hsv-vereinsnachrichten_2014
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Beitragsordnung<br />
teilungsumlagen vom Abteilungsvorstand ermäßigt, gestundet oder erlassen<br />
werden.<br />
Diese Beitragsordnung tritt am 01.04.2012 in Kraft und kann von der Delegiertenversammlung<br />
mit einfacher Mehrheit geändert werden.<br />
§ 8 Einzugsverfahren<br />
Vereins- und Abteilungsbeiträge werden grundsätzlich vierteljährlich im<br />
Bankeinzugsverfahren erhoben und zwar jeweils am Anfang des zweiten Monats<br />
im Quartal. Das Mitglied erteilt dazu eine entsprechende Ermächtigung.<br />
Mitglieder, die über kein Konto verfügen, haben die Beiträge spätestens am<br />
Anfang des zweiten Monats im Quartal zu entrichten.<br />
Helmstedt, den 16.03.2012<br />
Manfred Reichert Manfred Becker Hans-loachim Nitsche<br />
Vorsitzender Vizevorsitzender Vizevorsitzender<br />
§ 9 Anlage<br />
Die aktuellen Vereinsbeiträge, Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren<br />
ergeben sich aus der dieser Beitragsordnung beigefügten Anlage.<br />
§ 10 Inkrafttreten und Änderung<br />
Jahresbericht <strong>2014</strong> | S.109