Tunesien - tui.com - Onlinekatalog
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Länderinformationen<br />
Ramadan<br />
ist die islamische Fastenzeit und ist ca. vom 11.<br />
August bis 8. September. Bitte üben Sie etwas<br />
Nachsicht, wenn es in dieser Zeit zu leichten Einschränkungen<br />
hinsichtlich des Services kommt.<br />
Impfungen<br />
sind nicht vorgeschrieben, jedoch werden Hepatitis-A-<br />
und Typhus-Impfung empfohlen.<br />
Zollbestimmungen<br />
Die Ausfuhr von in Ägypten gekauften Gold- und<br />
Silberwaren sowie von antiken Gegenständen ist<br />
verboten. Für die Ausfuhr von Teppichen ist eine<br />
Genehmigung des Handelsministeriums notwendig.<br />
Die Ausfuhr von toten oder lebenden<br />
Tieren und Pflanzen der Unterwasserwelt ist verboten<br />
(Muscheln, Korallen etc.). Auf Missbrauch<br />
stehen hohe Strafen.<br />
Krank im Urlaub<br />
Da mit Ägypten kein Sozialversicherungsabkommen<br />
besteht, empfehlen wir den Abschluss<br />
eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />
Hinweis<br />
Eine Kombination der verschiedenen Zielflughäfen<br />
Ägyptens ist nicht möglich mit Ausnahme<br />
von Luxor und Hurghada.<br />
74<br />
Marokko<br />
Einreisebestimmungen<br />
Deutsche Staatsangehörige, die eine Pauschalreise<br />
nach Marokko gebucht haben, benötigen<br />
unbedingt einen noch mindestens 6 Monate<br />
gültigen Reisepass. Kinder benötigen für die Einund<br />
Ausreise entweder einen Kinderreisepass<br />
nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis<br />
als Passersatz, der ab dem 3. Lebensjahr<br />
mit einem Lichtbild versehen sein muss. Bis zu<br />
einem Aufenthalt von 3 Monaten wird kein<br />
Visum verlangt. Allein reisende Jugendliche<br />
unter 18 Jahren benötigen einen noch mindestens<br />
6 Monate gültigen Reisepass und eine von<br />
den Erziehungsberechtigten unterschriebene<br />
Einverständniserklärung. Diese muss notariell<br />
beglaubigt, in arabischer und französischer Sprache<br />
sowie von der marokkanischen Botschaft<br />
beglaubigt sein. Reisende, die einen arabischen<br />
Namen tragen bzw. in einem arabischen Land<br />
geboren wurden, auch mit deutschem Reisepass,<br />
sowie Angehörige anderer Staaten und<br />
Staatenlose erkundigen sich bitte bei der Königlichen<br />
Marokkanischen Botschaft, Niederwallstraße<br />
39, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0) 30<br />
2061240, Fax: +49 (0) 30 20612420, Sprechzeiten:<br />
Montag–Freitag 9.30–14.00 Uhr. E-Mail:<br />
marokko- botschaft@t-online.de<br />
Österreichische Staatsbürger, die eine Pauschalreise<br />
nach Marokko gebucht haben, benötigen einen<br />
Länderinformationen<br />
bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen<br />
Reisepass. Bis zu einem Aufenthalt von 3<br />
Monaten ist kein Visum erforderlich. Für Kinder ist<br />
ein eigener Reisepass erforderlich. Staatenlose<br />
sowie Bürger anderer Nationen erkundigen sich<br />
bitte bei der Königlich Marokkanischen Botschaft,<br />
Opernring 3–5, 1010 Wien, Telefon: + 43 (1) 586<br />
6650/51, Fax: +43 (1) 586 7667. E-Mail: embpmissionvienna@<br />
morocco.at<br />
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz<br />
verpflichtet, ab dem 1. März 2010 nur noch einen<br />
Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild<br />
und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so<br />
genannten E-Pass. Kinder und Jugendliche bis<br />
zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen ihren<br />
eigenen Reisepass. Auch nach Einführung des<br />
neuen Passes, behalten die aktuellen Pässe 06 und<br />
die seit 1. Januar 2003 ausgestellten Pässe 03 ihre<br />
Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Die Aufenthaltsdauer<br />
ist auf maximal drei Monate<br />
beschränkt. Für längere Aufenthalte muss ein<br />
Visum beantragt werden. Die Ausstellung des<br />
Visums dauert ca. eine Arbeitswoche. Allein reisende<br />
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen<br />
einen mindestens 6 Monate gültigen Reisepass<br />
und eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene<br />
Einverständniserklärung für die Reisedauer.<br />
