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Newsletter Mai 2016

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Bewerbung zugelassen. Einige Stipendien werden ohne Altersbegrenzung<br />

vergeben. Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein<br />

Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 70 Stipendiaten<br />

ausgesucht. Für sie stehen bis zu 45 Ateliers zur Verfügung.<br />

Bewerben können sich KünstlerInnen den Sparten Architektur (Entwerfen,<br />

Landschaftsplanung, Städtebauplanung), Bildende Kunst (inkl. Performance-<br />

Kunst), Darstellende Kunst (Bühnenbild, dramatische Texte, Dramaturgie,<br />

Musiktheater, Performance, Regie, Schauspiel, Tanz), Design (Mode-,<br />

Kostüm-, Produkt- und Möbeldesign, Visuelle Kommunikation), Literatur<br />

(Essay, Kritik, Lyrik, Prosa, Übersetzung), Musik/Klang (Interpretation,<br />

Klanginstallation, Klangperformance, Komposition) und Video/Film/Neue<br />

Medien (inkl. Videoinstallation, Fiktion und Dokumentarfilm).<br />

Stipendien können für drei bis zwölf Monate vergeben werden und sind<br />

Anwesenheitsstipendien. Es wird vorausgesetzt, dass die Gäste mindestens<br />

zwei Drittel ihres Stipendiums auf Solitude verbringen.<br />

Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder<br />

Französisch werden vorausgesetzt.<br />

Bewerber, die bei einem laufenden Auswahlverfahren nicht angenommen<br />

wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen nochmals<br />

bewerben. Ehemalige Stipendiaten der Akademie Schloss Solitude sind vom<br />

Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.<br />

Das Stipendium umfasst folgende Leistungen:<br />

- Ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung.<br />

- Ein Stipendium in Höhe von 1.150 € pro Monat sowie einmalige<br />

Reisekosten für An- und Abreise.<br />

- Außerdem bietet die Akademie freiwillige Stipendienleistungen, deren<br />

Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird.<br />

- Zuschuss zu doppelter Haushaltsführung (Miet- oder<br />

Atelierkostenzuschuss); Transportkostenzuschuss für Material, Werkzeuge<br />

und Instrumente nach und von Stuttgart; Projektförderung und einmaliger<br />

Materialkostenzuschuss; Beteiligung an den Krankenversicherungskosten bei<br />

ausländischen Gästen, die nicht aus EU-Ländern kommen.<br />

10<br />

- Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos unter<br />

Anleitung des Werkstattleiters zur Verfügung.<br />

Alle eingeladenen Künstler nehmen während des Stipendiums festen<br />

Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).<br />

Nächster Bewerbungszeitraum: 01.07. bis 31.10.<strong>2016</strong><br />

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PROJEKTFÖRDERUNG BILDENDE KUNST DES GOETHE-INSTITUTS<br />

Das Goethe-Institut trägt als Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland<br />

das vielfältige Bild Deutschlands in die Welt. Es eröffnet den Zugang zur<br />

deutschen Sprache, Kultur und Gesellschaft und fördert die internationale<br />

kulturelle Zusammenarbeit. Die Hauptaufgabe des Bereichs bildende Kunst<br />

des Goethe-Instituts liegt in der individuellen fachlichen Beratung der<br />

zahlreichen Kunst-, Design und Architekturprojekte, die von den Goethe-<br />

Instituten im Ausland initiiert, unterstützt oder durchgeführt werden.<br />

Darüber hinaus fördert der Fachbereich den interkulturellen Austausch<br />

durch diverse zentral koordinierte Programme.<br />

In Zusammenarbeit mit lokalen Partnern initiiert und fördert das Goethe-<br />

Institut Gruppen- und Einzelausstellungen in allen Sparten der bildenden<br />

Kunst: Malerei, Skulptur, Grafik, Architektur, Fotografie, Medienkunst,<br />

Design und Mode. Förderanfragen können laufend gestellt werden.<br />

Weitere Informationen:<br />

www.goethe.de/de/uun/auf/bku.html<br />

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<strong>Newsletter</strong> BUND BILDENDER KÜNSTLER<br />

LEIPZIG e.V.

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