08.12.2012 Aufrufe

Hauskauf in Frankreich - LEGITAX Rechtsanwälte Steuerberater ...

Hauskauf in Frankreich - LEGITAX Rechtsanwälte Steuerberater ...

Hauskauf in Frankreich - LEGITAX Rechtsanwälte Steuerberater ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Unternehmensnachfolge ist geregelt, wenn:<br />

� die zivilrechtliche Grundlage optimiert ist<br />

� die weichenden Erben zufriedengestellt s<strong>in</strong>d<br />

� der Haftungsumfang der nicht mehr Tätigen sicher gestellt ist<br />

� die Bestimmungen des deutschen Erbschaftsteuerreformgesetzes für die Nachfolger beachtet<br />

wurden und<br />

� die steuerlichen Konsequenzen für die nicht mehr tätigen Inhaber m<strong>in</strong>imiert s<strong>in</strong>d.<br />

Aktuell zu diesem Thema e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis zum Erbrecht: Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)<br />

Deutschland- <strong>Frankreich</strong> ist seit 3. April 2009 <strong>in</strong> Kraft. Es f<strong>in</strong>det Anwendung auf die Nachlässe von<br />

Personen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens sterben und auf<br />

Schenkungen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens ausgeführt werden. Das<br />

DBA soll e<strong>in</strong>e Doppelbesteuerung dadurch «vermeiden », dass die für <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> geschaffen<br />

werden. Nahezu alle Banken setzen daher heute Erfassungsbögen e<strong>in</strong>, <strong>in</strong> denen die Daten des<br />

Anlegers aufgenommen werden.<br />

Hauptzweck: Nachweis der Bank, dass sie den Kunden über die möglichen Risiken und se<strong>in</strong>en<br />

Kenntnissen entsprechend aufgeklärt hat. Der Anleger hat diesen Bogen zu unterschreiben. Damit<br />

können Banken Schadenersatzansprüche abwehren bzw. Anleger e<strong>in</strong>e Fehlberatung beweisen. In<br />

Deutschland stärkt der Bundestag die Kundenrechte bei Anlageberatungen noch mehr: Der Deutsche<br />

Bundestag hat am 3. Juli 2009 e<strong>in</strong> entsprechendes Gesetz verabschiedet.<br />

Ab 1. Januar 2010 müssen dann F<strong>in</strong>anz- und Anlageberater Beratungsgespräche detailliert<br />

dokumentieren und Kunden e<strong>in</strong> entsprechendes Beratungsprotokoll vor Abschluss des Vertrages<br />

vorlegen. Außerdem können etwaige Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung bei<br />

Wertpapieranlagen künftig bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />

Bankenhaftung<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d Bankberater nach der Rechtsprechung verpflichtet, zu erfragen, was der Kunde mit<br />

se<strong>in</strong>er Anlage bezweckt und was er über die entsprechenden Geldanlagen (Aktien, Fonds,<br />

Optionssche<strong>in</strong>e usw.) weiß.<br />

Es ist auch nach Art und Umfang des bisherigen Anlageverhaltens und dem Vermögen des Kunden<br />

zu fragen. Dadurch entsteht e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividuelles Kundenprofil. Unter Berücksichtigung des<br />

Gefahrenpotentials der besprochenen Wertpapiere muss dann e<strong>in</strong>e entsprechende Risikoaufklärung<br />

erfolgen.<br />

Faustregel: Unerfahrene Geldanleger und Anleger mit wenig Vermögen s<strong>in</strong>d besonders <strong>in</strong>tensiv über<br />

die Risiken aufzuklären. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere, wenn der Kunde risikobehaftete Papiere erwerben<br />

möchte. Erfahrene Anleger bedürfen h<strong>in</strong>gegen ke<strong>in</strong>er ausgiebigen Risikoaufklärung, es sei denn, sie<br />

wollen besonders spekulative Anlagen tätigen. Problematisch war bisher die Haftung und deren<br />

Beweisbarkeit bei Falschberatung.<br />

Durch die E<strong>in</strong>führung der Mi- FID (Die Europäische F<strong>in</strong>anzmarktrichtl<strong>in</strong>ie Ende 2007 (Markets <strong>in</strong><br />

F<strong>in</strong>ancial Instruments Directive) oder Directive Marchés d’Instruments F<strong>in</strong>anciers (MIF)), sollte e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>heitliche Gesetzesgrundlagegeschaffen werden. Nahezu alle Banken setzen daher heute<br />

Erfassungsbögen e<strong>in</strong>, <strong>in</strong> denen die Daten des Anlegers aufgenommen werden. Hauptzweck:<br />

Nachweis der Bank, dass sie den Kunden über die möglichen Risiken und se<strong>in</strong>en Kenntnissen<br />

entsprechend aufgeklärt hat.<br />

Der Anleger hat diesen Bogen zu unterschreiben. Damit können Banken Schadenersatzansprüche<br />

abwehren bzw. Anleger e<strong>in</strong>e Fehlberatung beweisen. In Deutschland stärkt der Bundestag die<br />

Kundenrechte bei Anlageberatungen noch mehr: Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2009 e<strong>in</strong><br />

entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2010 müssen dann F<strong>in</strong>anz- und Anlageberater<br />

Beratungsgespräche detailliert dokumentieren und Kunden e<strong>in</strong> entsprechendes Beratungsprotokoll<br />

vor Abschluss des Vertrages vorlegen. Außerdem können etwaige Schadenersatzansprüche wegen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!