Diese muss notariell beglaubigt, in marokkanischer<br />
und französischer Sprache sowie von<br />
der marokkanischen Botschaft beglaubigt sein.<br />
Bürger anderer Staaten erkundigen sich bitte im<br />
Reisebüro oder bei der entsprechenden Botschaft:<br />
Konsulat des Königreichs Marokko, Bahnhofstraße<br />
73, 8001 Zürich, Telefon: + 41 (0) 44<br />
211 7432, Fax: +41 (0) 31 351 03 64, E-Mail:<br />
consulat-ma@amb-maroc.ch.<br />
Marokkanische Staatsbürger: Laut marokkanischem<br />
Gesetz ist es verboten, dass ein marokkanischer<br />
Staatsbürger mit einer Frau bzw. mit einem<br />
Mann ein Hotelzimmer teilt, wenn die beiden<br />
nicht miteinander verheiratet sind.<br />
Währung<br />
Die marokkanische Währungseinheit ist der Dirham<br />
(MAD). 1 MAD = 100 Centimes. 1 € = 8,00<br />
MAD, 1 CHF = 7,59 MAD. Die Ein- und Ausfuhr<br />
der Landeswährung ist verboten, von Fremdwährung<br />
dagegen unbeschränkt erlaubt. Höhere<br />
Fremdwährungsbeträge ab einem Gegenwert<br />
von 15.000 Dirham sind zu deklarieren und können<br />
nur bei Vorlage des Deklarationsdokuments<br />
in derselben Höhe ausgeführt werden. Achtung:<br />
Vor der Rückreise bereits bei Großbanken<br />
zurücktauschen, da ein Rücktausch an Flughäfen<br />
oft verweigert wird. Rücktausch ist bis zu 50 %<br />
des getauschten Betrags gegen Vorlage der<br />
Umtauschquittung möglich. Beim Rücktausch<br />
sind Quittungen und Umtauschbelege vorzuzeigen.<br />
Grundsätzlich sollte nur in Banken und<br />
zugelassenen Wechselstuben (goldene Plakette)<br />
getauscht werden. Internationale Kreditkarten<br />
werden zunehmend, Reiseschecks zumeist problemlos<br />
akzeptiert. Geldautomaten finden Sie<br />
vornehmlich bei den Großbanken in den<br />
Stadtzentren.<br />
Zollbestimmungen<br />
Es wird empfohlen, besonders wertvolle Gegenstände,<br />
wie z. B. Videokameras und Laptops,<br />
bei der Einreise zu deklarieren bzw. vom marokkanischen<br />
Zoll in den Reisepass eintragen zu lassen,<br />
um eventuellen Problemen bei der Ausreise<br />
zu entgehen.<br />
Ramadan<br />
ist die islamische Fastenzeit und ist ca. vom 11.<br />
August bis 8. September. Bitte üben Sie etwas<br />
Nachsicht, wenn es in dieser Zeit zu leichten Einschränkungen<br />
hinsichtlich des Services kommt.<br />
Impfungen<br />
sind nicht vorgeschrieben, ggf. wird eine Hepatitis-A-Impfung<br />
empfohlen.<br />
Krank im Urlaub<br />
Mit Marokko gibt es kein Sozialversicherungsabkommen.<br />
Wir empfehlen daher dringend den<br />
Abschluss eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />
Bulgarien<br />
Einreisebestimmungen<br />
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise<br />
nach Bulgarien einen mindestens bei der Einreise<br />
noch 3 Monate gültigen Personalausweis,<br />
Reisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild und<br />
dem Vermerk Nationalität „Deutsch“ (vorgeschrieben<br />
auch für Kinder unter 2 Jahren), ausreichende<br />
Geldmittel sowie einen in Bulgarien<br />
gültigen Krankenversicherungsschutz. Achtung:<br />
Die Eintragung der Kinder in einem Familienpass<br />
reicht nicht aus. Bis zu einem Aufenthalt von 90<br />
Tagen ist für deutsche Staatsbürger kein Visum<br />
erforderlich. Andere Staatsangehörige und Staatenlose<br />
erkundigen sich bitte in ihrem Reisebüro<br />
oder bei der Botschaft der Republik Bulgarien,<br />
Mauerstraße 11, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30<br />
201 09226, Fax: +49 (0) 30 2086838. Sprechzeiten:<br />
Mo–Fr 8.30–12.00 Uhr und 13.30–17.30<br />
Uhr. E-Mail: genkonsulbg@yahoo.de<br />
Allein reisende Jugendliche unter 18 Jahren<br />
benötigen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten<br />
eine von beiden Eltern/ Erziehungsberechtigten<br />
unterschriebene Einverständniserklärung.<br />
Österreichische Staatsbürger haben laut Außenministerium<br />
Niederlassungsfreiheit. Ferner gilt:<br />
Für die Einreise ist ein gültiger Reisepass oder ein<br />
gültiger Personalausweis erforderlich. Wird ein<br />
Aufenthalt von mehr als 90 Tagen angestrebt, so<br />
ist bei der örtlich zuständigen Fremdenbehörde<br />
eine „udostoverenie“ (Anmeldebescheinigung) zu