SkD JB 2015_16 Online
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8 | Aus dem Vorstand<br />
Singkreis Jahresbericht <strong>2015</strong>/<strong>16</strong><br />
Ab übernächstem Schuljahr 2017/2018:<br />
Änderung des Einzugsverfahrens der Unterrichtsgebühren<br />
Eine einschneidende Veränderung wird bewusst schon jetzt bekanntgegeben, auch wenn<br />
sie erst zum Schuljahr 2017/2018 (also im übernächsten) wirksam wird. Die Vorstandschaft<br />
sieht sich im Bereich des außerschulischen Musikunterrichts immer häufiger mit zwei Problemen<br />
konfrontiert:<br />
• y Schüler werden von den Eltern während des laufenden Schuljahres abgemeldet. Dies<br />
geschieht nur in den seltensten Fällen aus unabdingbaren Gründen wie Wegzug oder<br />
Krankheit, häufiger sind es Motivationsschwierigkeiten oder schulische Belastung.<br />
• y Sehr selten aber doch stark zunehmend sind die Fälle, in denen Gebühren gar nicht<br />
bezahlt werden. Bei Erscheinen dieses Heftes sind leider die ersten Fälle, bei denen<br />
es um höhere Summen geht, beim Anwalt.<br />
Unser System basiert darauf, dass wir fachlich sehr gute Lehrkräfte finden und vermitteln.<br />
Diese haben wir nicht durch hohe Honorare gewinnen können (die sind im Vergleich eher<br />
mittleres Niveau), sondern dadurch, dass wir die Organisation übernehmen, den Unterrichtsort<br />
bereitstellen und die finanzielle Abwicklung garantieren – Letzteres verlässlich<br />
über ein Schuljahr.<br />
Wir sind aber weder Arbeitgeber für die Lehrkräfte noch Vertragspartner im juristischen<br />
Sinne für die Unterrichtsnehmer, weil das die Vorgaben für uns als eingetragener Verein<br />
unmöglich machen (und weil wir das auch nicht leisten können und wollen). Deshalb<br />
musste die Gemeinschaft der Unterrichtsnehmer bislang bereits einige Male die oben geschilderten<br />
Zahlungsausfälle mittragen, weil wir den Lehrern die Ausfälle nicht weitergeben<br />
konnten; schließlich wollen wir diese ja bei uns und zum Nutzen für alle halten. Dies<br />
halten wir aber für nicht zumutbar.<br />
Sie sehen – eine lange Einleitung!<br />
Wir sehen als einzig mögliche Konsequenz die Regelung, alle Unterrichtsgebühren zukünftig<br />
ZWEIMAL PRO JAHR UND VORAB einzuziehen. Zu Beginn des Schuljahres noch vor<br />
Unterrichtsbeginn und zur Hälfte des Schuljahres, ausdrücklich ohne die Möglichkeit von<br />
Rückzahlungen. Uns ist bewusst, dass dies für einzelne Familien finanziell große Brocken<br />
sind; deshalb kann selbstverständlich beim Vorstand beantragt werden, die Gebühren<br />
in anderen Raten zu bezahlen (eine Klärung erfolgt dann individuell). Und es bleibt auch<br />
dabei, dass wir gerne dafür sorgen wollen, bedürftigen, motivierten und fleißigen Kindern<br />
Unterricht auch in für die Eltern schweren Zeiten zu ermöglichen; auch hier genügt<br />
eine persönliche Kontaktaufnahme, um nach guten Lösungen zu suchen. Kein Kind soll<br />
der neuen Regelung wegen keinen Unterricht mehr bekommen – das wäre unser größter<br />
Wunsch!<br />
Robert Göstl für die Vorstandschaft