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hsv-vereinsnachrichten_2014

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Beitragsordnung<br />

teilungsumlagen vom Abteilungsvorstand ermäßigt, gestundet oder erlassen<br />

werden.<br />

Diese Beitragsordnung tritt am 01.04.2012 in Kraft und kann von der Delegiertenversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit geändert werden.<br />

§ 8 Einzugsverfahren<br />

Vereins- und Abteilungsbeiträge werden grundsätzlich vierteljährlich im<br />

Bankeinzugsverfahren erhoben und zwar jeweils am Anfang des zweiten Monats<br />

im Quartal. Das Mitglied erteilt dazu eine entsprechende Ermächtigung.<br />

Mitglieder, die über kein Konto verfügen, haben die Beiträge spätestens am<br />

Anfang des zweiten Monats im Quartal zu entrichten.<br />

Helmstedt, den 16.03.2012<br />

Manfred Reichert Manfred Becker Hans-loachim Nitsche<br />

Vorsitzender Vizevorsitzender Vizevorsitzender<br />

§ 9 Anlage<br />

Die aktuellen Vereinsbeiträge, Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren<br />

ergeben sich aus der dieser Beitragsordnung beigefügten Anlage.<br />

§ 10 Inkrafttreten und Änderung<br />

Jahresbericht <strong>2014</strong> | S.109

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