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Hauskauf in Frankreich - LEGITAX Rechtsanwälte Steuerberater ...

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Künftig sollen französische und deutsche Ehegatten ihren Güterstand harmonisieren können. Das<br />

noch zu verabschiedende Gesetz stellt e<strong>in</strong>e Mischung aus den gesetzlichen Güterständen beider<br />

Länder da, orientiert sich jedoch stark am deutschen System der Zugew<strong>in</strong>ngeme<strong>in</strong>schaft.<br />

H<strong>in</strong>tergrund s<strong>in</strong>d die rechtlichen Auswirkungen auf das Vermögen durch die Unterschiede der<br />

Güterstände, die <strong>in</strong> der Praxis zu Problemen führen. Lebt e<strong>in</strong> Paar etwa nach französischem<br />

Güterstand <strong>in</strong> Deutschland, kann es Schwierigkeiten beim Grundstückskauf geben, weil der<br />

f<strong>in</strong>anzierenden Bank die Auswirkungen des französischen Güterstands unklar s<strong>in</strong>d. Auch hat der<br />

Güterstand Auswirkungen auf das Erbrecht, das große Unterschiede aufweist. Fragen? Nehmen Sie<br />

Kontakt auf.<br />

Fragen zum französischen Recht?<br />

Rechtsanwalt Stefan Kest<strong>in</strong>g (Hamburg/Cannes/ Berl<strong>in</strong>) <strong>in</strong>formiert <strong>in</strong> der RCZ regelmäßig über<br />

Besonderheiten im deutsch-französischen Recht. Er ist Spezialist für den deutsch-französischen<br />

Wirtschaftsverkehr und gerichtlich ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache.<br />

Was muss ich beim Kauf oder Verkauf e<strong>in</strong>er Immobilie beachten? Ist es der richtige Zeitpunkt? Wie<br />

s<strong>in</strong>d die steuerlichen Konsequenzen? Es ist oft nicht e<strong>in</strong>fach, hierfür e<strong>in</strong>en geeigneten<br />

deutschsprechenden Ansprechpartner zu f<strong>in</strong>den. Stefan Kest<strong>in</strong>g, Rechtsanwalt (Hamburg, Berl<strong>in</strong>,<br />

Cannes) und ermächtigter Übersetzer der französischen Sprache, ist Spezialist für den deutschfranzösischen<br />

Wirtschaftsverkehr. E<strong>in</strong>er se<strong>in</strong>er Schwerpunkte liegt im Bereich Immobilien: Kauf,<br />

Verkauf, F<strong>in</strong>anzierung, Erb- und Steuerrecht sowie Baurecht. Die Zusammenarbeit mit ortsansässigen<br />

Notaren, <strong>Steuerberater</strong>n und Immobilienspezialisten gewährleistet, dass nahezu alle Eventualitäten<br />

abgedeckt werden. Deutsche Unternehmen <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> können auf se<strong>in</strong>e langjährige Erfahrung im<br />

französischen Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrecht zurückgreifen.<br />

Vermögenssteuer und Europarecht<br />

Bekanntlich trifft auch Steuerausländer die französische Vermögenssteuerpflicht, wenn ihr<br />

Nettovermögen 790 000 Euro übersteigt. In <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtige Personen haben mehrere<br />

Möglichkeiten, die Vermögenssteuer zu verm<strong>in</strong>dern oder gar zu vermeiden: So werden bereits<br />

30Prozent vom Immobilienwert abgezogen, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt.<br />

Bei Personen ohne oder mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen, für die die Vermögenssteuer nahezu die e<strong>in</strong>zige<br />

Steuer darstellen würde (z.B. Rentner), entfällt diese ganz, da die sogenannte «Rocard-Deckelung»<br />

verbietet, dass die Vermögenssteuer mehr als 85 Prozent des E<strong>in</strong>kommens ausmacht (bei der<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer s<strong>in</strong>d es 50 Prozent).<br />

Diese Regelung gilt jedoch derzeit nicht für Steuerausländer. Selbst wenn danach ke<strong>in</strong>e Steuern zu<br />

zahlen wären, werden sie dennoch zur Kasse gebeten. Dies könnte dem europäischen<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Daher hat die Europäische Kommission am 28. Oktober<br />

2010 <strong>Frankreich</strong> aufgefordert, se<strong>in</strong>e Steuergesetze entsprechend anzupassen. Wirtschafsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

Christ<strong>in</strong>e Lagarde hat Rechtsmittel angekündigt, Sarkozy Reformen ab Juni 2011. Es bleibt<br />

abzuwarten, welche Konsequenzen für den ausländischen Steuerzahler damit e<strong>in</strong>hergehen.<br />

Rechts- und Steuerberatung aus e<strong>in</strong>er Hand<br />

Wir verstehen uns als Vertreter des Mittelstandes und bieten spezialisierte Beratung <strong>in</strong>sbesondere im<br />

deutsch-französischen und deutsch-italienischen Recht<br />

In unseren Büros arbeiten <strong>Rechtsanwälte</strong>, <strong>Steuerberater</strong>, Wirtschaftsprüfer und Avocats (französische<br />

<strong>Rechtsanwälte</strong>). Die Berater beherrschen die jeweiligen Landessprachen perfekt <strong>in</strong> Wort und Schrift<br />

und sprechen selbstverständlich alle Englisch.<br />

Stefan Kest<strong>in</strong>g und Klaus Gangnus<br />

Neben unserem Hamburger Standort s<strong>in</strong>d wir auch <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> und Cannes tätig. Mit unseren<br />

Verb<strong>in</strong>dungsbüros <strong>in</strong> Italien sowie ortsansässigen Notaren und <strong>Steuerberater</strong>n bieten wir e<strong>in</strong>e<br />

komplette Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen, die sich im europäischen<br />

Wirtschaftsraum zuhause fühlen.

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