oder<br />
Atelierkostenzuschuss); Transportkostenzuschuss für Material, Werkzeuge<br />
und Instrumente nach und von Stuttgart; Projektförderung und einmaliger<br />
Materialkostenzuschuss; Beteiligung an den Krankenversicherungskosten bei<br />
ausländischen Gästen, die nicht aus EU-Ländern kommen.<br />
10<br />
- Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos unter<br />
Anleitung des Werkstattleiters zur Verfügung.<br />
Alle eingeladenen Künstler nehmen während des Stipendiums festen<br />
Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).<br />
Nächster Bewerbungszeitraum: 01.07. bis 31.10.<strong>2016</strong><br />
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PROJEKTFÖRDERUNG BILDENDE KUNST DES GOETHE-INSTITUTS<br />
Das Goethe-Institut trägt als Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland<br />
das vielfältige Bild Deutschlands in die Welt. Es eröffnet den Zugang zur<br />
deutschen Sprache, Kultur und Gesellschaft und fördert die internationale<br />
kulturelle Zusammenarbeit. Die Hauptaufgabe des Bereichs bildende Kunst<br />
des Goethe-Instituts liegt in der individuellen fachlichen Beratung der<br />
zahlreichen Kunst-, Design und Architekturprojekte, die von den Goethe-<br />
Instituten im Ausland initiiert, unterstützt oder durchgeführt werden.<br />
Darüber hinaus fördert der Fachbereich den interkulturellen Austausch<br />
durch diverse zentral koordinierte Programme.<br />
In Zusammenarbeit mit lokalen Partnern initiiert und fördert das Goethe-<br />
Institut Gruppen- und Einzelausstellungen in allen Sparten der bildenden<br />
Kunst: Malerei, Skulptur, Grafik, Architektur, Fotografie, Medienkunst,<br />
Design und Mode. Förderanfragen können laufend gestellt werden.<br />
Weitere Informationen:<br />
www.goethe.de/de/uun/auf/bku.html<br />
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<strong>Newsletter</strong> BUND BILDENDER KÜNSTLER<br />
LEIPZIG e.V.