08.12.2012 Aufrufe

Tunesien - tui.com - Onlinekatalog

Tunesien - tui.com - Onlinekatalog

Tunesien - tui.com - Onlinekatalog

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Länderinformationen<br />

Ramadan<br />

ist die islamische Fastenzeit und ist ca. vom 11.<br />

August bis 8. September. Bitte üben Sie etwas<br />

Nachsicht, wenn es in dieser Zeit zu leichten Einschränkungen<br />

hinsichtlich des Services kommt.<br />

Impfungen<br />

sind nicht vorgeschrieben, jedoch werden Hepatitis-A-<br />

und Typhus-Impfung empfohlen.<br />

Zollbestimmungen<br />

Die Ausfuhr von in Ägypten gekauften Gold- und<br />

Silberwaren sowie von antiken Gegenständen ist<br />

verboten. Für die Ausfuhr von Teppichen ist eine<br />

Genehmigung des Handelsministeriums notwendig.<br />

Die Ausfuhr von toten oder lebenden<br />

Tieren und Pflanzen der Unterwasserwelt ist verboten<br />

(Muscheln, Korallen etc.). Auf Missbrauch<br />

stehen hohe Strafen.<br />

Krank im Urlaub<br />

Da mit Ägypten kein Sozialversicherungsabkommen<br />

besteht, empfehlen wir den Abschluss<br />

eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />

Hinweis<br />

Eine Kombination der verschiedenen Zielflughäfen<br />

Ägyptens ist nicht möglich mit Ausnahme<br />

von Luxor und Hurghada.<br />

74<br />

Marokko<br />

Einreisebestimmungen<br />

Deutsche Staatsangehörige, die eine Pauschalreise<br />

nach Marokko gebucht haben, benötigen<br />

unbedingt einen noch mindestens 6 Monate<br />

gültigen Reisepass. Kinder benötigen für die Einund<br />

Ausreise entweder einen Kinderreisepass<br />

nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis<br />

als Passersatz, der ab dem 3. Lebensjahr<br />

mit einem Lichtbild versehen sein muss. Bis zu<br />

einem Aufenthalt von 3 Monaten wird kein<br />

Visum verlangt. Allein reisende Jugendliche<br />

unter 18 Jahren benötigen einen noch mindestens<br />

6 Monate gültigen Reisepass und eine von<br />

den Erziehungsberechtigten unterschriebene<br />

Einverständniserklärung. Diese muss notariell<br />

beglaubigt, in arabischer und französischer Sprache<br />

sowie von der marokkanischen Botschaft<br />

beglaubigt sein. Reisende, die einen arabischen<br />

Namen tragen bzw. in einem arabischen Land<br />

geboren wurden, auch mit deutschem Reisepass,<br />

sowie Angehörige anderer Staaten und<br />

Staatenlose erkundigen sich bitte bei der Königlichen<br />

Marokkanischen Botschaft, Niederwallstraße<br />

39, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0) 30<br />

2061240, Fax: +49 (0) 30 20612420, Sprechzeiten:<br />

Montag–Freitag 9.30–14.00 Uhr. E-Mail:<br />

marokko- botschaft@t-online.de<br />

Österreichische Staatsbürger, die eine Pauschalreise<br />

nach Marokko gebucht haben, benötigen einen<br />

Länderinformationen<br />

bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültigen<br />

Reisepass. Bis zu einem Aufenthalt von 3<br />

Monaten ist kein Visum erforderlich. Für Kinder ist<br />

ein eigener Reisepass erforderlich. Staatenlose<br />

sowie Bürger anderer Nationen erkundigen sich<br />

bitte bei der Königlich Marokkanischen Botschaft,<br />

Opernring 3–5, 1010 Wien, Telefon: + 43 (1) 586<br />

6650/51, Fax: +43 (1) 586 7667. E-Mail: embpmissionvienna@<br />

morocco.at<br />

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz<br />

verpflichtet, ab dem 1. März 2010 nur noch einen<br />

Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild<br />

und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so<br />

genannten E-Pass. Kinder und Jugendliche bis<br />

zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen ihren<br />

eigenen Reisepass. Auch nach Einführung des<br />

neuen Passes, behalten die aktuellen Pässe 06 und<br />

die seit 1. Januar 2003 ausgestellten Pässe 03 ihre<br />

Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Die Aufenthaltsdauer<br />

ist auf maximal drei Monate<br />

beschränkt. Für längere Aufenthalte muss ein<br />

Visum beantragt werden. Die Ausstellung des<br />

Visums dauert ca. eine Arbeitswoche. Allein reisende<br />

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen<br />

einen mindestens 6 Monate gültigen Reisepass<br />

und eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene<br />

