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SkD JB 2015_16 Online

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8 | Aus dem Vorstand<br />

Singkreis Jahresbericht <strong>2015</strong>/<strong>16</strong><br />

Ab übernächstem Schuljahr 2017/2018:<br />

Änderung des Einzugsverfahrens der Unterrichtsgebühren<br />

Eine einschneidende Veränderung wird bewusst schon jetzt bekanntgegeben, auch wenn<br />

sie erst zum Schuljahr 2017/2018 (also im übernächsten) wirksam wird. Die Vorstandschaft<br />

sieht sich im Bereich des außerschulischen Musikunterrichts immer häufiger mit zwei Problemen<br />

konfrontiert:<br />

• y Schüler werden von den Eltern während des laufenden Schuljahres abgemeldet. Dies<br />

geschieht nur in den seltensten Fällen aus unabdingbaren Gründen wie Wegzug oder<br />

Krankheit, häufiger sind es Motivationsschwierigkeiten oder schulische Belastung.<br />

• y Sehr selten aber doch stark zunehmend sind die Fälle, in denen Gebühren gar nicht<br />

bezahlt werden. Bei Erscheinen dieses Heftes sind leider die ersten Fälle, bei denen<br />

es um höhere Summen geht, beim Anwalt.<br />

Unser System basiert darauf, dass wir fachlich sehr gute Lehrkräfte finden und vermitteln.<br />

Diese haben wir nicht durch hohe Honorare gewinnen können (die sind im Vergleich eher<br />

mittleres Niveau), sondern dadurch, dass wir die Organisation übernehmen, den Unterrichtsort<br />

bereitstellen und die finanzielle Abwicklung garantieren – Letzteres verlässlich<br />

über ein Schuljahr.<br />

Wir sind aber weder Arbeitgeber für die Lehrkräfte noch Vertragspartner im juristischen<br />

Sinne für die Unterrichtsnehmer, weil das die Vorgaben für uns als eingetragener Verein<br />

unmöglich machen (und weil wir das auch nicht leisten können und wollen). Deshalb<br />

musste die Gemeinschaft der Unterrichtsnehmer bislang bereits einige Male die oben geschilderten<br />

Zahlungsausfälle mittragen, weil wir den Lehrern die Ausfälle nicht weitergeben<br />

konnten; schließlich wollen wir diese ja bei uns und zum Nutzen für alle halten. Dies<br />

halten wir aber für nicht zumutbar.<br />

Sie sehen – eine lange Einleitung!<br />

Wir sehen als einzig mögliche Konsequenz die Regelung, alle Unterrichtsgebühren zukünftig<br />

ZWEIMAL PRO JAHR UND VORAB einzuziehen. Zu Beginn des Schuljahres noch vor<br />

Unterrichtsbeginn und zur Hälfte des Schuljahres, ausdrücklich ohne die Möglichkeit von<br />

Rückzahlungen. Uns ist bewusst, dass dies für einzelne Familien finanziell große Brocken<br />

sind; deshalb kann selbstverständlich beim Vorstand beantragt werden, die Gebühren<br />

in anderen Raten zu bezahlen (eine Klärung erfolgt dann individuell). Und es bleibt auch<br />

dabei, dass wir gerne dafür sorgen wollen, bedürftigen, motivierten und fleißigen Kindern<br />

Unterricht auch in für die Eltern schweren Zeiten zu ermöglichen; auch hier genügt<br />

eine persönliche Kontaktaufnahme, um nach guten Lösungen zu suchen. Kein Kind soll<br />

der neuen Regelung wegen keinen Unterricht mehr bekommen – das wäre unser größter<br />

Wunsch!<br />

Robert Göstl für die Vorstandschaft

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