Hauskauf in Frankreich - LEGITAX Rechtsanwälte Steuerberater ...
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Die Unternehmensnachfolge ist geregelt, wenn:<br />
� die zivilrechtliche Grundlage optimiert ist<br />
� die weichenden Erben zufriedengestellt s<strong>in</strong>d<br />
� der Haftungsumfang der nicht mehr Tätigen sicher gestellt ist<br />
� die Bestimmungen des deutschen Erbschaftsteuerreformgesetzes für die Nachfolger beachtet<br />
wurden und<br />
� die steuerlichen Konsequenzen für die nicht mehr tätigen Inhaber m<strong>in</strong>imiert s<strong>in</strong>d.<br />
Aktuell zu diesem Thema e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis zum Erbrecht: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)<br />
Deutschland- <strong>Frankreich</strong> ist seit 3. April 2009 <strong>in</strong> Kraft. Es f<strong>in</strong>det Anwendung auf die Nachlässe von<br />
Personen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens sterben und auf<br />
Schenkungen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens ausgeführt werden. Das<br />
DBA soll e<strong>in</strong>e Doppelbesteuerung dadurch «vermeiden », dass die für <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> geschaffen<br />
werden. Nahezu alle Banken setzen daher heute Erfassungsbögen e<strong>in</strong>, <strong>in</strong> denen die Daten des<br />
Anlegers aufgenommen werden.<br />
Hauptzweck: Nachweis der Bank, dass sie den Kunden über die möglichen Risiken und se<strong>in</strong>en<br />
Kenntnissen entsprechend aufgeklärt hat. Der Anleger hat diesen Bogen zu unterschreiben. Damit<br />
können Banken Schadenersatzansprüche abwehren bzw. Anleger e<strong>in</strong>e Fehlberatung beweisen. In<br />
Deutschland stärkt der Bundestag die Kundenrechte bei Anlageberatungen noch mehr: Der Deutsche<br />
Bundestag hat am 3. Juli 2009 e<strong>in</strong> entsprechendes Gesetz verabschiedet.<br />
Ab 1. Januar 2010 müssen dann F<strong>in</strong>anz- und Anlageberater Beratungsgespräche detailliert<br />
dokumentieren und Kunden e<strong>in</strong> entsprechendes Beratungsprotokoll vor Abschluss des Vertrages<br />
vorlegen. Außerdem können etwaige Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung bei<br />
Wertpapieranlagen künftig bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.<br />
Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />
Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />
Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />
Bankenhaftung<br />
Grundsätzlich s<strong>in</strong>d Bankberater nach der Rechtsprechung verpflichtet, zu erfragen, was der Kunde mit<br />
se<strong>in</strong>er Anlage bezweckt und was er über die entsprechenden Geldanlagen (Aktien, Fonds,<br />
Optionssche<strong>in</strong>e usw.) weiß.<br />
Es ist auch nach Art und Umfang des bisherigen Anlageverhaltens und dem Vermögen des Kunden<br />
zu fragen. Dadurch entsteht e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Kundenprofil. Unter Berücksichtigung des<br />
Gefahrenpotentials der besprochenen Wertpapiere muss dann e<strong>in</strong>e entsprechende Risikoaufklärung<br />
erfolgen.<br />
Faustregel: Unerfahrene Geldanleger und Anleger mit wenig Vermögen s<strong>in</strong>d besonders <strong>in</strong>tensiv über<br />
die Risiken aufzuklären. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere, wenn der Kunde risikobehaftete Papiere erwerben<br />
möchte. Erfahrene Anleger bedürfen h<strong>in</strong>gegen ke<strong>in</strong>er ausgiebigen Risikoaufklärung, es sei denn, sie<br />
wollen besonders spekulative Anlagen tätigen. Problematisch war bisher die Haftung und deren<br />
Beweisbarkeit bei Falschberatung.<br />
Durch die E<strong>in</strong>führung der Mi- FID (Die Europäische F<strong>in</strong>anzmarktrichtl<strong>in</strong>ie Ende 2007 (Markets <strong>in</strong><br />
F<strong>in</strong>ancial Instruments Directive) oder Directive Marchés d’Instruments F<strong>in</strong>anciers (MIF)), sollte e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>heitliche Gesetzesgrundlagegeschaffen werden. Nahezu alle Banken setzen daher heute<br />
Erfassungsbögen e<strong>in</strong>, <strong>in</strong> denen die Daten des Anlegers aufgenommen werden. Hauptzweck:<br />
Nachweis der Bank, dass sie den Kunden über die möglichen Risiken und se<strong>in</strong>en Kenntnissen<br />
entsprechend aufgeklärt hat.<br />
Der Anleger hat diesen Bogen zu unterschreiben. Damit können Banken Schadenersatzansprüche<br />
abwehren bzw. Anleger e<strong>in</strong>e Fehlberatung beweisen. In Deutschland stärkt der Bundestag die<br />
Kundenrechte bei Anlageberatungen noch mehr: Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 e<strong>in</strong><br />
entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2010 müssen dann F<strong>in</strong>anz- und Anlageberater<br />
Beratungsgespräche detailliert dokumentieren und Kunden e<strong>in</strong> entsprechendes Beratungsprotokoll<br />
vor Abschluss des Vertrages vorlegen. Außerdem können etwaige Schadenersatzansprüche wegen