Einverständniserklärung für die Reisedauer.<br />

Diese muss notariell beglaubigt, in marokkanischer<br />

und französischer Sprache sowie von<br />

der marokkanischen Botschaft beglaubigt sein.<br />

Bürger anderer Staaten erkundigen sich bitte im<br />

Reisebüro oder bei der entsprechenden Botschaft:<br />

Konsulat des Königreichs Marokko, Bahnhofstraße<br />

73, 8001 Zürich, Telefon: + 41 (0) 44<br />

211 7432, Fax: +41 (0) 31 351 03 64, E-Mail:<br />

consulat-ma@amb-maroc.ch.<br />

Marokkanische Staatsbürger: Laut marokkanischem<br />

Gesetz ist es verboten, dass ein marokkanischer<br />

Staatsbürger mit einer Frau bzw. mit einem<br />

Mann ein Hotelzimmer teilt, wenn die beiden<br />

nicht miteinander verheiratet sind.<br />

Währung<br />

Die marokkanische Währungseinheit ist der Dirham<br />

(MAD). 1 MAD = 100 Centimes. 1 € = 8,00<br />

MAD, 1 CHF = 7,59 MAD. Die Ein- und Ausfuhr<br />

der Landeswährung ist verboten, von Fremdwährung<br />

dagegen unbeschränkt erlaubt. Höhere<br />

Fremdwährungsbeträge ab einem Gegenwert<br />

von 15.000 Dirham sind zu deklarieren und können<br />

nur bei Vorlage des Deklarationsdokuments<br />

in derselben Höhe ausgeführt werden. Achtung:<br />

Vor der Rückreise bereits bei Großbanken<br />

zurücktauschen, da ein Rücktausch an Flughäfen<br />

oft verweigert wird. Rücktausch ist bis zu 50 %<br />

des getauschten Betrags gegen Vorlage der<br />

Umtauschquittung möglich. Beim Rücktausch<br />

sind Quittungen und Umtauschbelege vorzuzeigen.<br />

Grundsätzlich sollte nur in Banken und<br />

zugelassenen Wechselstuben (goldene Plakette)<br />

getauscht werden. Internationale Kreditkarten<br />

werden zunehmend, Reiseschecks zumeist problemlos<br />

akzeptiert. Geldautomaten finden Sie<br />

vornehmlich bei den Großbanken in den<br />

Stadtzentren.<br />

Zollbestimmungen<br />

Es wird empfohlen, besonders wertvolle Gegenstände,<br />

wie z. B. Videokameras und Laptops,<br />

bei der Einreise zu deklarieren bzw. vom marokkanischen<br />

Zoll in den Reisepass eintragen zu lassen,<br />

um eventuellen Problemen bei der Ausreise<br />

zu entgehen.<br />

Ramadan<br />

ist die islamische Fastenzeit und ist ca. vom 11.<br />

August bis 8. September. Bitte üben Sie etwas<br />

Nachsicht, wenn es in dieser Zeit zu leichten Einschränkungen<br />

hinsichtlich des Services kommt.<br />

Impfungen<br />

sind nicht vorgeschrieben, ggf. wird eine Hepatitis-A-Impfung<br />

empfohlen.<br />

Krank im Urlaub<br />

Mit Marokko gibt es kein Sozialversicherungsabkommen.<br />

Wir empfehlen daher dringend den<br />

Abschluss eines 1-2-FLY-Versicherungspaketes.<br />

Bulgarien<br />

Einreisebestimmungen<br />

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise<br />

nach Bulgarien einen mindestens bei der Einreise<br />

noch 3 Monate gültigen Personalausweis,<br />

Reisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild und<br />

dem Vermerk Nationalität „Deutsch“ (vorgeschrieben<br />

auch für Kinder unter 2 Jahren), ausreichende<br />

Geldmittel sowie einen in Bulgarien<br />

gültigen Krankenversicherungsschutz. Achtung:<br />

Die Eintragung der Kinder in einem Familienpass<br />

reicht nicht aus. Bis zu einem Aufenthalt von 90<br />

Tagen ist für deutsche Staatsbürger kein Visum<br />

erforderlich. Andere Staatsangehörige und Staatenlose<br />

erkundigen sich bitte in ihrem Reisebüro<br />

oder bei der Botschaft der Republik Bulgarien,<br />

Mauerstraße 11, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30<br />

201 09226, Fax: +49 (0) 30 2086838. Sprechzeiten:<br />

Mo–Fr 8.30–12.00 Uhr und 13.30–17.30<br />

Uhr. E-Mail: genkonsulbg@yahoo.de<br />

Allein reisende Jugendliche unter 18 Jahren<br />

benötigen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten<br />

eine von beiden Eltern/ Erziehungsberechtigten<br />

unterschriebene Einverständniserklärung.<br />

Österreichische Staatsbürger haben laut Außenministerium<br />

Niederlassungsfreiheit. Ferner gilt:<br />

Für die Einreise ist ein gültiger Reisepass oder ein<br />

gültiger Personalausweis erforderlich. Wird ein<br />

Aufenthalt von mehr als 90 Tagen angestrebt, so<br />

ist bei der örtlich zuständigen Fremdenbehörde<br />

eine „udostoverenie“ (Anmeldebescheinigung) zu

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!