Hauskauf in Frankreich - LEGITAX Rechtsanwälte Steuerberater ...
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Künftig sollen französische und deutsche Ehegatten ihren Güterstand harmonisieren können. Das<br />
noch zu verabschiedende Gesetz stellt e<strong>in</strong>e Mischung aus den gesetzlichen Güterständen beider<br />
Länder da, orientiert sich jedoch stark am deutschen System der Zugew<strong>in</strong>ngeme<strong>in</strong>schaft.<br />
H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d die rechtlichen Auswirkungen auf das Vermögen durch die Unterschiede der<br />
Güterstände, die <strong>in</strong> der Praxis zu Problemen führen. Lebt e<strong>in</strong> Paar etwa nach französischem<br />
Güterstand <strong>in</strong> Deutschland, kann es Schwierigkeiten beim Grundstückskauf geben, weil der<br />
f<strong>in</strong>anzierenden Bank die Auswirkungen des französischen Güterstands unklar s<strong>in</strong>d. Auch hat der<br />
Güterstand Auswirkungen auf das Erbrecht, das große Unterschiede aufweist. Fragen? Nehmen Sie<br />
Kontakt auf.<br />
Fragen zum französischen Recht?<br />
Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/ Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />
Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />
Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />
Was muss ich beim Kauf oder Verkauf e<strong>in</strong>er Immobilie beachten? Ist es der richtige Zeitpunkt? Wie<br />
s<strong>in</strong>d die steuerlichen Konsequenzen? Es ist oft nicht e<strong>in</strong>fach, hierfür e<strong>in</strong>en geeigneten<br />
deutschsprechenden Ansprechpartner zu f<strong>in</strong>den. Stefan Kest<strong>in</strong>g, Rechtsanwalt (Hamburg, Berl<strong>in</strong>,<br />
Cannes) und ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache, ist Spezialist für den deutschfranzösischen<br />
Wirtschaftsverkehr. E<strong>in</strong>er se<strong>in</strong>er Schwerpunkte liegt im Bereich Immobilien: Kauf,<br />
Verkauf, F<strong>in</strong>anzierung, Erb- und Steuerrecht sowie Baurecht. Die Zusammenarbeit mit ortsansässigen<br />
Notaren, <strong>Steuerberater</strong>n und Immobilienspezialisten gewährleistet, dass nahezu alle Eventualitäten<br />
abgedeckt werden. Deutsche Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> können auf se<strong>in</strong>e langjährige Erfahrung im<br />
französischen Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrecht zurückgreifen.<br />
Vermögenssteuer und Europarecht<br />
Bekanntlich trifft auch Steuerausländer die französische Vermögenssteuerpflicht, wenn ihr<br />
Nettovermögen 790 000 Euro übersteigt. In <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtige Personen haben mehrere<br />
Möglichkeiten, die Vermögenssteuer zu verm<strong>in</strong>dern oder gar zu vermeiden: So werden bereits<br />
30Prozent vom Immobilienwert abgezogen, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt.<br />
Bei Personen ohne oder mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen, für die die Vermögenssteuer nahezu die e<strong>in</strong>zige<br />
Steuer darstellen würde (z.B. Rentner), entfällt diese ganz, da die sogenannte «Rocard-Deckelung»<br />
verbietet, dass die Vermögenssteuer mehr als 85 Prozent des E<strong>in</strong>kommens ausmacht (bei der<br />
E<strong>in</strong>kommensteuer s<strong>in</strong>d es 50 Prozent).<br />
Diese Regelung gilt jedoch derzeit nicht für Steuerausländer. Selbst wenn danach ke<strong>in</strong>e Steuern zu<br />
zahlen wären, werden sie dennoch zur Kasse gebeten. Dies könnte dem europäischen<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Daher hat die Europäische Kommission am 28. Oktober<br />
2010 <strong>Frankreich</strong> aufgefordert, se<strong>in</strong>e Steuergesetze entsprechend anzupassen. Wirtschafsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />
Christ<strong>in</strong>e Lagarde hat Rechtsmittel angekündigt, Sarkozy Reformen ab Juni 2011. Es bleibt<br />
abzuwarten, welche Konsequenzen für den ausländischen Steuerzahler damit e<strong>in</strong>hergehen.<br />
Rechts- und Steuerberatung aus e<strong>in</strong>er Hand<br />
Wir verstehen uns als Vertreter des Mittelstandes und bieten spezialisierte Beratung <strong>in</strong>sbesondere im<br />
deutsch-französischen und deutsch-italienischen Recht<br />
In unseren Büros arbeiten <strong>Rechtsanwälte</strong>, <strong>Steuerberater</strong>, Wirtschaftsprüfer und Avocats (französische<br />
<strong>Rechtsanwälte</strong>). Die Berater beherrschen die jeweiligen Landessprachen perfekt <strong>in</strong> Wort und Schrift<br />
und sprechen selbstverständlich alle Englisch.<br />
Stefan Kest<strong>in</strong>g und Klaus Gangnus<br />
Neben unserem Hamburger Standort s<strong>in</strong>d wir auch <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> und Cannes tätig. Mit unseren<br />
Verb<strong>in</strong>dungsbüros <strong>in</strong> Italien sowie ortsansässigen Notaren und <strong>Steuerberater</strong>n bieten wir e<strong>in</strong>e<br />
komplette Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen, die sich im europäischen<br />
Wirtschaftsraum zuhause fühlen.